www.fund-academy.com
Rainer Landert vermittelt in diesem Handbuch die Grundlagen des Fondsgeschäfts. Es ist in einer einfachen und verständlichen Sprache abgefasst und lehnt sich eng an die schweizerische Markt- und Produktpraxis an. Es hilft, sich fundiert in Kollektivanlagen einzuarbeiten und mit der Vielfalt an Fachbegriffen in der modernen Welt des Fund & Asset Management rascher vertraut zu werden. Landert legt ein wertvolles Praxishandbuch für alle vor, die im Berufsalltag mit Fonds zu tun haben. Da Anleger weitgehend selbst wesentlich dazu beitragen, richtige Investitionsentscheide zu treffen und grobe Fehler beim Geldanlegen zu vermeiden, vermittelt das vorliegende Handbuch in einer stets komplexer werdenden Anlagewelt auch Privatanlegern wertvolle Informationen. Das erfolgreiche Standardwerk erscheint erstmals bei NZZ Libro in einer komplett überarbeiteten, ergänzten und erweiterten Ausgabe.
RAINER LANDERT
FONDS UND FONDSÄHNLICHE KAPITALANLAGEN Ein traditionelles Anlageinstrument auf dem Weg in die Zukunft
RECHTLICHE VERTIEFUNGEN VON ARMIN KÜHNE
RAINER LANDERT
RAINER LANDERT (*1958 ), ausgebildet am Lehrerseminar Küsnacht und an der Universität Zürich ( Betriebswirtschaft ; Dissertation 1992 ), in den Jahren 1984 bis 1997 beruflich in verschiedenen Schweizer Banken und Fondsleitungen tätig ( Credit Suisse, Vontobel, Swissca, die spätere Swisscanto ) darunter 1986 bis 1988 drei Jahre in New York, selbständiger Unternehmer ab 1998 ( erste Fondshandelsplattform in der Schweiz ), seit Gründung der Fund-Academy AG 2001 erneut im Bildungsbereich aktiv ; Buchautor seit 2005.
FONDS UND FONDSÄHNLICHE KAPITALANLAGEN
ÜBER DEN AUTOR
SCHWEIZER PRAXISHANDBUCH UND WEGWEISER FÜR FUND INDUSTRY PROFESSIONALS 4., vollst. überarb. und erweiterte Auflage
I S B N 978-3-907291-38-2
9
783907 291382
www.nzz-libro.ch
NZZ LIBRO
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. © 2021 Fund Academy AG, Zürich und Verlag NZZ Libro, Basel Korrektorat: Ruth Rybi, Gockhausen Umschlaggestaltung: Icona, Basel Gestaltung Inhalt, Satz: Claudia Wild, Konstanz Druck, Einband: BALTO Print, Litauen Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werks oder von Teilen dieses Werks ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts. ISBN 978-3-907291-38-2 www.nzz-libro.ch NZZ Libro ist ein Imprint der Schwabe Verlagsgruppe AG.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
A
Fondsidee und Fondsgeschichte
9
13
Was war die Idee der Erfinder? Was sind Fonds heute und wozu werden sie eingesetzt? Was waren die Meilensteine der Fondsgeschichte? A1 A2 A3 A4 A5 A6
Grundlegendes zu Sparen und Anlegen Grundidee und Wesensmerkmale von Fonds Von Fonds über Kollektivanlagen zu Kollektivvermögen Funktion und Zusatznutzen Grundauftrag und Grundstruktur im Wandel der Zeit – Fonds Version 2.0 Fondsgeschichte und Zeittafel
B
Fondsmarkt, Fondsvermögen, Fondsanteile
14 22 26 35 43 47
57
Wie ist der Schweizer Fondsmarkt beschaffen? Was bewegt Fondsvermögen und Fondspreise? Wie wird der Preis eines Anteils berechnet? Was ist zu tun, wenn Bewertungsprobleme auftauchen? B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 B8
Fondsmarkt Schweiz im Wandel der Zeit Stand und Entwicklung der Anbieterstruktur Marktanteile, Marktvolumen und Marktpotenziale Fondsvermögen und Fondsanteile Fondsbewertung und Fonds-Pricing Forward Pricing als Schutzmechanismus Primär- und Sekundärmarkt für Fonds Rücknahmeverpflichtung in ausserordentlichen Situationen
58 64 68 78 80 82 86 89
5
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C
Fondsrecht
95
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert das Fondsgeschäft? Welche Rechtsformen bestehen für Fonds in der Schweiz? In welchem Gesetz sind die Akteure wie geregelt? Worin besteht der Anleger- und Kundenschutz? C1 Von Investment Trusts zu Anlagefonds C2 Rechtsgrundlage ab 1967 – Rückblick C3 Von Anlagefonds zu kollektiven Kapitalanlagen C4 Von kollektiven Kapitalanlagen zu Kollektivvermögen C5 Anlegerschutz – gestern und heute C6 Kundensegmentierung – gestern und heute C7 Fondsrechtsformen und Fondsarten C8 Rechtsgrundlagen für Funktions- und Bewilligungsträger C9 Bestimmungen betreffend Vermarktung und Absatz C10 Publikationspflichten C11 Wahl des Fondsdomizils
D
Fondssortiment und Fondsklassifizierung
96 103 108 111 121 131 134 149 154 156 158
163
Welche Fonds gibt es in der Schweiz? Wie unterscheiden sie sich? Wie lassen sie sich klassifizieren? Wie kann man sich im heutigen Fondsdschungel zurechtfinden? Welches sind weitere Formen der gemeinschaftlichen, fondsähnlichen Kapitalanlage? Welche Formen der fondsgestützten Vermögensverwaltung kennt die Praxis? D1 Fondsklassifizierung D2 Fondsarten nach KAG D3 Fondskategorien nach SFAMA D4 Traditionelle Hauptkategorien D5 Spezialkategorien – Alternative Investment Funds im engeren und im weiteren Sinn D6 Übrige Klassifizierungsmöglichkeiten D7 Weitere Formen der gemeinschaftlichen, fondsähnlichen Kapitalanlage D8 Formen der fondsgestützten Vermögensverwaltung
6
164 168 171 172 202 210 218 221
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E
Fondsleistung und Fondsrisiken
227
Wie viel rentieren Fonds? Welches sind die Risiken bei Fondsanlagen? Was wird unter Risikomanagement verstanden? Wie unterscheiden sich gute von schlechten Fonds? E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9
Zwei Komponenten der Fondsrendite Renditen hinterfragen und vergleichen Was ist eine gute, was eine schlechte Rendite? Renditemessung und wesentliche Kennzahlen Risikomessung und wesentliche Kennzahlen Risikokomponenten bei Fondsanlagen Risikomanagement und Risikodarstellung Fondsanalyse und Fondsselektion Fund Rankings, Fund Ratings, Fund Awards
F
Fondskosten
228 229 231 233 240 243 248 252 257
259
Wobei entstehen welche Kosten und wer trägt sie? Wie unterscheiden sich die diversen Kostenbegriffe? Was ist offenzulegen und wo liegen die Grenzen der Transparenz? F1 F2 F3 F4 F5 F6
Zur Kostensituation bei Fonds A-Kosten – indirekte Kosten B-Kosten – direkte Kosten Kostensammelbegriffe und Kostenverhältnismasszahlen Wandel in der Kostendarstellung – vom KIID zu KID und BIB Rückvergütungen und Preisnachlässe (Rabatte) sowie andere finanzielle und geldwerte Zuwendungen F7 Kostenüberwälzungen bei Emissionen und Rücknahmen F8 Objektivität und Subjektivität bei der Kostenbeurteilung F9 Fondsgrösse und Kostenbelastung
Inhaltsverzeichnis
260 262 268 271 275 277 282 285 288
7
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G
Anlagestiftungen Autor: Armin Kühne
291
Was sind Anlagestiftungen und wozu dienen sie? Wie unterscheiden sie sich von kollektiven Kapitalanlagen? Was haben sie mit kollektiven Kapitalanlagen gemeinsam? G1 Anlagestiftungen G2 Organisation der Anlagestiftung G3 Stiftungsvermögen G4 Organisatorische Anforderungen G5 Abgrenzung zur kollektiven Kapitalanlage
292 296 298 300 305
Sachwortregister Zum Autor
309 313
8
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Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser Ein Schriftwerk ist in der Sprache seiner unmittelbaren Umgebung und der Zeit verfasst, in der es entstanden ist. Es zeigt Inhalte und Schwerpunkte sowie Art und Weise ihrer Darstellung und Ausdrucksformen auf, die einer ganz bestimmten Epoche entstammen. Da sich die volkswirtschaftliche und betriebliche Realität sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen laufend ändern, weiterentwickeln und sich an neue Zeitumstände anpassen, ist es naheliegend, auch ein gestandenes Fachbuch hin und wieder einer gründlichen Auffrischung zu unterziehen. Was hiermit vorliegt, ist seit 2005 bereits seine vierte, vollständig überarbeitete Auflage. Eng an die schweizerische Markt- und Produktpraxis angelehnt und in einer einfachen und verständlichen Sprache abgefasst, vermittelt das vorliegende Praxishandbuch die Grundlagen des Fondsgeschäfts. Es hilft Leserinnen und Lesern, sich fundiert in das Sachgebiet der Kollektivanlagen einzuarbeiten. Ein wertvoller Weg, sich Fachwissen anzueignen, führt mitunter auch über sinnvolle Quervergleiche, anhand derer im Lernprozess Unterschiede herausgearbeitet und Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden können. Ein ganzes Kapitel wird deshalb einem verbreiteten Anlageinstrument gewidmet, das sich zwar klar von Kollektivanlagen unterscheidet, aber doch manche fondsähnliche Züge aufweist: der schweizerischen Anlagestiftung. Wissen als Grundlage der Vertrauensbildung In einem Geschäft, das ohne Garantien und Sicherheiten, dafür aber mit grosser Erwartung und voller Hoffnung auf mögliche Kurssteigerungen und Kapitalerträge setzt, sind minimale Kenntnisse und ein gewisses Verständnis der Zusammenhänge für Anleger matchentscheidend. Auf der Anbieterseite machen Wissen und ein ständig sich erweiternder Erfahrungsschatz die Professionalität aus, sie sind Grundlage der Vertrauensbildung und damit zentraler Erfolgsfaktor. Fonds und fondsähnliche Kapitalanlagen richtet sich daher primär einmal an alle, die im Berufsalltag in irgendeiner Weise mit Fonds (aber auch Anlagestiftungen) zu tun haben. Auf der Anbieter- und Produzentenseite sind damit sämtliche Bewilligungsträger sowie alle Zudiener und Leistungserbringer entlang der Wertschöpfungskette angesprochen. Um im intensiven Wettbewerb mit heute in der Schweiz über 300 Anbietern bestehen zu können, reichen Basiskenntnisse nicht mehr aus. Vorab der Teilmarkt der professionellen Anleger verlangt von den Akteuren zunehmend mehr Sachverstand und Detailwissen.
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Das vorliegende Praxishandbuch richtet sich aber auch an Privatanleger, die sich in der Welt der Fonds besser zurechtfinden möchten. Auf ihrem Weg zu erfolgreichen Fondsanlegern werden ihnen viele zentrale Fachbegriffe erklärt, wertvolle Einsichten in ein komplexes Geschäft gewährt und wesentliche Zusammenhänge aufgezeigt. Damit sind Anleger bereits einmal gut gerüstet, nicht nur in Anlagegesprächen die jeweils richtigen Fragen zu stellen, sondern grundsätzlich grobe Fehler beim Geldanlegen zu vermeiden. In der Überzeugung, dass informierte Anleger weitgehend selbst Wesentliches dazu beitragen können, richtige Investitionsentscheide zu treffen, dürfte das vorliegende Sachbuch in einer stets komplexer werdenden Anlagewelt auch dieser Zielgruppe wertvolle Einsichten und etliches an Hintergrundwissen vermitteln. Gewachsenes und Gestandenes gründlich hinterfragen Während die erste Auflage des vorliegenden Praxishandbuchs aus dem Jahr 2005 in eine euphorische Börsenstimmung hineingeboren wurde, entstand die zweite Auflage 2009 in der Folge der letzten grossen Finanz- und Börsenkrise (2007/08) in einem von tiefer Verunsicherung und Ernüchterung geprägten Marktumfeld. Inhaltlicher Antrieb zu jener Neuauflage war im We sentlichen die Einführung des damals neuen Kollektivanlagenrechts (2007). Die dritte Auflage von 2015 sodann wurde erneut von steigenden Börsenkursen und einem ausgeprägten Fondsvolumenwachstum begleitet. In diese Zeit fielen erste gründliche Revisionen der neuen Rechtsordnung, was eine weitere Neuauflage erforderlich machte. Unabhängig davon, in welche Richtung sich die Börsen weiterentwickeln werden, markiert die nun vorliegende vierte Auflage den Anfang einer Epoche, die das Fondsgeschäft strukturell tiefgreifend verändern dürfte. Nach einer in Ausmass und Dauer in der Geschichte wohl einmaligen Börsenhausse und einem nicht minder starken Wachstumsschub im Anlage- und insbesondere Fondsgeschäft ist es wohl angezeigt, Grundsätzliches und über die Jahrzehnte Gewachsenes und Gestandenes gründlich zu hinterfragen und im Rahmen einer fundierten Standortbestimmung sich vermehrt dem Thema der aktiven Zukunftsbewältigung zu widmen – Fondsgeschäft, quo vadis? Im Kontext der Entwicklungen des Schweizer Finanzplatzes haben gewisse Finanzdienstleistungssparten eher den Charakter von kurzlebigen und vorab spekulationsgetriebenen Modeerscheinungen aufgewiesen. Dem Fondsgeschäft hingegen ist es über Generationen hinweg gelungen, sich im Rahmen des Asset Managements fest zu etablieren und sich als ideale Zugangshilfe zur professionellen Kapitalanlage insbesondere für das breite Anlegerpublikum zu bewähren und beständig weiterzuentwickeln. Geprägt von einer spezifischen Geschäftskultur und -sprache sowie mit eigenen Rechtsgrundlagen zum Schutz der Anleger ausgestattet, stellt es mittlerweile eine der tragenden Säulen des Schweizer Finanzplatzes dar. Was immer wieder Garantie dafür bot, Finanz- und Börsenkrisen weitgehend unbeschadet zu überstehen und aus ihnen gestärkt hervorzuwachsen, war das tragende Fundament aus
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Risikoverteilung, Rücknahmeverpflichtung und Konkursschutz. Totalausfälle bei Kollektivanlagen schweizerischer Herkunft waren über all die Jahrzehnte denn auch kaum je zu verzeichnen. Dennoch stellt sich die Frage, weshalb dieses Anlageinstrument hierzulande trotz der unbestrittenen Vorzüge bis anhin in weiten Teilen der Bevölkerung nicht die angemessene Verbreitung gefunden hat. Wenn einzig von Wachstumszahlen ausgegangen wird, mag das auf den ersten Blick erstaunen. Aber Fondsanlagen bestreiten im Rahmen der Vermögensbildung und Vermögensanlage wertmässig noch immer nur einen ganz bescheidenen Teil, weit abgefallen nach Immobilienanlagen und dem Kontosparen (s. Kapitel B3). Nur eine Kommunikationsfrage? Nicht nur! Auch ständig neue Produkte und immer riskantere Anlagestrategien führen nicht auf den gewünschten Weg. Befriedigende Erklärungen hierfür geben auch die immer wieder auftretenden Finanz- und Börsenkrisen nicht her. Anstatt sich über die vielen Vorteile zu freuen, lautet der Grundtenor beim Gros der Anleger eher verhalten. Echte Freude an der Sache will seit Ausgang der letzten grossen Krise einfach nicht aufkommen. Im Gegenteil. Was dem Fondswesen seither zu schaffen macht, ist der fortgesetzt anhaltende Vertrauensschwund. Um diesen endlich aufzuhalten, wäre zunächst eine Grundsatzdebatte darüber zu entfachen, woher das Fondswesen kommt und in welche Richtung es sich sowohl in der Finanzindustrie als auch innerhalb der ganzen Volkswirtschaft entfalten könnte. Allenfalls liesse sich auch die Möglichkeit prüfen, dieses Anlageinstrument im Rahmen der Finanzwelt vollständig neu zu positionieren. Möglichkeiten bestünden u. a. darin, Fonds neben ihrer originären Funktion der reinen Geldanlage gezielter als Finanzierungsinstrumente auszugestalten und sie im Zug der Marktentwicklungen ganz neuen Aufgaben zuzuführen. Die Idee ist nicht neu, die Zeit dafür aber reifer geworden. Fonds Version 2.0 – erweitertes Einsatzgebiet und neue Funktionalitäten UCITS und AIF sowie ESG zählen heute zu den drei wichtigsten Akronymen im internationalen Fondsgeschäft. Während die beiden ersten im EURaum Produktgattungen resp. Fondsrechtsformen darstellen, steht ESG sowohl für die inhaltliche Ausrichtung des Investmentwesens nach Environmental, Social and Governance-Standards als auch für eine integrale Geschäftspolitik auf der Basis von Nachhaltigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Gewissenhaftigkeit. Dabei gewinnt insbesondere auch die Finanzierungsseite einer Fondsanlage eine immer grössere Bedeutung, indem nicht länger ausschliesslich nur die reinen Anlage- resp. Anlegerinteressen im Zentrum stehen. Finanzierungswirkungen von Fondsanlagen lassen sich heute nicht einfach aus Entscheidungsprozessen ausblenden; Folgenabschätzung zieht sich heute durch den ganzen Betrieb und ist sowohl integraler Bestandteil des Investmentprozesses als auch zentrale Aufgabe des Risk Managements. In der bislang noch weitgehend unterschätzten Rolle als Financiers nehmen Fondsanbieter, in welchem Ausmass auch immer,
Vorwort
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mitunter volkswirtschaftliche Verantwortung wahr. Während in einer ersten Phase das Thema der Finanzierungsverantwortung zunächst immer stärker ins Bewusstsein rückt, hat das Fondswesen es durchaus in sich, in Zukunft auch vermehrt und primär Finanzierungsaufgaben zu übernehmen; dies in einem Marktumfeld, in dem die Risikotragfähigkeit von Banken regulatorisch vermehrt eingeschränkt wird und die Geldquellen der Staaten langsam am Versiegen sind. Es erstaunt deshalb nicht, dass in neuerer Zeit Themen wie Longterm Savings für den Endanleger zum einen und Longterm Financing der Wirtschaft zum anderen anlässlich vieler Fonds-Fachkonferenzen Programmschwerpunkte darstellen. Es ist anzunehmen, dass den Fonds im Rahmen derartiger Entwicklungen gar eine Führungsrolle zukommen wird. In Zusammenhang mit Finanzierungs- und Förderaufgaben kann zudem ein nicht unwichtiger Nebeneffekt erzielt werden: Unterschiedliche Interessenlagen von Anbietern und Nachfragern im Anlagegeschäft gleichen sich damit zwar nicht vollständig aus, rücken aber dennoch ein Stück weit näher zusammen. Es ist heute davon auszugehen, dass mit der FondsVersion 2.0 auf der Basis althergebrachter, bewährter Grundstoffe, aber mit neuartigem Bauplan, eine ganz neue Fondsgeneration heranwächst. Wird der vorgezeichnete Weg eingeschlagen, dürfte – ausgehend von der klassischen Tetralogie der Wesensmerkmale (s. Kapitel A) – ein Fonds 2.0 in der Zukunft allerdings nur noch wenig Ähnlichkeit mit seinem heutigen Grundmuster aufweisen. Dank und Wertschätzung Für die kritische Durchsicht des Textes in Kapitel C (Rechtsgrundlagen), für die diversen Rechtsvertiefungen und insbesondere das Verfassen des Kapitels über Anlagestiftungen danke ich meinem Fachbegleiter und lieben Freund RA Dr. Armin Kühne (Kellerhals Carrard, Rechtsanwälte, Zürich) herzlich. Armin steht meiner Fund Academy seit Gründung 2001 als Dozent und Mitglied der Prüfungskommission mit seinem enormen Fachwissen in Rechtsfragen von Kollektivanlagen zur Seite, wofür ich ihm ebenfalls zu grossem Dank und hoher Wertschätzung verpflichtet bin. Mein Dank geht auch an Patrick Schmucki (KPMG) für die Fachunterstützung bei Themen wie ESG und Nachhaltigkeit im Fund Management. Dr. Rainer Landert International Fund Business School/Fund Academy AG Zürich, im Januar 2021
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A
Fondsidee und Fondsgeschichte
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Was war die Idee der Erfinder? Was sind Fonds heute und wozu werden sie eingesetzt? Was waren die Meilensteine der Fondsgeschichte?
A1 Grundlegendes zu Sparen und Anlegen A2 Grundidee und Wesensmerkmale von Fonds A3 Von Fonds über Kollektivanlagen zu Kollektivvermögen A4 Funktion und Zusatznutzen A5 Grundauftrag und Grundstruktur im Wandel der Zeit – Fonds Version 2.0 A6 Fondsgeschichte und Zeittafel
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A1 Grundlegendes zu Sparen und Anlegen Spare in der Zeit, dann hast du in der Not Solche und ähnliche im Volksmund tief verankerte Weisheiten mögen vielen von uns heute altertümlich und fremd erscheinen. Sie sind Zeugnis längst vergangener Zeiten, könnten aber sehr wohl wieder an Aktualität gewinnen, stehen wir doch in unserer Zeit angesichts der monumentalen Schuldenberge und des brüchigen Konjunkturverlaufs derart in finanzieller Bedrängnis, dass da und dort durchaus mit ernsthaften Notlagen zu rechnen ist. In Vergessenheit geraten ist unlängst, dass ein ständiges und sorgfältiges Abwägen zwischen Rücklagenbilden zum einen und Geldausgeben zum anderen gleichbedeutend ist mit Eigenverantwortung und vernünftigem Haushalten. Nicht unbegründet wurde uns mit auf den Lebensweg gegeben, uns stets nach der gegebenen Decke zu strecken und im Umgang mit Geldmitteln durch Beschränkung und Mässigung den Rahmen des eigenen Budgets zu respektieren. Selbst in Zeiten, in denen das einem nicht immer so leichtfällt: Sparen und etwas zur Seite legen ist in jeder Lebenslage möglich. Letztlich kommt es auch weniger darauf an, wie viel das jeweils gerade ist. Viel wichtiger ist, dies immer wieder und vor allem regelmässig zu tun. Wer bereit ist, gewissenhaft und vorausschauend etwas auf die hohe Kante zu legen, meistert Unvorhergesehenes wesentlich gelassener, bleibt jederzeit Herr der Lage und gerät nicht unnötig in Abhängigkeiten Dritter. Es darf aber nicht nur die Angst vor möglichen Notlagen sein, die einen zum Sparen zwingt. Sparen soll nämlich auch Lebenserfüllung darstellen und der Vorfreude freien Lauf lassen. So stellt das Sparen im Grund die erste Stufe der persönlichen Vermögensbildung im Kleinen dar, aufgrund derer man sich im weiteren Lebensverlauf etwas Besonderes sich leisten kann. Allerdings sind Sparanreize und damit auch der Sparwille heutzutage verständlicherweise nur noch sehr gering ausgeprägt. Das hat zwei Gründe: Es ist einfach, unkompliziert und kostengünstig geworden, Ausgaben des täglichen Gebrauchs und vieles mehr mit fremden Mitteln – sprich: Konsumkrediten – zu finanzieren. Zum anderen sind die Sparzinsen seit geraumer Zeit derart niedrig, dass von den Zins- und Zinseszinserträgen kaum zusätzliche Beiträge zur Vermögensbildung zu erwarten sind. Da ist Kreditaufnahme naheliegender, verlockender – natürlich immer mit der Gefahr verbunden, über die Zeit in eine unheilvolle Schuldenfalle zu geraten. Sparen – erste Stufe der persönlichen Vermögensbildung im Kleinen Wer bereits über gewisse Rücklagen verfügt, kann ohne Fremdfinanzierung resp. Kreditaufnahme guten Gewissens den Schritt in die Welt der Kapitalanlagen – der Aktien, Obligationen, Fonds usw. – wagen. Voraussetzung allerdings ist, dass ein eher langfristiges Sparziel anvisiert wird, denn nur dann ist die Balance zwischen Renditen und eingegangenen Risiken im Lot.
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B
Fondsmarkt, Fondsvermögen, Fondsanteile
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Wie ist der Schweizer Fondsmarkt beschaffen? Was bewegt Fondsvermögen und Fondspreise? Wie wird der Preis eines Anteils berechnet? Was ist zu tun, wenn Bewertungsprobleme auftauchen?
B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 B8
Fondsmarkt Schweiz im Wandel der Zeit Stand und Entwicklung der Anbieterstruktur Marktanteile, Marktvolumen und Marktpotenziale Fondsvermögen und Fondsanteile Fondsbewertung und Fonds-Pricing Forward Pricing als Schutzmechanismus Primär- und Sekundärmarkt für Fonds Rücknahmeverpflichtung in ausserordentlichen Situationen
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B1 Fondsmarkt Schweiz im Wandel der Zeit Im Rahmen von Vermögensaufbau, Vermögensanlage und Vermögenssicherung spielen Fonds unter den verschiedenen Formen und Möglichkeiten der Kapitalanlage auch in der Schweiz zwar eine nicht unbedeutende, dennoch aber vor dem Hintergrund der zahlreichen Nutzenpunkte und des gegenwärtigen Marktpotenzials (vgl. unten) längst nicht die ihnen eigentlich gebührende zentrale Rolle. Das Volumenwachstum seit Ausgang der letzten grossen Finanzkrise ab 2009 war zwar beachtenswert, im Wesentlichen aber getragen von der überaus positiven Börsenentwicklung. Standen Fonds schon seit je in Konkurrenz hauptsächlich zu Direktanlagen wie Aktien und Obligationen, so waren sie im Verlauf der letzten rund zehn bis fünfzehn Jahre zuweilen starkem Gegenwind seitens der sogenannten strukturierten Produkte ausgesetzt. Lange Zeit rein interessengetrieben, kamen Opposition und Vorbehalte gegenüber der Fondsidee immer wieder auch vonseiten der Anlageberater und Vermögensverwalter selbst, ob unabhängig tätig oder im Rahmen von Banken und anderen Finanzinstituten. Für sie sind Fonds gewöhnlich etwas für Kleinanleger, vermeintlich qualitativ mittelmässig; für viele sind sie Einstiegshilfen in die grosse weite Welt der Kapitalanlage. Ihre vorab privaten Kunden hätten etwas Besseres verdient als Fonds. Derartige antiquierte Vorstellungen und Fehleinschätzungen über Einsatz und Nutzen von Fonds sind nur schwer aus der Welt zu schaffen. Sie stehen einer ungehinderten Ausbreitung der Fonds vorab im Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäft mit Privatkunden immer wieder im Weg. Zuweilen stand den Fonds auch der eigene Erfolg im Wege. Die damalige rasante Entwicklung und Ausbreitung des Fondswesens ab Anfang der 1990er-Jahre bereitete ursprünglich insbesondere den Universalbanken selbst Sorge, in deren Schoss das Geschäft ursprünglich gross geworden ist. Ihr angestammtes Bilanzgeschäft schien unmittelbar bedroht. So war zu beobachten (vgl. nachstehende Grafik), dass Fondsanlagen in dieser Zeit wertmässig erstmals auch das gesamte Konto- und Einlagenvermögen der Banken in der Schweiz zu übersteigen begannen. Eine Gefahr für das traditionelle Bilanzgeschäft – im Wesentlichen das Zinsdifferenzgeschäft resp. das Einlagen- und Kreditgeschäft – drohte namentlich durch das Aufkommen der ersten Geldmarktfonds in der Währung des Schweizer Franken. Die Befürchtung lag darin, dass sich der Zufluss von Passivgeldern zugunsten der Nettomittelzuflüsse in den Fonds drastisch verringern könnte, was die Mittelbeschaffung für das Kreditwesen verteuern und das bankenmässige Zinsdifferenzgeschäft erschweren könnte – ein klassischer Interessenkonflikt im eigenen Haus. Dem damaligen Spar- und Einlagengeschäft standen mit den Geldmarktfonds plötzlich interessante Alternativen zur Seite. Erstmals konnte – vergleichbar mit den Kontoeinlagen – Geld parkiert werden, das aber im Unterschied zu Kontogeld auch auf fremden Währungen Kapitalerträge abwarf, und dies erst noch verrechnungssteuerfrei. Zudem sind Geldmarktfondsanlagen vollständig liquid, d. h. sie sind jederzeit abrufbar resp.
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verfügbar. Rückzugsbestimmungen bestehen bei Geldmarktfonds keine (vgl. Kapitel D). Die Fondsidee hat sich durchgesetzt Allen Widrigkeiten zum Trotz gelang es der Fondsidee dennoch, sich über die verschiedenen Börsenzyklen hinweg auf breiter Front durchzusetzen; dies interessanterweise vorab auch im qualifizierten und professionellen Anlegersegment. Das Fondsgeschäft ist im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäfts unlängst zu einem eigenständigen und erfolgreichen Industriezweig herangewachsen, geprägt von Qualität und Vielfalt zugleich. Mit einer stattlichen jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich gegen 7 % hatte sich das Schweizer Fondsvermögen in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt. Mit dem Fondsvolumen und der Anzahl Fonds stiegen auch die Zahl und Diversität der Marktteilnehmer sowie die Wettbewerbsintensität. Dies hatte wiederum zwei direkte positive Auswirkungen. Zum einen weitete sich das Produkteuniversum aus und zum anderen verbesserte sich die Qualität merklich. In der Schweiz betrug das Fondsvermögen noch Ende der 1980erJahre gerade mal rund CHF 50 Mrd. (vgl. Grafik nachstehend), heute vergleichbar mit der Grösse eines einzelnen, kleineren bis mittelgrossen Fondsanbieters. Mittlerweile ist es auf weit über CHF 1000 Mrd. angewachsen
Fonds- und Sparvermögen in der Schweiz 1984–2020 BREXIT- u. China-Krise 2018–2020
1400 1200
in Mrd. CHF
1000
Subprime-Krise 2008–2009
800 Dotcom-Krise 2001–2003
600 400
0
84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
200
Fondsvermögen: CHF 1215 Mrd. gemäss SFD/SFAMA (30.6.2020) Sparvermögen*: CHF 1069 Mrd. gemäss SNB (31.5.2020) *) Kundeneinlagen auf Sicht (Banken; ohne Vorsorgegelder)
B Fondsmarkt, Fondsvermögen, Fondsanteile
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(Quelle: SFD/Swiss Fund Data). Die Zahl widerspiegelt das Fondsvermögen des sogenannten regulierten Markts, d. h. das aktuelle Marktvolumen aller von der FINMA genehmigten Schweizer Fonds zuzüglich des Geschäftsvolumens der in der Schweiz seitens FINMA zugelassenen ausländischen Fonds (das in der Schweiz generierte Geschäft betreffend; dies auf Basis von Schätzungen SFD/SFAMA).
Fondsvolumen resp. Fondsvermögen – abhängig von Börsen und Anteilsverkehr Fondsvermögen unterliegen in Abhängigkeit von Börsen-, Zins- und Währungsschwankungen sowie von der Nachfrageentwicklung laufenden Wertschwankungen. Während der letzten grossen Finanz- und Börsenkrise von 2007 bis 2009 zum Beispiel hatte sich der Gesamtwert der Fonds in der Schweiz von seinem Höchststand im Mai 2007 von 637 Mrd. CHF bis zu seinem Tiefstpunkt vom März 2009 mit 420 Mrd. CHF um praktisch einen Drittel zurückgebildet (vgl. Grafik oben). Ab Frühjahr 2009 ging es dann aber an den Börsen rasch wieder steil nach oben. Das Fondsgeschäft erholte sich vor diesem Hintergrund rasch und setzte zu einer weiteren, historischen Wachstumsphase an, um im Juli 2017 sodann die Billionengrenze zu knacken. Die Volumensteigerungen waren im Wesentlichen getragen von steigenden Börsenkursen resp. den Kursgewinnen und Wertsteigerungen der Anlagen, in die die Fonds investiert waren. Neugeldzuflüsse trugen ebenfalls nicht unbeträchtlich zum Wachstum bei. Trotz des damals erneut eingeschlagenen Wachstumstrends ist das Fondsgeschäft immer wieder begleitet von kleineren und grösseren Rückschlägen. Die Zunahme der Schwankungen der Fondsvermögen in den letzten Jahren ist mitunter auch Abbild vermehrt volatiler Börsen. Aber nicht nur. Auch das Anlageverhalten hat sich verändert. Zu beobachten ist ein vermehrtes Umschichten resp. Ein- und Aussteigen im Bereich der Fondsanlagen im Speziellen und bei Börsenanlagen im Allgemeinen. Anleger sind viel rascher als noch vor ein paar Jahren dazu bereit, sich von Fondsanlagen und Fondsanbietern zu trennen und sich von den Börsen zwischenzeitlich zu verabschieden; dies, um wenig später wieder einzusteigen. Halten wir aufgrund der voranstehenden Ausführungen vorerst einmal fest, dass die laufenden Schwankungen des Fondsvermögens im Wesentlichen zwei Ursachen haben: zum einen die Börsenentwicklung und zum anderen den Anteilsverkehr. Mit Anteilsverkehr sind die laufenden Zeichnungen und Rücknahmen gemeint. Wir werden im Folgenden auf diesen Sachverhalt noch zu sprechen kommen. Unterschiedliche Arten und Ursachen von Finanzkrisen Am Beispiel der beiden letzten grossen Finanz- und Börsenkrisen 2001– 2003 und 2007–2009 wird deutlich, dass Finanzkrise nicht gleich Finanzkrise ist und die Ursachen für die grossen Vermögensveränderungen und
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Fondsrecht
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Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert das Fondsgeschäft? Welche Rechtsformen bestehen für Fonds in der Schweiz? In welchem Gesetz sind die Akteure wie geregelt? Worin besteht der Anleger- und Kundenschutz?
C1 Von Investment Trusts zu Anlagefonds C2 Rechtsgrundlage ab 1967 – Rückblick C3 Von Anlagefonds zu kollektiven Kapitalanlagen C4 Von kollektiven Kapitalanlagen zu Kollektivvermögen C5 Anlegerschutz – gestern und heute C6 Kundensegmentierung – gestern und heute C7 Fondsrechtsformen und Fondsarten C8 Rechtsgrundlagen für Funktions- und Bewilligungsträger C9 Bestimmungen betreffend Vermarktung und Absatz C10 Publikationspflichten C11 Wahl des Fondsdomizils
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C1 Von Investment Trusts zu Anlagefonds Zunächst zu Begrifflichem: Der «Anlagefonds» war anfangs der 1960er-Jahre in Bundesbern kaum geläufig, dafür aber nach ausländischem Vorbild und im Sinn einer Funktionsbeschreibung bereits die kollektive Kapitalanlage und als Produktbezeichnung auch in der hiesigen Praxis der Investment Trusts. Der Oberbegriff der kollektiven Kapitalanlage sollte sodann Jahre später um einiges prominenter erneut wieder in Erscheinung treten, dies im Rahmen der späteren Gesetzesrevision 2006 (vgl. Kapitel C2). Bis zu diesem Zeitpunkt stand auf der Basis des damaligen ersten Anlagefondsgesetzes für sämtliche bewilligten Kollektivanlagen aber ausschliesslich der Begriff des Anlagefonds im Zentrum. Was war vor 1967? Anbei ein kurzer Rückblick: Im Jahr 1957 startete Nationalrat Rosset aus Neuenburg mit 59 Mitunterzeichnern den entscheidenden politischen Vorstoss, indem er zuhanden des Bundesrats eine Motion mit folgendem Inhalt einreichte:
«In den letzten Jahren hat die kollektive Kapitalanlage durch das Mittel der Investment Trusts eine bedeutende Entwicklung erfahren. Diese Anlagemöglichkeit, die unbestreitbare Vorteile bietet, weist aber auch ernste Gefahren auf. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, den Eidgenössischen Räten einen Entwurf zu einem Gesetz über die Investment Trusts vorzulegen.»
Für den Motionär stand bereits damals der Schutz der Anleger im Mittelpunkt der Überlegungen. An der Sitzung des Nationalrats vom 20. März 1958 be gründete Rosset seine Motion wie folgt (vgl. Botschaft des Bundesrats an die Bundesversammlung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Anlagefonds aus dem Jahr 1965):
«Wo Versicherungsgesellschaften und Banken einer öffentlichen Aufsicht unterstehen, müssten auch die Anlagefonds, die sich öffentlich ans Publikum wenden, einer behördlichen Aufsicht unterstellt werden, weil die blosse Existenz eines nicht kontrollierten Sektors Anlass zu zweifelhaften Gründungen geben könnte.»
In der Zeit vor dem ersten Anlagefondsgesetz (AFG) hatten Fonds und fondsähnliche Anlagevehikel in den unterschiedlichsten rechtlichen und technischen Ausprägungen bestanden. Auch hinsichtlich ihrer Bezeichnungen herrschte ungeordnete Vielfalt. So war die Rede von Investment Trusts, Fondstrusts, Fonds- und Beteiligungsgesellschaften sowie von Anlagefonds oder schlechthin von kollektiven Sparanlagen. Erst die Botschaft (1965) und hernach das Gesetz (1966) brachten eine einheitliche Definition eines Fonds und führten mit dem «Anlagefonds» auch eine einheitliche Sprachregelung ein. Zuvor war aber im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses zunächst darüber zu befinden, was ein Fonds – den es hernach ja auch zu regeln galt –
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D
Fondssortiment und Fondsklassifizierung
• • • • • •
Welche Fonds gibt es in der Schweiz? Wie unterscheiden sie sich? Wie lassen sie sich klassifizieren? Wie kann man sich im heutigen Fondsdschungel zurechtfinden? Welche sind weitere Formen der gemeinschaftlichen, fondsähnlichen Kapitalanlage? Welche Formen der fondsgestützten Vermögensverwaltung kennt die Schweizer Praxis?
D1 Fondsklassifizierung D2 Fondsarten nach KAG D3 Fondskategorien nach SFAMA D4 Traditionelle Hauptkategorien D5 Spezialkategorien – alternative Investment Funds im engeren und im weiteren Sinn D6 Übrige Klassifizierungsmöglichkeiten D7 Weitere Formen der gemeinschaftlichen, fondsähnlichen Kapitalanlage D8 Formen der fondsgestützten Vermögensverwaltung
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D1 Fondsklassifizierung Zurzeit besteht der Markt in der Schweiz aus gegen 10 000 zugelassener inund ausländischer Fonds. Über 80 % sind ausländischer Herkunft, die überwiegende Mehrzahl davon domiziliert in Luxemburg. Bereits lassen sich im Verlauf der jüngeren Fondsgeschichte vier Produktgenerationen identifizieren und auseinanderhalten. Am Horizont steht bereits der Fonds Version 2.0 (vgl. Kapitel A5). Vier Fondsgenerationen Sämtlichen Fonds gemeinsam ist, dass sie ihre Anlagen möglichst breit streuen, um Anleger vor Titelrisiken zu schützen. Fonds der ersten Generation waren denn vielfach einfache, unstrukturierte Mischfonds, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Aktien-, Obligationen- und auch Immobilienanlagen. Mit der Zeit wurden sie in der Anlageausrichtung immer weiter verfeinert und gezielt als Bausteine für die Vermögensverwaltung konzipiert und eingesetzt, sodass heute eine grosse und fast unüberschaubare Zahl unterschiedlichster Produkte mit hohem Spezialisierungsgrad besteht. Waren es in dieser zweiten Generation (in der Schweiz etwa ab anfangs der 1990er-Jahre) vorab Länder- und spezialisierte Themenfonds, so richtet sich die Produktgestaltung in der aktuellen, dritten Generation (etwa ab den 2000er-Jahren) vermehrt direkt nach kundensegment- und anlagezielspezifischen Bedürfnissen aus. Dabei handelt es sich zum einen um Fonds für qualifizierte Anleger – institutionelle Fonds und sogenannte Einanlegerfonds (aufgelegt von Lebensversicherungen oder Pensionskassen). Auf das Anlageziel ausgerichtet sind es zum anderen beispielsweise die Alternative Investment Funds (u. a. Hedge Funds) und im passiven Bereich die Indexfonds und die an Indizes ausgerichteten Exchange-Traded Funds (ETFs, vgl. unten). Am Horizont zeichnet sich bereits die vierte Generation von Fonds ab. Über den reinen Anlagezweck hinaus nehmen sie viel bewusster und systematischer als bisher auch längerfristig ausgerichtete Finanzierungsaufgaben und damit vermehrt volkswirtschaftliche Verantwortung wahr. Sie geben finanzielle Anstosshilfen zum Beispiel im Venture-Capital-Bereich, stellen Mittel für den Infrastrukturerhalt und die Sicherung der finanziellen Altersvorsorge bereit und leisten Finanzspritzen in Ländern resp. Wirtschaftszweigen, die keinen oder nur beschränkten Kapitalmarktzugang haben. Mitunter leisten solche Fonds auch wirtschaftliche Aufbauhilfe und unterstützen in vielen Ländern dieser Welt unternehmerische Selbsthilfeprogramme (u. a. Microfinance-Fonds). Zwar war es den Fonds schon immer eigen, finanzielle Mittel einer grossen Zahl von Geldgebern (sprich: Anlegern) zu poolen und (bislang) über die Börsen der Wirtschaft zuzuführen. Sie taten dies gestützt auf die gesetzliche Grundlage und im Rahmen des Treuhandverhältnisses (bislang) allerdings ausschliesslich im Interesse der Anleger; dies mit dem vorrangigen Ziel, mit Kapitalerträgen und Wertzuwachs der Fondsanlagen deren Vermögen zu mehren. Heute gilt es, vermehrt auch bei Fondsanlagen
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eine ganze Anzahl weiterer Stakeholders in den Anlageprozess einzubeziehen, denn Geldanlegen heisst auch Finanzieren, in der Realwirtschaft direkt und indirekt Einfluss ausüben und Finanzierungsverantwortung übernehmen. Die bislang einseitig auf anlagespezifische Belange ausgerichtete Interessenverfolgung wird im ESG-Rahmen bereits heute immer mehr infrage gestellt (Fonds Version 2.0: vgl. Kapitel A5 und D4, die Themenfonds betreffend). Produktvielfalt und Spezialisierungsgrad Wer sich als Anlageberater, als Vermögensverwalter oder als interessierter Investor eine verlässliche Übersicht über das aktuelle riesige Marktangebot an den heute Tausenden von in- und ausländischen Fonds verschaffen will, muss sich zuerst die nötigen Fachkenntnisse erwerben und viel an Zeit und Geduld aufwenden. Wie vielschichtig das Fondsuniversum ist, wie vielfältig ein bestimmter Anlageraum im Portfoliokontext anlagetechnisch erfasst und abgebildet werden kann, lässt sich beispielsweise anhand der Anlageregion «Europa» aufzeigen: Zunächst besteht Europa aus diversen Teilmärkten – EU-Staaten, Nicht-EU-Staaten, Euro-Staaten, Regionen wie Skandinavien, Kontinentaleuropa (Europa ohne Grossbritannien) oder Zentral- und Osteuropa. Für sämtliche Regionen gibt es wiederum eine Vielzahl entsprechender Fonds; ebenso für jedes einzelne Land resp. jede grössere Branche in all diesen Ländern. Europa ist aber nicht nur geografisch und von den Währungen her vielfältig strukturiert, sondern auch betreffend die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen, demografischen und kulturellen Gegebenheiten. Die einzelnen Staaten Europas unterscheiden sich u. a. in Wirtschaftskraft, Exportorientierung, Branchenverteilung, Vorsorgeund Versicherungswesen sowie Arbeitsmarkt, Zuwanderung und Mehrsprachigkeit usw. grundlegend, womit sie kaum miteinander vergleichbar sind. Die Fondswelt ist vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs seit je bestrebt, dieser Vielfalt in Angebot und Spezialisierungsgrad auch ausreichend Rechnung zu tragen. Jedes Land sowie jede Region und jede Branche kann entsprechend auf verschiedene Art und Weise zudem mit sowohl Aktien- als auch Obligationenanlagen abgebildet werden. Je nach Anlagestil kann sich dabei zudem die Aktienauswahl auf eher grosskapitalisierte, gestandene Werte (Blue-Chips-Unternehmen) konzentrieren oder aber auf mittelgrosse oder eher kleinere Unternehmen. In den letzten Jahren entstanden vermehrt auch Fonds, die sich über nationale Grenzen hinweg auf bestimmte Sachgebiete wie u. a. Ökologie und Wasserkraft fokussieren und die Vielfalt Europas nicht geografisch oder branchenmässig, sondern auch thematisch und trendbezogen abbilden. Um das enorme Fondsangebot kennenzulernen und im heutigen Fondsdschungel die Orientierung nicht zu verlieren, beschäftigen wir uns in diesem Kapitel mit der Systematik und den spezifischen Begriffen der Produktklassifizierung. Zudem gilt es, alle wichtigen Fondsklassen einzeln kurz vorzustellen. Das aktuelle Fondsuniversum wird hierzu in einem ersten Schritt im Sinn einer Primärklassifizierung nach übergeordneten, eher for-
D Fondssortiment und Fondsklassifizierung
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malrechtlichen, technischen und strukturellen Kriterien möglichst homogen gruppiert. Im Weiteren erfolgt sodann – davon aber nicht ganz losgelöst (vgl. Fondskategorisierung nach SFAMA) – die zweite Ebene der Klassifizierung nach eher materiellen, rein anlagetechnischen Unterscheidungsmerkmalen wie den Anlageklassen, Anlagestrategien und -techniken. Primärklassifizierung In diesem ersten Schritt erfolgt die Klassifizierung u. a. nach Vorgaben des Gesetzes und der SFAMA resp. nach den jeweiligen spezifischen Wesensmerkmalen (vgl. Kapitel A und C). Dabei ist zwischen Fondsarten (Vorgaben gemäss KAG), Fondskategorien (Vorgaben gemäss SFAMA), Fondszielgruppen (Kriterium der Kundensegmente), Fondsrechtsformen (rechtliche Ausgestaltung und Grad der Mitbestimmung), Fondskonstruktionen (bezüglich Rücknahmeverpflichtung) und Fondsstrukturen (Komplexitäts- und Vernetzungsgrad des Fondsprodukts) zu unterscheiden (vgl. nachfolgende Tabelle).
Fondsklassifizierung: primäre und übergeordnete Unterscheidungskriterien Fondsarten
Fonds kategorien
Fondsgruppen
Fonds rechtsformen
Fonds konstruktionen
Fonds strukturen
(KAG- Vorgaben)
(Anlageklassen gemäss AMAS)
(primäre Zielgruppen)
(Mitbestimmungsgrad u. a.)
(Rücknahmeprinzip)
(Komplexitätsgrad der Fondsstruktur)
Effektenfonds
Aktienfonds
Publikumsfonds
Vertragliche Fonds FCPs
Offene Fonds (open-ended)
Einzelfonds
Immobilienfonds
Obligationenfonds
Übrige Fonds: • für tradi tionelle Anlagen • für alternative Anlagen
Anlage strategiefonds
Fonds für professionelle Anleger • Einanlegerfonds • u. a.
Gesellschaftsrechtliche Fonds
Geschlossene Fonds (closedended)
Multiple Fonds • Dachfonds (Fund of Funds) • Umbrella/ Fonds • Master/ Feeder Funds
Geldmarktfonds Immobilienfonds Alternative Fonds Rohstofffonds und andere
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Selbstverständlich können Fonds unabhängig von Rechtsform, Konstruktion und Struktur (siehe oben) sowie ihrer Anlageausrichtung formell auch anderweitig gruppiert werden; dies zum Beispiel anhand von Unterscheidungsund Abgrenzungskriterien wie u. a. dem Domizil der Fonds (Fonds nach luxemburgischem oder nach schweizerischem Recht u. a.), dem Kriterium der EU-Kompatibilität (Fonds mit und ohne unbeschränkten EU-Marktzu-
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E
Fondsleistung und Fondsrisiken
• • • •
Wie viel rentieren Fonds? Welches sind die Risiken bei Fondsanlagen? Was wird unter Risikomanagement verstanden? Wie unterscheiden sich gute von schlechten Fonds?
E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9
Zwei Komponenten der Fondsrendite Renditen hinterfragen und vergleichen Was ist eine gute, was eine schlechte Rendite? Renditemessung und wesentliche Kennzahlen Risikomessung und wesentliche Kennzahlen Risikokomponenten bei Fondsanlagen Risikomanagement und Risikodarstellung Fondsanalyse und Fondsselektion Fund Rankings, Fund Ratings, Fund Awards
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E1 Zwei Komponenten der Fondsrendite Vor dem Hintergrund von Wettbewerb und Konkurrenzdruck ist das Interesse an Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in den letzten Jahren markant gestiegen. Im Einzelnen kann dies auf folgende Entwicklungen zurückgeführt werden: u. a. Ausbau des Fondsangebots, zunehmende Spezialisierung und heutige Produktevielfalt, Öffnen des eigenen Vertriebskanals für Drittfonds (Open oder Guided Fund Architecture), Verbreitung von Fondsanlagen im Rahmen der Vermögensverwaltung, Professionalisierung und Institutionalisierung des Fund und Asset Management, Aufkommen leistungsorientierter Vergütungsverfahren im Zusammenhang mit alternativen Investmentansätzen usw. Noch allzu oft basieren Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung weitgehend auf Kennzahlen, denen Vergangenheitswerte zugrunde liegen. So werden Leistung und Qualität von Kapitalanlagen im Allgemeinen und von Fonds im Speziellen mit unterschiedlichsten Rendite- und Risikokennzahlen zum Ausdruck gebracht. In Verhältnismasszahlen und Prozentwerten wiedergegeben, beziehen sich diese zumeist auf ein Kalenderjahr, aber nicht nur. Der innerhalb einer bestimmten Periode erzielte Gewinn (resp. Verlust) wird hierzu im Allgemeinen in Relation gesetzt zu einer Basisgrösse; u. a. zum ursprünglich investierten Kapital oder zum Durchschnittswert zweier Messzeitpunkte, die Bezug nehmen auf den Anfang und das Ende einer bestimmten Investitionsdauer. Was sich jeweils hinter «Gewinn» verbirgt, d. h. aus welchen Erträgnissen und/oder Wertveränderungen sich dieser zusammensetzt und welche Zeitperiode für die Berechnung zugrunde liegt, ist bei der Renditeberechnung festzulegen und jeweils transparent auszuweisen. Zwei Grundkomponenten der Fondsrendite Zwei Grundkomponenten gilt es bei der Gewinnermittlung resp. der Ermittlung der Fondsrendite zunächst auseinanderzuhalten: a) angefallene Kapitalerträge wie u. a. Dividenden- und Zinseinnahmen b) realisierte und nicht realisierte Kapitalgewinne/-verluste Diese beiden Grundkomponenten der Gesamtrendite bestehen nicht nur bei Ausschüttungsfonds, sondern auch bei wiederanlegenden resp. reinvestierenden Fonds. Bei Letzteren werden die anfallenden Kapitalerträge allerdings einbehalten und laufend reinvestiert. Durch das Einbehalten und die laufende Wiederanlage profitieren die Anleger innerhalb eines gegebenen Betrachtungszeitraums von einer deutlich vorteilhafteren Wertentwicklung. Leistungsmessung und Betrachtungszeitraum Kapitalerträge und Kapitalgewinne/-verluste ergeben zusammen die Gesamtrendite; die Praxis spricht von Performance. Während «Kapitalge winne/-verluste» die Veränderung des Inventarwerts je Anteil innerhalb
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Frage 1: Welches ist die kumulierte Mehrjahresrendite über einen Drei jahreszeitraum? Jahr
jährliche Wertänderung (r)
Multiplikator [ 1 + (r/100) ]
Ausgehend von Basis (1.1.2018 = CHF 100)
Verknüpfung der Jahre K0 = 100.00
Jahresrenditen
2018 2019
2020
+ 8 % – 4 %
+ 2 %
Basis anfangs 2018 + 8 % → + 8/100
K0 × [1 + (8/100)]
K1 = 108.00
neue Basis anfangs 2019 – 4 % → – (4/100)
K1 × [1 – (4/100)]
K2 = 103.68
neue Basis anfangs 2020 + 2 % → + 2/100
K2 × [1 + (2/100)]
K3 = 105.75
= K0 × 1.08
= K1 × 0.96
= K2 × 1.02
Dreijahresrendite kumuliert (2018–2020): = → von 100 auf 105.75 = → + 5.75 % (Gesamtrendite) [ oder: K3 = [ (105.75 / 100.00) – 1 ] × 100 ]
Frage B: Welches ist die annualisierte Durchschnittsrendite über diese drei Jahre? Die Gesamtrendite über den Dreijahreszeitraum beträgt im obigen Beispiel 5,75 %, d. h. der Nettoinventarwert des Fonds stieg von 100 auf 105.75. Für die Berechnung der durchschnittlichen Jahresrendite wird nun im Rahmen der Zinseszinsformel (s. oben) der Wert (r) gesucht. Dabei werden die bekannten Grössen wie folgt in die Formel eingesetzt: K3 = K0 × [ 1 + (r/100) ] 3 → 105.75 = 100 × [ 1 + (r/100) ] 3 → r = (1.0575 1/3 – 1) × 100 = (1.01881 – 1) × 100 = + 1.881 % p. a. Annualisierte Durchschnittsrendite über diesen Dreijahreszeitraum: r = + 1.881 % p. a [ Test: 100 × 1.01881 × 1.1881 × 1.1881 = 105.75 ! ]
Anlagerenditen auf Mehrjahresbasis unter Miteinrechnung der Ausschüttungen Auf welche Art und Weisen Fondsrenditen auf Mehrjahresbasis unter Miteinrechnung der Ausschüttungen berechnet werden können, zeigt die SFAMA-Richtlinie zur Berechnung und Publikation der Performance von kollektiven Kapitalanlagen auf. Ebenso wenig wie die einzelnen Jahresrenditen, können auch die erfolgten jährlichen Ausschüttungen nicht einfach auf addiert werden. Auch hierbei müssen beim Prozentrechnen die unterschiedlichen Basiswerte in die Renditeberechnungen miteinbezogen werden. Die erfolgten Ausschüttungen werden daher in Prozent des jeweiligen Anteilswerts ausgedrückt und mit der Wertsteigerung resp. dem Wertverlust verknüpft; beide Komponenten – Wertveränderung und Ausschüttung – werden
E Fondsleistung und Fondsrisiken
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sodann in Bruchteilen von Fondsanteilswerten ausgedrückt (nachfolgend mit dem Adjustierungsfaktoren (f) zum Ausdruck gebracht; s. unten). Folgendes Rechenbeispiel soll dies auf einfache Art aufzeigen.
Berechnung von Fondsrenditen auf Mehrjahresbasis (vgl. SFAMA-Richtlinie zur Berechnung und Publikation der Performance von kollektiven Kapitalanlagen) Jahr
Datum
Beschreibung
CHF
2019
01.1.19
Inventarwert
350.–
01.10.19
Inventarwert cum
366.–
Ausschüttung
18.–
Inventarwert ex Ausschüttung
348.–
31.12.19
Inventarwert
357.–
01.1.20
Inventarwert
357.–
01.10.20
Inventarwert cum
343.–
Ausschüttung
8.–
Inventarwert ex Ausschüttung
335.–
Inventarwert
340.–
2020
31.12.20
aus Ausschüttung zugekaufte Fondsanteile (Wiederanlage)
(fi) für multi plikative Verknüpfung 1.0000
0.051724
1.051724 f1 = 1.051724
0.02388
2019 357 / 350 × 1.051724 = 1.0728 -→ + 7,28 %
1.02388 f2 = 1.02388
Im genannten Beispiel fällt der Nettoinventarwert des Fonds X in den beiden Jahren 2019 und 2020 von CHF 350 auf CHF 340. Die Ausschüttungen betragen 2019 CHF 18 und 2020 CHF 8. Während jeweils am Tag nach der erfolgten Ausschüttung mit dem ausgeschütteten Betrag 2019 von CHF 18 rechnerisch 0.051724 Fondsanteile (CHF 18 / CHF 348) renditewirksam hinzuerworben werden, beträgt die entsprechende Anzahl 2020 0.02388 (CHF 8 / CHF 335). Damit betragen die beiden Adjustierungsfaktoren (f1) für die Verknüpfung 2019 1.051724 resp. (f2) für 2020 1.02388. Für das Jahr 2019 ergibt sich dadurch eine Anlagerendite (Wertsteigerung und Ausschüttung) von [ [ (357 / 350) × 1.051724] – 1 ] × 100 = + 7,28 % und für das Jahr 2020 eine solche (Wertsteigerung und Ausschüttung) von [ [ (340 / 357) × 1.02388] – 1 ] × 100 = – 2,49 %. Die Berechnung der kumulierten Performance für die Jahre 2019 und 2020 kann nun durch geometrische Verknüpfung der in den Teilperioden erzielten Renditen wie folgt erfolgen: Der Gesamtwert über die beiden Jahre beträgt,
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Rendite Jahr
2020 340 / 357 × 1.02388 = 0.9751 -→ – 2,49 %
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G
Anlagestiftungen Autor: Armin Kühne
• • •
Was sind Anlagestiftungen und wozu dienen sie? Wie unterscheiden sie sich von kollektiven Kapitalanlagen? Was haben sie mit kollektiven Kapitalanlagen gemeinsam?
G1 Anlagestiftungen G2 Organisation der Anlagestiftung G3 Stiftungsvermögen G4 Organisatorische Anforderungen G5 Abgrenzung zur kollektiven Kapitalanlage
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G1 Anlagestiftungen Zu den gemeinschaftlichen Kapitalanlagen zählen im weiteren Sinn auch die Anlagestiftungen. Anlagestiftungen weisen als gemeinsame Vermögensanlage im Vorsorgebereich viele Wesenszüge auf, die mit Fonds vergleichbar sind. Vom Geltungsbereich des KAG ist die Anlagestiftung aber ausdrücklich ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 lit. a KAG). Da Anlagestiftungen wirtschaftlich den Fonds sehr ähnlich sind, werden sie auch als anlagefondsähnliche Sondervermögen bezeichnet (vgl. hierzu Kapitel G5). Im Unterschied zu Kollektivanlagen im engeren Sinn gemäss KAG finden Anlagestiftungen lediglich Anwendung im Rahmen der beruflichen Vorsorge, womit zu den Anlegern hauptsächlich die Pensionskassen zählen. Die Anlagestiftung hat sich als eigenständige Schöpfung der Praxis entwickelt und während einer 50-jährigen Tradition eine erstaunliche wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Per Ende 2019 verwalteten die von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV beaufsichtigten über 60 Anlagestiftungen Vermögen von schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in der Grössenordnung von rund CHF 140 Mrd. (s. KGAST.ch). Was sind Anlagestiftungen? Die schweizerische Anlagestiftung ist eine besondere Kategorie und typisierte Form einer gemeinschaftlichen Kapitalanlage für die Verwaltung von Vorsorgegeldern, die bis 1. Januar 2012 nicht selbstständig gesetzlich geregelt war (s. zum ganzen Thema auch Armin Kühne, Recht der kollektiven Kapitalanlagen in der Praxis, Unter Berücksichtigung von Anlagestiftungen und strukturieren Produkten, 2. Auflage, Zürich 2015). Seit 1. Januar 2012 besteht für Anlagestiftungen eine gesetzliche Grundlage in Art. 53 g bis Art. 53k des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie eine ausführende Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV). Seither wurde die ASV einer Revision unterzogen, die am 1. August 2019 in Kraft getreten ist. Die Anlagestiftung wurde vor der Kodifizierung im BVG und in der ASV als Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB gegründet. Viele Merkmale der Anlagestiftung sind dem Stiftungsrecht jedoch fremd und stehen teilweise sogar im Widerspruch zur gesetzlichen Konzeption einer Stiftung (zum Beispiel Mitgliedschaftsrechte der Anleger oder jederzeitige Rückzahlung des übertragenen Vermögens). Um die Anlagestiftung rechtlich zu qualifizieren, ging die Lehre von einer Doppelorganisation bestehend aus einer Stiftung nach ZGB und einem Investment Club in der Form einer einfachen Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. OR aus (s. etwa Dürr David/Mez Carl-Gustav, Die Anlagestiftung im schweizerischen Recht, Ein Gebilde der Praxis und seine Beziehung zum Recht, SZW 1998, S. 266; Hurni Mark P., Der zivilrechtliche Aufbau der Invest ment- oder Anlagestiftung für Personalvorsorge; Ein Beitrag zur strukturellen Analyse der korporativen Stiftung, Diss. Zürich 1981, S. 56 ff.). Diese künstliche rechtliche Konstruktion war mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden.
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Sachwortregister
A Absicherungsfonds 30, 139, 195 ff., 206 Absolute Return Funds 205 ff. Absonderung (s. Aussonderung) AFG (s. Anlagefondsgesetz) Agio 87, 205 AIFIP 56 AIFMD 54, 71, 110f, 170 f. Aktienfonds 173 ff. Aktive Fonds 25, 185 Aktives Fondsmanagement 25, 30, 186 All-in Fee 274 Alpha-Faktor 242 Alternative Investment Funds 202 ff. AMAS 115 f. Anbieterstruktur 64 ff. Angebot von Finanzdienstleistungen 154 Anlage, Anlagen (s. Kapitalanlage) Anlagefondsgesetz 26, 97, 103 Anlageinstrumente 18, 21 ff., 25 f., 125 f. Anlageklasse 167 Anlagereglement 143 Anlagerendite 236 Anlagestiftungen 28, 55, 291 ff. Anlagestil 36, 139, 173 Anlagestrategiefonds 200, 222 Anlagestrukturen 133 Anlagezielfonds (s. Anlagestrategiefonds) Anlegen, Verwalten von Kapital 25, 33, 50 Anlegerkollektiv (s. Kollektiv) Anlegerkreis 34 f. Anlegerschutz 31, 84, 101, 121 ff. Anlegersegmentierung 72, 131 ff., 212 f. Anlegerversammlung 297 Anteile 29, 69, 78 ff., 86 ff., 270 Anteils- oder Aktienklasse 167 Anteilswert (s. NAV) Asset Classes (siehe Anlageklasse) ASV, Anlagestiftungsverordnung 295 Ausgabe-/Rücknahmekommission 81, 268 Ausgabe-/Rücknahmepreis 81 Ausschüttungsfonds 211 ff. Ausschüttungsrendite 233 ff. Aussonderung 30, 103, 124 f., 292 ff. Awards 257 B Basisinformationsblatt 157 f. Basispunkte 240, 275 Beherrschungsklausel 169 f.
Benchmark 231 Beraterregister 156 Beta-Faktor 243 Beteiligungsgesellschaft 218 Betriebskosten 262 BIB (s. Basisinformationsblatt) Blue-Chip-Fonds 182 Bonität 17 Börsencourtage 265, 268 Börsenindex 191 Branchenfonds 175 f. BSV, Bundesamt für Sozialversicherung 296 Bundesgesetz über die Anlagefonds (s. Anlagefondsgesetz) Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (s. Kollektivanlagengesetz) C Closed-End Funds (s. geschlossene Fonds) Code of Conduct (s. Verhaltensregeln) Commission Sharing Agreement 279 Commodity Funds 68, 107, 137 f., 171 f., 202 Convertible Bonds Funds 194 Cost-Average-Effekt (s. Durchschnittskosteneffekt) Coupon 239 Courtage (s. Börsencourtage) Cut-off Time 83 D Dachfonds (s. Fund of Funds) Depotbank 151 Depotgebühr 270 Depotbankkommission 267 Depotbankkontrolle 107, 151 Depotstelle 144 Destinatärstheorie 32, 149, 294 Direktanlage, Direktanleger 19, 58 Direkte Kosten 261, 268 Disagio 87 Diversifikation (s. Risikoverteilung) Diversifikationsklausel 169 Domizilfragen 29, 69, 158 Durchschnittskosteneffekt (engl. Cost Average Effect) 224 f. E EBK (s. FINMA) Effektenfonds 106, 135 ff., 168 ff. Eidgenössische Bankenkommission (s. EBK) Einanlegerfonds 28, 31, 35, 148
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Einlegerschutz, Einlagensicherung 15, 20, 53, 129 Einzelfonds 166 ELTIF 46, 177 Emerging Markets Funds 179 Emissions- und Rücknahmepreis 82 Emittentenrisiko 30, 101 f., 125, 193, 250 ESG 11, 43 f., 165, 168, 173 ff. ETF 189 ff. Exchange-Traded Funds (s. ETF) F FCP (s. Fonds commun de placement) FIDLEG 56, 110, 112 ff., 154 Finanzdienstleistung 112 ff., 127, 143, 153 ff. Finanzierungs- und Funding Fonds 43, 181 ff. Finanzinstrument 119, 154 f. Finanzmarktrechtsarchitektur 112 ff., 154 Finanz- und Börsenkrisen 59 ff. FINIG 27, 56, 92, 112 ff. FINMA 54, 115 ff. Fixed Trusts 25 Fonds 2.0 (s. Fonds Version 2.0) Fondsanalyse 252 ff. Fondsanlagepläne 223, 225 Fondsanteile (s. Anteile) Fondsarten (gemäss KAG) 134 ff., 166 ff. Fondsaufbauplane (s. Fondsanlagepläne) Fondsbewertung/Fondspricing 80 ff. Fonds commun de placement (s. vertragliche Kollektivanlagen) Fondsgenerationen 45, 164 Fondsgestützte resp. fondsbasierte Vermögensbildung 221, 252 ff. Fondsgruppen 166 Fondsidee 22, 36, 47, 59 Fondskategorien 166, 171 Fondsklassifizierung 164 ff. Fondskonstruktionen 166 Fondskonten 221 Fondsleitung 107, 150 Fondsmanager 24 ff., 33 ff., 128 Fondsportfolios (s. fondsgestützte Vermögensverwaltung) Fondsrechtsformen 22, 122, 134 ff., 166 Fondsreglement 35, 157, 229 Fondssparpläne (s. Fondsanlagepläne) Fondsstrukturen 166 Fondsvermögen 78 ff. Fonds Version 2.0 11 f., 43 ff., 164 f., 181 f. Fondsvertrag 23 f., 100 f., 139 ff., 156 f. Fondsvolumen 59 f. Forward Pricing 82 Fremdverwaltung 24, 34, 100 f., 123, 220, 305 f. Friends of Funds (Forum) 53 Frontiers Markets Funds 179 Fund Awards (s. Awards) Fund Management Company (s. Fondsleitung) Fund of Funds 107, 166, 215, 222 Fund of Hedge Funds 94, 139, 208 f., 216
Fund Rankings (s. Ranking) Fund Ratings (s, Rating) G Garantien, Sicherheiten 19 Garantiefonds (s. Absicherungsfonds) Gates, Gating 91 f. Gebührenteilungsvereinbarungen (s. Commission Sharing Agreement) Gegenparteirisiko (s. Emittentenrisiko) Geldmarkt 199 Geldmarktfonds 198 ff. Gemeinschaftliche Kapitalanlage 28, 32, 49, 124, 148 Geschlossene Fonds (s. offene Fonds) Gesellschaftsrechtliche Fonds 29, 54, 142, 166 Gleichbehandlung 42, 83, 124 Growth Funds 183 ff. H Handelsspanne 205 Hebelwirkung (s. Leverage) Hedge Funds 52, 107, 205 ff. High Watermark 264 Höherwertige Anlageinstrumente 25 Hurdle Rate 264 I Immobilienfonds 135 ff., 203 ff. Immobilienaktiengesellschaft 219 Indexfonds 187 Indexreplikation (s. Replikation) Indirekte Kosten 261 Inflation 20, 61, 195 ff., 198 Inflationsschutzfonds (s. Absicherungsfonds) Information Ratio 242 Informationspflichten 118 ff., 156 ff. Inhouse Funds (s. interne Sondervermögen) Institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie 122, 132 f. Interessenkonflikte 58, 91, 99 f., 102, 137, 155, 277 ff., 285, 295, 302 Intermediationsleistungen von Fonds 39 ff. Interne Sondervermögen 219 Investment Club 28, 218, 220 Investmentgesellschaft 141 ff., 219 Investment Trust 50 f., 96 ff. K KAG (s. Kollektivanlagengesetz) Kapitalanlage (Eigenheiten) 14, 25, 32 f., 50, 108 ff. Kapitalertrag 228 Kapitalgewinn 228 Käufer-/Verkäufermarkt 77 KGAST 303 KID (PRIIP) 156 ff., 275 KIID (UCITS) 156 ff., 275 KmGK (s. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen)
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Kollektiv 22 ff. Kollektivanlage, kollektive Kapitalanlage 27 ff., 96 ff., 109 ff. Kollektivanlagen im engeren Sinn gemäss KAG 292 Kollektivanlagengesetz 54 f., 108 ff., 111, 122 Kollektivanlagevertrag (s. Fondsvertrag) Kollektivvermögen 111 ff. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen 33, 109 ff., 144 ff., 210, 218 Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (s. KGAST) Konkursschutz 11, 30 ff., 37, 125 Kostenkompensationsmethoden (Kostenüberwälzung) 282 Kostensammelbegriffe und Kostenverhältnismasszahlen 271 Kundensegmentierung (s. Anlegersegmentierung) L Länderfonds 174 ff. Late Trading 83 Laufende Kosten 271, 276 Laufende Rendite 239 Leerverkäufe 52, 136, 168, 202 Leverage 138f, 202 Liquidation (s. Schliessung und Liquidation) Liquiditätsrisiko 40 ff., 90, 245 Liquidität, technische 80 L-QIF (Limited Qualified Investor Fund) 134, 148 ff. M Management Fee 264 Market Making 89, 191 Market Pricing 84 Marktanteile, Marktvolumen und Marktpotenzial 65 Marktpotenzial 74 ff. Marktrisiko 244 Master Feeder Funds 54, 110, 122, 166 f., 210, 215 f. MiFID 56, 108, 110ff, 132ff Multiple Fonds 107, 166, 215 ff. Mindeststandards 115, 153, 178 Mitbestimmung 30, 32, 34, 45, 166 Mitglieder- und Gläubigerrechte 303 N Nachhaltigkeit, nachhaltige Anlagen (s. ESG) NAV (s. Nettoinventarwert) Nebenkosten 272 Negativzinsen 18, 21, 244 Nettoinventarwert 81ff, 123, 191 Nettomittelabflüsse/-zuflüsse 61 ff., 235, 284 Nicht traditionelle Anlagen (s. Alternative Investment Funds) Nominalwert 174, 197 ff., 225 Nominalwertgarantie 174, 225 Nominelle Werterhaltung 15, 20 ff.
O OAK BV, 296 Obligationenfonds 194 ff. Offene Fonds 29, 89 ff., 125 ff., 166, 193 Offene Fondsarchitektur 214, 255 Ongoing Charges (s. laufende Kosten) Open-Ended Funds (siehe offene Fonds) Operative Tätigkeit 32, 218 P Passive Fonds 185 Passives Fondsmanagement 186 Pauschale Verwaltungskommission 263 Peergroup 231 Performance Fee 264 f. Portfoliobausteine 38 Portfoliofonds (s. Anlagestrategiefonds) Primärmarkt 82, 86, 88 PRIIP-Verordnung 56, 108, 157, 252, 275 Private Equity/Debt Funds 209 ff. Private Label Funds 39, 72, 213 f. Professionelle Anleger/Kunden 38, 66, 131 ff., 166, 212 f., 279 Prospekt 157 Protokollierungspflicht 55, 122 Publikationspflichten (s. Informationspflichten) Publikumsanleger 36, 71, 130 ff., 201, 287, 306 Publikumsfonds 41, 78, 98, 109, 166, 211 Q QIF, Qualified Investor Funds 133 f., 148 ff. Qualifizierte Anleger 72, 132 ff., 148 ff. R Rabatte 277 Rankings 257 Ratings 257 Rechtsformen (s. Fondsrechtsformen) Regionenfonds 174 ff. Regulierungsebenen 115 Regulierungsinstanzen 115 Reinvestitionsfonds (s. Wiederanlagefonds) Relative Return Funds 205 ff. Retrozessionen 277 Risiken, Risikotypen 18, 20, 243 ff. Risikoverteilung, Risikostreuung 26, 35 ff., 125, 223 Risikotransformation 41 Rohstofffonds (s. Commodity Funds) Rückgabe und Rückzahlung 23, 37, 46, 90 ff., 126 ff., 204 Rücknahmekommission 81, 268 Rücknahmeverpflichtung (s. offene Fonds) Rückvergütungen 277 S Schattenbanken 39 Schliessung und Liquidation 93 Schutzschild 35 ff. Sekundärmarkt 82, 86, 88, 265 f.
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Selbstregulierung 115 ff. Selbstverwaltung 147, 305 SFAMA (s. AMAS) SFD (s. Swiss Fund Data) Sharpe Ratio 241 f. Short Selling (s. Leerverkauf) SICAF (s. Société d’investissement à capital fixe) SICAV (s. Société d’investissement à capital variable) Side Pockets 94 Single Hedge Funds 208, 216 Small/Mid Cap Funds 82 Sorgfaltspflichten 118, 300 Société d’investissement à capital fixe 146 ff. Société d’investissement à capital variable 54, 126, 134, 141 ff. Soft Commission 279 Sondervermögen (s. Aussonderung) Sparen, Sparziele 14 ff. Sparpläne (s. Fondsanlagepläne) Spezialfonds 210 ff., 247 SRI-Fonds (s. ESG) Statuten 32, 134, 142 ff., 147 ff., 156, 294 Strukturierte Produkte 63, 136 Subfonds (s. Teilvermögen) Swinging-Single-Pricing-Methode 284 ff. Swiss Fund Data 60, 65 ff., 69 ff. T Teilvermögen 34, 53, 94, 136, 141 ff., 215 ff. TER (s. Total Expense Ratio) Tetralogie der Wesensmerkmale (s. Wesensmerkmale von Fonds) Themenfonds 176 f. Thesaurierungsfonds (s. Wiederanlagefonds) Titelrisiko 244 Total Expense Ratio 271, 275 Totalkostenkoeffizient (s. Total Expense Ratio) Tracking Error 241 Traditional/Non-traditional Fund Management 202 ff. Tranchen (s. Anteilsklasse) Transaktionskosten 265 ff.
Transformationsleistungen von Fonds 39 ff. Transparenzrichtlinie 89, 109, 250, 278 Treuhandverhältnis (Treuhandprinzip) 24 ff., 98 ff., 277 ff. Treuepflichten 119, 126, 295 Tulpenkrise 35 U Übrige Fonds 135 ff., 168 ff. UCITS-Richtlinie 54 f., 104, 109 Umbrella Funds 53, 107, 166, 215 ff. V Value Funds (s. Growth Funds) Vereinfachter Prospekt 156, 158 Verfallrendite 239 Vergütungen und Nebenkosten 272 Verhaltensrichtlinien 55, 113, 115 f., 118, 133, 155 Vermögensschutzfonds (s. Absicherungsfonds) Vertragliche kollektive Kapitalanlagen 108, 134, 139 ff. Vertrauenskrise 9, 38, 61 ff., 98 ff., 109 Vertreter 67, 106, 113, 121, 149 f., 153 ff. Vertriebsbegriff (s. Angebot) 154 Verwaltungskosten 263 Volatilität 241 W Wandelanleihenfonds 194 Wesensmerkmale von Fonds 22, 27 Wesentliche Informationen für Anleger (s. KIID) Wiederanlagefonds 211 ff. Y Year-to-Date (s. laufende Rendite) 229 Yield-to-Maturity (s. Verfallrendite) 239 Z Zahlstelle 153 Zielfonds 215, 222 Zinsänderungsrisiko 245 Zinseszinseffekt/-formel 14, 212, 223, 236 ff. Zuwendungen; geldwerte 277 ff.
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Zum Autor
Die Schulzeit endete mit dem kantonalen Diplom des Lehrerseminars in Küsnacht; der Lehrerberuf schien vorgezeichnet. Mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Uni Zürich verschob sich der Berufseinstieg jedoch noch um ein paar Jahre. Bereits in den Anfängen der beruflichen Tätigkeit in diversen Börsenabteilungen verschiedener Schweizer Banken – davon drei Jahre in New York – faszinierte namentlich das Fondsgeschäft. Bei der Bank Vontobel in Zürich galt es bereits ab 1988 die ersten beiden Fonds aus der Taufe zu heben. Praxiskenntnisse verschmolzen sodann mit Theorie in einer berufsbegleitenden Dissertation an der Uni Zürich. Weitere Arbeitgeber waren sodann ausschliesslich Fondsanbieter, zunächst Credit Suisse, dann die Bank Leu. Mit dem Eintritt in die Swissca (heute Swisscanto, ZKB) Mitte der 1990er-Jahre gelang der Sprung an die Spitze der damaligen Nummer 3 in der Schweizer Fondsszene. Mit 40 lockte sodann die Herausforderung des freien Unternehmertums. Als Partner der FONDVEST AG und als Gründer der FONDCENTER AG gelang die Lancierung einer der ersten voll ausgebauten Fondshandelsplattformen in der Schweiz. Nach deren Veräusserung an die UBS Ende 2000 wurde beruflich an der Stelle neu angesetzt, an der damals der Lehrerberuf hätte ergriffen werden sollen. Seit Gründung der International Fund Business School in Zürich (Fund Academy AG) für Fonds- und AssetManagement-Profis anfangs 2001 stehen seither erneut Fragen der Aus- und Weiterbildung im Zentrum der beruflichen Aktivitäten.
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Rainer Landert vermittelt in diesem Handbuch die Grundlagen des Fondsgeschäfts. Es ist in einer einfachen und verständlichen Sprache abgefasst und lehnt sich eng an die schweizerische Markt- und Produktpraxis an. Es hilft, sich fundiert in Kollektivanlagen einzuarbeiten und mit der Vielfalt an Fachbegriffen in der modernen Welt des Fund & Asset Management rascher vertraut zu werden. Landert legt ein wertvolles Praxishandbuch für alle vor, die im Berufsalltag mit Fonds zu tun haben. Da Anleger weitgehend selbst wesentlich dazu beitragen, richtige Investitionsentscheide zu treffen und grobe Fehler beim Geldanlegen zu vermeiden, vermittelt das vorliegende Handbuch in einer stets komplexer werdenden Anlagewelt auch Privatanlegern wertvolle Informationen. Das erfolgreiche Standardwerk erscheint erstmals bei NZZ Libro in einer komplett überarbeiteten, ergänzten und erweiterten Ausgabe.
RAINER LANDERT
FONDS UND FONDSÄHNLICHE KAPITALANLAGEN Ein traditionelles Anlageinstrument auf dem Weg in die Zukunft
RECHTLICHE VERTIEFUNGEN VON ARMIN KÜHNE
RAINER LANDERT
RAINER LANDERT (*1958 ), ausgebildet am Lehrerseminar Küsnacht und an der Universität Zürich ( Betriebswirtschaft ; Dissertation 1992 ), in den Jahren 1984 bis 1997 beruflich in verschiedenen Schweizer Banken und Fondsleitungen tätig ( Credit Suisse, Vontobel, Swissca, die spätere Swisscanto ) darunter 1986 bis 1988 drei Jahre in New York, selbständiger Unternehmer ab 1998 ( erste Fondshandelsplattform in der Schweiz ), seit Gründung der Fund-Academy AG 2001 erneut im Bildungsbereich aktiv ; Buchautor seit 2005.
FONDS UND FONDSÄHNLICHE KAPITALANLAGEN
ÜBER DEN AUTOR
SCHWEIZER PRAXISHANDBUCH UND WEGWEISER FÜR FUND INDUSTRY PROFESSIONALS 4., vollst. überarb. und erweiterte Auflage
I S B N 978-3-907291-38-2
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783907 291382
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NZZ LIBRO