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4. Der Ständerat

Während sich die Schweiz mit anderen Nachbarländern handelspolitisch allmählich findet, wird die Uneinigkeit mit Frankreich grösser. Die französische Politik wird 1890 im Nebelspalter als besonders emotionalisiert dargestellt.

Nebelspalter, Nr. 7, 1890

land und Österreich-Ungarn in einer besseren Position, sodass nun Droz gegenüber Italien sofort Druck machen konnte. Er stellte klar, dass eine Verlängerung des Handelsvertrags von 1889 über den 12. Februar 1892 hinaus nicht infrage kommen werde, da dieser Vertrag Italien zu einseitig bevorteile – «ou bien un nouveau traité de commerce entre la Suisse et l’Italie, ou bien une situation sans traité avec toutes les conséquences fâcheuses qu’elle entraîne», schrieb er in diesem Sinn an Bavier.258

Diese klare Festlegung des Bundesrats sollte sich auszahlen, zeigte Italien sich nun doch endlich bereit, am 4. Januar 1892 zwar nicht in Bern, aber in Zürich in Handelsvertragsverhandlungen einzutreten.259 Nach dieser Zusage bestätigte der Bundesrat am 24. Dezember 1891 neben Droz als Leiter der Unterhandlungen auch Cramer-Frey und alt Bundesrat Hammer als bevollmächtigte Unterhändler.260 Nur Bavier figurierte nicht mehr unter den Mitgliedern der schweizerischen Verhandlungsdelegation. Die Gründe sind aus den Quellen nicht ablesbar.261 Schon kurz nach Beginn der Verhandlungen wurde bald klar, dass sich diese als weit schwieriger erweisen sollten als angenommen. Es konnte kaum damit gerechnet werden, bis zum 12. Februar 1892, also vor Ablauf des geltenden Handelsvertrags, erfolgreich zu einem Abschluss zu kommen.

Die italienische Delegation hatte sich seit Beginn der Verhandlungen immer wieder beklagt, dass die Begehren der Schweiz unannehmbar seien, weil sie in ihrem neuen Zolltarifgesetz von 1891 Tariferhöhungen be schlossen habe.262 Die Schweiz aber, so schrieb Droz 1894, «était fermement décidée à réagir contre le protectionnisme dont elle avait trop longtemps souffert de la part de ce pays».263 Am 11. Februar 1892 wurden die Verhandlungen daher unterbrochen, nicht zuletzt deshalb, weil Italien der Schweiz auf Baumwollgarne und Stickereien nur ungenügende Konzessionen angeboten hatte, während es beispielsweise für Wein von der Schweiz grössere Zugeständnisse verlangt hatte.264 Da die italienische Delegation bei einer Ablehnung ihrer Forderung durch die Schweiz von der Regierung Weisung erhalten hatte, Zürich zu verlassen, wurden die Verhandlungen abgebrochen.

Der Bundesrat beschloss am 12. Februar 1892, ab dem 13. Februar 1892 auf die italienische Einfuhr den Generaltarif vom 10. April 1891 anzuwenden.265 Er begründete diesen Beschluss damit, dass er «n’ayant pu accepter les dernières propositions italiennes qui revêtaient du reste le caractère d’un ultimatum». Die Unterbrechung der Handelsbeziehungen

Autoren

Urs Kramer (1938–2017) studierte nach dem Lehrerdiplom an der Universität Bern Geschichte und Germanistik. Er war viele Jahre Vorsteher der Abteilung Unterrichtswesen der Erziehungsdirektion des Kantons Bern und später Stv. Generalsekretär der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz. Nach der Pensionierung führte er seine wissenschaftlichen Studien weiter.

Thomas Zaugg (*1985) hat Philosophie, Geschichte und Kunstgeschichte in Zürich studiert und mit einer Biografie über Bundesrat Philipp Etter promoviert. Verschiedene journalistische Arbeiten, unter anderem für das Magazin des Tages-Anzeigers und die Neue Zürcher Zeitung. Zuletzt bei NZZ Libro von ihm erschienen: Bundesrat Philipp Etter (1891–1977) (2020).

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