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Donnerstag, 27. Mai 2021

Verlagsbeilage

ADOBE STOCK / DUSANPETKOVIC1

KMU today

CH-8021 Zürich  ·  Telefon  +41 44 258 16 98  ·  www.nzzone.ch


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KMU today

Donnerstag, 27. Mai 2021

NZZ-Verlagsbeilage

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Den Aufschwung als Chance nutzen Ob die Corona-Krise direkt in eine bessere Zukunft münden wird, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Die richtige Vorbereitung auf die prognostizierte baldige Erholung ist allerdings für viele KMU eine grosse Herausforderung, wie die folgenden Beispiele zeigen. ein Entwicklungscoaching des Kantons Bern. Urfer und sein Team nutzten nämlich die Flauten im Tagesgeschäft und starteten ein ambitiöses Innovationsprojekt. Mit dem Resultat, dass sie demnächst das Ergebnis dieser Bemühungen lancieren können. «Wir rechnen mit dem Verkaufsstart des neuen Gerätes Ende Sommer», sagt Urfer, ohne bereits jetzt die genaueren Details zu verraten. Sollte sich die Situation an der Covid19-Front in den nächsten Monaten zusätzlich entspannen, will er weitere, während der Pandemie gut vorbereitete Ausbaupläne aus der Schublade ziehen. «Wir möchten uns künftig auf dem Markt internationaler ausrichten und unsere Produktepalette weiter differenzieren», so Urfer.

PIRMIN SCHILLIGER

«Das Ende der Flaute ist in Sicht», sagt Stefan Schulthess, Chef der SGV, die unter anderem für die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee zuständig ist. Wie die meisten touristisch ausgerichteten Unternehmen wurde auch die SGV von der Corona-Krise besonders hart getroffen. So brach die Zahl der Schiffsreisenden auf dem grössten Gewässer der Zentralschweiz im Jahr 2020 um 55 Prozent ein. Der Umsatz in der Gastronomie, betrieben von der SGV-Tochter Tavolago, reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr gar um rund zwei Drittel. Trotz Kurzarbeit wurden Kündigungen unumgänglich, sodass in den Restaurants Ende 2020 nur noch 279 Personen unter Vertrag waren statt deren 411 wie vor der Krise. Abgesehen von der im Schiffsbau tätigen Shiptec, die aufgrund von zwei Grossaufträgen 2020 gar einen Rekordumsatz verbuchen konnte, erlitten sämtliche Tochtergesellschaften der SGV happige Umsatzeinbussen. Unterm Strich resultierte für die Unternehmensgruppe ein Millionenverlust. Schulthess spricht von einem historischen Einschnitt und meint rückblickend: «Selbst während dem Zweiten Weltkrieg waren auf dem Vierwaldstättersee mehr Passagiere unterwegs.»

In den Startpflöcken Inzwischen hat die SGV zwar vom Krisen- in den Erholungsmodus umgeschaltet. Sie lancierte im April als neues Angebot den Vierwaldstättersee-Pass, eine Jahreskarte für 299 Franken, die sich vor allem an das Schweizer Reisepublikum richtet. Doch mit einem ersten klaren Aufschwung rechnet Schulthess erst dann, wenn der Bundesrat die Gastronomie in den Innenräumen wieder zulässt. Auf die Öffnung sind die Gastronomiebetriebe der Tavolago selbstverständlich vorbereitet. Ausserdem will das Unternehmen mit diesem nächsten Öffnungsschritt eine gut getaktete Imagekampagne zünden. Länger schon hat die SGV die Krisenflaute überdies genutzt, um sich digital weiter aufzurüsten und ihre internationalen Kontakte zu pflegen. Den Beteiligten ist allerdings klar, dass sich allein mit Digitalisierungs- und Marketingmassnahmen der verlorene Schwung kaum zurückgewinnen lässt. Normal- oder gar Hochbetrieb wird auf dem Vierwaldstättersee erst dann wieder herrschen, wenn sich die für die Destination wichtigen Fernmärkte Asien und Amerika voll erholt haben. «Das wird wohl nicht vor 2023 der Fall sein», schätzt Schulthess. Angesichts dieses ungewissen Szenarios bleibe der SGV vorderhand keine andere Möglichkeit, als flexibel und situativ zu handeln und sich laufend an die ständigen Veränderungen anzupassen, heisst es weiter. Allfällige strategische Entscheide sollen erst dann getroffen werden, wenn wieder eine gewisse Normalität eingekehrt ist.

Das volle Programm

Die Fitnessgeräte von Seonsopro ermöglichen ein gelenkschonendes und variantenreiches Koordinationstraining unter Belastung. PD

Zusatzschub – dank einem neuen Wahrzeichen Ähnlich wie die SGV haben die Titlis Bahnen ihr Sommergeschäft in den letzten Jahren stark auf internationale Gäste ausgerichtet. Dies hatte zur Folge, dass sich der Umsatz im letzten Geschäftsjahr vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 glattweg halbierte. Im vergangenen Winter scheute das Unternehmen keinen Aufwand, allen Einschränkungen zum Trotz mit anspruchsvollen Schutzkonzepten zumindest den Skibetrieb wieder einigermassen anzukurbeln. Und die bevorstehende Sommersaison wird mit Events und einem neuen Kinderspielplatz auf Trübsee befeuert. «Mit diesen Angeboten sprechen wir gezielt Schweizer Gäste an», betont Marketingchef Urs Egli. In der Aussage schwingt mit, dass es mit dieser vorläufigen Fokussierung auf den Inlandmarkt am Titlis nur um Schadensbegrenzung gehen kann. «Denn», so Egli weiter, «Corona hat uns den unmissverständlichen Beweis geliefert, dass allein der Schweizer Markt zu klein ist für eine grosse Bergbahn.» Allerdings geht man wie auf dem Vierwaldstättersee auch in Engelberg davon aus, dass die Touristen aus China, Indien und Amerika frühestens 2023 wieder so zahlreich wie vor Corona den Titlis besuchen werden. «Wir möchten schon bald mit dem Projekt Titlis 3020 starten», erklärt Egli. Geplant ist auf 3000 Meter über Meer eine neue Bergstation, zusammen mit einer neuen Aussichtsplattform und einem Panoramarestaurant. Entstehen soll auf dem Gletscher ein architektonisches Wahrzeichen nach den Plänen von Herzog & de Meuron. Wann die neue Attraktion zu erleben sein wird, ist allerdings noch ungewiss, was allerdings kein Problem sein sollte. Denn auf jeden Fall soll die neue

Bergstation den Titlis Bahnen einen kräftigen Zusatzschub verleihen – allenfalls einfach etwas später.

Ein Berufsverbot, aber keineswegs Untätigkeit Faktisch zum Erliegen kamen im vergangenen Jahr die Geschäfte der Twerenbold Reisen Gruppe. Sowohl die Bus- als auch die Kreuzfahrtschiffflotte stand mehrere Monate komplett still. VR-Präsident Karim Twerenbold sagt: «Wir sahen uns phasenweise mit einem regelrechten Berufsverbot konfrontiert.» Die Umsätze des Familienunternehmens mit seinen 650 Mitarbeitenden brachen um bis zu 80 Prozent ein. Die Firma hielt sich im 126. Jahr ihrer Geschichte mittels der Entschädigung für unternehmerische Härtefälle und Kurzarbeit über Wasser. «Wir mussten letztlich nur wenige Mitarbeitende entlassen und haben derzeit weiterhin 350 Vollzeitstellen besetzt», erklärt Twerenbold. Das Unternehmen verfiel in der Krise keineswegs in Untätigkeit, auch nicht während der schlimmsten LockdownPhase, im Gegenteil. Hinter den Kulissen wurde zielstrebig an einer sichereren Zukunft gearbeitet. Zum Beispiel wurden in sämtliche Busse und Schiffe Ionisierungsanlagen eingebaut, die eine fast viren- und keimfreie Luft garantieren. Ausserdem wurden die Mitarbeitenden nach neustem Stand der medizinischen Erkenntnisse geschult und die Schutzund Hygienekonzepte weiter ausgefeilt. Twerenbold nutzte im Weiteren die Reiseflaute, um die IT-Infrastruktur zu verbessern, die digitalen Kommunikationskanäle auszubauen und verschiedene Nachhaltigkeitsprojekte voranzutreiben. Letzteres führte dazu, dass die Stiftung MyClimate das Unternehmen 2020 mit dem Award «Vorreiter ganzheitlich nach-

haltiger Flusskreuzfahrten» auszeichnete. Der VR-Präsident hofft nun, dass baldmöglichst überall die Grenzen geöffnet werden. Erst dieser Schritt werde die Reisebranche wieder definitiv in Fahrt bringen. Twerenbold spürt bei den Kundinnen und Kunden einen riesigen Nachholbedarf und sagt: «Die Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig Reisen für den Menschen und dessen Wohlbefinden ist.»

Flaute für eine Innovation genutzt Auch für die Sensopro AG in Münsingen BE wurde die Corona-Krise zu einer harten Prüfung. Das Jungunternehmen mit 30 Beschäftigten produziert spezielle Fitnessgeräte, die ein gelenkschonendes und variantenreiches Koordinationstraining unter Belastung ermöglichen. Die interaktiven Geräte sind vor allem in Fitnesscentern und, seit sie vor drei Jahren als Medizinprodukt der Klasse I europaweit anerkannt wurden, vermehrt auch in Physiotherapien und Gesundheitszentren im Einsatz. «Im Februar 2020, also im letzten runden Monat vor Beginn der Corona-Pandemie, verzeichneten wir noch einen Rekordumsatz», erklärt CEO Jan Urfer. Dieser Boom fand dann aber mit dem Lockdown, der im März die Fitnesscenter für viele Monate praktisch in die Knie zwang, einjähes Ende. Kurz vor der tausendsten Bestellung eines der 300 Kilo schweren Geräte wurde es in den Geschäftsräumen in Münsingen plötzlich ziemlich ruhig. Es folgte eine mehrmonatige Durststrecke, in deren Verlauf Sensopro den Verkaufsfokus stärker auf die Physiotherapien richtete. Mit Erfolg, denn im Herbst 2020 begannen die Geschäfte sich langsam zu erholen. Als hilfreich erwiesen sich ausserdem Unterstützungsinstrumente wie die Kurzarbeit sowie

Weniger dramatisch als die bereits erwähnten Firmen war die Härterei Gerster AG in Egerkingen SO von Corona betroffen. Das Familienunternehmen mit seinen 110 Mitarbeitenden kam vergleichsweise gut durch die Pandemie, dank einer breiten Abstützung seiner Geschäfte. Die Firma ist auf Wärmebehandlungsverfahren spezialisiert und Zulieferant für die verschiedensten Industriebranchen wie Automobil, Luftfahrt, Lebensmittel, Maschinenbau etc. «Wir hatten glücklicherweise während der Pandemie immer Arbeit, wenn auch deutlich weniger», meint Firmenchefin Martina Gerster. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2020 schrumpfte um 20 Prozent. Gerster war froh, dass sie niemanden entlassen musste. Aber in den meisten Abteilungen gab es Kurzarbeit, und das Führungsteam verordnete dem Betrieb ein striktes Kostenmanagement. Ausserdem wurden während der Krise verschiedene Projekte und Massnahmen zur Effizienzsteigerung, Prozessoptimierung und Digitalisierung mit Hochdruck vorangetrieben. «Denn wenn wir mit dem Tagesgeschäft wieder voll ausgelastet sind, bleibt uns dafür bald weniger Zeit», sagt Gerster. Zum Fitnessprogramm gehörten in Egerkingen mit Blick auf bessere Zeiten auch Investitionen in neue Produktionsanlagen und ein Ausbau des Kundensupports. Zudem akquirierten die Solothurner eine deutsche Firma. Intern wurde die Weiterbildung der Mitarbeitenden, die teils durch eigene Ingenieure erfolgte, stark forciert. «Als technisch orientierte Organisation haben wir während Corona gelernt, auf die sich laufend verändernden Rahmenbedingungen schnell zu reagieren und agil zu handeln», betont die Chefin weiter. Die in den letzten 15 Monaten unternommenen Anstrengungen scheinen jedenfalls bereits Früchte zu tragen. Denn beim Solothurner KMU läuft es inzwischen wieder ziemlich rund. «Dabei hatten wir für 2021 nochmals mit einem schwierigen Jahr gerechnet, aber nun scheint der Aufschwung in der Industrie erfreulicherweise doch früher zu kommen», so Gerster.

Impressum

Inhalt MUTATIONEN

DESIGN THINKING

CYBERCRIME

MANAGEMENT-BUY-OUT

Häufige Änderungen von KMU im Handelsregister und was es dabei zu beachten gilt.

Wie man als traditionelles Unternehmen damit langfristig am Markt erfolgreich bleibt.

Weshalb Sensibilisierung und Schulung für die Sicherheit entscheidend sind.

Woran zu denken ist, wenn die Führungskräfte das Unternehmen kaufen wollen.

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NEUE PLATTFORM

BRIEFKASTEN

HEIMARBEIT

DIGITALE AKTIEN

kmutoday.ch: News und Informationen für KMU und Startups.

Wie die Digitalisierung des Posteingangs den Arbeitsalltag markant erleichtert.

Was Firmen beachten müssen, wenn die Home-Office-Pflicht wieder wegfällt.

Weshalb sich die Ausgabe von digitalen Wertschriften für KMU lohnen kann.

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KMU today ist eine Verlagsbeilage der NZZ. Inhalt realisiert durch NZZ Content Creation. Verlagsbeilagen werden nicht von der Redaktion produziert, sondern bei NZZone von unserem Dienstleister für journalistisches Storytelling. Projektmanagement NZZ Content Creation: Roberto Stefano (Inhalt) und Armin Apadana (Layout); NZZone, c/o Neue Zürcher Zeitung AG, Falkenstrasse 11, Postfach, 8021 Zürich. www.nzzcontentcreation.ch


4  NZZ-Verlagsbeilage

KMU today

Donnerstag, 27. Mai 2021

So klappt es mit der Handelsregisteränderung Moneyhouse unterstützt seit fast zehn Jahren KMU bei der Durchführung von Handelsregisteränderungen. Dies beinhaltet eine breite Palette an Dienstleistungen, die alle wichtigen Mutationen umfassen. LUCA HAUBENSAK

Eine neue Unterschriftenregelung, eine ausgeschiedene Teilhaberin oder die Verlegung des Firmensitzes – immer wieder müssen KMU ihre Handelsregistereinträge an neue Gegebenheiten anpassen. Das sind die häufigsten Gründe für eine Mutation:

Änderung der Firmenadresse Der Prozess hierfür ist abhängig von der juristischen Form des Unternehmens sowie der Gemeinde, in der sich der neue Firmensitz befindet. Wird bei diesem Umzug die Gemeinde gewechselt, kann – abhängig von der Rechtsform des Unternehmens – eine Anpassung der Statuten mit zusammenhängender, öffentlicher Beurkundung durch einen Notar nötig sein. Bei einem Kantonswechsel kommt immer die Neubeglaubigung der Unterschriften hinzu.

Anpassungen der eingetragenen Personen Hierzu zählen Neueintragungen und Löschungen, genauso wie Veränderungen, die bereits eingetragene Leute betreffen. So müssen zum Beispiel an der Generalversammlung neu gewählte Mitglieder des Verwaltungsrates im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist zu beachten, dass die Informationen zu den eingetragenen Personen,

wie beispielsweise der Wohnort oder deren Zeichnungsberechtigung, stets aktuell gehalten werden müssen.

Neuer Firmenname und Unternehmenszweck Beachten Sie bitte, dass eine solche Änderung bei gewissen Rechtsformen, vor allem bei der AG und der GmbH, eine Anpassung der Statuten verlangen sowie eine damit einhergehende öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Zusätzlich sind der Kreativität bei der Wahl des neuen Firmennamens sowie bei der Formulierung des Zwecks Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass der Zweck neutral formuliert ist und nicht im Widerspruch zur neuen Bezeichnung steht. Zudem darf der gewählte Firmenname nicht bereits vergeben oder irreführend sein. Dies gilt auch für eingetragene Marken oder Siegel. Moneyhouse führt hierzu eine umfassende Analyse des gewünschten Firmennamens und -zwecks durch und meldet Risiken bei der Verwendung des neuen Namens oder Zwecks vorab.

Liquidation und Löschung Wird ein Unternehmen nicht mehr benötigt oder kann das Unternehmen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht nicht mehr weiterbetrieben werden, muss es liquidiert und aus dem Handelsregister gelöscht werden. Bei einer GmbH oder

AG besteht der erste Schritt darin, dass die Liquidation sowie die Wahl des Liquidators durch das oberste Organ beschlossen wird. Letzterer ist verantwortlich für die Durchführung der Liquidation und kann dabei entweder eine bereits im Handelsregister eingetragene Person oder eine Drittperson sein. Dieser Beschluss muss wiederum notariell beurkundet werden. Nach der Eintragung der Liquidation im Handelsregister müssen zusätzlich drei Schuldenrufe publiziert werden. Der gesamte Prozess sowie die Publikation der Schuldenrufe kann von Moneyhouse übernommen werden. Zu beachten ist hierbei, dass diese Dienstleistung nicht durchgeführt werden kann, falls die Gesellschaft einen Kapitalverlust aufweist oder überschuldet ist.

Weitere Dienstleistungen Darüber hinaus umfassen die Dienstleistungen von Moneyhouse die Eintragungen im Falle einer Kapitalerhöhung, der Änderungen der Revisionsstelle (Neueintragung oder Rücktritt [Opting-out] aus der Revisionspflicht) sowie die Mutation und Neueintragung bei Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz und im Ausland. Bezüglich Kapitalerhöhungen ist zu beachten, dass zwei zu beurkundende Beschlüsse für die Durchführung notwendig sind. Für das Opting-out kann in den Statuten eine öffentliche Beurkundung nötig sein.

Für manche Änderung braucht es eine Beurkundung und den Gang ins Archiv. PD Bei allen Änderungen, die eine öffentliche Beurkundung voraussetzen, arbeitet Moneyhouse eng mit einem Notar zusammen und übernimmt die Durchführung der Beurkundung. Das persönliche Erscheinen an der Beurkundung durch die Aktionäre oder Gesellschafter ist, ausser bei einer Kapitalerhöhung, nicht notwendig, wenn vorgängig eine Vollmacht ausgestellt wurde. Moneyhouse erstellt zudem alle

notwendigen Unterlagen für die Durchführung der gewünschten Änderung, die dann nur noch unterzeichnet und im Original per Post retourniert werden müssen. Die administrative Abwicklung des Prozesses wird dann durch Moneyhouse vorgenommen. Luca Haubensak ist Senior Marketing Manager B2B bei Moneyhouse in Zürich.

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Bereit.


KMU today

Donnerstag, 27. Mai 2021

NZZ-Verlagsbeilage

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Der vernetzte Impulsgeber für gestandene Unternehmer – und solche, die es werden wollen «KMU_today – News und Infos zu Businessthemen für Schweizer KMU und Startups», dafür steht kmutoday.ch. Das serviceorientierte Portal will hierzulande der Hub werden, der kleinen und mittleren Unternehmen Antworten auf ihre aktuellen Fragen liefert.

KMU_today: Die klare Menüführung auf kmutoday.ch erleichtert den Usern das Suchen und Finden.

NORMAN BANDI

Das Ziel ist gesetzt: Die im März unter dem Dach der NZZ lancierte Onlineplattform soll in der Schweiz der Hub werden, auf dem kleine und mittlere Unternehmen künftig allgemeine Businessinformationen und spezifisches Expertenwissen suchen und finden. Angesprochen sind gestandene Unternehmerinnen und Unternehmer und solche, die es werden wollen. Die Bühne ist gross: KMU mit bis zu 250 Beschäftigten machen hierzulande über 99 Prozent aller rund 600 000 marktwirtschaftlichen Unternehmen aus, so das Bundesamt für Statistik.

Ein NZZ-eigenes Netzwerk «KMU_today – News und Infos zu Businessthemen für Schweizer KMU und Startups»: Gemeinsam betrieben und vermarktet wird der vernetzte Impulsgeber von audienzz und NZZone. Als integrierte Themenwelt unterhält er gezielte Kooperationen mit der «Neuen Zürcher Zeitung» (nzz.ch), Moneyhouse und dem Swiss Economic Forum (SEF). Dies ermöglicht einen wertvollen Austausch von Inhalten und «Best Cases» in einem vertrauten, repräsentativen B2B-Netzwerk für ausgewählte Content-Partner und Sponsoren von kmutoday.ch.

Ticker zu Neugründungen Täglich werden in der Schweiz Dutzende Firmen gegründet. Alleine im April 2021 waren es laut Moneyhouse 4379 – das sind zwar etwas weniger als im Vormonat, aber deutlich mehr als noch im April 2020. Weit oben auf der Startseite von KMU_today findet sich dazu ein spezielles Feature: Der «Startup-Ticker by Moneyhouse» listet tagesaktuell Neugründungen auf, die ins Schweizer Handelsregister eingetragen worden sind.

NZZ CONTENT CREATION

Als Teil des Unternehmens NZZ unterhält KMU_today gezielte Kooperationen mit der «Neuen Zürcher Zeitung» (nzz.ch), Moneyhouse und dem Swiss Economic Forum (SEF).

Interne Partnerschaften Alles in allem setzt KMU_today bewusst auf kompetente Zulieferer. Zum einen Partnerschaften innerhalb des NZZ-Universums. So werden etwa für KMU und Startups passende Artikel und Interviews von nzz.ch kuratiert, auf kmutoday.ch angeteasert und zurück auf die digitale Plattform der «Neuen Zürcher Zeitung» verlinkt. Datenjourna-

lismus und den regelmässigen «KMU Newsletter» gibt es in enger Zusammenarbeit mit Moneyhouse, der umfangreichen Quelle für tagesaktuelle Handelsregister- und Wirtschaftsinformationen. Desgleichen unterhält KMU_today gute Beziehungen und regen Austausch mit

Externe Partnerschaften Zum anderen setzt KMU_today auf Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die wie KMU_today ihre allgemeine Businessinformationen und ihr spezifisches Expertenwissen als kompetente Vermittler in den Dienst von kleinen und mittleren Unternehmen stellen. Externe Partnerschaften im grösseren Stil gibt es mit dem Finanzdienstleister UBS, den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und Economiesuisse, dem nationalen Wirtschaftsdachverband. Dazu kommen alternierende Fachkooperationen, beispielsweise mit Wenger & Vieli (Rechtsanwälte), Swiss Marketing Forum (Sales & Marketing), Topsoft (IT & Digitalisierung) oder HR Today (Personalwesen).

Zusätzliche Dienstleistungen Zudem bietet KMU_today in Zusammenarbeit mit Partnern und Sponsoren ausgewählte Services und Downloads an, die Unternehmerinnen und Unternehmer hierzulande im Arbeitsalltag unterstützen oder Hilfestellungen bieten können. Dazu gehören Links zu Handelsregister- und Rechtsfragen oder Docs in Form von Mustervorlagen beziehungsweise Checklisten. Aber auch Stellensuchende können auf KMU_today fündig werden. Die direkt auf der Website integrierte Auswahl wird von NZZ Jobs zur Verfügung gestellt. Und wer neue Gewerbeimmobilien braucht, dem sei die gleichnamige Subsite «Provided by ImmoScout24» empfohlen. Die Angebote zum Mieten oder Kaufen lassen sich nach diversen Kriterien filtern. All dies lässt sich dank der klaren Menüführung auf kmutoday.ch leicht suchen und finden.

Die Content-Partner auf kmutoday.ch Kategorie «Experten»

Massgeschneiderte Inhalte Das serviceorientierte News-Portal steht unter der redaktionellen Leitung von NZZ Content Creation, dem hauseigenen Dienstleister für journalistisches Storytelling nach NZZ-Qualitätsstandards. Zum einen gibt es auf KMU_today recherchierte Storys und Features zu den Ressorts «Finanzen & Versicherung», «Personal & Bildung», «Marketing & Vertrieb», «Mobilität & Logistik», «Strategie & Recht» und «Technologie & Sicherheit». Genauso wie Berichte und Services zu Veranstaltungen und Preisverleihungen, Porträts über KMU sowie den neuen Startup-Ticker. Darüber hinaus massgeschneiderte Inhalte, die im Auftrag von Kunden realisiert werden, zum Beispiel als Fachbeiträge oder Sponsored Content.

dem Swiss Economic Forum (SEF), dem Ökosystem für Unternehmertum des Konferenz- und Veranstaltungsorganisators NZZ Connect.

Kategorie «Beiträge»

Werbung über KMU_today hinaus Neben klassischer Display-Werbung und inhaltsgetriebenen Infeed-Formaten bieten audienzz und NZZone ihren Kunden auf kmutoday.ch eine Reihe von digitalen Performance- und Engagement-Produkten oder auch individuelle Add-Ons wie die Integration von Dienstleistungen zum Download via KMU_today. Crossmediale Möglichkeiten, die über die Onlineplattform hinaus wirken und sie gleichzeitig als Verstärker nutzen, sind: Verlagsbeilagen in der «Neuen Zürcher Zeitung» mit digitaler Verlängerung auf nzz.ch zu KMU-Themen; Zugang zur Wachstumsinitiative SEF.Growth des Swiss Economic Forum (SEF); Events von NZZ Live zu «KMU – Unternehmertum in der Schweiz». Den QR-Code scannen und in die Themenwelt von KMU_today eintauchen.


6  NZZ-Verlagsbeilage

KMU today

Donnerstag, 27. Mai 2021

«Innovation allein im Kerngeschäft reicht oftmals nicht mehr aus» Wie man dank Design Thinking als traditionelles Unternehmen langfristig am Markt erfolgreich bleibt. Das gilt es zu beachten. ANNINA SCHAMBERGER

«Geschäftsleitungen, Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von Unternehmen und Konzernen wissen, dass die digitale Transformation ihr Geschäft nachhaltig verändern wird und neue Konkurrenz auftauchen wird, die ihr traditionelles Geschäft bedroht. Gerade bei KMU fehlen jedoch oft die nötige Erfahrung, das Methodenset sowie die Ressourcen, um erfolgreich neue Wege zu gehen», sagt Urs Haeusler, neuer CEO und Mitinhaber bei der Company Factory.

Ideen schnell am Markt testen Wie können mittelständische Unternehmen in dieser sich schnell verändernden, unsicheren und komplexen Welt langfristig am Markt erfolgreich bleiben? «Sie brauchen die Bereitschaft, ihre traditionellen Geschäftsmodelle konsequent zu hinterfragen, und die Befähigung mit Hilfe des richtigen Methodensets aus Rapid Prototyping, Design Thinking und Lean Startup. Dadurch können sie ihr Angebot und ihre Prozesse neu denken und durch den smarten Einsatz von Technologie maximale Kundenerlebnisse und Innovation schaffen», so Haeusler weiter. Hierfür ist es entscheidend, dass KMU sich neben ihrem Tagesgeschäft den Raum für Innovation schaffen und Zu-

gang zu Know-how erlangen, wie man Innovation sinnvoll vorantreibt. Genau hier setzt die Winterthurer Company Factory an. «Zu Beginn eines Projekts malen wir gemeinsam ein Zielbild und zeigen den KMU Wege auf, wie wir zusammen dorthin kommen. Unser Motto ist hierbei 20 Prozent Konzept, 80 Prozent Umsetzung», so Haeusler. Dies passiert dann in zwei- bis vierwöchigen Sprints, in welchen Zwischenetappen definiert und erreicht werden. Ziel ist es, nach einer Analysephase schnell einen Prototypen zu entwickeln, der dann direkt am Markt getestet wird. Auf Basis der Erkenntnisse wird dieser Prototyp dann laufend iteriert und dank direktem Kunden-Feedback verbessert.

Digital Mindset im Team etablieren Um Innovation voranzutreiben, ist auch der Aufbau von digitalem Know-how innerhalb des eigenen Teams von grosser Bedeutung. Mitarbeitende in traditionellen KMU haben meist eine hohe Expertise auf ihrem Gebiet, sind aber keine digitalen Spezialistinnen und Spezialisten. Die Schwierigkeit besteht oftmals darin, genau diese «Digital Minds» für die eigene Firma zu gewinnen und sinnvoll in das bestehende Team zu integrieren. «Innovationsprojekte und eine agile Arbeitsweise sind oftmals noch Neuland

für traditionelle Unternehmen. Anders als Konzerne können sie nicht einfach so Innovation-Labs aufbauen, um genau diese Talente anzusprechen», erklärt Haeusler.

Design Thinking als Erfolgsfaktor Daher hat die Company Factory dieses Jahr das «Next.Entrepreneur Bootcamp» lanciert, in dem sie junge Talente aus Business, Tech und Marketing mit Firmen zusammenbringt. Hierbei können Unternehmen eine Fragestellung einreichen, die dann von einem Team an jungen Talenten innert 48 Stunden bearbeitet und am Ende des Bootcamps präsentiert wird. So erhalten Unternehmen Inputs für Innovation und haben die Möglichkeit, die jungen Talente gleich bei der Arbeit kennen zu lernen. Dass das Vorgehen nach dem Design-Thinking-Prozess auch bei Schweizer Firmen funktioniert, hat die Company Factory in über 160 Projekten bereits erfolgreich bewiesen. So hat sie beispielsweise gemeinsam mit der Condair Group eine Geschäftseinheit für Privatkunden am Markt etabliert, baut mit dem Verband HotellerieSuisse eine Innovationsplattform auf oder war eng in den Aufbau von ConReal Swiss involviert, die ein breites Ökosystem inklusive Marktplatz für primär digitale Lösungen in der Baubranche umfasst.

Urs Haeusler, neuer CEO und Mitinhaber der Company Factory PD Eines haben diese Projekte jedoch gemeinsam: «Digitalisierung allein löst keine Probleme, sondern stellt eine enorme Herausforderung für die Führungskräfte dar. Sie müssen die gesamte Organisation mit auf den Weg nehmen. Dieser Wechsel der Gewohnheiten und Kultur bindet oft mehr Ressourcen als vermutet und wird im Laufe

des Projektes häufig zum kritischen Erfolgsfaktor der kompletten Digitalisierung», sagt Urs Haeusler. Daher ist eine transparente und regelmässige interne Kommunikation eminent wichtig. Annina Schamberger ist Head of Marketing der Company Factory in Winterthur.

Company Factory Die Company Factory AG mit Sitz in Winterthur ist 2017 als Spin-Off eines traditionellen Schweizer KMU im Rahmen der eigenen dualen Transformation entstanden. Heute beschäftigt die Company Factory 34 Mitarbeitende aus den Bereichen Business, Tech und Marketing. Geführt wird das Unternehmen von CEO und Mitinhaber Urs Haeusler sowie den Managing-Partnern François Glur und Mario Saladino. Den Verwaltungsrat bilden die Gründer Beat

Scheidegger, Christoph Meili und Roberto Vetrano sowie Heinz Karrer und Stefan Schärer. Getragen von der Vision, Schweizer Unternehmen zu den Gewinnern von morgen zu machen, konnte das Unternehmen bereits über 160 Projekte erfolgreich umsetzen. Neben verschiedensten KMU wie der Walde Immobilien AG oder der Condair Group gehören Unternehmen wie die Mobiliar oder international erfolgreiche Startups wie iLocator zum Kundenstamm.

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Tracker-Zertifikat auf das The Market Dividend Opportunities Portfolio Die attraktivsten Schweizer Dividendenaktien Investieren in die Anlageideen von The Market Die Redaktion von The Market analysiert täglich das Geschehen an den globalen Finanzmärkten und in der Welt der Unternehmen. Dabei gilt der Fokus stets den grossen Zusammenhängen und der fundierten Recherche aus Sicht des Investors. Seit März 2020 führt die Redaktion das The Market Dividend Opportunities Portfolio, bestehend aus Aktien von 20 bis 25 Schweizer Unternehmen. Bei der Auswahl der Aktien achtet die Redaktion auf hohe Qualität und die zu erwartende Gesamtrendite: Das Ziel ist die Selektion von Aktien, die eine attraktive Dividendenrendite gepaart mit einer hohen Ausschüttungsverlässlichkeit bieten. Geografisch ist das Portfolio auf die Schweiz ausgerichtet. Ab sofort können Sie von der Entwicklung des The Market Dividend Opportunities Portfolio Index profitieren. Jetzt einsteigen! Weitere Infos unter go.themarket.ch/dividend

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Bei diesem Dokument handelt es sich um Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG Diese Publikation dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Empfehlung zum Erwerb von Finanzprodukten noch eine Offerte oder Einladung zur Offertstellung dar und ist kein Research. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei Produkten, welche nicht unter COSI ® begeben werden, sind die Anleger dem vollen Kreditrisiko der Emittentin resp. der Garantiegeberin ausgesetzt. Diese Publikation ist kein rechtsverbindliches Dokument und stellt Folgendes nicht dar: (i) Prospekt oder vereinfachter Prospekt im Sinne von Art. 5 Kollektivanlagengesetz („KAG“), wie dieser Artikel unmittelbar vor Wirksamwerden des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes („FIDLEG“) in Kraft war, (ii) ein Prospekt gemäß Art. 40 FIDLEG, (iii) ein Börsenprospekt gemäß Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts, (iv) ein Prospekt im Sinne der Verordnung (EG) 2017/1129 (alle in der jeweils gültigen Fassung) oder (v) ein Prospekt nach anderen Gesetzen und Verordnungen. Die massgebende Produktdokumentation kann direkt bei Leonteq Securities AG unter Tel. +41 (0)58 800 1111 oder über E-Mail termsheet@leonteq.com bezogen werden. Verkaufsbeschränkungen bestehen für den EWR, Hongkong, Singapur, die USA, US persons und das Vereinigte Königreich. Detaillierte Informationen zu den anwendbaren Verkaufsbeschränkungen finden Sie in der rechtlichen Dokumentation der Produkte und unter https://ch.leonteq.com/legal/selling-restrictions. Das Vorhandensein von Verkaufsbeschränkungen für eine bestimmte Jurisdiktion stellt an sich noch keine Genehmigung für den Vertrieb der betreffenden Produkte in dieser Jurisdiktion durch Finanzinstitute oder Vermittler dar. In Bezug auf die Produkte wurde ein Basisinformationsblatt (FIDLEG KID) bzw. ein Basisinformationsblatt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-Verordnung) wurde in Bezug auf die Produkte erstellt und kann auf Anfrage kostenlos beim Lead Manager, Europaallee 39, 8004 Zürich (Schweiz), per Telefon (+41 58 800 1111*), Fax (+41-(0)58-800 1010) oder per E-Mail (termsheet@leonteq.com) angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass alle Anrufe, die an mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Nummern getätigt werden, aufgezeichnet werden. Mit dem Anruf einer solchen Nummer, gilt Ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung als gegeben. © Leonteq Securities AG 2021 Alle Rechte vorbehalten. © The Market Media AG 2021. Alle Rechte vorbehalten.

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Donnerstag, 27. Mai 2021

NZZ-Verlagsbeilage

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Die Post digital verarbeiten – so einfach geht es Bleibt die tägliche Briefpost im Unternehmen liegen? Ist die manuelle Verarbeitung der eingehenden Post träge, kostspielig oder gehen gar Sendungen verloren? Ein digitaler Posteingang schafft Abhilfe. Die nachfolgenden Zeilen zeigen, wie einfach Unternehmen mit den standardisierten Posteingangslösungen vom Experten Arcplace profitieren können. ver oder per E-Mail an den Kunden geschickt. Die Rücksendung der physischen Originale erfolgt auf wöchentlicher Basis oder Arcplace vernichtet diese nach 30 Arbeitstagen datenschutzkonform. Der «Service Light» kann innert Wochenfrist umgesetzt und jederzeit individuell ausgebaut werden.

Automatisiert, skalierbar und schlank

Die tägliche Briefpost wird digitalisiert und kann danach schnell weiterverarbeitet werden. PD

IRENE FEUSI

Der Kleine mit grosser Wirkung

Aufgrund der aktuellen Situation arbeiten viele Arbeitnehmende im Home-Office. Eine effiziente Verarbeitung und Verteilung der täglichen Briefpost scheint schier unmöglich. Mit einem digitalen Posteingang lässt sich eine zentrale Eingangspforte schaffen, die es erlaubt, eingehende papierbasierte und digitale Informationen derart zu erfassen, dass sie automatisiert elektronisch im Unternehmen verteilt, nachvollziehbar bearbeitet und letztendlich rechtskonform archiviert werden können.

Mit dem standardisierten Posteingang «Service Light» von Arcplace erhalten Unternehmen die tägliche Briefpost auf dem digitalen Weg und können sie so schnell und einfach weiterverarbeiten. Sie müssen bei der Post nur eine Umleitung ihrer Briefsendungen ans Arcplace Scan & BPO Center in Glattbrugg beantragen und schon sind sie startklar. Die von Arcplace empfangenen Briefe werden verarbeitet, und aus jedem Umschlagsinhalt wird eine PDF/A-Datei inklusive OCR erstellt. Im Anschluss wird die elektronische Post via SFTP-Ser-

Etwas weiter geht der «Service Smart». Damit erhalten Unternehmen eine schlanke, automatisierte und skalierbare Prozesslösung für die tägliche Verarbeitung ihrer Eingangspost. Sobald die Post im Scan & BPO Center eintrifft, werden die Sendungen nach allgemeinen sowie individuellen Regeln (Blacklist) verarbeitet. Die Dokumente werden mit Hilfe von künstlicher Intelligenz automatisiert klassifiziert, die wichtigsten Informationen extrahiert und als Metadaten mitgeliefert. Nebst physischen Sendungen können in diesem Service auch elektronische Sendungen verarbeitet werden.

Das massgeschneiderte Gesamtpaket Neben den standardisierten Services «Light» und «Smart» bietet Arcplace auch komplett individualisierte Lösungen an. Dieser massgeschneiderte Ansatz bietet Unternehmen ein hybrides Umfeld mit einem integralen, erweiter-

baren und skalierbaren Service. Die digitalen Posteingangslösungen können inhouse implementiert, als kompletter Service oder in einer Mischform bezogen werden. Arcplace digitalisiert seit 2011 erfolgreich Posteingänge und verarbeitet mit ihren Services mehrere tausend Briefsendungen täglich. Dabei setzt das Unternehmen auf hochmoderne Infrastruktur, State-of-the-art-Technologieansätze basierend auf künstlicher Intelligenz sowie moderne Reporting- und Statistik-Tools.

Warum sich umsteigen lohnt Ein digitaler Posteingang führt zu schnelleren Reaktionszeiten und dadurch zu gesteigerter Kundenzufriedenheit. Fehlerquellen werden eliminiert, die Transparenz erhöht und die Prozessdurchlaufzeiten verringert. Wird der digitale Posteingang mit einer ECMLösung für die digitale Bearbeitung und Archivierung der Posteingangssendungen ergänzt, fällt das Führen eines Papierarchivs weg und der eingesparte Platz kann sinnvoll anderweitig genutzt werden. Alles zusammen führt zu wertvollen Kostenersparnissen. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf sämtliche Informationen, und die Einhaltung von Compliance-Vorschriften wird gewährleistet, da die Dokumente über den gesamten Lebenszyklus verfolgt und eingesehen werden können.

Irene Feusi Marketing & Communication Manager bei Arcplace

Arcplace Die Schweizer Firma Arcplace ist ein spezialisierter IT-Dienstleister im Bereich Informationsmanagement und Archivierung. Ihr Portfolio umfasst Lösungen für die Digitalisierung dokumentbezogener Prozesse sowie für die rechtskonforme Archivierung von Daten. Durch die Kombination neuester Technologien mit innovativen Servicemodellen wie Managed Services, Cloud Services oder Business Process Outsourcing ist Arcplace in der Lage, Firmen jeder Grösse optimal zu bedienen. Seit der Gründung im Jahr 2006 hat Arcplace Lösungen für über 900 Kunden verschiedenster Branchen realisiert. Arcplace betreibt ihre Services mit Rechenzentren in der Schweiz und ist nach dem ISO-27 001-Standard für Informationssicherheit zertifiziert.

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KMU today

Donnerstag, 27. Mai 2021

Cyberkriminalität: Der Mensch ist die Schwachstelle Die einfachsten Einfalltore für Cyberkriminelle in Unternehmen bleiben Unwissenheit, Nachlässigkeit oder Neugier der Anwender. Dagegen helfen neben der Technik regelmässige Sensibilisierungen und Schulungen. STEFAN BRÄNDLI

Eine aktuelle Befragung von gfs-zürich zeigt, dass KMU den Sprung ins HomeOffice auf der einen Seite zwar meistern konnten, auf der anderen Seite die Cyberrisiken, die mit der Digitalisierung einhergehen, unterschätzt werden. Drei Resultate sind besonders besorgniserregend:

Leistungsstarke Cyberversicherungen bald nur noch mit Trainingsnachweis

1.  Bereits ein Viertel der Schweizer KMU waren Opfer eines folgenschweren Cyberangriffs. Knapp 13 000 Unternehmen haben einen finanziellen Schaden erlitten. Jeder zehnte Angriff führte zu einem Reputationsschaden und/oder zum Verlust von Kundendaten. 2.  Nur jedes zweite KMU hat einen Notfallplan zur Sicherstellung der Geschäftsfortführung und zwei Drittel der Unternehmen haben weder regelmässige Mitarbeiterschulungen, noch haben sie ein Sicherheitskonzept. 3.  Es fehlt das Bewusstsein dafür, dass das eigene Unternehmen Ziel eines Cyberangriffs sein kann. Nur 11 Prozent schätzen das Risiko, aufgrund eines Cyberangriffs einen Tag ausser Gefecht zu sein, als gross ein. Zudem sind nur knapp die Hälfte (47 Prozent) der befragten CEO über sicherheitsrelevante Themen gut informiert. Die verstärkte Tätigkeit im Home-Office erhöht das Risiko für einen Cybervorfall. Während es am Firmenstandort relativ einfach ist, die Systeme zu überwachen und auf dem aktuellen Stand zu halten, sind viele Geräte bei den Mitarbeitern zu Hause oft ungesichert. Die Mitarbeiter benutzen den Rechner neben der Arbeit auch für private Zwecke, und es kann zumeist nicht sichergestellt werden, ob sich Schadsoftware auf dem Computer befindet. So besteht die Gefahr, dass sich Hacker Zugang zu der Betriebs-IT verschaffen – beispielsweise über «Keylogger», die Tastatureingaben eines Mitarbeiters aufgezeichnen und so die Zugangsdaten abgreifen.

Das eigene IT-System kennen Um mit einem geeigneten Mitteleinsatz den besten Schutz zu erreichen, sollte man das eigene IT-System kennen und die Schwachpunkte analysieren. Zudem ist es sinnvoll, sich die wichtigsten Angriffsvektoren der Kriminellen bewusst zu werden. Kennt ein Unternehmen die eigenen Schwachpunkte, können diese punktuell angegangen werden. Investitionen in die Optimierung des Systems müssen dabei den Angriffsvektoren der Kriminellen gegenübergestellt werden. Es hilft nämlich nichts, viel Geld in ein

Oftmals reicht eine gefälschte E-Mail-Adresse, um durch geschicktes Verhalten den Mitarbeiter zu täuschen. PD weiteres Back-up zu investieren, um das System nach einem Ransomware-Vorfall wiederherstellen zu können, wenn keine Firewall vorhanden ist und ein Hacker schnell zum zweiten erfolgreichen Angriff ausholen kann. Einer der häufigsten Wege, ein ITSystem zu infiltrieren, ist, das System von aussen zu hacken, indem sich der Angreifer mit technischen Mitteln einen Zugang verschafft. Dies kostet jedoch Zeit und Ressourcen und lohnt sich nur, wenn entweder die IT-Security sehr tief oder das Ziel sehr lohnenswert ist.

Schwachstelle Mitarbeitende Viel günstiger ist die zweite Methode, wenn jemand die Tür für den Angreifer öffnet. Genau darauf zielen viele Angriffsvektoren wie beispielsweise Phishing, CEO-Fraud oder Baiting ab. Bei CEO-Fraud wird auf einen Mitarbeitenden, meist in der Buchhaltung, Druck ausgeübt, eine Zahlung auszulösen. Dabei gibt sich der Angreifer oft als CEO aus und behauptet, das Geld werde für eine Akquisition oder eine andere Anschaffung benötigt. Diese Investition sei dringend und müsse so schnell wie möglich ausgeführt werden. Das Ziel ist es, dass der Mitarbeitende die internen Kontrollmassnahmen missachtet und das Geld unter Druck schnell überweist. Bei fast allen diesen Betrugsversuchen braucht der Angreifer kein Hacker zu sein oder Zugriff auf die IT-Sys-

Stefan Brändli ist Risk Analyst bei Funk RiskLab

ben. Diese Angaben gelangen direkt zu den potentiellen Angreifern. Da Internetnutzer oft den gleichen Namen und das gleiche Passwort verwenden, kommt es zum erfolgreichen Angriff.

Versicherungen prüfen Cyberrisiken immer detaillierter und stellen immer höhere Anforderungen an die Cyberfitness ihrer Kunden. Dabei erwarten sie vermehrt jährliche Mitarbeiterschulungen und Trainingsberichte zur Wahrung der Obliegenheiten eines Versicherungsvertrags. Die Versicherer offerieren Unternehmen ohne regelmässige Mitarbeiterschulungen keine oder nur sehr teure Cyberversicherungslösungen. Ein Rundumschutz umfasst eine bedarfsgerechte technische Verteidigung (Firewall, Netzwerksegmentierung, E-Mail-Filter etc.), eine «menschliche Firewall», die regelmässig durch Schulungen auf dem neusten Stand gehalten wird, sowie eine Versicherungslösung, welche die Kosten des Schadens deckt und mit externen Spezialisten hilft, das Schadensausmass so gering wie möglich zu halten, sollten die übrigen Massnahmen versagen.

Oftmals fehlt Sensibilisierung teme zu haben. Es reicht eine gefälschte E-Mailadresse, um durch geschicktes Verhalten den Mitarbeiter zu täuschen. Jede Firma sollte daher die Arbeitnehmer auf solche Betrugsmaschen sensibilisieren. Dies ist die effizienteste Methode, um Schäden zu verhindern. Phishing und Baiting versuchen die Unwissenheit des Personals auszunutzen. Beim Phishing werden den Mitarbeitenden E-Mails zugestellt, die einer offiziellen Adresse, z.B. von Microsoft, zum Verwechseln ähneln und dazu verleiten sollen, sich in das individuelle Microsoft-Konto einzuloggen. Die hinterlegte Eingabemaske ist aber gefälscht. Die Angreifer zeichnen die Eingabe auf, um an den Benutzernamen und das Passwort zu kommen. Baiting (zu Deutsch «Ködern») kommt oft als vermeintlicher Gewinn daher. «Sie sind der millionste Besucher dieser Webseite und haben ein Smartphone oder Tablet gewonnen», wird dann meistens behauptet. Danach folgt die Aufforderung, persönliche Daten wie Benutzername und Passwort einzuge-

Wie erwähnt werden bei zwei Dritteln der befragten Firmen keine Mitarbeiterschulungen respektive Sensibilisierungstrainings durchgeführt. Daher fehlt das Know-how, Betrugsversuche von normalen Geschäfts-E-mails zu unterscheiden. Sobald die technischen Möglichkeiten an ihre Grenzen stossen, steht nur noch die Person vor dem Bildschirm als Verteidigung zwischen den Kriminellen und dem Unternehmen. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden wissen, was auf sie zukommen kann, welches die Ziele der Angreifer sind und wie reagiert werden muss, wenn man eine verdächtige E-Mail erhält. Ideal wäre es, die Mitarbeitenden über das Jahr verteilt zu einzelnen Themen zu schulen. So werden sie nicht mit einem übergrossen Ausbildungsblock überfordert und gleichzeitig auf dem aktuellen Wissensstand gehalten, da sich die Angriffstechniken auch konstant ändern. Stefan Brändli hat sich nach seinem Masterstudium an der ETH zumeist mit Cyberrisiken beschäftigt. Als Projektleiter ist er für die Entwicklung von Funk CyberAware verantwortlich.

Cyberfitness für die Mitarbeitenden Funk CyberAware deckt die wesentlichen Trainings- und Sensibilisierungsbedürfnisse ab. Die Inhalte variieren dabei nicht nur bezüglich Inhalt und Verständnisgrad, sondern auch in der Präsentation und der Didaktik. Die Trainingsprogramme stehen virtuell zur Verfügung und sind somit auch in der aktuellen Home-Office-Zeit sofort einsetzbar. Funk stellt nebst den Programmen auch die Durchführung, die Koordination und die Administration sicher. Der Wissensstand der Mitarbeitenden kann dabei getrackt und in Reports abgebildet werden. Damit lassen sich Stärken und Schwächen der Belegschaft ermitteln und danach gezielt angehen – und dies mit minimalem Aufwand seitens des Arbeitgebers. www.funk-gruppe.ch

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Donnerstag, 27. Mai 2021

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Ende der Home-Office-Pflicht – jetzt besteht Regelungsbedarf für KMU Auch nach dem Ende der Corona-bedingten Home-Office-Pflicht dürfte der Wunsch nach einem flexiblen Arbeitsplatz bleiben - ohne einen klar darauf zugeschnittenen gesetzlichen Rahmen. Höchste Zeit also, sich darüber Gedanken zu machen, welche Regelungen zukünftig gelten sollten. THOMAS STOLTZ

Während der letzten knapp fünf Monate galt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort die Arbeitsverrichtung in die eigenen vier Wände der Mitarbeitenden zu verlagern, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar war. Angesichts verschiedener nationaler und internationaler Arbeitgeberbefragungen ist davon auszugehen, dass eine grosse Mehrheit der Betriebe Home-Office auch nach der Pandemie ermöglichen will. Zumindest bis zum Beginn der Corona-Krise sah der Bundesrat keinen direkten gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Home-Office-Bereich. Er anerkannte aber schon lange vorher die Vorteile des Home-Office für die Arbeitswelt: geringere Kosten, höhere Produktivität, gesteigerte Motivation infolge grösserer Autonomie der Mitarbeitenden, höhere Flexibilität, die insbesondere eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermögliche, sowie verkehrs- und umweltpolitische Vorteile. Verschiedene parlamentarische Vorstösse von links und rechts in den vergangenen, vom Home-Office geprägten Monaten lassen darauf schliessen, dass nun auch gesetzgeberisch Bewegung in die Sache kommen könnte.

Die derzeitige Rechtslage Home-Office als Arbeitsform wird nirgends im Gesetz explizit erwähnt. Einzig während der Home-Office-Pflicht bestand darüber Klarheit, dass, wegen des vorübergehenden Charakters der bundesrätlichen Anordnung für die Erfüllung der Arbeitspflicht von zu Hause aus, den Arbeitnehmern keine Auslagenentschädigung (Stromkosten, Beiträge an Mietkosten o.ä.) geschuldet war. Wer im Home-Office was darf und muss und wer dabei welche Kosten trägt, leitet sich nach dem Wegfall der Home-Office-Pflicht wieder von den allgemeinen Grundsätzen des privaten und öffentlichen Arbeitsrechts ab. Spricht man zurzeit mit den kantonalen Arbeitsgerichten, erfährt man, dass Forderungen aus Home-OfficeArbeit bislang erstaunlicherweise noch kein Thema sind. Damit dies auch so bleibt, empfiehlt sich eine verständliche und transparente Regelung der Pflichtenverteilung in Arbeitsverträgen und Betriebsreglementen. Dabei ist eine ganze Palette von Themen zu beachten:

Kein Recht auf Home-Office Grundsätzlich ist kein Arbeitgeber verpflichtet, seiner Belegschaft Home-Office anzubieten. Regeln Sie vorab stets das maximale Pensum und behalten Sie sich als Arbeitgeber das Recht vor, wo betrieblich nötig, den Home-Office-Entscheid ganz oder teilweise einseitig wieder rückgängig machen zu dürfen.

Infrastruktur Regeln Sie klar, wer für die Infrastruktur einschliesslich der Reparatur und Unterhaltskosten im Home-Office aufzukommen hat. Denn ist nichts anderes verabredet oder üblich, so hat gemäss Art. 327 OR «der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszustatten, die dieser zur Arbeit benötigt». Hier sollte es also klargestellt werden, falls der Arbeitgeber nicht zusätzlich zum Büro-Arbeitsplatz für einen weiteren Drucker, ein Stehpult, einen Bürostuhl, einen exter-

Home-Office als Arbeitsform wird nirgends im Gesetz explizit erwähnt. PD

nen Bildschirm etc. im vom Arbeitnehmer gewünschten Home-Office aufkommen möchte. Unumstritten ist, dass der Arbeitgeber das benötigte Verbrauchsmaterial (Papier, Schreibutensilien, Druckerpatronen etc.) zur Verfügung zu stellen hat, weil dieser Aufwand auch im Büro anfallen würde.

tiert und durch Sie kontrolliert wird, und behalten Sie sich vor, die HomeOffice-Arbeit bei Verstössen zu widerrufen, damit Sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber missachtet zu haben. Aber Achtung: Seine Mitarbeitenden dauerhaft zum Beispiel mit digitalen Mitteln zu überwachen, um zu kontrol-

Auslagen Ein anderes Thema sind die im HomeOffice anfallenden Fixkosten wie Mietzins, Strom, Heizung, Internet-Abo, WLAN etc. In seinem einzigen arbeitsrechtlichen Home-Office-Entscheid sprach das Bundesgericht noch vor der Pandemie gestützt auf Art. 327a OR einem Arbeitnehmer für die monatlichen Mietzinsen seines Heim-Büros eine Entschädigung zu; aber dies deshalb, weil der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung gestellt hatte und der Arbeitnehmer somit unfreiwillig im Home-Office arbeitete. Viele grössere Betriebe sind während der CoronaPandemie aus Praktikabilitätsgründen dazu übergegangen, zusammen mit der Anordnung des Home-Office den Mitarbeitern für ihre zusätzlichen Auslagen eine Spesenpauschale zu gewähren. Hier empfiehlt es sich, die angepassten Spesenreglemente vorab mit den kantonalen Steuerbehörden abzusprechen.

Arbeitszeit Nicht allen ist klar, dass im Home-Office neben den vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeiten auch die arbeitsgesetzlichen Arbeitsverbote (Nacht, Sonn- und Feiertage) sowie die zwingenden und vertraglich zugesicherten Ruhezeiten und Pausen gelten. Mit wenigen Ausnahmen gilt auch im HomeOffice eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Regeln Sie, wie die geleistete Arbeitszeit im Home-Office dokumen-

Thomas Stoltz ist Rechtsanwalt und Partner bei Bär & Karrer AG

lieren, ob und wie viel sie im Home-Office tatsächlich arbeiten, ist unzulässig. Idealerweise sollten spezifische Regeln über die Erreichbarkeit und Antwortzeiten vereinbart werden.

Risiken Das Home-Office birgt durch seine offene und oft semiprofessionelle Infrastruktur besondere Risiken, die klar geregelt werden müssen. Während die meist nicht klare Abgrenzung zwischen Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen noch das kleinste Problem ist, stellen sich in Bezug auf die System- und Datensicherheit weitaus gravierende Fragen. Deckt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch Ereignisse im Home-Office? Besteht eine Cyberversicherung, welche auch Datenverlust und Datenmanipulation im Home-Office einschliesst? Idealerweise behalten Sie sich zudem das Recht vor, den Arbeitnehmer ins Büro zurückzurufen, wenn ein Systemausfall das Arbeiten von zu Hause aus verunmöglicht.

Ende des Home-Office Da sich Berufliches und Privates nirgends so sehr vermischt wie im HomeOffice, ist es wichtig, klar festzuhalten, was bei Vertragsende mit den dem Arbeitnehmer überlassenen, allenfalls auch privat genutzten Geräten, den Geschäftsunterlagen und den auf privaten Datenträgern gespeicherten Betriebsdaten zu geschehen hat. Ideal wäre die strikte Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Gebrauch. Denn oft geht vergessen, dass moderne Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner oder Kopierer über lokale Festplatten mit Datenspeicher verfügen können, so dass unter Berücksichtigung des Datenschutzes - theoretisch nur noch eine professionelle Löschung der lokalen Daten durch firmeninterne Fachleute als sicherste Variante bleibt, um die HomeOffice-Arbeit zu einem sauberen Ende zu bringen.

Home-Office: Das sollten Sie wissen

Nicht nur auf Vertrauen setzen

Arbeitgeber sollten mit ihren Arbeitnehmern klare Home-Office-Regeln vereinbaren (im Einzelarbeitsvertrag oder im Betriebsreglement).

Kaum ein gesellschaftliches Ereignis hat unser Arbeitsverhalten derart verändert wie die Corona-bedingte HomeOffice-Situation. Der damit einhergehende Digitalisierungsschub hat diese Entwicklung noch beflügelt. Home-Office wird auch nach der Pandemie nicht mehr aus unserem Arbeitsalltag wegzudenken sein – wichtig ist, dass dabei die Zusammenarbeit nicht ausschliesslich auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Es gilt: Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser. Thomas Stoltz ist Rechtsanwalt und Partner in der renommierten Wirtschaftskanzlei Bär & Karrer AG. Dort ist er Co-Leiter des Tätigkeitsbereichs Arbeitsrecht, Migration und Sozialversicherungsrecht. Er leitet zudem das Zuger Büro der Kanzlei und berät seit über zwanzig Jahren nationale und internationale Klienten insbesondere auf dem Wirtschaftsplatz Zürich/Zug.

Die Corona-bedingte generelle HomeOffice-Pflicht endet demnächst. Home-Office ist bislang weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz explizit geregelt. Es besteht kaum Rechtsprechung zu den Rechten und Pflichten im Home-Office. Analog angewandt werden heute insbesondere Art. 327 und 327a OR und Art. 6 ArG.

Unterschieden werden muss zwischen (aus betrieblichen Gründen) angeordnetem und freiwilligem Home-Office. Arbeitnehmer sollten für die Besonderheiten des Datenschutzes im Home-Office explizit sensibilisiert werden. Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen des Home-Office sind zu berücksichtigen, vor allem im internationalen Kontext (z.B. Grenzgänger). Bundesgerichtsentscheid zu Mietkosten im Home-Office: 4A_533/2018 vom 23. April 2019. www.seco.admin.ch - Broschüre «Arbeiten zu Hause – Homeoffice».


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KMU today

Donnerstag, 27. Mai 2021

Wenn das Management die Firma übernimmt Wenn im Rahmen einer Nachfolgeregelung die Führungskräfte die eigene Firma übernehmen, erfolgt dies zumeist mit Hilfe der bisherigen Eigentümer. Anders sieht es aus, wenn das Management-Buy-Out wegen unterschiedlicher Einschätzungen der Zukunft geschieht. Diese Besonderheit der MBO-Transaktion kann auf der anderen Seite aber auch zu Konflikten führen, wenn das Management als Vertrauensperson der Eigentümer und gleichzeitig als Kaufinteressent auftritt. Entsprechend kann es hilfreich sein, für den MBO-Prozess eine Drittpartei einzubeziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden. So oder so ist ein MBO sowohl in der Strukturierung als auch im Prozessmanagement komplex. Umso wichtiger sind ein ausgereifter Businessplan und durchdachte Finanzierungspläne für die PrivateEquity-Investoren und die Fremdkapitalgeber.

ROBERTO STEFANO

Die Geschäftsleitung der St. Galler Belcolor Flooring hat sich zum diesjährigen 50-Jahr-Jubiläum des Unternehmens gleich selber eine Freude gemacht: In einem Management-Buy-Out (MBO) Mitte Mai kauften die langjährigen Führungskräfte des Bodenbelags-Grosshändlers mit 70 Mitarbeitenden, mehreren Showrooms und Abholstandorten in der Schweiz die Firma aus der englischen Headlam Group, zu der sie seit dem Jahr 2000 gehörte. Über 15 Millionen Franken sollen für die Transaktion nach Grossbritannien fliessen. Belcolor wird sowohl von den Käufern als auch von den Verkäufern als gut etabliertes und erfolgreiches Unternehmen bezeichnet. Dass es dennoch zur Abspaltung gekommen ist, hängt mit den unterschiedlichen Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung des Betriebes zusammen. So sehen die Engländer für die Bodenbelagsfirma weder organische noch akquisitorische Wachstumsmöglichkeiten. Und auch die Synergien zur Gruppe seien beschränkt. Deutlich optimistischer geben sich die Käufer. Sie wollen mit dem Unternehmen weiterhin profitabel arbeiten und es gleichzeitig weiterentwickeln. Ob unterschiedliche strategische Konzepte oder eine anstehende Nachfolgeregelung, ein Management-BuyOut ist ein interessantes Konzept, um ein Unternehmen in neue Hände zu geben. Doch während die Übernahme eines Betriebs im Rahmen einer Nachfolgeregelung oftmals mit viel Vertrauen und Verbundenheit zwischen den bisherigen und den designierten Eigentümern einher geht, verläuft derselbe Prozess bei einer strategischen Neuausrichtung deutlich sachlicher – mit den entsprechenden Konsequenzen.

Management kennt Geschäft im Detail Damit ein MBO im Rahmen einer Neuausrichtung oder Restrukturierung überhaupt zustande kommt, braucht es, wie im Falle von Belcolor Flooring, ein Management-Team, welches an

Das sind die unterschiedlichen Buy-Out-Formen

Für viele Management-Teams ist ein MBO eine aussichtsreiche Gelegenheit, um zum Unternehmer zu avancieren. PD eine erfolgreiche Zukunft des eigenen Unternehmens glaubt und darüber hinaus nicht ausgeschöpfte Entwicklungspotenziale erkennt. Ob letztere vorhanden sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Zu denken ist beispielsweise daran, dass der aktuelle Eigentümer den abzulösenden Bereich vernachlässigt hat, zwischen Management und Inhabern Differenzen im Hinblick auf die künftige Wachstumsstrategie bestehen oder sich ein Unternehmen von einem Firmenteil trennen möchte, um die Gelder anderswo zu investieren. Dass die Führungskräfte und die Besitzer divergierende Prognosen erstellen, lässt sich wiederum damit erklären, dass die Firmenleitung in der Regel einen tieferen Einblick ins tägliche Geschäft hat als mancher Eigentümer, der sich um die strategische Ausrichtung des Unternehmens kümmert. Dies kommt im Falle eines MBO dem Management-

Team zugute, welches, im Gegensatz zu einem allfälligen externen Käufer, das Geschäft bereits eingehend kennt und damit auch vor unliebsamen Überraschungen weitgehend gefeit ist. Für viele Management-Teams ist ein MBO somit eine aussichtsreiche Gelegenheit, um zum Unternehmer zu avancieren.

Eine Frage der Finanzierung Sobald sich also eine Chance bietet und sich ein geeignetes Management-Team zum Kauf der Firma entschliesst, stellt sich schnell einmal die Frage nach der Finanzierung der Übernahme. Häufig verfügen die Mitarbeitenden nicht über das nötige Eigenkapital, um die Firmenanteile ohne fremde Unterstützung zu erwerben. Im Falle einer Nachfolgeregelung beteiligen sich oftmals auch die bisherigen Inhaber an der Finanzierung. Im Rahmen einer Umstrukturie-

rung erfolgt diese zumeist mit Hilfe von Banken, Private-Equity-Unternehmen und zunehmend auch Family Offices. Im heutigen Zinsumfeld finanzieren Banken, laut MBO-Experten, bis zu einer Höhe des Dreieinhalb- bis Vierfachen des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (Ebitda) und bis zu rund 50 Prozent des Kaufpreises. Soll die Finanzierung mittels Eigenkapital erfolgen, so lohnt sich oftmals die Einbindung von Private-Equity-Investoren oder Familiy Offices. Auch für die Eigenkapitalgeber ist eine Beteiligung im Rahmen eines MBO vielfach interessant, weil sich der Due-DiligenceProzess dabei leichter und schneller vollzieht, als wenn nur externe Parteien das Investment prüfen, wie Experten schreiben. Gleichzeitig profitieren die Investoren von einer Partnerschaft mit einem unternehmerischen Management-Team.

Treffpunkt für KMU-Verwaltungsratsmitglieder

Leveraged Management-Buy-Out: Hier stammt das Geld für den Kauf hauptsächlich von Dritten, der Eigenkapitalanteil der neuen Eigentümer ist klein. Privatisierungs-MBO oder Going Private MBO: Davon spricht man, wenn bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft ein Management-Buy-Out vorgenommen wird. Management-Buy-In (MBI): Dies ist eine weitere Form der Unternehmensübernahme durch ein Management, allerdings wird das Unternehmen in diesem Fall durch ein externes Management übernommen oder die Übernahme wird mit Hilfe eines Investors durch ein fremdes Management forciert. Employee-Buy-Out: Hiervon ist die Rede, wenn die gesamte bzw. ein Grossteil der Belegschaft die Unternehmensanteile übernimmt. Institutionelles Buy-Out: Diese Bezeichnung gilt, wenn der neue Mehrheitseigner eines Unternehmens ein institutioneller Investor ist.


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Donnerstag, 27. Mai 2021

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Einfache Mitarbeiterbeteiligung dank digitalen Aktien Traditionelle Beteiligungsprogramme für Angestellte sind für KMU oftmals aufwendig und kostspielig. Die Ausgabe von digitalen Aktien auf einer elektronischen Plattform vereinfacht den Prozess. Zusätzlich ergeben sich noch weitere Chancen. ROBERTO STEFANO

Als am 10. Dezember 2020 die Aktien des Apartment-Vermittlers Airbnb erstmals an der US-Technologiebörse Nasdaq gehandelt wurden und gleich mit einer Kursverdoppelung überraschten, konnten die frühen Geldgeber die Korken knallen lassen – und mit ihnen auch zahlreiche Mitarbeitende. Wie in den USA bei vielen Jungunternehmen üblich, hatten sich letztere einen Teil ihres Gehalts in Form von Wertpapieren ausbezahlen lassen. Denn diese Lösung bietet mehrere Vorteile: Mit sogenannten Mitarbeiteraktien spart ein Startup Löhne, solange die Umsätze noch gering sind, und kann gleichzeitig wichtiges Personal an sich binden. Die Angestellten wiederum werden selber zu Unternehmern und machen ordentlich Kasse, wenn das Projekt ein Erfolg wird.

Bei «Phantom Stocks» fehlt die Transparenz Wie in Amerika, wo Mitarbeiteraktien bereits weit verbreitet sind, haben auch hierzulande zahlreiche Startups die Stärken solcher Beteiligungsprogramme erkannt. Weil aber die Ausgabe von echten Aktien ziemlich aufwendig und auch kostspielig ist, weichen viele von ihnen auf sogenannte Phantom Stocks aus. Dabei handelt es sich allerdings um eine rein virtuelle Beteiligung am Unternehmenskapital. «Kommerziell sind die Mitarbei-

Mit Mitarbeiteraktien profitieren auch die Angestellten von steigenden Kursen. PD

tenden mit dieser Lösung nicht schlechter gestellt als mit echten Aktien», sagt Peter Schnürer, CEO der digitalen Aktienplattform Daura, einem Unternehmen der Schweizer Börse SIX, der Swisscom und der Sygnum Bank. Dennoch sind mit diesen virtuellen Wertschriften auch einige Nachteile verbunden: «Die Mitarbeitenden haben keinen Überblick über ihre Beteiligung, da diese vom Unternehmen oftmals noch auf Excel verwaltet werden. Und auch ein Weiterverkauf der Anteile ist nicht möglich», nennt Schnürer zwei davon. Darüber hinaus ist ein PhantomStocks-Programm für die Unternehmen

mit einigem Aufwand verbunden – mit teilweise unliebsamen Folgen: «Bei vielen Firmen, die ihr Aktienbuch selbständig pflegen, wurde festgestellt, dass dieses vielfach fehlerhaft oder mit grosser Verzögerung nachgeführt wurde», weiss Schnürer.

Dank digitalen Aktien zu neuen Aktionären Anders sieht es aus, wenn Unternehmen über die Plattform von Daura digitale Aktien ausgeben. Diese Lösung vereinfacht das Führen des Aktien-

buches erheblich und sorgt dafür, dass das Register immer vollständig aktuell bleibt. Gleichzeitig ergeben sich weiter Vorteile, sei dies im Falle einer Kapitalerhöhung oder bei der Durchführung der Generalversammlung. So erfolgt die Ausgabe von neuen Titeln nahezu per Knopfdruck. Und auch der Kontakt zu künftigen Aktionären, die auf der Suche nach interessanten Anlagemöglichkeiten sind, wird vereinfacht. Über die Plattform erhalten potentielle Geldgeber, nach erfolgter Registrierung, den Zugang zu einer Auswahl an Schweizer KMU, deren digitale Aktien mit wenigen Klicks gezeichnet werden können. Wie das Beispiel des Eishockeyclubs Ambrì-Piotta zeigt (siehe unten), der diesen Februar eine Kapitalerhöhung angekündigt hat, wird damit ein gänzlich neues Publikum angesprochen: Die Tessiner konnten auf diesem Weg viele neue Teilhaber gewinnen – deutlich jüngere Aktionäre als bisher und nicht nur solche aus der Region. Für die Generalversammlung erlaubt die Plattform schliesslich einen automatisierten Einladungsversand, die genaue Feststellung der Aktionäre und deren Vertretungen oder auch die Durchführung von Abstimmungen in Echtzeit. «Die Ergebnisse der Generalversammlung lassen sich in der Blockchain speichern und zusammen mit dem Protokoll archivieren. Dadurch können die Entscheide auch Jahre später noch nachvollzogen werden», so Schnürer.

Sicherheit und Flexibilität dank Blockchain-Technologie Ein weiterer Pluspunkt der für die Digitalisierung der Aktien verwendeten Blockchain-Technologie ist deren Interoperabilität, also die Kompatibilität mit anderen Systemen. «Das Verfahren ist offen und dennoch sehr sicher. Niemand hat die Möglichkeit, die Plattform zu manipulieren», erklärt der Daura-Chef. Mit der Ausgabe von digitalen Aktien sind die Unternehmen somit an keinen Anbieter gebunden und können sich mit der nötigen Börsenreife besonders leicht einem breiten Publikum öffnen. Daura richtet sich mit ihrem Angebot insbesondere an Schweizer KMU. Angesichts der Kosten, die je nach Anzahl der Aktionäre variiert, eignet sich die Lösung vor allem für Firmen mit regelmässigen Veränderungen im Aktienbuch, für Unternehmen, die eine Nachfolgeregelung oder die Beteiligung der Mitarbeitenden planen oder sich für strategische Kunden oder Lieferanten öffnen wollen. «Wenn man bedenkt, dass in der Schweiz über 120 000 Aktiengesellschaften registriert und nur rund 200 an einer Börse gelistet sind, besteht für digitale Aktien noch ein grosses Potential», ist Schnürer überzeugt. Dieser Artikel wurde von NZZ Content Creation im Auftrag von Daura erstellt.

Digitale Kapitalerhöhung beim HC Ambrì-Piotta Der Hockeyclub aus der Leventina braucht Geld. Als erster Sportverein der Schweiz führt er dazu ein sogenanntes Equity Crowdfunding durch. ROBERTO STEFANO

Sowohl auf dem Eis als auch was die Finanzen betrifft, muss der Hockey Club Ambrì-Piotta (HCAP) seit jeher kämpfen, um auf höchstem Schweizer Niveau mithalten zu können. Nun stellt das Corona-Jahr den Traditionsclub vor weitere Herausforderungen. «Nach einem von sozialen Herausforderungen und finanziellen Schwierigkeiten geprägten Jahr 2020 stehen die Biancoblu vor einem neuen Jahr, das voller Veränderungen und aussergewöhnlicher Neuerungen zu sein verspricht», schreibt der Club in einer Mitteilung. Der Verein aus der Le-

ventina bereite sich auf einen epochalen Wandel vor. So befindet sich dessen neues Eishockeystadion, die von Stararchitekt Mario Botta entworfene neue Valascia, im Bau. Die Übergabe der zukünftigen Heimstätte ist im August 2021 vorgesehen. Die Mannschaft sei zuversichtlich, dass sie den Fans im neuen Multifunktionsstadion tausend Emotionen schenken werde, heisst es weiter.

Fans und Sympathisanten als Investoren Trotz der wirtschaftlichen Hilfen, die dazu beitragen sollen, die fehlenden

Einnahmen aus Hospitality, Gastronomie und Ticketing in der Saison 2020/21 auszugleichen, befinden sich die Leventiner immer noch in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation. Der HC Ambrì-Piotta führt deshalb eine öffentliche Kapitalerhöhung durch. Um den Jugendsektor zu unterstützen und eine wettbewerbsfähige und prosperierende Zukunft des Teams zu finanzieren, erhöht der HCAP sein Kapital durch die Ausgabe von digitalen Aktien, die auf der Blockchain-Technologie basieren. Damit sind die Weissblauen der erste Sportverein auf nationaler Ebene, der ein sogenanntes Equity

Der HC Ambrì-Piotta ist hierzulande der erste Sportverein, der digitale Aktien ausgibt. PD Crowdfunding anbietet, bei dem jeder Ambrì-Fan in völliger Unabhängigkeit und Sicherheit Aktien in digitaler Form auf der Schweizer Plattform daura.ch kaufen kann. Dem Club eröffnet sich dadurch der Zugang zu einem wesentlich breiteren Kreis an Investoren – konkret: Ambrì-Fans und Sympathisanten aus aller Welt. Über die Plattform will

der Club zukünftig auch das Aktienbuch digital führen und Anteilsscheine elektronisch herausgeben. Das Ziel: Insgesamt 6775 neue Namensaktien sollen am Ende gezeichnet werden. Weshalb genau 6775 Aktien? Dies entspricht der Anzahl Sitzplätze im neuen Multifunktionsstadion und ist gleichzeitig auch die Postleitzahl von Ambrì.

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News und Infos zu Businessthemen für Schweizer KMU und Startups KMU_today soll in der Schweiz der Hub werden, auf dem kleine und mittlere Unternehmen künftig allgemeine Businessinformationen und spezifisches Expertenwissen suchen und finden. Das serviceorientierte News-Portal richtet sich an gestandene Unternehmerinnen und Unternehmer – und solche, die es werden wollen.

kmutoday.ch


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