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Vollmachten
Das maßgeschneiderte Vollmachtskonzept – nicht nur in Zeiten einer Coronaviruskrise
Es können gewisse verbleibende Sprachbarrieren sein. Oft sind es aber auch die nicht permanente persönliche Anwesenheit, die familiär oder beruflich bedingte nicht ständige Abkömmlichkeit, gesundheitliche Gründe oder auch unvorhersehbare Ereignisse – wie etwa die Coronaviruskrise – welche es ratsam erscheinen lassen die eigene Handlungsfähigkeit in Spanien mit Vollmachten abgesichert zu haben.
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Die Welt der Vollmachten
Warum ist hier von Vollmachtskonzept die Rede? Nun, es gibt Spezialvollmachten und Generalvollmachten, Kontovollmachten, Vorsorgevollmachten, einseitige und wechselseitige Vollmachten, Ankaufsund Verkaufsvollmachten, Patientenverfügungen mit einer bevollmächtigten Person und viele mehr. Wichtig ist es hier auf die persönliche Situation abgestimmt den richtigen Personen die richtigen Vollmachten zu erteilen. 3. Eine sogenannte Patientenverfügung mit Handlungsvorgaben in medizinischen Grenzsituationen mit Bestimmung eines Vertreters zur Kommunikation mit den Ärzten.
Und in Spanien sieht die spezifische Rechtslage vor: Vollmachten müssen grundsätzlich in notarieller Form erteilt werden. Regelmäßig erfolgt dies vor einem spanischen Notar. Bei entsprechender inhaltlicher Vorbereitung von Spanien aus, etwa von einem dort tätigen Rechtsanwalt, lassen sich aber auch in den meisten Regionen Deutschlands deutsche Notare mit spanischen Sprachkenntnissen finden, welche derartige Vollmachten zeitlich bedarfsnahe erstellen können.
Bei Ehegatten oder Lebenspartnern erfolgt in der Praxis oft eine wechselseitige Vollmachtserteilung.
Rechtzeitige Vollmacht
Und noch etwas zum Abschluss: Warten Sie nicht zu lange mit diesen Vollmachtserstellungen. Unsere Anwaltspraxis hat uns gezeigt, dass die nicht rechtzeitige Vollmachtserstellung oft für ganze Familien sehr komplizierte Lebenssituationen entstehen lassen kann. Die dann erforderliche gerichtliche Betreuerbestellung kann ein sehr langwieriger, schwerfälliger und kostenträchtiger Weg werden. Generell gilt: Wer in Spanien investiert oder zeitanteilig wesentliche Zeiten in Spanien zu verbringen beabsichtigt sollte parallel entsprechende Vollmachten erstellen.
Was umfasst ein Vollmachtskonzept?
Welche Vollmachten umfasst nun etwa ein angemessenes Vollmachtspaket für einen Eigentümer einer spanischen Immobilie mit zumindest zeitanteiligem Aufenthalt in Spanien? Lassen Sie uns hier die drei wesentlichen benennen:
Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien, Manacor Tel.: 971 559 377, Fax: 971 559 368 e-mail: info@kanzlei-menth.de Internet: www.kanzlei-menth.de