Blick ins Heft 04/22

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www.gamesundbusiness.de 15. April bis 15. Mai

2022 •

04

73. Jahrgang

Das Unternehmermagazin für die Automatenwirtschaft

Ministerin Dr. T. Zieschang

AUTOMATENSPIEL ONLINE

Sachsen-Anhalt 367 Websites überprüft Hohenheim Regulierung ist große Baustelle Datenschutz Limitdatei hat Konfliktpotenzial Generation Y »Wichtig, dass es uns gibt« Starkes Ergebnis Online-Petition in BaWü

EINE

HARTE NUSS !


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Wer findet den Fehler?

D

er Glücksspielstaatsvertrag ist seit dem 1. Juni 2021 in Kraft. Er wird unisono als großer politischer Durchbruch in Sachen Glücksspielregulierung gepriesen. Zwischen politischer Größe des Staatsvertrages und dessen praktischer Umsetzung besteht aber ein erheblicher Unterschied. Die Umsetzung ist nämlich bis jetzt ziemlich klein. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist eklatant. Man hätte es vorhersehen können. Der Glücksspielstaatsvertrag ist das Produkt der Überlegungen der Chefs der Staatskanzleien – alles Menschen, die normalerweise für die großen Linien zuständig sind, nicht für die Details. Die große Linie hieß: Es muss endlich reguliert werden. Das hat man gemacht. Um die Details sollen sich andere kümmern. Und das fällt schwer. Es hat neun Monate gedauert, bis die erste Lizenz für einen (!) Spielanbieter in Sicht kam. Und selbst wenn diese Lizenz da ist, kann noch nicht gespielt werden. Denn es ist noch kein einziges Spiel zugelassen. Wie »Bei der Regulierung des Onlinekünftig die Masse an Tausenden Spiels wiederholen sich die Fehler von verfügbaren Spielen zugelassen werden soll, ist genauso der Regulierung des Automatenschleierhaft wie die Frage, wie spiels.« sie wirtschaftlich betrieben werden können. Denn es ist absehbar, dass die Steuern diese Spiele im Vergleich zur illegalen Konkurrenz ziemlich alt aussehen lassen. Jene, die sich um die Details kümmern sollten, haben das Online-Spiel in die gleiche Sackgasse wie das Automatenspiel reguliert. Das Spielangebot wird knapp und unattraktiv gehalten. Als direkte Folge schießt der unregulierte und ungeschützte Schwarzmarkt ins Kraut. Der politische Durchbruch lautete: Glücksspiel reguliert. Die faktische Umsetzung heißt: Glücksspiel möglichst kompliziert. Aus dem politischen Ziel sicheres Spiel zu gewährleisten, wird faktisch eine Stärkung des illegalen Angebots. Das ist beim Automatenspiel so. Das wiederholt sich beim Online-Spiel. Wer findet den Fehler?

Stefan Dreizehnter, Chefredakteur dreizehnter@gamesundbusiness.de gamesundbusiness.de · Soziale Medien

April 2022

4 STÄDTE | 4 TERMINE | 4 EVENTS

Aufschlag


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Inhalt Ausgabe April 2022 Aufschlag

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Wer findet den Fehler? Inhalt

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Highlights dieser Ausgabe

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Produktneuheiten Wo gibt’s was?

Neu am Markt

News

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Wissenswertes kurz & knapp Fokus

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Glücksspiel-Survey 2021: Neue Studie vorgelegt Verschärfungen: Neues Gesetz für Bremen Datenschutz im GlüStV: Bei Limitdatei genau hinsehen Spezial

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Automatenspiel online: Eine harte Nuss! Games & more

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„Book of Ra Magic Classic“ von Löwen: Extra-Runden mit dem Abenteurer Novo Cash X6+: „Ein Plus für den Kunden“ cbcnet: Know-how aus zwei Welten WinBiz

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Online-Gaming: Wissenswertes kurz & knapp Business

54 56

News & Trends aus Gastronomie und Freizeitbranche Personal binden: Mehr Netto vom Brutto Service

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Kleinanzeigen Inserentenverzeichnis Verbände-Adressen Termine Schulungen Impressum

Die Themen der Titelseite sind farbig markiert. Titelmotiv: © PsychoBeard – stock.adobe.com

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Branche

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21.06. DORTMUND

ile rteLEIPZIG Vo30.06.

News aus der Branche kurz & knapp Johanna Bergstein: „Wichtig, dass es uns gibt“ Symposium Glücksspiel: Glücksspiel-Regulierung ist eine große Baustelle Baden-Württemberg: „Das geht so nicht“ Mecklenburg-Vorpommern: Erheblicher Aderlass BA young professionals: Impulse für die Zukunft Verband Berlin/Ost: Bilanz in Präsenz Bayerischer Automaten-Verband: Illegales Spiel bekämpfen Verband der AutomatenFachaufsteller: Auf dem Weg in die digitale Welt NRW-Sachkundenachweis: Keine Angst vor Qualität Verfassungsgerichtshof BaWü: Weiterbetrieb durchgeboxt Stadtcasino in Bad Säckingen: Gutes Personal – zufriedene Gäste Dartsport: Frühlingserwachen im E-Darts Historischer Automat: Le Sourire, Lyon, Frankreich, 1910-1912 Privat: Juliane Engelking, Referentin der Geschäftsführung bei adp Merkur Nachschlag

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04.07. MAINZ

Flexibler, kreativer, aufgeschlossener

15.07. MÜNCHEN

Weitere Highlights dieser Ausgabe auf einen Blick

Service

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Spezial

AUTOMATENSPIEL ONLINE

EINE

HARTE NUSS ! Die Erlaubnisvergabe für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker kommt nicht richtig in Schwung. Warum das so ist, dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen. Dabei wäre eine zügige Erlaubnisvergabe wichtig, um den Schwarzmarkt effektiv bekämpfen zu können.

April 2022

© Foto(s): PsychoBeard – stock.adobe.com

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Spezial

ie Lizenzen für das Online-Spiel sind eine harte Nuss. Das Glücksspielkollegium der Länder hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 einer ersten vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorgelegten Erlaubnis für Online-Glücksspiel zugestimmt, wie die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Dr. Tamara Zieschang (CDU), gegenüber games & business bestätigt. Wer aber der/die Glückliche sein soll, darüber konnten selbst ansonsten gut unterrichtete Kreise bis zu unserem Redaktionsschluss am 7. April nur spekulieren. Weitere Erlaubnisse werden nach Darstellung des Innenministeriums nach und nach folgen. Das Glücksspielkollegium, das Koordinierungsgremium der Bundesländer in der Glücksspielregulierung, behält dabei das finale Wort über jede einzelne Erlaubnis, zumindest bis Ende des Jahres. Ab 1. Januar 2023 soll dann die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, die Lizenzierung übernehmen. Qualität der Unterlagen Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der zum ersten Mal eine Liberalisierung des Online-Glücksspiels vorsieht, ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft. Warum sich die Erlaubnisvergabe für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in die Länge zieht, dafür gibt es unterschiedliche Erklärungen, je nachdem, ob man Politik und Behörden oder die Online-Glücksspielbranche fragt. „Die Antragsbearbeitung hängt

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hluss war der Der Redaktionssc ige spätere wa Et 7. April 2022. nnten nicht beEntwicklungen ko en. rücksichtigt werd

auch von der Qualität der Antragsunterlagen ab“, sagt Zieschang an die Adresse der Branche. Und weiter: „Bislang wurden bei keinem einzigen Antrag die erforderlichen Unterlagen sofort vollständig eingereicht.“ Hinzu kommt, dass einige Anträge entscheidungsreif seien, jedoch verweigerten und beklagten die Anbieter den vom Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgesehenen Anschluss an das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS. Eine Erlaubnis könne in diesen Fällen nicht erteilt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch zu verstehen, warum sich Ronald Benter, Vorstand der GGL, beim Symposium Glücksspiel der Universität Hohenheim mit einem deutlichen Appell an die Anbieter von Online-Spiel richtete: „Ich kann nur alle auffordern, sich zeitnah an LUGAS anzuschließen.“ Schwere Konsensfindung Die Glücksspielanbieter erzählen eine andere Geschichte. Sie kritisieren, dass das Glücksspielkollegium nach wie vor von einem starken Gegensatz zwischen liberalen und restriktiven Kräften geprägt sei, was eine Konsensfindung erschwere und Entscheidungen in die Länge ziehe. Beispiel: Werbung. Das Glücksspielkollegium muss vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Werbung erarbeiten, die dann Eingang in die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse finden. Das hat gedauert, ist aber mittlerweile abgeschlossen. „Mein Fazit zu den Nebenbestimmungen fällt gemischt aus. Licht und Schatten halten sich die Waage“, kommentiert Dr. Andreas Blaue, Vorstand im Deutschen Verband für

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»Hälfte des Marktes illegal« Der Präsident des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV), Dr. Dirk Quermann, appelliert an die Länder und die zuständige Behörde, die Erlaubnisvergabe für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker zu beschleunigen. Von der aktuellen Situation profitierten allein regulierungsunwillige Anbieter. Die Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker lassen auf sich warten. Welche Folgen hat das, Herr Dr. Quermann? Dass der Schwarzmarkt immer weiter wächst. Schon derzeit machen illegale Angebote die Hälfte des virtuellen Glückspielmarkts in Deutschland aus. Den Schaden haben die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die regulierungswilligen Anbieter, die frühzeitig eine Erlaubnis beantragt haben und nun schon lange auf diese warten. Von der aktuellen Situation profitieren also einzig und allein regulierungsunwillige Anbieter, die kein Interesse an einer Erlaubnis haben und die sich weder aktuell an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages halten noch dies in Zukunft tun wollen. Wir brauchen deshalb eine zügige Erlaubnisvergabe und dann

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einen funktionierenden Vollzug gegen nicht erlaubte Anbieter. Ab einem Zeitpunkt muss es dann auch heißen, dass Anbieter entweder mit Erlaubnis anbieten oder ihr Angebot einstellen müssen. Behördenvertreter bemängeln unzureichende Kommunikation mit der Branche. Auch die Erlaubnisanträge seien meist unvollständig. Dies seien Erklärungen für die Verzögerungen. Was antworten Sie darauf? Der DOCV und seine Mitglieder standen und stehen jederzeit für Gespräche und einen fachlichen Austausch bereit. Das haben wir allen zuständigen Behörden in der Vergangenheit mehrfach angeboten und dies bieten wir natürlich auch weiter an. Die Problematik des mangelnden Austausches in der Vergangenheit lag aus unserer Sicht eher auf Seiten der Behörden,

wofür wir grundsätzlich auch ein gewisses Verständnis haben: Alle Behörden für die neuen Glücksspielformen mussten neu aufgebaut werden, was eine gewisse Zeit gedauert hat. Mittlerweile ist aber sowohl das Landesverwaltungsamt als auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder adressierbar und es haben erste Gespräche stattgefunden. Dieser wichtige Austausch ist nun weiter auszubauen. So können sicher praktisch umsetzbare Lösungen für viele Themen wie beispielsweise die Genehmigung der einzelnen Spiele gefunden werden, die die ursprüngliche überbordende Bürokratie ablösen können. Wo wir weniger helfen können, ist der Austausch der jeweils zuständigen Behörden untereinander. Hier hakt es meiner Wahrnehmung nach an der Koordination und Kommunikation der

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Branche

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Baden-Württemberg Mindestabstände

»Das geht so nicht« Rigorose Mindestabstands-Regeln ohne Rücksicht auf Qualität bedrohen 80 Prozent aller Spielhallen-Standorte in BaWü. Die Branche wendet sich an den Petitionsausschuss des Landtags und spricht mit der Politik. games & business mit einem Zwischenstand.

In BaWü ist die Automatenbranche einem Kahlschlag ausgesetzt. Seit dem 30. Juni 2021 müssen die staatlich konzessionierten Spielhallen-Standorte einen Abstand von 500 Metern Luftlinie untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten – das Aus für bis zu 80 Prozent der SpielhallenStandorte und bis zu 8.000 Arbeitsplätze. Aber Aufgeben kommt für die schwäbischen Mittelständler nicht in Frage. Am 7. April übergab AVBW-Vorsitzender Dirk Fischer die Unterschriften einer Online-Petition an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des badenwürttembergischen Landtags, Thomas Marwein (Grüne). 29.793 Menschen hatten für ein faires Spielhallengesetz in BaWü mit an Qualität orientierten Mindestabständen unterschrieben. Der Verband hofft, dass der Ausschuss beschließt, dass die Abgeordneten sich erneut mit diesem Thema befassen müssen. Mack und Epple hätten zugesichert, die Lage der Automatenbranche in den Gremien der CDU-Fraktion zu erläutern.

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ir müssen die Politik informieren, wie streng Spielgäste kontrolliert werden, wenn sie in unsere Spielhallen kommen“, betont Dieter Teifl, Aufstellunternehmer aus Marbach. Mit Michael Holderer und Alexander Grosch, Vorstandsmitglieder des Automaten-Verbands Baden-Württemberg (AVBW), traf er am 23. März im baden-württembergischen Landtag die Abgeordneten Winfried Mack und Konrad Epple (beide CDU). Mack ist Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Landtags. „Mit der Politik im Gespräch zu bleiben und die Situation zu erläutern, ist unsere einzige Chance“, sagt Teifl gegenüber games & business.

AVBW-Vorsitzender Dirk Fischer (r.) übergibt die Unterschriften an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Thomas Marwein (Grüne).

Branche unterstützt Kampf gegen illegales Spiel Mit der Informationsveranstaltung „Gewerbliches Geldspiel und Geldspielgeräte“ unterstützt die Automatenbrache seit 2019 Behördenmitarbeiter beim Kampf gegen das illegale Spiel. Das Konzept stammt vom BA – die großen Branchen-Hersteller sorgen dafür, dass Geräte vor Ort sind, an denen versierte Technikexperten demonstrieren, worauf zu achten ist. „Nach der Schulung kann jeder Teilnehmer illegale Geräte von legalen Geräten unterscheiden. Damit setzt die Branche ein klares Zeichen im Kampf gegen das illegale Spiel“, unterstreicht BA-Geschäftsführerin Simone Storch.

Beiden Politikern sei dargelegt worden, dass das Spiel „wegen gesetzlicher Vorschriften über etwa Spielpausen und limitierte Einsätze stark reglementiert ist“, berichtet Teifl. Mit dem Spielersperrsystem OASIS werde der Spielerschutz maximiert, so dass gesperrte Spieler und Jugendliche keinen Zutritt zu Spielhallen hätten. Parallel dazu zeige die Branche, dass sie „Partner der Politik beim Kampf gegen das illegale Spiel ist“, wie Holderer hervorhebt. In Radolfzell schulte sie am 23. März unter organisatorischer Leitung des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA) und des AVBW Behördenmitarbeiter, wie sich illegale Geldspielgeräte erkennen lassen (siehe Kasten). „Dass unsere Hilfe beim Kampf gegen das illegale Spiel in Anspruch genommen wird, wir als legale Anbieter aber ohne Rücksicht auf unsere hohen qualitativen Standards dicht gemacht werden, das geht so nicht“, sagt Holderer. „Davon profitiert nur das illegale Spiel, sonst niemand.“ Es ist wichtig, dass die Branche in BaWü deutlich macht, dass rückwärtsgewandte Regularien nur dem illegalen Spiel nützen, findet Steffen Hanak.

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© Foto(s): AWI/DAW/Kraufmann (1)

Branche schult Behörden-Mitarbeiter Krisengespräch zur Situation in BaWü: (v.l.) Michael Holderer, Alexander Grosch, Dieter Teifl und Konrad Epple.


Branche

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NRW-Sachkundenachweis Prüfungen modifiziert

Keine Angst vor Qualität Die Sachkunde-Prüfungen in NRW wurden nach ersten Prüfungsergebnissen modifiziert. Der DAV begrüßt diese Entwicklung: „Im Interesse des Landes, der Unternehmer, aber auch des hochwertigen Spielerschutzes bedurfte es dieser Änderungen.”

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aum war das Kind in den Brunnen gefallen, da klingelten auch schon die Telefone. In Nordrhein-Westfalen waren die ersten Prüfungen für den Sachkundenachweis von Betreiberinnen, Betreibern und Leitungen von Spielhallen durchgeführt worden. Und die Ergebnisse waren katastrophal. Bei den ersten Prüfungen kam so gut wie niemand durch. Und auch wenn sich die Quoten danach leicht verbesserten, standen natürlich schon alle Ampeln auf rot.

Auf gutem Weg

Nachjustierung gefordert Der DAV schlug Alarm. Natürlich bekenne man sich zur Qualität, schrieb der Verband. „Wichtig ist aber, dass die Brücke hin zur Qualität nicht nur vorhanden, sondern auch begehbar ist. Die Erste Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land NordrheinWestfalen ist der richtige Schritt, bedarf aber der Nachjustierung.” Nach Informationen von games & business sahen das die für die Durchführung verantwortlichen öffentlichen Stellen offenbar genauso. Deshalb wurden die Prüfungsmodalitäten angepasst, das heißt vor allem eine geänderte Gewichtung der möglichen Fehlerpunkte vorgenommen, um so eine gerechtere Verteilung auf die einzelnen Sachgebiete zu erreichen.

Herausforderung bleibt Kenner der Materie sprechen davon, dass die Sachkundeprüfung noch immer eine Herausforderung bleibt. Dass es

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jetzt einfacher geworden sei, heiße nicht, dass es leicht sei. Man müsse immer noch was tun. Für Prüflinge, die teilweise seit Jahrzehnten keine Prüfung mehr ablegen mussten, sei es aber auf jeden Fall besser. Das baue auch Existenzängste ab, die sich nach den ersten, irritierenden Prüfungsergebnissen in der Unternehmerschaft breitgemacht hätten. Von daher habe der Vorgang eine deutliche Signalwirkung, heißt es aus NRW. Der Deutsche Automaten-Verband begrüßt diese Entwicklung. „Im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, der Unternehmer, aber auch im Interesse des qualitativ hochwertigen Spielerschutzes bedurfte es dieser Änderungen, damit Qualität im Interesse aller im Vordergrund steht.”

»Wichtig ist, dass die Brücke hin zur Qualität nicht nur vorhanden, sondern auch begehbar ist.« Bernd Fröhlingsdorf, DAV-Justiziar

Der DAV bekennt sich zu anspruchsvollen Prüfungsinhalten. „Besondere Qualität erfordert besondere Kenntnisse, die durch anspruchsvolle Prüfungen Bestätigung finden müssen. Die Unternehmen in NRW sind engagiert, sie sind bereit, sich besonderen Anforderungen nicht nur zu stellen, sondern sie auch zu erfüllen. Sie sind weiterhin bereit, sich hierfür weiterzuentwickeln und neue Qualitäten in das Denken und die betrieblichen Abläufe einzupflegen.” Mit den jetzt getroffenen Modifizierungen sei NRW „auf einem guten Weg”, heißt es | dre | vom DAV.

Geschulte Qualität Betriebe, die in NRW die geringen Mindestabstände (100 m bis 350 m) oder die Ausnahme vom Verbundverbot für sich beanspruchen, müssen sich zertifizieren lassen. Noch fehlen dafür die Standards. Es gibt aber bereits die Möglichkeit, die zweite Voraussetzung, den Sachkundenachweis, beizubringen. Dieser Nachweis kann nach 2-tägiger Schulung mit anschließender Prüfung von den Industrie- und Handelskammern schon jetzt erbracht werden. Die dort behandelten Themen sind: 1. Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung, 2. Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, 3. Jugendschutzrecht, 4. Prävention und Spielerschutz und 5. Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.


Branche

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dass Spielbanken in soeben geschlossene Spielhallenstandorte einziehen oder sich direkt in Schulnähe und natürlich ohne Einhaltung eines Mindestabstandes ansiedeln. Zudem gibt es für das Onlinespiel kein digitales Gegenstück zu den Abstandsgeboten.

Abstandsgebote verhältnismäßig?

Das Schweriner Schloss ist eines der bekanntesten Bauwerke Mecklenburg-Vorpommerns.

Regulierung Situation in Mecklenburg-Vorpommern

Erheblicher Aderlass Für viele Spielhallenstandorte in Mecklenburg-Vorpommern werden wohl bald die Lichter ausgehen. Nach vorläufigen Schätzungen werden dort von etwa 130 Spielhallenkonzessionen (Stand: 2018) nur etwa 59 übrig bleiben.

Dies alles wird das terrestrische Spielangebot deutlich reduzieren und Abwanderungen in das illegale Spiel befördern. Hinzu kommt, dass es zwar gelungen ist für Mehrfachkonzessionen die „Öffnungsklausel“ in das Landesgesetz zu bringen, aber eben keine Ausnahmeregelung für die strengen Abstandsgebote, wovon die Mehrzahl der Spielhallen betroffen ist. Dabei stellt sich die Frage, ob angesichts des bundesweiten Sperrsystems OASIS mit den strengen Zugangskontrollen und einem wohl „echten“ Abkühlungseffekt Abstandsgebote selbst überhaupt noch verhältnismäßig bzw. gar verfassungswidrig sind. Viele Spielhallenstandorte existieren derzeit noch, weil sich die Betreiber mit allen rechtlichen Möglichkeiten in Widerspruchs- und Klageverfahren wehren und die meisten Städte und Kommunen auch deshalb noch zurückhaltend mit dem Vollzug umgehen.

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Mecklenburg-Vorpommern auf Grund eines Ausführungsgesetzes zwischen Spielhallen selbst und Schulen der größte Mindestabstand von immerhin 500 m. Da sich in den großen Städten praktisch in jedem Umfeld von Spielhallen Schulen befinden, ist dies bereits für viele Betreiber das entscheidende Ausschlusskriterium. Au»Es stellt sich die Frage, ßerdem gelten für ob angesichts des bundesWettbüros nur Abstände von 200 m weiten Sperrsystems und für Spielbanken OASIS mit den strengen überhaupt keine AbZugangskontrollen und standsgebote. Zudem einem wohl ,echten’ bauen die SpielbanAbkühlungseffekt ken an immerhin vier Standorten im Land Abstandsgebote selbst deutlich zulasten des überhaupt noch verhältterrestrischen Spiels nismäßig bzw. gar verfasihr Angebot aus und sungswidrig sind.« bewerben dies intensiv. Dies geht so weit, Hendrik Meyer

ie Spielhallenstandorte werden sich von etwa 125 auf ca. 38 reduzieren. In der Hansestadt Rostock werden von etwa 38 Spielhallen gar nur zwei Objekte bestehen bleiben. Dies wäre ein erheblicher Aderlass. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zunächst gilt in

Leider wollen zudem die Verwaltungsgerichte die veränderte und wohl inkohärente Situation zulasten des terrestrischen Geldspiels nicht zur Kenntnis nehmen oder diesbezügliche neu zu bewertende Rechtsfragen nicht diskutieren. Da sind die Entscheidungen des VG Schwerin vom 10. März 2022 (Az. 3 B 259/22 SN u.a.) bezüglich Schließungsverfügungen in Rostock nur ein Teilerfolg, denn die Betreiber von Spielhallen wollen Planungssicherheit und ihr legales gewerbliches Spiel fortsetzen. Daher werden sie weiter für den Erhalt ihrer Standorte kämpfen und erwägen nun auch eine Verfassungsbeschwerde. Dies auch deshalb, weil alle mit erheblichem Aufwand ergriffenen Initiativen der Betreiber und der Branchenverbände zur Veränderung der gesetzlichen Grundlagen (Verringerung Abstandsgebote, Öffnungsklausel auch für Abstände u.a.m.) am vehementen Widerstand der derzeit politisch Verantwortlichen abgeprallt | RA Hendrik Meyer | sind.

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© Foto(s): ArTo – stock.adobe.com

Verfassungsbeschwerde erwogen


Fokus

Gesetzentwurf Verschärfungen der Voraussetzungen

Neues Gesetz für Bremen Das Land Bremen plant weitreichende Änderungen am Bremer Spielhallengesetz. Laut Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen für Spielhallen erheblich verschärft. RA Prof. Florian Heinze erklärt die Details.

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eit Mitte März ist der Entwurf dieses Gesetzes bekannt, der sich nach zwischenzeitlicher Durchführung eines Verbandsbeteiligungsverfahrens nun im weiteren parlamentarischen Verfahren befindet. Beabsichtigt ist, dass das Gesetz Mitte Mai verabschiedet wird und spätestens zum 30. Juni 2022 in Kraft treten kann.

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wahlentscheidung zwischen miteinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen findet primär die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „Gebietsformel“ Anwendung. Es ist also nach bestmöglicher Ausschöpfung der Standortkapazität zu entscheiden. Soweit die Gebietsformel nicht zu einer Auflösung des Abstandskonflikts führt, sieht das Gesetz weitere Auswahlkriterien vor.

„Windhundprinzip“ Bei Abstandskonflikten zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen soll es primär auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ankommen. Es gilt also das „Windhundprinzip“. Liegen Anträge zeitgleich vor, soll danach entschieden werden, von welcher Glücksspielart weniger Betriebe insgesamt vorhanden sind.

Keine Speisen und Getränke

Was ändert sich? Der zwischen Spielhallen einzuhaltende Mindestabstand wird von 250 m auf 500 m heraufgesetzt. Weitere Mindestabstände existieren im bislang geltenden Bremer Spielhallengesetz nicht. Hinzukommen soll ein einzuhaltender Mindestabstand von 500 m zu Wettvermittlungsstellen sowie ein Mindestabstand von 250 m zu bestimmten Schulen. Hinsichtlich dieser Abstandsregelungen ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Soweit bisherige Erlaubnisse am 30. Juni 2022 enden und rechtzeitig vor Ablauf vor diesem Datum ein Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung für den Fortbetrieb der Spielhalle ab dem 1. Juli 2022 gestellt wird, können Erlaubnisse auch ohne Einhaltung des (neuen) Mindestabstands zu Wettvermittlungsstellen und ohne Einhaltung des (neuen) Mindestabstands zu Schulen erteilt werden. Darüber hinaus ist während dieser Übergangsfrist auch der (neue) Mindestabstand von 500 m zu Spielhallen nicht einzuhalten. Hier bleibt es zunächst beim Mindestabstand von 250 m. Diese erstmals nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erteilten Erlaubnisse werden dann für zwei Jahre befristet. Benötigen

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RA Prof. Dr. Florian Heinze ist Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands sowie Geschäftsführer und Justiziar des Automatenverbands Niedersachsen.

Betreiber nach Ablauf dieser zweijährigen Befristung eine neue Genehmigung, finden alle neuen Abstandsvorschriften uneingeschränkt Anwendung.

Abgestuftes Auswahlverfahren Soweit zwischen in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Wettannahmestellen eine Auswahlentscheidung zu treffen ist, sieht das Gesetz ein abgestuftes Auswahlverfahren vor. Für die Aus-

Darüber hinaus soll mit der Neufassung des Bremer Spielhallengesetzes ein neuer Verbotstatbestand geschaffen werden, der unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes ohne Übergangsfrist gilt. Verboten werden soll die Abgabe und der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr an Ort und Stelle und außer Haus. Darüber hinaus soll es verboten werden, den Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke in der Spielhalle zuzulassen. Ob das Gesetz tatsächlich vollumfänglich mit dem jetzt als Entwurf vorgelegten Inhalt in Kraft treten wird, bleibt abzuwarten. Änderungen des Gesetzes im weiteren parlamentarischen Verfahren sind nicht auszuschließen. In jedem Fall zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die in der Zukunft im Land Bremen geltende Rechtslage die Betreiber von Spielhallen vor signifikant neue Herausforderungen stellen wird. | RA Prof. Dr. Florian Heinze |

Fortgeltungsfiktion Wichtig: Es ist nicht davon auszugehen, dass über alle nun zu stellenden Verlängerungsanträge bis zum 30.06.2022 entschieden sein wird. Hier sieht das Gesetz eine „Fortgeltungsfiktion“ vor: Die erteilten Genehmigungen gelten so lange als fortbestehend, bis das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die beantragten Erlaubnisse erteilt sind.


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