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Seniorenwegweiser.indd 1 Fotos: Darius Ramazani, nyul – Fotolia.com, Jenny Sturm – Fotolia.com, Wavebreak Media Ltd/123RF
Älter werden im Landkreis Peine
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F端r alles, was Ihnen lieb und teuer ist Top-Schutz f端r Ihren Hausrat
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Vorwort
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, der Seniorenwegweiser informiert bereits seit vielen Jahren umfassend über die vielfältigen Angebote, Hilfen und Einrichtungen für ältere Menschen im Landkreis Peine. Auch die jetzt vorliegende Neuauflage dieser Broschüre wird Ihnen hoffentlich eine wichtige Orientierungshilfe im Alltag sein und Ihnen ermöglichen, sich in bestimmten Situationen besser zurechtzufinden. Sicher werden auch hier nicht alle Angebote enthalten sein. Teilen Sie uns deshalb bitte mit, was Ihrer Meinung nach fehlt oder was beispielsweise für die Kontaktpflege oder für die Verbesserung der Hilfeleistungen noch getan werden kann. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, um sie im Bedarfsfall bei einer Neuauflage des Seniorenwegweisers zu berücksichtigen. Mein besonderer Dank gilt allen, die sich beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der Seniorenarbeit engagieren und ohne deren Einsatz ein solch enges Netz an Angeboten nicht möglich wäre. Ich wünsche bei der Lektüre viel Freude und hoffe, dass Ihnen die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen hilfreich sein können.
Ihr
Franz Einhaus Landrat 3
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Inhalt
3 Vorwort
28 Behindertenbeirat im Landkreis Peine 29 Senioren und Behinderung
Freizeit im Alter
30 Hospizbewegung
6 Endlich freie Zeit
30 PalliativNetz Peine e. V.
6 Seniorenkreise
31 Evangelisches Trauerhaus Peine
8 Bildung im Alter
32 Psychische Erkrankungen
8 Ganzheitliches Gedächtnistraining
33 Demenz, was nun?
10 Seniorensport
37 Psychosoziale Beratung
10 Gesund und aktiv mit Seniorentanz
38 Inkontinenz
11 Sie werden gebraucht
38 Informationen zum Rentenantrag
13 Nachbarschafts- und Generationenhilfen
39 Kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
Allgemeine Beratung
40 Leben in Sicherheit
20 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine
Finanzielle Hilfen
22 pro familia
44 Zuzahlungsbefreiung (Krankenversicherung)
22 Seniorenbeirat des Landkreises Peine
44 Leistungen der Pflegekasse
23 Seniorenbeauftragter des Landkreises Peine
44 Pflegestufen
24 Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Peine
48 Pflegekosten – Leistungen bei häuslicher Pflege
25 Auskünfte in rechtlichen und sozialen Fragen 25 Sozialer Dienst im Gesundheitsamt
52 Fragen zur Pflege-/Krankenversicherung 52 Unterstützung der Pflegeperson
26 Krankenhaussozialdienst
52 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
27 Peiner Betreuungsverein
53 Hilfen für behinderte Bürgerinnen und Bürger
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Inhalt
54 Wohngeld
75 Betreutes Wohnen
55 Wohnberechtigungsschein 56 Blindenhilfe/Landesblindengeld
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen 80 Tagespflege (teilstationäre Einrichtungen)
Ambulante Hilfen
83 Stationäre Einrichtungen
58 Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
84 Einrichtungen der vollstationären Pflege
59 Familienpflege
87 Hinweise zur Suche eines geeigneten Heimplatzes
62 Sozialstationen und ambulante Pflegedienste 63 Selbsthilfegruppen 68 Essen auf Rädern 69 Stationäre Mahlzeitendienste 70 Hausnotruf/Rauchmelder 70 Technische Hilfsmittel 71 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 71 Fahrdienst für Behinderte, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
88 Heimbeiräte/Heimfürsprecher(innen) 88 Kurzzeitpflege 90 Verhinderungspflege 90 Niedersächsisches Pflegegesetz – Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe SGB XII Vorsorge 92 Vorsorgevollmacht 92 Betreuungsverfügung 94 Patientenverfügung
Wohnen im Alter
95 Dokumentenmappe
72 Eine seniorengerechte Wohnung finden
96 Erben/Vererben
73 Wohnraumberatung 74 Wohnungsanpassung
97 Anmerkung der Redaktion/Danksagung
74 Zuschüsse anderer Kostenträger
97 Impressum
75 Gemeinschaftliches Wohnen
98 Seite für Notizen 5
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Freizeit im Alter
Freizeit im Alter
Endlich freie Zeit
„Ohne Zwänge, ohne berufliche Verpflichtungen“, werden vielleicht viele nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sagen und befreit aufatmen. Es ist gut, wenn man sich auf den Ruhestand freut. Diese Freude wird jedoch nur von Dauer sein, wenn die gewonnene freie Zeit sinnvoll mit Aktivität ausgefüllt wird. Die Familie, ein Hobby oder auch eine Nebenbeschäftigung sind hier denkbar. Aber auch Nachbarschaftsdienste und die Freien Wohlfahrtsverbände freuen sich über jeden, der helfen will. Erfahrung, Urteils- und Kritikvermögen der älteren Menschen sind für diese „Freizeittätigkeit“ erwünscht und notwendig. Sollte hieran Interesse bestehen, so setzen Sie sich mit den Wohlfahrtsverbänden in Verbindung. Die Anschriften und Telefonnummern können Sie im weiteren Verlauf dieser Broschüre entnehmen.
Seniorenkreise Die Seniorenkreise im Landkreis Peine sind ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung für Seniorinnen und Senioren. Es besteht die Möglichkeit, sich in regelmäßigen Abständen im Bekanntenkreis zu treffen, zu unterhalten und auch etwas zu unternehmen. Hier können Sie Ihrem Hobby gemeinsam mit anderen nachgehen. Sie lernen, welche Fähigkeiten und Neigungen auch im
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Alter in Ihnen liegen. Sie können wandern, reisen, basteln, singen, malen und zeichnen, aber auch Gesprächsnachmittage, Vorträge, Tanz und Gymnastik prägen das Programm. Häufig werden durch diese Aktivitäten der Seniorenkreise Kontakte geknüpft, die über die Treffen hinaus bestehen. Erfreulicherweise gibt es in der Stadt Peine und in den Gemeinden des Landkreises Peine eine Vielzahl von Seniorenkreisen. Eine aktuelle Liste mit den Anschriften der einzelnen Seniorenkreise im Landkreis Peine erhalten Sie vom Landkreis Peine, Telefon 05171 4019106 (Anke Bode), oder fragen Sie in Ihrer (Kirchen-)Gemeinde nach einem passenden Angebot.
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Freizeit im Alter
Bildung im Alter Bildung im Alter hat nichts mit Prüfungen, Noten und Leistungsdruck zu tun. Sich als älterer Mensch zu bilden heißt vielmehr, seinen Interessen und Neigungen mehr Raum zu bieten, als dies während des Berufslebens möglich war. Bildung heißt auch, mitreden zu können und das Tagesgeschehen besser zu verstehen. Niemand ist dafür zu alt. Wissenschaftler haben festgestellt, dass das Sprichwort „Wer rastet, der rostet“ auch auf die geistige Leistungsfähigkeit zutrifft. Daher suchen immer mehr Seniorinnen und Senioren in ihrer Freizeit Angebote, um sich weiterzubilden und Neues zu lernen. Dem veränderten Freizeit- und Lernverhalten tragen z. B. die Volkshochschulen in verstärktem Maße Rechnung. Es gibt Kurse nicht nur am Abend, sondern auch am Vor- und Nachmittag. Themen sind z. B. Bewegung, EDV, Gesellschaft, Gesundheit, Kunst, Kultur, Kochen, Politik, Sprachen, Vorträge und vieles mehr. Wer seine Allgemeinbildung erweitern oder sich mit speziellen Fragen der dritten Lebensphase beschäftigen will, sollte sich bei der nächsten Erwachsenenbildungsstätte erkundigen: Kreisvolkshochschule Peine Stederdorfer Straße 8/9, 31224 Peine, Telefon 05171 4013041 bis 4013043, E-Mail mail@kvhs-peine.de, www.kvhs-peine.de
Ganzheitliches Gedächtnistraining Ganzheitliches Gedächtnistraining ist ein Fitnessprogramm für das Gehirn. In entspannter, stressfreier Atmosphäre werden ohne Leistungsdruck Übungen durchgeführt, die die Konzentration, Wahrnehmung, das Formulierungsvermögen, die Merkfähigkeit, Wortfindung, Fantasie, Kreativität und Denkflexibilität fördern. Einfließende Bewegungselemente fördern gleichzeitig die Durchblutung des Gehirns, die Koordination und die Grob- und Feinmotorik. Das Training wirkt sich positiv auf das körperliche und geistige Wohlbefinden aus. Das Gedächtnistraining wird besonders von älteren Menschen sehr geschätzt. Nachweislich beeinflusst es die Lernfähigkeit und die Aufnahmebereitschaft des Gehirns deutlich positiv und führt zu einer höheren geistigen Effizienz – nicht selten auch zu einem erfolgreicheren und glücklicheren Leben. Alles, was investiert werden muss, ist ein wenig Zeit und Freude am Üben. Zusammen mit Freunden und in der Familie macht es besonders viel Spaß. Um aktuelle Gruppenangebote zu erfragen, wenden Sie sich direkt an das DRK: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Peine e. V. Hegelstraße 9, 31224 Peine Telefon 05171 76750
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Beratung und Besichtigung auch am Samstag und Sonntag von 11.00 bis 15.00 Uhr.
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Freizeit im Alter anzufangen. Allerdings sollten Sie in diesem Fall Ihr „Training“ behutsam einleiten und es – ggf. in Absprache mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt – langsam in kleinen Schritten steigern.
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Seniorensport Vergessen Sie neben dem Gedächtnistraining nicht den Körper. Auch dieser braucht Reaktivierung, und zwar zum einen durch eine vernünftige Ernährung, zum anderen durch viel Bewegung – Sport im engeren und weiteren Sinne. Gerade in unserer bewegungsarmen Zeit ist es für die Gesunderhaltung und für das allgemeine Wohlbefinden von Vorteil, durch altersgemäße körperliche Aktivitäten (Spaziergänge, Seniorengymnastik, Schwimmen oder Tanzen) die Widerstandskräfte und Beweglichkeit zu erhalten bzw. zu erhöhen. Wer sich gesund ernährt und viel Bewegung hat, hält Herz und Kreislauf in Schwung. Außerdem fühlt er sich wohler in seiner Haut und ist ausgeglichener. Durch gezielte Bewegung kann selbst bei schweren Erkrankungen ein Stück Lebensqualität wieder zurückgewonnen werden. Auch in Ihrer Nähe werden von geschulten Übungsleiterinnen und Übungsleitern Bewegungsprogramme nach neuesten medizinischen Erkenntnissen angeboten. Selbst wenn Sie bisher wenig körperlich aktiv waren, ist es längst nicht zu spät, damit
Suchen Sie sich vor allem eine Sportart aus, die Ihnen Freude macht. Vielleicht gewinnen Sie Freunde oder Bekannte, die mitmachen wollen. Am besten versuchen Sie, Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihren Lebenspartner für gemeinsame Aktivitäten zu begeistern. Sie können in den Vereinen aber auch neue Kontakte knüpfen. Auskünfte über Sportangebote für Seniorinnen und Senioren können beim Kreissportbund, bei den Sportvereinen in Ihrer Nähe oder bei den Wohlfahrtsverbänden erfragt oder der Tagespresse entnommen werden. Kreissportbund Peine e. V. Celler Straße 22, 31224 Peine, Telefon 05171 2979200 Auskunft erteilen auch: Volkstanz- und Trachtenvereine sowie gewerbliche Tanzschulen
Gesund und aktiv mit Seniorentanz Seniorentanz ermöglicht geselliges Tanzen für Frauen und Männer ab 50. Jüngere kommen immer mehr dazu, weil es Spaß macht. Seniorentanz bietet Gemeinschaft, fördert Kommunikation, bereitet Freude und ist gesund. Er kennt keine Führungsrolle; deshalb sind Partnerwechsel fester Bestandteil der meisten Tänze. Jeder kann mitmachen und aktiv Gesundheitsvorsorge betreiben. Die
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Freizeit im Alter Tänze sind abwechslungsreich und vielseitig. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jeder kann allein kommen, da in der Gruppe ohne festen Partner getanzt wird. Ziel ist es, Freude an rhythmischer Körperbewegung zu wecken, geistig zu aktivieren und Gemeinschaft im fröhlichen Tun mit anderen zu fördern. So trägt Seniorentanz zur Lebensfreude und Gesunderhaltung bei.
Ich bin auf Pflege angewiesen... und kann trotzdem zu Hause bleiben. Sie. uns umren. n r e m m ah Wir küt über 35 J Sei
Häusliche Pflege
Im Landkreis Peine gibt es zahlreiche Seniorentanzkreise, in denen Sie jederzeit mittanzen können. Auskunft erhalten Sie über den Bundesverband Seniorentanz e. V./Landesverband Niedersachsen/Arbeitskreis Braunschweig, Ursula Curdt, Peiner Straße 104, 38176 Wendeburg, Telefon 05303 1222
Sie werden gebraucht
Wäre das nicht eine Aufgabe für Sie? Gerade auch im kleineren Rahmen können Seniorinnen und Senioren sich so vielseitig engagieren, so z. B. durch Krankenbesuche, als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem Seniorentreff.
Sie haben ein Recht auf Hilfe. Nehmen Sie es in Anspruch, wir helfen Ihnen dabei. Unser Leistungsangebot: Häusliche Familienpflege Häusliche Krankenpflege Palliative Versorgung Häusliche Altenpflege (Schmerztherapie)
NEU
Viele ältere Menschen möchten ihre freie Zeit, ihre Lebenserfahrungen und ihre Kompetenzen aus Familienund Berufsleben für eine gewisse Zeit in einem sinnvollen Kontext zur Verfügung stellen. Auf vielen Gebieten, sei es im Vereins- oder sonstigen gesellschaftlichen Leben – besonders aber im sozialen Bereich – mangelt es an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Dort freut man sich über jede Unterstützung.
Pflege von Demenzerkrankten (§ 45 SGB XI) Wundtherapie
Wir stellen den Pflegenachweis für die Pflegekasse aus. Rufen Sie uns an – informieren Sie sich. Wir helfen Ihnen gern.
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Freizeit im Alter
In Peine gibt es unterschiedliche Angebote: ●● Im November 1997 hat die Freiwilligen-Agentur beim Paritätischen in Peine offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Anfragen engagierter, interessierter Menschen nach sinnvollen Betätigungsfeldern gaben den Anstoß zur Gründung dieser Freiwilligen-Agentur. Sie möchten in erster Linie andere Menschen kennenlernen, suchen herausfordernde und interessante Tätigkeiten und erwarten Mitspracherecht und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Der Paritätische Peine (zur Freiwilligen-Agentur) Beratung durch Gabriele Daniel Bodenstedtstraße 11, 31224 Peine, Telefon 05171 9409562, E-Mail gabriele.daniel@paritaetischer.de ●● Seit 2011 gibt es die Möglichkeit, ein freiwilliges Jahr für Senioren und Seniorinnen zu machen (FJS). Öffent liche Einrichtungen, gemeinnützige Institutionen und Verbände können sich mit den FJS-Ehrenamtlichen eine verbindliche Unterstützung zur Erweiterung und qualitativen Verbesserung ihrer Angebote ermöglichen. Die Senioren und Seniorinnen übernehmen nur Tätigkeiten, die sonst nicht geleistet würden. Für dieses Angebot ist eine Aufwandsentschädigung zu entrichten, die individuell abgesprochen wird. Aktive ältere Menschen, die sich für ein FJS interessieren, haben die Möglichkeit, ihre Lebenserfahrung, ihr Wissen und ihre freie Zeit für einen ehrenamtlichen Dienst im ökologischen, kulturellen, sozialen oder im Bildungsbereich einzubringen. Sie können selbst
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Anregungen für Projekte und Einsatzbereiche geben. Die Einsatzzeit beträgt mindestens ein halbes Jahr mit circa acht Stunden pro Woche. ●● Ebenfalls seit 2011 gibt es das Seniorenbegleitprogramm DUO. In der heutigen Zeit sind ältere Menschen mehr denn je auf Unterstützung von außen angewiesen. Häufig leben sie allein, ihre Kinder wohnen weit weg. Freunde, Verwandte und Bekannte sind selbst hilfebedürftig. Das DUO-Programm (Alltagsbegleitung) vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine möchte ältere Menschen dabei unterstützen, so lange wie möglich ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben, möglichst in den eigenen vier Wänden, zu führen. Die Hilfe können alle älteren Menschen aus dem Landkreis Peine in Anspruch nehmen. Für diese Hilfe ist lediglich eine Aufwandsentschädigung an die Helferin oder den Helfer zu richten. Diese wird individuell abgesprochen.
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Freizeit im Alter Freiwillige, die Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter werden möchten, können sich an den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine wenden. Die Ausbildung ist für die Ehrenamtlichen kostenlos und umfasst die Bereiche Umgang mit Menschen, Aktivierung, Alter und Einschränkung, sowie rechtliche Grundlagen und Praxisstunden.
Für Fragen zu diesen Angeboten wenden Sie sich bitte an: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Seniorenstützpunkt, Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 4019104 Selbstverständlich haben auch viele andere Organisationen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Diese alle hier zu nennen würde den Rahmen der Broschüre sprengen. Aber ohne Ehrenamt gäbe es nicht so zahlreiche, vielfältige Angebote in den Vereinen und Wohlfahrtsverbänden. Allen, die sich dafür engagieren, sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.
Nachbarschafts- und Generationenhilfen Im Landkreis Peine sind in den letzten Jahren unterschiedliche Angebote in diesem Bereich entstanden. Die Nachbarschaftshilfen werden von der Seniorenberatung des Landkreises begleitet, gern können sich auch „neue“ Nachbarschaftshilfen an den Landkreis wenden: Telefon 05171 4019106 (Anke Bode – Büro: Winkel 31 in Peine).
Nachbarschafts- und Generationenhilfen im Landkreis ●● Generationenhilfe der Fördergemeinschaft Jung und Alt Abbensen e. V. So manche Kleinigkeit kann von älteren Menschen nicht mehr selbst erledigt werden. Die Generationenhilfe möchte deshalb gezielt Hilfebedürftige und Helfende zusammenbringen, damit der Alltag ein wenig leichter zu bewältigen ist und ein eigenständiges Leben so lange wie möglich geführt werden kann. Gedacht ist die Hilfe für all jene Verrichtungen, die man als jüngerer Mensch selbst erledigen würde oder die nur kleine Gefälligkeiten darstellen. Hierfür ist eine kleine Aufwandsentschädigung zu zahlen, oder man kann ein Zeitguthaben einsetzen, welches man vorher durch Unterstützung anderer erworben hat. Außerdem bietet die Generationenhilfe einmal im Monat einen Stammtisch an. In den Monaten März, Juni, September und Dezember findet der Stammtisch am jeweils letzten Samstag ab 15 Uhr statt, in den anderen Monaten am letzten Montag im Monat ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Interessierte sind herzlich eingeladen. Ganz egal, ob er oder sie sich „nur“ informieren will, eigene Ideen einbringen möchte oder ob es einfach darum geht, ein wenig Zeit mit anderen Menschen zu verbringen und eine Runde zu klönen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon 05177 8790102 oder Mobil unter 0177 4312542. Das Büro ist Di von 10–11.30 Uhr besetzt, das Mobiltelefon ist Mo, Mi und Fr von 10–18 Uhr besetzt. Weitere Informationen finden Sie 13
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Freizeit im Alter auf der Internetseite www.fgabbensen.de der Fördergemeinschaft Jung und Alt Abbensen e. V., oder Sie nehmen Kontakt per E-Mail unter kontakt@fgabbensen.de auf. ●● Generationenhilfe Börderegion e. V. – Hand in Hand im Bördeland Der gemeinnützige Verein Generationenhilfe Börderegion bietet für den Bereich der Gemeinden Hohenhameln, Harsum, Algermissen und Sehnde ein bürgerschaftliches Hilfekonzept. Der Generationenhilfeverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, ältere oder hilfebedürftige Menschen bei den alltäglichen Aufgaben und Arbeiten zu unterstützen, um dadurch eine Sicherung des selbstbestimmten Älterwerdens mit Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen und der Vereinsamung und Isolation im Alter entgegenzuwirken.
Die Generationenhilfe bietet Unterstützung in den Bereichen: ▹▹ Alltagshilfen, z. B. einkaufen, Hilfen im Haushalt ▹▹ Begleitfahrten, z. B. Arztbesuche, Einkäufe, kulturelle Veranstaltungen, Behördengänge ▹▹ Entlastung pflegender Angehöriger, z. B. Gesellschaft leisten, Gruppenangebote für Ältere ▹▹ Hilfen in Haus & Hof, z. B. kleinere Reparaturen, Gartenarbeiten, Winterdienst ▹▹ Sonstige Hilfen, z. B. Umgang mit Handy und Computer, Haustierbetreuung Wer sich als Helfer/in engagieren oder selbst Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich unter 05128 4851 über Mitgliedschaft und Verein informieren. Die Generationenhilfe arbeitet als Verein, und Hilfesuchende und Helfer müssen Mitglied im Verein sein. Für die Hilfeleistung wird eine Aufwandsentschädigung pro Stunde fällig. Nähere Anfragen richten Sie bitte an: Generationenhilfe Börderegion e. V. Marktstraße 20, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 4851 E-Mail kontakt@generationenhilfe.de www.generationenhilfe.de
Jens Büttner
●● Lengede Früher war es die Großfamilie, die ältere und hilfsbedürftige Menschen unterstützte und Kinder betreute. Wechselseitiges Geben und Nehmen und achtungsvoller Umgang miteinander nützte allen. Unser Verein (Gründung am 30. April 2013) möchte diesen Gedanken nun aufgreifen und M enschen
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Freizeit im Alter zusammenführen: die, die ihren Alltag nicht mehr in jedem Bereich allein bewältigen können, und die, die mit ihren Fähigkeiten gern andere unterstützen. Es sind die kleinen, schnell umsetzbaren Hilfeleistungen, die den Alltag erheblich erleichtern und eigenständiges Leben über einen langen Zeitraum möglich machen. Durch ihre Mitgliedschaft im Verein sind Hilfesuchende und Helfer bei Hilfseinsätzen versichert, für die eine kleine Aufwandsentschädigung zu zahlen ist. Damit sich unsere Mitglieder kennenlernen und „beschnuppern“ können, bieten wir regelmäßig Gesprächskreise an. Bei diesen Treffen sollen Erfahrungen ausgetauscht, Wünsche geäußert und vielleicht sogar gemeinsame Unternehmungen verabredet werden. Vor allem aber soll Vertrauen entstehen – eben wie in einer Großfamilie. Sie möchten mehr erfahren? Rufen Sie uns an oder schauen Sie vorbei. Generationenhilfe Lengede (Büro im Generationentreff) Bodenstedter Weg 13, 38268 Lengede, Telefon 05344 9692131 oder 05344 6624 Öffnungszeiten: Di 16–18 Uhr, Do 10–12 Uhr E-Mail info@generationenhilfe-lengede.de www.generationenhilfe-lengede.de ●● Lahstedt/Ilsede Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Seniorenbeauftragten der Gemeinde. (Seite 23) 15 Seniorenwegweiser.indd 15
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Freizeit im Alter ●● PRO TELGTE – gut älter werden auf Telgte e. V. Wir sind eine offene Gemeinschaft, die sich um die Stärkung des Stadtteils Telgte kümmert. Wir sind aktiv tätig in organisatorischen und gestalterischen Projekten auf Telgte. Unser Ziel ist es, Möglichkeiten zu schaffen, auf Telgte gut alt und ganz alt werden zu können – selbst wenn es zu Demenz oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen sollte. Schauen Sie doch einfach mal vorbei bei unseren lockeren und offenen Treffen („Telgter Stammtisch“) an jedem dritten Mittwoch im Monat. Wir erwarten Sie ab 19 Uhr in der Alten Stadtwache, Hannoversche Heerstraße 84. Möchten Sie als Helfer in unserer Nachbarschaftshilfe tätig werden – oder suchen Sie als Telgter Bürger Unterstützung in Ihrem Alltag –, dann informieren Sie sich in unserem Büro im Rosenblick. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. PRO TELGTE Büro im Rosenblick, Falkenberger Straße 31 c–d, 31228 Peine, Telefon 05171 506510, E-Mail pro-telgte@web.de Öffnungszeiten: Di 10–13 Uhr, Mi 16.30–18.30 Uhr ●● Alltagshilfen Die Alltagshilfen in Vechelde und Wendeburg helfen, wenn jemand vorübergehend mal Hilfe benötigt z. B. beim Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Betreuung der Kinder oder wenn
man jemanden für die kleinen Dinge des Alltags braucht, wie ein gemeinsames Spiel oder ein Gespräch, Gardinen aufhängen und vieles mehr. Die Helfer und Helferinnen unterliegen der Schweigepflicht, und sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Gern können Sie auch selbst zum Helfer/zur Helferin für andere werden. Ehrenamtliche werden immer gesucht. Nähere Informationen erhalten Sie unter den unten angegebenen Telefonnummern. Alltagshilfen Cachanring 39, 38159 Vechelde Telefonnummer für Vechelde: 05302 805461 (Di und Do 10–12 Uhr, sonst Anrufbeantworter) oder Telefonnummer für Wendeburg: 05303 911177 (Di und Do 10–12 Uhr, sonst Anrufbeantworter)
Seniorentreff der Bürgerinitiative WIR SIND FÜR EUCH DA E. V. (Winkel 31, 31224 Peine) In der Seniorenbegegnungsstätte treffen sich Bürgerinnen und Bürger im Seniorenalter, um gemeinsam einige Stunden des Tages in Geselligkeit nach eigenen Vorstellungen zu verbringen, gemütlich Kaffee zu trinken, sich mit Tanz und Gymnastik fit zu halten, Karten, Schach oder andere Gesellschaftsspiele zu spielen. Die Angebote können Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr in Anspruch genommen werden. Besondere Veranstaltungen werden durch Aushang oder Ähnliches bekannt gegeben. Nähere Infos bei Marlies Vogt, Telefon 05171 49261, oder Erika Tilke, Telefon 05171 3167.
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Freizeit im Alter
Südstadtbüro des Caritasverbandes
Rund acht bis zehn Senioren aus der Peiner Südstadt treffen sich seit vielen Jahren freitags ab 15 Uhr für 90 Minuten im Südstadtbüro des Caritasverbandes Peine, Pfingststraße 36, 31226 Peine (Telefon 05171 5459311), um miteinander bei Kaffee und Kuchen zu klönen und beisammen zu sein. Der Seniorentreff wird seit 2010 von Ursula Martens geleitet, die eng mit den Sozialarbeitern des Südstadtbüros zusammenarbeitet. Das Angebot ist kostenlos. Neue Teilnehmer/-innen sind herzlich willkommen. Südstadtbüro des Caritasverbandes Peine e. V. Pfingststraße 36, 31226 Peine Telefon 05171 5459311 (Fr. Löhr) oder 290334 (Hr. Kauschke)
Beratungs- und Begegnungsstätte im Rosenblick In einer Gemeinschaftsaktion vom Seniorenzentrum Rosenblick, Peine, dem Telgter ASB-Beratungsbüro und dem Nachbarschaftshilfeverein Pro Telgte ist unter dem Motto „Drei unter einem Dach“ die Idee entstanden, ein gemeinsames Miteinander zu gestalten. Jeden ersten Donnerstag im Monat findet ab 15 Uhr im Kaffeehaus des Rosenblicks, Falkenberger Straße 31 c–d, der „Telgter Kaffeeklatsch“ mit verschiedenen Vorträgen statt. Darüber hinaus finden in lockerer Folge dienstags die „Telgter Themenabende“ statt, die auch Berufstätigen eine Teilnahme an den informativen Veranstaltungen ermöglichen sollen. Jeden Dienstag um 16 Uhr trifft sich
die Gruppe „Bewegung in den Alltag bringen“ am Rosenblick. Je nach Wetterlage und Wunsch wird gemeinsam geradelt, gewalkt oder im Multifunktionsraum des Rosenblicks Gymnastik betrieben. Dabei gibt es auch immer wieder Angebote, die für Bewegungseingeschränkte (Rollstuhl, Rollator) und/oder Sehbehinderte geeignet sind. Ansprechpartner: Renate Rollert (ASB Beratungsbüro) Falkenberger Straße 31 c–d, 31228 Peine Telefon 05171 506503 (werktags 12–15 Uhr) oder Pro Telgte: Di 10–13 Uhr und Mi 16.30–18.30 Uhr Telefon 05171 506510
Generationentreff Lengede Der Generationentreff soll mit seinen vielfältigen Angeboten für alle Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Lengede ein Treffpunkt sein. Einige Angebote werden in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Peine, der IGS Lengede – generationenübergreifend – und engagierten Bürgern der Gemeinde angeboten. Die Angebots palette umfasst Lesungen, Singen, kreatives Basteln, Spielnachmittage mit Skat oder auch Kinovorführungen. Regelmäßige Vortragsabende zu gewünschten Themen wie Vorsorgevollmacht, Steuerpflicht für Rentner/innen oder ausgewählte Themen zur Gesundheit. Es gibt eine Angehörigengruppe zum Thema Demenz, es besteht die Möglichkeit, mit Menschen, die ebenfalls ein demenzkrankes Familienmitglied betreuen, ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und Probleme anzusprechen, Halt und gegenseitige Unterstützung in der Gruppe zu erfahren. 17
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Freizeit im Alter Die Gemeinde Lengede möchte aktiv „Wohnen für Senioren“ ermöglichen. Aus diesem Grund gibt es einen festen Stammtisch zu diesem Thema. Hier erfolgt der Austausch, die Entwicklung von Wohnprojekten oder die Vorstellung von neuen Projekten. Eigene Ideen/ Möglichkeiten, das Angebot des Generationentreffs in der Gemeinde Lengede zu erweitern, werden gerne aufgenommen. Die Öffnungszeiten sollen die Möglichkeit zur täglichen Begegnung geben, unabhängig von den stattfindenden Angeboten: Mo–Do von 9–15 Uhr und Fr von 9–12 Uhr Generationentreff Bodenstedter Weg 13, 38268 Lengede, Telefon 05344 9692133, E-Mail SeniorenServiceBüro@lengede.de
Seniorentreff im Dornberg-Carree Vechelde Der Seniorentreff der Gemeinde Vechelde bietet viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Es stehen Bücher, Spiele, Fernseher, Computer u. v. m. zur Verfügung, die dem Spaß, der Bildung und der Entspannung dienen. Zusätzlich werden Themenveranstaltungen angeboten, wie z. B. Kaffeerunden, Spielenachmittage, ein gemeinsamer Frühstückstreff und viele weitere Programme, die sich in festen Zeitabständen wiederholen. Im Rahmen des Seniorentreffs wird auch ein Büchertausch angeboten, bei dem während der regulären Öffnungszeiten und jeden dritten Samstag im Monat von 14–16 Uhr ausgelesene Bücher abgegeben und neue Bücher aus unserem Bücherregal mitgenommen werden können.
Öffnungszeiten des Seniorentreffs: Mo 13–17 Uhr, Di 9–13 Uhr, Mi 13–17 Uhr, Do 13–17 Uhr, Fr 9–13 Uhr Für weitere Fragen, Wünsche oder Ideen steht Ihnen die Gemeinde Vechelde zu den Öffungszeiten des Seniorentreffs unter der Telefonnummer 05302 8041065 zur Verfügung. Allgemeine Informationen erhalten Sie in der Gemeinde Vechelde im Rathaus unter der Telefonnummer 05302 802233 sowie online unter www.vechelde.de/ aktuelles oder per E-Mail unter info@vechelde.de
Stadtteilbüro Telgte Das Stadtteilbüro des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bietet allen Telgter Bürgern eine erste Anlaufstelle für Gespräche und Hilfen. Es ist jeden Dienstag von 10–12 Uhr geöffnet. Wir helfen gern weiter durch: ▹▹ ein persönliches Gespräch ▹▹ Informationsmaterial ▹▹ Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern „Treffpunkt Stadtteilbüro“ Möchten Sie andere Menschen treffen und gemeinsam etwas unternehmen? In unseren Räumlichkeiten finden außerdem regelmäßig Angebote statt. Diese werden im Schaufenster des Büros und auf der Internetseite bekannt gegeben. Ansprechpartnerin: Katja Wendhausen Hannoversche Heerstraße 23, 31228 Peine Telefon 05171 582777
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Klinikum Peine
Neue Beweglichkeit mit geleNkersatz Mit dem Älterwerden nehmen Knochenverletzungen in Hüftnähe oder am Oberarmkopf zu und Entzündungen in den Kniegelenken bereiten oft Schmerzen. Der künstliche Gelenkersatz – die Endoprothetik – des Hüft-, Knie- und Schultergelenks ist ein Schwerpunkt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie des Klinikums Peine. Im Alter möglichst lange mobil zu bleiben und die Restselbstständigkeit trotz chronischer Probleme zu erhalten ist der Wunsch der meisten Menschen. Das engagierte Ärzteteam und Pflegepersonal um Chefarzt Dr. Ingo Wietoska kümmert sich darum, auch Patienten, die bereits über 80 Jahre alt sind, nach einer operativen Stabilisierung die Mobilität und Belastbarkeit ihrer Gelenke wiederherzustellen. „Wir haben bei uns eine gesunde Klientel von über 80-jährigen Patienten, die operativ mit Hüft-, Schulter- oder Knieprothesen versorgt werden“, so der Chefarzt. Die freie Bewegung und volle Belastung bei Gelenkoperationen gelinge manchmal indes nicht bei jedem älteren Patienten, da häufig eine spröde Knochenstruktur entgegenstehe. „Schrauben
und Platten haben dann weniger Halt als bei jüngeren Menschen“, erklärt Dr. Wietoska. Gleichwohl sei es auch für diese Patienten immer Ziel, unter Vollbelastung frei – aber abstützend – zu gehen. Die Primärimplantation von Prothesen großer Gelenke erfolgt im Klinikum Peine mit Qualitätsprodukten namhafter Hersteller. Als Besonderheit ermöglicht eine eigene Gewebeknochenbank auch größere Wechseloperationen von Prothesen, die immer öfter anstehen, da zunehmend auch jüngere Patienten diese Eingriffe vornehmen lassen. Besonderen Altersveränderungen aufgrund von Arthrose ist das Knie unterlegen, das durch Abrieb und Entzündungen häufig Schmerzen bereiten kann. Drei verschiedene OP-Varianten werden im Peiner Klinikum durchgeführt. Bei jüngeren Patienten wird vorrangig eine Achsenkorrektur oder sogenannte Überkorrektur des Knies vorgenommen. Bei Menschen zwischen 65 und 80 Jahren wird meist ein „einseitiger Ersatz“ geleistet, und bei über 75-jährigen Patienten empfehlen die Fachärzte die Vollprothese. Vorher sollten aber die konservativen Behandlungsmöglichkeiten (z. B. Physiotherapie, Schmerzmedikation) ausgereizt werden. Die Hüftendoprothetik ist seit über 60 Jahren einer der erfolgreichsten operativen Eingriffe in der Orthopädie und wird aufgrund der technischen Weiterentwicklung zunehmend
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auch auf jüngere Menschen ausgedehnt. Rund 180 Hüftprothesen werden pro Jahr im Klinikum Peine eingesetzt. Durchgeführt werden auch rund 80 Prothetik-Operationen am Knie und 20 an der Schulter. „Bei einwandfreier OP-Technik und gleichem Operateur ist die Zufriedenheit bei einer Hüftprothetik deutlich größer als bei einer Knieprothetik, bei der Patienten schon eher ein Fremdkörpergefühl oder Bewegungseinschränkungen wahrnehmen“, sagt Dr. Wietoska. Die Knochensubstanz, die eigene Selbstständigkeit und der Anspruch ans Leben seien mit ausschlaggebend für den Zeitpunkt des operativen Eingriffs. bik
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Allgemeine Beratung
Allgemeine Beratung Beratung kann man in unterschiedlichen Bereichen erhalten. Verschiedene Träger, die Wohlfahrtsverbände, die Kirchengemeinden und auch private Anbieter haben eine breite Palette von Beratungsmöglichkeiten. Es kann sich dabei um reine Sachinformationen zu verschiedenen Themen und Problembereichen bis hin zum helfenden Gespräch handeln. Eine Rechtsberatung erfolgt jedoch ausschließlich durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und die Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes. Darüber hinaus gibt es eine neutrale Beratungsstelle: den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine.
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine
Seniorenstützpunkt Der Seniorenstützpunkt bietet Ihnen unter anderem: ▹▹ Übersicht über Hilfs- und Dienstleistungen ▹▹ Alltagsbegleitungen (DUO-Programm) ▹▹ Wohnraumberatung ▹▹ Freiwilliges Jahr für Seniorinnen und Senioren (Vermittlung in soziale, ökologische und kulturelle Projekte)
▹▹ Beratung zur Lebens- und Alltagsbewältigung (allgemeine Beratung, Rechtsberatung sowie Vorträge zur Alltagsbewältigung) ▹▹ Entwicklung von generationsübergreifenden Projekten
Pflegestützpunkt Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder einfach durch das Älterwerden: Jeder von uns kann plötzlich auf Hilfe angewiesen sein. Der Pflegestützpunkt in Peine ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Thema Pflege. Das Angebot richtet sich an Betroffene und ihre Angehörigen sowie an alle interessierten Personen. Neutrale, unabhängige und kostenfreie Beratung zu folgenden Themen: ●● Beratung ▹▹ zu Leistungen der Pflegeversicherung ▹▹ Möglichkeiten der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung ▹▹ Wohnformen im Alter ▹▹ Leistungen des Sozialhilfeträgers ●● Unterstützung ▹▹ bei Ermittlung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs ▹▹ bei Antragstellung im Rahmen der Pflegebedürftigkeit ▹▹ in der Rolle als pflegender Angehöriger ●● Information ▹▹ über wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote
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Allgemeine Beratung Ansprechpartner: ▹▹ Katarzyna Galuszka-Stolz, Pflegefachkraft, Pflegeberaterin, Telefon 05171 4019100 ▹▹ Bianca Kaiser, Pflegewissenschaftlerin B. Sc., Pflegefachkraft, Pflegeberaterin, Telefon 05171 4019100 ▹▹ Mandy Kiessling, Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin, Telefon 05171 4019104 ▹▹ Anke Bode, Dipl. Rel. Pädagogin, Soz. Management, Telefon 05171 4019106 Büro Winkel 31, 31224 Peine Öffnungszeiten: Mo 8.30–16 Uhr, Di Gemeindesprechzeiten, Mi 8.30– 12 Uhr, Do 8.30–18.00 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr
SeniorenServiceBüro der Gemeinde Lengede Das SeniorenServiceBüro der Gemeinde Lengede ist eine zentrale, trägerunabhängige und kostenlose Beratungsstelle, die für Fragen von Bürgern und Bürgerinnen, deren Angehörigen sowie für alle interessierten Personen zur Verfügung steht. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder einfach durch das Älterwerden kann jeder von uns plötzlich auf Hilfe angewiesen sein. Das SeniorenServiceBüro Lengede ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema „Pflege“ in der Gemeinde Lengede.
Aufgaben des SeniorenServiceBüros ●● Beratung ▹▹ Pflegeversicherung, Krankenversicherung, ▹▹ Wohnraumberatung in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Gemeinde
▹▹ Möglichkeiten der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung ▹▹ Möglichkeiten der technischen Hilfen für den Alltag ▹▹ Wohnformen im Alter ▹▹ Leistungen des Sozialhilfeträgers ●● Unterstützung ▹▹ bei der Antragstellung zur Pflegeversicherung ▹▹ auf Wunsch Hausbesuche zu den Themen Pflege, barrierefreies Wohnen ▹▹ bei Bildung von Interessen- bzw. Betroffenengruppen in den Bereichen Demenz und Wohnen im Alter ●● Information ▹▹ über Versorgungs- und Betreuungsangebote ▹▹ Informationsmaterialien für alle Lebens- und Alltagsprobleme ●● Sonstige Aufgaben ▹▹ Terminverwaltung des Generationentreffs ▹▹ Angebote für den Generationentreff erarbeiten ▹▹ Kontaktstelle für Menschen, die im Generationentreff eigene Angebote machen möchten ▹▹ Vernetzung von Akteuren im Bereich Senioren der Gemeinde Lengede Öffnungszeiten: Di 9–13 Uhr, Do 9–13 Uhr und 15–18 Uhr SeniorenServiceBüro Bodenstedter Weg 11, 38268 Lengede Telefon 05344 2620883 E-Mail seniorenservicebuero@lengede.de 21
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Allgemeine Beratung
Liebe, Lust & Älter werden Seit 2007 hat der pro-familia-Landesverband Niedersachsen e. V. den Arbeitsbereich „Liebe, Lust & Älter werden“ eingerichtet. Unter dieser Überschrift verbirgt sich ein vielfältiges Beratungs- und Informationsangebot rund um das Thema Liebe, Partnerschaft und Sexualität im Alter. Konkret bedeutet das: Die pro-familia-Beratungsstelle bietet Ihnen gerne Beratung bei Krisen in der Partnerschaft an, z. B. ausgelöst durch den Auszug der Kinder, durch den Eintritt in das Rentenalter, bei körperlichen Erkrankungen, zu Homosexualität im Alter usw. Auch bieten wir Ihnen eine Begleitung in Trennungssituationen an und beraten Sie gerne zu Fragen in den Wechseljahren. Liebe, Lust und Leidenschaft sind Gefühle, die uns Menschen ein Leben lang begleiten, von der Geburt bis ins hohe Alter. Heute ist es nahezu selbstverständlich, dass die Sehnsucht nach Zärtlichkeit, einer glücklichen Partnerschaft und erfüllter Sexualität zur Lebensrealität älterer Menschen gehört. Das Älterwerden beeinflusst ganz allgemein auch die sexuellen Reaktionen – sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Auch altersbedingte Krankheiten können unter Umständen die Partnerschaft und die Sexualität beeinträchtigen. Eine starke Verunsicherung der Betroffenen kann die Folge sein. In dieser Situation besteht oft eine große Zurückhaltung über das eigene sexuelle Erleben und Verhalten zu sprechen. Die Sorge, den Part-
ner oder die Partnerin zu verletzen, verhindert zusätzlich eine Aussprache. An dieser Stelle besteht aber auch eine Chance für das Paar, die bisher gewohnten Pfade ein wenig zu verlassen und neue Schritte zu wagen. Wir möchten Sie ermutigen, über Ihre Wünsche und Probleme zu sprechen und den für Sie passenden Umgang mit Ihrem Körper, Ihrer Lust und Sexualität zu finden. pro familia Bahnhofstraße 25 31224 Peine Telefon 05171 18065, E-Mail peine@profamilia.de
Seniorenbeirat des Landkreises Peine Der Seniorenbeirat vertritt die Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Peine in der Öffentlichkeit und setzt sich für die sozialen und kulturellen Anliegen der älteren Mitmenschen ein. Darüber hinaus ist der Seniorenbeirat Ansprechpartner für den Kreistag und die Verwaltung und mit beratender Stimme im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales vertreten. Außerdem unterhält der Seniorenbeirat einen ständigen Erfahrungsaustausch mit Alten- und Seniorenkreisen und pflegt die Verbindung zu diesen. Der Seniorenbeirat bemüht sich um die Bildung und Freizeitgestaltung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und hat Kontakte zu den Wohlfahrtsverbänden und zu den Pflegeheimen.
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Allgemeine Beratung Die Seniorenbeiratsmitglieder werden alle fünf Jahre von den Leiterinnen und Leitern der Alten- und Seniorenkreise vorgeschlagen und von den jeweiligen Gemeinden gegenüber dem Landkreis Peine als Vertreter benannt. Der Seniorenbeirat arbeitet ehrenamtlich und ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Der Seniorenbeirat wird vom Landkreis Peine finanziell unterstützt. Seniorenbeauftragter Wilfried Selke 1. Sprecher des Seniorenbeirates Neue Straße 8, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 5405
Weitere Seniorenbeiratsmitglieder ●● für die Stadt Peine: Peter Leckelt, Sundernstraße 46, 31224 Peine, Telefon 05171 3292 ●● für die Gemeinde Edemissen: Hertha Möhrig, Steinweg 2, 31234 Edemissen, Telefon 05373 2080 ●● für die Gemeinde Hohenhameln: Wilfried Selke, Neue Straße 8, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 5405 ●● für die Gemeinde Ilsede: Karl-Heinz Arnold, Elsternweg 1, 31241 Ilsede, Telefon 05172 8881 ●● für die Gemeinde Lahstedt: Jürgen Rump, Auf der Trifft 11, 31246 Lahstedt, Telefon 05172 944383 ●● für die Gemeinde Lengede: Wilhelm Meier, Sophienglück 5, 38268 Lengede, Telefon 05344 7441 ●● für die Gemeinde Vechelde: bitte in der Gemeinde erfragen, Telefon 05302 802255 ●● für die Gemeinde Wendeburg: Rita Grobe, Schul straße 1, 38176 Wendeburg, Telefon 05303 1799
Seniorenbeauftragter des Landkreises Peine Aufgabe des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten ist es unter anderem, die Verbindung zwischen den Seniorenkreisen und der Landkreisverwaltung zu fördern. So steht er allen Seniorenkreisen als Ansprechpartner für eine Koordinierung und Vertiefung ihrer Arbeit zur Verfügung, begleitet und unterstützt gleichzeitig auch die offene Seniorenarbeit. Darüber hinaus berät er auch jede einzelne ältere Bürgerin bzw. jeden einzelnen älteren Bürger aus dem Landkreis Peine gern in allen sozialen Fragen. Wenn der Wunsch besteht, stellt er die Verbindung zur zuständigen Behörde her. Sein erklärtes Ziel ist es, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu erhalten und ihnen ein aktives Mitwirken am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Außerdem möchte er die älteren Menschen dazu anregen, sich in den Seniorenkreisen zu betätigen und sich mit ihren Erfahrungen und Erlebnissen dort einzubringen. Wilfried Selke, Seniorenbeauftragter Neue Straße 8, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 5405 Sprechstunden jeden ersten Donnerstag im Monat im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine (14–16 Uhr) und bei Bedarf zu anderen Zeiten (Winkel 31, 31224 Peine). Um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher an: Telefon 05171 4019106 (Anke Bode) oder direkt bei Wilfried Selke, 05128 5405. 23
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Allgemeine Beratung
Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Peine ist Ansprechpartnerin für alle Einwohnerinnen des Landkreises Peine, für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung sowie für alle interessierten Gruppen, Vereine, Verbände und Projekte. Als Interessenvertreterin von Frauen weist sie auf Benachteiligungen und Probleme hin und ist die „Schnittstelle“ zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen. Ihr Aufgabenbereich ist sehr umfangreich. Wie gesetzlich vorgesehen, wirkt sie an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung der Frauen haben, mit, wie ▹▹ Entwicklung und Fortschreibung von Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung ▹▹ Präventive und konkrete Maßnahmen aufgrund gesellschaftlicher Probleme (Gewalt gegen Frauen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, etc.) ▹▹ Frauen in besonderen Lebenssituationen (Alleinerziehende, ältere Frauen, etc.) ▹▹ Wohnumfeld- und Regional- sowie Verkehrsplanung ▹▹ Bildungs- und Kulturarbeit für Frauen ▹▹ Frauen und Migration Es sind nur einige der Themen, bei denen das Engagement von Gleichstellungsbeauftragten gefragt ist. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beschränkt sich nicht darauf, einzelnen Frauen zu helfen. Sie entwickelt Ideen und erarbeitet Konzepte, damit bestehende Benachteiligungen vor Ort beseitigt und damit vielen Frauen geholfen werden kann.
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Natürlich kann sie diese Aufgaben nicht im Alleingang bewältigen, daher arbeitet sie mit anderen engagierten Frauen, Frauengruppen, Vereinen, Verbänden und Institutionen zusammen; nicht nur im Landkreis Peine, sondern auch auf Landes- und Bundesebene. Die Zusammenarbeit von Frauen und deren Vernetzung ist besonders wichtig, denn dadurch kann den Forderungen und Initiativen von Frauen mehr Nachdruck verliehen werden. In den meisten Stadt-, Gemeinde- und Landkreisverwaltungen finden Sie eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Sprechzeiten erfragen Sie bitte in der für Sie zuständigen Verwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte hilft, falls Sie ▹▹ Rat und Unterstützung bei Problemen in Beruf, Familie, Partnerschaft, Alltag suchen ▹▹ von Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen erfahren ▹▹ Informationen benötigen ▹▹ Tipps und Anregungen weitergeben und/oder selbst aktiv werden wollen Gleichstellungsbeauftragte Silke Tödter, Landkreis Peine, Burgstraße 1, 31224 Peine, Telefon 05171 4011204, Fax 05171 4017704, E-Mail silke.toedter@landkreis-peine.de
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Allgemeine Beratung
Auskünfte in rechtlichen und sozialen Fragen
●● Diakonisches Werk Bahnhofstraße 8, 31224 Peine, Telefon 05171 57475, E-Mail office@diakonie-peine.de ●● Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) Hebelstraße 6, 60318 Frankfurt am Main, Telefon 069 9443710, E-Mail zentrale@zwst.org
Im Bereich des Landkreises Peine bietet eine Vielzahl von Beratungsstellen älteren Menschen und ihren Angehörigen Informationen an. Die Hilfe umfasst Beratung und Unterstützung bei Alltagsproblemen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Lebenskrisen sowie die Beratung bei Sozial- und Altersfragen. Schließlich werden Hilfen beim Umgang mit Behörden, insbesondere bei der Antragstellung, angeboten.
Weitere Ansprechpartner
Die Beratung findet in der Geschäftsstelle des jeweiligen Trägers statt oder nach Absprache auch bei Ihnen zu Hause. Alle Beratungen sind grundsätzlich kostenlos. Die folgenden Freien Wohlfahrtsverbände sind im Bereich des Landkreises Peine aktiv:
Weitere Informationen zu einzelnen Themenbereichen finden Sie unter den verschiedenen Kapiteln dieses Wegweisers.
Wohlfahrtsverbände ●● Arbeiterwohlfahrt Peine Sedanstraße 15, 31224 Peine, Telefon 05171 5069755, E-Mail info@awo-peine.de ●● Caritas-Verband Am Amthof 3, 31224 Peine, Telefon 05171 700333, E-Mail info@awo-peine.de ●● Der Paritätische Virchowstraße 8 A, 31226 Peine, Telefon 05171 77700, E-Mail peine@paritaetischer.de ●● Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Peine e. V. Hegelstraße 9, 31224 Peine, Telefon 05171 76750, E-Mail info@drk-peine.de
Sozialverband Deutschland e. V. – Kreisverband Peine Senator-Voges-Straße 3, 31224 Peine Telefon 05171 74037 E-Mail info@sovd-peine.de
Sozialer Dienst im Gesundheitsamt Der Soziale Dienst des Gesundheitsamtes ist eine Beratungsstelle für ältere Menschen, Demenzerkrankte, geistig und körperlich Behinderte und Menschen in sozialen Notlagen sowie deren Angehörige aus Stadt und Landkreis Peine. Als spezifisches Angebot für ältere Menschen und Demenzerkrankte beraten wir und vermitteln Hilfe bei ▹▹ persönlichen Schwierigkeiten ▹▹ Inanspruchnahme altersgerechter Dienste 25
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Allgemeine Beratung ▹▹ der Beanspruchung von Pflegegeld und Hilfe zur Weiterführung des eigenen Haushaltes ▹▹ der Suche nach einem Heimplatz ▹▹ der Beantragung und Inanspruchnahme von geeigneten finanziellen und sozialen Hilfen Sie erreichen uns: Landkreis Peine, Gesundheitsamt, Maschweg 21, 31224 Peine, Telefon 05171 4017001
Krankenhaussozialdienst Der Krankenhaussozialdienst des Klinikums Peine informiert, berät und unterstützt die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen. Neben der medizinischen und rehabilitativen Nachsorge müssen oft auch Fragen der Krankheits- und Alltagsbewältigung nach dem Krankenhausaufenthalt besprochen und z. B. pflegerische, hauswirtschaftliche, psychosoziale und/oder finanzielle Hilfen zu Hause vermittelt oder der Umzug in ein Pflegeheim in die Wege geleitet werden. Der Krankenhaussozialdienst arbeitet mit den Sozialstationen und Pflegediensten, den Anbietern weiterer ambulanter Hilfen und dem Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit des Landkreises Peine zusammen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten nach der Krankenhausbehandlung zu sichern. Informationen und Ansprechpartner finden Sie im Klinikum Peine, Krankenhaussozialdienst, Virchowstraße 8h, 31226 Peine, Telefon 05171 930.
Checkliste Entlassung aus dem Krankenhaus Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt wieder nach Hause entlassen werden, gilt es zu prüfen, ob und in welchen Bereichen Sie ggf. noch Hilfe benötigen. Dazu soll Ihnen diese Checkliste dienen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an den Sozialdienst des Krankenhauses unter der Telefonnummer 05171 930 oder den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine unter der Telefonnummer 05171 4019100. ●● Ich benötige Unterstützung beim Aufstehen und/oder Zubettgehen bei der Körperpflege (Waschen, Kämmen, Zähneputzen, Rasieren) beim An- bzw. Ausziehen beim Gang zur Toilette bei der Versorgung mit Inkontinenzmaterial (Windeln, Wechsel des Urinbeutels/Stomabeutels) bei der Zubereitung meiner Speisen beim Gehen innerhalb der Wohnung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (Treppensteigen, aber auch Orientierung) bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäschewaschen usw. beim Verbandswechsel, beim Stellen meiner Medikamente, bei Injektionen (hierfür kann der Hausarzt eine Verordnung ausstellen, sodass ein Pflegedienst Ihrer Wahl diese Leistungen erbringen kann. Diese Leistungen werden mit der Krankenkasse abgerechnet)
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Allgemeine Beratung ●● Ich benötige Hilfs- oder Pflegehilfsmittel Rollator oder Rollstuhl Nachtstuhl Duschhocker oder Duschstuhl Pflegebett Inkontinenzmaterial (Windeln, Urin- oder Stomabeutel) Sonstiges: In der Regel stellt der Hausarzt hierfür Rezepte aus. Fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse, mit welchem Sanitäts haus diese zusammenarbeitet oder ob Sie sich die Hilfsoder Pflegehilfsmittel selbst beschaffen können.
Nächste Schritte:
Diese Hilfen sind sehr umfangreich: beispielsweise bei diversen Anträgen, bei der Organisation des Alltags und der Pflege, Verwaltung des Einkommens und des Vermögens. Bevor es zu dieser Hilfe kommt, muss das Vormundschaftsgericht diese Hilfe (Betreuung) anordnen.
Peiner Betreuungsverein e.V. Peiner Bet
reu
gsv V. erein e.
●● Der Sozialhilfeträger ist Ansprechpartner, wenn die Kosten zur Finanzierung nicht ausreichen oder zur Verfügung stehen. Sie haben dann die Möglichkeit, einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim örtlichen Sozialamt zu stellen. (Seite 82)
Der Peiner Betreuungsverein e. V. ist ein diakonischer Verein, der gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen betreut, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.
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●● Es gilt außerdem zu prüfen, ob Ihre Einschränkungen dauerhaft sind oder sich innerhalb der nächsten sechs Monate eine Verbesserung einstellen wird. Sollten die Einschränkungen dauerhaft sein, können Sie ggf. einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen. Der Sozialdienst des Krankenhauses und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Peine werden Sie hier gern beraten. Sie erhalten aber auch von den Kranken- und Pflegekassen Informationen zu diesem Thema.
Peiner Betreuungsverein e. V.
Echternplatz 19/20 31224 Peine Telefon: 0 51 71 / 5 08 14-0 Fax: 0 51 71 / 5 08 14-219 www.peiner-btv.de E-Mail: info@peiner-btv.de
• gesetzliche Betreuung Volljähriger • Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige • Begleitung und Weiterbildung ehrenamtlicher Betreuer und Vormünder Kommen Sie zu uns und bringen Sie sich sinnvoll ein – Wir freuen uns auf Sie! • Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Allgemeine Beratung Der Betreuungsverein bietet aber noch mehr. Alle Betreuerinnen und Betreuer können sich bei dem Betreuungsverein Rat und Hilfe holen. Viele Angehörige werden vom Vormundschaftsgericht zum gesetzlichen Vertreter benannt und üben dieses Amt zum ersten Mal aus. Oft steht man ratlos da und es tauchen plötzlich Fragen auf: „Darf ich meine Eltern in ein Pflegeheim bringen?“, „Wie löse ich die Wohnung auf?“, „Wie finanziere ich die Pflege?“, „Wie läuft das mit dem Taschengeld und der Wäsche in anderen Heimen?“, „Bekomme ich Aufwendungen ersetzt?“, „Wer entscheidet in Notfällen, wenn ich im Urlaub bin?“ … Der Betreuungsverein bietet genau hier seine Hilfe an. Weiterbildung, Begleitung, umfangreicher Versicherungsschutz und Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern sind nur einige Schwerpunkte der sogenannten Querschnittsarbeit. Jeder, der zum Betreuungsrecht Fragen hat, kann sich melden und beraten lassen. Menschen, die sich gern um andere kümmern, die andere besuchen oder anderen Hilfen anbieten möchten, können sich beim Betreuungsverein melden. Ein Ziel des Vereins ist es, viele Bürgerinnen und Bürger für dieses wichtige Ehrenamt zu gewinnen. Peiner Betreuungsverein e. V. Echternplatz 20, 31224 Peine, Telefon 05171 508140
Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Seite 93 ff.
Behindertenbeirat im Landkreis Peine Der Behindertenbeirat im Landkreis Peine vertritt gegenüber der Verwaltung und dem Kreistag die Anliegen behinderter Menschen und arbeitet mit Stellen und Trägern zusammen, die sich mit der Betreuung und Pflege der Person beschäftigen. Außerdem arbeitet das gewählte Gremium bei der Planung von Vorhaben mit, die Menschen mit Behinderungen betreffen können. Der Behindertenbeirat hat eine Geschäftsordnung und bezieht bei vielen Entscheidungen Stellung. Er ist parteiungebunden, alle Sitzungen sind öffentlich, die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Die Ziele: ▹▹ Initiativen zu gründen, um bereits bestehende Einrichtungen an die Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen beziehungsweise neue Einrichtungen zu schaffen ▹▹ Die Öffentlichkeit über die alltäglichen und besonderen Probleme behinderter Menschen zu informieren. ▹▹ Beratung und Vermittlung des betroffenen Personenkreises ▹▹ Initiativen und Anregungen zur Eingliederung behinderter Menschen in Beruf und Gesellschaft zu fördern ▹▹ Die Zusammenarbeit zwischen Behinderten und der durch sie vertretenen Organisationen zu fördern
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Allgemeine Beratung ▹▹ Die Zusammenarbeit mit medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Fachkräften zu fördern
perliche Leistungsfähigkeit. Dementsprechend müssen auch die Angebote zunehmend erweitert werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von: Karl-Heinz Meier, Görlitzer Straße 11, 31226 Peine, Telefon 05171 53404, E-Mail k-h-meier@web.de
Spezielle Wohnangebote für ältere oder vorgealterte Menschen mit Behinderung verhelfen ganz individuell zu möglichst weitgehender Selbstständigkeit bei kompetenter Rund-um-die-Uhr-Begleitung. In Tagesstätten für ältere oder vorgealterte Menschen mit Behinderung finden die Besucher Unterstützung und Anregungen zur Erhaltung geistiger und körperlicher Fähigkeiten, die an die persönliche Lebenssituation und die individuellen Bedürfnisse angepasst sind.
Senioren und Behinderung Auch ältere Menschen mit Behinderung empfinden den bevorstehenden Ruhestand ambivalent: Zum einen ermöglicht er mehr Freiraum für Hobbys oder eine Tagesstrukturierung nach eigenen Bedürfnissen, zum anderen bedeutet dieser Übergang in eine ganz neue Lebensphase auch den eventuellen Beginn von gesundheitlichen Einschränkungen und Abbauprozessen. Menschen mit Behinderung benötigen hier Unterstützung durch individuelle Zukunftsplanung, um die entstehenden Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume sinnvoll zu nutzen. Die Basis jeglicher Zukunftsplanung ist die stetige Verfolgung des Ziels, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe der Senioren und Seniorinnen mit Behinderung auch im Rentenalter zu realisieren. Die große Zahl älter werdender und alter Menschen mit Behinderung steigt in den nächsten Jahren noch an. Dabei vollzieht sich der Alterungsprozess ganz individuell mit sehr unterschiedlichem Verlauf. Die einen haben einen altersspezifischen Bedarf an Pflege, teilweise treten schon sehr früh Alterserkrankungen wie Altersdepressionen oder Demenz auf. Die anderen dagegen verfügen auch im hohen Alter über eine gute geistige und kör-
Der „Blick über den Zaun“ führt zu Kooperationen und gemeinsamen Projekten verschiedener Träger mit
Beratung für Mitglieder • Rente • Pflege • Gesundheit • Behinderte • Grundsicherung Kreisverband Peine Beratung nach Senator-Voges-Str. 3 telefonischer 31224 Peine Vereinbarung info@sovd-peine.de
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Allgemeine Beratung rofessionellen, unterschiedlichen Angeboten für ältere p Menschen. Eine regionale Vernetzung, die eine Vielfalt an Angeboten und eine damit verbundene Wahlfreiheit sicherstellt, ist unabdingbar. Tagesstätte für ältere und vorgealterte Menschen Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH Elzer Drift 13, 31234 Edemissen, Telefon 05176 920919, E-Mail info@lhpb.de
Hospizbewegung Peine e. V. Der ambulante Hospizdienst begleitet Menschen in der letzten Phase ihres Lebens in vertrauter Umgebung, zu Hause und im Seniorenheim. Das Unterstützungsangebot richtet sich an jeden Menschen mit einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung und den ihm Nahestehenden wie Familie, Partner und Freunde. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche, um ein Sterben in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen. Die Hospizbewegung setzt sich für eine personen orientierte, ganzheitliche Pflege und Schmerztherapie ein, um Leiden von Schwerstkranken weitestgehend zu lindern. Daher ist der Verein als Kooperationspartner im PalliativNetz Peine tätig, und auch im Klinikum Peine besuchen die ehrenamtlich Mitarbeitenden auf Wunsch Patienten und unterstützen deren Angehörige. Für trauernde Hinterbliebene bietet die Hospizbewegung Einzelgespräche und/oder ein Trauercafé an, das
unverbindlich in einem geschützten Rahmen den Austausch mit anderen Betroffenen ermöglicht. Die Begleitung sterbenskranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der trauernden Hinterbliebenen ist unentgeltlich, unabhängig von der Religionszugehörigkeit und unterliegt der Schweigepflicht. Weitere Angebote sind die Beratung zur Patientenverfügung und Vorbereitungskurse für an ehrenamtlicher Mitarbeit Interessierte. Persönlich erreichen Sie uns in der offenen Sprechstunde jeden ersten und dritten Mittwoch von 10–12 Uhr in unserem Büro: Hospizbewegung Peine e. V., Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 4019110 oder 0176 32459809
PalliativNetz Peine e. V. – Palliativstützpunkt Peine Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung. Das Hauptziel der palliativmedizinischen Begleitung ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität für die Patienten und ihre Angehörigen. Das beinhaltet gleichwertig pflegerische, ärztliche und psychosoziale Kompetenz. Die palliativmedizinische Begleitung leistet das PalliativNetz Peine gemeinsam mit Ärzten, Pflegediensten, der
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Allgemeine Beratung Hospizbewegung Peine, Physiotherapeuten, Apotheken, Seelsorgern und stationären Einrichtungen wie Seniorenheimen und dem Klinikum Peine. Im PalliativNetz Peine besteht das Palliative Care Team aus den Koordinatorinnen, den Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und den Palliative Care Fachkräften aus den ambulanten Pflegediensten. Wir verstehen uns als Ergänzung und Entlastung der bestehenden Hilfesysteme und der hausärztlichen Versorgung. Das PalliativNetz Peine möchte vorhandene Angebote vernetzen und damit eine konsequente palliative Betreuung in Peine erreichen. Beratungsgespräche führen wir gemeinsam mit der Hospizbewegung Peine ehrenamtlich durch. Nach einem persönlichen Erstkontakt durch die Koordinatorinnen und den Palliativmediziner entscheiden wir gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt, ob die Beantragung
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einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bei der Krankenkasse möglich und sinnvoll ist. Eine Palliative Care Fachkraft und eine Palliativmediziner aus dem PalliativNetz Peine stehen dann für Beratung und konkrete Hilfestellung im Rahmen einer 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung. PalliativNetz Peine e. V. ab 1. Februar 2015: Gunzelinstraße 29c, 31224 Peine Telefon 05171 590189
Evangelisches Trauerhaus Peine Jeder Mensch hat seine eigene Art, einen schweren Verlust zu bewältigen. Aber vielleicht hilft es Ihnen, zu wissen, dass im Trauerhaus Menschen sind, die Sie begleiten bei ▹▹ Bestattungsvorsorge ▹▹ Beratung und Begleitung bei Aussegnung und Trauerfeier ▹▹ Trauerbegleitung (Einzelberatung, Gesprächskreise) ▹▹ Vorträge ▹▹ Kulturveranstaltungen Persönlich erreichen Sie uns Mo 14–16 Uhr und Do 11–14 Uhr unter Telefon 05171 733488. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns unter Telefon 05171 81574. Evangelisches Trauerhaus Peine, Gunzelinstraße 31, 31224 Peine 31
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Allgemeine Beratung
Psychische Erkrankungen Gedächtnisstörungen, Depressionen, Verwirrtheitszustände, Schlafstörungen, Suchtprobleme … Psychische Auffälligkeiten im Alter sind ein weitverbreitetes Phänomen. Etwa ein Viertel der über 65-jährigen Menschen in unserer Gesellschaft leidet an einer ernst zu nehmenden psychischen Störung. In dieser Situation sind Betroffene und Angehörige oft besonderen Belastungen ausgesetzt. Erschöpfung, Müdigkeit, das Gefühl der Hilflosigkeit, manchmal vielleicht auch Verärgerung … und vor allem den Wunsch, das erkrankte Familienmitglied gut aufgehoben und versorgt zu wissen, erleben die meisten Angehörigen in ihrem Alltag mit dem Betroffenen. Beratung und Information ist ein erster Schritt zur ▹▹ Entlastung ▹▹ Ermittlung der Bedürfnisse der Beteiligten ▹▹ Orientierung über vorhandene Hilfsmöglichkeiten ▹▹ und zum Finden der bestmöglichen Hilfe. Die Arbeitsgruppe Gerontopsychiatrie im Sozialpsychiatrischen Verbund des Landkreises Peine hat hierzu auch einen entsprechenden Flyer herausgegeben. Dieser ist bei den nachfolgend genannten Beratungsstellen erhältlich.
Beratungsstellen im Landkreis Peine ●● bei Demenzerkrankungen ▹▹ Der Paritätische Peine/Außenstelle der Alzheimer Gesellschaft Braunschweig, Bodenstedtstraße 11, 31224 Peine, Telefon 05171 9409562, Ansprechpartnerin
abriele Daniel, Mo, Mi, Do 9–12 Uhr, Mi 14–16 Uhr, G Di, Fr geschlossen ▹▹ Diakoniestation Braunschweig, Teilstation Vechelde, Geschäftsstelle, Lange Straße 33/34, 38100 Braunschweig, Telefon 0531 2386660, Fax 0531 238666766 ▹▹ Landkreis Peine, Sozialer Dienst, Maschweg 21, 31224 Peine, Telefon 05171 4017001, Mo, Di, Mi 8.30 bis 16 Uhr, Do 8.30–17 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr ▹▹ Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 4019100 ●● bei sonstigen psychischen Erkrankungen im Alter ▹▹ Landkreis Peine, Sozialpsychiatrischer Dienst, Maschweg 21, 31224 Peine, Telefon 05171 4017001 (Sekretariat), Mo, Di, Mi 8.30 bis 16 Uhr, Do 8.30–17 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr
Beratung und Unterstützung bei Suchtfragen Die Zahl älterer Menschen mit einem problematischen Substanzkonsum, der nicht selten in eine Suchterkrankung mündet, hat leider in den letzten Jahren stetig zugenommen. Eine Vielzahl an Belastungen, zunehmende Isolation sowie Rat- und Hilflosigkeit lassen zu Mitteln wie Alkohol und Medikamenten greifen, die zunächst Entlastung versprechen, im Weiteren aber zusätzliche Probleme verursachen. Dies führt nicht selten zu wiederholten Stürzen, zu auffälligen kognitiven Beeinträchtigungen und weiterem Rückzug. Die Fachambulanz des Lukas-Werkes im Haus der Diakonie bietet in diesen Fällen Unterstützung und Hilfe an.
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Allgemeine Beratung Im Rahmen von Gesprächen wird die Problematik erfasst und es wird gemeinsam nach Möglichkeiten der Veränderung geschaut. Wenn erforderlich, werden Behandlungen beantragt und vorbereitet. Angehörige können diese Gespräche gern begleiten, aber auch zunächst allein den Kontakt zu uns aufnehmen, wenn der Betroffene noch nicht dazu bereit ist. Wir bemühen uns, ein altersgerechtes Beratungs- und Behandlungsangebot vorzuhalten, das den Bedürfnissen der älteren Menschen gerecht wird und ihre besondere Lebenssituation berücksichtigt. Unsere Beratungen sind vertraulich und kostenfrei. Offene Sprechstunden (ohne Voranmeldung) Di 9–11 Uhr, Do 14–16 Uhr Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH im Haus der Diakonie Bahnhofstraße 8, 31226 Peine Telefon 05171 50810 Fax 05171 508129
Demenz, was nun? Mit dem Begriff Demenz wird ein Krankheitsbild beschrieben, das unterschiedliche Ursachen haben kann. Die bekannteste Form der Demenz ist die Alzheimer erkrankung. Bei dieser Erkrankung werden im Gehirn die Verbindungen von Nervenzellen unwiederbringlich zerstört. Daneben gibt es zahlreiche andere Formen der Demenz. Charakteristisch für alle Demenzformen ist, dass sie voranschreiten und die Krankheitsentwicklung nicht umkehrbar ist. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an Demenz zu erkranken. Wenn Sie befürchten, eine Demenz zu haben, empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Facharzt aufzusuchen. Dieser kann mit einfachen Mitteln prüfen, ob es sich um eine Demenzerkrankung handelt oder ob eine andere Erkrankung wie z. B. eine Depression, Schilddrüsenfehlfunktion o. Ä. zugrunde liegt. Er leitet dann die jeweils geeignet erscheinende Therapie ein.
Ergotherapie: Hausbesuche Neurologische Behandlung Konzentrationsauffälligkeiten Handtherapie / Rheuma Hirnleistungstraining Demenztherapie Motorische Einschränkungen Händigkeitsdiagnostik
Logopädie:
Ergotherapie & Logopädie Praxis Hauptstraße 54 · 31185 Hoheneggelsen
Telefon: 05129 / 244 012
Hausbesuche Sprachentwicklungsstörungen Schlucktherapie Neurologische Behandlung Stimm- u. Atemtherapie Lese-Rechtschreib-Training Hörverarbeitungsschulung musikalische Frühförderung
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Allgemeine Beratung Von der Demenz zu unterscheiden sind Verwirrtheitszustände. Sie können verschiedenste Ursachen haben wie z. B. zu wenig trinken, Wechselwirkung verschiedener Medikamente oder auch eine schwankende Sauerstoffzufuhr im Gehirn. All diese Zustände sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, er kann Ihnen hier geeignete Behandlungsmöglichkeiten empfehlen. In der Betreuung von Demenzkranken haben Angehörige und Freunde des Erkrankten eine wichtige Funktion, denn Menschen, die erkrankt sind, haben selbst nicht das Gefühl, krank zu sein. Sie sehen deshalb keine Notwendigkeit zu einem Arzt zu gehen. Hier sind Angehörige und Freunde aufgefordert, das Notwendige zu organisieren und ggf. den Erkrankten zum (Fach-)Arzt zu begleiten. Ein frühes Erkennen der Erkrankung kann oft zu einem milderen Verlauf führen, wenn therapeutische und pflegerische Maßnahmen eng verzahnt werden. Demenz ist eine Erkrankung, die die ganze Familie betrifft: Sie bewirkt eine hohe Belastung aller beteiligten Personen. Hier ist es wichtig, sich umfassend über alle Aspekte der Krankheit zu informieren und keine Scheu zu haben, sich beraten zu lassen und nachzufragen, wenn man z. B. beim Arzt nicht alles verstanden hat.
Hilfsangebote im Landkreis Peine ●● HilDe – Hilfen bei Demenz (Paritätischer Wohlfahrtsverband) Das Projekt „HilDe – Hilfen bei Demenz“ des Paritätischen Peine bietet Angehörigen und Betreuenden von demenzkranken Menschen umfassende Beratungs-
djd / Ergo Direkt Versicherungen
und Betreuungsangebote. „HilDe“ bietet Hilfe für das Umfeld des Erkrankten, sich auf die einhergehenden Veränderungen einzustellen und Fragen zum Umgang und der Betreuung von Demenzkranken anzusprechen. ●● Angehörigengruppe Hier besteht die Möglichkeit, mit Menschen, die ebenfalls ein demenzkrankes Familienmitglied betreuen, ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und Probleme anzusprechen, Halt und gegenseitige Unterstützung in der Gruppe zu erfahren. Die Angehörigengruppe trifft sich parallel zur Betreuungsgruppe, um während der Angehörigentreffen bei Bedarf eine Betreuung zu gewährleisten. Termine für die Gruppentreffen erhalten Sie auf Nachfrage. ●● Betreuungsangebote ▹▹ Sie betreuen einen demenzkranken Menschen täglich rund um die Uhr! ▹▹ Sie können Ihren Angehörigen nicht mehr alleine lassen, ohne Angst zu haben, dass etwas passiert!
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Allgemeine Beratung ▹▹ Der Paritätische möchte Ihnen die Zeit geben, persönliche Termine wie Arztbesuch, Einkäufe usw. wieder in Ruhe und ohne schlechtes Gewissen wahrzunehmen!
Häusliche Betreuung Die Einzelbetreuung ermöglicht eine stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld Ihres Familienmitglieds. Eine Betreuerin bzw. ein Betreuer kommt hierbei in die Wohnung/ins Haus, sodass demenzkranke Familienmitglieder ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen. Gerade bei eingeschränkter Mobilität und Desorientierung ergeben sich hieraus Vorzüge. Die Betreuungszeiten sind nach Absprache flexibel gestaltbar (morgens, nachmittags, abends/regelmäßig, unregelmäßig …), sodass selbstverständlich versucht wird, den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die entstehenden Betreuungskosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Betreuungsgruppe Alternativ besteht die Möglichkeit, an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen. Bei einem gemeinsamen Frühstück in unseren Räumlichkeiten werden Sie von unseren Betreuerinnen und Betreuern, in unterschiedlichen Bereichen aktiviert, wie z. B. Gespräche, Gesang, Bewegung … Die Treffen der Betreuungsgruppen dauern circa zwei bis drei Stunden und finden in den Vor- und Nachmittagsstunden statt. Die entstehenden Betreuungskosten werden von der Pflegekasse übernommen. Für alle Angebote ist eine Anmeldung erforderlich.
Fragen rund um das Thema „Demenz“ beantwortet: Gabriele Daniel (Koordinatorin), Bodenstedtstraße 11, 31224 Peine, Telefon 05171 9409562 ●● Demenzcafé „anno dazumal“ (Deutsches Rotes Kreuz) Jedes gemeinsame Treffen in der Betreuungsgruppe bietet die Möglichkeit, in geselliger Atmosphäre Gemeinschaft zu erleben und soziale Kontakte zu knüpfen. Das Selbstvertrauen wird gestärkt und die Motivation gefördert. Alltagsnahe Tätigkeiten werden vermittelt, noch vorhandene Kompetenzen und Fähigkeiten werden genutzt und gefördert. Für Angehörige von Menschen mit Demenz bietet das Angebot eine Möglichkeit, etwas für die eigene Entlastung zu tun. Die Gruppentreffen verlaufen in einer festen Abfolge, was den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Sicherheit und Orientierung vermittelt. Die Betreuung erfolgt durch geschulte, ehrenamtliche Helfer und Helferinnen unter der Anleitung einer Pflegefachkraft. Das Angebot kostet pro Gruppentreffen Geld; den Preis und die Termine für das Angebot erfragen Sie bitte beim DRK direkt. Die Kostenerstattung durch die Pflegekasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. ●● „Betreutes Wohnen zu Hause“ Bei diesem Angebot des DRK werden die Menschen individuell im häuslichen Rahmen versorgt. Für Fragen wenden Sie sich an: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Peine e. V., Hegelstraße 9, 31224 Peine, Telefon 05171 76750, Fax 05171 767529 35
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Allgemeine Beratung
Betreuungsleistungen durch den Familienentlastenden Dienst (FED) der Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH Der FED bietet unter anderem Familien mit demenziell erkrankten Angehörigen individuelle Betreuungsleistungen im häuslichen oder außerhäuslichen Umfeld. Über Umfang, Inhalt, Dauer und Einsatzzeit der Hilfen entscheiden die Familien selbst. Die Unterstützung erfolgt durch erfahrene und besonders fortgebildete FED-Mitarbeiter. Die Betreuungsleistungen dienen der Entlastung der pflegenden Angehörigen und fördern zugleich die Alltagskompetenz des betroffenen Menschen. Familienentlastender Dienst, Winkel 18, 31224 Peine, Ansprechpartner Birgit Bause und Merte Preißler, Telefon 05171 2979183, E-Mail birgit.bause@lhpb.de oder merte. preissler@lhpb.de Zahlreiche stationäre Pflegeeinrichtungen haben Konzepte, die sich speziell an den Bedürfnissen der Demenzkranken orientieren. (Seite 83 ff.)
Weitere Informationen und Unterstützung ●● Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Telefon 030 25937960 ●● Alzheimer-Telefon, Telefon 01809 171017 (kostenpflichtig) ●● Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 4019100
●● FIPS GmbH – ambulanter psychiatrischer Fachpflege dienst, zusätzliche Betreuungsleistungen Aktivieren – Beraten – Begleiten – Stabilisieren – Stärken – Unterstützen ▹▹ Zusätzliche Betreuungsleistungen dienen der Entlastung von pflegenden Angehörigen. ▹▹ Betreuung seelisch erkrankter älterer Menschen wie z. B. Demenz in ihrem häuslichen Umfeld Fachpflegedienst, Hagenstraße 12, 31224 Peine, Telefon 05171 9059516, E-Mail app@fips-ev.de, www.fips-ev.de ●● Ambulante Psychiatrische Pflege Hannover – Celle – Peine (Klinikum Wahrendorff) Die Ambulante Psychiatrische Pflege ist ein Teil der ärztlichen Behandlung und sichert eine umfassende psychiatrische Versorgung psychisch erkrankter Menschen in ihrer Häuslichkeit. Durch regelmäßige und intensive Versorgung wird die Stabilisierung des gesundheitlichen und sozialen Zustandes unterstützt. Die Eigenständigkeit wird wiedererlangt und gefestigt. Stationäre Aufenthalte können so verkürzt oder vermieden werden. Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung: Ambulante Psychiatrische Pflege Hannover – Celle – Peine, Telefon 0511 70035432 oder Mobil 0172 5730092, E-Mail is-ja-pflege@wahrendorff.de, www.wahrendorff.de ●● Ambulante Psychiatrische Pflege Peine Das Team der ambulanten psychiatrischen Pflege der AWO Niedersachsen MVZ gGmbH Wolfsburg versorgt auch im Landkreis Peine Menschen mit psychischen Pro-
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Allgemeine Beratung blemen nach einem Klinikaufenthalt, um sie zu stabilisieren und ihre Eigenständigkeit wiederherzustellen.
gleitet? Hier hilft der Ambulante Psychiatrische Pflegedienst Betroffenen und Angehörigen.
Ambulante psych. Pflege, Laagbergstraße 24, 38440 Wolfsburg, Telefon 05361 2729200
Diakoniestation Braunschweig gGmbH, Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst (APP), Kolpingstraße 4, 38159 Vechelde, Telefon 0531 238660, Mobil 0160 3650801
●● Kentaurus Immer mehr Menschen erkranken an ihrer Seele – der ambulante psychiatrische Pflegedienst möchte helfen, den Wiedereinstieg in ein normales Alltagsleben zu finden. Kentaurus, Kantstraße 40, 31224 Peine, Telefon 05171 8080553, Mobil 0151 25370699 oder 0151 25380819, E-Mail Kentaurusapp@t-online.de ●● Diakoniestation Vechelde Wir alle kennen das „normale“ Auf und Ab der Gefühle. Wir erleben unsere eigenen Stimmungsschwankungen während des Tages und kennen auch die jahreszeitlich bedingten Unterschiede unseres Befindens. Doch was, wenn das Tief bleibt und man allmählich dem Alltag ent-
HighwayStarz – Fotolia.com
Psychosoziale Beratung Sie können Kontakt zu uns aufnehmen, wenn … ▹▹ Sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden ▹▹ Sie sich Sorgen um einen Angehörigen machen ▹▹ Ihnen die Dinge über den Kopf zu wachsen scheinen ▹▹ Sie psychische Probleme oder Belastungen erleben ▹▹ Sie psychisch erkrankt sind Wir unterstützen und beraten Sie … ▹▹ beim Ordnen und Analysieren der Situation ▹▹ bei der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten und Alltagsstrategien ▹▹ bei sozialen Problemen mit der Familie, Freunden oder mit Arbeitskollegen ▹▹ bei der Klärung von Fragen zu einer psychologischen oder psychiatrischen Behandlung ▹▹ bei der Vermittlung in weitergehende Beratungen, Fachdienste oder Behandlungen ▹▹ unverbindlich, kostenlos, anonym arCus Peine, Ilseder Straße 39, 31226 Peine, Telefon 05171 591250, E-Mail post@arcus-peine.de, www.arcus-peine.de oder FIPS, Hagenstraße 12, 31224 Peine, Telefon 05171 508925, E-Mail bs-peine@fips-ev.de, www.fips-ev.de 37
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Allgemeine Beratung
Inkontinenz Dieses mit zunehmendem Alter auftauchende Problem lässt sich relativ gut in den Griff bekommen, denn es gibt heutzutage viele Hilfsmittel und Möglichkeiten, mit diesem – doch viele Menschen betreffenden – Problem diskret umzugehen. Von Inkontinenz spricht man, wenn ein Mensch Urin und/oder Stuhl nicht mehr willentlich zurückhalten kann. Es ist ein Problem, das in jedem Lebensalter auftreten kann. Frauen sind häufiger davon betroffen als Männer. Auch bei dieser Erkrankung gilt es zunächst zu schauen, wo die Ursachen liegen, um eine möglichst passgenaue Hilfe zu finden. Scham und Angst hindern jedoch immer noch viele Menschen, sich frühzeitig Hilfe suchend an ihren Hausarzt zu wenden. Meist gehen sie erst zu ihm, wenn die Beschwerden überhandnehmen. Doch wenn die Ursache für die Inkontinenz bekannt ist, kann sie durch unterschiedliche Behandlungsmethoden gelindert und im besten Fall geheilt werden. Sollten Sie Inkontinenzmaterial benötigen, stellt der Hausarzt hierfür ein Hilfsmittelrezept aus. Erkundigen Sie sich dann bitte bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse, ob Sie sich das Hilfsmittel (die Windeln/Vorlagen) selbst besorgen können oder ob die Kranken- bzw. Pflegekasse mit einem Unternehmen zusammenarbeitet, das Ihnen das Material nach Hause liefert. Wichtig ist in allen Fällen, dass das für Sie richtige Produkt gefunden wird. Im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, aber auch in Apotheken sowie von den meisten Herstellern können Sie Muster bekommen und ausprobieren, was Ihnen passt.
Andreas Gebert
Rentenantrag Es gibt verschiedene Rentenarten, die in unterschiedlichen Lebenssituationen greifen. Vor dem Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht immer zunächst ein Rentenantrag. Gleichgültig, ob Sie eine der gesetzlichen Altersgrenzen erreichen und dann „in Rente gehen“ wollen, ob Sie erwerbsgemindert sind und eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen wollen oder ob Ihr Ehepartner verstorben ist und Sie eine Witwenrente oder eine Witwerrente beanspruchen:
Welche Unterlagen sind für den Rentenantrag erforderlich? ▹▹ Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde ▹▹ Alle Dokumente, die Ihre beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse dokumentieren, Zeugnisse, Versicherungsnachweise, Arbeitsbücher, SV-Ausweise der DDR, Arbeitgeberbescheinigungen
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Allgemeine Beratung ▹▹ Nachweis über Anrechnungszeiten, z. B. Krankenbescheinigungen, Bescheide der Arbeitsagentur, Schulausbildung, Studiennachweise, Geburtsurkunden der Kinder, Bescheinigungen über Wehr-, Ersatz-, Kriegsdienstzeiten, Zeiten der Gefangenschaft oder Verfolgung, Bundesvertriebenenausweis.
Kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig Hannover, Telefon 0800 100048010
Wer sich bei rechtlichen Problemen – z. B. Geldforderungen, Kaufverträgen oder bei der Abfassung eines Testaments – aufgrund seines geringen Einkommens keinen Anwalt leisten kann, hat Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Die Rechtsberatung gliedert sich in die Beratungshilfe für außergerichtliche Verfahren und die Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren. Im Landkreis Peine werden beide Hilfeformen durch die ortsansässigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahrgenommen. Beim ersten Termin bei Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt müssen Sie hierzu Einkommensbescheinigungen vorlegen, aus denen errechnet werden kann, ob die Einkommensgrenze für die Hilfegewährung unterschritten wird. Bei der Beratungshilfe rechnet die Anwältin bzw. der Anwalt direkt mit dem zuständigen Amtsgericht ab.
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Bund, Telefon 0800 100048070
Die Prozesskostenhilfe ist dagegen nicht nur einkommensabhängig, sondern hier prüft der für das anstehende
Informationen erteilen die Beratungsstellen der Rententräger und die für Sie zuständige Krankenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung bietet jeweils wöchentlich am Dienstag und Mittwoch Sprechtage im Rathaus der Stadt Peine an. Termine werden über die Telefonnummer 0531 7006441 vergeben. Auskünfte erhalten Sie auch im Fachdienst Soziales (Christine Becker), Burgstraße 1, 31224 Peine, Telefon 05171 4012002
Freundlichkeit.
Wir tun unsere Arbeit gern. Hilfsbereitschaft
und Zuverlässigkeit stehen bei uns im Vordergrund. Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über unser Leistungsangebot.
Christine Pandel Peiner Straße 10, 38159 Vechelde, ☎ 0 53 02 / 80 06 77 E-Mail: info@phoenix-vechelde.de
Ilseder Hütte 10 · 31241 Ilsede Tel. 05172 12930 und 05171 800909 info@gloger-pflege.de
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Allgemeine Beratung Gerichtsverfahren zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin auch die Erfolgsaussichten. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die eigenen Anwalts- und die Gerichtskosten ab, nicht jedoch die Anwaltskosten der Gegenseite. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Amtsgericht Peine, Am Amthof 2, 31224 Peine, Telefon 05171 7050
Leben in Sicherheit
Sicher leben – (ausrangierte) Handys können Leben retten! Auch mit ausrangierten Handys kann meistens noch der internationale Notruf 112 ausgelöst werden, und zwar auch dann, wenn normale Gespräche nicht möglich sind (d. h. also auch ohne Telefonkarte oder Handyvertrag). Voraussetzung ist lediglich, dass der Akku des Handys noch funktioniert.
Tipps der Kriminalpolizei und des Ordnungsamtes Gerade ältere Menschen werden immer wieder auf unterschiedlichste Art und Weise „hereingelegt“! Diebe und Betrüger geben sich gerne als Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter z. B. der Stadtwerke, einer Versicherung, des Sozialamtes und auch als Beauftragte oder Mitglieder von Wohltätigkeitsorganisationen aus. Lassen Sie sich daher immer den Dienstausweis zeigen. Sie sollten hellhörig und vor allem zurückhaltend werden, sobald der oder die Unbekannte die Rede auf das Thema „Geld“ bringt. Wenn Ihnen Bedenken kommen, so rufen Sie unverzüglich einen Angehörigen oder einen Nachbarn an!
Uwe Dillenberg
Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemand per Telefon als ein Verwandter ausgibt, der weiter weg wohnt (z. B. ein Enkel aus Bayern) und dieser Sie irgendwann bittet, ihm Geld zu leihen (vielleicht dann, wenn er schon öfter angerufen hat und Ihnen bereits „vertrauter“ ist). Überweisen Sie niemals einen größeren Geldbetrag aufgrund einer telefonischen Bitte an jemanden, der Ihnen nicht genau bekannt ist! Lassen Sie sich noch weniger darauf ein, Geld für jemand anderen einem Fremden (z. B. einem Freund des angeblichen Verwandten) zu übergeben – auch nicht nach Vereinbarung eines Kennwortes! Dieses Geld sehen Sie in den meisten Fällen nie wieder. (Man nennt dieses Vorgehen „Enkeltrick“!)
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Allgemeine Beratung edenken Sie immer: Diebe und Betrüger haben B unzählige Tricks zu bieten! Es kann sein, dass Ihnen unter einem rührseligen Vorwand Geld aus der Tasche gelockt wird. Oder aber die Opfer werden raffiniert abgelenkt, damit in Ruhe gestohlen werden kann. Die Kriminalpolizei rät: ▹▹ Sie sollten Fremden grundsätzlich die Tür nur mit vorgelegter Kette öffnen! ▹▹ Auch wenn Sie sich dabei unhöflich vorkommen: Lassen Sie Fremde nie in Ihre Wohnung! ▹▹ Fallen Sie nicht auf Tricks wie plötzliche Ohnmacht oder vorgetäuschtes Unwohlsein herein! ▹▹ Lassen Sie sich von jeder Person, die vorgibt, von einem Amt, einer Dienststelle oder einer Organisation zu kommen, den Dienstausweis zeigen. Schauen Sie sich diesen sehr genau an! Sollten Sie Zweifel an der Echtheit haben, rufen Sie die betreffende Behörde an. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass Ihnen der oder die Fremde die Telefonnummer heraussucht! ▹▹ Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen (z. B. durch zeitlich befristete Angebote)! Ausführliche Beratung rund um das Thema „Sicher leben“ (z.B. auch zur Sicherheit im Straßenverkehr, Einbruchschutz, Verhalten im Urlaub, etc.) und entsprechende Informationsbroschüren erhalten Sie bei den Polizeidienststellen.
Sammlungen Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlungen mit der Sammelbüchse, Sammlungen an der Haustür,
Verkaufssammlungen, wo der Erlös aus den Waren zum Spendenbeitrag wird, etc.) benötigen die Sammler einen Ausweis. Lassen Sie sich diesen Ausweis zeigen, wenn Sie Zweifel an der Seriosität der Sammlung haben! Spenden Sie grundsätzlich nur bei Organisationen, die Sie kennen! Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“ So fangen oft Briefe von (Werbe-)Firmen an, die Sie zu einer Verkaufsveranstaltung, meistens in eine Gastwirtschaft, einladen. Wie bei den häufig angebotenen sogenannten „Kaffeefahrten“, locken die Veranstalter mit vielen Gewinnen, Geschenken oder Versprechungen. Wenn Sie an einer solchen Veranstaltung/Fahrt teilnehmen, überprüfen Sie unbedingt die Preise der dort angebotenen Waren. Sie sind oft überhöht und entsprechen meistens nicht dem tatsächlichen Wert. Also: Vorsicht vor erhöhten Preisen, und lassen Sie sich nie unter Druck setzen, etwas zu kaufen! Übrigens: Werbeverkaufsveranstaltungen müssen dem Ordnungsamt angezeigt werden. Sollten Sie Fragen zu einer solchen Veranstaltung haben, können Sie sich dort informieren!
Widerrufsrecht bei Verträgen an der Haustür Ob an Ihrer Haustür, bei Veranstaltungen, Kaffeefahrten oder auf der Straße – bei unterschiedlichsten Gelegenheiten können Fremde Sie veranlassen, eine geschäftliche Erklärung abzugeben. In solchen Fällen spricht man 41
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Allgemeine Beratung von „Haustürgeschäften“. Geschäfte, die auf solche Weise zustande kommen, können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen, wie auch Versicherungen. Das geht immer ohne Angabe von Gründen und gilt für Verträge über Ratenkauf und Ratenlieferung (z. B. Zeitschriften- Abonnements), Werk- und Dienstleistungen, Ehevermittlung oder Handwerkerleistungen. Schicken Sie Ihren schriftlichen W iderruf immer per Einschreiben. Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das korrekte Datum und die Unterschriften – die Belehrung über das Widerrufsrecht muss gesondert unterschrieben werden. Fordern Sie eine Durchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Lassen Sie sich zu einer vertraglichen Unterschrift niemals drängen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Kein Widerrufsrecht haben Sie, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, bei Bagatellgeschäften (bis circa 40 Euro), bei der Mitgliederwerbung für Vereine, oder wenn die Erklärung notariell beurkundet ist. Ebenso wenig gilt der Widerruf bei selbstständig handelnden Geschäftsleuten im Rahmen ihrer Tätigkeit oder etwa beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens.
Opfer bei Straftaten Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Opfer von Straftaten leiden meistens nicht nur an den materiellen und körperlichen Schäden, sondern vor allem auch unter psychischen Belastungen. Der unten genannte Verein
steht Opfern von Kriminalität und Gewalt auf vielfältige Weise zur Seite, z. B. ▹▹ durch persönliche Betreuung nach einer Straftat ▹▹ Hilfestellung im Umgang mit Behörden ▹▹ finanzielle Unterstützung in Notlagen (die durch die Straftat hervorgerufen wurden) ▹▹ Begleitung zu Gerichtsterminen ▹▹ Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen etc. Weißer Ring e. V., Im Weidengrund 14 a, 31226 Peine, Telefon 05171 999125
Sicherheit im Straßenverkehr Ältere Menschen sind oft im Straßenverkehr besonders gefährdet, da das Reaktionsvermögen im Alter in der Regel nachlässt. Achten Sie als Fußgänger auf helle Kleidung (am besten mit Reflexionsstreifen) und nehmen Sie abends immer eine Taschenlampe mit! Fahren Sie kein Auto, wenn es Ihnen nicht gut geht oder Sie sich nicht fit fühlen! Auch die Einnahme von Medikamenten kann Ihr Fahrvermögen beeinträchtigen. Sie setzen sonst schnell Ihr Leben und das Ihrer Mitmenschen aufs Spiel! Informationen und Beratung zum Thema Sicherheit, u. a. auch im Straßenverkehr, erhalten Sie bei den polizeilichen Beratungsstellen.
Taschendiebe und Straßenräuber Viele Personen ängstigen sich vor Straßenräubern und Dieben. Trotzdem gehen sie unterwegs ziemlich sorglos mit ihren Geldbörsen um. Taschendiebe suchen ihre meist weiblichen und älteren Opfer dort, wo ihnen viele Menschen Deckung und Schutz bieten:
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Allgemeine Beratung ▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹
Sicherheit in den eigenen vier Wänden
in öffentlichen Verkehrsmitteln an Haltestellen auf Bahnhöfen in Kaufhäusern und Supermärkten oder auf Großveranstaltungen.
Die Kriminalpolizei rät: ▹▹ Führen Sie keine größeren Geldbeträge mit sich. ▹▹ Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere dicht am Körper statt in der Handtasche. ▹▹ Legen Sie Ihre Geldbörse beim Bezahlen nicht aus der Hand, lassen Sie Ihre Handtasche nie aus den Augen. ▹▹ Heben Sie Bargeld möglichst nur an Automaten im Innenbereich ab. Zählen Sie Ihr Geld nicht in der Öffentlichkeit nach. ▹▹ Sollten Sie Ihre EC-Karte oder Kreditkarte verloren haben oder wurde Sie Ihnen gestohlen, können Sie die Karte jederzeit (24-Stunden-Service) unter der kostenlosen Rufnummer 116 116 sperren lassen.
Gerhard Seybert
Die Polizei kann nicht überall sein, um Straftaten zu verhindern. Doch Nachbarn, die einander helfen, gibt es fast immer. Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – für mehr Lebensqualität und Sicherheit. Warten Sie nicht auf die anderen, tun Sie den ersten Schritt. Sprechen Sie die Bewohnerinnen und Bewohner Ihres Hauses oder Ihrer Nachbarhäuser an. Veranstalten Sie ein Treffen und tauschen Sie untereinander Rufnummern aus. Denn: In einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher, Diebe und Betrüger kaum eine Chance. Die Kriminalpolizei rät: ▹▹ Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken. ▹▹ Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück und sprechen Sie sie an. ▹▹ Sorgen Sie dafür, dass in Mehrfamilienhäusern Kellerund Bodentüren stets verschlossen sind. ▹▹ Betreuen Sie die Wohnung länger abwesender Nachbarn, indem Sie z. B. den Briefkasten leeren. Es geht darum, einen bewohnten Eindruck zu erwecken. ▹▹ Alarmieren Sie bei Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarmanlage) und in dringenden Verdachtsfällen sofort die Polizei über Notruf 1 10. Der Notruf ist von jedem Münz- oder Kartentelefon kostenlos – ohne Münzen oder Telefonkarte – möglich; beim Handy auch ohne Karte. 43
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Finanzielle Hilfen
Finanzielle Hilfen
Zuzahlungsbefreiung (Krankenversicherung) Die gesetzlichen Krankenkassen befreien Sie unter Umständen von den Zuzahlungen für Arznei-, Verbandsund Heilmittel, von Fahrtkosten im Rahmen einer medizinischen Behandlung, von Zuzahlungen bei Zahnersatz sowie von Zuzahlungen beim Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Belastungsgrenze, das sind 2 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens bzw. 1 Prozent, wenn Sie schwerwiegend erkrankt, chronisch erkrankt oder behindert sind, erreicht haben. Dann können Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung eine Befreiung der oben genannten Gebühren erhalten. Für den Antrag ist es wichtig, dass Sie alle Belege (Zuzahlung Apotheke, Krankengymnastik u. a. Therapien) sammeln. Je nach Höhe der Belastungsgrenze kann es sein, dass Sie die Befreiung erst z. B. ab Mitte des Jahres für den Rest des Jahres erhalten. In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, das Geld zum Jahresende für das kommende Jahr zu zahlen, um das ganze Jahr von Zuzahlungen befreit zu sein. Ihre Krankenkassen beraten Sie gern zu diesem Thema.
Leistungen der Pflegekasse Mit der Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist automatisch die Mitgliedschaft bei der angegliederten Pflegekasse verbunden. Anträge für die Gewährung von Pflegeleistungen werden über die Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse an die Pflegekasse weitergeleitet. Wer privat pflegeversichert ist, sollte sich mit seinen Fragen zur Pflegeversicherung an sein privates Versicherungsunternehmen wenden oder an den Verband der privaten Krankenversicherung, Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln, Telefon 0221 99870 Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst – MDK – zur Prüfung des Antrags. Im Medizinischen Dienst sind Ärztinnen sowie Ärzte und Pflegefachkräfte tätig, die in der Regel Hausbesuche durchführen. Der Medizinische Dienst erstellt aufgrund des Hausbesuchs ein Gutachten. Bei Pflegebedürftigkeit ergeht von der Pflegekasse ein Bescheid.
Pflegestufen Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstreckt sich
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Finanzielle Hilfen auf vier Bereiche: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anteil der Pflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) muss dabei überwiegen. Es können keine Leistungen der Pflegekasse bezogen werden, wenn nur oder fast nur hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist die Pflegekasse, die in der Regel der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist, zuständig. Für die Gewährung von Leistungen an Pflegebedürftige sind verschiedene Pflegestufen eingerichtet worden:
Pflegestufe 0: Eingeschränkte Alltagskompetenz Personen, bei denen die eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, die aber die zeitliche Voraus-
setzung (mindestens 46 Minuten Grundpflege) für die Pflegestufe I nicht erfüllen, bekommen die sogenannte Pflegestufe 0 seit 1. Januar 2013. Sie erhalten auch Pflegegeld (Seite 48).
Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige Bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf. Auch hier sind mehrfach wöchentlich Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig. Der Hilfebedarf muss mindestens drei Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
Joachim Lechner – Fotolia.com
Es besteht ein ständiger Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts. Der Zeitaufwand für die Hilfeleistungen muss mindestens fünf Stunden am Tag betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. 45
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Finanzielle Hilfen
Der Begutachtungstermin Hier einige Hinweise für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: ▹▹ Bei der Antragstellung bereits getroffene Terminabsprachen mit Pflegepersonen und/oder Angehörigen weitersagen bzw. im Antrag vermerken. ▹▹ Sollte der vom MDK vorgeschlagene Termin ungünstig sein, bitten Sie um eine neue Terminansetzung. ▹▹ Fordern Sie von Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder aus dem Krankenhaus Ihre Krankenberichte an. ▹▹ Geben Sie den Pflege- und Betreuungsaufwand wahrheitsgemäß an und übertreiben Sie nicht. ▹▹ Verharmlosen Sie Ihre Situation aber auch nicht aus falscher Bescheidenheit. Dadurch kann es zu Fehleinschätzungen kommen, die später nur schwer zu korrigieren sind. ▹▹ Auch ambulante Pflegedienste sind als Pflegeprofis gern bereit, bei der Begutachtung anwesend zu sein. ▹▹ Die Pflegepersonen sollten bei der Begutachtung der Patienten ständig anwesend sein, um falsche Angaben ggf. sofort korrigieren zu können. Die Patienten neigen dazu, ihren Allgemeinzustand zu beschönigen. ▹▹ Es ist außerdem sinnvoll, wenn Sie in den Tagen vor dem Besuch des Gutachters/der Gutachterin alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigten Zeiten in einem „Pflegetagebuch“ festhalten. ▹▹ Oft fällt es auch der Pflegeperson schwer, in Gegenwart der Pflegebedürftigen offen Angaben zum tatsächlichen Hilfebedarf zu machen. Der Gutachter muss die mit der Pflege betraute Person deshalb auch allein anhören.
▹▹ Lassen Sie sich durch Fragen oder Äußerungen nicht verunsichern. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, so fragen Sie lieber mehrmals nach. ▹▹ Vielleicht werden durch den Gutachter wesentliche Tätigkeiten nicht angesprochen. Weisen Sie unbedingt darauf hin. ▹▹ Bei der Beurteilung der einzelnen Pflegetätigkeiten geht der Medizinische Dienst in der Regel nach Zeitwerten vor. Die Gutachterin bzw. der Gutachter muss aber den tatsächlichen, persönlichen Aufwand berücksichtigen. So liegt der tatsächliche Aufwand bei verwirrten Pflegebedürftigen vielfach deutlich höher, weil Anleitung und Beaufsichtigung not wendig sind. ▹▹ Sie haben das Recht, das Gutachten anzufordern, und können es dann, falls erforderlich, als Grundlage für einen Widerspruch nehmen. Gegen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst können Sie nämlich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dieser ist kostenfrei und kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht werden, um die Frist zu wahren. ▹▹ Falls ein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, können Sie diesen bitten, Ihnen beim Widerspruch zu helfen. Hilfe erhalten Sie außerdem von den Mitarbeiterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Peine. Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben; eine Klage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich für antragstellende Personen kostenfrei. ▹▹ Auch bei Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.
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Qualität und Erfahrung Unsere Angebote: • Essen auf Rädern – Das Original • Hilfe im Haushalt und in der Familie • • • Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigungen • Freiwilligen-Agentur • Stadtteilbüro Telgte • Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) • HilDe (Hilfe bei Demenz), Tagescafé HilDe • Ehrenamtskarte Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Kreisverband Peine,Virchowstr. 8 a, 31226 Peine Telefon (0 51 71) 77 70-0 | Fax (0 51 71) 77 70 21
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Finanzielle Hilfen
Pflegekosten
Leistungen bei häuslicher Pflege Pflegesachleistung: Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Die Versorgung wird in diesen Fällen in der Regel durch Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste erbracht. Der Anspruch auf Pflegesachleistung umfasst je Kalendermonat seit 1. Januar 2015: Pflegestufe 0 – Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz
bis zu 231,– Euro
Pflegestufe I
bis zu 468,– Euro
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz
bis zu 689,– Euro
Pflegestufe II
bis zu 1144,– Euro
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz
bis zu 1298,– Euro
Pflegestufe III
bis zu 1612,– Euro
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz
bis zu 1612,– Euro
in Härtefällen
bis zu 1995,– Euro
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: Anstelle der Pflegesachleistung gibt es für Pflegebedürftige auch die Möglichkeit, ein Pflegegeld zu beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der oder die Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise, beispielsweise durch eine Versorgung durch Angehörige, Freunde, Nachbarn etc., selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat seit 1. Januar 2015: Pflegestufe 0 – Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz
bis zu 123,– Euro
Pflegestufe I
bis zu 244,– Euro
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz
bis zu 316,– Euro
Pflegestufe II
bis zu 458,– Euro
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz
bis zu 545,– Euro
Pflegestufe III
bis zu 728,– Euro
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz
bis zu 728,– Euro
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Finanzielle Hilfen Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld: Die Pflegesachleistungen erbringen Beschäftigte von ambulanten Pflegeeinrichtungen. Die Pflegedienste müssen mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben (siehe Seite 48, Pflegesachleistung). Die Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich.
Verbesserung der individuellen Pflege Individuelle Pflege schafft für Pflegebedürftige ein Plus an Lebensqualität. So sind auch in diesem Bereich durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Verbesserungen vorgesehen. ●● Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme Insgesamt sollen Pflegeleistungen bzw. deren Inanspruchnahme flexibilisiert werden. Zusätzlich zu den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen können künftig auch bestimmte Zeitvolumen für Pflege gewählt werden. So können Betroffene zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen als verrichtungsbezogene Leistungen oder welche Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitkontingents erbracht werden sollen. ●● Bezuschussung bei Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft Zukünftig können Personen, die eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen, auf eine Förderung von bis zu 16.000 Euro bauen. Sollte zudem eine Hilfskraft in der WG eingestellt werden, werden zusätzlich 205 Euro (pro
Person in der Wohngemeinschaft) monatlich erstattet. Voraussetzung für diese Zahlungen ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige zusammenwohnen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit: Versicherte mit Pflegebedürftigkeit erhalten ab 1. Januar 2015 unabhängig von der Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz 104 Euro im Monat bis zu 1248 Euro/Jahr). Dieses Geld kann ausschließlich für anerkannte niederschwellige Betreuungsangebote verwendet werden und wird nur mit den Anbietern solcher Angebote abgerechnet. Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf erhalten 208 Euro im Monat, also bis zu 2496 Euro im Jahr. Hinweis: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung muss eine Begutachtung durchgeführt und Sie eingestuft haben. Ausführliche Informationen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Institutionen: ▹▹ Pflegekassen ▹▹ Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine (Seite 20) ▹▹ Örtlicher Sozialhilfeträger (Seite 85) ▹▹ Ambulante (Seite 62) und stationäre Einrichtungen (Seite 85) Technische Hilfen und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Seite 70 ff. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: Seite 74 ff. 49
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Finanzielle Hilfen
Unterstützung der Pflegeperson Für Pflegepersonen werden von der Pflegekasse unentgeltlich Pflegekurse angeboten, teilweise auch in Zusammenarbeit mit Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen oder Bildungsvereinigungen. Die individuellen Schulungen werden im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen durchgeführt (z. B. Benutzung eines Lifters). Unter bestimmten Voraussetzungen werden für die Pflegepersonen auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Darüber hinaus besteht für die Zeit der Pflege, beitragsfrei, ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Angelika Warmuth
Fragen zur Pflegeversicherung/ Krankenversicherung Kompetenten Rat zu allen Fragen der Pflegeversicherung/ Krankenversicherung können Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums erhalten. Telefon 030 340606602 (Pflegeversicherung) und Telefon 030 340606601 (Krankenversicherung), Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–15 Uhr. Es gibt außerdem für Gehörlöse und hörgeschädigte Menschen eine Faxnummer, 030 340606607, ein Gebärden-ISDN-Bildtelefon, 030 340606608, und ein Schreibtelefon, 030 340606609.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung Ziel der Grundsicherung – beschrieben im 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches, 12. Buch (SGB XII) – ist die Vermeidung der Altersarmut. Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Dieser Rückgriff unterbleibt jedoch bei einem jährlichen Gesamteinkommen der Kinder von unter 100.000 Euro. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Grundsicherungsleistung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines nicht ge-
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Finanzielle Hilfen trennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des eheähnlichen Partners. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine, Telefon 05171 4012003 bis 4012008.
Hilfen für behinderte Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung, die um Rat und Hilfe suchen, können sich an den Behindertenbeauftragten des Landkreises Peine wenden (Seite 17).
Schwerbehindertenausweis Das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist für die Regelung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig. Personen, die durch einen militärischen oder militärähnlichen Dienst, Kriegsgefangenschaft oder ähnliche Tatbestände eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können nach diesem Gesetz Leistungen beantragen. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist ebenfalls zuständig für Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer von Gewalttaten geworden sind (Opferentschädigungsgesetz). Weiterhin ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zuständig und ist bei der Antragstellung behilflich. Dies gilt auch für die Anträge auf Feststellung
eines höheren Grades der Behinderung. Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht – je nach dem Grad der Behinderung – die Inanspruchnahme von Vergünstigungen und Rechten. Als gesundheitliche Merkmale sind auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt: G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt AG außergewöhnlich gehbehindert H hilflos BL blind GL gehörlos B ständige Begleitung notwendig RF Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich Der Ausweis wird in der Regel erstmalig längstens für fünf Jahre ausgestellt; er kann dann, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen, verlängert werden. Nähere Auskünfte erteilen: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Braunschweig Schillstraße 1, 38102 Braunschweig, Sprechzeiten: Mo–Fr 8.30–12 Uhr und nach Vereinbarung Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben, Integrationsamt Domhof 1, 31108 Hildesheim, Telefon 05121 3040 53
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Finanzielle Hilfen An jedem ersten Donnerstag im Monat bietet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Braunschweig, vormittags im zweiten Stock des Kreishauses (Zimmer 12 05, Gebäudeteil A) einen Sprechtag an.
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Daniela Baack – pixelio.de
Rundfunk, Fernsehen und Telefon stellen für viele ältere Menschen eine wichtige Informationsquelle und eine Verbindung zur Außenwelt dar. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Dafür müssen bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sein: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder nach dem Bundesversorgungsgesetz, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit RF-Merkzeichen sowie Empfänger von Hilfe zur Pflege und von Pflegezulagen haben Anspruch auf die Befreiung. Dem Antrag muss der jeweilige Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Der ausgefüllte Antrag ist mit dem erforderlichen Nachweis an die GEZ, 50656 Köln, zu senden. Anträge erhalten Sie z. B. bei allen Banken und Sparkassen.
Telefonvergünstigungen Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder einen gültigen Bescheid über die Befreiung von den Rundfunkgebühren besitzen, können Sie im T-Punkt-Laden einen verbilligten Neuanschluss sowie eine verbilligte monatliche Grundgebühr beantragen. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung oder bei der Deutschen Telekom AG unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 3301000 bzw. bei den T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom.
Wohngeld Wohngeld kann als Unterstützung aufgrund geringen Einkommens als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt werden, um eine angemessene Wohnung (Unterkunft) finanzieren zu können. Wohngeld gibt es für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss und für die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von ▹▹ der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, ▹▹ der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung und ▹▹ der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens.
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Finanzielle Hilfen
Wohnberechtigungsschein Geförderte Wohnungen, sogenannte Sozialwohnungen, sind bestimmt für Wohnungssuchende, deren Gesamtjahreseinkommen eine festgelegte Einkommensgrenze, die nach der Zahl der dem Haushalt angehörigen Personen gestaffelt ist, nicht übersteigt. In Ausnahmefällen kann hier jedoch auch trotz Überschreitung der Einkommensgrenze über die Ausstellung des B-Scheins entschieden werden. Ein höheres Einkommen sollte daher nicht automatisch Grund sein, auf die Antragstellung zu verzichten. Es gibt es u. a. auch gezielt Seniorenwohnungen, also Wohnungen, die dem Personenkreis „Ältere Menschen“ (ab 60 Jahren) vorbehalten sind. pejo/123RF
Den Wohngeldantrag stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle: Stadt Peine (für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Peine einschließlich ihrer Ortsteile) Kantstraße 5, 31224 Peine, Telefon 05171 490 Landkreis Peine, Fachdienst Soziales (für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem übrigen Bereich des Landkreises Peine) Burgstraße 1, 31224 Peine, Telefon 05171 4012013, -14 und -15
Der hier ausgestellte B-Schein hat Gültigkeit nur für Niedersachsen und gilt für die Dauer des Mietverhältnisses. Mit dem ausgestellten B-Schein kann ein Mietverhältnis abgeschlossen werden (Der Schein hat eine Gültigkeit von einem Jahr, dann erlischt er. In diesem Zeitraum muss das Mietverhältnis zustande gekommen sein, sonst muss ein neuer Schein beantragt werden). Der B-Schein ist kostenpflichtig (je nach Art von 18 bis 40 Euro). Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist der Landkreis Peine zuständig: FD Bau- und Raumordnung, Frau Golisch, Woltorfer Straße 74, 31224 Peine, Telefon 05171 4018207 55
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Finanzielle Hilfen
Blindenhilfe/ Landesblindengeld Zivilblinde (blinde Menschen) können unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen erhalten. Diese Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig. Hierzu ist zunächst ein Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, früher Versorgungsamt, auf Feststellung des Merkzeichens „Bl“ (blind) zu stellen. Gleichzeitig kann hierbei das Landesblindengeld beantragt werden. Durch die Antragstellung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erhält der Landkreis Peine, Fachdienst Soziales eine Mitteilung. Von dort erhalten Sie dann automatisch weitere Nachricht über das Verfahren und die Antragstellung zum Landesblindengeld. Wird das Merkzeichen „Bl“ festgestellt oder abgelehnt, erhält der Landkreis Peine, Fachdienst Soziales ebenfalls eine Mitteilung des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie. Mit Feststellung des Merkzeichens „Bl“ besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld. Es beträgt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 320 Euro/Monat und ab Vollendung des 25. Lebensjahres 300 Euro/Monat. Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (XI) werden prozentual auf das Landesblindengeld angerechnet. Bei Aufenthalt
in einer stationären Einrichtung vermindert sich der Leistungsbetrag. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Blindenhilfe nach dem SGB XII bestehen. Dieser Anspruch ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig. Das Landesblindengeld sowie Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind zu einem Teil anzurechnen. Mit Erteilung des Bescheides über das Landesblindengeld werden Sie über die Möglichkeit des ggf. bestehenden Anspruchs vom Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, informiert. Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine, Telefon 05171 4012109 (Frau Krügel), Telefon 05171 4012108 (Frau Keil) und Telefon 05171 4012157 (Frau Schaper) Antragsformulare und weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Braunschweig (früher Versorgungsamt Braunschweig), Schillstraße 1, 38102 Braunschweig, Sprechzeiten: Mo–Fr 8.30–12 Uhr und nach Vereinbarung, Telefon 0531 70190 oder Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 4019100
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Vor dem Hintergrund explodierender Grundstücks- und Wohnungspreise in den Nachbarstädten Braunschweig und Hannover bietet der Standort Peine bei exzellenten Verkehrsanbindungen in eben diese Metropolen gerade auch für Berufspendler hervorragende Möglichkeiten auf einem noch moderaten Preisniveau. Die Lage des Wohnparks Kammerwiesen darf durchaus als einmalig angesehen werden; hier besteht durch die beschriebene Konzeption die Möglichkeit einer durchgängigen, fortbestehenden Nutzung für alle Familienmitglieder, egal ob jung oder alt. Für den, der „heute schon an morgen denkt“; eine passende, per Fahrstuhl zu erreichende Wohnung für sich oder die ältere Generation sucht, seine Kinder in einer naturnahen Umgebung aufwachsen lassen möchte, ist diese Wohnanlage eine hervorragende Option. Auch für Kapitalanleger besteht bei einer geplanten Eigennutzung zu einem späteren Zeitpunkt jetzt die Möglichkeit einer attraktiven Investition bei einem z. Zt. historischen Zinsniveau und interessanten Vermietungsmöglichkeiten. Sie beabsichtigen, sich jetzt im Alter mit dem Einkauf in den „Wohnpark Kammerwiesen“ von der eigenen, oftmals pflegeintensiven Immobilie nebst Grundstück zu trennen und näher an die Innenstadt zu ziehen? Hierbei spielt oftmals auch die Frage der leider nicht immer abzusehenden Entwicklung der eigenen Mobilität eine entscheidende Rolle. Informieren Sie sich jetzt in einem persönlichen Gespräch!
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Ambulante Hilfen
Ambulante Hilfen
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Barmer GEK
Es gibt zurzeit verschiedene Möglichkeiten, Pflege und Beruf „unter einen Hut“ zu bekommen: ●● Zunächst einmal haben Angehörige, die im Berufsleben stehen, das Recht, sich bis zu zehn Tage (mit ärztlicher Bescheinigung) von der Arbeit befreien zu lassen, um für einen Pflegebedürftigen in der Familie die Pflege zu organisieren. ●● Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich vom Arbeitgeber für längstens ein halbes Jahr ganz oder teilweise freistellen zu lassen (unbezahlt), wenn ein Familienmitglied mindestens die Pflegestufe I hat. Dieses Angebot gilt allerdings nur für Arbeitgeber mit mehr als 15 Angestellten. ●● Als dritte Möglichkeit besteht Anspruch auf Familienpflegezeit. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kann dabei die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden/ Woche reduziert werden über einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit einen besonderen Kündigungsschutz. Er erhält einen reduzierten Lohn, der vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Nach Ende der Familienpflegezeit wird dieser Lohn beibehalten bei voller Stundenzahl, bis der „Vorschuss“ wieder eingearbeitet worden ist.
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Ambulante Hilfen Nähere Informationen erhalten Sie im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine oder auch im Internet unter www.familien-pflege-zeit.de.
Familienpflege Die Familie ist immer noch „der größte Pflegedienst der Nation“ (Bundesgesundheitsministerium) – die meisten Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, werden von Familienangehörigen versorgt. Jede zweite Bundesbürgerin bzw. jeder zweite Bundesbürger – so ergab eine aktuelle Umfrage der GfK-Marktforschung – ist bereit, gebrechliche Angehörige zu Hause zu pflegen. Weitere knapp 20 Prozent würden unter Umständen die Betreuung übernehmen. Nur ein knappes Drittel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sagt grundsätzlich „Nein“ zur Pflege von Angehörigen daheim. Immerhin 70 Prozent der zwei Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden ausschließlich von der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner, von den Kindern oder anderen nahen Verwandten betreut. Doch die Zahl der pflegenden Angehörigen ist in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Dagegen steigt der Anteil der Pflegebedürftigen, die in Heimen leben oder von ambulanten Pflegediensten betreut werden. Einerseits hängt das mit dem zunehmenden Angebot der Heimplätze und ambulanten Dienste (sowie der finanziellen Abfederung durch die Pflegeversicherung) zusammen, andererseits ist auch klar: Die Hilfsbereitschaft der Deutschen scheitert häufig an der Wirklichkeit. Obwohl sich eine Notwendigkeit der Pflege und Betreuung eines Menschen abzeichnen kann,
wird oft verdrängt, dass Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit auch uns selbst und unsere Angehörigen treffen können – im Alter bzw. als Folge eines Unfalls. In dieser Situation bieten Ihnen die Sozialstationen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen oder der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine eine professionelle Unterstützung, geben Auskunft über die angemessene Pflege und helfen bei der Antragstellung. Pflegende Angehörige sollten auf jeden Fall einen Hauspflegekurs besuchen, der von den Pflegekassen kostenlos angeboten wird. Auch sollte professionelle Hilfe rechtzeitig, das heißt frühzeitig eingeschaltet werden – selbst wenn die Hilfe nicht so perfekt ausfällt, wie Sie es sich vorstellen. Nur dann ist aber sichergestellt, dass Sie sich bei der Pflege nicht übernehmen. Sind Sie bereits ausgelaugt, bringt möglicherweise auch der ambulante Pflegedienst keine durchgreifende Entlastung mehr. Wichtig ist, dass Sie sich neben der Pflege Ihrer Angehörigen Zeit für sich selber nehmen und sich regelmäßig etwas gönnen, das Ihnen guttut. Lassen Sie Ihre sozialen Kontakte nicht abreißen. Durch die Pflegetätigkeit wenden sich teilweise Freunde und Bekannte von einem ab, weil diese sich nur schwer in die Lebenssituation der Pflegenden einfühlen können. Hilfen und Beistand bieten hier insbesondere die Arbeitskreise für pflegende Angehörige sowie der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine. 59
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Ambulante Hilfen Eine Unterstützung durch ambulante Pflege wird im Rahmen von aufgegliederten Hilfestellungen – übersichtlich in einem Leistungskatalog – angeboten: ▹▹ Hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege werden durch Leistungen der Pflegekasse finanziert. ▹▹ Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und durch examinierte Fachkräfte gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt über Leistungen der Krankenkasse. Bedenken Sie aber: Dienstleistungen, die über den Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge hinausgehen, müssen von Ihnen selbst getragen werden. Bevor Sie sich für einen der immer zahlreicher werdenden Anbieter entscheiden, sollten Sie die Angebote verschiedener Pflegedienste in Ruhe miteinander vergleichen.
Worauf Sie achten sollten:
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Das Leistungsangebot und die Vergütungssätze der einzelnen Pflegedienste (Sozialstationen, ambulante Pflegedienste) sind unterschiedlich. ▹▹ Fragen Sie nach der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte, also Krankenschwestern und Krankenpfleger oder Altenpflegerinnen und Altenpfleger. ▹▹ Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welcher Ausbildung werden mit der Pflege beauftragt? Achten Sie darauf, dass zu jeder Zeit (also ggf. auch nachts und an Sonn- und Feiertagen) jemand für Sie da sein kann. ▹▹ Wie schnell kann im Ernstfall Hilfe zugesichert werden?
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Ambulante Hilfen ▹▹ Prüfen Sie deshalb auch, welche Pflegedienste in Ihrer Nähe sind. Lange Anfahrtswege führen naturgemäß leichter zu Verspätungen oder Ausfall, z. B. wegen Schnee oder Glatteis. ▹▹ Fragen Sie, ob der jeweilige Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Kranken- bzw. Pflegekasse abgeschlossen hat. ▹▹ Ist der Dienst für alle drei Pflegestufen und die medizinische Behandlungspflege zugelassen? ▹▹ Der Pflegeaufwand sollte vorab genau geklärt sein. Besprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt und den Angehörigen. ▹▹ Prüfen Sie, was vom Pflegedienst übernommen werden müsste und was ggf. Angehörige bzw. Bekannte auf Dauer leisten können.
Pflegedienst
▹▹ Bietet der ambulante Dienst weitere Serviceleistungen an (z. B. Garten- und Haustierpflege)? ▹▹ Wie wird der Schlüssel aufbewahrt? Weitere Einzelheiten wie die Berechnung eines persönlichen Leistungskatalogs müssen dann möglichst noch vor Vertragsabschluss in einem persönlichen Gespräch mit der Pflegedienstleitung geklärt werden. Nehmen Sie sich hierzu ruhig etwas Zeit.
Nachbarschaftshilfe und Generationenhilfe In vielen Orten des Landkreises finden Sie inzwischen Nachbarschafts- und Generationenhilfen mit ganz unterschiedlichen Angeboten und Hilfeleistungen. Nähere Einzelheiten siehe Seite 13.
Helfende Hand Heide Gödecke
24 Stunden Bereitschaftsdienst und bei Bedarf auch 24 Stunden Pflege (Schwerstpflegefälle). Wir bieten: • Kurzzeitpflege • Verhinderungspflege • Haushaltshilfe • und Betreuung durch Frau Haida Ina-Seidel-Weg 2, Peine-Vöhrum Rufen Sie uns an! Tel. 05171/9 40 98 37 Mobil 0176/61425516, Fax 05171/9 40 98 77
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Ambulante Hilfen
Bernd Wüstneck
Ambulante Pflegedienste/ Sozialstationen (Stand November 2014) Die einzelnen Angebote der ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen können aus Platzgründen hier nicht aufgeführt werden. Diese erfragen Sie bitte direkt bei den ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen. ●● Ambulante Pflege Qualivita GmbH Celler Straße 54, 31224 Peine, Telefon 05171 790741, E-Mail ambulante-pflege@qualivita.org ●● Ambulanter Krankenpflegedienst Marion Gemlin-Köberl Lafferder Straße 1a, 38268 Lengede, Telefon 05344 1231, E-Mail info@pflegedienst-lengede.de ●● Ambulanter Pflegedienst Martina Märtens Vechelder Straße 19, 31224 Peine-Woltorf, Telefon 05171 989700, E-Mail info@pflege-maertens.de ●● Ambulanter Pflegedienst Peine UG Große Straße 27, 38268 Lengede, Telefon 05344 9580477, E-Mail info@appmedia.de ●● Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Peine e. V. Wiesenstraße 15, 31226 Peine, Telefon 05171 59890, E-Mail info@asb-peine.de
●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Hohenhameln Marktstraße 431249 Hohenhameln, Telefon 05128 95555, E-Mail info@awo-hohenhameln.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Ilsede Gerhardstraße 53 31241 Ilsede, Telefon 05172 934453, E-Mail info@awo-ilsede.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Lengede Lafferder Straße 12, 38268 Lengede, Telefon 05344 262325, E-Mail info@awo-lengede.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Peine Sedanstraße 15, 31224 Peine, Telefon 05171 5069755, E-Mail info@awo-peine.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Vechelde 38159 Vechelde, Telefon 05302 803890, E-Mail vechelde@awo-bs.de ●● Arbeitsgemeinschaft Sozialstation Peine Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 3777, E-Mail info@sozialstation-peine.de ●● Christel Meyer Mobile Altenpflege Margaretenstraße 36, 31228 Peine – Telgte, Telefon 05171 5877744, E-Mail christel-meyer-altenpflege@ t-online.de ●● Der Paritätische Sozialstation Lahstedt/Lengede Vallstedter Weg 1, 38268 Lengede, Telefon 05344 803338, E-Mail pflege@sozialstation-lengede.de ●● Deutsches Rotes Kreuz Sozialstation Peine Bleicherwiesen 11, 31224 Peine, Telefon 05171 5077052, E-Mail sozialstation@drkpeine.de ●● Diakoniestation Braunschweig gGmbH Bereich Vechelde Kolpingstraße 4, 38159 Vechelde, Telefon 0531 238665, E-Mail info@diakoniestation-braunschweig.de
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Ambulante Hilfen ●● Diakoniestation Edemissen Zum Osterberge 5, 31234 Edemissen, Telefon 05176 8614, E-Mail kontakt@diakoniestation-edemissen.com ●● Die helfenden Engel Schützenstraße 15, 31241 Ilsede-Bülten, Telefon 05172 4129585, E-Mail info@die-helfenden-engel.net ●● Graw und Löbel Ambulante Krankenpflege Woltorfer Straße 77c, 31224 Peine, Telefon 05171 790140, E-Mail info@graw-loebel.de ●● Hauskrankenpflege Gloger GmbH Herrenfeldstraße 36, 31228 Peine-Vöhrum, Telefon 05171 800909, E-Mail info@gloger-pflege.de ●● Hauskrankenpflege Gloger GmbH Ilseder Hütte 10, 31241 Ilsede, Telefon 05172 12930, E-Mail info@gloger-pflege.de ●● PDH Pflegedienst Hohenhameln Marktstraße 18, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 9600-20 oder -21, E-Mail pdh-hohenhameln@t-online.de ●● Pflegedienst Gorski Hindenburgstraße 16, 38159 Vechelde, Telefon 05302 6188, E-Mail Pflegedienst-Gorski@web.de ●● Pflegedienst Köhler Bierstraße 107, 31246 Lahstedt, Telefon 05174 92116, E-Mail info@pflegedienst-koehler.de ●● Seniorenheim Wendeburg GmbH Sozialer Pflegedienst Ehrenkamp 6, 38176 Wendeburg, Telefon 05303 91100, E-Mail info@seniorenheim-wendeburg.de Ambulante psychiatrische Pflegedienste finden Sie auf Seite 36 ff.
Selbsthilfegruppen Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nds. e. V. Bodenstedtstraße 11, 31224 Peine Telefon 05171 9409560, Fax 05171 9409563 E-Mail selbsthilfe-peine@paritaetischer.de www.selbsthilfe-peine.de www.facebook.com/SelbsthilfeKontaktstelle.KISS.Peine
Bürozeiten: Mo, Mi + Do 9– 12 Uhr, Mi 14–16 Uhr Die KISS ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema „Selbsthilfe“.
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Ambulante Hilfen In Peine sind derzeit circa 60 Gruppen und Initiativen im Selbsthilfebereich aktiv. Bundesweit engagieren sich rund 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen mit rund 3,5 Millionen Mitwirkenden. Sie bilden ein Netz gegenseitiger Hilfe und unterstützen sich bei gesundheitlichen und sozialen Schwierigkeiten.
knüpft und gemeinsame Interessen vertreten werden. Dabei ist Selbsthilfe in der Regel ein kostenfreies und freiwilliges Angebot. Dies schafft einen besonderen Raum von Verständnis, Akzeptanz und gegenseitiger Hilfe.
Unser Angebot an alle Interessierten: ▹▹ Information und Aufklärung über Selbsthilfe ▹▹ Beratung und Vermittlung von Interessierten (lokal, regional und bundesweit) ▹▹ Pädagogische, organisatorische und finanzielle Beratung von Selbsthilfegruppen, -initiativen und -organisationen ▹▹ Gründungsberatung ▹▹ Vernetzung und Koordination der Peiner Selbst hilfegruppen ▹▹ Informationsmaterialien, Arbeitshilfen und Räume ▹▹ Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
Krankheit & Behinderung ●● ADHS-Elternkreis Stefanie Hüller, Telefon 05172 129191 ●● AG Spina bifida & Hydrocephalus Jochen Blickwede, Telefon 05373 7860 Maya Tsantilis, Telefon 05144 495278) ●● Aphasie-Gruppe Peine Edith Tilz, Telefon 05171 51964 ●● Atempause für Alleinerziehende Christina, Telefon 0157 89358112 ●● Autismus-Selbsthilfe Peine Andrea Dünow, Telefon 05171 10408 Heidrun Adler, Telefon 05171 934432 ●● Blinden- und Sehbehindertengruppe Frau Lorenz, Telefon 05172 9668020 Frau Kemps, Telefon 05171 581205 ●● Blinden- und Sehbehindertenverband Südostniedersachsen e. V. Felicitas Dietz, Telefon 05172 6322 Ruth Werner, Telefon 05171 5089918 ●● Diabetes Selbsthilfe Ilsede-Bülten Gerhard Bässler, Telefon 05172 6485 ●● Deutsche Parkinson Vereinigung e. V./ Regionalgruppe Peine Olaf Lahmann, Telefon 05177 8253
Außerdem bieten wir folgende weiterführende Hilfen an: ▹▹ Allgemeine Sozialberatung ▹▹ Gemeinsames Frühstück (jeden ersten Montag im Monat von 10 bis 12 Uhr)
Wie können Selbsthilfegruppen unterstützen? In Selbsthilfegruppen treffen Sie Menschen, die eine ähnliche Lebenssituation haben. Es gibt Gruppen für Betroffene und Angehörige (als Eltern, Kinder, Lebens-/ Ehepartner, Großeltern usw.). In Gesprächen und bei gemeinsamen Aktivitäten werden Erfahrungen sowie Informationen ausgetauscht. Es können Kontakte ge-
Selbsthilfe vor Ort
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Ambulante Hilfen
Ambulanter Pflegedienst
Essen auf Rädern
NEU: 24 Std.-Intensivpflege
Erste-Hilfe-Ausbildung
Tagespflege Peine
NEU: Schulbegleitung
Hausnotruf / Rauchmelder
Tagespflege Edemissen
Behindertenfahrdienst
Tagespflege Vechelde
Tagespflege Lengede
Betreutes Wohnen
Krankenfahrten
in Edemissen
Wiesenstr. 15, 31226 Peine Tel: (05171) 5 98 90 sowie 0800 1 90 02 12 info@asb-peine.de www.asb-peine.de
Alles aus einer Hand
Ambulanter Pflegedienst Gemlin
Lafferder Str.1A,38268 Lengede info@pflegedienst-lengede.de Telefon 05344-1231 ∙ Fax 05344-261264 www.pflegedienst-lengede.de 65 Seniorenwegweiser.indd 65
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Ambulante Hilfen ●● Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e. V./ Regionalgruppe Peine Silke Kummerow, Telefon 05177 5063161 ●● EIFER Peine (integrative Elterninitiative) Annette Burmester, Telefon 05172 934544 ●● FASworld e. V. Deutschland (fetales Alkoholsyndrom) Sigrid Reinhardt, Telefon 05171 7804121 Fibromyalgie-Gesprächskreis Frau Brandes, Telefon 05171 2050 Frau Schmidt, Telefon 05171 12237 ●● Gesprächskreis für chronisch erkrankte Menschen (u. a. Hörschädigung/Tinnitus & Hauterkrankungen) Ruth und Hartmut Schatz, Telefon 05171 583818 ●● SHG Morbus Crohn/Colitis Ulcerosa Inge Behrendt, Telefon 05171 23490 Wir kommen, wenn Sie uns brauchen
Ambulante Krankenpflege
Telefon: 05171-79 01 40 • Fax: 05171-79 01 429 www.graw-loebel.de • info@graw-loebel.de Woltorfer Straße 77c 31224 Peine Beratungsbüro Wendeburg: 05303 - 92 14 97
Damit Sie sich in Ihrer vertrauten Umgebung wohlfühlen können. Sie können uns vertrauen von der ambulanten Krankenpflege bis zu Hilfen im Alltag.
●● MS-Kontaktgruppe „ModuS vivendi“ Michael Schridde, Telefon 05171 53428 Martina Brinkmann, Telefon 05171 13322 ●● SHG Neurodermitis Regina Papenberg, Telefon 05300 901000 ●● Rheuma-Liga Uwe Peters, Telefon 05171 591364 ●● SHG Reizdarm Regina Papenberg, Telefon 05300 901000 ●● SHG Krebs Kontakt über KISS, Telefon 05171 9409560 ●● Schlaganfall-Selbsthilfe Peine Grete Hoppe, Telefon 05171 768871 ●● SHG Zöliakie & Laktoseintoleranz Dorothea Plate, Telefon 05128 4753 Lebensbewältigung & Psychosoziales ●● Angehörigentreff Demenz Über die KISS, Telefon 05171 9409560 ●● Angehörige psychisch erkrankter Menschen über FIPS e. V., Telefon 05171 50890, und Der Ring e. V., Telefon 05171 591250 ●● Arbeitslosenlauftreff Thomas Preuß, arbeitslosenlauftreffpeine@yahoo.de ●● SHG Bipolar Erfahrene Über arCus-Kontaktstelle, Telefon 05171 591250 Helga, Telefon 05128 404213 ●● SHG Bipolare Störung – Selbsthilfe für Angehörige Werner Ernst, Telefon 0177 6624077 ●● Erwerbslosen-Initiative-Peine e. V. Ulrich Boes, Telefon 05171 14541
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Ambulante Hilfen ●● SHG Essgestörte Vielesser Carola, Telefon 05177 506330 ●● Frauengesprächskreis (60+) Margot Breymann, Telefon 05171 6524 Almut Möllering, Telefon 0512 8332 ●● Gesprächskreis Trauernde Eltern Helga und Hubert Löhr, Telefon 05128 7974 ●● Großeltern pro Enkel (Großeltern von Trennungskindern ohne Besuchskontakt) Renate und Klaus Reimers, Telefon 05171 21585 ●● Hilfe bei Depressionen (teilweise angeleitet) Über arCus-Kontaktstelle, Telefon 05171 591250 ●● SHG Hochsensible Menschen Kontakt über KISS, Telefon 05171 9409560 ●● INTAKT – Menschen mit Kontaktängsten Diana Kobbe, Telefon 05176 7015 Uwe Ellhoff, Telefon 05171 2948575 ●● Seelische Gesundheit für Frauen ab Mitte 50 Elke Wunsch, Telefon 05171 21797 ●● Seelische Gesundheit für Frauen in der Lebensmitte über die KISS, Telefon 05171 9409560 ●● Selbsthilfegruppe „Lichtkinder“ Ute Grüger, Telefon 05171 989374 ●● SHG Männerdepressionen Detlef Klann, Telefon 05122 2134610 ●● Single-Treff 40–58 über KISS, Telefon 05171 9409560 ●● SHG Trauernde Angehörige Andrea, Telefon 0163 7962913 ●● Zwillingselternstammtisch Andrea Tostmann, Telefon 05171 24085
Suchterkrankungen ●● Al-Anon Familiengruppe (Angehörigengruppe) Brigitte, Telefon 05171 487552 ●● Anonyme Alkoholiker (AA), Elke, Telefon 05171 24288, Karl-Heinz, Telefon 05171 15567 ●● Forum Glücksspiel, Babs Breiding, Telefon 0531 220900 oder 0151 04255403 ●● Freundeskreis Suchtkrankenhilfe Hohenhameln Marco Zöllner, Telefon 05128 3333668 ●● Gesprächskreis Alkoholkranke und Angehörige (Vöhrum) Klaus, Telefon 05171 23273 ●● Guttempler Gemeinschaft I.O.G.T. Peine & Ilsede Telefon 05171 10486 ●● JES Peine (Junkies, Ehemalige & Substituierte) Kontakt über Lukas-Werk, Telefon 05171 808814 s… Fragen Sie un
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Ambulante Hilfen ●● Suchtnachsorgegruppe (im Haus der Diakonie) Helmut Ballmann, Telefon 0151 22750926 Hans-Jörgen Ebeling, Telefon 05171 586565 ●● Suchtselbsthilfegruppe im Lukas-Werk Walter Steinmann, Telefon 05128 7868 ●● Verein für Sozialmedizin e. V. Lothar Klose, Telefon 05172 8866
Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter: www.selbsthilfe-peine.de Mit lokalen, regionalen und bundesweiten Kontakt adressen auch bei seltenen Erkrankungen und außergewöhnlichen Problemlagen.
Essen auf Rädern Dieser Dienst ermöglicht die vorübergehende oder ständige Versorgung mit fertig zubereiteten Mahlzeiten in der eigenen Häuslichkeit. Es gibt verschiedene Angebotsarten. Manche Anbieter liefern das Essen tiefgefroren einmal wöchentlich ins Haus. Die Mahlzeit muss dann selbst aufgewärmt werden. Andere liefern täglich eine frisch gekochte warme Mahlzeit. Die Speisepläne informieren über verschiedene Menüs und die Angebote von Diät-, Vollwert- und Schonkost. Welche Form des Essens infrage kommt, kann am besten aufgrund der persönlichen Situation entschieden werden. Um eine Entscheidung zu erleichtern, besteht auch die Möglichkeit eines „Essen zur Probe“.
Anbieter „Essen auf Rädern“:
●● Ambulanter Krankenpflegedienst Marion Gemlin-Köberl Lafferder Straße 1a, 38268 Lengede, Telefon 05344 1231, E-Mail info@pflegedienst-lengede.de ●● Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Peine e. V. Wiesenstraße 15, 31226 Peine, Telefon 05171 59890, E-Mail info@asb-peine.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Hohenhameln Marktstraße 4, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 95555, E-Mail info@awo-hohenhameln.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Ilsede Gerhardstraße 53, 31241 Ilsede, Telefon 05172 934453, E-Mail info@awo-ilsede.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Lengede Lafferder Straße 12, 38268 Lengede, Telefon 05344 262325, E-Mail info@awo-lengede.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Peine Sedanstraße 15, 31224 Peine, Telefon 05171 5069755, E-Mail info@awo-peine.de ●● Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Vechelde 38159 Vechelde, Telefon 05302 803890, E-Mail vechelde@awo-bs.de ●● Der Paritätische Mahlzeitendienste Virchowstraße 8a, 31226 Peine, Telefon 05171 777027, E-Mail Karola.Scholz@paritaetischer.de ●● Der Paritätische Sozialstation Lahstedt/Lengede Vallstedter Weg 1, 38268 Lengede, Telefon 05344 803338, E-Mail pflege@sozialstation-lengede.de
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Ambulante Hilfen ●● Deutsches Rotes Kreuz Seniorenzentrum Edemissen Wendesser Straße 16, 31234 Edemissen-Oelheim, Telefon 05176 98890, E-Mail info@drksz.de ●● PDH Pflegedienst Hohenhameln Marktstraße 18, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 960020 und 960021, E-Mail pdh-hohenhameln@t-online.de
Stationäre Mahlzeitendienste Im Landkreis Peine gibt es neben dem Angebot „Essen auf Rädern“ auch stationäre Mahlzeitendienste. Stationäre Mahlzeitendienste stellen nicht nur die tägliche Mahlzeit für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher, sondern bieten in der Regel auch die Möglichkeit, Kontakte untereinander zu pflegen und Gespräche zu führen. Folgende Verbände und Einrichtungen bieten diese Leistung auf Nachfrage an: ●● Caritasverband Peine e. V., Am Amthof 3, 31224 Peine, Telefon 05171 700333, E-Mail info@caritaspeine.de ●● Philipp-Spitta-Verein e. V. Seniorenzentrum Windmühlenwall 22, 31224 Peine, Telefon 05171 9970, E-Mail info@spitta-seniorenzentrum.de ●● Rosenblick Peine, Falkenberger Straße 31 c–d, 31228 Peine, Telefon 05171 5060, E-Mail info@rosenblickpeine.de ●● Seniorenresidenz Brockenblick GmbH, Brockenblick 1, 31246 Lahstedt-Gadenstedt, Telefon 05172 41220, E-Mail info@brockenblick-seniorenresidenz.de
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Ambulante Hilfen ●● Seniorenzentrum Hohenhameln e. V. Pastor-Wilhelm-Meyer-Haus Harberstraße 2, 31226 Hohenhameln, Telefon 05128 94110, E-Mail info@seniorenzentrum-hohenhameln.de ●● Seniorenzentrum Peine Am Herzberg GmbH Sundernstraße 60–62, 31224 Peine, Telefon 05171 98810, E-Mail Srichter@Qualivita.org ●● Sozialkonzept Charlottenhof Feldstraße 2, 31226 Peine, Telefon 05171 9540, E-Mail kontakt_charlottenhof@sozialkonzept.com ●● Wohnpark Fuhseblick Fuhsering 1–5, 31226 Peine, Telefon 05171 9530, E-Mail info@fuhseblick.de ●● Wohnpark Peine Sundernstraße Sundernstraße 45, 31224 Peine, Telefon 05171 76670, E-Mail info@wohnpark-peine.de
Hausnotruf/Rauchmelder Das Hausnotrufsystem ermöglicht eine schnelle Hilfeleistung in einem Notfall. Über einen Sender, den man möglichst immer in Reichweite haben sollte, wird der Kontakt zu einer Notrufzentrale hergestellt. Hier kümmert man sich um notwendige Hilfe und benachrichtigt Angehörige, Ärztinnen und Ärzte oder den Rettungsdienst. Die Kosten können von der Pflegekasse ganz oder teilweise übernommen werden. Informationen erhalten Sie bei den ambulanten P flegediensten, den Wohl-
Darius Ramazani
fahrtsverbänden und im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine. Zusätzlich zum Hausnotrufgerät bietet beispielsweise der ASB Peine einen Rauchmelder an, der an den Hausnotruf angeschlossen wird.
Technische Hilfsmittel Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese die Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder durch das Hilfsmittel eine selbstständige Lebensführung ermöglicht wird. Technische Hilfsmittel
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Ambulante Hilfen ermöglichen auch im Alter bzw. bei Behinderung Beweglichkeit und eine weitgehend selbstständige Lebensführung. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die Ihnen bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit weiterhin größtmögliche Unabhängigkeit und Lebensqualität sichern kann. Ein technisches Hilfsmittel wird Ihnen vom Arzt verordnet. Dafür ist in der Regel eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel notwendig.
der Pflegekasse möglich. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören u. a.: saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Händeund Flächendesinfektionsmittel. Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse über deren Vorgehensweise.
Zum Verbrauch Fahrdienst für Behinderte bestimmte Pflegehilfsmittel insbesondere Rollstuhlfahrerinnen
Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause von Angehörigen versorgt oder gepflegt wird, hat auch Anspruch auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro ab dem 1. Januar 2015. Ein Sanitätshaus oder eine Apotheke Ihrer Wahl klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse und liefert benötigte Pflegehilfsmittel zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nicht in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus kaufen möchten, ist eine Erstattung gegen Quittung bei
und Rollstuhlfahrer
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund einer Behinderung nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können (z. B. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer), haben die Möglichkeit, einen Fahrdienst zu nutzen. Im Regelfall ist hierfür eine geringe monatliche Eigenbeteiligung zu zahlen. Auskunft erteilt: Landkreis Peine, Fachdienst Soziales Burgstraße 1, 31224 Peine Telefon 05171 4012109 (Frau Krügel) Telefon 05171 4012108 (Frau Keil) Telefon 05171 4012157 (Frau Schaper)
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Durch die gesetzliche Regelung sind die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von der Zuzahlungspflicht explizit ausgenommen. Das bedeutet, dass auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel keine Zuzahlung von den Betroffenen zu leisten ist.
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Wohnen im Alter
Wohnen im Alter
Eine seniorengerechte Wohnung finden Die folgende Checkliste soll Ihnen Anhaltspunkte bei der Suche nach einer seniorengerechten Wohnung geben. Natürlich hängen viele Kriterien für eine Wohnung von persönlichen Vorstellungen ab. Es gibt jedoch Gesichtspunkte, die Sie bei der Suche beachten sollten. Die Wohnung, in die Sie ziehen möchten, muss nicht nur heute, sondern auch in Zukunft allen Bedürfnissen gerecht werden. In der Architektur haben sich dazu bestimmte Kriterien unter der Bezeichnung „Barrierefreiheit“ (DIN 18025 Teil 2) durchgesetzt.
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Eine „barrierefreie“ Wohnung ist demnach so gebaut, dass jeder, ungeachtet seiner Bedürfnisse bzw. Behinderungen, darin ohne Einschränkungen leben kann. Alles ist so gestaltet, dass möglichst wenig Hilfe notwendig ist und eine größtmögliche Selbstständigkeit erhalten bleibt. Die sehr hohen Anforderungen einer barrierefreien Wohnung haben wir zur Grundlage genommen, um speziell auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren zu schauen.
Checkliste barrierefreies Wohnen ●● Wohnungsumgebung Die Wohnungsumgebung bietet folgende Infrastruktur: ▹▹ Einkaufsmöglichkeiten ▹▹ Ärzte, Apotheke ▹▹ Bus- bzw. Straßenbahnhaltestelle Die Wohnungsumgebung hat zudem: ▹▹ gut begehbare Wege ▹▹ gut beleuchtete Wege ●● Zugang zum Haus/zur Wohnung Der Eingang zum Haus: ▹▹ stufenfreier Zugang zur Wohnung bzw. zum Fahrstuhl ▹▹ eine gut erkennbare Hausnummer (z. B. für den Notarzt) ▹▹ Beleuchtung bzw. beleuchtete Klingelschilder ▹▹ leicht zu öffnende Eingangstür ▹▹ Wetterschutz Im Treppenhaus: ▹▹ Handläufe an beiden Seiten der Treppe ▹▹ rutschfester Bodenbelag ▹▹ ausreichend lange und helle Treppenhausbeleuchtung
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Wohnen im Alter ●● Der Flur in der Wohnung Innerhalb der Wohnung sollten Sie nicht nur im Flur auf Folgendes achten: ▹▹ keine Stolperstellen, wie z. B. Türschwellen, Läufer, Kabel usw. ▹▹ freier Durchgang sollte möglich sein ▹▹ ausreichende Beleuchtung ▹▹ zusätzliche Handgriffe ●● Das Bad bzw. WC ▹▹ Die Größe sollte so bemessen sein, dass auch ein Pflegedienst Ihnen im Bad bzw. WC behilflich sein kann. ▹▹ rutschfester Bodenbelag ▹▹ zusätzliche Haltegriffe ▹▹ bodengleiche Dusche mit Duschsitz bzw. Badewannenlifter ▹▹ erhöhter Toilettensitz ●● Die Küche Die Küche ist hauptsächlich ein Arbeitsplatz. Achten Sie auf: ▹▹ gut erreichbare Schränke (unten und oben) ▹▹ eine für Sie angepasste Höhe (oder höhenverstell bare) Arbeitsflächen ▹▹ Sitzmöglichkeiten auch an den Arbeitsflächen evtl. durch sogenannte Stehhilfen, die das Arbeiten im Stehen entlasten ●● Das Schlafzimmer Hier ist es wichtig, dass Sie sich sicher bewegen können: ▹▹ vom Bett erreichbarer Lichtschalter ▹▹ genügend Platz um das Bett herum
●● Das Wohnzimmer In der „guten Stube“ sollten Sie auf Folgendes achten: ▹▹ keine Stolperstellen z. B. durch Türschwellen zum Balkon ▹▹ gute Beleuchtung ▹▹ körpergerechte Sitzmöbel mit Armstütze (Aufstehhilfe)
Wohnraumberatung für Seniorinnen und Senioren
Kostenlose Beratung für ältere Menschen, die sicher und selbstbestimmt wohnen möchten Die meisten älteren Menschen möchten auch bei einem zunehmenden Hilfebedarf so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben. Häufig sind hierzu kleine oder manchmal auch große Veränderungen notwendig, um die Wohnungen oder auch das Haus altersgerecht zu gestalten bzw. umzubauen. In einigen Fällen können dafür sogar Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Seite 74: Wohnungsanpassung und Zuschüsse anderer Kostenträger). Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine führt kostenlose, neutrale Beratungen durch, unterstützt bei Antragstellung und begleitet die Umbaumaßnahmen. Die Verbesserung des Wohnumfeldes kann sich über kleine Maßnahmen wie die Beseitigung von Stolperfallen, das Anbringen von Haltegriffen, den Anbau von Rampen bis hin zum Einbau eines Treppenliftes oder den Umbau eines altersgerechten Badezimmers erstrecken. Auch bei der Frage 73
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Wohnen im Alter nach alternativen Wohnmöglichkeiten stehen Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine mit Rat und Informationen zur Seite. Die Beratung ist kostenfrei.
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Seniorenpflege mit Herz im »Charlottenhof« in Peine Liebevolle Pflege und Betreuung – bei uns kein Wunsch, sondern Wirklichkeit. Besuchen Sie uns doch einmal. Wir freuen uns auf Sie. ♥ Vollstationäre Betreuung in allen Pflegestufen
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Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine Winkel 31 (1. Etage), 31224 Peine, Telefon 05171 4019104
Wohnungsanpassung Alle baulichen Maßnahmen, die einer senioren- bzw. pflegegerechten Anpassung von Wohnungen dienen, werden mit einem Betrag von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse gefördert. Hierzu zählen Aufwendungen, die eine häusliche Pflege ermöglichen oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der bzw. des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wohnraumberatung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Peine oder Ihrer Kranken-/Pflegekasse.
Zuschüsse anderer Kostenträger Bei Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die nicht nur vorübergehender Natur ist, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, wobei die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme zu prüfen ist.
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Wohnen im Alter Ansprechpartner ist hierbei der Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine Telefon 05171 4012109 (Frau Krügel) Telefon 05171 4012108 (Frau Keil) Telefon 05171 4012157 (Frau Schaper) Auch andere Kostenträger wie die Renten und Unfallversicherung oder die Kriegsopferfürsorge können für eine Kostenbeteiligung in Betracht kommen. Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse bzw. der Gemeinsamen Servicestelle bei der AOK. Es gibt auch behindertengerechte Wohnungen, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geschaffen wurden. Vorbedingung für den Bezug ist hier ein Wohnberechtigungsschein. Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist der Landkreis Peine zuständig für die Ausstellung des Scheines: FD Bau- und Raumordnung, Woltorfer Straße 74, 31224 Peine, Telefon 05171 4018207
Gemeinschaftliches Wohnen Damit gemeinschaftliche Wohnformen entstehen und auf Dauer bestehen können, müssen unterschiedliche Akteure zusammenwirken. Dazu gehören neben den zukünftigen Bewohnern die Stadt und die Gemeinden des Landkreises, die Wohnungswirtschaft und mobile Hilfs- und Pflegedienste, die eine bedarfsgerechte Ver-
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sorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit sichern, wenn die nachbarschaftliche Hilfe nicht ausreicht. Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine fördert diese Entwicklung mit individueller Beratung, Vernetzung von Interessierten, Öffentlichkeitsarbeit und dem Angebot von Unterstützungsmaßnahmen.
Betreutes Wohnen In den letzten Jahren sind im Landkreis Peine verschiedene Angebote im Bereich des „Betreuten Wohnens“ entstanden. Ziel dieser Wohnalternative ist es, eine möglichst selbstständige Lebensführung in einer eigenen – seniorengerecht gestalteten – Wohnung mit professioneller Unterstützung und Absicherung durch Dienstleistungsangebote zu verbinden. 75
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Wohnen im Alter Die Bandbreite der angebotenen (Wahl-)Leistungen kann neben der Vermietung der Wohnung von einfachen handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Hilfen (Wäschedienst, Wohnungsreinigung) über Hilfen bei den alltäglichen Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten) bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen (bzw. der Vermittlung solcher Leistungen) reichen. In der Regel können – abgesehen von einigen Grundleistungen – die weiterreichenden Leistungen bei Bedarf abgerufen werden. Diese müssen nur selbst getragen werden, wenn Sie sie tatsächlich benötigen. Die Angebote betreuter Wohnanlagen sind alle recht unterschiedlich. Einige Wohnungen sind direkt an ein Altenpflegeheim angebunden, sodass Leistungen und Angebote (z. B. Teilnahme an der Verpflegung) mitgenutzt werden können. Die Kosten für diese Wohnangebote sind ebenfalls unterschiedlich. Sie können sich bei Ihrer Wohngeldstelle (Seite 76) nach finanziellen Beihilfen bzw. einem Mietzuschuss erkundigen. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sollten Sie sich ausführlich beraten lassen! Einige Punkte, auf die Sie achten sollten: ●● Wohnung/Wohnanlage und Umfeld Sind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefrei gestaltet und auf die Bedürfnisse älterer Menschen/Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet (z. B. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, Anbindung an Bus/Bahn, Pkw-Stellplätze vorhanden, Haustiere erlaubt)?
●● Grundleistungen ▹▹ Was enthält der Grundservice? ▹▹ Gibt es einen Hausmeisterservice und was kostet er? ▹▹ Notrufanlage vorhanden – wie besetzt? ▹▹ Kontaktperson vorhanden, die persönliche Hilfestellung leistet und weitere Dienstleistungen vermittelt? ▹▹ Wann und in welchem Umfang ist die Betreuungsperson für Sie da? ▹▹ Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Angebote zur Förderung sozialer Kontakte? ●● Wahlleistungen ▹▹ Welche Dienstleistungen sind abrufbar (z. B. Mahlzeiten-, Wäschedienst, Wohnungsreinigung, Handwerksdienstleistungen in der Wohnung)? ▹▹ Besteht Wahlfreiheit bei der Auswahl der Leistungen und Hilfen? ▹▹ Ist bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz ein Umzug in ein Heim erforderlich? ●● Vertragsgestaltung ▹▹ Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis? ▹▹ Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen Leistungsbereichen zuzuordnen? (Sowohl der Mietvertrag als auch der Betreuungs-/Servicevertrag sollte das gesamte Angebot transparent und detailliert darstellen!) Ob sich in Ihrer Nähe betreute Wohnanlagen befinden, erfahren Sie beim Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Winkel 31, 31224 Peine, Telefon 05171 4019100 oder 4019104
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Folgende Anlagen für betreutes Wohnen sind derzeit im Landkreis Peine vorhanden:
●● ASB Betreutes Wohnen Edemissen, Oedesser Straße 5, 31234 Edemissen, Telefon 05176 90859 ●● Arbeiterwohlfahrt Betreutes Wohnen Vechelde Peiner Straße 6, 38159 Vechelde, Telefon 05302 803890, E-Mail BetrWohnen-Vechelde@awo-bs.de ●● Betreutes Wohnen Ilsede Qualivita GmbH Eichstraße 5, 31241 Ilsede, und ab 2016 noch an weiterem Standort in Ilsede, Telefon 05172 9492511, E-Mail Betreutes-Wohnen-Ilsede@qualivita.org ●● Betreutes Wohnen Vechelde ambet e. V. Cachanring 39, 38159 Vechelde, Telefon 0531 2565744, E-Mail dajana.brennecke@ambet.de ●● Caritasverband Peine e. V. Seniorenwohnanlage Lengede, Im Fuhsetal 3, 38268 Lengede, Telefon 05171 700331, E-Mail nolte@caritaspeine.de ●● CMS Pflegewohnstift Vechelde (voraussichtlich ab Mai 2015), Peiner Straße 29, 38159 Vechelde, Telefon vorerst: 0221 935760, E-Mail cms-vechelde@cms-verbund.de ●● DRK Seniorenzentrum Edemissen Wendesser Straße 16, 31234 Edemissen-Oelheim, Telefon 05176 98890, E-Mail info@drksz.de ●● Gerhard-Lucas-Meyer-Stiftung Geschäftsstelle Rathaus, Kantstraße 5, 31224 Peine, Telefon 05171 49261, E-Mail marlies.vogt@stadt-peine.de ●● Peiner Heimstätte Wohnungsgesellschaft der Stadt Peine GmbH, Am Silberkamp 31, 31224 Peine, Telefon 05171 77560, E-Mail info@peiner-heimstaette.de ●● Philipp-Spitta-Verein e. V. Windmühlenwall 22, 31224 Peine, Telefon 05171 9970, E-Mail info@spitta-seniorenzentrum.de
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Wohnen im Alter ●● Rosenblick Peine Falkenberger Straße 31 c–d, 31228 Peine, Telefon 05171 953351, E-Mail info@rosenblick-peine.de ●● Seniorenheim Wendeburg GmbH Ehrenkamp 6, 38176 Wendeburg, Telefon 05303 91100, E-Mail info@seniorenheim-wendeburg.de ●● Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Lahstedt-Gadenstedt, Telefon 05172 41220, E-Mail info@brockenblick-seniorenresidenz.de ●● Seniorenwohnanlage Wohndomizil „Am Anger“ Am Kaskadenwehr 18, 38268 Lengede, Telefon 05344 802347, E-Mail rausch@hausverwaltung-sonnenberg.de ●● Seniorenzentrum Hohenhameln e. V. Pastor-Wilhelm-Meyer-Haus, Harberstraße 2, 31249 Hohenhameln,
Sozialer Pflegedienst
Tagespflege
Telefon 05128 94110, E-Mail info@seniorenzentrum-hohenhameln.de ●● Seniorenzentrum Peine Am Herzberg GmbH c/o Betreutes Wohnen Am Herzberg Sundernstraße 60–62, 31224 Peine, Telefon 05171 98810, E-Mail info@betreutes-wohnen-peine.de ●● Sozialkonzept Charlottenhof Feldstraße 2, 31226 Peine, Telefon 05171 9540, E-Mail kontakt_charlottenhof@sozialkonzept.com ●● Wohnpark Fuhseblick Fuhsering 1–5, 31226 Peine, Telefon 05171 9530, E-Mail info@fuhseblick.de ●● Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter Am Sackpfeifenberg 22, 31226 Peine, Telefon 05341 30060, E-Mail info@wohnbau-salzgitter.de
Seniorenheim
Betreutes Wohnen
Familie Löschmann, Ehrenkamp 6, Wendeburg. Telefon: 05303-9 11 00
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
kann die Unterstützung auch durch die ambulanten Dienste nicht mehr in genügendem Maße abgedeckt werden, bieten Tagespflegeeinrichtungen eine Alternative zum Pflegeheim. Der Tagespflegegast kann morgens mit einem Kleinbus abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht werden. Eventuell können neben der Versorgung und Pflege gezielte therapeutische Maßnahmen angeboten werden, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten oder verlorene Fähigkeiten und Fertigkeiten soweit wie möglich wieder zuerlangen. Die Tagespflege stellt somit nicht nur ein Angebot für die Pflegebedürftigen selbst dar, sondern vor allem auch für die betreuenden Angehörigen. Durch die außerhäusliche Versorgung des Pflegebedürftigen am Tage können sich Angehörige zumindest zeitweise von ihren Aufgaben entlasten und einer Überforderung entgegenwirken. Gruppengröße: bis zu 15 Plätze. Eine Anmeldung für die Tagespflege ist erforderlich.
Alexander Raths – Fotolia.com
Tagespflege (teilstationäre Einrichtungen) Die Tagespflege soll dazu beitragen, den Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Reichen die Hilfestellungen durch die Angehörigen nicht mehr aus und
Tagespflege ist für ältere Menschen interessant, die ▹▹ von ihren Angehörigen nicht ausreichend betreut werden können oder tagsüber allein sind; ▹▹ altersverwirrt sind und deshalb nicht ohne Aufsicht allein bleiben können ▹▹ nach einer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt tagsüber zu Hause auf fremde Hilfe angewiesen sind und/oder unter Anleitung gezielte Übungen zur Wiederherstellung von Fähigkeiten benötigen.
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
Leistungen:
▹▹ Hol- und Bringdienst ▹▹ Aufenthalts- und Ruheräume, Therapieraum, Bad mit Dusche oder Badewanne ▹▹ Grund- und Behandlungspflege durch qualifiziertes Personal ▹▹ Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee (Diät oder Schonkost je nach ärztlicher Verordnung) ▹▹ Soziale Betreuung (Beschäftigungsangebote wie z. B. Gymnastik, Gesellschaftsspiele usw., aber auch Hilfe bei Behördengängen oder Begleitung beim Arztbesuch ▹▹ Ärztliche Versorgung durch den Hausarzt/die Hausärztin oder freie Arztwahl
Leistungen der Pflegekasse für teilstationäre Angebote betragen bis zu:
Brockenblick Seniorenresidenz Brockenblick mediko Brockenblick 1 31246 Lahstedt-Gadenstedt Telefon: 05172 4122-0 www.brockenblick-seniorenresidenz.de
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
Kosten:
Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Tagespflegeeinrichtungen einschließlich der Beförderungskosten. Die Fahrtkosten, die Kosten der Unterbringung und Verpflegung tragen die Tagespflegegäste selbst. Soweit ihre Einkünfte nach Abzug der Versicherungsleistungen zur Deckung der monatlichen Heimentgelte nicht ausreichen, sind ergänzende Leistungen durch den Sozialhilfeträger möglich. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine Telefon 05171 40121-02 (Frau Berkhan) Telefon 05171 40121-03 (Frau Niemann) Telefon 05171 40121-54 (Frau Stechel) Telefon 05171 40121-01 (Frau Emmel)
Wer kann zu uns kommen? Zu uns können Menschen kommen, die ▹▹ Pflegesachleistung oder Pflegegeld erhalten, denn die Pflegekasse unterstützt den Aufenthalt bei uns zusätzlich mit bis zu 50 Prozent der Pflegesachleistungen (also z. B. bis zu 220,– Euro bei Pflegestufe I usw.) ▹▹ Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf nach SGB XI § 87b bzw. § 45a ▹▹ Selbstzahler Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Senioren- und Pflegstützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Telefon 05171 4019100
Ausführliche Informationen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Institutionen: ●● Arbeiter-Samariter-Bund Tagespflege Edemissen Oedesser Straße 5, 31234 Edemissen, Telefon 05176 9200028, E-Mail tagespflege@asb-peine.de ●● Arbeiter-Samariter-Bund Tagespflege Lengede Bodenstedter Weg 11, 38268 Lengede, Telefon 05344 8039078, E-Mail tagespflege-vechelde@asb-peine.de ●● Arbeiter-Samariter-Bund Tagespflege Peine Wiesenstraße 1531226 Peine, Telefon 05171 59890, E-Mail tagespflege@asb-peine.de ●● Arbeiter-Samariter-Bund Tagespflege Vechelde Dornbergcarree, 38159 Vechelde, Telefon 05302 8000552, E-Mail tagespflege-vechelde@asb-peine.de ●● Seniorenheim Wendeburg GmbH Tagespflege Löschmann Ehrenkamp 6, 38176 Wendeburg, Telefon 05303 91100, E-Mail info@seniorenheim-wendeburg.de ●● Tagespflege am Herzberg Ambulante Pflege Qualivita GmbH, Am Herzberg 18, 31224 Peine, Telefon 05171 790155, E-Mail info@tagespflege-herzberg.de ●● Tagesstätte für ältere und vorgealterte Menschen Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH Elzer Drift 13, 31234 Edemissen, Telefon 05176 920919, E-Mail info@lhpb.de Voraussichtlich ab 2016 wird es auch eine Tagespflege in Ilsede geben. Anfragen dazu bitte an: Senioren- und Pflegeheim Ilsede am Markt GmbH Am Markt 1–3, 31241 Ilsede, Telefon 05172 949290, E-Mail dmrochen@qualivita.org
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei:
▹▹ Ihrer jeweiligen Kranken-/Pflegekasse ▹▹ Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine, Winkel 31, Peine, Telefon 05171 4019100 ▹▹ Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine Telefon 05171 40121-02 (Frau Berkhan) Telefon 05171 40121-03 (Frau Niemann) Telefon 05171 40121-54 (Frau Stechel) Telefon 05171 40121-01 (Frau Emmel)
Wichtiger Tipp: Gern können Sie bei den Anbietern der Tagespflege einen kostenlosen Schnuppertag verbringen und sich dabei ausführlich informieren.
Stationäre Einrichtungen Der Landkreis Peine ist Heimaufsichtsbehörde für die im Bereich des Landkreises gelegenen stationären Pflegeheime sowie die Tagespflegeeinrichtungen. Sie ist für die Durchführung des Heimgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen zuständig. Durch diese gesetzliche Grundlage sollen die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in ein Heim vor Beeinträchtigungen geschützt und insbesondere die Selbstständigkeit der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gewahrt werden. Außerdem ist nach der gesetzlichen Vorgabe die Beratung in Heimangelegenheiten zu fördern.
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen Konkret zeigt sich das Tätigwerden der Heimaufsicht bei der Überwachung der Heime durch regelmäßige Nachschauen, bei denen überprüft wird, ob die Heime die personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Heimaufsichtsbehörde geht auch Beschwerden von Angehörigen, Betreuungspersonen sowie Bewohnerinnen und Bewohnern über aufgetretene Missstände in einer Einrichtung nach. Dabei wird u. a. geprüft, ob der Heimbetreiber und die mit der Heimleitung und Pflegedienstleitung beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation besitzen, ob das eingesetzte Personal fachlich ausreichend qualifiziert ist und ob die pflegerische Qualität einer Einrichtung mit den Vorgaben übereinstimmt. Da nicht alle Punkte erwähnt werden können, die von der Heimaufsicht überwacht werden, sind im Folgenden die in Betracht kommenden gesetzlichen Grundlagen genannt: ▹▹ Niedersächsisches Heimgesetz ▹▹ Heimmindestbauverordnung ▹▹ Heimmitwirkungsverordnung ▹▹ Heimsicherungsverordnung ▹▹ Heimpersonalverordnung Heimaufsichtsbehörde für den Bereich des Landkreises Peine ist der Fachdienst Soziales, Frau Scherneck, Burgstraße 1, 31224 Peine, Telefon 05171 4012115. 84 Seniorenwegweiser.indd 84
Einrichtungen der vollstationären Pflege Vollstationäre Pflegeeinrichtungen dienen der Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger (alter) Menschen. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in der stationären Dauerpflege wohnen in Einzel- oder Doppelzimmern, die in der Regel mit einem kleinen Bad (Toilette und Dusche) ausgestattet sind. Außerdem verfügen die Einrichtungen über Pflegebäder und Gemeinschaftsräume. Alle Räume verfügen über eine Notrufanlage.
Leistungen: ▹▹ Grund- und Behandlungspflege ▹▹ Vollverpflegung, Diät oder Schonkost je nach ärztlicher Verordnung ▹▹ Soziale Betreuung (Beschäftigungsangebote wie z. B. Gymnastik, Gesellschaftsspiele usw., aber auch Hilfe bei Behördengängen oder Arztbesuchbegleitung) ▹▹ Wäschereinigung ▹▹ Zimmerreinigung Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von Pflegestufe 0
0,– Euro
Pflegestufe I
1064,– Euro
Pflegestufe II
1330,– Euro
Pflegestufe III
1612,– Euro
in Härtefällen
1995,– Euro
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen Soweit ihre Einkünfte nach Abzug der Versicherungsleistungen zur Deckung der monatlichen Heimentgelte nicht ausreichen, sind ergänzende Leistungen durch den Sozialhilfeträger möglich und können hier beantragt werden. Für nicht pflegeversicherte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner oder Bewohnerinnen und Bewohner mit der Pflegestufe 0 können keine Leistungen der Pflegekasse gewährt werden. Sie müssen den Aufenthalt selbst zahlen. Hinweis: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung muss eine Begutachtung durchgeführt und Sie in eine Pflegestufe eingestuft haben, oder die Notwendigkeit der Heimunterbringung muss festgestellt sein. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine Telefon 05171 40121-02 (Frau Berkhan) Telefon 05171 40121-03 (Frau Niemann) Telefon 05171 40121-54 (Frau Stechel) Telefon 05171 40121-01 (Frau Emmel)
Pflegeheime im Landkreis Peine ●● Antje’s Seniorenheim Haus an der Sonne Weißer Acker 27, 31234 Edemissen-Plockhorst, Telefon 05372 97950, E-Mail antjescholz@gmx.de ●● Arbeiterwohlfahrt AWO Wohn- und Pflegeheim Vechelde Sophientaler Straße 1, 38159 Vechelde, Telefon 05302 91070, E-Mail vechelde@awo-bs.de
●● Bahrke Pflegeheim Betriebsgesellschaft mbH Haus am Pfingstanger, Meierkamp 6, 31249 Hohenhameln, Telefon 05128 94130, E-Mail seniorenwohnanlagebahrke@proximedia.de ●● CMS Pflegewohnstift Vechelde (voraussichtlich ab Mai 2015), Peiner Straße 29, 38159 Vechelde, Telefon vorerst: 0221 935760, E-Mail cms-vechelde@cms-verbund.de ●● Deutsches Rotes Kreuz Altenpflegeheim Woltorf Am Mehlenkamp 2–8, 31224 Peine-Woltorf, Telefon 05171 98840, E-Mail isabell.neumann@altenpflegeheim-woltorf.de ●● Deutsches Rotes Kreuz Seniorenzentrum Edemissen Wendesser Straße 16, 31234 Edemissen-Oelheim, Telefon 05176 98890, E-Mail info@drksz.de ●● Geras Seniorenpflege „Haus Doris“ Kirchvordener Straße 44 a+b, 31228 Peine-Vöhrum, Telefon 05171 294961, E-Mail info@sh-haus-doris.de ●● Haus am Schaperberg GmbH Weißer Acker 1, 31234 Edemissen-Plockhorst, Telefon 05372 5336, E-Mail info@haus-am-schaperberg.de ●● Heinrich & Adele Seniorenwohnsitz & Pflegeeinrichtung, Bahnhofstraße 1, 38159 Vechelde-Groß Gleidingen, Telefon 05300 319, E-Mail heinrich-adele@t-online.de ●● Pflegeheim Rietze Helmut Zeibig Stiftung Alte Heerstraße 1731234 Edemissen-Rietze, Telefon 05373 331050, E-Mail info@demenzpflegeheim-rietze.de ●● Philipp-Spitta-Verein e. V. Seniorenzentrum Windmühlenwall 2231224 Peine, Telefon 05171 9970, E-Mail info@spitta-seniorenzentrum.de 85
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
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●● Rosenblick Peine Falkenberger Straße 31 c–d, 31228 Peine, Telefon 05171 5060, E-Mail info@rosenblick-peine.de ●● Senioren- und Pflegeheim Ilsede am Markt GmbH Am Markt 1–3, 31241 Ilsede, Telefon 05172 949290, E-Mail dmrochen@qualivita.org ●● Seniorenhaus Handorf GmbH Am Walde 2, 31226 Peine-Handorf, Telefon 05171 57501, E-Mail info@seniorenhaus-handorf.de ●● Seniorenheim bei Ottens GmbH Am Haferkamp 4a, 31234 Edemissen-Eickenrode, Telefon 05372 97870, E-Mail bei-ottens@web.de ●● Seniorenheim Ilsede Ilseder Hütte 2, 31241 Ilsede, Telefon 05172 410960, E-Mail SHIlsede@dpuw.de ●● Seniorenheim Peine Grünberger Straße 6, 31226 Peine, Telefon 05171 582530, E-Mail SHPeine@dpuw.de
●● Seniorenheim Wendeburg GmbH Ehrenkamp 6, 38176 Wendeburg, Telefon 05303 91100, E-Mail info@seniorenheim-wendeburg.de ●● Seniorenresidenz am Kaskadenwehr GmbH Am Kaskadenwehr 9, 31268 Lengede, Telefon 05344 92013, E-Mail info@seniorenresidenz-lengede.de ●● Seniorenresidenz Brockenblick GmbH Brockenblick 1, 31246 Lahstedt-Gadenstedt, Telefon 05172 41220, E-Mail info@brockenblick-seniorenresidenz.de ●● Seniorenzentrum Hohenhameln e. V. Pastor-Wilhelm-Meyer-Haus Harberstraße 2, 31226 Hohenhameln, Telefon 05128 94110, E-Mail info@seniorenzentrum-hohenhameln.de ●● Seniorenzentrum Peine Am Herzberg GmbH Sundernstraße 60–62, 31224 Peine, Telefon 05171 98810, E-Mail Srichter@Qualivita.org ●● Sozialkonzept Charlottenhof Feldstraße 2, 31226 Peine, Telefon 05171 9540, E-Mail kontakt_charlottenhof@sozialkonzept.com ●● Wohnpark Fuhseblick Fuhsering 1–5, 31226 Peine, Telefon 05171 9530, E-Mail info@fuhseblick.de ●● Wohnpark Peine Sundernstraße Sundernstraße 45, 31224 Peine, Telefon 05171 76670, E-Mail info@wohnpark-peine.de ●● Wohnstätte für alte und vorgealterte Menschen mit Behinderung Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH Elzer Drift 15, 31234 Edemissen Telefon 05176 920910 und 920911
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
Hinweise zur Suche eines geeigneten Heimplatzes Der Abschied aus der vertrauten Wohnung bedeutet für ältere Menschen eine hohe Belastung. Die Anpassung an die neue Umgebung kann erleichtert werden, wenn der neue Bewohner oder die neue Bewohnerin frühzeitig an der Auswahl und Entscheidung beteiligt wird. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den stationären Einrichtungen helfen Ihnen, sich möglichst schnell dort zu Hause zu fühlen. Die Heimleitungen stehen Ihnen als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung und geben Ihnen auf folgende Fragen sicher gerne Auskunft: ▹▹ Wie hoch sind die Heimkosten? ▹▹ Welche Leistungen müssen zusätzlich bezahlt werden? ▹▹ Wird für die Bewohnerinnen und Bewohner auf Wunsch ein kostenloses Barbetragskonto für kleinere Einkäufe geführt? ▹▹ Kann man ein Muster des Heimvertrages und der Heimordnung erhalten? ▹▹ Wie groß sind die Zimmer und wie sind sie ausgestattet? Können eigene Möbelstücke mitgebracht werden? ▹▹ Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner teilen sich eine sanitäre Anlage? ▹▹ Welche Gemeinschaftsräume gibt es im Haus? ▹▹ Ist eine Hauskonzeption vorhanden? ▹▹ Gibt es eine spezielle Betreuung für Menschen mit Demenz?
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen ▹▹ Gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Mahlzeiten? ▹▹ Wie ist die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt? ▹▹ Sind gewerbliche Einrichtungen wie Kiosk, Friseur, Fußpflege und Cafeteria im Haus oder in der Nähe? ▹▹ Welche Freizeit- und Beschäftigungsaktivitäten werden angeboten, gibt es hierzu Wochenpläne? ▹▹ Können Haustiere mitgebracht werden? ▹▹ Ist die Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation – wie Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie – möglich? ▹▹ Ist die Einrichtung von den Pflegekassen anerkannt? Wichtig für die Gewährung von Leistungen der Pflegekassen!
Heimbeiräte/ Heimfürsprecher(innen) Heimbeiräte vertreten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Heimleitung und den Heimträgern. In der Heimmitwirkungsverordnung sind die Einzelheiten für die Bildung eines Heimbeirates geregelt. Sollte kein Heimbeirat gewählt werden können, besteht die Möglichkeit, eine Heimfürsprecherin bzw. einen Heimfürsprecher einzusetzen. Nach dem Gesetz haben Heimbeiräte ein Mitwirkungsrecht, welches jedoch keine Mitbestimmung beinhaltet. Die letzte Entscheidung liegt beim Heimträger. Trotzdem ist es wichtig, dieses Mitwirkungsrecht auszuüben,
um Interessen durchzusetzen und sich aktiv in den Heimalltag einzubringen. Die Mitwirkungsbereiche sind in der Heimmitwirkungsverordnung geregelt. Zukünftige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollten sich nicht scheuen, Kontakt zum Heimbeirat aufzunehmen oder evtl. selber Aufgaben zu übernehmen.
Kurzzeitpflege Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Die Kurzzeitpflege kann allgemein beschrieben werden als ein zeitlich befristetes Angebot der vollstationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Für den Bedarf kann es verschiedene Gründe geben z. B.: ▹▹ zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson ▹▹ zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson ▹▹ als Krankenhausnachsorge (bedingt durch die soziale Situation, z. B. allein lebend, kurzfristige Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitation ▹▹ zur Abklärung, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich wird oder andere Lösungen möglich sind.
Leistungen: ▹▹ Ein- oder Zweibettzimmer mit Nasszelle, Gemeinschaftsräume, Pflegebäder, Notrufanlage in allen Räumen
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal auf bis zu acht Wochen ausgedehnt werden. Die Kosten der Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst. In bestimmten Fällen ist auch eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich.
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▹▹ Grund- und Behandlungspflege ▹▹ Vollverpflegung, Diät oder Schonkost je nach ärztlicher Verordnung ▹▹ Soziale Betreuung (Beschäftigungsangebote wie z. B. Gymnastik, Gesellschaftsspiele usw., aber auch Hilfe bei Behördengängen oder Begleitung beim Arztbesuch ▹▹ ärztliche Betreuung durch die behandelnde Hausärztin oder den Hausarzt oder freie Arztwahl ▹▹ Wäschereinigung ▹▹ Zimmerreinigung
Kosten: Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung können die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen werden. Die pflegebedingten Aufwendungen dürfen 1612,– Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ab 1. Januar 2015 wird gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für die Leistungen der
Im Landkreis Peine gibt es derzeit zwei Kurzzeitpflegeeinrichtungen: ●● Sozialkonzept Charlottenhof Feldstraße 2, 31226 Peine, Telefon 05171 9540, E-Mail kontakt_charlottenhof@sozialkonzept.com ●● Wohnpark Fuhseblick Fuhsering 1–5, 31226 Peine, Telefon 05171 9530, E-Mail info@fuhseblick.de Hinweis: Alle übrigen Alten- und Pflegeheime haben eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Die Preise erfragen Sie bitte telefonisch oder vor Ort.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2013 haben pflegende Angehörige, die sich in eine stationäre Reha-Maßnahme begeben müssen, die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen in die RehaEinrichtung mitzunehmen. Er kann dann dort oder hier vor Ort im Rahmen einer Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen (zusätzlich) betreut werden. Gegebenenfalls kann auch die Reha gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen durchgeführt werden (ähnlich einer Mutter-Kind-Kur). Entsprechende Einrichtungen erfahren Sie im Seniorenund Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Peine oder von Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. 89
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
Verhinderungspflege Zusätzlich zur Kurzzeitpflege haben Versicherte, die länger als sechs Monate Ansprüche auf Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes haben, auch noch Anspruch auf längstens sechs Wochen Verhinderungspflege, die entweder durch eine Ersatzpflegekraft oder in einer (teil-) stationären Einrichtung erbracht wird. Sie ist gedacht zur ▹▹ Entlastung der Pflegeperson ▹▹ in Krisensituationen ▹▹ bei Verhinderung der Pflegeperson, weil diese z. B. selbst krank ist oder eine Kur benötigt Auch hier trägt die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe von 1612,– Euro jährlich in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst. In bestimmten Fällen ist auch hier eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich. Wird die Pflege durch eine Pflegekraft übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt und nicht erwerbsmäßig pflegt, übernimmt die Pflegekasse den Betrag in Höhe des Pflegegeldes 90 Seniorenwegweiser.indd 90
der jeweiligen Pflegestufe sowie die nachgewiesenen zusätzlichen Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten). Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (also 806,– Euro) künftig zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Geld für Verhinderungspflege kann auch für die Pflege und Betreuung in den Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis eingesetzt werden. (Seite 80 f.)
Wichtig: Während der Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege kann die Hälfte des Pflegegeldes auf Antrag weitergezahlt werden.
Niedersächsisches Pflegegesetz
Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch Nach dem Pflegeversicherungsgesetz des Bundes sind die Länder verantwortlich für das Vorhalten einer leistungsfähigen, ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Landespflegegesetz regelt ergänzend insbesondere die Förderung der Investitionsfolgekosten der teilstationären (Tages- und Nachtpflege) und solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Gefördert werden die betriebsnotwendigen Folgeaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Wiederbeschaffung oder Ergänzung von Gebäuden und sonstigen abschrei-
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Teilstationäre und stationäre Einrichtungen bungsfähigen Anlagegütern sowie Aufwendungen für Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung sowie eine Instandsetzungs- und Instandhaltungspauschale. Auch Investitionsfolgekosten ambulanter Pflegedienste werden durch das Niedersächsische Pflegegesetz gefördert. Diese erhalten – landeseinheitlich – eine Investitionsfolgekostenpauschale. Von den Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege und den ambulanten Pflegediensten werden die Investitionsfolgekosten unmittelbar mit dem Landkreis Peine abgerechnet. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Einkommen der betreuten Pflegebedürftigen. Für die Investitionsfolgekosten bei vollstationärer Dauerpflege gibt es in Niedersachsen keine Landesförderung. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege können Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beantragen, soweit die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Einkünfte (z. B. Renten, Vermögen unter Berücksichtigung von Freibeträgen) für die Deckung der Heimkosten (die Summe aus Pflegesatz, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionsfolgekosten) nicht ausreichen. Werden Leistungen der Sozialhilfe gewährt, geschieht dies also nachrangig und abhängig von Einkommen und Vermögen. Die Zahlungen des Sozialhilfeträgers erfolgen direkt an die Einrichtungen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt: Landkreis Peine, Fachdienst Soziales, Burgstraße 1, 31224 Peine, Herr Bössel, Telefon 05171 4012163
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Vorsorgevollmacht Unvorhergesehene Veränderungen im Leben können dazu führen, dass man als Erwachsener plötzlich seine eigene rechtliche Vertretung nicht mehr wahrnehmen kann. Als Gründe kommen geistige, körperliche oder seelische Beeinträchtigungen in Betracht – ausgelöst beispielsweise durch Unfall, Krankheit oder natürlichen körperlichen Abbau. Hier kann in „gesunden Zeiten“ Vorsorge getroffen und einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Bei Vorliegen dieser Vollmacht braucht ein Betreuungsverfahren nicht eingeleitet und kein Betreuer bestellt zu werden. Entsprechende Formulierungsvorschläge sind bei den Betreuungsstellen der Landkreise erhältlich (Seite 94). Dort kann gegen eine Gebühr von 10 Euro auch eine Beglaubigung der Unterschrift vorgenommen werden. In bestimmten Fällen ist die Beurkundung der Vollmacht durch einen Notar sinnvoll.
Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertreten soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. In dieser Verfügung können persönliche Wünsche vermerkt werden, die der Betreuer berücksichtigen bzw. respektieren soll. Allerdings müssen die von
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Vorsorge Ihnen in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagenen Personen erst vom Betreuungsgericht als Ihr rechtlicher Betreuer bestellt werden. Anders als bei der Vorsorgevollmacht erspart man sich also ein Verfahren beim Betreuungsgericht nicht. Der gesetzlich bestellte Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig vom Gericht kontrolliert. Beglaubigungen der Unterschrift können ebenfalls in der Betreuungsstelle erfolgen.
Patientenverfügung In einer Patientenverfügung (PV) können Sie festlegen, was Ihnen im Falle einer schweren Erkrankung wichtig ist. Die PV richtet sich direkt an die Ärzte und ist von Bedeutung, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Sie können sie jederzeit widerrufen oder ändern. Mit einer PV können Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang bei Ihnen in bestimmten, näher umrissenen Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen oder auch nicht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. bei Ihrem Hausarzt.
Für weitere Auskünfte zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung stehen zur Verfügung: ●● Fachdienst Jugendamt, Betreuungsstelle, Burgstraße 1, 31224 Peine, Buchstaben A–J und W–Z, Herr Kreutzer: Telefon 05171 4011214 Buchstaben K–P, Frau Hoffmann: Telefon 05171 4011212 Buchstaben R–V, Frau Petras: Telefon 05171 4011213 Fax 05171 4017713 Sprechzeiten: Mo+Di 8.30–12.30 Uhr, Do 13.30–17 Uhr, Fr 8.30–12.00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung. Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich sinnvoll. Internet: www.landkreis-peine.de (Suchbegriff: Betreuungsstelle) ●● die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Peiner Betreuungsvereins (Seite 27 f.): Peiner Betreuungsverein e. V. Echternplatz 19/20, 31224 Peine Telefon 05171 508140 ●● Notare (siehe Gelbe Seiten)
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Dokumentenmappe Es ist ratsam, wichtige Papiere und Urkunden in einer Mappe zu sammeln und diese so aufzubewahren, dass eine Person Ihres Vertrauens im Notfall schnell auf diese Mappe zugreifen kann. In eine solche Mappe gehören unter anderem folgende Dokumente: ▹▹ Geburtsurkunde ▹▹ Stammbuch der Familie ▹▹ ggf. Heiratsurkunde ▹▹ Sozialversicherungsunterlagen ▹▹ Renten- und Krankenversicherungsunterlagen
▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹ ▹▹
Übrige Versicherungsunterlagen Sparbücher, Wertpapiere Zeugnisse ggf. erteilte Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung Bestattungswünsche, ggf. ein BestattungsvorsorgeVertrag ggf. Organspendeausweis Testament Verzeichnis der nächsten Angehörigen
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Erben/Vererben Was geschieht mit Vermögen, wenn man nicht mehr ist? Wer bekommt das Einfamilienhaus, den Hausrat, das Auto, das Sparbuch? Auch wenn man noch jünger ist, sollte überlegt werden, wer den Besitz nach dem Tode erbt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, wer einen Verstorbenen (den „Erblasser“) beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Grundsätzlich erben die Verwandten und der Ehegatte (der ja nicht blutsverwandt ist). Von den Verwandten erben nur jeweils die mit dem nächsten Verwandtschaftsgrad. Das Gesetz teilt die Verwandten deshalb in Gruppen ein und spricht von „gesetzlichen Erben erster Ordnung“, „gesetzlichen Erben zweiter Ordnung“ usw. Zu welchem Anteil der Ehegatte erbt, hängt davon ab, aus welcher Ordnung Verwandte vorhanden sind. Und niemand stirbt ohne Erben. Hat jemand, der kein Testament gemacht hat, keinen Erben hinterlassen und können auch keine Erben ermittelt werden, tritt an letzter Stelle der Staat als Erbe ein.
Cornelia Ihr Albes-Schäfer recht Seniorenrecht Anwaltskanzlei Familienrecht Zivilrecht
Jörg Schäfer †,
Rechtsanwalt u. Notar bis 2012
Bahnhofstr. 25 ∙ 31224 Peine ∙ Tel. 05171/545540 ∙ Fax 05171/5455460 schaeferalbesschaefer@t-online.de ∙ www.kanzlei-albes-schaefer.de
Die gesetzliche Erbfolge gilt für alle Fälle, in denen kein Testament vorhanden ist. Wenn Sie jedoch andere Vorstellungen über den Verbleib Ihres Vermögens haben, als es sich nach der gesetzlichen Erbfolge ergibt, dann sollten Sie auf jeden Fall Vorsorge treffen, in erster Linie durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Wer ein Testament macht, bestimmt darin einseitig über den späteren Übergang seines Vermögens. In den meisten Fällen wird dies das richtige Mittel der Vorsorge sein. Eine andere Möglichkeit ist der Erbvertrag, der nur notariell geschlossen wird. Ein Testament können Sie selbst schreiben oder Sie können es notariell beurkunden lassen. Das privatschriftliche Testament muss selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Dies ist außerordentlich wichtig. Ein eigenhändiges Testament kann man selbst aufbewahren, einer Person des Vertrauens übergeben oder gegen eine Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Daneben gibt es das notarielle Testament. Beratung erhält man bei allen Rechtsanwälten und Notaren. Eine Informationsbroschüre gibt es bei: ▹▹ Niedersächsisches Justizministerium Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover Telefon 0511 1205044 E-Mail pressestelle@mi.niedersachsen.de www.justiz.niedersachsen.de
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Anmerkung der Redaktion · Impressum
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Nach der letzten Ausgabe aus dem Jahre 2014 bringt der Landkreis Peine eine überarbeitete Fassung des Wegweisers für Seniorinnen und Senioren des Landkreises Peine heraus. Soweit uns redaktionelle Fehler unterlaufen sein sollten, bitten wir Sie, diese zu entschuldigen. Bitte geben Sie uns entsprechende Hinweise, damit wir sie bei einer Neuauflage beseitigen können. Auch wenn Sie für den Wegweiser weitere Tipps und Anregungen haben, sind wir für Ihre Mitarbeit dankbar. ▹▹ Telefon 05171 4019106
Danksagung
Unser Dank geht an all jene, die tatkräftig an der Entstehung dieser überarbeiteten Auflage mitgewirkt haben und die durch ihre Arbeit für unsere älteren Mitmenschen das dargestellte vielfältige Angebot bereithalten. Besonderer Dank gebührt dem Fachdienst Soziales, der die redaktionelle und inhaltliche Bearbeitung des Wegweisers geleistet hat.
... wenn alle Stricke reißen Ambulanter Psychiatrischer Fachpflegedienst
0 51 71 - 9 05 95 16 app@fips-ev.de
Impressum MADSACK MEDIEN Ostniedersachsen Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG Werderstraße 49 31224 Peine
Verantwortlich für Anzeigen: Carsten Winkler Layout: Heike Bode Druck: Druckhaus Göttingen Dransfelder Straße 1 37079 Göttingen
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Peine. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Vielen Dank an alle Inserenten für die Unterstützung!
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Fotos: Landkreis Peine, Fotolia, 123RF, gemäß Bildnachweis
Hagenstraße 12 • 31224 Peine www.fips-ev.de
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Notizen
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