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Freitag, 29. Oktober 2021

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Was Sie über 1e-Vorsorgepläne unbedingt wissen sollten Die Schweizer Vorsorge fusst auf drei soliden Säulen. Aber die Überalterung und die tiefen Zinsen setzen dem System zu. Aus diesem Grund wird die private Vorsorge immer wichtiger – auch für Unternehmer und Kadermitarbeitende. MARTINA WACKER

Führungskräfte, Kadermitarbeitende, Unternehmerinnen und Unternehmer stehen täglich vor grossen Herausforderungen. Sie sind es sich gewohnt, zu komplexen Fragenstellungen konsequente Entscheidungen zu treffen. Doch wenn es um die eigene Rente geht, tun sich einige von ihnen schwer. Teilweise aus Zeitgründen, teilweise aus Komplexitätsgründen. Dabei bietet insbesondere die zweite Säule äusserst attraktive Möglichkeiten, um die Vermögensplanung in die eigene Hand zu nehmen und dabei auch steuerliche Vorteile zu realisieren.

Obligatorische und überobligatorische Altersguthaben Das Vorsorgesparen in der zweiten Säule wurde vom Gesetzgeber weitgehend steuerlich privilegiert. Allerdings unterliegt die berufliche Vorsorge strengen staatlichen Vorschriften: Das Obligatorium, also die staatlich vorgegebenen Mindestleistungen für die Altersrente, erstreckt sich gemäss des BVGGesetzes von 21 510 bis 86 040 Franken Jahreslohn. Für diesen Bereich ist eine Mindestverzinsung der Guthaben von aktuell 1 Prozent sowie ein Umwandlungssatz (damit wird das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgewandelt) von 6,8 Prozent gesetzlich vorgeschrieben.

Heute ist Eigeninitiative gefordert Etwas freier sind die Vorsorgeeinrichtungen bei den überobligatorischen Altersguthaben. Sie können hier die Verzinsung sowie den Umwandlungssatz frei wählen. Allerdings: Um die Kosten des (zu) hohen Umwandlungssatzes im Obligatorium und die lebenslange Garantie der Renten finanzieren zu können, kürzen die Vorsorgeeinrichtungen die überobligatorischen Leistungen seit ein paar Jahren stark. Das Überobligatorium umfasst die Lohnanteile über 86 040 Franken, respektive Sparbeiträge, die über dem gesetzlichen Minimum liegen.

Angesichts der tieferen Renten wird es immer wichtiger, in die eigene Vorsorge zu investieren. Eine Massnahme bildet dabei die freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie lohnen sich besonders für Versicherte, die älter als 50 sind und bei denen allmählich die Pensionierung ins Blickfeld rückt. Aufgrund des höheren Einkommens und der wenigen Jahre bis zur Pensionierung, ist der Steuereffekt hier besonders gross. Als Ergänzung zu den Einzahlungen und den freiwilligen Einkäufen in die zweite Säule öffnen sogenannte 1e-Vorsorgepläne weitere Optimierungsmöglichkeiten. Die Vorsorgelösung steht Erwerbstätigen zur Verfügung, die im Jahr mehr als 129 060 Franken verdienen – sofern ihr Arbeitgeber natürlich eine 1e-Vorsorge anbietet. Dabei wählen die Versicherten aus mehreren Anlagevarianten ihre individuell passende Lösung und bestimmen so selbst, wie ihr Vorsorgeguthaben über der Lohnschwelle von 129 060 Franken angelegt wird.

Anlagestrategie auf eigene Bedürfnisse abstimmen 1e-Pläne gibt es schon länger. Jedoch rücken sie erst jetzt vermehrt in den Vordergrund. Der Grund: «Dank einer Änderung in den Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes müssen die Pensionskassen ihren Versicherten in 1e-Plänen im Austrittsfall keine Mindestleistungen mehr mitgeben», sagt Hansruedi Scherer, Verwaltungsratspräsident und Partner des Beratungsunternehmens PPCmetrics, das Pensionskassen und andere institutionelle wie auch private Investoren berät. «Erst seit dieser Kapitalschutz gefallen ist und das Anlagerisiko im positiven wie auch im negativen Fall vom Versicherten getragen wird, ist die Einführung von individuell wählbaren Anlagestrategien überhaupt ohne rechtliche Risiken möglich geworden», erklärt Scherer die Neuerung.

Mit einem 1e-Vorsorgeplan können Kadermitarbeitende ihr Spar- und Einkaufspotenzial ausschöpfen.

Versicherte haben Wahlfreiheit Der grosse Trumpf der 1e-Vorsorgelösungen ist die Wahlfreiheit der Versicherten: Während im Obligatorium und Überobligatorium die Anlagestrategie vorgegeben ist, kann hier zwischen verschiedenen Risikostrategien gewählt werden. Dafür stehen den Versicherten bis zu zehn Anlagestrategien zur Wahl. Eine davon muss mindestens risikoarm sein. Jeder Versicherte kann die Anlagestrategie auf seinen persönlichen Anlagehorizont und seine Risikofähigkeit abstimmen und somit die Rendite seiner Vorsorgegelder nachhaltig optimieren. Wichtig: Sowohl Gewinne als auch Verluste werden dem individuellen Vorsorgekonto des Versicherten zugerechnet. Individuelle Vorsorgemodelle wie die 1e-Pläne entsprechen gerade bei Besserverdienenden einem Bedürfnis. «Weil

PD

viele Unternehmen nur einen Teil der Lohnsumme versichern, führt dies bei Angestellten mit höherem Einkommen zu einer Vorsorgelücke», sagt Scherer von PPCmetrics. Mit einem 1e-Vorsorgeplan würden Kadermitarbeitende und Führungskräfte die Möglichkeit erhalten, ihr Spar- und Einkaufspotenzial auszuschöpfen.

Beziehen Unternehmerinnen und Unternehmer allerdings anstelle einer Dividende ein höheres Salär und nutzen dieses für Einkäufe in eine 1e-Vorsorgelösung, wird das bezogene Einkommen nicht versteuert. Mit diesem vorgehen kann die hohe Liquidität im Betrieb nach und nach praktisch steuerfrei abgebaut werden.

1e-Pläne lohnen sich auch für Firmeninhaber

Mehr Selbstbestimmung in der Vorsorge

Aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren von einem 1e-Plan. Viele Firmeninhaber sehen sich mit der Zeit mit einem Überschuss an liquiden Mitteln im Geschäftsvermögen konfrontiert. Die Auszahlung mittels Dividende führt hier oft nicht zur erwünschten Steuerfolge. Zudem erschwert der hohe Anteil an liquiden Mitteln eine allfällige Nachfolgeplanung.

1e-Vorsorgepläne sind eine Antwort auf den zunehmenden Wunsch nach einer Individualisierung des Vorsorgesparens. Dank der Gesetzesänderung, der Selbstbestimmung bei der Anlagestrategie sowie der hohen Transparenz dürften 1e-Vorsorgepläne deshalb inZukunft stärker nachgefragt werden – sowohl von Kadermitarbeitenden als auch von Unternehmern.

1e-Pläne lohnen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen Die Vorteile für Arbeitnehmende: Jeder Versicherte wählt die Anlagestrategie entsprechend seinem Risikoprofil und Anlagehorizont. Dafür stehen den Versicherten bis zu zehn verschiedene Anlagestrategien zur Auswahl. Eine davon muss mindestens risikoarm sein. Bei den 1e-Vorsorgeplänen wird der gesamte Nettoerfolg der Anlagen vollumfänglich dem Kadermitarbeitenden gutgeschrieben. Im Gegenzug verzichtet der Versicherte auf eine Zinsgarantie, auf eine garantierte Rente und trägt das Verlustrisiko.

Eine Umverteilung der Kapitalerträge zugunsten anderer Versicherter ist ausgeschlossen. Der Anlageerfolg wird vollumfänglich den einzelnen Versicherten gutgeschrieben und das gesparte Geld gehört dem Versicherten alleine, so wie das etwa in der Säule 3a der Fall ist. Die geleisteten Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Möglich sind auch freiwillige Einkäufe. Unternehmerinnen und Unternehmer können via 1e-Pläne liquide Mittel einfacher ins private Vermögen übertragen.

Die Vorteile für Arbeitgebende: Da die Versicherten das Anlagerisiko selber tragen, ist bei den 1e-Vorsorgelösungen Unterdeckung nicht möglich. Das führt wiederum zu einer Reduktion der Pensionskassenverpflichtungen. 1e-Vorsorgelösungen können den Arbeitgebern helfen, qualifizierte Führungskräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Zusatzvorsorge kann in einem Unternehmen schnell und zügig eingeführt werden.

1e-Pläne im Kontext der beruflichen Vorsorge Versichert werden Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG.

CHF 860 400 Überobligatorium

1e-Plan

CHF 129 060 CHF 86 040 CHF 21 510

Obligatorium QUELLE: CREDIT SUISSE


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Finanzmärkte: Wohin geht die Reise? Nach einer anhaltenden Erholungsphase hat die Verunsicherung an den Finanzmärkten zuletzt wieder deutlich zugenommen. Die Anlagestrategen von UBS, Raiffeisen Schweiz und der Zürcher Kantonalbank über die Gefahr einer Stagflation, anhaltende Lieferengpässe und die Marktentwicklung in den kommenden Monaten. ROBERTO STEFANO

Mitte August war die Welt für die Anleger in der Schweiz noch in bester Ordnung: Die Unternehmen hatten mit ihren Semesterergebnissen die hohen Erwartungen der Investoren erfüllt, der breite Swiss Performance Index (SPI) erreichte mit 16 094 Punkten einen neuen Höchststand, und auch die Covid-19-Infektionszahlen blieben stabil. Doch bereits im September folgte die Ernüchterung. Sorgen um die anhaltenden globalen Lieferengpässe sowie steigenden Energiepreise, die Probleme des chinesischen Immobilienkonzerns Evergrande oder die erneute Zunahme der CoronaInfektionen in Ländern wie Grossbritannien haben an den Märkten zu einer starken Verunsicherung geführt. Mittlerweile macht sogar das Gespenst der Stagflation die Runde. Für viele Anleger stellt sich deshalb die Frage, ob sie ihre Strategie nun grundlegend überdenken müssen. Die Antwort fällt uneinheitlich aus, zumindest, wenn man den Einschätzungen der Anlagestrategen von UBS, Raiffeisen und der Zürcher Kantonalbank (ZKB) folgt.

Stagflation: Sehen Anleger zu schwarz? Was das Risiko einer Stagflation betrifft, also einer wirtschaftlichen Stagnation bei einer gleichzeitigen Geldentwertung, scheinen die Befürchtungen derzeit etwas überhöht zu sein. «Die Anleger sehen die Situation zu schwarz», ist jedenfalls ZKB-Chief-Investment-Officer Christoph Schenk überzeugt. Zwar stelle man eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums fest. Von einem wirtschaftlichen Stillstand, der nötig ist, damit eine Stagflation eintrifft, sei man aber noch weit entfernt. Zudem gibt er zu bedenken, dass das hohe Wirtschaftswachstum der vergangenen Monate vor allem als Reaktion auf den Einbruch durch die Covid-19-Pandemie erfolgte. «Die Erholung, zusätzlich unterstützt durch staatliche Eingriffe, war sehr eindrücklich. Nun zeigen sich gewisse Normalisierungstendenzen, die auch einmal etwas schmerzlich sein können», so Schenk. Das System müsse sich wieder einpendeln. Dass deshalb bereits die Angst vor einer Stagflation umgeht, hält er für übertrieben. Zumal die Zahlen der Unternehmen für das dritte Quartal bisher ansprechend ausgefallen seien. Dies lasse darauf schliessen, dass sie die steigenden Kosten weitergeben und ihre Margen entsprechend halten können. «Die Inflationszahlen sind hoch – allerdings hauptsächlich in den USA und als Folge der vorangehenden

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Schwächephase. Wir sollten daher nicht den Teufel an die Wand malen», ist der ZKB-CIO überzeugt. Das Risiko einer Stagflation halten auch Stefan Meyer und Florian Germanier vom UBS GWM Chief Investment Office für gering: «Wir sind der Meinung, dass die zunehmende Inflation von temporären Faktoren wie dem Anstieg der Rohstoffpreise und den Lieferengpässen angetrieben wird.» Letztere dürften sich gemäss den Anlageexperten mit den abflachenden Nachholeffekten sowie den zusätzlichen Investitionen in Logistik- und Hafenkapazitäten im kommenden Jahr reduzieren. «Für eine anhaltende Inflationsdynamik müssten auch die Löhne der Arbeitnehmenden flächendeckend ansteigen, was wir angesichts der Erfahrung der vergangenen Jahre und dem unterausgelasteten Arbeitsmarkt als unwahrscheinlich erachten», so Meyer und Germanier weiter.

Lieferengpässe: Bleibt Problem bis 2023? Deutlich kritischer ist Matthias Geissbühler, Chief Investment Officer von Raiffeisen Schweiz. Er verweist einerseits auf die extrem starke Performance der Märkte in den vergangenen Monaten, mit einem überdurchschnittlichen Plus von 20 Prozent in den USA sowie zweistelligen Zuwachsraten in Europa und der Schweiz. «Die Luft wird dünn», befürchtet er. Bereits in der aktuellen Gewinnsaison erwartet er erste Korrekturen, wenn sich die steigenden Inputkosten in einem zunehmenden Margendruck niederschlagen. Angesichts dessen, erhöht sich für ihn auch das Risiko einer Stagflation. «Eine höhere Inflation war zwar für 2021 erwartet worden. Dass diese nun bereits über fünf Monate andauert und in den USA satte 5 Prozent beträgt, zeigt, dass das Phänomen wohl nicht nur temporär ist», begründet er. Insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft und die damit verbundene steigende Konsumnachfrage zeichnen sich wegen den Lieferengpässen Preissteigerungen ab. «Die Auswirkungen der Lieferengpässe zeigen sich schon heute, wenn Apple beispielsweise die Produktion des iPhone 13 massiv reduzieren muss», gibt Geissbühler zu bedenken. Das Problem der Lieferengpässe dürfte gemäss dem Raiffeisen-CIO zudem noch länger anhalten. «Wie der drittgrösste Chiphersteller, Taiwan Semiconductor, zu den Quartalszahlen vermeldete, dürfte der Lieferengpass in diesem Bereich noch weit ins Jahr 2022 reichen, wenn nicht gar darüber hinaus», sagt er.

Für den Anlageexperten der ZKB, Christoph Schenk, dürften die derzeitigen Lieferengpässe dagegen kaum von Dauer sein. Angesichts der fragilen globalen Lieferketten sei die aktuelle Situation mit den weltweiten Lockdowns einfach zu erklären. «Das ganze System wurde in kürzester Zeit gestoppt und muss jetzt erst wieder hochgefahren werden. Da erstaunt es nicht, dass es sich zuerst wieder einpendeln muss», sagt er. Dasselbe gelte auch in Bezug auf die Energiepreise, wo der abrupte Stillstand der Wirtschaft dazu geführt habe, dass gewisse Anbieter aus dem Markt katapultiert wurden. Diese müssten ihre Produktion nun erst wieder aufnehmen. «Hinzu kommt in diesem Bereich auch politisches Versagen, wenn in England beispielsweise wegen des Klimas auf Gas umgestellt wird und gleichzeitig ein Preisdeckel auf Strom festgesetzt wird», begründet er. Die steigenden Rohmaterial- und Basiskomponentenkosten sowie Transportkosten geben auch den Anlageexperten der UBS zu denken. Sollten diese nicht durch Kostensenkungen oder Preiserhöhungen kompensiert werden können, kämen die Margen unter Druck. «Zudem belasten Lieferkettenengpässe das Umsatz- und damit auch das Gewinnwachstum», sind Stefan Meyer und Florian Germanier von der UBS überzeugt. Für die Investoren bedeute das mehr Risiken, dass gewisse Firmen die Umsatzund Gewinnerwartungen nicht erfüllen können. «Wir empfehlen deshalb einerseits selektives Investieren sowie eine gute Diversifikation.»

Raiffeisen

Zürcher Kantonalbank

Aktien

50 Prozent

43,5 Prozent

48 Prozent

Obligationen

30 Prozent

33,5 Prozent

36 Prozent

Alternative Anlagen (Immobilien, Gold, Hedge Funds)

15 Prozent

7 Prozent Gold, 7 Prozent Immobilien

5 Prozent Gold, 5 Prozent Immobilien

Ausblick 2022: Normalisierung oder Schwäche?

Cash

5 Prozent

9 Prozent

6 Prozent

Was den Ausblick für das Jahr 2022 betrifft, so fallen die Prognosen, angesichts der unterschiedlichen Einschätzungen der aktuellen Lage, ebenfalls heterogen aus. Die UBS geht davon aus, dass das Wirtschaftswachstum zuletzt den Zenit überschritten hat, da sich die Nachholeffekte abgeflacht haben, und sich gleichzeitig die Situation um die Liefer- und Produktionsengpässe verschärft hat. Da die Haushalte aber weiterhin über eine erhöhte Sparquote verfügen würden, die mit der Öffnung der Wirtschaft in den kommenden Quartalen teilweise zurück in den Konsum fliesse, werde das Wachstum 2022 weiterhin über dem langfristigen Trend liegen. «Eine Herausforderung stellen die globalen Lieferengpässe dar und ein allfälliger Anstieg der Covid19-Fallzahlen in den Wintermonaten», heisst es bei der UBS. Die beschleunigte Digitalisierung präsentiere hingegen

Chancen zu Produktionsverbesserungen in Branchen wie dem Gesundheitswesen und dem öffentlichen Sektor. Deutlich optimistischer ist wiederum Christoph Schenk. Der ZKB-CIO erwartet im kommenden Jahr, ausser in China und den Schwellenländern, ein überdurchschnittliches Wachstum – wenn auch unter dem Niveau von 2021. Seine Zuversicht begründet er mit der Rückkehr zur Normalität und den in der Krise getätigten Optimierungsmassnahmen der Unternehmen. «Nach einer von Nebengeräuschen begleiteten Normalisierung dürfte die Ertragslage bei den Firmen noch besser sein als bisher», erklärt er. Er gibt aber auch zu bedenken, dass dazu die Staatshilfen zum richtigen Zeitpunkt gestoppt, die Zinsen nur massvoll angehoben und keine weiteren Coronamassnahmen verhängt werden dürfen.

Debatte

NZZ-Foyer, Zürich Tickets und Informationen: nzz.ch/live +41 44 258 13 83

Lieber Risikokapital als Almosen: Immer mehr Donatoren kehren der klassischen Entwicklungshilfe den Rücken. Sie glauben, dass lokale Unternehmerinnen und Unternehmer mehr gegen Armut, Artensterben oder Klimawandel ausrichten können als westliche Entwicklungshelfer. Doch wie können wir in der Schweiz in Unternehmen investieren, die in Entwicklungsländern Stellen schaffen und Probleme lösen? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit Pionieren der Wirtschaftsförderung in armen Ländern.

PD

Asset Allokation bei einer ausgewogenen Anlagestrategie UBS

Unternehmertum statt Entwicklungshilfe? Montag, 15. November 2021 18.30–20.00 Uhr

Die globalen Lieferengpässe könnten bis ins Jahr 2023 anhalten.

Teilnehmende: • Katharina Sommerrock Head of Investor Relations Lightrock • Willi Helbling CEO Stiftung BPN • Ebony Satti Head of Investor Relations BlueOrchard Finance AG • Liliana de Sá Kirchknopf Ressortleiterin Privatsektorförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Moderation: Markus Städeli Redaktor Wirtschaft «NZZ am Sonntag»

Partner:

Auch der CIO von Raiffeisen, Matthias Geissbühler erwartet 2022 ein positives Wachstum – allerdings spürbar weniger stark als 2021. «Wir befinden uns heute bereits wieder über dem Vor-Corona-Niveau, und auch die Vorlaufindikatoren lassen, wenn auch im positiven Bereich, eine deutliche Abkühlung der Wirtschaft erwarten», sagt er. Kaum Zugkraft erwartet er von der Konjunkturlokomotive China, die nur sehr moderat wachsen dürfte. Schliesslich geht er auch von einer restriktiveren Geldpolitik aus. «Die Europäische Zentralbank und die Schweizerische Nationalbank werden sehr wahrscheinlich noch zuwarten, doch in den USA wird das Tapering bald kommen», ist er überzeugt. Bereits im November dürfte die US-Zentralbank Fed die Reduktion des Anleihenkaufprogramms einläuten, eine erste Zinserhöhung könnte nächstes Jahr folgen.


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Sieben Tipps zum Steuernsparen Noch ist sie für viele Leute kein Thema: die Steuererklärung. Wer seine fiskalische Belastung im kommenden Jahr allerdings etwas senken möchte, sollte schon jetzt erste Massnahmen treffen. Wir zeigen, welche. des Reineinkommens abzugsfähig, in vielen Kantonen können auch Zuwendungen an Parteien und Gewerkschaften abgezogen werden.

ROBERTO STEFANO

Wenn Anfang Jahr die Steuererklärung im Briefkasten liegt und uns an unsere fiskalischen Pflichten erinnert, ist es zu spät, um Steuern zu sparen. Nur wer über das ganze Jahr vorausschauend plant, die richtigen Massnahmen trifft und sorgfältig Belege sammelt, kann nämlich die entsprechenden Abzüge geltend machen. Noch bleibt aber genügend Zeit, um einige Vorkehrungen zu treffen. Wir haben sieben wichtige Tipps zusammengetragen, mit denen Sie Ihre Steuerausgaben ganz legal optimieren können.

Tipp 6: Hypotheken Hypothekarschulden und die Schuldzinsen (genauso wie Privatdarlehen, Kleinkredite oder ähnliches) können vom Vermögen respektive vom Einkommen vollumfänglich abgezogen werden. Sind Amortisationen der Hypotheken gefordert, so kann man diese indirekt tätigen, indem man die Rückzahlungen auf ein Konto der Säule 3a einzahlt. Dies dient der Bank als Sicherheit und belässt gleichzeitig die Höhe der Hypothekarschuld unverändert.

Tipp 1: In die 3. Säule einzahlen Der wohl bekannteste Tipp zum Steuernsparen sind Einzahlungen in die 3. Säule. Diese Beiträge sind voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Erwerbstätige mit Pensionskasse können 2021 maximal 6883 Franken abziehen, Personen ohne Pensionskasse maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 34 416 Franken. Damit Sie von den Vorteilen der laufenden Steuerperiode profitieren können, sollten Sie die Einzahlungen bis spätestens Mitte Dezember vornehmen.

Tipp 2: Einkauf in die Pensionskasse Wie die Beiträge in die Säule 3a sind auch freiwillige Beiträge in die Pensionskasse voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Die Höhe des zulässigen Einkaufs ist von der individuellen Deckungslücke abhängig. Den maximalen Betrag kann man bei der Pensionskasse erfragen. Will man den besten Steuereffekt erzielen, lohnt es sich, diesen Betrag über mehrere Jahre einzuzahlen, da damit die Spitze der Progression gebrochen werden kann. Vor der Einzahlung sollte man allerdings auch prüfen, wie es um den finanziellen Zustand der Pensionskasse bestellt ist.

Tipp 3: Abzüge geltend machen

Nur wer vorausschauend plant, kann in der Steuererklärung die entsprechenden Abzüge geltend machen.

können zahlreiche Kosten verrechnet werden. Zu denken ist beispielsweise an jene für Weiterbildung und Umschulung, Fremdbetreuung der Kinder, Krankheit und Unfall, Versicherungsprämien, Wertschriftenverwaltung oder Sozialabzüge. In den meisten Fällen sind hier auch Pauschalabzüge möglich. Fallen effektiv aber höhere Kosten an, sollte man diese vollständig zum Abzug bringen. Wichtig: Sammeln Sie die entsprechenden Quittungen, denn ohne Belege keine Abzüge.

Tipp 4: Abzug für das Arbeitszimmer

Wer energetische Sanierungen vornimmt, kann je nach Arbeit und Kanton zusätzliche Abzüge tätigen.

Bei regelmässiger Arbeit zu Hause ist ein Abzug für das Arbeitszimmer zulässig. Dazu müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein: Gefordert ist zum einen ein spezifisches Arbeitszimmer, zum anderen muss die Arbeit

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im Büro wegen des langen Arbeitswegs von in der Regel mehr als einer Stunde, fehlender Ruhe oder fehlendem Arbeitsplatz unzumutbar sein. Und schliesslich muss die Heimarbeit ein wesentlicher Teil des Gesamtpensums ausmachen. Aber Achtung: Wer diesen Abzug geltend macht, verzichtet im Gegenzug auf die Berufsauslagepauschale. Zur Home-Office-Pflicht infolge der Covid-19-Pandemie und allfälligen Abzügen haben zahlreiche kantonale Steuerämter bereits im Vorjahr erklärt, wie sie die steuerlichen Folgen handhaben. Da nicht alle Ämter gleich vorgehen, lohnt sich ein Blick auf die entsprechenden Webseiten.

Tipp 5: Spenden Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu maximal 20 Prozent

Für Eigenheimbesitzer bestehen zusätzliche Abzugsmöglichkeiten. Neben den Hypothekarschulden fallen hier vor allem die Unterhaltskosten ins Gewicht. Auch hier stellt sich die Frage, ob diese pauschal oder effektiv abgerechnet werden sollen. In den meisten Kantonen kann man sich jedes Jahr neu festlegen. Deshalb sollten in Jahren, in denen nur wenig in den Unterhalt investiert wird, der Pauschalabzug gewählt werden. Fallen dagegen grössere Unterhaltsarbeiten an, lohnt es sich, diese effektiv abzurechnen und wenn möglich über mehrere Steuerperioden zu verteilen. Wer energetische Sanierungen vornimmt, kann je nach Arbeit und Kanton zusätzliche Abzüge tätigen.

Tipp 7: Rechtzeitig Steuern zahlen Nach wie vor erhalten Steuerpflichtige, die im voraus ihre Beiträge leisten, in manchen Kantonen bessere Zinsen als auf den Sparkonti der Banken. Die Vorzugszinsen der Steuerverwaltungen sind in den vergangenen Jahren allerdings markant gesunken und liegen, wenn überhaupt, nur noch leicht über den Sparzinsen. Die Verzugszinsen auf der anderen Seite sind dagegen nach wie vor schmerzhaft. Es lohnt sich also, ein genaues Augenmerk auf die Fälligkeit der Rechnungen zu legen, um nicht in Verzug zu geraten.

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Dieser Punkt versteht sich eigentlich von selbst. Und doch gehen immer wieder Abzüge vergessen – schliesslich

Tipp 6: Unterhaltsarbeiten

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Wer gelassen in die Zukunft blicken will, sollte sich auch über einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung Gedanken machen.

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Selbstbestimmung trotz Urteilsunfähigkeit Autonomie statt Fremdbestimmung. Dafür steht das Schweizer Erwachsenenschutzrecht. Möglich ist das aber nur, wenn wir von unseren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Deshalb ist es wichtig, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung zu erstellen. ANNA SCHNEEBERGER

Deshalb braucht es das Erwachsenenschutzrecht

CREDIT SUISSE

Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht ist ein Teilbereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. In gewissen Situationen bedürfen nicht nur Kinder, sondern auch volljährige Personen Hilfe oder Schutz. Etwa dann, wenn sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder infolge von Altersschwäche urteilsunfähig werden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig dafür, dass hilfsbedürftige Personen geschützt werden und das Gesetz korrekt angewendet wird. Falls nötig, ordnet die KESB eine Beistandschaft an und ernennt für die Unterstützung und Vertretung der Betroffenen einen Beistand. Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht in erster Linie aber die Selbstbestimmung. Wann immer möglich, hat das gesetzliche Vertretungsrecht durch den Ehegatten oder die Ehegattin bzw. den eingetragenen Partner oder die eingetragene Partnerin Vorrang vor behördlichen Massnahmen.

Anna Schneeberger Leiterin Erbschaftsberatung Schweiz, Credit Suisse (Schweiz) AG

Damit dies im Fall einer Urteilsunfähigkeit sichergestellt ist, gibt es zwei Massnahmen: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.

Vorkehren mit Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Im Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige erwachsene Person festlegen, wer sie vertritt, sollte sie nicht mehr selbst für sich sorgen können. Der Vorsorgeauftrag umfasst die Bereiche Personensorge, welche die Pflege und Betreuung regelt, sowie die Vermögenssorge für die Finanzen. Der beauftragten Person können Weisungen für die Erfüllung dieser Aufgaben erteilt werden. Der Vorsorgeauftrag kann handschriftlich abgefasst oder notariell beurkundet werden. Die Patientenverfügung umfasst alle medizinischen Belange. Mit ihr kann festgehalten werden, welche medizinischen Massnahmen erfolgen sollen, falls man das nicht mehr selbst entscheiden kann. Auch kann eine Vertretungsperson ernannt werden, die den eigenen Willen vertritt und Einsicht in die Krankengeschichte erhält. Zudem kann man in einer Patientenverfügung weitere Anordnungen treffen – etwa zur Organspende, zu einer seelsorgerischen Begleitung oder zum gewünschten Sterbeort. Sie kann elektronisch erstellt werden, benötigt aber die eigenhändige Unterschrift.

Dokumente leicht auffindbar machen Beide Dokumente, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung, müssen im

Wer keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung erstellt, kann im Ernstfall fremdbestimmt werden.

Ernstfall leicht gefunden werden können. Allerdings unterscheiden sich die Empfehlungen diesbezüglich. Der Vorsorgeauftrag sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem er für die Familienangehörigen oder andere Vertrauenspersonen zugänglich ist. Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt in das Personenregister eingetragen werden. In manchen Kantonen ist es möglich, den Vorsorgeauftrag zudem auch direkt bei der zuständigen KESB zu hinterlegen. Die Patientenverfügung sollte mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin besprochen und allenfalls der Vertretungsperson ausgehändigt werden. Zusätzlich gehört eine Hinweiskarte zum Aufbewahrungsort der Patientenverfügung mit Notfallkontakten ins Portemonnaie.

Möglichkeiten frühzeitig nutzen Wer keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung erstellt, kann im Ernstfall möglicherweise nicht mehr selbst bestimmen. Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Angehörige und ärztliches Fachpersonal darüber entscheiden, welche medizinische Behandlung erfolgen soll. Etwa darüber, ob lebenserhaltende Massnahmen getroffen werden oder die Maschinen abgestellt werden sollen, sofern keine Aussicht auf Besserung besteht. Ist kein Vorsorgeauftrag vorhanden und kommt auch das Partnervertretungsrecht nicht zum Zuge, so ernennt die KESB einen Beistand.

Unfälle passieren täglich und auch schwere Erkrankungen betreffen nicht nur ältere Menschen. Nur wer noch im Besitz der Urteilsfähigkeit Vorkehrungen trifft, kann die Fremdbestimmung verhindern. Ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung entlasten auch Angehörige. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, selbst zu bestimmen, was für Sie wichtig ist.

Wealth Planning der Credit Suisse Die Credit Suisse bietet eine persönliche Beratung in allen Fragen rund um die Themen Steuern, Nachlass- und Finanzplanung. Fachexperten analysieren die aktuelle Situation ebenso wie die Bedürfnisse und Ziele der Kunden und entwickeln konkrete Lösungen für eine optimale Vorsorge. Die Ausarbeitung individueller und auf die Familiensowie die Vermögenssituation der Kunden abgestimmter Vorsorgeaufträge sind dabei ein wichtiger Teil einer umfassenden Vermögensplanung. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie selbst vorsorgen können: www.credit-suisse.com/vorsorgeauftrag


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Freitag, 29. Oktober 2021

Auto abonnieren, kaufen, leasen oder teilen? Mit dem bereits von vielen Händlern lancierten Auto-Abo bietet sich den Nutzerinnen und Nutzern neuerdings eine zusätzliche Möglichkeit, ihre individuelle Mobilität zu finanzieren. Das Auto-Abo ist unbestritten eine komfortable Lösung, es ist aber nicht in jedem Fall am wirtschaftlichsten.

Das Auto-Abo ist die jüngste Finanzierungsform auf dem Automarkt. Angeboten wird es bereits von vielen Händlern, sowohl von bekannten Namen wie Amag (mit Clyde und Amag Retail), Emil Frey, Hertz, Toyota usw. als auch von verschiedenen Startups wie Carvolution, Carify, Flatdrive oder Upto. Auch Sixt, ursprünglich ein klassischer Autovermieter, hat im Januar 2021 ein entsprechendes Angebot in der Schweiz lanciert. «Wir schliessen damit die Lücke zwischen Kurzzeitmiete und Autokauf und ermöglichen den Menschen die gewünschte Flexibilität mit einem eigenen Fahrzeug», erklärt Pressesprecherin Hanna Meeder.

TCS-Kilometerkostenberechnung ist ein Auto innerhalb von acht Jahren und 160 000 Kilometern voll abgeschrieben. Bei älteren Fahrzeugen gibt es also nur noch einen geringen oder gar keinen Wertverlust mehr, dafür nehmen die Unterhaltskosten und das Reparaturrisiko zu. Und nicht zu vergessen: Beim Kauf eines neuen Autos ist der Katalogpreis selten in Stein gemeisselt. Die meisten Garagen bieten im Laufe des Jahres Sonderaktionen und Rabatte an. Offerten und gutes Verhandlungsgeschick helfen, ein paar zusätzliche Prozente individuell auszuhandeln. Der bar bezahlte Neuwagen bleibt also eine empfehlenswerte Option, sofern dafür das notwendige Geld vorhanden ist.

Fast alles inbegriffen

Konkurrenz fürs Leasing

Abo-Kunden erhalten ein Fahrzeug, das sie im Prinzip wie ein Privatauto nutzen können. Angepriesen wird das AutoAbo von den Händlern als Rundumsorglos-Paket. Der Autonutzer zahlt für das Fahrzeug einfach eine Monatspauschale und braucht sich um nichts weiter mehr zu kümmern ausser ums Tanken und den Parkplatz. Also kein Ärger mit Versicherung, Nummernschild, Steuern, Service, Reifenwechsel oder Vignette. Üblich sind beim Auto-Abo Verträge mit vordefinierten Laufzeiten (zwischen 3 und 36 Monaten) und mit Streckenpaketen (zwischen 500 und 4000 Kilometer pro Monat). Das Abo ist in der Regel monatlich kündbar, ein Fahrzeugtausch etwa bei plötzlich veränderten individuellen Bedürfnissen problemlos. Die Attraktivität des Auto-Abos gründet laut Experten vor allem auf dem Bequemlichkeitsfaktor. «Wer flexibel bleiben möchte und Convenience wünscht, ist mit dem AutoAbo tatsächlich am besten bedient», sagt Andrea Auer, Mobilitätsexpertin beim Vergleichsportal Comparis. Selbsterklärter Marktführer im Segment der Auto-Abos ist das Jungunternehmen Carvolution. Es preist die neue Finanzierungsform nicht nur als bequemste, sondern auch als günstigste Lösung an. Die Konsumentenzeitschrift Saldo machte mit einem Angebot von Carvolution die Probe aufs Exempel, und zwar mit einem Audi Q3 40 TDI Attraction, der neu 50 196 Franken kostet. Unter der Annahme, dass mit dem Wagen jährlich 15 200 Kilometer zurückgelegt werden, entpuppte sich das Auto-Abo bei Carvolution tatsächlich als günstigste Finanzierungsform. Die dreijährige AboMiete kostete beim grössten, aufs AboSegment spezialisierten Anbieter 44 475 Franken. Saldo hat weiter ausgerechnet, dass Autofahren mit dem gleichen Modell, wenn dieses statt abonniert neu gekauft und bar bezahlt würde, nach drei-

Der Dauerbrenner Leasing verdankt seine Beliebtheit hauptsächlich den beträchtlichen Investitionskosten für das Auto. Laut TCS sind in der Schweiz rund 15 Prozent aller Personenwagen und fast jeder zweite verkaufte Neuwagen geleast. Laut Experten könnte allerdings das Auto-Abo dem Leasing künftig das Leben schwer machen. Leasing und Abo sind sich in einem wesentlichen Punkt ähnlich: Beide Finanzierungsformen ermöglichen es, auch ohne grosse Eigenmittel mit einem neuen Auto herumzufahren. Die Leasing-Werbung lockt seit Jahren schon mit tiefen Raten und null Zinsen. Um allerdings beim Leasing auf die ganze Kostenwahrheit zu kommen, sind die monatlichen Raten laut TCS mal drei zu rechnen. Trotz aller Werbeversprechungen ist Leasing eine vergleichsweise teure Finanzierungsform. Ausserdem ist Leasing mit einigen Risiken und allfälligem Ärger verbunden. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs drohen, wenn nicht alles gemäss vertraglichen Abmachungen stimmt, happige Zusatzkosten. Ein häufiger Streitpunkt ist der Restwert des Fahrzeugs. Wenn der LeasingWagen Mängel hat, ist in der Regel nicht die Leasing-Firma Adressat von Reklamationen, sondern der Wagenlieferant, also die Garage. Dieses Dreiecksverhältnis kann zu Komplikationen führen. Zu bedenken ist weiter, dass die Laufzeit, in der Regel 48 Monate, beim Leasing doch relativ lang ist. Bei Veränderungen der wirtschaftlichen Situation (Zusammenziehen mit Partner, Trennung, Lohnausfall, längere Krankheit), die dazu führen, dass das Auto plötzlich nicht mehr benötigt wird, ist der Ausstieg aus dem Leasingvertrag komplizierter als etwa beim Auto-Abo, das problemlos monatlich kündbar ist.

PIRMIN SCHILLIGER

Die unterschätzten Kosten Vor allem die Betriebs- und Unterhaltskosten des Autos werden von den meisten Nutzerinnen und Nutzern deutlich unterschätzt, wie eine Studie der Universität Mannheim vor einem Jahr einmal mehr gezeigt hat. Die Ausgaben dafür belaufen sich mitsamt den Kosten für Treibstoff und Parkplatz/Garage schnell einmal auf 800 bis 1000 Franken pro Monat – dies bei einem Mittelklassewagen. Wer die Unterhaltskosten für sein Auto, und zwar abgestimmt auf seine Nutzerbedürfnisse, detailliert berechnen möchte, kann dies mit dem entsprechenden TCS-Instrument tun: www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ ratgeber/fahrzeug-kaufen-verkaufen/ autosuche-vergleich.php

Die Attraktivität des Auto-Abos gründet laut Experten vor allem auf dem Bequemlichkeitsfaktor.

jähriger Nutzung rund 1000 Franken teurer wird. Noch mehr einsparen lässt sich mit dem Auto-Abo in diesem Zeitraum gegenüber einem Leasing-Vertrag, nämlich 2600 Franken. Am stärksten zugunsten des Auto-Abos schlägt das Pendel, nicht ganz überraschend, beim Vergleich mit einer Autofinanzierung mit Hilfe eines Konsumkredits. Der Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsarten beträgt in diesem Fall mindestens 6500 Franken.

Markt würden aber nicht allein die auf das Auto-Abo spezialisierten Händler beherrschen. Mitmischen würden auch die herkömmlichen Autoverkäufer, also die Garagen, heisst es beim AGVS. «Der Garagist der Zukunft bietet beim Verkauf von Neuwagen und Occasionen alle Finanzierungs- und Nutzungsformen an, bis und mit Abo-Modell und Carsharing», sagt die AGVS-Kommunikationsverantwortliche Serina Danz.

Occasion: Am populärsten und günstigsten

Genau hinschauen und rechnen Allerdings kann diese Rechnung, die Saldo explizit mit dem Audi Q3 40 TDI von Carvolution gemacht hat, je nach Anbieter, Angebot und Nutzungskonditionen auch schnell ganz anders ausfallen. Laut Mobilitätsexpertin Auer, die bei Comparis ebenfalls die Kosten verglichen hat, haben die meisten Anbieter tatsächlich einige Autos im AboAngebot, die preislich sehr attraktiv sind. Allerdings empfiehlt die Expertin, im Einzelfall genau hinzuschauen und zu rechnen. «Denn das Auto-Abo per se ist nicht immer die günstigste Lösung; ausserdem können die Konditionen etwa in Bezug auf die Versicherungsleistungen je nach Abo variieren.» Was den sauberen Kostenvergleich zwischen dem Auto-Abo und anderen Finanzierungsarten zusätzlich erschwert: Wenn das Alter des abonnierten Autos, das längst nicht immer neu ist, nicht offengelegt wird, lässt sich der Wertverlust des Fahrzeugs kaum sauber berechnen. Noch bewegt sich das Auto-Abo in einem Nischenmarkt. Dessen Anteil bei den Neuzulassungen liegt derzeit bei bescheidenen zwei Prozent. Doch das Potenzial soll riesig sein. Bis 2030 sollen laut Prognosen von Carvolution 40 Prozent aller neuen Autos nicht mehr gekauft oder geleast, sondern abonniert werden. Sixt-Sprecherin Meeder erklärt: «Der Trend geht vom Besitzen hin zum Nutzen, ohne dass allerdings jemand auf die Vorteile individueller Mobilität verzichten möchte.» Auch der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) erwartet bei den Auto-Abos ein steiles Wachstum. Den

PD

Wer energetische Sanierungen vornimmt, kann je nach Arbeit und Kanton zusätzliche Abzüge tätigen.

Ungeachtet des von der Werbung kräftig angeheizten aktuellen Wirbels rund ums Auto-Abo und der teils phantastischen Prognosen, werden Barbezahlung und Leasing wohl noch lange die populärsten Finanzierungsoptionen bleiben. Und auf die Dauer am günstigsten fährt man weiterhin mit einer bar bezahlten Occasion. Unter der Voraussetzung, dass beim Kauf der Zustand des Fahrzeugs und der Preis richtig eingeschätzt werden. Ob der verlangte Preis realistisch ist, lässt sich durch eine Eurotax-Bewertung beurteilen. Und vor dem Risiko einer bösen Überraschung schützt ein Occasions-Test, zum Beispiel bei einem neutralen TCS-Experten. Dabei wird jede Komponente geprüft: Vom Motor übers Getriebe, die Aufhängung, Bremsen, Elektronik bis zu den Rädern. Ausserdem gehört in den Kaufvertrag bei einer Occasion eine Garantie von mindestens drei Monaten auf Teile und Arbeit. So lässt sich innert nützlicher Frist herausfinden, ob es versteckte Schäden gibt. Laut Statistik wechseln in der Schweiz dreimal mehr Gebrauchtwagen als Neuwagen jährlich ihren Besitzer. Wer eine bereits mehrjährige Occasion kauft, erspart sich jedenfalls den hohen Wertverlust eines neuen Fahrzeugs in den ersten Jahren. Auch der Kauf eines neuen Autos, das bar bezahlt wird, wird sich trotz Konkurrenz durch das Auto-Abo wohl noch länger behaupten können, zumal auch der Neuwagen bei längerer Nutzungsdauer (ab drei bis vier Jahren) günstiger ist. Der Grund: Der in den ersten Jahren hohe Wertverlust wird mit der Zeit laufend kleiner. Gemäss

Carsharing – für Gelegenheitsnutzer Carsharing ist ideal für alle, die das Auto nur gelegentlich nutzen: drei- oder viermal monatlich. Wer jedoch täglich oder mindestens zweimal wöchentlich auf sein Auto angewiesen ist, wird wohl besser nicht zum Carsharer. Gleiches gilt für Autonutzerinnen und -nutzer, die stets unabhängig und flexibel bleiben und das Fahrzeug auf gar keinen Fall mit Unbekannten teilen möchten. Ausserdem muss beim Carsharing der Wagen im Voraus reserviert und auf andere Nutzer muss Rücksicht genommen werden. Der regelmässige bis tägliche Autonutzer ist mit einem eigenen Wagen wohl auch in Zukunft weiterhin am besten bedient. Dies bleibt allerdings, ob der Wagen bar gekauft, abonniert oder geleast wird, im Vergleich zum Sharing auch weiterhin die teurere Mobilitätslösung.


Meine Finanzen

Freitag, 29. Oktober 2021

NZZ-Verlagsbeilage

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Heiss begehrte Schweizer Immobilien Die Anleger suchen weiterhin Schweizer Liegenschaften. Dies zeigt der steigende Handelsumsatz bei Direktinvestitionen, der nicht nur das Coronajahr deutlich übersteigt, sondern auch 2019 übertrifft. ROBERTO STEFANO

Im anhaltenden Tiefzinsumfeld stehen bei den Investoren mangels attraktiver Anlagealternativen Direktinvestitionen in Immobilien nach wie vor hoch im Kurs. So ist das Transaktionsvolumen in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent gestiegen. Dies geht aus dem aktuellen Immo-Monitoring von Wüest Partner hervor. Der Anstieg in diesem Jahr ist gemäss dem Immobilienberatungsunternehmen zwar auch auf den vorangehenden, aussergewöhnlichen Rückgang innerhalb des letztjährigen zweiten Quartals zurückzuführen, als der erste Lockdown Freihandänderungen erschwerte und eine zeitweise Zurückhaltung bei den Investoren zu beobachten war. «Aber auch im Vergleich zu den ersten acht Monaten des Jahres 2019 liegt der Handelsumsatz bei Direktinvestitionen gegenwärtig um 9 Prozent höher», heisst es in der Herbstausgabe des Immo-Monitorings. Was die einzelnen Segmente betrifft, so machten 2021 Wohnobjekte 33 Prozent des gesamten Transaktionsvolumens aus, während gemischt genutzte Objekte mit 40 Prozent zu Buche schlu-

gen. Büro- und Verkaufsliegenschaften erreichten im laufenden Jahr einen Anteil von 15 Prozent.

Neue Höchstpreise für Renditeliegenschaften Anders als im Vorjahr, als das Interesse hauptsächlich den hochwertigen Immobilien mit stabilen und langfristigen Cashflows galt, werden inzwischen auch wieder Objekte abseits der Toplagen gesucht. Entsprechend liegt gemäss Wüest Partner die durchschnittliche Standortqualität der gehandelten Objekte etwas tiefer als im letzten Jahr. Dennoch sind die Preise für Renditeliegenschaften weiter angestiegen und haben neue Höchststände erreicht, was auf die im Vergleich zum Angebot grössere Nachfrage nach entsprechenden Objekten zurückzuführen ist. Gemäss dem Immo-Monitoring wurde bei Wohnliegenschaften zwischen dem zweiten Quartal 2020 und dem zweiten Quartal 2021 ein Anstieg der Transaktionspreise um 4,7 Prozent registriert. Als direkte Folge gingen die Anfangsrenditen nochmals zurück. Auch bei den Geschäftsliegenschaften ist die Zahlungsbereitschaft wieder gestiegen,

nachdem die Preise davor gesunken waren. Allerdings ist hier der Preiszuwachs mit 0,5 Prozent deutlich schwächer als bei den Wohnobjekten. Wüest Partner erwartet, dass sich der Investmentmarkt – insbesondere bei Wohnimmobilien und gemischt genutzten Liegenschaften – vorerst weiterhin stabil entwickelt und die Preise leicht steigende Tendenzen aufweisen werden. Begründet wird die Einschätzung mit den rückläufigen Leerständen im Wohnbereich, dem dünnen Angebot an Immobilieninvestments sowie der Tatsache, dass sich bei den Anlagealternativen, die als risikoarm gelten, keine Entspannung abzeichnet. Die Renditen für Bundesobligationen würden bei allen Laufzeiten im negativen Bereich liegen, weshalb auch die Renditen im Immobilienmarkt trotz kontinuierlich sinkender Trends auf ansprechendem Niveau verharren dürften.

Wohnliegenschaften auch in Zukunft gesucht Die Beurteilung des Immo-Monitorings deckt sich auch mit dem Swiss Real Estate Sentiment Index (SRESI), den das Beratungsunternehmen KPMG jähr-

Insbesondere bei Wohnimmobilien werden weiterhin steigende Preise erwartet. lich publiziert, und der die Erwartungen der Marktakteure für die kommenden zwölf Monate misst. Der Index reflektiert die Einschätzung von rund 300 Umfrageteilnehmenden, die ein Anlageund Bewertungsvolumen von gegen 300 Milliarden Franken repräsentieren. Gemäss der Erhebung erwarten die Umfrageteilnehmenden in den kommenden zwölf Monaten steigende Preise auf dem Schweizer Immobilienanlagemarkt. Nur 1 Prozent der Befragten geht von sinkenden Preisen aus. Die positive Einschätzung stützt sich hauptsächlich auf das Segment der Wohnimmobilien. Mit einem Index von 119,2 Punkten werden gemäss der KPMG-Erhebung insbesondere in diesem Segment deutlich steigende Preise erwartet. Entsprechend knapp schätzen die Umfrageteilnehmenden das Angebot adäquater Investitionsmöglichkeiten ein.

PD

Impressum Meine Finanzen ist eine Verlagsbeilage des Unternehmens NZZ. Inhalt realisiert durch NZZ Content Creation. Verlagsbeilagen werden nicht von der Redaktion produziert, sondern bei NZZone von unserem Dienstleister für journalistisches Storytelling. Projektmanagement NZZ Content Creation: Roberto Stefano (Inhalt) und Armin Apadana (Layout); NZZone, c/o Neue Zürcher Zeitung AG, Falkenstrasse 11, Postfach, 8021 Zürich www.nzzcontentcreation.ch

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