Studienleitfaden Pharmazie WS1516

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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................ 4 2 Was ist Pharmazie? ............................................................................ 6 3 Berufsmöglichkeiten ........................................................................... 7 4 Voraussetzungen ................................................................................ 8 5 Zulassung und Anmeldung ................................................................ 9 6 UNIGRAZ online – „UGo“ ................................................................. 10 7 Das Studium ..................................................................................... 14 7.1 Bachelor für pharmazeutische Wissenschaften......................... 15 7.2 Diplomstudium Pharmazie: Studienplan 13W ........................... 25 7.3 Reihungskriterien ...................................................................... 33 7.4 Äquivalenzliste .......................................................................... 34 8 Prüfungen ........................................................................................ 40 9 Rechte und P•ichten der Studierenden ........................................... 42 10 Tipps der StV ................................................................................. 43 11 FAQ................................................................................................. 45 12 Adressenverzeichnis....................................................................... 49 13 Campusplan ................................................................................... 51 14 Nützliche Links ............................................................................... 52 15 Abkürzungsverzeichnis ................................................................... 53


1 Einleitung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen in einem interessanten, spannenden, aber auch anstrengenden Studium, auf das ihr euch eingelassen habt. Dieser Leitfaden soll für euch sowie für alle Unentschlossenen zur Information über das Studium, den Studienplan und die Berufsmöglichkeiten für PharmazeutInnen dienen. Beim Hürdenlauf im weißen Mantel von Labor zu Labor über Listen, Vorbesprechungen und Platzmangel seid ihr nicht allein. Wir als StV stehen euch bei allen Problemen zur Seite. Wer ist die StV? Im Mai 2015 wird im Zuge der ÖH-Wahlen auch die neue Studienrichtungsvertretung gewählt. Wer dann für euch in allen Fragen, die das Studium betreffen zur Verfügung steht könnt ihr nach der Wahl auf unsere Homepage sehen (Wahlergebnisse standen beim Druck des Leitfadens noch nicht fest). Unsere Aufgaben: Die StV ist die of!zielle Vertretung aller Studierenden der Pharmazie. Sie ist Anlaufstelle für Fragen zum Studium oder damit zusammenhängenden Themen wie z.B. Beihilfen und bietet Hilfestellung bei Schwierigkeiten im Studienbetrieb (beispielsweise bei Problemen mit Lehrenden). Auch setzen wir uns für gute Rahmenbedingungen im Studium ein – ob in Gesprächen mit den Lehrenden, den zuständigen Organen in der Curricula-Kommission oder in der Fakultätsvertretung. Wir sind aber auch jener Ort, an dem ihr eure Wünsche an das Studium und die StV deponieren könnt. Selbstverständlich führen wir auch die langjährige Tradition der legendären Pharmaziefestl‘n fort um euch in den langen, lern- und laborintensiven Zeiten mit kleineren Zwischenfeiern die nötige Entspannung zu ermöglichen. Wann und wo "ndet ihr uns? Persönlich treffen könnt ihr uns nach Vereinbarung. Unser Dienstzimmer be!ndet sich im Nawi-Kammerl im ÖH-Gebäude, Schubertstraße 6a im ersten Stock, neben dem Sekretariat. Per E-Mail könnt ihr euch für persönliche Anliegen, Hilfe und Beratung an unser Support-Team: support.pharmazie@oehunigraz.at wenden. Es besteht aus StVund PIG- Mitgliedern, die sich gerne um eure Anliegen kümmern. Allgemeine Fragen, die an die StV gerichtet sind, also nicht an das Support-Team gehen sollen, könnt ihr an pharmazie@oehunigraz.at schicken.


Bitte sendet aber im Zweifelsfall an das Support-Team und NICHT an beide E-Mail-Adressen! Ein weiteres Anliegen ist es uns, euch eine aktuelle, möglichst vollständige Sammlung von verschiedenen Prüfungsfragen zur Verfügung stellen zu können. Dazu benötigen wir eure Hilfe und Mitarbeit in Form von Prüfungsfragen. Diese könnt ihr bei uns – unter überschwänglichen Dankesbezeugungen unsererseits und in Gewissheit der ewigen Dankbarkeit eurer Kolleginnen und Kollegen – im Dienstzimmer abgeben, schicken oder uns persönlich – wo immer ihr uns antrefft – übergeben, oder direkt an pharmapoint.co.at. schicken. Anregungen und Kritik sind uns immer willkommen, um die Situation der Pharmaziestudenten stetig zu verbessern. Dafür ist es natürlich notwendig, dass ihr uns eure Wünsche und/oder Beschwerden mitteilt! Als eure StV handeln wir in eurem Auftrag und tun dies natürlich transparent. Veränderungen im Curriculum und sonstige Neuigkeiten erfahrt ihr im jeweils aktuellen Newsletter und auf unserer Homepage. Außerdem •ndet ihr uns auch auf Facebook (PIG und StV Pharmazie Graz). Wenn ihr unsere Seite liked erhaltet ihr am schnellsten aktuelle Informationen und Neuigkeiten.

PIG Graz – Pharmazie Interessensgemeinschaft Die PIG ist für all diejenigen, die sich schon immer miteinbringen und die StV unterstützen wollten, DIE Chance mitzuhelfen. Je nach Zeit bzw. Engagement könnt ihr euch organisatorisch bei unseren Projekten (z.B. Erstsemestrigen-Tutorium, Feste, Aus"üge, ...) beteiligen oder einfach nur eure Ideen einbringen. Wer gerne mitmachen möchte kann uns jerderzeit eine Mail schicken (support.pharmazie@oehunigraz. at) oder einfach bei einer unsere öffentlichen PIG/StV Sitzung vorbeischauen. Aktuelle Termine •det ihr auf Facebook sowie auf der Homepage.


Die österreichische HochschülerInnenschaft ÖH In Österreich ist das Mitspracherecht der Studierenden in der Hochschulpolitik gesetzlich festgelegt. Dieses Mitspracherecht umfasst Entscheidungen, die in diversen universitären Kommissionen über Studienpläne, Besetzung von ProfessorInnenstellen, Vergabe von Stipendien und vieles mehr getroffen werden. Weiters bietet die ÖH viele Serviceleistungen für Studierende an. Über den genauen Aufbau der ÖH kann man sich auf oehunigraz.at informieren.

Unigate Unigate ist ein internetbasiertes, interaktives und multimediales Studieninformationsangebot in Form von virtuellen Broschüren, welche die Orientierung bei der Studienwahl erleichtern sollen. Es vermittelt Studieninteressierten realitätsnahe Informationen zum Studium, zur Universität und zum Studienort und dient gleichzeitig der Pro!lbildung und -darstellung des Studiums. Durch Videos von Interviews mit Studierenden und virtuelle Führungen bietet Unigate authentische Einblicke in die Universität und ins Studierendenleben. Kurze Selbstteststrecken helfen dir deine Studienwahl in Bezug auf die eigenen Erwartungen sowie fachbezogenen Interessen, Neigungen und Studienanforderungen zu überdenken.

2 Was ist Pharmazie? In der modernen Gesellschaft kommt der Pharmazie eine zentrale Bedeutung für das Gesundheitswesen zu. Pharmazie ist ein Lehr- und Forschungsfach innerhalb der Naturwissenschaften mit starkem Bezug zu den Biowissenschaften und der Medizin. Im Zentrum der pharmazeutischen Wissenschaften steht das Arzneimittel und alle damit im Zusammenhang stehenden Aspekte.


Das Studium der Pharmazie dient der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, mit deren Hilfe die modernen Aufgaben selbständig, kompetent und zweckmäßig gelöst werden können. Dazu zählen Kenntnisse über die Entwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung, Zusammensetzung, Zubereitung und Lagerung, Wirkung sowie die sichere Anwendung von Arzneimitteln. Neben den traditionellen auf das Arzneimittel ausgerichteten Tätigkeiten kommt den AbsolventInnen eine besondere Rolle im Bereich der Information, Aufklärung und Beratung von PatientInnen und ÄrztInnen zu. Dies erfordert zusätzliche fachübergreifende Kenntnisse sowohl in der patientenorientierten Pharmazie als auch in der Krankheitsvorsorge, wobei ökonomische und soziologische Aspekte des Gesundheitswesens sowie ihre Bedeutung für die Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Das Studium umfasst alle Aspekte der Synthese, Analytik, Wirkung und Anwendung von Arzneimitteln. Dies wird in den Fächern Pharmazeutische Chemie (Synthese und Analytik von Arzneistoffen), Pharmakognosie (P•anzenheilkunde, nicht zu verwechseln mit Homöopathie!), Pharmakologie und Toxikologie (Wirkungsweise der Arzneistoffe im Körper) sowie Pharmazeutische Technologie (Herstellung von Medikamenten aus Wirkstoffen) gelehrt. Dazu kommen Lehrveranstaltungen in den naturwissenschaftlichen (Mathematik, Biologie, Physik) und medizinischen Grundlagenfächern (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Hygiene).

3 Berufsmöglichkeiten Auch wenn sich das klassische Berufsbild der/des Pharmazeutin/en langsam auch in Richtung anderer Betätigungsfelder hin verändert, arbeiten immer noch etwa 80% aller StudienabgängerInnen in öffentlichen Apotheken. Durch die immer vielfältiger werdende Ausbildung im Fachbereich Pharmazie werden in Zukunft aber auch andere Bereiche vermehrt interessant: - Pharmazeutische Forschung und Lehre - Pharmazeutische Industrie - Gesundheitsbehörden - Öffentliches Sanitätswesen - Umweltschutz - Suchtgiftanalytik - Rückstandsanalytik - Kontrolllaboratorien


- Ernährungswissenschaften - Klinische Pharmazie - Krankenhausapotheke - Pharmazeutischer Großhandel - Fachjournalismus

❲"✁✂✄"☎ ist es, die eigenen Vorstellungen und Berufsziele in die Ausbildung mit ein!ießen zu lassen, sich im Rahmen der Wahlfächer in den Bereichen zu spezialisieren, die für den späteren Berufswunsch von Vorteil und/oder notwendig sind.

4 Voraussetzungen fürs Pharmaziestudium VOR Beginn des Studiums - Matura - Biologie in der Oberstufe bzw. Ergänzungsprüfung aus Biologie VOR Beendigung des Bachelors bzw. ersten Studienabschnittes - Latein in der Oberstufe bzw. Ergänzungsprüfung aus Latein Für alle, die die Ergänzungsprüfung aus Latein ablegen müssen, wird jedes Jahr im ein Kurs angeboten, der 2 Semester lang dauert (WS + SS) und mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abschließt (ähnlich wie bei der Matura). Wann dieser Kurs beginnt, lässt sich dem Lehrveranstaltungsverzeichnis bzw. aus Uni-Graz Online entnehmen. Informationen zum Thema Ergänzungsprüfung aus Biologie erhaltet ihr direkt in der Studien- und Prüfungsabteilung.


5 Zulassung und Anmeldung Seit dem Studienjahr 2013/14 gibt es eine Zulassung, bestehend aus einem zweistu•gen Verfahren: • Online-Bewerbungstool über https://studienzugang.uni-graz.at/de/aufnahmeverfahren/ o Registrierung eines Benutzerkontos o Erfassung der Personendaten o Online-Self-Assessment-Test im Unigate (http://www.unigate.at/)

Zulassungsprüfung (•ndet ‚‘‘nur‘‘‘ bei Anmeldungen über 384 Studienplätze statt) o Abhaltung •ndet nur einmal pro Studienjahr, jeweils vor Beginn des Wintersemesters, statt o Der Prüfungsstoff beinhaltet Chemie und Biologie und wird als Single- bzw. Multiple-Choice abgefragt

Bezüglich Fristen/Termine •ndet ihr hier mehr: http://studienzugang.uni-graz.at/de/pharmazie/diplomstudium-pharmazie/ Aktuelle Anmeldungszahlen sind hier ersichtlich: https://studienzugang.uni-graz.at/de/aufnahmeverfahren/statistik/ Sonderregelungen: Man muss keine Aufnahmeprüfung machen, wenn • man als Austausch-Student höchstens 2 Semester an der KarlFranzens-Universität Graz studiert, • man bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Pharmazie-Studium zugelassen war und dieses fortsetzen möchte, • man an einer anderen Universität im Pharmazie-Studium zugelassen war und den 1. Studienabschnitt positiv absolviert hat.

Anmeldung Nach positiver Absolvierung der Zulassung, kann man zuerst zugelassen (immatrikuliert) und dann für den jeweiligen Studiengang gemeldet (inskribiert) werden, indem man mit folgenden Unterlagen (im Original!) in der Studienabteilung deine Einschreibung an der Universität erledigst:

• • •

Maturazeugnis bzw. Zeugnis der Studienberechtigung Nachweise über abgelegte Ergänzungsprüfungen (Biologie) gültiger Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis mit Lichtbildausweis


• • •

Staatsbürgerschaftsnachweis Sozialversicherungsnummer (e-card) bei StudienfortsetzerInnen: o Nachweis der Matrikelnummer (Studienausweis) o Nachweis der Abmeldung

Ausländische Studierende benötigen noch einige zusätzliche Nachweise, nachzulesen unter: http://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationalestudierende/ Etwa zwei bis drei Wochen nach Einzahlung der Studiengebühren werden dir alle Unterlagen zugesandt. Erst mit Einzahlen des ÖH-Beitrages ist man als ordentlicher Studierender gemeldet.

6 UNIGRAZ online – „UGo“ UniGraz online ist ein umfassendes Informationsmanagmentsystem der Universität Graz. Jede/r Studierende erhält bei der Zulassung zum Studium seinen persönlichen Zugang zu diesem System. Unter http://online.uni-graz.at gelangt man zur Startseite. (Pop-Up Blocker deaktivieren!)

✶✆


Login Als Identi•kation dienen dabei der Benutzername des Zentralen Informatikdienstes (ZID) sowie ein selbst zu wählendes Passwort. Beim ersten Login verlangt das System die Eingabe eines Pin-Codes der nach der Einzahlung des Studienbeitrages mitgeteilt wird. Erster Login: Auf der Startseite http://online.uni-graz.at rechts oben auf das Schlüsselsymbol klicken und bei „Erstanmeldung“ auf „Geben Sie hier ihren PIN-Code ein“ klicken • PIN, Matrikelnummer und Geburtsdatum eingeben und bestätigen. Nach erfolgreichem Login gelangt man zu den Funktionen über einen Klick auf den Namen (oben rechts). Die wichtigsten Funktionen von UNIGRAZonline sind: • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen • Integrierter Webmail-Account mit der Adresse: vorname.nachname@edu.uni-graz.at • Verwaltung und Abfrage der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsdaten • Bearbeiten der persönlichen Daten und Einstellungen • Informationen wie Ort, Zeit, Inhalt oder Vortragende/r zu allen Lehrveranstaltungen und integrierte Suchfunktion • Kalenderfunktion mit Terminplaner (automatischer Eintrag aller LV- und Prüfungstermine) • Anerkennung von Prüfungen und Zeugnisnachtrag direkt im System • Ausdruck von Zeugnissen, Fortsetzungsbestätigungen und des Formulars für die Verbund Linien (Studienticket für Öf•s) • Runterladen des Studienplans, um darin (nach) zu lesen

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Auf UniGraz Online könnt ihr auch euren Stundenplan einsehen. Dafür müsst ihr auf Suche --> Studien gehen und in das Feld „Pharmazie“ eintragen.

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ACHTUNG: Beim Druck des Studienleitfadens war das Bachelorstudium im System noch nicht verfügbar, daher haben wir hier nur Bilder vom Diplomstudienplan.

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Hier werden die Fächer des 1. Semesters angezeigt. Wenn ihr auf Stundenplan klickt erscheint die erste Woche eures Studiums. Hier seht ihr zwar den vorgesehenen Stundenplan, allerdings müsst ihr euch für die Lehrveranstaltungen noch einzeln anmelden!

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Auf Seite 51 !ndet ihr noch einen Campusplan, um euch zu orientieren. Es ist empfehlenswert den „Original-Studienplan“ auszudrucken und genau durch zu lesen. Nur dieser ist maßgebend. Man !ndet ihn über dem Link „Semesterplanansicht“

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7 Das Studium Derzeit läuft das Pharmazie-Studium in Graz noch als Diplomstudium, im Zuge des Bologna-Prozesses wird es aber mit Beginn des kommenden Wintersemesters auf ein Bachelor/Master-Studium umgestellt. Hierfür wurde in den vergangenen Monaten bereits intensiv an einem BachelorStudienplan gearbeitet. Der Masterstudienplan wurde bereits umrissen und wird gerade weiter ausgearbeitet. Im Wintersemester 2015/16 tritt somit der neue Studienplan des Bacheloreats pharmazeutische Wissenschaften in Kraft treten. All jene, die daher im WS 2015/16 mit dem Studium anfangen haben, studieren nach dem Studienplan des Bachelors für pharmazeutische Wissenschaften. Studierende, welche davor in Parmazie inskribierten, studieren mit dem Studienplan 09W und 13W im Diplommstudium Pharmazie. Für all diejenigen, die Pharmazie noch im Diplomstudium zu studieren begonnen haben, gibt es neben der regulären Studienzeit von 9 Semestern noch zusätzlich eine Übergangszeit von 6 Semestern, um das Studium ohne einen Umstieg auf das Bachelor/Master-Studium abschließen zu können. Studierende der beiden Diplomstudienpläne (09W und 13W) haben also bis 28. 02. 2023 Zeit, ihr Studium zu beenden, ohne in den BachelorStudienplan zwangsumgestellt zu werden. Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit, freiwillig in den kommenden BachelorStudienplan zu wechseln - hierfür wurde eine umfassenden Äquivalenzliste ausgearbeitet.

Nachfolgend wird zuerst der Bachelor – Studienplan und anschließend der Studienplan für 13W beschrieben. Anbei be!ndet sich auch die Äquivalenzliste mit den LV’s die in beiden Studienplänen gleichwertig sind.

❆❇


7.1 Bachelorstudium für pharmazeutische Wissenschaften Die Module des Bachelors der pharmazeutischen Wissenschaften Ab Wintersemester 2015/16 tritt der neue Studienplan für den Bachelor der pharmazeutischen Wissenschaften in Kraft. Der Studienplan für den Master, wird durch eine Unterkommission der Studienplankommission (CuKo) in der nächsten Zeit erstellt. Das Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

▼❋●■❏

PF/GWF/FWF

ECTS

Hauptmodul A: Einführungsmodule 1 + 2

PF

26

Hauptmodul B: Pharmazeutische Ressourcen und Wirkstoff!ndung

PF

40

Hauptmodul C: Pharmazeutische Analytik

PF

39,5

Hauptmodul D: Modulation von Biosystemen

PF

22,5

Hauptmodul E: Grundlagen der Arzneimittelentwicklung

PF

29

Hauptmodul F: Bachelorarbeit

PF

8

Hauptmodul G: Gebundene Wahlfächer

PF

6

FWF

9

Freie Wahlfächer

PF = P•ichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

Die weitere Zeichenerklärungen !ndest du auf Seite 53 des Studienleitfadens.

❈❊


1. Semester Seit Wintersemester 2010/11 gibt es die Studieneingangs – und Orientierungsphase (StEOP), die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Pharmaziestudiums gewähren soll (im Plan dunkel markiert). Im Bachelorstudium umfasst diese 13 ECTS – Anrechnungspunkte. Sie soll vor allem dazu dienen, seine persönlichen Präferenzen auszuloten. Der Abschluss der Studieneingangsphase gemeinsam mit anderen Fächern aus dem 1. Semestern berechtigt zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter aus dem 2. Semester. Ohne Abschluss der StEOP darf man weitere Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß von 27 ECTS zusätzlich absolvieren (auch aus dem 2. Semester).

◆❖$◗❘ Lerveranstlatung

Art SWS Prüfung ECTS

A.1.1

Einführung in die pharmazeutischen Wissenschaften

OL

1

IP

1,5

A.1.2

Physik für Studierende der pharm. Wissenschaften

VO

2

LV-P

3

A.1.3

Allgemeine Biologie für Studierende der pharm. Wissensch.

VO

2

LV-P

4

A.1.4

Humane Zellbiologie für Studierende VO der pharm. Wissensch.

1

LV-P

1,5

A.1.5

Allgemeine Chemie für Studierende der pharm. Wissensch.

VO

3

LV-P

4,5

A.2.1

Systematik arzneistof!iefernder Organismen

VO

2

LV-P

4

A.2.2

Mathematik in ausgewählten Kapiteln

VO

1

LV-P

1,5

A.2.3

Stöchiometrie

VU

1

IP

1,5

A.2.4

Allgemeine Mikrobiologie und Hygiene

VO

1

IP

3

Freie Wahlfächer

6 14

❑▲

30,5


Wie schon gesagt, befähigt die Absolvierung der STEOP und anderer Lehrveranstaltungen zur Teilnahme an LV’s mit immanenten Prüfungscharakter (SE, LU, VU). Welche das für das darauffolgende Semster immer sind, •ndet ihr unterhalb der Semesteransicht. Hier gleich die Voraussetzungen, die man im 2. Semester bzw. auch schon im 1. Semester braucht, um gleich weiter zu studieren:

❯❱❳❨❩❬❭❪❫❴❪❫❵❛❜❝❵❩❝❨❛❞

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

A.2.3

Stöchiometrie (1. Semseter!)

A.2.2 Mathematik in ausgewählten Kapiteln

A.2.5

Morphologie und Systematik der Arzneip!anzen

STEOP A.2.1 Systematik arzneistoffliefernder Organismen

B.1.2

Arbeitstechniken in der präparativen organische Chemie

STEOP A.2.3 Stöchiometrie

C.1.3

Qualitative Analyse anorgansicher Wirkstoffe

STEOP A.2.3 Stöchiometrie

Diese Einteilung ist eine Empfehlung der Studienkommission, die diesen Studienplan erstellt hat. Du musst dich nicht daran halten, du wirst aber schnell sehen, dass es kaum Variationsmöglichkeiten gibt. Bedingt durch die schlechte •nanzielle Situation der Universitäten österreichweit können die einzelnen Kurse nur jährlich angeboten werden. Das bedeutet, wenn du eine LV aus dem ersten Semester nicht im Wintersemester besuchst, kannst du sie erst wieder ein Jahr später besuchen. Alle LV aus dem ersten Semester werden immer im Wintersemester angeboten, alle aus dem zweiten Semester immer im Sommersemester (ausgenommen Lehrveranstaltungen mit IP aus der StEOP). Das setzt sich dann in den weiteren Semestern so fort, was gerade im Hinblick auf die „Mangelware Laborplatz” tragisch werden kann, wenn Studierende mindestens ein Jahr warten müssen, um im Studium weiterzukommen. Der Besuch von Vorlesungen und LV ohne immanenten Prüfungscharakter (IP) ist nicht P!icht, aber empfehlenswert. Gerade zu Beginn des Studiums sollte man nicht gleich mit Abwesenheit glänzen. Es ist für jeden von Vorteil, selbst in der LV zu sein und aus eigenen Unterlagen lernen zu können. Bei LUs und VUs bzw. SEs besteht jedoch Anwesenheitsp!icht.

❙❚


2. Semester

❣❤✐❥❦ Lerveranstlatung

Art SWS Prüfung ECTS

A.2.5

Morphologie und Systematik der Arzneip•anzen

LU

2

IP

1,5

B.1.1

Organisch-chemische Grundlagen der pharmazeutischen Chemie

VO

3

LV-P

5,5

B.1.2

Arbeitstechniken in der präparativen organischen Chemie

LU

4

IP

3

C.1.1

Anorganische Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe

VO

2

LV-P

3

C.1.2

Einführung in die Pharmazeutische Analytik

VO

2

LV-P

3,5

C.1.3

Qualitative Analyse anorg. Wirkstoffe LU

5

IP

4

D.1.1

Funktionelle und pathologische Anatomie

3

LV-P

4,5

VO

Gebundene Wahlfächer

4,5 21

❣❤✐❥❦❧♠♥♦♣♥♦,-./,❦/❥-✉ B.2.2

Arzneistoffsynthese

29,5

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung B.1.1 B.1.2

Org.-chemische Grundlagen der pharmaz. Chemie Arbeitstechniken in der präparativen org. Chemie

C.1.4

Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen

C.1.3

Qualitative Analyse anorganischer Wirkstoffe

C.1.5

Versuchsplanung und Statistik

A.2.3

Stöchiometrie

C.2.1

Apparative Methoden der Strukturaufklärung

A.1.2

STEOP Physik für Studierende der pharm. Wissenschaften

A.2.4

STEOP Allgemeine Mikrobiologie und Hygiene

E.1.1

Angewandte Mikrobiologie

❡❢


3. Semester

①②③④⑤ Lerveranstlatung

Art SWS Prüfung ECTS

B.1.3

Nomenklatur pharm. relevanter Verbindungen

VO

3

LV-P

1,5

B.2.1

Arzneistoffsynthese inkl. Reaktionsmechanismen

VO

3

LV-P

4,5

B.2.2

Arzneistoffsynthese

LU

8

IP

6

B.3.1

Biogene Wirkstoffe (Reinstoffe: Primärstoffe, Sekudärstoffe)

VO

3

LV-P

4,5

C.1.4

Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen

LU

5

IP

4

C.1.5

Versuchsplanung und Statistik

SE

1

IP

1,5

C.1.6

Nutzung pharm. relevanter Datenbanken

SE

1

IP

0,5

C.2.1

Apparative Methoden der Strukturaufklärung

VU

2

IP

2,5

D.1.2

Histologie

VO

1

LV-P

1,5

E.1.1

Angewandte Mikrobiologie

VU

3

IP

3

30

①②③④⑤⑥⑦⑧⑨⑩⑧⑨❶❷❸❹❶⑤❹④❷❺

29,5

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

B.3.3

Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung p!anzlicher Sekundärstoffe

A.2.5

Morphologie und Systematik der Arzneip!anzen

C.2.3

Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. Instrumenteller Methoden

C.1.4

Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen Arzneistoffsynthese Apparative Methoden der Strukturaufklärung

Grundlagen der Präformulierung

C.1.4

E.1.3

B.2.2 C.2.1

C.2.1 E.1.2

✈✇

Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen Apparative Methoden der Strukturaufklärung Arzneistoff Präformulierung


4. Semester

❽❾❿➀➁ Lerveranstlatung

Art SWS Prüfung ECTS

B.3.2

Analytik von Arzneidrogen und Phytopharmaka

VO

3

LV-P

4,5

B.3.3

Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung p•anzlicher Arzneidrogen

LU

6

IP

4,5

C.2.2

Analytik von Arzneimitteln und Wirkstoffen

VO

2

LV-P

3

C.2.3

Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

LU

7

IP

5,5

D.1.3

Physiologie

VO

3

LV-P

4,5

D.1.4

Biochemie

VO

3

LV-P

4,5

E.1.2

Arzneistoff Präformulierung

VO

2

LV-P

3

E.1.3

Grundlagen der Präformulierung

LU

1

IP

0,5

27

❽❾❿➀➁➂➃➄➅➆➄➅➇➈➉➊➇➁➊➀➈➋

30

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

C.3.2

Molekularbiologische Arbeitstechniken

C.2.3

Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

E.2.3

Grundlagen der Pharm. Technologie

E.2.1

Einführung in die Pharmazeutische Technologie

❻❼


5. Semester

➎➏➐➑➒ Lerveranstlatung

Art SWS Prüfung ECTS

C.3.1

Gentechnik und Molekularbiologie

VO

1

LV-P

1,5

C.3.3

Pharmazeutische Bioanalytik

VO

2

LV-P

3

C.3.4

Biochemische und bioanalytische Methoden

LU

6

IP

4,5

D.2.1

Pathophysiologie und Pathobiochemie

VO

3

LV-P

4,5

E.2.1

Einführung in die Pharmazeutische Technologie

VO

1

LV-P

1,5

E.2.2

Einführung in die industrielle Galenik VO

2

LV-P

3

E.2.3

Grundlagen der Pharmazeutischen Technologie

LU

6

IP

4,5

E.2.4

Pharmazeutische Biotechnologie

VO

2

LV-P

3

Gebundene Wahlfächer

1,5

freie Wahlfächer

3 25

➎➏➐➑➒➓➔→➣↔→➣↕➙➛➜↕➒➜➑➙➝ E.3.2

Biopharmazeutische Untersuchungsmethoden

30

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung E.2.3

➌➍

Grundlagen der Pharm. Technologie


6. Semester

➟➠➡➢➤ Lerveranstlatung

Art SWS Prüfung ECTS

B.4.1

Biopharmazeutika

VO

2

LV-P

1,5

B.4.2

Synthetische Arzneistoffe

VO

3

LV-P

4,5

C.3.2

Molekularbiologische Arbeitstechniken

LU

4

IP

3

D.2.2

Grundlagen der Pharmakologie

VO

2

LV-P

3

E.2.5

Stabilität Pharmazeutischer Zubereitungen

VO

1

LV-P

1,5

E.3.1

Biopharmazie und Pharmakokinetik

VO

3

LV-P

4,5

E.3.2

Biopharmazeutische Untersuchungsmethoden

LU

2

IP

1,5

E.3.3

Toxikologie von Arznei- und Suchtmitteln

VO

2

LV-P

3

F.1

Bachelorarbeit

8 19

30,5

Bachelorarbeit

• • • •

Im Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen. Die Bachelorarbeit kann erst verfasst werden, wenn bereits Prüfungen über P!ichtfächer im Umfang von mindestens 60 ECTSAnrechnungspunkten in diesem Bachelorstudium positiv absolviert wurden. Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen. Die Bachelorarbeit wird mit 8 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Module B bis E sowie G abzufassen Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt. Es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

Fächer die keinem Semester zugeordnet sind Gebundene Wahlfächer: Wahlfachkatalog – Modul G sowie freie Wahlfächer Im Rahmen der gebundenen Wahlfächer kannst du aus einem bestehenden Kontingent im Fachbereich Pharmazie wählen.

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Die angebotenen Veranstaltungen •ndest du gleich anbei. Als Unterschied dazu kannst du die freien Wahlfächer im Ausmaß von 9 ECTS aus dem gesamten Bestand an LV der Universitätenlandschaft wählen. Es wäre zum Beispiel auch möglich, an der Uni in Wien einen Kurs in Marketing zu machen und ihn dann in Graz als freies Wahlfach für Pharmazie anrechnen zu lassen, oder du machst einen Sprachkurs uns lässt dir diesen anrechnen. Aus folgendem Katalog sind 4 Lehrveranstaltungen für das Modul G zu wählen (6ECTS) um das Bachelorstudium der pharmazeutischen Wissenschaften zu absolvieren.

➧➨➩➫➭ Lerveranstlatung

Art SWS

GWF

ECTS

G.1.1

P!anzliche Allergene und Toxine

VO

1

GWF

1,5

G.1.2

Geschichte der Pharmazie

VO

1

GWF

1,5

G.1.3

Genderpharmazie

VO

1

GWF

1,5

G.1.4

Wissenschaftstheorie

VO

1

WF

1,5

G.1,5

Spezielle Probleme der Arzneimittelanalytik

VO

1

GWF

1,5

G.1.6

Radiopharmazie

VO

1

GWF

1,5

G.1.7

Biosimilar Product Development

SE

1

GWF

1,5

G.1.8

Pharmazeutische Guidelines (GMP)

SE

1

GWF

1,5

G.1.9

Radiologie, Strahlenbiologie und Strahlenkunde

VO

1

GWF

1,5

G.1.10 Umwelt- und Lebensmitteltoxikologie

VO

1

GWF

1,5

G.1.11 Zelluläre und molekulare Immunologie

VO

1

GWF

1,5

G.1.12 Naturwissenschaftliche Grundlagen der Alternativmedizin

VO

1

GWF

1,5

Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen Eine gesammelte Liste aller Voraussetzungen, die man im Laufe des Bachelors benötigt.

➧➨➩➫➭➯➲➳➵➸➳➵➺➻➼➽➺➭➽➫➻➾ A.2.3 Stöchiometrie

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung A.2.2 Mathematik in ausgewählten Kapiteln

➥➦


➶➹➘➴➷➬➮➱✃❐➱✃❒❮❰/❒➷/➴❮0

Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

A.2.5 Morphologie und Systematik der Arzneip•anzen

STEOP A.2.1 Systematik arzneistoffliefernder Organismen

B.1.2 Arbeitstechniken in der präparativen org. Chemie

STEOP A.2.3 Stöchiometrie

B.2.2 Arzneistoffsynthese

B.1.2 Arbeitstechniken in der präparativen org. Chemie

C.1.4 Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen

C.1.3 Qualitative Analyse anorganischer Wirkstoffe

C.1.5 Versuchsplanung u. Statistik

A.2.3 Stöchiometrie

C.2.1 Apparative Methoden der Strukturaufklärung

STEOP A.1.2 Physik

E.1.1 Angewandte Mikrobiologie

STEOP A.2.4 Allgemeine Mikrobiologie und Hygiene

B.3.3 Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung p•anzlicher Sekundärstoffe

A.2.5 Morphologie und Systematik der Arzneip•anzen

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. Instrumenteller Methoden

C.1.4 Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen B.2.2 Arzneistoffsynthese C.2.1 Apparative Methoden der Strukturaufklärung

E.1.3 Grundlagen der Präformulierung

C.1.4 Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen C.2.1 Apparative Methoden der Strukturaufklärung E.1.2 Arzneistoff Präformulierung

C.3.2 Molekularbiologische Arbeitstechniken

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimttelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

E.2.3 Grundlagen der Pharm. Technologie

E.2.1 Einführung in die Pharmazeutische Technologie

E.3.2 Biopharmazeutische Untersuchungsmethoden

E.2.3 Grundlagen der Pharm. Technologie

➚➪


7.2 Diplomstudium Pharmazie (Studienplan 13W) (der „alte“ Studienplan für jene, die noch vor WS 2015/16 inskribiert haben) Das Diplomstudium Pharmazie ist in drei Studienabschnitte eingeteilt und dauert mindestens neun Semester. Die einzelnen Abschnitte gliedern sich in:

• • •

Eingangsphase (2 Semester) Kernphase (5 Semester) Spezialisierungsphase (2 Semester)

"#$ Studienplan beinhaltet insgesamt 223 Wochenstunden (WSt), die sich aus P!ichtlehrveranstaltungen (192 WSt), Wahlfächern (8 WSt) und freien Wahlfächern (23 Wst) zusammensetzen. Alle Lehrveranstaltungen (LV) sind insgesamt sechs Fachbereichen zugeordnet, die im Studienplan unterschiedlich stark vertreten sind: - Fachgebiet I

Pharmazeutische Chemie

- Fachgebiet II Physik, Mathematik, Computer, Statistik - Fachgebiet III Biologie, Biochemie, Pharmakognosie - Fachgebiet IV Pharmazeutische Technologie - Fachgebiet V Pharmakologie, Medizinische Grundlagen - Fachgebiet VI Recht, Gesellschaftliche Aspekte der Pharmazie Es fällt schnell auf, dass überdurchschnittlich viele LV in den Bereich der Pharmazeutischen Chemie fallen. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass nahezu alle Teilgebiete der Pharmazie auf dem Wissen über Aufbau der Arzneistoffe und deren Reaktionen mit anderen Strukturen (Enzyme, Rezeptoren, Wechselwirkungen mit anderen Arzneistoffen im Körper usw.) basieren.

!


Das Charakteristische am Pharmaziestudium ist die Lern- und Zeitintensität, die es den Studierenden abverlangt. Viele Studienrichtungen sind sehr lernintensiv, dafür ist der Aufwand an Praktika nicht so hoch. Die Pharmazie kombiniert (un) erfreulicherweise beides. Ab dem dritten Semester besteht der Studienalltag aus Vorlesungen (vormittags), Laborübungen (späterer Vormittag bis späterer Nachmittag oder Abend) und Lernen (der mickrige Rest der Zeit). Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist das aber alles zu schaffen und es lässt sich daneben sogar noch ganz gut leben. Im Normalfall werden die 9 Semester nicht ganz ausreichen, um den gesamten Stoff zu bewältigen. Mit etwa 11-12 Semestern liegt man aber durchaus im Mittelfeld. Die Studiendauer verzögert sich unter anderem auch deshalb, weil man mittlerweile aufgrund des großen Studium-Andranges der letzten Jahre bereits einige Semester auf das erste Quali-Quanti-Labor warten muss – ratsam ist es, während der Wartezeit kommende Voraussetzungsprüfungen zu absolvieren und so die Zeit sinnvoll zu überbrücken.

Der erste Studienabschnitt (“Eingangsphase”) 1. Semester ECTSPunkte

"#$%&#%'()*'+*,(-

Art

Ringvorlesung: Einführung in die Pharmazie

OL

1

IP

VI

1,5

Physik für Studierende der Pharmazie

VO

2

LV-P

II

3

Systematik der Arzneip!anzen

VO

2

LV-P

III

3

Biologie für Studierende der Pharmazie

VO

3

LV-P

III

4,5

Allgemeine Chemie für PharmazeutInnen

VO

3

LV-P

I

4,5

Allgemeine Zellbiologie einschließlich Mikrobiologie für Studierende der Pharmazie

VO

1

LV-P

III

1,5

Einführung in die Laborpraxis für Studierende der Pharmazie

VU

1

LV-P

I

1,5

WSt Prüfung Fachgebiet

!


Wahlfach aus dem Fachgebiet VI

VO

1

IP

VI

1,5

Mathematik für Studierende der Pharmazie

VU

1

LV-P

II

2

Erste Hilfe

VU

1

LV-P

V

1,5

16

24,5

Seit Wintersemester 2010/11 gibt es die Studieneingangs - und Orientierungsphase (StEOP), die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Pharmaziestudiums gewähren soll. (Im Plan dunkel markiert) Sie soll vor allem dazu dienen, seine persönlichen Präferenzen auszuloten. Der Abschluss der Studieneingangsphase berechtigt zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter aus dem 2. Semester (sprich zur UE aus Morphologie und Systematik der Arzneip•anzen). Ohne Abschluss der StEOP darf man weiters Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß von 20,5 ECTS zusätzlich absolvieren (auch aus dem 2. Semester bzw. 2. Abschnitt).

2. Semester ECTSPunkte

"#$%&#%'()*'+*,(-

Art

UE aus Morphologie und Systematik der Arzneip•anzen

UE

2

IP

III

1,5

Anatomie, Histologie einschließlich medizinischer Terminologie

VO

3

LV-P

V

4,5

Organisch chemische Grundlagen der pharmazeutischen Chemie I

VO

3

LV-P

I

4,5

Anorganische Stoffe und ihre pharmazeutische Bedeutung

VO

2

LV-P

I

3

Einführung in die Pharmazeutische Analytik – Auswertung – Validierung

VO

2

LV-P

I

3

Methoden der Chromatographie

VO

1

LV-P

I

1,5

WSt Prüfung Fachgebiet

13 Die Zeichenerklärungen !ndest du auf Seite 53 des Studienleitfadens.

!

18


Diese Einteilung ist eine Empfehlung der Studienkommission, die diesen Studienplan erstellt hat. Du musst dich nicht daran halten, du wirst aber schnell sehen, dass es gerade im ersten Abschnitt kaum Variationsmöglichkeiten gibt. Bedingt durch die schlechte •nanzielle Situation der Universitäten österreichweit können die einzelnen Kurse nur jährlich angeboten werden. Das bedeutet, wenn du eine LV aus dem ersten Semester nicht im Wintersemester besuchst, kannst du sie erst wieder ein Jahr später besuchen. Alle LV aus dem ersten Semester werden immer im Wintersemester angeboten, alle aus dem zweiten Semester immer im Sommersemester. (Ausgenommen Lehrveranstaltungen mit IP aus der StEOP) Das setzt sich dann teilweise auch im zweiten und dritten Studienabschnitt so fort, was gerade im Hinblick auf die „Mangelware Laborplatz” tragisch werden kann, wenn Studierende bis zu einem Jahr warten müssen, um im Studium weiterzukommen. Der Besuch von Vorlesungen und LV ohne immanenten Prüfungscharakter (IP) ist nicht P•icht, aber empfehlenswert. Gerade zu Beginn des Studiums sollte man nicht gleich mit Abwesenheit glänzen. Es ist für jeden von Vorteil, selbst in der LV zu sein und aus eigenen Unterlagen lernen zu können. Bei VUs bzw. UEs besteht jedoch Anwesenheitsp•icht.

Anmerkung: Die positive Erledigung aller LV des ersten Abschnitts ist die Voraussetzung für einen Laborplatz im 3. Semester. Wer nicht alle Prüfungen bis zum Beginn des dritten Semesters absolviert, hat entweder im selben Semester oder sonst im darauffolgenden wieder die Chance, einen Laborplatz zu ergattern. Vorlesungsprüfungen aus dem 3. und 4. Semester können aber vorgezogen werden.

!


Der zweite Studienabschnitt („Kernphase”) 3.Semester ECTSPunkte

"#$%&#%'()*'+*▲(!

Art

WSt

Physiologie, Pathophysiologie und medizinische Terminologie

VO

5

LV-P

V

7,5

Mikrobiologie und Hygiene

VU

3

IP

III

1,5

Biochemie für Studierende der Pharmazie

VO

4

LV-P

III

6

Organisch chemische Grundlagen der Pharmazeutischen Chemie II

VO

1

LV-P

I

2

Arzneistoffsynthese Reaktionsmechanismen

VO

2

LV-P

I

3

UE aus Qualitativer und Quantitativer Analyse inklusive Arzneibuchmethoden

UE

11

IP

I

7

Prüfung Fachgebiet

26

27

4. Semester ECTSPunkte

"#$%&#%'()*'+*▲(!

Art

Pharmakologie I

VO

4

LV-P

V

6

Grundlagen der Gentechnik und Biotechnologie für Studierende der Pharmazie

VO

2

LV-P

III

3

Hygiene und Mikrobiologie

VU

3

IP

V

4,5

Apparative Methoden der Strukturaufklärung

VU

2

IP

I

1

Pharmazeutische Chemie I

VO

3

LV-P

I

4,5

Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik

VO

2

LV-P

I

3

UE aus Arzneistoffsynthese

UE

14

IP

I

8

WSt Prüfung Fachgebiet

30

!

30


5.Semester ECTSPunkte

✂✄☎✆✝✄✆✞✟✠✡✞☛✡☞✟✌

Art

Pharmakologie II

VO

4

LV-P

V

6

Pharmakognosie - Biogene Arzneimittel I

VO

4

LV-P

III

6

Morphologisch-anatomische Analyse von Arzneidrogen inklusive Arzneibuchanalytik

VU

6

IP

III

2,5

WSt Prüfung Fachgebiet

P•anzenanatomische UE

UE

1

IP

III

0,5

Pharmazeutische Chemie II

VO

3

LV-P

I

4,5

UE aus Pharmazeutischer Analytik - Instrumentelle Methoden

UE

7

IP

I

3,5

Apparative Methoden in der Pharmazeutischen Analytik

VU

2

IP

I

1

Pharmazeutische Technologie I

VO

3

LV-P

IV

4,5

Einführung in die UE aus Pharmazeutischer Technologie I

VO

1

LV-P

IV

1,5

31

30

6. Semester ECTSPunkte

✂✄☎✆✝✄✆✞✟✠✡✞☛✡☞✟✌

Art

Pharmakognosie - Biogene Arzneimittel II

VO

4

LV-P

III

6

Qualitätsprüfung und Beurteilung von Arzneidrogen und biogenen Pharmaka

VO

2

LV-P

III

3

Qualitätsprüfung und Beurteilung von Arzneidrogen und Phytopharmaka

UE

2

IP

III

1

Chemische und biologische Analyse biogener Arz-neimittel

UE

6

IP

III

3

✸✁

WSt Prüfung Fachgebiet


Pharmazeutische Chemie III

VO

3

LV-P

I

4,5

Pharmazeutische Bio- und Umweltanalytik

VO

2

LV-P

I

2,5

Diagnostik

VO

1

LV-P

I

1

Pharmazeutische Technologie II

VO

3

LV-P

IV

4,5

Einführung in die UE aus Pharmazeutischer Technologie II

VO

1

LV-P

IV

1,5

UE aus Pharmazeutischer Technologie I

UE

6

IP

IV

3

30

30

7. Semester

✏✑✒✓✔✑✓✕✖✗✘✕✙✘✚✖✛

Art

WSt

Ernährungslehre und Diätetik

VO

2

UE aus Pharmakologie

UE

Toxikologie

VO

Pharmazeutisch-chemische Grundlagen der klinischen Pharmazie

Prüfung Fachgebiet

ECTSPunkte

LV-P

V

3

4

IP

V

3

1

LV-P

V

2

VO

1

LV-P

I

2

Radiopharmazie

VO

1

LV-P

I

2

UE aus Klinischer Diagnostik und Biochemischen Methoden in der Pharmazie

UE

4

IP

I

3

UE aus Pharmazeutischer Analytik, Bio- und Umweltanalytik

UE

5

IP

I

4

UE aus Pharmazeutischer Technologie II

UE

7

IP

IV

5

Homöopatische Arzneizubereitungen

VU

2

IP

IV

2

27

✍✎

26


ANMERKUNG: Die Voraussetzungen zum Besuch diverser LV kannst du dem fürs Diplomstudium aktuell gültigen Studienplan (09W, 13W) entnehmen. Es emp•ehlt sich, den Studienplan zu Beginn des Semesters genau durchzulesen, dadurch wird das Studieren um einiges erleichtert.

Der dritte Studienabschnitt („Spezialisierungsphase”) 8./9. Semester

✣✤✥✦✧✤✦★✩✪✫★✬✫✭✩✮

Art

Pharmaceutical Care

VO

2

Pharmaceutical Care

SE

Gesetzeskunde

VO

Wahlfach aus Pharmakognosie

WSt Prüfung Fachgebiet

ECTSPunkte

LV-P

VI

4

2

IP

VI

2

1

LV-P

VI

1,5

VO

2

LV-P

III

3

Wahlfach aus Pharmazeutischer Technologie

VO

2

LV-P

IV

3

Wahlfach aus Pharmazeutischer Chemie

VO

3

LV-P

I

4,5

Vertiefte Übungen

UE

7

IP

SP

8

Spezielle Arbeitstechniken

VU

4

IP

SP

4

Neue Forschungsergebnisse

SE

4

IP

SP

1,5

Anfertigung der Diplomarbeit

30 27

✜✢

61,5


Wahlpflichtfächer/freie Wahlfächer Es werden Wahlfächer/Wahlp•ichtfächer und freie Wahlfächer unterschieden. Im Rahmen der Wahlfächer kannst du aus einem bestehenden Kontingent im Fachbereich Pharmazie wählen. Die angebotenen Veranstaltungen !ndest du im Studienplan. Als Unterschied dazu kannst du die freien Wahlfächer im Ausmaß von 23 WSt aus dem gesamten Bestand an LV der Universitätenlandschaft wählen. Es wäre zum Beispiel auch möglich, an der Uni in Wien einen Kurs in Marketing zu machen und ihn dann in Graz als freies Wahlfach für Pharmazie anrechnen zu lassen.

7.3 Reihungskriterien Seit dem Studienjahr 2013/14 gelten für LV mit beschränkter Teilnahmezahl (sprich allen Laborübungen) neue Reihungskriterien. Diese sind:

1. Anzahl der ECTS positiv absolvierter P•icht-/Wahlp•ichtfächer 2. Datum der Teilnahmevoraussetzungen 3. Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden (=warten mussten) oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen

4. Notendurchschnitt (gewichtet nach ECTS) der Teilnahmevoraussetzungen Wenn angenommen 2 Studierende die gleiche ECTS-Anzahl haben, zieht Punkt 2. Falls auch hier Gleichstand herrscht, wird nach Punkt 3 entschieden.

✯✯


7.4 Äquivalenzliste Äquivalenzliste bei Umstieg in das Curriculum des Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften in der Version vom Curriculum des Diplomstudiums Pharmazie. Auf der linken Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen/ Prüfungsfächer des Bacheor-Studiums gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind die entsprechenden äquivalenten Lehrveranstaltungen/ Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums des Diplomstudiums Pharmazie gelistet. Es gilt wechselseitige Anrechnungsmöglichkeit. Nicht gelistete Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums können im Rahmen freier Wahlfächer anerkannt werden.

✰✱


❁✿

✾✿

✼✽

✹✺

✵✶

✴ ✳✲

Diplomstudium (13W)

Modul/Lerveranstaltung

Art

ECTS

Wst.

Lehrveranstatlung

Art

ECTS Wst.

A.1.1

Einführung in die Pharmazeutsichen Wissenschaften

OL

1,5

1

Ringvorlesung: Einführung in die Pharmazie

OL

1,5

1

A.1.2

Physik für Studierende der Pharmazeutischen Wissenschaften

VO

3

2

Physik für Studierende der Pharmazie

VO

3

2

A.1.3

Allgemeine Biologie für Studierende der Pharmazeutischen Wissenschaften

VO

4

2

Biologie für Studierende der Pharmazie

VO

4,5

3

A.1.4

Humane Zellbiologie für Studierende der Pharamazeutischen Wissenschaften

VO

1,5

1

Allgemeine Zellbiologie einschließlich Mikrobiologie für Studierende der Pharmazie

VO

1,5

1

A.1.5

Allgemeine Chemie für Studierende der Pharmazeutischen Wissenschaften

VO

4,5

3

Allgemeine Chemie für PharmazeutInnen

VO

4,5

3

A.2.1

Systematik arzneistof•iefernder Organismen

VO

4

2

Systematik der Arzneip•anzen

VO

3

2

A.2.2

Mathematik in ausgew. Kapiteln

VO

1,5

1

keine Gleivhwertigkeit

A.2.3

Stöchiometrie

VU

1,5

1

Mathematik für Studierende der Pharmazie

VU

2

1


A.2.4

Allgemeine Mikrobiologie und Hygiene

VO

3

2

Mikrobiologie und Hygiene

VU

1,5

3

A.2.5

Morphologie und Systematik der Arzneip•anzen

LU

1,5

2

UE aus Morphologie u. Systematik d. Arzneip•anzen

UE

1,5

2

B.1.1

Organisch-chemische Grundlagen der Pharm. Chemie

VO

5,5

3

Grundlagen der Pharmazeutischen Chemie I

VO

4,5

3

B.1.2

Arbeitstechniken in der präparativen organsichen Chemie Arzneistoffsynthese

LU

3

4

UE aus Arzneistoffsynthese

UE

8

14

LU

6

8

B.1.3

Nomenklatur pharmazeutisch relevanter Verbindungen

VO

1,5

1

Grundlagen der Pharmazeutischen Chemie II

VO

2

1

B.2.1

Arzneistoffsynthese inkl. Reaktionsmechanismen

VO

4,5

3

Arzneistoffsynthese

VO

3

2

B.3.1

Biogene Wirkstoffe (Reinstoffe: Primärstoffe, Sekundärstoffe) Biopharmazeutika

VO

4,5

3

Pharmakognosie - Biogene Arzneimittel I

VO

6

4

VO

1,5

1

B.3.2

Analytik von Arzneidrogen und Phytopharmaka

VO

4,5

3

Qualitätsprüfung und Beurteilung von Arzneidrogen und biogenen Pharmaka

VO

3

2

B.3.3

Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung pfanzlicher Sekundärstoffe

LU

4,5

6

Chemische und biologische UE Analyse biogener Arzneimittel

3

6

B.4.2

Synthetische Arzneistoffe

VO

4,5

3

keine Gleichwertigkeit

C.1.1

Anorganische Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe

VO

3

2

Anorganische Stoffe und ihre pharmazeutische Bedeutung

3

2

❄❃

B.2.2

B.4.1

VO


❆❅

C.1.2

Einführung in die Pharmazeutische Analytik

VO

3,5

2

Einführung in die Pharmazeutische Analytik Auswertung - Validierung

VO

3

2

C.1.3

LU

4

5

7

11

LU

4

5

UE aus Qual. und Quant. Analyse inkl. Arzneibuchmethoden

UE

C.1.4

Qualitative Analyse anorganischer Wirkstoffe Quantitative Analyse anorganischer Wirk- und Hilfsstoffe

C.1.5

Versuchsplanung und Statistik

SE

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

C.1.6

Nutzung pharmazeutisch relevanter Datenbanken

SE

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

C.2.1

Apparative Methoden der Strukturaufklärung

VU

2,5

2

Apparative Methoden der Strukturaufklärung

VU

1

2

C.2.2

Analytik von Arzneimitteln und Wirkstoffen

VO

3

2

Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik

VO

3

2

C.2.3

Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. Instrumenteller Methoden

LU

5,5

7

UE aus Pharmazeutischer Analytik - Instrumentelle Methoden

UE

3,5

7

C.3.1

Gentechnik und Molekularbiologie

VO

1,5

1

Grundlagen der Gentechnik und Biotechnologie für Studierende der Pharmazie

VO

3

2

C.3.2

Molekularbiologische Arbeitstechniken

LU

3

4

keine Gleichwertigkeit

C.3.3

Pharmazeutische Bioanalytik

VO

3

2

Pharmazeutische Bio- und Umweltanalytik

VO

3

2


C.3.4

Biochemsiche und bioanalytische Methoden

LU

4,5

6

UE aus Pharmazeutsicher Analytik, Bio- und Umweltanalytik

UE

4

5

D.1.1

Funktionelle und pahtologische Anatomie Histologie

VO

4,5

3

VO

4,5

3

VO

1,5

1

Anatomie, Histologie einschließlich medizinischer Terminologie

D.1.3 D.2.1

Physiologie Pahtophysiologie und Pathobiochemie

VO VO

4,5 4,5

3 3

Physiologie, Pathophysiologie VO und medzinische Terminologie

7,5

5

D.1.4

Biochemie

VO

4,5

3

Biochemie für Studierende der Pharmazie

VO

6

4

D.2.2

Grundlagen der Pharmakologie

VO

3

2

Pharmakologie I

VO

6

4

E.1.1

Angewandte Mikrobiologie

VU

3

3

Hygiene und Mikrobiologie

VU

4,5

3

E.1.2

Arzneistoff Präformulierung

VO

3

2

keine Gleichwertigkeit

E.1.3

Grundlagen der Präformuierung

LU

0,5

1

keine Gleichwertigkeit

E.2.1

Einführung in die Pharmazeutische Technologie Einfürhung in die industrielle Galenik

VO

1,5

1

Pharmazeutische Technologie II

VO

4,5

3

VO

3

2

E.2.3

Grundlagen der Pharmazeutischen Technologie

LU

4,5

6

UE aus Pharmazeutischer Technologie II

UE

3

6

E.2.4

Pharmazeutische Biotechnologie

VO

3

2

keine Gleichwertigkeit

E.2.5

Stabilität Pharmazeutischer Zubereitungen

VO

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

❈❇

D.1.2

E.2.2


❊❉

E.3.1

Biopharmazie und Pharmakokinetik

VO

4,5

3

keine Gleichwertigkeit

E.3.2

Biopharamzeutische Untersuchungen

LU

1,5

2

keine Gleichwertigkeit

E.3.3

Toxikologie von Arznei- und Suchtmitteln

VO

3

2

keine Gleichwertigkeit

G.1.1

P•anzliche Toxine und Allergene

VO

1,5

1

P•anzliche Toxine und Allergene

VO

1,5

1

G.1.2

Geschichte der Pharmazie

VO

1,5

1

Geschichte der Pharmazie

VO

1,5

1

G.1.3

Genderpharmazie

VO

1,5

1

Genderpharmazie

VO

1,5

1

G.1.4

Wissenschaftstheorie

VO

1,5

1

Wissenschaftstheorie der Naturwissenschaften I

VO

1,5

1

G.1.5

Spez. Probleme der Arzneimittelanalytik

VO

1,5

1

Spez. Probleme der Arzneimittelanalytik

VO

1,5

1

G.1.6

Radiopharmazie

VO

1,5

1

Radiopharmazie

VO

1,5

1

G.1.7

Biosimilar Product Development

SE

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

G.1.8

Pharmaz.Guidelines (GMP)

SE

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

G.1.9

Radiologie, Strahlenbiol., Strahlenkunde

VO

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

G.1.10 Umwelt- u. Lebensmitteltoxikologie VO

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

Zelluläre u. molekulare Immunologie

VO

1,5

1

keine Gleichwertigkeit

G.1.12 Naturwissensch. Grundlagen der

VO

1,5

1

keine Gleichwertigkeit UE

3

4

G.1.11

Alternativmedizin keine Gleichwertigkeit

UE aus Pharmakologie


8. Prüfungen Prüfungsabhaltung Bei LV mit Vorlesungscharakter •ndet immer eine Prüfung statt, während sich die Endnote bei LV mit immanentem Prüfungscharakter aus mehreren Teilleistungen (z.B. Zwischentests) zusammensetzen kann. Insgesamt müssen für LV mit Vorlesungscharakter mindestens 3 Prüfungstermine pro Semester angeboten werden (am Anfang/Mitte/Ende des Semesters). Bei VO-Prüfungen könnt ihr auch frei wählen, an welchem Termin ihr zur Prüfung antreten möchtet. In StEOP-LV müssen nur 2 Prüfungstermine pro Semester angeboten werden, außer sie werden in einem anderen Curriculum als P•ichtfach oder gebundenes Wahlfach abgehalten. Man kann auch zu Prüfungen antreten, wenn man sich im UniGraz online (UGo) nicht für die Vorlesung angemeldet hat. Prinzipiell ist es nur notwendig den Prüfungsstoff zu beherrschen, den man sich auch über Bücher oder Skripten selbst aneignen kann. Dennoch ist es empfehlenswert, die Vorlesungen zu besuchen, da die Professoren auch oft auf Themen näher eingehen und Schwerpunkte setzen Prüfungsanmeldung Mindestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin muss die LV zur Prüfungsanmeldung im UGo freigeschalten sein und die Anmeldefrist darf frühestens 1 Woche vor der Prüfung enden. Die Anmeldefristen variieren aber immer von LV zu LV, daher müsst ihr euch am besten selbst regelmäßig im UGo informieren. Achtung: Falls ihr doch nicht zum angemeldeten Prüfungstermin antreten wollt, müsst ihr euch 48 Stunden vor der Prüfung im System abmelden - ansonsten seid ihr die nächsten 8 Wochen für die Prüfung gesperrt. Prüfungsantritte Bei StEOP-Prüfungen hat man nur 2 Prüfungsantritte + 1 kommissionellen Antritt. Für alle übrigen Prüfungen stehen 4 Antritte zu Verfügung, wobei der letzte auch hier eine kommissionelle Prüfung ist. Bei Prüfungen, die man bereits vor dem 1.10.2011 einmal gemacht hat, kann man noch bis zu 4x wiederholen. Hat man alle Prüfungsantritte ausgenutzt und die Prüfung nicht bestanden, bedeutet das, dass man kein Studium, das diese LV als P•ichtfach vorgesehen hat, an der Universität Graz abschließen kann, weil man sich auch keine andere LV mehr hierfür anrechnen lassen kann.

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Der letzte Prüfungsantritt ist meistens kommissionell mündlich (STEOPS schriftlich), d.h. die Prüfung muss von mindestens 3 PrüferInnen beurteilt werden. Auch den vorletzten Prüfungsantritt kann man schon kommissionell schriftlich abhalten – falls ihr das wünscht, redet euch am Besten selbst mit dem Prüfungsleiter zusammen. Bei der letzten zulässigen Wiederholung muss auch der Studiendekan im Prüfungssenat sitzen.

Prüfungsergebnisse, Einsichtnahme & Berufung Prüfungsergebnisse Die Dauer der Aussendung der Ergebnisse hängt immer von Prüfer/in und der Menge der zu korrigierenden Arbeiten ab - manche korrigieren alle Arbeiten innerhalb weniger Wochen, manche benötigen die gesamte gesetzliche Frist von einem Monat. Falls diese Korrekturfrist von Professoren/innen nicht eingehalten wird, könnt ihr euch entweder selbst mit dem jeweiligen Prüfer/in in Kontakt setzen oder an uns wenden. Sobald euer Ergebnis eingetragen ist, bekommt ihr die Note per E-Mail zugesendet und !ndet sie dann in eurer Visitenkarte unter „Prüfungsergebnisse“. Einsichtnahme: Da die Abhaltung der Einsichtnahme von Professor zu Professor anders gehabt wird, solltet ihr am besten in der LV bzw. bei der Prüfung noch einmal nachfragen oder eine Email an den jeweiligen Professor schreiben. Die rechtliche Frist der Einsichtnahme beträgt 6 Monate ab dem Prüfungsantritt. Prinzipiell habt ihr auch das Recht eure Prüfungen zu kopieren - außer bei Multiple-ChoicePrüfungen. Falls ihr die Prüfung kopieren möchtet, ist dies bitte zuvor mit dem Lehrenden abzusprechen. Eine Berufung gegen eine negative Beurteilung ist nur aufgrund formeller Fehler (z.B. unbegründeter Ausschluss der Öffentlichkeit, geänderte Beurteilungskriterien, usw.) möglich und muss innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe beim Studiendirektor eingebracht werden. Gegen eine positive Beurteilung kann man keinen Einspruch erheben. Bei erfolgreicher Berufung wird die Prüfung aufgehoben und der Prüfungsantritt wird nicht gerechnet. Gegen eine subjektiv “unfaire” Benotung kann nicht berufen werden" Prüfungswiederholungen: Negativ beurteilte Prüfungen können jederzeit ausgebessert werden. Positiv absolvierte Prüfungen können bis zu 6 Monate nach Ablegung der Prüfung wiederholt werden – vorausgesetzt man hat den betreffenden Studienabschnitt bzw. das Studium zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Das Prüfungsergebnis der vorherigen Prüfung wird mit dem erneuten Antritt ungültig – auch zählt sie zu der maximal zulässigen Anzahl der Prüfungsantritte.

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Anrechnung / Anerkennung: Prüfungen aus anderen Studien oder Universitäten können nur dann anerkannt werden, wenn sie gleichwertig sind (selber Inhalt, gleicher Aufwand, usw). Wenn das zutrifft, musst du in UNIGRAZonline unter „Anerkennung/Zeugnisnachtrag“ die anzuerkennende LV eintragen. Anschließend bringst du den ausgedruckten Antrag unserem CuKo-Vorsitzenden Prof. Martin Schmid. Falls der Bescheid negativ ausfällt, kannst du innerhalb von 2 Wochen beim Senat dagegen berufen – melde dich dann am besten bei uns oder direkt an der ÖH via Email (beratung@oehunigraz.at), damit wir dich dabei unterstützen können.

9 Rechte und Pflichten der Studierenden Rechte von Studierenden Prüfungen • Studierende haben das Recht, Informationen über den Prüfungsmodus zum Beginn einer Lehrveranstaltung zu erhalten. • Es müssen 3 Prüfungstermine pro Semester (Ausnahme: STEOP - nur 2 Prüfungstermine) angeboten werden. • Das Prüfungsergebnis muss 4 Wochen nach dem Prüfungsdatum bekanntgegeben werden. • Studierende haben das Recht auf 3 Prüfungswiederholungen (Ausnahme: STEOP - nur 2 Wiederholungen, sprich insgesamt 3 Antritte) • Ab der 2. Prüfungswiederholung kann ein PrüferInnenwechsel gefordert werden. • Es muss eine Einsichtnahme in die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ab Antritt gewährt werden • Studierende können Einspruch gegen eine negative Beurteilung innerhalb von 2 Wochen erheben - das ist aber nur bei schweren Formfehlern (s.o.) möglich. Anerkennung von Vorleistungen • Lehrveranstaltungen mit der gleichen ECTS / SWS-Anzahl aus anderen Studien bzw. von anderen Universitäten werden bei einer Deckung des Inhalts von 80% im Normalfall angerechnet. • Wenn Studierende z.B. für 4 Wochen in einer Apotheke arbeiten, können sie sich diese berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS) anrechnen lassen. Maximal können so 12 ECTS als freies Wahlfach absolviert werden.

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Beurlaubung • Studierende haben das Recht, sich für ein Semester beurlauben zu lassen. Der Antrag muss aber vor Semesterbeginn eingereicht werden! Im Semester der Beurlaubung ist keine Absolvierung von LVen im entsprechenden Studium möglich.

P•ichten von Studierenden • Studierende müssen Namens- und Adressenänderung (im UGO) bekanntgeben. • Sie sind selbst für die fristgerechte Einzahlung des ÖH-Beitrags (=Rückmeldung zum Studium) verantwortlich. • Sie müssen sich selbstständig für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im UniGrazOnline anmelden: o Dabei sind Anmeldefristen zu beachten o Eine Abmeldung ist bis 48h vor dem Prüfungsantritt möglich (per UGO, E-Mail oder persönlich) o Bei Nichterscheinen droht eine Prüfungssperre von max. 8 Wochen oder eine Sperre für den nächsten Antritt. • Bei Prüfungen müssen sie sich mittels UniGraz Card bzw. Lichtbildausweis ausweisen können.

10 Tipps der StV Erstsemestrigentutorium Wie schon in den letzten zwei Jahren veranstalten wir jeden Herbst wieder ein Erstsemestrigentutorium. Es soll euch die Möglichkeit geben, in mehreren Treffen Studienfreunde zu "nden, euch über lustige Gruppenspiele kennenzulernen und gleichzeitig eure Fragen zum Studienstart stellen zu können. Außerdem können eure TutorInnen von ihren eigenen Erfahrungen im Studium berichten und euch gute Tipps geben. Wie immer wird es mehrere Gruppen geben, bei denen ihr euch eintragen könnt. Genaueres erfährt ihr dann in der OL Einführung in die Pharmazeutischen Wissenschaften, in der sich die StV/PIG und die TutorInnen vorstellen. Falls ihr ab dem 2. Studienjahr selbst Teil des TutorInnen-Teams werden möchtet, könnt ihr uns immer schreiben: support.pharmazie@oehunigraz.at Um bei diesem Projekt mitarbeiten zu können, gibt es meistens im September ein 2-3 tägiges Vorbereitungswochenende.

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Deine Vorteile sind: • ein lustiges Seminarwochenende, bei dem du in den Gebieten „Gruppendynamik“ und „Stundenabhaltung“ ausgebildet wirst, • 1 freie Wahlfachstunde, wenn du insgesamt 2 Wintersemester lang, als Tutor fungierst hast, • sehr viel Spaß :)

ÖH-Sozialbroschüre Bei Fragen zu folgenden Themen ist die ÖH-Sozialbroschüre de!nitiv die richtige Informationsquelle: • Studiengebühren • Familienbeihilfe • Studienbeihilfen • Fonds & Förderungen (Fahrtkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungszuschuss, ...) • Versicherungen Ihr !ndet sie entweder auf der ÖH-Graz-Homepage zum Download oder als gedruckte Version im Sekretariat des ÖH-Gebäudes (Schubertstraße 6a).

Basismodul Das Basismodul umfasst einführende Lehrveranstaltungen, die die fachliche, fakultätsweite und universitätsweite Orientierung am Beginn des Studiums an der Universität erleichtern sollen. Es besteht aus P•icht- und freien Wahlfächern im Ausmaß von etwa 30 ECTS-Anrechnungspunkten, nach deren Absolvierung ein Zerti!kat erlangt werden kann: • • •

universitätsweites Basismodul (freie Wahlfächer, 6 ECTS Anrechnungspunkte) fakultätsweites Basismodul fachspezi!sches Basismodul des gewählten Studiums

Für wen? … für Studierende, die am Beginn ihres Studiums stehen … für alle, die die Universität besser kennen lernen möchten … für diejenigen, die sich einen Überblick über die verschiedenen Wissenschaftsbereiche verschaffen möchten … für jene, die an interdisziplinärer und globaler Denkweise interessiert sind Was? ... Orientierungshilfe für das Studium

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... Einblick in die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Wissenschaften ... die eigene Persönlichkeit hinterfragen und entwickeln ... kritisches Denken lernen Warum? … um besser organisiert zu sein … um die Universität zu entdecken … um wissenschaftliches Arbeiten und Denken zu lernen … um ein Zerti•kat für die Basismodule zu erhalten Wie? … mit Lehrenden und Studierenden aus allen Fakultäten … onlineunterstützt Wann? ... über ein Studienjahr verteilt Nähreres •ndet ihr auch hier: lehr-studienservices.uni-graz.at

11 FAQ Gibt es einen „Stundenplan“? Es gibt keinen vorgeschriebenen Stundenplan, sondern nur einen empfohlenen Plan der Studienkommission, den ihr im UGO ausdrucken könnt (Näheres siehe Kapitel UniGrazOnline). Prinzipiell kann sich aber jeder autonom seinen Stundenplan zusammenstellen.

Woher bekomme ich Skripten und Prüfungsfragen? Bisher •ndet man Pharmazie-Unterlagen im ganzen Netz verstreut: manche Professoren benutzen das UGO, andere wiederum “Moodle” oder sie schicken euch ihre Folien per E-Mail aus. Wie es jeder einzelne Professor handhabt, erfährt ihr meist in der 1. Lehrveranstaltung des Semesters. Auch auf Pharmapoint und auf unserer Dropbox gibt es Skripten und Altfragen zum Download. Hier die Links zu den wichtigsten Seiten: • Moodle: https://moodle.uni-graz.at/moodle/login/index.php • Pharmapoint: http://pharmapoint.co.at/ • PharmXplorer: http://www.pharmxplorer.at/academic.php • Dropbox: https://www.dropbox.com/


Wie kann ich mich zur Dropbox hinzufügen lassen? Wenn du dich auf www.dropbox.com registriert hast, schickst du für die Einladung in die Pharmaziedropbox einfach eine Mail an pharmazie.graz@ gmx.at mit dem Betreff: „Einladung zur Dropbox“ und der eigenen Mailadresse als Text --> Anmerkung: Die Dropbox wird nicht von der StV verwaltet.

Kann ich neben dem Studium arbeiten? Pharmazie ist ein sehr Zeit- und lernintensives Studium und beinhaltet auch viele Praktika bzw. LV mit Anwesenheitsp!icht. Daher ist es meist eine Herausforderung, Studium und Arbeit unter einem Hut zu bringen, wobei es durch ein gutes Zeitmanagement sehrwohl möglich ist. Dennoch sollte man dann mit einer Studienverzögerung rechnen.

Muss ich mich bereits vor dem Beginn des Studiums auf die StEOP Prüfungen vorbereiten? Da die Aufnahmeprüfung teilweise die Themengebiete der StEOP abdeckt, hat man dadurch gute Vorkenntnisse für die StEOP-Prüfungen erlangt. Prinzipiell sollten naturwissenschaftliche Vorkenntnissen auf Mittelschul-Niveau als Vorbereitung reichen, denn auf den Prüfungstoff wird in den Vorlesungen erneut eingegangen.

Was passiert, wenn ich die StEOP nicht im 1. Semester beendet habe? Der Abschluss der Studieneingangsphase berechtigt zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter aus dem 2. Semester (z.B. UE aus Morphologie und Systematik der Arzneip!anzen). Wer die StEOP nicht innerhalb des 1. Semesters absolviert hat, muss daher auf diese LV‘s evtl. ein ganzes Jahr warten. Man kann aber ohne rechtzeitigen Abschluss der StEOP Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß von 20,5 ECTS im Diplomstudium (27 ECTS im Bachelor ) aus dem 2. Semester bzw. 2.Abschnitt vorziehen. Durch die dadurch resultierende Verzögerung des Abschlusses des 1. Studienabschnittes kann es zu Verlust diverser Beihilfen kommen.

Was sind Toleranzsemester? Für die ‚‘‘Familienbeihilfe‘‘‘ hat man pro Studienabschnitt 1 Toleranzsemester, das man, wenn man es in einem Abschnitt nicht verwendet, in den nächsten mitnehmen kann. Sprich man muss den 1. Studienabschnitt innerhalb von 3 (2+1) Semester abschließen, um die Familienbeihilfe weiterbeziehen zu können (Bachelor 6+1). Wenn man für den 1. Abschnitt die regulären 2 Semester benötigt, hat man im 2. Abschnitt 5 + 2 Semester für den Abschluss Zeit.

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Für die Befreiung von den ‚‘‘Studiengebühren‘‘‘ gilt: Semesteranzahl des Abschnitts + 2 Toleranzsemester (das sind im Bachelor also 6 + 2 Semester). Wenn Toleranzsemester in einem Abschnitt nicht verwendet werden, kann man 1 Toleranzsemester in den nächstfolgenden Abschnitt mitnehmen! Achtung: Wenn man in seinem Zweitstudium die Toleranzzeit überschreitet, muss man auch den Studienbeitrag zahlen. Falls man in mehreren Studien über der Toleranzzeit ist, wird der Beitrag aber nur einmal verlangt.

Muss ich Studiengebühren zahlen? Solange du die Semesteranzahl des Abschnitts + 2 Toleranzsemester nicht überschreitest, bist du derzeit von den Studiengebühren befreit. Weiters kann man die Befreiung von Studiengebühren durch Auslandsaufenthalte, einer Schwangerschaft, einer schweren Krankheit und einer Kinderbetreuung verlängern lassen. Bei Behinderung oder Berufstätigkeit mehr als das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze werden die Studiengebühren erlassen. Ansonsten muss man pro Semester 363,36€ Studiengebühren zahlen (Stand: Aug. 2013) - beachtet unbedingt die Fristen, den in der Nachfrist muss man einen Aufschlag von 10% zahlen. Kontodaten "ndet man im UGO unter „Studienbeitragsstatus“ - bitte nicht auf das Eintragen eurer Kundendatennummer vergessen! Mehr Informationen zur Studiengebühr und deren Befreiung "ndet ihr unter diesen Links: • http://studiengebuehren.oehunigraz.at/ • http://www.uni-graz.at/studienbeitrag/

Wann verliere ich die Familienbeihilfe bzw. Studienbeihilfe? Familienbeihilfe Wenn du die vorgegebenen Semester (Semesteranzahl des Studienabschnitts + 1 Toleranzsemester) überschreitest, bekommst du bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfung dieses Abschnitts keine Beihilfe mehr. Nach Erbringung des Diplomprüfungszeugnis wird dir wieder ab dem Monat, in dem du die Prüfung abgelegt hast, das Geld ausbezahlt. Falls du in einem Studienabschnitt keinen Gebrauch von deinem Toleranz-semester machst, kannst du es in den nächsten Abschnitt mitnehmen - das gilt auch, wenn du die letzte Prüfung während der Zulassungsfrist (Inskriptionsfrist) des Toleranzsemesters absolviert hast.

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Man kann die Anspruchsdauer verlängern lassen, wenn folgende Fälle vorliegen: • Erkrankung von mindestens 3 Monaten • Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten • Behinderungen im Studien-/Prüfungsbetrieb • ÖH-Tätigkeiten Als Leistungsnachweis sind 16 ECTS oder 8 SWS aus P!icht-/Wahlfächern des Hauptstudiums zu erbringen. Freifächer oder Ergänzungsfächer zählen dafür nicht" Wenn man im WS zu studieren begonnen hat, ist der Nachweiszeitraum von 1. Oktober bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres (16 ECTS oder 8 SWS) festgelegt - beginnt man im SS zu studieren, muss man innerhalb des 1. März bis zum 31. Oktober des Folgejahres (3 Semester") einen Nachweis von 24 ECTS bzw. 12 SWS erbringen. Grundsätzlich sollte der Leistungsnachweis schon bis zum 30. September beim Finanzamt vorgelegt werden - wenn man ihn aber erst bis zum 31. Oktober einreicht, bekommt man die Familienbeihilfe im Nachhinein ausbezahlt. Wenn du öfters als 2x dein Studium gewechselt hast, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe für immer. Wenn du dein Studium nach dem 3. inskribierten Semester erst wechselst, bekommst du erst wieder die Familienbeihilfe ausbezahlt, wenn du in deinem neuen Studium so viele Semester schon studierst, wie du in den zuvor betriebenen Studium abgelegt hast. Man muss übrigens die Familienbeihilfe auch jederzeit zurückzahlen, wenn der Leistungsnachweis nicht vollständig erbracht worden ist und die Familienbeihilfe dennoch ausbezahlt wird bzw. wenn die Verdienstgrenze von 10 000 Euro überschritten wird. Erst nach 5 Jahren ist die Rückzahlungsverp!ichtung verjährt.

Studienbeihilfe Alles Wissenswertes zur Studienbeihilfe •ndet ihr hier: • http://soziales.oehunigraz.at/•nanzielles/ • http://www.stipendium.at

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12 Adressenverzeichnis Vorsitzender der CurriculaKommission für die Studienrichtung Pharmazie: Prof. Martin Schmid (für Anrechnungen zuständig) martin.schmid@uni-graz.at Tel: 0316/380-5386 Schubertstraße 1/Universitätsplatz 1, 8010 Graz Sprechstunde: Dienstag, 11:00-11:45 Institut für Pharmakognosie Vorstand: Prof. Rudolf Bauer Sekretariat: Mag. Claudia Thenius Universitätsplatz 4 8010 Graz Tel.: 0316/380-5525 Institut für Pharmazeutische Chemie Sekretariat: Irmgard Ortner Schubertstraße 1/Universitätsplatz 1 8010 Graz Tel.: 0316/380-5365

Institut für Pharmakologie und Toxikologie Vorstand: Prof. Bernhard-Michael Mayer Sekretariat: Dr. Annemarie Hajdinyak-Buchmann Humboldtstraße 46/I 8010 Graz Tel.: 0316/380-5555

Institut für Pharmazeutische Technologie Vorstand: Prof. Andreas Zimmer Sekretariat: Ursula Götz Schubertstraße1/Universitätsplatz 1 8010 Graz Tel.: 0316/380-8880

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Österreichische Apothekerkammer Landesgeschäftsstelle Steiermark Stadionplatz 2 8041 Graz-Liebenau Tel.: 0316/47 53 74

Österreichische HochschülerInnenschaft Graz Vorsitzender: Sanel Omerovic Schubertstraße 6a 8010 Graz http://oeh.uni-graz.at Tel.: 0316/380-2901

FV-NaWi Schubertstraße 6a 8010 Graz http://oeh.uni-graz.at Tel.: 0316/380-2930 Prüfungsreferat Pharmazie Sachbearbeiterin: Andrea Hauer Universitätsplatz 3 8010 Graz andrea.hauer@uni-graz.at Tel.: 0316-380-2198 Psychologische Studierendenberatung Dreihackengasse 1 8020 Graz http://www.studentenberatung.at Tel.: 0316-814748 ÖH Helpline Tel.: 01-5853333 Studienbeihilfenstelle Graz Metahofgasse 30 8020 Graz http://www.stipendium.at Tel.: 0316-813388-0

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13 Campusplan 78

16 15

❫ ❴❵❛❜❝❞❡❛❢❣❢❡❤✐❥❢❦ ❧♠ ♥❥♦❤❢♣❝5❣♦6❝ 2 Universitätsplatz 1. Pharm. Chemie & Pharm. Technologie 4 Universitätsstraße 15, Resowi - Zentrum 5 Universitätsplatz 4, Pharmakognosie 12 Harrachgasse 21, Vorklinik Weiters: 15 Schubertstraße 5, P•anzenphysiologie 16 Holteigasse 6, Botanik 17 Humboldtstraße 46 (ZMB), Pharmakologie

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14 Nützliche Links Homepage Uni Graz http://www.uni-graz.at/ vollständiger Campusplan http://campusplan.uni-graz.at/ UNIGRAZ Online online.uni-graz.at StV-Pharmazie pharmazie.oehunigraz.at PharmXplorer Studienplattform für das Pharmaziestudium www.pharmxplorer.at Pharmapoint Infos zu einzelnen LVs und große Sammlung an Prüfungsfragen www.pharmapoint.co.at Institut für Pharmazeutische Wissenschaften http://www.uni-graz.at/pharmazie/ Studienorientierungsplattform Unigate http://www.unigate.at

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15 Abkürzungsverzeichnis FV

Fakultätsvertretung

HS

Hörsaal

IP

Immanenter Prüfungscharakter

LV

Lehrveranstaltung

LV-P

Lehrveranstaltungsprüfung = schriftliche oder mündliche Prüfung über den gesamten Stoff der jeweiligen LV

NaWi

Naturwissenschaften

ÖH

Österreichische HochschülerInnenschaft = die „Gewerkschaft der Studierenden ”

SE

Seminar = LV mit beschränkter Teilnehmerzahl und Anwesenheitsp!icht, immer mit Anmeldung verbunden

StV

Studienrichtungsvertretung

PIG

Pharmazeutische Interessensgemeinschaft Graz

UE

Übung = praktische Lehrveranstaltung mit Anwesenheitsp!icht und immanentem Prüfungscharakter, beschränkte Teilnehmerzahl, immer mit Anmeldung verbunden

LU

Laborübung = praktische Lehrveranstaltung mit Anwesenheitsp!icht und immanentem Prüfungscharakter, beschränkte Teilnehmerzahl, immer mit Anmeldung verbunden

VO

Vorlesung = Lehrveranstaltung ohne Anwesenheitsp!icht

VU

Vorlesung mit Übung (Anwesenheitsp!icht)

Wst

Wochenstunde(n) = 1 WSt bedeutet, dass du eine LV über ein ganzes Semester, jede Woche eine Stunde besuchst.

SWS

Semesterwochenstunde = WSt.

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Impressum Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Studienvertretung Pharmazie der HochschülerInnenschaft, KF-Universität Graz Schubertstraße 6a 8010 Graz E-Mail: pharmazie@oehunigraz.at Inhalt und Layout: StV Pharmazie Fotos und Bilder: Bildersuche auf http://www.google.at Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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