299. Genossenschaftsbrief

Page 1

Nr. 299

Dezember 2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Wir übermitteln Ihnen auf diesem Weg die besten Wünsche für ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2016. Mit diesen Wünschen verbunden ist wieder der Dank für das gute Einvernehmen. Die konstruktive und auf gegenseitige Wertschätzung aufgebaute Zusammenarbeit möge auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Dr. Rudolf Binder Verbandsdirektor

ÖR Ing. Franz Reisecker Genossenschaftsanwalt

Dr. Norman Eichinger VerbandsdirektorStellvertreter

Foto: Koller

Das Jahr 2015 wird uns als ein Jahr in Erinnerung bleiben, in dem mehrere Millionen Menschen aus Ländern, in denen grauenhafte Kriege und Terror herrschen, aus Todesangst und ohne Perspektive, Zuflucht in sicheren Ländern suchen. Wenngleich aufgrund des Fehlens einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik und einer eher geringen Solidarität innerhalb Europas einzelne Länder und Regionen an die Grenze ihrer Belastbarkeit kommen, sollte eines immer bedacht werden: Nur wenige Menschen verlassen ihre Heimat und hinterlassen Verwandte, Bekannte und Freunde aus Jux und Tollerei. Begegnen wir daher diesen Menschen im Sinne der christlichen Nächstenliebe und sind wir dankbar darüber, dass wir in einem sicheren Land geboren wurden und hier auch leben dürfen.


Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

2

Herbergssuche 2015 Bereits vor 40 Jahren wurde von den oö. Lagerhausgenossenschaften der Verein „Bauern helfen Bauern“ gegründet. In der vor kurzem stattgefundenen Generalversammlung konnte auf die beachtlichen Leistungen hingewiesen werden, die der Verein bis heute für unschuldig in Not Verbandsdirektor geratene BauernfamiDr. Rudolf Binder lien erbringt. Vereinsmitglieder sind die oö. Lagerhausgenossenschaften, welche die Unterstützungsleistungen durch zusätzliche Sachspenden ergänzen. Die Mitarbeit aller Beteiligten einschließlich der vom Raiffeisenverband OÖ. durchgeführten Prüfungshandlungen wird zur Gänze ehrenamtlich, d.h. ohne Verrechnung von Kosten und Aufwandersätzen durchgeführt. Diese traditionsreiche gemeinnützige Initiative der oö. Lagerhausgenossenschaften ist vorbildlich und macht auch nachdenklich. Gerade im heurigen Jahr haben Flüchtlinge aus fernen Ländern und fremden Erdteilen mit großem Nachdruck Unterstützung von vermeintlich wohlhabenden europäischen Ländern eingefordert. Hilfsbedürftige und unschuldig in Not Geratene wird es auf der Welt immer geben und es gehört zu unseren moralischen Pflichten, Hilfe zu leisten und einschlägige Institutionen mit den nötigen Mitteln auszustatten. Die Situation ist durchaus vergleichbar mit den Notfällen des Vereins „Bauern helfen Bauern“.

Manche Vergleiche enden aber derzeit in Irritationen und manche Frage bleibt offen. Die bäuerliche Hilfsorganisation prüft die anspruchsberechtigende Notlage sehr genau. Sie sieht sich den wohlmeinenden Spendern verpflichtet und muss eine missbräuchliche Verwendung der vorhandenen Mittel verhindern. F.W. Raiffeisen hat bei seinen Genossenschaften vom „Kirchspiel“, dem überschaubaren Tätigkeitsgebiet, gesprochen und die persönliche Beziehung für wichtig gehalten. Genau dieses Kriterium ist auch ein zentraler Punkt für „Bauern helfen Bauern“. Berufskollegen im engeren Umfeld haben in erster Linie Anspruch auf Hilfe, man unterstützt sich gegenseitig und schiebt Sozialverantwortung nicht nur auf öffentliche Institutionen ab. Bemerkenswert ist auch die Reaktion der unterstützten Familien. Obwohl die Not oft groß ist, gibt es kein Anspruchdenken oder Forderungsverhalten. Sehr wohl spürt man aber die große Dankbarkeit für die Zuwendungen, mit denen schwierige Situationen bewältigt und wieder ein geregeltes Leben gefunden werden können. Nicht zuletzt sind sich die beteiligten Genossenschaften bewusst, dass nur so viel Unterstützung geleistet werden kann, wie ohne Gefährdung der eigenen wirtschaftlichen Existenz möglich ist. Unter den angeführten Prämissen kann wirkungsvolle Hilfe über Jahrzehnte nachhaltig geleistet werden. Kommt uns da manches bekannt vor? Herbergssuche 2015 … Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 29100

INHALT Herbergssuche 2015 ........................................ 2

Weichenstellung in der oö. Wasserwirtschaft ... 8

Genossenschaftsanwalt zum COPA-Vizepräsident gewählt ........................... 3

Bundesrevisorenkonferenz 2015 in Linz .......... 9

Wer prüft die Prüfer? ........................................ 4

Hoher Nutzen für die Genossenschaften ......... 9

Effizienz in der Revision – AGRU WARE ......... 5

Der Kampf um die besten Köpfe .................... 10

Die Generalversammlung – das höchste Organ einer Genossenschaft .............. 6

Dr. Friedrich Binder in Pension ....................... 11

Fit & Proper: Anforderungen werden ernst genommen .................................. 7

Walter Lederhilger ist Ökonomierat ................ 11 Veranstaltungen bis Ende April 2016 ............. 12


3

Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

Genossenschaftsanwalt zum COPA-Vizepräsident gewählt

COPA-Vizepräsident ÖR Ing. Franz Reisecker Foto: LK OÖ.

Im September dieses Jahres wurde Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker vom Präsidium der COPA als einer von sechs Vizepräsidenten gewählt. Präsident der COPA ist Martin Merrild aus Dänemark, die weiteren Stellvertreter kommen aus Irland, Italien, Frankreich, Lettland und Ungarn. Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre.

COPA – „Europäischer Bauernverband“ Die COPA (Comité des organisations professionnelles agricoles) stellt die Interessenvertretung für rd. 18 Millionen europäische Bauern dar.

senvertretung für den gesamten Agrarsektor sowie die Suche nach Lösungen, die im gemeinsamen Interesse liegen, zu sehen. Die COPA selber verfügt über keine Entscheidungsbefugnis. Die zahlreichen Mitgliedschaften ermöglichen aber eine entsprechende Interessenvertretung der Anliegen der Landwirte in der EU. Sie wird daher von den EU-Gemeinschaftsbehörden als Sprachrohr der europäischen Landwirtschaft gesehen. COGECA – „Europäischer Dachverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften“ Die COGECA (Comité général de la coopération agricole de l’Union européenne) wurde bereits ein Jahr nach Gründung der COPA von den nationalen Genossenschaftsverbänden als „Allgemeiner Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften“ gegründet. Die COGECA nimmt die allgemeinen und spezifischen Interessen von rd. 40.000 landwirtschaftlichen Genossenschaften in der EU wahr. Mit ihrem Wirken soll die Rolle der Genossenschaften im Agrar-, Forst-, Fischerei- und Agrarnahrungsmittelbereich gestärkt werden. Österreich wird in der COGECA durch den Österreichischen Raiffeisenverband (ÖRV) vertreten.

ÖR Ing. Franz Reisecker – Praktiker und Interessenvertreter

Foto: LK OÖ.

Die COPA besteht bereits seit 1958. Sie zählt heute 60 Mitgliedsorganisationen aus den Ländern der EU und 36 Partnerorganisationen aus anderen europäischen Ländern wie Island, Norwegen, Schweiz und der Türkei. Österreich ist in der COPA mit der Landwirtschaftskammer Österreich, deren Vizepräsident ÖR Ing. Franz Reisecker ist, vertreten. Als wesentliche Zielsetzungen der COPA sind die Prüfung von Fragen, die in Verbindung mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen, die Interes-

Seit 1962 wird von der COPA und der COGECA ein gemeinsames Sekretariat in Brüssel geführt. Dadurch werden ein reibungsloses und wirksames Funktionieren beider Organisationen sowie die Durchführung der Beschlüsse der jeweiligen Präsidien sichergestellt. Österreich sehr gut vertreten Durch die Wahl von Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker zum Vizepräsident der COPA ist eine noch bessere Vertretung der Interessen der österreichischen Landwirte in der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der GAP gesichert. Franz Gessl – DW 29500


Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

4

Wer prüft die Prüfer?

Verbandsdirektor-Stv. Dr. Norman Eichinger

Auch die Prüfer des Raiffeisenverbandes OÖ. unterliegen – wie alle Prüfungsbetriebe – einer gesetzlichen Qualitätsprüfung. Diese wurde beim Raiffeisenverband OÖ. erstmals im Jahr 2009 durchgeführt und war entsprechend der gesetzlichen Vorschriften im Jahr 2015 erneut zu absolvieren.

Vier Wirtschaftsprüfer der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH (PricewaterhouseCoopers) haben im Zeitraum von Juni bis August 2015 diese externe Qualitätsprüfung („Peer Review“) durchgeführt. Nach den Regelungen des AbschlussprüfungsQualitätssicherungsgesetzes wurde der gesamte Prüfungsbetrieb des Raiffeisenverbandes OÖ. einer umfassenden Evaluierung unterzogen. Dabei wurde zum einen geprüft, inwieweit die Organisation, Systeme und Abläufe der Revisionsabteilung, die Aus- und Fortbildung des Personals, die Prüfungskapazitäten usw. einen hohen Qualitätsstandard in der Prüfung gewährleisten. Zum anderen wurde seitens der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH von jedem Verbandsrevisor bzw. Wirtschaftsprüfer des Raiffeisenverbandes OÖ. eine durchgeführte Revision einer konkreten Detailprüfung unterzogen. Dabei wurde bei insgesamt 25 durchgeführten Revisionen Schritt für Schritt nachvollzogen, ob die Prüfungsstrategie, -planung, -durchführung und -dokumentation den gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften entsprechen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Prüfungsdokumentation. Jeder Verbandsrevisor bzw. Wirtschaftsprüfer des Raiffeisenverbandes OÖ. muss seine Revisionen in so einer Form dokumentieren, dass ein gesetzlicher Qualitätsprüfer das Prüfungsergebnis nachvollziehen kann, ohne auf etwaige Unterlagen der geprüften Genossenschaft zurückgreifen zu müssen. Ausgezeichnetes Ergebnis Der Raiffeisenverband OÖ. freut sich über ein ausgezeichnetes Prüfungsergebnis. Die gesetzliche Qualitätsprüfung ergab keinerlei Verbesse-

rungsbedarf und zeigte lediglich in drei Punkten ein mögliches Verbesserungspotential auf. Die zuständige Behörde, nämlich der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen, konnte daher dem Raiffeisenverband OÖ. erneut eine uneingeschränkte Bescheinigung betreffend der Einhaltung aller Qualitätssicherungsvorschriften ausstellen. Für uns und unsere Mitgliedsbetriebe ist dies die erneute Bestätigung, dass die vom Raiffeisenverband OÖ. durchgeführten Prüfungen höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden.

Hohe Qualität – hohe Effizienz Gleichzeitig wird der Prüfungsbetrieb des Raiffeisenverbandes OÖ. diesen Qualitätsansprüchen auf sehr effiziente Art und Weise gerecht, wie uns im Zuge der jährlich auch beim Raiffeisenverband OÖ. gemäß Genossenschaftsrevisionsgesetz durchzuführenden Gebarungsprüfung bestätigt wird.

Die Erfüllung der immer größeren gesetzlichen Qualitätsansprüche vor allem in den Bereichen der Jahresabschlussprüfung und der Bankprüfung bei gleichzeitig höchstmöglicher Effizienz in der Prüfungsarbeit bleibt auch in der Zukunft für uns eine wichtige strategische Zielsetzung.

Als wichtigstes Ziel gilt jedoch unverändert im Sinne einer kundenorientierten Revisionsarbeit – im Zuge der von uns durchzuführenden Gebarungsprüfungen – zu einer positiven Entwicklung unserer Kunden und Mitgliedsbetriebe beizutragen. Verbandsdirektor-Stv. Dr. Norman Eichinger – DW 29300


5

Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

Effizienz in der Revision – AGRU WARE Effizienz steht auch im Bereich der Prüfung aller Waren- und Verwertungsgenossenschaften an vorderster Stelle. Dazu werden auch alle Möglichkeiten einer sinnvollen Kooperation mit anderen Revisionsverbänden genutzt. Bei den Revisionen der Lagerhaus-, Molkerei- und sonstigen Genossenschaften ist die AGRU WARE das entscheidende Gremium dieser bundeslandübergreifenden Zusammenarbeit. Die AGRU WARE besteht im Wesentlichen aus den Spartenleitern der jeweiligen Raiffeisen-Revisionsverbände. Die AGRU WARE wird seit 2014 von Ing. Johann Hansbauer vom Raiffeisenverband Steiermark geleitet, als sein Stellvertreter fungiert Spartenleiter Gerhard Steinkress vom Raiffeisenverband OÖ.

Prüfungsansätze aus einer Hand Wie bei der AGRU GELD ist eine wesentliche Aufgabe der AGRU WARE die gemeinsame Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Prüfungsprogramme der Raiffeisen-Revisionsverbände. So wurden beispielsweise in den letzten Jahren qualitativ hochwertige Prüfungsansätze für die Prüfung von Einzelund Konzernabschlüssen aus einer Hand entwickelt. Des Weiteren entstanden einheitliche Prüfungszugänge für den gesamten Bereich der Jahresabschlussprüfung.

Beispiele aus der Praxis Beispielhaft ist diesbezüglich der einheitliche Revisionsbericht im Warenbereich, der in den meisten Bundesländern eingesetzt wird, anzuführen. Auch im Bereich der Biomassegenossenschaften ist diese Zusammen- Spartenleiter arbeit bereits seit länge- Gerhard Steinkress rer Zeit gegeben. Ein einheitlicher Prüfungsbericht und die Erstellung von Benchmarks unterstützen die Revisoren bei den Prüfungen und sind eine wertvolle Hilfe für die einzelnen Genossenschaften. Seit dem Jahr 2014 wird jährlich zu Beginn der Prüfungssaison auch eine Arbeitssitzung für die in diesem Bereich tätigen Revisionsassistenten und Revisoren unter der Leitung von Gerhard Steinkress abgehalten. Einheitliche Revisions-IT Weiters koordiniert die AGRU WARE im Bereich der Lagerhausgenossenschaften die zukünftig „Einheitliche Revisions-IT“. Zeitgleich mit dem Start der IT-Harmonisierung durch die RWA (Projekt ASTRA) wurde auch seitens der Revisionsverbände das Ziel einer „Einheitlichen RevisionsIT“ – und damit einheitlicher technischer Prüfungswerkzeuge – definiert. Diese werden in der AGRU WARE abgestimmt und ermöglichen eine noch optimalere Nutzung der IT-Möglichkeiten in der Prüfung. Effizient und kostenschonend

Basis für die einheitliche Prüfungsarbeit ist die vereinheitlichte IT-Software im Bereich der Dokumentation und bei der Erstellung von Revisionsberichten. Durch die gemeinsame Vorgangsweise ist es für die Prüfer der Warengenossenschaften problemlos möglich, bundeslandübergreifend zu kooperieren und dadurch die Effizienz in der Prüfung zu erhöhen.

Die AGRU WARE ist ein weiteres erfolgreiches Referenzprojekt einer sinnvollen bundeslandübergreifenden Zusammenarbeit. Dadurch werden die gegebenen Möglichkeiten im Interesse unserer Mitgliedsgenossenschaften genützt: Nämlich effizient und kostenschonend zu agieren. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 29100


Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

6

Die Generalversammlung – das höchste Organ einer Genossenschaft Die Generalversammlung einer Genossenschaft wird als deren höchstes Organ von der Gesamtheit aller Mitglieder gebildet. Die Mitglieder einer Genossenschaft üben die ihnen zukommenden Rechte in der Generalversammlung aus. Bei einer Genossenschaft mit Delegiertensystem wird Mag. Michael Bruckmayer die Generalversammlung durch die Delegierten gebildet. Welche Befugnisse hat die Generalversammlung? In den Wirkungsbereich der Generalversammlung fallen alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Satzung dem Vorstand, dem Aufsichtsrat oder bei Raiffeisenbanken den Geschäftsleitern zugewiesen sind. Der Generalversammlung kommen auszugsweise folgende Kompetenzen zu: • Kenntnisnahme des Revisionsberichtes, • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes bzw. bei kleinen Genossenschaften des Berichtes des Vorstandes gem. § 22 Abs. 2 GenG, • Gewinnverwendung oder Deckung des Verlustes, • Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, • Wahl der Mitglieder des ehrenamtlichen Vorstandes und des Aufsichtsrates bzw. deren Enthebung, • Änderung der Satzung, • Verschmelzung mit einer anderen Genossenschaft, • Auflösung der Genossenschaft. Welche Arten von unterscheidet man?

Generalversammlungen

Als ordentliche Generalversammlung wird jene bezeichnet, die über den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres zu befinden hat. Alle sonstigen Generalversammlungen werden als außerordentliche Generalversammlung bezeichnet.

Wie erfolgt die Einberufung? Die Generalversammlung ist am Sitz der Genossenschaft oder an den in der Satzung festgelegten Orten abzuhalten. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt grundsätzlich durch den Obmann, in dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter. Die rechtswirksame Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch Aushang des Einladungsplakates im Geschäftslokal der Genossenschaft unter Angabe der Tagesordnung. Üblicherweise werden die Mitglieder aber auch schriftlich eingeladen. Wer darf an der Generalversammlung teilnehmen? Rechtlich gesehen sind an der Generalversammlung nur die Mitglieder der Genossenschaft teilnahmeberechtigt. Der Revisor und der Revisionsverband sind berechtigt, an der Generalversammlung beratend teilzunehmen. Wer führt den Vorsitz in der Generalversammlung? Den Vorsitz in der Generalversammlung führt bei einem ehrenamtlichen Vorstand in der Regel der Obmann. Mit Zustimmung der Generalversammlung können der Vertreter des Revisionsverbandes oder andere damit beauftragte Personen zu einzelnen Punkten der Tagesordnung den Vorsitz übernehmen. Wie sieht es mit dem Stimmrecht aus? In den meisten Satzungen ist das Kopfstimmrecht vorgesehen. Danach hat jedes Mitglied bzw. jeder Delegierte einer Genossenschaft in der Generalversammlung eine Stimme. Ausnahmsweise kann in der Satzung auch ein Anteilsstimmrecht festgelegt sein. Was heißt „Beschlussfähigkeit“ und wie erfolgt die Beschlussfassung? Die Generalversammlung ist in der Regel dann beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einla-


7

Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

dung mindestens 10 % der Mitglieder oder 50 % der Delegierten anwesend oder vertreten ist. Teilweise sind höhere Anwesenheitserfordernisse gegeben. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten die Beschlussfähigkeit gegeben, sofern in der Einladung darauf hingewiesen wurde („Wartehalbestunde“). Beschlüsse der Generalversammlung werden – abgesehen von Sonderfällen – mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Wie sieht es bei Wahlen aus? Laut Satzung hat der Vorstand einen Wahlvorschlag einzubringen. Die Wahlen erfolgen grund-

sätzlich in getrennten Wahlgängen. Die Wahl ist mit der Annahmeerklärung durch den Gewählten rechtswirksam. Was ist eine Delegiertenversammlung? Die Generalversammlung kann auch als Delegiertenversammlung abgewickelt werden, wenn die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder mindestens 500 beträgt. Delegierte sind aus dem Kreis der Mitglieder zu wählen. Ob die Generalversammlung als Delegiertenversammlung abgewickelt wird, entscheidet die Generalversammlung selbst. Die Delegierten werden in Sprengelversammlungen gewählt und üben die Rechte in der Generalversammlung aus. Die diesbezüglichen Regelungen sind der jeweiligen Satzung zu entnehmen. Mag. Michael Bruckmayer – DW 29200

Fit & Proper: Anforderungen werden ernst genommen Bereits im Mai 2013 wurden seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) klare Vorgaben und Richtlinien betreffend Fit & ProperAnforderungen veröffentlicht. Diese treffen unter anderem auch für alle Funktionärinnen und Funktionäre der Raiffeisenbanken zu. Die fachliche „Fitness“ bzw. die fachliche Eignung ist stark in Zusammenhang mit der Einhaltung der im Jahr 2012 seitens der Zentralstellen publizierten Bildungsrichtlinie zu sehen.

Franz Gessl

Nachfrage nach Bildung ist groß In dieser Bildungsrichtlinie, deren Einhaltung auch in den Geschäftsordnungen verankert ist, sind auch entsprechende Bildungsmindeststandards definiert. Diese variieren je nach Funktion und Dauer der Funktion des Ehrenamtes. Die Nachfra-

ge nach Bildungsveranstaltungen im Bereich der Raiffeisenbanken ist groß. So nahmen im heurigen Jahr bis Ende Oktober bereits mehr als 1.000 Funktionärinnen und Funktionäre an Seminaren in Oberösterreich bzw. bei Spitzenfunktionärsseminaren des Raiffeisen Campus teil. Wahlperiode startet bereits 2016 Im kommenden Jahr finden bei einem Teil der oö. Raiffeisenbanken bereits wieder Wahlen in den Vorstand bzw. Aufsichtsrat statt. Spätestens bei der Erstellung des Wahlvorschlages hat der Vorstand die Eignung hinsichtlich Fit & Proper-Anforderungen der einzelnen Kandidaten für den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat zu prüfen bzw. zu beurteilen. Mit der permanenten Weiterbildung der Eigentümervertreter ist eine weitere Steigerung der Qualifizierung verbunden. Damit wird nicht nur den Fit & Proper-Anforderungen entsprochen, sondern es wird auch das Ehrenamt abgesichert. Franz Gessl – DW 29500


Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

8

Weichenstellung in der oö. Wasserwirtschaft OÖ WASSER Genossenschaftsverband abgesichert Mit dem Beschluss des OÖ. Landtages am 8. Dezember 2014 wurde eine wichtige Weichenstellung für die Wasserwirtschaft in Oberösterreich fixiert. Am 6. März 2015 wurde danach eine Vereinbarung zwischen Land OÖ. und dem OÖ WASSER Genossenschaftsverband unterzeichnet. Bisherige „Dienststelle OÖ. Wasser“: aus eins mach zwei Mit dieser Vereinbarung wurden die Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung zwischen dem OÖ WASSER Genossenschaftsverband (Genossenschaft) und dem Land OÖ. neu geregelt. Die bisherige „Dienststelle OÖ. Wasser“ wurde aufgelöst. Wesentliche Aufgaben dieser Dienststelle wurden dabei dem OÖ WASSER Genossenschaftsverband übertragen. Diese bestehen unter anderem aus dem Bereich der Verbandsführung, der Strategieentwicklung, der Interessenvertretung, des Versicherungswesens, der Mitgliederbetreuung, einer Einkaufsplattform sowie der Schulung und Weiterbildung. Zur Bewältigung dieser Aufgaben stehen dem OÖ WASSER Genossenschaftsverband zwei Vollzeit- und zwei Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung. Neu: „Beratungsstelle OÖ. Wasser“ Beim Land OÖ. – konkret im Bereich der Umweltund Wasserdirektion, Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft – werden nunmehr in der „Beratungsstelle OÖ. Wasser“ die operativen Aufgaben, Überprüfung, Service und Baudienst sowie Beratung für die Mitglieder durchgeführt. Die Zusammensetzung dieses Teams besteht aus den

Mitarbeitern der früheren „Dienststelle OÖ. Wasser“. Die Herausforderungen liegen nach Ansicht von HR DI Wolfgang Aichlseder, der weiterhin als Geschäftsführer des OÖ WASSER Genossenschaftsverbandes fungiert, nunmehr in der Entflechtung der bisher gemeinsam erbrachten Leistungen und Aufgaben sowie in einer Neustrukturierung effizienter ziel- und ergebnisorientierter Abläufe. Langfristige Absicherung ist gewährleistet Mit der vorgenommenen Reform konnte als strategische Zielsetzung die Stärkung des OÖ WASSER Genossenschaftsverbandes verwirklicht werden. Damit ist auch eine langfristige Absicherung der Genossenschaft gewährleistet.

Foto: Land OÖ.

Im Rahmen der Wasserpolitik des Landes Oberösterreich erfüllt und garantiert der OÖ WASSER Genossenschaftsverband – mit Obmann Konsulent Werner Sams an der Spitze – seinen umfassenden Unterstützungsauftrag. Einzigartige Struktur macht OÖ unangreifbar In der Struktur ist Oberösterreich im Bereich Wasser von einer ortsnahen, regionalen Wassergewinnung und -verteilung geprägt, welche zu einem Großteil in der Verantwortung von Gemeinden und Genossenschaften mit tausenden Ehrenamtlichen liegt.

v. l.: Obmann Werner Sams, AR-Vorsitzender Franz Humpl, LH Dr. Josef Pühringer, Direktorin Dr. Ulrike Jäger-Urban, LR Rudi Anschober Foto: Land OÖ.

Diese bewährte Struktur macht Oberösterreich unangreifbar gegenüber einem Ausverkauf der Wasserstruktur, schafft günstige Preise und sichert eine hohe Qualität der Versorgung mit gesundem Trinkwasser wie in nur wenigen anderen Regionen der Welt. Andere Länder beginnen diesem Erfolgsmodell zu folgen. Gerhard Steinkress – DW 29330


9

Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

Bundesrevisorenkonferenz 2015 in Linz Alle zwei Jahre werden – abwechselnd in den Bundesländern – die Revisoren aus ganz Österreich vom Österreichischen Raiffeisenverband (ÖRV) zu einer Bundesrevisorenkonferenz eingeladen. Heuer fand diese Fachtagung im Design-Center in Linz unter dem Motto: „Linz – eine moderne Stadt“ statt.

im Berufsaufsichtsrecht, der neuen Einlagensicherung für die Banken über aufsichtsrechtliche Themen bis hin zu den Trends und Chancen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Bankund Lagerhausbereich. Sektorspitze stark präsent Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder

Trends und Entwicklungen im Vordergrund Als Zielsetzung dieses Kongresses sind einerseits fachliche Fresh-ups, Trends im Prüfbereich aber auch die Vernetzung und Kooperation zwischen den Revisionsverbänden im Sinne einer Optimierung in der Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Ausrichtung definiert. Der Bogen der diesjährigen Fachthemen spannte sich von Änderungen

Neben den hochkaräti- Generalanwalt Dr. Walter Rothensteiner gen Referenten zu den einzelnen Fachthemen waren zahlreiche Persönlichkeiten von Raiffeisen wie Generalanwalt Dr. Walter Rothensteiner, Generalsekretär Dr. Andreas Pangl, Generalrevisor MMag. Dr. Michael Laminger, GD Dipl.-Ing. Reinhard Wolf, GD Dr. Heinrich Schaller und Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder bei der Bundesrevisorenkonferenz vertreten. Franz Gessl – DW 29500

Hoher Nutzen für die Genossenschaften Im Rahmen des Bildungsangebotes des Raiffeisenverbandes OÖ. werden deshalb jährlich Tagungen für die Leiter des Rechnungswesens angeboten. In diesen Tagungen – bei Lagerhausund Molkereigenossenschaften bundeslandübergreifend – wird das betreffende Wissen der Teilnehmer auf den neuesten Stand gebracht. Die Teilnehmer sind damit bestens für die Erstellung der Jahresabschlüsse gerüstet. Tagung für Leiter Rechnungswesen von Molkereigenossenschaften

Jedes Jahr ergeben sich für die verschiedenen Genossenschaftssparten zahlreiche Änderungen im Unternehmens- und Steuerrecht oder bei Raiffeisenbanken auch im Aufsichtsrecht. Diese Änderungen haben in aller Regel auch Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse unserer Mitgliedsgenossenschaften.

Win-win-Situation Diese bereits zur Tradition gewordenen Tagungen stiften für alle Genossenschaften einen hohen Nutzen. Damit wird insbesondere auch eine einheitliche Ausrichtung in der Erstellung der Jahresabschlüsse in den verschiedenen Sparten erreicht; dies wiederum erleichtert die Prüfung der Jahresabschlüsse der Genossenschaften. Somit ist eine klassische „Win-win-Situation“ gegeben. Franz Gessl – DW 29500


Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

10

Der Kampf um die besten Köpfe Ein Blick auf die prognostizierte demografische Entwicklung in Österreich zeigt das vermutlich bekannte – vielleicht aber oftmals zu wenig beachtete – Bild: Jahr

Bevölkerung 20 bis unter 65 und insgesamt 65 Jahre mehr Jahre

2015

8.620.822

5.336.066

1.596.635

2030

9.313.617

5.333.303

2.178.958

Veränd. nom.

+ 692.795

- 2.763

+ 582.323

Veränd. in %

+ 8,0 %

- 0,0 %

+ 36,5 %

Quelle: Statistik Austria (November 2015)

Österreich überaltert Daraus ist eindeutig die Überalterung der Bevölkerung von Österreich ersichtlich. Zu sehen ist aber ferner, dass die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) stagniert bzw. sogar leicht rückläufig ist. Zudem ist zu bedenken, dass die Generation der „Babyboomer“ (Geburtsjahrgänge 1955 bis 1965) in den nächsten Jahren sukzessive in Pension gehen wird. Dies bedeutet für die Unternehmen – und somit auch für die Genossenschaften – einen hohen Rekrutierungsbedarf beim Personal. „The war for talents“ läuft Wenn die Anzahl der erwerbsfähigen bzw. auch der erwerbstätigen Personen rückläufig ist, wird es künftig noch schwieriger sein, qualifiziertes Personal zu finden. „The war for talents“ oder „Der Kampf um die besten Köpfe“ ist bereits voll im Gange und wird sich weiter verstärken. Diese Entwicklung ist bei den Genossenschaften bereits jetzt schon sicht- und spürbar. So ist ein Mangel an Fachkräften in verschiedenen Bereichen des Genossenschaftswesens bereits gegeben und stellt ein Beispiel dafür dar. Zunehmend schwieriger wird es auch, Führungskräfte zu finden. Eine gesellschaftspolitische Erscheinung, die sich auch in vielen ehrenamtlichen Organisationen widerspiegelt. Employer Branding als Wettbewerbsvorteil Es ist daher auch für die Genossenschaften aller Sparten wichtig, sich mit dem Thema „Mitarbeiter-

bindung“ auseinanderzusetzen und zu trachten, gute Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist auch davon auszugehen, dass die Abwerbungsversuche von qualifizierten Mitarbeitern zunehmen werden. Der Aufbau einer positiven Marke als Arbeitgeber (Employer Branding) wird künftig bedeutsamer als je zuvor und ein klarer Wettbewerbsvorteil sein. Anforderungen an Arbeitgeber Die Erwartungen der jungen Generation bzw. umgekehrt die Anforderungen an Arbeitgeber sind vielfältig. Beispielhaft sind anzuführen: • Die Unternehmensund Fehlerkultur des Unternehmens soll den Wertevorstellungen des Mitarbeiters Die junge Generation entsprechen. • Mitarbeiter wollen in strategische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. • Eine offene, transparente und permanente Information und Kommunikation wird erwartet. • Hierarchiedenken wird abgelehnt. Flexibilität und ständiges Feedback werden permanent eingefordert. Gerade Mitarbeiter der Generation Y (Geburtsjahrgänge 1980 bis 1994) stellen generell höhere Ansprüche an Führungskräfte. Führungskräfte müssen sich mit diesen Themen deshalb verstärkt auseinandersetzen.

Kernfrage für Führungskräfte Eine Frage sollte sich deshalb eine Führungskraft immer wieder stellen: „Möchte ich bei mir selber Mitarbeiter sein?“. Wenn diese Frage eindeutig bejaht werden kann, sind gute Voraussetzungen für eine Mitarbeiterfindung und -bindung gegeben.

Franz Gessl – DW 29500


11

Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

Dr. Friedrich Binder in Pension Nach 35jähriger Dienstzeit ist Dr. Friedrich Binder am 30. November 2015 am Ziel des beruflichen Weges angekommen. „Der Weg ist das Ziel.“ Dieses Motto begleitete Dr. Binder nicht nur in seiner beruflichen Laufbahn, sondern auch bei seinen zahlreichen Wanderungen durch Europa. Dr. Binder trat nach dem Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz, welches er mit dem Doktorat abschloss, am 1. Juni 1980 beim Raiffeisenverband OÖ. ein. Nach erfolgreicher Ablegung der Revisorenprüfung und der Ernennung zum Revisor im Jahr 1982 übernahm Dr. Binder kurze Zeit danach die Stabstelle Berichtswesen. Dr. Binder hat in dieser Funktion wesentlich zur Gestaltung des Qualitätsmanagements und zur Qualitätssicherung beigetragen. Daneben war er mit Spezialaufgaben betraut: Unter anderem als Referent im Bildungsbereich, als Verantwortlicher zu diversen Themen wie Aufsichtsrecht, Revisionsbericht, Anlage zum Prüfungsbericht (AzP) oder als Verfasser von Fachartikeln, um nur einige zu nennen. In den Urlaubswochen lernte

Dr. Binder durch seine Wanderungen verschiedene Teile von Europa kennen. Seine daraus gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke gab er im Rahmen seiner Tätigkeit als Referent bei zahlreichen Generalversammlungen an die Genossenschaftsmitglieder weiter.

Dr. Friedrich Binder

Die Kolleginnen und Kollegen lernten Dr. Binder als loyalen, wertschätzenden und gewissenhaften Kollegen kennen und schätzen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Revisionsdienst war Dr. Binder immer eine äußerst kompetente Ansprechperson und ein gern gesehener Kollege. Wir sagen Dr. Friedrich Binder herzlichen Dank für den Einsatz und wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Mag. Sandra Kriechbaum-Gruber – DW 29350

Walter Lederhilger ist Ökonomierat Anfang September dieses Jahres wurde an LKR Walter Lederhilger von Bundesminister Andrä Rupprechter der Titel „Ökonomierat“ verliehen. Walter Lederhilger ist als Obmann vom VLV (Verband landwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten OÖ) und auch vom VÖS (Verband Österreichischer Schweinebauern) voll engagiert und genießt hohe Reputation. ÖR Lederhilger ist aber auch für sein Engagement bei Raiffeisen bekannt. Fast ein Vierteljahrhundert ist Walter Lederhilger bereits als Funktionär in der Raiffeisenbank Kremsmünster tätig. Seit dem Jahr 2008 hat er die Funktion des Vorsitzenden des Aufsichtsrates inne. Walter Lederhilger ist darüber hinaus auch Mitglied im Aufsichtsrat der Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund eGen und der RLB Holding reg. Gen. m.b.H. OÖ. In der vorangegangenen Hauptversammlung der Raiffeisenlandesbank OÖ AG Ende Mai dieses Jahres wurde ÖR Lederhilger dort auch in den Aufsichtsrat gewählt.

v. l.: Brigitte und Walter Lederhilger, Bundesminister Andrä Rupprechter Foto: BMLUFW

Beim Raiffeisenverband OÖ. ist ÖR Lederhilger ebenfalls Funktionär und seit dem Jahr 1996 als Mitglied des Aufsichtsrates tätig. Der Raiffeisenverband OÖ. gratuliert zur Titelverleihung und bedankt sich im Besonderen auch für das Engagement bei Raiffeisen. Franz Gessl – DW 29500


Genossenschaftsbrief 299 / Dezember 2015

12

Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt

Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz

Veranstaltungen bis Ende April 2016 Donnerstag, 21.01.2016

Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Grieskirchen

Montag, 25.01.2016

General- oder Mitinhaberversammlungen attraktiv gestalten, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Montag, 01.02.2016

Impulstag Ware, Lagerhausgenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 02.02.2016

Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i.I.

Freitag, 05.02.2016

Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär- Vertiefung, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i.I.

Dienstag, 09.02.2016

Fachlich fit – Recht und Betriebswirtschaft, Lagerhausgenossenschaft

Innviertler Lagerhausgenossenschaft

Donnerstag, 11.02.2016

Informationstag für Biomassegenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

29.02.–01.03.2016

1. Tagung für Obleute, Raiffeisenbanken

Raiffeisenlandesbank OÖ

Samstag, 05.03.2016

Mit gekonntem Small Talk zum souveränen Auftritt, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften

Landhotel Forsthof, Sierning

Dienstag, 08.03.2016

Tagung für Funktionäre von oö. Molkereigenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Mittwoch, 30.03.2016

70. OÖ. Landesgenossenschaftstag

Palais Kaufmännischer Verein

01.04.–02.04.2016

2. Tagung für Obleute, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Samstag, 02.04.2016

Fachlich fit – Genossenschaftsrecht, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

04.04.–05.04.2016

3. Tagung für Obleute, Raiffeisenbanken

Raiffeisenlandesbank OÖ

Donnerstag, 07.04.2016

Fachlich fit – Unternehmensplanung und Kontrolle – Vertiefung, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Grieskirchen

Dienstag, 12.04.2016

Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Grieskirchen

14.04.–15.04.2016

4. Tagung für Obleute, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 19.04.2016

Krisenresistenz – Erfolgskonzept für Spitzenfunktionäre, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften

Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach

Donnerstag, 21.04.2016

Der Betriebsrat im Aufsichtsrat, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 26.04.2016

Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i.I.

Donnerstag, 28.04.2016

Fachlich fit – Basel III – Überblick, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Schloss Puchberg

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ., 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: Franz Gessl. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ., 4020 Linz, Starhembergstraße 49 (100 %) Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ. angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ. Hinweis: Der Genossenschaftsbrief richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.