Agb pk pq 2013

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten

Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Buchung per Email, Fax oder Brief bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Dieser kommt mit unserer Bestätigung entweder per Email, Fax oder Post zustande. Dem Reisevertrag zugrunde liegen die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die Sie im entsprechenden Katalog finden. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch per Email zu. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen des genannten Reiseveranstalters an. Die vertragliche Pflicht der Fietz GmbH- Polar-Kreuzfahrten ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten.

Vermittlerstatus Für alle Buchungen, die bei der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten getätigt werden, gilt: Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder der Reederei. Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten ist lediglich der Vermittler gemäß §651ff HGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde mehrere Leistungen zusammen bucht. Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen die Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten Bedingungen. Soweit Leistungen ausländischer Reedereien, Leistungsträger oder Reiseveranstalter vermittelt werden, kann für diese Verträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Rechnungen Buchungsbestätigungen und Rechnungen werden generell nur per Email oder per Fax versandt. Ein Postversand ist nur für Reiseunterlagen wie Tickets vorgesehen.

Pass- und Visumsvorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung seiner Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Im Rahmen unserer Beratung geben wir gern Auskunft über solche Vorschriften, können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit dieser Aussagen – insbesondere der Visumsbestimmungen – übernehmen. Wir verweisen auf die Homepage des Auswärtigen Amts und die konsularischen Vertretungen der betreffenden Länder.

Bezahlung Sie können per Überweisung oder bar bezahlen. Nach erfolgter Buchung erhalten Sie innerhalb weniger Tage per Email eine Buchungsbestätigung und Rechnung. Hierin sind der Gesamtbetrag und der Anzahlungsbetrag ausgewiesen. Eine Anzahlung wird generell bei allen Buchungen fällig. Generell gilt ein Zahlungsziel von 6 Wochen vor Abreise als vereinbart, sofern seitens des Veranstalters keine abweichenden Bedingungen gelten. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Buchung kostenpflichtig stornieren können wenn: A) Ihre Zahlung nicht spätestens 7 Tage nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel auf unserem Konto eingegangen ist, oder B) Sie bei kurzfristigen Buchungen keinen Zahlungsnachweis in Form eines von der Bank gestempelten und unterschriebenen Belegs per Fax beibringen. Ticket-/Unterlagenversand Die Tickets werden frühestens nach dem Zahlungseingang und spätestens 7 Werktage vor Abreise versandt. Der Versand erfolgt normalerweise per Post. Für kurzfristigere Buchungen lassen wir – sofern möglich - das Ticket am Hafen hinterlegen und senden Ihnen einen Hinterlegungsnachweis per Email. Für den Fall, dass eine Hinterlegung nicht möglich ist, erfolgt der Versand per Kurier. Die Kosten für eine Hinterlegung oder den Kurierversand gehen zu Ihren Lasten. Versandkosten Es werden für den standardmäßigen Postversand der Tickets keine Kosten fällig. Stornierung Stornierungen müssen schriftlich per Email, Fax oder Post erfolgen. Es werden mindestens die von den Reedereien erhobenen Stornokosten berechnet. Darüber hinaus behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. €25,- je Stornierung in Rechnung zu stellen. Die Stornobedingungen der Reedereien finden Sie in den jeweiligen Katalogen, bzw. in deren AGB. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese per Email zu. Umbuchung Ein Umbuchungsvorgang kostet bis zu €25,- zuzüglich der eventuell von den Veranstaltern, Leistungsträgern oder den Reedereien erhobenen Gebühren. Umbuchungsaufträge akzeptieren wir nur in schriftlicher Form per Email, Fax oder Post.

Versicherungen Bitte beachten Sie, dass auf allen Expeditonskreuzfahrten eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Flugrettung obligatorisch ist. Sie können bei der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten alle Reiseversicherungen abschließen. Die Versicherungsleistung tritt erst durch die schriftliche Bestätigung des Versicherungsabschlusses durch uns per Email oder Fax in Kraft. Für Buchungen, die ab 16 Tage vor der Abreise getätigt werden, übernehmen wir keine Gewähr bezüglich der Möglichkeit eines erfolgreichen Versicherungsabschlusses. Mitwirkungspflicht des Kunden Bei allen Anfragen und Buchungen per Email, Fax oder Postbrief ist der Kunde für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben verantwortlich. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden auf die von Ihnen genannte Emailadresse/Faxnummer. Sollten Sie nach spätestens 48 Stunden keine Antwort bekommen, sind Sie verpflichtet bei der Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten nachzufragen. Der Grund für eine fehlende Antwort oder Buchungsbestätigung liegt häufig in einer falsch angegebene Emailadresse oder an aktivierten sog. Spam-Email-Filtern. Für Kosten, die aufgrund fehlerhaft angegebener Kundendaten entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Neustadt am Rübenberge.

Fietz GmbH - Polar-Kreuzfahrten Mittelstraße 2 D-31535 Neustadt

Handelsregister:Amtsgericht Hannover HRB 111297 USt-Ident Nr.: DE 241877893 Geschäftsführer: Frank Fietz

Tel + 49 (0) 50 32 / 80 100 50 Fax + 49 (0) 50 32 / 96 774 39 info@polar-kreuzfahrten.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen von „PolarQuest“ 1. Anmeldung Die Anmeldung ist erfolgt, sobald PolarQuest AB eine Vorauszahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises pro Person sowie ein unterzeichnetes Buchungsformular erhalten hat. Die Bezahlung des Restbetrags muss 60 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Erfolgt die Anmeldung später als 60 Tage vor Reiseantritt, ist der Gesamtpreis der Reise innerhalb von 3 Tagen zu entrichten. 2. Stornierung Wenn eine Stornierung erfolgt, muss dies schriftlich und unverzüglich nach Eintreffen der Umstände geschehen, die das Antreten der Reise verhindern. Erfolgt die Stornierung früher als 60 Tage vor Reiseantritt, werden Kosten in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig. Wird die Stornierung später als 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, erfolgt keine Erstattung. Beachten Sie bitte: Wenn die Stornierung später als 60 Tage vor Reiseantritt vorgenommen wird und der Gesamtreisepreis noch nicht entrichtet wurde, ist der Restbetrag unverzüglich zu bezahlen. Werden nach Reiseantritt Teile der Reise nicht wahrgenommen, erfolgt für diese Teile der Reise keine Erstattung seitens PolarQuest AB. Den Preisen liegt die Teilnahme als Reisegruppe zugrunde; für Teile des Reiseprogramms, an denen Sie nicht teilzunehmen beabsichtigen, erfolgt keine Erstattung. Teilnehmer der Reise, die die Reise aus welchen Gründen auch immer nicht zu Ende führen, erhalten keine Erstattung. 3. Reise- und Rücktrittsversicherung PolarQuest AB empfiehlt Teilnehmern der Reise dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen. Für den Fall, dass Sie umständehalber zum Rücktritt von der Reise gezwungen werden, empfehlen wir auch eine Rücktrittsversicherung. 4. Gesundheit Um an einer Reise von PolarQuest teilzunehmen, müssen Sie allgemein von guter Gesundheit sein. Es ist wichtig, dass Reiseteilnehmer mit medizinischen Beschwerden und Reiseteilnehmer mit besonderen Anforderungen an ihre Ernährung PolarQuest AB vor der Reise hierüber informieren. Halten Sie mit uns Rücksprache, ob die Reise hohe Anforderungen an Ihre Gesundheit stellt und ob sie für Sie geeignet ist oder nicht. Der Expeditionsleiter ist zu jedem Zeitpunkt während der Reise berechtigt, einen Teilnehmer für nicht reisefähig zu erklären, wenn er zu dem Schluss kommt, dass die Gesundheit des Teilnehmers nicht den Anforderungen entspricht oder der Teilnehmer seine eigene und/oder die Gesundheit anderer Teilnehmer gefährdet. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung. Durch Überweisung der Vorauszahlung erklärt der Teilnehmer, dass er/sie unter keinerlei physischen oder psychischen Beschwerden leidet, die ihn/sie selbst und/oder andere Teilnehmer während der Reise gefährden könnten. 5. Änderung des Preises PolarQuest AB ist zur Erhöhung des Reisepreises berechtigt, wenn sich die Kosten infolge geänderter Transportkosten, Steuern, Zölle, Gebühren oder Wechselkurse erhöht haben. Eine solche Preiserhöhung wird vor Fälligkeit des Restbetrags mitgeteilt. 6. Änderung der Reiseroute und Verspätungen Durch die Art der Reisen lässt sich der exakte Verlauf nicht vorhersagen. Das Wetter, Behörden, die Zugänglichkeit einer Ankerstelle, politische Verhältnisse und andere Faktoren können Änderungen der Reiseplanung erforderlich machen. Fluggesellschaften können ihre Flugzeiten oder -strecken ändern, was sich ebenfalls auf die Reiseplanung auswirken kann; diese ist daher grundsätzlich als vorläufig zu betrachten. Die Teilnahme an einer Reise dieser Art bringt mit sich, Umstände hinzunehmen, auf die auch der kompetenteste Reiseveranstalter keinen Einfluss hat. Indem der Reiseteilnehmer sich anmeldet, akzeptiert er diese Tatsache. PolarQuest AB behält sich das Recht vor, die für die Reisen geltenden Vertragsbedingungen zu ändern, tut dies aber stets im Hinblick auf das Wohl der Reisenden. Für solche Änderungen der Reiseplanung sind die Teilnehmer nicht erstattungsberechtigt. Wenn eine Reise aufgrund von

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schlechtem Wetter, der Straßenverhältnisse, Verspätungen von Transportmitteln, des Eingreifens staatlicher Stellen oder anderer Eventualitäten, auf die PolarQuest AB keinen Einfluss hat, Verspätungen oder Änderungen der Reiseroute mit sich bringt, sind die Kosten für diese Verspätungen und Änderungen nicht im Reisepreis enthalten. 7. Absage einer Reise PolarQuest AB ist berechtigt, eine Reise wegen zu weniger Teilnehmer, Streik, Krieg, Naturkatastrophen oder anderer Umstände, die der Durchführung der Reise hinderlich sind, vor Reiseantritt abzusagen. In einer solchen Situation werden den Teilnehmern alle bereits gezahlten Beträge des Reisepreises erstattet. PolarQuest AB ist in einer solchen Situation nicht verpflichtet, den Teilnehmern sonstige Ausgaben zu erstatten, die diesen im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind, wie z. B. für Flugtickets, Visa und Pässe, Ausrüstung o.ä. 8. Haftungsausschluss PolarQuest AB sowie deren Inhaber, Vermittler und Angestellte erklären, dass sie lediglich als Vermittler für Inhaber, Betreiber und Lieferanten von Transportmitteln und alle zugehörigen Reisedienstleistungen agieren und nicht für zusätzliche Kosten, Verletzungen sowie den Verlust von oder Schäden an persönlichem Besitz haften, die als direkte Folge von Naturkatastrophen, Verspätungen, Quarantäne, Streik, Diebstahl, Terrorismus oder anderer Umstände höherer Gewalt entstanden sind. Um die Reise an die Umstände anzupassen, kann die Reiseroute geändert werden. Erkrankt oder verunfallt ein Teilnehmer an Bord oder an Land und muss dieser deshalb gerettet und/oder zum Heimatort transportiert werden, sind die Kosten für diese Leistungen vom Teilnehmer zu tragen. PolarQuest AB empfiehlt Ihnen dringendst den Abschluss einer Reise- und Unfallversicherung, die die Kosten in einem solchen Fall übernimmt. Wenn der Teilnehmer keine solche Versicherung abgeschlossen hat, ist er dennoch zahlungspflichtig und PolarQuest AB übernimmt keinerlei Haftung. 9. Allgemeine Informationen zur Reisegarantie Der Kauf einer Pauschalreise unterliegt dem Reisegarantiegesetz. Das bedeutet, dass bei Abbruch oder Absage einer Reise der Reisepreis aus dem Reisegarantiefonds erstattet wird. Eine Pauschalreise ist ein Arrangement, das Beförderung und Unterbringung oder eine dieser Leistungen in Verbindung mit einem Unterhaltungsangebot umfasst, sofern die Reise länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung beinhaltet. Die Reise wird zu einem Gesamtpreis angeboten, oder einzelne Leistungen, die im Rahmen ein und derselben Pauschalreise erbracht werden, werden getrennt berechnet. Ein Erstattungsgesuch ist innerhalb von drei Monaten nach Absage oder Abbruch der Reise beim schwedischen Resegarantinämnd einzureichen. Weitere Informationen erteilt das schwedische Kammarkollegiet unter der Telefonnummer 0046-8-700 08 00. Durch die Leistung der Vorauszahlung und das Einsenden des unterzeichneten Buchungsformulars erklärt sich der Teilnehmer mit den vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen einverstanden. HINWEIS: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen von PolarQuest, sofern in der jeweiligen Reisebroschüre keine abweichenden Geschäftsbedingungen angegeben sind. Der Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und PolarQuest AB unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen des schwedischen Amts für Verbraucherschutz (Konsumentverket) und des schwedischen Verbands der Reiseveranstalter und Touristikunternehmen (Svenska Rese- och Turistindustrins Samarbetsorganisation) sowie den besonderen Geschäftsbedingungen von PolarQuest AB. Bei einem Widerspruch zwischen den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen gelten die besonderen Geschäftsbedingungen. Wenn Sie eine Reise von PolarQuest AB kaufen, gilt das schwedische Verbraucherrecht, das u. a. das Pauschalreise- und das Reisegarantiegesetz beinhaltet. Das heißt, dass für Sie als Verbraucher klare Regeln gelten und Sie vor finanziellen Verlusten geschützt sind.


Kundengeldsicherung

Kundengeldsicherung gemäß schwedischem Recht Für die Sicherheit Ihrer Buchung Die Sicherung des Reisepreises ist seit 1990 für alle Reiseveranstalter in der EU verpflichtend. Grundlage der Regelung ist die Richtlinie 90/134/ EWG. Leider gibt es keine einheitliche Umsetzung in den einzelnen Ländern. Dem Sinn nach erfüllen die nationalen Regelungen jedoch alle den angedachten Zweck. Hauptunterschied zwischen der schwedischen und deutschen Umsetzung ist, dass die Kunden eines Veranstalters aus Schweden keinen Sicherungsschein (ausgestellt von einer Versicherungsgesellschaft) erhalten.

In Schweden ist es für Reiseveranstalter verpflichtend, eine von den Behörden festgelegte Summe einem staatlichen Fonds zur Verfügung zu stellen. Die überwachende Behörde nennt sich Kammarkollegiet und bietet auf ihrer Internetseite eine Möglichkeit für Verbraucher, die Höhe der Einlage der versicherten Veranstalter zu überprüfen. Diesen Service gibt es in schwedischer und in englischer Sprache. Wir möchten Ihnen kurz erläutern, wie Sie die Versicherungssumme unseres schwedischen Partners PolarQuest überprüfen können.

Wenn Sie eine Reise von PolarQuest AB buchen, gilt das schwedische Verbraucherrecht, das u. a. das Pauschalreise- und das Reisegarantiegesetz beinhaltet. Das heißt, dass für Sie als Verbraucher klare Regeln gelten und Sie vor finanziellen Verlusten geschützt sind!

Besuchen Sie die schwedische Webseite: www.kammarkollegiet.se Dort finden Sie in der oberen rechten Ecke den Link zu der englischsprachigen Version der Webseite.

Hier finden Sie die englische Version der Website

Klicken Sie dann auf: „Travel guarantees“


Kundengeldsicherung

Kundengeldsicherung gemäß schwedischem Recht

Danach auf: „Search travel guarantees“ klicken

Geben Sie hier bitte: „PolarQuest“ ein

Hier starten Sie die Suche

Firmenname und Versicherungssumme werden angezeigt

www.polar-kreuzfahrten.de


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