D. Freiburghaus: Königsweg oder Sackgasse?

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2., überarbeitete Auflage 2015 © 2009 Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich Gestaltung Umschlag: unfolded, Zürich Abbildung Umschlag: Alina Günter Gestaltung und Satz: Claudia Wild, Konstanz Druck, Einband: CPI – Clausen & Bosse, Leck Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf andern Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werks oder von Teilen dieses Werks ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts. ISBN 978-3-03810-018-8 www.nzz-libro.ch NZZ Libro ist ein Imprint der Neuen Zürcher Zeitung ®

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Vorwort zur zweiten Auflage Sechs Jahre sind seit der Publikation der ersten Auflage dieses Buches vergangen – Zeit für eine zweite. 2009 hielten sich die Varianten «Königsweg» und «Sackgasse» noch die Waage, inzwischen sieht es mehr nach Sackgasse aus. Damals durfte man «Bewährte Bilaterale» noch im Brustton der Überzeugung ausrufen, und auf Plakatwänden verhalf dieser Slogan den Volksabstimmungen über europäische Angelegenheiten zu einem positiven Resultat. Doch dann geriet Sand ins Getriebe: Streit bei verschiedenen Steuerfragen, Forderungen der EU nach einem institutionellen Rahmenabkommen und, entscheidend, die Abstimmung über die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» vom 9. Februar 2014. Sie fiel mit 50,3 Prozent sehr knapp, jedoch zulasten der bisherigen Europapolitik aus. Im Herbst 2014 ist noch nicht einmal in Umrissen erkennbar, wie der Volkswille umgesetzt und gleichzeitig der Bilateralismus gerettet werden könnte. Eines aber ist sicher: Die Schweiz wird nicht umhin kommen, ihr Verhältnis zur Europäischen Union grundsätzlich zu überdenken. Dazu möchte dieses Buch beitragen. Die Kapitel eins bis acht konnten wir weitgehend übernehmen. Für die Zeit von 2008 bis 2014 gibt es ein neuntes Kapitel mit einem ähnlichen Aufbau wie die bisherigen. Inhaltlich konnten wir uns dabei auf die jährlichen Chroniken stützen, die wir für das Schweizerische Jahrbuch für Europarecht verfassen. Die Einleitung und das Fazit wurden den Entwicklungen angepasst. Die methodischen Überlegungen (Gedanklicher Rahmen) haben wir weggelassen, interessierte Leserinnen und Leser verweisen wir auf die erste Auflage. Wir danken für die hilfreiche und angenehme Zusammenarbeit mit dem Verlag NZZ Libro. Solothurn, November 2014

Vorwort zur ersten Auflage Dieses Buch beruht auf Erkenntnissen und Erfahrungen, die ich während einer fast zwanzigjährigen Lehr- und Forschungstätigkeit am Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in Lausanne zusammengetragen habe. Mein Lehrstuhl an diesem Institut war für die Themen Europäische Integration und Schweizerische Europapolitik zuständig. Im Rahmen der Europaseminare Solothurn unterrichtete ich zusammen mit meinem Team eine grosse Anzahl von Beamten, Politikern und Journalisten.


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Vorwort zur ersten Auflage

Dies gab uns Gelegenheit, im Laufe der Zeit über dreihundert Referentinnen und Referenten einzuladen, welche die schweizerische Europapolitik in der einen oder andern Weise mitgestaltet haben. Wir konnten diese Politik also über längere Zeit gleichsam teilnehmend beobachten und manchen Blick hinter die Kulissen werfen. Wir führten auch Kurse in Brüssel durch und lernten dabei, wir man dort die Schweiz wahrnimmt. Drei Hauptakteure der schweizerischen Europapolitik standen mir auch in den letzten beiden Jahren weiterhin Rede und Antwort und waren bereit, Teile dieses Buches kritisch zu kommentieren: der frühere Delegierte für Handelsverträge Silvio Arioli, alt Staatssektetär Franz Blankart und alt Nati­ onalbankpräsident ­Pierre Languetin. Allen diesen Personen möchte ich herzlich danken. Selbstverständlich stützt sich das vorliegende Buch auch auf die reichlich vorhandenen wissenschaftlichen, publizistischen und amtlichen Texte zu diesem Thema ab. Sie werden durch Erkenntnisse ergänzt, die wir aus Forschungsprojekten unseres Lehrstuhls gewonnen haben. Die Mechanismen der europäischen Integration wurden uns klarer, als wir die sogenannte Differenzierte Integration untersuchten (Freiburghaus 2002). Laurent Goetschel nahm 1994 die behördliche EWR-Kampagne unter die Lupe. Edith Honegger setzte sich 2004 mit den Gemischten Ausschüssen in den bilateralen Abkommen auseinander. Martin Zbinden legte 2006 eine umfangreiche Dissertation zum Assoziationsversuch der Schweiz von 1961/1963 vor. Markus Grädel befasste sich 2004 mit den Europabewegungen in der Schweiz nach dem Krieg. 2007 führte er eine vergleichende Untersuchung des EWR- respektive des Beitrittsprozesses für Österreich, Schweden, Norwegen und die Schweiz durch. Felix Buchli schliesslich untersuchte die Rolle der Handelsabteilung – des späteren Bundesamtes für Aussenwirtschaft – für die Aussen- und Europapolitik. Dort, wo weiterhin Lücken bestanden, führte ich noch einige ergänzende Forschungsarbeiten und Interviews durch. So wurde etwa zum Freihandelsabkommen von 1972 der umfangreiche persönliche Nachlass von Paul Jolles im Archiv für Zeitgeschichte in Zürich gesichtet. Ich danke den Mitarbeitern dieses Instituts für ihre Unterstützung. Für das hier vorliegende Destillat aus all diesen Informationen übernehme ich selbstverständlich die Verantwortung. Um die redaktionelle Arbeit haben sich vor allem Simon Jakob und Felix Buchli verdient gemacht, und das IDHEAP hat die Publikation finanziell unterstützt. Die Zusammenarbeit mit dem Verlag NZZ Libro war angenehm und effizient. Wir danken allen, die in der einen oder andern Weise zur Entstehung dieses Buches beigetragen haben. Solothurn, November 2008


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Inhaltsübersicht

Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis findet sich am Schluss des Buches.

Vorwort 5 Einleitung 9 1. Die Anfänge der europäischen Einigung Die Sonderrolle der Schweiz Die Jahre 1945 bis 1954

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2. Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Die Gegenstrategien der «Nicht-Sechs» Die Jahre 1955 bis 1960

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3. Turbulente Jugendjahre der Gemeinschaft Erfolglose Annäherungsversuche der EFTA-Staaten Die Jahre 1961 bis 1968

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4. Von hochfliegenden Unionsplänen zur Eurosklerose Endlich Freihandel für die EFTA-Staaten! Die Jahre 1969 bis 1983

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5. Aufbruch zum Binnenmarkt Der Luxemburger Prozess Die Jahre 1984 bis 1988

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6. Die Union von Maastricht und der EWR Die Schweiz im europäischen Malstrom Die Jahre 1989 bis 1992 197


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Inhaltsübersicht

7. Die Europäische Union lernt laufen Beitritt oder Bilateralismus? Das war nun die Frage Die Jahre 1993 bis 2000

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8. Die Union ringt um ihre Verfassung «Bewährte Bilaterale» in der Schweiz

Die Jahre 2001 bis 2008 9. Die Union in der Bewährungsprobe Der bilaterale Weg führt in die Sackgasse Die Jahre 2009 bis 2014

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Fazit 379 Anhang (inkl. Inhaltsverzeichnis)

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Einleitung

Political Science without History has no root; History without Political Science bears no fruit. Herman Finer

Unter schweizerischer Europapolitik wollen wir hier die Gestaltung der Beziehungen der Schweiz zu den europäischen Gemeinschaften und zur Union verstehen – zu jenen Organisationen also, welche aus dem europä­ ischen Integrationsprozess hervorgegangen sind. Dieser Prozess war eine Antwort auf den Zweiten Weltkrieg: Da man die Nationalstaaten als mitschuldig an diesem Unheil erachtete, sollten sie durch die Einbindung in ein neues politisches System gezähmt werden. Die Schweiz, welche weitgehend verschont geblieben war und sich in ihrer nationalen Identität sogar gestärkt fühlte, zeigte dafür kein Interesse. Aber auch sonst zog sie sich hinter die sogenannte integrale Neutralität zurück und beteiligte sich nicht an den neu entstehenden internationalen Organisationen. Doch eine Ausnahme machte sie: Sie wurde 1948 Gründungsmitglied der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), denn auf die Öffnung der Märkte war sie existenziell angewiesen. Im Übrigen schloss sie zu diesem Zwecke bereits damals eine grosse Zahl bilateraler Handelsverträge ab. 1951 wurde von Frankreich, Deutschland, Italien und den Benelux­ staaten die Montanunion gegründet – die erste supranationale Gemeinschaft. Die Schweiz blieb ihr fern, denn erstens produzierte sie kaum Kohle und Stahl, und zweitens betrachtete sie diesen sogenannten Schuman-Plan als ein französisches politisches Projekt zur Kontrolle der Ruhr. Mit dieser Haltung gehörte sie damals zur Mehrheit der europäischen Länder. Doch dann entwickelten die sechs Staaten der Montanunion die Idee eines umfassenden gemeinsamen Marktes auf der Basis einer Zollunion. Dies nun drohte zu einer beträchtlichen wirtschaftlichen Diskriminierung all jener zu führen, welche sich nicht daran beteiligten. Seite an Seite mit Grossbri-


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Einleitung

tannien und den skandinavischen Staaten bekämpfte deshalb die Schweiz diesen Plan. Die «Nicht-Sechs» entwarfen eine grosse Freihandelszone und hofften, Deutschland und die Niederlande auf ihre Seite zu ziehen. Doch dann entschieden sich Charles de Gaulle und Konrad Adenauer 1958 aus politischen Gründen für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG. Diejenigen, die draussen vor der Tür blieben, bildeten daraufhin die kleine Freihandelszone EFTA. Die Schweiz beteiligte sich sehr aktiv an deren Aufbau, denn man hatte in Bern begriffen, dass nun die Zeit der multilateralen Handelspolitik gekommen war. Doch schon kurze Zeit später wollte Grossbritannien der EWG beitreten – wiederum in erster Linie aus politischen Gründen. Für die neutralen EFTA-Staaten Österreich, Schweden und die Schweiz kam dies weiterhin nicht infrage. In enger Zusammenarbeit entwarfen sie den Plan für eine Assoziation mit der EWG. Sie wurden sich aber rasch bewusst, dass eine solche Teilnahme am Gemeinsamen Markt nur um den Preis einer institutionellen Satellisierung zu haben war, und waren deshalb erleichtert, als de Gaulle zum Beitritt Grossbritanniens Nein sagte und damit auch die Assoziationspläne hinfällig wurden. Die handelspolitische Spaltung Westeuropas bestand also weiter. Überwunden werden konnte sie erst Anfang der siebziger Jahre, als nach dem Rücktritt des Generals Grossbritannien, Dänemark und Irland der Gemeinschaft beitraten und die andern sieben EFTA-Staaten mit ihr Freihandelsabkommen abschlossen. Die Schweiz spielte dabei eine führende Rolle. Inzwischen war sie auch dem Europarat und dem GATT beigetreten, ihre Beziehungen zur Völkerfamilie hatten sich also normalisiert. Als Nichtmitglied der Gemeinschaft war sie immer noch in der guten Gesellschaft kleiner, wohlhabender Länder. Die Krisen der siebziger Jahre brachten den Integrationsprozess beinahe zum Erliegen. Auf der Basis der Entwicklungsklausel des Freihandelsabkommens konnte die Schweiz ihre Beziehungen zur Gemeinschaft dennoch in kleinen Schritten ausbauen. Die achtziger Jahre wurden dann wieder zu einer Zeit unerwarteter Dynamik: Zuerst lancierte die Gemeinschaft das Binnenmarktprogramm, dann wollte sie in Richtung einer Währungs- und einer politischen Union weiterschreiten. Der neue Integrationsschub drohte die EFTA-Staaten wiederum wirtschaftlich zu diskriminieren. Sie versuchten zuerst, die neuen Hürden mittels konventioneller Abkommen aus dem Weg zu räumen. Doch dieses schwerfällige Verfahren liess sie hinter der Binnenmarktdynamik herhinken. Delors schlug deshalb 1989 eine neue Assoziation mit «gemeinsamen Entscheidungs- und Verwaltungsorganen» vor: den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Trotz er-


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heblicher Bedenken liess sich auch die Schweiz auf Verhandlungen ein, denn eine völlige Isolierung konnte sie sich nicht leisten. Zur selben Zeit liessen die Ereignisse von 1989 erahnen, dass Europa künftig mit Problemen einer neuen Grössenordnung konfrontiert sein würde. Die EWR-Verhandlungen verliefen äusserst beschwerlich, die EFTA musste ihre Positionen eine nach der andern preisgeben. Die Gemeinschaft verlangte weitgehende Anpassungen an ihr Recht, war jedoch nicht bereit, ihren Partnern eine wirksame Mitbestimmung einzuräumen. Einige EFTAStaaten warfen deshalb das Steuer herum und beantragten den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft EG. Damit wurde die EFTA-Position noch schwächer, das Abkommen noch ungünstiger. Auch der schweizerische Bundesrat gelangte deswegen zur Überzeugung, der EWR tauge höchstens noch als Übergangslösung, und stellte ebenfalls ein Beitrittsgesuch. Doch diesen Schwenk vollzog er nach helvetischen Massstäben zu rasch, was ein heilloses Durcheinander der Positionen zur Folge hatte. Das Resultat war das Scheitern des EWR in der Abstimmung vom 6. Dezember 1992. Die Schweiz fand sich in ziemlich isolierter und unbequemer Position wieder. Die wirtschaftliche Diskriminierung würde nun nicht mehr nur von der Gemeinschaft, sondern auch vom EWR ausgehen. Der Bundesrat legte ein umfangreiches Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung vor, denn die Schweizer Wirtschaft zeigte Schwächezeichen. Da die Schweiz inzwischen keine Partner mehr hatte, blieb ihr für den Abbau von Hürden zur EG nichts anderes übrig, als es erneut mit bilateralen sektoriellen Abkommen zu versuchen. Nach verständlichem Zögern liessen sich die Gemeinschaft und später die Union darauf ein, denn die Schweiz war nach wie vor einer ihrer wichtigsten Handelspartner. Die Verhandlungen wurden schwierig, doch man tastete sich an Lösungen heran, und nach der Jahrtausendwende sind zwei grössere Pakete von sehr nützlichen Verträgen zustande gekommen. Dabei musste die Schweiz allerdings verschiedene Konzessionen machen, welche sie früher weit von sich gewiesen hätte. Doch die Wirtschaft war zufrieden, und die Bevölkerung hat zu dieser Politik mehrmals Ja gesagt. Die Beitrittsdiskussion, welche während der neunziger Jahre hohe Wellen geworfen hatte, ist längst abgeflaut. Doch inzwischen ist Sand ins Getriebe des Bilateralismus geraten, denn erstens verlangt die EU von der Schweiz, alle Abkommen in einen dem EWR vergleichbaren institutionellen Rahmen zu stellen, und zweitens führt die Annahme der Masseneinwanderungsinitia­ tive am 9. Februar 2014 die bisherige Europapolitik in die Sackgasse. Diese Geschichte wollen wir hier erzählen. Nicht dass es dazu keine Literatur gäbe, doch soweit wir wissen, fehlt eine gleichmässig dichte Ge-

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samtdarstellung. Wir hoffen, diese Lücke füllen zu können. Bei wichtigen Weggabelungen werden wir innehalten und fragen, wie die damaligen Entscheide zustande gekommen sind. Sie wurden in aller Regel von gut informierten und verantwortungsbewussten Leuten gefällt und lassen sich also weitgehend nachvollziehen – insbesondere dann, wenn man die Umstände, den Zeitgeist und die damaligen Interessen der Akteure in Rechnung stellt und sie nicht nur aus heutiger Sicht beurteilt. Doch die Erzählung einer solchen Geschichte kann nicht nur darin bestehen, alles, was man weiss und gefunden hat, chronologisch aneinanderzureihen – ein solcher Text wäre weder lesbar noch verständlich. Man lässt also weg und hebt hervor, man stellt Zusammenhänge her und verweist auf Hintergründe. Kurz, man gibt der Sache eine Struktur und einen Sinn. Wie man das macht, ist eine Frage der wissenschaftlichen Herangehensweise, der Methodologie. Doch welcher? Wir bewegen uns hier auf der Grenzlinie zwischen Geschichts- und Politikwissenschaft und begeben uns einmal auf dieses und dann wieder auf jenes Territorium. Ausserdem brauchen wir einige ökonomische und juristische Kategorien und Erkenntnisse, und auch die «Internationalen Beziehungen» sowie die «Integrationsforschung» ziehen wir zu Rate. Dass bei einer solchen Herangehensweise eine einzige Standardmethode nicht zum Ziel führen kann, ist offensichtlich, wir werden vielmehr in pragmatischer Weise verschiedene Hilfsmittel und Erkenntnisse der erwähnten Disziplinen verwenden. Um der damit drohenden Beliebigkeit Schranken zu setzen, binden wir die Geschichte in einen gedanklichen Rahmen ein. Interessierte Leserinnen und Leser finden ihn in der ersten Auflage dieses Buches beschrieben. Doch dann bleibt die Frage, ob eine solche Rekonstruktion der Ereignisse alles ist, was man zur schweizerischen Europapolitik sagen kann. Gibt es nicht auch tiefer liegende Gründe dafür, dass die Schweiz diesen Weg gegangen ist und heute in Bezug auf Europa wieder einen Sonderfall darstellt – gerade noch zu vergleichen mit Monaco, Serbien oder Weissrussland? Solche Ursachen werden oft diskutiert: Die einen meinen, überholte Mythen wie Neutralität und Souveränität würden die Schweiz daran hindern, ihre Situation richtig zu beurteilen. Andere vertreten eine Fehlstartthese: Die Schweiz hätte es nach dem Krieg versäumt, aktiv am Aufbau der neuen Welt- und Europaordnung teilzunehmen, und diese Fehleinschätzung würde bis in die Gegenwart fortwirken. Die Dritten sehen den Grund für die Ablehnung «Europas» in einem Volkscharakter, der skeptisch bleibt gegenüber allem, was aus dem Ausland kommt. Wieder andere meinen, die besonderen politischen Institutionen – direkte Demokratie, Föderalismus


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und Konkordanz – hinderten unser Land daran, überhaupt je grössere Schritte zu wagen. Und nicht zuletzt, so wird gesagt, seien die Schweizer scharfe Rechner, die nicht zu zahlen bereit sind, wenn es etwas (fast) umsonst gibt. Das ist alles nicht ganz falsch. Doch diese komplexe Geschichte mit all ihren Wechselfällen, Richtungsänderungen, Erfolgen und Rückschlägen auf solche angeblich unveränderliche Faktoren zurückzuführen, ist eine Vereinfachung, welche jedem Verständnis im Wege steht. Sobald wir sie jedoch nicht als determinierend für das konkrete Handeln und Entscheiden betrachten, sondern gleichsam als Residualfaktoren, welche in offenen und ambivalenten Situationen ihre Wirkung entfalten, bereichern sie das Bild, welches wir uns von der Geschichte machen. Wir behalten also solche Besonderheiten der Schweiz im Auge und werden im Fazit Bericht erstatten, welchen Einfluss wir ihnen zubilligen wollen. Wir werden am Schluss auch über die Zukunft sprechen. Eine sichere Prognose vermögen wir natürlich nicht abzugeben, aber doch eine Einschätzung der Chancen verschiedener Varianten. Der Bilateralismus ist in eine Sackgasse geraten, doch die schweizerische Europapolitik wird so oder so weitergehen! Nun wollen wir aber die Leserinnen und Leser nicht mehr länger aufhalten. Wir wünschen eine gute Reise!

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6 Die Union von Maastricht und der EWR Die Schweiz im europäischen Malstrom Die Jahre 1989 bis 1992 Der Malstrom ist ein starker Gezeitenstrom zwischen den südlichsten Lofotinseln, welcher kleineren Schiffen gefährlich werden kann – ein Bild, welches die Situation der Schweiz im turbulenten EWR-Prozess recht gut wiedergibt! Dieser Prozess nahm eine Eigendynamik an, die von niemandem vorhergesehen worden war und von niemandem kontrolliert wurde. Es entstand zwar, wie seit Längerem gefordert, ein «homogener und dynamischer europäischer Wirtschaftsraum», doch gehörten ihm am Schluss nur noch Norwegen, Island und Liechtenstein an. Schweden, Finnland und Österreich traten der Union bei, die Schweiz fiel nach dem Nein von Volk und Ständen auf den bilateralen Weg zurück. Für diesen halben Misserfolg des EWR-Projekts gibt es verschiedene Gründe: Die Komplexität des Verhandlungssystems, die Probleme in verschiedenen materiellen Dossiers, die Quasi-Unlösbarkeit der institutionellen und rechtlichen Probleme, aber auch die Veränderungen im weltpolitischen Umfeld, welche die Handlungsoptionen der Akteure veränderten. Im Zentrum der Weltpolitik stand der etappenweise Untergang der Sowjetunion: Zuerst musste sie ihre westlichen Vorländer aufgeben. Dann löste sich die UdSSR auf, und es entstand die «Russländische Föderation». Die ehemaligen Sowjetrepubliken schlossen sich in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten GUS zusammen, doch die Interessen waren zu unterschiedlich, um eine auch nur wirtschaftliche Reintegration zu erreichen. Für den Sturz dieses Imperiums hatte es seit Anfang der achtziger Jahre einige Anzeichen gegeben, die jedoch von niemandem richtig gedeutet wurden. Der Westen nahm zuerst an, die von Michail Gorbatschow eingeleiteten umfassenden Reformen könnten Erfolg haben. Doch dieser Prozess entglitt dem Generalsekretär und führte schliesslich zu seinem Ausscheiden aus der Politik. Sobald die Zügel in Moskau etwas gelockert wurden, begannen die mittel- und osteuropäischen Staaten ihre eigenen Wege zu gehen, und diese führten sie unaufhaltsam nach Westen. Es kam zu den dramatischen Ereignissen vom Herbst 1989, welche im Fall der Berliner Mauer am 9. November gipfelten. 1990 stimmte Gorbatschow der Wiedervereinigung Deutschlands zu. Im selben Jahr erhielt er den Friedensnobelpreis.


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Doch all dies rettete die Sowjetunion nicht mehr. Die wirtschaftlichen Probleme wurden immer gravierender, und überall brachen Nationalitätenkonflikte aus; im nicht russischen Teil des Reiches entwickelten sich Autonomiebewegungen. Im Februar 1990 verzichtete die KPdSU auf ihr Machtmonopol. Im August 1991 kam es zu einem konservativen Putsch gegen Gorbatschow, der am Widerstand von Boris Jelzin, dem Präsidenten der Russländischen Föderation scheiterte. Die KPdSU wurde verboten, und nach der Umwandlung der Sowjetunion in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten gab Gorbatschow im Dezember 1991 sein Präsidentenamt ab. Doch mit diesen Ereignissen ging nicht nur das Sowjetsystem unter, sondern zu Ende kam auch die relativ stabile bipolare Weltordnung, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg etabliert hatte. Die Geschichte meldete sich, nachdem Francis Fukuyama (1989) eben ihr Ableben bekannt gegeben hatte, mit Macht zurück. «Der freie Westen» hatte zwar in gewissem Sinne gesiegt, doch Konflikte und Kriege setzten sich fort, und die Welt wurde zunehmend unübersichtlich. Die USA waren im Moment die einzig übrig gebliebene Supermacht, am Horizont zeichnete sich aber bereits ein mehrpolares System mit variabler Geometrie ab, welches Erinnerungen an Europa vor dem Ersten Weltkrieg weckte. 1991–1992 kam es zum Golfkrieg, in welchem die USA und ihre Verbündeten Saddam Hussein aus dem von ihm besetzten Kuwait vertrieben. Doch damit waren die regionalen Probleme nicht gelöst. Afghanistan schlitterte nach dem Abzug der Sowjettruppen in einen Bürgerkrieg und kam in der Folge unter die Herrschaft der Taliban. Der Zerfall Jugoslawiens war nicht aufzuhalten und führte zu Kriegen und Vertreibungen auf europäischem Boden. Die europäische Einigung war bis anhin ein Kind der bipolaren Welt und des Kalten Krieges gewesen. Sie war weder auf einer gemeinsamen Aus­ senpolitik noch auf einer gemeinsamen Verteidigung aufgebaut. Die bange Frage war nun, ob, nachdem dieser globale Rahmen weggefallen war, die Bindekräfte stark genug sein würden, um den neuen Herausforderungen zu genügen. Jugoslawien liess Zweifel aufkommen. Andrerseits war die Gemeinschaft für die mittel- und osteuropäischen Staaten offenbar sehr attraktiv, alle wollten nach kurzer Zeit beitreten. Dies führte dazu, dass die Gemeinschaft – noch vollauf beschäftigt mit der Realisierung des Binnenmarktes – durchstarten musste und eine umfassende politische Union auf Kiel legte. Damit kommen wir zum Europäischen Wirtschaftsraum zurück. Er startete gleichsam noch in der alten Weltordnung. Es ging im Wesentlichen darum, den EFTA-Staaten einen diskriminierungsfreien Zugang zum ent-


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Die Jahre 1989 bis 1992

stehenden Binnenmarkt zu eröffnen. Dies war schon das Ziel des Luxemburger Prozesses gewesen, doch erwies sich dieser als zu schwerfällig, um dem raschen Rhythmus der Realisierung des Binnenmarktes folgen zu können. Delors machte deshalb im Januar 1989 den Vorschlag, es mit einer neuen Assoziationsform zu versuchen. Nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit blieb man insbesondere in der Schweiz skeptisch, ob ein solch umfassendes Projekt realisierbar sei, doch man war erst einmal bereit, in Vorabklärungen einzusteigen. Nach kurzer Zeit stand man dann tatsächlich wieder vor dem Dilemma, dass eine weitgehende Überwindung der Diskriminierung nur um den Preis einer gewissen Satellisierung der Drittstaaten zu haben war. Dazu kam nun die dramatische Veränderung der Rahmenbedingungen der Verhandlungen durch den Umbruch im Osten: Nicht nur beanspruchten diese Entwicklungen zunehmend die Aufmerksamkeit und die Mittel der Gemeinschaft, sondern die meisten EFTA-Staaten trachteten nun danach, angesichts der neuen Ungewissheit unter das Dach der entstehenden Europäischen Union zu kommen. Damit transformierte sich der EWR von einer eigenständigen neuen Form der ökonomischen Integration in Westeuropa zu einem «Trainingslager» für den Beitritt. Und damit war sein Schicksal in der schweizerischen Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 besiegelt. Es gibt also Verbindungen vom grossen west-östlichen Gezeitenstrom über den EWR-Wirbel zum Kentern des Schweizer Bootes! Wir werden zuerst wieder die äusserst dynamische Entwicklung der Gemeinschaft in jenen Jahren schildern, denn nur vor diesem Hintergrund lässt sich ihre Strategie und Taktik der EFTA gegenüber verstehen. Dann zum EWR selbst: Es ging hier um die komplexesten internationalen Verhandlungen, woran die Schweiz je teilgenommen hatte. Damit wir beim Gang durch das Unterholz dieser Geschichte die Orientierung nicht verlieren, geben wir zuerst einen kurzen Überblick über Inhalt und Anlage der Verhandlungen. Dann gehen wir etappenweise vor: Zuerst zeigen wir, was Delors im Januar 1989 vorschlug und wie die ersten Reaktionen in den EFTA-Ländern ausfielen. Es folgt die Phase der High Level Steering Group, als es darum ging, die Machbarkeit des Projekts abzuklären und die Verhandlungsmandate zu formulieren. Erst im Sommer 1990 konnten dann die Verhandlungen aufgenommen werden. Diese gerieten ein Jahr später in eine tiefe Krise, denn es wurde deutlich, dass es keine wirklich befriedigenden Lösungen für die institutionellen und rechtlichen Probleme gab. Dies führte einerseits zur bekannten Beitrittsrallye und andrerseits – als Folge davon – zu immer weitergehenden Konzessionen der EFTA-Staaten.

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Nur diese ermöglichten endlich, im Frühjahr 1992, den Abschluss des Abkommens. Nicht erst dann, sondern schon zwei Jahre vorher, begannen in der Schweiz Vorbereitungsarbeiten: Zuerst für die Verhandlungen, dann, mehr und mehr, für die künftige Umsetzung des Abkommens. Wie dies bewältigt wurde, ist Gegenstand des zweitletzten Abschnitts; der letzte zeigt das Schlussfeuerwerk: Kampagne und Abstimmung unter erschwerten Bedingungen! 6.1 Die Europäische Union – eine Zangengeburt

Ende der achtziger Jahre war die Gemeinschaft mit grosser Energie dabei, das Binnenmarktprogramm zu realisieren. Doch schon die Einheitliche Europäische Akte von 1987 hatte erste Bestimmungen über eine Wirtschafts- und Währungsunion enthalten. Diese wurde nun zum neuen zentralen Projekt, welches die wirtschaftliche Integration krönen sollte. Darauf aufbauend, so zumindest die Vorstellung der «Euroturbos», würde man dann Schritt für Schritt eine umfassende politische Union verwirklichen. Doch dann kam eben, von niemandem erwartet, der Umbruch im Osten. Er führte dazu, dass die vorgesehene ordentliche Gangart der weiteren Integration über den Haufen geworfen wurde und man sich kopfüber in das Abenteuer des Maastrichter Vertrags stürzte.

Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen! Das Europäische Währungssystem von 1978 führte zu einer erfreulichen Konvergenz der Wechselkurse während der achtziger Jahre. Die Inflation war niedrig, das Wirtschaftswachstum kräftig, und trotzdem blieb in den meisten Ländern eine unangenehm hohe Arbeitslosigkeit bestehen. Es wurde Zeit für einen weiteren Integrationsschub, der bekanntlich schon Anfang der siebziger Jahre auf der Traktandenliste gestanden hatte: Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Dazu gab es allerdings in Theorie und Politik gegensätzliche Auffassungen: Die einen meinten, eine gemeinsame Währung solle erst dann verwirklicht werden, wenn die verschiedenen Volkswirtschaften hinreichend «konvergent» geworden seien (die sogenannte Krönungstheorie); die andern waren der Ansicht, genau diese Konvergenz könnte am besten mit der raschen Verwirklichung einer Währungsunion herbeigeführt werden.96 So oder so, es war allen bewusst, dass dieser Schritt eine grosse Herausforderung darstellte. Der Europäische Rat in Hannover beauftragte im Juni 1988 ein Expertengremium unter der


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Die Jahre 1989 bis 1992

Leitung von Präsident Delors mit der Erarbeitung eines entsprechenden Plans. Dieser wurde ein Jahr später vom Europäischen Rat in Madrid gutgeheissen. Die WWU sollte in drei Etappen verwirklicht werden: Die erste bestand in der Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der Realisierung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Sie bedurfte noch keiner Vertragsrevision und wurde bereits im Juli 1990 eingeleitet. Doch um weiterzugehen, mussten neue Organe – im Wesentlichen eine Europäische Zentralbank – eingerichtet werden, und dies erforderte eine Vertragsrevision. Hinter der WWU stand einmal mehr ein deutsch-französischer «Deal»: Seit Langem störte Frankreich die Dominanz der D-Mark, an welche der Franc gleichsam angehängt war. Eine gemeinsame Währung würde diesem unwürdigen Zustand ein Ende setzen. Es sei daran erinnert, dass Delors früher Mitterrand als Wirtschafts- und Finanzminister gedient hatte. Warum aber sollten die Deutschen zu einer Währungsunion Ja sagen, da sie doch bisher allein über die europäische Leitwährung D-Mark bestimmen konnten? Helmut Kohl entschied, wie Konrad Adenauer dreissig Jahren zuvor, aufgrund politischer und nicht ökonomischer Argumente: Einmal mehr ging es um die feste Verankerung Deutschlands im Westen, und das bedeutete jetzt, Frankreich für die Wiedervereinigung Deutschlands zu gewinnen. Dafür wurde die D-Mark geopfert. Allerdings sollte die gemeinsame Währung zu deutschen Bedingungen verwirklicht werden: Kohl setzte den Namen «Euro» und die Konvergenzkriterien durch und holte die Europäische Zentralbank nach Frankfurt. Ausserdem verlangte er eine Stärkung der Politischen Union, denn erstens brauchte die Währungsunion einen festen politischen Unterbau und zweitens konnte der Wiedervereiniger Kohl so auch zum Föderator Europas werden. Damit kam nun die Politische Union wieder auf die Traktandenliste. Doch, wie in der Vergangenheit, war man sich auch jetzt nicht drüber einig, worin sie bestehen sollte. Während die einen vor allem eine institutionelle Vertiefung in Richtung Bundesstaatlichkeit forderten, stand für die andern die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik im Zentrum, und die Dritten wünschen sich zunächst eine Verbesserung der demokratischen Legitimation durch Parlamentarisierung. Und dann gab es noch die eiserne Lady, die von all dem nichts wissen wollte! Eine Einigung wäre wohl auch diesmal nicht möglich gewesen, wenn die Ereignisse von 1989 nicht dazwischengetreten wären: Angesichts dieser grossen aber noch undeutlichen Herausforderungen setzte sich nun die Meinung durch, ein entscheidender Vertiefungsschritt müsste rasch gemacht werden. Ausserdem wurde Margaret Thatcher 1990 durch den etwas europafreundlicheren John Major abgelöst.

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Der ausserordentliche Europäische Rat in Dublin beauftragte im April 1990 die Aussenminister, eine Regierungskonferenz zur Politischen Union vorzubereiten. Im Zentrum sollten alle Themen stehen, die wir eben erwähnt haben. Zwei Monate später wurde die Einsetzung von zwei Regierungskonferenzen beschlossen: die eine zur WWU, die andere zur Politischen Union. Dann kamen weitere Themen auf die Traktandenliste: neue Politikbereiche (etwa Asyl und Einwanderung, Verbrechensbekämpfung,97 Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit), Verstärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion (Regional- und Sozialpolitik), Schaffung einer Unionsbürgerschaft, Verankerung des Subsidiaritätsprinzips und Sicherstellung eines einheitlichen institutionellen Rahmens für die verschiedenen Tätigkeiten der zu schaffenden Union. Ein gigantisches Unterfangen! Anlässlich der Sitzung des Europäischen Rates vom Dezember 1990 in Rom wurde der Startschuss für die Regierungskonferenzen gegeben. Sie wurden beauftragt, die Revisionsarbeiten innerhalb eines Jahres – bis zur vorgesehenen ordentlichen Tagung des Europäischen Rates in Maastricht – abzuschliessen, damit die Ratifikation der neuen Verträge gleichzeitig mit der Vollendung des Binnenmarktes bis Ende Jahre 1992 erfolgen konnte. Während die Regierungskonferenz zur Währungsunion mit einem klaren Auftrag arbeitete und vor allem technische und institutionelle Probleme zu lösen hatte, war es für die diplomatische Konferenz zur Politischen Union äusserst schwierig, die verschiedensten Wünsche und Gegnerschaften zu einem Ausgleich zu bringen. Es kam zu einem zähen Ringen, und die Staats- und Regierungschefs feilschten noch in Maastricht bis in die frühen Morgenstunden des 10. Dezember 1991. Doch dann billigte der Europäische Rat einen Vertragsentwurf. Dieser glich allerdings einem übervollen und schlecht gepackten Koffer, und es bedurfte dann noch einiger Anstrengung der Spezialisten, um daraus einen juristisch einigermassen haltbaren Text zu formulieren. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die Aussen- und Finanzminister den Vertrag über die Europäische Union – meist Vertrag von Maastricht genannt.

Der Vertrag von Maastricht Der Vertrag von Maastricht besteht einerseits aus umfangreichen Revisionen der bisherigen Verträge und andrerseits aus dem Unionsvertrag. Es gelang nicht, dies alles in einen neuen Vertrag überzuführen, weil die skeptischeren Staaten nicht bereit waren, die neue «Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik» und die Politik der inneren Sicherheit im supranationalen Modus betreiben zu lassen. Diese blieben intergouvernemental, und das


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bedeutete vor allem, die Beschlüsse mussten einstimmig gefällt werden, und weder die Kommission noch das Europäische Parlament oder der Gerichtshof erhielten substanzielle Kompetenzen. Die Staats- und Regierungschefs wollten diese heiklen Politiken in der Hand behalten. Die Wirtschafts- und Währungsunion dagegen wurde in den EG-Vertrag integriert und also im Wesentlichen dem Gemeinschaftsmodus unterstellt. Allerdings wurde auf deutschen Wunsch und zum Leidwesen der Franzosen eine weitgehend unabhängige Europäische Zentralbank geschaffen und damit die Geldpolitik den Finanzministern und den Regierungschefs entzogen. Diese Auffächerung der Aktivitäten und der Institutionen trug nicht unbedingt zur Bürgernähe der Union bei! Die Verhandlungen fanden, wie gesagt, parallel zur Verwirklichung des Binnenmarktes statt, und diese führte zu einer Flut von neuen Richtlinien und gemeinschaftsweiten Harmonisierungen. Zunehmend wurden Klagen über die Brüsseler Bürokratie und Technokratie laut. Die nationalen Parlamente und die Gliedstaaten föderalistischer Länder verspürten immer deutlichere Verluste an Entscheidungskompetenzen. Und nun würde der Maastrichter Vertrag zu einem neuen Zentralisierungsschub führen. Deswegen baute man verschiedene palliative Elemente ein: Das Parlament erhielt erstmals ein eigentliches Mitbestimmungsrecht. Eine «Unionsbürgerschaft» sollte die Rechte der Menschen stärken. Die neuen Kompetenzen in den Bereichen Bildung und Jugend, Kultur, Gesundheitswesen und Verbraucherschutz blieben zwar schwach, doch man wollte zeigen, dass die Union mehr als «kalte Ökonomie» beinhaltete. Vor allem auf Betreiben der deutschen Bundesländer wurde das sogenannte Subsidiaritätsprinzip bei der Wahrnehmung der Kompetenzen eingeführt. Es wurde allerdings so formuliert, dass auch diejenigen, welche der Gemeinschaft eine stärkere Rolle zuweisen wollten, zufrieden sein konnten. Da den Vätern und Müttern dieses Werkes schon an der Maas klar war, dass sie kein schönes Kind in die Welt gesetzt hatten, hielt der Vertrag in seinem Artikel N, Absatz 2 bereits fest, im Jahre 1996 solle er revidiert werden! Dies wurde dann auch dringend nötig, denn die «Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik» bestand in den nun ausbrechenden Balkankriegen ihre Feuertaufe nicht. Doch all diese Konzessionen und schönen Worte reichten nicht, um die skeptischen Staaten zu einem Ja zu bewegen: Es mussten ihnen substanzielle und dauernde Ausnahmen zugestanden werden – ein Novum in der Geschichte der Integration: Grossbritannien machte in den neuen Bereichen sozial- und arbeitspolitischer Art nicht mit. Das Vereinigte Königreich und Dänemark waren nicht bereit, der Währungsunion beizutreten. Trotz-

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dem sagten die Dänen Nein zum Unionsvertrag, und es mussten ihnen einige weitere Zugeständnisse gemacht werden, um sie umzustimmen. Beinahe hätte das deutsche Bundesverfassungsgericht den Vertrag ebenfalls gekippt – wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz! Und selbst in Frankreich stimmten in einem von Mitterrand anberaumten Referendum nur 51 Prozent der Urnengänger für den Unionsvertrag. Wer bisher gemeint hatte, die Völker stünden Feuer und Flamme hinter der Integration, sah sich eines Besseren belehrt. Dies also war die integrationspolitische Kulisse, vor der nun das Drama «Europäischer Wirtschaftsraum» gegeben wurde. Nachdem das rasche Voranschreiten des Binnenmarktprogramms ursprünglich auch in Ländern wie der Schweiz das Interesse an einer Annäherung an die Gemeinschaft gestärkt hatte, liessen die Diskussionen um den Maastrichter Vertrag vielerorts wieder eine stärkere Skepsis gegenüber dem europäischen Grossprojekt aufkommen. 6.2 Worum es beim Europäischen Wirtschaftsraum ging

Die EWR-Verhandlungen werden zu Recht als die kompliziertesten bezeichnet, woran die Schweiz je beteiligt war. Um in der nachfolgenden Schilderung ihres mäandrierenden Verlaufs die Orientierung nicht zu verlieren, geben wir zuerst eine kurze Vorschau auf die Übungsanlage und die wichtigsten Themen. Was verstand man inzwischen, hüben und drüben, unter diesem «dynamischen und homogenen europäischen Wirtschaftsraum»? Warum wurden die rechtlichen und institutionellen Probleme einmal mehr zu den pièces de résistance? Welche Eigendynamik erzeugte das komplizierte Verhandlungssystem?98 Wir schliessen mit einem Seitenblick auf die GATT-WTO-Verhandlungen.

«Binnenmarktähnliche Verhältnisse» Seit 1984 sprach man bekanntlich von einem «homogenen und dynamischen Wirtschaftsraum», welcher zwischen der EG und den EFTA-Staaten verwirklicht werden sollte. Auch ging die Rede von «binnenmarktähnlichen Verhältnissen». Da sich darunter jeder vorstellen konnte, was er wollte, waren dies Formeln, welche die Gemeinsamkeiten überschätzten. Doch als man sich nun auf Delors «neue Form einer Assoziation» einliess, musste einvernehmlich geklärt werden, was dazu gehörten sollte und was nicht. Die Gemeinschaft machte rasch klar, dass sie nicht bereit war, das Rad neu


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zu erfinden: Sie war zu der Zeit auf gutem Wege, das ambitionierte Programm eines grenzenlosen Marktes für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zu verwirklichen. Sie erklärte sich grundsätzlich bereit, die EFTA-Staaten daran partizipieren zu lassen – dies allerdings zu ihren Bedingungen, und das hiess weitgehende Übernahme des binnenmarktrelevanten gemeinschaftlichen Rechtsbestandes inklusive der horizontalen und flankierenden Politiken. Da die EFTA-Staaten diesen Marktzugang wollten und brauchten, blieb ihnen nicht viel anderes übrig, als grundsätzlich zuzustimmen. Über die Einzelheiten würde sich reden lassen. So fiel es nicht besonders schwer, den materiellen Umfang des EWR schon früh in groben Zügen festzulegen. Einige EFTA-Staaten, und insbesondere die Schweiz, hätten sich auch ein anderes Modell vorstellen können: Eine Art «Binnenmarkt light», nur einige Kernbereiche umfassend und auf der gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Rechtsordnungen basierend, welche mittels frühzeitiger Abstimmung einander angenähert worden wären. Eine Art von erweiterter und vertiefter EFTA also. Doch die Gemeinschaft war nicht bereit, sich darauf einzulassen. Eine andere Frage war, ob es denn überhaupt möglich sei, das Binnenmarktprogramm aus der Gesamtheit der EG-Aktivitäten herauslösen. Täuschte nicht der Begriff «Binnenmarktprogramm» eine Eigenständigkeit vor, die realiter nicht existierte? Dieser Markt ohne Grenzen war bekanntlich die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Marktes, und Letzterer fusste auf einer Zollunion. Mussten diese Zusammenhänge nicht auch für den EWR gelten? Die nordischen Staaten hätten nichts gegen eine Zollunion einzuwenden gehabt, doch die Schweiz legte sich einmal mehr und kategorisch quer: Sie war unter keinen Umständen bereit, auf ihre handelspolitische Autonomie zu verzichten. Das bedeutete dann aber auch, dass im EWR die Grenzkontrollen für Waren wegen der Ursprungsfrage nicht abgeschafft werden konnten. Kein Markt ohne Grenzen also. Und wie stand es mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, die bekanntlich bei der Gründung der EWG eine Schicksalsfrage gewesen war? Nun, inzwischen war sie eher ein Albtraum, welcher über 60 Prozent des Gemeinschaftshaushaltes verschlang und die Gemeinschaftsorgane über Gebühr beschäftigte. Eine Integration der EFTA-Länder – alle relativ kleine Agrarproduzenten – wurde deshalb von niemandem ernsthaft gefordert. Gefordert wurde dagegen, sie müssten mehr EG-Agrarprodukte auf ihren Märkten zulassen. Nicht zur Diskussion stand eine Beteiligung an der eben entstehenden Wirtschafts- und Währungsunion. Soweit diese negative Abgrenzung.

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Die EFTA-Staaten waren vor allem daran interessiert, diskriminierungsfrei auf den grossen Märkten tätig werden zu können. Dazu mussten sie natürlich Gegenrecht gewähren, und dies bereitete einige Sorgen – allerdings in jedem Land andere. Die Schweiz hatte mit der Personenfreizügigkeit (Kontingentierung und Saisonnierstatut) und den Grundstücksverkäufen an Ausländer (Lex Friedrich) am meisten Probleme. Ausserdem forderte die Gemeinschaft als Gegenleistung für die Öffnung ihres Transportmarktes die Zulassung von mehr alpenquerendem Güterverkehr auf der Strasse. Es ging also um innenpolitisch brisante Themen. Für Island und Norwegen war der Fisch das Sorgenkind: Die beiden Länder wollten zwar ihre Meeresprodukte auf die europäischen Märkte bringen, jedoch ihre Fischgewässer für – sagen wir einmal spanische Trawler – nicht öffnen. Die EFTA-Mitglieder forderten deshalb zu Beginn eine grosse Zahl von permanenten Ausnahmen, doch die Gemeinschaft war nicht bereit, solche zu gewähren. Die Vorstellung, die EFTA-Staaten wollten bloss die Rosinen vom Kuchen picken, wurde in Brüssel gepflegt und verhandlungstaktisch eingesetzt. Dies führte zu einem langen und zähen Ringen und endete mit der Bereitschaft der EFTA, sich mit Übergangregeln und Schutzklauseln zufriedenzugeben. Die Sonderprobleme Fisch, Strassengütertransporte und Agrarprodukte haben die Diplomaten allerdings bis ganz zuletzt beschäftigt. Bei den horizontalen und flankierenden Politiken dachten die EFTAStaaten zuerst vor allem an eine gewisse Rechtsangleichung, aber auch hier signalisierte die Gemeinschaft kaum Entgegenkommen. Sie betrachtete etwa ihre ausgeklügelte Wettbewerbspolitik, die Kohäsionszahlungen an die wirtschaftlich schwächeren Mitglieder oder ihre Umwelt- und Sozialnormen als notwendige Ergänzungen und Abfederungen der vier Freiheiten. Wer an letzteren partizipieren wollte, hatte auch Erstere zu übernehmen. Dies führte dazu, dass die partizipierenden EFTA-Staaten ganze Politikbereiche umbauen und anpassen mussten. Für die Schweiz mit ihrem bisher rudimentären Kartellrecht wäre die EG-Wettbewerbspolitik zum grössten Brocken geworden. Ausserdem hatten verschiedene EFTA-Länder höhere Umweltnormen als die Gemeinschaft – etwa Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge –, und die wollten sie beibehalten. Es würde also schwierig werden.

Die Quadratur des Zirkels: Recht und Institutionen im EWR Während die materielle Abgrenzung des EWR in groben Zügen relativ einfach zu bewerkstelligen war und die Einzelheiten vor allem dem Geschick der Unterhändler überlassen werden konnten – einmal ganz abgese-


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Sach- und Personenverzeichnis

1989, Ereignisse von 1989 197, 221 24-Stunden-Regel 339 28-Tonnen-Limite 240 Acquis communautaire 207, s. a. Glossar Adenauer, Konrad 50, 56, 91 Adonnino-Komitee 164 Agenturen 360 f. Agrarhandel 55, 71 Agrarpolitik der EWG s. Gemeinsame Agrarpolitik Agrarprodukte – Bilaterale I 298 – EWR 235 – Freihandelsabkommen 141, 145 – Verarbeitete Agrarprodukte Bilaterale II 320 Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz 183, 256, 268, 345 Alder, Claudius 186 Alpenschutzinitiative 283, 287, 295 Ambühl, Max 188 Ambühl, Michael 315 Amsterdam, Vertrag von 272 f. Andriessen, Frans 219, 231 Arioli, Silvio 247, 288 Assoziationen an die EWG/EU 63, 67, s. a. Europäischer Wirtschaftsraum – Beitrittskandidaten 94 – Entwicklungsländer 68, 92 – EFTA-Staaten 1961–1963 92 ff. – Europaverträge 275 – Griechenland, Türkei 72 Assoziationsrat 108 Atlantikcharta 17 Atlantische Partnerschaft 87, 90 Attlee, Clement 20 Aubert, Pierre 179, 182 Ausländerpolitik 43 Autonomer Nachvollzug 189, 191, 279

Balkanpolitik der EU 312 Bank für internationalen Zahlungsausgleich 157 Bankgeheimnis 158, 316 ff., 324 Bauer, Gérard 39, 61, 63, 68 «Beamtenverschwörung» 74 ff. Beck, Benno 140 Beitritte zur EWG/EU – EFTA-Staaten 232 f., 274 – Norderweiterung 120 ff., 132 – Osterweiterung 275, 311 f. – Süderweiterung 127 Beitrittsdiskussion Schweiz 130, 189, 257 ff., 280 ff., 343 f. – Beitrittsfähigkeit 135, 190, 354 – Beitrittsstrategie des Bundesrates 238, 258, 260, 282 – Gründe für den Beitritt 229, 253, 260 f., 264 – Gründe gegen den Beitritt 38, 68, 77, 149, 191, 194 – Umfragen 150, 184 f., 257, 280 Belgien 49, 304 Benelux 20, 50, 52, 55, 83 – B.-Memorandum von 1955 53 Berliner Mauer 49, 81, 197, 221 Berlusconi, Silvio 311 Berufsdiplome 294 Betrugsbekämpfung, Bilaterale II 323 f. Beyen. Johan Willem 52 Bilaterale I 285 ff. – Abkommen 293 ff. – flankierende Massnahmen 294 f., 333 – Gemischte Ausschüsse 289 – Guillotineklausel 287, 290, 333 – Kantone 291 ff. – Komitologie 290 – Parallelisme approprié 287 – Parlamentsdebatte 302 f. – Rechtsfragen 288 ff., 298, 301 – Referendum 301, 304


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Sach- und Personenverzeichnis

– Verhandlungsrahmen, Verhandlungen 286 ff. Bilaterale II 313 ff. – Abkommen 318 ff. – Gemischte Ausschüsse 330 – Parlamentsdebatte 328 – Referendum 327 f. – Verhandlungen 314 ff. Bilateralismus 39, 61, 128, 342, 361 f. – Alltag des B. 329 ff., 355 f. – «Neuer» B. 285 f., 307 Bildungsabkommen Bilaterale II 319, 359 Bindschedler, Rudolf 70, 140 – B.-Doktrin 70 Binnenmarkt 166, 203, 312 – B.-Programm 163 ff., 188 Binnenmarktgesetz Schweiz 279 Birkelbachbericht 96 Blaissebericht 96 Blankart, Franz 180, 189, 195, 217, 219, 230, 242, 255, 268, 287, 314 Blocher, Christoph 182, 268, 315, 328, 343, 345 Borner, Silvio 253, 260 Brandt, Willy 117, 119, 132 Breschnew, Leonid Iljitsch 81 – B.-Doktrin 81, 117, 162 Bretscher, Willy 114 Bretton-Woods-Institutionen 17, 78, 118, 122, 157, s. a. Schweiz Brückenschlag EWG–EFTA 75, 86 f. Brugger, Ernst 131, 139, 158, 179 Brundtland, Gro Harlem 212, 233 Brunner, Edouard 183 Brüssel, «lange Nacht von B.» 233 f., 258 Bucher, Urs 315 Bundesamt für Aussenwirtschaft 180, 243 f., 314 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 43, 314 Bundesamt für Justiz 245 Bundesrepublik Deutschland 19, 21, 50, 59, 88, 311 – Konflikte mit der Schweiz 336 f. Burckhardt, Carl J. 37 Burkhalter, Didier 370 Bush, George W. 307 Butty, Laurent 186

Calmy-Rey, Micheline 315 Cassis de Dijon 165, 167, Glossar 405 – Diskussion in der Schweiz 341 Cecchini-Rapport 167 Celio, Nello 131 Centre européen de la Culture 35 CERN 35, 155 Charta der Grundrechte der EU 309 Chemikaliensicherheit 358 Cheysson, Claude 169 Christlichdemokratische Volkspartei 259, 261, 303, 343, 345 Chruschtschow, Nikita 19, 49, 81 Churchill, Winston 17 – Zürcher Rede 21, 34 de Clerc, Willy 176 Cockfield White Paper 165 Colombo Emilio 97, 126 Comité d’action pour les Etats Unis de l’Europe 52 Coreper 124, 143 COST-Programme 155 f., 173 Cotti, Flavio 263, 288 Couchepin, Pascal 288, 314 von Coudenhove-Kalergi, Richard Graf 22, 34 Couve de Murville, Maurice 91, 97 Currie-Mission 32 Dänemark 89, 111, 121, 128, 204 von Däniken, Franz 315, 316 Davignon-Bericht 123 Decision shaping 207, 228, 232, 237 Deindustrialisierung 162, 252 Deiss, Joseph 288, 314 Delamuraz, Jean-Pascal 180, 189, 231, 238, 242, 254, 263, 268, 288 Delors, Jacques 164, 167, 201, 223, 231 – Rede vom Januar 1989 211 f., 254 – Rede vom Januar 1990 222, 255 Den Haag – Europakongress 1948 22 – Gipfel 1969 120, 127, 134 Deutschland s. a. Bundesrepublik D. – Nationalsozialismus 28 ff. – Wiedervereinigung 197 Dienstleistungsabkommen 356 Dillon-Runde s. GATT


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Sach- und Personenverzeichnis

Direkte Demokratie 77, 99, 109, 139, 187, 249, 257 Dooge-Komitee 164 Duale Wirtschaft 43 Dubliner Übereinkommen 325 Duttweiler Gottlieb 29 Échéance ’92 164, 254 Eckenstein, Christoph 150 Economiesuisse 346, s. a Glossar, s. a. Schweizerischer Handels- und Industrieverein EFTA 72 ff., 224, 274 – Institutionen 76, 112, 209, 215 – interne Koordination 128, 170, 209 – Weiterentwicklung 110, 158 f., 305 Einheitliche Europäische Akte 166 f., 200 Elysée-Vertrag 83, 91 Entscheidungsautonomie der Gemeinschaft 96, 139, 176, 207, 224 Erdöl(preis)krise 124 Erhard, Ludwig 54, 60, 86, 96 Erweiterungen s. Beitritte zur EWG/EU EURATOM s. Europäische Atomgemeinschaft EUREKA 173 Euro 201, 276, 352 Eurodelegierte der Kantone s. Kantone Eurolex 244 ff., 265, 278 Europaberichte des Bundesrates – 1971 148 – 1988 192 ff., 254 – 1990 257 – 1992 263 f. – 1995 280 – 1999 284 – 2006 344 f. – 2010 361 Europabewegungen 21, 33 ff. Europäische Agentur für Nuklearenergie 62 Europäische Atomgemeinschaft 52, 55, 156 Europäische Bewegung 23 Europäische Freihandelsassoziation s. EFTA Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 25 f.

Europäische Kommission 55 f., 66, 83 Europäische Normungsorganisationen 111, 165, 172 Europäische Parlamentarier-Union 22 Europäische Politische Zusammenarbeit 123, 167 Europäischer Gerichtshof 56, 207 – Leiturteile 85, 165, 209, 238 Europäischer Rat 123, 167 – in Fontainebleau 164 – in Laeken 309 – in Maastricht 202 Europäischer Wirtschafsraum 169, 193, 204 ff. – Abstimmungskamp f., Abstimmung 252 ff., 261 f. – Avis des EuGH 238, 261 – Eurolex s. Eurolex – Fischereifrage 230, 235, 238 – Folgeprogramm 277 ff. – Institutionen 206, 212, 221, 224, 229 f., 232, 236, 239 – Kantone 246 ff. – Kohäsionsbeitrag 230, 236 – Parlamentsdebatte 266 f. – Personenfreizügigkeit 236 – Politische Auseinandersetzung 252 ff., 266 ff. – Referendum 266 f. – «Trainingslager» 199, 264 – Verhandlungen 208, 222, 224, 229 ff. Europäisches Parlament 125, 166, 223, 354 Europäisches Währungssystem 125, 162, 200, 275 Europäische Umweltagentur 318 Europäische Union 200 ff. – Verfassung 309 f. Europäische Verteidigungsgemeinschaft 25 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 53 ff. Europäische Zahlungsunion 20, 37, 75 Europäische Zentralbank 201, 203, 352 «Europäisierung» 279, 299 Europakongress in Den Haag 34 Europarat 23, s. a. Schweiz Europa-Union Schweiz 33, 280 Europe des patries 82

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Eurosklerose 124 f. Eurostat 318 Felber, René 238, 242, 268 Ferrero-Waldner, Benita 334 Finanzkrise 350, 352 Finnland 94, 129, 262 Fischer, Otto 101, 182 Fiskalität (Strassentransport) 296 Flughafenstreit 336 Föderalismus 99, 109, 249, 265, s. a. Kantone Föderalisten 22 Fontainebleau, Europäischer Rat 164 Forschungs-Rahmenprogramme 166, 173 Forschungs- und Technologiezusam­ menarbeit 130, 155 f., 173 f., 359 – Abkommen Bilaterale I 300 – Rahmenabkommen 174 Fouchet-Pläne 83, 123 Frankreich 49, 50 ff., 84, 90, 119, 157, 201, 274, 311 Freihandelsabkommen von 1972 127 ff. – Entwicklungsklausel 138, 147, 170 – Verhandlungen 144 ff. Freisinnig-demokratische Partei 259, 261, 303, 343, 345 «Fremde Richter» 369 Friedliche Koexistenz 19, 49 Furgler, Kurt 133, 150, 168, 180 – Motion F. 1967 130, 148 Galileo 341, 360 GATT 18, 63 – Dillon-Runde 72, 78 – Kennedy-Runde 112, 118 – Tokio-Runde 158 – Uruguay-Runde 162, 181 f., 210 f., 279 de Gaulle, Charles 50, 56, 66, 82 f., 98, 108, 119, 120 «Geboren am 7. Dezember» 280, 283 Geistige Landesverteidigung 28 f. Gemeinsame Agrarpolitik 83, 85, 90, 125, 205 Gemeinsame Aussen– und Sicherheitspolitik 202 f., 271 Gemeinsamer Markt 84 f. Gemeinschaftsrecht 85, 207, 273, 330, 372

Gemischte Ausschüsse 142, 146, 154, 331 f. Genfer Memorandum von 1961 95 Genscher, Hans-Dietrich 126 Genscher-Colombo-Initiative 126, 163 Gerber, Jean-Daniel 314 von Gerliczy-Burian, Anton Graf 140 Gestaltende Mitwirkung 139, 156, 176, 218, s. a. Decision shaping Girard, Pierre-Louis 180 Giscard d’Estaing, Valéry 123, 125, 309 Glasnost 162 Golfkrieg 163, 198 Gorbatschow, Michail 162, 197 Graber, Pierre 131, 139, 158, 179 Grand Design 17 Griechenland 66, 72, 127, 353 von der Groeben, Hans 53 Grossbritannien, s. Vereinigtes Königreich Grosse Freihandelszone 50, 62 f., 64 Guisan, Henri 29 Hallstein, Walter 55, 66 – H.-Memorandum 75 Handelsabteilung 44 f., 70, 96, 132, 137 Handelspolitik Schweiz 45, 69, 77 Hänsch, Klaus 273 Harmonisierung 125, 167 Hauser-Bericht zum EWR 259 Hauswirth, Hermann 39 Havanna-Charta 18 Heath, Edward 89, 90, 120 Hertensteiner Konferenz 1946 34 High Level Contact Group 170 High Level Negotiation Group 229, 243 High Level Steering Group 218 ff. Homberger, Heinrich 45, 61, 69, 99, 101, 109 Honegger, Fritz 180 Horizontale und flankierende Politiken 205, 206, 219 Hotz, Jean 45 Hubacher, Helmut 186 Institutionelle Fragen 366 ff. Integrationsbüro 99, 187, 243, 256, 265 Interlaken – Ministertreffen 1987 172, 176 – Prinzipien von I. 176


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Sach- und Personenverzeichnis

Internationales Komitee vom Roten Kreuz 32, 181 Irland 58, 89, 121, 311, 353 Island 129, 206 Italien 19, 141, 146, 210 Jacot-Guillarmod, Olivier 245, 248 Jäger, Franz 256 Jagmetti, Riccardo 187 Jelmini, Camillo 187 Jelzin, Boris 198 Jenny, Kurt 247 Johnson, Linden B. 81 Jolles, Paul 100, 110, 131, 135, 140, 179 Jugoslawien 198, 271, 351 Junker, Jean-Claude 354 f. Kantone 249, 279, 299, s. a. Föderalismus – EuRefKa 347 – Eurodelegierte 247, 256 – Informationsbeauftragter in Brüssel 248, 292 – Konferenz der Kantonsregierungen 291, 347 – Kontaktgremium 247, 291 Kartellpolitik s. Wettbewerbspolitik Kellenberger, Jakob 180, 230, 241, 242, 268, 288, 314 Kennedy, John F. 81, 87 Kohäsionsbeitrag der Schweiz 224, 335 f. Kohäsionspolitik der Gemeinschaft 166, 176, 202 Kohl, Helmut 163, 165, 201 Koller, Arnold 247, 263 Kolonien, Dekolonisierung 20, 49, 55, 58 f., 68, 96 Komitologie 223, 237, s. a. Glossar Konferenz der Kantonsregierungen s. Kantone Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 117, 182 Konkordanz 40 ff. Konvent 309 Konvergenzkriterien 276 Kopenhagen, Kriterien von K. 275 Korporatismus 30, 42, 100, 408 Krafft, Matthias Fn. 108 Kreditwaffe 39, 69

Kreisky, Bruno 89, 158 Krenzler, Horst-Günter 229 Kriegswirtschaft 30 Kroatien 375 Lamy, Pascal 212 Landáburu, Enko 316 Landesausstellung 29, 253 Land- und Luftverkehr 295 ff. Landwirtschaftsabkommen (Freihandel) 340, 358 Landwirtschaftspolitik Schweiz 104 f. Landwirtschaftsprodukte s. Agrarprodukte Languetin, Pierre 100, 131, 140, 144 Leftovers 313 Lega dei Ticinesi 261, 282, 304 Legislaturplanung 187, 342 f. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe 296 Leuenberger, Moriz 295 Leuthard, Doris 315 Leutwiler, Fritz 157 Lévy, Philippe 171 Lex Friedrich 206 Liechtenstein 140, 145, 277 Lissabon-Vertrag 309, 311 London Pledge 89, 90, 93, 133 Low Tariff Club 20, 58 Lugano-Übereinkommen 172 Luns, Joseph 135 Luxemburg – L.er Kompromiss 84, 124 – L.er Prozess 167 ff., 172, 193, 212, 216, 254 – Ministertagung EG-EFTA 168 ff. Maastricht, Vertrag von M. 202 ff., 271 Macmillan, Harold 66, 88, 89 Mader, Luzius 245 Major, John 201 Marktwirschaftliche Erneuerung 277 ff. Marshallplan 19, 35 Masseneinwanderung – Gegen, Initiative 365, 373 ff. Maudling-Komitee 65, 66, 69 MEDIA-Abkommen Bilaterale II 319, 359 Menschenrechtskonvention des Europarates 24

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Sach- und Personenverzeichnis

Messina, Konferenz von 51, 53 Metzler-Arnold, Ruth 316, 343 Micheli, Pierre 72 Mittel- und Osteuropa 271 Mitterrand, François 163, 165, 168, 204 Modus-Vivendi-Vorschlag 67 Mollet, Guy 53 Monismus 244 Monnet, Jean 25, 52 Montanunion s. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Montreux, Kongress 1947 22, 34 Müller-Armack, Alfred 93 – M.-A. Plan 86 Muri, Prinzipien von M. 231 Nationalsozialismus 28 ff. Nationalstaat 16 f. NATO, North Atlantic Treaty Organization 20, 23, 59, 88, 90 – Doppelbeschluss 118 Neo-Korporatismus 42 Neo-Liberalismus 280 Neue Alpentransversalen 241, 267, 297 Neue Europäische Bewegung Schweiz 281, 345 Neutralität 27, 29, 35 ff., 61, 135, 194, 265, 281 f. – Zusammenarbeit der Neutralen 94 ff., 140 Nicht tarifäre Handelshindernisse 126, 165, 169, s. a. Glossar Niederlande 50, 52, 64, 311 Nizza, Vertrag von N. 274 Nobs, Ernst 29, 37, 43 Normungsorganisationen 165, 172 Norwegen 89, 121, 177, 206, 215, 233, 274, 283 Obama, Barack 307 Obrecht, Hermann 30 Öffentliches Beschaffungswesen 162, 172, 211, 259 – Abkommen Bilaterale I 299 Office de la couronne 46 Ogi, Adolf 241, 263 Okrent, Roger 65 – O. Bericht 66 Opting-out 208, 225, 237

Organization for Economic Cooperation and Development 79 Organization for European Economic Cooperation 20, 57 ff., 63 Österreich 58, 66, 94, 129, 139, 177, 215, 219, 274 Osterweiterung 275, 311 f., 351 f. «Outer six» 72 Palme, Olaf 170 Paneuropäische Bewegung 34 Parallelimporte 341 Pariser Verträge von 1954 26 Parlamentsdebatten – Bilaterale I 302 f. – Bilaterale II 328 – EFTA 77 – EWR 266 ff. – Freihandelsabkommen 152 – Integrationsbericht 1988 254 f. Parlamentswahlen – 1991 261 – 1999 303 – 2003 342 f. – 2007 345 f. Partnership for Peace 281 Pax americana 16 Perestrojka 162 Personenfreizügigkeit 102, 191, 225, 332, 364 f., 371 ff. – Ausdehnung auf neue Staaten 333 f., 364 f. – Bilaterale I 293 ff. – EWR 206, 236 – Freihandelsabkommen 141 Petitpierre, Max 31, 37, 44, 63, 77 – P.-Doktrin 32 Pilet-Golaz, Marcel 31 f. Pleven-Plan 25 Politik des leeren Stuhls 84 Politische Union 201 f. Pompidou, Georges 119, 120, 123, 132 Portugal 58, 127, 129, 353 Prinzipien von 1947 38 Probst, Raymond 183, 188 Rahmenabkommen 186, 192, 344 f. – Institutionen 366 ff. Raubgold 32


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Sach- und Personenverzeichnis

Reagan, Ronald 118 – Reaganomics 124, 161 Réduit 29 Reexportierte Waren 337 Referendum s. Staats­vertragsreferendum Relance européenne 51 Rencontres Internationales de Genève 34 Revitalisierungsprogramm 260 Rey, Jean 88, 134 – R.-Komitee 88 – R.-Bericht 98 Reykjavik, EFTA-Tagung 171 Rieben, Henri 188 Römer-Verträge 65, 88 Roosevelt, Franklin D. 17 Rosinenpickerei 96, 107, 206 Röstigraben 184 Roth, Jean-François 256 de Rougemont, Denis 34 f. Rubattel, Rodolphe 37 Ruhrstatut 24 Rütlirapport 29 Saarfrage 53 Salis, Jean Rudolf von 34 Salolainen, Pertti 237 Saltsjöbaden, EFTA-Tagung 75 Schaffner, Hans 30, 46, 61, 71, 73,74, 99, 130, 183 Scheel, Walter 117, 119, 139 Schengen/Dublin, Bilaterale II 324 ff., 334, 337 Schengener Informationssystem 325 Schiedsgericht 107, 175, 208 Schmid, Carlo 263 Schmidt, Helmut 118, 123, 125, 163 Schulz, Martin 354 Schuman, Robert 25 – Sch.-Plan, Sch.-Erklärung 24 f. Schwarzenbachinitiative 142 Schweden 75, 94, 128, 139, 143, 177, 215, 232, 274 Schweiz und internationale Organisationen – Bretton Woods 33, 71, 263 – EGKS 38 ff. – EFTA s. EFTA – Euratom 156

– Europarat 35, 113 f. – GATT/WTO 33, 64, 71 f., 113 – OEEC/OECD 35 ff. – UNO 32, 182 f., 342 – Währungsschlange 157 Schweizer Demokraten 261 ff., 282, 303 f., 334 Schweizerischer Gewerbeverband 101 Schweizerischer Handels- und Industrieverein 43, 46, 99, 134, 243, 256, 259, s. a. Economiesuisse Schweizerische Volkspartei 253, 256, 267, 303 f., 328, 334, 343 Schweizklausel 37 Schwok, René 188 ff. SECO s. Staatssekretariat für Wirtschaft Senti, Richard 190 ff. Skandinavische Staaten 58, 66, 74, 121, 173 Snoy et d’Oppuers, Jean-Charles 63 Soldati, Agostino 87 Sommaruga, Cornelio 180 Soustelle, Jacques 67, 73 Sowjetunion 36, 162, 197 – diplomatische Beziehungen mit der Schweiz 31 Sozialdemokratische Partei 29, 43, 256, 342, 346 Sozialversicherungen, Bilaterale I 293 Spaak, Paul Henry 52 – S.-Komitee, Bericht 60, 62 Spanien 89, 127, 158, 235, 310, 353 Spinelli, Altiero 127 Spinner, Bruno 227, 242, 288 Spühler, Willy 131 Staatsschuldenkrise 350, 352 Staatssekretariat für Wirtschaft 314 f. Staatsvertragsreferendum 151, 152 f., 240, 250, 327 Stalin, Josef 20, 36 Stampfli, Walter 30 «Ständige» Verhandlungs- oder Wirtschaftsdelegation 45, 100, 129, 131, 134, 243, s. a. Glossar Statistikabkommen, Bilaterale II 318, 360 Steuerstreit Schweiz – EU 338 f., 362 f. Stich, Otto 263

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Sach- und Personenverzeichnis

Stockholm, EFTA-Konvention 75 Stopper Edwin 99 f. Streitbeilegung GATT/WTO 181 Strommarkt 340, 357 Subsidiaritätsprinzip 202, 227, 261 Suezkrise 49, 59 Supranationalität 55, 61, 83, 126, 133, 177 Swisslex 278 Syz, David 314 Technische Handelshemmnisse 85, 142, 158, 111 – Abkommen, Bilaterale I 298 Thatcher, Margaret 163, 165, 201 – Thatcherismus 124, 161 Thermonukleare Fusion 165, 173 Tindemans-Bericht 124 Transitabkommen 210, 224, 240 ff., 267, 283, 295 Treaty making power 176, 189, 209 Truman, Harry S. 19 von Tscharner, Benedikt 140 Tschudi, Hans-Peter 156 Türkei 24, 68, 72, 129, 309, 352 Überfremdung 102, 142, 192 UdSSR s. Sowjetunion Umweltabkommen, Bilaterale II 318 Unionsbürgerschaft 203 Unionspläne der Gemeinschaft 122 f. Unionsvertrag 202 ff. UNISCAN 66, 73 UNO 18, s. a. Schweiz Uri, Pierre 53 Ursprungslandkontrolle 154, 174, s. a. Glossar Ursprungsnachweise oder -regeln 62, 65, 145, s. a. Glossar USA 17 ff., 25, 31, 49, 143, 198 – Marschallplan 19, 37 – Verhältnis zur europ. Integration 57, 67, 79, 88, 143 Vereinigte Nationen s. UNO Vereinigtes Königreich 59 ff., 73, 87 f., 121, 203 – British Empire 49, 59 – Commonwealth of Nations 49, 58, 87

Verfahren der Zusammenarbeit 166 Versicherungsabkommen 154 f., 174, 217, 228 Vertrag von Brüssel von 1948 20 Vietnamkrieg 81 Villiger, Kaspar 263, 316 Visby, EFTA-Gipfel 170 Völkerbund 16 Völkerrecht, Vorrang 251, 267 Volksinitiativen – Alpenschutz 283 – «EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk» 265, 282 – «Für unsere Zukunft im Herzen Europas» 281 – «Ja zu Europa» 284, 301, 342 Vollmachtenregime 30 Vorort s. Schweizerischer Handels- und Industrieverein Wahlen, Traugott 72, 97, 99, 109, 114, 169 – Plan W. 30 Währungskrise 143, 157, 275 Währungsschlange 122, 157 Washingtoner Abkommen 31 Weber, Max 43 Weber, Monika 262 Weiler, Joseph 85 Weissbuch Binnenmarkt 165 Weitnauer, Albert 131, 183 Wellenstein, Edmond P. 140, 144 Werner-Plan 122 Westerlund, Percy 315 Westunion, Westeuropäische Union 20, 23 Wettbewerbsbehörden 361 Wettbewerbspolitik 56, 93, 103, 141, 206, 259 Wilson, Harold 120 Wirtschaftsartikel 42, 103 Wirtschaftskrise 1974–1976 153 Wirtschafts- und Währungsunion 200, 203, 275 – Grossbritannien, Dänemark, Schweden 203, 276, 312 – Konvergenzkriterien 201, 276, – Werner-Plan 122 Wissenschaftliche Zusammenarbeit s. Forschungszusammenarbeit


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Sach- und Personenverzeichnis

WTO s. GATT Wßrth, Paul Henri 140 Zahlungsbilanzprobleme 64, 71 Zehnder, Alfred 60 Zemp, Joseph 28 Zimmerli, Ulrich 245 Zinsbesteuerung, Bilaterale II 312 ff.

Zollharmonisierung 101 Zolltarif Schweiz 71 Zollunion der EWG 55 Zwei-Kreise-Modell 64 Zwei-Pfeiler-System im EWR 208, 213, 225, 236 Zweiter Weltkrieg 16 Zypern 353

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Einleitung 9 1

Die Anfänge der europäischen Einigung Die Sonderrolle der Schweiz Die Jahre 1945 bis 1954

15

1.1 Die Geburt Europas aus dem Ungeist des Krieges

16

17 19 21 24

Roosevelts «Grand Design» US-Einfluss auf Westeuropa: Marshallplan, OEEC und NATO Europabewegungen und Europarat Der Schuman-Plan und die Gemeinschaft für Kohle und Stahl

1.2 Der Alleingang der Schweiz in der Nachkriegszeit

26

Reminiszenzen aus der Krisen- und Kriegszeit Die Schweiz in der Kritik: das Washingtoner Abkommen und die Frage des UNO-Beitritts Die Europabewegungen und die Schweiz; der Europarat Neutralität oder Westintegration? Der Marshallplan und die OEEC Die Schweiz und die Montanunion

27

1.3 Die Akteure der schweizerischen Aussen- und Europapolitik

40

40

Das Vollbild der Grossen Konkordanz Die Handelsabteilung als Hauptakteurin der Aussenwirtschaftsund Europapolitik

31 33 35 38

44


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450

Inhaltsverzeichnis

2 Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Die Gegenstrategien der «Nicht-Sechs» Die Jahre 1955 bis 1960

49

2.1 Die «Relance européenne»

51

52 53 55

Verschiedene Interessen und Initiativen Das Ringen um den EWG-Vertrag Schwieriger Start eines anforderungsreichen Projekts

2.2 Britische Störmanöver in der OEEC

57

57 60 62

Die OEEC als Forum der Auseinandersetzung Wo stand die Schweiz? Eine grosse Freihandelszone als Alternative zur Zollunion?

2.3 Eine grosse Freihandelszone als Ergänzung zur EWG?

64

64 68

Das Ringen um die Freihandelszone Die Schweiz in turbulentem Fahrwasser Der neue schweizerische Zolltarif und der provisorische Beitritt zum GATT

71

2.4 Die EFTA – eine kleine Freihandelszone als Ersatzlösung

72

72

3

Die Sieben rücken enger zusammen Schaffners «Beamtenverschwörung» und die Entstehung der EFTA Ausgestaltung und Bedeutung der EFTA Die Dillon-Runde des GATT und die Umwandlung der OEEC in die OECD

74 76 78

Turbulente Jugendjahre der Gemeinschaft Erfolglose Annäherungsversuche der EFTA-Staaten Die Jahre 1961 bis 1968 81

3.1 Die EWG ist mit sich selbst beschäftigt

82

82 84 86

De Gaulles Europapläne Der Aufbau der Gemeinschaft Die Bemühungen um einen Brückenschlag scheitern


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Inhaltsverzeichnis

3.2 Grossbritanniens Beitrittsgesuch und der London Pledge

87

87 89 90

Gründe für den Sinneswandel in London Heftige Reaktion der EFTA-Partner Die Verhandlungen zwischen London und Brüssel

3.3 Der Assoziationsversuch der Neutralen

92

92

Interessen und (fehlende) Alternativen der Schweiz Die Zusammenarbeit der Neutralen zur Vorbereitung der Assoziationsgesuche Die Behandlung der Assoziationsgesuche durch die Gemeinschaft

3.4 Die Vorbereitungsarbeiten in der Schweiz

Interne Koordination und die Schaffung des Integrationsbüros Materielle Fragen einer Assoziation Institutionelle Fragen einer Assoziation

94 96 98 99 101 106

3.5 Wie weiter nach de Gaulles Nein?

109

Reaktionen auf das Nein Fortschritte bei der Realisierung der Kleinen Freihandelszone Die Kennedy-Runde des GATT Der Beitritt der Schweiz zum Europarat

109 110 112 113

4

Von hochfliegenden Unionsplänen zur Eurosklerose Endlich Freihandel für die EFTA-Staaten! Die Jahre 1969 bis 1983

117

4.1 Die Norderweiterung, hochgemute Integrationspläne und die Eurosklerose

119

120 122 124

Die Norderweiterung Unionspläne – und was aus ihnen geworden ist Die sogenannte Eurosklerose

4.2 Die Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten

127

128 132 139

Die Ausgangslage Drôle de guerre Das Treffen auf Ministerebene und die Erkundungsgespräche

451


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452

Inhaltsverzeichnis

Die Verhandlungen und ihr Resultat Die Genehmigung in der Schweiz

144 148

4.3 Die weitere Entwicklung

153

Die Bemühungen um ein Versicherungsabkommen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Technologie Der Flirt mit der Schlange Die Weiterentwicklung der EFTA und die Tokio-Runde des GATT

154 155 157 158

5

Aufbruch zum Binnenmarkt Der Luxemburger Prozess Die Jahre 1984 bis 1988

161

5.1 Das Binnenmarktprogramm der EG

163

Von Fontainebleau nach Mailand Die Einheitliche Europäische Akte

164 166

5.2 Der sogenannte Luxemburger Prozess

167

Das Ministertreffen in Luxemburg Einige Ergebnisse des Luxemburger Prozesses Gründe für die magere Ausbeute

168 171 175

5.3 Die europapolitische Debatte in der Schweiz

177

Abkommen, Institutionen und Personen Die Uruguay-Runde und die UNO-Abstimmung Was das Volk meint Parlamentarische Geschäftigkeit Stimmen der Wissenschaft, der Politik und der Wirtschaft Der Integrationsbericht des Bundesrates von 1988

179 181 184 185 188 192

6

Die Union von Maastricht und der EWR Die Schweiz im europäischen Malstrom Die Jahre 1989 bis 1992

197

6.1 Die Europäische Union – eine Zangengeburt

200

200

Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen!


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Inhaltsverzeichnis

Der Vertrag von Maastricht

202

6.2 Worum es beim Europäischen Wirtschaftsraum ging

204

204 206 208 210

«Binnenmarktähnliche Verhältnisse» Die Quadratur des Zirkels: Recht und Institutionen im EWR Das Verhandlungssystem Nachtrag: die Uruguay-Runde des GATT

6.3 Delors Vorschlag für eine neuartige Assoziation

211

212 215 216

Anlass, Inhalt und Kontext von Delors Vorschlag Erste Reaktionen der EFTA-Länder Die Haltung der Schweiz gegenüber Delors Vorschlag

6.4 Die Arbeiten der High Level Steering Group

218

219 222 226

Der informelle Dialog Die Sondierungsgespräche Die Position der Schweiz am Vorabend der Verhandlungen

6.5 Die EWR-Verhandlungen und das Transitabkommen

Die Verhandlungen im zweiten Semester 1990 unter Schweizer Vorsitz Krisen und Durchbrüche im Jahre 1991 Nachspiel vor dem EuGH Das Transitabkommen

229 230 233 238 240

6.6 Die Vorbereitungen der Schweiz auf den EWR

242

Die interne Koordination Eurolex Der Einbezug der Kantone Staat und Verfassung

242 244 246 248

6.7 Die politische Auseinandersetzung in der Schweiz

252

1989/1990: Die grosse Herausforderung des EWR wird allmählich sichtbar 1991: Der EWR droht zu scheitern, und der Beitritt tritt in den Vordergrund

254 257

453


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454

Inhaltsverzeichnis

1992: das europapolitische Schicksalsjahr

261

7

Die Europäische Union lernt laufen Beitritt oder Bilateralismus? Das war nun die Frage Die Jahre 1993 bis 2000

271

7.1 Erweiterung der Union und Revisionen ihrer Verträge

272

272 274 275

Korrekturen am Maastrichter-Vertrag in Amsterdam und in Nizza Erweiterungen im Norden, im Osten und im Süden Die Verwirklichung der Währungsunion

7.2 Nachbeben der EWR-Abstimmung in der Schweiz

277

277 280

EWR-Folgeprogramm und marktwirtschaftliche Erneuerung Europapolitische Strategien, Initiativen und Referenden

7.3 Der «neue» Bilateralismus

285

Der Rahmen der bilateralen Verhandlungen Zentrale Rechtsfragen Der Einbezug der Kantone Die sieben Abkommen Abschluss der Abkommen, Debatte und Referendum Kleiner Nachtrag: die Revision der EFTA-Konvention

286 288 291 293 301 305

8

Die Union ringt um ihre Verfassung «Bewährte Bilaterale» in der Schweiz Die Jahre 2001 bis 2008

307

8.1 Braucht Europa eine (neue) Verfassung?

308

309 311

Der «Vertrag über eine Verfassung für Europa» Weitere Aspekte des Integrationsprozesses

8.2 Die bilateralen Abkommen II

313

314 318 327

Rahmen und Gang der Verhandlungen Die einzelnen Abkommen Genehmigung und Umsetzung


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Inhaltsverzeichnis

8.3 Der Alltag des Bilateralismus

329

331 332 335 336 339

Gemischte Ausschüsse und andere Koordinationsgremien Folgen des Freizügigkeitsabkommens Der Kohäsionsbeitrag Konflikte mit der EU Neue Themen für Verhandlungen

8.4 Der Fortgang der europapolitischen Diskussion

341

Die Legislaturplanung 2003 – 2007 und der Europabericht 2006 Weitere europapolitische Positionsbezüge

342 345

9

Die Union in der Bewährungsprobe Der bilaterale Weg führt in die Sackgasse Die Jahre 2009 bis 2014

349

9.1 Die Europäische Union im Krisenmodus

350

351 352 354

Wie weiter im Südosten Europas? Von der Finanz- zur Staatsschuldenkrise Wahlen zum Europäischen Parlament

9.2 Courant normal des Bilateralismus und neue Verhandlungen

355

356 359 360

Noch mehr Marktzugang! Teilnahme an Programmen und Projekten Andere Formen der Zusammenarbeit

9.3 Drei heisse Eisen

361

Steuerprobleme Die Personenfreizügigkeit Die institutionelle Frage

362 364 366

9.4 Der Weg ins Abseits

370

371 373 374

Die Entwicklung der Personenfreizügigkeit Die Initiative gegen Masseneinwanderung Das Resultat, seine Interpretation und die politischen Reaktionen

455


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456

Inhaltsverzeichnis

Fazit 379 Rekapitulation 380

Vom Sonderfall zum Sonderfall Die Schweiz reagiert auf die europäische Integration Der Primat der Wirtschaft Vom Serail auf den Marktplatz «Beitrittsfähig bleiben ...»

380 381 382 383 384

Institutionen, Traditionen und politische Kultur

385

385 386 387 388

Die Neutralität Der Föderalismus Die direkte Demokratie Das Regierungssystem

Die heutige Situation

389

389 391

Die Schweiz ist zugleich unter- und überintegriert Die Schweiz – ein zugewandter Ort

Wie weiter?

392

Anhang 395 Anmerkungen 397 Abkürzungen 409 Glossar 413 Die Chefs der wichtigsten Departemente und Amtsstellen

419

Sach- und Personenverzeichnis

423

Literatur und Quellen

433

Ausführliches Inhaltsverzeichnis

449


«Wissenschaftlich fundiert und ein wahrer Lesegenuss! Wer das Buch

Der Autor

von Freiburghaus liest, versteht die Vergangenheit der schweizerischen Europapolitik und schaut sicherer in die Zukunft.»

Dieter Freiburghaus studierte Mathematik, Ökonomie und Politikwissenschaft in Bern,

Rene L. Frey, em. Professor für Nationalökonomie an der Universität Basel

St. Gallen und Berlin. Er promovierte an der Freien Universität Berlin über Dynamik der Arbeitslosigkeit (1978). Unter der Leitung

«Dieter Freiburghaus analysiert den europapolitischen Weg der Schweiz -

von F. W. Scharpf arbeitete er am Wissen­

mit Licht- und Schattenseiten und unter Berücksichtigung der Gretchen­ frage: Mitgliedschaft ja oder nein?»

schaftszentrum Berlin. Zurück in der Schweiz, gründete er in Bern die «Forschungsstelle Wissenschaft und Politik». Er und seine Mitarbeiter berieten vor allem Bundesstellen

Botschafter Dr. Michael Reiterer, Leiter der Delegation der Europäischen

in den Bereichen Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik

Kommission für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein

(Wie wird Forschung politisch relevant, 1985). Er habili­ tierte sich bei Professor S. Borner an der Universität

«Was Dieter Freiburghaus in zwanzig Jahren als Professor an der Verwal­

Basel. Anschliessend wurde er Professor für öffentliche

tungshochschule IDHEAP in Lausanne über die Mühen unseres Landes mit

Politiken und europäische Integration am Institut de

Europa erfuhr, erzählt er nach seiner Emeritierung in seinem Buch. Das

hautes etudes en administration publique (IDHEAP) in

ist erfreulich, denn nur wenige wissen so viel über das Thema wie er. Sein

Lausanne. Neben Forschung und Lehre für Nachdiplomstu­

Fazit liest sich denn auch als Einführung in die Seele der Eidgenossen.

denten unterrichtete er vor allem Beamte von Bund und

Dank den bilateralen Verträgen fehlt der Schweiz nichts zum europäischen

Kantonen in Sachen europäischer Integration. Er gründete

Glück, ausser vielleicht die Mitbestimmung. Dennoch fragt sich Freiburg­

zu diesem Zweck die «Europaseminare Solothurn». In ver­

haus, wie lange unser Land so weitermachen kann, indem es, wann immer

schiedenen Publikationen setzte er sich mit der Europäi­

es zwei Wege gibt, einen dritten wählt: den mittleren. Er fordert deshalb

schen Integration der schweizerischen Europapolitik

eine Debatte. Wer sich daran beteiligen will, braucht dieses Buch.»

auseinander, so etwa in Wohin des Wegs Europa? (2002), Beziehungen Schweiz-EU. Standortbestimmung und

Sonntagszeitung

Perspektiven (hrsg. zusammen mit A. Epiney, 2010), Der EWR - verpasste oder noch bestehende Chance? (hrsg. zusammen mit G. Kreis, 2013).

ISBN 978-3-03810-018-8

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www.nzz-libro.ch

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