twurf der Europäiufsicht (EBA) zu ndards für die sogeundenauthentifizienischen Zahlungen betroffenen Wirtuf scharfe Kritik. In hmen zur Konsultaedaktion vorliegen, he Verbände aus der rsbranche vor den wurfs. Nach den Sirds, die die EBA für lverfahren festlegen enzahlung am POS ig nicht mehr mögarin. Die EBA wird r die EU-Zahlungsbis Januar 2017 fiRichtlinie selbst 2018 in nationales zt werden. Sie soll b im Zahlungsverieren. be/lz 44-16
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LZ (44) S. 26 vom 4.11.2016
d ein „Joghurt mit “ in einem Prospekt eine einheitliche be nötig, um einen svergleich mit ähnen zu ermöglichen. nem Beschluss des chts Frankfurt zu s mix“ und „Twix e in der Preisangag enthaltene Ausmmengesetzte Aner nicht. lz 44-16
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Brauerei bringt Ausnahmegenehmigung ins Spiel Im Zwist um die Bezeichnung „bekömmlich“ bei Bier könnte Härle eine „Traditions-Ausnahme“ beantragen Frankfurt. Unabhängig vom Ausgang des laufenden Rechtsstreits könnte die Brauerei Härle ihr Bier weiter als „bekömmlich“ bezeichnen, wenn sie die dafür erforderliche Traditions-Ausnahme erhält. Im Streit um die Bezeichnung von Bier als „bekömmlich“ scheint der Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) frei: Vergangene Woche hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart angedeutet, dass es am Donnerstag dieser Woche (nach Redaktionsschluss) den Claim „bekömmlich“ als gesundheitsbezogen – und damit als unzulässig – einstufen wird, Rechtsmittel aber zulassen will. „Wir werden dann prüfen, ob wir Revision zum BGH einlegen“, erklärt Anwalt Roland Demleitner. Er vertritt die Brauerei Härle, die drei ihrer Biere und Lebensmittelsicherheit (BVL) online als „bekömmlich“ beworben möglicherweise eine Ausnahmegehatte – und dafür vom Verband Sozia- nehmigung für traditionelle Produktler Wettbewerb abgemahnt worden bezeichnungen mit Gesundheitsbewar. Aus dessen Sicht verstößt die zug beantragen zu wollen. Brauerei gegen Solche Traditionsdie HealthClaims können vom „Wir werden prüfen, ob wir Claims-VerordSchutzbereich der Revision zum BGH einlegen“ nung (HCVO), HCVO ausgenommen wonach gesundwerden. „BezeichRoland Demleitner, Anwalt von Härle heitsbezogene nungen, die HerstelAngaben bei Getränken mit einem Al- ler von je her verwendet haben, wollkoholgehalt von über 1,2 Volumen- te der EU-Gesetzgeber mit Inkrafttreprozent verboten sind. ten der HCVO im Jahr 2006 nicht Doch selbst wenn die Karlsruher plötzlich verbieten. Ein HustenbonRichter diese Auffassung teilen soll- bon soll auch weiterhin 'Hustenbonten, muss das nicht das Aus von Här- bon' heißen dürfen“, so Lebensmittelles „bekömmlich“-Marketing bedeu- rechtsexpertin Astrid Hüttebräuker zu ten. Die Allgäuer Brauerei hat näm- den Hintergründen. Auf dem Weg zu einer solchen Auslich vorm OLG angedeutet, beim Bundesamt für Verbraucherschutz nahme gibt es jedoch laut Alfred Ha-
Streitgegenstand: Infolge der Beanstandung schwärzte der Allgäuer Betrieb Härle das beanstandete Wörtchen „bekömmlich" auf den Etiketten dieser drei Biersorten von Hand.
gen Meyer „schwer überwindbare Hürden“. „Härle müsste etwa dem BVL Nachweise vorlegen, wonach Bier mit der Bezeichnung 'bekömmlich' bereits seit mindestens 1983 auf dem Markt ist“, erklärt der Anwalt. „Die Dokumentation, dass es sich bei 'bekömmlich' um einen seit Jahrzehnten in der Brauwirtschaft verwendeten und vom Konsumenten gelernten Begriff handelt, ist das kleinste Problem“, betont Demleitner. „Wir haben im Prozess Dokumente vorgelegt, die beweisen, dass die Brauerei sogar schon im Jahr 1901 mit dieser Angabe geworben hat“, so der Härle-Anwalt, der zudem Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien ist. Doch auch ein solcher AusnahmeAntrag ans BVL – das das Ersuchen an die EU-Kommission weiterleitet – wä-
re kein Selbstläufer. Bislang hat der EU-Gesetzgeber keine einzige Ausnahme zugelassen, sondern nur Entwürfe für Traditions-Angaben erarbeitet. Der Prozess stagniert seit einiger Zeit, soll dem Vernehmen nach aber demnächst weiterbetrieben werden. „Härle kann durchaus versuchen, eine Ausnahme zu erlangen“, so Hüttebräuker. Sie sieht aber zurzeit keine großen Chancen für ein solches Unterfangen, zumal die Kommission die Ausnahmen vermutlich auf einen kleinen Bereich beschränken werde. „Außerdem beziehen sich die Entwürfe bislang ausschließlich auf substantivistische Produktgruppen-Bezeichnungen – etwa Hustenbonbon, oder Gesundheits-Keks –, nicht aber auf Adjektive oder Verben“, gibt sie zu bedenken. Gerrit-M. Strätling/lz 44-16
Kellerhals sucht bei Vedder Hilfe Neuer Anlauf zur Vermittlung im Gesellschafterstreit um die Media-Saturn-Holding
PRESSE
rünglich für den 8. der Unionsfraktion e Abstimmung zum akaußen- und Kinonach LZ-Informaverschoben. Ein für die Klärung des Werbebann steht Gehandelt wird ein November oder AnEs gebe noch Geverlautete es als Beder Fraktion. Die iker lehnen das ategorisch ab, wäheits- und Verbrauarauf drängen. Mit ng der Probeabstimer vom Bundeskabiete Gesetzentwurf ot in den anstehen. Derweil zeigt sich hrungsministerium tenen rückwirkender neuen Zusatzunbeeindruckt
LZ 44 4. November 2016
Ingolstadt. In den Dauerstreit zwischen Media-Saturn-Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals und Mehrheitseigner Metro schaltet sich jetzt dem Vernehmen nach Clemens J. Vedder ein.
Vedder beschreibt sich selbst seit vielen Jahren gern als „Privatier mit abgeschlossener Vermögensbildung“. Als Finanzinvestor hat er mit Deals beim SB-Warenhaus-Unternehmen AVA und dem Verkauf der Deutschen Spar an Intermarché schon vor mehr als 20 Jahren das große Geld gemacht. Seither hatte Vedder seine Finger bei diversen Transaktionen immer wieder im Spiel, egal ob es um Praktiker, Kaufhof, die Modemarke Wunderkind, Douglas oder Deichmann ging. Früher einmal als Spekulant verschrien, nutzt der schillernde Ge-
mancher Nachtkappe in so manchem Vorstand eben das Aktienrecht kennt“. Ob er in Vorstandsetagen immer noch für schlaflose Nächte sorgt wie damals, als er zur Jahrtausendwende an der Spitze einer 40-köpfigen Aktionärsgruppe einen Angriff auf die Commerzbank startete, ist nicht überliefert. Aber ans Telefon kriegt er die Herren alle. Sagt er. Nicht von ungefähr liebäugelt Vedder gern einmal da-
mit, dass er „in über 100 Fällen mit 100-prozentiger Erfolgsquote“ als Vermittler tätig war und ist stolz auf die zahllosen Dankesschreiben, die er dafür erhält. Gelegentlich in Verbindung mit einem kleinen Obolus für seine Dienste. Nun also der Gesellschafterstreit um Media-Saturn. Wenn er denn einschlägt und Erich Kellerhals zur Seite steht. Einen gewissen Reiz dürfte der Fall auf Vedder schon ausüben. Wohl
F SCHULZ
hrdet hlung
RECHT UND POLITIK
F O TO : H Ä R L E
Zeitung
nicht zuletzt, weil sich Jürgen Fitschen, ehemaliger Vorstandschef der Deutschen Bank und nun designierter Aufsichtsratsvorsitzender von MediaSaturn – sofern die Aufspaltung des Metro-Konzerns wie geplant über die Bühne geht – an Kellerhals in diesem Sommer bereits die Zähne ausgebissen hat. Wenn Vedder also einschlägt, darf man gespannt darauf sein, ob es ihm gelingt, den gordischen Knoten zu zerschlagen und die seit Jahren verfeindeten Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Als erstes wird er wohl dafür sorgen, dass die Anwälte beider Seiten ruhiggestellt werden. Das macht er eigentlich immer so. Ob er es fertiggebracht hat, in dem Milliardenprozess um die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz, ihren ExVermögensberater Josef Esch und die Deutsche Bank Tochter Sal. Oppen-