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Schweizer Patient*innen erhalten leichteren Zugang zu Cannabis
I
m vergangenen Herbst berichteten wir, dass der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, experimentell den Verkauf von lokalem Cannabis aus biologischem Anbau, als Test für die vollständige Legalisierung, genehmigt hatte. Das Unterhaus ging im Dezember 2020 weiter und nahm den Vorschlag des Bundesrates, den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern, an. Werden sie vom Ständerat genehmigt, treten die Änderungen in Kraft. Wichtigste Neuerung ist, dass Cannabis nun nicht ausschließlich durch Zustimmung eines Regierungsbeamten, der die sogenannte „Ausnahmelizenz“ genehmigen kann, sondern viel einfacher mit einer medizinischen Empfehlung und einem Rezept, bezogen werden kann. Dies würde mehr Patient*innen einen Zugang zu der Heilpflanze ermöglichen. Gegenwärtig erlaubt die Regierung etwa dreitausend Patient*innen pro Jahr die Verwendung von medizinischem Cannabis, was sicherlich nicht den gesamten Bedarf abdeckt. Jörg Mäder, ein Sprecher der Grünliberalen Partei, beschrieb das derzeitige
System als teuer und zeitaufwändig. Es treibe einen erheblichen Teil der Patient*innen mangels einer besseren Alternative auf den illegalen Markt. Obwohl die Änderungsvorlage es ermöglicht hätte, stimmte das Unterhaus gegen die Option, Patient*innen den Anbau zu Hause zu gestatten. Das Paket enthielt auch zwei Einschränkungen – das
Verbot das Cannabis zu rauchen und die Pflicht der Patient*innen, immer ein ärztliches Rezept bei sich zu führen – , aber das Unterhaus erachtete diese für nicht notwendig. Der derzeit hohe Preises kam auch in der Debatte zur Sprache, jedoch wurde keine Entscheidung getroffen, welche Kostenerstattung den Patient*innen künftig gewährt werden soll. Die Initiative, welche die Interessen der Patient*innen im Auge hat, könnte eine erste positive Auswirkung der UN-Entscheidung vom November 2020 sein, die Cannabis auf die Liste der medizinisch wertvollen Drogen setzte.