Celler Blitz 10 KW

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CELLER

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12. März · Woche 10 · Jahrgang 12

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Biotopkartierungen für den Landschaftsrahmenplan Durchführung erfolgt in Gemeinden Winsen/Aller und Wietze sowie Samtgemeinden Flotwedel und Lachendorf

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Celle (lkc). Im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Celle werden in der laufenden Vegetationsperiode 2016 durch Beauftragte des Landkreises Celle Biotopkartierungen in den Bereichen der Gemeinden Winsen/Aller und Wietze sowie in den Samtgemeinden Flotwedel und Lachendorf durchgeführt. Hierzu ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros Eigentumsflächen betreten.

erforderlich, zu betreten. Sollten Fragen bestehen, können die Kartierer im Gelände angesprochen werden. Sie erteilen gerne Auskunft über ihre Tätigkeiten.

Bei den beauftragten Kartierern handelt es sich um erfahrene Personen, die angehalten wurden, bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorzugehen und die Flächen nicht länger, als für die Erhebung der relevanten Daten

Erfasst werden gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG), gesetzlich geschützte Land-

Die Kartierarbeiten markieren den Beginn für die flächendeckende Erfassung wertvoller Lebensräume und Landschaftsbestandteile im Landkreis Celle und bilden die Grundlage für die weiteren Arbeiten am Landschaftsrahmenplan.

schaftsbestandteile gemäß § 22 NAGBNatSchG sowie weitere aus der Sicht von Natur und Landschaft wertvolle Biotope. Diese werden den Eigentümern im Anschluss bekannt gegeben. Der gesetzliche Schutzstatus besteht für die genannten Biotope unabhängig von der Kartierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Daher sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können. Für weitere Fragen stehen beim Landkreis Celle Mona Dempwolf, 05141-916-6627, und Dennis Harnack, 05141-916-6639, als Ansprechpartner zur Verfügung. Text: Landkreis Celle

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