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SCHWEIZER PATIENT*INNEN ERHALTEN LEICHTEREN ZUGANG ZU CANNABIS

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MEDI GREEN

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Im vergangenen Herbst berichteten wir, dass der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, experimentell den Verkauf von lokalem Cannabis aus biologischem Anbau, als Test für die vollständige Legalisierung, genehmigt hatte. Das Unterhaus ging im Dezember 2020 weiter und nahm den Vorschlag des Bundesrates, den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern, an. Werden sie vom Ständerat genehmigt, treten die Änderungen in Kraft. Wichtigste Neuerung ist, dass Cannabis nun nicht ausschließlich durch Zustimmung eines Regierungsbeamten, der die sogenannte „Ausnahmelizenz“ genehmigen kann, sondern viel einfacher mit einer medizinischen Empfehlung und einem Rezept, bezogen werden kann. Dies würde mehr Patient*innen einen Zugang zu der Heilpflanze ermöglichen. Gegenwärtig erlaubt die Regierung etwa dreitausend Patient*innen pro Jahr die Verwendung von medizinischem Cannabis, was sicherlich nicht den gesamten Bedarf abdeckt. Jörg Mäder, ein Sprecher der Grünliberalen Partei, beschrieb das derzeitige System als teuer und zeitaufwändig. Es treibe einen erheblichen Teil der Patient*innen mangels einer besseren Alternative auf den illegalen Markt. Obwohl die Änderungsvorlage es ermöglicht hätte, stimmte das Unterhaus gegen die Option, Patient*innen den Anbau zu Hause zu gestatten. Das Paket enthielt auch zwei Einschränkungen – das Verbot das Cannabis zu rauchen und die Pflicht der Patient*innen, immer ein ärztliches Rezept bei sich zu führen – , aber das Unterhaus erachtete diese für nicht notwendig. Der derzeit hohe Preises kam auch in der Debatte zur Sprache, jedoch wurde keine Entscheidung getroffen, welche Kostenerstattung den Patient*innen künftig gewährt werden soll. Die Initiative, welche die Interessen der Patient*innen im Auge hat, könnte eine erste positive Auswirkung der UN-Entscheidung vom November 2020 sein, die Cannabis auf die Liste der medizinisch wertvollen Drogen setzte.

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UNO erklärte Cannabis zu legaler Medizin

Eine Entscheidung, die das Leben von Millionen Patient*innen beeinflussen könnte

Die Abstimmung auf dem UN-Treffen im Dezember 2020 brachte ein historisches Ergebnis: Die Mitgliedstaaten haben Cannabis von der Liste der gefährlichsten Substanzen, die für therapeutische Zwecke nicht geeignet sind, gestrichen. Das Ergebnis war knapp – 27 Ja, 25 Nein, 1 Enthaltung –, als einzige EU-Land stimmte Ungarn mit Nein.

Da im Zusammenhang mit der Abstimmung viele Missverständnisse bestehen, ist es nötig, mit einer kurzen Klärung zu beginnen. Das 1961 verabschiedete Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel listet Stoffe – als Drogen bezeichnete Substanzen – in vier kontinuierlich aktualisierten Tabellen auf. Die meisten kontrollierten Substanzen stehen auf der Liste I, während die Liste II nur wenige, als weniger gefährlich betrachtete Opioide umfasst, z. B. Codein. Auf der Liste III stehen Arzneimittel mit einer Ausnahmegenehmigung, die von Stoffen der Liste I und II abstammen. Für die Abstimmung war die IV. Liste wichtig: Sie enthält Substanzen der Liste I, deren therapeutischer Wert nicht anerkannt wird. Auf dieser Liste stand das Cannabis 60 Jahre lang, was die Umsetzung medizinischer Marihuana-Programme sehr erschwerte. Nach der Abstimmung wurde es von der Liste gestrichen, was bedeutet, dass die UN nach 60 Jahren endlich seinen therapeutischen Wert anerkannt hat!

Warum wurde die Änderung gerade jetzt beschlossen?

Seit Jahrzehnten liegen umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Vorteile von Cannabis vor, und Millionen von Patient*inn haben von

erfolgreichen Anwendungen berichtet. Immer mehr Fälle wurden bekannt, in denen sich Cannabis als die einzig wirksame Droge erwiesen hat. Infolgedessen wurden weltweit medizinische Cannabisprogramme gestartet, aber die UN-Konventionen hielt sich hartnäckig. Den Durchbruch brachte die Kommission der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Drogenabhängigkeit (ECDD), die zwischen 2017 und 2018 unabhängige wissenschaftliche Experten zusammentreten ließ, um die Fakten zu Cannabis, seinen Wirkstoffen und seinen Derivaten zu überprüfen. Nachfolgend unterbreitete die ECDD den Vereinten Nationen im Januar 2019 Änderungsvorschläge zum Einheitsabkommen, in der Absicht, die Konvention zu aktualisieren, auf den Stand der Wissenschaft zu bringen und die Regulierung einfacher und transparenter zu gestalten. Die ECDD machte folgende Vorschläge: • Die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabisharz, THC und seinen

Isomeren sollte gemäß den UN-Konventionen gestattet sein • Cannabisextrakte und Tinkturen sollten von der Liste der kontrollierten Substanzen gestrichen werden • Alle Formen von THC sollten auf die Liste der Arzneimittel gesetzt werden • Aufgrund der Studien ist es eindeutig, dass CBD (Cannabidiol) nicht der UN-

Arzneimittelverordnung unterliegt, da es sicher anwendbar ist • Präparate mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2%, die hauptsächlich CBD (aus Hanf gewonnenes CBD-Öl) enthalten, sollten nicht den UN-Arzneimittelvorschriften unterliegen Die ECDD fasste die Untersuchung wie folgt zusammen: „Die dem Ausschuss vorgelegten Beweise deuten nicht darauf hin, dass Cannabis und Cannabisharz mit den schädlichen Nebenwirkungen anderer Stoffe im Anhang IV des Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel 1961 einhergeht. Darüber hinaus haben Cannabispräparate ein therapeutisches Potenzial bei der Behandlung von Schmerzen und anderen Erkrankungen wie Epilepsie und Krampfanfällen im Zusammenhang mit Multipler Sklerose gezeigt. In Übereinstimmung mit dem oben Gesagten sollten Cannabis und Cannabisharz so klassifiziert werden, dass Schäden durch Cannabiskonsum vermieden werden, gleichzeitig aber der Zugang, die Forschung und die Entwicklung in Bezug auf Cannabis für medizinische Zwecke nicht behindert werden“. Die erste Empfehlung der WHO ist die wichtigste, da sie die medizinische Verwendung von Cannabis in allen Mitgliedstaaten erlaubt. Es ist eine enorme Leistung, dass die Wissenschaft über die seit Jahrzehnten geltenden Richtlinien triumphiert hat und dass Millionen von Patienten Zugang zu medizinischer Verwendung haben. Es ist nun Sache der einzelnen Länder, die Möglichkeiten zu nutzen und medizinische Cannabisprogramme zu starten. Das Vorschlagspaket der WHO wurde nicht vollständig angenommen, jedoch haben die abgelehnten Punkte geringere Bedeutung als die Frage des therapeutischen Einsatzes von Cannabis.

Dilemmata und Missverständnisse rund um das CBD

Debatten rund um das CBD führten zu vielen Missverständnissen und Fehlinterpretationen. Ein Punkt wurde nicht zur Abstimmung gestellt, d.h. es wurde nicht entschieden, ob rein CBD-haltige Produkte unter die UN-Konvention fallen sollen. Es wird jedoch immer unwahrscheinlicher, dass die CBD auf die Liste der kontrollierten Stoffe gesetzt wird. Einige Tage nach dem UN-Treffen entschied die Europäische Kommission unter Berufung auf die Position des EU-Gerichtshofs, dass CBD keine Droge ist, weshalb sie innerhalb der EU die gleiche Freizügigkeit genießen sollte wie jedes andere legale Produkt. Obwohl diese Entscheidung nur für die Europäische Union gilt, ist es unwahrscheinlich, dass später auf UNEbene eine andere Entscheidung getroffen wird. Auf der Dezember-Sitzung wurde eine Entscheidung über CBD-Öle aus Hanf mit einem maximalen THC-Wert von 0,2% getroffen: Die Mitgliedstaaten stimmten nicht für die Beendigung der internationalen Kontrollen dieser Produkte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass pflanzliche CBD-Produkte mit einem Verbot belegt wären! Für nichtmedizinische CBD-Öle, Kosmetika und andere Präparate bedeutet dies keine Änderung. Die Entscheidung besagt nur, dass CBD-basierte Medikamente wie Epidiolex oder CannEpil internationalen Vorschriften unterliegen, wenn sie THC enthalten. Hätte die Mehrheit der Mitgliedstaaten dafür gestimmt hätte, unterlägen CBD-Arzneimittel mit einem THC-Gehalt unter 0,2% nicht den internationalen Vorschriften. Insgesamt ist die Bilanz der UNAbstimmung positiv zu bewerten, in den kommenden Jahren muss also nur an der Feinabstimmung gearbeitet werden.

text: Tamás Kardos

In den USA könnte es zur vollständigen Entkriminalisierung kommen

Die Staaten können endlich frei über ihre Cannabispolitik entscheiden

Nach einer Abstimmung im US-Repräsentantenhaus könnten Straftaten im Zusammenhang mit Marihuana auf Bundesebene neu klassifiziert werden. Während es im Dezember so aussah, als könnte das Kunststück an der republikanischen Mehrheit im Senat scheitern, besteht angesichts der Entwicklung im Januar bereits eine größere Chance, dass sich tatsächlich etwas ändert. Die Bedeutung der Abstimmung im Repräsentantenhaus ist kaum zu unterschätzen: Es war das erste Mal, dass eine Kongresskammer für die Beendigung des Bundesverbots von Marihuana gestimmt hat. Es ist ein Verbot, das vor genau 50 Jahren von Präsident Nixon herbeigeführt wurde. Viele Staaten sprachen sich gegen die Bundespolitik aus. Pioniere stimmten bereits in den 1970er Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis, aber das hat im Großen und Ganzen nicht viel verändert. Den Rest der Geschichte kennen wir: 1996 startete Kalifornien als erstes Land in den USA ein medizinisches Cannabisprogramm, das inzwischen von 30 Bundesstaaten übernommen wurde. 2012 wurde über die ersten Legalisierungen abgestimmt, die jetzt in 15 Bundesstaaten durchgeführt werden. Und so absurd es auch erscheinen mag, das Bundesverbot bleibt unerschüttert und spricht dem Cannabis sogar jeden medizinischen Wert ab. Infolgedessen steht die Regulierung der meisten Staaten heute im Widerspruch zu den Bundesgesetzen, sodass Legalisierungsmodelle nicht abgeschlossen werden können. Und um nur das Hauptproblem zu nennen: Legal tätige Cannabisunternehmen haben in vielen Fällen keinen Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen und sind gezwungen, mit Bargeld zu handeln.

Warum wurde die Änderung Georgia wurde Zünglein an der Waage

Auf dem Höhepunkt der Coronavirus-Pandemie könnte man meinen, dass das Thema Marihuana nicht das brennendste ist, aber es hat jetzt mehr als nur symbolische Bedeutung. Kein Wunder also, dass Joe Biden kurz nach seiner Wahl zum Präsidenten – und sogar noch vor seiner Amtseinführung! – die demokratische Mehrheit im Repräsentantenhaus das Bundesverbot mit 228-164 Stimmen beendete. Dies bedeutet nicht, dass der Handel mit Marihuana auf nationaler Ebene erlaubt wurde! „Diese Gesetzgebung legalisiert Cannabis nicht im ganzen Land, verhindert jedoch, dass die Bundesregierung in die souveränen Ent-

scheidungen der Staaten eingreift“, erklärte der Demokrat Earl Blumenauer. „Das Cannabisgesetz hebt die Verurteilungen wegen Marihuana auf Bundesebene auf und erlaubt eine Steuer von 5% auf Cannabisprodukte. Die erzielten Einnahmen könnten den, von der Umsetzung des Gesetzes am stärksten betroffenen, Gemeinden helfen“, fügte er hinzu. Bekanntermaßen war der Führer der republikanischen Mehrheit im Senat, Mitch McConnell, gegen eine Entkriminalisierung, weshalb die Demokraten darauf vertrauen mussten, bei den Wahlen am 5. Januar Sitze im Senat hinzuzugewinnen. Ihre Hoffnungen wurden erfüllt und sie erlangten zum ersten Mal seit 2010 um Haaresbreite die Senatsmehrheit! So steht der Einführung der Entkriminalisierung auf Bundesebene nichts im Weg.

Dilemmata und MissverstänJenseits der Entkriminalisierung

Einer der beiden neugewählten Senatoren, Jon Ossoff, hatte gegenüber CNBC im Juli 2020 erklärt: „Ich werde nicht nur auf Entkriminalisierung, sondern auch auf die landesweite Legalisierung von Cannabis drängen. Ein Verbot dieser Substanz ist irrational, äußerst kostspielig und geht mit schrecklichen Menschenopfern einher. Eine schwerwiegende Ungerechtigkeit ist die Tatsache, dass es Menschen gibt, die ihre Strafen wegen gewaltfreier MarihuanaVerbrechen absitzen, während andere in der Cannabisindustrie reich werden. Ich werde für die vollständige Legalisierung von Cannabis, die Abschaffung der Haftstrafe für gewaltfreie Drogendelikte und die Beseitigung des Registers für gewaltfreie Cannabis-Straftaten kämpfen.“ Raphael Warnock, ebenfalls inzwischen zum Senator gewählt, sieht die Situation ähnlich. Er gibt sich nicht mit der Entkriminalisierung zufrieden, sondern hat sich zum Ziel gesetzt, die wegen Cannabis Inhaftierten freizulassen. Aber auch die Verfasser des Gesetzes hörten nicht bei der Entkriminalisierung auf. Das verabschiedete Gesetz geht über die Beseitigung der Inhaftierung und des Konflikts zwischen Staaten und Bundesregierung hinaus. Unter anderem können Ärzte der Veterans Health Administration in den Legalisierungsstaaten Rezepte für medizinisches Marihuana ausstellen, und die Bundesstaaten werden aufgefordert, die Stigmatisierung zu beenden und frühere Verurteilungen wegen geringfügiger Cannabisvergehen zu revidieren. Das Gesetz erlaubt es der Small Business Administration auch, Unternehmer und kleine Unternehmen zu unterstützen, die sich in der aufstrebenden Branche betätigen wollen. Natürlich reagierte auch der Aktienmarkt auf die Entwicklungen: Infolge der Wahlen Georgia stiegen die Cannabisaktien sofort, die größten – Canopy Growth, Tilray und Aurora Cannabis – bereits in der letzten Wahlrunde um 10-17%. Wichtigste Veränderung wäre, dass Cannabisunternehmen Zugang zu Geschäftsbanken und Versicherungen bekommen und das Cannabisgeschäft endlich ein Mainstream-Geschäftsbereich wird.

text: Jack Pot

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