Pax (D)

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PENSIONSKASSE

VORSORGE IN SERIE

ARTIKELSAMMLUNG DER NZZ AM SONNTAG


UNSERE BESITZER REDEN UNS DAUERND REIN GLÜCKLICHERWEISE

Bei Pax haben die Kunden das Sagen. Aus einem einfachen Grund: Als Genossenschaft gehört Pax ihren Kunden. Und als Genossenschaftern steht ihnen Mitsprache nach dem Prinzip der Kopfstimme zu. So ist sichergestellt, dass nur in ihrem Interesse gehandelt wird: unabhängig, transparent und nachhaltig. Sämtliche Gewinne bleiben im Unternehmen und kommen ausschliesslich unseren Kunden zugute. Das nennen wir Vorsorge. www.pax.ch/Vertriebspartner


Editorial

2|3

In Pax steckt mehr drin Damit wir für die Vorsorge nicht das Nachsehen haben und warum die Lektüre dieses Magazins ein Gewinn ist, schreiben Daniel Mutz und Nicolas Bopp

Pax gehört ihren Kunden Liebe Leserin, lieber Leser Als Vorsorgespezialist informiert Sie Pax regelmässig über wich­ tige Aspekte des Schweizer Vorsorgesystems – genauso wie das die «NZZ am Sonntag» kürzlich in ihrer zehnteiligen Artikelserie «Pensionskassen» getan hat. Alle redaktionellen Beiträge fokus­ sieren auf die berufliche Vorsorge und beleuchten das Thema auf eine verständliche, klare Art. Schön, wenn wir Ihnen mit unserer Artikelsammlung wertvolle Informationen weitergeben. Die genossenschaftliche Struktur von Pax macht uns unabhän­ gig und eigenständig. Pax gehört ihren Kunden: Alle Versicherten sind automatisch Genossenschaftsmitglieder, unser gesamtes Handeln ist auf die Interessen der Kunden ausgerichtet. Sie ­sehen, unsere Geschäftspolitik ist aus Prinzip nachhaltig, weit­ sichtig und solidarisch. Als Genossenschaft verbinden wir Solidarität aber auch mit Gewinnorientierung. Nur so können wir in die Zukunft investie­ ren sowie innovativ und wettbewerbsfähig bleiben. Wir müssen keine Aktionärsinteressen berücksichtigen, sondern reagieren auf Veränderungen im Markt flexibel und sind keinem kurzfris­ tigen Druck von Investoren und Analysten ausgesetzt. Was Pax erwirtschaftet, bleibt im Unternehmen. Davon pro­ fitieren unsere Kunden, die in den Genuss einer stabilen Über­ schussbeteiligung kommen. In diesem Sinne wünschen wir ­Ihnen eine gewinnende Lektüre. Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Basel

Daniel Mutz

Leiter Vertrieb & Marketing und Mitglied der ­Geschäftsleitung

Nicolas Bopp

Leiter Marketing


Inhaltsverzeichnis

Pensionskasse Editorial

In Pax steck tmehr drin

3

Über uns

Flexible Zukunft aus einer Hand

5

Artikelserie «NZZ am Sonntag»

Die berufliche Vorsorge auf den Punkt gebracht

6

Lang lebe die zweite Säule

8

Das sind die Besten

10

Paket mit Tücken

12

Eigentlich ganz einfach

14

Ein Einkauf, der sich lohnt

16

Im Zweifel für die Rente

18

Ein Mann ist keine Vorsorge

20

Warum die Renten sinken

22

Mitwirken können alle

24

Der dritte Beitragszahler

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Impressum Ein Magazin von Pax in Kooperation mit NZZ Media Solutions AG. Herausgeber: Pax (Magazin); Neue Zürcher Zeitung AG (Artikelserie) Artikelserie: erschienen in der «NZZ am Sonntag», März bis Mai 2017 Projektleitung: Nicolas Bopp, Pax; Norman Bandi, NZZ Content Solutions Gestaltung/Layout: Multiplikator (Umschlag); Multicolor Print (Inhalt) Druck: Multicolor Print (inklusive Bildbearbeitung und Korrektorat) Bildnachweis: z Vg Pax (alle Fotos); Andrea Caprez (alle Illustrationen) © Die Rechte der Herausgeber und der Autoren bleiben vorbehalten.


Über uns

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Flexible Zukunft aus einer Hand Die private und berufliche Vorsorge von Pax – so funktioniert die Genossenschaft für ihre Kunden. Von Nicolas Bopp Pax ist seinen Kunden Vertrauenspartner für massgeschneiderte Vorsorge. Unsere erfahrenen Berater suchen und finden nach Kräften Lösungen, die jederzeit ­zu den individuellen Bedürfnissen und Le­ benssituationen passen. Dabei sind wir unkompliziert, setzen uns für die finan­ zielle Sicherheit unserer Kunden ein und bauen auf eine transparente, nachhaltige Geschäftstätigkeit. Unsere Kunden sind Mitglied der unab­ hängigen und eigenständigen Pax Holding Genossenschaft. So profitieren sie von ­unserer nachhaltigen Geschäftstätigkeit – als Genossenschaft sind wir einzig un­

seren Mitgliedern verpflichtet. Ebenfalls bleibt der wirtschaftliche Erfolg im Unter­ nehmen und kommt ihnen persönlich ­zugute. Dazu gewährleistet die genossen­ schaftliche Struktur die alleinige Ausrich­ tung auf die Interessen der Kunden. Denn Pax gehört ihnen.

Freiheit nach Pensionierung: Pax Private Vorsorge

Die private Vorsorge oder 3. Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge und ergänzt die Leistungen aus AHV/IV und beruflicher Vorsorge. Mit der 3. Säule kann die Rente optimiert und Risiken wie Erwerbsunfä­

Die Werte von Pax Dafür stehen wir ein Glaubwürdig: Wir handeln verantwortungsvoll: Beziehungen zu Kunden und Partnern gestalten wir persönlich und wertschätzen sie. Vorausschauend: Wir sind kompetent: Veränderte Bedürfnisse gehen wir agil und ­sicher an. Direkt: Wir sind unkompliziert: Unserem Gegenüber begegnen wir aufmerksam und authentisch. Quelle: Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft

Angebote von Pax Damit sorgen wir vor Private Vorsorge: Berufliche Vorsorge:

• Pax Fondsanlage mit individueller Garantie • Pax Spar­-Lebensversicherung • Pax Risikoversicherung • Pax Kinderversicherung • Pax Rentenversicherung • Massgeschneiderte Lösung für Firmen • Start­-up­-Lösung • Ergänzungsvorsorge Quelle: Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft

higkeit und Todesfall können abgesichert werden. Wir helfen unseren Kunden, ihr Spar­ ziel zu erreichen und von allfälligen Steu­ ervorteilen zu profitieren. Damit sie spä­ ter genau das tun können, was sie wirk­ lich möchten.

Keine bösen Überraschungen: Pax Berufliche Vorsorge

In der beruflichen Vorsorge ist Pax einer von fünf Schweizer Vollversicherern. Die Vorteile des Vollversicherungsmodells sind vielschichtig. Erstens trägt Pax die Anlagerisiken und die Risiken von Lang­lebigkeit, Tod und In­ validität – nicht der Kunde. Zweitens sind die Ansprüche unserer Versicherten stets zu 100 Prozent ­garantiert. Und drittens ist eine Unter­deckung ausgeschlossen: Ar­ beitgeber oder Versicherte werden nie für eine ­Sanierung beigezogen. Kurz, bei Pax erhalten alle genau das, was sie vereinbart haben.

www.pax.ch


Pensionskassen

Die berufliche Vorsorge auf den Punkt gebracht Die steigende Lebenserwartung und die anhaltend tiefen Zinsen stellen Pensionskassen vor grosse Herausforderungen. Es braucht Eigeninitiative und Reformen. Von NZZ Content Solutions Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems und seit 1985 obligatorisch. Zusammen mit der AHV hat die berufliche Vorsorge zum Ziel, 60 Pro­ zent des vor der Pensionierung bezogenen Erwerbseinkommens zu decken. Doch dieses Ziel ist für die meisten Erwerbstäti­ gen in weite Ferne gerückt. Immer mehr Pensionskassen senken den Umwand­ lungssatz, der die Höhe der Rente aus dem angesparten Kapital in der 2. Säule be­ stimmt. Wie in «Warum die Renten sinken» (sie­ he Seiten 22/23) aufgezeigt wird, hat sich der obligatorische Umwandlungssatz in den letzten 30 Jahren von 7,2% auf teil­ weise unter 6%, in wenigen Fällen sogar auf unter 5% zurückgebildet. Tendenz weiter fallend. Die Folgen: Heute werden den 50-jährigen Angestellten rund 40 Prozent weniger Rente in Aussicht gestellt als noch im Jahr 1990. Grund für die Senkung des Umwand­ lungssatzes ist unter anderem die steigen­ de Lebenserwartung. Bei der Einführung der beruflichen Vorsorge 1985 hatte ein Mann bei der Pensionierung mit 65 eine Restlebenserwartung von 14,9 Jahren. Mittlerweile sind es laut Bundesamt für Statistik 19,2 Jahre. Die Lebenserwartung für den Mann ist also um über vier Jahre gestiegen. Bei der Frau – ordentliche ­Pensionierung aktuell mit 64 – stieg die Lebenserwartung im selben Zeitraum von 19 auf 22,2 Jahre. Neben der steigenden Lebenserwar­ tung nimmt aber auch die Zahl der Rent­

ner stark zu. In den nächsten Jahren wird die Mehrheit der Babyboomer-Generation (Jahrgänge 1945 bis 1965) das Rentenal­ter erreichen. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis zwischen Rentner und Er­ werbstätigen. Während heute einem Rentner drei Erwerbstätige gegenüberste­ hen, kommen laut Schätzungen im Jahr 2030 auf einen Rentner noch 2,4 Beitrags­ zahler. Dieses zunehmende Missverhältnis und die steigende Lebenserwartung füh­ ren dazu, dass es in der 2. Säule trotz ­Kapitaldeckungsverfahren zu einer Um­ verteilung kommt. Wegen den zu hohen Umwandlungssätzen und den anhaltend

tiefen Zinsen reicht das angesparte Al­ terskapital in vielen Fällen nicht aus, um abgegebene Rentenversprechen zu er­ füllen. Die Pensionskassen schliessen die Lücke, indem sie den Erwerbstätigen ­unter anderem weniger Zins gutschreiben als den Rentnern.

Grossteil überobligatorisch versichert

Gegenwärtig beträgt der gesetzliche Min­ destumwandlungssatz im BVG 6,8%. Das Kürzel BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge» und wird auch obligatorischer Teil der beruflichen Vor­

Lebenserwartung und Lebenserwartung in guter Gesundheit, bei Geburt In Jahren Männer Frauen

100

Männer, in guter Gesundheit

80 60

Frauen, in in guter Gesundheit

40 20 0 1950 55

60

65

70

75

80

Quelle: BfS – BEVNAT, ESPOP, STATPOP, SGB

85

90

95

00

05

10 15


6|7 sorge genannt. Wie der Artikel «Eigentlich ganz einfach» (siehe Seiten 14/15) über das Lesen des Pensionskassen-Ausweises auf­ zeigt, deckt das BVG aktuell Jahreslöhne bis zu 84 600 Franken ab. Sparbeiträge, die über den BVG-Lohn hinausgehen, werden überobligatorische Guthaben genannt. Hier gibt es keine Ga­ rantien. Die Pensionskassen können an­ bieten, was sie wollen. Sie können zum Beispiel den Umwandlungssatz oder die Verzinsung selber festlegen. «Paket mit Tücken» (siehe Seiten 12/13) zeigt auf, dass nur gerade eine Mil­ lion der Arbeitnehmer gemäss gesetzli­ chen Minimum versichert ist. Die Mehr­ heit spart im Überobligatorium an. Denn auch Ver­sicherte, die weniger als 84 600 Franken im Jahr verdienen, können überobliga­torisch versichert sein. Grund: Viele Unternehmen zahlen höhere Leis­ tungen als gesetzlich vorgeschrieben. Sie versichern beispielswiese höhere Löhne, zahlen auf dem Altersguthaben einen hö­ heren Zins oder bieten bessere Bedingun­ gen für die Versicherung von Teilzeitan­ gestellten. Pensionskassen, die überobligatorische Leistungen erbringen, wenden in der Re­ gel im Obligatorium den gesetzlichen Um­ wandlungssatz von 6,8% und im Über­ obligatorium einen deutlich tieferen Satz an. Im Schnitt resultiert daraus ein soge­ nannter umhüllender Umwandlungssatz, der bei einigen Pensionskassen teilweise gar bei unter 6% liegt.

Tiefe Zinsen lasten momentan schwer

Neben der zunehmenden Überalterung kämpfen die Pensionskassen aber auch mit schwindenden Renditen. Wie im Ar­ tikel «Der dritte Beitragszahler» (siehe ­Seiten 26/27) erläutert wird, haben Pen­ sionskassen im Durchschnitt zu rund­ 40 Prozent in Nominalwerten wie Obli­ gationen investiert, die auf absehbare Zeit kaum mehr Ertrag bringen. Demnach ist es für viele Pensionskassen praktisch un­ möglich geworden, mit wenig Risiko eine ausreichende Rendite zu erwirtschaften, um die Altersguthaben entsprechend zu verzinsen. Während die Altersguthaben im Obli­ gatorium mit aktuell mindestens 1% ver­ zinst werden müssen, können die Pen­ sionskassen die Verzinsung der überob­ ligatorischen Guthaben selber festlegen. In «Das sind die Besten» (siehe Seiten 10/11) hat das Zürcher Vermögenszentrum (VZ) für die «NZZ am Sonntag» 30 grosse Sammel- und Gemeinschaftseinrichtun­ gen verglichen. Die untersuchten Pen­ sionskassen vereinen rund 1,6 Millionen Personen unter ihren Dächern – als aktive Arbeitnehmer oder als Rentner. Im Schnitt der letzten drei Jahre von 2014 bis 2016 haben die grosszügigsten Einrichtungen

Restliche Lebenserwartung von 1948 bis 2050, in Jahren Jahre

Männer bei der Geburt

1948–1953 1958–1963 1968–1973 1978–1983 1988–1993 1998–2003

66,4 68,7 70,3 72,4 74,2 77,2

bei 65 Jahren 12,4 12,9 13,3 14,4 15,5 17,1

bei Geburt

Frauen bei 65 Jahren

70,9 74,1 76,2 79,1 81,1 82,8

14,0 15,2 16,3 18,3 19,7 20,9

Ab 2010: Gemäss Szenario A-17.2010, «Wanderungssaldo 40 000 ab 2030» 2010 2020 2030 2040 2050

80,3 82,5 83,8 84,8 85,5

19,2 20,8 21,8 22,6 23,2

84,6 86,4 87,8 88,9 89,7

22,2 23,6 24,7 25,7 26,3

Quelle: BfS – BSV, AHV-Statistik

Entwicklung Mindestverzinsung/Bundesobligationen 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% –1% Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16

BVG Mindestverzinsung Bundesobligationen 10 J. Quelle: Bundesobligationen: Datenportal Schweizerische Nationalbank / Mindestzinssatz: Art. 12 BVV2

das Geld der Versicherten mit über 3%, die schlechtesten Pensionskassen mit nur 1,28% ver­zinst.

Eigeninitiative und Altersvor­sorge 2020

Angesichts der schrumpfenden Renten wird es immer wichtiger, die eigene Vor­ sorge aktiv mitzugestalten. Eine Mass­ nahme sind etwa freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Wichtig ist aller­ dings, dass vor dem Einkauf geprüft wird, ob die Pensionskasse finanziell gut da­ steht, wie «Ein Einkauf, der sich lohnt» (siehe Seiten 16/17) zeigt. Die Entwicklung des Deckungsgrads ist aus dem jährlich zugestellten Jahresbericht ersichtlich. Da­ rüber hinaus sollte sich, wer weniger als drei Jahre vor dem Pensionsalter steht, genauer über die steuerlichen Details in­ formieren.

Neben mehr Eigeninitiative braucht es aber auch verbesserte Rahmenbedingun­ gen. Das Reformpaket Altersvorsorge 2020 sieht unter anderem vor, den ge­ setzlichen Umwandlungssatz von 6,8% auf 6% zu senken und das Rentenalter der Frau von 64 auf 65 Jahren zu erhöhen. Im Gegenzug soll die Rente der AHV um 70 Franken erhöht werden. Das letzte Wort dazu hat das Stimmvolk im September. Vor dem Hintergrund, dass die Lebens­ erwartung weiter steigt und immer mehr Erwerbstätige immer mehr Rentner fi­ nanzieren müssen, zeichnet sich aller­ dings jetzt schon ab, dass der Reformvor­ schlag nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist. Erste Folge: Der zweiten Säule geht es besser als behauptet.


Pensionskassen

Lang lebe die zweite Säule Die Altersvorsorge der Schweiz ist einzigartig. War der zentrale Pfeiler darin nach dem 2. Weltkrieg die AHV, ist es heute die zweite Säule. Ihr geht es besser als behauptet. Von Charlotte Jacquemart Wer das Lamento in der Session in Bern über die Altersvorsorge verfolgt, erhält den Eindruck, das Schweizer Vorsorge­ system befinde sich kurz vor dem Kol­laps. Das Paket, Altersvorsorge 2020 ­genannt, ist Bundesrat Bersets ehrgeiziges Projekt. Er will damit die erste und zweite Säule auf einen Schlag «sanieren». Ist alles so marode, wie es den Anschein macht? Nein. Ein finanzielles Problem hat le­ diglich die erste Säule, genannt AHV. Sie ist unter Druck, weil wir a) immer länger leben und b) mehr Rentner stets weniger Werktätigen gegenüberstehen. Die zweite Säule, die Pensionskassen, befindet sich keineswegs auf dem Sterbebett. Im Ge­ genteil: Viele Kassen haben ihre Hausauf­ gaben gemacht und sind finanziell gesün­ der aufgestellt als vor zehn Jahren. Aber schön der Reihe nach: Die Schweiz besitzt mit dem Drei­säulensystem eine in der Welt einzigartige Altersvorsorge. Vie­ lerorts beneidet man uns darum. Die AHV als erster Pfeiler ist eine Art Grundein­ kommen für alle, die über 65 Jahre alt sind. Finanziert wird die AHV von allen, unabhängig von der Lohnhöhe. Mit den AHV-Beiträgen werden die lau­ fenden Renten bezahlt: Es ist eine Umver­ teilung von der aktiven Bevölkerung zu den Rentnern. Bei Tod oder Invalidität richtet die AHV ebenfalls Renten aus. Die AHV alleine aber ist zu viel zum Sterben – und zu wenig zum Leben. Deshalb gibt es in der Schweiz als zweite Säule die Pensi­ onskassen: Hier sparen die Werktätigen individuell für ihre alten Tage. Die Arbeit­ geber helfen mit, indem sie Beiträge zu­ gunsten ihrer Mitarbeiter leisten.

Die zweite Säule räumt den Arbeitgebern Spielraum ein. Sie können freiwillig mehr für ihre Arbeitnehmer leisten, als das Gesetz vorschreibt. Auch in der Pensions­ kasse fliessen bei Tod oder Invalidität Renten. Die berufliche Vorsorge, BVG ge­ nannt, wurde 1985 in einer Volksabstim­ mung für obligatorisch erklärt. Natürlich sorgten viele Firmen zuvor schon mit Fir­men­pensionskassen dafür, dass ihre Arbeitnehmer im Alter keine Not litten. Seit unser Land das Obligatorium ein­ geführt hat, steigt die Anzahl Menschen, die auf eine Pensionskasse zurückgreifen können, von Jahr zu Jahr an. 2014 knack­ ten die aktiv Versicherten die Marke von 4 Mio. Auch die Lage der erwerbstätigen Frauen verbessert sich stetig. Laut der letzten Statistik sind mittlerweile fast 1,7 Mio. Frauen einer Pensionskasse ange­ schlossen. Allerdings sind die Renten der

Frauen im Schnitt erst rund halb so hoch wie die ihrer Kollegen. Zur ersten und zweiten Säule gesellt sich die dritte Säule 3a. In ihr sparen Ar­ beitnehmer freiwillig Geld fürs Alter an. Der Gesetzgeber fördert diese Anstren­ gungen, indem er sie steuerlich begüns­ tigt. Theoretisch gibt es in der Schweiz gar noch eine vierte Säule: die Ergänzungs­ leistungen. Sie kommen dort zum Einsatz, wo die ersten drei Säulen nicht ausrei­ chen. Kernstück der Altersvorsorge ist für die meisten im Lande die zweite Säule. Der grösste Teil ihres Ersparten steckt­ in der Pensionskasse. Etwa 900 Mrd. Fr. haben sich total bis jetzt angehäuft. Über 33 Mrd. Fr. werden zurzeit jährlich an Leistungen ausbezahlt. Wie das Geld­ von den Kassen angelegt wird, zeigt eine der Grafiken. Aus den Erträgen erhalten die Werktätigen einen Mindestzins gut­

WenigerKassen, Kassen,mehr mehrGeld Geld Weniger

Aufund undab ab Auf

Sowir wi So

Kennzahlenzur zur2. 2.Säule Säule Kennzahlen

Realisierteund undnicht nichtrealisierte realisierte Realisierte Kursgewinne/Verluste Kursgewinne/Verluste

Anlag Anlage

Frauen mit tiefen Renten

80 80

Im Gegensatz zum «Umlageverfahren» der AHV ist die zweite Säule ein «Kapital­ deckungsverfahren»: Jeder spart für sich.

Bilanzsumme Bilanzsumme Beiträgeund undEinlagen Einlagen Beiträge Leistungen(Rente (Renteund undKapital) Kapital) Leistungen AktiveVersicherte Versicherte Aktive Vorsorgeeinrichtungen Vorsorgeeinrichtungen

60Mrd. Mrd.Fr. Fr. 60 40 40

160Indexpunkte Indexpunkte1.1.1.1.2004 2004==100 100 160

20 20

140 140

00 –20 –20

120 120

–40 –40

100 100

–60 –60

60 60 06 2004 06 2004

08 08

10 10

12 12

14 14

Quelle:BfS-Pensionskassenstatistik BfS-Pensionskassenstatistik2014 2014 Quelle:

Obligat Obligati Aktien Aktien

Immob Immobil

Kurzfris Kurzfrist

Alterna Alternat

Mischve Mischve

Hypoth Hypothe

–80 –80

Anlagen Anlagen

–100 –100

Verschi Verschie

03 05 05 07 07 09 09 11 11 13 13 15 15 2001 03 2001


ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

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geschrieben. Dieser ist seit 1985 massiv gesunken (Grafik rechts). Wer schon in Rente ist, hat es besser: Läuft eine Pensions­ kassenrente einmal, kann sie laut Bundesgericht kaum mehr reduziert werden.

Kassen zu ängstlich?

Die zweite Säule ist stark von den Erträgen des Finanzmarkts abhängig. Man redet vom «dritten Beitragszahler». Seit 2000 haben Pensionskassen einige Male heftige Verluste hinnehmen müssen (Grafik). Fast

Weniger Kassen, mehr Geld So Geld So wird wird Ihr Ihr Geld angelegt angelegt

Auf undweniger ab Immer Zins Immer weniger Zins

sierte sierte

Kennzahlen 2.Prozent Säule Sowird wirdIhr Ihrzur Geld angelegt So Geld angelegt Anlageklassen in Anlageklassen in Prozent

Realisierte und nicht realisierte Immerweniger weniger Zins Immer Zins Entwicklung des Mindestzinses Entwicklung des Mindestzinses

sierte sierte

Anlageklassen in Prozent Anlageklassen Prozent Beiträge undin Einlagen

13 13 15 15

13 15 15 13

Bilanzsumme

Kursgewinne/Verluste Entwicklungdes desMindestzinses Mindestzinses Entwicklung

Leistungen (Rente und Kapital) 60 4,0 %% Fr. 4,0Mrd. Aktive Versicherte 33,8 33,8 40 Obligationen Obligationen Vorsorgeeinrichtungen 3,5 3,5 4,0%% 4,0 29,0 Aktien Aktien 20 160 Indexpunkte 1. 1. 2004 = 10029,0 33,8 33,8 Obligationen Obligationen 3,0 3,0 3,5 3,5 17,0 17,0 Immobilien Immobilien 0 29,0 29,0 Aktien Aktien 140 2,5 2,5 3,0 7,8 3,0 Kurzfristige KurzfristigeAnlagen Anlagen 7,8 17,0 –20 17,0 Immobilien Immobilien 120 6,8 6,8 Alternative AlternativeAnlagen Anlagen 7,8 2,0 2,0 2,5 2,5 –40 KurzfristigeAnlagen Anlagen 7,8 Kurzfristige 2,1 2,1 100 Mischvermögen Mischvermögen 6,8 1,5 1,5 AlternativeAnlagen Anlagen 6,8 2,0 Alternative 2,0 –60 1,5 1,5 Hypotheken Hypotheken 2,1 2,1 80 Mischvermögen Mischvermögen 1,0 1,0 –80 1,5 1,5 1,3 1,3 Anlagen Anlagenbei beiFirma Firma 1,5 1,5 Hypotheken Hypotheken 60 –100 0,5 0,5 1,0 1,0 0,7 0,7 Verschiedenes Verschiedenes 1,3 Anlagen bei Firma Anlagen 06Firma 08 1,3 10 12 14 2004 bei 2001 03 05 1995 00 1995 00 0,5 0,5 0,7 0,7 Verschiedenes Verschiedenes Quelle: BfS-Pensionskassenstatistik 2014 (alle Grafiken) 1995 00 1995 00

07 09 11 05 10 05 10 05 05

10 10

13 15 15 15 17 17 15 17 17 15

noch stärker beeinflussen die Zinsen die Gesundheit der zweiten Säule. Seit der ­Finanzkrise sind sie im Keller. Deshalb haben Kassen ihre Rentenversprechen ­ ­reduziert. Die dafür verantwortliche Grös­ se ist der Umwandlungssatz. Lag er 1985 So Ihr Geld angelegt bei wird 7,2%, ist er vielerorts auf unter 6%, in wenigen Fällen unter 5% gefallen: Für 100 000 Fr. Kapital es nicht mehr Anlageklassen in gibt Prozent 7200 Fr. Rente, sondern weniger als 6000 oder 5000 Fr. jährlich. Heute werden ei­ nem 50-Jährigen 40% weniger Rente in Aussicht gestellt als noch im Jahr 1990. 33,8 Obligationen Trotzdem ist die Senkung richtig. Auch weil wir alle ständig älter werden. Werden 29,0 Aktien Arbeitnehmer mit zu hohen Renten in 17,0 Immobilien Pension geschickt, zahlen die Jungen die Zeche. Gehen die Pensionskassen heute 7,8 Kurzfristige Anlagen zu weit? Vielleicht. Aber dreht der Wind Alternative Anlagen 6,8 wieder, werden an den Finanzmärkten die Kassen Überschüsse 2,1auszahlen. Mischvermögen Das hiesige System ist sicherer als ähn­ 1,5 Unsere Kassen Hypotheken liche Systeme im Ausland. sind eigene juristische Einheiten, von Fir­ 1,3 Anlagen bei Firma men unabhängig. Das sichert Renten im 0,7 Verschiedenes Falle von Firmenpleiten. Nächste Folge: Pensionskassen im Quervergleich.

Imme

Entwic 4,0 % 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 1995


Pensionskassen

Das sind die Besten Was ist eine gute, was eine schlechte Pensionskasse? Die «NZZ am Sonntag» hat 30 grosse Vorsorgeeinrichtungen mit 1,6 Millionen Versicherten unter die Lupe genommen. Von Charlotte Jacquemart

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

«Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Beste im ganzen Land?» Im Märchen Schneewittchen ist natürlich die Schönste gesucht. Im Zusammenhang mit Pensi­ onskassen eben die Beste. Alle Pensionskassen im Lande unter die Lupe zu nehmen, wäre unmöglich. Das Zürcher Vermögenszentrum (VZ) hat für die «NZZ am Sonntag» aber immerhin ­einen Vergleich von 30 grossen Sammelund Gemeinschaftsstiftungen gemacht. Nicht dabei sind Pensionskassen von Fir­ men oder auch Sammelstiftungen, bei

­ enen die angeschlossenen Firmen indi­ d viduelle Anlagestrategien verfolgen. Die untersuchten Kassen vereinen rund 1,6 Millionen Personen unter ihren Dächern – als aktive Arbeitnehmer oder als Rentner. Insgesamt sind heute über 4 Millionen Ar­ beitskräfte in der zweiten Säule versichert. Das VZ hat die Kassen auf vier Kriterien hin verglichen: Deckungsgrad, Verzin­ sung, Verwaltungskosten, Umwandlungs­ satz. Nicht immer schneiden dieselben Kassen gut ab. Zwei Ranglisten sind in ­Tabellenform dargestellt. Zum einen ist

da der Deckungsgrad. Dieser sagt aus, zu wie vielen Prozenten die Vorsorgever­ pflichtungen mit Kapital gedeckt sind. ­Finanziell gesunde Einrichtungen verfü­ gen über einen Deckungsgrad von über 100%. «Allerdings ist die Aussagekraft vom Deckungsgrad begrenzt. Denn sie hängt auch davon ab, welche technischen Grundlagen man zugrunde legt», sagt ­Simon Tellenbach Thurnherr, VZ-Vorsor­ gespezialist. Gemeint ist vor allem der technische Zinsfuss: Dieser drückt aus, mit welcher Rendite eine Pensionskasse


10 | 11 am Kapitalmarkt in Zukunft rechnet. Je höher diese Annahme, desto weniger ­Kapital muss man heute auf der Seite ha­ ben, um auf dem Papier die zukünftigen Verpflichtungen erfüllen zu können. Und umso vorteilhafter fällt der ausgewiesene Deckungsgrad aus. Wer mit unrealistisch hoher techni­ scher Verzinsung rechnet, kann bös ins Messer laufen. «Kassen mit tiefer techni­ scher Verzinsung und gleichzeitig hohen Deckungsgraden sind die am besten fi­ nanzierten Vorsorgeeinrichtungen», stellt Tellenbach klar. Die Tabelle links gibt Aus­ kunft über die 15 gesündesten Kassen.

Verzinsung entscheidend

Sagen Deckungsgrad und technischer Zinsfuss etwas aus über Sicherheit und nachhaltige Finanzierung einer Kasse, ­interessieren sich aktiv Versicherte vor ­allem dafür, wie gut ihr Kapital verzinst wird. Die Unterschiede sind massiv, weiss Tellenbach: «Die bestplatzierte Stiftung hat das Geld der Versicherten über die letzten drei Jahre um fast 60% höher verzinst als die letztplatzierte.» Solche Unterschiede können wegen des Zinseszinseffektes über eine Berufs­ karriere Hunderttausende von Franken ausmachen. Was man diesbezüglich wis­ sen muss: Der viel zitierte Mindestzins, für 2017 bei mageren 1% liegend, gilt nur

für jene Beiträge, die Arbeitnehmer und -geber auf Löhnen bis 84 600 Fr. einzah­ len. So weit reicht das sogenannte BVG-­ Obligatorium. Darüber hinaus gelten keine Garantien. Pensionskassen, die auch höhere Löhne versichern – man nennt sie umhüllende Kassen –, können im überobligatorischen Bereich machen, was sie wollen. Damit er­ halten Kassen Flexibilität. Was sie rege nutzen, wie die Tabelle rechts zeigt. Im Schnitt der letzten drei Jahre 2014/15/16 haben die grosszügigsten das Geld der Versicherten mit über 3% verzinst, die schlechtesten Kassen mit nur 1,28%. Solche Differenzen fallen am Ende ei­ ner Berufskarriere meist stärker ins ­Gewicht als Unterschiede im viel zitierten Umwandlungssatz. Der Umwandlungs­ satz legt die Rentenhöhe fest. Ein Satz von 6% beispielsweise bedeutet, dass aus 100 000 Fr. Kapital eine Jahresrente von 6000 Fr. resultiert. Die Mehrheit der Pen­ sionskassen haben in den letzten zehn Jahren die Renten gesenkt. Das machen sie, indem sie wie bei der Verzinsung eine Mischrechnung machen aus Obligatorium und Überobligatorium. Im Obligatorium sind momentan noch 6,8% Umwandlungssatz gesetzlich vor­ geschrieben. Beim Kapital im überobliga­ torischen Topf sind die Kassen frei. «Unser Vergleich zeigt, dass die 30 Sammelstif­

tungen die Vorsorgetöpfe der Versicherten mit zwischen 6,9% und 6% in Jahresren­ ten umwandeln», weiss Tellenbach. Wer findet, seine Pensionskasse zahle ihm eine zu tiefe Rente, kann ausweichen: Fast alle Kassen lassen heute zu, dass die Versi­ cherten ihr Kapital in bar beziehen.

Massive Kostendifferenz

Als letztes Kriterium hat das VZ die Ver­ waltungsgebühren der Gemeinschafts­ stiftungen verglichen. «Dabei gibt es ge­ waltige Differenzen», sagt Tellenbach. «Per Ende 2015 bewegten sich die Kosten der teuersten Pensionskasse 570% über der billigsten.» Die Verwaltungskosten decken die allge­ meine Verwaltung, Marketing, Werbung, Entschädigungen für Broker, Revisionsstel­ le und Experten. Nicht enthalten sind die Gebühren für die Vermögensverwaltung. Die Verwaltungskosten pro Person zeigen, wie effizient eine Vorsorgeeinrichtung ­arbeitet. Von den 30 untersuchten Kassen besitzen Spida, Asga, PKG und Swisscanto mit 176 bis 223 Fr. die tiefsten Pro-KopfKosten. Je mehr Geld für die Verwaltung abgezwackt wird, desto weniger landet auf den Konti der Versicherten. Nächste Folge: Altersvorsorge 2020 nach der Session.

Das sind die sichersten Kassen

Hier kriegen Versicherte am meisten Zins

Deckungsgrad und technische Zinssätze der 15 besten Vorsorgeeinrichtungen

Verzinsung der Altersguthaben 2014 bis 2016 der 15 besten Vorsorgeeinrichtungen

Deckungsgrad 20161

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Futura Ascora Nest Spida Transparenta Alvoso LLB ASGA Abendrot PKG ALSA PK Profond Swisscanto Vita AXA Winterthur Copré

112,4% 111,1% 111,0% 110,0% 110,0% 109,5% 109,3% 108,1% 107,0% 106,5% 106,4% 106,2% 105,5% 104,7% 104,0%

1 Provisorische Angaben der Vorsorgeeinrichtungen

Technischer Zinssatz

2,00% 2,25% 2,50% 2,75% 2,50% 2,75% 2,50% 2,75% 2,00% 3,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,25% 2,50%

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Profond Swisscanto Vita ASGA Ascaro Copré ALSA PK Spida Futura AXA Winterthur PKG Nest Alvoso LLB Transparenta Comunitas

Durchschnittliche Verzinsung1

Differenz

3,08% 3,00% 2,88% 2,67% 2,67% 2,50% 2,50% 2,33% 2,25% 2,17% 2,17% 2,08% 2,00% 2,00% 1,83%

0,0% –2,7% –6,5% –13,5% –13,5% –18,9% –18,9% –24,3% –27,0% –29,7% –29,7% –32,4% –35,1% –35,1% –40,5%

1 Mittelwerte für Obligatorium der Jahre 2014 bis 2016, 60% Obligatorium / 40% Überobligatorium

Quelle: Vermögenszentrum, Vergleich von 30 Sammelstiftungen mit 1,6 Millionen Versicherten


Pensionskassen

Paket mit Tücken Die grosse Rentenreform baut die erste Säule aus und für die zweite ein neues Fundament. Die Versicherten in der beruflichen Vorsorge kostet dies höhere Beiträge. Von Daniel Friedli Knapper hätte das Parlament nicht ü ­ ber die Altersvorsorge 2020 entscheiden kön­ nen. Nun wird im September das Volk ­darüber befinden, ob das AHV-Alter für Frauen auf 65 erhöht wird und die Mehr­ wertsteuer um 0,6 Prozentpunkte steigt. Doch auch für die Pensionskassen bringt die Rentenreform Änderungen.

Umwandlungssatz Kern der Änderungen in der beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Umwand­ lungssatzes. Dieser bestimmt, wie viel des angesparten Alterskapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird. Heute liegt dieser Satz bei 6,8%, was angesichts der gestie­ genen Lebenserwartung und der tiefen Zinsen zu hoch ist. Darum soll er schritt­ weise auf 6% sinken. Ein Rentner mit ­einem Alterskapital von 100 000 Fr. er­ hielte also noch eine Rente von 6000 Fr., heute sind es 6800 Fr. Direkt trifft dies ­allerdings nur jene rund 1 Mio. Arbeitneh­ mer, die gemäss dem gesetzlichen Mini­ mum (BVG-Obligatorium) versichert sind.

In umhüllenden Kassen, die Löhne über 84 600 Fr. versichern, haben etliche Pen­ sionskassen die Anpassungen bereits vor­ weggenommen und ihre Umwandlungs­ sätze gesenkt.

Übergangslösung Von der Senkung ist nur betroffen, wer jünger als 45 Jahre ist. Für die älteren Ver­ sicherten wurde ein Schutzmechanismus eingebaut: Ihr Altersguthaben wird bei der Pensionierung aufgestockt, sodass die Rente trotz tieferem Umwandlungssatz so hoch bleibt wie prognostiziert. Das gilt nur für den obligatorischen Teil des BVG und kostet per 2030 rund 400 Mio. Fr. im Jahr. Finanziert wird diese Besitzstands­ wahrung aus dem Sicherheitsfonds, in den wir alle einzahlen.

Kompensation Doch wie kompensiert man die Renten­ ausfälle, die durch den tieferen Umwand­

lungssatz entstehen? Durchgesetzt hat sich hier der Ständerat, der dafür Verbes­ serungen in der AHV vorsieht: Jeder Neurentner soll pro Monat 70 Fr. mehr Rente erhalten. Ausserdem steigt die maximale Rente für Ehepaare von 3525 auf 3751 Fr. Aber Achtung: Diese Auf­ schläge gelten nur für Personen, die nach dem Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Heutige Rentner haben nichts davon. Das Geld für den AHV-Ausbau­ ­ wird über höhere Beiträge eingetrieben: Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuern zusätzlich je 0,15 Prozentpunkte des ­ Lohns bei. Zusätzlich zum AHV-Ausbau sieht die Vorlage auch eine Kompensation in der beruflichen Vorsorge vor.

Gutschriften Geschehen soll dies dadurch, dass Arbeit­ nehmer und Arbeitgeber während der ­Erwerbstätigkeit mehr einzahlen, sodass das Alterskapital zunimmt und die Renten möglichst nicht sinken. Ein Hebel dazu­ ist der sogenannte Koordinationsabzug:

Reaktionen Gemischte Gefühle in der Branche Die Beschlüsse des Parlaments zur Altersvorsorge-Reform stossen bei den Pensionskassen und Versicherungen auf gemischtes Echo. Der Dachverband der Pensionskassen, Asip, begrüsste das Zustandekommen der Vorlage, auch wenn die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken nicht seinem Wunschszenario entspricht. Die Vorlage sei nun aber eine Chance, die Altersvorsorge

an die neuen ökonomischen und demografischen Realitäten a­ nzupassen und damit langfristig zu sichern, schreibt er. Darum gelte es nun, mit Blick auf die Abstimmung im September den Stimmbürgern die Vorteile sachlich und verständlich zu e­ rklären. Deutlich skeptischer reagiert der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) als Organ der grossen Versicherungen. Auch

er begrüsst die Senkung des Umwandlungssatzes, mit der die Umverteilung von Kapital von der arbeitenden zur Rent­ nergenera­tion reduziert werde. Gleichzeitig kritisiert er, dass auch Entscheide zum Nachteil der beruflichen Vorsorge getroffen worden seien. Ob der SVV die Reform an der Urne unterstützen wird, darüber schweigt seine Stellungnahme. ( dli.)


12 | 13 Heute werden vom Jahreseinkommen 24 675 Fr. abgezogen, nur der restliche Lohn ist in der Pensionskasse versichert. Künftig beträgt dieser Abzug je nach Ein­ kommen nur noch zwischen 14 100 und 21 150 Fr. Der versicherte Lohn wird also höher, dementsprechend steigen die Bei­ träge und das Alterskapital. Parallel dazu werden die Beitragssätze angepasst: Für Versicherte zwischen 35 und 54 werden die Abzüge um je einen Prozentpunkt er­ höht (siehe Tabelle).

Mehr einzahlen

Mindestquote

BVG-Altersgutschriften in Prozent des versicherten Lohnes, nach Altersklassen

Nur wenig zu diskutieren gaben die so­ genannten institutionellen Massnahmen für Lebensversicherer im Geschäft mit der zweiten Säule. Dies ist insofern bemer­ kenswert, als noch vor der letzten Abstim­ mung über den Umwandlungssatz 2010 mehr Transparenz und Kontrolle ge­ fordert wurden. Geändert wird nun vorab dies: Die Finanzmarktaufsicht erhält­ das Recht, zu hohe Risikoprämien zu be­ schränken. Unverändert bleibt die so­ genannte Legal-Quote. Die Versicherer dürfen weiterhin zehn Prozent der Erträge behalten.

Heute

18 18 15

Flexibilisierung Dieser Punkt war politisch unbestritten. Künftig kann sich jeder Arbeitnehmer zwischen 62 und 70 Jahren pensionieren lassen, und zwar ganz oder auch nur teilweise. Geht er vor dem Referenzalter, das bei 65 Jahren liegt, wird die AHV-­ Rente versicherungsmathematisch ge­ kürzt. Arbeitet er darüber hinaus, wird die Rente entsprechend erhöht. Zu Än­ derungen führt dies auch in der Pensions­ kasse: Das frühestmögliche Rücktritts­ alter steigt auf 62, man wird also (abgese­

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

Altersvorsorge 2020

10 7%

16

11

7

25–34 Jahre

35–44

45–54

55–65

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen hen von einigen Ausnahmen) nicht mehr wie heute schon mit 58 Feierabend ma­ chen können.

Nächste Folge: So lesen Sie den Pensionskassenausweis.


Pensionskassen

Eigentlich ganz einfach Der Pensionskassenausweis, der jedes Jahr ins Haus flattert, ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wie man ihn liest und warum in der Regel ein kurzer Blick darauf genügt, erklärt Eugen Stamm

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

Er kommt so sicher wie die Steuererklä­ rung. Jedes Jahr, Ende Winter, Anfang Frühjahr erhalten alle Angestellten von der Pensionskasse (PK) ein nüchternes Schreiben zugeschickt. Es ist mit vielen Worten und Fachausdrücken gespickt. Es soll Verständnis wecken, ist aber oft

schwer verdaulich. In dem Brief erklären die Verantwortlichen, wie viel Geld – oder häufiger: wie wenig – die Kasse im letzten Jahr verdient hat. Dem Brief liegt ein Vorsorgeausweis bei, auf dem eine lange Zahlenreihe auf­ geführt ist. Diesen Ausweis sollte man

kurz anschauen. Die fünf Minuten, die das jährlich kostet, lohnen sich. Denn es geht um Geld, um die eigene Zukunft und auch um die anderer Menschen. Den Ausweis zu verstehen, ist keine Hexerei. Die allgemeinen Angaben zur Person sind selbsterklärend. Sie zu prüfen, ist ein


14 | 15 Muss, wenn sich im Zivilstand etwas än­ dert. Dann ist eine Meldung an die PK zu machen. Ein wichtiger Punkt: Wenn man (neu) im Konkubinat lebt, muss man das zwingend der PK schriftlich mitteilen. Wer das vergisst, der bringt die Liebste oder den Liebsten allenfalls um eine Part­ nerrente.

Kinder sind. Wer jung ist und eine Familie hat, die finanziell von ihm abhängig ist, sollte diesen Punkt genauer anschauen. Allenfalls lohnt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Unter wel­ chen Umständen und an wen ein Todes­ fallkapital ausbezahlt wird, kann man im Reglement der Pensionskasse nachlesen.

Vorsorgeausweis

1 Versicherter Jahreslohn

4 Invaliditäts-Leistungen

Das ist der Betrag, der bestimmt, wie hoch die Renten ausfallen, wenn man stirbt oder invalid wird. Diese Zahl kann kleiner sein als das, was man tatsächlich brutto verdient, muss es aber nicht. Auf den ver­ sicherten Jahreslohn zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sparbeiträge.

Auch diese Versicherung wird aus den PK-Beiträgen bezahlt. Der Versicherungs­ schutz endet einen Monat nachdem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde oder wenn man das AHV-Alter erreicht. Auch bei diesem Punkt sollte man sich überlegen, ob diese Summe ausreicht. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nur dann, wenn der versicherte Jahres­ lohn steigt.

2 Altersguthaben 230 000 Voraussichtliches Guthaben 500 000 Voraussichtliche Altersrente 30 000

2 Guthaben/Leistungen Das Altersguthaben ist die erfreulichste Zahl auf dem Ausweis, nur schon ihretwe­ gen lohnt es sich, ihn anzuschauen. Jeden Monat wird man nämlich mit der Lohnab­ rechnung daran erinnert, dass man einen Teil seines Lohnes an die PK abgibt. Wie viel sich dadurch, zusammen mit dem Geld, das der Arbeitgeber dazugibt, mitt­ lerweile bereits angehäuft hat, zeigt diese Position auf dem Vorsorgeausweis. Hier sieht man auch, wie viel Geld man mit­ nehmen könnte, wenn man vorhat, aus­ zuwandern. Das voraussichtliche Altersguthaben ist eine Projektion in die Zukunft. So gross wird der Vorsorgetopf sein, wenn man in Rente geht. Für viele Leute stellt das ihr grösstes Vermögen dar – auf jeden Fall ­eine gute Absicherung für das Alter. Die voraussichtliche Altersrente ist ­eine Zahl, die man durch zwölf teilt. Ange­ nommen, das Resultat ergibt 2500 Fr., so entspricht das dem Betrag, den es monat­ lich aus der PK gibt, wenn man pensio­ niert ist. Dazu kommt noch die AHV-Ren­ te. Sie liegt bei den meisten Leuten ­irgendwo um 2000 Fr. Wer es genauer wissen will, der sucht auf dem Internet nach «Skala 44». Sie zeigt die AHV-Rente in Abhängigkeit vom Einkommen. In die­ sem Beispiel muss man also eines Tages mit 4500 Fr. monatlich auskommen. Wer sein Resultat zu niedrig findet, sollte zu­ sätzlich sparen, je früher, desto besser.

3 Leistungen im Todesfall und für Hinterbliebene Mit dem Geld, das in die Pensionskasse fliesst, spart man nicht nur fürs Alter, son­ dern finanziert auch eine Versicherung. Unter diesem Punkt sieht man, wie hoch oder besser gesagt bescheiden die Renten für den überlebenden Ehegatten bzw. die

5 Beiträge Hier steht, wie viel Geld jährlich in die PK fliesst. Als Arbeitnehmer bezahlt man in der Regel die Hälfte. Wie erläutert, wird das Geld in einen Sparbeitrag und einen Risikobeitrag aufgeteilt. Letzterer ist eine Versicherungsprämie.

6 Maximale Einkaufssumme Wer Geld auf der Seite hat, kann diesen Betrag freiwillig in die Pensionskasse ein­ bezahlen, um die Rente im Alter zu erhö­ hen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Diesem Thema widmet sich die Pensions­ kassenserie in einem eigenen Beitrag. Wie die Erläuterungen zeigen, ist es ­nur in bestimmten Fällen nötig, aktiv zu ­werden. Bestehen Zweifel, gibt die Ver­

Beispielrechnung mit den wichtigsten Punkten 1 Versicherter Jahreslohn

3 Todesfall-Leistungen Ehegattenrente Waisenrente Todesfall-Kapital

80 000

20 000 4 000 230 000

4 Invaliditäts-Leistungen Invalidenrente Invaliden-Kinderrente

32 000 4 000

5 Beiträge Sparbeiträge Risikobeiträge Total

8 000 2 000 10 000

6 Maximale Einkaufssumme

30 000

Quelle: Eigene Berechnungen waltung der Pensionskasse Auskunft. Der Ausweis erzählt viel über einen ver­ gleichsweise grossen Vermögensposten, auf den man dereinst Anspruch hat – mit­ hin ein jährlich wiederkehrender Grund, sich zu freuen. Nächste Folge: Freiwillige Einkäufe in die Pensions­ kasse.

BVG und Überobligatorium Was heisst «BVG-Anteil»? Für am meisten Verwirrung und fragende Blicke sorgt regelmässig das Kürzel BVG in den Pensionskassenausweisen. Es steht für «Bundesgesetz über die beruf­ liche Alters-, Hinterlassenen- und Inva­ lidenvorsorge». Das BVG ist seit 1985 obligatorisch. Es deckt aber nur Löhne bis maximal 84 600 Fr. ab. Deshalb wird das BVG auch obligatorischer Teil der beruflichen Vorsorge genannt. Es gelten Mindestbestimmungen, die jede Pen­ sionskasse in der Schweiz für ihre Ver­ sicherten erfüllen muss. Der Bundesrat legt jährlich den Mindestzins für das BVG-Altersguthaben fest. Für 2017 liegt

der Mindestzins bei 1%. Es gilt auch ein Mindestumwandlungssatz für die ­Be­rechnung der Renten. Für Sparbeiträge auf Lohnbestand­ teilen, die über den BVG-Lohn hinausgehen, gibt es keine Garantien. Die Pen­ sionskassen können hier anbieten, was ­ sie wollen. Dieser Teil der Vorsorge wird «überobligatorisch» genannt. Um das ­Minimum des BVG mit Sicherheit ein­ zuhalten, führen die Vorsorgeeinrich­ tungen im Hintergrund eine sogenannte «BVG-Schattenrechnung» für alle Versicherten. Charlotte Jacquemart


Pensionskassen

Ein Einkauf, der sich lohnt Freiwillige Einlagen in die Pensionskasse sind nicht nur aus steuerlichen Überlegungen interessant. Sie erhöhen direkt die spätere Rente. Wer kann, sollte die Möglichkeit rechtzeitig nutzen. Von Eugen Stamm Man muss seine Optionen kennen, wenn man die Zukunft planen will. Verschiede­ ne Wege stehen offen, um die Altersvor­ sorge aufzubessern und später finanziell möglichst gut dazustehen. Dazu gehören die gesetzlichen Töpfe, die für das Alter bestimmt sind, also die Pensionskasse (PK) oder die dritte Säule. Die Vorsorge weiter aufbessern kann man mit freiwilligem Sparen in Gefässen, die nicht an die Vorsorge gebunden sind, also mit einem Sparkonto oder Wert­ schriftendepot. Für welchen Weg soll man sich entscheiden? Geld in die Pensionskasse einzuzahlen, diese Variante steht nicht allen, aber den meisten Leuten offen. Ob das im Ein­ zelfall möglich ist, sieht man auf dem ­Vorsorgeausweis, den die Pensionskasse regelmässig nach Hause schickt. Wie hoch der mögliche Betrag ist, steht unter der Rubrik «Maximale Einkaufssumme».

Deutliche Schwankungen Durchschnittsrenditen von Schweizer Pensionskassen (in %) 7,4

7,0 6,0

3,5

–0,5

0,8

2011 2012 2013 2014 2015 2016 Quelle: UBS

Diese Summe entspricht der persön­ lichen Vorsorgelücke. Sie entsteht, wenn man beispielsweise einige Zeit nicht arbei­ tet und somit nicht in die Pensionskasse einzahlt, etwa während eines Auslands­ aufenthalts. Ein weiterer häufiger Entste­ hungsgrund sind Lohnerhöhungen im Laufe der Karriere. Im Prinzip, sagt René Siegrist, Leiter PK-Management beim Pen­ sionskassen-Dienstleister Avadis, sollte jeder, der es sich finanziell leisten kann, dieses fehlende Geld in die Pensionskasse einschiessen.

Deckungsgrad prüfen

Zu dieser grundsätzlich sinnvollen Regel gibt es wenige Ausnahmen. Prüfenswert sind solche Einkäufe beispielsweise dann, wenn eine Pensionskasse finanziell nicht gut dasteht und eine Unterdeckung be­ steht oder sich abzeichnet (Deckungsgrad <100%). Die Entwicklung des Deckungs­ grads ist aus dem jährlich zugestellten Jahresbericht ersichtlich. Zudem sollte sich, wer weniger als drei Jahre vor dem Pensionsalter steht, genauer über die steuerlichen Details informieren. Tat­ sächlich dürften aber viele Versicherte ih­ re Möglichkeit zum Einkauf entweder nicht kennen oder schlicht zu wenig Geld auf der Seite haben, um sie zu nutzen. Was passiert, wenn man freiwillig in die Pensionskasse einzahlt? Dieses Geld bleibt dann bis zur Pensionierung gebun­ den, man kann es nicht oder nur unter ganz bestimmten Umständen abheben, etwa wenn man selbst genutzes Wohnei­ gentum erwerben möchte. Dem Nachteil, dass das Geld also länge­ re Zeit nicht verfügbar ist, stehen drei Vor­ teile gegenüber. Der Staat will nämlich all diejenigen belohnen, die sich Gedanken um die eigene Zukunft machen und vor­ sorgen. Den Betrag, den man in die PK

einbezahlt, darf man darum von der Ein­ kommenssteuer abziehen. Wirtschaftlich gesehen ist das gleich, wie wenn der Pöstler einem einen Check in den Briefkasten legt. Wie hoch er ist, hängt davon ab, wie viel man verdient und wo man wohnt. Bei einem Angestell­ ten in der Stadt Zürich mit einem steuer­ baren Einkommen von 50 000 Fr., der 1000 Fr. zusätzlich in die Pensionskasse einbezahlt, liegt das Steuergeschenk bei etwa 170 Fr., bei einem Luzerner mit 80 000 Fr. steuerbarem Einkommen bei fast 300 Fr. Das zeigt, dass sich so ein Ein­ kauf auch steuerlich lohnt. In der Praxis, schildert Siegrist, kaufen sich meist eher ältere Leute, die verhält­ nismässig gut verdienen, in die PK ein. Das ist verständlich, weil diese Leute eher Geld auf der Seite haben und vom Steuer­ effekt besonders profitieren. Auch für jüngere Semester lohnt es sich aber, s­ ich mit der Frage eines Einkaufes zu be­fassen, gerade für diejenigen, die vom Thema Geldanlage wenig verstehen oder sich nicht dafür interessieren. Denn PK-­ Gelder, und das ist der zweite grosse Vor­ teil, werden von Anlageprofis verwaltet, die Renditen fallen im Vergleich zum Einzelanleger aufgrund des Anlagevo­ ­ lumens und der gewählten Strategie in der Regel besser aus als auf einem Spar­ konto, auf dem man vielleicht etwas Geld parkiert hat (siehe Grafik). In der Regel ist ­die Ver­zinsung auch höher als bei einem­ Säule-3a-Konto.

Konsum oder Vorsorge

Drittens kann sich der Einkauf auch für Normalverdiener lohnen, die gefühlt im­ mer ein bisschen zu wenig Geld haben. Denn die persönlichen Ausgaben, die man steuern kann, das zeigt die Lebenser­ fahrung, passen sich immer schnell den


16 | 17 Tiefe Zinsen Einkaufssumme als Ausgleich Die Umwandlungssätze, nach denen die Pensionskassen das angesparte Kapital in Renten umrechnen, sinken laufend und werden wohl auch in Zukunft weiter sinken. Zu Recht müssen sich die Versicherten deshalb fragen, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse dann überhaupt noch lohnt. Die Frage stellt sich indes nur für diejenigen, die bei der Pensionierung eine Rentenzahlung anstelle des Kapitalbezugs wählen. Es lässt sich allerdings auch argumentieren, dass es, gerade weil die terschied wahrscheinlich geringer, der An­ leger trägt aber hier das Anlagerisiko. Den Steuervorteil, den wichtigsten Punkt, hat man bei beiden Alternativen. Deshalb kann man sich sagen: Egal in welches Gefäss man Vorsorgegelder steckt, Hauptsache, man tut es. Wer aber damit rechnet, dass sich die eigene finan­ zielle Situation in der Zukunft noch ver­ bessert, weil man mehr verdient, die Kin­ der ausziehen, eine Erbschaft anfällt oder

Renten tendenziell geringer ausfallen werden, umso wichtiger wird, das eigene Pensionskassenguthaben möglichst gut zu füllen. Man kann sich mit jedem Einkauf nicht nur an der Steuerersparnis freuen, sondern auch daran, dass das voraussichtliche Altersguthaben auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ansteigt. Die drohende Reduktion der Altersrenten aufgrund sinkender Umwandlungssätze kann so zumindest (teilweise) kompensiert werden. ( est.) aus sonst einem Grund, dann kann man zuerst einmal die dritte Säule bevorzu­ gen. Und später, sobald man mehr als 6768 Fr. pro Jahr übrig hat, den zusätzli­ chen Spielraum, den der PK-Einkauf bie­ tet, nutzen. Nächste Folge: Ein Entscheid mit Folgen – Kapitalbezug oder Rente?

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

Einkünften an, vor allem, wenn diese stei­ gen. Getreu dem alten Sprichwort «Spare in der Zeit, dann hast du in der Not» sollte man sich deshalb rechtzeitig Gedanken ma­ chen, ob der Franken für den Konsum oder die Altersvorsorge investiert werden soll. Man kann sich die Entscheidung, wel­ chen Weg man wählen soll, auch so zu­ rechtlegen: Wer angestellt ist, darf mo­ mentan maximal 6768 Fr. in die Säule 3a einzahlen. Diesen jährlich wiederkehren­ den Freiraum sollte man auf jeden Fall nutzen, wenn man kann. Wer mehr hat, kann den Einkauf in die PK zeitlich steu­ ern und darf die «maximale Einkaufssum­ me» auch ohne Weiteres über mehrere Jahre verteilen. Am cleversten ist es tat­ sächlich, die Einkäufe in den Lebens­ abschnitt zu legen, in dem man das höchs­ te Einkommen erzielt. Was wählt man aber, wenn man sich zwischen PK-Einkauf und dritter Säule ent­ scheiden muss, weil man beispielsweise nur 1000 Fr. auf der Seite hat? Die Frage, was besser ist, ist knifflig. Hat die PK eine Unterdeckung, dann sollte man den Ein­ kauf vergessen. Ist das nicht der Fall, dann bringt das Geld bei der PK mehr Rendite, als wenn es auf einem 3a-Sparkonto mager verzinst wird. Bei anderen 3a-Produkten, die in Aktien investieren, ist dieser Un­


Pensionskassen

Im Zweifel für die Rente Rente oder das Kapital? Für die meisten Beschäftigten ist dies der wichtigste Geldentscheid ihres Lebens. Einmal gefällt, kann er nicht mehr rückgängig gemacht werden. Von Fredy Gilgen Meist geht es um einen hohen Betrag, um Hunderttausende von Franken. Die so wichtige Frage an die künftigen Pensionä­ re, ob sie die Rente oder das Kapital bevor­ zugen, wird dennoch allzu oft aus dem Bauch heraus entschieden. So schwankte die Zahl der Versicher­ ten, die sich einen Teil oder das ganze ­Kapital auszahlen liessen, in der Vergan­ genheit je nach politischem Umfeld um bis zu 20% pro Jahr. Generell sind die Vor­ sorgenehmer nach der Finanzkrise aber risikoscheuer geworden: Die Zahl der ­Kapitalbezüger ging in den letzten Jahren kontinuierlich zurück. Grundsätzlich gibt es im Zeitpunkt der Pensionierung aber weiterhin drei Wege für die Verwendung des angehäuften ­Alterskapitals:

• Die Umwandlung des gesamten Kapitals in eine lebenslange Rente. Dafür entschei­ det sich zurzeit ungefähr jeder Zweite. • Ein Drittel wählt den Weg des Finanz­ marktkundigen: nämlich den Bezug des ganzen Kapitals und die Sicherstellung der Rente durch Kapitalverzehr und eine individuelle Anlagestrategie. • Die Übrigen gehen den – oft goldenen – Mittelweg, nämlich den Bezug eines Teils des Kapitals und den Bezug einer lebens­ langen tieferen Rente. Alle drei Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Für die Pensionskassenrente spricht hauptsächlich ein Argument: Man hat sie im Sack. Sie wird dem Pensio­ när zuverlässig Monat für Monat aus­ bezahlt. Bis zu seinem Tod. Und an den laufenden Renten ist bisher auch nie

Was spricht für Rente, was für Kapital? Unterschiede im Überblick Fragestellung

Rente

Kapital

Regelmässiges Einkommen?

Ja, Teuerungsausgleich von der Kasse abhängig

Variabel und auf Dauer schwer abzuschätzen

Finanzielle Flexibilität?

Nein

Ja, Kapital kann nach Bedarf eingesetzt werden

Finanzielle Nein Kenntnisse nötig? Absicherung der Hinterbliebenen?

• 60 Prozent Witwen-/Witwerrente, • Das nicht verbrauchte 20 Prozent Waisenrente (bis 25) Kapital geht an die Erben • Nicht verbrauchtes Kapital fällt • Erbgang kann im Testain der Regel an die Kasse

Besteuerung?

Ja, ausser man bezahlt einen Anlageprofi

Als Einkommen zu 100 Prozent

Quelle: Guider.ch / Beobachter

ment geregelt werden

Einmalige Besteuerung zu reduziertem Satz

gerüttelt worden. Sie gelten politisch als tabu. Aber es gibt eben auch vier klare Nach­teile für die Rente: • Sie muss zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden. • Als Nominalwert wird sie von der In­f­la­tion ausgehöhlt. Innerhalb von 20 Jah­ ren sinkt die Kaufkraft einer Rente sogar bei einer bescheidenen Teuerungsrate von 2% um einen Drittel. Die wenigsten Pen­sionskassen bezahlen nämlich einen regelmässigen Teuerungsausgleich. • Sodann erhält der hinterbliebene Le­ benspartner im Todesfall nur eine deut­ lich tiefere Rente, Nachkommen und wei­ tere Angehörige meist sogar überhaupt nichts. Der Extremfall: Stirbt ein Rentner­ ehepaar kurz nach der Pensionierung, geht das gesamte Guthaben in die Pen sionskasse. • Und schliesslich muss man von der Soli­ dität und Leistungskraft der Kasse über­ zeugt sein. Ein tiefer Deckungsgrad oder unterdurchschnittliche Leistungen einer PK wecken da Zweifel. Wer das Alterskapital bezieht, muss da­ für zuerst einmal die Kapitalbezugssteuer bezahlen. Dies einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz, der von Kanton zu Kan­ ton sehr verschieden ausfällt. Und je hö­ her das ausbezahlte Kapital, desto höher die prozentuale Steuerbelastung. Bei einem Kapitalbezug von einer hal­ ben Million Franken zahlen Verheirate­te je nach Kanton zwischen 28 432 und 63 489 Fr. Steuern, bei einem Bezug von einer Million zwischen 58  600 und 160 882 Fr. Happige Unterschiede also, die den einen oder andern über einen rechtzeitigen Wohnortswechsel nachden­ ken lassen.


ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

18 | 19

Der versteuerte Betrag fällt dann voll­ ständig ins Privatvermögen. Er kann nach Belieben vermehrt, verzehrt, verschenkt oder vererbt werden. Doch aufgepasst: Der Kapitalbezüger bekommt keinen re­ gelmässigen Betrag aufs Konto. Er muss sich selber um die Verwaltung des Vorsor­ gevermögens kümmern und das Risiko tragen. Es sei denn, er bringt das PK-Kapital in eine Leibrente ein. Das ist allerdings unat­ traktiv, denn der Umwandlungssatz fällt bei den Leibrenten deutlich tiefer aus als bei den Pensionskassen. Dafür lässt sie sich so ausgestalten, dass der mitversi­

cherte Partner nach dem Tod des andern eine unveränderte Rente erhält und dass ein Restkapital an die Erben geht. Wer sich dafür entscheidet, sein Pensi­ onskassenkapital selber zu verwalten, muss rechnen, wie die Beispiele zeigen: Mit einem Alterskapital von einer halben Million Franken kann eine lebenslange jährliche Pensionskassenrente nach Steu­ ern von etwa 24 000 Fr. erwirtschaftet werden, mit einem Kapital von einer Mil­ lion sind es schon 48 000 Fr. Wird das Kapital bezogen, kann aus ­einer halben Million Franken nach Steu­ ern rein rechnerisch mittels Kapitalver­

zehr und einer Nettojahresrendite von bloss etwas mehr 1% während 20 Jahren der gleiche Betrag generiert werden. Soll das Kapital während 25 Jahren die gleiche jährliche Rentenleistung erbrin­ gen, bedarf es einer Nettorendite von knapp 4%. Eine solche Rendite lässt sich auch mit einer nicht allzu risikoreichen langfristigen Anlagestrategie erreichen.

Nächste Folge: Der Umwandlungssatz und was er bedeutet.­

Selbständigerwerbende Sie können, müssen sich aber nicht versichern Selbständigerwerbende unterliegen ­ dem Pensionskassenobligatorium nicht, der Aufbau eines Vorsorgekapitals ist dennoch ratsam. Für alle diejenigen, die ein eigenes Geschäft oder Unternehmen führen oder daran als Partner beteiligt sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der Vorsorgeeinrichtung des betreffenden Berufsverbandes versichern zu lassen. Falls der Firmeninhaber sein Personal bei

einer Pensionskasse versichert, besteht für ihn zudem die Möglichkeit, sich der gleichen Einrichtung anzuschliessen. Ohne eigenes Personal lässt sich von dieser Option hingegen keinen Gebrauch machen. Den Alleintätigen steht dann die Pensionskasse des Berufsverbandes offen. Existiert eine solche Kasse nicht, so kann sich der Selbständige der Auffangeinrichtung des Bundes anschliessen.

Selbständigerwerbende können sich auch einer ausserobligatorischen Vor­ sorgeeinrichtung anschliessen oder durch die steuerlich begünstigte Säule 3a vor­ sorgen, für die deutlich höhere Einzahlungen möglich sind als für Angestellte. ­Derzeit sind es pro Jahr maximal 33 840 Fr. Fredy Gilgen


Pensionskassen

Ein Mann ist keine Vorsorge Das Schweizer Pensionskassensystem benachteiligt jene, die Teilzeit arbeiten. Das bestraft vor allem Frauen. Sie sollten alle Säulen der Altersvorsorge früh alimentieren. Von Charlotte Jacquemart Sie ist 92 Jahre alt – und ärgert sich, wenn sie eine AHV-Renten-Erhöhung erhält. «Es heisst doch immer, die AHV habe zu wenig Geld. Ich brauche nicht mehr Ren­ te.» Die Frau lebt in einer günstigen Ecke der Schweiz, im Rheintal – von ihrer AHV-Rente, bescheiden und glücklich. ­Eine Pensionskasse besitzt sie nicht. Die ältere Dame dürfte ein Einzelfall sein, von einer Generation, die bald nicht mehr ist. Für die grosse Mehrheit gilt ­heute: Die Rente aus der ersten Säule ist zu wenig zum Leben und zu viel zum ­Sterben. Das Gute an der AHV: Sie kennt kaum Diskriminierung. Und wenn, dann eher zugunsten der Frauen, weiss Veroni­ ca Weisser, Ökonomin und Vorsorge­ expertin bei der UBS. «Die durchschnittli­ che AHV-Rente von Frauen liegt zwar leicht tiefer als jene von Männern», sagt Weisser. «Doch weil Männer zwei Drittel aller Beiträge einzahlen und Frauen ein Drittel, könnte man Frauen in der AHV­ als leicht bevorteilt bezeichnen.» Zumal Frauen älter werden als Männer und länger Rente beziehen. 56% des Renten­

volumens fliessen an Frauen, 44% an Männer.

Fatale Teilzeitarbeit

Frauen sind denn auch nicht wegen der AHV im Alter armutsgefährdet – sondern weil sie keiner Pensionskasse angehören oder aber ihre Kasse ein System an­ wendet, das Teilzeitarbeitende benachtei­ ligt. Vorab die Zahlen: Im Schnitt ist die Rente aus der zweiten Säule bei Frauen halb so hoch wie bei Männern. 2014 be­ zogen Frauen 18 600 Fr. Jahresrente aus ihrer Pensionskasse, Männer hingegen 36 200 Fr. Das Hauptproblem dabei ist für einmal nicht der viel zitierte Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe im Alter bestimmt. Er kommt zwar immer tiefer zu liegen, gilt aber für Männer und Frauen gleichermas­ sen. Nein: Es ist in erster Linie der soge­ nannte Koordinationsabzug, den Pensi­ onskassen anwenden. Darunter leiden vor allem Frauen. Weisser: «Weil fast 60% von ihnen Teilzeit arbeiten. Die entsprechen­ de Quote für Männer liegt bei nur 17%.»

(Siehe Grafik.) Die weitverbreitete Teil­ zeitarbeit bei Frauen ist auch systembe­ dingt (vgl. Kasten). Und verzerrt die ver­ gleichsweise hohe Erwerbsbeteiligung der Schweizer Frauen am Arbeitsmarkt (72%). Wo liegt nun aber das Problem? Teilzeitarbeitende stolpern in der beruf­ lichen Vorsorge über zwei Hürden: Einer­ seits sind Löhne unter 21 150 Fr. – im ­Gegensatz zur AHV – nicht versichert. Be­ gründet wird dies genau damit: Diese ers­ ten Lohnfranken sind quasi schon von der AHV abgedeckt. Arbeitgeber dürfen kleine Löhne freiwillig versichern – tun es aber selten. Resultat: Frauen mit kleinen Pen­ sen schaffen es gar nicht in eine Pensions­ kasse. Bei den Mehrverdienenden werden die ersten 24 675 Lohnfranken ebenfalls abgezogen – diese Summe ist eben der be­ rühmte Koordinationsabzug. Er dient der Koordination zwischen erster und zweiter Säule. Was übrig bleibt, ist der koordinier­ te, versicherte Lohn. Nur auf diesem zah­ len Arbeitgeber und -nehmer Sparbei­ träge. «Besonders perfid ist nun, wenn ­Arbeitgeber bei Teilzeitbeschäftigten den

Vorsorgesystem bestraft moderne Familienformen Scheidungen bescheren F ­ ­rauen Altersarmut Unser Vorsorgesystem ist immer noch auf den «Ernährer» ausgerichtet: Familien fahren finanziell besser, wenn der eine arbeitet und der andere Kinder betreut, als wenn sich zwei Partner die Rollen gleichermassen teilen. Schuld daran ist zum einen die Steuerprogression. Aber auch der Fakt, dass Teilzeitpensen in Pensionskassen schlechter versichert sind als 100%-Pensen. Deshalb führen Scheidun-

gen heute noch zu erhöhtem Armuts­ risiko – vor allem bei Frauen im Alter: ­Wegen Babypausen, Teilzeitpensen und tiefer Löhne sparen Frauen zu wenig an. Fast jede zweite Ehe wird in der Schweiz geschieden. Immerhin wird das in der Ehe angesparte Kapital in Pen­ sions­kassen und auf Freizügigkeitskonten bei einer Scheidung geteilt. Seit 2017 bestimmt dabei nicht mehr das Schei-

dungsdatum das Splitting, sondern der Tag, an dem das Verfahren eingeleitet wird. Neu müssen Vorsorgeeinrichtungen die Guthaben auch der Zentralstelle 2. Säule melden. Scheidungsgerichte ­wissen so in Zukunft, was wo vorhanden ist, das geteilt werden muss. Auch laufende Alters- und IV-Renten werden seit 2017 geteilt. (jac.)


20 | 21

Anzahl Teilzeiterwerbstätige nach Geschlecht in % Frauen

60%

grösser ist der versicherte Anteil, nämlich 22 598 Fr. Fair ist nur Letzteres – viele ­Arbeitgeber machen jedoch überpropor­ tionale Abzüge. Das Nachsehen haben Teilzeitkräfte, die weniger Sparbeiträge erhalten. Je kleiner der Spartopf, desto tiefer die Rente im Alter.

In dritter Säule sparen

50

Welchen Rat kann man Frauen nun aber geben?

40

Quelle: UBS/BfS

Erste Lektion: Teilzeitarbeit ist eine Falle. Wer Teilzeit arbeitet, büsst dafür im Alter. Wer sich mit tiefen Löhnen zufriedengibt, ebenfalls. Eine Kombination der zwei ­potenziert­ die Gefahr der Altersarmut. Es in Kauf zu nehmen, weil ja der Gatte noch eine Pen­ sionskasse hat, ist dumm. «Ein Mann ist keine Vorsorge», sagt Weisser sec. Frauen müssen auf eigenen Vorsorge-Füssen ste­ hen, denn fast jede zweite Ehe überlebt nicht.

ganzen Koordinationsabzug vornehmen», erklärt Weisser. Ein Beispiel: Eine Frau arbeitet 30% und verdient damit 30 000 Fr. jährlich. Zieht ihr die Pensionskasse 100% der 24 675 Fr. ab, verbleiben nur gerade 5325 Fr. versicherter Lohn. Passt eine Kasse den Abzug hingegen an das 30%-Pensum an, gehen nur 7402 Fr. «verloren». Umso

Zweite Lektion: Wer mehrere Teilzeitpensen besitzt, darf diese laut Gesetz zusammenzählen. So schafft man es in eine Pensionskasse. Das Gesetz lässt gar zu, die verschiedenen Pensen in ein und derselben Pensions­ kasse zu versichern. Leider müssen die Arbeitgeber damit einverstanden sein. Was oft nicht der Fall ist.

30 20

Männer

10 0 2010

11

12

13

14

15

16

Dritte Lektion: Kurze Babypausen, um den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht zu ver­lieren und spä­ ter nicht in tiefere Lohnklassen abgestuft zu werden. Zudem kann in der dritten Säule nur sparen, wer erwerbstätig ist. Die Säule 3a zu alimentieren, dazu rät Weisser Frauen mit Nachdruck: «Wer früh 15% des Bruttolohns automatisiert in die Säule 3a oder eine andere Sparlösung investiert, hat im Alter ein zusätzliches Polster.»

Nächste Folge: Der Umwandlungssatz wird politisch festgelegt.

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

Frauen in Teilzeitfalle


Pensionskassen

Warum die Renten sinken In der zweiten Säule wird Sparkapital in Renten umgewandelt. Entscheidend sind Lebenserwartung und Zinsniveau. Beides lässt sich nicht bestimmen. Die Politik will es trotzdem tun. Von Fredy Gilgen Der so heiss diskutierte Umwandlungs­ satz ist nichts anderes als ein simpler ­Prozentsatz. Das Kapital am Schluss des Erwerbslebens, multipliziert mit diesem Satz ergibt die jährliche Rente. Beträgt­

das Kapital beispielsweise 700 000 Fr. und der Umwandlungssatz 6%, gibt es ­eine jährliche Rente von 42 000 Fr. Eine einfache Rechnung also. Doch der Satz lei­ det unter galoppierender Schwindsucht.

In den letzten 30 Jahren hat er sich von 7,2% auf teilweise unter 6%, in wenigen Fällen sogar auf unter 5% zurückgebildet. Tendenz weiter fallend. Die Folge: Heute werden den 50-jährigen Angestellten rund 40% weniger Rente in Aussicht gestellt als noch im Jahr 1990. Für die heutigen Neurentner sieht es ­allerdings noch nicht so dramatisch aus. Die Personalvorsorge in der Schweiz ist in einen obligatorischen und einen über­ obligatorischen Teil aufgeteilt, für die un­ terschiedliche Regeln gelten. In der obli­ gatorischen Vorsorge gilt per Gesetz noch immer ein respektabler und eigentlich zu hoher Umwandlungssatz von 6,8%. Erst bei einem Volks-Ja zur aufgegleisten Ren­ tenreform im September ginge er auf 6% zurück.

Wo die Kassen frei sind

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

6,8%

So hoch liegt der ­geltende Umwand­ lungssatz für den ­obligatorischen Teil des Pensionskassen-­ Kapitals. Mit der Rentenreform sänke er auf 6%.

Beim Kapital, das in den überobligato­ rischen Töpfen liegt, sind die Kassen frei, welchen Satz sie anwenden wollen, und können die Lebenserwartung und die ­Lage an den Finanzmärkten jeweils eins zu eins berücksichtigen. In aller Regel wird die zu hohe Verzinsung im Obliga­ torium durch eine zu tiefe im Überobliga­ torium kompensiert. Es erfolgt also eine Mischrechnung. Weil mehr Geld im freiwilligen Bereich liegt, lässt sich der zu hohe obligatorische Satz doch merklich abfedern. Nach Schät­ zungen des Bundesamtes für Sozialver­ sicherungen liegen nur noch rund 45% des Vorsorgekapitals im Obligatorium und bereits 55% im Überobligatorium. Die 30 Sammelstiftungen etwa können daher die Gelder der Versicherten derzeit noch mit respektablen Sätzen von 6,9% bis 6% in Jahresrenten umwandeln. Diese Sätze gelten auch für die Mehrheit der ­autonomen Pensionskassen. Es ist aber


22 | 23 Was die Rentenhöhe bestimmt Umwandlungssatz ist nicht der einzige Hebel Die Formel ist von einfachster Art: Kapital mal Umwandlungssatz ergibt die Rente. Wie hoch die Rente bei der Pensionierung ausfällt, ist also nicht nur vom Umwandlungssatz abhängig, sondern ebenso vom angesparten Kapital und von den Kapital­ erträgen. Und das Schlusskapital lässt sich auf zwei Wege aufpeppen: einerseits, indem die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht, andererseits, indem höhere Anlagerenditen erreicht werden. Insgesamt erreichten die Pensionskassen in den schwierigen letzten 10 Jahren respektable Anlagerenditen von 2,5% bis 3,9%.

Eine bessere Performance liesse sich unter  anderem auch durch tiefere Kosten erreichen. Derzeit arbeitet die effizienteste Pensionskasse nur zu einem Drittel der Verwaltungskosten der teuersten. Vorsorgenehmer, die finden, sie könnten ihre Pensionskassengelder selber besser verwalten, können dies auch tun: Alle Kassen sind verpflichtet, den Versicherten ihr Kapital zumindest zu einem Viertel bar auszuzahlen. Die Politik bemüht sich aber gegenwärtig darum, eine Kapitalauszahlung nur noch im überobligatorischen Teil zuzulassen. Fredy Gilgen

absehbar, dass der Trend zu tieferen Ren­ ten anhalten wird. Denn die Hauptur­ sachen für den Rentenschwund, die stei­ gende Lebenserwartung und die tiefen Zinsen, werden wohl bestehen bleiben. Altersforscher François Höpflinger erwar­ tet beispielsweise, dass sich die Zahl d ­ er 80-Jährigen in der Schweiz bis 2025 ­verdoppeln wird. Doch so logisch solche Erklärungen für die Magerkost der Vorsor­ ge auch sein mögen, sowenig werden­ sie von Versicherten und Stimmbürgern akzeptiert. Ausländer wundern sich immer wie­ der, dass das Volk hierzulande über Dinge abstimmen kann, von denen nicht einmal alle Politiker eine Ahnung haben. Vor sie­ ben Jahren war es die Höhe des Umwand­ lungssatzes. Bundesrat und Parlament ­beantragten damals die Senkung des obli­

gatorischen Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6,4%. «Nichts da», sagte das Stimmvolk und versenkte die Vorlage mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 73%.

«Nie mehr abstimmen»

Die Niederlage war wohl nicht nur dem blossen Nichtwissen der Stimmbürger zu­ zuschreiben. Vielmehr war damals eine Reform wieder einmal falsch aufgegleist worden. Abstimmungen über solche tech­ nische Grössen ergeben schlicht und ein­ fach keinen Sinn. Und nach dem Votum von 2010 war sogar der Politik klar, dass der Umwandlungssatz entpolitisiert wer­ den muss. «Eine Volksabstimmung über diesen Satz darf es nie mehr geben. Entscheidend für seine Höhe sind ja die Lebenser­ wartung und die Entwicklung der Finanz­

märkte. Auf beides hat die Politik aber ­keinen Einfluss», folgerte der Tessiner FDP-­Politiker Ignazio Cassis damals sehr richtig. Es ist wahr: Auch Volksabstimmungen können die Realität nicht verändern. Das damalige Volks-Nein hat nicht verhindern können, dass nun in der jüngsten Renten­ reform eine Senkung des Satzes von 6,8% auf 6% vorgeschlagen wird. Eine Reform, die dieses Mal beim Volk sogar eine gewisse Erfolgschance hat, ob­ wohl man es auch in der jüngsten Reform verpasst hat, ewige Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Konkret hiesse das: kon­ sequent darauf zu verzichten, wirtschaft­ lich determinierte Grössen wie den Min­ destzins oder den Umwandlungssatz ­politisch festzulegen.

Automatismen sind besser

Zunächst war wohl ein Mechanismus vor­ gesehen gewesen, nach dem das Renten­ alter sukzessive erhöht worden wäre, falls die zweite Säule in Schieflage geraten ­sollte, oder dass der Umwandlungssatz in ­einem solchen Fall weiter gesenkt worden wäre. Automatisch. Mit Automatismen wie der Schulden­ bremse oder den automatischen Konjunk­ turpuffern sind in der Politik in der Ver­ gangenheit überaus gute Erfahrungen ­gemacht worden. Doch in der jetzigen ­Reform, über die das Stimmvolk im Sep­ tember befindet, fehlen solche Mechanis­ men erneut. So dürfte uns der politische Prozentsatz auch künftig beschäftigen.

Nächste Folge: Wenn die Firma ihre Pensionskasse wechselt.

Grosse Unterschiede

Je später, desto mehr Rente

Bandbreite und Mittelwert für den Umwandlungssatz von Pensionskassen für Männer im Alter von 65 Jahren

Beispiel für Umwandlungssatz (in %) nach Renteneintrittsalter

Mittelwert

9%

Bandbreite der Umwandlungssätze

8 7 6 5 4 2002

2005

2008

2011

2014

Basis: 467 Pensionskassen; 581 Mrd. PK-Vermögen; 3,4 Mio. Distinäre Quelle: Swisscanto Vorsorge, Schweizer Pensionskassen-Studie 2016

2015

2016

Schätzung NZZaS

Alter

58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

gültig bis 31. Dez. 2017

4,88 5,04 5,20 5,36 5,52 5,68 5,84 6,00 6,16 6,32

Quelle: Previs

gültig ab 1. Jan. 2022

4,52 4,66 4,80 4,94 5,08 5,22 5,36 5,50 5,64 5,78


Pensionskassen

Mitwirken können alle Über ihre Vertretung in den Gremien der Pensionskasse sollten die Versicherten ihre Einflussnahmewahrnehmen. Dies gilt erst recht, wenn die Firma einen Kassenwechsel plant. V on Fritz Pfiffner

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

Mein Bekannter ist frustriert. Er arbeitet in einem mittelgrossen, erfolgreichen Be­ trieb, der noch eine eigene Pensionskas­se (PK) hat. In der Firma fand ein Gene­ra­tionenwechsel statt. Nun soll e ­ ine e ­ igens eingesetzte Projektgruppe einen Pen­ sionskassenwechsel prüfen. Denn man müsse in der PK Kosten sparen, der admi­ nistrative Aufwand sei stark gestiegen, heisst es in einer Mitteilung des Stiftungs­

rates. Mit einem PK-Wechsel aber gehe die Idee verloren, dass Eigentümer über die eigene Pensionskasse den Mitar­beitern Sorge tragen wollen, meint der ­Bekannte. Recht hat er. Bei einer patronalen Fir­ men-PK kommt es oft vor, dass die Eigen­ tümer langfristig denken, einen Wohl­ fahrtsfonds führen, höhere Beiträge seitens der Firma einzahlen und bei ­

Unter­deckungen Beitragsreserven schaf­ fen. Oder, wenn nötig, als «Lender of last resort» sogar die Kasse unterstützen. Kommt hinzu, dass bei einer Firmen-­ PK alle Mitarbeiter über ihre gewähl­ten Stiftungsräte direkten Einfluss auf­ das G ­ eschehen haben. Diese Einfluss­ nahme muss aber wahrgenommen und über die Stiftungsräte weitergegeben wer­ den.


24 | 25 Grosse Unterschiede Vergleich der Kosten von vier verschiedenen Pensionskassen A

377 733 Fr.

B

323 566

C D

297 093 258 036

Beispiel für Produktionsbetrieb mit 180 Versicherten, Prämien bei gleicher Leistung, inkl. Risiko-, Zusatz- und Verwaltungskosten Quelle: VZ Vermögenszentrum

Nähe und Distanz

Bei einer Sammel- oder Gemeinschafts­ einrichtung kann der Mitarbeitende eben­ falls über die gewählten Stiftungsräte Ein­ fluss nehmen, nur ist der Abstand grösser. Er kennt seine Vertreter vielleicht nur über das Organisationsreglement. Bei Vollversicherungen ist zwischen ange­ schlossener Unternehmung und Versiche­ rung natürlich noch mehr Distanz. «Aber auch hier besteht die Möglichkeit, Ein­ fluss zu nehmen. Man muss das lediglich praktizieren», meint der Pensionskassen­ experte Werner C. Hug. Leider sei der Stiftungsrat in vielen Fäl­ len, überspitzt gesagt, zu einem reinen «Abnickerrat» degradiert worden, der den Entscheiden der PK-Experten, den Anla­ gespezialisten und der Aufsicht nur noch zustimmen dürfe. Häufig würden die Stif­ tungsräte zu wenig aufs Amt vorbereitet, das heisst geschult. Da mache er den Ge­ werkschaften den Vorwurf, dass sie ihren Einfluss im Stiftungsrat nicht mehr voll wahrgenommen haben, kritisiert Hug. Der Schreibende war vor geraumer Zeit selbst einmal im Anlageausschuss der Pensionskasse einer grossen Unterneh­ mung. Meine Erfahrung: Wenn man sich kompetent einbringen will und kann, wird man gehört. Unser schwierigster Entscheid: Ein Kollege und ich wollten nicht, dass die PK beim Börsengang der Firma mitmacht. Wir trauten der Eupho­ rie nicht und wollten nicht noch ein wei­ teres Risiko den Mitarbeitern aufbürden. Der damalige Finanzchef des Unterneh­ mens unterstützte dann überraschend unseren Antrag, die Pensionskasse blieb aussen vor. Allerdings hat die Regulierungsdichte im BVG-Bereich sehr stark zugenommen. Eigenverantwortung und langfristige Aus­ richtung der Firmen-PK werden durch die Bürokratie verdrängt. Für viele KMU ist es in der Tat zu teuer und zu kompliziert ge­ worden, eine firmeneigene Pensionskasse zu betreiben. «Die meisten Unternehmen

und damit auch die Beschäftigten zahlen zu viel für die Leistungen ihrer Pensions­ kasse», heisst es beim VZ Vermögenszent­ rum. Allerdings ist ein Pensionskassenwech­ sel keine einfache Sach. (siehe Tabelle). Im Fall meines Bekannten finden Exper­ ten es wichtig und richtig, dass zuerst mal eine Projektgruppe gebildet wurde und dass man die Versicherten informiert hat. Man muss sorgfältig planen und Optionen mit allen Konsequenzen klar aufzeigen. Man muss zwingend verschiedene Of­ ferten einholen. Wie gross die Prämienun­ terschiede sind, zeigt ein Vergleich von Prämien mehrerer Anbieter, den das VZ Vermögenszentrums vorgenommen hat (siehe Grafik). Doch letztlich geht es dabei nicht nur um Einsparungen bei den Kosten. Es ist für die Mitarbeiter nicht gleichwertig, ob man von einer Firmen-PK zu einer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtung wechselt und ob die neue Lösung einer Vollversicherung oder einem teilauto­ nomen Versicherungsmodell entspricht, bei dem die Versicherten das Anlagerisiko tragen. Noch versichern viele Unterneh­ men, vor allen die KMU, ihre Mitarbeiter voll ­ bei einer Versicherung oder einer Sammelstiftung.

Belegschaft befragen

Steht ein möglicher Pensionskassenwech­ sel zur Diskussion, ist der Dialog mit den Beschäftigten zentral. Denn die Beleg­ schaft muss gemäss dem Mitwirkungs­ gesetz einem Wechsel der Pensionskasse zustimmen. In Kleinbetrieben, die weniger als 50 Beschäftigte zählen, muss dazu die ganze Belegschaft befragt werden, und diese mit einer einfachen Mehrheit zustimmen. In grösseren Betrieben, so im Fall meines ­Bekannten, kann das Mitwirkungsrecht an eine Arbeitnehmervertretung delegiert werden. Doch aufgepasst: Diese Arbeitnehmer­ vertretung sei nicht automatisch die Per­ sonalvorsorgekommission, sondern eher ein Betriebsrat oder eine Personalkom­ mission, heisst es in einem Merkblatt des VZ zum Pensionskassenwechsel. Der Rat an den Bekannten lautet daher, dass er und seine Mitarbeiter sich beim geplanten PK-Wechsel einbringen. In einer guten ­Lösung sind die Mitarbeiter mit ihrem ­Arbeitsplatz und mit ihrer PK zufrieden. Nächste Folge: Anlagerichtlinien der Pensionskasse hinterfragen.

Allerlei zu beachten Problemfelder bei einem Pensionskassenwechsel Leistungsplan

• Übernahme des aktuellen Vorsorgeplanes • Gesundheitsprüfungen • Risikoprämie • Grad der Individualisierungsmöglichkeit • Kapitalsplitting in der Altersvorsorge • Umwandlungssätze

Administration

• Auflösungskosten • Datentransfer • Qualität der persönlichen Betreuung • Sinnvolle und effiziente Abläufe • Einfachheit der Formulare • Verwaltungskosten

Rentner

• Verbleib des Rentnerbestandes • Kosten bei Aus-/Einkauf des Rentnerbestandes

Kapitalanlage

• Auflösungskosten • Kapitalsplitting • Zinsgarantie • Zinsrisiko

Quelle: VZ Vermögenszentrum


Pensionskassen

Der dritte Beitragszahler Allzu starre Anlagebeschränkungen und rigide Sanierungsvorschriften kosten die Pensionskassen einige Prozent Rendite. Eine Überarbeitung der BVG-Richtlinien täte not. Von Fritz Pfiffner

ILLUSTRATION: ANDREA CAPREZ

Die extrem niedrigen Zinsen bringen die 2. Säule ins Wanken. Pensionskassen (PK) sind im Durchschnitt zu rund 40% in ­Nominalwerten wie Obligationen inves­ tiert, die auf absehbare Zeit kaum mehr Ertrag bringen. Doch das System der

­ eruflichen Vorsorge lebt vom Anlage­ b erfolg, wie eine Studie der Bankierverei­ nigung zeigt. In den letzten zehn Jahren wurden fast 4 von 10 Franken, die in die­ 2. Säule flossen, mit Anlageerträgen er­ wirtschaftet.

Im vergangenen Jahr ist es dem Gros der Pensionskassen zwar gelungen, eine Rendite von 3% und mehr zu erzielen, vor allem mit Aktien und Immobilien. Ohne anhaltende angemessene Renditen auf dem Kapitalstock von 800 Mrd. Fr. müss­


26 | 27 Rahmenbedingungen Schweiz schränkt sich sehr stark ein Im internationalen Vergleich schränken die Anlagevorschriften die Schweizer Pensionskassen sehr stark ein. So kennen zum Beispiel die Niederlande, deren Vorsorgesystem als vorbildlich gilt, keine Limiten für die Anlagekategorien. Auch England kommt ohne Limiten aus, und selbst die Pensionsfonds in Deutschland kennen keine Beschränkungen. Hingegen müssen sich Pensionskassen in ten die Versicherten und Arbeitgeber im­ mer mehr einzahlen und/oder die Renten immer mehr gesenkt werden.

Zu wenig Aktien im Korb

Die Diskussion, wie man nach den Arbeit­ geber- und Arbeitnehmerbeiträgen den «dritten Beitragszahler», den Zins, den An­ lageerfolg nachhaltig stärken soll, ist auf­ geflammt. So plädiert die Bankiervereini­ gung vehement, dass die Anlagevorschrif­ ten, die Anlagebeschränkungen (siehe Kasten) grundlegend überarbeitet oder besser gar ersatzlos gestrichen werden. Die Anlagebeschränkungen sind zu starr. Es ist seltsam, dass eine Pensionskasse zu 100% Obligationen der Eidgenossenschaft hal­ ten darf, auch wenn die Renditen nega­tiv sind! Und warum soll in Zeiten, wo die Dividenden auf Aktien nachhaltig 3 und mehr Prozent bringen, die Aktienquote nicht mehr als 50% betragen? Heute halten PK im Schnitt nur 30% Aktien. Die bekannte Studie der Bank Pictet zeigt, dass Schweizer Aktien allen Wert­

Deutschland ähnlich wie in der Schweiz beschränken. Auffallend dabei ist, dass es dort eine Obligationenlimite von 50% gibt. Experten kritisieren auch die Begrenzung der Fremdwährungen ohne Absicherung auf 30% in der Schweiz. Denn bei Aktien macht die Absicherung von Fremdwährungsrisiken in der langen Sicht keinen Sinn. Fritz Pfiffner schwankungen zum Trotz langfristig deut­ lich besser rentieren als Bundesobligatio­ nen. Noch besser schneiden Realwertanla­ gen (Aktien und Immobilien) ab, wenn man die Zahlungsströme berücksichtigt. Der Zuger PK-Experte Christoph Zenger weist darauf hin, dass für die Finanzierung der Altersvorsorge weniger kurz- und mit­ telfristige Schwankungen an den Finanz­ märkten entscheidend sind als viel­mehr die Nachhaltigkeit der Cashflows. Der weitaus grösste Teil der Aktienperforman­ ce von Schweizer Aktien resultierte in den letzten 15 Jahren aus Dividenden, wäh­ rend selbst bei den Anleihen mit bester Bonität der Zinsstrom versiegt ist. Die Bankiervereinigung kritisiert, dass die Anlageklassen Obligationen, Aktien und inländische Immobilien überwiegen und nicht traditionelle, zum Teil illiquide Anlagen wie Rohstoffe, Private Equity, Hedge-Fundsund Infrastrukturanlagen untervertreten sind. Doch mehr alternati­ ve, für die Banken hochrentable, für die ­Pensionskassen teure, oft intransparente

Enges Korsett Anlagebeschränkungen für Pensionskassen nach Kategorien Maximaler Anteil

Obligationen Eidgenossenschaft Obligationen Inland Übrige

Maximal pro Schuldner

100% 100%

100% 10%

50% 50%

100% 10%

100%

10%

Aktien

50%

5%

Alternative Anlagen*

15%

15%

Immobilien im Ausland

10%

5%

Immobilien in der Schweiz

30%

5%

Pfandbriefe (in Franken) Direkthypotheken Inland Obligationen Ausland

* Rohstoffe, Hedge-Funds, Private Equity Quelle: Verordnung BVV2

GesamtBegrenzung

30% Fremdwährung ohne Währungssicherung 30%

Anlagen lösen das Anlageproblem nicht, sonst hätten alle Pensionskassen längst die Aktien-, Immobilien- und Alternativ-­ Quote ausgeschöpft. Es sind vor allem die rigiden Vorschrif­ ten über eine Sanierung (bei Deckungs­ graden unter 90%), die verhindern, dass Pensionskassen mehr Realwertanlagen halten. Die starre kurzfristige Fokussie­ rung auf den Deckungsgrad, auf die kurz­ fristige Risikofähigkeit steht einem bes­ seren Anlageerfolg im Wege. Der langfristige Anlagehorizont der Kassen wird in der Risikogewichtung kaum berücksichtigt. Für Finanzprofessor Erwin Heri ist die kurzfristige Ausrichtung systemisch. Zum einen habe diese damit zu tun, dass man die jährlichen Wert­ schwankungen zum absoluten Massstab des Risikomanagements der Geldanlage gemacht hat. Zum anderen führe die Marktwertori­ entierung der Rechnungslegung dazu, dass kurzfristige Entwicklungen das ein­ zig relevante Kriterium der Beurteilung einer Anlagestrategie geworden sind. Für den Vermögensverwalter Pirmin Hotz aus Baar, der auch PK-Gelder verwaltet, ist der Kontrast zwischen der Langfristigkeit des Anlagehorizonts und der Kurzfristigkeit der Performancemessung das grösste Unding in den heutigen Regeln. Nach ­ Hotz liesse sich eine Aktienquote von 65% rechtfertigen. Die heutigen Vorschriften kosten den Versicherten rund 2% Rendite pro Jahr. Für Benjamin Schoch, Leiter Asset Mana­ gement Albin Kistler, wurde weder bei der Ausgestaltung noch bei der Überarbeitung der Anlagerichtlinien mit 20 Jahren sin­ kender und sogar negativer Zinsen ge­ rechnet. Dafür habe die Regulierungs­ dichte stark zugenommen. Patronale ­Eigenverantwortung und langfristige Aus­ richtung, so Schoch, würden durch Büro­ kratie, Kontrollprozesse und politische Einflussnahme verdrängt.

Stiftungsräte haften

Die BVG-Mühlen mahlen langsam. «Dar­ um foutieren wir uns um die Vorschriften und halten etwas mehr inländische Im­ mobilien, als wir dürften», sagt ein PK-Verwalter. Sie hätten einen Eintrag des Revisors in Kauf genommen und im Reglement den höheren Immobilienanteil begründet. Artikel 50 erlaubt die Erweite­ rung der Anlagemöglichkeiten, sofern die Risikofähigkeit und eine adäquate Risiko­ verteilung gegeben sind. Es gibt Kassen, die davon schon Gebrauch machen und eine Aktienquote von über 50% halten. Aber aufgepasst: Stiftungsräte haften mit dem Privatvermögen, wenn Anlagefehler nachgewiesen werden können. Mit diesem Beitrag endet die Serie. Alle 10 Beiträge finden Sie im Internet unter: http://nzz.as/pk-serie


WIR HÖREN NICHT NUR AUF UNSERE KUNDEN WIR GEHÖREN IHNEN

Als Genossenschaft ist Pax ausschliesslich im Besitz ihrer Kunden. Das hat zwei Vorteile: Erstens sind wir nach innen solidarisch und demokratisch. Unsere Kunden sind an Entscheidungen und Gewinnen beteiligt und haben Einblick in die Geschäftstätigkeit. Zweitens sind wir nach aussen unabhängig. Wir können nicht einfach übernommen oder verkauft werden und verfügen über eine stabile Kapitalausstattung, die nicht von anderen abgezogen werden kann. Beteiligung und langfristige Sicherheit: Das nennen wir Vorsorge. www.pax.ch/Vertriebspartner


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