Nr. 297
Mai 2015
Genossenschaften gehen die Herausforderungen aktiv an
In den Grußworten und Referaten am 69. OÖ. Landesgenossenschaftstag kam zum Ausdruck, dass die Genossenschaften mit ihrem Geschäftsmodell und ihren Grundsätzen gute Entwicklungschancen in Richtung Zukunft haben. Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Reisecker hielt aber fest, dass Selbstzufriedenheit für den Bereich der Genossenschaften fehl am Platz wäre. Die Eigentümervertreter und die Geschäftsführer/ -leiter der Genossenschaften haben sich dem anhaltend starken Wettbewerbsdruck für die einzel-
nen Sparten bzw. Gruppen der Genossenschaften zu stellen und aktiv mit den Herausforderungen umzugehen. Es gilt daher, mit allen Anstrengungen sich personell, finanziell, wirtschaftlich und gerade auch im Hinblick auf den Markt fit für die Zukunft aufzustellen. In Summe sind die Genossenschaften gefordert, weiterhin – und zum Teil noch stärker als bisher – Synergien zu heben. Wichtige Voraussetzungen bilden aber auch vertretbare wirtschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Genossenschaftsbrief 297 / Mai 2015
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Share Economy Share Economy wird zunehmend zu einem Wirtschaftszweig, über welchen sich nicht nur Theoretiker auseinandersetzen. Vielmehr finden Sharing-Modelle immer neue Anwendungsmöglichkeiten, manche halten die Sharing Economy für die überlegene Organisationsform wirtschaftVerbandsdirektor licher Transaktionen Dr. Rudolf Binder der Zukunft. Schon seit längerem sind uns Time-Sharing-Lösungen z. B. im Bereich von Ferienwohnungen durchaus nichts Neues mehr, das Bike-Sharing größerer Städte wird vermehrt zum politischen Thema und CarSharing in Verbindung mit Elektroautos scheint ebenfalls auf wachsendes Interesse zu stoßen. Der Slogan „Gemeinsam statt Einsam“ erhält einen neuen Stellenwert und wird ergänzt durch die Themen „Teilen statt Haben“ oder „Nutzen statt Besitzen“. Zusammengefasst werden diese unterschiedlichen Ausprägungen des gleichen Phänomens in den Begriffen „Share Economy“, „Sharing Economy“ oder seit Neuestem auch „Sharity“.
Digitale Umsetzung von Sharing-Modellen Die neuen Sharing-Modelle scheinen auch sehr stark modernen gesellschaftlichen Befindlichkeiten wie Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu entsprechen. Die dazugehörigen Netzwerke und Plattformen entstehen auf digitaler Basis und entwickeln sich oft unerwartet stürmisch. Mit diesen Lösungen gehen auch vermeintlich neue Frei-
INHALT
heiten einher, da die bestehenden Regulatorien der bisherigen Märkte möglicherweise wirklich überholt sind. Es kann aber auch zu Wettbewerbsverzerrungen und Umverteilungswirkungen zu Lasten schwächerer Marktteilnehmer kommen. Denn nicht alle Share-Economy-Modelle gehen von unentgeltlicher Zurverfügungstellung gemeinsamer Marktprodukte aus, wie das etwa bei Booksharing, Kleider- und Schmucksharing, Gardensharing oder bei Verleih- und Verschenkbörsen der Fall ist. Vielmehr ist für die Installation einer Sharing-Plattform häufig durchaus eine unternehmerische Leistung erforderlich, die dann auch Anspruch auf resultierende Organisationsgewinne begründen kann.
Neue Geschäftsfelder für Genossenschaften? Es fällt auf, dass sich neue Sharing-Modelle inzwischen sehr weit von der ursprünglichen Nachbarschaftshilfe, wie sie z. B. noch für Maschinenringe gegolten hat, entfernt haben und bereits einen erheblichen geschäftlichen Umfang auch mit internationalen Tätigkeitsgebieten entwickeln, wie beispielsweise Immobilien- oder Flugbuchungs-Sharing. Es sind aber auch teilweise erstaunliche Parallelen zur genossenschaftlichen Organisationsform feststellbar. Auch im genossenschaftlichen Bereich beschäftigen sich bereits einige Unternehmen damit, diese neuen Geschäftsmodelle in genossenschaftliche Angebote einzubauen. SharingModelle im Zusammenwirken mit wirtschaftlich und rechtlich etablierten Genossenschaften könnten daher neue Geschäftsfelder mit der Stabilität und Sicherheit eines bewährten Systems verbinden und daher eine große Zukunft haben. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 29100
Mitgliedschaft bei Genossenschaften ............... 6
OÖ. Rübenbauerngenossenschaft ................... 8 Informationstag für oö. Molkereigenossenschaften. .............................. 9 Mehrwert durch die Sichtweise der Funktionärinnen........................................ 10 Neu Wirtschaftsprüferin beim Raiffeisenverband OÖ............................ 11 Dir.-Stv. i.R. Dr. Hanns Götzenberger verstorben ....................................................... 11
Bildungsprogramm 2015 durch JKU evaluiert .. 7
Veranstaltungen bis Ende Oktober 2015 ........ 12
Share Economy ................................................ 2 Zukunftsfähigkeit – Bundesland OÖ. und Genossenschaften…. ....................................... 3 Internationale Prüfungsstandards in der Abschlussprüfung. ............................................ 4 Managementplus – Lehrgang............................. 5
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Zukunftsfähigkeit - Bundesland OÖ. und Genossenschaften Der Abt des Stiftes Wilhering, Dr. Reinhold Dessl, stellte in seinem Grußwort beim diesjährigen OÖ. Landesgenossenschaftstag fest, dass die Ursprungsidee der Genossenschaften – ähnlich wie in seinem Orden – immer wieder neu in die Gegenwart zu übersetzen ist.
hielt fest, dass die Raiffeisen-Genossenschaften schon jetzt viel zur Zukunftsfähigkeit des Bundeslandes OÖ. beitragen: • Die Genossenschaften leben eine Kultur der Regionalität. • Die Genossenschaften leben und beleben wichtige Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. • Die Genossenschaften leben vor allem auch das bewährte Prinzip der Nachhaltigkeit vor. Das Bundesland OÖ. will sich bekanntlich im Ranking der Industrieregionen der EU-Staaten Schritt für Schritt in Richtung der vorderen Regionen verbessern. Aus der Sicht des Landes OÖ. geht es dabei um folgende Ansatzpunkte:
Abt Dr. Reinhold Dessl
LH Dr. Josef Pühringer
Dabei dürfen auch zum Teil schmerzliche Änderungen nicht gescheut werden. Als Leitplanken der Arbeit der Genossenschaften sollen aber unverändert die Prinzipien der Christlichen Soziallehre gelten: • Solidarität an Stelle von egoistischer Raffgier, • Subsidiarität an Stelle von zentralistischer Machtlust, • Personalität an Stelle von anonymen Großunternehmen. Für die Verantwortlichen der Genossenschaften besteht vor diesem Hintergrund die Herausforderung, den Spagat zwischen Moral und Ethik auf der einen Seite und Wirtschaft auf der anderen Seite zu schaffen und den Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren.
OÖ. im Ranking der Industrieregionen Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hielt beim OÖ. Landesgenossenschaftstag das Hauptreferat mit dem Titel „Zukunftsland OÖ. – was Raiffeisen beitragen kann“. Landeshauptmann Dr. Pühringer
• Oberösterreich kann letztlich nur so erfolgreich sein, so erfolgreich seine Unternehmen sind, was auch ein wirtschaftsfreundliches Klima und eine entsprechende Wirtschaftspolitik erfordert. • Es wird keine Spitzenregion OÖ. ohne aktiven und vitalen ländlichen Raum geben. Es sind daher starke und gesunde Unternehmen gerade auch im ländlichen Raum unverzichtbar. In Verbindung dazu ist auch die Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden zu sichern. • Für eine Verbesserung im Ranking sind aber auch Zukunftsinnovationen eine absolute Notwendigkeit.
Wichtiger Beitrag der Raiffeisen-Genossenschaften Die oö. Raiffeisen-Genossenschaften haben beim Ziel des Landes OÖ., die Position im Ranking der Industrieregionen deutlich zu verbessern, eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die RaiffeisenGenossenschaften sind nämlich im Bundesland wichtige Arbeitgeber, Investoren und Innovatoren. Genossenschaften sind schließlich – so Friedrich Wilhelm Raiffeisen – immer das, was Menschen mit Einsicht und Weitblick, mit ihrer Tatkraft und mit mutigen Entscheidungen aus ihnen machen.
Dr. Friedrich Binder – DW 29350
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Internationale Prüfungsstandards in der Abschlussprüfung Der Raiffeisenverband OÖ. ist – wie viele seiner Mitgliedsgenossenschaften – in mehreren Bereichen mit stetig steigenden rechtlichen Anforderungen und zunehmender Regulatorik konfrontiert. Nach einer grundlegenden Änderung der Bankprüfung gemäß Verbandsdirektor-Stv. Bankwesengesetz Dr. Norman Eichinger (BWG) bereits für das Geschäftsjahr 2014 ergibt sich auch im Bereich der Abschlussprüfung ab der Prüfung des Geschäftsjahres 2015 eine wesentliche Änderung. Bereits bislang waren bei der Abschlussprüfung neben den gesetzlichen Bestimmungen auch die berufsständischen Anforderungen und Ausrichtungen – insbesondere die Fachgutachten und Richtlinien der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) – zu beachten. Diese geben den Berufsstandard vor, in welcher Art und Weise in Österreich Abschlussprüfungen durchzuführen sind.
Internationale Standards gelten ab Prüfung Geschäftsjahr 2015 Ab der Abschlussprüfung zum Geschäftsjahr 2015 sind neben diesen nationalen Ausrichtungen gemäß neuer Vorgaben nunmehr auch internationale Prüfungsstandards in Form der „International Standards on Auditing“ (ISA) zu beachten. Die ISA werden von der „International Federation of Accountants“ (IFAC), einer Einrichtung mit Sitz in New York, herausgegeben. Ziel der auch EU-weit angestrebten Anwendung der ISA ist eine bessere internationale Vergleichbarkeit sowie eine einheitliche Urteilsqualität der durchgeführten Abschlussprüfungen.
Vorbereitungen beim Raiffeisenverband OÖ. laufen Der Raiffeisenverband OÖ. bereitet sich professionell auf die Umsetzung der neuen Prüfungsstandards vor. Im Sinne einer möglichst effizienten Vorgehensweise gibt es auch in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit aller österreichischen Raiffeisen-Revisionsverbände im Rahmen einer vom Raiffeisenverband OÖ. geleiteten bundesweiten Arbeitsgruppe. Das Ziel des Raiffeisenverbandes OÖ. als kundenorientiertem Dienstleister ist klar. Zum einen werden wir diese neuen berufsrechtlichen Anforderungen einhalten. Deren Einhaltung wird auch im Zuge der gesetzlich geregelten Qualitätssicherung geprüft.
Peer-Review im Jahr 2015 So muss sich der Prüfungsbetrieb des Raiffeisenverbandes OÖ. auch im Jahr 2015 wieder im Zuge des so genannten „Peer Reviews“ einer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PriceWaterhouseCoopers“ im Auftrag der Qualitätskontrollbehörde unterziehen. Zum anderen wollen wir diese neuen Anforderungen so umsetzen, dass unsere Mitglieder und Kunden daraus einen möglichst hohen Nutzen ziehen und sich die Kostenbelastung in Grenzen hält.
Dr. Norman Eichinger WP – DW 29300
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Managementplus-Lehrgang Ein Jahr neue Geschäftsleiter-Ausbildung Ein Blick auf die Statistik der letzten zehn Jahre zeigt, dass der frühere „Lehrgang für Bankmanager“ (= alte Geschäftsleiter-Ausbildung) von mehr als 70 Teilnehmern aus OÖ. erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach mehreren Adaptierungen dieser Ausbildung wurde im Zuge der Gründung des Raiffeisen Campus als Nachfolgeorganisation der Österreichischen Raiffeisenakademie die Geschäftsleiter-Ausbildung gänzlich neu konzipiert. Die bundesweit einheitliche und neu konzipierte Geschäftsleiter-Ausbildung heißt nunmehr „Managementplus“. Der erste Lehrgang wurde kürzlich erfolgreich abgeschlossen.
Neue Akzente Bewährte Elemente aus dem abgelösten Bankmanager-Lehrgang wurden übernommen; inhaltlich und methodisch wurden aber ganz neue Akzente gesetzt. Die sektorinterne Expertise wird mit einem gezielten „Blick über den Tellerrand“ kombiniert. Speziell wird auf die Vernetzung zusammenhängender Themenbereiche geachtet. Die Aufgaben eines Geschäftsleiters als Letztverantwortlicher betreffend Steuerung und Führung einer Raiffeisenbank stehen im Mittelpunkt dieser TopAusbildung. Zugangsvoraussetzungen Als Zugangsvoraussetzungen zur GeschäftsleiterAusbildung wurden definiert: • Absolvierung der Fachausbildung im Aktiv- und im Passivgeschäft
Bild: Raiffeisen Campus
• Absolvierung des Kurses „Bankbilanz-Know-how für Bankmanager“ und
• Absolvierung des Geschäftsleiter Assessment Centers (dabei handelt es sich um kein AuswahlAssessment, sondern um ein Entwicklungs-Assessment).
Fit & Proper – adäquat Außerhalb der Präsenzphasen am Raiffeisen Campus wurde in die Ausbildung neben der Erarbeitung eines Praxisprojektes auch ein verpflichtender bankexterner Lernaufenthalt integriert. Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von rd. Franz Gessl 1 Jahr und schließt mit einer Zertifizierung ab. Mit dem Abschluss dieser Ausbildung wird auch den aktuellen Fit & Proper Standards entsprochen. Ausbildung braucht Zeit Für betroffene Raiffeisenbanken gilt: • Personalentwicklung liegt – trotz Unterstützung des Verbundes – in der Eigenverantwortung der Raiffeisenbank. • Ausbildung braucht Zeit – folglich mindestens fünf Jahre vorher ausloten, wer die Geschäftsleiterlaufbahn einschlagen wird. • Neben der fachlichen Ausbildung muss ein Geschäftsleiter zum Zeitpunkt der Bestellung auch eine mindestens dreijährige Leitungserfahrung nachweisen.
Managementplus
Franz Gessl – DW 29500
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Mitgliedschaft bei Genossenschaften Erwerb der Mitgliedschaft
Mag. Michael Bruckmayer
Die Mitgliedschaft zu einer Genossenschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Beschluss des Vorstandes erworben. Für die Unterfertigung der Beitrittserklärung gelten die allgemeinen Grundsätze über die Geschäftsfähigkeit.
Die volle Geschäftsfähigkeit ist bei physischen Personen mit 18 Jahren gegeben. Gemäß § 167 (3) ABGB bedarf der Beitritt eines nicht voll Geschäftsfähigen der Zustimmung der (des) gesetzlichen Vertreter(s) (beide Elternteile, Vormund, Sachwalter) und der Genehmigung des Gerichtes. Von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften ist die Beitrittserklärung firmamäßig zu zeichnen. Stille Gesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes können die Mitgliedschaft mangels eigener Rechtspersönlichkeit nicht erwerben.
mehrerer Geschäftsanteile einzutragen sind. Das Mitgliederregister ist bei Verantwortlichkeit des Vorstandes tagfertig zu führen (Ordnungsstrafen).
Rechte der Mitglieder Bei den Rechten der Mitglieder wird zwischen allein und gemeinschaftlich auszuübenden Rechten unterschieden. Alleine auszuübende Rechte sind auszugsweise das Recht auf Förderung, das Recht, Wahlvorschläge einzubringen, das Recht auf Teilnahme an und Stimmabgabe in der Generalversammlung, etc. Gemeinschaftlich auszuübende Rechte sind insbesondere das Entscheidungsrecht in allen Kompetenzen der Generalversammlung oder das Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung.
Wesentlichste Pflicht der Mitglieder Voraussetzungen der Mitgliedschaft Die Voraussetzungen für den Beitritt zu einer Genossenschaft sind im Genossenschaftsvertrag (Satzung) geregelt. Mitglieder einer Genossenschaft können physische und juristische Personen sowie Eingetragene Personengesellschaften werden. Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Mitgliederregister Am Sitz der Genossenschaft ist ein Mitgliederregister zu führen, in welches der Vor- und Zuname und der Beruf („Stand“) eines jeden Mitgliedes, der Tag seines Eintrittes in die Genossenschaft und seines Ausscheidens aus derselben, die Anzahl der gezeichneten und der eingezahlten Geschäftsanteile sowie die Kündigung eines oder
Nach § 5 Z. 5 GenG hat jedes Mitglied mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen und einzuzahlen. Die Satzung kann die Möglichkeit der Zeichnung weiterer Geschäftsanteile mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorstandes vorsehen. Der Vorstand kann aber auch die Zeichnung mehrerer Geschäftsanteile zwingend vorschreiben. Differenzierungen sind dabei nur nach objektiven Kriterien möglich. Die Höhe eines Geschäftsanteiles und die Art der Bildung sind in der Satzung festzulegen. Jede Herabsetzung der Haftung oder der Geschäftsanteile ist nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen (§ 76 GenG) und nur nach Durchführung eines Aufgebotsverfahrens über das Firmenbuch (§ 33a GenG) zulässig. Gemäß § 79 (1) GenG können der Geschäftsanteil des ausgeschiedenen Mitgliedes und das ihm sonst aufgrund des Genossenschaftsverhältnis-
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ses gebührende Guthaben erst ein Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt werden, in dem es ausgeschieden ist. Diese Frist kann durch Satzungsbestimmung verlängert werden. Für Raiffeisenbanken sind in diesem Zusammenhang im Besonderen auch die Bestimmungen der EU-Verordnung wesentlich, welche die Auszahlung des Geschäftsguthabens an strenge Regelungen knüpfen. Das Geschäftsanteilsguthaben eines verstorbenen Mitgliedes fällt in die Verlassenschaft und ist über Anfrage des Verlassenschaftsgerichtes bekannt zu geben. Eine Meldepflicht hinsichtlich
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des Geschäftsanteilsguthabens gegenüber dem Finanzamt besteht nicht.
Beendigung der Mitgliedschaft Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch freiwilligen Austritt, durch schriftliche Übertragung aller Geschäftsanteile, durch Tod, durch Auflösung einer juristischen Person bzw. einer eingetragenen Personengesellschaft, durch Ausschluss oder durch Kündigung eines Privatgläubigers eines Mitgliedes. Mag. Michael Bruckmayer – DW 29200
Bildungsprogramm 2015 durch JKU evaluiert Seit mehr als acht Jahren gibt es in Oberösterreich für die Funktionäre der Raiffeisenbanken ein strukturiertes Bildungsangebot. Dieses basiert auf dem bundesweit einheitlichen Anforderungs- und Kompetenzprofil.
• Das Bildungsprogramm 2015 wird als durchdacht und zeitgemäß tituliert.
Alleine im Jahr 2014 nahmen mehr als 1.000 Personen an derartigen Veranstaltungen teil. Grund genug, das von Raiffeisenverband OÖ. und der Raiffeisenlandesbank OÖ erstellte Bildungsprogramm einer externen Qualitätssicherung unter dem Blickwinkel „Erwachsenengerechtes Lernen“ zu unterziehen. Daher wurde der Johannes Kepler Universität Linz (JKU – Abteilung für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung) der Auftrag zur Evaluation des Bildungsprogrammes 2015 erteilt. Ziel dieser Evaluation war die Planung und Gestaltung des Bildungsangebotes (Makroebene) sowie fragmentarisch die Evaluation der Trainingssettings von Seminaren (Mikroebene).
Auszüge aus dem Statement der JKU
• Die Kompetenzfelder im Seminarprogramm können noch besser abgebildet werden. Eine kompetenzbasierte Beschreibung der Seminare wird empfohlen. • Im Trainingseinsatz ist verstärkt auf die Elemente des erwachsenengerechten Lernens (Interaktion durch Einsatz von Fallbeispielen, Gruppenarbeiten, Rollenspiele usw.) und auch auf einen gezielten Einsatz neuer Lernmethoden hinzuarbeiten.
• Funktionäre stellen eine wichtige StakeholderGruppe dar, deren professionelles Handeln wesentlich zum Unternehmenserfolg beiträgt.
Resümee
• Das Bildungsprogramm 2015 beruht auf dem Aufgaben- bzw. Anforderungsspektrum und den daraus abgeleiteten Kompetenzprofilen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie für Spitzenfunktionäre. Je nach Aufgabenstellung liegen Bildungsmindeststandards vor.
Der Evaluationsbericht stellt eine große Chance dar, die in methodisch-didaktischer Hinsicht bereits auf hohem Niveau befindliche Aus- und Weiterbildung der Funktionäre noch weiter zu steigern. Franz Gessl – DW 29500
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OÖ. Rübenbauerngenossenschaft Geänderte Rahmenbedingungen in der Zuckerwirtschaft Die OÖ. Rübenbauerngenossenschaft vertritt als Landesgenossenschaft die im Ackerbau wichtige Sparte Zuckerrüben. Die bestehende Zuckermarktordnung der EU (mit nationaler Quotenregelung für Weißzucker und Rübenmindestpreis) wird mit 30. 9. 2017 auslaufen. Schon jetzt nähert sich aber der Referenzpreis für Zucker in der EU dem Weltmarktpreis zusehends an. Ertragseinbußen sowohl für die Zuckerindustrie als auch für die Rübenbauern sind die Folge. Vor diesem Hintergrund ist die OÖ. Rübenbauerngenossenschaft als Interessenvertretung für ihre Mitglieder entsprechend gefordert.
österreich, Burgenland und Steiermark zur Dachorganisation der Vereinigung Österreichischer Rübenbauern (VÖR) zusammengeschlossen. Die im Jahr 1995 gegründete VÖR Rübenbauernvertretungs- und Übernahme GmbH ist die Besitzerin des Großteils der bei der Rübenkampagne zur Verfügung stehenden Rübenlagerplätze. Die Mitsprache der bäuerlichen Rübenproduzenten aus den vier Landesorganisationen in der heimischen Zuckerindustrie (AGRANA) wird im Wege einer Beteiligungslösung gesichert. Die vier Landesorganisationen halten neben den Rübenbauern Geschäftsanteile an der Österreichischen Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft (ÖZVG), wobei im Jahr 2014 eine Nachzeichnung von Geschäftsanteilen erfolgt ist. Die ÖZVG ihrerseits hat im gleichen Jahr ihre Anteile an der Zucker Beteiligungs GmbH (Österreich-Konsortium), welche ein maßgeblicher Aktionär an der Zuckersparte des AGRANA-Konzerns ist, deutlich aufgestockt und verfügt im Österreichsyndikat mittlerweile über eine Sperrminorität.
Neuregelung ab 2017
Foto: OÖ. Rübenbauerngenossenschaft
Genossenschaft seit 1929 Im Jahr 1929 wurde von aus Mähren stammenden Zuckerindustriellen die Zuckerfabrik in Enns in der Rechtsform einer AG errichtet. Zur Forcierung des Anbaus von Zuckerrüben und zur Sicherung der notwendigen Liefermengen wurde im Jahr 1929 auch die OÖ. Rübenbauerngenossenschaft gegründet. Im Zuge des Konzentrationsprozesses der Zuckerindustrie in Österreich wurde die Zuckerfabrik in Enns im Jahr 1988 geschlossen. Die von den oö. Rübenbauern produzierten Mengen werden nunmehr – ausgehend von acht Rübenlagerplätzen – an die Zuckerfabrik in Tulln, die zum AGRANA-Konzern gehört, geliefert.
Gebündelte Interessenvertretung Schon im Jahr 1962 haben sich die Rübenbauernorganisationen von Niederösterreich-Wien, Ober-
Ab dem Jahr 2017 werden die für die oö. Rübenbauern bestehenden Anbaukontrakte durch „Lieferrechte Ö“ für Genossenschaftsmitglieder ersetzt. Die jährlich auszuverhandelnden Rübenlieferkontrakte wird die AGRANA ausschließlich mit den Mitgliedern der ÖZVG abschließen. Die Lieferrechte werden zukünftig an eine ÖZVG-Mitgliedschaft gekoppelt. In Oberösterreich halten bereits mehr als 96 % der Rübenbauern Anteile bei der ÖZVG, österreichweit sind es derzeit rund 86 %. Die gesamte österreichische Quote beträgt rund 351.000 t (davon 13,8 % Oberösterreich) und bleibt als Orientierungswert im neuen System mit Lieferrechten aufrecht. Darüber hinaus gehende Rübenmengen sind Industrierüben. Der niedrige Preis für Industriezucker führt zu einem Preisdruck bei Industrierüben, sodass sich die Rübenanbaufläche in Österreich von rund 50.000 ha in den Jahren 2013 und 2014 auf ca. 45.000 ha im heurigen Jahr verringert. Die 351.000 t Zuckerquote (Weißzucker) reichen – je nach Ertrag – für rund 33.000 ha Rübenanbaufläche.
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Genossenschaftsbrief 297 / Mai 2015
Rübenproduktion in Oberösterreich
• Erhalten der Solidarität unter den Rübenbauern
In unserem Bundesland haben im Jahr 2014 rd. 1.150 bäuerliche Betriebe (gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft) auf rd. 6.160 Hektar Ackerfläche rd. 564.000 Tonnen Rüben produziert. Dies entsprach im Jahr 2014 einem Rekordertrag von durchschnittlich 91,5 Tonnen Rüben je Hektar bzw. von 15,0 Tonnen Weiß- und Industriezucker je Hektar.
• Fairer Interessenausgleich zwischen fabriksnahen und -fernen Rübenanbaugebieten • Erhaltung der Verteilungsstruktur der Lieferrechte zwischen den vier Bundesländern mit Rübenanbau (NÖ., OÖ., Bgld., Stmk.)
Künftige Herausforderungen Im Hinblick auf die anhaltende und noch weiter zunehmende Preisvolatilität bei den Zuckerpreisen setzt sich die OÖ. Rübenbauerngenossenschaft – mit Obmann ÖR Dipl.-Ing. Karl Zittmayr und Geschäftsführer Dipl.-Ing. Martin Bäck – für die kommenden Jahre insbesondere folgende Arbeitsschwerpunkte in der Interessenvertretung: • Faire Aufteilung der Erträge zwischen Zuckerindustrie und Rübenbauern • Einsetzen für Kostenoptimierungen bzw. Effizienzsteigerungen in allen Bereichen und Produktionsstufen des Rübenanbaus und der Zuckerindustrie
Foto: OÖ. Rübenbauerngenossenschaft
Dr. Friedrich Binder – DW 29350
Informationstag für oö. Molkereigenossenschaften Am 8. April 2015 fand der heurige Informationstag für die Funktionäre von oö. Molkereigenossenschaften im Bildungshaus Sankt Magdalena statt. Fast 90 Funktionäre und Delegierte nahmen an dieser Veranstaltung teil.
Aufsichtsratsmitglied von Royal Friesland Campina, mit dem Titel „Vorstellung der Royal Friesland Campina – Struktur der Eigentümervertretung – Milchwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bzw. Holland“. Franz Gessl – DW 29500
Dabei wurden folgende Themen behandelt: • Aktuelle Themen aus der Sicht des Raiffeisenverbandes OÖ. von Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker und Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder • „OÖ. Milch in Produktion und Verarbeitung“ durch LR Max Hiegelsberger • „Betriebswirtschaftliche Daten der österr. Molkereiunternehmen und europäischer Mitbewerber“ durch Verbandsrevisor Gerhard Steinkress Highlight des Tages war der Vortrag von Hans Stöcker, dem Vorsitzenden der Landesvereinigung der Milchwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und
v. l.: Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder, Hans Stöcker, Agrar- und Gemeindelandesrat Max Hiegelsberger, Obmann Josef Fürtbauer und Obmann Johann Schneeberger
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Mehrwert durch die Sichtweise der Funktionärinnen Beirat im ÖRV installiert! Generaldirektor Dr. Walter Rothensteiner als Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV) initiierte im Juni des Vorjahres die Gründung eines FunktionärinnenBeirates beim ÖRV. Dieser Beirat besteht aus Vertreterinnen aller Bundesländer. Vorsitzende des Funktionärinnen-Beirates LKR Anita Straßmayr
Ausschlaggebend für die Gründung dieser Plattform war die Tatsache, dass der Frauenanteil – trotz Steigerung in den letzten Jahren – bei den Raiffeisen-Genossenschaften nach wie vor niedrig ist. Bedenkt man, dass rund die Hälfte der Kunden und der Mitglieder von Raiffeisen weiblich ist, drängt sich förmlich diese Initiative auf.
Vorstandes der Raiffeisenbank Attersee-Süd und Aufsichtsratsmitglied beim RVOÖ.) vertreten. Anita Straßmayr wird in ihrer Funktion als Vorsitzende des Funktionärinnen-Beirates auch in der Generalanwaltschaft des ÖRV mit Sitz und Stimme vertreten sein.
Frauenanteil auch in OÖ. weiter erhöhen Der Frauenanteil in den Organen von Vorstand und Aufsichtsrat liegt beispielsweise bei den oö. Raiffeisenbanken – aufgrund der Aktivitäten in den vergangenen Jahren – bei rd. 16 % und somit deutlich über dem österreichischen Vergleichswert von rd. 9 %. Anneliese Holly
Ziele Als Ziele dieses Gremiums wurden definiert: • Bildung einer Plattform für engagierte Funktionärinnen aller Genossenschaftssparten aus allen Bundesländern • Netzwerk zum Erfahrungsaustausch
Dennoch sollte dieser Wert weiter verbessert werden. Dies gilt aber generell für alle Genossenschaftsgruppen, wie die nachstehende Tabelle zeigt: Genossenschaft
Vorstand Aufsichtsrat
Gesamt
Raiffeisenbanken
66
123
189 (16,1%)
Lagerhausgenossensch.
10
9
19 (7,5%)
Molkereigenossensch.
7
6
13 (5,4%)
• Steigerung des Frauenanteils in den Funktionärsgremien
Biomassegenossensch.
3
8
11 (1,8%)
Landes- und Spezialgen.
9
6
15 (5,9%)
• Unterstützung der Aktivitäten in den Bundesländern
Mahl- und Mischgen.
–
4
4 (2,8%)
Weidegenossensch.
–
1
1 (1,0%)
Gesamt
95
157
252 (9,0%)
Oberösterreich stark vertreten Raiffeisen-Oberösterreich wird durch Frau LKR Anita Straßmayr (u. a. AufsichtsratsvorsitzendeStellvertreterin der Raiffeisenbank Bad Wimsbach-Neydharting, Vorstandsmitglied beim RVOÖ., Aufsichtsratsmitglied der RLB OÖ AG) als Vorsitzende des Funktionärinnen-Beirates und durch Frau Anneliese Holly (Vorsitzende des
Der Raiffeisenverband OÖ. begrüßt daher diese Initiative und wird die damit verbundenen Ziele entsprechend unterstützen.
Franz Gessl – DW 29500
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Genossenschaftsbrief 297 / Mai 2015
Neue Wirtschaftsprüferin beim Raiffeisenverband OÖ. Im vorangegangenen Genossenschaftsbrief wurde unter anderem über die Übertragung der Leitung der Abteilung Steuern und Bilanzierung an WP Mag. Franz Blaimschein berichtet.
Mag. Ursula Kretzenbacher
Die hohe Kompetenz der Abteilung wird auch durch folgenden Prüfungserfolg unterstrichen:
StB Mag. Ursula Kretzenbacher hat Ende März dieses Jahres die Ausbildung zur Wirtschaftsprüferin im äußerst kurzen Zeitraum von nur rund einem Jahr erfolgreich abgeschlossen. Mag. Kretzenbacher hat im Jahr 2007 das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz mit dem Schwerpunkt „Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung“ sowie „Betriebliche Finanzwirtschaft“ abgeschlossen.
Danach bildete sie sich über die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Steuerberaterin weiter. Mit 1. Juni 2012 ist Mag. Kretzenbacher beim Raiffeisenverband OÖ. in der Abteilung Steuern und Bilanzen eingetreten. Mag. Ursula Kretzenbacher ist seither vorwiegend in der Betreuung und steuerlichen Servicierung der Lagerhaus-, Molkerei-, Landes- und Spezialgenossenschaften eingesetzt. Darüber hinaus unterstützt sie auch punktuell bei Prüfungen von Landes-, Spezial- und Molkereigenossenschaften. Mag. Kretzenbacher ist auch bereits bestens im Team der Fachtrainer des Raiffeisenverbandes OÖ. integriert und stellt dort ihr Fachwissen bei den Tagungen für die Leiter des Rechnungswesens sowie bei ausgewählten Zielgruppenschulungen zur Verfügung. Wir gratulieren der neuen Wirtschaftsprüferin sehr herzlich und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg.
Franz Gessl – DW 29500
Dir.-Stv. i.R. Dr. Hanns Götzenberger verstorben Am 16. März dieses Jahres ist der frühere Direktor-Stellvertreter Dr. Hanns Götzenberger im 81. Lebensjahr verstorben. Dr. Götzenberger ist im Jahr 1958 beim Raiffeisenverband OÖ. eingetreten. Nach einigen Jahren Leitung des Direktions-Sekretariats hat Dr. Götzenberger von 1964 bis 1991 die Leitung der Rechtsabteilung innegehabt. Einige Jahre hindurch nahm er auch zusätzlich die Leitung der Schulungsabteilung wahr.
ferent in der Schulung sowie als überzeugender Redner bei Generalversammlungen einen Namen gemacht. Ende Jänner 1996 wurde er in die Pension verabschiedet.
Dr. Hanns Götzenberger
Dr. Götzenberger hat sich in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit – neben seiner hohen Fachkompetenz in Rechtsfragen – insbesondere auch als Re-
Franz Gessl – DW 29500
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Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt
Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz
Veranstaltungen bis Ende Oktober 2015 Montag, 04.05.2015
Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 05.05.2015
Fachlich fit – Sitzungs- und Versammlungsgestaltung, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Samstag, 09.05.2015
Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 12.05.2015
Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Landhotel Forsthof, Sierning
Donnerstag, 17.09.2015
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Montag, 28.09.2015
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Vöcklabruck
Dienstag, 29.09.2015
Seminar „Überzeugend auftreten und reden“, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften
Bildungshaus Schloss Puchberg
Dienstag, 29.09.2015
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Ried i.I.
Montag, 05.10.2015
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 06.10.2015
Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Dienstag, 06.10.2015
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 06.10.2015
Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Vöcklabruck
Donnerstag, 08.10.2015
Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Ried i.I.
Donnerstag, 08.10.2015
Genossenschaftsrecht für Führungskräfte, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Freitag, 09.10.2015
Fachlich fit – Genossenschaftsrecht, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Grieskirchen
Dienstag, 13.10.2015
Fachlich fit – Basel III – Vertiefung, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Ried i.I.
Dienstag, 13.10.2015
Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Donnerstag, 15.10.2015
Fachlich fit – Basel III – Überblick, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Samstag, 17.10.2015
Fachlich fit – Unternehmensplanung und Kontrolle – Vertiefung, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Montag, 19.10.2015
Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Dienstag, 20.10.2015
Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Donnerstag, 22.10.2015
Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ., 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: Franz Gessl. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ., 4020 Linz, Starhembergstraße 49 (100 %) Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ. angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ.