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ENERGIEBONUS VERLÄNGERT

POLITIK & WIRTSCHAFT

HANDWERK BESTIMMT MIT: Auf lokaler, nationaler und auch internationaler politischer und wirtschaftlicher Ebene hat das Handwerk eine wichtige Stimme.

Energiebonus verlängert

DIE ENERGETISCHE SANIERUNG WIRD BIS 2026 GEFÖRDERT. SOMIT WIRD DER ANREIZ FÜR NACHHALTIGES UND ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN ERNEUERT.

Planung Energetische Sanierung weiterhin attraktiv

Wer Gebäude energetisch saniert oder einen energieeffizienten Neubau errichtet, kann durch den Energiebonus mehr Kubatur nutzen. Die Landesregierung hat den Bonus kürzlich für weitere fünf Jahre geregelt. Der lvh.apa hat sich im Vorfeld sehr stark dafür eingesetzt, dass der Energiebonus weiterhin angewendet werden kann, denn die Maßnahme ist eine Win-Win-Situation ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Zum einen schafft der Energiebonus einen wirkungsvollen Anreiz, auf nachhaltige Weise zu bauen und zu wohnen, die Energieeffizienz zu steigern und die Ortskerne wiederzubeleben. Gleichzeitig erhalten die Handwerksunternehmen langfristige Planungssicherheit und somit vorausschauende Möglichkeiten für den Einsatz ihrer Ressourcen und Kapazitäten. Zudem werden weitere Ausbildungsplätze geschaffen und Arbeitsplätze garantiert. „Wir unterstützen als Handwerk den Weg des nachhaltigen Bauens. Der Energiebonus stärkt die regionalen Kreisläufe und Wertschöpfungsketten. Er gibt unseren Familienbetrieben eine Perspektive und schafft wichtige Investitionsanreize für den ganzen Sektor.“, so Martin Haller, lvh-Präsident.

DIE WESENTLICHEN INHALTE

Die neue Regelung sieht vor, dass der Energiebonus im Rahmen einer einzigen energetischen Sanierungsmaßnahme an einem Gebäude im Mischgebiet in Anspruch genommen werden kann. Die hinzugewonnene oberirdische Baumasse muss die Zweckbestimmung „Wohnen“ aufweisen. Bei neuen Gebäuden, deren Gesamtbaumasse zu

mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken bestimmt wird, kann die zulässige oberirdische Baumasse um 10 Prozent erhöht werden, wenn das gesamte Gebäude den KlimaHaus – Nature Standard erreicht und darüber hinaus die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen erfüllt werden.

Für bestehende Gebäude kann der Energiebonus in Anspruch genommen werden, wenn eine seit dem Stichtag vom 12. Jänner 2005 bestehende und seither zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken bestimmte oberirdische Baumasse von mindestens 300 Kubik-

VOR ORT PRODUZIEREN UND NACHHALTIG WIRTSCHAFTEN

MARIA HOCHGRUBER KUENZER

meter vorhanden ist. Dann kann der Energiebonus 20 Prozent der bestehenden Baumasse mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ betragen, in jedem Fall aber 200 Kubikmeter erreichen. Zudem muss durch die Baumaßnahme die Gesamtenergieeffizienz des gesamten Gebäudes von einer niedrigeren Klimahaus-Klasse mindestens auf Klimahaus-Klasse B (bisher: Klasse C) verbessert oder die Zertifizierung KlimaHaus R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen ist genau definiert.

Maria Hochgruber Kuenzer Landesrätin für Raumentwicklung

DAS WORT DER ZUSTÄNDIGEN LANDESRÄTIN

Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer erläutert: „Dank des Energiebonus wird vorwiegend saniert und renoviert statt abgerissen und wiederaufgebaut. Dies ist der wichtigste positive Effekt, denn das schont die wertvollsten Ressourcen, die wir haben: Raum und Landschaft. Baumaterialien werden effizient als Wärmespeicher eingesetzt und es entstehen z.B. Mehrgenerationenhäuser, die es ermöglichen, sich in schwierigen Situationen. oder bei der Kinder- oder Seniorenbetreuung gegenseitig zu unterstützen. Die Verknappung und Verteuerung von Rohstoffen zeigen, wie wichtig es ist, vor Ort zu produzieren, nachhaltig zu wirtschaften und lokale Kreisläufe zu verstärken. Die Erwartungen und Ansprüche an die Handwerker und Handwerkerinnen werden wohl steigen, da immer mehr Menschen die Umweltauswirkungen ihrer Entscheidungen und Vorhaben in allen Lebensbereichen stärker berücksichtigen. Ich bin davon überzeugt, dass Handwerksberufe in unserem Land eine wichtige Vorbildfunktion haben und aufgrund der qualitätvollen Arbeit, die sie leisten, hohes Ansehen genießen. Um unsere Gemeinden lebendig zu erhalten, sollten wir attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Durch viele kleine Aufträge ermöglichen wir jungen Menschen Handwerkberufe vor Ort zu erleben. Das könnte manche dazu motivieren, ebenfalls einen handwerklichen Beruf zu wählen, abgesehen davon, dass viel Wissen von einer Generation an die Nächste weitergegeben wird.“

Wettbewerbsverfahren

Gemeindeentwicklungsprogramm

IN EINER AUSSPRACHE MIT LANDESRAT PHILIPP ACHAMMER WURDE DIE SUMME DER FÖRDERZUSCHÜSSE IM HANDWERK DISKUTIERT. ZIEL SEI ES, DEN BETRAG ANZUHEBEN UND DAMIT VIELEN HANDWERKSBETRIEBEN DIE MÖGLICHKEIT EINER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG ZU ERÖFFNEN.

UM DIE ENTWICKLUNG DER 116 SÜDTIROLER GEMEINDEN MÖGLICHST NACHHALTIG ZU PLANEN, SOLL JEDE GEMEINDE IHR EIGENES ENTWICKLUNGSPROGRAMM IM RAHMEN DES LANDESGESETZES FÜR RAUM UND LANDSCHAFT ERSTELLEN.

Fördermittel Gefahr für Wirtschaft Die offizielle Bezeichnung der Förderschiene lautet „Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen“, doch bekannter ist der Begriff „Wettbewerbsverfahren“. Die Rede ist von der jährlichen Ausschreibung des Landes, an welcher sich Betriebe bewerben können, um eine Beihilfe in Form eines Verlustbeitrags zu erhalten. Anhand eines Punktesystems wird eine Rangordnung der Betriebe erstellt, die zur Förderung zugelassen werden. Beihilfefähig waren bisher Investitionen wie Einrichtungen, Hardware, Software, Maschinen und Produktionsanlagen, Arbeitsfahrzeuge und Geräte. „Die Förderschiene wurde seit ihrer ersten Auflage gut angenommen. Leider plant das Land für die heurige Ausschreibung vorerst nur drei Mio Euro ein. Diese Förderschiene wurde sonst immer mit sechs Mio Euro ausgestattet und das ist auch notwendig, weil viele Handwerker um die Förderung ansuchen wollen. Wir haben bei Landesrat Achammer eine Aufstockung des Budgets gefordert. Der Landesrat hat zugesagt, sich dafür einsetzen zu wollen“, erläutert Martin Haller.

Um die Festlegung der Gemeindeentwicklungsprogramme voranzutreiben und die Gemeinden bei dieser komplexen Aufgabe zu unterstützen, ist eine wirtschaftliche Förderung im Rahmen der Gemeindefinanzierung notwendig. Diese Bedingungen werden durch eine Zusatzvereinbarung über die kommunale Finanzierung gewährleistet, die Ende Februar von der Landesregierung genehmigt wurde. Konkret soll die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeinden gefördert werden. So kann z.B. die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplans mit 80 Prozent des Auftragsvolumens gefördert werden, wenn eine Gemeinde auf der Grundlage einer Landschaftsanalyse mit mindestens zwei Gemeinden die Abgrenzung ihres Siedlungsgebietes erarbeitet oder wenn eine Gemeinde mit mindestens zwei Gemeinden in vorrangigen Themenbereichen, wie z.B. der Mobilitätsplanung oder der Erstellung eines touristischen Entwicklungskonzeptes, zusammenarbeitet. Eine Förderung von 50 Prozent des Vertragsvolumens ist vorgesehen, wenn eine Gemeinde mit mindestens zwei Gemeinden in insgesamt drei nicht prioritären Themenbereichen zusammenarbeitet. Auch die Kooperation zwischen nur zwei Gemeinden kann finanziert werden, wenn nachgewiesen wird, dass geografische Gegebenheiten oder strukturelle Erfordernisse für diese Wahl sprechen. Anträge auf die Förderung können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei der Landesverwaltung eingereicht werden.

Inflationsfrust

MIT DER STABILITÄT DES PREISNIVEAUS IST ES VORBEI. WELTWEIT STEIGEN DIE PREISE AN.

In den letzten zwei Jahren sind Waren, die wir früher als immer verfügbare Massenware kannten, plötzlich knapp geworden: Computerchips, Holz, Baumaterialien und mehr. Die Pandemie hat wiederholt Fabriken, Häfen und Logistikzentren, insbesondere in China, lahmgelegt. Zu viel Nachfrage traf auf zu wenig Angebot und die Preise explodierten. Vor allem die Energiekosten gelten heute als wichtigster Treiber der Inflation, die in der Eurozone derzeit bei 5 Prozent liegt (Südtirol 6,2 Prozent, Italien 4,6 Prozent). Die Gas-, Strom- und Ölpreise sind im Vergleich zum letzten Jahr enorm gestiegen. Infolgedessen steigen die Kosten der Erzeuger, und die Erhöhungen werden letztendlich an die Verbraucher weitergegeben. Die Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine könnten diese Situation weiter verschärfen, nicht zuletzt wegen der Abhängigkeit der EU von russischem Gas und Strom. Die Inflation muss dringend eingedämmt werden, um Verbraucher und Unternehmen zu schützen. Auch das Südtiroler Handwerk muss sich in dieser schwierigen Situation zukunftsorientiert verhalten. Eine Zinserhöhung durch die EZB gilt inzwischen als nahezu sicher. Die Politik ist aufgerufen, rechtzeitig zu reagieren und eine Stabilisierung der Lage zu erreichen, einschließlich der Unterstützung der Wirtschaft durch öffentliche Aufträge und Investitionen.

Inflation Gefahr für die Wirtschaft

LUCIA MENINI DATENSCHUTZBERATERIN BEI EFFIZIENT GMBH

Warum braucht es einen Datenverarbeiter?

Praktisch alle Unternehmen, auch Handwerksbetriebe, müssen bestimmte Dienstleistungen auslagern. Diese Aufträge beinhalten manchmal die Übermittlung personenbezogener Daten an Parteien außerhalb des Unternehmens. Die Europäische Datenschutzverordnung (GDPR 2016/679) hat der Regelung dieser Aspekte große Bedeutung beigemessen. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche (d. h. das Unternehmen in der Person seines gesetzlichen Vertreters) muss, wenn er einen externen Partner mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, zwangsläufig einige Tätigkeiten ausführen, die alle in der Datenschutzverordnung vorgesehen sind: 1. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss zunächst einen Datenverarbeiter ermitteln, der ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, damit die vom Datenverarbeiter durchgeführte Verarbeitung die Anforderungen der DSGVO 2016/679 erfüllt. 2. Es ist wichtig, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche durch einen Vertrag oder einen anderen verbindlichen Rechtsakt ernannt wird Diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die ihm extern anvertraut werden. Der Vertrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: Art und Zweck der ausgelagerten Verarbeitung, ihre Dauer, die Art der personenbezogenen Daten und der betroffenen Personen, die von der Verarbeitung betroffen sind, die Pflichten und Rechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters und vor allem die Verantwortlichkeiten jeder beteiligten Partei. Diese Aspekte gewinnen zunehmend an Bedeutung, so dass sogar die italienische Datenschutzbehörde im Rahmen ihrer üblichen Kontrolltätigkeit spezifische Prüfungen in diesem Bereich durchführt.

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