absolute Michel Foucault

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absolute Michel Foucault

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absolute Herausgegeben von Klaus Theweleit


absolute Michel Foucault Herausgegeben und mit einem biografischen Essay versehen von Martin Stingelin

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absolute Michel Foucault Hg. v. Martin Stingelin Freiburg, orange-press 2009 Copyright für die deutsche Ausgabe © orange-press GmbH, 2009 Alle Rechte vorbehalten Buchgestaltung: Annette Schneider (debusc.de) Korrektorat: Anne Wilcken, Jelena Kleißler Die im Text angegebenen URLs verweisen auf Websites im Internet. Der Verlag ist nicht verantwortlich für die dort verfügbaren Inhalte, auch nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Alle Texte in neuer Rechtschreibung. ISBN 978-3-936086-43-0 orange-press.com


Seite |

Inhalt

7 |

M. Foucault Foucault Ein Text von M. Florence (i.e. Michel Foucault)

14 |

Biografie I

Zwischen Anonymität und Öffentlichkeit 1926 – 1952

36 |

M. Foucault

Der Wahnsinn, Abwesenheit eines Werkes

46 |

Biografie II

Die Achse des Wissens: Wahnsinn und Literatur 1953 – 1970

60 | 78 |

M. Foucault M. Foucault

Die Hoffräulein Nietzsche, Freud, Marx

90 | Biografie III

Die Achse der Macht: Disziplinargesellschaft und Bio-Politik 1971 – 1976

98 | 120 | 140 | 162 |

Nietzsche, die Genealogie, die Historie Die Wahrheit und die juristischen Formen Vortrag IV Recht über den Tod und Macht zum Leben Das Spiel des Michel Foucault Gespräch mit D. Colas, A. Grosrichard u.a.

M. Foucault M. Foucault M. Foucault Gespräch

172 | Biografie IV

Die Achse des Selbstverhältnisses: Regierung, Macht und Herrschaft 1977 – 1984

182 | 204 |

M. Foucault Gespräch

Das Leben der infamen Menschen Archäologie einer Leidenschaft Gespräch mit Charles Ruas

216 | 218 | 219 |

Bibliografie Text- und Bildnachweise Dank

220 |

Personenregister



»Ich möchte, dass

meine Bücher Skal­­pelle, Molotow­cocktails

oder Minengürtel sind,

und dass sie

nach Gebrauch wie

ein Feuerwerk

zu Asche zerfallen.«


Biografie III Die Achse der Macht: Disziplinargesellschaft und Bio-Politik 1971 – 1976

Die Wahrheit ist nicht gegeben; sie wird geschaffen. Das ist die Voraussetzung, aus der für Michel Foucault zwei einander bedingende Konsequenzen folgen, eine methodische und eine strategische. Methodisch sieht er sich einem für die Philosophie und die Historie vollkommen neuen Gegenstand gegenüber, den er erst als ›Diskurs‹, später als ›Dispositiv‹ bezeichnet: Der Diskurs ist die gegenseitige Durchdringung von sprachlichen und kriegerischen, strategischen Tatsachen, die sich aus dem Ringen um die Wahrheit auf dem Schlachtfeld des Wissens und der Rede ergeben; im Dis­positiv tritt zu den Kampfmitteln des Wissens und der Rede noch Ungesagtes hinzu wie Institutionen und ihre ar­ chitektonischen Einrichtungen. Strategisch kann sich Foucault selbst diesem Ineinander, diesem Ringen um die Wahrheit auch praktisch nicht entziehen; es prägt sein militantes Selbstverständnis als Historiker und Philo­soph, für den das Denken die täglich zu fällende ethisch-politische Entscheidung ist zu bestimmen, worin die Hauptgefahr liegt. Den sogenannten Dits et écrits, den gesammelten, oft tagesaktuellen kleinen Schrif­ ten und Interviews von Michel Foucault, die den Schwerpunkt der vorliegenden Auswahl bilden, kommt dabei strategisch ein besonderer Stellenwert zu: Während die Bücher in Form ihrer historischen Analyse geschärfte Instrumente beinhalten und ihren Leserinnen und Lesern vom Autor als Werkzeugkisten angeboten worden sind – »Ich möchte, dass meine Bücher Skalpelle, Molotow­ cocktails oder Minengürtel sind, und dass sie nach dem Gebrauch wie ein Feuerwerk zu Asche zerfallen«1 –, formuliert Foucault in seinen Interviews und Gelegenheitsschriften Einwände, Vorbehalte und Anstöße, die der Diagnose seiner Gegenwart entspringen. In dieser Hinsicht vergleicht Gilles Deleuze in seinem Beitrag zum Kolloquium »Michel Foucault, philosophe« 1988 die Be­ deutung von Foucaults Dits et écrits mit der Bedeutung von Nietzsches Nach­ lass im Verhältnis zum veröffentlichten Werk: Hier wie dort erweisen sich beide in dem Maß als große Philosophen, wie sie es verstehen, sich der Ge­ schichte zu einem anderen als zu einem bloß antiquarischen Zweck zu bedienen, das heißt mit ihrer Hilfe die eigene Gegenwart zu kritisieren und in eine Krise zu stürzen. Zwischen seinen Büchern und seinen Interviews nehmen Michel Foucaults Vorlesun­ gen eine Sonderstellung ein: Amboss und Eichmaß zugleich, lassen sie Fou­


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caults Denken am deutlichsten als Handwerk erkennbar werden. Arbeitsschritt für Arbeitsschritt kann man ihn in der Werkstatt Hörsaal dabei beobachten, wie er neue analytische Instrumente schmiedet, indem er ihre diagnostische Qualität erprobt; sie un­ter­richten im doppelten Wortsinn, indem sie Information und Aufklärung mit­ein­ander verbinden. Unter den von den Herausgebern François Ewald und Daniel Defert in die Dits et écrits aufgenommenen Vorlesungen ist in diesem Sinn zweifellos der vom 21. bis 25. Mai 1973 an der katholischen Universität von Rio de Janeiro gehaltene Vortrags­zyklus über »Die Wahrheit und die juristischen Formen« die größte Entdeckung. Er hebt an mit einer Reihe von methodologischen Reflexionen, die sich eng an das Werk des Philo­so­phen Friedrich Nietzsche halten: »Denn was ich hier sage, hat nur im Zu­sam­menhang mit seinem Werk Sinn.« 2 Der in die vorliegende Aus­wahl aufgenom­mene vierte Vortrag über die Entstehung der Disziplinar­gesellschaft enthält mit der Ar­chitektur von Jere­my Benthams Panoptikum als Quintessenz aus Michel Foucaults wichtigstem genealogi­ schem Projekt, Über­wachen und Strafen. Die Geburt des Ge­fäng­nisses (1975), das an­schaulichste Beispiel für die Erweiterung des Diskursbegriffs um nicht­ diskursive Ele­mente zu einem ›Dispositiv‹. Zudem weist die Diskussion der lettres de cachet (Briefe, mit denen in der Regel Familienanghörige um eine In­­ter­vention der Regierung im All­ge­meinen, des Königs im Besonderen nach­ suchen), die Foucault in die­sem Vortrag führt, auf jenes Projekt voraus,3 aus dem Michel Foucaults Artikel »Das Leben der infamen Menschen« (1977) her­ vorgeht. Er findet sich in der ebenfalls vorliegenden Auswahl; Gil­les Deleuze – dem wir die Ergänzung von Fou­caults Studien über die Disziplinar­ge­sell­ schaft um eine Studie über unsere Kontroll­gesellschaft verdanken 4 – hat von ihm als »ei­nem der wildesten Texte Foucaults, einem der lus­tigsten ebenfalls«,5 gesprochen. Nietzsche ist Foucaults philosophischer Lehrmeister im Umgang mit der Ge­schichte: Beide betreiben Historie als Versuch, »das heraklitische Werden in Zeichen abzukürzen« (so Nietzsches Formel), um jede sich in der Geschichte ver­meint­ lich abzeichnende Teleologie zu zerstreuen, sei sie politischer, sozialer, mentali­ täts­ge­schicht­licher oder anthropologischer Natur. Die Geschichte hat kein Ziel, im Gegen­teil: Sie ist der Schauplatz, auf dem verschiedene Inter­pretationen von »Dingen«, Or­ganen und Bräuchen miteinander um die Vor­herrschaft rin­ gen. Als Wahrheit geht die wirkungsmächtigste Interpretation aus diesem Krieg nur so lange als Siegerin hervor, bis sie ihrerseits überwältigt, in Beschlag genommen, zurechtgemacht und neu aus­gelegt wird.


In seinem Beitrag zur Gedenkschrift für seinen Lehrer Jean Hyp­po­lite, »Nietz­sche, la généalogie, l’histoire« von 1971, den wir in der vorliegenden Aus­wahl eben­ falls zugänglich machen, hat Foucault solche Ersetzungen, Versetzun­gen, Ver­ stel­lungen, Eroberungen und Umwälzungen als Ereignisse bezeichnet. Der Ort, an dem sich diese Ereignisse einprägen und ihre Spuren hinterlassen, ist der menschliche Körper. Er ist das wichtigste Studienobjekt des Historikers im nietzscheschen und foucaultschen Sinne. Daraus folgt in der Methode ein systematischer Skeptizismus gegenüber an­thro­polo­ gischen Universalien wie ›Wahnsinn‹, ›Delinquenz‹ oder ›Sexualität‹. In sei­nem Beitrag für den Dictionnaire des Philosophes, dem pseudonymen Selbstporträt, das unsere Auswahl eröffnet, hat Foucault 1981 diese Arbeitsregel nachdrück­ lich be­tont: »Soweit es eben geht, die anthropologischen Universalien (und selbstverständ­lich auch die Universalien eines Humanismus, der die Rechte, die Privilegien und die Natur eines menschlichen Wesens als unmittelbare und zeitlose Wahrheit des Sub­jekts geltend machen würde) zu umgehen, um sie in ihrer geschichtlichen Konstitution zu befragen.« 6 Gerade dort, wo Foucault die Geschichtlichkeit an ihrem unvermu­tets­ten Ort aufspürt, in der sexuellen Iden­ tität, folgt er aufs Genaueste dem von Nietzsche im siebten Aphorismus seiner Fröhlichen Wissenschaft (1882) entworfenen For­schungs­programm »für Ar­ beit­same«: »Bisher hat alles Das, was dem Dasein Farbe gegeben hat, noch keine Geschichte: oder wo gäbe es eine Geschichte der Liebe, der Habsucht, des Neides, des Gewissens, der Pietät, der Grausamkeit?«7 Die Geschichte der sexuellen Identität skizziert Foucault 1980 im Vorwort zur ameri­ kanischen Übersetzung der von ihm herausgegebenen Autobiografie des Her­ maphroditen Herculine Barbin, dite Alexina B.8 Seine/ihre Lebensgeschichte ist in der medizinischen Fachliteratur zwischen 1860 und 1880 Prüfstein gewesen für die Frage nach dem eigentlichen, wahren Geschlecht und diente unter anderem dem Münchner Psychiater Oskar Panizza als Vorlage für seine litera­ ri­sche Novelle »Ein scandalöser Fall«. (Man sieht schon hier, wie zu Beginn der Achtzigerjahre Foucaults Interesse für die Literatur und ihren Stellenwert im Zusammenhang mit der Auto­biografie wieder wächst.) Bis zum achtzehnten Jahrhundert jedoch war die sexuelle Identität kein Gegen­stand des medizinischen, psychiatrischen und psychologischen Experten­wissens; es war dem Einzelnen rechtlich freigestellt, sein Geschlecht an der Schwelle zum Er­wach­senenalter selbst zu bestimmen, solange er nach seiner Ent­scheidung daran fest­hielt. Erst das medizinische Expertenwissen des achtzehnten Jahr­ hunderts stand unter dem moralischen Gebot, die ›Hermaphroditen‹ als


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›Pseudo-Hermaphro­diten‹ zu entlarven und ihr wahres Geschlecht zu bestim­ men. Herculine Barbin, dite Alexina B. erzählt die Leidensgeschichte eines/ einer Einzelnen, der/die zu diesem Zweck einer Reihe von schmerzlichen Expe­ ri­menten unterworfen worden ist, Fou­cault an ihrem Beispiel eine weitere skandalöse Station in der Geschichte der Wahr­heit. Foucaults wachsende Vor­ behalte gegenüber dem disziplinierenden Ex­per­ten­wissen der Psycho­analyse, die sich im Verlauf der Dits et écrits beobachten lassen, beruhen unter an­ derem darauf, dass sie das Band zwischen Selbsterkenntnis und sexueller Identität kulturhistorisch noch enger geknüpft hat. Als Foucault 1976 seiner Geschichte des Verhältnisses zwischen Sexualität und Wahrheit als Leuchtrakete den methodischen Eröffnungsband Der Wille zum Wissen vorausschickt, ist noch nicht abzusehen, wie tief ihn der von ihr ge­ wiesene Weg in die Antike führen wird. Das Projekt ist ursprünglich auf sechs Bände angelegt: »Das Fleisch und der Körper«, »Der Kreuzzug der Kinder«, »Die Frau«, »Die Mutter und die Hysterikerin«, »Die Perversen« und »Bevölkerung und Rasse«. Sein Ziel ist, zu do­kumentieren und zu analysieren, wie unsere Zivilisation seit dem sechzehnten Jahr­hundert unter dem Vorbehalt, dass es sich dabei um ihre verschwiegenste Sache handelt, sowohl im Privatleben wie in der Öffentlichkeit unablässig Anreize geschaffen hat, über Sexualität zu sprechen – als würde sich dadurch ihre Wahrheit offenbaren. Hinter diesen An­reizen vermutet Foucault eine strategische Intention, die einerseits den Körper jedes Einzelnen anatomisch disziplinieren und andererseits den Bevöl­ kerungskörper biologisch regulieren will, jeweils im Dienst der ökonomischen Abschöpfung seiner Kräfte. Noch immer bilden zwei Achsen das Fadenkreuz, womit Foucault dieses doppelte Ziel anvisiert, das Wissen und die Macht. Als er nach acht Jahren mit den beiden Folgebänden von Sexualität und Wahr­heit, Der Gebrauch der Lüste und Die Sorge um sich, an die Öffentlichkeit tritt, ist zur Analyse des Wissens und zur Analyse der Macht eine dritte Achse hinzu­ge­ kommen: die »Analyse der Praktiken, durch die die Individuen dazu verhalten worden sind, auf sich selber zu achten«. Unter neuen Vorzeichen nimmt Fou­ cault damit Friedrich Nietz­sches Projekt einer Genealogie der Moral wieder auf: Neben dem Archiv des Wissens, das sich aus dem Sichtbaren und dem Sagbaren zusam­mensetzt, und dem Diagramm der Macht, das aus verschie­ denen Kräfteverhältnissen besteht, beschreibt er nun auch den Raum der Selbstbegegnung von Subjekten, in dem sich Wissen und Macht verschränken und gleichzeitig auf den Widerstand treffen, welcher der Freiheit zur ethischen Selbstbestimmung entspringt.


ÂťDie Interpretation ist deshalb niemals

abgeschlossen, weil es gar nichts zu interpretieren gibt.

Es gibt kein

absolut Erstes, ...ÂŤ



Die Wahrheit und die juristischen Formen Vortrag IV

Im letzten Vortrag habe ich zu zeigen versucht, über welche Mechanismen und mit welcher Wirkung das Strafrecht im Mittelalter unter den Einfluss des Staates geriet. Ich möchte nun, dass wir uns ans Ende des achtzehnten und den Beginn des neunzehnten Jahrhunderts versetzen, in jene Zeit, als die »Disziplinargesellschaft« sich herausbildete, mit der wir uns in diesem und dem nächsten Vortrag beschäftigen wollen. Aus Gründen, die ich noch erläutern werde, können wir unsere heutige Gesellschaft als Disziplinargesellschaft bezeichnen. Ich möchte zeigen, welche Strafpraktiken charakteristisch für diese Gesellschaft sind, welche Machtverhältnisse diesen Strafpraktiken zugrunde liegen und welche Formen von Wissen, Erkenntnis und Erkenntnissubjekten in ihr entstanden und aus ihr hervorgegangen sind. Die Entstehung der Disziplinargesellschaft lässt sich durch zwei widersprüchliche Vorgänge Ende des achtzehnten und Anfang des neunzehnten Jahrhunderts charakterisieren, die eigentlich nur einen Vorgang mit zwei scheinbar widersprüchlichen Seiten darstellen: die Reform und Neuordnung des Gerichtswesens und des Strafrechts in den verschiedenen Ländern Europas und der Welt. Wobei sich in den verschiedenen Ländern Unterschiede in Form, Umfang und Chronologie dieser Veränderung zeigten. In England zum Beispiel blieb das Gerichtswesen weitgehend unverändert, während der Inhalt der Strafgesetze nach Art und Umfang der strafbaren Delikte einen tief greifenden Wandel erfuhr. Im achtzehnten Jahrhundert gab es in England 315 Delikte, die den Täter an den Galgen oder aufs Schafott bringen konnten; 315 Delikte, die mit dem Tode bestraft wurden. Damit war das englische Strafgesetz und Strafsystem eines der rohesten und blutigsten in der Geschichte der Zivilisation. Zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts veränderte sich diese Situation grundlegend, ohne dass die Formen und Institutionen des Gerichtswesens einen tief greifenden Wandel erfahren hätten. In Frankreich dagegen wurden die gerichtlichen Institutionen tief greifend verändert, während der Inhalt des Strafgesetzbuchs unverändert blieb. Worin bestehen nun diese Veränderungen des Strafsystems? In einer neuen theoretischen Begründung und Überarbeitung des Strafrechts. Das findet sich etwa bei Beccaria, Bentham, Brissot und den Verfassern der ersten beiden französischen Strafgesetzbücher der Revolutionszeit. Das von diesen Autoren formulierte Grundprinzip der Strafrechtstheorie lautet, dass Verbrechen im Sinne des Strafrechts oder, technisch gesprochen, Gesetzesverstöße nichts mehr mit sittlichen oder religiösen Verfehlungen zu tun haben müssen.


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Die Sünde ist ein Verstoß gegen das Naturgesetz, das göttliche Gesetz oder das Sittengesetz. Das Verbrechen oder der Gesetzesverstoß ist ein Verstoß gegen das Zivilgesetz, das innerhalb einer Gesellschaft ausdrücklich vom gesetzgebenden Arm der politischen Gewalt errichtet worden ist. Einen Gesetzesverstoß kann es nur geben, wenn es eine politische Gewalt und ein in Gesetzesform ausformuliertes Recht gibt. Ohne Gesetz kein Gesetzesverstoß. Nach Ansicht dieser Theoretiker darf nur solches Verhalten bestraft werden, das vom Gesetz ausdrücklich als strafbar ausgewiesen ist. Ein zweiter Grundsatz für gute Gesetze besagt, dass die von der politischen Gewalt für eine Gesellschaft formulierten Gesetze keinesfalls positiver Ausdruck des Naturgesetzes, des göttlichen Gesetzes oder des Sittengesetzes sein dürfen. Das Strafrecht darf allein dasjenige zum Ausdruck bringen, was für die Gesellschaft von Nutzen ist. Das Gesetz erklärt Verhaltensweisen, die der Gesellschaft schaden, für strafwürdig und definiert damit negativ, was der Gesellschaft nützt. Der dritte Grundsatz folgt ganz natürlich aus den beiden ersten: Verbrechen und Vergehen müssen klar und verständlich definiert werden. Das Verbrechen hat nichts mit Sünde zu tun; es ist ein Unrecht an der Gesellschaft, ein sozial schädliches Verhalten, eine Störung für die ganze Gesellschaft. Daraus ergibt sich auch eine neue Definition des Kriminellen. Der Kriminelle ist jemand, der die Gesellschaft schädigt und ihre Ordnung stört. Der Kriminelle ist ein Feind der Gesellschaft. Diesen Gedanken finden wir sehr deutlich bei all diesen Theoretikern und auch bei Rousseau, für den der Kriminelle ein Mensch ist, der den Gesellschaftsvertrag bricht. Der Kriminelle ist ein innerer Feind. Die Idee, wonach der Kriminelle ein innerer Feind ist, ein Individuum, das innerhalb der Gesellschaft den theoretisch geschlossenen Gesellschaftsvertrag bricht, diese Idee ist eine in der Geschichte des Strafrechts neue und überaus wichtige Definition. Wenn das Verbrechen sozial schädlich und der Kriminelle der Feind der Gesellschaft ist, wie soll das Strafrecht dann den Kriminellen behandeln, und wie soll es auf das Verbrechen reagieren? Wenn das Verbrechen eine Schädigung der Gesellschaft bedeutet, aber nichts mit Sünde, mit dem Naturgesetz, dem göttlichen Gesetz oder dem Sittengesetz zu tun hat, kann das Strafrecht natürlich keine Vergeltung üben. Das Strafrecht kann lediglich die Wiedergutmachung des Schadens verlangen, den der Straftäter der Gesellschaft zugefügt hat. Dieser Schaden muss behoben werden, und wenn das nicht geht, muss das Strafrecht dafür sorgen, dass der betref­ fende Täter oder ein anderer nicht nochmals solch einen Schaden anrichtet. Das Strafrecht muss das Übel beseitigen, oder es muss wenigstens verhindern, dass vergleichbare Übel gegen den Gesellschaftskörper verübt werden.


Daraus ergeben sich für die genannten Theoretiker vier mögliche Arten von Strafen. Bei der ersten sagt man gewissermaßen: »Du hast den Gesellschaftsvertrag gebrochen. Du hast dich selbst außerhalb des Gesetzes gestellt. Daher stoßen wir dich aus der Gesellschaft aus, in der dieses Gesetz Geltung besitzt.« Dieser Gedanke, der sich bei den genannten Autoren – Beccaria, Bentham usw. – häufig findet, besagt im Grunde, die ideale Strafe bestünde einfach darin, die betreffenden Personen auszustoßen, zu vertreiben, zu verbannen oder zu deportieren. Die erste Art von Strafe ist die Deportation. Die zweite Möglichkeit ist eine Art Ausschluss an Ort und Stelle. Hier wird der Straftäter nicht physisch aus dem gesellschaftlichen Raum entfernt, sondern innerhalb des von der öffentlichen Meinung gebildeten öffentlichen moralischen und psy­ chologischen Raums isoliert. Nach diesem Gedanken liegt die Strafe in der Schande und Demütigung, denen man den Täter aussetzt. Man macht seine Missetat publik, stellt ihn öffentlich zur Schau, weckt im Publikum Gefühle der Verachtung und Verdammung. Darin besteht die Strafe. Beccaria und andere erfanden Verfahren, mit denen sich solche Schande und Demütigung auslösen ließ. Die dritte Art von Strafe ist die Wiedergutmachung des gesellschaftlichen Schadens: die Zwangsarbeit. Man zwingt den Straftäter zu einer für den Staat oder die Gesellschaft nützlichen Arbeit, mit der er den verursachten Schaden wiedergutmachen soll. Hier haben wir eine Theorie der Zwangsarbeit. Die vierte Art von Strafe zielt darauf ab, die Wiederholung der sozial schädlichen Tat zu verhindern; man sorgt dafür, dass dem Straftäter oder anderen die Lust vergeht, nochmals einen ähnlichen Schaden anzurichten; man versucht, ihnen Wider­ willen gegen das Verbrechen einzuflößen. Die für diese Zwecke am besten geeignete Strafe folgt dem Talionsprinzip. Wer getötet hat, wird getötet; wer unrechtmäßig fremdes Gut an sich gebracht hat, dem nimmt man seine Güter; wer eine Vergewaltigung begangen hat, dem soll nach Ansicht mancher Theoretiker des achtzehnten Jahrhunderts etwas Vergleichbares angetan werden. Daraus ergibt sich ein ganzes Arsenal von Strafen: Deportation, Zwangsarbeit, Schande und Demütigung, Strafen nach dem Talionsprinzip. Konkrete Vorschläge dieser Art kamen nicht nur von reinen Theoretikern wie Beccaria, sondern auch von Gesetzgebungspraktikern wie Brissot und Le Peletier de Saint-Fargeau, die am ersten Strafgesetzbuch der Revolutionszeit mitwirkten. Man war schon weit fortgeschritten in der Ausrichtung des Strafrechts an der Idee des Gesetzesverstoßes, also des Verstoßes gegen ein Gesetz, das aus Gründen des gesellschaftlichen Nutzens erlassen worden ist. Daraus lässt sich alles herleiten, selbst der Strafrahmen und die Art des Strafvollzugs.


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Wir haben also diese Projekte und diese Texte und sogar konkrete, von den gesetzgebenden Körperschaften verabschiedete Gesetze. Aber wenn wir uns ansehen, was tatsächlich geschah, wie das Strafsystem einige Zeit später, um 1820, während der Restauration in Frankreich und der Heiligen Allianz in Europa funktionierte, stellen wir fest, dass die in Entstehung und Entwicklung begriffenen Industriegesellschaften ein ganz anderes Strafsystem einführten, als man wenige Jahre zuvor noch geplant hatte. Nicht dass die Praxis die Theorie widerlegt hätte, aber sie wandte sich rasch von den theoretischen Grundsätzen ab, die wir etwa bei Beccaria oder Bentham finden. Sehen wir uns das Strafsystem an. Die Deportation verschwand schon bald wieder; die Zwangsarbeit blieb hinsichtlich der Wiedergutmachungsfunktion eine rein symbolische Strafe; die Verfahren zur Demütigung der Straftäter wurden niemals in die Praxis umgesetzt; und das Talionsprinzip verschwand gleichfalls rasch, weil man es als allzu archaisch für eine einigermaßen entwickelte Gesellschaft kritisierte. An die Stelle dieses recht genau geplanten Strafsystems trat eine eher sonderbare Strafe, die Beccaria und Brissot nur nebenher behandelt hatten: die Gefängnisstrafe. Das Gefängnis kam in dem theoretischen Projekt einer Reform des Strafrechts im achtzehnten Jahrhundert nicht vor. Es taucht Anfang des neunzehnten Jahrhunderts als eine faktische Institution auf, der nahezu jegliche theoretische Begründung fehlte. Die im Programm des achtzehnten Jahrhunderts gar nicht vorgesehene Gefängnisstrafe setzte sich im neunzehnten Jahrhundert weitestgehend durch, und zugleich verschob sich auch die Strafgesetzgebung ganz beträchtlich gegenüber den theoretischen Vorgaben. Mit dem Beginn des neunzehnten Jahrhunderts – und dann im Laufe des Jahrhunderts immer rascher – wandte die Strafgesetzgebung sich von dem ab, was wir den gesellschaftlichen Nutzen nennen können; sie zielte nun nicht mehr auf das ge­ sellschaftlich Nützliche, sondern versuchte sogar, sich dem Individuum anzupassen. Ein Beispiel dafür sind die großen Strafrechtsreformen, die man von 1825 bis 1850/1860 in Frankreich und anderen europäischen Ländern durchführte, und in deren Mittelpunkt die Ausgestaltung dessen bestand, was wir mildernde Umstände nennen, also der Möglichkeit, dass der Richter oder die Geschworenen im Blick auf die Person des Angeklagten von der strengen Anwendung des im Gesetzbuch niedergelegten Gesetzes absahen. Das Prinzip der Universalität des Gesetzes, das nur die gesellschaftlichen Interessen zum Ausdruck bringt, wird durch das immer größere Bedeutung er­ langende Institut der mildernden Umstände erheblich verfälscht. Außerdem zielt das Strafrecht, das sich im neunzehnten Jahrhundert entwickelt, immer weniger darauf ab, allgemein und abstrakt zu definieren, was schädlich für die Gesellschaft ist, sozial


schädliche Individuen auszuschließen und sie an einer Wiederholung ihres schädli­ chen Tuns zu hindern. Statt auf den Schutz der Gesellschaft konzentriert sich das Straf­ system im neunzehnten Jahrhundert immer stärker auf die Kontrolle und die psychologische oder moralische Veränderung der Einstellungen und Verhaltensweisen des Einzelnen. Das ist ein ganz anderes Strafrecht, als man es im achtzehnten Jahrhundert plante, denn für Beccaria war der wichtigste Grundsatz des Strafrechts das Prinzip, wonach es keine Strafe ohne ein explizites Gesetz und ohne eine explizite Verletzung dieses Gesetzes geben darf. Wo es kein Gesetz und keinen expliziten Gesetzesverstoß gab, da konnte es auch keine Strafe geben. Das war Beccarias Grundprinzip. Das gesamte Strafsystem des neunzehnten Jahrhunderts richtet sich darauf aus, nicht das tatsächliche, sondern das mögliche Handeln der Menschen zu kontrollieren; man fragt nicht, ob die Menschen sich gesetzeskonform verhalten oder nicht, sondern was sie möglicherweise tun, wozu sie fähig sein könnten, wofür sie anfällig sein mögen, was sie zu tun drohen. So war denn der zentrale Begriff der Kriminologie und des ganzen Straf­sys­ tems Ende des neunzehnten Jahrhunderts der rechtstheoretische Begriff der Gefähr­ lichkeit. Er besagt, dass der Einzelne von der Gesellschaft nicht auf der Ebene des tatsächlichen, sondern des potenziellen Verhaltens betrachtet werden sollte; nicht auf der Ebene tatsächlicher Verstöße gegen vorhandene Gesetze, sondern auf der Ebene möglichen Verhaltens. Der letzte zentrale Gedanke, den die Strafrechtstheorie im neunzehnten Jahrhundert noch entschiedener infrage stellte als Beccaria, betrifft die Stellung der Straf­institution, die nicht mehr vollständig in den Händen einer autonomen – der judikativen – Gewalt liegen darf, wenn sie die Kontrolle über die Menschen erlangen soll, und bei der es sich nicht mehr um eine strafrechtliche Reaktion auf tatsächliches Verhalten handelt, sondern um eine Kontrolle des Verhaltens im Augenblick seines Entstehens. Damit ist auch die Montesquieu zugeschriebene und zumindest von ihm for­ mulierte Gewaltenteilung zwischen judikativer, legislativer und exekutiver Gewalt infrage gestellt. Die Kontrolle des Einzelnen im Sinne einer strafrechtlichen Kontrolle möglichen Verhaltens kann nicht allein von der Justiz gewährleistet werden; dazu bedarf es der Mithilfe diverser Überwachungs- und Erziehungsinstitutionen, die der Justiz beigeordnet sind und ihr zuarbeiten – für die Überwachung die Polizei, für die Erziehung eine Reihe psychologischer, psychiatrischer, kriminologischer, medizini­ scher und pädagogischer Institutionen. Um den Gerichten die Erfüllung der von ihnen übernommenen Funktion einer Kontrolle potenziellen Verhaltens zu er­möglichen, entwickelt sich in ihrem Umkreis ein gigantisches Geflecht aus Institu­tionen, die den


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Einzelnen sein Leben lang in ihre Obhut nehmen: pädagogische Institutionen wie die Schule; psychologische oder psychiatrische Institutionen wie das Krankenhaus, die psychiatrische Anstalt, die Polizei usw. Dieses nicht zur judikativen Gewalt gehörende Geflecht soll der Justiz helfen, die zu dieser Zeit übernommene Aufgabe zu bewältigen, die nicht in der Ahndung von Straftaten besteht, sondern in der Verhinderung von Straftaten durch Erziehung. Damit betreten wir das Zeitalter der sozialen Orthopädie, wie ich es nennen möchte. Es handelt sich um eine Form von Macht und einen Gesellschaftstyp, die ich im Unterschied zu den vorangegangenen Strafgesellschaften als Disziplinargesellschaft bezeichne. Es ist das Zeitalter der sozialen Kontrolle. Einer der oben genannten Theoretiker hat diese Gesellschaft der Überwachung und der großen sozialen Orthopädie in gewisser Weise vorausgesehen und in Ansätzen beschrieben. Es handelt sich um Bentham. Ich bitte die Philosophiehistoriker um Verzeihung, aber ich glaube, dass Bentham für unsere Gesellschaft wichtiger war als Kant oder Hegel. Wir sollten ihm in allen unseren Gesellschaften ein ehrenvolles Andenken bewahren. Denn er hat die Formen von Macht, in denen wir heute leben, äußerst präzise entworfen, de­ finiert und beschrieben, und er hat uns diese Gesellschaft der generalisierten Or­t­ho­ pädie in einem wunderbaren kleinen Modell vorgestellt: seinem berühmten Panoptikum.1 Eine Architektur, die eine gewisse Macht des Geistes über den Geist ermöglicht; eine Form von Institution, die sich für Schulen, Krankenhäuser, Gefängnisse, Besserungsanstalten, psychiatrische Anstalten und Fabriken eignet. Das Panoptikum ist ein ringförmiges Gebäude, das einen Hof mit einem Turm in der Mitte umschließt. Der Ring ist in kleine Zellen unterteilt, die sowohl auf den Innenhof als auch nach außen führen. In jeder dieser kleinen Zellen sitzt ein Kind, das Schreiben lernt, ein Arbeiter bei der Arbeit, ein Häftling auf dem Wege der Besserung oder ein Geisteskranker, der seinen Wahnsinn auslebt. In dem zentralen Turm sitzt der Wärter. Da jede Zelle auf den Innenhof führt, kann der Wärter die gesamte Zelle einsehen; es gibt keine dunklen Winkel, sodass alles, was der Einzelne tut, dem Blick des Wärters ausgesetzt ist, der durch die halb geschlossenen Jalousien schaut und alles sehen kann, ohne selbst gesehen zu werden. In Benthams Augen ließ sich diese wunderbare kleine architektonische List in einer ganzen Reihe von Institutionen nutzen. Das Panoptikum ist die Utopie einer Gesellschaft und einer Form von Macht, die in unserer Gesellschaft Wirklichkeit geworden ist, eine realisierte Utopie. Diese Form von Macht kann man mit vollem Recht als panoptisch bezeichnen. Wir leben in einer Gesellschaft, in der der Panoptismus herrscht. Der Panoptismus ist eine Form von Macht, die nicht mehr auf der Untersuchung [»enquête«] basiert, sondern auf etwas völlig anderem, das ich als Prüfung


Personenregister Adorno, Theodor W. 31 Alexander der Große 18 Alkibiades 38 Artaud, Antonin 36, 43, 50 Artières, Philippe 32 Bacon, Francis 80 Balzac, Honoré de 200, 205 Barbin, Herculine (dite Alexina B.) 92 – 93, 95, 182 Barthes, Roland 23, 53, 54, 213 Bataille, Georges 50, 151, 213 Baudelaire, Charles 31 Bauer, Ida (»Dora«) 82 Beauvoir, Simone de 23 Beccaria, Cesare 120, 122, 123, 124, 127, 134, 136 Becker, Helmut 178, 179 Beckett, Samuel 213 Benjamin, Walter 19, 31, 32 Bentham, Jeremy 91, 120, 122, 123, 125, 136 Benveniste, Émile 23 Bichat, Marie François Xavier 31 Bienfait, Nicolas 196 Binswanger, Ludwig 47 – 48, 57 Blanchot, Maurice 50, 213 Bossuet, Jacques Bénigne 196 Boulainvilliers, Henri de 166 Bourdieu, Pierre 14 Brandes, Georg 29 Braudel, Fernand 47 Brissot, Jacques-Pierre 120, 122, 123 Butor, Michel 213 Canguilhem, Georges 48 Cartouche, J.-P. 188 Cäsar, Julius 113 Castel, Robert 16 Chartier, Roger 51, 57 Châtelet, François 16, 24 – 25, 32 Chomsky, Noam 20, 32 Christus, Jesus 113 Cocteau, Jean 205, 211 Colli, Giorgio 32 Colquhoun, Patrick 135 Corneille, Pierre 200 Corti, José 204 212 Crébillon, Claude Prosper Jolyot de 196 Daniel, Jean 22 Darwin, Charles 80, 86 Defert, Daniel 31, 91 Delacampagne, Christian 32 Deleuze, Gilles 16, 19, 23, 24, 25, 32, 49, 85, 90, 91, 95 Derrida, Jacques 23

Descartes, René 80 Dora s. Bauer, Ida Diogenes Laërtius 17, 31, 32 Diogenes von Sinope 17, 18, 28, 29 Dumarsais, Cesar Chesneau 209 Dumézil, Georges 16, 46, 47, 55 Dumont, Jean-Paul 182 Dumont, Paul-Ursin 182 Elders, Fons 20, 21, 32 Eribon, Didier 31, 57 Étienne, Dr. 15 Ewald, François 7, 11, 32, 91 Farge, Arlette 95, 136, 182 Fichte, Johann Gottlieb 116 Finas, Lucette 19, 32 Florence, Maurice (i.e. Michel Foucault) 7, 11, 27, 95 Fontana, Alessandro 174, 179 Fornet-Betancourt, Raúl 178 Foucault, Anne (geborene Malapert) 14 Foucault, Denys 14 Foucault, Francine 14 Foucault, Paul-André 14 Freud, Sigmund 41 – 43, 47, 50, 54, 57, 78 – 86, 151, 157 Friedrich II. 113 Gabriel, Jacques-Ange 166 Genette, Gérard 14 Georg III. 136 Gide, André 205, 209 Gilles de Rais 188 Goethe, Johann Wolfgang 30 Goldmann, Lucien 23 Gomez-Muller, Alfred 178 Gordon, George 128 Gouhier, Henri 48 Gros, Frédéric 32 Grosrichard, Alain 162, 164, 166, 167, 168 Grössel, Hanns 57 Guibert, Hervé 22–23, 24, 32 Guibert, Jacques Antoine Hippolyte de 143 Guillery, J.-M. 188 Hegel, Georg Wilhelm Friedrich 116, 125 Henry, Maurice 53 Hitler, Adolf 150 Hobbes, Thomas 140 Honneth, Axel 175 Horkheimer, Max 32 Huisman, Denis 7, 27 Hyppolite, Jean 14, 47, 92 Jacobus de Voragine 200 Jakobson, Roman 23


Pinguet, Maurice 14 Platon 98, 99, 112–113 Porta, Giambattista della 79 Prévost, Antoine-François 200 Proust, Marcel 205, 206, 211, 212 Pufendorff, Samuel Freiherr von 158 Quesnay, François 143 Racine, Jean 196 Rancière, Jacques 16 Rée, Paul 98, 99, 117 Riggins, Stephen 32, 57 Robbe-Grillet, Alain 204, 205, 206, 213, 214 Rodogune 191 Rousseau, Jean-Jacques 121, 166, 210 Roussel, Raymond 43, 44, 49, 50, 57, 204–214 Sade, Donatien Alphonse François de 149–150, 151, 188 Salomé, Lou von 29 Sarmiento, María Agustina 66 Sartre, Jean-Paul 52–53, 57 Schäffner, Wolfgang 95 Schmid, Daniel 25 Scholem, Gershom 31 Schopenhauer, Arthur 99 Seitter, Walter 46–47, 57 Serres, Michel 16 Servan, Joseph Michel Antoine 143 Sokrates 111, 112–113 Sollers, Philippe 23 Stalin, Josef 46 Stendhal (i.e. Beyle, Marie-Henri) 205 Stingelin, Martin 32 Süßmilch, Johann Peter 143 Touzard, Juan Antoine 183 Trombadori, Ducio 19, 32, 57 Tschechow, Anton Pawlowitsch 199 Unterthurner, Gerhard 32 Van Regemorter, Jean-Louis 14 Velásquez, Diego 52, 60, 66, 73, 74 Verdeaux, Jacqueline 47 Veyne, Paul 14 Visker, Rudi 175 Vogl, Joseph 95 Vuillemin, Jean 47 Wajeman, Gérard 163 Waldenfeld, Bernhard 32 Warhol, Andy 52 Watson, Richard 130, 136 Weischedel, Wilhelm 179 Wesley, John 127, 128 Wilhelm III. 128

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James, Henry 199 Janet, Pierre 50, 206, 211 Kadi, Ulrike 32 Kant, Immanuel 7, 28, 48, 57, 125, 175, 179 Klossowski, Pierre 50 Kopernikus, Nikolaus 80, 86 Kristeva, Julia 22 – 24, 32 Lacan, Jacques 23, 53 Lacenaire, Pierre-François 188 Lagache, Daniel 48 Lawrence, David H. 156 Le Gaufey, Guy 165 Le Peletier de Saint-Fargeau 122 Legendre, Pierre 168 Legrand, Henri 182 Leiris, Michel 210, 214 Lemke, Thomas 177, 178, 179 Lévi-Strauss, Claude 53, 213 Lindon, Jérôme 205 Luhmann, Niklas 173 Magritte, René 52 Mallarmé, Stéphane 42, 43, 212 Manet, Edouard 52, 57 Margarita María von Österreich 66, 72 Maria Anna von Österreich 67, 70, 71 Marx, Karl 53, 54, 57, 78 – 86 Maupassant, Guy de 199 Milan, Mathurin 183 Miller, Jacques-Alain 165, 166, 168 Miller, Judith 168 Mohammed 98 Moheau, Jean-Baptiste 143 Molino, Jean 14 Monroe, Marilyn 52 Montesquieu, Charles de Secondat 124 Montinari, Mazzino 32 Napoleon Bonaparte 208 Nero Claudius Caesar Augustus Germanicus 190 Nerval, Gérard de 36 Niehues-Pröbsting, Heinrich 32 Nieto, José 66 Nietzsche, Friedrich 17, 18, 20, 28 – 29, 32, 43, 47, 54, 56, 57, 78 – 86, 90, 91, 92, 93, 95, 98 – 117, 172, 174, 176 Pacheto, Francisco 66 Panizza, Oskar 92 Passeron, Jean-Claude 14 Pertusato, Nicolaso 66 Philipp IV., König von Spanien 67, 72 Pinel, Philippe 41


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