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Recht
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Werbung mit Prüfsiegeln Urteil des Bundesgerichtshofs „LGA tested“ Bärbel Hintermeier Mit seinem Urteil „LGA tested“ vom 21. Juli 2016 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Vorenthalten wesentlicher Informationen über ein Prüfzeichen für Haarentferner unlauter ist.
In seinem Urteil zog der BGH eine Paral-
Produkt „CURAMED Haarentfernungs-
lele zwischen einer sog. „Testwerbung“
gerät Silk’n Pro 2“ zu einem Preis von
und der Werbung mit Prüfzeichen. Ein
199 Euro. Neben den Produktabbildun-
Prüfzeichen liefere dem Verbraucher in
gen waren die Zeichen „LGA tested Qua-
kompakter und vereinfachter Form eine
lity“ und „LGA tested safety“ angebracht.
Information zu dem damit gekennzeich-
Die Werbung enthielt keinen Hinweis,
neten Produkt und werde als ein Zei-
wo Informationen zu den der Zeichen-
chen dafür verstanden, dass ein neutraler
vergabe zugrundeliegenden Prüfung zu
Dritter mit entsprechender Kompetenz
finden waren. Den Zertifizierungen des
die beworbene Ware nach objektiven
von der Beklagten angebotenen Haar-
und aussagekräftigen Kriterien geprüft
entfernungsgeräts waren Prüfungen vor-
habe.
ausgegangen, die der Hersteller und der
Dieses Urteil zur Werbung mit Prüfsie-
deutsche Importeur in Auftrag gegeben
geln hat ebenso Auswirkungen auf ge-
hatten. Zu den einzelnen Zertifizierungen
prüfte Lebensmittel. Viele Lebensmit-
gab es keine veröffentlichten Texte.
telhersteller werben mit verschiedenen
Entscheidung
beaussagen. Hinter Zeichen, wie bei-
Der BGH sieht in dem Vorenthalten von
spielsweise dem „V-Label“ für vegane
Angaben, wo der Verbraucher wesentli-
Lebensmittel, stecken bestimmte Prüf-/Ver-
che Informationen zu den eingeblende-
gabekriterien des entsprechenden Prüf-
ten Prüfzeichen finden könne, eine un-
institutes. Um eine informierte geschäft-
lautere Werbung i. S. v. § 5a Abs. 2 des
liche Entscheidung zu treffen, müsse der
Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb
Verbraucher lt. BGH Zugang zu diesen In-
UWG.
formationen haben, denn nur anhand der
Nach § 5a Abs. 2 1 UWG handelt un-
entsprechenden Prüfkriterien kann er die
lauter, wer im konkreten Fall unter Be-
Bewertung des Produktes nachvollziehen.
rücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die dieser je nach den Um-
In Kürze lag dem Urteil folgender Sach-
ständen benötigt, um eine informierte ge-
verhalt zugrunde: Die Beklagte bewarb
schäftliche Entscheidung zu treffen (Nr. 1),
im März 2013 auf ihrer Internetseite das
und deren Vorenthalten geeignet ist, den
DLR | Oktober 2016
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Zur Person
LL.M. Dresden/ Exeter
Prüfzeichen als plakativ verdichtete Wer-
Sachverhalt
Bärbel Hintermeier
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