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PRIVATE UND BERUFLICHE VORSORGE

HORTEN SIE MEHR EXPERTISE ARTIKELSAMMLUNG DER NEUEN ZÃœRCHER ZEITUNG


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FRAGEN KOSTET NICHTS IST ABER DIE WICHTIGSTE INVESTITION BEI VORSORGE

Fragen kostet nichts. Dafür sind Antworten umso wertvoller. Deshalb arbeitet Pax mit unabhängigen Vertriebspartnern zusammen, die ausgewiesene Experten für Vorsorge sind. Sie stellen unseren Kunden die richtigen Fragen. Und sie kennen die Antworten auf die Fragen unserer Kunden. Erst wenn alle Fragen beantwortet sind, entwickeln wir genau passende Vorsorgelösungen. Und zwar gemeinsam. Denn die richtige Vorsorge beginnt mit dem richtigen Partner. www.pax.ch


3 EDITORIAL

Auf gute Zeiten mit Pax Die private Vorsorge sowie die berufliche Vorsorge näherbringen – klar und verständlich DANIEL MUTZ UND NICOLAS BOPP

Liebe Leserin, lieber Leser Vorsorge wird je länger je mehr zum Thema für die Allgemeinheit. «Echt jetzt?», fragt die Jugend. Denn die meisten jungen Menschen vernachlässigen dieses Thema sträflich. Der Blick in die Zukunft wäre aber gerade für sie elementar. Die vorliegende Artikelserie aus der Montags­ ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» bringt mit ihren redaktionellen Beiträgen die private Vorsorge sowie die berufliche Vorsorge näher. Klar und verständlich. Wenn es um Vorsorge geht, ist Pax seit jeher ein verlässlicher Partner. Das liegt einerseits an unserer genossenschaftlichen Struktur. Denn sie verbindet Solidarität mit nachhaltiger Gewinnorientierung: Al­ les, was Pax erwirtschaftet, bleibt im Unter­ nehmen. Davon profitieren unsere Kundin­ nen und Kunden, die in den Genuss einer stabilen Überschussbeteiligung kommen. Andererseits steht Pax in der berufli­ chen Vorsorge zum Vollversicherungs­ modell. Als Vollversicherer trägt Pax die Risiken Alter, Invalidität und Tod, aber auch das Anlagerisiko. So sind die Vorsor­ geleistungen stets zu 100% abgedeckt. Gleichzeitig nimmt Pax eine gesellschafts­ politische und volkswirtschaftliche Verant­ wortung wahr, was ebenfalls im Sinne ihrer genossenschaftlichen Werte liegt. Gerne geben wir Ihnen mit der Artikel­ sammlung der «Neuen Zürcher Zeitung» nachhaltige Informationen weiter. Eine bekömmliche Lektüre!

Daniel Mutz Leiter Vertrieb & Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung

Nicolas Bopp Leiter Marketing

«Wenn es um Vorsorge geht, ist Pax seit jeher ein verlässlicher Partner.»

Pax, Schweizerische LebensversicherungsGesellschaft AG, Basel

Die Werte von Pax

Angebote von Pax

Dafür stehen wir ein: – Glaubwürdig: Wir handeln verantwortungsvoll – Beziehungen zu Kunden und Partnern gestalten wir persönlich und wertschätzen sie. – Vorausschauend: Wir sind kompetent – veränderte Bedürfnisse gehen wir agil und sicher an. – Direkt: Wir sind unkompliziert – unserem Gegenüber begegnen wir aufmerksam und authentisch.

Private Vorsorge: – Pax Fondsanlagen – Pax Fondsanlage mit individueller Garantie – Pax Kinderversicherung – Pax Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Pax Todesfallversicherung

Berufliche Vorsorge: – Massgeschneiderte Lösung für Firmen – BVG Start-up – Ergänzungsvorsorge www.pax.ch


4 INHALT

Private Vorsorge einerseits, berufl

EDITORIAL Auf gute Zeiten mit Pax  ���������������������������������������������������������������  3

PRIVATE VORSORGE Eigenverantwortung gefragt  ��������������������������������������������������������  6

BERUFLICHE VORSORGE Sparen mit der zweiten Säule  ������������������������������������������������������  7

Impressum Ein Sonderdruck für Pax in Kooperation mit NZZ Content Solutions. Herausgeber: Pax (Magazin); Neue Zürcher Zeitung AG (Artikel) Inhalt: erschienen in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ), 2018 Projektleitung: Nicolas Bopp, Pax; Norman Bandi, NZZ Content Solutions Gestaltung/Layout: Multiplikator (Umschlag); Multicolor Print AG (Inhalt) Druck: Multicolor Print AG (inklusive Bildbearbeitung und Korrektorat) Bildnachweis: zVg Pax (sämtliche Fotos); zVg NZZ (alle Illustrationen)

© Die Rechte der Herausgeber sowie der Autoren bleiben vorbehalten.


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iche Vorsorge andererseits

PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Der Ruhestand wird länger – und teurer  �����������������������������������  8

Das Fachchinesisch der zweiten Säule entschlüsseln  �������������  28

Durchblick im Dschungel der Säule-3a-Produkte  ������������������  10

Wie man seinen Pensionskassenausweis liest  ��������������������������  30

Grosse Unterschiede bei Steuern auf Vorsorgegelder  �����������  12

Welche Qualität hat die Pensionskasse?  ����������������������������������  32

Fintech erobert die dritte Säule  �������������������������������������������������  14

Vorsorgekapital nicht falsch parkieren  �������������������������������������  34

Vollgas geben in der dritten Säule  ��������������������������������������������  16

Durch den Vorbezug entstehen gefährliche Lücken  ��������������  36

Drohende Vorsorgelücken für Teilzeitbeschäftigte  ����������������  18

Für wen sich der Pensionskasseneinkauf lohnt  �����������������������  38

Die Säule 3b versüsst den Ruhestand  ���������������������������������������  20

Pläne für Gutverdienende spalten die Fachwelt  ���������������������  40

Das Eigenheim ist kein guter Ersatz für die Rente  ����������������  22

Jobverlust stellt die Vorsorgeplanung auf den Kopf  ���������������  42

Der Traum vom Ruhestand am Strand  �������������������������������������  24

Der eigene Chef – auch in der Vorsorge  ����������������������������������  44

Das Budget für die «längsten Ferien» muss sitzen  �����������������  26

Meine Pensionskasse ist deine Pensionskasse  �������������������������  46 Rente oder Kapital – ein wegweisender Entscheid  ����������������  48 So schwierig kann das Rentnerleben ja nicht sein  ������������������  50

Hier geht es zum Online-Dossier der Artikelsammlung «PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN» auf NZZ.ch:

Hier geht es zum Online-Dossier der Artikelsammlung «VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE» auf NZZ.ch:

www.nzz.ch/finanzen/privat-fuer-das-alter-vorsorgen

www.nzz.ch/finanzen/vorsorgen-mit-der-pensionskasse


6 PRIVATE VORSORGE

Eigenverantwortung gefragt Wegen der Entwicklung von Demografie und Pensionskassen gewinnt die private Vorsorge mit Blick auf die Rente an Bedeutung NZZ CONTENT SOLUTIONS

Die Schweizer Altersvorsorge steht vor vielen Herausforderungen. Aufgrund der demografischen und wirtschaftlichen Ent­ wicklung müssen Pensionskassen ihre Leistungen kürzen. Beispielsweise die Ver­ zinsung der angesparten Altersguthaben: Viele Jahre lang war die Mindestverzin­ sung in der beruflichen Vorsorge auf 4% fixiert. Neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen galt der Zins als wichtigster Beitragszahler – bis der Bun­ desrat den Mindestzins ab 2003 zum ersten Mal senkte. Im laufenden Jahr werden die obligato­ rischen Altersguthaben der aktiven Ange­ stellten im Minimum mit 1% verzinst. Im nächsten Jahr soll die Mindestverzinsung gar noch 0,75% betragen. Damit fällt der dritte Beitragszahler praktisch weg, und als Folge davon schrumpft das Altersgutha­ ben. Aber auch der Umwandlungssatz, mit dem Pensionskassen das Altersguthaben in eine Rente umwandeln, wird im sogenann­ ten Überobligatorium laufend gekürzt. Zu lange haben die Pensionskassen den Satz zu hoch angesetzt und der steigenden Le­ benserwartung nicht angepasst.

Lebensstandard im Alter halten Für künftige Pensionäre bedeutet die Ent­ wicklung, dass sie mit tieferen Renten aus der zweiten Säule rechnen müssen. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, muss mehr Eigenverantwortung übernehmen. Dazu eignet sich zum Bei­ spiel die dritte Säule, die zusehends an Be­ deutung gewinnt. Die steuerlich privilegierte, private Vor­ sorge mit der dritten Säule wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Alle Er­ werbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vor­ sorgekonto 3a bei ihrer Bank oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Be­ trag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Laut einer Studie der Credit Suisse beliefen sich Ende 2016 die bei Banken und Versicherungen angeleg­ ten gebundenen Vorsorgegelder – inklu­ sive Wertschriftenlösungen – auf insgesamt 113 Mrd. Fr. (siehe Grafik).

Der Maximalbetrag für Versicherte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, liegt dieses Jahr bei 6768 Fr. Für das nächste Jahr soll er auf 6826 Fr. erhöht werden. Personen, die nicht bei einer Vor­ sorgeeinrichtung versichert sind – bei­ spielsweise Selbständigerwerbende –, kön­ nen aktuell sogar maximal 33 840 Fr. bezie­ hungsweise bis zu 20% ihres Erwerbsein­ kommens steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen. Nächstes Jahr wird der Maxi­ malbetrag für Personen ohne zweite Säule auf 34 128 Fr. erhöht. Zudem gibt es die freie Vorsorge in der Säule 3b, die aller­ dings nicht steuerbegünstigt ist. Hier han­ delt es sich also um private Ersparnisse.

Zinskonten haben die von der Schweizeri­ schen Nationalbank verhängten Negativ­ zinsen tiefe Spuren hinterlassen. Doch unabhängig davon, für welches Säule3a-Produkt sich ein Sparer entscheidet, lohnt es sich, die Konditionen jeweils zu vergleichen. So zeigen sich gerade bei den Kosten teils grosse Unterschiede. Ebenfalls ist es wichtig, die Steuerersparnis einzukal­ kulieren. Neben der Säule 3a bieten auch Pen­ sionskassen die Möglichkeit, privat vorzu­ sorgen mittels steuerbegünstigter Einkäufe. Dabei ist es allerdings wichtig, die Qualität der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zu überprüfen (siehe Artikel auf Seite 7).

Pensionskasseneinkäufe prüfen Unter den Säule-3a-Lösungen sind Zinsund Wertschriftenkonten weit verbreitet, wobei bei Letzteren die Chancen auf hö­ here Erträge grösser sind. Grund: Bei den

NZZ-Artikelsammlung PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN ab Seite 8

Der Säule-3a-Markt hat in den letzten 20 Jahren markant zugenommen Säule 3a: Anzahl Bankkonten und Versicherungspolicen in Mio., Gelder in CHF Mia.* 3,0

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0 1996

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Anzahl Bankkonten Anzahl Versicherungspolicen

2004

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2012

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Gelder bei Banken* (r. Achse) Gelder bei Versicherungen* (r. Achse)

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Credit Suisse * Banken: Nur auf Zinskonten angelegte Gelder, ohne Wertschriftenlösungen; * Versicherungen: Daten nicht für alle Jahre verfügbar

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7 BERUFLICHE VORSORGE

Sparen mit der zweiten Säule Mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse lassen sich Steuern sparen – allerdings muss dabei einiges beachtet werden NZZ CONTENT SOLUTIONS

Für viele Schweizer Bürger ist die Pen­ sionskasse der grösste Vermögenswert. Laut der aktuellen Neuauflage der Bro­ schüre «Die berufliche Vorsorge in der Schweiz» des Bundesamts für Statistik gab es per Ende 2016 in der Schweiz 1713 Vor­ sorgeeinrichtungen, die Altersrenten im Volumen von 21,9 Mrd. Fr. auszahlten und über Vermögensanlagen im Volumen von rund 824 Mrd. Fr. verfügten. Bereits mit der Vollendung des 17. Al­ tersjahrs und einem Jahreslohn von aktu­ ell über 21 150 Fr. müssen Erwerbstätige in die Pensionskasse einzahlen. Die Beiträge decken vorerst aber nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Das gesetzlich erzwun­ gene Sparen für die Pensionierung beginnt schliesslich mit dem vollendeten 24. Al­ tersjahr.

Es kann nicht früh genug sein Trotz der grossen Bedeutung der berufli­ chen Vorsorge interessieren sich viele nicht für das Thema, wie Umfragen zeigen. Auch mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürger nichts anzu­ fangen. Dabei bieten steuerbegünstigte Einkäufe in die Pensionskasse eine gute Möglichkeit, um seine eigene Vorsorge ak­ tiv mitzugestalten. Freiwillige Einzahlungen in die Pen­ sionskasse können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie lohnen sich besonders für Ver­ sicherte über 50, bei denen allmählich die Pensionierung ins Blickfeld rückt. Auf­ grund des höheren Einkommens und der wenigen Jahre bis zur Pensionierung, ist der Steuereffekt hier besonders gross (siehe Artikel auf Seite 6). Doch selbst für jüngere Versicherte können sich Einkäufe eignen, wenn die Pensionskasse einen sogenannten 1e-Plan anbietet. Mit solchen Plänen können Ver­ sicherte, die mehr als 126 900 Fr. pro Jahr verdienen, für Lohnbestandteile oberhalb dieser Summe die Anlagestrategie selber bestimmen und auch die Umverteilung zwischen den aktiven Erwerbstätigen und den Rentnern umgehen.

Einschränkungen des Einkaufs Bevor sich Versicherte freiwillig in die Pen­ sionskasse einkaufen, ist es hingegen rat­ sam, die Qualität der jeweiligen Vorsorge­ einrichtung zu überprüfen. Die erste Kennzahl, auf die Vorsorgesparer achten sollten, ist der Deckungsgrad der Vorsor­ geeinrichtung. Dieser gibt einen Anhalts­ punkt darüber, ob eine Pensionskasse in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtun­ gen zu erfüllen. Eine zweite wichtige Kennzahl ist der technische Zins. Von ihm ist letzten Endes auch der ausgewiesene Deckungsgrad abhängig. Und nicht zu ver­ gessen ist der Umwandlungssatz. Mit die­ sem Satz rechnet die Pensionskasse das an­ gesparte Vermögen in eine Rente um. Doch selbst wenn die Analyse der Kennzahlen einen Einkauf befürwortet, kann es Einschränkungen geben. So sind steuerwirksame freiwillige Einkäufe erst möglich, wenn Vorbezüge, etwa zum Kauf

eines Eigenheims, wieder zurückbezahlt worden sind. Versicherte sollten zudem in den letzten drei Jahren vor der Pensionie­ rung keine Einkäufe mehr tätigen. Sonst wird das Steueramt bei einem allfälligen Kapitalbezug darauf beharren, dass die dank dem Einkauf gesparten Steuern zu­ rückbezahlt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, vor dem Einkauf abzuklären, was im Falle des To­ des des Versicherten mit dem freiwillig ein­ bezahlten Betrag passiert. Bei vielen Pen­ sionskassen wird das Geld nicht dem Eheoder dem Lebenspartner ausbezahlt, auch erhöht sich dessen Hinterlassenenrente nicht. Mit anderen Worten: Ein Pensions­ kasseneinkauf sollte im Vorfeld gut abge­ wogen und der individuellen Situation an­ gepasst werden. NZZ-Artikelsammlung VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE ab Seite 28

Der Säule-3a-Markt hat beruflichen in den letzten 20 Vorsorge Jahren markant zugenommen Entwicklung der Säule 3a: Anzahl Bankkonten und Versicherungspolicen in Mio., Gelder in CHF Mia.* Index 2006 =100 3,0 150 140 2,5

120 Entwicklung der beruflichen Vorsor Entwicklung der beruflichen Vorsorge Index 2006 =100 150

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Index 2006 =100 150

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0 60 2006 2007 2008 2009 02010 60 20072004 2008 2006 2009 2011 20122012 2013 2014 2015 2016 1996 1998 2002 2008 2010 20162016 2006 2007 2000 20082006 2009 2010 20112010 2012 2013 20142014 2015 1 Bilanzsumme 1

Bilanzsumme Leistungsbezüger/innen 2

Beiträge und Einlagen 2 Anzahl Bankkonten1 Gelder bei Banken* (r. Achse) Bilanzsumme Leistungsbezüger/innen Beiträge und Einlagen aktive Versicherte Leistungen 2 Anzahl Versicherungspolicen Versicherungen* (r. Achse) Beiträge und Einlagen aktive Versicherte Leistungen 2Gelder bei Vorsorgeeinrichtungen 1

© BFS 2018

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Leistungs

aktive Ve

Vorsorge

ohne Aktiven/Passiven aus Versicherungsverträgen

2 Leistungen 2 1 ohne Aktiven/Passiven aus Versicherungsverträgen Vorsorgeeinrichtungen bei Alter, Tod und Invalidität Quelle: Bundesamt für2 Sozialversicherungen, Credit Suisse bei Alter, Tod und Invalidität * Banken: Nur auf Zinskonten angelegte Gelder, ohne Wertschriftenlösungen; 1 ohne Aktiven/Passiven aus Versicherungsverträgen Quelle: BFS – Pensionskassenstatistik 2016 * Versicherungen: nicht für alle Jahre verfügbar 2 Quelle: BFS – Pensionskassenstatistik 2016 © BFS 2018 bei Alter, Tod und Daten Invalidität

Quelle: BFS – Pensionskassenstatistik 2016

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8 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Der Ruhestand wird länger – und teurer Die Entwicklung von Demografie und Vorsorgewerken legt das Sparen in der gebundenen Vorsorge 3a nahe WERNER GRUNDLEHNER

Das Scheitern der Altersreform 2020 an der Urne hat das Vertrauen in das Schwei­ zer Vorsorgesystem weiter untergraben. Schon zuvor zweifelten viele Erwerbstä­ tige, ob die heute einbezahlten Beträge in AHV und Pensionskasse ausreichen, um ein sorgenfreies Leben nach der Pensionie­ rung zu führen. Demografische und wirt­ schaftliche Entwicklungen setzen das Vor­ sorgesystem unter Druck. Künftige Pensio­ näre müssen mit tieferen Renten aus den beiden ersten Säulen rechnen. Auch fle­ xible Arbeitsformen können zu Vorsorge­ lücken führen und so die Renten schmä­ lern. «Die Renditen der Pensionskassen waren in den vergangenen Jahren relativ gut, trotzdem werden die Umwandlungs­ sätze gesenkt, weil sie lange zu hoch waren und die Lebenserwartung steigt», sagt Damian Gliott von der Finanzberatungs­ gesellschaft Vermögenspartner.

Seit 1972 sind es drei Säulen

Geduld und stete Pflege bekommen der privaten Vorsorge am besten.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Vorsorgeexperten raten deshalb, in der ge­ bundenen Vorsorge der dritten Säule zu sparen, um Einkommenslücken aus der ersten und zweiten Säule (AHV und PK) zu schliessen und den gewohnten Lebens­ standard auch im Ruhestand zu sichern. Die steuerlich privilegierte, private Vor­ sorge mit der dritten Säule wurde im Jahr 1972 in der Bundesverfassung verankert. Alle Erwerbstätigen haben die Mög­ lichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bank oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Betrag kann vom steuerbaren Ein­ kommen abgezogen werden. Der Abzug variiert: Selbständigerwerbende, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, können einen höheren Beitrag einzahlen als Ange­ stellte, von deren Lohn Pensionskassenbei­ träge abgezogen werden. Die jährlichen Beträge werden vom Bundesamt für So­ zialversicherungen festgelegt. 2018 dürfen Angestellte bis zu 6768 Fr. in die Säule 3a investieren, Selbständigerwerbende kön­


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nen maximal 20% des jährlichen Erwerbs­ einkommens, aber nicht mehr als 33 840 Fr. einzahlen.

Nur was entbehrt werden kann Für die gebundene Vorsorge können zwei Hauptargumente ins Feld geführt werden: höhere Erträge und Steuerersparnis. Bei den 3a-Zinskonten gewähren die Anbieter einen höheren Zinssatz als auf einem «nor­ malen» Sparkonto. Für eine 35-jährige Arbeitnehmerin, die jedes Mal den Maxi­ malbetrag einbezahlt, sieht die Ersparnis in der Überschlagsrechnung folgender­ massen aus. Bis zur Pensionierung beläuft sich der zusätzliche Zinsertrag auf dem 3a-Konto auf über 12 000 Fr. Die Steuer­ ersparnis beträgt etwa 1700 Fr. jährlich. Das Vorsorgekapital wäre bei diesem Bei­ spiel etwa um 65 000 Fr. bis 70 000 Fr. hö­ her, als wenn auf die gebundene Vorsorge verzichtet würde. Der Steuereffekt ist dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich gross. In Kanto­ nen mit hoher Steuerbelastung ist er am grössten, wie eine Studie der Credit Suisse zeigt. Bei einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Fr. verringern sich die Steuern durch Einzahlung von 6768 Fr. pro Jahr in Neuenburg um 2473 Fr., während es in Zug lediglich 1583 Fr. sind. In Kantonen mit ho­ her Steuerbelastung ist jedoch auch die Steuer beim Bezug der Vorsorgegelder hö­ her, so dass sich der Effekt wieder etwas mindert. Es wäre zu wünschen, dass Er­ werbstätige mit niedrigen Einkommen, die tiefere Beiträge in die Pensionskasse ein­ zahlen, ihre Altersvorsorge über die dritte Säule aufbessern könnten. Aber das ist il­ lusorisch. Erst wenn frei verfügbare Mittel anfallen, die längerfristig nicht gebraucht werden, kann man diese in die Säule 3a einzahlen. Gliott weist darauf hin, dass der steuerliche Nutzen bei tiefen Einkommen auch deutlich kleiner ist. So könne bei einem steuerbaren Einkommen von 30 000 Fr. der Grenzsteuersatz tiefer sein als der Kapitalsteuersatz bei Auszahlung der Säule-3a-Gelder. Das in der dritten Säule angesparte Gut­ haben muss bis frühestens fünf Jahre vor und spätestens bis fünf Jahre nach Errei­ chen des Rentenalters vollständig bezogen werden. Einzahlen können Personen, die weiter einen Lohn beziehen, bis spätestens zum Alter 70 (Männer) bzw. 69 (Frauen).

Je früher, desto besser Man spricht von der gebundenen Vor­ sorge, weil das Geld bis zur Pensionierung nicht verwendet werden kann. In wenigen Fällen gibt es Ausnahmen. Ein Vorbezug

aus der Säule 3a ist möglich zum Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum, beim definitiven Wegzug aus der Schweiz, bei der Aufnahme einer selbständigen Er­ werbstätigkeit oder beim Wechseln von einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu einer anderen selbständigen Erwerbstätig­ keit. Weiter ist der Bezug möglich, wenn eine vollständige Invalidität eintritt. Wann soll man mit der gebundenen Vorsorge beginnen? Je früher, desto besser – das gilt bei der Säule 3a besonders. «Es gibt kein ideales Alter zum Einstieg», er­ klärt Gliott. Selbst für einen 25-Jährigen mit einem guten Einkommen lohne es sich, in die dritte Säule einzuzahlen, denn die Steuerersparnis lasse sich nicht nachholen. Wer etwa den Betrag 2017 nicht einbezahlt hat, hat den Abzug für dieses Jahr verpasst. Mittlerweile haben die Schweizer weit über 100 Mrd. Fr. in der dritten Säule an­ gespart. Einzahlungen in die Säule 3a ma­ chen damit mehr als 10% aller Beiträge im Schweizer Vorsorgesystem aus. Aber nur etwa ein Fünftel der Gelder wird in Wert­ schriftenlösungen investiert – obwohl hier das grösste Renditepotenzial liegt.

Zins vor Dividende Weit verbreitet unter den 3a-Lösungen sind Zins- und Wertschriftenkonten. Bei den Zinskonten haben die von der Schwei­ zerischen Nationalbank verhängten Nega­ tivzinsen jedoch Spuren hinterlassen. Der beste Anbieter zahlt im Moment gemäss dem Vergleichsdienst moneyland.ch 0,7% Zinsen. Das ist doch eher bescheiden. Zinskonten eignen sich für Personen, die mit Wertschriftenanlagen nicht gut schla­ fen können. Für Sparer mit einem langen Anlagehorizont ist der Ertrag allerdings dürftig. Beim Wertschriftensparen in der Säule 3a sind die Chancen auf höhere Erträge grösser, allerdings auch die Risiken. Diese Produkte werden mit unterschiedlichen Aktienanteilen angeboten. Je stärker ein Fonds die Gelder in Aktien anlegt, umso grösser sind die Schwankungen bzw. das Risiko. Allerdings steigen damit auch die Ertragschancen. Sparer können in Pro­ dukte investieren, die einen sehr hohen Aktienanteil von 75% haben. Je länger man sparen wolle, desto höher könne man die Aktienquote wählen, sagt Gliott. Diesen Anteil müsse man aber in Relation zur Aktienquote im Gesamtver­ mögen betrachten. Zudem sei es steuerlich günstiger, wenn man mit Aktien ausser­ halb der 3a-Lösung spare, weil dort die Aktiengewinne, die sonst für Private steuerfrei sind, mit der Auszahlung ver­ steuert werden müssen. Bei der Aktien­

quote gilt nicht, die Zeit bis zur Pensionie­ rung zu berücksichtigen, sondern jene Zeitspanne, bis man das Geld braucht. Wenn man in drei Jahren ein Haus kaufen will und die Aktien zu diesem Zeitpunkt gerade eine Schwächephase erleben, kann man viel Geld verlieren. Mehrere Anbie­ ter bieten auch Alternativen zu klassischen Wertschriftenlösungen an, diese beruhen auf Anlagen in Indexfonds oder Exchan­ ge-Traded Funds (ETF). Wie bei allen An­ lagelösungen gilt es, nicht nur das Ertrags­ potenzial der Vorsorgelösungen zu verglei­ chen, sondern auch deren Kosten.

Mehrere Säule-3a-Konten Es gibt auch Versicherungspolicen für die Säule 3a. Beim Abschluss eines solchen Vertrags muss man sich bewusst sein, dass kontinuierlich Beiträge einbezahlt werden müssen und finanzielle Flexibilität verlo­ ren geht. Einen solchen Sparzwang kann man auch als Vorteil sehen. Allerdings geht ein Teil der einbezahlten Gelder verloren, wenn man die Zahlungen nicht mehr leis­ ten kann. Zudem wird beim Kauf von Hauseigentum vom Kreditgeber der Saldo eines Säule-3a-Kontos komplett angerech­ net, bei einer 3a-Versicherungspolice hin­ gegen nur der Rückkaufswert. Steuern sparen lässt sich erneut bei der Auszahlung der Vorsorgegelder. Lässt man sich den Betrag über mehrere Jahre aus­ zahlen, kann die Steuerprogression bei den Einkommenssteuern gebrochen werden. Dies muss aber von langer Hand geplant sein. Ein 3a-Produkt lässt sich nur gesamt­ haft auszahlen. Wer einen gestaffelten Zahlungsstrom erzielen will, muss mit mehreren Konti sparen. Gliott erklärt, dass es aber erst ab einem Guthaben von 50 000 Fr. sinnvoll sei, ein weiteres Konto zu er­ öffnen.

www.nzz.ch/ld.1369300


10 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Durchblick im Dschungel der Säule-3a-Produkte Bei der Auswahl empfiehlt es sich, die Anlagearten und Gebühren zu vergleichen sowie die erwartete Steuerersparnis einzukalkulieren MICHAEL FERBER

Die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt stellen das Schweizer Altersvorsorgesystem vor grosse Herausforderungen. Für Sparer, die ihren Lebensstandard auch im Alter hal­ ten wollen, tut also private Vorsorge not – und das steuerbegünstigte Sparen in der Säule 3a kann hier einen Beitrag leisten. Pro Jahr können Sparer 6768 Fr. (Stand: 2018) einzahlen, wenn sie einer Pensions­ kasse angeschlossen sind. Ist dies nicht der Fall, ist sogar eine sogenannte «grosse Säule 3a» möglich. So haben etwa Selb­ ständigerwerbende die Möglichkeit, für ihre Altersvorsorge maximal 33 840 Fr. bzw. bis zu 20% ihres Erwerbseinkom­ mens in die Säule 3a einzuzahlen. Zusam­ men mit der freien Vorsorge der Säule 3b bildet die Säule 3a die dritte Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems (siehe Grafik). Laut einer Studie der Grossbank Credit Suisse hatten die bei Banken und Versicherungen angelegten gebundenen Vorsorgegelder Ende 2016 ein Volumen von mehr als 113 Mrd. Fr.

Zins- oder Wertschriftenkonto?

Wer in der dritten Säule richtig anlegt, kann langfristig profitieren.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Doch welches ist das richtige 3a-Produkt für welchen Sparer? In der Säule 3a gibt es mittlerweile einen regelrechten Dschungel an Anlagemöglichkeiten. Sparer können zwischen Säule-3a-Vorsorgepolicen, -Zins­ konten und -Wertschriftenlösungen wäh­ len. Mit Vorsorgepolicen werden gleich­ zeitig Risiken wie Tod oder Invalidität ab­ gesichert. Zins- und Wertschriftenkonten sind indessen am weitesten verbreitet. Beim Blick auf die derzeitigen Kondi­ tionen von Zinskonten wird offensichtlich, wie niedrig die Zinsen an den Kapital­ märkten derzeit sind. Das Konto mit der höchsten Verzinsung bietet derzeit 0,75%, einzelne Produkte bieten gar keine Verzin­ sung mehr an. Allerdings sind Zinskonten auch in der heutigen Zeit nicht überflüssig. Sie können etwa risikoscheuen Anlegern als Obligationen-ersatz dienen. Schliess­


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Das private Sparen ist ein wichtiger Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems

1. Säule

2. Säule

3. Säule

Staatliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge

Private Vorsorge

Zweck

Existenzsicherung

Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung

Individuelle Ergänzung

Gewährleistet durch

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Obligatorische berufliche Vorsorge (BVG)

Gebundene Vorsorge (Säule 3a)

Invalidenversicherung (IV)

Obligatorische Unfallversicherung (UVG)

Freie Vorsorge (Säule 3b)

Ergänzungsleistungen (EL)

Überobligatorium NZZ-Infografik/lea.

QUELLE: BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN (BSV)

lich erhalten sie bei den Konten zwar we­ nig Zinsen, aber immerhin eine ordentli­ che Steuerersparnis als eine Art «Ersatz­ rendite». Da der Sparhorizont bei vielen Vorsor­ genden in der Säule 3a sehr lang ist, kann es dennoch ratsam sein, einen Teil des Gel­ des in Aktien anzulegen. Diese Möglich­ keit bieten Wertschriftenlösungen für die Säule 3a. Der Aktienanteil der verschiede­ nen Fondsprodukte liegt bei 0% bis 75%. Wertschriftenlösungen sind in der Säule 3a deutlich weniger verbreitet als Zinskonten. Laut dem Verein Vorsorge Schweiz lagen 2016 nur rund 23% des bei Banken an­ gelegten Säule-3a-Kapitals in solchen An­ lagen. Wie haben sich Wertschriftenlösungen in den vergangenen Jahren entwickelt? Der Theorie nach müssten sich ja Pro­ dukte mit hohem Aktienanteil auf längere Sicht besser geschlagen haben als solche mit niedrigem. Beim Vergleich von Säule3a-Fonds, die bereits seit Langem auf dem Markt sind, scheint dies grob zu stimmen – auch wenn es zwischen Produkten mit gleichem Aktienanteil teilweise deutliche Performance-Unterschiede gibt. Ein Ren­ ditevergleich des Finanzdienstleisters VZ Vermögenszentrum weist acht 3a-Wertschriftenprodukte aus, die bereits Anfang 1998 auf dem Markt waren. Der Fonds UBS Vitainvest 12 World mit einem Ak­ tienanteil von 12% hat beispielsweise seit­ dem eine Rendite von durchschnittlich 1,85% pro Jahr erzielt. Das Produkt Mix­ ta-BVG Defensiv der Credit Suisse mit einem Aktienanteil von 25% kommt im selben langfristigen Zeitraum auf eine Per­

formance von 2,25% jährlich. Der Fonds BVG-Mix 40 plus (Aktienanteil von 40%) der Bâloise erzielte in dieser Periode eine Rendite von 3,09% pro Jahr. Das Produkt BVG 3 Portfolio 45 der zur Zürcher Kan­ tonalbank gehörenden Anlagegesellschaft Swisscanto erreichte mit einem Aktienan­ teil von 45% in den vergangenen zwanzig Jahren eine durchschnittliche Performance von jährlich 3,12%.

Vergleich der Kosten ist nötig Gerade bei langfristigen Investitionen sind die Gebühren von Produkten ein wichtiger Faktor für den Anlageerfolg. Die in der Säule 3a angebotenen Wertschriftenlösun­ gen galten lange als sehr teuer. Seit einigen Jahren sind aber Produkte auf dem Markt, die nicht aktiv von Fondsmanagern ver­ waltet werden, sondern einfach Börsenin­ dizes abbilden. Solche Produkte werden als «passiv verwaltet» bezeichnet. Beim Vergleich der Säule-3a-Produkte zeigen sich erhebliche Unterschiede bei den Kosten. Diese werden anhand der To­ tal Expense Ratio (TER) ausgewiesen. In der genannten Auswertung betragen die Gebühren für das günstigste 3a-Produkt 0,36%, die für das teuerste 1,72%. Tenden­ ziell haben Produkte mit einem hohen Ak­ tienanteil höhere Gebühren. Auch sind passiv verwaltete Säule-3a-Anlagen im Allgemeinen günstiger als aktiv verwal­ tete. Beim Ausweis der Kosten ist auch zu berücksichtigen, dass nicht alle anfallen­ den Gebühren in der TER enthalten sind, auch wenn sich «Total Expense Ratio» mit «Gesamtkostenquote» übersetzen lässt. So

fehlen etwa die Transaktionskosten, und es ist auch nicht auszuschliessen, dass weitere versteckte Gebühren anfallen. Sparer soll­ ten also vor dem Kauf genau hinschauen und sich die wirklichen Gesamtkosten von dem entsprechenden Anbieter genau aus­ weisen lassen. Wie stark jemand seine Steuerbelas­ tung mittels Einzahlungen in die Säule 3a zu senken vermag, hängt auch von seinem Wohnort ab. Als fiktives Beispiel nennt die CS in ihrer Studie eine ledige Person, die in der Stadt Bern wohnt, ein steuerbares Einkommen von 100 000 Fr. hat und über 35 Jahre hinweg den derzeitigen Maximal­ betrag von 6768 Fr. in die Säule 3a einzahlt. Erzielt sie in dieser Zeit mit ihrer 3a-An­ lage eine durchschnittliche Rendite von 2% pro Jahr, so hat sie am Ende der Pe­ riode ein Vermögen von rund 345 000 Fr. aufgebaut. Bei der Pensionierung wird die Kapitalauszahlungssteuer fällig, danach verbleiben rund 319 000 Fr. So resultiert laut der Rechnung am Ende eine jährliche Steuerersparnis von 1692 Fr. Um dieses Ergebnis in der freien Vorsorge – also in der Säule 3b – zu erreichen, hätte der Spa­ rer laut der Studie eine jährliche Gesamt­ rendite von 3,55% inklusive Steuereffekt erzielen müssen – also 1,55 Prozentpunkte mehr als die Anlage in der Säule 3a. Aller­ dings sollte berücksichtigt werden, dass der Steuerspareffekt gerade bei jüngeren Personen über die Jahre hinweg deutlich verwässert wird.

www.nzz.ch/ld.1377542


12 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Grosse Unterschiede bei Steuern auf Vorsorgegelder Die Kantone Schwyz, Zug, Basel-Landschaft, Graubünden und Appenzell Innerrhoden gelten als attraktiv Beziehen Versicherte ihre Gelder aus der Vorsorge, werden Kapitalauszahlungssteuern fällig. Diese variieren deutlich von Kanton zu Kanton. Es empfiehlt sich eine gute Planung, will man dem Fiskus kein Geld schenken. MICHAEL FERBER

Einer der grössten Vorteile beim Sparen in der Säule 3a ist die Steuerersparnis. So lässt sich in der Steuererklärung die in dem jeweiligen Jahr eingezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zu­ dem werden während der Ansparzeit we­ der Einkommens- noch Vermögenssteuern fällig. Wenn das Geld allerdings ausgezahlt wird, muss der Sparer eine Steuer für den Bezug des in der Säule 3a angesparten Ka­ pitals zahlen. Um diese möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, in mehrere Säu­ le-3a-Konten einzuzahlen. Beim Vorsorge­ sparen ist eine gute Planung angezeigt, die auch Gelder aus der Pensionskasse sowie aus Freizügigkeitskonten einschliesst. Diese sollten gestaffelt bezogen werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Zu beachten sind dabei die grossen Unterschiede bei der Höhe der Kapitalbezugssteuer in den ver­ schiedenen Kantonen.

Ein Umzug als Option?

Mit einem Konto ist die Abgabepflicht höher als mit mehreren Konten.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Laut einer Anfang dieses Jahres veröffent­ lichten Studie der Credit Suisse werden im Kanton Schwyz die geringsten Kapitalaus­ zahlungssteuern fällig, danach folgen Zug, Basel-Landschaft, Graubünden und Ap­ penzell Innerrhoden (vgl. Grafik). Die Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt und der Jura liegen am Schluss der Rang­ liste. Die Auswertung beruht auf einem synthetischen Index, der auf Kapitalbezü­ gen zwischen 50 000 und 250 000 Fr. für Ledige und Ehepaare im Jahr 2017 basiert. Wie die Credit Suisse ausführt, können die Unterschiede zwischen den Gemein­


13

Deutliche kantonale Unterschiede bei der Besteuerung von Vorsorgekapital Belastung durch Steuern auf Kapitalleistungen, synthetischer Index basierend auf Kapitalbezügen zwischen 50 000 und 250 000 Franken für Ledige und Ehepaare, 2017 140 120 100 Schweizer Mittel 80 60 40 20 0 SZ

ZG

BL

GR

AI

SH

TI

UR

GE

ZH

BE

GL

AG

VS

SO NW SG

OW

TG

LU

AR

JU

BS

QUELLEN: TAX WARE, CREDIT SUISSE

den sehr deutlich sein. In Wollerau (Kan­ ton Schwyz) müssten für ein Sparkapital von 200 000 Fr. lediglich Steuern von 7903 Fr. bezahlt werden. In verschiedenen Ge­ meinden in der Waadt würden hingegen rund 10% des angesparten Kapitals an Steuern fällig, also rund 20 000 Fr. Auch schon beim kleineren Betrag von 100 000 Fr. seien die Unterschiede zwischen den Gemeinden gross. Während in Wollerau auf diesen Betrag eine Kapitalbezugs­ steuer in Höhe von 1938 Fr. anfällt, sind es in Herisau AR 5937 Fr. Auch Rafael Löt­ scher, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsund Beratungsgesellschaft BDO, weist darauf hin, wie stark sich die Unterschiede in der Besteuerung vor allem bei höheren Beträgen bemerkbar machen. So liege der Steuersatz bei einer Vorsorgekapitalaus­ zahlung von 3 Mio. Fr. in Zürich derzeit bei 20,5%, in Appenzell Innerrhoden hin­ gegen bei 5,7%. Dies ergebe einen Steuer­ unterschied von 444 000 Fr., und in einem solchen Fall könne sich folglich sogar ein Umzug lohnen, sagt Lötscher. Vor «Schein­ umzügen» sei jedoch zu warnen, hier schauten die Steuerämter genau hin.

Staffelung der Gelder ist wichtig Um die Steuerbelastung zu verringern, ist es vor allem in Kantonen mit höheren Steuern ratsam, die Gelder aus der Säule 3a, Freizügigkeitskonten sowie der Pen­ sionskasse gestaffelt zu beziehen. Schliess­ lich werden alle Kapitalauszahlungen, die in einem Kalenderjahr bezogen werden, zusammengerechnet. Da hohe Zahlungen proportional stärker besteuert werden, lohnt sich die Verteilung auf mehrere Jahre.

NE

FR

VD

NZZ-Infografik/cke.

Allerdings sind auch hier die Unter­ schiede zwischen den Kantonen gross. Die CS hat in ihrer Studie untersucht, wie viel Steuern sich sparen lassen, wenn man ein Säule-3a-Kapital von insgesamt 200  0 00 Fr. auf vier verschiedene Konten à 50 000 Fr. verteilt und diese Beträge gestaffelt be­ zieht. In Freiburg wäre die Ersparnis am grössten. So würden bei einem Bezug der 200 000 Fr. aus der Säule 3a «auf einen Schlag» fast 16 000 Fr. an Steuern anfallen – würde man den Bezug hingegen auf vier Jahre verteilen, wären es «nur» 7100 Fr. Etwas geringer ist dieser Effekt laut der Bank in Kantonen, die eine Flat-Rate-Tax oder nur wenige Progressionsstufen bei den Kapitalbezugssteuern haben. Dazu ge­ hört auch der Kanton Zürich. Im obenge­ nannten Beispiel liessen sich durch die Staffelung trotzdem Steuern im Volumen von 2339 Fr. sparen. Aus Befragungen geht indessen hervor, dass die meisten Bürger die Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a nicht staffeln.

Unterschiedliche Praktiken Wichtig zu beachten ist in diesem Zusam­ menhang auch, dass die Kantone beim Teilkapitalbezug in den Jahren vor der Pensionierung sehr unterschiedliche Steuer­ praktiken pflegen. Lötscher spricht dies­ bezüglich von einem «ziemlichen Durchei­ nander». Auch die Steuerexperten Mario Lazzarini von Pensexpert und Max Leder­ gerber von LL Steuerberatung und Treu­ hand wiesen jüngst an einem Anlass darauf hin, dass es derzeit weder vorsorgenoch steuerrechtliche Bestimmungen noch Rechtsprechungen über die Beschränkung

der Anzahl an Teilkapitalbezügen von Al­ tersleistungen gibt. In der 2017 an der Urne gescheiterten Rentenreform war vorgesehen, dass maximal drei Bezüge von Altersleistungen in Kapitalform möglich sein sollten. Die Begrenzung bezog sich auf das jeweilige Arbeitsverhältnis, auch wenn der Lohn bei mehreren Vorsorgeein­ richtungen versichert ist. Zudem setzte der Teilkapitalbezug eine Lohnreduktion vor­ aus und durfte das prozentuale Ausmass der Lohnreduktion nicht über-, jedoch unterschreiten. Dieser Vorschlag könne wieder auf den Tisch kommen, meinten die Steuerexperten. Als Beispiel für die derzeitigen massi­ ven kantonalen Unterschiede nennt Löt­ scher die Tatsache, dass in Zürich nur zwei Teilkapitalbezüge zulässig sind, in anderen Kantonen hingegen drei. So werden in Zü­ rich bei einem Kapitalbezug von 600 000 Fr. in zwei Schritten Steuern in Höhe von 36 600 Fr. fällig. Wären drei Teilbezüge erlaubt, würde die Steuerbelastung auf 33 600 Fr. sinken. In den Kantonen Schwyz und Zug, in denen jeweils drei Teilkapital­ bezüge zulässig sind, beträgt die Steuerbe­ lastung 21 000 bzw. 25 200 Fr. «Heftig» seien die Steuerunterschiede, wenn viel Geld in der beruflichen Vorsorge stecke, sagt Lötscher.

www.nzz.ch/ld.1381394


14 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Fintech erobert die dritte Säule Wer im Alter finanziell nicht zurückstecken will, muss in der Regel selbst vorsorgen – neue Angebote können dabei hilfreich sein MICHAEL SCHÄFER

Fintech macht es möglich: Junge Unter­ nehmen dringen in immer weitere Berei­ che der Finanzdienstleistungen vor und machen arrivierten Anbietern Konkur­ renz. Schon seit Jahren bieten sogenannte Robo-Advisors (Roboter-Berater) Anle­ gern die Möglichkeit, ihr Vermögen auto­ matisiert und grundsätzlich ohne die Inter­ aktion mit Bankmitarbeitern anzulegen. Solche Dienstleistungen kommen zuneh­ mend infrage, wenn es um die Anlage von Vorsorgegeldern geht. Auch in der steuer­ begünstigten Säule 3a nehmen die Ange­ bote zu.

Alles Wichtige in einer App

Smartphone-Apps können das Anlegen erleichtern.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Selbst wenn sich der Begriff Robo-Advisor inzwischen eingebürgert habe, ändere das nichts daran, dass er sehr unglücklich ge­ wählt sei, sagt Benjamin Manz vom On­ line-Vergleichsdienst moneyland.ch. Kon­ krete Anlagevorschläge am laufenden Band, wie es der Name suggeriert, dürfe man nicht erwarten. Dennoch könnten Robo-Advisors für die Altersvorsorge sinnvolle Lösungen sein. Auch Cord Hinrichs vom Asset Mana­ ger Corestone, der unter anderem Gelder für Pensionskassen verwaltet, sieht hier ge­ wisse Vorteile von Robo-Advisors. Mehr eine Frage der persönlichen Präferenz sei die Wahl der Anlagestrategie ohne einen Berater aus Fleisch und Blut. Bei den Ro­ bo-Advisors macht dies der Kunde eigen­ ständig, nachdem er eine Reihe von stan­ dardisierten Fragen beantwortet hat. Hier sei darauf zu achten, dass diese Fragen das Risikoprofil des Kunden bestmöglich eru­ ieren und keine «Abkürzungen» genom­ men werden. Vorteile böten die neuen An­ gebote, was die Flexibilität, die Offenheit, die Transparenz und vor allem auch die Kosten angehe, sagt Hinrichs. Bis jetzt sind es zwei Anbieter, die es ihren Kunden er­ möglichen, ihre Säule-3a-Gelder automa­ tisiert anzulegen. Bereits seit 2010 ist das beim Vermögenszentrum VZ der Fall, im


15

Schweizer Robo-Advisors Anbieter

Mindest- Pauschalanlage in Fr. gebühren p. a.

Produktkosten p.a.

Weitere Kosten

Produkte

Anlageklassen

Depot, Transaktionen 0,2% bis 0,6% p. a.

Vor allem replizierende ETF (z.T. synthetische)

Cash, Aktien, Anleihen, Gold, Rohstoffe

Descartes Finance

20 000

0,3% bis 0,8% je nach Strategie

Produktgebühren kommen hinzu

ELVIA eInvest

5 000

0,55%

Im Durchschnitt 0,25% Keine

ETF von iShares, UBS und Vanguard

Anleihen Schweiz und Schwellenländer, Aktien Schweiz, Europa, USA

Investomat (GLKB)

5 000

0,6%

Sofortänderungen: Abhängig von der Auswahl der Themen 20 Fr. pro Valor

U.a. iShares

Dividendenstarke Titel, Immobilien, Rohstoffe u.a.

SaxoSelect (Saxo Bank)

20 000

0,85%

0,25% bis 0,29%

iShares

Anleihen, Aktien, Immobilienaktien, Rohstoffe

Selma Finance

5 000

0,72%

Im Durchschnitt 0,2% Keine

Vor allem replizierende ETF (z.T. synthetische)

Anleihen, Immobilienaktien, PrivateEquity-Aktien, Rohstoffe, Aktien, Cash

Simplewealth

6 000

0,5%

0,05% bis 0,3%

Keine

ETF u.a. von Deutsche Bank, iShares und Lyxor

Aktien, Cash, Staats- und Firmenanleihen

Swissquote ePrivate Banking

10 000

0,5% plus Admin-GeSind inbegriffen bühr (0,45% bis 0,75%)

Manuelle Einzelverkäufe

Vor allem replizierende ETF (z.T. synthetische), z.T. Aktien

Cash, Aktien, Anleihen, Rohstoffe

TrueWealth

8 500

0,5%

0,18% bis 0,28%

Keine

Nur replizierende (physische) ETF, ausser für Rohstoffe

Cash, Aktien, Staats- und Firmenanleihen, Immobilienaktien, Rohstoffe

0,18% bis 0,72% je nach Strategie

Sind inbegriffen

Spreads (Währungs- Indexfonds von CS, ETF (physisch und Wertpapierhandel) repliziert) von UBS und iShares

VIAC VZ Vermögenszentrum

1

500, 10 000 0,55% bis 1,25% oder 50 000 je nach Strategie

Keine

Im Durchschnitt 0,2% Börsengebühren

Vor allem replizierende ETF (z.T. synthetische), z.T. Einzeltitel

Grau hinterlegt: Anbieter von Säule-3a-Lösungen (FIAC nur Säule 3a) ETF: Exchange-Traded Funds (börsengehandelte Indexfonds); TER: Total-Expense-Ratio; p.a.: per annum.

November 2017 ist VIAC dazugekommen. Während beim VZ die Anmeldung noch ein wenig Papierverkehr erfordert und man später seine Anlagen online im VZ-Anlageportal bewirtschaftet, läuft bei VIAC von Anfang an alles über eine Smartphone-App. Bei beiden Anbietern gilt es zunächst, die obligatorischen Fragen zu Risikobe­ reitschaft und -fähigkeit zu beantworten. Basierend darauf erhält der Kunde eine Empfehlung, welche Strategie am ehesten zu ihm passe. Diese ist jedoch nicht bin­ dend. Anders als bei den üblichen Säule3a-Fonds können Anleger beim VZ darü­ ber hinaus die Anlageklassen auch abwei­ chend von den Standardstrategien indivi­ duell gewichten – bei VIAC soll das in Kürze ebenfalls der Fall sein. Dabei sind die Kunden recht flexibel, allerdings müs­ sen die Richtlinien der BVV2-Verordnung eingehalten werden. Auffällig sind auch die hohen maximalen Aktienquoten von 80% beim VZ und 100% bei VIAC.

Verzicht auf taktische Wetten Ein weiteres Merkmal der Robo-Advisors ist die Offenheit bezüglich der eingesetz­ ten Produkte. Während die meisten Ban­ ken ihren Kunden eigene Fonds für die Säule 3a verkaufen, sind die neuen Anbie­ ter ungebunden und greifen in der Regel

auf die Produkte mehrerer Verwaltern von Fonds beziehungsweise ETF zurück. Eben­ falls positiv zu sehen sind die erhöhte Transparenz und der einfache Umgang mit dem Investieren in die Säule 3a. So erlaubt es die App von VIAC, das Portfolio jeder­ zeit einzusehen. Zudem zeigt sie an, ob der Anleger den maximalen steuerbegünstig­ ten Betrag von 6768 Fr. im laufenden Ka­ lenderjahr bereits ausgeschöpft hat bezie­ hungsweise welchen Betrag er noch be­ günstigt einzahlen kann. Als bedeutendster Vorteil der RoboAdvisors gelten aber die im Vergleich zu den üblichen Säule-3a-Fonds niedrigeren Kosten. Dieser Aspekt ist in zweierlei Hin­ sicht massgeblich. Erstens, weil die her­ kömmlichen Vorsorgeprodukte oft noch­ mals teurer sind als normale Strategie­ fonds. Zweitens haben Anleger in der drit­ ten Säule in der Regel einen sehr langen Anlagehorizont, weshalb Kostenvor- und -nachteile sich über die Zeit in hohen Dif­ ferenzen niederschlagen. Dass die RoboAdvisors vergleichsweise günstige Lösun­ gen anbieten, liegt einerseits daran, dass sie mit wenig Personal auskommen. Der Kontakt mit den Kunden wird ja von Algorithmen statt von Kundenberatern wahrgenommen. Andererseits verzichten die Robo-Advisors in der Regel auf ein ak­ tives Management. Es werden mehrheit­ lich passive Instrumente – Indexfonds und

Cash (verzinst), Aktien, Immobilien, Rohstoffe Cash, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und Aktien Quellen: moneyland.ch, Angaben der Anbieter

börsengehandelte Fonds (ETF) – einge­ setzt, die den Markt abbilden. Weicht das Portfolio aufgrund von Kursbewegungen von der ursprünglich gewählten Strategie spürbar ab, wird es wieder daran angegli­ chen («Rebalancing»). Allerdings unterscheiden sich auch die digitalen Vermögensverwalter bei den Kosten teilweise deutlich voneinander. Neben einer pauschalen Verwaltungsge­ bühr, die oft von der gewählten Strategie abhängt, kommen bei den meisten noch andere Kosten wie die für die eingesetzten Instrumente hinzu. Ähnliches gilt für die Differenzen zwischen An- und Verkauf eines Wertpapiers, die jedoch nicht von al­ len Anbietern ausgewiesen werden. Für einen besonderen Aspekt der Kos­ ten hat VIAC einen konsequenten Weg eingeschlagen. Da risikoarme Bonds nach Kosten derzeit mickrige oder gar negative Renditen abwerfen und zudem ein Zinsän­ derungsrisiko besteht, verzichtet VIAC auf sie und ersetzt sie durch Cash. Darauf wer­ den keine Gebühren verrechnet, und die Kunden erhalten erst noch eine Verzin­ sung von 0,3%.

www.nzz.ch/ld.1385056


16 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Vollgas geben in der dritten Säule Die Auswahl an Vorsorgelösungen mit hohem Aktienanteil wird immer grösser – die Produkte unterscheiden sich teilweise fundamental MICHAEL SCHÄFER

Das schleckt keine Geiss weg: Die Aussich­ ten für Schweizer Arbeitstätige im Hin­ blick auf ihre Pension trüben sich zuneh­ mend ein. Die demografische Entwicklung und das seit Jahren anhaltende Niedrig­ zinsumfeld stellen das Rentensystem hier­ zulande vor immer grössere Herausforde­ rungen. Vor allem wer heute noch jung ist und nicht riskieren will, im Alter merkliche finanzielle Abstriche machen zu müssen, kommt nicht umhin, das Heft selbst in die Hand zu nehmen und Geld für den dritten Lebensabschnitt zu sparen.

Fonds oder Anlageplan

Die private Vorsorge muss nicht zur Achterbahnfahrt verkommen.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Das prädestinierte Gefäss für das private Alterssparen ist die sogenannte dritte Säule. Neben der AHV (Ziel: Sicherung der Existenz) und der Pensionskasse (Ziel: Sicherung des gewohnten Lebensstan­ dards) hat sie den eigentlichen Zweck, in ihr Mittel zur Erfüllung zusätzlicher Wün­ sche anzusparen. Aufgrund der genannten Problematik dürfte ihr künftig aber ver­ mehrt auch die Aufgabe zukommen, Ver­ sorgungslücken zu schliessen, die durch die beiden ersten Säulen nicht abgedeckt wer­ den. Und kommt es nicht zu einer ange­ messenen Reform des Rentensystems, werden diese Lücken in der Zukunft grös­ ser werden. Grosser Vorteil der dritten Säule ist ihre teilweise steuerliche Begünstigung. Bis zu einem Betrag von 6768 Fr. pro Jahr können Angestellte in die Säule 3a einzahlen und diesen vom steuerbaren Einkommen ab­ ziehen. Je nach Grenzsteuersatz kann die Steuerersparnis schnell 2000 Fr. betragen. Selbständige, die keiner Pensionskasse an­ geschlossen sind, dürfen einen Fünftel des jährlichen Erwerbseinkommens, aber ma­ ximal 33 840 Fr. einzahlen. Ein zweiter Vorteil der dritten Säule ist, dass die Gelder in der Regel langfristig an­ gelegt werden können. Je länger der Anla­ gehorizont eines Investors ist, umso mehr «kann er Gas geben», d. h., umso höhere


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Säule-3a-Anlagelösungen mit hohem Aktienanteil Anbieter Fonds OLZ Postfinance Raiffeisen Swisscanto Invest UBS Anlagepläne VIAC VIAC VIAC VZ Vermögenszentrum VZ Vermögenszentrum

Vermögen in Mio. Fr.

Aktienquote (strategisch)

Art der Verwaltung

Total Expense Ratio (TER) in %

OLZ Smart Invest 65 ESG Postfinance Pension 75 Index Fonds – Pension Growth Swisscanto (CH) Vorsorge Fonds 75 passiv Vitainvest 75 Swiss / Vitainvest 75 World

13,3 172,8 278,5 68,8 74,8/285,0

65 75 67 75 75

Aktiv Passiv Passiv Passiv Aktiv

0,88 1,00 0,80 0,90 1,61/1,70

Schweiz 60 / Global 60 / Nachhaltig 60 Schweiz 80 / Global 80 / Nachhaltig 80 Schweiz 100 / Global 100 / Nachhaltig 100 Anlegerprofil 6 Anlegerprofil 7

6,0 4,5 12,5 24,0 32,0

60 80 100 60 80

Passiv Passiv Passiv Passiv Passiv

0,41/0,42/0,52 0,54/0,53/0,67 0,55/0,53/0,72 0,88 0,89

Produktename

QUELLE: ANGABEN DER ANBIETER

Risiken kann er grundsätzlich eingehen. In erster Linie wird dies durch eine stärkere Gewichtung von Aktien erreicht, die zwar die Schwankung des Portfoliowerts erhö­ hen, gleichzeitig aber auch über die Zeit höhere Renditen versprechen. Allerdings gab es in der dritten Säule lange Jahre keine Anlagelösungen mit einer hohen Aktienquote, bei einem Anteil von 45% oder höchstens 50% war Schluss. Dies hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Inzwischen können Anleger auf eine relativ breite Palette zu­ rückgreifen (vgl. Tabelle), wobei sich die Produkte gleich in mehrfacher Hinsicht unterscheiden. Grundsätzlich haben die Anleger die Wahl zwischen Säule-3a-Fonds und Anla­ geplänen. Bei Letzteren verwaltet der An­ bieter die Gelder im Rahmen eines Port­ folios, das er für den Anleger führt. Das Portfolio besteht in der Regel aus verschie­ denen Instrumenten wie ETF oder Index­ fonds, die je nach gewählter Strategie ge­ wichtet sind. Diese Lösungen sind nur beim Anbieter direkt erhältlich, während gewisse Fonds auch dann erworben wer­ den können, wenn man sein Säule-3a-De­ pot bei einer anderen Bank führt. Schliess­ lich erlauben VIAC und das VZ Vermö­ genszentrum ihren Säule-3a-Kunden auch, die Portfolios in einem gewissen Rahmen an deren individuelle Wünsche anzupas­ sen. Bei einer Fondslösung ist das nicht möglich.

Hohe Relevanz der Kosten Was die verfügbaren Aktienquoten an­ geht, reichen diese von 60 bis 100%. Beim Fonds von OLZ, der eine neutrale Aktien­ quote von 65% besitzt, muss jedoch ange­

merkt werden, dass dieser de facto ein tie­ feres Aktienrisiko aufweist, da er nach dem sogenannten Minimum-Varianz-Ansatz verwaltet wird. Als Vergleichsgrösse gibt OLZ den PictetBVG40Index an, in dem gerade einmal 40% Aktien enthalten sind. Als einziger Verwalter deckt VIAC mit drei Standardstrategien die gesamte Band­ breite ab, wobei die Kunden wie gesagt sel­ ber noch Abstufungen vornehmen kön­ nen. Zusätzlich können die Anleger hier zwischen drei Ausrichtungen wählen (Schweiz, Global und Nachhaltig). Neben VIAC bietet bis jetzt lediglich OLZ eine Lösung an, die nachhaltige Anlagekrite­ rien berücksichtigt. Die meisten Lösungen werden passiv verwaltet, es wird also bewusst darauf ver­ zichtet, einen Mehrwert mittels Wetten auf einzelne Anlageklassen, Regionen, Titel usw. zu erzielen. Stattdessen werden die Anlageklassen periodisch auf die neutrale Gewichtung zurückgeführt, wenn sie sich aufgrund von Marktbewegungen verschie­ ben. Ausser dem OLZ-Fonds sind nur die beiden Gefässe der UBS aktiv verwaltet. Auf den ersten Blick zeigen sich keine enormen Unterschiede, was die Kosten an­ belangt. Vor allem die Fonds der UBS fal­ len jedoch aus dem Rahmen und sind ver­ gleichsweise teuer. Zudem gilt es, bei der jeweiligen Bank, wo das Säule-3a-Depot geführt wird, abzuklären, ob bei einem Fonds noch zusätzliche Spesen bei Anund Verkauf hinzukommen oder eine jähr­ liche Depotgebühr (diese sind bei den Kosten der Anlagepläne bereits eingerech­ net). Je nach Konstellation sind hier ohne weiteres 0,3% oder mehr pro Jahr zu ver­ anschlagen. Für Anleger sind die Kosten besonders relevant, weil diese das Anlageergebnis

stets negativ beeinflussen, während die künftigen Renditen unsicher sind. Auf den Vergleich von Letzteren wird hier verzich­ tet, weil er kaum aussagekräftig wäre – die meisten Lösungen wurden erst 2016 oder 2017 lanciert. Bevor ein Anleger eine Säule-3a-Lö­ sung mit hoher Aktienquote wähle, sollte er unbedingt prüfen, ob er die dazu nötige Risikofähigkeit und -toleranz besitze, sagt Florian Schubiger von den Vermögens­ partnern. Bei Ersterer geht es darum, ob sich der Anleger überhaupt grosse Schwankungen leisten kann. Dies ist beispiels­ weise nicht gegeben, wenn demnächst Gel­ der aus der Säule 3a für einen Hauskauf vorbezogen werden sollen oder wenn die Pensionierung in wenigen Jahren ansteht und man auf das 3a-Vermögen angewiesen ist. Daneben spielt aber auch eine Rolle, ob man mit der höheren Volatilität gut le­ ben kann. Bei einer Aktienquote von 100% muss man unter Umständen Ein­ brüche von einem Drittel oder mehr ver­ kraften.

www.nzz.ch/ld.1390897


18 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Drohende Vorsorgelücken für Teilzeitbeschäftigte Wer sich für ein Teilzeitpensum entscheidet, der sollte bei der Vorsorgeplanung besonders aufmerksam vorgehen Eine attraktive Work-Life-Balance kann schnell zu einer mangelhaften Altersvorsorge führen. Vor allem bei einem geringen Arbeitspensum fällt ein Faktor stark ins Gewicht. ANNE-BARBARA LUFT

«Typisch Frau!» Die Liste der Klischees, die unter diesem Stichwort gerne genannt werden, ist lang. Tatsächlich typisch Frau ist die Wahl des Arbeitsmodells. Sechs von zehn erwerbstätigen Frauen in der Schweiz gehen einer Teilzeittätigkeit nach – fast ein Drittel mit einem Pensum von weniger als 50% (siehe Grafik). Was auf den ersten Blick vor allem wie eine beneidenswerte Work-Life-Balance aussieht, bringt einige gravierende Nachteile mit sich. Neben den weniger attraktiven Karrierechancen und Weiterbildungsmöglichkeiten ist die schlechtere Altersvorsorge zu nennen. Diesem Thema sollten Teilzeitbeschäftigte besondere Aufmerksamkeit schenken.

Fixer Koordinationsabzug

Löcher in der Vorsorge müssen mit Disziplin gestopft werden.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Ein Grund dafür, dass bei Arbeitnehmern mit Teilzeitpensum eine Vorsorgelücke entstehen kann, ist der Koordinationsab­ zug. Um den versicherten Lohn für die Pensionskasse zu ermitteln, wird vom Bruttolohn der fixe Betrag von 24 675 Fr. abgezogen. Die Ausgangsbasis für die Be­ rechnung des Koordinationsabzugs ist die maximale Altersrente auf der ersten Säule. Der Betrag von 24 765 Fr. entspricht sieben Achteln der maximalen Altersrente von 28 200 Fr. Die Grundidee ist, die Vorsorge der ersten und der zweiten Säule zu koor­ dinieren. Das Problem sei, dass der Koordina­ tionsabzug in der Regel fix und vom Arbeitspensum unabhängig sei, sagt Mar­ tin Hubatka, Rechtsanwalt und Präsident des Vereins BVG-Auskünfte. Damit ver­ stärkt sich der Nachteil für Arbeitnehmer, die ein geringes Arbeitspensum haben. Bei einem Jahreslohn von 30 000 Fr. ergibt sich


19

Je kleiner das Arbeitspensum – desto grösser die Vorsorgelücke Typisch Frau! Vollzeit (90–100%) Teilzeit 50–89% Beschäftigungsgrad in %, Werte gerundet

Nachteile für Teilzeitpensen Annahme: Jahreslohn 80 000 Franken Versicherter Lohn Koordinationsabzug

Teilzeit unter 50%

Frauen 4 4 27

Arbeitspensum

Männer 11

25 51

22

41

Vollzeit 7

92

83

80%

34 50% 1991

2017

1991

2017

0 20 in Tausend

40

Zwei Jobs als Nachteil Ganz besonders diejenigen, die bei mehre­ ren Arbeitgebern parallel angestellt sind, trifft der Koordinationsabzug hart. Wer beispielsweise zwei Jobs mit jeweils einem Jahreseinkommen von 30 000 Fr. hat, bei dem wird der Koordinationsabzug bei bei­

80

NZZ-Infografik/jok.

QUELLE: BFS – SCHWEIZERISCHE ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG, NZZ

ein versicherter Lohn von rund 5000 Fr. Für Frauen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren resultieren daraus jährliche Alters­ gutschriften von bescheidenen 350 Fr. oder in zehn Jahren 3500 Fr. Selbst unter Be­ rücksichtigung des Zinseszinses und der höheren Sparbeiträge mit zunehmendem Alter resultiert daraus letztlich eine sehr kleine Rente. «Wie dramatisch die Situa­ tion ist, wissen die wenigsten Teilzeitbe­ schäftigten», merkt Hubatka an. Ab einem Jahreslohn von 21 150 Fr. müssen Angestellte – unabhängig von ihrem Arbeitspensum – vom Arbeitgeber in die Pensionskasse aufgenommen wer­ den. Ein Arbeitgeber kann dies aber frei­ willig tun, selbst wenn ein Mitarbeiter weniger verdient. Bei Beschäftigten mit mehreren Stellen werden die einzelnen Einkommen kumuliert. Liegt die Summe über dem Mindesteinkommen, haben diese Teilzeitbeschäftigten Anspruch auf die Aufnahme in eine Pensionskasse. Am unkompliziertesten ist die Abwicklung al­ ler Einkommen über die Pensionskasse eines Arbeitgebers. Wenn ein Arbeitgeber sich gegen die Aufnahme in die Pensions­ kasse sträubt, stellt der Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG eine weitere Möglichkeit dar.

60

den Stellen vorgenommen. Vom kumulier­ ten Jahreseinkommen von 60 000 Fr. bleibt nur noch ein versicherter Lohn von gut 10 000 Fr. Bei einem Angestellten, der hin­ gegen nur bei einem Arbeitgeber beschäf­ tigt ist und ebenfalls 60 000 Fr. im Jahr ver­ dient, beträgt der versicherte Lohn mehr als 35 000 Fr. – eine offensichtliche Un­ gleichbehandlung. Hubatka, der für den Verein BVG-Aus­ kunft Vorsorgende in der ganzen Schweiz kostenlos berät, berichtet von zahlreichen Fällen von Arbeitnehmern, die Teilzeit oder zu einem Niedriglohn beschäftigt sind und zu ihm kommen, um ihren BVG-Ausweis zu verstehen. Leider seien viele dieser Sparer überrascht, wie gering die Altersrente schliesslich pro Monat aus­ fallen werde. Wer seinen gewohnten Le­ bensstandard auch nach der Pensionierung fortführen möchte, benötigt dafür wenigs­ tens 60 bis 80% des letzten Lohns – so lau­ ten die Erfahrungswerte, die Vorsorgeex­ perten für ihre Kalkulationen verwenden. Durch Teilzeitpensen und Niedriglöhne werde das Problem von Vorsorgelücken noch akzentuiert, sagt Hubatka. Es steht jeder Pensionskasse frei, wie sie den Koordinationsabzug handhabt. Viele Pensionskassen, wie diejenige der «Neuen Zürcher Zeitung», passen den Ko­ ordinationsabzug den Arbeitspensen der Mitarbeiter bereits an. In vielen Branchen wie Bau, Detailhandel oder Gastronomie sei dies aber eher selten der Fall, sagt Hu­ batka. Eine weitere Flexibilisierung oder Senkung des Koordinationsbetrags vonsei­ ten des Gesetzgebers ist nach Ansicht von Vorsorgeexperten daher wünschenswert.

Es schadet sicher nicht, vor dem Antritt einer Teilzeitstelle einen Blick in das Pensionskassenreglement zu werfen und dieses bei der Wahl des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Darüber beim Einstel­ lungsgespräch zu diskutieren, ist hingegen eher weniger zielführend. Individuelle Lösungen bei der BVG-Vorsorge kann ein Arbeitgeber ohnehin nicht anbieten.

Lücken schliessen Auch Männer, zum Teil sogar in Kader­ positionen, entscheiden sich aus den unter­ schiedlichsten Gründen dafür, Teilzeit zu arbeiten. Dennoch bleibt das Hauptprob­ lem bei Frauen (siehe Grafik). Um Vorsor­ gelücken zu vermeiden, erfordert es vor allem viel Disziplin. Zum einen sollte die Möglichkeit des Sparens in der dritten Säule genutzt werden. Jedes Jahr können Angestellte mit Pensionskassenanschluss 6768 Fr., Selbständigerwerbende bis 33 840 Fr. einzahlen und den Betrag vom zu ver­ steuernden Einkommen abziehen. Dieser Steuervorteil macht die dritte Säule trotz niedriger Zinsen recht attraktiv. Für Ange­ stellte, die einer sehr guten Pensionskasse angeschlossen sind, können sich zudem freiwillige Einkäufe lohnen.

www.nzz.ch/ld.1395122


20 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Die Säule 3b versüsst den Ruhestand Mit der ungebundenen privaten Vorsorge lassen sich Lücken bei der Altersvorsorge reduzieren oder sogar schliessen Ungebunden, freiwillig und individuell – das sind die Attribute der Säule 3b. Wer seinen Lebens­ standard im Pensionsalter halten möchte, sollte nicht auf diesen Baustein der Vorsorge verzichten. ANNE-BARBARA LUFT

Grossmutters Apfelkuchen, eine heisse Schoggi oder ein White Russian – das alles ist ohne etwas Sahne obendrauf einfach nicht perfekt. Das Sahnehäubchen der Al­ tersvorsorge ist die Säule 3b. Die dritte Säule dient dazu, die Vorsorge der ersten beiden Säulen zu ergänzen und so die ge­ wünschte Rente zu erzielen, damit man sich im Alter finanziell nicht einschränken muss. Der finanzielle Bedarf nach der Pen­ sionierung wird laut Faustregel auf wenigs­ tens 70% des letzten Lohns beziffert. Vor­ sorgeexperten weisen regelmässig darauf hin, dass der Finanzbedarf von vielen Vor­ sorgenden unterschätzt wird. Die Rentenleistungen aus der staatli­ chen (AHV) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) betragen laut jüngsten Schätzungen durchschnittlich 60% des ur­ sprünglichen Einkommens. Allerdings fal­ len die Leistungen vor allem bei höheren Einkommen deutlich tiefer aus (siehe Gra­ fik). Um seine gewünschte Rente zu errei­ chen und eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen, nutzen viele Sparer deshalb die steuerlich geförderte Säule 3a. Zusätzlich empfiehlt es sich, die private Vorsorge noch durch die ungebundene Säule 3b zu stärken. Die dritte Säule wird aufgrund der niedrigen Zinsen und der demografischen Entwicklung – beide Faktoren belasten die beiden ersten Pfeiler des Vorsorgesystems in der Schweiz erheblich – immer wichti­ ger.

Lücken schliessen Die Säule 3b ist gewissermassen das Sahnehäubchen der Vorsorge.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Ein Konzept für die Vorsorge sollte man spätestens im Alter von 50 Jahren fertig


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Sparen mit Fonds Die Idee, regelmässig kleine bis mittlere Beträge einzuzahlen, hat dennoch etwas für sich und entspricht dem Bedürfnis vie­ ler Sparer. Eine bessere Alternative zum Sparkonto können Fondssparpläne sein, die vielfältig angeboten werden. Die ein­ fachste Lösung sind Anlagefonds, die ge­ mischte Portfolios aus Aktien, Anleihen und einem Anteil an Liquidität abbilden. Neben dem Blick auf die bisherige Wert­ entwicklung der Portfolios sollten Anleger aber unbedingt die anfallenden Gebühren unter die Lupe nehmen. Entscheidend ist die sogenannte TER (Total-Expense-Ra­ tio), die alle Kosten umfasst, die während eines Geschäftsjahrs anfallen. Die TER muss im Fact-Sheet, der rechtlich vorge­ schriebenen Dokumentation des Fonds, ausgewiesen werden und liegt im besten

Lücken in der Altersvorsorge Vorsorgelücke mit dritter Säule schliessen Vorsorgeziel erste und zweite Säule

Altersrente in % des Jahreslohnes

entwickelt haben. Sollten bei der Analyse der Leistungen aus der ersten und der zweiten Säule Lücken sichtbar werden, sollte der Planung der dritten Säule beson­ dere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der gebundenen privaten Vorsorge kön­ nen Angestellte mit Anschluss an eine Pensionskasse in diesem Jahr 6768 Fr., Selbständigerwerbende bis 33 840 Fr. vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein­ zahlungen in Produkte der Säule 3b können hingegen nicht von der Steuer ab­ gezogen werden. Dafür sind Höhe und Zahlungsrhythmus frei wählbar. Auch bei der Wahl der Vorsorgelösung gibt es bei der ungebundenen Vorsorge keine Vor­ schriften. Anleger haben bei der Säule 3b also die Qual der Wahl. Ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl des geeigneten Anlagepro­ dukts ist der Anlagehorizont. Anders als bei kurzfristigen Sparzielen, etwa für grös­ sere Anschaffungen, ist der Horizont bei der Vorsorge typischerweise länger. Somit kommen einige Anlagevehikel, wie etwa das klassische Sparkonto, kaum als 3b-Pro­ dukt infrage. Ein Sparkonto bietet zwar eine hohe Flexibilität, da es jederzeit und ohne Kursverluste aufgelöst werden kann, doch demgegenüber stehen die nach wie vor besonders niedrigen Zinsen. Selbst mit Sonderkonditionen erhalten Sparer in der Schweiz derzeit nicht einmal eine Verzin­ sung von 0,4%. Nach einer sehr langen Phase sinkender Preise zieht aber auch in der Schweiz die Inflation seit Beginn des Jahres wieder leicht an. Angesichts eines Anstiegs der Konsumentenpreise von 0,4% in den vergangenen Monaten wird das Sparkonto so zum realen Verlustge­ schäft. Je länger der Anlagehorizont, desto höher die Verluste.

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

Bruttojahreseinkommen: 80 000 Fr. Altersrente: ca. 57% (45 600 Fr.) Bruttojahreseinommen: 110 000 Fr. Altersrente: ca. 43% (47 300 Fr.)

Zweite Säule (Pensionskasse)

Erste Säule (AHV) 0

80 000 Bruttojahreseinkommen in Fr.

110 000

NZZ-Infografik/efl.

QUELLE: SWISS LIFE SCHWEIZ

Fall nicht über 1%. Ferner sollte beachtet werden, wie hoch eventuelle Ausgabeauf­ schläge sind.

Unattraktive Anleihen Auf die Verwaltungsgebühren eines Fonds verzichten können natürlich Anleger, die ein gemischtes Portefeuille auf eigene Faust verwalten. Obligationen gelten als fester Bestandteil eines gut diversifizierten Portfolios und sind daher auch für die Vor­ sorge der dritten Säule eine mögliche An­ lageklasse. Abhängig von der Bonität des Emittenten werfen sie Jahr für Jahr einen grösseren oder kleineren Zinsertrag ab, und zum Ende der Laufzeit erhält der An­ leger den investierten Betrag zurück. Die Attraktivität von Anleihen hat in den ver­ gangenen Jahren deutlich abgenommen, da die Coupons dieser Papiere mit dem all­ gemeinen Rückgang des Zinsniveaus sehr niedrig geworden sind. Sogar bei sehr lan­ gen Laufzeiten und schwachen Bonitäten kompensieren die jährlichen Zinsen kaum noch das eingegangene Risiko. Bei Anlei­ hen bester Qualität wie den Schweizer Staatsanleihen sind die Renditen am Ka­ pitalmarkt sogar negativ. Angesichts eines Anstiegs der Teuerung können aber sogar Obligationen mit positiven Renditen real Verluste einfahren.

das Risiko eines Verlusts sinkt mit zuneh­ mender Haltedauer deutlich, das haben verschiedene Studien gezeigt. Daher eig­ nen sich Engagements in Aktien gut für Vorsorgende mit einem langen Anlageho­ rizont. Das Risiko lässt sich zudem redu­ zieren, indem in einen gut diversifizierten Korb aus Valoren investiert wird. Auch Versicherungen bieten zahlreiche Vorsorgelösungen speziell für die Säule 3b an. Die Palette von Risiko-, Kapital-, Ren­ ten- und Fondsversicherungen ist sehr breit. Solche Versicherungen eignen sich beispielsweise dann besonders gut, wenn neben der Vorsorge auch die Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall abge­ deckt werden soll. In diesem Zusammen­ hang ist erwähnenswert, dass das Vermö­ gen aus der Säule 3b frei wählbar vererbt werden kann. Grundsätzlich müssen natür­ lich die Pflichtteile berücksichtigt werden, davon abgesehen steht es den Vorsorgen­ den aber frei, einen Erben ihrer Wahl ein­ zusetzen. Neben allen Anlage- und Versi­ cherungslösungen für die Säule 3b können Vorsorgende aber auch darüber hinaus alle denkbaren Möglichkeiten wählen, Vermögen für die Zeit nach der Pensionie­ rung anzulegen. Das können neben Wohn­ eigentum zum Beispiel auch Kunstobjekte oder Oldtimer sein.

Lange Haltedauer In diesem Umfeld sind Aktien für Vorsor­ gende die interessantere Wahl. Kurs­ schwankungen an den Aktienmärkten schrecken manche Vorsorgenden ab, doch

150 000

www.nzz.ch/ld.1399246


22 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Das Eigenheim ist kein guter Ersatz für die Rente Im Alter mietfrei zu wohnen, hat seine Vorteile – dennoch sollte man in der Vorsorge nicht zu stark auf die eigenen vier Wände setzen MICHAEL SCHÄFER

«Die Renten sind sicher», hat der ehema­ lige deutsche Arbeitsminister Norbert Blüm vor über 30 Jahren versprochen. Wörtlich genommen hat er recht behalten, die Renten gibt es noch immer. Die Frage ist jedoch, wie hoch sie noch sind und wel­ che Ansprüche heutige und künftige Be­ rufstätige eines Tages haben werden. Die Herausforderungen sind enorm angesichts der demografischen Entwicklung, die das Verhältnis von einzahlenden zu beziehen­ den Personen ungünstiger werden lässt, und des anhaltenden Tiefzinsumfelds. Schon jetzt schmälern etliche Pensionskas­ sen ihre Leistungen, und es drohen auch künftig weitere Kürzungen. Sicher ist heute also vor allem, dass die private Vor­ sorge immer wichtiger wird.

Zinsanstieg wahrscheinlich

Das Eigenheim als Altersvorsorge birgt Risiken.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

So erstaunt es nicht, dass gerade im derzei­ tigen Umfeld viele Versicherte erwägen, im Rahmen ihrer Altersvorsorge auf das Eigenheim zu setzen. Tatsächlich sprechen etliche Faktoren für diesen Weg. Ange­ sichts der im historischen Vergleich extrem tiefen Zinsen lassen sich Hypotheken zu sehr attraktiven Konditionen aufnehmen. Das macht es vielerorts günstiger, eine Im­ mobilie zu kaufen, als ein vergleichbares Objekt zu mieten. Eine weitere wichtige Motivation ist die Aussicht, im Alter miet­ frei wohnen zu können und somit eine Position «sparen» zu können, die bei den monatlichen Ausgaben massgeblich zu Bu­ che schlägt. Hinzu kommt schliesslich die ver­ gleichsweise hohe Wertsteigerung, die Schweizer Immobilien – nicht zuletzt auch Wohnliegenschaften – in den vergangenen Jahren erfahren haben. Wenn sich mit Ob­ ligationen nichts verdienen lässt, die Preise von Immobilien dagegen Jahr für Jahr zu­ legen, ist das für viele ein überzeugendes Argument, ebenfalls auf Immobilien zu setzen – auch im Rahmen der Altersvor­ sorge.


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Allerdings gilt es all diese Argumente zu relativieren. Zweifellos sind die Zinsen seit Jahren äusserst niedrig und sorgen für aussergewöhnlich tiefe Finanzierungskos­ ten. Das gegenwärtige Zinsniveau ist je­ doch künstlich verzerrt, und es muss in den kommenden Jahren mit einer gewissen Normalisierung gerechnet werden. Spätes­ tens wenn eine Tranche der Finanzierung fällig wird, droht eine merklich höhere fi­ nanzielle Belastung. Auch wenn kaum ein Experte eine rasche Rückkehr auf das Niveau von vor zehn Jahren für möglich bzw. wahrscheinlich hält, ist die Usanz der Banken, bei der Vergabe von Hypotheken darauf zu achten, dass diese auch bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% tragbar sind, nicht aus der Luft gegriffen. Selbst das mietfreie Wohnen hat nicht nur Vorteile. Zwar kann man die eigenen vier Wände viel freier gestalten als ein ge­ mietetes Objekt, und tatsächlich ist die finanzielle Entlastung durch die wegfal­ lende Miete ein gewichtiger Punkt. Letz­ teres gilt umso mehr, weil in der Rente normalerweise ein deutlich geringeres Einkommen zur Verfügung steht.

Unterschätzte Kosten Gerne geht aber vergessen, dass das Eigen­ kapital, das für den Kauf der Immobilie eingesetzt wird, über viele Jahre gebunden ist. Stattdessen könnte es langfristig ange­ legt werden mit sehr guten Aussichten, dass es sich bis zum Zeitpunkt der Pensio­ nierung deutlich vermehrt. Zudem ist trotz der günstigen Finanzierungskosten bei Weitem nicht überall in der Schweiz das Wohnen in den eigenen vier Wänden güns­ tiger als in der gemieteten Bleibe – mit dem Effekt, dass der Differenzbetrag nicht für das Alter angespart werden kann. Dass dies so ist, liegt einerseits an den Unterhaltskosten für das Eigenheim, die oft unterschätzt werden. Im Minimum sollte mit 1% des Immobilienwerts pro Jahr gerechnet werden, je nach Zustand und Renovierungsbedarf kann dieser Wert aber auch ohne weiteres das Doppelte oder mehr betragen. Andererseits sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vielerorts stark gestiegen, was das Mieten tendenziell attraktiver gemacht hat. Laut einer Untersuchung von Wüest Partner war 2015 in etwa jeder dritten Schweizer Gemeinde Mieten günstiger als Kaufen. Insofern sind die hohen Immobilien­ preise auch ein zweischneidiges Schwert. Seit Anfang 2008 haben sie den Eigentü­ mern zwar durchschnittliche Wertsteige­ rungen von 3,7% bei Eigentumswohnun­ gen und 3,1% bei Einfamilienhäusern pro

Wohneigentum war in der Vergangenheit eine solide Anlage Indexiert, 31. 12. 2007 = 100, vierteljährliche Daten Eigentumswohnungen

Einfamilienhäuser

150 140 130 120 110 100 2007

2018 NZZ-Infografik/lea.

QUELLE: WÜEST PARTNER

Jahr beschert, wer nun aber Wohneigen­ tum erwerben will, muss umso tiefer in die Tasche greifen. Zudem kommt es sehr auf die Lage der Immobilie an. Allein auf re­ gionaler Ebene sind die Unterschiede er­ heblich, in der Region Zürich verteuerten sich Eigentumswohnungen um 4,8% pro Jahr, in der Gegend von Bern nur um 3,0%. Nicht zuletzt dürfen die historischen Wertzuwächse keinesfalls als Anhalts­ punkt für die künftige Preisentwicklung herangezogen werden. In einem Umfeld steigender Zinsen ist es gut denkbar, dass die Immobilienpreise nicht nur weniger stark zulegen werden, sondern längere Zeit stagnieren oder auch sinken können.

Vorsicht beim Vorbezug Gerade letztgenanntes Szenario kann sehr ungemütlich werden. Sinkt der Wert des Eigenheims, ist es möglich, dass die Bank zusätzliches Eigenkapital fordert, um so die Belehnungsquote (Verhältnis Hypo­ thek zum Wert der Immobilie) wieder in den «grünen Bereich» zu bringen. Im Ext­ remfall kann man sogar zum Verkauf der Immobilie gezwungen werden – und nicht immer steht gleich ein Käufer bereit, der einen angemessenen Preis zahlt. Aber auch ohne steigende Zinsen kom­ men schon heute viele Eigenheimbesitzer in Schwierigkeiten, wenn es auf die Rente zugeht. Dann ist nämlich absehbar, dass das verfügbare Einkommen deutlich fallen wird, oftmals um 30 bis 40%. Dies ist inso­ fern kritisch, weil die Banken neben der Belehnungsquote, die anfänglich in der Regel maximal 80% betragen darf und durch eine Amortisation innerhalb von 15 Jahren bzw. bis zum Pensionsalter auf zwei Drittel zu reduzieren ist, stets auch eine

Tragbarkeitsregel beachten. Diese schreibt vor, dass die Belastung durch das Eigen­ heim (also Zinsen, Amortisation und Nebenkosten) maximal ein Drittel des Einkommens betragen darf, wobei nicht die tatsächlichen Hypothekarzinsen, son­ dern ein kalkulatorischer Satz von meist 5% angewendet wird. Da diese Hürde für viele Rentner eine sehr hohe ist, gilt es, frühzeitig mit der Bank darüber zu sprechen. Eine Möglich­ keit besteht darin, die Hypothek über die Jahre stärker zu amortisieren, so dass die Tragbarkeitsregel bis zur Pensionierung er­ füllt ist. Alternativ kann man die Hypo­ thek im Hinblick auf die Rente durch den Vorbezug eines Teils der Pensionskasse re­ duzieren, was zudem aus steuerlicher Sicht interessant sein kann. Als Faustregel wird für Pensionierte eine Belehnungsquote von 50% als sinnvoll angesehen. Tiefer sollte sie deshalb nicht sein, weil viele Ban­ ken bei älteren Kunden die Hypotheken nur ungern aufstocken, was im Fall einer unerwarteten und kostspieligen Reparatur zu einem gravierenden Problem führen kann. Unter dem Strich gilt, dass man nicht zu stark auf das Eigenheim als Altersvorsorge setzen sollte. Das gilt gerade dann, wenn man zu dessen Erwerb Gelder aus der Pensionskasse entnommen hat.

www.nzz.ch/ld.1403277


24 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Der Traum vom Ruhestand am Strand Für das Auswandern nach der Pensionierung ist eine gute Planung zwingend – rechtliche und steuerliche Fallstricke sind zu umgehen MICHAEL FERBER

Sonne, Meer und Strand locken nicht we­ nige Schweizer nach der Pensionierung ins Ausland. Auch der in vielen Ländern güns­ tigere Lebensunterhalt und die höhere Kaufkraft können ein Argument fürs Aus­ wandern sein. Kommt hinzu, dass viele Schweizer Wurzeln in anderen Ländern oder einen ausländischen Partner haben. Dies kann bei der Planung der «dritten Le­ bensphase» ebenfalls eine Rolle spielen. Beim Auswandern im Ruhestand gibt es aber einige Fallstricke, die Interessenten berücksichtigen sollten.

In weiser Voraussicht

Der Lebensabend an der Wärme will finanziell abgesichert sein.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Zunächst einmal sollte dieser Schritt in mehrerlei Hinsicht sehr gut geplant sein. So sollte man sich bereits fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Umzug mit dem anvisierten Auswanderungsland vertraut machen, sagt Raphael Ebneter vom Fi­ nanzdienstleister VZ Vermögenszentrum. Damit vermeide man böse Überraschun­ gen. Reto Spring, Präsident des Finanz­ planer-Verbands Schweiz, empfiehlt, sich rechtzeitig vor Ort ein eigenes Bild zu ma­ chen und sich mit anderen Auswanderern auszutauschen. Ausserdem sollte man eine Rechnung über die voraussichtlichen Le­ benshaltungskosten im Zielland machen. Während man beispielsweise in Thailand günstig leben kann, ist in Skandinavien vom Schweizer Niveau der Lebenshal­ tungskosten auszugehen. Aus finanzieller Sicht kommt dem Thema Steuern beim Auswandern eine grosse Bedeutung zu. Laut Ebneter werden beim definitiven Verlassen der Schweiz grundsätzlich das gesamte Einkommen und das Vermögen im Ausland steuer­ pflichtig. Derweil bestehe für schweizeri­ sche Geschäftsbetriebe und Schweizer Im­ mobilien bzw. deren Erträge weiterhin die Steuerpflicht in der Schweiz. Der entspre­ chende Steuersatz sei vom Gesamteinkom­ men und vom Vermögen abhängig. Dop­ pelbesteuerungsabkommen (DBA) zwi­


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schen der Schweiz und anderen Ländern sollen indessen dafür sorgen, dass das glei­ che Einkommen und Vermögen nicht an beiden Orten versteuert werden muss. Die Unterschiede zwischen den Steuer­ systemen verschiedener Staaten sind gross. Portugal biete Ausländern beispielsweise erhebliche steuerliche Vorteile, wenn diese dorthin auswanderten, sagt Spring. Renten und Kapitalleistungen von Auswanderern sind hier in den ersten zehn Jahren nach Niederlassung steuerfrei. Dies gehöre zur dortigen Wirtschaftsförderung. Die AHV-Rente könne man sich über­ allhin überweisen lassen, allerdings in der Währung des neuen Wohnsitzlandes und nicht in Franken, sagt Ebneter. Natürlich kann man auch das Konto in der Schweiz behalten und sich die AHV-Rente hierauf in Franken auszahlen lassen. Bei einigen Pensionskassen ist eine Überweisung der Gelder laut dem Berater indessen nur auf ein Konto in der Schweiz möglich. Auf Pensionskassenrenten wird im Allgemeinen in der Schweiz eine Quellen­ steuer erhoben, wenn der Bezüger im Ausland lebt. Laut Ebneter können DBA vorsehen, dass die Quellensteuer nicht er­ hoben wird. Möglicherweise kann sie auch im Wohnsitzland zurückgefordert werden. Habe die Schweiz mit einem Land kein DBA, sei es möglich, dass die Person ihre Rente doppelt versteuern müsse, sagt der VZ-Berater. Für Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a gelte dasselbe. Es ist also wichtig, dies vorher ab­ zuklären und entsprechend zu planen.

Quellensteuern auf Vorsorgebezügen Steuerbeträge für Verheiratete Kapitalbezug: 500 000 Fr. Aargau 39 000 Basel-Landschaft 32 325 Basel-Stadt 47 075 Bern 45 325 Graubünden 70 325 Luzern 43 805 St. Gallen 40 325 Solothurn 42 100 Schwyz 22 825 Zug 35 325 Zürich 40 325

1 Mio. Fr. 87 000 92 025 103 000 93 000 143 000 93 394 83 000 86 000 48 000 73 000 83 000 Quelle: VZ Vermögenszentrum

Krankenversicherung für Schweizer mit Wohnsitz in einem EU-Land Versicherte

Versicherung in der Schweiz oder im Wohnsitzland

Versicherung im Wohnsitzland

Versicherung in der Schweiz

Rentnerinnen und Rentner

Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Spanien

Liechtenstein

u.a. Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden

Nichterwerbstätige Familienangehörige von Rentnerinnen und Rentnern

Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien

Dänemark, Grossbritannien, Liechtenstein, Portugal, Schweden

u.a. Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande

Quellen: Gemeinsame Einrichtung KVG, VZ Vermögenszentrum

Tücken bei Immobilien Die Höhe der in der Schweiz fälligen Quellensteuer unterscheidet sich von Kan­ ton zu Kanton (vgl. Tabelle). Entscheidend dafür, wo versteuert wird, ist übrigens nicht der ehemalige Wohnsitz des Ausgewander­ ten, sondern der Sitz der Vorsorgestiftung, bei der das Geld liegt. Günstige Steuer­ sätze hat der Kanton Schwyz, wie die Ta­ belle zeigt. Dort wird bei Verheirateten bei einem Bezug von 500 000 Fr. eine Quel­ lensteuer in Höhe von 22 825 Fr. fällig, bei einem Kapital von 1 Mio. Fr. sind es 48 000 Fr. In Zürich sind es derweil 40 325 Fr. bzw. 83 000 Fr. Es sei also überlegenswert, Vor­ sorgeguthaben vor der Auswanderung an eine Vorsorgestiftung mit Sitz in einem Kanton mit attraktiven Sätzen bei der Quellensteuer zu überweisen, sagt Ebne­ ter. Allerdings sei dabei zu beachten, dass manche solcher Stiftungen hohe Gebüh­ ren verlangten. Plant man, vor Ort im neuen Land eine Immobilie zu erwerben, ist genaue Infor­ mation wichtig. In vielen Ländern gibt es hohe Hürden beim Kauf von Liegenschaf­ ten durch Ausländer. Beim Immobilien­ kauf im Ausland bestehe eine grosse Ge­ fahr, über den Tisch gezogen zu werden, sagt Spring. Er rät, den geplanten Kauf einer Liegenschaft in einem anderen Land mit Spezialisten vor Ort anzugehen. Laut Ebneter ist auch zu beachten, dass Schwei­ zer Banken im Allgemeinen keine Liegen­ schaftenkäufe im Ausland finanzieren. Ist ein solcher Erwerb also geplant, gilt es, die­ sen mithilfe eines lokalen Finanzinstituts zu stemmen.

Umfeld mit Familie und Freunden zurück. Auch die Kranken- und Pflegeversiche­ rung spielt mit zunehmendem Alter eine immer wichtigere Rolle. Laut Ebneter müssen sich Rentner, die in ein EU-Land auswandern und ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz erhalten, bei einer Schwei­ zer Krankenkasse versichern. Erhalten Auswanderer neben Schweizer Renten auch eine Rente in dem neuen Land, müs­ sen sie in der Regel eine Krankenversiche­ rung im neuen Land abschliessen. In Deutschland und Frankreich beispiels­ weise hätten die Auswanderer indessen die Wahl, ob sie sich dort oder in der Schweiz versichern liessen, sagt der Berater (vgl. Tabelle). Mit Blick auf den Lebensabend sollte man auch prüfen, welche Möglichkeiten es am neuen Wohnsitz gibt und ob Altersund Pflegeheime Ausländern überhaupt offenstehen. Möglicherweise könne es mit Blick auf diesen Lebensabschnitt sinnvoll sein, sich provisorisch in einem Altersoder Pflegeheim in der Schweiz anzumel­ den, sagt Ebneter. Nicht zuletzt sollte der Nachlass geplant werden. Wer seinen Le­ bensabend in Frankreich verbringe, werde mit dem Erbe zur Hälfte den französischen Staat beglücken, sagt Spring.

Krankenversicherung im Fokus Das Thema Auswandern nur von der finanziellen Seite her anzuschauen, sei indessen nicht zu empfehlen, sagt Spring. So lasse man schliesslich das gewohnte

www.nzz.ch/ld.1406969


26 PRIVAT FÜR DAS ALTER VORSORGEN

Das Budget für die «längsten Ferien» muss sitzen Die meisten Leute unterschätzen erfahrungsgemäss, für wie lange sie vorsorgen müssen Auch mit 65 hat man, wenn man gesund ist, noch einen langen Anlagehorizont. Also sollte man auch in Aktien investieren. Am besten teilt man sein Vermögen in mehrere Töpfe auf. EUGEN STAMM

Die meisten Leute machen sich Gedanken, bevor sie in die Ferien verreisen. Wo fährt man hin? Was tut man dort? Was nimmt man mit, weil man es braucht? Vorberei­ tungen und Vorfreude gehen so zusam­ men. Je länger die Ferien dauern sollen, desto umfangreicher sind die Präparatio­ nen. Deswegen fragt der Vorsorgeexperte Reto Spring seine Klienten in Beratungs­ gesprächen häufig, ob sie sich schon auf die längsten Ferien ihres Lebens vorbereitet hätten.

Aktien brauchen viel Reifezeit

Gut verteilt ist halb gewonnen.

ILLUSTRATION ANNA HAAS

Wenn sie diese Frage hören, begreifen die Leute rasch, was damit gemeint ist: der Ru­ hestand. Und weil man, wenn man ihn er­ reicht, nicht mehr von der Arbeit lebt, son­ dern von anderen Einkommensströmen, kommt dem Thema Geldanlage im Alter eine besondere Bedeutung zu. Wie man sein Vermögen aufteilt, diese Entscheidung sollte eine Funktion zweier Variablen sein, nämlich des zeitlichen An­ lagehorizontes und der persönlichen Risi­ kofähigkeit. Was die Zeit angeht, die einem noch bleibt, wenn man in Rente geht, so ist sie naturgemäss ungewiss. Jedoch unterschätz­ ten die meisten Leute, wie lange sie wahr­ scheinlich noch leben werden, sagt Spring. Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Sta­ tistik betrug die Lebenserwartung von Männern, die im Jahre 2013 das Alter 65 erreichten, noch 18,9 Jahre, bei den Frauen lag sie sogar bei noch 22 Jahren. Diese Angaben berücksichtigen nicht, dass die Lebenserwartung laufend steigt und bei


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Akademikern und Menschen in einer Be­ ziehung um 3 Jahre höher liegt. Eine Pen­ sionsplanung sollte deswegen bis zum Alter 90 gerechnet werden, sagt Spring. Man hat im Ruhestand alle Zeit der Welt. Darauf muss man sich vorbereiten. Wer einen Anlagehorizont von 20 Jah­ ren oder mehr hat, kann und soll im Grunde in riskante Anlagen, sprich Ak­ tien, investieren. Denn wer viel Zeit hat, kann Kursschwankungen aussitzen. So weit zumindest die Theorie. Wie Vermö­ gensverwalter schildern, vertragen ältere Leute – und nicht nur sie – deutliche Kurs­ verluste aber nicht in dem Mass, wie sie zu­ erst dachten, sie würden sie vertragen. Nicht wenige haben in der Finanzkrise, als sie ihr finanzielles Polster dahinschwinden sahen, Aktien verkauft und als Folge da­ von die allmähliche Erholung der Finanz­ märkte verpasst. Das schmerzt. Es wäre aber falsch, aus Furcht vor einem solchen Zwischenfall im Alter stur auf Sicherheit zu setzen und nur noch in Obligationen zu investieren. Denn so entgingen einem die langfristig höheren Renditen der Aktien. Das grösste Risiko, sagt Spring, sei, zu wenig Risiko ein­ zugehen. Wie entkommt man diesem Dilemma? Manchmal wird noch die 100er-Regel ver­ breitet. Sie besagt, dass die ideale Aktien­ quote dem Wert von 100 minus dem eige­ nen Alter entspricht. So soll der 40-Jährige 60% Aktien halten, der 70-Jährige hin­ gegen nur noch 30%. So eingängig diese Regel auch sein mag, so wenig brauchbar ist sie doch angesichts der Unterschiede zwischen allen Lebenssituationen. Ein besser geeignetes und einfaches Rezept besteht darin, sein Vermögen im Alter in mehrere Töpfe aufzuteilen. Dieses beruht auf der Idee, für die nächsten Mo­ nate und Jahre verlässliche Geldströme zu schaffen und das Geld, das man erst in einer ferneren Zukunft braucht, in Aktien anzulegen. Wie viele und wie grosse Töpfe das sind und ebenso ob man vom Kapital zehren muss oder von der Rendite leben kann, das ist individuell verschieden. Mit der Aufteilung auf verschiedene Konten sollte allen Personen die eigene mentale Buchhaltung leichterfallen. Denn immer wieder erzählen Experten Ge­ schichten von Leuten, die ihr Sparkapital überleben, weil sie nicht haushälterisch da­ mit umgingen, oder von Millionären, die leben wie Bedürftige, weil ihr Zahlungs­ konto nur von ihrer Rente gespeist wird und nicht auch noch von ihrem Wertschrif­ tendepot. Ein temporärer Verlust auf dem lang­ fristigen Portfolio dürfte auch besser zu verkraften sein, wenn man sich dank sei­

nem «Bis 70 verbrauchen»-Konto keine Sorgen um die nächste Zeit machen muss. Ein typischer Aktien-Bärenmarkt in den USA bringt Kursrückschläge von 27% mit sich und erholt sich innert 18 Monaten, wie Erik Conley berechnet hat. Solche Rück­ schläge verkraften wohl auch Pensionäre. Pech hat man, wenn man einen Crash er­ lebt wie einen der vier heftigsten bisher, in den Jahren 1929, 1973, 2000 und 2007. Hier dauerte es im Schnitt volle neun Jahre, bis der durchschnittliche Verlust von 58% wieder aufgeholt war. Solche Schocks ver­ unsichern sogar professionelle Anleger. Darum sollte man auch den Teil des Ver­ mögens, der langfristig angelegt wird, über verschiedene Anlageklassen diversifizie­ ren, was die Buchverluste zu reduzieren vermag. Beliebt sind bei älteren Semestern auch Dividendenstrategien. Denn, so kann man sich dann sagen, was kümmern mich die Schwankungen des Aktienkurses, so­ lange die Firma stetig attraktive Dividen­ den ausschüttet? Bei einer umfassenden Vorsorgepla­ nung schaut sich ein Berater nicht nur die Einzelperson an, sondern auch ihr familiä­ res Umfeld. Mittlerweile würden in der Schweiz nämlich etwa 70% der Vermö­ genswerte an Pensionäre vererbt, sagt Spring. Einen solchen allfälligen Vermö­ genszuwachs gilt es zu berücksichtigen. Umgekehrt kann man sich bei der eigenen Planung auch fragen, ob es sinnvoll ist, sein Vermögen erst dann an die Kinder weiter­ zugeben, wenn diese 75 sind. Üblicher­ weise ist der Kapitalbedarf zwischen 30 und 40 Jahren am grössten, wenn ein Paar eine Familie gründet oder ein Eigenheim erwerben will.

Aktiver Ruhestand Bei kleineren Vermögen kann die Abwä­ gung, ob man den Kindern einen Erbvor­ bezug gewähren will, knifflig sein. Schliess­ lich weiss man nicht mit Sicherheit, wie viel man selber noch im Alter braucht. Im ak­ tiven Rentenalter, also etwa von 65 bis 80, solange man noch fit ist, seien die Lebens­ haltungskosten oft gleich hoch oder sogar noch höher als vor dem Ruhestand, so Spring. Das ständige Reisen und die vielen Freizeitaktivitäten haben ihren Preis. Die Kosten für die Betreuung im Pflegeheim, vor denen sich viele fürchten, werden hin­ gegen häufig überschätzt – man wohnt dort nicht für die Ewigkeit. Während die Ausgabenseite also unsi­ cher ist, lässt sich präzise bestimmen, wie weit man mit einer bestimmten Summe kommt. Einen Anhaltspunkt bietet fol­ gende Rechnung: Angenommen, man bud­ getiert den Verbrauch von einer Million

Franken, um sich den Lebensabschnitt von 65 bis 85 zu versüssen. Gelingt es, über diese Zeit eine Rendite von 4% jährlich zu erzielen, was in der Vergangenheit eine ei­ nigermassen vernünftige Annahme gewe­ sen sein mag, dann stehen einem pro Mo­ nat 6060 Fr. zur Verfügung – zusätzlich zu AHV und Pensionskasse. Der entschei­ dende Punkt bei dieser Rechnung ist aller­ dings die angenommene Rendite von 4%. Denn eine Zahl in dieser Höhe zu erzielen, ist bei der gegenwärtigen Verfassung der Finanzmärkte wohl nicht ganz einfach. Festverzinsliche Papiere werfen meist nur sehr wenig ab, und die Aktienmärkte sind generell hoch bewertet. Vorsichtige rech­ nen beim Verbrauch von einer Million über 20 Jahre mit nur 5083 Fr. monatlich, dann geht die Rechnung auch auf, wenn die Renditen künftig mit 2% jährlich eher mager ausfallen. Das erreicht man nämlich mit einer wenig riskanten Anlagestrategie. Man sollte sich auf jeden Fall davor hü­ ten, die Renditeerwartung den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Es ist zwar leicht gesagt, dass man mit 10% pro Jahr von einer Million leben kann, ohne das Kapital anzutasten. Diese Herangehens­ weise führt aber unweigerlich dazu, dass man zu riskant investiert. Vernünftiger ist, mit einer bescheidenen Rendite zu planen und deswegen den Kosten der Vermögens­ verwaltung grosse Beachtung zu schenken. Denn die Kosten und die Aufteilung auf verschiedene Vermögensklassen sind die Faktoren, die man tatsächlich beeinflussen kann. Ein Bankberater wird viele Argumente finden, warum ein Teil des Geldes in einem Mandat in Staatsanleihen oder einem si­ cheren Obligationenfonds angelegt ist – aus Kundensicht könnte es aber vorteilhaf­ ter sein, diesen Teil als Cash zu halten und nur den Aktienteil der Bank zur Verwal­ tung zu geben. Das reduziert die Kosten. Und so lässt sich auch sagen, dass es in der Finanzwelt ein todsicheres Investment gibt: nämlich sich die Grundkenntnisse über diese Welt anzueignen, so dass man seinem Berater nicht völlig hilflos ausge­ liefert ist.

www.nzz.ch/ld.1410453


28 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Das Fachchinesisch der zweiten Säule entschlüsseln Mit den komplizierten Fachbegriffen in der beruflichen Vorsorge wissen viele Bürger wenig anzufangen – dabei geht es um viel Geld MICHAEL FERBER

Für viele Schweizer Bürger ist die Pen­ sionskasse der grösste Vermögenswert. Laut der Ende Februar erschienenen Bro­ schüre «Die berufliche Vorsorge in der Schweiz» des Statistischen Bundesamts gab es per Ende 2016 in der Schweiz 1713 Vorsorgeeinrichtungen, die 2016 Alters­ renten im Volumen von 21,9 Mrd. Fr. aus­ zahlten und über Vermögensanlagen im Volumen von rund 824 Mrd. Fr. verfügten. Trotz der enormen Bedeutung der berufli­ chen Vorsorge gab in einer Wissensstudie der Investmentgesellschaft Axa Invest­ ment Managers zur zweiten Säule 2017 fast ein Drittel der Befragten an, nicht am Thema interessiert zu sein. Auch mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürger nichts anzufangen. In der Folge werden die wichtigsten Termini kurz erklärt, die Definitionen basieren

zum Teil auf Glossaren der Pensionskasse des Bundes Publica und des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). ■ Auffangeinrichtung: Arbeitgeber, die sich nicht einer Vorsorgeeinrichtung an­ schliessen, werden zwangsweise der Stif­ tung Auffangeinrichtung angeschlossen. So wird die Versicherungspflicht in der zwei­ ten Säule durchgesetzt. Ausserdem versi­ chert die Auffangeinrichtung Arbeitneh­ mer und Selbständigerwerbende, die nicht von der obligatorischen beruflichen Vor­ sorge erfasst werden, die sich aber frei­ willig versichern wollen. Des Weiteren werden ihr Austrittsleistungen von Ver­ sicherten übertragen, die keine neue Pen­ sionskasse angeben. ■ Beitrags- und Leistungsprimat: Beim Beitragsprimat richtet sich die Leistung einer Pensionskasse nach dem vorhande­ nen Altersguthaben, also den einbezahlten

Beiträgen, Einkäufen oder eingebrachten Freizügigkeitsleistungen. Die meisten Pen­ sionskassen werden im Beitragsprimat geführt. Gilt das Leistungsprimat, errech­ nen sich die künftigen Altersleistungen in Prozenten des versicherten Lohns im Voraus. ■ Berufliche Vorsorge: Die berufliche Vorsorge ist neben der AHV und der pri­ vaten Vorsorge die zweite von drei Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems. Die berufliche Vorsorge soll erlauben, den Le­ bensstandard im Alter angemessen weiter­ zuführen. ■ Deckungsgrad: Diese Kennzahl setzt das angesparte Kapital in der Pensions­ kasse zu ihren Verpflichtungen ins Verhält­ nis. Sind die Verpflichtungen zu mehr als 100% gedeckt, spricht man von einer Überdeckung. Bei einer Unterdeckung sind es weniger als 100%.

Höhere Volumen, weniger Pensionskassen Indexiert, 2006 = 100 150 140

Bilanzsumme ohne Aktiven/Passiven aus Versicherungsverträgen

130

Beiträge und Einlagen

120

Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität

110

Leistungsbezüger/-innen, ohne Aktiven/Passiven aus Versicherungsverträgen

100

Aktive Versicherte

90 80 70 60 2006

Vorsorgeeinrichtungen 2007

2008

QUELLE: BUNDESAMT FÜR STATISTIK

2009

2010

2011

2012

2013

4 201

2015

2016 NZZ-Infografik/lea.


29

Viele Schweizer Bürger verstehen nur Bahnhof, wenn zum Beispiel vom Koordinationsabzug die Rede ist.

■ Einkauf: Mit Einkäufen in die Pen­ sionskasse sind freiwillige Einzahlungen gemeint. So können Versicherte höhere Leistungen erreichen, Vorsorgelücken schliessen und dabei Steuern sparen. ■ Freizügigkeitseinrichtung: Tritt eine Per­ son aus einem Arbeitsverhältnis aus, wech­ selt sie im Allgemeinen auch die Pensions­ kasse. Die erworbenen Ansprüche müssen also übertragen werden. Ist jemand arbeits­ los oder macht eine längere Pause, fliesst das Geld in eine Freizügigkeitseinrichtung. Dort ist das Kapital weiterhin gebunden. ■ Kapitaldeckungsverfahren: Die berufli­ che Vorsorge beruht auf dem Kapitalde­ ckungsverfahren. Die Versicherten sparen also Kapital an, während sie erwerbstätig sind, und die Pensionskassen legen die Gelder am Kapitalmarkt an. ■ Koordinationsabzug: Dieser wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu erhalten. Er beträgt für dieses Jahr 24 675 Fr. Durch den Koor­ dinationsabzug verringern sich die Leis­ tungen der Pensionskasse, gerade für Teil­ zeitarbeitende kann dies die Gefahr be­ deuten, zu wenig anzusparen.

■ Mindestzinssatz: Die Vorsorgeeinrich­ tungen müssen die Altersguthaben ihrer Versicherten verzinsen. Dabei schreibt der Bundesrat jährlich vor, wie hoch dieser Zins im obligatorischen Bereich mindes­ tens zu sein hat. Derzeit beträgt er 1%. ■ Obligatorium und Überobligatorium: Obligatorisch versichert sind in der beruf­ lichen Vorsorge Löhne zwischen 21 150 Fr. und 84 600 Fr. Manche Pensionskassen richten Leistungen über dieses Obligato­ rium hinaus aus. Dies ist die überobligato­ rische Vorsorge. ■ Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen: Solche Einrichtungen sind Pen­ sionskassen, bei denen mehrere Arbeitge­ ber angeschlossen sind. Bei Sammelein­ richtungen wird für jeden Arbeitgeber eine eigene Rechnung geführt, sie werden von Versicherungen, Banken oder anderen Anbietern verwaltet. Bei Gemeinschafts­ einrichtungen bilden die Arbeitgeber eine Solidargemeinschaft, dabei handelt es sich etwa um Berufsverbände. ■ Technischer Zinssatz: Dieser Zinssatz wird für die Diskontierung der künftigen Leistungen verwendet. Je niedriger der

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

Satz ist, desto höher muss das Vorsorgeka­ pital einer Pensionskasse sein. Der techni­ sche Zins muss laut BSV so gewählt wer­ den, dass er durch den Vermögensertrag finanziert werden kann. ■ Umwandlungssatz: Mit dem Umwand­ lungssatz berechnen Vorsorgeeinrichtun­ gen die Höhe der jährlichen Rente. Der Satz wird beim Renteneintritt mit dem Al­ tersguthaben, das eine Person angespart hat, multipliziert. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge beträgt der BVGMindestumwandlungssatz derzeit – zu hohe – 6,8%. ■ Wertschwankungsreserven: Um die Schwankungen an den Kapitalmärkten aus­ zugleichen, muss jede Pensionskasse Wert­ schwankungsreserven bilden. Laut BSV be­ tragen diese zwischen 10 und 20% des Vor­ sorgevermögens, je nach Anlagestrategie. ■ Wohneigentumsförderung (WEF): Ka­ pital aus der beruflichen Vorsorge kann für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Dadurch werden allerdings die Al­ tersleistungen verringert. www.nzz.ch/ld.1365030


30 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Wie man seinen Pensionskassenausweis liest In der beruflichen Vorsorge sammelt sich einiges an Geld an – wie viel, zeigt dieser Ausweis EUGEN STAMM

Viele Angestellte stellen Monat für Monat dasselbe fest, wenn sie ihren Lohnausweis anschauen: Ein Teil des Lohnes, nicht zu wenig, wird nicht ihnen gutgeschrieben, sondern in die Pensionskasse einbezahlt. Wie hoch der Anteil genau ist, richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers. Wer älter ist als 17 Jahre und pro Jahr mehr als 21 150 Fr. verdient, für den ist die Pensions­ kasse obligatorisch. Das gesetzlich erzwun­ gene Sparen für die alten Tage beginnt mit dem vollendeten 24. Altersjahr. Der Abzug vom Lohn mag jeweils ein bisschen schmerzen, zum guten Glück ist das Geld aber nicht verloren, sondern summiert sich mit der Zeit. Zu welcher Grösse der Be­ trag angewachsen ist, darüber gibt der Pen­ sionskassenausweis Auskunft. Dieser Brief, den man nach Hause zugeschickt be­ kommt, ist für manche Leute nur eine ver­ wirrende Aufreihung von Zahlen. Dabei ist es nicht allzu schwierig, den Ausweis richtig zu lesen. Seine Darstellung folgt einem simplen Schema. 1. Versicherter Jahreslohn Für die Berechnung, wie viel man in die Pensionskasse einbezahlen muss und wie viel man eines Tages als Rente zurück­ erhalten wird, ist der sogenannte «versi­ cherte Jahreslohn» entscheidend (vgl. Ta­ belle Punkt 1.) Dieser Betrag errechnet sich, indem man vom effektiven Lohn einen gewissen Betrag abzieht, den soge­ nannten Koordinationsabzug. Jede Pen­ sionskasse kann in ihrem Reglement be­ stimmen, diesen Abzug zu verkleinern, was wiederum den versicherten Lohn erhöht. 2. Altersguthaben Das Altersguthaben zeigt, wie viel Geld sich durch die monatlichen Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits an­ gesammelt hat. Dieses Geld ist also das Vermögen des Versicherten. Wenn man vorhat, ein Eigenheim zu kaufen oder aus­ zuwandern, kann man sich dieses Gutha­ ben auszahlen lassen.

Das «voraussichtliche Guthaben» zeigt, zu welcher Grösse dieser Topf vor­ aussichtlich bis zur Pensionierung wach­ sen wird. Bei dieser Prognose wird aller­ dings angenommen, dass der Lohn bis zu diesem Zeitpunkt gleich bleiben wird. Auf Grundlage dieses voraussichtlichen Be­ trages wird dann ausgerechnet, wie gross die «voraussichtliche Rente» pro Jahr eines Tages ausfallen wird. Es lohnt sich, diese Zahl genau anzuschauen und sich zu überlegen, was sie konkret bedeutet. Zu dieser Rente aus der beruflichen Vor­ sorge kann man noch die AHV-Rente da­ zuzählen. Sie liegt je nach Einkommen zwischen 14  100 und 28  200 Fr. pro Jahr. Genaue Angaben findet man, wenn man im Internet nach der «Skala 44» sucht. Mit dieser Summe muss man als Rentner auskommen. Wenn sie knapp erscheint, dann lohnen sich zusätzliche Sparanstren­ gungen fürs Alter im Rahmen der dritten Säule.

3. Todesfall-Leistungen Dieser Absatz gibt Auskunft darüber, was passiert, wenn die versicherte Person stirbt. Für den verbliebenen Ehegatten wird eine Rente ausgerichtet, das gilt auch für einge­ tragene Partner. Kinder kommen in den Genuss einer Waisenrente, bis sie 18 sind oder ihre Ausbildung beenden, längstens aber bis 25. Wer also eine Familie hat, die finanziell von ihm abhängig ist, sollte sich fragen, ob diese Renten ausreichend hoch sind. Andernfalls ist es ratsam, eine zusätz­ liche Versicherung abzuschliessen. Was passiert aber, wenn man mit jemandem zu­ sammenlebt, aber nicht verheiratet ist? In diesem Fall lohnt es sich, im Reglement der Pensionskasse das Kapitel zum Thema Todesfall-Kapital zu lesen. Denn ob das Geld dann im Fall der Fälle an den Konku­ binatspartner ausbezahlt wird oder nicht, kann davon abhängen, ob man diese Per­ son der Pensionskasse gemeldet hat oder eben nicht.

Vorsorgeausweis Beispielrechnung mit den wichtigsten Punkten 1 Versicherter Jahreslohn

80 000

2 Altersguthaben Voraussichtliches Guthaben Voraussichtliche Altersrente

230 000 500 000 30 000

3 Todesfall-Leistungen Ehegattenrente Waisenrente Todesfall-Kapital

20 000 4 000 230 000

4 Invaliditäts-Leistungen Invalidenrente Invaliden-Kinderrente

32 000 4 000

5 Beiträge Sparbeiträge Risikobeiträge Total

8 000 2 000 10 000

6 Maximale Einkaufssumme

30 000 Quelle: Eigene Berechnungen


31

Wer wissen will, wie er im Alter finanziell gebettet sein wird, sollte die Zahlen im Blick behalten.

4. Invaliditäts-Leistungen Wer invalid wird, hat ebenfalls einen An­ spruch auf eine Rente. Die genaue Höhe bemisst sich nach dem Grad der Invalidi­ tät. Die volle Invalidenrente beträgt 40% des versicherten Jahreslohnes. Im Fall der Invalidität wird auch an die Kinder eine Rente ausbezahlt. 5. Beiträge Unter diesem Abschnitt sieht man, wie viel Geld innert einem Jahr an die Pensions­ kasse geflossen ist. Vom Totalbetrag be­ zahlt man als Arbeitnehmer nur die Hälfte, die andere wird vom Arbeitgeber über­ nommen. Hier ist auch erkennbar, dass die Gelder für zwei verschiedene Dinge ver­ wendet werden. Der grössere Betrag – der «Sparbeitrag» – ist der, der das eigene Al­ tersguthaben vergrössert (vgl. Punkt 2). Der kleinere hingegen – der «Risikobei­ trag» – ist der Preis einer Versicherung, die man sich erkauft, nämlich der Renten, die ausbezahlt werden, wenn man stirbt oder invalid wird (vgl. Punkte 3 und 4).

6. Maximale Einkaufssumme Diese Summe kann man maximal freiwil­ lig in die Pensionskasse einbezahlen. Ge­ ringere Beträge sind auch möglich. Wer etwa auf einem Sparkonto Geld parkiert hat, das er nicht braucht, sollte sich einen freiwilligen Einkauf überlegen. Damit las­ sen sich nämlich Steuern sparen. In wel­ chen Fällen dies vorteilhaft ist, wird Gegenstand eines weiteren Artikels in die­ ser Vorsorge-Serie sein. Zusammenfassend kann man den Pen­ sionskassenausweis zum Anlass nehmen, sich folgende Fragen durch den Kopf ge­ hen zu lassen: Wie wird mein Leben eines Tages, wenn ich pensioniert werde, ausse­ hen? Wenn die Rente, mit der man voraus­ sichtlich auskommen muss, mickrig er­ scheint, dann kann das als Motivation die­ nen für eine freiwillige Altersvorsorge. Be­ sonderen Handlungsbedarf gibt es, wenn einem Menschen nahestehen, mit denen man nicht verheiratet ist, und zwar unab­ hängig davon, ob man mit ihnen zusam­ menwohnt oder nicht. In diesen Fällen

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

sollte man sich erkundigen, was zu tun ist, damit diese Menschen auch Anspruch auf das Todesfallkapital haben. Wenn man etwas nicht versteht, was auf dem Ausweis aufgeführt ist, dann sollte man ihn nicht einfach verschämt zur Seite legen, sondern bei der Pensionskasse anru­ fen. Schliesslich lässt man sich auch in einem Geschäft ein neues Smartphone er­ klären. Nur geht es bei der Vorsorgeein­ richtung um einiges mehr an Geld.

www.nzz.ch/ld.1367192


32 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Welche Qualität hat die Pensionskasse? Vor allem vor freiwilligen Einzahlungen ist eine Prüfung der eigenen Vorsorgeeinrichtung wichtig MICHAEL FERBER

Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist die Pensionskasse der wichtigste Ver­ mögenswert. Wie ist es aber um die Quali­ tät der Vorsorgeeinrichtung bestellt? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn es um freiwillige Einzahlungen in die Pen­ sionskasse geht. Dabei gilt es zu beachten, dass solche Einkäufe für die meisten Ver­ sicherten unter dem Alter von 50 Jahren nicht sinnvoll sind. Mit freiwilligen Einzah­ lungen in die Vorsorgeeinrichtung lassen sich zwar Steuern sparen – doch wenn die Zeit bis zur Pensionierung noch viele Jahre beträgt, ist der «Verwässerungseffekt» gross. Hinzu kommt die systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge von Aktiven zu Rentnern bzw. von Jung zu Alt. Diese mache Einkäufe für junge Ver­ sicherte wenig attraktiv und schmälere den Steuervorteil, sagt Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz. Jün­ gere Versicherte sollten bei einem solchen

Entscheid berücksichtigen, dass viele von ihnen aufgrund der Umverteilung jährlich Tausende von Franken verlören. Auch für Jüngere könnten sich Einkäufe eignen, wenn die Pensionskasse einen so­ genannten 1e-Plan anbiete, sagt Spring. Mit solchen Plänen können Versicherte, die mehr als 126  900 Fr. pro Jahr verdienen, für Lohnbestandteile oberhalb dieser Summe die Anlagestrategie selber bestimmen und auch die Umverteilung umgehen. Auch für bestimmte Berufsgruppen können frühe Einkäufe in die Pensionskasse sinnvoll sein, etwa bei selbständigen Professionen wie Arzt oder Anwalt. Hier gebe es bei der be­ ruflichen Vorsorge sehr interessante Stan­ deslösungen, sagt Spring.

Deckungsgrad als Anhaltspunkt Sind freiwillige Einzahlungen in die Vor­ sorgeeinrichtung also eine Option, lässt sich die Lage der Pensionskasse jedenfalls anhand einiger Kennzahlen beurteilen.

Die erste, auf die Versicherte achten soll­ ten, ist der Deckungsgrad der Vorsorgeein­ richtung. Dieser bildet das Verhältnis des angesparten Kapitals zu den Verpflichtun­ gen ab. So bedeutet ein Deckungsgrad von 100%, dass Letztere komplett durch das angesparte Vermögen abgedeckt sind. Liegt der Deckungsgrad unter 100%, so ist dies kein gutes Zeichen. Eine Sanierung der Kasse, an der sich der Versicherte mög­ licherweise beteiligen muss, könnte drohen. Eine zweite wichtige Kennzahl ist der technische Zins. Von ihm ist letztlich auch der ausgewiesene Deckungsgrad abhängig. Laut dem Bundesamt für Sozialversiche­ rungen (BSV) muss der technische Zins­ satz so gewählt werden, dass er durch den Vermögensertrag finanziert werden kann. Wählt eine Pensionskasse einen niedrigen technischen Zins – und im derzeitigen Niedrigzinsumfeld hat sie dazu allen Grund –, so rechnet sie konservativ. Der ausgewiesene Deckungsgrad fällt dann al­ lerdings geringer aus. Laut Daniel Haus­

Einkommen und Vermögen im «Lebenszyklus»

START 18–35 Jahre alt

KARRIERE 35–50

Akkumulation

ETABLIERUNG 50–58

VORRUHESTAND 58 bis Ruhestand

Konsolidierung

RUHESTAND ab ca. 65–70+

Konsum

Einkommen Vermögen QUELLE: CONSULTINFINANCE

NZZ-Infografik/pma.


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Je nach Alter und Beruf lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse mehr oder weniger.

herr von der Beratungsfirma ConsultInFi­ nance dürfte der momentan mathematisch korrekte technische Zins für viele Pen­ sionskassen bei rund 2% liegen. Gemäss einer Faustregel verändere sich der De­ ckungsgrad um rund 3 Prozentpunkte pro Viertelprozentpunkt, um den sich der tech­ nische Zinssatz ändere, sagt Hausherr. Rechne eine Pensionskasse mit einem der­ zeit zu hohen technischen Zinssatz von 3 oder 3,5%, dann gebe es die Gefahr einer starken Umverteilung von Aktiven zu Rentnern. Hausherr warnt allerdings vor Pauschalisierungen. Es gebe in der Schweiz mehrere Vorsorgeeinrichtungen, die einen Deckungsgrad von 130% oder mehr hät­ ten. Eine solche Kasse könne sich leicht einen hohen technischen Zinssatz leisten. Eine weitere wichtige Kennzahl ist der Umwandlungssatz. Mit diesem wird das angesparte Vermögen in der Vorsorgeein­ richtung beim Renteneintritt multipliziert. Dies ergibt die Höhe der jährlichen Rente. Auch hier haben Pensionskassen in den vergangenen Jahren die Sätze gesenkt. Oftmals sind diese aber immer noch zu hoch, was unter anderem an den gesetzli­

chen Vorgaben zum BVG-Mindestum­ wandlungssatz in der obligatorischen be­ ruflichen Vorsorge liegt. Habe eine Pen­ sionskasse einen zu hohen Umwandlungs­ satz und rechne mit zu hohen prognostizierten Zinsen, so sei dies «mit Vorsicht zu geniessen», sagt Spring. Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, könn­ ten zwar von den überhöhten Umwand­ lungssätzen profitieren und vor den zu er­ wartenden Kürzungen in Rente gehen. Versicherte im Alter von 50 Jahren oder knapp darüber sollten aber mit realisti­ schen Sätzen und Zinsen rechnen, da sich bis zu ihrer Pensionierung noch viel än­ dern könne.

Wie hoch ist der Rentneranteil? Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Qualität einer Pensionskasse ist laut Haus­ herr die Höhe der Wertschwankungsreser­ ven. Vorsorgeeinrichtungen bilden solche Reserven, um die Schwankungen an den Finanzmärkten auszugleichen. Sie geben den Kassen eine Art Polster für schwieri­ gere Zeiten. Betrügen die Wertschwan-

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

kungsreserven beispielsweise 12 bis 15% des Deckungskapitals, so seien diese gut ge­ füllt, sagt Hausherr. Zu beachten ist auch das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern bei der entsprechenden Pensionskasse. Hat eine Kasse ein ungünstiges Verhältnis, kann dies ein Argument gegen einen Einkauf sein. Laut Hausherr dürfte eine Vorsorge­ einrichtung, die auf ein Verhältnis von 4 zu 6 zwischen Aktiven und Rentnern kommt, bereits als «alte Kasse» gelten. Ein wichtiges Kriterium für die Quali­ tät einer Vorsorgeeinrichtung sind laut Hausherr ausserdem andere, vor allem überobligatorische Leistungen. Dazu ge­ hörten etwa die Festlegung der Höhe der Deckung der Invaliditäts- und Todesfallri­ siken in Lohnprozenten, also unabhängig vom Alterssparen, sonstige Zusatzleistun­ gen sowie der Anteil der Arbeitgeberbei­ träge. So zahlen viele Arbeitgeber in der Schweiz für ihre Versicherten beispiels­ weise zwei Drittel der Beiträge – den soge­ nannten doppelten Arbeitgeberbeitrag –, andere hingegen 50%. www.nzz.ch/ld.1375102


34 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Vorsorgekapital nicht falsch parkieren Geld für die berufliche Vorsorge kann auch dann steuerfrei angelegt werden, wenn man keiner Pensionskasse angeschlossen ist ANNE-BARBARA LUFT

Ist von Frivolität und Offenherzigkeit die Rede, dann fällt manchmal auch der Be­ griff «Freizügigkeit». An Freizügigkeits­ konten hingegen ist nichts offenherzig, ge­ schweige denn frivol. Diese Konten si­ chern die berufliche Vorsorge, wenn ein Arbeitnehmer aus seiner Pensionskasse austritt und nicht sofort einer neuen Vor­ sorgeeinrichtung beitritt. Um eine solche Lücke zu überbrücken, wird zugunsten des Arbeitnehmers ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank, eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung oder ein Konto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG er­ öffnet. Der Spielraum beim Handhaben der Freizügigkeitsvermögen ist vergleichs­ weise gering, dennoch sollten Vorsorgende einiges beachten.

Freie Wahl für Anleger Wenn über längere Zeit keine neue Stelle angetreten wird, weil man beispielsweise eine Babypause einlegt, sich die Stellensu­ che als schwierig erweist und dauert oder Arbeitnehmer (Männer mit 60, Frauen mit 59 Jahren) ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, kann das Vorsorgevermögen unbefristet auf dem Freizügigkeitskonto oder der Police angelegt werden. Seit 1990 sei eine Tendenz zur Verschiebung von Freizügig­ keitspolicen bei Versicherungen zu Konten bei Banken zu beobachten, heisst es in der Sozialversicherungsstatistik des Bundes­ amts für Sozialversicherungen (BSV). Von den knapp 54 Mrd. Fr. an Freizügigkeits­ geldern waren 2016 mehr als 68% bei Ban­ ken und rund 14% bei Versicherungen ge­ bunden. Die übrigen 17,7% wurden von der Auffangeinrichtung BVG verwaltet. Vorsorgende dürfen selbst wählen, bei welcher Bank sie ihr Freizügigkeitsgutha­ ben anlegen. Dabei sollte zum einen auf die Sicherheit des Finanzinstituts geachtet werden. Wie es um die Bonität der Haus­ bank bestellt ist, lässt sich an deren Rating ablesen. Zusätzlich zur Einlagensicherung verfügen manche Kantonalbanken noch

über eine Staatsgarantie vom jeweiligen Kanton. Zum anderen sollten Anleger die Zinsen der verschiedenen Anbieter ver­ gleichen, da die Unterschiede zum Teil sehr gross sind (siehe Tabelle). Dieser Vergleich ist vor allem dann wichtig, wenn es sich um eine grosse Summe handelt. Teilweise würden Millio­ nenbeträge von Pensionskassen auf Frei­ zügigkeitskonten überwiesen, sagt Damian Gliott, Mitgründer der Vermögensverwal­ tung Vermögens-Partner. Bei geringeren

Zinsvergleich Freizügigkeitskonten Aktuelle Verzinsung, in% Graubündner KB Glarner Regionalbank Migros-Bank Alpha-Rheintal-Bank Bezirks-Sparkasse Dielsdorf Clientis-Bank Schaffhausen Schaffhauser KB AEK-Bank 1826 Bank Cler Bank EEK Bank Sparhafen Zürich Bank Thalwil Basellandschaftliche KB Basler KB Obwaldner KB Regiobank Männedorf Regiobank Solothurn Spar- und Leihkasse Frutigen St. Galler KB Urner KB Bâloise Bank Banque Cantonale Vaudoise Credit Suisse Luzerner KB Postfinance Schwyzer KB UBS Zürcher KB Quelle: Vermögenspartner, Angaben der Banken

0,2 0,2 0,2 0,15 0,15 0,15 0,15 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05

Summen schlägt der Zinsunterschied we­ niger ins Gewicht. Zudem müssen sich Sparer entscheiden, ob sie das Pensions­ kassenvermögen auf ein Konto einzahlen oder ob sie beispielsweise eine Versiche­ rungslösung oder andere Anlagevehikel wählen wollen.

Anlagehorizont ist entscheidend Bei dieser Überlegung spielt vor allem eine Rolle, für wie lange das Vorsorgever­ mögen parkiert wird. So sind beispiels­ weise Fondslösungen mit hohem Aktien­ anteil nicht ratsam, wenn der Anlagehori­ zont nur wenige Monate oder Jahre um­ fasst. Aufgrund der Kursschwankungen bei Aktien wird ein Anlagehorizont von we­ nigstens zehn Jahren – im besten Fall mehr – empfohlen. Anderenfalls könnten Inves­ toren gezwungen sein, zu einem ungünsti­ gen Zeitpunkt das Vermögen aus dem Fonds abzuziehen, und so Verluste gene­ rieren. Demgegenüber stehen die höheren Renditechancen von Aktien auf dem Konto. Bei all diesen Anlageprodukten – Banken bieten für diesen Zweck zahlreiche Standardprodukte an – sollten Investoren besonders auf die Kosten achten, rät Vor­ sorgeexperte Gliott. Neben aktiv verwalte­ ten Fonds werden auch ETF (Exchan­ ge-Traded Funds) angeboten, die punkto Kosten in der Regel attraktiver sind. Die Anlagevorschriften für diese Produkte sind die gleichen wie für 3a-Anlageprodukte. So darf beispielsweise der Aktienanteil die Marke von 50% nicht übersteigen. Sobald eine neue Stelle angetreten wird, muss das Vermögen von den Freizü­ gigkeitskonten an die neue Pensionskasse überwiesen werden. Im Normalfall erhält der Arbeitnehmer von der neuen Vorsor­ geeinrichtung ein Formular, in dem alle Freizügigkeitskonten aufgeführt werden müssen. Dieses Formular, das als Transfer­ schreiben gilt, wird an die Bank weiter­ geleitet. Das Vermögen wird vom Finanz­ institut oder von der Versicherung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen.


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Wer eine neue Stelle antritt, bringt das Geld von den Freizügigkeitskonten in die neue Pensionskasse ein.

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Freizügigkeitskonten beim Antritt einer neuen Stelle aufzulösen. «Mir ist kein Fall bekannt, bei dem jemand für das Nicht-Überweisen bestraft wurde, aber wer auf dem Formular der neuen PK ein bestehendes Freizügigkeitskonto nicht meldet, macht eine unwahre Aussage», sagt Willy Graf, Inhaber der VorsorgeplanungGesellschaft VVK. Gleichzeitig ist das Vorsorgevermögen bei einer Pensions­ kasse deutlich besser angelegt als auf einem Freizügigkeitskonto. Es sollte also auch im Interesse des Sparers liegen, mit der Überweisung nicht zu lange zu warten. Sollte das Vermögen bis zum Pensions­ alter (Frauen 64, Männer 65 Jahre) auf dem Freizügigkeitskonto bleiben, ist es rat­ sam, dieses auf mehrere Konten zu vertei­ len. Ein solches Splitting ist allerdings nicht im Nachhinein möglich. Sobald das Vermögen von der Pensionskasse auf ein einziges Konto überwiesen wird, darf es auch künftig nur als ein Konto transferiert

werden. Der Wechsel zu einer anderen Bank oder einem anderen Anlageprodukt ist allerdings zu jedem Zeitpunkt möglich.

Vorzeitiger Bezug Die Auszahlung beim Übertritt in den Ru­ hestand verläuft bei Freizügigkeitskonten ganz ähnlich wie bei Portfolios der dritten Säule. Die Besteuerung ist dann unabhän­ gig vom Einkommen und bezieht sich nur auf den Betrag. Wie bei 3a-Konten können auch Freizügigkeitskonten bereits fünf Jahre vor dem eigentlichen Pensionsalter bezogen werden. In besonderen Fällen darf auch das Freizügigkeitsvermögen vor­ zeitig beansprucht werden, nämlich für den Erwerb von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbständigkeit. Wer es sich leisten kann und zudem auch seine Steuerlast reduzieren möchte, kann aber mit der Auszahlung noch bis zu insgesamt fünf Jahre nach dem Pensions­ alter warten. Denn zum einen sind die Zin­

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

sen auf Freizügigkeitskonten steuerbefreit, zum anderen muss auf das Vorsorgever­ mögen keine Vermögenssteuer gezahlt werden. Abhängig davon, in welchem Kan­ ton der Vorsorgende lebt, kann auf diese Weise ein erheblicher Betrag gespart wer­ den. Im gegenwärtigen Umfeld extrem niedriger Zinsen ist es leider weniger rele­ vant, doch in «normalen» Zeiten besticht das Freizügigkeitskonto durch seinen Vor­ zugszins im Vergleich zum Sparkonto. Für Sparer kann es daher interessant sein, das Freizügigkeitskonto erst zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen.

www.nzz.ch/ld.1379386


36 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Durch den Vorbezug entstehen gefährliche Lücken Versicherte dürfen unter bestimmten Bedingungen Gelder aus der zweiten Säule entnehmen – das kann aber auch ins Auge gehen MICHAEL SCHÄFER

Mit jedem weiteren Anstieg der Immobi­ lienpreise wird der Traum vom Eigenheim für zahlreiche Schweizer Haushalte un­ erschwinglich oder rückt in noch weitere Ferne, als es schon der Fall war. Allerdings gibt es ein Hintertürchen, das in vielen Fäl­ len doch noch den Weg zum ersehnten Eigenheim ebnet – den Vorbezug der Pen­ sionskasse. Ein solcher hat jedoch Folgen und sollte deshalb gut geplant werden.

Viele Vorschriften Grundsätzlich ist ein Vorbezug der Pen­ sionskasse nur in bestimmten Situationen möglich. Am häufigsten kommt er zum Einsatz bei der bereits erwähnten Finan­ zierung einer selbst bewohnten Liegen­ schaft. Laut einer Studie des Hypotheken­ vermittlers Moneypark kam es zwischen 2013 und 2017 bei jeder dritten Eigen­ heimfinanzierung zu einem solchen Vorbe­ zug. In vier von fünf Fällen habe dieser den Kauf überhaupt erst möglich gemacht, heisst es. Und im Zuge der steigenden Im­ mobilienpreise seien die Vorbezüge häu­ figer geworden bei gleichzeitig höheren Beträgen. Wie viel zusätzlichen Finanzierungs­ spielraum ein Vorbezug generiert, zeigt ein einfaches Beispiel. Bei einer Belehnung von 80% kann ein Haushalt, der über ein Eigenkapital von 100 000 Fr. verfügt, eine Wohnung finanzieren, die 500 000 Fr. kos­ tet. Werden aus der Pensionskasse weitere 100 000 Fr. entnommen (maximal die Hälfte des Eigenkapitals darf so aufge­ bracht werden), kann sich der Haushalt eine doppelt so teure Immobilie leisten. Ebenfalls zulässig ist der Vorbezug, um eine auf das Eigenheim laufende Hypo­ thek zu amortisieren oder um das Objekt aus- bzw. umzubauen oder es zu renovie­ ren. Allerdings sei das nur dann der Fall, wenn es sich um wertvermehrende Inves­ titionen handle, denn die Gelder sollten nicht dem Vorsorgekreislauf entzogen werden, sagt Andreas Habegger, Leiter

­ inanzplanung und Vorsorge bei der ZKB. F Zudem muss es sich um Wohnraum han­ deln; beispielsweise der Bau einer neuen Garage oder eines Swimmingpools ist nicht erlaubt. Auch für vermietete Ob­ jekte, Ferienwohnungen und Liegenschaf­ ten im Ausland darf die Pensionskasse nicht «geplündert» werden. Eine Aus­ nahme bilden Immobilien im Ausland, wenn sie von einem Grenzgänger selbst bewohnt werden. Neben den Verwendungsmöglichkeiten rund um das Eigenheim ist ein Vorbezug in zwei weiteren Konstellationen vorgese­ hen. Bei der ersten handelt es sich um Ver­ sicherte, die sich selbständig machen und damit nicht mehr der obligatorischen be­ ruflichen Vorsorge unterstehen. Nötig ist in solch einem Fall eine Bescheinigung der AHV-Ausgleichskasse, in der diese die Selbständigkeit bescheinigt. Die zweite be­ trifft jene Versicherten, die die Schweiz de­ finitiv verlassen und sich dauerhaft im Ausland niederlassen wollen. Der maximal beziehbare Betrag hängt vom Alter des Versicherten ab. Bis zum Al­ ter von 50 Jahren darf das gesamte Spar­

kapital entnommen werden. Danach ist es entweder das mit 50 angesammelte Spar­ kapital oder die Hälfte des Sparkapitals zum Zeitpunkt des Vorbezugs, wobei die höhere Summe gilt. Ein Vorbezug darf nur alle fünf Jahre erfolgen, dabei müssen je­ weils mindestens 20 000 Fr. bezogen wer­ den. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften ist zudem jeweils die schriftliche Zustimmung des Partners er­ forderlich.

Grosser Gestaltungsspielraum Durch den Vorbezug werden Steuern fäl­ lig, analog zu einer Kapitalauszahlung zum Zeitpunkt der Pensionierung. Die Höhe der Steuern hängt einerseits von der bezo­ genen Summe und andererseits vom Kan­ ton ab. Zu beachten ist dabei, dass die Steuern nicht aus dem vorbezogenen Ka­ pital bezahlt werden dürfen und der ganze Betrag somit als Eigenkapital zur Verfü­ gung stehen muss. Ein Vorbezug schmälert natürlich auch die spätere Leistung der Pensionskasse. Beträgt der Umwandlungssatz einer Kasse

Die eigenen vier Wände werden immer unerschwinglicher Länger arbeiten für das Eigenheim Anzahl Jahreseinkommen, die für ein Eigenheim im mittleren Preissegment aufgewendet werden müssen

Weniger Fläche für das gleiche Geld Reale Preisentwicklung (Fr. pro m2)

7

7000

6 6000

5 4

5000

3 2

4000

1 3000

0 1980 QUELLE: UBS

2017

1980

2017 NZZ-Infografik/lea.


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Wer Gelder aus der Pensionskasse herausnimmt, sollte nicht über seine Verhältnisse leben.

5,5%, macht das pro entnommenen 100 000 Fr. jährlich 5500 Fr. aus. Habegger empfiehlt, diese Lücke möglichst wieder zu schliessen. Man könne sich nicht darauf verlassen, in der Rente keine Miete und nur wenig Hypothekarzinsen zahlen zu müssen. Einerseits könnten die Zinsen steigen und die Immobilienpreise sinken, andererseits dürften die laufenden Belas­ tungen nicht unterschätzt werden, gerade bei älteren Objekten. Um die Lücke voll auszugleichen, muss später mehr eingezahlt werden, als einmal entnommen wurde. Im gegenwärtigen Zinsumfeld müsse man mit 50 etwa 120 000 Fr. einzahlen, wenn man mit 30 Jahren 100 000 Fr. vorbezogen habe, erläu­ tert Habegger. Auch für solche Rückzah­ lungen, die grundsätzlich nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich sind – viele Kassen erlauben dies aber auch noch spä­ ter –, gilt ein Mindestbetrag von 20 000 Fr. Ausserdem werden die beim Vorbezug be­ zahlten Steuern (unverzinst) wieder vergü­ tet. Dies geschieht jedoch nicht automa­

tisch, sondern muss beim Steueramt bean­ tragt werden. Solange die vorbezogenen Gelder nicht vollständig zurückbezahlt sind, sind keine steuermindernden Einkäufe in die Pen­ sionskasse möglich. Zudem kann es sein, dass der Versicherungsschutz für Tod und Invalidität durch den Vorbezug verringert wird. Dies sollte mit der Pensionskasse ab­ geklärt werden und lässt sich durch den Abschluss einer separaten Versicherung kompensieren. Zur Pflicht wird die Rück­ zahlung, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, etwa wenn der Versi­ cherte das Eigenheim verkauft und kein neues erwirbt. Habegger weist darauf hin, dass durch einen Vorbezug auch ein steuerlicher Vor­ teil entstehen kann. Statt sich im Pensions­ alter ein Kapital von 800 000 auszahlen zu lassen, kann beispielsweise die Hälfte vor­ bezogen und damit eine Hypothek amor­ tisiert werden. Durch den Bezug in zwei Tranchen kommt eine tiefere Progression zur Anwendung. Ein Verheirateter (Kon­

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fession reformiert) zahle dann in der Stadt Zürich zweimal 28 000 Fr. Steuern statt einmal 96 000 Fr. Alternativ zum Vorbezug kann die Pen­ sionskasse verpfändet werden. In diesem Fall muss eine höhere Hypothek aufge­ nommen werden, dafür «arbeitet» das Ka­ pital in der Pensionskasse unvermindert weiter. Zudem entstehen steuerliche Fol­ gen (keine Steuern auf den Vorbezug, höhere Abzugsfähigkeit bei Hypothekar­ zinsen). Die vielen Stellhebel und die Wichtigkeit des Themas Vorsorge legen es nahe, vor einem Entscheid einen Experten zu konsultieren.

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38 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Für wen sich der Pensionskasseneinkauf lohnt Steuerersparnis, höhere Rente, besserer Risikoschutz – trotz zahlreicher Vorteile ist ein Einkauf nicht immer die beste Lösung WERNER GRUNDLEHNER

Mit einem Einkauf in die Pensionskasse erhöht man die Altersrente und je nach Reglement der Pensionskasse auch den Schutz gegen Tod und Invalidität. Zudem lässt sich der Einkauf erst noch vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es ist also eine gute Idee, freiwillig in die Pen­ sionskasse einzuzahlen, falls dies noch möglich ist. Dabei gilt es aber, einige wich­ tige Punkte zu beachten. In wenigen Fällen ist ein Einkauf nur die zweitbeste Idee.

PK-Ausweis gibt Auskunft Viele Pensionskassen informieren ihre Versicherten über die Möglichkeit eines Einkaufs, meist ist dieser Betrag im Pen­ sionskassenausweis ausgewiesen – falls nicht, kann er bei der Vorsorgeeinrichtung erfragt werden. Bei den meisten Berufstä­ tigen besteht eine Vorsorgelücke. Diese berechnet sich aus der Differenz des bisher angesparten Alterskapitals und der Summe, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherte vom frühestmöglichen Zeit­ punkt an zum gegenwärtigen Lohn versi­ chert gewesen wäre. Dass nicht der maxi­ male Betrag erreicht wird, kann zahlreiche Gründe haben, etwa die Aufteilung der PK-Gelder bei einer Scheidung, eine Aus­ zeit in der Berufstätigkeit wegen Kindern oder einer Ausbildung, der Zuzug aus dem Ausland usw. Pensionskasseneinkäufe lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Deshalb sollte der Zeitpunkt des Einkaufs, gerade bei Personen mit schwankendem Einkommen, so geplant werden, dass ein möglichst geringer Steuersatz für das Ein­ kommen anfällt. Vielleicht ist auch ein ge­ staffelter Einkauf über mehrere Jahre die beste Lösung. In einem Merkblatt des VZ Vermögenszentrums heisst es, wer den Einkaufsbetrag über mehrere Jahre staffle, spare aufgrund der Progression bei den Einkommenssteuern in der Regel mehr Steuern, als wenn er den ganzen Betrag auf einmal einzahle.

So können Versicherte «Renditen» er­ zielen, die am Anlagemarkt derzeit nicht möglich sind. Doch nicht nur der Steuer­ abzug verspricht eine Mehrrendite. Den Pensionskassen stehen aufgrund ihrer Grösse Anlageklassen und Diversifika­ tionsstrategien zur Verfügung, die für Kleinanleger nicht zugänglich oder nicht umsetzbar sind.

Zuerst Vorbezüge zurückzahlen Gelder, die in eine Vorsorgeeinrichtung einbezahlt worden sind, können nur in Ausnahmefällen vor der Pensionierung be­ zogen werden. Dazu gehören mit gewissen Einschränkungen der Kauf von Wohn­ eigentum, die Aufnahme einer selbständi­ gen Beschäftigung und das Auswandern. PK-Spezialisten raten deshalb dazu, die Vorsorgelücke nicht zu früh zu schliessen. Ab dem Alter von 50 kann der Versicherte seine Familien-, Wohn- und Berufssitua­ tion meist ziemlich gut einschätzen. Ab diesem Alter sind auch die Steuereffekte am höchsten. Hier gilt es zu beachten, dass steuer­ wirksame freiwillige Einkäufe erst möglich sind, wenn Vorbezüge, etwa zum Kauf eines Eigenheims, wieder zurückbezahlt worden sind. Wer sein Geld für ein eigenes Unternehmen bezieht, diesen Traum aber rasch wieder begräbt und die Pensions­ kasse wieder aufstocken will, sollte zwi­ schen der Barauszahlung und dem Ein­ kauf einige Jahre verstreichen lassen. Das Steueramt könnte sonst eine Steuerumge­ hung vermuten und den Steuerabzug für den Einkauf verweigern. Versicherte sollten zudem in den letz­ ten drei Jahren vor der Pensionierung keine Einkäufe tätigen. Sonst wird das Steueramt bei einem allfälligen Kapitalbe­ zug darauf beharren, dass die dank dem Einkauf gesparten Steuern wieder zurück­ bezahlt werden. Trotz allen Vorteilen sage er jeweils, die Möglichkeit eines Pensionskasseneinkaufs müsse individuell betrachtet werden, hält Willy Graf, Gründer von VVK Vorsorge-

und Vermögenskonzepte, fest. «Bevor ein Entscheid gefällt wird, gilt es Möglichkei­ ten und Bedürfnisse abzuschätzen.» Zu diesem Zweck werde ein Budget für den Ruhestand entworfen. Gemäss Graf braucht ein durchschnittliches Ehepaar nach der Pensionierung rund 20 000 Fr. weniger als im Berufsleben. Diese Reduk­ tion ergebe sich durch ausbleibende Be­ rufsauslagen wie jene für das Pendeln und auswärtige Verpflegung, den Wegfall der Säule-3a-Zahlungen, dank weniger Auf­ wand durch den Auszug der Kinder usw. Diesem Budget werden die Einnahmen aus AHV und Rente gegenübergestellt. So sehe man schnell, ob das Einkommen rei­ che, oder ob man die PK-Rente mittels eines Einkaufs erhöhen sollte. «Viele Per­ sonen fühlen sich nicht wohl, wenn sie einen Teil der Kosten durch den Verzehr des Vermögens bestreiten müssen», sagt Graf. Oft werde die Belastung durch Hypotheken vernachlässigt. Diese sei für Pensionierte oft zu hoch. Hier sei darauf zu achten, dass die Hypothekenverschuldung vor dem Ruhestand durch den Bezug des Pensionskassenkapitals auf ein tragbares Niveau reduziert werde.

Stetige Änderungen Natürlich kommt es immer wieder zu Än­ derungen bei der persönlichen Ausgangs­ lage, sei es durch einen Todesfall in der Fa­ milie oder eine Scheidung. Wer aber eine sorgfältige Planung gemacht habe, könne diese entsprechend anpassen, sagt Graf. Er habe festgestellt, dass Kunden oft zum ers­ ten Mal ein Budget erstellten, wenn sie für die Vorsorgeplanung dazu gezwungen würden.Während des Berufslebens wird «einfach gelebt», und das Einkommen reicht meistens dafür aus. Mit der Einfüh­ rung des neuen Finanzdienstleistungsge­ setzes Fidleg werde ein solcher individuel­ ler Vorsorgeplan mit Haushaltsbudget fast Pflicht, meint Graf überzeugt. Denn nur so könne der Berater nachweisen, dass er sorgfältig vorgegangen und auf die Bedürf­ nisse des Kunden eingegangen sei.


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Vor höheren Einlagen in den Rententopf sollten Versicherte ein Budget für den Ruhestand erstellen.

Es gebe aber auch den Fall, dass etwa die PK-Rente des Ehemanns zu hoch sei und jene der Ehefrau zu tief, weil sie bei­ spielsweise nur Teilzeit gearbeitet oder eine Kinderpause eingelegt habe. Im To­ desfall des Partners käme die Frau mit einem Anteil von 60% an der Rente ihres Ehemanns auf ein nicht ausreichendes Einkommen, während der Mann jedes Jahr mehr «Einkommen» erhalte, als er brau­ che, und auf diesem dann zu hohe Steuern zahle. In diesem Fall empfiehlt Graf der Ehefrau einen Einkauf in die Pensions­ kasse und dem Mann einen Teilkapitalbe­ zug bei der Pensionierung, um die jährliche Steuerbelastung zu reduzieren. Zudem ist es ratsam, vor dem Einkauf abzuklären, was im Falle des Todes des Versicherten mit dem freiwillig einbezahl­ ten Betrag passiert. Bei vielen Pensions­ kassen wird das Geld nicht dem Ehe- oder dem Lebenspartner ausbezahlt, auch er­ höht sich dessen Hinterlassenenrente nicht. Mit anderen Worten: Alleinstehende

und Paare ohne Kinder sollten wissen, dass sie mit dem PK-Einkauf wohl ihre Alters­ leistung verbessern, nicht aber die Leis­ tung für die Hinterbliebenen.

Oft tiefer verzinst In der Regel rechnen die Pensionskassen die Einkaufssumme dem überobligatori­ schen Guthaben zu. Doch wegen des über­ höhten BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8% kommt es bei vielen Pensions­ kassen zu einer Umverteilung vom Über­ obligatorium zum Obligatorium. Für den Versicherten hat dies zur Folge, dass seine Gelder im Überobligatorium tiefer ver­ zinst werden als das Kapital im Obligato­ rium. Auch der Umwandlungssatz fällt im Überobligatorium oft tiefer aus. Das ist der Prozentsatz des angesparten Vorsorgeka­ pitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausbezahlt wird. Um ruhig zu schlafen und mögliche Verluste zu vermeiden, ist es wichtig, dass

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man der Pensionskasse vertraut. Vorsicht ist gemäss dem Merkblatt des VZ Vermö­ genszentrums bei Pensionskassen in Unterdeckung geboten. Hier könne der Versicherte einen Teil des einbezahlten Geldes verlieren, falls der Arbeitgeber restrukturiere, in Konkurs gehe, einen grossen Teil der Belegschaft entlasse oder die Pensionskasse wechsle. Sind Zweifel vorhanden, sollte der Versicherte darauf verzichten, das Kapital durch einen Ein­ kauf noch zu erhöhen.

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40 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Pläne für Gutverdienende spalten die Fachwelt Die zunehmende Individualisierung in der beruflichen Vorsorge birgt Chancen und Risiken Sogenannte 1e-Vorsorgepläne geben Versicherten mit höheren Gehältern neue Anlagefreiheiten in der beruflichen Vorsorge. In Zukunft dürften solche Pläne grössere Verbreitung finden. Sie haben aber auch ihre Nachteile. MICHAEL FERBER

An den sogenannten 1e-Plänen in der be­ ruflichen Vorsorge scheiden sich auch unter Branchenexperten die Geister. Da­ bei handelt es sich um Sparpläne für Bes­ serverdienende. Diese können Lohnbe­ standteile ab der Höhe von 126 900 Fr. in solchen 1e-Plänen versichern und dabei ihre Anlagestrategie unter maximal zehn vorgeschlagenen Anlagestrategien frei wählen – dabei tragen sie allerdings auch das Verlustrisiko. Zuvor muss die Vorsor­ geeinrichtung solche Pläne eingeführt ha­ ben. In den vergangenen Jahren hatte es um die 1e-Pläne ein gesetzgeberisches Tauziehen gegeben. Dabei ging es um die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes. Zum 1. Oktober vergangenen Jahres hat der Bundesrat nun eine Verordnung in Kraft gesetzt, laut welcher Pensionskassen ihren Versicherten keinen garantierten Mindest­ betrag auszahlen müssen, wenn diese ihre Vorsorgeeinrichtung verlassen. Dies war vorher nicht der Fall und hatte die Verbrei­ tung von 1e-Plänen behindert.

Arbeitgeber profitieren Nun scheint die Entwicklung in diesem Bereich ins Rollen zu kommen. In einer am Donnerstag publizierten Umfrage der Beratungsgesellschaft Aon unter 40 Schweizer Pensionskassen mit Vermögen im Volumen von 110 Mrd. Fr. gaben rund 13% der Befragten an, dass sie wahr­ scheinlich in den kommenden 24 Monaten einen 1e-Plan einführen werden. 21% der Befragten teilten mit, dass sie eine Einfüh­ rung von 1e-Plänen für unwahrscheinlich

halten. Diese Zahlen liessen eine grössere Verbreitung von solchen Vorsorgelösun­ gen erwarten, kommentierte Aon. Für Arbeitgeber haben solche 1e-Pläne grosse Vorteile. Für sie entfällt das Sanie­ rungsrisiko, ihre Verpflichtung beschränke sich auf die Beiträge an die Vorsorgeein­ richtung, teilt Aon mit. Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungs­ standards wie IFRS oder US-GAAP bi­ lanzieren, sollten solche 1e-Pläne als Bei­ tragsprimatspläne («defined contribution plans») behandeln können. Laut dem Vor­ sorgespezialisten Daniel Dubach kam der Hauptantrieb für die Einführung von 1e-Plänen von den Arbeitgebern, nicht von Versicherten – schliesslich böten solche Pläne eine sehr gute Möglichkeit, um die Bilanz zu entschlacken. Was haben aber die Versicherten von solchen 1e-Vorsorgeplänen? In einer Podiumsdiskussion an der vom VPS-Ver­ lag organisierten Fachmesse zweite Säule vergangene Woche in Zürich trat Jérôme Cosandey, Vorsorgespezialist beim ThinkTank Avenir Suisse, für mehr Wahlmög­ lichkeiten für Versicherte in der beruf­ lichen Vorsorge ein, und begrüsste die Ein­ führung von 1e-Plänen. Diese sorgten dafür, dass die Versicherten das in der zweiten Säule angesparte Geld mehr als ihr eigenes wahrnähmen.

Entmündigte Versicherte? Beat Hügli vom Pensionskassendienstleis­ ter Avadis nannte die Möglichkeit, unter­ schiedliche Anlagestrategien auszuwählen, als Vorteil für die Versicherten. Eine 26-Jährige und ein 63-Jähriger hätten oft­ mals völlig unterschiedliche Risikoprofile. Folglich sei nicht einzusehen, weshalb diese genau die gleiche Anlagestrategie verfolgen sollten. Man solle den Versicher­ ten zutrauen, solche Entscheidungen zu treffen, und dürfe sie nicht entmündigen. Auch Reto Spring, Präsident des Finanz­ planer-Verbands Schweiz, betont die Vor­ teile von 1e-Plänen. Im Zusammenhang mit diesen Plänen werde oft davon gespro­

chen, dass es sich um eine «unsolidarische Haltung» handle, wenn Vorsorgegelder der Besserverdienenden in solche Sparpläne gesteckt würden, weil damit die Solidarität untergraben und die Umverteilung geför­ dert werde. Dazu sei zu sagen, dass die zweite Säule grundsätzlich nach dem Ka­ pitaldeckungsverfahren finanziert werde – eine Umverteilung von Aktiven zu Rent­ nern oder von Besserverdienenden zu Schlechterverdienenden sei nicht ange­ dacht. Dabei werde das Tieflohnsegment seit Jahren «quersubventioniert», indem ein zu hoher Mindestzinssatz (1 statt 0,25% Marktzinssatz) und ein überhöhter Um­ wandlungssatz von 6,8% – versicherungs­ mathematisch korrekt wären laut Spring zirka 5% – vorgeschrieben seien. Die frei­ willige Nutzung von 1e-Plänen gebe also einem Teil der Vorsorgenehmer die Mög­ lichkeit, die systemfremde, missbräuchli­ che Verwendung von Vorsorgegeldern zu korrigieren. Von einer «unsolidarischen Umverteilung» könne diesbezüglich keine Rede sein – wenn schon, dann sei der heu­ tige Zustand unsolidarisch. Hanspeter Konrad, Direktor des Pen­ sionskassenverbands Asip, sagte indessen in der Podiumsdiskussion bei der Fach­ messe, die derzeitigen Wahlmöglichkeiten in der zweiten Säule genügten. Man dürfe nicht zu stark an den Grundfesten der Kol­ lektivität in der beruflichen Vorsorge rüt­ teln. Ab einem gewissen Lohnsegment seien 1e-Pläne vertretbar. Den derzeitigen Betrag von 126 900 Fr., ab dem solche Pläne möglich seien, solle man aber nicht weiter senken.

Kritik an den Plänen Doch auch an Kritikern der 1e-Pläne man­ gelt es nicht – und diese kommen nicht nur aus dem linken politischen Lager. Skepti­ sche Worte waren jüngst auch in einer Stu­ die der Pensionskassenberatung c-alm im Auftrag des Schweizerischen Pensionskas­ senverbands Asip zu lesen. 1e-Pläne seien aufgrund ihrer Individualisierung ein


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Für Lohnbestandteile ab der Höhe von 126 900 Franken stehen verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung.

«Fremdkörper in der zweiten Säule», hiess es darin. Sie seien den Elementen der So­ zialversicherung fern und unterwanderten die Sozialversicherungsabgaben. Die Sys­ temvorteile der beruflichen Vorsorge wür­ den in 1e-Plänen vollständig eliminiert. Es blieben einzig die Steuerprivilegien und die Umgehung der Sozialversicherungsab­ gaben als Vorteil für die Versicherten gegenüber der individuellen Vorsorge. Die Autoren stellen die Frage, weshalb der Ge­ setzgeber nicht den ganzen Schritt der In­ dividualisierung mache und anstelle von 1e-Plänen innerhalb der beruflichen Vor­ sorge eine Erweiterung der Säule 3a ins Auge fasse. Der Steuervorteil würde in diesem Fall bleiben und nicht nur für Arbeitgeberpläne oder hohe Einkommen bestehen. Auch Dubach setzt sich für eine Lösung in der dritten Säule, der privaten Vorsorge, ein. Es sei gefährlich, allzu viel am Grund­ satz der Kollektivität «herumzuschrau­

ben». Zudem sei die derzeitige gesetzliche Regelung zu 1e-Plänen eine mediokre Lösung. Dubach sieht hier erhebliche administrative Schwierigkeiten auf Pen­ sionskassen zukommen. Gerade kleinere Vorsorgeeinrichtungen seien bei der Ein­ führung solcher 1e-Pläne in einer schlech­ ten Ausgangslage. Sie müssten sich für solche 1e-Pläne an einen spezialisierten Dienstleister anhängen. Dabei sei auch nicht ausser acht zu lassen, dass dieser in Zukunft die Gebühren erhöhen könne.

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der nicht möglich sind. Bei einer Wieder­ anlage nach einem solchen Kapitalbezug dürften die Kosten der Vermögensverwal­ tung für den Versicherten deutlich steigen. Zudem besteht bei einer Kündigung die Gefahr, dass entlassene Arbeitnehmer er­ hebliche Verluste realisieren müssen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand stark in Aktien angelegt hat, die Kündigung erhält und seine Gelder in einem schwierigen Börsenumfeld ausge­ zahlt bekommt.

Probleme bei Entlassungen Hügli nannte ebenfalls Nachteile, die 1e-Pläne für Versicherte haben können. Einer davon ergibt sich daraus, dass die meisten Pensionskassen bei 1e-Plänen vor­ sehen, dass der Versicherte bei der Pensio­ nierung oder dem Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung das Kapital beziehen muss und Rentenzahlungen auf diese Gel­

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42 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Jobverlust stellt die Vorsorgeplanung auf den Kopf Eine Entlassung kurz vor der Pensionierung hat gravierende Folgen – die automatische Lösung der PK ist meist die schlechteste WERNER GRUNDLEHNER

Der Wirtschaftsmotor brummt. Daher fin­ den es viele müssig, über Arbeitslosigkeit nachzudenken. Doch wenn es zu Firmen­ schliessungen oder Restrukturierungen kommt, werden oft Personen entlassen, die bereits über 50 sind. Gemäss Seco sind 45% der Arbeitslosen, die in der Schweiz seit mehr als einem Jahr ohne Beschäfti­ gung sind, über 50 Jahre alt. Im Fall einer Entlassung ändern sich die Parameter der bisherigen Planung radikal, und der Versicherte muss nochmals über die Bücher gehen. «Als Erstes sollte der Arbeitnehmer ein Budget mit aktuellen Zahlen machen», sagt Vorsorgeexperte Werner C. Hug. Da­ nach stelle sich die Frage: Weiterarbeiten, selbständig machen, ins Ausland gehen oder vorzeitig pensionieren lassen? Dieser Entscheid hänge vor allem vom Alter und vom Vermögen sowie von der Höhe des Lohnes beziehungsweise der Arbeitslosen­ versicherung ab. Vor dem Alter von 58 solle man auf alle Fälle weiterarbeiten, gehe es gegen 65, könne man eine Früh­ pensionierung prüfen, empfiehlt Hug. Bei einem Einkommen von 100 000 bis 120 000 Fr. gilt es zu beachten, dass die Haushaltkosten etwa gleich hoch bleiben. Bei einem Einkommen unter 80 000 Fr. heisst es tendenziell weiterarbeiten, wenn keine substanziellen Vermögen vorhanden sind.

Teure Frühpensionierung Oft möchten Unternehmen die Betroffe­ nen überreden, einer Frühpensionierung zuzustimmen. Dazu kann aber niemand gezwungen werden. Dies aus gutem Grund – denn eine solche ist für den Arbeitneh­ mer mit erheblichen finanziellen Einbus­ sen verbunden. «Eine Frühpensionierung kostet immer viel Geld», sagt Iwan Brot, Vorsorgeexperte bei Fintool.ch. Bei einer individuellen Kündigung ohne Sozialplan und spezielle Abgangsentschädigung sollte eine Frühpensionierung immer abgelehnt

werden, sagt auch Hug. Denn es gilt, Kapi­ tallücken zu schliessen. Eine Frühpensio­ nierung führe zu einer reduzierten Rente, sagt Brot, meist sei deshalb ein Kapitalbe­ zug vorteilhafter. Kapitalauszahlungen mit Vorsorge­ charakter werden zu einem reduzierten Satz besteuert (wie Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a). Die Abfindung weist einen Vorsorgecha­ rakter auf, wenn der Frühpensionierte mindestens 55 Jahre alt ist und die Haupt­ beschäftigung definitiv aufgibt und wenn wegen der Frühpensionierung eine Vorsor­ gelücke entsteht. Falls die Kapitalabfin­ dung als normales Einkommen versteuert wird, kann es sinnvoll sein, den Betrag, falls möglich, in die Pensionskasse einzuzahlen und die Abfindung so steuerlich zu neu­ tralisieren. Falls das Reglement der Vor­ sorgeeinrichtung es zulässt, kann ein Er­ werbsloser in der bisherigen Pensionskasse versichert bleiben und die Beiträge selbst bezahlen. In dieser Situation ist man natür­ lich berechtigt, zu stempeln. Der Erwerbs­ lose müsste dann aber auch die Beiträge des Arbeitgebers übernehmen, was nur die wenigsten ohne Erwerbseinkommen stem­ men können.

Kapitalauszahlung wählen Will der Entlassene erwerbstätig bleiben, erhält er das Kapital von der Pensions­ kasse. Einzahlen kann er dieses auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügig­ keitsstiftung, in eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung oder auf ein Frei­ zügigkeitskonto. Jede dieser Varianten hat Vor- und Nachteile. Viele Freizügig­ keitsstiftungen lassen aber keine Renten­ zahlung zu. Es gilt, für jede Lösung Offer­ ten einzuholen und die Angebote zu ver­ gleichen. Zu beachten ist, dass man bei einer Freizügigkeitsstiftung auf eine Art Sperr­ konto einzahlt und dabei den Versiche­ rungsschutz verliert. Parkiert man das Geld bei einer Versicherung (Freizügig­ keitspolice), ist ein Risikoschutz für den

Fall von Invalidität oder Tod inbegriffen. Diese Versicherung kostet allerdings eine Prämie, die zu einer tieferen Verzinsung des Altersguthabens führt. Die Freizügig­ keitsstiftungen sind verpflichtet, die Vor­ sorgegelder anzunehmen, wenn es sich um Freizügigkeitsleistungen und nicht um Al­ tersleistungen handelt. Wird ein Arbeit­ nehmer mit 61 Jahren entlassen und ist der Pensionierungszeitpunkt gemäss BVG definiert, handelt es sich bei seinem Vor­ sorgevermögen um eine Freizügigkeits­ leistung. Ist jedoch im Reglement der Pen­ sionskasse eine Pensionierung ab 59 vor­ gesehen, ist es eine Altersleistung.

Wenn möglich aufschieben Weil man im Alter um die 60 Jahre kaum mehr eine neue Stelle findet, ist die Wahr­ scheinlichkeit gross, dass das Pensionskas­ sengeld nie mehr in eine neue Kasse ein­ bezahlt werden kann. Das Guthaben bleibt auf dem Freizügigkeitskonto liegen und wird im Alter nur noch von wenigen Kas­ sen in eine Rente umgewandelt – es wird beim Erreichen des Pensionsalters in der Regel einmalig ausbezahlt. In diesem Fall kann ein Versicherter immerhin den Bezug des Guthabens bis 69 aufschieben (Män­ ner bis 70). Dies ist aus steuerlichen Grün­ den meist sinnvoll, denn Zinsen und Divi­ dendenerträge auf Freizügigkeitskonten werden nicht als Einkommen und das Gut­ haben nicht als Vermögen versteuert. Bei grösseren PK-Guthaben lassen sich zusätzlich Steuern sparen, wenn man die angesparten Vorsorgegelder auf zwei Frei­ zügigkeitskonten überweisen lässt und sie gestaffelt bezieht. Ivan Brot empfiehlt, ein derartiges Konto bei einer Bank zu eröff­ nen, dies sei am «einfachsten und am güns­ tigsten» – auch für den Fall, dass man wie­ der eine bezahlte Tätigkeit finde und das Geld in eine Pensionskasse transferiert werden solle. Die zwei Konten sollten bei unterschiedlichen Banken eröffnet werden – einerseits aus Sicherheitsgründen, ande­ rerseits könnte einem sonst die Steuerbe­ hörde Steuerumgehung unterstellen.


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Bei Umstrukturierungen sitzen über 50 Jahre alte Arbeitnehmer oft auf dem Schleudersitz.

Freizügigkeitsstiftungen bieten neben Konten oft auch Depots an. «Für ältere Entlassene ist der Zeithorizont meist zu kurz, um in Wertschriften zu investieren», sagt Hug. Die Mittel würden meist schon bald benötigt. Wenn man doch in Wert­ papiere investieren wolle, gelte es darauf zu achten, dass der Obligationenanteil nicht zu hoch sei. Eine Lösung für jene, die eine Rente bevorzugen oder keine Freizü­ gigkeitseinrichtung finden, ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. «Das ist aber nur als letzte Variante zu empfehlen – al­ lein wegen der Verzinsung von derzeit 0,1%», sagt Brot. Für Versicherte mit tiefe­ ren Einkommen (unter 80 000 Fr.) ist eine Rente oft die bessere Lösung, weil auch der Partner diese nach einem Todesfall weiter erhält. Falls man sich um nichts kümmert, überweisen die Pensionskassen das Altersguthaben an die Auffangeinrich­ tung – frühestens nach sechs Monaten, spätestens nach zwei Jahren. Angesichts

von Anlagenotstand und Überalterung der Kassen überweisen die meisten Kassen nach sechs Monaten.

Der letzte Ausweg Die Auffangeinrichtung ermöglicht die freiwillige Versicherung von Altersleistun­ gen der obligatorischen beruflichen Vor­ sorge. Die Stiftung ist auch von Gesetzes wegen die Ansprechpartnerin für die Risi­ ken Invalidität und Tod für Arbeitslose, die sich bei der Arbeitslosenversicherung an­ gemeldet haben. Damit ein frisch Entlas­ sener aufgenommen wird, müssen die An­ tragsunterlagen spätestens 90 Tage nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung bei der Auffangeinrichtung eintreffen. Im Vorsorgeplan «Weiterführung Al­ tersvorsorge ohne Risikoleistungen» lässt sich die Altersvorsorge beziehungsweise der Sparprozess freiwillig weiterführen. Zu

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den Leistungen gehört auch eine Alters­ rente nach der Pensionierung. Wegen der schwierigen Zinssituation und der steigenden Lebenserwartung hat die Auffangeinrichtung auf Anfang des Jahres 2018 den Beitrag zur Finanzierung der Altersrente – den sogenannten Risiko­ beitrag – erhöht. Im Vorsorgeplan «Weiter­ führung gesamte Vorsorge» lässt sich auch die gesamte obligatorische Vorsorge, also neben dem Sparprozess auch die Risiko­ versicherung, auf freiwilliger Basis fortset­ zen. Hier wurde der Risikobeitrag eben­ falls angepasst.

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44 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Der eigene Chef – auch in der Vorsorge Selbständige haben grosse Freiheiten beim Sparen für das Alter – wichtige Entscheide sind zu treffen und Vor- und Nachteile abzuwägen MICHAEL SCHÄFER

Ob bewusst oder unbewusst: Viele Schwei­ zer Selbständige spielen mit dem Feuer, was das Thema Altersvorsorge angeht. Ab­ gesehen von den Beiträgen für die erste Säule, ist für sie die Vorsorge für den drit­ ten Lebensabschnitt freiwillig, und tatsäch­ lich verzichtet jeder vierte Selbständiger­ werbende darauf. Nicht selten dürfte das eine riskante Wahl sein, denn die zu erwar­ tenden Beträge aus der ersten Säule rei­ chen in den wenigsten Fällen, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Und ob das eigene Unter­ nehmen dereinst vorteilhaft versilbert wer­ den kann, um die nötigen Mittel zu gene­ rieren, lässt sich oft erst abschätzen, wenn sich das Berufsleben dem Ende zuneigt. Selbst vorzusorgen, ist in der Regel der vernünftigere Weg, und da eröffnen sich gerade Selbständigen mehrere Alternati­ ven. Das heisst aber auch, dass es einige wichtige Entscheidungen zu treffen gilt.

Nur erste Säule obligatorisch Wer als Selbständigerwerbender im Sinne der Sozialversicherung gilt, entscheiden die Ausgleichskassen. Als Voraussetzung nennen diese, dass man nach aussen mit einem Firmennamen auftritt, das wirt­ schaftliche Risiko trägt, über die Organisa­ tion des Betriebs frei entscheiden kann und für mehrere Auftraggeber tätig ist. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversiche­ rung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlt, müssen Selbständige die Beiträge vollumfänglich selbst tragen. Zudem gelten für Selbständige andere Beitragssätze. Während bei Angestellten insgesamt 10,25% des Lohns an die erste Säule abzuführen sind, sind es bei ihnen 9,65% (AHV: 7,8%, IV: 1,4%, EO: 0,45%). Für Jahreseinkommen unter 56 400 Fr. gel­ ten gestaffelte Sätze, die sich bis auf 5,2% ermässigen (vgl. Tabelle). Liegt das Jahres­

einkommen unter 9400 Fr., wird ein Min­ destbeitrag von 478 Fr. erhoben. Darüber hinaus stellen die Ausgleichskassen Ver­ waltungskosten von bis zu 5% des fälligen Beitrags in Rechnung. Die Beiträge, die man als Selbständiger für sich selbst in die AHV/IV/EO einzahlt, kann man bei der Steuererklärung vom Betriebsergebnis als geschäftsmässig begründete Kosten ab­ ziehen. Welche Rentenleistungen man eines Tages von der AHV erwarten darf – ihre Aufgabe ist die Existenzsicherung –, lässt sich online mit dem Programm Escal ab­ schätzen. Eine 1970 geborene Ledige, die 70 000 Fr. verdient und stets in die AHV eingezahlt hat, erhält beispielsweise im Fall eines Bezugs ab dem ordentlichen Renten­ alter im Jahr 2034 ungefähr 1900 Fr. pro

Beträge Selbständigerwerbender erste Säule Geldwerte in Franken Jährliches Erwerbseinkommen aber von mindestens weniger als 9 400 17 200 17 200 21 900 24 200 21 900 24 200 26 500 28 800 26 500 28 800 31 100 33 400 31 100 33 400 35 700 38 000 35 700 38 000 40 300 42 600 40 300 42 600 44 900 47 200 44 900 47 200 49 500 51 800 49 500 51 800 54 100 56 400 54 100 56 400 –

AHV/IV/EOBeitragssatz in % des Erwerbseinkommens 5,196 5,320 5,444 5,568 5,691 5,815 6,062 6,309 6,557 6,804 7,052 7,299 7,671 8,042 8,413 8,784 9,155 9,650 Quelle: Informationsstelle AHV/IV

Monat. Wie Angestellte auch, können Selbständige ihre Rente freiwillig durch das Sparen in der zweiten und der dritten Säule aufbessern. In der zweiten Säule, die zusammen mit der ersten den gewohnten Lebensstandard sichern soll, haben Selbständige grundsätz­ lich drei Optionen. Wer obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigt, muss sein Unternehmen einer für die Vor­ sorge eingetragenen Vorsorgeeinrichtung anschliessen und kann sich dann bei dieser zu den gleichen Konditionen wie das Per­ sonal versichern lassen. Alternativ ist es möglich, sich bei der Pensionskasse des je­ weiligen Berufsverbands zu versichern. Auch wenn nicht jeder Berufsverband eine eigene Pensionskasse besitzt, ist die Liste doch recht lang. Sie reicht vom Schweize­ rischen Anwaltsverband über den Schwei­ zerischen Ballettlehrerverband bis zum Verband des Zweirad-Fachhandels.

Wichtige Wahl der Rechtsform Mitglieder von Berufsgruppen, die – wie die Informatiker – nicht in einem Verband organisiert seien, könnten sich auch dem Schweizerischen Kaderverband anschlies­ sen, der Selbständige berufsübergreifend versichere, sagt der Sozialversicherungs­ experte Hansheiri Rüegg von Marty & ­Rüegg AG. Als dritter Weg kommt die Auf­ fangeinrichtung BVG infrage, die aber vor allem für Personen gedacht ist, die sonst von keiner Kasse akzeptiert werden, etwa aus Alters- oder Gesundheitsgründen. Gelder, die vor der Selbständigkeit bei der Pensionskasse des vormaligen Arbeitge­ bers angespart wurden, können auf eine der drei genannten Lösungen übertragen werden. Der Gesetzgeber erlaubt aber auch, diese für den Aufbau der eigenen Firma zu verwenden. Ausser über die berufliche Vorsorge können Selbständige ihre Altersvorsorge auch über die dritte Säule regeln. Diese ist eigentlich dafür gedacht, Gelder anzuspa­ ren, die man später einmal für zusätzliche Wünsche benötigt. Während für Ange­


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Wer Herr und Meister seiner Altersgelder sein will, muss sich eine Übersicht über alle Möglichkeiten verschaffen.

stellte in der Säule 3a ein steuerbegünstig­ ter Betrag von maximal 6768 Fr. gilt, dür­ fen Selbständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, bis zu 20% des jährli­ chen Erwerbseinkommens – maximal aber 33 840 Fr. – einzahlen («grosse Säule 3a»). Zudem muss man als «echter» Selb­ ständigerwerbender im Sinne der AHV gelten. Dies ist der Fall, wenn man eine Einzelfirma besitzt oder als Personenge­ sellschafter tätig ist. Wer dagegen eine Ka­ pitalgesellschaft (GmbH oder AG) grün­ det, gilt als «unechter» Selbständiger und wird in der dritten Säule Angestellten gleichgestellt. Welche Lösung im Einzelfall passe, hänge sehr von der individuellen Konstel­ lation und den Bedürfnissen des Selbstän­ digen ab, sagt Rüegg. Für die zweite Säule spreche, dass in sie höhere Beträge steuer­ begünstigt einbezahlt werden könnten als in die Säule 3a. In der Regel werde ein Viertel des jährlichen Erwerbseinkom­ mens akzeptiert, was bedeutet, dass man ab einem Einkommen von etwa 135 000

Fr. mit einer Lösung der zweiten Säule über einen grösseren Spielraum verfügt. Ein grosses Augenmerk sollte stets auf die Qualität der Vorsorgeeinrichtung ge­ legt werden. Dazu zählen laut Rüegg die finanzielle Solidität (wie hoch ist der De­ ckungsgrad, wie ist das Verhältnis der Rentner zu Aktiven, wie hoch ist der Um­ wandlungssatz), die Verzinsung in der Ver­ gangenheit, die Anlagestrategie sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis. Was Letzteres angeht, gilt die Auffangeinrichtung BVG eher als teuer, dort sind auch die Leistun­ gen auf das gesetzliche Minimum begrenzt. Die Kassen der Berufsverbände stellen da­ gegen meist günstige Lösungen dar, und dort lassen sich auch höhere Beträge ver­ sichern als bei der Auffangeinrichtung. Ein weiterer Vorteil der zweiten Säule ist, dass hier der Todesfall und die Invalidi­ tät versichert sind, was vor allem für Selb­ ständige interessant ist, die eine Familie versorgen müssen. Allerdings ist man hier gezwungen, sofort mit dem Sparen zu be­ ginnen. Für Selbständige, die zunächst we­

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

nig für die Vorsorge aufwenden können oder wollen, kann es dagegen sinnvoll sein, die Säule 3a zu wählen. Sich selbst absi­ chern können sie dann über eine separate Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zudem ist es in der Säule 3a möglich, seine Anlagestrategie selbst zu definieren. In der zweiten Säule ist das nur in dem Be­ reich der Fall, der nicht durch den Sicher­ heitsfonds abgedeckt wird, also bei Salär­ bestandteilen über 126 900 Fr. Dafür sieht die dritte Säule keine Rentenlösung vor, während man bei der Pensionskasse in der Regel zwischen Rente oder Kapital wäh­ len kann.

www.nzz.ch/ld.1401323


46 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Meine Pensionskasse ist deine Pensionskasse Bei einer Scheidung wird das Vorsorgevermögen aus der zweiten Säule aufgeteilt – das ist nicht immer ganz einfach ANNE-BARBARA LUFT

Wird es immer schwieriger, den Mann oder die Frau fürs Leben zu finden? Oder trauen sich nur weniger Verliebte, sich für ein ganzes Leben zu binden? Tatsache ist: In der Schweiz nimmt die Bereitschaft, zu heiraten, ab. Im vergangenen Jahr haben sich 40 600 Paare das Jawort gegeben, 2,5% weniger als 2016. Im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum nimmt die Zahl der Eheschliessungen seit Mitte der 1990er Jahre ab. Vielleicht ist es die Angst vor einer Scheidung und die damit verbunde­ nen emotionalen und finanziellen Heraus­ forderungen, die diesen Trend begünstigen.

Halbe-halbe als Grundregel Was geschieht bei einer Scheidung mit dem Vorsorgevermögen? Das Pensions­ kassenvermögen wird gesplittet und zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Ausgenommen sind diejenigen Vorsorgevermögen inklusive Verzinsung, die vor der Heirat für das Alter gespart wurden. Diese Handhabung entspricht dem Prinzip der Errungenschaftsbeteili­ gung. Viele Ehepaare regeln in einem Ehe­ vertrag ihre Finanzen zwar anders und ei­ nigen sich für den Fall einer Scheidung auf die sogenannte Gütertrennung. Das Prin­ zip findet bei der Aufteilung des Vorsorge­ vermögens aus der zweiten Säule aber keine Anwendung, dieses wird in jedem Fall geteilt. Sollte eine Teilung nicht mög­ lich sein, weil beispielsweise ein Ehepart­ ner sein Vermögen bei einer Pensionskasse im Ausland gespart hat und deren Regle­ ment eine Teilung ausschliesst, dann hat der Ehepartner, dem eine Ausgleichszah­ lung zusteht, Anspruch auf eine finanzielle Kompensation. Auch Vorbezüge aus der Pensionskasse werden bei einer Scheidung bei der Tei­ lung berücksichtigt. Wurde eine Baraus­ zahlung aus der zweiten Säule beispiels­ weise für den Erwerb von Wohneigentum genutzt, dann wird der Vorbezug dem Ehepartner zugerechnet, der nach der

Ehescheidung im gemeinsamen Haus wohnen bleibt. Schwieriger gestaltet es sich bei Vorbezügen, die für andere Zwe­ cke wie etwa die Gründung einer Firma genutzt wurden. Diese befinden sich nicht mehr im Vorsorgevermögen. Wenn ein Ehepartner eine Barauszah­ lung aus der Pensionskasse plant, benötigt er dafür die schriftliche Einwilligung des Partners. Die Vorsorgeexperten des VZ Vermögenszentrums empfehlen, einem solchen Vorbezug nur dann zuzustimmen, wenn es in der Ehe nicht kriselt und keine Trennung ansteht. Im schlechtesten Fall ist das bezogene Geld bei einer Scheidung nicht mehr vorhanden. Wenn ein Partner in einer Trennungsphase um die Unter­ schrift für die Zustimmung zu einer sol­ chen Barauszahlung bittet und man damit nicht einverstanden ist, rät Susanne Cra­ meri, Fachanwältin für Familienrecht, zu­ sätzlich einen eingeschriebenen Brief von einem Anwalt an die Pensionskasse zu schicken. Darin sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Ehepartner einer Auszahlung nicht zustimmt. Es sei schon vorgekommen, dass Ehepartner die Unterschrift ihrer Frau oder ihres Mannes gefälscht hätten, um trotzdem eine Aus­ zahlung zu erhalten, beklagt Crameri. Zum zu teilenden Vorsorgevermögen werden auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse gezählt, die während der Ehe getätigt wurden. Bei der Scheidung muss geklärt werden, woher das Geld für den Einkauf stammt. Wurden die Einkäufe aus dem laufenden Einkommen finanziert, zählen sie zur Errungenschaft und werden ebenfalls geteilt. Stammt das Vermögen für den Einkauf aber aus einer Schenkung oder einer Erbschaft oder wurde es bereits vor der Heirat eingezahlt, dann zählt es zum Eigengut des betreffenden Ehepart­ ners und unterliegt nicht der Teilung.

Errungenschaft oder Eigengut? Je länger eine Ehe besteht, desto mehr ver­ mischen sich die Vermögen aus dem Eigengut und der Errungenschaft. Bei

einer Scheidung kann es problematisch werden, Einkäufe in die Pensionskasse ein­ wandfrei zuzuordnen. Der Rat des VZ Vermögenszentrums lautet daher, alle Ein­ käufe aus Eigengut schriftlich festzuhalten und diese auch vom Ehemann oder von der Ehefrau quittieren zu lassen. Auch bei Einzahlungen aus Erbschaften ist es emp­ fehlenswert, Belege darüber zu archivieren. Die Silberhochzeit ist heute kein Ga­ rant mehr dafür, dass die Ehe bis ans Le­ bensende hält. Immer häufiger trennen sich Ehepartner noch nach vielen Ehejah­ ren. Von den 15 900 Paaren, die sich im ver­ gangenen Jahr scheiden liessen, hatten mehr als 2800 schon ihren 25. Hochzeitstag gefeiert. Die sogenannte «grey divorce» bringt besondere Schwierigkeiten mit sich, da ein oder beide Ehepartner schon das Rentenalter erreicht haben. Früher wurde keine Teilung der Guthaben aus der zwei­ ten Säule mehr vorgenommen, sobald ein Ehepartner das Pensionsalter erreicht oder eine Invalidenrente bezogen hatte. Stattdessen gab es Entschädigungen. Dies wurde aber als Schwachstelle angesehen, weil es zu unbefriedigenden Ergebnissen geführt hatte. Seit 1. Januar 2017 wird eine hypothetische Austrittsleistung als Grund­ lage für die Berechnung der Ausgleichs­ zahlungen verwendet. Eine Alternative ist, die Rente des einen Ehepartners in eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehegatten umzurechnen. Mit der neuen Regelung für den Vor­ sorgeausgleich bei Scheidungen hat sich auch der Stichtag für die Berechnung der Pensionskassenguthaben geändert. Früher war dieser das Ende des Scheidungsver­ fahrens. Das habe zu Fällen von Miss­ brauch geführt, sagt die Scheidungsrechts­ expertin Crameri, weil einige Ehepartner das Verfahren bewusst in die Länge gezo­ gen hätten, um von höheren Vorsorgegut­ haben des Partners zu profitieren. Neu er­ folgt diese Berechnung bereits, wenn das Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Generell bringt die Neuregelung, die sowohl Scheidungen als auch Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften be­


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Je länger die Ehe dauerte und je älter die Partner bei der Scheidung sind, umso komplizierter die Aufteilung.

trifft, laut Fachleuten mehr Flexibilität. So ist es neu beispielsweise zulässig, dass Vor­ sorgevermögen unter bestimmten Voraus­ setzungen nicht hälftig geteilt werden, son­ dern dass etwa die Frau einen grösseren Anteil erhält. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Partner, typischerweise die Frau, bereits vor der Heirat die Betreu­ ung der gemeinsamen Kinder übernahm und in dieser Zeit weniger für die eigene Vorsorge sparen konnte.

Vorsorgelücken schliessen Für denjenigen Ehepartner, der bei einer Scheidung einen grossen Teil seines Ver­ mögens aus der zweiten Säule auszahlen muss, kann eine Vorsorgelücke entstehen. Der fehlende Betrag sollte nach und nach wieder eingezahlt werden. Für Einkäufe in die Pensionskasse nach einer Scheidung gelten besondere Konditionen. Derjenige Ehepartner, dem eine Aus­ gleichszahlung zugesprochen wird, erhält

das Geld selbstverständlich nicht ausbe­ zahlt. Es dient weiterhin der Altersvor­ sorge und wird der Pensionskasse zuge­ schrieben. Die Ausgleichszahlung kann von der Pensionskasse dem überobligato­ rischen Teil des Vorsorgevermögens zuge­ wiesen werden. Sparer sollten dies prüfen, da dieser Teil im Vergleich zum obligatori­ schen Guthaben in der Regel schlechter verzinst und mit einem tieferen Umwand­ lungssatz in eine Rente umgerechnet wird. Falls der Ehepartner keiner Pensionskasse angeschlossen ist, muss das Vermögen auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizü­ gigkeitspolice überwiesen werden. Es lohnt sich, die Zinsen der einzelnen Ban­ ken und Versicherungen zu vergleichen. Gemäss der neuen Regelung dürfen die er­ haltenen Vorsorgeguthaben auch an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen und später in eine Rente umgewandelt werden. Es gibt besondere Situationen, in denen die Teilung der Guthaben aus der zweiten Säule unbillig wäre. So ist es etwa, wenn

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

die erwerbstätige Frau dem Ehemann das Studium finanziert hat und dieser nun eine Stelle antritt, bei der er eine sehr viel bes­ sere Altersvorsorge aufbauen kann. Wenn sich die Eheleute bei der Scheidung darauf einigen, ihr Pensionskassenvermögen nicht zu teilen, kann der Richter diesem Wunsch in gewissen Fällen zustimmen. Dies ge­ schieht in der Praxis aber nur, wenn die Partner etwa gleich alt und ihre Vorsorge­ vermögen ähnlich hoch sind.

www.nzz.ch/ld.1404939


48 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

Rente oder Kapital – ein wegweisender Entscheid Der finanzielle Bedarf der Versicherten nach der Pensionierung muss rechtzeitig abgeklärt werden MICHAEL FERBER

Rente oder Kapital? Rückt die Pensionie­ rung näher, müssen Pensionskassenver­ sicherte eine Antwort auf diese Frage fin­ den. Wollen sie eine lebenslange Rente aus der beruflichen Vorsorge beziehen, oder lassen sie sich lieber das Kapital auszah­ len? Empfiehlt sich ein Mix aus beiden Komponenten? Der Entscheid hat grossen Einfluss auf das Leben im Alter, zudem kann er nicht rückgängig gemacht werden. Eine pauschale Antwort auf die Fragen gibt es nicht, vielmehr müssen sie individu­ ell beantwortet werden.

Hypothek berücksichtigen Matchentscheidend sei letztlich, um wie viel Geld es überhaupt gehe, sagt Daniel Hausherr von der Beratungsfirma Consult InFinance. Ausserdem sei ein Blick auf das Gesamtvermögen der entsprechenden Per­ son bzw. deren Einkünfte im Ruhestand nötig. Willy Graf, Gründer der Vorsorgebe­ ratungsgesellschaft VVKAG, rät unbedingt dazu, vor dem Entscheid den finanziellen Bedarf nach der Pensionierung zu errech­ nen. Als Kapital bezogen werden solle nur das Geld, das man im Ruhestand nicht für den täglichen Bedarf brauche. Angesichts des derzeitigen Umfelds mit Niedrig- bzw. Negativzinsen sei es nicht realistisch, mit angelegten Geldern im Alter hohe Rendi­ ten zu erzielen. Deshalb müssten die tägli­ chen Ausgaben mehrheitlich durch feste Einkünfte abgedeckt werden. Neben den Renten aus AHV und Pensionskasse zähl­ ten hierzu etwa auch Mieteinnahmen oder Lebensversicherungen. Auch ist bei der Frage «Rente oder Ka­ pital?» zu berücksichtigen, ob man Immo­ bilienbesitzer ist oder nicht. Gehe es um die Amortisation der Hypothek, könne es durchaus sein, dass man das Kapital sogar beziehen müsse, sagt Hausherr. Schliess­ lich muss die finanzielle Tragbarkeit einer Hypothek auch im Alter gewährleistet sein – die Einkünfte sind nach der Pensionie­ rung aber oftmals deutlich tiefer als wäh­

rend des Erwerbslebens. Bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hatte der Bundesrat vorgesehen, dass Bürger ihre angesparten Gelder aus dem obligatori­ schen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital beziehen können. Viel­ mehr sollte eine Art «Zwang zur Rente» eingeführt werden. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, das Verbot des Kapitalbezugs fallenzulas­ sen. Käme ein solches Verbot, geht Graf aber davon aus, dass sich viele Bürger «aufgrund der rigiden Vorschriften der Banken bei der Hypothekenvergabe in der Pension» ihre Immobilien nicht mehr leis­ ten könnten und quasi zum Umzug ge­ zwungen würden. Dies würde aus Sicht von Graf jedoch oft höhere Wohnkosten nach sich ziehen.

lichen Rente. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass eine Rente aus der berufli­ chen Vorsorge vollständig als Einkommen versteuert werden muss. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass sich die Kaufkraft der Rente aufgrund der Inflation mit den Jahren verringert – viele Pensionskassen gleichen die Teuerung nicht entsprechend aus. Ein gewichtiger Nachteil ist auch, dass das Pensionskassengeld bei einem Ent­ scheid für die Rente nicht ins Privatvermö­ gen transferiert wird. Dies hat zur Folge, dass Nachkommen – sofern sie keinen An­ spruch als Waisen haben – das Geld nicht vererbt bekommen, wenn beide Ehepart­ ner sterben, bevor dieses aufgebraucht ist. Vielmehr geht es an die Pensionskasse.

Rente bietet Sicherheit

Im Gegensatz zur Rente muss ein Kapital­ bezug bei der Pensionskasse angemeldet werden. Versicherte sollten sich rechtzeitig über die entsprechende Frist informieren. Derzeit müssen Pensionskassen ihren Ver­ sicherten beim Eintritt in die Rente zumin­ dest einen Viertel ihrer obligatorischen BVG-Gelder als Kapital auszahlen, wenn dies gewünscht ist. Zu den Vorteilen des Kapitalbezugs gehört, dass das Geld in das Privatvermögen wandert, nachdem es beim Bezug zu einem reduzierten Satz be­ steuert worden ist. Danach unterliegt das Geld der Vermögens- und seine Erträge unterliegen der Einkommenssteuer. Steu­ erlich kann dies im Vergleich mit der Rente vorteilhaft sein. Allerdings trägt die Person dann das Anlagerisiko für das Ver­ mögen. Ein grosser Vorteil des Kapitalbe­ zugs ist die Flexibilität, die man bei der Verfügung über die Gelder hat. Beim Ent­ scheid «Rente oder Kapital?» sei auch die gesundheitliche Situation wichtig, sagt Hausherr. Habe jemand beispielsweise eine Pensionskasse mit 1 Mio. Fr., sei aber gesundheitlich stark angeschlagen mit we­ nig Aussichten auf eine lange Lebens­ erwartung, so könne es sinnvoll sein, das Kapital zu beziehen. Dies gelte auch im Hinblick auf die Erben. Wird das Geld

Versicherte, die aus der beruflichen Vor­ sorge eine Rente beziehen wollen, müssen bei der Pensionskasse nichts unternehmen. Die Höhe ihrer Rente hängt vom entspre­ chenden Umwandlungssatz der Kasse ab. Für den obligatorischen Teil beträgt dieser gesetzlich festgeschriebene 6,8%, 100 000 Fr. an Vorsorgevermögen werden also in jährlich 6800 Fr. Rente umgewandelt. Im überobligatorischen Teil fallen die Um­ wandlungssätze der Vorsorgeeinrichtun­ gen aber deutlich niedriger aus. Sicherheitsorientierte Menschen, die Planbarkeit schätzen, wählen oftmals die Rente. Mit dieser haben sie ein sicheres Einkommen im Ruhestand, zudem müssen sie das Geld nicht selber anlegen und folg­ lich das Anlagerisiko nicht tragen. Vor al­ lem für Versicherte, die von einer langen Lebenserwartung ausgehen, ist die Rente sinnvoll. Ein weiterer Vorteil der Rente ist, dass die Witwe bzw. der Witwer beim Tod des Versicherten eine lebenslange Rente erhält. Hierbei ist man allerdings auch gleich bei den Nachteilen der Rente. Der hinter­ bliebene Ehegatte bekommt im Allgemei­ nen nämlich nur rund 60% der ursprüng­

Flexibilität mit dem Kapital


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Bei einer Kapitalauszahlung gibt es viel Geld auf einmal, die Rente fliesst dagegen regelmässig.

nämlich nicht aufgebraucht, geht es an sie und nicht an die Pensionskasse. Allerdings sind solche Einschätzungen mit Vorsicht zu geniessen, zumal sich die Lebenserwar­ tung nicht bestimmen lässt. Habe jemand hingegen «nur» 500 000 Fr. in der beruflichen Vorsorge angespart, während die durchschnittliche Lebens­ erwartung in der Familie sehr hoch sei, könne der Bezug der Rente ratsam sein, sagt Hausherr. Beim Kapitalbezug stellt sich auch die Frage, ob die entsprechende Person über die entsprechenden Fähigkei­ ten verfügt, das Kapital im Ruhestand ge­ winnbringend zu verwalten. In jedem Fall abzuraten sei Versicher­ ten, das Pensionskassenkapital zu bezie­ hen und dieses in eine Leibrentenversiche­ rung einzuzahlen, sagt Hausherr. Dies sei steuerlich wenig vorteilhaft. Viele Men­ schen liessen sich hier ausserdem von Ren­ diteversprechen blenden, die sich dann nicht erfüllten. Zudem sind die Umwand­ lungssätze solcher Versicherungen im All­

gemeinen viel niedriger als diejenigen von Pensionskassen.

Mix als Lösung? Lässt der finanzielle Bedarf im Alter einen Kapitalbezug zu, bieten sich auch Mix-Lö­ sungen an. Versicherte beziehen eine Rente, lassen sich einen Teil des Geldes aber als Kapital auszahlen. Die Rente dient dabei als Einkommen im Alter, wäh­ rend sich mit dem Kapital Wünsche erfül­ len lassen, die darüber hinausgehen. Haus­ herr weist darauf hin, dass manche Versi­ cherte auch die Option einer gleitenden Pensionierung wählen. Als Beispiel nennt er eine Reduktion des Arbeitspensums von 100% auf 70% und den Bezug der restlichen 30% als Rente. Danach böten viele Pensionskassen den Versicherten Fle­ xibilität beim Entscheid, ob sie den Rest als Rente oder Kapital beziehen wollten. Die Regeln dazu fänden sich im Regle­ ment der entsprechenden Pensionskasse.

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

Bei Ehegatten, die beide erwerbstätig waren, kann es sinnvoll sein, wenn ein Partner die Rente und der andere das Ka­ pital bezieht. Dabei gilt es, die Leistungen der beiden Pensionskassen genau zu ver­ gleichen. Wichtige Kriterien hierbei sind die Umwandlungssätze der Vorsorgeein­ richtungen und die entsprechenden Leis­ tungen für Witwer bzw. Witwen.

www.nzz.ch/ld.1408609


50 VORSORGEN MIT DER PENSIONSKASSE

So schwierig kann das Rentnerleben ja nicht sein Zu welchem Zeitpunkt man in Pension geht, ist vielfach eine Frage der Umstände, nicht der persönlichen Vorlieben Den Zugang zur Rentenplanung finden viele über finanzielle Fragen. Ein glücklicher dritter Lebensabschnitt hängt aber nicht nur von der Höhe der Rente ab. EUGEN STAMM

Viele Menschen lassen die Dinge einfach auf sich zukommen. Das ist manchmal gar nicht schlecht. So macht man sich nicht allzu viele Sorgen – und so verhält es sich auch mit dem Rentenalter. Der Staat schreibt schliesslich vor, zu welchem Zeit­ punkt des Lebens man in den Ruhestand gehen darf. Also arbeitet man geflissent­ lich, bis man dieses Alter erreicht, und dann – ja dann wird sich die Zeit, die man plötzlich zur Verfügung hat, schon irgend­ wie ausfüllen lassen. So schwierig kann das ja nicht sein, das Rentnerleben.

Vorbereitung lohnt sich Andere hingegen bereiten sich lieber schon frühzeitig vor, auf das, was noch kommen mag. Vielleicht weil sie davon träumen, ihre Arbeit gegen ein Leben in der Sonne zu tauschen. Oder weil sie um ihren Arbeits­ platz fürchten und wissen wollen, was eine Zwangspensionierung für sie bedeuten würde. Zuletzt sind da auch noch die, für die der Übergang zur Rente von einem Tag auf den anderen zu abrupt erscheint. Sie wollen wissen, ob und wie es möglich ist, ihre Arbeit schrittweise zu reduzieren und sich so an die neue Freiheit zu gewöhnen. Was der Antrieb auch sein mag, sich ernsthaft mit dem dritten Lebensabschnitt zu beschäftigen, damit beginnt man in der Regel erst wenige Jahre vor dem Pensions­ alter. Das ist verständlich. Schliesslich gibt es, solange man mitten im Leben steht, im­ mer Wichtigeres als das. Dazu kommt eine gewisse mentale Hürde, sich mit dem Äl­ terwerden zu befassen. Alt sind die, die zehn Jahre älter sind als man selbst. Ausser­ dem ist die Pensionsplanung kein beson­ ders aufregendes Gesprächsthema.

Irgendwann kommt aber der Moment, in dem das Rentenalter plötzlich so nahe ist, dass man es nur noch schwierig ignorie­ ren kann. Also beginnt man doch noch, sich damit zu beschäftigen. Bei den meis­ ten Leuten stehen finanzielle Fragen zu­ oberst auf der Agenda. Das beobachtet Jo­ hanna Garo. Sie leitet bei AvantAge (der Fachstelle Alter und Arbeit von Pro Senec­ tute der Kantone Bern und Zürich) Pen­ sionierungskurse für Privatleute und Unternehmen. Kurz vor der Pensionierung bleibt nicht mehr viel Handlungsspielraum. Wer es bei­ spielsweise versäumt hat, sein Leben lang freiwillig in die Säule 3a einzuzahlen, weil er es nicht wollte, nicht konnte oder nicht Bescheid wusste, wird zu diesem Zeitpunkt seine Rente nicht mehr gross verbessern können. So bleibt häufig nur noch übrig, zu berechnen, was man als Pension erwarten darf. Die AHV kann man schon ein oder zwei Jahre vor dem Rentenalter beziehen. Aber das ist teuer, so wird einem dann nämlich bis zum Lebensende weniger aus­ bezahlt und zwar 6,8 bzw. 13,6% weniger. Das lohnt sich kaum, trotzdem liegt die Vorbezugsquote laut Statistik (per 2014) bei 10% der Bevölkerung. Umgekehrt lässt sich die AHV auch aufschieben und damit erhöhen, bis zu einem maximalen Zuschlag von 31,5% bei fünf Jahren Auf­ schub. Von dieser Möglichkeit macht je­ doch kaum jemand Gebrauch, die entspre­ chende Quote liegt bei 1,5%.

Reserven bilden Was es kostet, das Pensionskassengutha­ ben frühzeitig zu beziehen, steht im Regle­ ment der jeweiligen Pensionskasse. Laut Gesetz ist das ab 58 Jahren möglich. Auch die dritte Säule kann man bis zu fünf Jahre vor dem Pensionsalter beziehen. Wer mit dem Gedanken spielt, sich früh aus dem Berufsleben zu verabschieden, und nicht gerade so sparsam wie der Philosoph in der Tonne lebt, sollte zeitig beginnen, für diesen Lebensabschnitt Reserven zu bil­

den. Es empfiehlt sich ausserdem, einen er­ fahrenen Berater beizuziehen, der einem bei der Berechnung solcher Vorhaben hilft. Nun ist der Entscheid, wie lange man arbeiten will, nicht nur davon abhängig, wie intensiv einen die persönlichen Träume drängen. Vielmehr hängt er stark von den beruflichen Rahmenbedingungen ab. Es ist Zeit, dass sich die Firmenchefs an der eigenen Nase nehmen. Denn wie Pensions­ coach Garo schildert, erzählen viele Teil­ nehmer in den Seminaren, dass sie zwar durchaus noch gern ein wenig länger arbei­ ten würden, aber von ihrem Arbeitsumfeld einfach langsam genug haben. Wenn die Wertschätzung fehlt, wenn man sich nach zig Reorganisationen vor­ kommt wie ein Bauer auf dem Schachbrett, der leichtfertig geopfert wird, warum sollte man an einem solchen Ort ausharren? Andererseits ist den meisten Leuten, die nach 65 noch arbeiten, gemeinsam, dass ihr Fachwissen oder andere Fertigkei­ ten tatsächlich dringend benötigt werden. Sie kennen sich beispielsweise mit Appa­ raten aus, welche die Jungen nicht kennen, oder sie haben einen guten Draht zu den Kunden. Der älteste Teilnehmer ihres Pen­ sionsseminars sei 72 gewesen, sagt Garo. Verschiedene Fähigkeiten zu besitzen, zahlt sich aus, das zeigt auch das Beispiel eines ehemaligen Kadermanns im IT-Sek­ tor. Er liess sich frühpensionieren, wollte aber, wie er sagt, «nicht einfach nichts mehr machen». So fand der promovierte Mathematiker zuerst Pensen als Lehrer und gibt heute Nachhilfestunden. Wenn man seine feste Anstellung aufgibt, fallen damit auch die unzähligen Kontakte weg, die man täglich hat – die guten wie die schlechten. Was das bedeute, merke man erst, wenn es so weit sei, sagt er.

Beziehungsmotor fällt weg Vom Kindergarten an lebe der Mensch in Strukturen, die laufend neue Beziehungen generierten, sagt Garo. Mit der Pensionie­ rung fallen sie plötzlich weg. Das bedeutet, dass man die Beziehungspflege selbst in


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Wer früh in Rente gehen will, sollte zeitig Reserven für den späteren Lebensabschnitt bilden.

die Hand nehmen muss. Oft seien Frauen, die Teilzeit gearbeitet hätten, in ihrem Um­ feld, in der Nachbarschaft, in der Ge­ meinde deutlich besser verankert als ihre Männer, die früh das Haus verlassen hät­ ten und erst spätabends heimgekommen seien. Besonders gross ist die Fallhöhe bei der Pensionierung für Männer, die anspruchs­ volle Führungspositionen bekleidet haben. Nimmt man ihnen die Visitenkarten weg, so löst sich auch das berufliche Netzwerk rasch auf. Ein Firmenchef habe einmal zu­ geben müssen, dass er zwar unzählige Leute kenne, aber keinen einzigen Kolle­ gen habe, schildert Garo. Es ist offensicht­ lich und geht anscheinend doch vergessen, dass zeitlebens in Freundschaften zu inves­ tieren, mehr abwirft als jedes finanzielle Vorsorgeprodukt.

Klippe umschiffen Die Pensionierung muss nicht zwingend so eine scharfe Klippe im Leben darstellen.

Den Übergang in einen neuen Lebensab­ schnitt kann man auch sanfter gestalten mit einer Teilpensionierung. So reduziert man sein Arbeitspensum und gewinnt Zeit und Energie für Neues, beispielsweise für Reisen, Vereine oder soziales Engagement, oder schlicht, um zu ruhen. In Zeiten, wo Grossmütter die gleichen Turnschuhe tragen wie ihre Enkelinnen, darf man sich auch fragen, was einem das Alter selber bedeutet. Die Konsumgüterund Freizeitindustrie hat die euphemis­ tisch genannten Golden Ager schon lange als Zielgruppe erkannt, nicht selten geben sie nach der Pensionierung noch mehr Geld aus als vorher, wenn sie es sich denn leisten können. Woher kommt dieser Ak­ tivismus? Kann man das Alter auch als «Gegenbild, nicht als Verlängerung des ge­ sellschaftlich approbierten Leistungs­ typus» , denken, wie der Philosoph Ludwig Hasler in einem Artikel im «Tages-Anzei­ ger» fragt? Die Schieflage der Vorsorge­ werke bedeute, dass sich der Einzelne noch mehr anstrengen müsse, um seinen

ILLUSTRATION ALEXANDER GLANDIEN

Lebensabend abzusichern, heisst es immer wieder. Das impliziert, dass man ihn nicht geniessen kann, wenn man nicht ordentlich Geld zur Verfügung hat. Die Gesellschaft, so scheint es, hat das Nichtstun verlernt. Alte, die bloss rumsitzen und scherzen, sind in fernen Ländern ein pittoreskes Fotosujet, aber offenbar keine akzeptable Zukunftsperspektive. Vielleicht wäre das ja die beste Vorbereitung: lernen, die Ruhe auszuhalten.

www.nzz.ch/ld.1412323


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GENIESSEN SIE DAS PRIVILEG, EINER UNTER GLEICHEN ZU SEIN

Als Genossenschaft ist Pax im Besitz ihrer Kunden. So können wir ihnen alle Vorteile einer solidarischen Gemeinschaft bieten: Jeder einzelne Kunde hat das Recht auf Mitsprache und auf Einblick in die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Alle Gewinne verbleiben im Unternehmen und kommen nur unseren Kunden zugute. Schliesslich macht eine starke Gemeinschaft am meisten Sinn, wenn sie die Interessen jedes Einzelnen schützt. Das nennen wir Vorsorge. www.pax.ch/Vertriebspartner


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