Freitag, 16. Juli 2021
Verlagsbeilage
Die neue Normalität
ADOBE STOCK / HALFPOINT
Anderthalb Jahre Corona-Pandemie: Wie die Arbeitnehmenden immer mehr in den Büroalltag zurückkehren und was nun auf viele Unternehmen zukommt.
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Die neue Normalität
Freitag, 16. Juli 2021
NZZ-Verlagsbeilage
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Back to office – so klappt es mit der Rückkehr ins Büro Seit Ende Juni gilt in der Schweiz keine generelle Homeoffice-Pflicht mehr. Die jüngsten Lockerungen erlauben einen Schritt zurück in die Normalität am Arbeitsplatz. Ganz wie früher dürfte es aber kaum mehr werden. ROBERTO STEFANO
Nach den langen Homeoffice-Monaten kehren die Menschen langsam wieder an ihren Arbeitsplatz zurück – zumindest solange sich die epidemiologische Lage nicht weiter markant verschlechtert. Wie die aktuellsten Zahlen zum Mobilitätsverhalten im Kanton Zürich belegen, hält der kontinuierliche, aber sanfte Anstieg der Tagesdistanzen an, die für Arbeit und Ausbildung zurückgelegt werden. Eine sprunghafte Zunahme seit Ende Juni ist dagegen ausgeblieben. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Mancher Angestellte dürfte den verbesserten Rahmenbedingungen noch nicht trauen, andere verschieben die Schliessung des Heimbüros wegen der anstehenden Sommerferien auf den Zeitpunkt ihrer Heimkehr, noch andere haben sich so sehr mit dem Home office arrangiert, dass sie auch zukünftig von zu Hause aus arbeiten möchten. Über kurz oder lang wird eine Mehrheit der rund zwei Millionen Angestellten, die in den ersten Monaten des laufenden Jahres in der Schweiz noch von daheim aus arbeiteten, wohl wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wie eine repräsentative Erhebung des Unternehmensberaters Deloitte zeigte. Anders als früher, wird bei den Büroangestellten allerdings eine Mischung aus Präsenz vor Ort und Homeoffice klar bevorzugt. Dabei sind junge Menschen der Heimarbeit gegenüber positiver eingestellt als ältere Arbeitnehmende. Letztere ziehe es stärker zurück ins gewohnte Arbeitsumfeld, heisst es in der Umfrage. Gemeinsam ist den Generationen, dass der persönliche Kontakt mit den Arbeitskolleginnen und -kollegen vermisst wird. Auf eine Rückkehr an den Arbeitsplatz drängen vermehrt auch die Arbeitgeber. Sie sind nicht nur begeistert von der monatelangen Homeoffice-Arbeit. Beklagt wird eine geringere Effizienz der Mitarbeitenden, eine mit der zunehmenden Video-Konferenz-Müdigkeit einhergehende beeinträchtigte Kommunikation unter den Kolleginnen und Kollegen sowie der erschwerten Führungsmöglichkeit der Angestellten nach Monaten der Pandemie. Es erstaunt daher nicht, dass die Unternehmen ihre Mitarbeitenden zumindest teilweise wieder vor Ort haben möchten. Wie auch immer die Präferenzen stehen, diese Punkte gilt es seitens der Unternehmen und der Arbeitnehmenden zu beachten, damit die Rückkehr an den Arbeitsplatz in der neuen Normalität zum Erfolg wird:
Sicherheit: Gesundheit geht vor Grundsätzlich gilt wie bisher, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Gesundheitsschutz in Zusammenhang mit Covid-19 zu wahren. Das Unternehmen trägt die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeitenden keinem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Zu diesem Thema stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung: www.seco. admin.ch/arbeitsbedingungen. Nach wie vor gilt ein besonderes Augenmerk der Prävention mit den entsprechenden Hygienemassnahmen, Abstandregeln und, falls keine physische Abtrennung möglich ist, auch Gesichtsmasken. Daneben werden für besonders exponierte Arbeitnehmergruppen zusätzlich auch freiwillige Tests empfohlen. Für gefährdete Personen wie ungeimpfte, nicht genesene schwangere Frauen sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, gelten eigene Bestimmungen.
Impfung: Anreize schaffen Auch wenn die Covid-19-Impfung eine deutliche Verbesserung der Sicherheit
Die neue Normalität ist eine gute Gelegenheit, um auch in der Arbeitswelt Neues auszuprobieren.
am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg mit sich bringt, kann diese, genauso wie bei der jährlichen Grippeimpfung, von den Unternehmen nicht vorgeschrieben werden. Sich auf den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu berufen, genüge bei einer Impfmassnahme deshalb nicht, heisst es seitens der Experten. Unternehmen können jedoch eine Impfempfehlung herausgeben, gut über die Vorteile informieren und das Management kann mit gutem Beispiel vorangehen. «Konkrete Erleichterungen für Geimpfte – zum Beispiel beim Zugang zur Mensa oder beim Maskentragen – schützen die Gesundheit aller und schaffen Anreize, gegen die fast niemand sein kann», erklärt Kareen Vaisbrot, Bereichsleiterin Arbeitgeberpolitik beim Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, Swissmem. Schliesslich könne der Betrieb dem Arbeitnehmenden die Zeit für die Impfung zur Verfügung stellen, auch wenn es heute genügend Impftermine ausserhalb der Arbeitszeit gibt. Je schneller sich möglichst viele Mitarbeitende impfen lassen, desto ein facher werde es, die bestehenden Schutzmassnahmen zu lockern. «In einigen Wochen werden sich alle Impfwilligen geimpft haben können. Dann mahnt zwar die Unsicherheit um die DeltaVariante weiterhin zur Vorsicht, aber mit einfachen Schutzmassnahmen wie Hände desinfizieren und Abstand halten, bzw. Maske tragen bei Ungeimpften oder fehlendem Abstand, kann das Risiko am Arbeitsplatz stark minimiert werden – gerade im Verhältnis zum viel grösseren Risiko im Privat leben», so Vaisbrot.
Homeoffice: Hybrid ist gefragt Mehrere Befragungen zum Thema Homeoffice haben ergeben, dass sich viele Arbeitnehmende in der neuen Normalität, wo möglich, eine hybride Form des Arbeitens vorstellen können.
Je schneller sich möglichst viele Mitarbeitende impfen lassen, je einfacher sind Lockerungen.
Zumindest ein Teil der Arbeit soll, wie während der Pandemie, von zu Hause aus erledigt werden. Für die Zukunft wünscht sich mehr als die Hälfte der Befragten in der Schweiz die Möglichkeit, zwei bis drei Tage «Remote Work» pro Woche zu leisten, heisst es beispielsweise in einer Studie des Unternehmensberaters Boston Consulting Group. Tatsächlich sind mit dem Home office auch einige negative Aspekte verbunden. Dazu gehört beispielsweise, dass «Remote Work» für ungeeignete Arbeiten eingesetzt wird. Die fehlenden persönlichen Kontakte, die mangelhafte soziale Einbindung sowie E insamkeit lasten auf den Arbeitnehmenden und schaden ihrer Gesundheit. Probleme für die Unternehmen entstehen, wenn die Produktivität der Angestellten leidet, sei dies wegen der Vermischung von Privatem und Beruflichem, der Betreuung von Kleinkindern oder wenn wegen unterschiedlicher Arbeitszeiten die Arbeitsprozesse ins Stocken geraten. Weiter muss die technische Infrastruktur und die Datensicherheit aufrecht erhalten werden. Und schliesslich kann für Arbeitgeber respektive deren Führungskräfte der Koordinationsaufwand zunehmen, da es bei Problemen nicht möglich ist, spontan zu reagieren. Aus den genannten Gründen planen viele Unternehmen zumindest eine teilweise Rückkehr an den Arbeitsplatz. «Eine entsprechende Anordnung ist dabei, ausser bei Risikopersonen, ohne weiteres möglich», sagt Vaisbrot. Schliesslich bestehe kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Wichtig sei allerdings, dass der Arbeitgeber die Mitarbeitenden im Unternehmen mit den bekannten und bewährten Schutzmassnahmen weiterhin, wo nötig, schützt. «Grundsätzlich müssen die Arbeitnehmenden dieser Anordnung folgen. Allenfalls kann der Arbeitnehmende aber das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Es wird nun darum gehen, eine ausgewogene Balance zwischen
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den unterschiedlichen Interessen zu finden», erklärt die Swissmem-Expertin für Arbeitgeberfragen.
Führung: Gelegenheit für Neues Die Homeoffice-Monate haben die grosse Bedeutung der Information und Kommunikation zwischen Führungskräften und Angestellten untermauert. Dabei hatte die räumliche Distanz zur Folge, dass viele Vorgesetzte ihren Führungsstil anpassen und mehr Leitfunktionen übernehmen mussten. Mit der Rückkehr der Belegschaft an den Arbeitsplatz dürfte dies nun wieder angepasst werden. Ein Zurück zum Vor-Corona-Stil scheint laut Personalexperten nicht immer sinnvoll – und auch nicht zwingend nötig. Vielmehr wird empfohlen, die Personalführung der neuen Situation anzupassen. In Betrieben, in denen sich die hybride Arbeitsform durchsetzt, muss ohnehin auf die veränderten Arbeitsprozesse eingegangen werden. Die neue Normalität ist somit auch eine gute Gelegenheit, um Neues auszuprobieren.
Impressum Die neue Normalität ist eine Verlagsbeilage des Unternehmens NZZ. Inhalt realisiert durch NZZ Content Creation. Verlagsbeilagen werden nicht von der Redaktion produziert, sondern bei NZZone von unserem Dienstleister für journalistisches Storytelling. Projektmanagement NZZ Content Creation: Norman Bandi (Inhalt) und Sara Sparascio (Layout); NZZone, c/o Neue Zürcher Zeitung AG, Falkenstrasse 11, Postfach, 8021 Zürich www.nzzcontentcreation.ch
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Steuerrisiken bei Bleisure Work Sorgfältige Planung ist angesagt, wenn der Traum vom Homeoffice in der Sonne für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zum Steueralbtraum werden soll. Inwiefern es dabei ebenso auf den Wohnsitz ankommt.
René Matteotti ist Steuerrechtsprofessor und Rechtsanwalt bei Tax Partner.
RENÉ MATTEOTTI
Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Im Homeoffice lässt sich arbeiten. Dank neuer Kommunikationstechnologien können Führungskräfte und ihre Teams nicht nur unkompliziert und effizient das Tagesgeschäft erledigen, sondern auch innovative Geschäftsideen entwickeln. Im harten Wettbewerb um internationale Spitzenfachkräfte setzen global tätige Unternehmen daher vermehrt auf attraktive Homeoffice-Modelle. Bleisure Work heisst der neue Trend: Geldverdienen mit einem Aufenthalt an einem schönen Ort verbinden. Grenzüberschreitende Tätigkeiten werfen aber komplexe rechtliche Fragen auf, die von einem Unternehmen sorgfältig abgeklärt werden müssen. In Bezug auf die Besteuerung des Lohneinkommens ist dabei grob zwischen Angestellten mit Wohnsitz in der Schweiz und solchen mit Wohnsitz im Ausland zu unterscheiden.
Internationale Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz Der vergleichsweise kalte Frühling, der bis jetzt durchzogene Sommer und die Lockerung der Covid-19-Schutzmassnahmen lassen manchen in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer vom Home office in südlicheren Gefilden träumen. Droht bereits eine Steuerpflicht, wenn der Angestellte an der französischen Côte d’Azur seine Geschäftsmails beantwortet und an Webmeetings teilnimmt? Es kommt darauf an. Besteht zwischen der Schweiz und dem Staat, in den das Homeoffice vorübergehend verlegt wurde, ein Doppelbesteuerungsabkommen, bietet die sogenannte
onteur-Klausel einen robusten Schutz M vor einem fiskalischen Zugriff des Gaststaates. Hält sich der internationale Arbeitnehmer insgesamt nicht länger als 183 Tage während eines Jahres im anderen Staat auf, wird der Lohn vom schweizerischen Arbeitgeber bezahlt und nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen, die das schweizerische Unternehmen im anderen Staat hat, hat die Schweiz die ausschliessliche Befugnis, das Arbeitseinkommen zu besteuern. Die 183-Tage-Regelung klingt im ersten Moment zwar einfach. In der Praxis gibt es aber erstaunlich viele Auslegungsschwierigkeiten. Zentral ist, dass zu den 183 Tagen nicht nur die Arbeitstage, sondern sämtliche Aufenthaltstage, insbesondere auch Kurzarbeits- und Krankheitstage, Ferien und Wochen enden gehören. Bei Personen, die erst kürzlich in die Schweiz zugezogen sind, und im Staat, wo sie vorübergehend im Homeoffice arbeiten, über familiäre Berührungspunkte und gar Wohneigentum verfügen, ist besondere Vorsicht geboten. In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen die ausländischen Steuerbehörden den schweizerischen Wohnsitz infrage stellen und den Arbeitnehmer einer unbeschränkten Steuerpflicht unterwerfen, sodass eine Doppelbesteuerung droht.
Internationale Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland Schweizerische Unternehmen beschäftigen vergleichsweise viele im Ausland ansässige Arbeitnehmer. Worauf ist in steuerlicher Hinsicht zu achten, wenn diese vermehrt in ihrem Homeoffice an ihrem Wohnsitz arbeiten, um mehr Zeit
mit der Familie zu verbringen, die Lebenshaltungskosten zu reduzieren oder ein angenehmeres Klima zu geniessen? Bei internationalen Arbeitnehmern gelangt grundsätzlich das Arbeitsortsprinzip zur Anwendung. Angestellte ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz unterliegen für ihr Einkommen einer Quellensteuer, soweit dieses aus einer Erwerbstätigkeit stammt, die physisch hierzulande ausgeübt wird. Je nachdem, welches Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwen-
Bleisure Work heisst der neue Trend: Geldverdienen mit einem Aufenthalt an einem schönen Ort verbinden. dung gelangt, rechnet der Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, die schweizerische Steuer an oder befreit das in der Schweiz erzielte Arbeitseinkommen von der Besteuerung. Bei deutschen, französischen, italienischen und liechtensteinischen Grenzgängern gelangen spezifische Regelungen zur Anwendung. Aufgrund des Arbeitsortsprinzips spielt es für die Besteuerung somit eine Rolle, ob und – falls ja – wie oft ein Angestellter ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz im
Ausland im Homeoffice arbeitet. Denn der Lohn, den Personen ohne Ansässigkeit in der Schweiz erzielen, unterliegt nur im Umfang der hierzulande geleisteten Arbeitstage der schweizerischen Quellensteuer. Im Umfang der im Ausland geleisteten Arbeitstage kommt das Recht zur Besteuerung ausschliesslich dem ausländischen Ansässigkeitsstaat zu. Der schweizerische Arbeitgeber hat daher zusammen mit dem Angestellten in einem Kalendarium die Arbeitstage, an denen die Tätigkeit ausserhalb der Schweiz ausgeübt wurde, zu dokumentieren. Damit ist es freilich nicht getan: Der schweizerische Arbeitgeber muss stets prüfen, ob er im Staat, in dem der Angestellte im Homeoffice tätig ist, einer Quellensteuerpflicht unterliegt. So müssen die Unternehmen für die in Frankreich ausgeübten Tätigkeiten auf den Löhnen, die an Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Frankreich über eine ausländische Lohnbuchhaltung ausbezahlt werden, eine Quellensteuer entrichten. Diese Verpflichtung betrifft grundsätzlich auch schweize rische Arbeitgeber, soweit nicht die für Grenzgänger geltenden Spezialregelungen zur Anwendung gelangen. Zusätzlich zu den Einkommenssteuerpflichten besteht insbesondere bei leitenden Angestellten das Risiko, dass regelmässiges Homeoffice für das schweizerische Unternehmen eine Betriebsstätte und damit eine Gewinnsteuerpflicht im Ausland begründet.
Aussichten fürs Homeoffice über Corona-Pandemie hinaus Bleisure Work mag verführerisch klingen. Sorgfältige Planung ist jedoch an-
gesagt, wenn der Traum vom Home office in der Sonne für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zum Steueralbtraum werden soll. Zwar hat die Schweiz Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, nach denen Homeoffice während der Corona-Pandemie keine Auswirkungen auf die Besteuerung haben soll. Die darin enthaltenen Erleichterungen sind jedoch zeitlich beschränkt, gelten allein für Covid-19-bedingtes Homeoffice und gelangen darüber hinaus nur im Verhältnis zu den Nachbar sterreich – zur Anstaaten – ausser Ö wendung. René Matteotti ist Professor für Schweize risches, Europäisches und Internationales Steuerrecht an der Universität Zürich sowie Rechtsanwalt bei Tax Partner.
Tax Partner Die Tax Partner AG, Taxand Schweiz, mit Sitz in Zürich ist spezialisiert auf schweizerisches und internationales Steuerrecht und als führende unabhängige Steuer-Boutique anerkannt. Mit heute rund 50 Steuerexperten berät die Gesellschaft multinationale und nationale Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Steuerbereichen. Im Jahr 2005 war die Tax Partner AG Mitgründerin von Taxand, der weltweit grössten unabhängigen Organisation von über 2500 Steuerberatern aus unabhängigen Mitgliedsfirmen in rund 50 Ländern. www.taxpartner.ch
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«Ein System grosser Freiheiten» New Work: Thomas Wüst, CEO der Schweizer IT-Firma ti&m, erklärt, warum in Zukunft Talente wichtiger sind als Büroräume und wie ein Handwerksbetrieb richtig digitalisiert effizienter wird. Nur Notizen macht der Unternehmer lieber auf Papier. Ist das Büro ein Konzept aus der Vergangenheit? Thomas Wüst: Die Corona-Krise hat flexiblen und hybriden Arbeitsplatzmodellen definitiv den Weg geebnet. Insofern wird das Büro in Zukunft nicht mehr dieselbe Bedeutung haben wie bis anhin.
Zur Person Thomas Wüst ist CEO, Gründer und Inhaber des führenden Schweizer ITUnternehmens ti&m. Er hat an der ETH Zürich Informatik studiert und sitzt im Beirat des digitalen Wirtschaftsdachverbandes Swico. Ausserdem ist der Zürcher Mitglied im Steering Committee von Digitalswitzerland. Seine Firma mit Niederlassungen in Zürich, Bern, Frankfurt am Main und Singapur sowie aktuell 435 Mitarbeitenden erklärt er so: «ti&m heisst Technologie, Inno vation und M anagement. Als vertikal organisiertes IT-Unternehmen verfügen wir über sämtliche Technologie- und Prozessspezialisten, um Digitalisierungslösungen und -produkte realisieren und in der Cloud betreiben zu können. Wir verzichten bewusst auf die Auslagerung von Prozessen und garantieren höchste Agilität, unternehmerisches Denken, Schnelligkeit, die besten Leute und ein hohes Kreativpotenzial.»
Wie sieht aus Ihrer Sicht eine effiziente, digitalisierte Arbeitsorganisation heute aus? ti&m ist eine Projekt- und Produktfirma im Informatikbereich. Bei uns dreht sich fast alles um interdisziplinäre Teams von Spezialisten, die gemeinsam Kundenlösungen suchen und r ealisieren. Effizient organisiert sind wir, wenn die Besten ihres Faches für uns arbeiten, wenn unsere Teams agil sind und Projekte schnell ins Rollen kommen. Was können digitale Tools besser als Menschen – und umgekehrt? Digitale Tools eignen sich h ervorragend zur Steuerung und Dokumentation kollaborativer Arbeitsprozesse, für SelfService-Lösungen und vor allem zur Verarbeitung grosser Massen von Daten oder Prozessen. Menschen w iederum inspirieren sich gegenseitig, sie sind assoziativ und innovativ. Sie können Probleme kreativ und individuell lösen. Wenn bei einem Handwerksbetrieb Termine noch in einen Wandkalender eingetragen werden und ausser E-Mail oder Website nicht viel digitalisiert ist, wo fängt man am besten an? Um einen Betrieb sinnvoll d igitalisieren zu können, schaut man sich zuerst die internen Abläufe an. Dann sucht man sich den Bereich aus, der am einfachsten zu digitalisieren ist. Manchmal macht es Sinn, wenn der Handwerker vor Ort den Auftrag digital erfassen kann, weil das die Abwicklung und die Abrechnung vereinfacht. Digitalisierung ist a llerdings kein Allheilmittel für den Betriebserfolg. Aber sinnvoll eingesetzt, bringt sie allen Beteiligten nachhaltig mehr Effizienz und Transparenz. Sind die neuen Bedürfnisse nach flexiblerem Arbeiten durch die erzwungene Homeoffice-Phase der letzten zwei Jahre entstanden, oder beschleunigt sich bloss eine ohnehin stattfindende Entwicklung? Diese Entwicklung läuft parallel zum Aufstieg der Informationstechnologien seit den 1990er-Jahren. Und die Smartphones haben etwa ab dem Jahr 2000 dafür gesorgt, dass die Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben verschwimmen. Wenn sich ein Unternehmen heute um die besten Talente bemühen will, muss es seine Arbeitswelt attraktiver und freier gestalten.
Thomas Wüst ist CEO, Gründer und Inhaber von ti&m mit aktuell 435 Mitarbeitenden.
Ist das Buchen von Arbeitsplätzen nur eine organisatorische oder auch eine psychologische Frage? Es ist beides. Mitarbeitende und Teams können ihre Arbeitsplätze fest auf längere Zeit buchen – oder variabel von Anlass zu Anlass. So gestalten sie ihre Projekträume selbst; das führt zu einem höheren Grad an Freiheit und in der Regel auch zu mehr Zufriedenheit. Was spricht eigentlich gegen feste Arbeitsplätze, die ja auch eine persönliche Note haben und eine Art von Sicherheit bieten? Oft ist ein fester Arbeitsplatz wie eine zweite Heimat, die man sich einrichtet. Das gibt es nach wie vor, ist aber nicht immer sinnvoll. Denn der feste Arbeitsplatz kann ja auch im eigenen Zuhause sein, während man in einer modernen Arbeitswelt nur noch zu Meetings oder zu Projekttagen ins eigentliche Büro geht.
Ist es ein Vorurteil, dass flexible Arbeitsplätze für Unruhe sorgen? Studien zeigen, dass nicht der feste Arbeitsplatz den Mitarbeitenden ein Die Anfang Juli lancierte Software- Sicherheitsgefühl vermittelt, sondern Lösung Places von ti&m unterstützt die die Kontrolle über die Entscheidung hybride Arbeitsplatzorganisation. Wie genau passiert dies? Aus Sicht der Mitarbeitenden ist Places ein Baustein für das selbstorganisierte Arbeiten jedes Einzelnen und ganzer Teams. Das Buchen von Arbeitsplätzen, aber auch von Sitzungszimmern, Parkplätzen, Fahrzeugen und anderen Arbeitswerkzeugen wird einfach und intuitiv. Places wird nahtlos in Microsoft Office 365 intergiert, es braucht kein zusätzliches Login, keine App. Und das Tool läuft auf dem Desktop, als Weboder Mobile-Lösung. Und was sind die Vorteile für Unter nehmen? Das Management von Räumlichkeiten läuft transparent in Echtzeit, das vereinfacht die Organisation und verbessert die langfristige Planung von Büros – gerade auch in einer Krise, wie wir sie gerade erleben: Eine Homeoffice-Strategie ist mit Places schnell umgesetzt. Unser Arbeitsplatzmanagement-System ermöglicht Unternehmen die fluide Zusammenarbeit. Und dies w iederum ist ein entscheidender Faktor, um attraktiv für Talente zu sein, die Flexibilität und eine sinnvolle Work-Life- Balance suchen.
was, wann und wo wichtig ist. Der Wunsch nach flexiblen Arbeitswelten hat im Übrigen sehr stark zugenommen. Wie ist Ihre eigene Firma organisiert, worauf legen Sie Wert in der Struktur? Aktuell arbeiten wir unter einem «gelockerten Corona-Regime», niemand muss, aber jeder kann ins Büro kommen. Wir belegen maximal 40 Prozent der Arbeitsplätze und steuern dies mit Places. Im September starten wir unser Homeoffice-Konzept: Es ist ein System grosser Freiheiten, das durch die jeweiligen Projektteams gestaltet wird. Sie bestimmen, wie sie zusammenarbeiten wollen. Kreativprozesse können beispielsweise in gemeinsamen Räumen stattfinden oder in hybriden Meetings: Ein Teil der Leute ist vor Ort, die andern nehmen per Videokonferenz teil. Events und Feiern wollen wir aber möglichst mit physischer Präsenz veranstalten. Wie motiviert man Mitarbeitende, wenn sie nicht vor Ort sind? Während der Corona-Zeit mit den gespenstisch leeren Büros haben wir uns einiges einfallen lassen müssen, damit die Motivation hoch bleibt, der Team-
Places: Ein modernes Arbeitsplatzmanagement-System für Microsoft Teams von ti&m.
QR-Code scannen und mehr über Places von ti&m erfahren. FOTOS: PD
geist stimmt und die Integration neuer Mitarbeitender gelingt. Wir wachsen immerhin um 15 bis 20 Prozent pro Jahr; das sind für uns also wichtige Faktoren. Aber das alles gelingt auch im Home office. Es braucht einfach klare Abläufe sowie gemeinsame Teamrituale für den inhaltlichen und sozialen Austausch. Und wie führt man digital? Die transparente Erreichbarkeit a ller Mitarbeitenden – unabhängig von der Hierarchiestufe – ist für mich zentral. Dabei spielt die Wahl des Kommunikationsmittels keine Rolle. Unsere Teamleiterinnen und Teamleiter führen zudem mit allen Mitarbeitenden wöchentliche Gespräche. Events aller Art haben wir 2020 digital gefeiert, selbst das 15-jährige Firmenjubiläum fiel darunter. Was gehört zu einem gut eingerichteten digitalen Arbeitsplatz? Zuallererst gehört dazu ein hohes Mass an Selbstbestimmung für sich selbst und für jedes Team. In Sachen Equipment ist ein schöner Mac oder PC wichtig – bei ti&m wählen die Mitarbeitenden ihre Geräte selbst aus. Es braucht Stehpulte mit Platz für kreative Unordnung, ergo-
nomische Bürostühle, Docking-Stationen für grosse Bildschirme und schliesslich einen Kopfhörer mit Mikrofon für Videokonferenzen. Was macht eine gut ausgestattete digitalisierte Firma attraktiv? Der digitale Arbeitsplatz kann überall auf der Welt sein, wichtig ist die Ergonomie, und dass sich die Mitarbeitenden wohlfühlen. Und wenn man sich im Büro aufhält, braucht es eine Infrastruktur, die den Leuten Möglichkeiten der Ruhe, des Rückzugs und der Kreativität gibt. Dazu muss es Bereiche des Austauschs und des Konsums geben. Dort zu verweilen und sich mit den Kolleg innen und Kollegen zu beraten, oder die nächste grosse Idee auszubrüten – das sollte das Ziel eines modernen digitalen Arbeitsplatzes sein. Hybrides Arbeiten, wie Sie es skizzieren, benötigt weniger Büroraum, die Mietkosten für Unternehmen sinken. Wohin führt diese Reise? Jeder ungenutzte Büroplatz verursacht Kosten, viele Unternehmen haben enormes Sparpotenzial bei der Miete. Dies können sie teilweise r einvestieren, indem sie sich in der Jagd um Talente besser positionieren und spannendere Zeitmodelle und interessantere Arbeitswelten schaffen. Kurzum: Welches Einsparpotenzial ist realistisch? Wir gehen davon aus, dass die Arbeitsplatzkosten langfristig um 25 bis 30 Prozent sinken werden – ohne IT-Aufwendungen. Aber die Digitalisierung findet so oder so statt. Diese Kosten kommen ohnehin auf viele Unternehmen zu. Gibt es bei Ihnen persönlich etwas, was Sie längst hätten digitalisieren können, aber lieber analog behalten? Gesprächsnotizen schreibe ich lieber mit Stift auf Papier als auf einem Handy oder iPad, um dem Gegenüber meine ungeteilte Aufmerksamkeit widmen zu können. Auch bei kreativen Tätigkeiten wie Brainstorming, Diskussionen oder Feedbackrunden schreibe ich lieber auf einen Flipchart. In den letzten M onaten musste ich zwangsläufig auf geteilte digitale Dokumente umstellen. Es hat trotzdem Spass gemacht und tolle Lösungen hervorgebracht. Dieser Inhalt wurde von NZZ Content Creation im Auftrag von ti&m erstellt.
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Freitag, 16. Juli 2021
Nach der Pandemie ist vor dem nächsten Toprisiko Ein Leben ohne Risiko gibt es nicht. Und es ist auch nicht Staatsaufgabe, in die Rolle des Pseudoversicherers zu schlüpfen. Gefragt sind Public-Private-Partnerships und ein systematisches Vorsorgedenken. JAN MÜHLETHALER
Risiken begleiten uns ein Leben lang und bei jeder Entscheidung, die wir treffen. Manchmal sind wir uns ihrer bewusst, manchmal vergessen oder verdrängen wir sie und wähnen uns in falscher Sicherheit. Das Leben mit Risiken – nicht immer ist es bequem. Die Aufgabe der Privatversicherer ist es, genau diese Risiken einzuschätzen. Sie zu antizipieren und zu quantifizieren, um der Gesellschaft einen Teil der Risikolast abzunehmen, wirtschaft liche Sicherheit zu gewähren und Innovation zu ermöglichen. Mit Pandemien beschäftigt sich die Versicherungswirtschaft Kraft ihrer Funktion seit Jahren. Und obwohl die Privatversicherer von der Corona-Pandemie keineswegs unvorbereitet getroffen wurden, fehlte, was bei anderen Risiken die Grundlage unseres Geschäfts bildet: eine verläss liche Datenlage und die Möglichkeit zur Risikodiversifikation. Darum kommt die Versicherungsbranche mit gemischten Gefühlen aus der Pandemie. Zum einen ist es uns gelungen, die Servicequalität auch aus dem Homeoffice aufrechtzuerhalten. Zum anderen hat uns die Corona-Pandemie die Grenzen unserer Geschäftstätigkeit aufgezeigt. Grenzen, die dann zu Tage treten, wenn nicht der Zufall über das Schadenausmass entscheidet, sondern der Bundesrat zwar aus nachvollziehbaren Gründen einen Lockdown verhängt und etliche Branchen durch ein und dieselbe Ursache lahmgelegt werden. Ver
sicherungen sind dafür ausgelegt, dass ein Kollektiv von Vielen für Schäden von Einzelnen aufkommt. Es ist das Prinzip der Solidarität. Dieses Prinzip funktioniert nicht mehr, wenn die Schäden überall und gleichzeitig eintreten.
Schulden für nächste Generation Die Corona-Pandemie, sie mag sich langsam dem Ende zuneigen – was sie hinterlässt, wird nachhaltige Folgen haben. Mit seinen Ad-hoc-Massnahmen hat der Bund Schulden von über 70 Milliarden Franken angehäuft. Eine Bürde, die primär die kommende Generation zu tragen hat. Was also tun, damit uns das nächste Toprisiko nicht unvorbereitet trifft? Aus Sicht der Versicherungsbranche liegt die Antwort auf
Einzelne Ereignisse bleiben versicherbar, stark korrelierende Schäden übersteigen die Kapazitäten der Versicherer.
der Hand: Es braucht eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft, damit Toprisiken künftig tragbar und versicherbar sind. Dabei muss der Staat einen Grossteil der Finanzierung sicherstellen, derweil die Privatversicherer ihre Infrastruktur und ihre Expertise in der Schadenabwicklung beisteuern. Zwar hat der Bundesrat einem gemeinschaftlich erarbeiteten Lösungsansatz für eine Pandemieversicherung fürs Erste eine Absage erteilt. Die Diskussion ist damit aber noch lange nicht vom Tisch: Verschiedene politische Vorstösse zeigen, dass es nicht erstrebenswert ist, im Status quo zu verharren und auch bei einer nächsten Pandemie auf Ad-hoc-Lösungen zurückzugreifen. Die Gefahr, dass uns in den kommenden Jahren gleich die nächste Pandemie bevorsteht, mag gering sein. Und dennoch hat Corona unsere Sinne dafür geschärft, was an Toprisiken sonst noch auf uns zukommen könnte. Zum Beispiel eine Cyberattacke, die nicht nur einzelne Betriebe lahmlegt, sondern ganze Infrastrukturen blockieren kann. Die möglichen Folgeschäden sind kaum auszu denken. Obwohl das Bewusstsein und entsprechend die Prävention für Cyber risiken wachsen, lässt sich das Risiko nicht auf null minimieren. Eine breite Palette an Versicherungslösungen schafft hier Abhilfe und kann dennoch nur Einzelereignisse abdecken. Derweil wir in der Prävention schon eng mit dem Bund zusammenarbeiten, sind auch hier die Fragen einer Versicherungslösung ungeklärt. Dasselbe gilt für Strommangellagen
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Plädiert für einen gesellschaftlichen Risikodialog: Jan Mühlethaler, Mitglied PD der Geschäftsleitung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV. oder grosse Naturkatastrophen: Einzelne Ereignisse bleiben versicherbar, stark korrelierende Schäden übersteigen die Kapazitäten der Versicherer.
Keine Ad-hoc-Lösungen mehr Politik, Wirtschaft, Bevölkerung und Privatassekuranz sind gut beraten, Toprisiken gemeinsam zu debattieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Immer im Wissen, dass es keine Vollkaskoversicherung für Toprisiken gibt. Wir Versicherer
sind es uns und der Gesellschaft schuldig, uns weiter mit solchen Szenarien zu befassen und damit die Resilienz unserer Volkswirtschaft zu stärken. Denn was aus der Pandemie bleibt, ist die Erkenntnis, dass eine Lösung «ex ante» auch ordnungspolitisch einer Lösung «ex post» vorzuziehen ist. Jan Mühlethaler ist Mitglied der Geschäfts leitung des Schweizerischen Versicherungs verbandes SVV und leitet das Ressort Public Affairs und Kommunikation.
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Publireportage
Wir kaufen Ihr Haus und geben es nie wieder her Die Zeit, als wir alle zu Hause bleiben sollten, hat es gezeigt. Die Pflicht zum Homeoffice ebenso: Der Wert der eigenen Wohnung ist unbezahlbar. Und genau das sind immer mehr Mieten in der Stadt Zürich. Das Ergebnis: Menschen, die darauf angewiesen sind, finden keine erschwingliche Wohnung. Dagegen treten wir an.
Die Stiftung PWG erwirbt Liegenschaften und vermietet sie preisgünstig an eine breite Zielgruppe. Bei der Vermietung achten wir auf eine Mindestbelegung, die Dringlichkeit und die finanziellen Verhältnisse. Doch die Nachfrage nach unseren günstigen Wohnungen übersteigt das Angebot bei Weitem. Deshalb suchen wir laufend käufliche Liegenschaften in der Stadt Zürich.
«Menschen, die darauf angewiesen sind, finden keine erschwingliche Wohnung. Dagegen treten wir an.» Die ansässige Mieterschaft kann nach dem Erwerb der Liegenschaft durch die Stiftung PWG zu den gleichen Mieten bleiben. Unsere Mieten sind im Durchschnitt einen Drittel günstiger als der Markt und langfristig gesichert. Denn ein umsichtiges Vorgehen erhält den Wert der Liegenschaften, die dauerhaft im Bestand der Stiftung PWG verbleiben.
Meine Marketing Agenda: FOKUS. Wichtiger denn je! 19. August 2021, Kongresshaus Zürich Tickets: swissmarketingforum.ch
Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohnund Gewerberäumen der Stadt Zürich
pwg.ch
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Die Nachwirkungen der Krisenhilfe Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Covid-19-Kredite, Härtefallgelder und Kurzarbeitsentschädigungen bezogen. Nun gilt es, die bezogenen Krisenhilfen gutzumachen und die damit verbundenen Auflagen zu erfüllen. Eine Bestandsaufnahme. BORIS BLASER
«Ob das riesige Wirtschafts programm den erwünschten Nutzen bringt, werden erst die nächsten Monate zeigen.»
Beim Ausbruch der Corona-Pandemie und im darauffolgenden Lockdown hat die Schweizer Politik rasch und pragmatisch gehandelt. Der Bund hat zusammen mit den Banken die Covid19-Kredite lanciert und das etwas angestaubte Mittel der Kurzarbeitsentschädigungen aus der Mottenkiste geholt und daraus ebenfalls eine unbürokratische Soforthilfe gestartet. So konnten besonders betroffene Unternehmen schon nach kurzer Zeit finanzielle Unterstützung des Staates beziehen. Als letzter Punkt kamen dann die Härtefallgelder dazu. Anspruchsberechtigt waren in erster Linie Firmen, die aufgrund der Pandemie sehr starke Umsatzrückgänge erlitten oder ihren Betrieb auf behördliche Anordnung während mehr als 40 Kalendertagen einstellen mussten.
Die Summen Mit dem gegenwärtigen Abklingen der Fallzahlen und der allmählichen wirtschaftlichen Normalisierung neigen sich die Möglichkeiten, Härtefallgelder zu beantragen, dem Ende zu oder sind bereits ausgelaufen. In den Vordergrund rückt jetzt die Frage, welche Auflagen die Unternehmen, die finanzielle Unterstützung aus den verschiedenen Töpfen bezogen haben, berücksichtigen müssen. Um die Grösse der Hilfen etwas einordnen zu können, hier einige Zahlen dazu: Es wurden im Jahr 2020 einerseits Covid-19-Kredite im Umfang von 17 Milliarden Franken zugunsten von über 139 000 Unternehmen gesprochen. Dazu kamen 3,2 Milliarden Franken Härtefallhilfe in der Form von zinsfreien Darlehen und À-fonds-perduBeiträgen. Diese Eckdaten beschreiben das grösste Wirtschaftsprogramm, das die Schweiz je gestemmt hat. Während die Covid-19-Kredite und die Darlehen vollumfänglich zurückgeführt werden
müssen, sind die À-fonds-perdu-Beiträge im Grundsatz nicht rückzahlungspflichtig.
Hat’s geholfen? Die grösste Zahl von Firmen, welche die Anspruchskriterien für finanzielle Unterstützung erfüllten, findet sich in der Gastronomie – gefolgt von der Hotellerie und vom Detailhandel. In diesen Branchen haben viele Betriebe die Pandemie trotz zum Teil schneller Unterstützung nicht überlebt. Manchem Unternehmen, das schon vorher auf wackligem Grund stand, war nicht mehr zu helfen: Weil die Gelder zu spät eintrafen, da der zuständige Kanton das entsprechende Programm erst mit Verzögerung auflegte oder da das Zusammentragen der Fakten und das Einreichen der Gesuche viele Firmen überforderte. Gerade kleinere Unternehmen, die sich häufig nicht auf eine zeitnahe Buchführung abstützen konnten, haben in dieser Situation wertvolle Zeit verloren und mussten versuchen, die Verbuchung ihrer Belege zu bewältigen oder zu organisieren. So wurde der Faktor Zeit, der in einer solchen Krisensituation ausschlaggebend ist, vielen Firmen zum Verhängnis. Bleibt die Erkenntnis, dass auch kleinere Unternehmen gut daran tun, eine möglichst aktuelle und lückenlose Buchführung sicherzustellen. Ob das riesige Wirtschaftsprogramm den erwünschten Nutzen bringt, werden erst die Konkurs- und Liquidationszahlen der nächsten Monate zeigen. Leider ist davon auszugehen, dass noch einmal eine grössere Flurbereinigung bevorsteht. Die Unterstützungsmassnahmen waren zur Überbrückung gedacht und sind kaum dazu geeignet, ein Unternehmen aus einer grundlegenden betriebswirtschaftlichen Talsohle zu hieven.
Wie weiter … Firmen, die Gelder bezogen haben und sich auf dem Weg zu einer wirtschaftli-
Boris Blaser ist Vorstandsmitglied von TREUHAND|SUISSE Sektion Zürich. chen Normalisierung befinden, müssen sich jetzt mit einer Reihe von Vorgaben und praktischen Problemen beschäftigen. Wie die Covid-19-Kredite sind ebenso die Härtefallgelder an strikte Bedingungen geknüpft. Die Unternehmen dürfen zum Beispiel keine Dividenden ausschütten. Gewichtiger scheint ein Punkt, der sowohl bei den Covid-19-Krediten als auch bei den Härtefallhilfen problematisch ist: Der Bezug von Geldern aus dem Betrieb, die dann als Kontokorrent oder Darlehen ausgestaltet werden. Diese Praxis ist in KMU gängig – in diesem Punkt ist das grösste Potenzial für Vergehen im Rahmen der Unterstützungsgelder zu befürchten. Als kleines Beispiel sei angeführt, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer einen lockeren Umgang mit der Firmen kreditkarte pflegen. Da ist auch manchmal ein privater Bezug drin. Ob absichtlich oder nicht, solange das KMU im Besitz der Unterstützungsleistungen oder an entsprechende Fristen gebunden ist, müssen solche Bezüge sofort zurückerstattet werden. Dass sie nicht mehr als Kavaliersdelikt abgetan wer-
den können, zeigt die Anzeigenstatistik des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) über die Covid-19-Kredite. Für Firmen mit mehr als 5 Millionen Franken Jahresumsatz gilt eine weitere Auflage. Die staatliche Hilfe soll Verluste abfedern, aber nicht zu Unternehmensgewinnen respektive Überentschädigungen führen. Deshalb müssen Firmen, die Härtefallgelder bezogen haben und im Jahr 2021 einen Gewinn erzielen, diesen im Umfang des erhaltenen Betrags an den Staat zurückzahlen. Wie gut Bund und Kantone mit der Umsetzung dieser Auflagen zurechtkommen, ist eine andere Frage. Die Menge der betroffenen Unternehmen und die fehlende Erfahrung mit dieser Art von Finanzverwaltung machen diese Aufgabe mehr als anspruchsvoll. Da die ganze Angelegenheit der Unterstützungsgelder für alle Seiten neu ist, wird es auch in nächster Zeit noch viele rechtliche Angelegenheiten zu klären geben. Boris Blaser, dipl. Treuhandexperte, ist Gründer von B&B Concept sowie Vorstands mitglied des Schweizerischen Treuhänder verbands TREUHAND|SUISSE Sektion Zürich.
5 Faktoren, die den Markt für Hochzinsanleihen attraktiv machen Das aktuelle Ultra-Niedrigzinsumfeld stellt für Vermögensverwalter eine Herausforderung dar. Hochzinsanleihen können auch bei niedriger Laufzeit hohe Erträge liefern. Weltweit 17 Trillionen USD an Anleihen mit negativer Verzinsung. Dieses Niedrigzinsumfeld zwingt Anleger dazu, ihre Anleihenallokation anzupassen. Globaler Anleihemarkt nach Renditesegmenten Angesichts der attraktiven Renditen von Hochzinsanleihen, die bei über 4% liegen, sehen wir eine starke Bereitschaft der Anleger, den betreffenden Unternehmen, die wegen der Pandemie vorübergehende Liquiditätsengässe erleben, Kapital bereitzustellen. Unserer Ansicht nach werden folgenden Faktoren im in der zweiten Jahreshälfte 2021 den Hochzinsmarkt prägen: Fundamentaldaten Das Hochzinsuniversum verfügt derzeit über das besten Ratings seit Langem. Wenn wir die Kreditqualität von heute mit der vor der Pandemie vergleichen, können wir eine Zunahme von BB-Ratings verzeichnen, während die Zahl der CCC-Ratings unverändert geblieben ist. Geldpolitik Wir erwarten eine allmähliche Normalisierung der Geldpolitik sowie potenzielle Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Entwicklung der zugrunde liegenden
PD
Renditekurven. Hochzinsanleihen sind besser in der Lage, die Normalisierung der Kurve zu verkraften, die in den nächsten 24 Monaten in den USA eintreten könnte. Technische Überlegungen Angesichts der Tatsache, dass die Duration des Portfolios im Bereich von 3,5 bis 3,75 Jahren liegt, erwarten wir eine Erholung der Portfoliozuflüsse, denn Hochzinsanleihen dürften nicht besonders empfindlich auf ein Umfeld steigender Zinsen reagieren. Politik und Fiskalpolitik Wir gehen von einer allgemeinen Normalisierung der Geldpolitik aus, die jedoch nur langsam vonstatten gehen und daher keine grösseren Auswirkungen auf den Hochzinsmarkt haben dürfte. Titelspezifische Risiken Wir sehen Gelegenheiten bei Titeln, die im Jahr 2020 Schwierigkeiten hatten, die jedoch in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Konjunkturerholung fallende Spreads und höhere Renditen verzeichnen könnten.
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