1 minute read

Recht

Was tun, wenn die Angaben sich unterscheiden?

Bei unterschiedlichen Größenangaben in Grundbuch und Katasteramt besteht Handlungsbedarf. Insbesondere bei Landfincas auf Mallorca ergeben sich bis heute sehr häufig Abweichungen zwischen den im Grundbuch und Kataster erfassten Daten sowohl betreffend die Grundstücksgröße wie auch bei der bebauten Fläche oder deren Qualifizierung.

Advertisement

Warum ist das so? Historisch bedingt ist dies dadurch, dass ursprünglich geschätzte Grundstücksgrößen und bebaute Flächen zur Eintragung kamen und außerdem später oft Bauteile ergänzt oder Raumumnutzungen vorgenommen wurden. Nicht selten wurden Lagerräume zu Wohnbereichen umfunktioniert. Zudem wurden die beiden Register bis vor einigen Jahren praktisch unabhängig voneinander geführt. Nun ist bei Grundstücksübertragungen zumindest die Mitangabe der entsprechenden Katasterreferenznummer gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist zu tun? Als Eigentümer einer Immobilie in Spanien sollte man heute in Eigeninititative dafür Sorge tragen, dass beide Registereintragungen übereinstimmen und diese zudem auch die reale Situation korrekt wiedergeben. • Dafür muss man zunächst die entsprechenden Ausgangsdaten mit aktuellem Grundbuch- und Kata sterauszug erfassen. • Schritt 2 ist dann die Überprüfung der Übereinstimmung mit der Realität. • Und schließlich gilt es drittens zu klären, ob und welcher konkrete Handlungsbedarf besteht. Jedenfalls in Vorbereitung eines Verkaufsfalles muss hier für die zutreffende Erfassung Sorge getragen werden. Die Konsequenz im Einzelfall kann aber sein kleinerer Umbauten zur Rückführung des Objektes in einen baurechtskonformen Zustand durchzuführen. Das ist heutzutage ein erheblicher Wertfaktor und ist im Einzelfall Vorraussetzung für die Erteilung weiterer Bau- oder Umbaugenehmigungen.

Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“

This article is from: