11 minute read

Ahrntal: Der Tourismus als Motor

Next Article
Veranstaltungen

Veranstaltungen

Nach zweijähriger coronabedingter Pause war es wieder soweit und der Tourismusverein Ahrntal durfte zu einer ordentlichen Vollversammlung in Präsenz einladen. Der Einladung waren zahlreiche Touristikerinnen und Touristiker des Tales gefolgt. Man wollte wieder dort anknüpfen, wo zwei Jahre vorher ein abrupter Schnitt erfolgte. Präsident Michael Zimmerhofer begrüßte die Anwesenden und erzählte in einem lockeren Referat über Vergangenes, Aktuelles und Zukünftiges.

Im Rückblick informierte Präsident Zimmerhofer über Initiativen, Kurse und Arbeiten die der Tourismusverein angeboten bzw. ausgeführt hat. Zum Beispiel das Graukäsefest, Skulpturenwettbewerbe im Sommer und Winter, die Wahl zum coolsten Hüttenwirt oder Hüttenwirtin, die aufwendige Instandhaltung der Wanderwege besonders nach den dramatischen Unwetterschäden, die Loipenpräparierung mit neuem Gerät sowie die verschiedenen Kursangebote und Betriebsberatungen für die Mitglieder. Dem Klimastollen in Prettau wird wieder mehr Bedeutung gegeben, diese Struktur kann als Alleinstellungsmerkmal gut vermarktet werden. Das Angebot für die Besucher/innen wird ausgebaut zudem wird ein Arzt ganzjährig teils telefonisch, teils vor Ort medizinische Beratung anbieten.

DIE DIGITALE MAPPE

Besonderes Augenmerk wird auf die neue digitale Mappe der Destination Ahrntal gelegt. Jeder Gast bekommt bei seiner Ankunft eine Karte mit QR-Code, die alle Hinweise über die Unterkunft aber auch über alle Angebote sportlicher, kulinarischer oder kultureller Natur enthält. Mit diesem Code können nicht nur Informationen abgefragt werden, sondern auch Veranstaltungen und Dienstleis-

Präsident Michael Zimmerhofer, Gottfried Strauß und Bürgermeister Helmut Klammer. TV Ahrntal

tungen direkt gebucht und bezahlt werden. Ein ausgeklügelter technischer Fortschritt für Gast und Gastgeber. Der angedachte Zusammenschluss mit dem Tourismusverein von Sand in Taufers wurde vom Präsidenten ebenfalls angesprochen, notwendig um sich im Haifischbecken der internationalen Tourismuswerbung besser und stärker positionieren zu können.

DAS MARKETING VERSTÄRKEN

Thomas Planck von der IDM referierte über die Arbeit seiner Gesellschaft und den Nutzen daraus für den Tourismus. „Noch kennt Südtirol nicht jeder!“ so seine Aussage. Dies soll sich ändern, dafür muss jedoch gearbeitet werden, dies verlangt nach professioneller Leistung der Gastgeber/innen. In puncto Nachhaltigkeit – dem Schlagwort unserer

Gruppenbild mit Dame. Sie alle wurden für ihre langjährige und tatkräftige Mitarbeit im Tourismusverein Ahrntal ausgezeichnet. TV Ahrntal

Zeit – hat Südtirol ein gutes Image, erklärte Planck, dies soll mit gemeinsamer Anstrengung ausgebaut werden. „Es muss von allem nicht immer mehr werden, es muss besser werden!“ so Planck. Ein guter Leitsatz, denn die IDM wird vor allem die buchungsschwachen Jahreszeiten den Frühling und den Herbst, international verstärkt bewerben. 85 Prozent der Gäste kommen aus Deutschland und Italien, darum ist es von großer Bedeutung neue Märkte außerhalb dieser Länder zu erschließen. Anschließend an das Referat von Thomas Planck präzisierte Zimmerhofer, die Arbeit der IDM und die Aktionen des TV-Ahrntal, die zur Verlängerung der Saisonen lanciert werden, müssen in den eigenen Betrieben weitergeführt werden. Der Gast soll die Informationen schon vor der Buchung abrufen können. Eigene Produkte sollen hervorgehoben werden, die Vorteile des Ahrntales müssen evident gezeigt werden. Deshalb sind eine ausgereifte Digitalisierung der Betriebe, eine gut gemachte Homepage und ein funktionierendes Buchungssystem erforderlich.

STRUKTURSCHWACHE GEBIETE EINBINDEN

Dass die strukturschwachen Dörfer im Ahrntal in der Tourismuswerbung nicht vergessen werden dürfen, darauf wies der Bürgermeister von Prettau Robert Steger hin, denn auch seine Gemeinde gehört dazu. >>

RaiffeisenFlash Das neue Sparkonto

Werbeanzeige

Willkommen in der digitalen Welt – mein liebes treues Sparbuch!

Über sehr viele Jahre hat sich das Sparbuch als wertvolle Ergänzung zum Kontokorrent bewährt und so manch einem von uns, gerade in schwierigen Zeiten, aus der Patsche geholfen. “Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, war und ist immer noch eine der goldenen Regeln für das eigene Finanzleben. Was sich inzwischen aber verändert hat, sind die Anforderung an das Produkt Sparbuch selbst. In der heutigen Welt der digitalen Möglichkeiten, gilt es auch für Bewährtes neue Lösungen zu finden. Und so entwickelt sich das herkömmliche Sparbuch in das modernere neue Sparkonto!

DIE VORTEILE

Das Sparkonto kann bequem als Unterkonto oder als Polster zum Ansparen von kleineren Beträgen verwendet werden. Und zwar rund um die Uhr und ganz unabhängig von den Servicezeiten vor Ort. Über das Raiffeisen Online Banking besteht außerdem jederzeit und überall die Möglichkeit für Umbuchungen zwischen Sparkonto und Kontokorrent. Einlagen und Behebungen können über eigene Geldautomaten getätigt werden – und zwar mit der bestehenden Bankkarte. Verloren, verlegt, gestohlen oder schlicht vergessen, das alles gibt es nicht mehr beim Sparkonto.

GUT ZU WISSEN

Es gibt 3 verschiedene Arten von Sparkonten: - Das Raiffeisen Sparkonto - Das Sparkonto 18-25 Jahren - Das Mitglieder Sparkonto Die neuen Sparkonten haben, wie bisher auch das Sparbuch, keine Jahresgebühr und die Umbuchungen über Online Banking oder Ein- und Auszahlungen an den eigenen Geldautomaten sind ebenfalls kostenlos. Worauf also noch warten? Geben Sie Ihrem Sparbuch das verdiente Restyling und freuen Sie sich über neue Möglichkeiten, zukünftig noch flexibler und smarter, Geld zur Seite zu legen. Das Ziel bleibt gleich, der Weg dorthin verändert sich. Thomas Treyer

Koordinator

Serviceexperten raiffeisen-bruneck.com

Und ein besorgniserregender Faktor sei der demographische Wandel, denn im Jahr 2035 werden 15 Prozent weniger Erwerbstätige sein. Dies wird sich auf die ohnehin schon schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt auswirken, denn Mitarbeiter/innen zu finden ist jetzt schon in allen Sparten eine Herausforderung. Der Präsident der Klausberg AG Herbert Steger und der Geschäftsführer der Speikboden AG Martin Unterweger hoben die gute Zusammenarbeit beider Betriebe in der vor fünf Jahren gegründeten Skiworld Ahrntal hervor. Obwohl heuer im Vergleich zum Jahr 2019 etwa 35 Prozent weniger Umsatz generiert wurden, ist die Hoffnung auf bessere Zeiten gegeben. Neue Investitionen werden in beiden Skigebieten angedacht, sind teilweise schon kurz vor der Realisierung und sollen dem Tourismus weitere Impulse geben. Optimistische Signale also in Richtung Zukunft!

STREITTHEMA RADWEG

Wortmeldungen aus dem Publikum bezogen sich auf die leidliche Frage der Realisierung des Radweges. Hier steht noch viel Arbeit bevor, denn das größte Problem nämlich die Grundverfügbarkeit ist immer noch nicht gelöst. Auch die drohende Schließung des Schwimmbades in Sand in Taufers (dies würde sich auch für die Ahrntaler Bevölkerung nachteilig auswirken) sowie die fehlenden Haltebuchten für Busse und die daraus resultierende Behinderung des Verkehrsflusses wurden angesprochen. Dieser Ball geht an die Gemeinde- und Landespolitik, es müssen Lösungen gesucht werden, schließlich kommen die nicht nur den Gästen zugute, sondern auch die einheimischen Bürger/ innen würden davon profitieren. Die Neuwahlen für den Vorstand brachten viele neue junge Gesichter hervor, die nächste Generation ist in den Startlöchern und darf ihr Können zeigen. Im Rahmen der Versammlung wurden auch Ehrungen ausgesprochen, für langjährige verdienstvolle Mitarbeit im Vorstand und in den Büros. Besonderen Applaus erhielt Gottfried Strauß für seine 40-jährige Tätigkeit als Geschäftsführer. // mg

DIREKTOR GOTTFRIED STRAUSS ERINNERT SICH

Im Laufe von 40 Jahren hat sich auch im Tourismus viel verändert. Geschäftsführer Gottfried Strauß hat diese Zeit aus erster Hand erlebt und fasst bringt sie im Gespräch mit der PZ auf den Punkt.

PZ: Wie waren die Anfänge?

Gottfried Strauß: Als ich angefangen habe, hieß es noch Verkehrsverein Luttach, St.Johann und Weißenbach, es war eigentlich ein Ein-Mann-Betrieb und mit der heutigen Zeit nicht mehr zu vergleichen. Die freien Zimmer wurden im Schaufenster auf einer Steckliste angeführt, die Buchungen musste ich per Hand in ein Register eingetragen. Schwierig wurde es dann, wenn Gäste spätabends ohne gebuchte Unterkunft vor dem Tourismusbüro standen und ich für sie Zimmer suchen sollte. Dass ich des Nachts zu Fuß oder auf dem Rad zu den Betrieben hin bin, war keine Seltenheit. Nicht jede Herberge verfügte damals über einen Telefonanschluss… Aber immerhin, nur in Ausnahmefällen musste jemand auf der Couch im Büro untergebracht werden (lacht)! Nicht umsonst wurden meine damalige Mitarbeiterin Monika Nothdurfter und ich von einer deutschen Zeitung unter

Gottfried Strauß als junger Mitarbeiter im damaligen Verkehrsverein. TV Ahrntal

vielen getesteten Tourismusvereinen mit einer Auszeichnung bedacht. Darauf bin ich heute noch stolz!

Wie wurde die neue Struktur umgesetzt?

Im Jahr 1999 bezogen wir unser neues Gebäude in Luttach, 2006 dann erfolgte der Zusammenschluss der Tourismusvereine oberes und unteres Ahrntal. Somit vergrößerte sich auch mein Aufgabenbereich. Durch die Einführung der Ortstaxe stehen wir heute finanziell auf soliden Füßen, eine enorme Erleichterung für unsere Arbeit. Werbung und Marketing kosten, das ist hinreichend bekannt. Ein wichtiger Punkt auf unserer Agenda ist die Umsetzung verschiedener Projekte (Stichwort Rad- und Wanderwege), allerdings wird diese Hier war das erste Tourismusbüro in Luttach untergebracht. TV Ahrntal oft durch eine unübersichtliche rechtliche Lage erschwert. Diese rechtlichen Aspekte spielen eine große Rolle, die enorme Verantwortung in versicherungstechnischen Fragen bei Unfällen oder auch die ausufernde Bürokratie schreckt ab.

Wie kann die rasante Entwicklung im

Ahrntal skizziert werden?

Ich habe gute verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine ausgezeichnete Arbeit machen, dies sieht man in der Entwicklung des Tourismustales Ahrntal. Wenn man sich die Nächtigungszahlen im Vergleich anschaut, hat das Ahrntal eine rasante Entwicklung durchgemacht: 1982 urlaubten im Ahrntal 531.000 Gäste, 2019 kamen wir auf 959.000 Nächtigungen. Es ist auffallend, dass das Ahrntal viele Stammgäste besuchen, dies zeigt von einer starken Bindung an unsere Urlaubsdestination. Die Gäste honorieren den überdurchschnittlich hohen Standard unserer Betriebe, fühlen sich in der schönen Umgebung wohl. Dass es so bleibt, liegt auch in der Verantwortung unseres Tourismusvereins und daran müssen wir kontinuierlich weiterarbeiten.

§RA Dr. Stefanie Schuster Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it

GÜTERGEMEINSCHAFT AUSSCHLUSS VON BESTIMMTEN GÜTERN MÖGLICH?

Lukas Rier, MSc Anwärter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Baumgartner.Partner GmbH, Bruneck

Die Ehepartner haben sowohl zum Zeitpunkt der Eheschließung als auch nachträglich die Möglichkeit, ihren Ehegüterstand frei zu wählen. Mangels entsprechender Wahl kommt automatisch der gesetzliche Güterstand der Gütergemeinschaft zur Anwendung. Dieser bedingt, dass die nach der Eheschließung erworbenen Güter - mit einzelnen Ausnahmen - in das Eigentum beiden Ehegatten fallen.

Gemäß Art. 179 ZGB bilden die persönlichen Güter nicht Gegenstand der Gütergemeinschaft. Konkret sind das jene, die einer der Ehepartner vor Eheschließung erworben hat, die derselbe nach Eheschließung durch Schenkung oder Erbschaft erhält, für den engsten persönlichen Gebrauch oder für die Berufsausübung verwendet sowie jene, die derselbe als Schadenersatz erhält oder aus dem Erlös der Veräußerung der genannten Sachen oder durch deren Tausch erwirbt.

Es stellt sich die Frage, ob die Eheleute die Möglichkeit haben, einzelne Güter einvernehmlich und zudem auch in anderen, als von Art. 179 ZGB vorgesehenen Fällen, von der Gütergemeinschaft auszuschließen.

Das Kassationsgericht hat sich vor Kurzem mit einem derartigen Fall beschäftigt: ein Ehepaar war im Güterstand der Gütergemeinschaft verehelicht; nach Eheschließung kaufte der Ehegatte eine Immobilie an; im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass die Bezahlung des Kaufpreises ausschließlich mit finanziellen Mitteln des Ehegatten erfolgt, weswegen die Liegenschaft ein persönliches Gut desselben darstellt und nicht in die Gütergemeinschaft fällt; die Ehegattin unterzeichnete den Kaufvertrag mit, unter Bestätigung besagter Erklärung; nach einigen Jahren beantragte die Ehegattin vor Gericht, dass die Liegenschaft auch auf ihren Namen eingetragen werden möge, da es sich um kein persönliches Gut des Ehegatten, wie von Art. 179 ZGB vorgesehen, handelt.

Die Höchstrichter kamen zum Ergebnis (Urteil Nr. 40423/2021), dass es den Eheleuten nicht gestattet ist, ein Gut (im beschriebenen Fall die Liegenschaft) einvernehmlich von der Gütergemeinschaft auszuschließen, insbesondere dann nicht, wenn die von Art. 179 ZGB vorgesehenen Voraussetzungen fehlen. Damit der Ausschluss wirksam ist, muss es sich, und dies gilt es im Streitfall auch zu beweisen, um ein persönliches Gut nach Art. 179 ZGB handeln (im geschilderten Fall hätte der Ehegatte folglich nicht nur erklären dürfen, dass der Ankauf der Liegenschaft mit eigenen finanziellen Mitteln erfolgt; derselbe hätte auch ausführen müssen, dass die für den Ankauf der Liegenschaft verwendeten Mittel aus dem Erlös der Veräußerung oder dem Tausch anderer persönlicher Sachen stammen). Zusätzlich, so das Kassationsgericht, muss die Erklärung im Kaufvertrag auch vom anderen (nicht kaufenden) Ehegatten bestätigt werden. //

DIE REFORM DES DRITTEN SEKTORS €

Der 23. November 2021 war der Startschuss für das Einheitliche Nationale Register des Dritten Sektors, kurz RUNTS. Seit diesem Tag werden alle im Verzeichnis für Ehrenamtlich tätige Organisationen (EO) und im Verzeichnis für Organisationen zur Förderung des Gemeinwesen (VFG) eingetragene Körperschaften in das RUNTS übertragen, welche die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben. Die steuerlichen Neuerungen treten aber erst in Kraft, sobald die Reform von der EU-Kommission genehmigt wird. Die Frist zur Anpassung der Satzungen an die geforderten Richtlinien wurde nochmals auf den 31.05.2022 verlängert. Wer kann sich im RUNTS registrieren? Damit eine Körperschaft sich im RUNTS registrieren lassen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein: Zum einen muss die Satzung an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden, zum anderen muss die ausgeübte Tätigkeit von allgemeinem Interesse sein (das Gesetz listet insgesamt 26 mögliche Tätigkeiten auf, die ein Verein ausüben kann). Zudem besteht die Möglichkeit, auch sekundäre Tätigkeiten auszuüben, deren Einnahmen aber weniger als 30% der Gesamteinnahmen oder weniger als 66% der gesamten Ausgaben betragen müssen. Bei Überschreitung dieser Limits droht die Streichung aus dem RUNTS. Zur Verwaltung der Dokumente müssen sich die im RUNTS eingetragenen Organisationen mit einem SPID, einer PEC-Mail-Adresse sowie mit einer digitalen Unterschrift ausstatten. Welche steuerlichen Vorteile hat die Eintragung in das Register? Die Eintragung in das RUNTS ist freiwillig, aber mit einer Reihe von Vorteilen verbunden: • Vorteilhaftes Pauschalsystem und Befreiung der MwSt. (bei Einnahmen < 130.000,00 €); • teilweise Absetzbarkeit von Spenden an die Vereine im RUNTS; • Möglichkeit der Ausübung von gewerblichen Nebentätigkeiten; • Zugang zu den 5 Promille der Steuererklärungen; • Zugang zu staatlichen Fonds, die für EO und VFG bereitgestellt wurden; • Befreiung von indirekten Steuern. Wie werden die Einnahmen besteuert? Für die Besteuerung der Einnahmen gilt es, die Tätigkeiten bzw. Einnahmen zunächst klar nach gewerblich und nicht gewerblich zu trennen, da nur die gewerblichen Einnahmen steuerpflichtig sind. Eine Tätigkeit gilt als nicht gewerblich, wenn sie unentgeltlich durchgeführt wird, oder wenn dessen Einnahmen die Kosten nicht übersteigen. Das zu besteuernde Einkommen der nicht gewerblichen Vereine wird mit vorteilhaften pauschalen Rentabilitätskoeffizienten auf die gewerblichen Einnahmen ermittelt: 1% für EO und 3% für VFG. Für die anderen Körperschaften im Dritten Sektor liegen die Koeffizienten, je nach Höhe der Einnahmen, zwischen 5% und 17%. Organisationen, die sich nicht in den Dritten Sektor eintragen lassen, werden aus den jeweiligen Verzeichnissen gestrichen und verlieren die Vorteile, die sie in den verschiedenen Sektionen genossen haben. //

This article is from: