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Sozial und doch nicht selbstlos

Wie sich mit Spenden – Geld oder Dinge, aber nicht Zeit – Steuern sparen lassen. Darauf gilt es beim Abzug zu achten, damit alles im grünen Bereich läuft.

DAMIANO M. SLONGO UND KATHRIN GUYER

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Viele Menschen möchten Gutes tun und anderen helfen. Leistungen an gemeinnützige Organisationen werden auch vom Staat gewürdigt. Durch Spenden kann man Gutes tun und gleichzeitig profitieren. Spenden können in der Steuererklärung deklariert und vom Einkommen abgesetzt werden. Dies gilt aber längst nicht für alle Spenden. Wie viel man von seinen geleisteten Spenden bei den Steuern geltend machen kann, ist kantonal unterschiedlich. Bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen können private Personen bis zu 20 Prozent des Reineinkommens beziehungsweise Unternehmen bis zu 20 Prozent des Reingewinns als freiwillige Zuwendung an gemeinnützige Organisationen abziehen. In einigen Kantonen muss die Spende im Minimum 100 Franken im Jahr betragen. Davon abweichend sind im Kanton Basel-Landschaft Spenden uneingeschränkt abzugsfähig. Im Kanton Neuenburg können maximal 5 Prozent des Nettoeinkommens geltend gemacht werden.

Nur für steuerbefreite Organisationen möglich

Damit die Spende zum Abzug zugelassen wird, muss sie an eine Organisation mit Sitz in der Schweiz geleistet werden. Spenden an Organisationen mit Sitz im Ausland sind steuerlich nicht begünstigt. Zudem muss die Organisation aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit oder aufgrund ihrer öffentlichen Zwecke in der Schweiz von den Steuern befreit sein. Gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sind Institutionen, wenn ihr Zweck die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt beinhaltet.

Ob die ausgewählte Organisation steuerbefreit ist, lässt sich einfach überprüfen. Die meisten Kantone publizieren auf ihrer Website eine Liste mit sämtlichen steuerbefreiten Institutionen mit Sitz im jeweiligen Kanton. Sämtliche an diese geleisteten Spenden können steuerlich abgezogen werden. Alternativ kann man sich an die Stiftung Zewo wenden. An sämtliche Organisationen, die das Zewo-Gütesiegel tragen, kann man steuerbegünstigt spenden. Diese Organisationen sind allesamt von der Steuer befreit. Das Zewo-Gütesiegel findet sich meist auf der Website der Organisation oder auch in deren Spendenbriefen.

Was alles gilt als Spende?

Als Spenden gelten alle freiwilligen Leistungen von Geld oder anderen Vermögenswerten, für die man keine Gegenleistung erhält. Abziehbar sind deshalb nicht nur Geldspenden. Auch Sachspenden wie beispielsweise Liegen schaften, Kunstgegenstände oder Wertschriften können steuerbegünstigt gespendet werden. Bei Sachspenden ist für den Steuerabzug der Marktwert der gespendeten Sache massgebend. Dieser ist vom Spender gegenüber den Steuerbehörden nachzuweisen.

Die Leistung von freiwilligen Arbeitsdiensten, die sogenannte Zeitspende, ist steuerlich nicht abzugsfähig. Das gilt für jede Form von unentgeltlich geleisteter Arbeit. Also zum Beispiel für Ehrenämter oder Freiwilligeneinsätze.

Auch nicht abzugsfähig sind Mitgliederbeiträge, weil man dafür immer in irgendeiner Form eine Gegenleistung erhält. Sobald die Statuten einer Organisation ihre Mitglieder zu jährlichen Zahlungen von Beiträgen verpflichtet, sind diese steuerlich nicht abziehbar.

Anders sieht es bei den Parteispenden aus. Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an im Gesetz definierte politische Parteien sind beim Bund un- abhängig von der Höhe des Einkommens bis zu einem Gesamtbetrag von 10 300 Franken – sowohl für verheiratete Spendende als auch für alle übrigen Steuerpflichtigen – abziehbar. Auf kantonaler Ebene sind Parteispenden nicht in allen Kantonen abzugsfähig.

Ohne Belege geht gar nichts

Spenden, die man in der Steuererklärung geltend machen und vom Einkommen abziehen will, muss man belegen. Am einfachsten geht dies mit der Steuerbescheinigung, die man von den unterstützten Organisationen jeweils zu Beginn des Folgejahres bekommt. Darin sind die im Vorjahr getätigten Spenden ausgewiesen. Falls keine solche Bescheinigung vorliegt, kann der Nachweis in der Regel auch mit einem Zahlungsbeleg erbracht werden. Um Rückfragen durch die Steuerbehörden zu vermeiden, empfiehlt es sich, gerade bei grösseren Spenden die Belege jeweils bereits der Steuererklärung beizulegen.

Im Gegensatz zu durch gemeinnützige Institutionen gesammelten Spenden werden Zuwendungen an private Spendenaktionen wie beispielsweise über «GoFundMe» steuerlich nicht anerkannt. Auch Spenden an Organisationen im Ausland sind nicht von den Steuern abziehbar. Vielmehr gilt es zu beachten, dass bei solchen

Wenn man im Ausland helfen möchte, empfiehlt es sich, an in der Schweiz ansässige Hilfswerke mit Ablegern im Ausland zu spenden.

Leistungen allenfalls eine Schenkungssteuer in der Schweiz anfallen könnte, die von der Empfängerorganisation oder vom Spendenden zu bezahlen ist. Wenn man im Ausland helfen möchte, empfiehlt es sich deshalb, an in der Schweiz ansässige internationale Hilfswerke mit Ablegern im Ausland zu spenden.

Kann man sein ganzes Vermögen spenden?

Falls man beabsichtigt, einen grösseren Teil seines Vermögens für einen guten Zweck einzusetzen, steht es einem offen, eine eigene gemeinnützige Stiftung zu gründen. Diese kann entweder zu Lebzeiten oder in einem Testament oder mit Erbvertrag begründet werden. Durch die Gründung einer eigenen gemeinnützigen Stiftung kann man aktiv auf die Art sowie den Umfang der Vergabungen einwirken. Damit aber bei der Übertragung des Vermögens vom Spendenden auf die Stiftung keine Schenkungssteuer anfällt, muss auch hier für die Stiftung eine Steuerbefreiung bei den Steuerbehörden des Sitzkantons eingeholt werden. Spenden können das steuerbare Einkommen verringern, wenn sie an inländische Institutionen mit gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken bezahlt werden. Mit «richtigem»

Spenden lassen sich demnach Steuern sparen. «Win win» für den Steuer-

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pflichtigen und die gemeinnützige Organisation! Für die öffentliche Hand bedeuten Spendenabzüge jedoch tiefere Steuereinnahmen. Der Staat will mit diesem Zugeständnis das Spenden dennoch gezielt fördern – und hat Erfolg damit. Die Schweiz gehört zu den spendefreudigsten Nationen. Die Spenden der Gesamtbevölkerung in der Schweiz nehmen seit Jahren zu. Es ist zu wünschen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

Damiano M. Slongo, lic. Iur. HSG und dipl. Steuerexperte, ist Tax Partner und Mitglied der Geschäftsleitung bei Treuco; Kathrin Guyer, MLaw, dipl. Steuerexpertin und Rechtsanwältin, ist Senior Manager Tax bei Treuco.

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