Games und Business Januar Ausgabe

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• Infos zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit Politik Engmaschige Aufsicht Neue Behörde GGL legt los BaWü Auswahlverfahren vor Gericht Löwen Dart Neue Generation übernimmt Generation Y »Nicht klein beigeben« Weckruf an die Politik Das Unternehmermagazin für die Automatenwirtschaft www.gamesundbusiness.de 15. Januar bis 15. Februar 2023 01 74. Jahrgang
Nicole Steingaß Staatssekretärin Rheinland-Pfalz
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Optimistisch bleiben

In den letzten zwei Jahren ist die Kette der wirtschaftlichen Horrormeldungen praktisch nicht abgerissen. Gerade für Mittelständler gab es nicht viel Gutes zu berichten. Zum Jahreswechsel sieht es aber so aus, als würde 2023 zumindest nicht so schlimm wie befürchtet. Die Gasspeicher sind wider Erwarten voll. Damit fällt zumindest vorläufig die Gaskrise aus und die Energiepreise sinken wieder. Dazu kommt die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung, die so manche Kostenexplosion abfangen dürfte. Das ist eine gute Nachricht – für Unternehmen wie für deren Kunden.

Lieber sich den Anforderungen einer sich verbessernden Konjunktur stellen als den Verwerfungen einer tiefen Wirtschaftskrise.

Bisher waren die Energiepreise der stärkste Inflationstreiber. Sinkende Kosten hier beruhigen auch die Inflation und dämpfen die zahlreichen Mitnahmeeffekte. Im Dezember lag die Inflationsrate bei 8,6 Prozent und damit deutlich unter den 10,4 Prozent vom Oktober. Von der eigentlichen Zielmarke von 2 Prozent sind wir zwar noch ganz weit weg. Aber die Tendenz geht in die richtige Richtung. Auch das ist für den Geldbeutel der Kunden der Branche von Vorteil. Die Richtung stimmt.

Das lässt sich auch vom Arbeitsmarkt sagen. Es waren seit der Wiedervereinigung 1990 noch nie so viele Erwerbstätige im Land wie derzeit, sagt das Statistische Bundesamt. Die hohe Erwerbsquote bedeutet bei sinkender Inflation, dass auch wieder mehr Geld für Freizeit unterwegs ist.

Diese Medaille hat natürlich auch Kehrseiten. Zum Beispiel ist es für Automatenunternehmen bei diesem Arbeitsmarkt eine echte Aufgabe, bezahlbares Personal zu finden –vielleicht die größte Herausforderung für Mittelständler 2023. Aber ganz grundsätzlich ist eine positive wirtschaftliche Entwicklung das deutlich bessere Vorzeichen als die Erwartung einer allgemeinen Depression. Und die ist derzeit –allen Unkenrufen zum Trotz – nicht in Sicht.

Für 2023 gilt daher das Motto: Lieber sich den Anforderungen einer sich verbessernden Konjunktur stellen als den Verwerfungen einer tiefen Wirtschaftskrise. Bleiben wir optimistisch!

Januar 2023 Aufschlag 4 STÄDTE | 4 TERMINE | 4 EVENTS

Highlights dieser Ausgabe

Neuer Regulierer legt los

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist seit dem 1. Januar für die Regulierung des OnlineGlücksspiels zuständig. Vormals im Länderverbund verteilte Kompetenzen werden gebündelt. Die Vorstände Ronald Benter und Benjamin Schwanke sowie die Abteilungsleiterin Nadja Wierzejewsi berichten über Erreichtes und Ziele.

Illegale Angebote unterbinden

Die Transformation des Schwarzmarktes, die effektive Bekämpfung des illegalen Spiels und eine engmaschige Aufsicht sieht Nicole Steingaß, Staatssekretärin im Innenministerium von RheinlandPfalz, als die zentralen Aufgaben der Gemeinsamen Glückspielbehörde der Länder (GGL). Im Interview mit games & business zeigt sie sich aber auch offen, vor allem nach der anstehenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags erneut zu bewerten, ob bei der Werberegulierung für Sportwetten nachjustiert werden muss.

Auswahlverfahren wird geprüft

Die Situation für die Automatenbranche in BaWü ist ungünstig. Die Landesregierung setzt weiter auf quantitative statt auf qualitative Regulierung. Einziger Lichtblick: Der Verfassungsgerichtshof prüft jetzt Kritik am sogenannten „Auswahlverfahren“. Tim Hilbert, Justiziar des AutomatenVerbands Baden-Württemberg, erläutert die Hintergründe.

10 Januar 2023 Inhalt
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Nicole
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Nadja Wierzejewski Benjamin Schwanke

2023 – Weckruf an die Politik

Der Kampf gegen das illegale Spiel steht im Mittelpunkt der meisten Überlegungen für das angelaufene Jahr. Spielerschutz lässt sich nun mal nur noch qualitativ sinnvoll umsetzen. Das heißt aber auch, dass das legale Spiel die Qualität haben darf, sich gegen illegale Konkurrenz durchzusetzen. „Die Politik muss aufwachen”, ist das Signal, das alle legalen Spielformen für 2023 senden.

»Nicht klein beigeben«

Junge Unternehmer in der Automatenbranche, bereit, den Familienbetrieb zu führen und in der Verbändelandsvchaft aktiv. Wie erleben sie als Angehörige der Generation Y den Branchenalltag und was wollen sie ändern? Mario Braun von Herbert Braun Spiel- und Unterhaltungsgeräte in Umkirch im Gespräch.

Neue Generation übernimmt

Helmut Schneller hat 25 Jahre die Geschicke des E-Darts bei Löwen Entertainment gelenkt und maßgeblich geprägt. Zum 1. Januar 2023 gab er den Erfolgspfeil an Stefan Mathes als neuen Leiter Löwen Dart bei Löwen Entertainment weiter. games & business wirft einen Blick zurück und nach vorn.

11 Januar 2023 Inhalt
Highlights dieser Ausgabe
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Weckruf an die Politik 28 Januar 2023 Ausblick Hier die komplette Print-Ausgabe 3 Monate gratis im Probeabo gamesundbusiness.de/abo

Nur selten gleichen sich an einem Jahresanfang die Meinungen so sehr wie dieses Mal. Wenn es eine große Herausforderung für 2023 gibt, dann heißt diese „Kampf gegen das illegale Spiel“. In praktisch jeder Stellungnahme mit Blick auf das kommende Jahr taucht diese Forderung auf. Und es gibt dabei interessanterweise keinen Unterschied zwischen den Spielformen. Überall ertönt der gleiche Weckruf an die Politik: Helft mit, das illegale Spiel zu bekämpfen.

Zentrale Aufgabe

Damit ist natürlich zunächst einmal der Vollzug gemeint. Beim terrestrischen Spiel wird dieser Kampf mal mehr, mal weniger gut geführt. Oder halt auch schon mal gar nicht, wie das Beispiel Berlin zeigt, wo man das legale Spiel eliminiert und vor dem illegalen Spiel kapituliert hat – so hat es zumindest den Anschein. Und bei allem, was „Online“ passiert, nimmt jetzt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) den Kampf auf – wir wünschen Glück!

Allen Spezialisten ist klar, dass dieser Kampf mit Vollzug alleine nicht zu gewinnen ist. Das illegale Spiel ist deswegen so erfolgreich, weil das legale Spiel hinter hohen Hürden versteckt werden muss und dahinter in die Langeweile reguliert wurde. Es ist wirklich nicht schwer zu begreifen, dass legales Spiel verfügbar und interessant sein muss, wenn man will, dass die Menschen dort spielen. Diese Erkenntnis in politisches Handeln zu transferieren scheint dagegen unendlich schwer. Aber es ist die zentrale Aufgabe des kommenden Jahres.

Kein Erkenntnisproblem

Man darf gespannt sein, welche Rolle in diesem Zusammenhang die neue Glücksspielbehörde der Länder spielen kann, wird oder darf. Sie ist für alles zuständig, was mit Online-Spiel und Sportwetten zu tun hat. Sie hat eine eigene Vollzugsabteilung, die erwartungsgemäß mit Biss an ihre Aufgabe herangehen wird. Für die Stärkung des legalen Spiels ist das aber bestenfalls die eine

Hälfte der Aufgabe. Wie weit die Behörde eigene Vorstellungen für den Zusammenhang zwischen Spielerschutz und marktgerechtem Spiel entwickelt, muss sich noch zeigen. Zumindest vorläufig wird man da eher mit Zurückhaltung rechnen müssen. Und ob der Verwaltungsrat die Grabenkämpfe des Glücksspielkollegiums hinter sich lassen kann, muss sich erst noch zeigen. Zwischen den Ländern gibt es halt sehr große Unterschiede – und die können auch blockierend wirken.

Beim Bund dagegen ist die Spielverordnung für das Automatenspiel angesiedelt, die in diesem Jahr evaluiert wird. Geprüft werden soll, ob die Spielerschutzmaßnahmen direkt am und im Gerät umgesetzt sind und so wirken, wie sich deren Erfinder das ausgedacht haben. Bei allem Respekt vor der Kommission, die das prüft – eine Antwort lautet: Die Spielerschutzmaßnahmen funktionieren so gut, dass eine ganze Reihe von Spielern die Lust verloren haben und ins illegale Fach gewechselt sind. Das ist natürlich nicht im Sinne der Erfinder. Die Frage ist hier: Stellen sie sich dieser Erkenntnis und ziehen sie daraus dann die richtigen Konsequenzen?

Dieser Trend ist jedenfalls nicht nur eine Bedrohung für den Spielerschutz, sondern eben auch für das legale Spiel. Es wird politisch ausgedünnt. Und es wird wirtschaftlich vom illegalen Spiel in Schwierigkeiten gebracht. Soll das legale Spiel seinen Kanalisierungsauftrag erfüllen, ist es schon die Pflicht der Politik, sich darüber Gedanken zu machen.

Neue Tendenzen

All diese Entwicklungen haben beim terrestrischen Spiel dazu geführt, dass es wieder erste Ansätze zum Unterhaltungsspiel gibt. Das ist noch kein flächendeckender Trend. Aber es gibt immerhin einige wenige Leuchtturmprojekte. Zugegeben – die sind sehr aufwändig und auf den ersten Blick vom Mittelständler nicht zu stemmen. Aber deren weitere Entwicklung wird wichtige Hinweise darüber geben, was vielleicht auch im Kleineren machbar ist. Und so ganz geht die Sache am Gesamtmarkt dann doch nicht vorbei. Es hat 2022 zum ersten Mal seit Langem wieder eine Aktion eines bundesweiten Großhändlers zum Thema Flipper & Co. gegeben. Wer kann sich daran erinnern, wann das zum letzten Mal der Fall war? Ob das erste Anzeichen für eine beginnende Diversifizierung sind oder Eintagsfliegen, wird sich 2023 zeigen.

Ähnlich ist es mit der Partizipation von Automatenunternehmern am Online-Automatenspiel. Es gibt entsprechende Modelle der Häuser Gauselmann und Löwen, die jetzt aktiviert werden können. Denn die Lizenzen sind da. Eine flächendeckende Bewegung in diese Modelle hinein hat es bisher noch nicht gegeben. Auch das wäre ein Weg in die Diversifizierung des Geschäftsmodells mittelständischer Unternehmen. Und auch hierzu wird es 2023 Erkenntnisse geben.

Bitte aufwachen

Das alles darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass das zentrale Geschäftsmodell gerade des Automatenspiels – das Geldspiel – von zwei Seiten bedroht wird. Einerseits mindern hohe Zugangshürden und restriktive Spielregeln die Attraktivität. Auf der anderen Seite wird diese vom illegalen Spiel geboten. Aus dieser Zangenbewegung muss die Branche raus. Sie steht bereit, zusammen mit der Politik den Kampf gegen das illegale Spiel zu führen. Aber dafür muss die Politik 2023 aufwachen.

Der Kampf gegen das illegale Spiel steht im Mittelpunkt der meisten Überlegungen für das angelaufene Jahr. Spielerschutz lässt sich nun mal nur noch qualitativ sinnvoll umsetzen. Das heißt aber auch, dass das legale Spiel die Qualität haben darf, sich gegen illegale Konkurrenz durchzusetzen. „Die Politik muss aufwachen”, ist das Signal, das alle legalen Spielformen für 2023 senden. 29 Januar 2023 Ausblick Hier die komplette Print-Ausgabe 3 Monate gratis im Probeabo gamesundbusiness.de/abo
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Illegale Angebote unterbinden

Die Transformation des Schwarzmarktes, die effektive Bekämpfung des illegalen Spiels und eine engmaschige Aufsicht sieht Staatssekretärin Nicole Steingaß als die zentralen Aufgaben der Gemeinsamen Glückspielbehörde der Länder (GGL).

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag tragen die Bundesländer dem Umstand Rechnung, dass sich Glücksspiel immer stärker digitalisiert und es daher besser ist, dem Spieler eine legale, geschützte Alternative zum Schwarzmarkt zu bieten. Schaffen es die im Staatsvertrag verankerten Regeln aus Ihrer Sicht einen hinreichend attraktiven legalen Markt zu etablieren, um diesen Anspruch zu verwirklichen?

Mit den im Staatsvertrag verankerten Regeln kann ein hinreichend attraktiver legaler Markt etabliert werden. Das gilt sowohl für das herkömmliche Spiel als auch für die digitalen Glücksspielformen. Bei Letzteren muss aufgrund der Anonymität und Schnelligkeit im Internet ein besonderes Augenmerk auf den Spielerschutz und die Spielsuchtprävention gelegt werden. Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt dabei gleichrangig zwei Ziele: Mit der kontrollierten Öffnung des Marktes soll zum einen die Nachfrage in Richtung der legalen Angebote gelenkt werden. Zum anderen soll innerhalb der erlaubten Angebote eine Lenkung in Richtung der weniger suchtanfälligen Spielformen erfolgen. Zur Durchsetzung dieser Kernanliegen bestehen unter anderem verschiedene Zentraldateien. In Kombination mit dem LUGAS-System verfügt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über moderne Aufsichtsinstrumente, mit denen den Herausforderungen der weiter voranschreitenden Digitalisierung konsequent begegnet werden kann.

Die Lizenzierung von Anbietern für das Online-Automatenspiel dauert sehr lan-

ge. Sehen Sie Lösungen, um das Verfahren zu beschleunigen?

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder auch für die Lizenzierung von Anbietern für das Online-Automatenspiel zuständig. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Lizenzierung hier künftig nicht in einer angemessenen Dauer erfolgen wird.

Sportwettanbieter kämpfen um bestimmte Formen von Wettangeboten, die international etabliert sind, in Deutschland aber kritisch gesehen werden.

Durch das Glücksspielkollegium der Länder wurde ein alle relevanten Sportarten umfassendes Wettprogramm erarbeitet, das nicht nur attraktiv ist, sondern auch den besonderen Gefahren von Manipulation und Wettbetrug Rechnung trägt. Es gibt gute Gründe, bestimmte Sportwetten grundsätzlich nicht zu erlauben. Das betrifft zum Beispiel Wetten im Amateurbereich oder besonders manipulationsanfällige Einzelwetten.

Wetten und Online-Spiele müssen ausreichend attraktiv sein, um gegen die Konkurrenz illegaler Angebot zu bestehen. Oft wird hier ein Zielkonflikt zum Spielerschutz gesehen. Wie könnte eine Lösung aussehen?

Die Lösung besteht hier im konsequenten Einsatz des vereinbarten Instrumentariums: Attraktive Glücksspiele und Sportwetten können dann angeboten werden, wenn sie durch Spielerschutzinstrumente wie Einzahlungslimits, Verhinderung parallelen Spiels

»Attraktive Glücksspiele und Sportwetten können dann angeboten werden, wenn sie durch Spielerschutzinstrumente wie Einzahlungslimits, Verhinderung parallelen Spiels und durch Spielpausen flankiert werden.«

Nicole Steingaß, Staatssekretärin Innenministerium Rheinland-Pfalz

und Spielpausen flankiert werden. Gleichzeitig muss alles dafür getan werden, dass das Verbot illegaler Spielangebote effektiv vollzogen wird. Auch hier verfügt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über wirksame Möglichkeiten wie etwa das IP- oder Payment-Blocking.

Ähnliche Zielkonflikte gibt es beim Thema Werbung. Die Online-Glücksspielbranche argumentiert, Werbung für legale Angebote erfüllt eine Kanalisierungsfunktion, insofern sie Spieler an den legalen Markt bindet. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die politischen Vorstöße, Sportwetten-Werbung noch stärker einschränken zu wollen?

Es ist richtig, dass legale Sportwettangebote im Sinne der Kanalisierung auch sichtbar sein müssen. Davon ist übrigens auch der Gesetzgeber ausgegangen, der Werbung für legale Sportwetten als

Foto(s): ©MdI RLP/Silz 24 Januar 2023 Fokus men.
tion gelegt
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Nachfrage in Richtung der legalen Angeanfälligen Spielformen erfolgen. Zur Hier die komplette Print-Ausgabe 3 Monate gratis im Probeabo gamesundbusiness.de/abo
Bei Letzteren muss aufgrund der
werden.
Glücksspiel-

grundsätzlich zulässig erklärt hat. Das Glücksspielkollegium der Länder hat sich zuletzt für maßvoll ausgestaltete Werbe-Rahmenbedingungen entschieden. Vor diesem Hintergrund wird etwa mit Blick auf suchtfachliche Studien und vor allem die anstehende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages zu bewerten sein, ob die bislang gewählte Werberegulierung für Sportwetten ausreichend ist, oder ob an der ein oder anderen Stelle nachjustiert werden muss.

Die Diskussionen um die Bewertung von Spielinhalten, Werbung und Spielzugang sind immer ein Politikum im Dreieck Anbieter, Politik und Spielerschutz mit oft unversöhnlichen Positionen. Wäre es nicht an der Zeit, über eine unabhängige Mediation nachzudenken?

Den richtigen Kompromiss aus Spielerschutz, kanalisierender Werbung und attraktivem Spielangebot zu finden, kann schwierig sein. Ich bin aber zuversichtlich, dass es auch der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder künftig gelingen wird, hier unter Einbeziehung der beteiligten Interessen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Behörde versteht sich ausdrücklich als Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen.

Der Vollzug gegen illegale Online-Angebote war in der Vergangenheit nicht sonderlich erfolgreich. Wie beurteilen Sie die neuen Vollzugsinstrumente, die der GGL zur Verfügung stehen?

Bei der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel wird vor allem den Instrumenten der Zahlungsunterbindung und des IP-Blockings eine Schlüsselrolle zukommen. Hier ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bereits erste Schritte gegangen, indem sie etwa die Internet-Service-Provider darauf hingewiesen hat, dass die Behörde zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote auffordern wird, wenn unerlaubte Glücksspielanbieter trotz Untersagungsverfügung ihr illegales Glücksspielangebot nicht einstellen. Zusammen mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern ist das IP-Blocking ein effizientes Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels. Einen konsequenten Einsatz sind wir nicht nur den legalen Glücksspielanbietern schuldig,

»Rheinland-Pfalz wird einen Schulterschluss mit denjenigen Ländern suchen, die dem Ziel einer engmaschigen Aufsicht insbesondere bezüglich der neuen Spielformen ebenso hohe Bedeutung beimessen.«

sondern vor allem den durch illegales Spiel besonders gefährdeten Spielern.

Der Anschluss an das Aufsichtssystem LUGAS verläuft schleppend. Wie können die datenschutzrechtlichen Bedenken, die manche Anbieter offenbar gegenüber dem System hegen, aus der Welt geschafft werden?

Die Erfahrungen im Bereich etwa der Sportwettregulierung haben gezeigt, dass zuletzt die große Mehrheit der Anbieter die rechtlichen Verpflichtungen anerkannt und sich an das System angeschlossen hat. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen dieses System sehe ich nicht. Ich bin vielmehr zuversichtlich, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder den LUGAS-Wirkbetrieb auch künftig datenschutzkonform ausgestalten wird.

Wie würden Sie die Rolle von RheinlandPfalz im Verwaltungsrat der GGL beschreiben?

Rheinland-Pfalz wird sich auch künftig im Sinne einer bundesweit möglichst einheitlichen Glücksspielregulierung positionieren. Ebenso wie der Glückspielstaatsvertrag 2021 insgesamt einen Kompromiss darstellt, werden auch in der Zusammenarbeit des Verwaltungsrates teils unterschiedliche Ansichten auszugleichen sein. Hierbei wird Rheinland-Pfalz einen Schulterschluss mit denjenigen Ländern suchen, die dem Ziel einer engmaschigen Aufsicht insbesondere bezüglich der neuen Spielformen ebenso hohe Bedeutung beimessen.

Gibt es spezielle Impulse, die Sie in den Verwaltungsrat einbringen möchten?

Rheinland-Pfalz wird sich im Verwaltungsrat weiterhin für die Durchsetzung aller drei Säulen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 einsetzen, denn die Transformation des Schwarzmarktes, die effektive Bekämpfung des illegalen Spiels und eine engmaschige Aufsicht sind gleichermaßen bedeutend und bedingen einander. Innerhalb der Aufsicht sollte nach meiner Meinung ein Fokus insbesondere bei den Veranstaltern von Sportwetten, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker liegen. | dre |

len und Online-Poker liegen.

Staatssekretärin Nicole Steingaß

Nicole Steingaß ist Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport. Sie ist die Vertreterin das Landes Rheinland-Pfalz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Nicole Steingaß verfügt über langjährige Verwaltungserfahrung in der Landesregierung. Nach Stationen im rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Finanzministerium wechselte sie 2011 ins Innenministerium, wo sie zuletzt das Ministerbüro von Staatsminister Roger Lewentz leitete. Im März 2019 wurde Nicole Steingaß zur Staatssekretärin berufen. Sie ist zuständig für die rheinland-pfälzische Polizei und den Verfassungsschutz. Außerdem zählen Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Streitkräfte zu ihrem Bereich. Sie betreut auch die Themen Landesplanung, Vermessung und Geoinformationen. Die Wiederaufbauorganisation, die nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal eingerichtet wurde, arbeitet unter ihrer Leitung. Nicole Steingaß wurde am 13. Juli 1979 in Grünstadt im Landkreis Bad Dürkheim geboren. Dem Abitur im Jahr 1998 folgte ein Studium der Fächer Politikwissenschaft, Öffentliches Recht und Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, das sie mit dem Magister abschloss.

25 Januar 2023 Fokus
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Auswahlpraxis wird geprüft

Die Situation für die Automatenbranche in BaWü ist ungünstig. Die Landesregierung setzt weiter auf quantitative statt auf qualitative Regulierung. Einziger Lichtblick: Der Verfassungsgerichtshof prüft jetzt Kritik am sogenannten „Auswahlverfahren“.

as Thema Auswahlverfahren sorgt in Baden-Württemberg für Probleme. Über Auswahlverfahren soll geklärt werden, welche Spielhallen, die den gesetzlichen Mindestabstand von 500 Metern zu anderen Spielhallen nicht einhalten, eine neue glückspielrechtliche Erlaubnis erhalten. In fast allen anderen Bundesländern sind Versuche, ein solches Auswahlverfahren durchzuführen, am Ende an dem Veto der Verwaltungsgerichte gescheitert. So haben die Gerichte in Niedersachsen die praktizierte „Verlosung“, in Hessen die „Wägungsschemata“ oder in Nordrhein-Westfalen die gewählten Punktesysteme als unzureichend eingestuft. Diese Länder haben alle den betroffenen Spielhallenbetreibern den Weiterbetrieb bei Erfüllung eines qualifizierten Spielerschutzes wie einer Zertifizierung möglich gemacht. Der Gesetzgeber in Baden-Württemberg tut dies nicht und hält an seiner Idee eines Auswahlverfahrens fest.

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Verfassungsgerichtshof hat Bedenken Dieses Auswahlverfahren beschäftigt jetzt auch den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg. Bereits am 21. November 2022 fand dort eine mündliche Verhandlung zu zwei Verfahren statt. Bereits die Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof sich in einer mündlichen Verhandlung mit der Rechtsprechungspraxis der Gerichte in BadenWürttemberg auseinandersetzt, zeigt, dass diese Rechtsprechung zumindest als problematisch angesehen wird. Der Verfassungsgerichtshof (damals noch Staatsgerichtshof) hatte sich bereits 2013 mit Verfassungsbeschwerden

gegen den Ersten GStÄV und das LGlüG BW (Az. 1 VB 15/13) beschäftigt. In seiner Entscheidung vom 17. Juni 2014 hatte das Gericht damals bereits darauf hingewiesen, dass in die Auswahlentscheidungen die grundrechtlich geschützten Positionen der beteiligten Betreiber einzubeziehen seien.

Zufall als Bedingung geht nicht Aktuell bestehen ernste Zweifel an der Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis zur Auflösung der sog. „Konkurrenzsituation“ zwischen Spielhallen. Als einziges Bundesland wurden in BadenWürttemberg vorrangig zunächst Härtefallentscheidungen berücksichtigt. Spielhallenbetriebe, die nicht in den Genuss von Härtefällen kamen, wurden regelmäßig zunächst geduldet. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun eine Rechtsprechung herausgearbeitet, dass entgegen dem Wortlaut des Gesetzes auf Spielhallen, die keine durchgehende Erlaubnis besaßen, der gesetzliche Mindestabstand von 500 Metern zu Kinderund Jugendeinrichtungen anzuwenden sei (sog. „Zäsur-Rechtsprechung“). Soweit diese betroffenen Spielhallenbetreiber die Erlaubnis der begünstigten Betreiber im Wege der Drittanfechtung angegriffen haben, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 14. Juni 2018 dieses Recht versagt. Damit hängt oftmals in Baden-Württemberg zumindest die Teilnahme an einem Auswahlverfahren von der Zufälligkeit ab, dass kein konkurrierender Kollege einen längeren Härtefall erhalten hat.

Auswahlkriterien klar benennen Die Bedenken des Verfassungsgerichts Baden-Württemberg sind begründet. Selbst wenn die Politik an dem derzeitigen Gesetz festhält, muss die Umsetzung so erfolgen, dass jeder betroffene Spielhallenbetreiber an einem nachvollziehbaren und gerechten Auswahlverfahren teilnehmen kann. Die Auswahlkriterien müssen frühzeitig bekannt sein, damit die betroffenen Spielhallenbetreiber sich darauf einstellen können. Die derzeitige Praxis lässt weiterhin offen, ob die Auswahlverfahren einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, und schließt eine Vielzahl von Betreibern von diesem bereits aus. Sollte das Verfassungsgericht Baden-Württemberg dem entgegentreten, muss zunächst allen betroffenen Betrieben der Weiterbetrieb bis zum Abschluss eines fairen und nachvollziehbaren Auswahlverfahrens gestattet werden. | Tim Hilbert |

Baden-Württemberg  Verfahren am Verfassungsgerichtshof
Foto(s): ©Hilbert_Tim_RA_2021 26 Januar 2023 Fokus »Die derzeitige Praxis lässt weiterhin offen, ob die Auswahlverfahren einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.«
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Diese Länder haben
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möglich gemacht.
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Tim Hilbert, Justiziar Automaten-Verband Baden-Württemberg
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eines Auswahlverfahrens

Neue Generation übernimmt

Helmut Schneller hat 25 Jahre die Geschicke des E-Darts bei Löwen Entertainment gelenkt und maßgeblich geprägt. Zum 1. Januar 2023 gab er den Erfolgspfeil an Stefan Mathes als neuen Leiter Löwen Dart bei Löwen Entertainment weiter.

L öwen hat das E-Darts nach Deutschland gebracht, es mit einem noch immer gültigen Konzept etabliert und damit auch regelrecht gesellschaftsfähig gemacht. Das ist nicht wenig”. Wenn man so eine Bilanz ziehen kann, dann ist das wirklich eine ganze Menge. Und das umso mehr, wenn man selbst 25 Jahre lang an zentraler Stelle dafür gesorgt hat, dass diese Bilanz möglich wurde. Helmut Schneller hat 25 Jahre lang die Geschicke des E-Darts bei Löwen Entertainment gelenkt und maßgeblich geprägt. Zum 1. Januar gab er den Darts-Pfeil an Stefan Mathes weiter, den neuen Leiter Löwen Dart.

Komplexe Aufgabe

Es ist typisch für Schneller, dass er diese E-Dart-Bilanz für Löwen zieht und nicht für sich selbst. Der Leiter „Compactsport”, wie die Abteilung über viele

Das HB10 (o.) soll die unglaubliche Tradition des HB8 in die Zukunft tragen.

Jahre hieß, zog es immer vor, lieber hinter den Kulissen zu wirken. Allerdings lässt er keinen Zweifel daran, dass Erfolg, Kontinuität und breite Basis der E-DartSzene in Deutschland „nicht vom Himmel gefallen“ sind. Da steckte sehr viel Arbeit dahinter. Möglich gemacht wurde das durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Löwen und seinen Kunden (VFS), die Dart-Maschinen in der Gastronomie betrieben. Dazu kommt eine gute, gewach-

sene Organisation (DSAB) mit Clubs, Turnieren und einer ausgefeilten Ligastruktur von Breitensport bis Champions League. Diese komplexe Landschaft für alle profitabel zu pflegen, war die Aufgabe von Helmut Schneller.

Treuer Begleiter

Neben einem guten Team und überzeugten Dart-Unternehmern auf der Kundenseite stand Schneller auch ein bisschen das Glück zur Seite. Es hört auf den Namen „HB8” und ist das Dartgerät, das Schnellers Arbeit seit 1996 begleitete. Technisch robust und vor allem von den Dart-Spielern als das ultimative Turnier-Dart akzeptiert, gehört es zu der aussterbenden Spezies von Produkten, bei denen Innovation eher skeptisch beäugt als freudig begrüßt wurde.

„Aber irgendwann gibt es diese Technik nicht mehr”, so Schneller, der den Umbruch auf die nächste Generation schon 2019 einläutete. Mit im Boot war ab diesem Zeitpunkt schon Stefan Mathes, an den Schneller jetzt den Pfeil der Verantwortung weitergibt. Gemeinsam wurde behutsam das neue „HB 10” konzipiert. Alle wurden dabei einbezogen, Aufsteller, Spieler, Ligasekretäre – und Mathes wurde im Laufe dieses intensiven Prozesses klar, „dass E-Darts sehr viel mehr ist als ein Produkt. Es ist ein Konzept, das auf vielen Schultern ruht.“

viel mehr ist als ein Produkt. Es ist ein Konzept, das auf vielen Schultern ruht.“

DNA bewahren

Ziel der Neuentwicklung war, auch den Nerv der Smartphone-Generation zu treffen, ohne die DNA des HB8 aufzugeben. Farbe, Design, Sound und die legendäre Treffererkennung signalisieren Kontinuität. Die Monitor-Basis ist der Schritt zum Smartphone. Und die neue App ermöglicht die Kommunikation mit den Spielern und gibt ihnen sogar einen Fitness-Tracker für ihren Sport an die Hand. „Und dazu einen Locationfinder für das nächst verfügbare HB10 – denn der Kunde muss ans Gerät.”

Mathes lässt keinen Zweifel daran: „Das HB10 ist ein Zukunftsgerät, mit dem wir zusammen mit unseren Kunden viel vorhaben.” Und für Schneller ist wichtig: „Mit Stefan Mathes und dem neuen Gerät signalisieren wir dem Markt: Wir glauben an die Zukunft von E-Dart – wie vor 25 Jahren und für die nächsten 25 Jahre.” | dre |

Löwen Dart  Helmut Schneller übergibt an Stefan Mathes Generationswechsel bei Löwen Dart: Helmut Schneller reicht den Pfeil weiter an Stefan Mathes.
86 Januar 2023 Branche
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