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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

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 Bauantrag

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 Wohnungsgeberbescheinigung

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Öffentliche Bekanntmachung nach § 22 Abs. 2 Landesenteignungsgesetz (LEntG)

1. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) – endvertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 - Mobilität, Verkehr, Straßen – hat für den 4-streifigen Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Gengenbach (Vollzug des Fortführungsnachweises vom 06.12.2019 Nr. 2018/8) gem. § 19 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. dem LEntG die Enteignung von Teilflächen des nachfolgenden Grundstücks beantragt:

Gemarkung: Zunsweier

Grundbuch: Bl. 978, BV-Nr.2

Flst. Nr.: 944

Gesamtgröße: 1.914 m²

Dauerhaft beanspruchte Fläche: 110 m²

Art der Inanspruchnahme: Flst. Nr. 944/1 (Weg) mit 94 m² Flst. Nr. 944/2 (Straßenverkehr) mit 16 m² gem. FN vom 06.12.2019 Nr. 2018/8 Gemarkung Zunsweier

Vorübergehende

Inanspruchnahme: keine (ist wegen Fertigstellung der Maßnahme erledigt)

2. Die Enteignungsbehörde beabsichtigt auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, da keine komplizierten Entschädigungsrechtlichen Fragen zur Verhandlung stehen.

3. Der Enteignungsantrag mit den ihm beigefügten Unterlagen kann beim Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg i. Br., Zimmer 83 während der Dienststunden eingesehen werden.

4. Es ergeht die Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag sowie die Absicht der Enteignungsbehörde ohne eine mündliche Entscheidung zu entscheiden bis zum 03.07.2023 beim Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg i. Br., unter dem Aktenzeichen RPF24-1063-8/4 schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

5. Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an tritt die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 26 LEntG in Kraft. gez. Konrad

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172

„Auf dem Nußbuckel/ Erzbergerstraße“, Gemarkung Offenburg

Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Auf dem Nußbuckel/ Erzbergerstraße“, Gemarkung Offenburg, sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. der*die Oberbürgermeister*in dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

3. vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Offenburg, den 24.05.2023

Marco Steffens Oberbürgermeister

Offenes Verfahren nach § 3 EU

Vorhaben: Mietwohnungsbau im Seidenfaden BA II

Gewerk 1: Maler- und Tapezierarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0070

Ausführungsfrist: Haus 1:

Gewerk 2: Fliesen- und Plattenarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0071

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 3/2024 bis KW 7/2024; Haus 2: KW 7/2024 bis KW 11/2024

Gewerk 3: Bodenbelagsarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0072

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 5/2024 bis KW 10/2024; Haus 2: KW 11/2024 bis KW 16/2024

Gewerk 4: Natur- und Betonwerksteinarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0073

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 6/2024 bis KW 9/2024; Haus 2: KW 10/2024 bis KW 13/2024

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offen-burg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan kann ergänzend unter www.offenburg.de/bebauungsplan online abgerufen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung

Gewerk 5: Schreinerarbeiten Türen/Zargen

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0074

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 10/2024 bis KW 12/2024; Haus 2: KW 15/2024 bis KW 17/2024

Angebotseröffnung: 22.06.2023

Gewerk 1: 10 Uhr

Gewerk 2: 10:30 Uhr

Gewerk 3: 11 Uhr

Gewerk 4: 11:30 Uhr

Gewerk 5: 12 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de auf der Plattform nectanet https://nectanet.de/ausschreibungen im Submissionsanzeiger https://www.submission.de im Subreport https://subreport.de/ausschreibungen/auftraege-suchen/ auf der Homepage der Stadt Offenburg http://www.offenburg.de/html/ ausschreibungen308.html?&

Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.

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