››› RECHT & STEUER
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Rechtliche Neuerungen in der Fitnessbranche
Online-Kündigungsbutton ab 1.7.2022 Pflicht! Studios, die Online-Vertragsabschlüsse anbieten, müssen dieses Tool ab dem 1. Juli um einen Kündigungsbutton ergänzen. Grund dafür ist eine neue Vorgabe für den elektronischen Geschäftsverkehr. Dr. Hans A. Geisler erklärt die rechtlichen Hintergründe und was betroffene Studiobetreiber beachten sollten. Bieten Unternehmer im Internet die Möglichkeit für den Abschluss von entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen an, müssen sie ab dem 01.07.2022 die neuen gesetzlichen Vorgaben zu dem Kündigungsbutton umgesetzt haben. Dies ergibt sich aus dem so
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dann geltenden § 312 k BGB in seiner neuen Fassung. Diese Regelung hat das Ziel die Kündigungsmöglichkeiten der Verbraucher zu erweitern. Der Kündigungsbutton ist eine Ergänzung der bestehenden Kündigungsmöglichkeiten, sodass neben der
SONDERAUSGABE Digitalisierung in Studio und Praxis
neuen Kündigungsschaltfläche im Netz weiterhin alle denkbaren Wege zur Kündigung genutzt werden können.
Anwendungsbereich der neuen Vorschrift Die Möglichkeit der Kündigung per Button muss auch
dann zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Vertrag im Studio unterzeichnet wurde und zum Zeitpunkt der Kündigung die Möglichkeit des Vertragsabschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr gegeben ist.