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Besinnliche Adventszeit in Percha: Die Vereine als Fixanker

BESINNLICHE ADVENTSZEIT Die Vereine als Fixanker

Nicht nur strahlende Lichterketten, die zwar im heurigen Jahr „Energiespar-bedingt“ in geringerer Anzahl durch das nächtliche Dunkel leuchteten, sondern vor allem die unter Mitwirken aller gestalteten Adventfeiern in der Kirche und das gemütliche und frohe gemeinschaftliche Beisammensein, gaben den Ton an für eine frohe und besinnliche Adventszeit. So hat bereits in der Voradventszeit der Seniorenclub Percha alle Seniorinnen und Senioren zu einer gemeinsamen Geburtstagsfeier eingeladen. Die Präsidentin des Seniorenclubs Hildegard Passler freute sich, eine große Anzahl von Seniorinnen und Senioren willkommen zu heißen. In ihrer Begrüßungsansprache gratulierte sie allen Anwesenden zu ihren Geburtstagen, die einmal im Jahr gemeinsam gefeiert werden. In selbst verfassten Versen wies Frau Maria Durnwalder mit ermunternden, frohen aber auch gut durchdachten und besinnlichen Worten auf den Geburtstag hin, der für alle Menschen, besonders aber für die Seniorinnen und Senioren eine besondere Bedeutung hat. Dabei gelte es vor allem dankbar auf die vergangenen Jahre zurückzublicken. Toni Willeit begleitete mit treffenden Musikstücken aus der Ziehharmonika die zahlreich erschienenen Anwesenden durch den Nachmittag und sorgte für frohe Stimmung. Auf den bereits schon adventlich geschmückten Tischen wurden Kaffee und Kuchen verabreicht und alle freuten sich in dieser einerseits geselligen aber andererseits auch besinnlichen Runde. In der dritten Adventswoche gestalteten die Mitglieder des Seniorenclubs gemeinsam mit Pfarrer Rüdiger in der Kirche ein Rorate, in dem in vorgetragenen Texten und Gebeten so richtig die Besinnung und der Inhalt der Adventszeit zum Ausdruck gebracht wurden. Anschließend versammelten sich alle Rorate-Besu-

Die nette Geburtstagsfeier des Seniorenclubs im Vereinshaus von Percha. Seniorenclub cher zum gemeinsamen Frühstück, einer Art Agape, im angrenzenden Pfarrsaal, eine Geste, die auch Pfarrer Rüdiger in seiner Ansprache besonders zu würdigen wusste. Auf adventlich treffend geschmückten Tischen bei angebotenen Kaffee, Tee und Kuchen konnten da alle Anwesenden die adventliche Stimmung und die vorweihnachtliche Zeit mit Dankbarkeit und Freude genießen.

SCHÜLER UND FAMILIEN

Aber auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule ließen die Adventszeit nicht ohne ihr Mittun vorübergehen. Unter der Leitung ihrer Lehrpersonen und in Zusammenarbeit mit Pfarrer Rüdiger gestalteten sie ein gemeinsames Rorate in der voll ausgefüllten Kirche. Alle waren begeistert dabei, brachten ihre Gedanken und Anliegen mit frohen und besinnlichen Gesten und Gebeten zum Ausdruck, wodurch wieder die Adventszeit in den Mittelpunkt des täglichen Geschehens gestellt wurde. Wieder war es das anschließend gemeinsame Frühstück (Agape) in der Schule, das gemeinschaftsbildend für alle Schülerinnen und Schüler zu einem freudigen Erlebnis in der Adventszeit wurde.

Maria Guggenberger verliest einen selbst verfassten Text. Fotosammlung Seniorenclub

Beeindruckend war auch die Nikolausfeier am 6. Dezember, die vom Familienverband für die Kinder und Familien veranstaltet wurde. Dazu versammelte sich eine große Anzahl von Kindern bei Einbruch der Dunkelheit auf dem Kirchplatz, wo in Zusammenarbeit mit Paul Niederwolfsgruber und Schülergruppen zum Tag entsprechende Texte über den hl. Nikolaus verlesen und dazu treffende und frohe Kinderlieder und Gebete vorgetragen wurden. Alle Kinder wa-

Aus der „Schüler-Rorate-Feier“ in der Pfarrkirche von Percha. Eine alte Tradition wurde mit neuem Leben gefüllt. Theresia Mairhofer

ren mit Freude und Begeisterung dabei und freuten sich natürlich ganz besonders, vom Nikolaus ein Geschenk zu bekommen.

DAS ADVENTSINGEN

Einen Höhepunkt in der Adventszeit bildete wohl das Adventssingen am „Gaudete Sonntag“ am 11. Dezember, das in gemeinsamer Zusammenarbeit des Pfarrchores, des Männerchores und des Männerquartetts sowie einer Bläsergruppe der Musikapelle veranstaltet wurde. Zwischen den mit Bedacht und treffend ausgewählten Musik-und Liederstücken, die vortrefflich in diese Adventszeit passten, brachte Frau Maria Guggenberger besinnliche und zum Nachdenken anregende Texte, die auch diese Advent- bzw. bevorstehende Weihnachtszeit zum Inhalt hatten. Alles in allem, es war ein wundervolles und besinnliches Adventssingen, das von allen Besuchern in der ausgefüllten Kirche mit großer Freude und Begeisterung angenommen wurde, was auch durch einen kräftigen und langen Applaus zum Ausdruck kam. Aber nicht nur Singen, Musizieren, frohes und geselliges Beisammensein in adventlicher Stimmung waren liebe Begleiter in dieser heurigen Adventszeit sondern auch eine religiös-kirchliche Feier regte zum Nachdenken und Besinnen an. Dazu hielt Wortgottesdienstleiter Paul Niederwolfsgruber eine Bußandacht, in welcher er auch zum Nachdenken in dieser oft von Hast und Unruhe gekennzeichneten Zeit sowie zum eigenen Hinterfragen im Glaubensleben anregte.

DIE KINDERWEIHNACHT

Einen durchaus würdigen und inhaltsreichen Abschluss dieser besinnlichen und frohen Adventszeit und gleichzeitig einen Einstieg in die fröhliche Weihnachtszeit bildete wohl die Feier der Kinderweihnacht und die feierliche Christmette am Heiligen Abend. Bei Einbruch der Dunkelheit versammelte sich eine nicht überschaubare Zahl von Kindern jeden Alters vor dem Kulturhaus auf dem Kirchplatz, wo eine tief durchdach-

Beim Adventssingen. Kirchenchor Percha

te und kindheitsgemäße Kinderweihnacht unter freiem Himmel in Zusammenarbeit mit dem Familienverband, den Lehrpersonen und der Wortgottesdienst-Leiterin Maria Guggenberger gefeiert wurde. Schon allein die brennenden Fackeln und die >>

Aus nah und fern strömten die Menschen herbei um die besinnlichen Advents- und Weihnachtsfeiern gemeinsam zu begehen. Jopa

Die Weihnachtskrippe in der Kirche. Jopa Voll besetztes Gotteshaus bei der Feier der Christmette. Jopa

hell erleuchtete Weihnachtskrippe auf dem Kirchplatz sorgten für eine sehr angenehme frohe und beeindruckende Stimmung. Passende Lieder wurden gesungen, besinnliche Texte wurden verlesen, das Weihnachtsevangelium, die frohe Botschaft der Geburt Christi, wurde durch ein gelungenes und anschauliches Hirtenspiel vorgetragen. Einführende und besinnliche Worte und tiefe Gedanken zur Weihnachtszeit verbunden mit frommen Gebeten, vor getragen durch Frau Guggenberger regten zum Nachdenken an, wodurch der Inhalt und die Bedeutung des Weihnachtsfestes in echter Form vermittelt wurden. Anschließend konnten allen Mitwirkenden und Anwesenden das „Betlehems-Friedenslicht“ weiter gegeben werden, das sie an der von Bethlehem hier her gebrachten Laterne entzünden und mit Freude mit nach Hause bringen konnten. Um 22 Uhr wurde in der Kirche die Christmette zelebriert von Pater Sen und mitgestaltet vom Männerchor gefeiert. Mit dem alten und immer noch neu gebliebenen Lied „Stille Nacht“ wurde in der Dunkelheit der Kirche und vor leuchtender Weihnachtskrippe am Altar diese Feier eröffnet. Mit den Liedern aus der „Kärnter-Messe“, dem Verlesen der Weihnachtsevangeliums, den inhaltsreichen Texten und den Gebeten und den vorgetragenen Gedanken zur Geburt Christi konnte eine richtig tiefgehende Weihnachtsstimmung vermittelt werden. Anschließend an die Christmette erfreute eine Bläsergruppe der Musikkapelle alle Gläubigen durch einige besinnliche Weihnachtslieder, was vor der leuchtenden Weihnachtskrippe am Kirchplatz eine zu Herzen gehende Stimmung verließ.

So konnte diese heurige Adventszeit in Percha große Freude vermitteln, die einerseits durch adventlich abgestimmte Veranstaltungen, durch frohes, gemütliches und gemeinschaftsförderndes Beisammensein und andererseits durch kirchliche-religiöse Feiern zum Ausdruck gebracht wurde.

// Johann Passler

EHETRENNUNG mit vermögensrechtlichen Konsequenzen

§RA Dr. Stefanie Schuster Schramm-Tschurtschenthaler Mall-Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it

Treten im Laufe des Ehelebens Umstände ein, die ein Zusammenleben unerträglich machen oder für die Erziehung der Kinder schwer nachteilig sind, haben die Ehepartner die Möglichkeit, die Trennung zu verlangen, was einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen kann. Vor Gericht besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erklärung der Anlastung der Trennung zu stellen. Konkret bedeutet dies, dass der Richter überprüft, ob und gegebenenfalls welchem Ehegatten, in Anbetracht seines mit den ehelichen Pflichten in Widerspruch stehenden Verhaltens, die Trennung anzulasten ist. Gemäß Art. 143 des italienischen Zivilgesetzbuches erwerben Ehemann und Ehefrau mit der Eheschließung die gleichen Rechte und Pflichten, darunter die gegenseitige Pflicht zur Treue, zum geistigen und materiellen Beistand, zur Mitarbeit im Interesse der Familie und zum Zusammenleben. Die Verletzung auch nur einer dieser Pflichten kann die Anlastung der Trennung mit sich bringen, mit folgenden vermögensrechtlichen Konsequenzen. Zum einen geht jeglicher Anspruch auf die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages verloren (ausgenommen, wenn eine Notlage vorliegt; in diesem Fall muss das zum Leben notwendige Minimum geleistet werden). Zum anderen erlöschen sämtliche Erbansprüche auf den Nachlass des anderen Ehegatten (ausgenommen, wenn das zum Leben Notwendige, wie im vorhergehenden Absatz beschrieben, bereits geleistet wurde; in diesem Fall besteht ein Anrecht auf eine lebenslange Rente, bemessen am Erbschaftsvermögen, an der Eigenschaft und der Zahl der Erben und der Höhe der bereits bezogenen Zahlung). In jedem Fall hat der für die Trennung schuldig befundene Ehepartner sämtliche Prozessspesen zu zahlen. Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bleibt hingegen unabhängig von der Anlastung der Trennung bestehen. Nachstehend einige Beispiele aus der Praxis: - mit Urteil Nr. 1019/2022 hat das Oberlandesgericht Mailand einer

Ehefrau die Trennung angelastet, welche intime Fotos mit einem anderen Mann im Internet veröffentlicht hat; die neue Beziehung war - so das Gericht - Grund für die Ehekrise und somit auch für das anschließend vom Ehemann eingeleitete Trennungsverfahren; - mit Urteil Nr. 31351/2022 hat das Kassationsgericht bestätigt, dass die Anlastung der Trennung immer zu erfolgen hat, wenn ein Ehepartner gegenüber dem anderen physische oder psychische Gewalt anwendet / angewendet hat; zahlreiche erstinstanzliche Entscheidungen erachten bereits einen einzigen Gewaltakt als ausreichend; - mit Urteil Nr. 2369/2022 hat das Oberlandesgericht Venedig festgehalten, dass der freiwillige Auszug aus der Familienwohnung die Anlastung der Trennung bedeuten kann, wenn nicht bewiesen wird, dass der in der Wohnung verbleibende Partner den Auszug verschuldet hat. //

STEUERABSETZBETRAG von 50% für den Ankauf von neuen Wohnungen und Garagen

€Dr. Veronika Baldauf Steuerberaterin Knollseisen & Partners www.knollseisen.com

Das Haushaltsgesetz 2023 (Gesetz 197/2022), welches am 29.12.2022 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurde, sieht für Privatpersonen eine interessante Steuerbegünstigung für den Ankauf von energieeffizienten Wohnungen vor.

Dieselbe Begünstigung war auch bereits für das Jahr 2016 anwendbar. Der Steuerbonus beträgt 50 Prozent der auf den Erwerb anfallenden MwSt., dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erstwohnung (MwSt.-Satz von 4%), eine Zweitwohnung (MwSt.Satz von 10%) oder eine Luxuswohnung (MwSt.-Satz von 22%) handelt. Es muss jedoch verpflichtend eine neue Wohnung der Energieklassen A oder B sein, die man direkt vom Bauunternehmen erwerben muss. Gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen muss die Wohnung im Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 2023 angekauft werden. Das bedeutet im Konkreten, dass im Falle einer Anzahlung im Jahr 2022 dieser Betrag von der Begünstigung abzuziehen ist, es gilt das Kassaprinzip. Der Bonus ist in der eigenen Steuererklärung auf 10 Jahre aufzuteilen. Bei der Begünstigung handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag, welcher die Nettosteuer vermindert. Daher ist es von grundlegender Wichtigkeit vorher die eigene Steuerposition zu überprüfen und abzuklären, ob ausreichend geschuldete Steuern vorhanden sind, um den Abzug vornehmen zu können.

Beträgt der Kaufpreis einer Immobilie beispielsweise 350.000 Euro mit einem MwSt.-Satz von 10% (da Zweitwohnung), beträgt die Steuerersparnis ((350.000*10%) *50%) = 17.500 Euro, aufgeteilt auf 10 Jahre ergibt dies eine jährliche Ersparnis von 1.750 Euro. Der Steuerabsetzbetrag für die auf den Erwerb anfallende MwSt. kann zusätzlich zu den bereits bestehenden Steuerabsetzbeträgen für den Ankauf von wiedergewonnen Wohnungen sowie für den Ankauf von Garagen als Zubehör zu einer Wohneinheit genutzt werden. Bei Ankauf einer vom Bauträger wiedergewonnen Wohnung kann ein Absetzbetrag von 25% der Anschaffungskosten mit einer Obergrenze von 48.000 Euro genutzt werden.

Für den Ankauf von Garagen von Bauträgern kann zudem noch ein Absetzbetrag von 50% der entsprechenden Baukosten in Anspruch genommen werden. Sowohl im Kaufvorvertrag als auch im Kaufvertrag muss dabei festgehalten werden, dass die Garage Zubehör zur Wohnung bildet. Zu beachten ist zudem, dass nur die Kosten für den Bau der Garage begünstigt sind (ohne Grundanteil und ohne Gewinnanteil). Auch für diese Steuerbegünstigung gilt, dass der Verkäufer eine Baufirma sein muss und es sich um eine neue Garage handeln muss. Die Baukosten sind von der Baufirma mittels Eigenerklärung zu bestätigen.

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