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03. März 2012 · Woche 09 · Jahrgang 7
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Die vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD begrüßen die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) Hannover. Der Niedersächsische Landtag hat am 22.02.12 im Rahmen eines parteiübergreifenden Konsenses von CDU, FDP und SPD die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes nach einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport verabschiedet. Die Landesverbände der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-UnfallHilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) befürworten den Beschluss des Landtags einhellig. Das Gesetz berücksichtigt als Entscheidungskriterium für die Vergabe des Rettungsdienstes die in der Praxis bewährte Verzahnung von Rettungsdienst und Katas-
trophenschutz, um Großschadensfälle bewältigen zu können. „Für das Wohl und den Schutz der Bevölkerung halten wir es für absolut notwendig, dass eine Organisation, die den Rettungsdienst übernimmt, gleichzeitig für den Katastrophenschutz leistungsfähig aufgestellt sein muss. Und dafür braucht es eben eine breite qualifizierte ehrenamtliche Basis, die praxiserfahren Hand in Hand mit dem Rettungsdienstpersonal arbeitet“, erklärt DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach. Die vier Hilfsorganisationen begrüßen ausdrücklich die durch die Novelle des NRettDG erstmalig neu geschaffene Möglichkeit, Leistungen des Rettungsdienstes durch die Gewährung von Dienstleistungskonzessionen zu vergeben. Diese Gestaltungsvariante bietet
den Trägern des Rettungsdienstes die auch in anderen Bundesländern bewährte Möglichkeit zur Auftragsvergabe zusätzlich zu nutzen. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 10. März 2011 das Konzessionsmodell im Rettungsdienst ohne eine Ausschreibung nach dem förmlichen Kartellvergaberecht für zulässig erklärt. So müssen Kommunen den Rettungsdienst in ihrem Gebiet nicht formell ausschreiben, sondern können ihn auch per Dienstleistungskonzession nach Durchführung eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens an einen Anbieter unter Berücksichtigung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot vergeben. Diese Option sah das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz bisher nicht vor. Durch den heutigen Beschluss
wurde sie als zusätzliche Regelung in das Landesrettungsdienstgesetz aufgenommen. „Das Gesetz ist die richtige Weichenstellung im Sinne einer umfassenden Versorgung. Wir empfehlen den kommunalen Trägern, diese neue geschaffene Möglichkeit einer Vergabe nach dem Konzessionsmodell zu nutzen. Dieses bietet große Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten“, so JohanniterLandesvorstand Thomas Mähnert. „Damit hat der Landtag seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und eine europa-rechtskonforme Regelung in das Rettungsdienstgesetz aufgenommen, die zugleich den gewachsenen, bewährten Strukturen in Niedersachsen Rechnung trägt“, ergänzt Selbach.
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