Studienleitfaden Alte Geschichte WS 1314

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Studienleitfaden

Studienplan

Alte Geschichte und

Altertumskunde Kennzahl B 033 607 / B 066 807

WS 2013/2014


Inhalt Adressen und Öffnungszeiten

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Einleitung

2

Voraussetzungen

2

Anmeldung

2

Exkursionen

3

Die „Weilerbibel“

3

Berufsaussichten

4

StV – Studienvertretung

4

Curriculum für das Bachelorstudium

5

Curriculum für das Masterstudium

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Institut und Bibliothek Hauptgebäude (Universitätsplatz 3), 2. Stock: Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00–13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Sekretariat: Fr. Bischof Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr Tel.: +43 (0) 316 380-2340 od. -8050 Goethestr. 28 (Ecke Attemsgasse) Sekretariat: Fr. Hofmann Tel.: +43 (0) 316 380-2346 Bibliothek: Mo-Fr 10:00-12:00 Uhr CuKo-Vorsitzender Ass.-Prof. Dr.phil. Peter Mauritsch Tel.: +43 (0) 316 380-2348 Sprechstunde Di. und Do. 09:00-10:00 Uhr (Goethestr. 28) Studienvertretung Sebastian Scherzer Astrid Schmölzer Markus Grinschgl E-Mail: altegeschichte@oehunigraz.at strvaltegeschichte@gmx.at

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Einleitung In Graz befasst sich die Alte Geschichte und Altertumskunde vorwiegend mit der griechischrömischen Antike. Im Laufe des Studiums erhält man allerdings auch Einblick in weitere spannende Bereiche, wie Ur- und Frühgeschichte, Geschichte des Alten Orients, Numismatik, Epigraphik, Militärgeschichte, römische und griechische Literatur, ägäische Frühzeit, Religionsgeschichte, alte Schriftsysteme (Keilschrift, Linear B-Schrift,…), etc.. Wenn du dich dazu entschließt, Alte Geschichte und Altertumskunde zu studieren, kannst du gemeinsam mit Gilgamesch das Geheimnis des ewigen Lebens suchen, mit Hatschepsut ins sagenumwobene Punt reisen, mit Sokrates philosophieren, mit Alexander dem Großen das Perserreich erobern, mit Julius Cäsar den Aufstieg Roms miterleben oder mit Attila die Grundfesten des Römischen Reiches erschüttern. Unser Studium besteht zu einem großen Teil aus Übungen und Seminaren. In diesen kannst du dich aktiv einbringen, hast die Möglichkeit, Teilbereiche näher zu erforschen und gemeinsam mit anderen Studierenden zu diskutieren.

Voraussetzungen Für das Studium der Alten Geschichte sind Lateinkenntnisse nachzuweisen. Wer an einer höheren Schule den Lateinunterricht nicht im Ausmaß von 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert hat, muss eine Ergänzungsprüfung aus Latein ablegen, um Alte Geschichte und Altertumskunde inskribieren zu können. Sollte man die Lateinprüfung nicht rechtzeitig absolvieren können, ist es möglich, sich für ein anderes Studium anzumelden aber auf der Alten Geschichte und Altertumskunde Lehrveranstaltungen zu belegen. Diese können nach erfolgreichem Abschluss der Lateinprüfung und anschließender Inskription für das Alte Geschichtestudium für selbiges angerechnet werden. Altgriechisch ist erst vor dem Ende des Bachelorstudiums nachzuweisen. Am Zentrum für Sprache, Plurilingualismus und Fachdidaktik (Treffpunkt Sprachen) wird sowohl für Latein als auch für Griechisch jeweils ein Kurs angeboten, der 2 Semester à 6 Wochenstunden dauert.

Anmeldung Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über das UNIGRAZonline-System (UGO). Sowohl am Universitätsgelände als auch am Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde stehen den Studierenden Computer zur freien Verfügung. Benutzername und Passwort für die Onlineplattform werden bei der Anmeldung zum Studium ausgegeben. Bei etwaigen technischen Problemen ist der HELPDESK des "SERVICE & SUPPORT" CENTERS des Zentralen Informatikdienstes per Telefon (0316 / 380-2240) oder E-Mail (helpdesk@uni-graz.at) erreichbar. Selbstverständlich steht auch die Studienvertretung gerne beratend zur Seite. Auf UGO kann weiters der Studienplan eingesehen werden:

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Außerdem ist die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den jeweiligen Modulen (= Teilbereiche des Studienplans) ersichtlich. Hiefür ist in der Taskleiste „Studien“ auszuwählen und die gewünschte Studienrichtung einzugeben, woraufhin die Studienpläne aufgerufen werden können. Diese sind jeweils in Pflicht- und Wahlfächer und des Weiteren in diverse Module gegliedert. VORSICHT!!! Ein Mehrfachangebot bedeutet, dass nur eine der vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen zu wählen ist. Als Beispiel: unter dem Modul A 3 „Einführung in das Studium der Alten Geschichte“ werden mehrere PS (Proseminare) zur Auswahl gestellt, von denen selbstverständlich nur eines zu absolvieren ist. Bei den PS aus dem Modul A 3 ist außerdem zu beachten, dass diese überhaupt nur einmal angerechnet werden können. Sollte im Rahmen eines gebundenen Wahlfaches dieses PS mehrfach benötigt werden, so ist stattdessen eine Ersatzlehrveranstaltung zu wählen.

Exkursionen Am Ende des Bachelorstudiums ist die Teilnahme an Exkursionen im Ausmaß von insgesamt 6 ECTS Punkten nachzuweisen. Diese können nach Rücksprache mit dem CuKoVorsitzenden auch an benachbarten Instituten absolviert werden

Die „Weilerbibel“ Gerade für den Beginn des Studiums ist das Buch „Grundzüge der politischen Geschichte des Altertums“ (hg. von Ingomar Weiler, Böhlau Verlag) wichtig. Es bietet unter Anderem einen Überblick über die Geschichte der frühen Hochkulturen (Schwerpunkt Alter Orient) bis zur Spätantike. Außerdem ist ein Kapitel über Österreich zur Römerzeit enthalten. Die „Weilerbibel“ dient v. a. als Grundlage für häufig gestellte Fragen in den Einführungslehrveranstaltungen. Sie liegt in mehreren Exemplaren in der Institutsbibliothek auf, ist aber auch im Buchhandel erhältlich.

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Berufsaussichten Abgesehen von der Möglichkeit einer universitären Laufbahn gibt es zwar kaum eine Chance darauf „nur“ in dem Bereich Alte Geschichte und Altertumskunde tätig zu sein, jedoch ist es mit einer gewissen Flexibilität kein Problem, zumindest Teile des erworbenen Wissens später in der Praxis anzuwenden. Besonders für folgende Berufsfelder stellt das Studium eine wertvolle wissenschaftliche Vorbildung dar: • Forschungs- und Lehrberufe an Universitäten und speziellen Forschungseinrichtungen • Wissenschaftlicher Dienst an Museen, Bibliotheken und Sammlungen • Ausstellungswesen • Denkmalpflege • Erwachsenenbildung, Fortbildung (Volkshochschulen und verwandte Einrichtungen) • Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit • Freizeitindustrie und Tourismus (Reiseplanung und -begleitung, Führungen, Beratung und Organisation) • Kulturmanagement (inhaltliche und organisatorische Planung, Organisation und Durchführung von Kultur- und Bildungsveranstaltungen) • Zeitungs- und Verlagswesen, Buchhandel und Literaturbetrieb • Allgemeine Verwaltung und Politik, insbesondere Kulturverwaltung und -politik

StV – Studienvertretung Falls du Fragen hast, helfen wir dir natürlich gerne weiter. Entweder findest du uns sowieso am Institut oder du rufst uns an/schreibst uns eine E-Mail an altegeschichte@oehunigraz.at oder strvaltegeschichte@gmx.at.

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Curriculum für das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität. Der Senat hat am 13. April 2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 10 UG das folgende Curriculum für das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde erlassen. Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeines (1) Zulassungsvoraussetzungen und Ergänzungsprüfung (2) Gegenstand des Studiums (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen (4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt § 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten (2) Dauer und Gliederung des Studiums (3) Studieneingangs- und Orientierungsphase (4) Gebundenes Wahlfach (GWF)/2. Studienfach (5) Gemeinsame Bestimmungen für den Wechsel des Studiums (6) Basismodul (7) Akademischer Grad (8) Lehrveranstaltungstypen (9) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen § 3 Lehr- und Lernformen § 4 Aufbau und Gliederung des Bachelorstudiums (1) Module und Lehrveranstaltungen (2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen (3) Freie Wahlfächer (FWF) (4) Bachelorarbeit (5) Auslandsstudien § 5 Prüfungsordnung (1) Arten und Durchführung von Prüfungen (2) Wiederholung von Prüfungen (3) Anerkennung von Prüfungen (4) Abschluss und Gesamtbeurteilung § 6 In-Kraft-Treten des Curriculums § 7 Übergangsbestimmungen Anhang I: Modulbeschreibungen Anhang II: Äquivalenz- und Rückrechnungslisten

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§ 1 Allgemeines (1) Zulassungsvoraussetzungen und Ergänzungsprüfung (α) Das Studium der Alten Geschichte und Altertumskunde kann unter den für die Universität Graz geltenden Zulassungsvoraussetzungen aufgenommen werden. (β) Für die Zulassung zum Studium ist gem. § 63 Abs. 1 Z 3 und Abs. 10 UG die Kenntnis der deutschen Sprache Voraussetzung. (χ) Studienspezifische Zulassungsvoraussetzung Latein Vor der Zulassung zum Studium Alte Geschichte und Altertumskunde ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Latein gemäß § 2 Abs. 1 lit. a UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen. Gemäß § 2 Abs. 2 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Latein, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde. (d) Ergänzungsprüfung Griechisch Vor dem Abschluss des Bachelorstudiums ist zur Reifeprüfung an höheren Schulen ohne Pflichtfach Griechisch gemäß § 4 Abs. 1 UBVO 1998, BGBl. II Nr.44/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 26/2008 eine Zusatzprüfung aus Griechisch abzulegen. Gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 3 UBVO 1998 entfällt diese Zusatzprüfung aus Griechisch, wenn Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.

(2) Gegenstand des Studiums Die Alte Geschichte versucht die großen Leitlinien jenes räumlich und zeitlich nicht verbindlich umrissenen Komplexes aufzuzeigen, den man gemeinhin mit dem Etikett 'Antike' versieht. Dieses Gebilde umfasst die frühen Hochkulturen, die bronzezeitlichen Kulturen der Ägäis und Altitaliens und das griechisch-römische Altertum (einschließlich der Randvölker) bis in das 6. Jh. n. Chr., wobei räumlich auch die gesamte Oikumene vom alten China bis nach Mittel- und Südamerika in die (vergleichende) Betrachtung einbezogen wird, und zeitlich Ausblicke sowohl in die Prähistorie als auch in die mittelalterliche, neuere und neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des Nachlebens der Antike selbstverständlich sind. Vorwiegend der materiellen Hinterlassenschaft dieser 'Antike' widmet sich die Altertumskunde, mit dem primären Anliegen, die Realien der menschlichen Lebenswelt und die Grundbedürfnisse des Daseins – von den Jenseitsvorstellungen bis zu den Essgewohnheiten – zu erfassen und so aufzubereiten, dass von diesen allgemeinen Voraussetzungen menschlichen Handelns – eben den 'Altertümem' – ausgehend versucht werden kann, die Antriebskräfte für die historischen Abläufe durchschaubar zu machen. Alte Geschichte und Altertumskunde bedingen und ergänzen einander solcherart als Betrachtungsweisen auf dem unüberschaubaren Feld menschlicher Erinnerungen und Hinterlassenschaften. Für die Alte Geschichte gilt zumindest im gleichen Maß wie für das Fach Geschichte an sich die von Menschen offenbar gewünschte Verpflichtung zu weitreichender und möglichst dichter Erinnerung an Ereignisse, Phänomene und Zustände der Vergangenheit. Aus der Abgeschlossenheit des von der Alten Geschichte bearbeiteten Bereichs resultieren Verknüpfungsmöglichkeiten zu strukturell vergleichbaren Erscheinungen späterer Epochen und damit auch eine bestimmte Beeinflussung des Wertesystems. Die Gesichtspunkte von 'Alterität' und 'Vertrautheit' gelten besonders für die Alte Geschichte, Konstanz und Wandel werden besonders bei Betrachtung langfristiger Perspektiven erkennbar. Neben dem bisher Gesagten darf an die grundsätzliche Wichtigkeit des Faches für die Beurteilung und Wertung der Entwicklung allgemeinmenschlicher Phänomene wie Arbeit, Sport, Armut, Magie und Religion, Sterben und Tod, Erotik und Sexualität etc. erinnert werden. Dem Fach Alte Geschichte und Altertumskunde kommt in gewisser Hinsicht eine wissenschaftliche Kontrollfunktion bei der Beurteilung der Entstehung der Weltreligionen (Christentum etc.) und dogmatischer Weltanschauungen (Marxismus, dialektischer Materialismus, Rassenlehre etc.) zu. Durch die Anwendung der Prinzipien der Vergleichenden Geschichtswissenschaft können für Erscheinungen wie Xenophobie, Völkerklischees und Herrschaftsformen Erklärungsvorschläge gemacht werden. Ähnlich und von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, dass im Zuge der Diskussion über die Stellung der Frau und in weiterer Folge im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung (Genderstudies) die Alte Geschichte immer wieder entweder als Stichwortgeber oder zur Legitimation von (durchaus kontroversiellen) Positionen benutzt wurde, was einem angeregten Dialog förderlich war und ist. (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen Die Studierenden sollen im Sinne eines gemäßigt enzyklopädischen Wissens die Kenntnis grundlegender historischer Fakten erwerben. Darunter sind historische Ereignisse und Persönlichkeiten, Kulturdenkmäler, schriftliche und materielle Quellen ebenso zu verstehen wie geographische und klimatische Bedingungen.

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Grundlegende Einsichten in die Methoden des Faches Alte Geschichte und Altertumskunde sollen die Voraussetzung für eigene kritische Reflexion des zu erwerbenden Wissens schaffen. Der Einsatz unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen zielt darauf ab, Studierende systematisch auf diverse Anforderungen ihres späteren Berufslebens vorzubereiten. Demgemäß soll sowohl auf individueller Basis als auch in Teamarbeit Wissensmanagement im weitesten Sinn des Wortes, von der Recherche über Sammlung und Ordnung bis zur Präsentation in Stichworten auf Handouts oder in ausformulierter Form, in Vortrag oder Diskussion geübt und damit nicht zuletzt Teamfähigkeit trainiert und soziale Kompetenz erworben werden. Spezielle Qualifikationen, die vermittelt werden und erworben werden sollen: • Arbeit mit antiken Quellen Einführung in die Arbeit mit schriftlichen und materiellen Quellen und deren historisch-kritische Auswertung. • Arbeit mit Informationsspeichern Erschließung der in traditionellen (Bücher, Zeitschriften etc.) und „neuen” (CD-ROM, Internet etc.) Wissensspeichern verfügbaren Informationen. • Wiedergabe Fassung der Informationen in einer Form, die es ermöglicht, das Zustandekommen der Aussagen nachzuvollziehen. Allgemeine Qualifikationen, die vermittelt werden und erworben werden sollen: Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Lebenswelt. Soziale Kompetenz sowohl hinsichtlich des Verständnisses für fremde Mentalitäten und Kulturen als auch hinsichtlich heutiger gesellschaftlicher Entwicklungen durch Kenntnis von Entstehung und Entwicklung historischer Phänomene und von Abläufen gesellschaftlicher Prozesse in vergleichbaren aber auch alternativ strukturierten Kulturen. Multimediale Kompetenz – Kompetenz im Verstehen von Texten und anderen Kommunikationsmedien. Fremdsprachenkenntnisse.

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Das Studium Alte Geschichte und Altertumskunde ist als Teil des Fächerkanons der Geisteswissenschaften vor allem in Studien mit altertumskundlicher, allgemein historischer oder kulturwissenschaftlicher Ausrichtung integriert, zum Teil als Prüfungsfach, zum Teil als Hilfs- und Grundwissenschaft. Alte Geschichte und Altertumskunde ist darüber hinaus unverzichtbarer Teil jeglicher universal ausgerichteter Gesellschafts- und Kulturwissenschaft. Das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde vermittelt eine wissenschaftliche Vorbildung für berufliche Tätigkeiten in vielen Berufsfeldern/Institutionen: • • • • • • •

Tätigkeiten in Museen, Bibliotheken und Sammlungen Ausstellungswesen Denkmalpflege Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Freizeitindustrie und Tourismus (Reiseplanung, -führung und -begleitung, Beratung, Organisation) Kulturmanagement (inhaltliche und organisatorische Planung, Organisation und Durchführung von Kultur- und Bildungsveranstaltungen) Zeitungs- und Verlagswesen, Buchhandel und Literaturbetrieb Allgemeine Verwaltung und Politik, insbesondere Kulturverwaltung und -politik

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§ 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTSAnrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTSAnrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG; § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der KarlFranzens-Universität Graz), wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten. (2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde dauert 6 Semester und umfasst gem. § 54 Abs. 3 UG einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten; davon entfallen 120 auf die Pflichtfächer (PF), 30 auf die gebundenen Wahlfächer (GWF) und 30 auf die freien Wahlfächer (FWF). ECTS Modul A: Fachspezifisches Basismodul Alte Geschichte und Altertumskunde (einschließlich der Orientierungslehrveranstaltung (OL); diese umfasst 0,5 KStd. und 0,5 ECTS-Anrechnungspunkte) Modul B: Alte Geschichte und Altertumskunde im Überblick Modul C: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Modul D: GWF Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach Modul E: GWF Einführungsmodul/Module aus dem 2. Studienfach Modul FB: Fakultätsweites Basismodul Modul G: Griechische Geschichte Modul H: Römische Geschichte Modul I: Geschichte früher Kulturen und Hochkulturen Modul J: Fokus Antike Modul K: Grund- und Hilfswissenschaften der Alten Geschichte Modul L: Historische Interpretation literarischer Quellen Modul M: Antike Literatur Modul N: Klassische Archäologie Modul O: Exkursion Bachelorarbeit Freie Wahlfächer GESAMT Anmerkung: PF = Pflichtfach, GWF = gebundenes Wahlfach, FWF = freies Wahlfach

PF

9

PF PF GWF GWF GWF PF PF PF PF PF PF PF PF PF PF FWF

6 9 9 15 6 12 12 8 16 12 8 8 8 6 6 30 180

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) (a) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Alte Geschichte und Altertumskunde enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet: Lehrveranstaltungstitel Typ PF/GWF ECTS KStd. Sem. A1: Orientierungslehrveranstaltung Alte Geschichte in OL PF 0,5 0,5 1 Graz A2: Einführung in das Studium der Alten Geschichte PS PF 5 2 1 A3: Grundprobleme der Alten Geschichte VO PF 3,5 2 1 Summe 9 (b) Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 31 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 40 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

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(c) Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen [Bachelor- und Diplomarbeit] gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) Gebundenes Wahlfach (GWF)/2. Studienfach Außer den fachspezifischen Pflichtfächern sind aus einem der folgenden Bachelorstudien 24 ECTS-Anrechnungspunkte gebundene Wahlfächer zu absolvieren (gebundenes Wahlfach/GWF = 2. Studienfach): Anglistik/Amerikanistik, Archäologie (klassische und provinzialrömische Archäologie), Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Europäische Ethnologie, Französisch, Germanistik, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Kunstgeschichte, Latein, Philosophie, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Sprachwissenschaft. Wenn die Lehrveranstaltungen der fachspezifischen Pflichtfächer des Bachelorstudiums Alte Geschichte und Altertumskunde identisch sind mit den Lehrveranstaltungen der gewählten gebundenen Wahlfächer, müssen diese durch entsprechende gleichwertige Lehrveranstaltungen im gleichen Ausmaß ergänzt werden, damit die notwendigen 180 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht werden. Die 24 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Gebundenen Wahlfach setzen sich aus dem fachspezifischen Teil des Basismoduls (9 ECTS-Anrechnungspunkte) und weiteren Modulen des zweiten Studienfachs (15 ECTS-Anrechnungspunkte) zusammen.

(5) Gemeinsame Bestimmungen für den Wechsel des Studiums Wer innerhalb des ersten Studienjahres das gebundene Wahlfach vollständig absolviert hat, kann ohne Verlust an Zeit und Studienleistungen einen Wechsel in das jeweils als gebundenes Wahlfach gewählte Studium vornehmen. Sollte ein Wechsel vollzogen werden, werden die als Pflichtfach aus den Modulen A, B, C absolvierten Leistungen für das weitere Studium als gebundenes Wahlfach anerkannt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §17 Abs. 2 Z 1 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) gilt dies nicht als Studienwechsel.

(6) Basismodul Das Basismodul umfasst insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkte, die aus den obligatorisch zu absolvierenden Teilen und einem fakultativen Teil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS-Anrechnungspunkte) bestehen. Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls (30 ECTS-Anrechnungspunkte) kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen: -

Pflichtfach: fachspezifischer Teil des Basismoduls des gewählten Studiums (PF, 9 ECTS-Anrechnungspunkte) Gebundenes Wahlfach: fachspezifischer Teil des Basismoduls des als 2. Studienfach gewählten Studiums (GWF, 9 ECTSAnrechnungspunkte) Gebundenes Wahlfach: fakultätsweiter Teil des Basismoduls (GWF, 6 ECTS-Anrechnungspunkte) Freies Wahlfach: universitätsweiter Teil des Basismoduls (FWF, 6 ECTS-Anrechnungspunkte)

(a) Fakultätsweiter Teil des Basismoduls, 6 ECTS-Anrechnungspunkte (GWF) Im Rahmen des Bachelorstudiums sind 6 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem fakultätsweiten Teil des Basismoduls der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zu absolvieren. Der fakultätsweite Teil des Basismoduls der Geisteswissenschaftlichen Fakultät vermittelt eine Orientierung über die Geisteswissenschaften bzw. die an der Fakultät angebotenen Studien. Die Studierenden sollen die Charakteristika der Geisteswissenschaften und die wichtigsten wissenschaftlichen Zugänge zu den Gegenständen ihrer Forschung kennen lernen und sich der Bedeutung der Geisteswissenschaften in wissenschaftlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht bewusst werden. Im Folgenden sind die Lehrveranstaltungen mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt: Modul FB Fakultätsweiter Teil des Basismoduls GEWI (a) Typ ECTS KStd. Sem. FB 1 und Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung VO 3 GWF 2 1-2 FB 2 Themen der Geisteswissenschaften VO 3 GWF 2 1-2 oder Einführende Lehrveranstaltung aus einem 3. FB 3 VO 3 GWF 2 1-2 Studium Summe 6

9


Einschränkende Bestimmung zu FB3: Für FB3 dürfen weder Pflicht-Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Alte Geschichte und Altertumskunde noch Lehrveranstaltungen des als gebundenes Wahlfach gewählten Studiums (gemäß § 2 Abs. 4) gewählt werden. Wählbar sind hierfür nur einführende Vorlesungen aus anderen geisteswissenschaftlichen Studien. (b) Universitätsweiter Teil des Basismoduls (FWF) Es wird empfohlen, den universitätsweiten Teil des Basismoduls zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Der universitätsweite Teil des Basismoduls ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Ziele des universitätsweiten Teils des Basismoduls sind: den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien hervorzuheben, den Blick über das eigene Studium hinaus zu erweitern, eine Vorstellung von unterschiedlichen Standpunkten und Perspektiven zu bekommen sowie aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen zu erwerben. (http://www.uni-graz.at/basismodul)

(7) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Alte Geschichte und Altertumskunde wird der akademische Grad Bachelor of Arts, abgekürzt BA, verliehen.

(8) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen: (a) Vorlesung (VO): Lehrveranstaltungen, bei der die Wissensvermittlung durch Vortrag der/des Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. (b) Orientierungslehrveranstaltung (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmöglichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln. (c) Proseminar (PS): Vorstufe zu Seminaren. Sie vermitteln Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, führen in die Fachliteratur ein und behandeln exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen. (d) Übung (UE): Übungen entsprechen den praktischen beruflichen Zielen der Studien; in ihnen werden Aufgaben gelöst. (e) Vorlesung verbunden mit Übung (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des Abs. 3 Z 3 lit a (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), den praktisch-beruflichen Zielen der Diplom- und Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln. (f) Exkursion (EX): Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. Exkursionen sind Blocklehrveranstaltungen, die dem Kennenlernen kultureller Phänomene sowie fachspezifischer Ausstellungen, Museen und Institutionen dienen. Sie enthalten einen Übungsteil, der auf die Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Rahmen der Exkursionsthematik abzielt. Der Leistungsnachweis ist durch die Anfertigung einer eigenständigen Arbeit und/oder einen Exkursionsbericht zu erbringen. Das Curriculum sieht die Absolvierung von Exkursionen im In- und Ausland im Gesamtausmaß von 12 Tagen vor. (g) Tutorium (TU): Lehrveranstaltungsbegleitende Betreuungen, die von dazu qualifizierten Studierenden geleitet werden. Alle unter (c) bis (g) genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

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(9) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen (a) Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt: Vorlesung (VO) Orientierungslehrveranstaltung (OL) Tutorium (TU) Proseminar (PS) Übung (UE) Vorlesung mit Übung (VU) Exkursion (EX)

keine Beschränkung keine Beschränkung 20 25 15 25 25

(b) Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1 Pflichtfach und gebundenes Wahlfach vor freiem Wahlfach 2 Auf Grund einer Rückstellung im vorhergehenden Semester wird laut Warteliste Pflichtfach und gebundenes Wahlfach vor freiem Wahlfach gereiht. 3 Studienfortschritt (nach Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Pflicht- und gebundenen Wahlfach sowie den freien Wahlfächern des Studiums) 4 Absolvierte Semester im Studium 5 Entscheidung durch Los. Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind. Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen sowie für Studierende in besonderen Notlagen werden Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freigehalten.

§ 3 Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen (wöchentliche Kontaktstunden und begleitendes Selbststudium) können nach Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ von den Lehrenden blockartige Lehrformen für die Absolvierung des Bachelorstudiums gewählt werden. Auf Vorschlag der Lehrveranstaltungsleiterin/des Lehrveranstaltungsleiters können Teilleistungen zu Lehrveranstaltungen in alternativen Lehrformen (Fernstudienanteile, elektronische Lernplattformen) in den Unterricht eingebunden werden; ein reines Fernstudium ist nicht vorgesehen.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Bachelorstudiums Das sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 180-ECTS-Anrechnungspunkten. Es ist nach Fächern in Module gegliedert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, der Angabe, ob Pflichtfach (PF) oder Gebundenes Wahlfach (GWF) sowie mit ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.), Voraussetzungen (VOR) und empfohlener Semesterangabe (Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

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(1) Module und Lehrveranstaltungen Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst das Modul A. Modul A A1

Fachspezifisches Basismodul Alte Geschichte und Altertumskunde Orientierungslehrveranstaltung Alte Geschichte in Graz

Typ

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

OL

PF

0,5

0,5

1

A2

Grundprobleme der Alten Geschichte

VO

PF

3,5

2

1

A3

Einführung in das Studium der Alten Geschichte

PS

PF

5

2

1

9

4,5

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

PF

2

1

1

PF

4

2

1–2

6

3

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

Summe

Modul B B1 B2

Alte Geschichte und Altertumskunde im Überblick Spezielle Probleme und Forschungstendenzen in der Alten Geschichte Die griechisch-römische Welt

Typ VO/ VU UE/ VU

Summe

Modul C

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

Typ

C1

Werkzeuge und Arbeitstechniken

UE/ VU

PF

4

2

1–2

C2

Problemlösungskompetenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele

PS

PF

5

2

–*

2

Summe 9 4 * Voraussetzung für den Besuch dieser LV ist zumindest der gleichzeitige Besuch oder die Absolvierung von A3 (Einführung in das Studium der Alten Geschichte) oder eines Proseminars aus den Bachelorstudien „Archäologie“, „Latein“ oder „Griechisch“.

Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studienfach Siehe Curriculum des gewählten Fachs

Modul D

Typ

PF/GW F GWF

Summe

Gebundenes Wahlfach: Einführungsmodul/ Module aus dem 2. Studienfach Siehe Curriculum des gewählten Fachs

Typ

PF/GW F GWF

Summe

FB1 FB2 oder FB3

KStd.

VOR

Sem.

1

VOR

Sem.

-–

1–2

9

Modul E

Modul FB

ECT S 9

ECT S 15

KStd.

15

Fakultätsweites Basismodul

Typ

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung

VO

GWF

3

2

-

3

Themen der Geisteswissenschaften

VO

GWF

3

2

-

3

Einführende Lehrveranstaltungen aus einem 3. Studium

VO

GWF

3

2

-

3

6

4

Summe

12


G1

Ägäische Frühzeit

VO

PF/GW F PF

G2

Archaisches und Klassisches Griechenland

VO

PF

4

2

2

G3

Hellenismus

VO

PF

4

2

3

12

6

ECT S 4

KStd.

VOR

Sem.

2

4

Modul G

Typ

Griechische Geschichte

Summe

ECT S 4

KStd.

VOR

Sem.

2

1

Modul H

Römische Geschichte

Typ

H1

Römische Republik

VO

PF/GW F PF

H2

Römische Kaiserzeit

VO

PF

4

2

5

H3

Spätantike

VO

PF

4

2

6

12

6

ECT S 4

KStd.

VOR

Sem.

2

5

4

2

5

8

4

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

PF

4

2

3

PF

4

2

3

PF

4

2

4

PF

4

2

5

16

8

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

PF

4

2

4

PF

4

2

5

PF

4

2

6

Summe

I1

Alter Orient/Ägypten

VO

PF/GW F PF

I2

Prähistorie/Frühgeschichte

VO

PF

Modul I

Geschichte früher Kulturen und Hochkulturen

Typ

Summe

Modul J

Fokus Antike

J1

I

J2

II

J3 J4

Typ UE/ VU UE/ VU UE/ VU

III IV

UE/ VU

Summe

Modul K K1

Typ

Grund- und Hilfswissenschaften der Alten Geschichte Epigraphik/Papyrologie

K2

Numismatik

K3

Neue Medien/Museologie/Wissenschaftsgeschichte und -theorie*

UE/ VU UE/ VU UE/ VU

Summe 12 6 * Diese Lehrveranstaltungen können auch aus dem Angebot anderer Bachelorstudien gewählt werden.

13


Modul L

Historische Interpretation literarischer Quellen

L1

Literarische Quellen zur griechischen Geschichte

L2

Literarische Quellen zur römischen Geschichte

Typ UE/ VU UE/ VU

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

PF

4

2

3

PF

4

2

4

8

4

ECT S 4

KStd.

VOR

Sem.

2

3

4

2

4

Summe

Modul M

Antike Literatur

Typ

M1

Griechische Literatur im Überblick I oder II*

VO

PF/GW F PF

M2

Römische Literatur im Überblick I oder II*

VO

PF

Summe 8 4 * Diese Lehrveranstaltungen werden vom Institut für Klassische Philologie angeboten (Bachelorstudium Latein bzw. Bachelorstudium Griechisch). Modul N

Klassische Archäologie

Typ

PF/GW F

ECT S

KStd.

VOR

Sem.

N1

Einführung in die Archäologie Griechenlands (inkl. Kleinasiens und Siziliens/Unteritaliens)**

VO

PF

4

2

4

N2

Einführung in die Archäologie Italiens (insbesondere Roms)**

VO

PF

4

2

5

Summe 8 4 ** Diese Lehrveranstaltungen werden vom Institut für Archäologie angeboten (Bachelorstudium Archäologie). Modul O

Exkursion

Typ

O1

EX

PF/GW F PF

Summe

Bachelorarbeit

ECT S 6

KStd.

VOR

Sem.

3

4

6

3

6

(2) Voraussetzung für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die im Anhang I: Modulbeschreibungen enthaltenen Kriterien.

(3) Freie Wahlfächer (FWF) Während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums sind freie Wahlfächer im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Sie können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Es werden freie Wahlfächer aus den folgenden Bereichen empfohlen: • Der universitätsweite Teil des Basismoduls (6 ECTS-Anrechnungspunkte) • Frauen- und Geschlechterforschung • Praxis • Ägyptologie • Altorientalistik • Antike Randkulturen • Antike Rechtsgeschichte • Archäologie • Austria Romana

14


• • • • • • • • • • • • • • • • •

Epigraphik (Europäische) Ethnologie Etruskologie Geschichte Historiographie Historische Topographie Klassische Philologie Kunstgeschichte Museologie Mykenologie Numismatik Papyrologie Philosophie Soziologie Theologie Ur- und Frühgeschichte Volkskunde

Es können auch Lehrveranstaltungen, die dem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen dienen, Lehrveranstaltungen aus Projektmanagement, Personal- und Finanzmanagement, Lehrveranstaltungen aus den Bereichen (angewandte) Kulturwissenschaften, und Lehrveranstaltungen, die vom Zentrum für Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften (ZIMIG) angeboten werden, gewählt werden.

(4) Bachelorarbeit (α) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste, frühestens aber das fünfte Semester des Bachelorstudiums empfohlen. Mindestvoraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der Module A, B und C. (β) Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet und besteht aus einer betreuten schriftlichen Arbeit im Umfang von mindestens 25 DIN-A4-Seiten (exklusive allfälliger Abbildungen, Karten oder Pläne; 12 pt, 1 1/2-zeilig). (χ) Die Bachelorarbeit kann im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Module G, H, I, J, K, L abgefasst werden. (δ) Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt. Die Beurteilung einer Bachelorarbeit erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Verfassung erfolgt. Es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(5) Auslandsstudien Es wird den Studierenden empfohlen, ein Semester unter Nutzung der universitären Mobilitätsprogramme an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Zur Absolvierung wird das vierte Semester empfohlen. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der CurriculaKommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung (1) Arten und Durchführung von Prüfungen (a) Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch einzelne Lehrveranstaltungen vermittelt wurden. Zu Semesterbeginn sind in den Lehrveranstaltungen den Studierenden die Prüfungsanforderungen mitzuteilen. (b) Die Orientierungslehrveranstaltung (OL) ist eine Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht. Die Beurteilung der Orientierungs-Lehrveranstaltung (OL) lautet „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“. (c) Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter – das sind alle außer Vorlesungen – ist eine Anwesenheit von 80% der vorgesehen Kontaktstunden erforderlich. Zur Leistungsbewertung können Mitarbeit, Referate, Klausurarbeiten und/oder selbständig anzufertigende schriftliche Arbeiten herangezogen werden. (d) Bei Vorlesungen legt die Leiterin/der Leiter der Lehrveranstaltung den Prüfungsmodus fest. Ausgenommen sind anderweitig festgelegte und angeordnete Prüfungsmodalitäten.

15


(2) Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 der Satzung der Universität, Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, geregelt.

(3) Anerkennung von Prüfungen Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die in anderen Studien abgelegt wurden, erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) (§ 78 Abs. 1 UG).

(4) Abschluss und Gesamtbeurteilung α) Der Abschluss des Bachelorstudiums Alte Geschichte und Altertumskunde erfolgt kumulativ: Mit dem Erreichen einer positiven Beurteilung aller im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (gem. § 5 Abs. 1) und der Bachelorarbeit (gem. § 4 Abs. 3) ist das Studium abgeschlossen. β) Die Beurteilung der einzelnen Module hat soa zu erfolgen, dass der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird und jeweils alle im Modul vorgesehenen Studienleistungen eingerechnet werden. χ) Zusätzlich zur Beurteilung der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn jedes Modul und die Bachelorarbeit positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Bachelorarbeit und der Bachelorprüfung eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde. Die Freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt.

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums (1) Das Curriculum ist mit 01. 10. 2011 in Form einer weitreichenden Änderung des Curriculums 08W in Kraft getreten.

(2) Die geringfügige Änderung des Curriculums 11W, die keine Übergangsfristen für Studierende zur Folge hat, tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

§ 7 Übergangsbestimmungen (1) Studierende, die bei Inkrafttreten dieses Curriculums im Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde gemeldet sind, sind berechtigt, ihr Studium gemäß § 21 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen innerhalb des sich aus den für das Studium vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten zuzüglich zweier Semester ergebenden Zeitraumes abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2013 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. (2) Studierende, die ein Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde vor dem 1. 10. 2011 begonnen haben, sind gem. § 21 Abs. 1 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des auf sie anzuwendenden Studienplans innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2015 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. (3) Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde durch das zuständige Organ gem. § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste in Anhang III für das neue Curriculum anzuerkennen. (4) Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich dem neuen Curriculum zu unterstellen.

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Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A: Fachspezifisches Basismodul Alte Geschichte und Altertumskunde (9 ECTS- Anrechnungspunkte) Einführung in das Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde sowie in die Grundprobleme des Faches. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Studierende werden mit Hilfsmitteln und Arbeitsmethoden des Faches bekannt gemacht. Ein an ausgewählten Problemstellungen exemplarisch dargestelltes Grund- und Orientierungswissen wird vermittelt.

Inhalte

Studierende sind nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls mit den Grundproblemen des Gegenstandes des Studiums vertraut und haben einen Überblick über die grundlegende fachliche Terminologie

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen imstande sein, selbstgesteuert zu lernen und zu arbeiten, geeignete wissenschaftliche fachspezifische Literatur heranzuziehen, angeleitet einfache Fragestellungen zu er- und bearbeiten, im Team zu arbeiten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Mediengestützter Vortrag Aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht Präsentationen von Rechercheergebnissen (Referate) Diskussion Gruppenarbeit keine Jedes Semester

17


Modul B: Alte Geschichte und Altertumskunde im Überblick (6 ECTS- Anrechnungspunkte) Forschungsmeinungen zu ausgewählten Problemen der Alten Geschichte im Überblick unter besonderer Berücksichtigung der zugrundeliegenden Quellen. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, angeleitet wissenschaftliche Literatur kritisch zu lesen, die Argumentationen kontroversieller Ansichten nachzuvollziehen sowie zu den Problemfällen Literaturrecherchen durchzuführen und Bibliographien zu erstellen.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Die Studierenden sollen imstande sein, wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, Präsentationstechniken anzuwenden, sich zu präsentieren und Fragestellungen, Ideen und Überlegungen vorzustellen und zu verteidigen, konstruktives Feedback zu geben, Kritik anzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Vortrag Aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht Systematische Anleitung zum Selbststudium und zum selbstständigen Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten Präsentationen von Rechercheergebnissen (Referate) Diskussion keine Mindestens einmal im Jahr

18


Modul C: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (9 ECTS- Anrechnungspunkte) Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitstechniken anhand ausgewählter althistorischer Beispiele unter Berücksichtigung einzelner Fachgebiete der Alten Geschichte und Altertumskunde (im besonderen Chronologie, Topographie) sowie der Hilfs- und Grundwissenschaften (im besonderen Epigraphik, Numismatik, Papyrologie) Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls Kenntnisse über einschlägige Datenbanken und Recherchetools und deren Möglichkeiten besitzen sowie in der Lage sein, angeleitet althistorische Forschungsmethoden anzuwenden, Literaturrecherchen (in speziellen wissenschaftlichen Datenbanken) durchzuführen und Bibliographien zu erstellen, wissenschaftlich korrekt zu zitieren, wissenschaftliche Arbeiten zu einfachen Themenstellungen zu verfassen, ansatzweise wissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme

Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, angeleitet wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, Präsentationstechniken anzuwenden, sich zu präsentieren und Fragestellungen, Ideen und Überlegungen vorzustellen und zu verteidigen, konstruktives Feedback zu geben, Kritik anzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Vortrag Aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht Systematische Anleitung zum Selbststudium und zum selbstständigen Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten Präsentationen von Rechercheergebnissen (Referate) Diskussion Für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung C2 „Problemlösungskompetenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele“ ist der gleichzeitige Besuch oder die Absolvierung eines Proseminars „Einführung in das Studium der Alten Geschichte“ oder eines Proseminars aus den Bachelorstudien „Archäologie“ oder „Latein“ oder „Griechisch“ erforderlich. Mindestens einmal im Jahr

19


Modul D: Gebundenes Wahlfach: Fachspezifischer Teil des Basismoduls aus dem 2. Studium (9 ECTS- Anrechnungspunkte) Siehe Curriculum des gewählten Studiums.

Modul E: Gebundenes Wahlfach: Einführungsmodule/Module aus dem 2. Studium (15 ECTS- Anrechnungspunkte) Siehe Curriculum des gewählten Studiums.

Modul FB: Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (6 ECTS- Anrechnungspunkte) Geschichte und Systematik der Geisteswissenschaften Abgrenzungsfragen und Begriffsklärungen (Geisteswissenschaften – Kulturwissenschaften – Humanwissenschaften – Sozialwissenschaften etc.) Gegenstände und Methoden der Geisteswissenschaften Wertfragen in den Geisteswissenschaften und Bedeutung der Geisteswissenschaften für die Gesellschaft Stellenwert der Geisteswissenschaften im Gesamt der Wissenschaften exemplarische Fragestellungen und Antworten der Geisteswissenschaften bzw. einzelner Disziplinen (entlang eines Generalthemas oder verschiedener Themen) Grundbegriffe ausgewählter Fachgebiete der Geisteswissenschaften. Fachkompetenzen Orientierungswissen über die geisteswissenschaftlichen Studien: Basiskenntnisse über metatheoretische, methodologische und allgemeine Fragen der Geisteswissenschaften, Einblick in die Vernetzung der (Geistes-) Wissenschaften und das Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft, Kenntnis ausgewählter Fragestellungen der Geisteswissenschaften.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Lehrveranstaltungen

Methodenkompetenzen Fähigkeit zu differenzierendem, analytischem und vernetztem Denken; Fähigkeit zu systematischem Wissenserwerb und Erschließung von Informationsquellen; Fähigkeit, mit Fachleuten und Laien/Laiinnen über das erworbene Wissen zu kommunizieren. Personalkompetenzen: Reflexionsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Lernfähigkeit, Selbstständigkeit. Vorlesung, auch Ringvorlesung, mit Medienunterstützung. keine jedes Jahr „Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung“, VO, 2 Kstd., 3 ECTS „Themen der Geisteswissenschaften“, VO, 2 Kstd., 3 ECTS Einführende Lehrveranstaltung aus einem geisteswissenschaftlichen Studium, das nicht als Pflichtfach und nicht als gebundenes Wahlfach des ersten Studienabschnitts gewählt wurde; VO, 2 Kstd., 3 ECTS

20


Modul G: Griechische Geschichte (12 ECTS- Anrechnungspunkte) Grundzüge der politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Phänomene der griechischen Geschichte von der ägäischen Frühzeit bis zum Ausklang des Hellenismus. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls Kenntnisse über die Grundzüge der politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Phänomene der griechischen Geschichte von der ägäischen Frühzeit bis zum Ausklang des Hellenismus besitzen und diese überblicksartig darzustellen in der Lage sein, ebenso wie die einzelnen Faktoren in ein Gesamtbild der Epochen zu integrieren und deren Interdependenzen zu erkennen.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen imstande sein, wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, konstruktives Feedback zu geben, Kritik anzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Mediengestützter Vortrag Systematische Anleitung zum Selbststudium keine Das Modul wird einmal in 6 Semestern angeboten.

21


Modul H: Römische Geschichte (12 ECTS- Anrechnungspunkte) Grundzüge der politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Phänomene der römischen Geschichte von der Frühzeit Italiens bis zum Ausklang der Spätantike. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls Kenntnisse über die Grundzüge der politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Phänomene der römischen Geschichte von der Frühzeit Italiens bis zum Ausklang der Spätantike besitzen und diese überblicksartig darzustellen in der Lage sein, ebenso wie die einzelnen Faktoren in ein Gesamtbild der Epochen zu integrieren.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen imstande sein, wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, konstruktives Feedback zu geben, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Mediengestützter Vortrag Anleitung zum Selbststudium keine Das Modul wird einmal in 6 Semestern angeboten.

22


Modul I: Geschichte früher Kulturen und Hochkulturen (8 ECTS- Anrechnungspunkte) Grundlagen und Hauptprobleme des Alten Orients oder fakultativ Ägyptens, der Ägäischen Frühzeit oder fakultativ der Prähistorie bzw. der Frühgeschichte. In den Lehrveranstaltungen wird ein Überblick über die jeweiligen Zeitabschnitte offeriert, und es werden Fragen zu Wirtschaft und Handel, Staat und Verfassung, Religion und Kult, Wissenschaft und Kultur behandelt. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls Kenntnisse über die Grundzüge der politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Phänomene in frühen Kulturen und frühen Hochkulturen sowie Kulturen der Prähistorie und Frühgeschichte besitzen und diese überblicksartig darzustellen in der Lage sein, ebenso wie die einzelnen Faktoren in ein Gesamtbild der Epochen zu integrieren und deren Interdependenzen zu erkennen.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen imstande sein, wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, konstruktives Feedback zu geben, Kritik anzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Mediengestützter Vortrag Anleitung zum Selbststudium keine Mindestens einmal in drei Jahren.

23


Modul J: Fokus Antike (16 ECTS- Anrechnungspunkte) Paradigmatische Behandlung spezieller Fragestellungen zu politischen, sozialen, religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Phänomenen der antiken Oikumene. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls angeleitet wissenschaftliche Fragestellungen in methodischer und theoretischer Hinsicht kritisch zu untersuchen und aufzubereiten in der Lage sein, und dies sowohl hinsichtlich der in der Forschungsliteratur vorgestellten und diskutierten Lösungsansätze wie auch vor allem hinsichtlich der zugrundeliegenden antiken Quellen.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, Präsentationstechniken anzuwenden, sich zu präsentieren und Fragestellungen, Ideen und Überlegungen vorzustellen und zu verteidigen, konstruktives Feedback zu geben, Kritik anzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Multimedial unterstützter Vortrag Aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht Systematische Anleitung zum Selbststudium und zum selbstständigen Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten Präsentationen von Rechercheergebnissen (Referate) Diskussion keine Pro Semester wird mindestens eine Lehrveranstaltung für das Modul angeboten.

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Modul K: Grund- und Hilfswissenschaften der Alten Geschichte (12 ECTS- Anrechnungspunkte) Epigraphik, Papyrologie, Numismatik, Neue Medien, Museologie, Wissenschaftsgeschichte und -theorie Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls mit dem Umgang von sogenannten „Primärquellen“ mit eingeschränkter Traditionsabsicht vertraut sein und in der Lage sein, epigraphisches, numismatisches und papyrologisches Material zu sammeln, dessen Quellenwert zu erkennen, und angeleitet auszuwerten.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, wissenschaftliches Arbeiten zu organisieren, Präsentationstechniken anzuwenden, sich zu präsentieren und Fragestellungen, Ideen und Überlegungen vorzustellen und zu verteidigen, konstruktives Feedback zu geben, Kritik anzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen, Terminvorgaben einzuhalten, ökonomisches Zeitmanagement zu bewältigen. Mediengestützter Vortrag Aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht Systematische Anleitung zum Selbststudium und zum selbstständigen Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten Präsentationen von Rechercheergebnissen (Referate) Diskussion keine Das Modul wird mindestens jedes zweite Jahr angeboten.

25


Modul L: Historische Interpretation literarischer Quellen (8 ECTS- Anrechnungspunkte) Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Historische Interpretation der in literarischer Form (Historiographie, Epos, Drama, Lyrik etc.) erhaltenen antiken Quellen zu griechischen und römischen Geschichte. Fachbezogene und methodische Kompetenzen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, angeleitet die in verschiedenen literarischen Genera enthaltenen historischen Informationen zu erkennen, diese Informationen einer historischen Kritik zu unterziehen, für das jeweilige literarische Genos spezifische Probleme zu erkennen, sowie mit einschlägigen Hilfsmitteln zu arbeiten, angeleitet antike Quellen (in Übersetzung) zu studieren und auszuwerten und Sekundärliteratur kritisch zu beurteilen. Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, das Studium von Quellen und Literatur autonom zu organisieren sowie erste Fähigkeiten von eigenständigem Urteilsvermögen zu kultivieren. Multimedial unterstützter Vortrag Aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht Systematische Anleitung zum Selbststudium und zum selbstständigen Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten Präsentationen von Rechercheergebnissen (Referate) Diskussion keine Das Modul wird jedes zweite Jahr angeboten.

26


Modul M: Antike Literatur (8 ECTS- Anrechnungspunkte) Inhalte Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen) Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Überblick über die griechische und römische Literatur Die Beschreibung ist den Curricula Bachelorstudium Klassische Philologie: Latein bzw. Klassische Philologie: Griechisch zu entnehmen.

Modul N: Klassische Archäologie (8 ECTS- Anrechnungspunkte) Inhalte Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen) Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Überblick über die griechische und römische Archäologie. Die Beschreibung ist dem Curriculum Bachelorstudium Archäologie zu entnehmen.

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Modul O: Exkursion (6 ECTS- Anrechnungspunkte) Exkursionen sind Blockveranstaltungen, die dem Kennenlernen regionaler kultureller Phänomene sowie fachspezifischer Ausstellungen, Museen und Institutionen dienen. Fachbezogene und methodische Kompetenzen: Im speziellen Fall fördert die Autopsie auf der Basis erlernter Kenntnisse Anamnese und Spontaneinsicht. Der Lokalaugenschein von in den Quellen erwähnten Orten begünstigt Einsichten in geopolitische Zusammenhänge.

Inhalte

Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen)

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Studierende sollen Erfahrungen mit fremden (antiken und modernen) Kulturen, sammeln, erlernen, individuelles Verhalten an die Bedürfnisse der Gruppe anzupassen, durch gelungene Präsentation der Referate vor Ort den Erkenntnisgewinn des Kollektivs steigern, Eigenverantwortlichkeit für die Präsentation der Referate vor Ort entwickeln, Kritik und Selbstkritik entwickeln, die Fähigkeit erwerben, unerwartete Situationen in fremdem Ambiente zu meistern, Führungsqualitäten entwickeln. Fahrten zur didaktischen Aufschlüsselung antiker und rezenter Monumente im weitesten Sinn (Landschaften, Bauten, Kunstwerke und Nachempfinden des „genius loci“). Referate (mündlich und/oder schriftlich) und Protokolle. keine Mindestens einmal in zwei Jahren

28


Anhang II: Äquivalenz- und Rückrechnungslisten A: Äquivalenzlisten Auf der linken Seite der Tabelle werden die Lehrveranstaltungen/Prüfungen des auslaufenden Studienplans/Curriculums gelistet. Diese können auf äquivalente Lehrveranstaltungen/Prüfungen dieses Curriculums auf der rechten Seite der Tabelle anerkannt werden. auslaufendes Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (Version 23. 4. 2008) LV-Titel LV-Typ ECTS Einführung in das Studium PS 5 der Alten Geschichte

KStd. 2

Grundprobleme der Alten Geschichte Problemlösungskompetenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele

VO

4

2

PS

5

2

Werkzeuge und Arbeitstechniken Die griechisch-römische Welt Frühgeschichte/Hochkulturen Archaisches und Klassisches Griechenland Hellenismus Griechische Geschichte

UE

4

2

UE

4

2

UE

2

1

VO

4

2

VO UE

4 4

2 2

Römische Republik Kaiserzeit und Spätantike Römische Geschichte

VO VO UE

4 4 4

2 2 2

Alter Orient, Ägypten Ägäische Frühzeit Ur- und Frühgeschichte

VO VO VO

4 4 4

2 2 2

Antike Randvölker

VO

4

2

Griechische Literatur im Überblick I oder II Römische Literatur im Überblick I oder II Literarische Quellen zur griechischen Geschichte

VO

4

2

VO

4

2

UE

4

2

Literarische Quellen zur römischen Geschichte

UE

4

2

Einführung in die Archäologie Griechenlands

VO

4

2

Einführung in die Archäologie Roms

VO

4

2

Epigraphik Papyrologie

UE

4

2

Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (in Kraft ab 1. 10. 2011) LV-Titel LV-Typ ECTS A3: Einführung in das PS 5 Studium der Alten Geschichte A2: Grundprobleme der VO 3,5 Alten Geschichte C2: ProblemlösungskomPS 5 petenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele C1: Werkzeuge und UE 4 Arbeitstechniken B2: Die griechischUE 4 römische Welt J1-4: [je nach Inhalt:] Fokus Antike I–IV G2: Archaisches und VO 4 Klassisches Griechenland G3: Hellenismus VO 4 J1-4: [je nach Inhalt:] UE 4 Fokus Antike I–IV H1: Römische Republik VO 4 H2: Römische Kaiserzeit VO 4 J1-4: [je nach Inhalt:] UE 4 Fokus Antike I–IV I1: Alter Orient, Ägypten VO 4 G1: Ägäische Frühzeit VO 4 I2 Prähistorie / VO 4 Frühgeschichte I2: Prähistorie / VO 4 Frühgeschichte M1: Griechische Literatur VO 4 im Überblick I oder II M2: Römische Literatur VO 4 im Überblick I oder II L1: Literarische Quellen UE/VU 4 zur griechischen Geschichte L2: Literarische Quellen UE/VU 4 zur römischen Geschichte N1: Einführung in die VO 4 Archäologie Griechenlands (inkl. Kleinasiens und Siziliens/Unteritaliens) N2: Einführung in die VO 4 Archäologie Italiens (insbesondere Roms) K1: Epigraphik / UE/VU 4 Papyrologie

29

KStd. 2

2 2

2 2

2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

2

2

2

2


Numismatik EDV

UE UE

4 4

2 2

Museologie

UE

4

2

Exkursion

EX

6

K2: Numismatik K3: Neue Medien / Museologie / Wissenschaftsgeschichte und -theorie K3: Neue Medien / Museologie / Wissenschaftsgeschichte und -theorie O1: Exkursion

UE/VU UE/VU

4 4

2 2

UE/VU

4

2

EX

6

Auf der linken Seite der Tabelle werden die Lehrveranstaltungen/Prüfungen des auslaufenden Diplomstudiums Alte Geschichte und Altertumskunde gelistet. Diese können auf äquivalente Lehrveranstaltungen/Prüfungen des Curriculums Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (1. 10. 2011) auf der rechten Seite der Tabelle anerkannt werden. auslaufendes Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (Version 27. 6. 2003) LV-Titel LV-Typ ECTS SEP I: Einführung in das PS 5 Studium der Alten Geschichte SEP II: Grundprobleme der VO 4 Alten Geschichte I SEP III: Grundprobleme KO 2 der Alten Geschichte II SEP IV: UE 4 Wissenschaftsgeschichte/ Wissenschaftstheorie/Gesh cichte der Historiographie QuInt I: Epigraphik UE 4

KStd. 2

2 1 2

2

QuInt II: Numismatik QuInt III: griechische Historiographie

UE UE

4 4

2 2

QuInt IV: römische Historiographie

UE

4

2

AGA I: Archaisches und Klassisches Griechenland AGA II: Hellenismus AGA III: Römische Republik AGA IV: Kaiserzeit und Spätantike

VO

4

2

VO VO

4 4

2 2

VO

4

2

VO

4

VO

FrühKu I: Geschichte und Kulturgeschichte der altorientalischen Kulturen mit Einschluss Ägyptens FrühKu II: Geschichte und Kulturgeschichte der bronzezeitlichen udn eisenzeitlichen Kulturen des Mittelmeerraumes FrühKu III: Ur- und Frühgeschichte FrühKu IV: Antike Randvölker Exkursion

Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (in Kraft ab 1. 10. 2011) LV-Titel LV-Typ ECTS A3: Einführung in das PS 5 Studium der Alten Geschichte A2: Grundprobleme der VO 3,5 Alten Geschichte B1: Grundprobleme der KO 2 Alten Geschichte K3: Neue UE/VU 4 Medien/Museologie/Wiss enschaftsgeschichte- und theorie K1: Epigraphik / UE/VU 4 Papyrologie K2: Numismatik UE/VU 4 L1: Literarische Quellen UE/VU 4 zur griechischen Geschichte L2: Literarische Quellen UE/VU 4 zur römischen Geschichte G2: Archaisches und VO 4 Klassisches Griechenland G3: Hellenismus VO 4 H1: Römische Republik VO 4

KStd. 2

2 1 2

2 2 2

2

2 2 2

VO

4

2

2

H2: Römische Kaiserzeit oder H3: Spätantike I1: Alter Orient, Ägypten

VO

4

2

4

2

G1: Ägäische Frühzeit

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

EX

6

I2: Prähistorie / Frühgeschichte I2: Prähistorie / Frühgeschichte O1: Exkursion

EX

6

30


B: Rückrechnungslisten Auf der linken Seite der Tabelle werden alle Lehrveranstaltungen dieses Curriculums gelistet. Diese können auf äquivalente Lehrveranstaltungen/Prüfungen des auslaufenden Studienplans/Curriculums auf der rechten Seite der Tabelle anerkannt werden. Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (in Kraft ab 1. 10. 2011) LV-Titel LV-Typ ECTS A1 Alte Geschichte in Graz OL 0,5 A3Einführung in das PS 5 Studium der Alten Geschichte A2 Grundprobleme der VO 4 Alten Geschichte B1 Grundprobleme der KO 2 Alten Geschichte B2 Die griechisch-römische UE 4 Welt C1 Werkzeuge und UE 4 Arbeitstechniken C2 PS 5 Problemlösungskompetenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele G1 Ägäische Frühzeit VO 4 G2 Archaisches und VO 4 Klassisches Griechenland

KStd. 05 2

Einführung in das Studium der Alten Geschichte Grundprobleme der Alten Geschichte

2

KStd.

PS

5

2

VO

4

2

UE

4

2

UE

4

2

PS

5

2

VO VO

4 4

2 2

VO VO VO VO VO VO

4 4 4 4 4 4

2 2 2 2 2 2

Römische Geschichte Griechische Geschichte Römische Geschichte/Griechische Geschichte Frühgeschichte/Hochkulturen Epigraphik Papyrologie Numismatik EDV oder Museologie

UE UE UE

4 4 2

2 2 1

UE

2

1

UE UE UE

4 4 4

2 2 2

Literarische Quellen zur griechischen Geschichte Literarische Quellen zur römischen Geschichte Griechische Literatur im Überblick I oder II Römische Literatur im Überblick I oder II Einführung in die Archäologie Griechenlands

UE

4

2

UE

4

2

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

1 2

Die griechisch-römische Welt Werkzeuge und Arbeitstechniken Problemlösungskompetenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele Ägäische Frühzeit Archaisches und Klassisches Griechenland Hellenismus Römische Republik Kaiserzeit und Spätantike Kaiserzeit und Spätantike Alter Orient, Ägypten Ur- und Frühgeschichte

2 2

2 2

G3 Hellenismus H1Römische Republik H2 Römische Kaiserzeit H3 Spätantike I1 Alter Orient / Ägypten I2 Prähistorie / Frühgeschichte J1 Fokus Antike I J2 Fokus Antike II J3 Fokus Antike III

VO VO VO VO VO VO

4 4 4 4 4 4

2 2 2 2 2 2

UE/VU UE/VU UE/VU

4 4 4

2 2 2

J4 Fokus Antike IV

UE/VU

4

2

UE UE UE

4 4 4

2 2 2

UE

4

2

UE

4

2

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

K1 Epigraphik Papyrologie K2 Numismatik K3 Neue Medien / Museologie / Wissenschaftsgeschichte und – theorie L1 Literarische Quellen zur griechischen Geschichte L2 Literarische Quellen zur römischen Geschichte M1 Griechische Literatur im Überblick I oder II M2 Römische Literatur im Überblick I oder II N1 Einführung in die Archäologie Griechenlands (inkl. Kleinasiens und Siziliens/Unteritaliens)

auslaufendes Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (Version 23. 4. 2008) LV-Titel LV-Typ ECTS

31


Einführung in die Archäologie Italiens (insbesondere Roms) Exkursion

VO

4

EX

6

2

Einführung in die Archäologie Roms

VO

4

Exkursion

EX

6

2

Auf der linken Seite der Tabelle werden alle Lehrveranstaltungen dieses Curriculums gelistet. Diese können auf äquivalente Lehrveranstaltungen/Prüfungen des auslaufenden Studienplans/Curriculums auf der rechten Seite der Tabelle anerkannt werden. Bachelorstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (in Kraft ab 1. 10. 2011) LV-Titel LV-Typ ECTS A1 Alte Geschichte in Graz OL 0,5 A3Einführung in das PS 5 Studium der Alten Geschichte A2 Grundprobleme der VO 4 Alten Geschichte B1 Grundprobleme der KO 2 Alten Geschichte B2 Die griechisch-römische UE 4 Welt C1 Werkzeuge und UE 4 Arbeitstechniken C2 PS 5 Problemlösungskompetenz anhand ausgewählter althistorischer Beispiele G1 Ägäische Frühzeit VO 4

auslaufendes Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde (Version 27. 6. 2003) LV-Titel LV-Typ ECTS

KStd. 05 2

SEP I: Einführung in das Studium der Alten Geschichte SEP II: Grundprobleme der Alten Geschichte SEP III: Grundprobleme der Alten Geschichte

2 1

KStd.

PS

5

2

VO

4

2

KO

2

1

VO

4

2

VO

4

2

VO VO VO VO VO

4 4 4 4 4

2 2 2 2 2

VO

4

2

VO/UE

4

2

UE UE UE

4 4 4

2 2 2

UE

4

2

2 2 2

2

G2 Archaisches und Klassisches Griechenland

VO

4

2

G3 Hellenismus H1Römische Republik H2 Römische Kaiserzeit H3 Spätantike I1 Alter Orient / Ägypten

VO VO VO VO VO

4 4 4 4 4

2 2 2 2 2

I2 Prähistorie / Frühgeschichte J1 Fokus Antike I–IV

VO

4

2

UE/VU

4

2

K1 Epigraphik Papyrologie K2 Numismatik K3 Neue Medien / Museologie / Wissenschaftsgeschichte und – theorie

UE UE UE

4 4 4

2 2 2

L1 Literarische Quellen zur griechischen Geschichte

UE

4

2

Geschichte und Kulturgeschichte der bronzezeitlichen und eisenzeitlichen Kulturen des Mittelmeerraumes Archaisches und Klassisches Griechenland Hellenismus Römische Republik Kaiserzeit und Spätantike Kaiserzeit und Spätantike Geschichte und Kulturgeschichte der altorientalischen Kulturen mit Einschluss Ägyptens Ur- und Frühgeschichte Je nach Schwerpunkt anrechenbar für PolG, SozWG, WissG, GrundW oder KultG QuInt I: Epigraphik QuInt II: Numismatik GrundW II oder SEP IV: Wissenschaftsgeschichte ... QuInt III: griechische Historiographie

32


L2 Literarische Quellen zur römischen Geschichte M1 Griechische Literatur im Überblick I oder II M2 Römische Literatur im Überblick I oder II N1 Einführung in die Archäologie Griechenlands (inkl. Kleinasiens und Siziliens/Unteritaliens) Einführung in die Archäologie Italiens (insbesondere Roms) Exkursion

UE

4

2

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

VO

4

2

EX

6

33

QuInt IV: römische Historiographie

UE

4

Exkursion

EX

6

2


Curriculum für das Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Masterstudiums bilden das Universitätsgesetz 2002 (UG) und die Satzung der Karl-FranzensUniversität, Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen. Der Senat hat am 13. April 2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z. 10 des UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde erlassen.

Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeines (1) Gegenstand des Studiums (2) Bildungsziele des Studiums (3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen (4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt § 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zulassungsbedingungen (2) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten (3) Dauer und Gliederung des Studiums (4) Akademischer Grad (5) Lehrveranstaltungstypen (6) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen § 3 Lehr- und Lernformen § 4 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Die Leistungen in den Pflicht-, Gebundenen und Freien Wahlfächern (2) Gebundenen Wahlfächer (GWF) (3) Freie Wahlfächer (FWF) (4) Masterarbeit (5) Auslandsstudien § 5 Prüfungsordnung (1) Arten der Prüfungen (2) Masterprüfung (3) Wiederholungen von Prüfungen (4) Anerkennung von Prüfungen (5) Abschluss und Gesamtbeurteilung § 6 In-Kraft-Treten des Curriculums § 7 Übergangsbestimmungen Anhang I: Modulbeschreibungen Anhang II: Äquivalenz- und Rückrechnungslisten

34


§ 1 Allgemeines (1) Gegenstand des Studiums Die Alte Geschichte versucht die großen Leitlinien jenes räumlich und zeitlich nicht verbindlich umrissenen Komplexes aufzuzeigen, den man gemeinhin mit dem Etikett 'Antike' versieht. Dieses Gebilde umfasst die frühen Hochkulturen, die bronzezeitlichen Kulturen der Ägäis und Altitaliens und das griechisch-römische Altertum (einschließlich der Randvölker) bis in das 6. Jh. n. Chr., wobei räumlich auch die gesamte Oikumene vom alten China bis nach Mittel- und Südamerika in die (vergleichende) Betrachtung einbezogen wird, und zeitlich Ausblicke sowohl in die Prähistorie als auch in die mittelalterliche, neuere und neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des Nachlebens der Antike selbstverständlich sind. Vorwiegend der materiellen Hinterlassenschaft dieser 'Antike' widmet sich die Altertumskunde, mit dem primären Anliegen, die Realien der menschlichen Lebenswelt und die Grundbedürfnisse des Daseins – von den Jenseitsvorstellungen bis zu den Essgewohnheiten – zu erfassen und so aufzubereiten, dass von diesen allgemeinen Voraussetzungen menschlichen Handelns – eben den 'Altertümem' – ausgehend versucht werden kann, die Antriebskräfte für die historischen Abläufe durchschaubar zu machen. Alte Geschichte und Altertumskunde bedingen und ergänzen einander solcherart als Betrachtungsweisen auf dem unüberschaubaren Feld menschlicher Erinnerungen und Hinterlassenschaften. Für die Alte Geschichte gilt zumindest im gleichen Maß wie für das Fach Geschichte an sich die von Menschen offenbar gewünschte Verpflichtung zu weitreichender und möglichst dichter Erinnerung an Ereignisse, Phänomene und Zustände der Vergangenheit. Aus der Abgeschlossenheit des von der Alten Geschichte bearbeiteten Bereichs resultieren Verknüpfungsmöglichkeiten zu strukturell vergleichbaren Erscheinungen späterer Epochen und damit auch eine bestimmte Beeinflussung des Wertesystems. Die Gesichtspunkte von 'Alterität' und 'Vertrautheit' gelten besonders für die Alte Geschichte, Konstanz und Wandel werden besonders bei Betrachtung langfristiger Perspektiven erkennbar. Neben dem bisher Gesagten darf an die grundsätzliche Wichtigkeit des Faches für die Beurteilung und Wertung der Entwicklung allgemeinmenschlicher Phänomene wie Arbeit, Sport, Armut, Magie und Religion, Sterben und Tod, Erotik und Sexualität etc. erinnert werden. Dem Fach Alte Geschichte und Altertumskunde kommt in gewisser Hinsicht eine wissenschaftliche Kontrollfunktion bei der Beurteilung der Entstehung der Weltreligionen (Christentum etc.) und dogmatischer Weltanschauungen (Marxismus, dialektischer Materialismus, Rassenlehre etc.) zu. Durch die Anwendung der Prinzipien der Vergleichenden Geschichtswissenschaft können für Erscheinungen wie Xenophobie, Völkerklischees und Herrschaftsformen Erklärungsvorschläge gemacht werden. Ähnlich und von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, dass im Zuge der Diskussion über die Stellung der Frau und in weiterer Folge im Rahmen der Frauen- und Geschlechterforschung (Genderstudies) die Alte Geschichte immer wieder entweder als Stichwortgeber oder zur Legitimation von (durchaus kontroversiellen) Positionen benutzt wurde, was einem angeregten Dialog förderlich war und ist.

(2) Bildungsziele des Studiums • • •

Vertiefung des in einem fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums erworbenen Basis- und Orientierungswissens. Einsichten in die Methoden und theoretischen Grundlagen des Faches Alte Geschichte und Altertumskunde zur kritischen Reflexion des zu erwerbenden Wissens. Interpretation, Auswertung und Einordnung der Inhalte historiographischer, epigraphischer und numismatischer Quellen im wissenschaftlichen Diskurs.

Der Einsatz unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen zielt darauf ab, Studierende systematisch auf diverse Anforderungen ihres späteren Berufslebens vorzubereiten. Demgemäß soll sowohl auf individueller Basis als auch in Teamarbeit Wissensmanagement im weitesten Sinn des Wortes, von der Recherche über Sammlung und Ordnung bis zur Präsentation in Stichworten auf Handouts oder in ausformulierter Form, in Vortrag oder Diskussion geübt und damit nicht zuletzt Teamfähigkeit trainiert und soziale Kompetenz erworben werden.

(3) Qualifikationsprofil und Kompetenzen Der „Mehrwert“ des zu absolvierenden Masterstudiums im Verhältnis zu einem fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums besteht in einem vertieften Verständnis für wissenschaftliches Arbeiten und methodisches Vorgehen sowie in der Fähigkeit zu Problemlösungen im Bereich des Humanen und Humanistischen.

35


Spezielle Qualifikationen, die vermittelt und erworben werden sollen: • Arbeit mit antiken Quellen Eigenständiges Erschließen der unterschiedlichen originalsprachlichen schriftlichen und materiellen Quellen durch methodisches Vorgehen. Kritische und methodisch korrekte Analyse der in den Quellen enthaltenen Informationen. • Arbeit mit modernen Informationsspeichern Qualitative Selektion der in traditionellen (Bücher, Zeitschriften etc.) und „neuen” (CD-ROM, Internet etc.) Wissensspeichern verfügbaren Informationen. • Auswertung Methodisch nachvollziehbare und umfassende Synopse der unterschiedlichen Informationen aus den Quellen und den Fachpublikationen. Fähigkeit zur Einordnung dieser Informationen in die aktuelle Forschungsdiskussion und Bestimmung ihrer Wertigkeit, sowohl innerhalb des Faches als auch im Rahmen anderer Disziplinen (Politikwissenschaft, Soziologie, Kulturwissenschaften etc.). Anwenden der unterschiedlichen für diese Wissenschaftszweige spezifischen Kriterien/Beurteilungskriterien. Erkennen der komplexen Wechselbeziehungen zwischen diesen Bereichen. Erfassen der Interdependenz zwischen den genannten heuristischen Kategorien und den natürlichen Umweltbedingungen (Landschaft, Klima etc.). • Weitergabe Forschungsergebnisse in einer Form, die es der (Fach)Wissenschaft ermöglicht, das Zustandekommen nachzuvollziehen und die Aussagen intersubjektiv zu verifizieren oder zu falsifizieren. Präsentation in wissenschaftlichen Publikationen bzw. in der Lehre und in Fachvorträgen. Außerhalb des Wissenschaftsbetriebes im Rahmen von weiterbildenden Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen oder der Organisation von Reisen etc. sowie Veröffentlichungen in nichtwissenschaftlichen Publikationsorganen. Allgemeine Qualifikationen, die vermittelt und erworben werden sollen: Kenntnisse von Fremdsprachen, sowohl von antiken als auch modernen zur sinnvollen Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs. Ebenso wird vertiefte Einsicht in interkulturelle Probleme und Inhalte und ein daraus resultierendes differenziertes Verständnis fremder Kulturen unter dem Gesichtspunkt von Alterität und Vertrautheit erzielt. Beziehen kritischer Positionen gegenüber wissenschaftlichen und populären Auffassungen und Ideologien, besonders wenn solche sich historischer Argumente zur Legitimation bedienen.

(4) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Das Masterstudium der Studienrichtung Alte Geschichte und Altertumskunde vermittelt eine wissenschaftliche Vorbildung für berufliche Tätigkeiten in vielen Berufsfeldern/Institutionen: • • • • • • • • • • • • •

Tätigkeit im Bereich von Lehre an Universitäten und Fachhochschulen Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten Gutachtertätigkeit Wissenschaftlicher Dienst an Museen, in Bibliotheken und Sammlungen Ausstellungswesen Denkmalpflege Erwachsenenbildung, Fortbildung (Volkshochschulen und verwandte Einrichtungen) Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Freizeitindustrie und Tourismus (Reiseplanung, -führung und -begleitung, Beratung, Organisation) Kulturmanagement (inhaltliche und organisatorische Planung, Organisation und Durchführung von Kultur- und Bildungsveranstaltungen) Zeitungs- und Verlagswesen, Buchhandel und Literaturbetrieb Allgemeine Verwaltung und Politik, insbesondere Kulturverwaltung und -politik Wirtschaft

36


§ 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG 2002 das Rektorat.

(2) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (§ 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten. Gemäß § 12 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität und § 51 Abs. 2 Z. 26 UG 2002 entspricht ein ECTSAnrechungspunkt einem Gesamtaufwand von 25 Arbeitsstunden.

(3) Dauer und Gliederung des Studiums Das Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde ist in vier Semester gegliedert und umfasst gem. § 54 Abs. 3 UG 2002 einen Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 84 in den Pflichtfächern (PF), 20 im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer (GWF) und 16 in den freien Wahlfächern (FWF). Sie sind folgenden Modulen und anderen Leistungen zugeordnet: ECTS Module Modul A: Politische Geschichte des Altertums PF 14 Modul B: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Altertums PF 10 Modul C: Kulturgeschichte des Altertums PF 14 Modul D: Grundwissenschaften und Traditionstransfer PF 10 Modul E: Präsentation und Kritik wissenschaftlicher Ergebnisse PF 6 Modul F: Politische Geschichte des Altertums Vertiefung * GWF 8/10/12 Modul G: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Altertums Vertiefung * GWF 8/10/12 Modul H: Kulturgeschichte des Altertums Vertiefung * GWF 8/10/12 Modul I: Grundwissenschaften und Traditionstransfer Vertiefung * GWF 8/10/12 Masterarbeit PF 20 Masterprüfung PF 10 FWF 16 Freie Wahlfächer GESAMT 120 Anmerkung: PF = Pflichtfach, GWF = gebundenes Wahlfach, FWF = freies Wahlfach * Die Gebundene Wahlfächer betragen insgesamt 20 ECTS-Anrechnungspunkte (siehe Gebundene Wahlfächer § 4 Abs.2). Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der Pflichtfächer (Modul A-D) gewählt wurden, dürfen nicht mehr im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer gewählt werden.

(4) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen.

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(5) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen: (h) Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. (i) Übungen (UE): Übungen haben den praktischen beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen; in ihnen werden Aufgaben gelöst. (j) Vorlesung verbunden mit Übung (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des Abs. 3 Z 3 lit a (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), den praktisch-beruflichen Zielen der Diplom- und Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln. (k) Privatissima (PV): Privatissima sind spezielle Forschungsseminare. Alle unter (a) bis (d) genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(6) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen Die Teilnehmerinnenzahl und Teilnehmerzahl bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist bei Seminaren (SE), Übungen (UE), Vorlesungen verbunden mit Übung (VU) und Privatissima (PV) auf 18 beschränkt. Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1 Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach. 2 Auf Grund einer Rückstellung im vorhergehenden Semester wird laut Warteliste Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach gereiht. 3 Studienfortschritt (nach Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Pflicht- und gebundenen Wahlfach sowie den Freien Wahlfächern des Studiums) inkl. Masterstudienbonus (180 ECTS) 4 Absolvierte Semester im Studium 5 Entscheidung durch Los Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind. Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen sowie für Studierende in besonderen Notlagen werden Plätze im Ausmaß von 10 Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freigehalten.

§ 3 Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen (wöchentliche Kontaktstunden und begleitendes Selbststudium) können nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ von den Lehrenden blockartige Lehrformen für die Absolvierung des Masterstudiums gewählt werden. Auf Vorschlag der Lehrveranstaltungsleiterin/des Lehrveranstaltungsleiters können Teilleistungen zu Lehrveranstaltungen in alternativen Lehrformen (Fernstudienanteile, elektronische Lernplattformen) in den Unterricht eingebunden werden.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Es ist nach Fächern in Module gegliedert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Abkürzung, Titel, Typ, ECTSAnrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und empfohlener Semesterangabe (Sem.) genannt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

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(1) Die Leistungen in den Pflicht-, Gebundenen und Freien Wahlfächern verteilen sich wie folgt Modul Modul A: Politische Geschichte des Altertums

Modul B: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Altertums

Modul C: Kulturgeschichte des Altertums

Modul D: Grundwissenschaften und Traditionstransfer Modul E: Präsentation und Kritik wissenschaftlicher Ergebnisse Modul F-I: Vertiefung Gebundene Wahlfächer Vertiefung in zwei der angebotenen Module (Modul A: Politische Geschichte des Altertums, Modul B: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Altertums, Modul C: Kulturgeschichte des Altertums, Modul D: Grundwissenschaften und Traditionstransfer) im Umfang von mindestens 8 ECTSAnrechnungspunkten pro gewähltem Modul. Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der Pflichtfächer (Modul A-D) gewählt wurden, dürfen nicht mehr im Rahmen der Gebunden Wahlfächer gewählt werden. Freie Wahlfächer Masterarbeit Masterprüfung

LV A1 A2 A3 B1 B2 C1 C2 C3 D1 D2 D3 E1

Typ SE UE/VU UE/VU SE UE/VU SE UE/VU UE/VU UE/VU UE/VU UE/VU PV

KStd. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2

GESAMT

ECTS 6 4 4 6 4 6 4 4 4 4 2 6

Sem. 3 1 2 2 1 2 1 3 1 2 3 4

20

1-3

16 20 10 120

1-4 4 4

Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die im Anhang I: Modulbeschreibungen enthaltenen Kriterien.

(2) Gebundene Wahlfächer (GWF) Im Laufe des Masterstudiums müssen Gebundene Wahlfächer im Umfang von 20 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden. Die Gebundenen Wahlfächer dienen der Vertiefung bzw. Spezialisierung im Rahmen der Pflichtfächer (Modul A-D). Es sind zwei der vier Vertiefungs-Module (Modul F-I) zu wählen. Pro gewähltem Modul müssen mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte erworben werden.

(3) Freie Wahlfächer (FWF) Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 ECTSAnrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Sie sollen das Studium der Alten Geschichte und Altertumskunde in sinnvoller Weise in zeitlicher, räumlicher und/oder methodischer Hinsicht erweitern und vertiefen. Es wird empfohlen, ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen aus den nachfolgend angeführten Fächern zu absolvieren: • Ägyptologie • Altorientalistik • Antike Randkulturen • Antike Rechtsgeschichte • Archäologie

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• • • • • • • • • • • • • • • • • •

Austria Romana Epigraphik (Europäische) Ethnologie Etruskologie Geschichte Historiographie Historische Topographie Klassische Philologie Kunstgeschichte Museologie Mykenologie Numismatik Papyrologie Philosophie Soziologie Theologie Ur- und Frühgeschichte Volkskunde

Es können auch Lehrveranstaltungen, die dem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen dienen, Lehrveranstaltungen aus Projektmanagement, Personal- und Finanzmanagement, Lehrveranstaltungen aus den Bereichen (angewandte) Kulturwissenschaften, Frauen- und Geschlechterforschung und Lehrveranstaltungen, die vom Zentrum für Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften (ZIMIG) angeboten werden, gewählt werden.

(4) Masterarbeit (a) Im zweiten Jahr des Masterstudiums ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen (§ 51 Abs. 1 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG 2002). (b) Die Masterarbeit wird mit 20 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. (c) Die Masterarbeit kann innerhalb der Module A: Politischer Geschichte, B: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, C: Kulturgeschichte oder D: Grundwissenschaften und Traditionstransfer geschrieben werden.

(5) Auslandsstudien Es wird den Studierenden empfohlen, ein Semester – unter Nutzung der universitären Mobilitätsprogramme – an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Zur Absolvierung wird das zweite Semester empfohlen. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- und gebundenes Wahlfach anerkannt. Die Gleichwertigkeit von Prüfungen anderer Universitäten ist vor Beginn des Auslandsaufenthaltes mit Bescheid festzustellen („Vorausbescheid“, § 78 Abs. 5 UG 2002).

§ 5 Prüfungsordnung (1) Arten der Prüfungen (a) Alle Prüfungen außer der Masterprüfung sind Lehrveranstaltungsprüfungen. (b) Die Masterprüfung ist als kommissionelle Gesamtprüfung im Umfang von 10 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. (c) Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch einzelne Lehrveranstaltungen vermittelt wurden. Zu Semesterbeginn sind in den Lehrveranstaltungen den Studierenden die Prüfungsanforderungen mitzuteilen. (d) Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von 80 % erforderlich. Zur Leistungsbewertung können Mitarbeit, Referate, Klausurarbeiten und/oder selbstständig anzufertigende schriftliche Arbeiten (z. B. Seminararbeiten) herangezogen werden.

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(2) Masterprüfung Die Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung sind die positive Absolvierung aller Module des Studiums, der freien Wahlfächer sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. Die Masterprüfung ist als kommissionelle Prüfung im Ausmaß von 10 ECTS-Anrechnungspunkten und im Umfang von einer Stunde vor einem Prüfungssenat mündlich abzulegen. Der Prüfungsenat besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Prüfungsfach ist eine Prüferin/ein Prüfer vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen (§§ 23, 24 und 32 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Eines der beiden Prüfungsfächer hat im Zusammenhang mit dem Thema der Masterarbeit zu stehen, das zweite Prüfungsfach ist aus folgenden Fächern (nicht jenes der Masterarbeit) zu wählen: Politische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kulturgeschichte oder Grundwissenschaften und Traditionstransfer.

(3) Wiederholungen von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist im § 35 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Anerkennung von Prüfungen Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) (§ 78 Abs. 1 UG 2002).

(5) Abschluss und Gesamtbeurteilung (a) Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen. (b) Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird. (c) Zusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn jedes Modul sowie die Masterarbeit und Masterprüfung positiv beurteilt wurde, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Module sowie der Masterarbeit und der Masterprüfung die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde. Die Freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt.

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums (1) Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. (2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. 10. 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangsbestimmungen (1) Studierende, die vor dem 1. 10. 2011 ein Magister- bzw. Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde begonnen haben, sind gem. § 21 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des auf sie anzuwendenden Studienplans innerhalb von 6 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2014 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. (2) Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Curriculum Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde durch das zuständige Organ gem. § 78 UG 2002 und entsprechend der Äquivalenzliste in Anhang III anzuerkennen. (3) Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich dem neuen Curriculum zu unterstellen.

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Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A: Politische Geschichte des Altertums (14 ECTS)

Inhalte

Politische Geschichte Ereignisgeschichte – Strukturgeschichte Militärwesen Entwicklung des militärischen Geschehens in der griechischen und römischen Welt Strukturen- und Organisationsformen militärischer Abläufe altertumskundliche Aspekte: Waffen, Ausrüstung und Gerätschaften Staatstheorien Rechts- und Verfassungsgeschichte Entwicklungs- und Organisationsformen von Verfassungen der griechischen und römischen Welt Formen der Verwaltung Entwicklung und Ausbildung antiker Rechtssysteme im Vergleich Vermittlung von Fachwissen sowie fachbezogener und methodischer Kompetenzen: Kenntnis der oben angeführten Inhalte Interdependenzen wirtschaftlicher, kultureller und politischer Gegebenheiten sowie deren Veränderungen Das Individuum und seine Handlungsoptionen Einsichten in die strukturellen Verknüpfungen und Besonderheiten antiker Ereignis- und Phänomengeschichte Erkennen ihrer Auswirkungen für die nachfolgenden Zeiten (Rezeption) Einsatz universalhistorischer Betrachtungsansätze auf der bereits erworbenen gediegenen und im Idealfall spontan abrufbaren Kenntnisbasis Schärfung des Bewusstseins für unterschiedliche Quellengattungen Studierende erlernen, traditionelle und neue Wege der Quellenbenutzung zu beschreiten, historische Fragestellungen eigenständig zu entwickeln.

Lernziele des Angebots

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Die zu erwerbenden Kompetenzen differieren nach Art der in den Modulen angebotenen Lehrveranstaltungstypen. Studierende erlernen eigenständiges Arbeiten die Beschaffung und Bearbeitung von Primärmaterial und Sekundärliteratur die Auswertung und Präsentation von aus Quellen und Sekundärliteratur gewonnenen Ergebnissen die Einteilung der Arbeitszeit verantwortungsbewussten Umgang mit Terminvorgaben (Selbst-)Kritischen Einsatz von Kreativität für Analyse von Problemen Synopsis von Lösungsmöglichkeiten kritisches Bewusstsein für die Interdependenz von gegenwärtigen Ereignissen und geschichtlichen Prozessen kritisches Überdenken eigener (wissenschaftlicher) Positionen, Werte und Perspektiven eloquenten wissenschaftlichen Diskurs Teamfähigkeit Vortrag gebundenes Unterrichtsgespräch mit Diskussionsbeteiligung der Studierenden Gruppenarbeit Referate keine mindestens ein Mal pro Jahr

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Modul B: Sozial - und Wirtschaftsgeschichte (10 ECTS)

Inhalte

Geschichte von Arbeit und Wirtschaft Handel – Verkehr – Technik – Agrargeschichte Sozialgeschichte Individuum und Gesellschaft Phänomene von Masse und Individuum materielle Lebensgrundlagen antiker Gesellschaften Hierarchien antiker Gesellschaften Konstanz und Wandel in antiken Gesellschaften Geschichte der Sexualität Gender-Studies soziale, ethnische und kulturelle (Rand)Gruppen Demographie Vermittlung von Fachwissen sowie fachbezogener und methodischer Kompetenzen Kenntnis der oben angeführten Inhalte Interdependenzen wirtschaftlicher, kultureller und politischer Gegebenheiten sowie deren Veränderungen Das Individuum und seine Handlungsoptionen Einsichten in die strukturellen Verknüpfungen und Besonderheiten antiker Ereignisund Phänomengeschichte Erkennen ihrer Auswirkungen für die nachfolgenden Zeiten (Rezeption) Einsatz universalhistorischer Betrachtungsansätze auf der bereits erworbenen gediegenen und im Idealfall spontan abrufbaren Kenntnisbasis Schärfung des Bewusstseins für unterschiedliche Quellengattungen Studierende erlernen, Quellen zu verbinden zu vergleichen, traditionelle und neue Wege der Quellenbenutzung zu beschreiten, historische Fragestellungen eigenständig zu entwickeln.

Lernziele des Angebots

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Die zu erwerbenden Kompetenzen differieren nach Art der in den Modulen angebotenen Lehrveranstaltungstypen. Studierende erlernen eigenständiges Arbeiten die Beschaffung und Bearbeitung von Primärmaterial und Sekundärliteratur die Auswertung und Präsentation von aus Quellen und Sekundärliteratur gewonnenen Ergebnissen die Einteilung der Arbeitszeit verantwortungsbewussten Umgang mit Terminvorgaben (Selbst-)Kritischen Einsatz von Kreativität für Analyse von Problemen Synopsis von Lösungsmöglichkeiten kritisches Bewusstsein für die Interdependenz von gegenwärtigen Ereignissen und geschichtlichen Prozessen kritisches Überdenken eigener (wissenschaftlicher) Positionen, Werte und Perspektiven eloquenten wissenschaftlichen Diskurs Teamfähigkeit Vortrag gebundenes Unterrichtsgespräch mit Diskussionsbeteiligung der Studierenden Gruppenarbeit Referate keine mindestens ein Mal pro Jahr

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Modul C: Kulturgeschichte des Altertums (14 ECTS)

Inhalte

Geistesgeschichte Mentalitätsgeschichte Sportgeschichte Religionsgeschichte Philosophie Literatur Kunst Wissenschaften Thanatologie oder ähnliche Inhalte Vermittlung von Fachwissen sowie fachbezogener und methodischer Kompetenzen: Kenntnis der oben angeführten Inhalte Interdependenzen wirtschaftlicher, kultureller und politischer Gegebenheiten sowie deren Veränderungen Das Individuum und seine Handlungsoptionen Einsichten in die strukturellen Verknüpfungen und Besonderheiten antiker Ereignis- und Phänomengeschichte Erkennen ihrer Auswirkungen für die nachfolgenden Zeiten (Rezeption) Einsatz universalhistorischer Betrachtungsansätze auf der bereits erworbenen gediegenen und im Idealfall spontan abrufbaren Kenntnisbasis Schärfung des Bewusstseins für unterschiedliche Quellengattungen Studierende erlernen, Quellen zu verbinden und zu vergleichen, traditionelle und neue Wege der Quellenbenutzung zu beschreiten, historische Fragestellungen eigenständig zu entwickeln.

Lernziele des Angebots

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Die zu erwerbenden Kompetenzen differieren nach Art der in den Modulen angebotenen Lehrveranstaltungstypen. Studierende erlernen eigenständiges Arbeiten die Beschaffung und Bearbeitung von Primärmaterial und Sekundärliteratur die Auswertung und Präsentation von aus Quellen und Sekundärliteratur gewonnenen Ergebnissen die Einteilung der Arbeitszeit verantwortungsbewussten Umgang mit Terminvorgaben (Selbst-)Kritischen Einsatz von Kreativität für Analyse von Problemen Synopsis von Lösungsmöglichkeiten kritisches Bewusstsein für die Interdependenz von gegenwärtigen Ereignissen und geschichtlichen Prozessen kritisches Überdenken eigener (wissenschaftlicher) Positionen, Werte und Perspektiven eloquenten wissenschaftlichen Diskurs Teamfähigkeit Vortrag gebundenes Unterrichtsgespräch mit Diskussionsbeteiligung der Studierenden Gruppenarbeit Referate keine mindestens ein Mal pro Jahr

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Modul D: Grundwissenschaften und Traditionstransfer (10 ECTS)

Inhalte

Historische Topographie Epigraphik Numismatik Papyrologie Griechische Historiographie Römische Historiographie Neue Medien in den Altertumswissenschaften Wissenschaftsgeschichte Wissenschaftstheorie Rezeptionsgeschichte oder ähnliche Inhalte Vermittlung von Fachwissen sowie fachbezogener und methodischer Kompetenzen: Kenntnis der oben angeführten Inhalte Interdependenzen wirtschaftlicher, kultureller und politischer Gegebenheiten sowie deren Veränderungen Das Individuum und seine Handlungsoptionen Einsichten in die strukturellen Verknüpfungen und Besonderheiten antiker Ereignis- und Phänomengeschichte Erkennen ihrer Auswirkungen für die nachfolgenden Zeiten (Rezeption) Einsatz universalhistorischer Betrachtungsansätze auf der bereits erworbenen gediegenen und im Idealfall spontan abrufbaren Kenntnisbasis Schärfung des Bewusstseins für unterschiedliche Quellengattungen Studierende erlernen, Quellen zu verbinden und zu vergleichen, traditionelle und neue Wege der Quellenbenutzung zu beschreiten, historische Fragestellungen eigenständig zu entwickeln.

Lernziele des Angebots

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Die zu erwerbenden Kompetenzen differieren nach Art der in den Modulen angebotenen Lehrveranstaltungstypen. Studierende erlernen eigenständiges Arbeiten die Beschaffung und Bearbeitung von Primärmaterial und Sekundärliteratur die Auswertung und Präsentation von aus Quellen und Sekundärliteratur gewonnenen Ergebnissen die Einteilung der Arbeitszeit verantwortungsbewussten Umgang mit Terminvorgaben (Selbst-)Kritischen Einsatz von Kreativität für Analyse von Problemen Synopsis von Lösungsmöglichkeiten kritisches Bewusstsein für die Interdependenz von gegenwärtigen Ereignissen und geschichtlichen Prozessen kritisches Überdenken eigener (wissenschaftlicher) Positionen, Werte und Perspektiven eloquenten wissenschaftlichen Diskurs Teamfähigkeit Vortrag gebundenes Unterrichtsgespräch mit Diskussionsbeteiligung der Studierenden Gruppenarbeit Referate Mitwirkung an region- und länderübergreifenden Projekten zum Einsatz von Fertigkeiten aus den genannten Bereichen Keine mindestens ein Mal pro Jahr

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Modul E: Präsentation und Kritik wissenschaftlicher Ergebnisse (6 ECTS)

Inhalte

Lernziele des Angebots

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots

Im Privatissimum erfolgt einerseits eine Vertiefung der Betreuungssituation von Master-Arbeiten durch öffentlichen Diskurs der Ergebnisse und andererseits eine Erweiterung von einschlägigen Spezialkenntnissen durch Bearbeitung von ausgewählten Themata. Fachbezogene, methodischer und soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen: Weiterentwicklung (auf Masterniveau) der in den Modulen A-D erworbenen Schlüsselqualifikationen und sozialen Kompetenzen Perfektion des wissenschaftlichen Diskurses Anwendung von Präsentationstechniken im Rahmen der Vorstellung und Verteidigung der Master-Arbeiten Diskussion eigener und fremder Forschungsergebnisse durch Simulierung von Kongresssituationen Module A-D mindestens ein Mal pro Jahr

Modul F-I: Gebundene Wahlfächer (20 ECTS) Da Modul F-I eine Vertiefung bzw. Spezialisierung innerhalb der Pflichtmodule darstellen, können die Modulbeschreibungen aus den Modulbeschreibungen der Pflichtmodule A-D entnommen werden.

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Anhang II: Äquivalenzliste Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde für das Masterstudium Alte Geschichte und Altertumskunde A: Politische Geschichte Masterstudium A1 A2 A3

Typ SE UE/VU UE/VU

KStd. 2 2 2

ECTS 6 4 4

Diplomstudium PolG III Polg I oder II Polg I oder II

Typ SE UE UE

SWS 2 2 2

ECTS 6 4 4

Typ SE UE/VU UE/VU

KStd. 2 2 2

ECTS 6 4 4

Diplomstudium SozWG III SozWG I oder II SozWG I oder II

Typ SE UE UE

SWS 2 2 2

ECTS 6 4 4

Typ SE UE/VU UE/VU

KStd. 2 2 2

ECTS 6 4 4

Diplomstudium KultG I oder II KultG I oder II

Typ SE UE UE

SWS 2 2 2

ECTS 6 4 4

ECTS 4 4 4

Diplomstudium GrundW I oder II GrundW I oder II GrundW I oder II

Typ UE UE UE

SWS 2 2 2

ECTS 4 4 4

Diplomstudium Privatissimum

Typ PV

SWS 2

ECTS 6

B: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Masterstudium B1 B2 B2 C: Kulturgeschichte Masterstudium C1 C2 C3

D: Grundwissenschaften und Traditionstransfer Masterstudium D1 D2 D3

Typ UE/VU UE/VU UE/VU

KStd. 2 2 2

E: Präsentation und Kritik wissenschaftlicher Ergebnisse Masterstudium E1

Typ PV

KStd. 2

ECTS 6

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