4 minute read
Warum wir die Umsatzsteuer gesenkt haben
Die Corona-Pandemie ist eine enorme Herausforderung. Die letzten Monate haben uns alle auf eine harte Probe gestellt und jedem einzelnen ein hohes Maß an Flexibilität abverlangt. Jede Bürgerin und jeder Bürger spürt die Einschränkungen, die weiter nötig sind, um die Gesundheit und das Leben der Menschen in unserem Land zu schützen.
Um Beschäftigung zu erhalten und Unternehmen zu unterstützen, hat der Staat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die Wirtschaft sind hier sicherlich zunächst die Regelung zum Kurzarbeitergeld zu nennen, aber auch die vielen Kreditlinien und Soforthilfeprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen. Neben den Instrumenten zur Liquiditätssicherung hat die Bundesregierung bereits im Juni ein Konjunkturprogramm beschlossen, das seine stabilisierende Wirkung zunehmend entfaltet. Zu den stützenden Maßnahmen gehört auf der Steuerseite als ein zentrales Instrument die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze. Die Umsatzsteuer wurde zum 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr gesenkt. Der Regelsteuersatz ist auf 16 Prozent (von 19), der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf fünf Prozent (von sieben) gesunken. Diese temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze ist ein in der Breite wirkender, branchenneutraler Ansatz, von dem nahezu alle profitieren. Vorrangige Ziele der Steuersenkung sind die Stabilisierung des privaten Verbrauchs und ein klarer Impuls zur Verbesserung der allgemeinen Verbraucherstimmung in der Krise. Beides haben wir mit der Maßnahme erreicht.
Advertisement
Spürbare Kaufkraft Der Effekt der Steuerentlastung auf die Verbraucherpreise ist spürbar. Seit ihrer Umsetzung zum 1. Juli 2020 wirkt sie sich im Vorjahresvergleich dämpfend auf die Verbraucherpreise aus. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies bei gleichem Einkommen einen spürbaren Kaufkraftgewinn gegenüber dem ersten Halbjahr. Folglich hat sich das Konsumklima in den ersten Monaten deutlich aufgehellt. Genau das war das Ziel der Bundesregierung. Die sich derzeit abzeichnende gesamtwirtschaftliche Erholung wurde durch den Impuls der Umsatzsteuersatzsenkung unterstützt. Wir haben einen solchen konjunkturellen Impuls zu Beginn des zweiten Halbjahres gebraucht, und wir gehen aktuell davon aus, dass er auch im gesamten zweiten Halbjahr seine Wirkung entfalten wird. Schließlich dürfte die Umsatzsteuersatzsenkung auch einen signifikanten Beitrag zur Zuversicht bei Verbrauchern und Produzenten geleistet haben. Der Staat hat gezeigt, dass er die Bürgerinnen und Bürger in der Krise nicht allein lässt, sondern mit allen verfügbaren Mitteln dagegenhält. Auch dieser Effekt hat den aktuell einsetzenden Aufschwung spürbar gestärkt.
Anreiz beim Autokauf Bei der Wirkungsanalyse der Umsatzsteuersenkung spielen Vorzieheffekte beim Kauf von Waren und Dienstleistungen eine wichtige Rolle. Solche Effekte waren und sind weiterhin zu erwarten, weil die Maßnahme von vornherein befristet wurde. Die Umsatzsteuersatzsenkung wird im gesamten zweiten Halbjahr insbesondere auch für größere Anschaffungen (wie z. B. bei Autos) einen zusätzlichen Kaufanreiz setzen. Schon im September 2020 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 8,4 Prozent mehr Autos als im Vorjahresmonat neu zugelassen. Die Senkung der Umsatzsteuersätze spielt für diesen Aufholeffekt eine große Rolle. Das wird auch bei anderen, teureren Konsumgütern so sein. Es ist zu erwarten, dass es im Dezember dieses Jahres einen zusätzlichen Sondereffekt geben wird, da klar ist, dass die Steuervergünstigung Ende des Jahres ausläuft. Der Vorteil der abgesenkten Umsatzsteuersätze wird an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Das wissen wir z. B. aus dem Lebensmittelhandel und von der Deutschen Bahn. Gleichzeitig gibt es Unternehmen, die besonders stark unter der Krise leiden und jetzt jeden Cent brauchen, um ihre Existenz zu sichern. Unsere Maßnahme stützt sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite.
Wege aus der Krise Wir wissen, dass die Umsatzsteuersatzsenkung für die Unternehmen auch Umstellungskosten ausgelöst hat. Das ließ sich nicht vermeiden, um die Krise mit diesem Instrument wirksam zu bekämpfen. Wenn sich im Ergebnis aber eine Normalisierung der Wirtschaftslage einstellt – und danach sieht es aus –, hat sich der Aufwand gelohnt.
Denn dann haben wir am Ende erfolgreich die Beschäftigung und die produktive Substanz unserer Volkswirtschaft erhalten. Für das Jahr 2021 erwarten wir weiter eine deutliche Belebung der Wirtschaft, die auch dem Schwung des Konjunkturprogramms zu verdanken ist. Um die Wirtschaft aus der Krise zu führen, wurden dort umfangreiche weitere steuerliche Maßnahmen beschlossen. Insbesondere die Erweiterung des steuerlichen Verlustvortrags, die Stundung von Steuerzahlungen, die Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen und die Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes helfen, die Ausstattung mit Liquidität zu verbessern. Die großen Steuersenkungen durch das Familienentlastungsgesetz und die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für rund 90 Prozent der Steuerzahler, die den Zuschlag bisher entrichtet haben, werden den Aufholprozess nachhaltig beschleunigen. Im nächsten Jahr stehen dadurch den Bürgerinnen und Bürgern rund 17 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zudem kommen dann die zukunftsgerichteten Fördermaßnahmen im Bereich der Energiesicherheit und der Digitalisierung immer stärker zum Tragen. Wir sind zuversichtlich, mit den vielen stützenden Maßnahmen des Staates dazu beizutragen, dass sich der Wirtschaft schon bald wieder ein gutes und stabiles Umfeld bietet.
Gut zu wissen
n
n
n Als eine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung bestehen seit Juli 2020 bis vorerst Ende dieses Jahres die ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 16 bzw. 5 Prozent Ziel dieser Maßnahme war es, den Konsum der Bevölkerung anzuregen und somit die Wirtschaftskraft zu stabilisieren. Die erhoffte Konsumsteigerung konnte bislang leider nicht verzeichnet werden Der BVMW fordert daher mittelfristig eine Entfristung der Senkung der Mehrwertsteuer und langfristig eine Angleichung der beiden Mehrwertsteuersätze auf 15 Prozent
Dr. Rolf Bösinger
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen
www.bundesfinanzministerium.de