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St. Georgen: Ein neuer Ort der Begegnung
DER NEUE WALDERLEBNISPFAD IN ST. GEORGEN Ein neuer Ort der Begegnung
Jugendliche planten und entwarfen einen Ort der Achtsamkeit und des Erlebens. Vor Kurzem fand die Eröffnung statt.
Jugendliche rund um den Jugenddienst Dekanat Bruneck haben in Kooperation mit dem Naturtreff Eisvogel einen neuen Walderlebnispfad im Flatschwaldile St. Georgen geplant und entworfen. Gemeinsam mit einem lokalen Tischlerunternehmen wurden, die von den Jugendlichen geplanten Stationen dann umgesetzt. Der Erlebnispfad steht unter dem Titel „wald.auszeit“ und bildet
Der neue Walderlebnispfad wurde von den Jugendlichen selbst geplant. Dafür gab es Lob. alle Fotos: Lukas Neumair
einen neuen generationsübergreifenden Erholungsraum im Dorf und der Gemeinde. Der Rundweg besteht aus acht Erlebnisorten welche die Sinne ansprechen und die Natur und den Wald in besonderer Art erleben lassen. Angefangen bei der Dolomitenerkundung, dem Baumrätsel, der Vogel- und Fledermausbeobachtung, der der Entspannungsliege mit Sicht auf die Baumwipfel, bis hin zum Erkunden der Geschichte von faszinierend alten Bäumen, dem Legen eines Waldmandalas und dem Barfußweg.
Am 24. Mai 2022 wurde der Walderlebnispfad feierlich eröffnet. Neben den Grußworten von Bürgermeister Roland Griessmair, Fraktionsvorsteher und Präsident vom Naturtreff Eisvogel Klaus Graber dankte Gemeinderat und Geschäftsleiter vom Jugenddienst Lukas Neumair allen die zum tollen Gelingen des Erlebnispfades beigetragen haben. Die Mitarbeiterin vom Jugenddienst Theresa Mittermair und Lorenz Mair von der mitwirkenden Tischlerei gingen auf die Entstehung und die einzelnen Stationen ein. Neben den Schülerinnen und Schülern der örtlichen Grundschule folgten auch interessierte Bürger, Stadtrat Hannes Niederkofler und Gemeinderat Rudolf Gruber der Einladung zur Eröffnung. Die Kinder und Besucher konnten die Stationen des Walderlebnispfades am Eröffnungstag ausprobieren und zum Abschluss gab es ein LöwenzahnWaldaperitif. // pez
EIN GROSSES DANKESCHÖN
Ein großer Dank geht an alle Jugendlichen, die bei der Verwirklichung des Walderlebnispfades mitgewirkt haben, die Fraktionsverwaltung für die zur Verfügungstellung des Grundes, die Freiwillige Feuerwehr St. Georgen für die Mithilfe beim Aufbau sowie an den Familienverband St. Georgen für die Mitwirkung beim Filmdreh. Ein dickes Dankeschön gebührt auch dem Projektteam mit Alexandra Mitterhofer, Franziska Hofer, Katharina Hofer, Klaus Graber, Lea Marcuzzo, Leonie Slomp, Lukas Neumair, Mara Nicolussi Moz, Maria Brugger, Theresa Mittermair und Tobias Pallhuber. Einblicke in den Walderlebnispfad gibt es auf dem YouTube-Kanal des Jugenddienstes. //
ZWISCHEN OLANG UND PERCHA Große Säuberungsaktion an der Rienz
Neben der Erhaltung und Sorge für einen guten Fischbestand in den Gewässern der Einzugsgebiete des Fischervereines Olang und Percha haben diese Vereine auch die Aufgabe der Sauberhaltung der Ufer dieser Gewässer übernommen. Damit wollen sie einen konkreten Beitrag für den Schutz und die Sauberhaltung unserer Landschaft zu leisten.
So war es für den Fischerverein Olang ein großes Anliegen, den Platz, wo die Petrijünger ihr Hobby genießen und ausüben dürfen, auch sauber und ordentlich zu hinterlassen. In diesem Sinn organisiert dieser Verein alljährlich eine Müllsäuberungsaktion am Olanger Stausee. Bereits im letzten Jahr konnten dabei von ca. 30 Personen mehr als 50 Säcke mit Müll gesammelt werden. So trafen sich am Ostersamstag dieses Jahres 11 umwelt- und verantwortungsbewusste Personen vom Fischerverein Taisten und Olang, um den Abfall des an diesem Stausee hinterlassenen Mülls zu sammeln und von Unrat zu reinigen. So konnten 20 große Müllsäcke mit Abfällen gefüllt und mit anderem Sperrmüll entsorgt werden. Dabei erging von Seiten des Fischervereines Olang auch ein Dankeschön an den Fischerverein Percha, der sich um die Sauberhaltung der Rienz kümmert und an den Fischerverein Taisten, der für die Säuberung des Stausees alle Jahre zur Seite steht. Ein weiterer Dank erging an die Gemeindeverwaltung von Olang, die Müllsäcke und Handschuhe zur Verfügung stellte und dadurch diese Säuberungsaktion unterstützt hat. Mit einer Jause und fröhlichen „Plau-
Fischer des Fischervereines Percha bei der Säuberungsaktion des Flusses. FV Percha dern in der Art des Fischerlateins“ ließ man dieses Tag ausklingen. Der Fischerverein Percha startete ebenfalls mit einer Säuberungsaktion in den Gewässern des Fischerteiches, der Rienz und des Wielenbaches. Petrijünger dieses Vereines teilten sich in mehrere Gruppen auf, durchkämmtem förmlich diese Gewässer und Ufer nach der Suche von abgelagertem und umweltverschmutzendem Unrat. Die einzelnen Gruppen reinigten mit dieser Aktion den Wielenbach von der Mündung in die Rienz bis Oberwielenbach, den Litschbach, den Nasnerbach und die Rienz im Einzugsgebiet der Gemeinde Percha. Wenn auch im Vergleich zum letzten Jahr weniger Müll diese Gebiete verschmutzte, so konnten doch zehn große Säcke mit Sperrmüll und anderem verschmutzenden Material gesammelt und entsorgt werden. Eine durchaus begrüßenswerte Aktion dieser Fischervereine! // jopa
DAS LEBEN IM UND AM WASSER
Ein durchaus lobenswertes Projekt hat der Fischerverein Percha mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschule Percha ausgeführt. Unter dem Thema „Das Leben im und am Wasser“ konnten sie dabei reichlich Informationen über Fische, Tiere und Pflanzen im und am das Wasser erhalten.
An drei Nachmittagen informierten die begeisterten Fischer Toni, Siegfried, Manfred und Bernhard Fauster die Schüler über alle Lebewesen im und am Wasser und zeigten ihnen auf, wie wertvoll und schützenswert das Leben dort ist. Mit großer Aufmerksamkeit, Interesse und Freude folgten alle Schüler diesen Ausführungen und erzählten mit großer Begeisterung von den Eindrücken und Erlebnissen, die sie am Fischerteich in der Aue erhalten haben. Nach einer allgemeinen Einführung über die Tier- und Pflanzenwelt in der Schule durften die Kinder bei der Rienz und am Fischerteich die Tiere und Pflanzen am Wasser genau beobachten, wobei Larven der Köcherfliegen und Steinfliegen, Libellen, Kaulquappen u.v.a besondere Beachtung fanden. Am Fischerteich selbst konnten die Schüler die wunderbare Pflanzenwelt, vor allem die blühenden Sumpfdotterblumen bewundern, sowie viele Arten von Fischen, die im Wasser schwammen, wie die marmorierten Forellen, die Bach- und Regenbogenforellen, Saiblinge, Karpfen u.a.. Einige größere und kleinere Fische aus dem Teich durften sie in einem Aquarium näher anschauen. Mit gespannten und offenen Augen folgten die Schülerinnen und Schüler einem „Fischfang“, wobei sie beobachten konnten, wie ein Fischer mit einer winzigen selbstgebastelten Fliege zwei zappelnde Regenbogenforellen aus dem Teich fischte, die er danach wieder in das Wasser zurückführte. Dabei berichtete der Fischer, dass bei diesem Fang die Fische kaum verletzt werden und dabei keine größeren Schmerzen erleiden.
Mit einem Riesenapplaus bedankten sich die Schülerinnen und Schüler für die äußerst wertvollen Ausführungen und die sehr interessanten Beobachtungen, die sie durch die Verwirklichung dieses sehr lobenswerten Projektes erleben durften. Dabei haben sie aber nicht nur viele Eindrücke über die Schülerinnen und Schüler folgen mit großer Aufmerksamkeit den Ausführungen der Referenten und waren voller Spannung beim Fischfang. wunderbare Pflanzen- und Tierwelt im und am Wasser erhalten, sondern ihnen wurde dabei bewusst, dass diese „wunderbare Natur“ besonders schützenswert ist und dass sie selber für den Schutz und Erhaltung derselben einen Beitrag leisten können. // jopa
FinanzFlash Notenbanken vermiesen (vorübergehend) den Finanzmarkt
Auch diesmal hängt alles am maßvollen Vorgehen.
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In den 50er Jahren verglich ein US-Notenbankchef die Währungshüter mit einem „Anstandswauwau“, der auf der Party die Bowleschüssel genau dann wegnehmen soll, wenn die Party richtig an Fahrt aufnimmt, damit die Gäste am nächsten Morgen ohne starken Kater aufwachen. Nun haben die globalen Notenbanken für die Überwindung des pandemiebedingten Konjunktureinbruches großzügig Liquidität (Bowle) bereitgestellt, und der dadurch ausgelöste Wirtschaftsboom hat die Inflation über 2% ansteigen lassen. Aber die Notenbanken nahmen bewusst ein temporäres Überschießen der Teuerung in Kauf, um den neuen Konjunkturzyklus nicht vorzeitig abzuwürgen. Dann brachte der Ukrainekrieg neue Lieferengpässe und noch höhere Energiepreise, und die Inflationsrate auf beiden Seiten des Atlantiks stieg auf rund 8% an. Um glaubwürdig zu bleiben, haben die Währungshüter, vor allem in den USA, nun den aggressivsten Leitzinsanhebungszyklus der letzten 40 Jahre eingeläutet. Die Finanzmärkte haben das Inflationsgeschehen und die scharfe geldpolitische Wende in wenigen Monaten eingepreist und für fast alle Anlageklassen deutliche Kursverluste gebracht. Besonders betroffen waren die Anleihen, denn das tiefe Zinsniveau der letzten Jahre konnte den schnellen Preisverfall kaum abfedern. Entsprechend negativ war auch die Wertentwicklung konservativer Mischfonds mit hoher Anleihenquote. Die gute Nachricht ist, dass es nun wieder attraktive Renditen für Anleihen gibt, und professionelle Vermögensverwalter nutzen diese bereits für Zukäufe. Die Kurserholung der Anleihen wird über die sinkende Inflation und Abkühlung der Konjunktur kommen. Deshalb sollten Anleger am Anlagehorizont ihrer Investitionen festhalten. Robert Stifter
Berater Private Banking
raiffeisen-bruneck.com
NACHNAME DES VATERS, DER MUTTER ODER VON BEIDEN?
§RA Dr. Stefanie Schuster Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it Dr. Brigitte Wielander Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Baumgartner.Partner GmbH, Bruneck
Laut derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen können die Eltern den Nachnamen des Kindes nicht frei wählen: während das eheliche Kind automatisch den Nachnamen des Vaters erhält, erwirbt das außereheliche den Familiennamen jenes Elternteils, welches das Kind zuerst anerkennt; erfolgt die Anerkennung durch beide Eltern gleichzeitig, erhält das Kind, wiederum automatisch, den Nachnamen des Vaters.
Auffällig an obigen Bestimmungen ist, dass dem Nachnamen der Mutter fast keine Bedeutung zuerkannt wird. So haben weder die ehelichen noch die außerehelichen und von beiden Elternteilen anerkannten Kinder die Möglichkeit, den Familiennamen der Mutter zu erwerben, auch dann nicht, wenn der Vater die Zustimmung dafür erteilt. Diese offensichtlich diskriminierende Situation hat in den vergangenen Jahren häufig Anlass zur Diskussion geboten.
Im Jahr 2016 hat der Verfassungsgerichtshof in Rom deshalb einen ersten Schritt gesetzt und die obgenannten Bestimmungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Im entsprechenden Urteil Nr. 286/2016 wurde festgehalten, dass den verehelichten Paaren die Möglichkeit geboten werden muss, dem Kind zusätzlich zum Nachnamen des Vaters auch jenen der Mutter zu geben. Der aufgezeigten Diskriminierung konnte dadurch nur zum Teil entgegengewirkt werden: zum einen bezog sich die neue Regelung nur auf die ehelichen Kinder (die außerehelichen waren davon ausgenommen); zum anderen konnte der Nachname der Mutter immer nur an zweiter Stelle stehen, d.h. nach jenem des Kindesvaters, und das auch nur dann, wenn dieser damit einverstanden war.
Am 27. April dieses Jahres meldete sich das Verfassungsgericht erneut zu Wort: all jene gesetzlichen Bestimmungen, welche dem Kind automatisch den Nachnamen des Vaters zuteilen, sind als rechtswidrig anzusehen, da dieselben sowohl das Recht auf persönliche Identität des Kindes, als auch das Recht auf Gleichstellung und Gleichbehandlung von Mann und Frau, mit Verbot von Diskriminierungen jeglicher Art, verletzen. Laut Verfassungsgericht muss die Zuteilung des Nachnamens wie folgt erfolgen: das Kind (egal ob ehelich oder außerehelich) erhält den Nachnamen beider Eltern, in einer von denselben festgelegten Reihenfolge (bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht). Einvernehmlich können die Eltern dem Kind auch nur einen Nachnamen zuteilen, d.h. jenen des Vaters oder jenen der Mutter.
Das entsprechende Urteil wurde am 01.06.2022 im Gesetzblatt der Republik veröffentlicht und ist somit bereits heute auf all jene Fälle anwendbar, in denen die Zuteilung des Nachnamens noch ausständig ist. Ein konkretes Gesetz dazu wird noch erlassen werden, auch um die Weitergabe der Doppelnachnamen von Generation zu Generation zu regeln. //
FAMILIENVERTRAG ART. 768BIS-768OCTIES ZGB
Der Familienvertrag bietet dem Einzelunternehmer und dem Inhaber von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, eine interessante Möglichkeit, den Einzelbetrieb bzw. die Beteiligungen bereits vor der Eröffnung der Erbfolge, und somit bereits zu Lebzeiten, an einen oder mehrere Nachkommen in direkter Linie (Kinder oder Enkelkinder) zu übertragen.
Was die Beteiligungen an Gesellschaften betrifft, sind nur jene mittels Familienvertrag übertragbar, welche es dem Begünstigten ermöglichen, die Entscheidungen der Gesellschaft und somit dessen Führung zu beeinflussen. Das bedeutet, dass bei Kapitalgesellschaften nur die Mehrheitsbeteiligungen mittels Familienvertrag abgetreten werden können.
Der Familienvertrag ist vor einem Notar abzuschließen und ist auch von allen Personen zu unterzeichnen, welche Pflichtteilsberechtigte wären, würde sich bei Unterschrift des Familienvertrages die Erbfolge eröffnen, ansonsten ist der Vertrag null und nichtig.
Das Zivilgesetzbuch regelt im vorliegenden Zusammenhang auch die Verpflichtung des Begünstigten, mit eigenen Mitteln die Pflichtteilsberechtigten mit einer Ausgleichsleistung abzufinden, der dem Wert ihrer Pflichtanteile entspricht. In der Regel wird diese Ausgleichsleistung mittels eines Geldbetrages vorgenommen; im Einvernehmen der Vertragspartner kann sie aber auch in natura erfolgen, und auf die Auszahlung kann verzichtet werden.
Die Übertragung des Betriebes und der Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften mittels Familienvertrag ist unmittelbar und endgültig und unterliegt weder der Ausgleichsoder Einrechnungspflicht noch der Kürzung.
Aus steuerlicher Sicht sind für den Familienvertrag verschiedene Begünstigungen für die Schenkungsgebühren vorgesehen, und zwar wenn der Begünstigte in der notariellen Urkunde erklärt, die betriebliche Tätigkeit für fünf Jahre ab dem Datum der Schenkung weiterzuführen bzw. die Kontrolle über die Gesellschaft ebenfalls für fünf Jahre zu halten. Für diese Fälle ist eine gänzliche Befreiung von den Schenkungsgebühren vorgesehen. Wenn diese Erklärung nicht abgegeben wird, finden die ordentlichen Schenkungsgebühren Anwendung, und zwar im Ausmaß von 4% auf den Schenkungswert, der den Betrag von 1 Mio. Euro übersteigt.
Es handelt sich also um ein Rechtsinstitut, das eine bedachte Vermögensübertragung aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht ermöglicht. //
ALPERIA Ihre Stromkosten steigen?
Alperia bringt ein neues Ökostromangebot speziell für Südtirol auf den Markt: Alperia Eco.
Die Strompreise sind in den vergangenen Monaten weiter stark gestiegen, insbesondere für jene, die noch auf dem geschützten Strommarkt (TU.GG) sind oder ein Stromangebot ohne Fixpreis haben. Um diese Strompreiserhöhungen abzufedern, hat Alperia ein neues Angebot für Südtiroler Haushalte ausgearbeitet, das ökonomisch und ökologisch vorteilhaft ist.
Jetzt Alperia Eco online abschließen, einfach und bequem
WAS IST DAS BESONDERE AM NEUEN STROMANGEBOT ALPERIA ECO?
Mit Alperia Eco gibt es für den Hauptwohnsitz in Südtirol zwei Jahre lang jeweils 125 kWh pro Monat zu einem günstigen, zeitzonenunabhängigen Fixpreis (0,1428 €/kWh), der deutlich unter dem aktuellen Marktpreis für Stromangebote liegt. Der darüber liegende Konsum wird zum Einkaufspreis (PUN) mit einem Aufschlag von 0,00882 €/ kWh verrechnet. Auch dieser Preis liegt unter den Marktpreisen in Südtirol und des geschützten Strommarkts. Damit profitiert jeder Kunde, der sich für Alperia Eco entscheidet, von einer Ersparnis, und wer weniger verbraucht wird im Verhältnis stärker belohnt. Das ist sozial gerecht und regt zu einem bewussten Umgang mit Energie an. Zeitgleich werden aber auch der Mittelstand, sowie Familien mit einem höheren Konsum entlastet. Das Angebot ist nur mit elektronischer Rechnung und mit Zahlung über Bankeinzug (SDD) verfügbar. Das spart Papier und Verwaltungsaufwand und verringert durch den Transport verursachte CO₂-Emissionen. Mit diesem Rundum-Sorglos-Paket muss der Kunde sich zudem nicht mehr um die Zah- Ein bewusster Umgang mit Energie ist wichtiger lung kümmern denn je und kann jederzeit über das Kundeportal all seine Daten einsehen und bequem verwalten. Mit Alperia Eco erhalten alle Kunden zertifizierte grüne Energie mit Ursprungsgarantie aus 100 % Südtiroler Wasserkraft, garantiert CO2-neutral und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
JETZT WECHSELN UND GELD SPAREN
Es gibt immer noch zahlreiche Haushalte, die von den aktuellen Strompreiserhöhungen betroffen sind. Vor allem jene Südtiroler, die sich im Herbst 2021 nicht für das Fixpreisangebot Alperia Smile mit blockiertem Energiepreis von vor den Strompreiserhöhungen entschieden haben, haben jetzt eine neue Möglichkeit zu Alperia Eco zu wechseln und so die eigenen Stromkosten zu senken. Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh liegt die Ersparnis mit Alperia Eco gegenüber dem geschützten Strommarkt bei rund 300 Euro, das sind 40 % weniger. Bei einem Verbrauch von 2.700 kWh jährlich, was dem Durchschnittsverbrauch einer Südtiroler Familie entspricht, werden rund 340 Euro im Jahr eingespart, das sind 30 % Ersparnis gegenüber dem geschützten Strommarkt.
SO VIEL KANN ICH MIT ALPERIA ECO SPAREN
Mit der folgenden Vergleichstabelle wird der finanzielle Vorteil für Endkunden gegenüber dem staatlichen Referenzpreis am geschützten Strommarkt erhoben:
Jahresverbrauch Alperia Eco Geschützter Markt Ersparnis
Single-Haushalt 1500 kWh (3 kW Anschluss) 400,03 € 704,03 € -304,00 €
Zwei-Personen-Haushalt 2200 kWh (3kW Anschluss) 643,92 € 971,06 € -327,14 €
Familie 3500 kWh (4,5 kW Anschluss) 1.127,29 € 1.497,40 € -370,11 €
Daten erhoben zum 07.06.2022
Der Abschluss von Alperia Eco erfolgt einfach online über die Internetseite www.alperia.eu/eco. Dazu muss der Kunde nur die Nummer seines Stromzählers, seine Adresse, E-Mail, Telefonnummer und IBAN eingeben. Am besten man hält die letzte Stromrechnung bereit, auf welcher alle Daten zu finden sind. Anschließend wird das Angebot mit nur einem Klick unterschrieben. Für Alperia Eco gilt außerdem keine Mindestvertragslaufzeit und ist jederzeit kündbar ohne Ausstiegsbarrieren, wie beispielsweise Rückzahlungen von Boni oder Ähnlichem. // PR-Info
Alle Details zum Angebot gibt es unter www.alperia.eu/eco