5 minute read

Editorial

Kantonalverband unterstützt Nein-Parole des HEV Schweiz zum CO2-Gesetz

Klimaschutz und Energiegesetz ja, aber keine zusätzliche Radikalkur auf dem Buckel der Hauseigentümer

Die Geschäftsleitung des HEV Kanton St.Gallen unterstützt die NEIN-Parole des HEV Schweiz zur Totalrevision des CO2-Gesetzes. Wenn auch die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 im Grundsatz nicht bestritten sind, so ist es aber der im Gesetz enthaltene beschleunigte Absenkungspfad mit stark verkürzten Investitionszyklen. Bereits heute leiste die Hauseigentümer in Form von Sanierungen freiwillig sehr hohe Beiträge zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Das ist ausreichend.

Walter Locher Präsident HEV Kanton St.Gallen, Kantonsrat Diskussionen mit und Rückmeldungen aus den HEV-Sektionen zeigen, dass die Meinungen zum CO2-Gesetz innerhalb der rund 31 000 Mitglieder des HEV Kanton St.Gallen breit gefächert sind. Der Kantonalverband bekennt sich zur Energiestrategie 2050 und zu deren Bestrebungen, den Gesamtenergiebedarf zu senken und den Treibhausgas-Ausstoss nachhaltig zu reduzieren. Dies hat der Kantonalverband auch zum Ausdruck gebracht, indem er sich über seine Ratsmitglieder sehr intensiv an der Ausarbeitung des VI. Nachtrages des kantonalen Energiegesetzes beteiligte und ihm schliesslich zum Durchbruch verhalf. Das Gesetz bringt weitere starke Verbesserungen zur Reduktion des CO2-Ausstosses, verlangt aber auch die Berücksichtigung von Härtefällen. Gerade diese Bestimmung wurde durch den HEV und dessen Vertreter im Kantonsrat massgeblich geprägt.

Das CO2-Gesetz auf Bundesebene bringt nun ausgerechnet für den Gebäudesektor empfindliche weitere Beschränkungen. So wird ein verbindlicher Zielwert von minus 50 Prozent des Treibhausgas-Ausstosses bis 2027 vorgeschrieben. Dies ist unrealistisch und unverständlich, da gerade die Hauseigentümer mit ihren Sanierungen bis anhin am stärksten zur Senkungsleistung beigetragen haben. Der Treibhausgas-Ausstoss im Gebäudebereich konnte gegenüber 1990 bereits um über 35 Prozent gesenkt werden. Allein die HEVMitglieder investieren bereits heute jährlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften (Basis: Mitgliederbefragung 2019 mit 20 000 Rückmeldungen). Auf den gesamten Schweizer Wohnimmobilienmarkt hochgerechnet bedeutet dies jährliche Investitionen von mehr als 20 Milliarden Franken, die massive Energieeinsparungen und Verminderungen des Treibhausgas-Ausstosses bewirken.

Die Totalrevision des CO2-Gesetzes schlägt nun ein Tempo an, das aus Sicht der GL des HEV nicht mehr mit den Erneuerungszyklen im Gebäudebereich und den Voraussetzungen des heutigen Gebäudebestands vereinbar ist. Bereits ab 2023 soll der vorgesehene Grenzwert für Gebäude nur noch 20 kg CO2 pro m2 beheizte Fläche zulassen. In vier Fünfteln der Bauten müssten bei einem Heizungsersatz damit zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder das Heizsystem gewechselt werden. Dieser äusserst ambitionierte Wert wird bei Annahme des Gesetzes in Fünfjahresschritten um jeweils 5 kg CO2 reduziert bzw. verschärft. Der durch das CO2-Gesetz ausgelöste Kostendruck wird damit gerade bei HEV-Mitgliedern zu untragbaren Situationen führen.

Bei den meisten Häusern wird ein Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen möglich sein. Die Gesamtkosten-Belastung bei einem Heizungsersatz kann sich je nach Objekt und Lage (etwa aufgrund von Dämm-Massnahmen) gegenüber den Kosten des Heizungsaggregats verdoppeln bis verdreifachen. Der kritische Punkt liegt hier beim unmittelbar und

Hochbauten | Tiefbauten Umbauten | Renovationen www.bruderer-bau.ch 071 314 10 40

Publireportage

Wetter morgen: Sonne, 24° Der nächste Sommer kommt bestimmt

Seit 1995 stellt die Rutschmann AG in Ellikon an der Thur Insektenschutzprodukte her. Das Familienunternehmen mit rund 20 Mitarbeitern berät Sie kompetent, damit Ihre Räume Insektenfrei sind.

Unsere Kunden schätzen helle und luftige Räume, denn Licht und Luft steigert die Lebensqualität. Nicht jedes Lebewesen ist in Ihrem zu Hause willkommen. Gegen lästige Gäste wie Fliegen oder Stechmücken haben wir die passende Lösung – ein Insektenschutzgitter nach Mass.

Jeder Kunde hat eine andere Vorstellung vom perfekten Insektenschutz und jede Einbausituation ist individuell. Aus diesem Grund bieten wir eine breite Produktpalette an, welche für jede Situation eine passende Lösung bietet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Schlafzimmer oder ein Gewerberaum handelt. Wir produzieren die Insektenschutzgitter genau nach Mass und nach den Bedürfnissen unserer Kunden. Neu gibt es bei uns auch Plissees für Fenstertüren, welche ein Mass von 3x3 Meter haben.

Dank dem patentierten Transpatec-Gewebe können wir von der Rutschmann AG eine wesentlich bessere Luft- und Lichtdurchlässigkeit gegenüber den herkömmlichen Insektenschutzgeweben garantieren. Unser kompetenter Aussendienst berät Sie gerne vor Ort und unsere Fachleute montieren Ihren Insektenschutz nach Mass nach kurzer Produktionszeit. Sie als Kunde werden feststellen, dass Sie mit unserem Insektenschutz wieder ruhig schlafen können und das bei offenem Fenster und frischer Luft.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unseren fachkundigen Innendienst oder besuchen Sie unsere über 250m2 grosse Ausstellung in Ellikon an der Thur. Über unsere Homepage haben Sie zudem die Möglichkeit sich innert 24h eine unverbindliche Blitzofferte erstellen zu lassen.

Ihr Spezialist für die gesamte Gebäudehülle Ihr Spezialist für die gesamte Gebäudehülle

ISO ISO -PUR AG -PUR AG

Ba uBa u abdichtungenab dic ht ungen

Fugenlose Boden- Fugenlose Boden- und Wandbeläge und Wandbeläge Industrieböden Industrieböden

Grünaustrasse 3 Grünaustrasse 3 9215 Schönenberg 9215 Schönenberg T 071 642 79 54 T 071 642 79 54 F 071 642 79 55 F 071 642 79 55 iso-pur@bluewin.chiso-pur@bluewin.ch www.iso-pur.ch www.iso-pur.ch

Rutschmann AG

Uesslingerstrasse 22, 8548 Ellikon an der Thur 052 369 00 69, 052 369 00 68 info@rr-ag.ch, www.rr-ag.c

vollumfänglich aufzubringenden Investitionsvolumen. Eine energetische Sanierung kann aufgrund der System-Abhängigkeiten der verschiedenen Komponenten nicht über mehrere Jahre in finanzierbaren Etappen realisiert werden. Aufgrund der bereits bestehenden und sich noch abzeichnenden finanziellen Belastung der Haushalte durch COVID-19 ist eine massive Verteuerung der Energie- und Investitionskosten, wie sie das CO2-Gesetz für den Gebäudebereich vorsieht, sehr kritisch und nicht verdaubar.

Der Fokus des CO2-Gesetzes ist einseitig auf die Treibhausgas-Reduktion gerichtet und blendet den damit verbundenen steigenden Strombedarf, den etwa Wärmepumpen auslösen, komplett aus. Letztendlich wird damit auch die Versorgungssicherheit in unserem Land für Private wie Wirtschaft gefährdet. Das Gesamtfazit ist daher auch aus Sicht der GL des HEV des Kantons St.Gallen für die aktuell vorliegende, am 13. Juni zur Abstimmung anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes klar:

Die Zielsetzung des Gesetzes zu besserem Klimaschutz wird zwar begrüsst. Die Vorlage ist aber zu einseitig, zu schnell, zu tiefgreifend. Sie berücksichtigt die hohen freiwilligen Leistungen nicht und der vorgeschlagene Weg im Gesetz ist für sehr viele Wohneigentümer finanziell so nicht tragbar.

This article is from: