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Es liegt am Landtag, den Rentenstopp 2011 aufzuheben
Die Abkehr vom Mischindex vor elf Jahren hat zur Folge, dass sich die Kaufkraft der Rente sowie die Bewältigung der Lebenshaltungskosten für viele Rentnerinnen und Rentner in einer ernstzunehmenden Abwärtsspirale befinden. Regierung und Landtag stehen in der Verantwortung, diesen Rentenstopp mit
der «FAIRNESS-Initiative» zu beheben. Text: FBP-Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser
Seit elf Jahren unterliegt die Rente einem Stillstand, weil im Rahmen der Staatshaushaltsanierung im Jahr 2011 diverse Sparmassnahmen-Pakete lanciert worden sind, die auch die Bevölkerung in verschiedenen Lebensbereichen empfindlich betroffen haben. Im Bereich der Altersvorsorge setzten Regierung und Landtag den Rotstift sehr einschneidend an, so zog sich der Staat bei der Finanzierung der AHV-Fonds drastisch zurück. In einem ersten Schritt wurde die Bindung des Staatsbeitrags an die Ausgabenentwicklung der AHV aufgegeben und dieser Beitrag, der sich einst fast 60 Millionen Franken pro Jahr belief, bei 50 Millionen Franken festgesetzt.
Dieser Massnahme folgte ein zweiter Schritt, in dem der Staatsbeitrag an die AHV auf 30 Millionen Franken gesenkt und gedeckelt wurde. Wenn der Staat 2011 noch 20 Prozent an die Ausgaben der AHV bezahlte, waren dies 2021 nur noch 10 Prozent. Nicht so in der Schweiz: Die Koppelung des Staatsbeitrages an die Ausgaben der AHV wurde dort beibehalten und liegt bei rund 21 Prozent.
Rentenstopp ist nicht mehr haltbar Damit dieser Gap der geringeren Einzahlung durch den Staat kompensiert werden konnte, liessen sich Regierung und Landtag die Idee einfallen, die Rente-Berechnungssystematik auf der Basis des Mischindexes zu ändern, indem die Komponente Lohnentwicklung herausgebrochen und nur noch der Konsumentenpreis-Index als Berechnungsgrundlage herangezogen wurde. Dies im Wissen, dass, wenn sich dieser kaum entwickelt, auf der AHV-Ausgabenposition über Jahre hinweg weniger Renten ausbezahlt werden müssen. Darin gründet der Rentenstillstand seit 2011, und obwohl der Staatshaushalt nun seit langem saniert ist und die Staatsreserven auf das Allzeithoch von 2,7 Milliarden Franken angestiegen sind, lässt man diesen Rentenstillstand bestehen.
Werfen wir erneut einen Blick in die Schweiz: Nicht nur die Koppelung des Staatsbeitrages an die AHV-Ausgaben wurde in der Schweiz seit 2011 beibehalten, sondern auch – dies wäre auch das Essentielle für unsere Rentnerinnen und Rentner – der Mischindex, sodass die Rente sich in der massgeblichen und fairen Entwicklung sowohl des Lohn- wie auch des Konsumentenpreis-Indexes (Mischindex) orientiert.
Höhere Lebenshaltungskosten vs. Renten-Wertminderung Neben dieser faktischen Renten-Stillstandsmassnahme wirken sich weitere Sparmassnahmen des Staates im Bereich der steuerlichen Freibeträge für AHV-Bezüger und weiters die ab dem Rentenalter zu 100 Prozent zu übernehmenden Krankenkassenprämien auf das Rentner-Portemonnaie sehr belastend aus. Der durch den nun mehr elfjährigen Rentenstopp bedingte, gravierende Kaufkraftverlust, die gestiegenen Krankenkassenprämien sowie die Anhebung der Lebenshaltungskosten im Allgemeinen stellen für viele Rentnerinnen und Rentner eine grosse finanzielle Belastung dar.
Stagnierende Renten haben tiefgreifende Konsequenzen zur Folge Beinahe 50 Prozent der Rentnerinnen und Rentner leben in Liechtenstein nur von der Rente und haben keine oder und nur eine kleine Pensionsleistung aus der 2. Säule. Weil sie sich der Familienarbeit gewidmet oder in der Erwerbstätigkeit nur wenig verdient haben, konnten sich viele kein oder nur ein geringes Pensionsguthaben aufbauen. Stirbt zudem bei einem Rentnerehepaar der Partner oder die Partnerin, wird es bei der Finanzierung der Lebenshaltungskosten sehr kritisch. Die Lebenshaltungskosten wie Wohnungsmiete, Hypothekarzinsen, Versicherungen sowie weitere laufende Ausgaben wie Heizungskosten, Reparaturen oder Sanierungen usw. bleiben auf der Ausgabenseite gleich hoch, während das Haushaltseinkommen durch den Wegfall einer AHV-Rente und einer gegebenenfalls tieferen Rente aus der Pensionskasse empfindlich reduziert wird.
Stagnierende Renten verschärfen die Armutsgefährdung in hohem Masse. Damit verbunden ist auch ein Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben, denn die Beteiligung an einem Vereinsausflug, Treffen mit Freunden, ein Friseurbesuch und vieles mehr liegen finanziell oft nicht mehr drin.