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BLiTZ
09. März 2013 · Woche 10 · Jahrgang 9
Zweimal
Auszug Sonderthemen:
Liebenslänglich !
Ausflugsziele in der Umgebung Seite 7 Thema Zahngesundheit Seite 9
Pe Werner & Marc Secara
Die Zweiradsaison geht los… Seite 11 ZEIT für ARBEIT
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mit Band Ein Abend über die Facetten der Liebe von 'Strangers in the Night' bis 'Kribbeln im Bauch'
Seite 13
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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes tritt Rückwirkend in Kraft!
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„Das ist eine gute Nachricht für alle ehrenamtlich Tätigen im Wahlkreis!“ So kommentiert der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) das nun endgültig beschlossene Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Das Gesetz, dass auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entstanden ist, hat nun seine letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen und kann nach der Unterschrift des Bundespräsidenten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
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„Ehrenamtliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Unser Land wäre ärmer, würde es nicht die vielen Bürger in Sportvereinen, Stiftungen, im kirchlichen oder sozialen Bereich geben, die sich freiwillig und nachhaltig engagieren. Sie sorgen für mehr Zusammenhalt und fördern das Gemeinwesen“, so Henning Otte. Weiter informiert er: „Vor allem durch eine verbesserte steuerliche Förderung, aber auch durch eine Optimierung bei den
Haftungsregelungen des Zivilrechts wollen wir die gesellschaftliche Anerkennung des Engagements der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen.Wir erhöhen die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und werden nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfen, welche Pauschalierungen und Vereinfachungen auch für ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute möglich sind. Die Umsatzgrenze von sportlichen Veranstaltungen eines Vereins als Zweckbetrieb wird auf 45.000 Euro angehoben. Auch dadurch entlasten wir Vereine aus dem Bereich des Breitensports von Bürokratielasten. Viele Ehrenamtliche bewegt ferner die Frage, inwieweit sie für Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Unser Gesetzentwurf sieht eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsvorständen vor. Mehr Rechtssicherheit schaffen wir auch dadurch, dass Vereine künftig eine verbindliche Beschei-
nigung erhalten können, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt. Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Schiedsrichter, Platzordner oder sonstige besonders engagierte Personen erhalten die Ehrenamtspauschale, welche wir von 500 Euro auf 720 Euro angehoben haben." Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuernoch der Sozialversicherungspflicht. Dies ist gleichzeitig auch eine Entlastung von Bürokratie. Bürgerschaftliches Engagement wird zu großen Teilen durch Vereine und Stiftungen erbracht. Das Gesetz enthält daher unter anderem auch deutliche Flexibilisierungen bei der Rücklagenbildung und der Mittelverwendung. Henning Otte weiter: „Wir möchten, dass die Ehrenamtlichen ihre Freizeit ihren Mitmenschen zur Verfügung stellen können und nicht mit zu viel Arbeit am Schreibtisch verbringen müssen.“
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