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Grenzüberschreitender Erbfall und

Foto: galaxus.ch

Grenzüberschreitende

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Erbfälle und ihre Abwicklung

Christian Gerboth Rechtsanwalt u. Abogado 22 Jahre spezialisiert im Immobilienrecht auf Mallorca. Schwerpunkte Immobilien-, Steuer- und Erbrecht. Tel.: 971 722 494 info@Gerboth-Partner.com www.Gerboth-Partner.com

Immer häufiger verbringen Deutsche ihren Lebensabend im europäischen Ausland, insbesondere in Spanien. Tritt der Todesfall ein, gestalten sich die erbrechtlichen Fragen und Folgen mitunter komplex. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was in diesem Fall zu beachten und wie vorzugehen ist sowie welche Dokumente gegebenenfalls erforderlich sind.

Allgemeines In grenzüberschreitenden Erbfällen stellt sich zunächst die Frage, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Nationalität die/der Verstorbene angehörte, sondern wo sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt befand. Regelmäßig gilt in den genannten Fällen daher das spanische Erbrecht. Das konkret anwendbare Recht kann dabei auf den einzelnen balearischen Inseln unterschiedlich sein, sodass es auch darauf ankommt, auf welcher Insel die/der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Etwas anderes kann wiederum gelten, wenn die/der Verstorbene selbst festgelegt hat, welches Recht anwendbar sein soll. Unterschiede zwischen dem spanischen und dem deutschen Erbrecht ergeben sich beispielsweise bei der Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für den Ehegatten. Erben müssen oft ihr Erbrecht nachweisen, beispielsweise, wenn sie anstelle des Verstorbenen in das Grundbuch eingetragen werden möchten oder sie über die Gegenstände des Nachlasses (z.B. Bankguthaben) verfügen möchten. Auch in Spanien wird man wie in Deutschland mit dem Todesfall automatisch zum Erben, allerdings ist in Spanien die explizite Annahme der Erbschaft zu erklären. Man muss also selbst tätig werden. Die Annahme erfolgt in Spanien durch eine Erbschaftsannahmeerklärung vor dem Notar, wenn sich im Nachlass eine Immobilie befindet. Nach der letzten Ansässigkeit bzw. dem anzuwendenden Recht bestimmen sich auch die erforderlichen Unterlagen und Abläufe.

Dokumente im Falle der Anwendung des deutschen Rechts Wer eine Erbschaft annehmen möchte, benötigt hierfür eine Reihe von Dokumenten. Welche Dokumente dies im Einzelnen sind, hängt davon ab, was vererbt worden ist. Große Bedeutung hat eine in Deutschland ausgestellte Sterbeurkunde sowie der Erbschein, die übersetzt und mit der Haager Apostille versehen werden müssen. Alternativ genügt eine internationale Sterbeurkunde bzw. das europäische Nachlasszeugnis. Darüber hinaus müssen auch die Erben eine N.I.E, eine spanische Steuernummer für Ausländer, vorweisen können, welche mitunter erst beantragt werden muss. Weiter gehören zu den notwendigen Dokumenten unter anderem die Kaufvertragsurkunde der Immobilie sowie Zertifikate des spanischen zentralen Testamentsregisters. Auch die letzten Rechnungen für Grundsteuer, Wasser oder Strom sind notwendig. Selbstverständlich werden auch Ausweisdokumente benötigt.

Ablauf und Fristen Die Erbschaftsannahme ist in Spanien grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab dem Todesfall zu erklären und zu versteuern. Die Erklärung ist durch alle Erben persönlich während eines Notartermins zu erklären. Falls die Frist nicht eingehalten wird, werden Verspätungszuschläge auf die Erbschaftsteuer fällig. Eine Fristverlängerung um weitere 6 Monate kann beantragt werden Unsere Leistungen Erbschaftsangelegenheiten stellen Erben nicht nur vor emotionale, sondern regelmäßig auch vor rechtliche Herausforderungen. Wenigstens bei Letzteren kann unsere Kanzlei eine kompetente Hilfe und Abwicklung bieten und Sie so entlasten. Wir kommunizieren mit den Banken, beantragen Zertifikate des Testamentsregisters und der Lebensversicherungen sowie den Grundsteuerzahlungsbeleg. Ebenso bieten wir Hilfe bei der Beantragung der N.I.E., kümmern uns um notwendige Übersetzungen und behalten Fristen im Blick. Wir beraten Sie individuell zu den konkret erforderlichen Unterlagen, und stehen Ihnen während des gesamten Nachlassverfahrens mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung zur Seite.

In Kooperation mit: Kanzlei für Familien- und Erbrecht Heike Dahmen-Lösche & Julia Ehm Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht und Mediatoren www.mallorca-scheidung.com

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