301. Genossenschaftsbrief

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Nr. 301

September 2016

Schloss Tollet – Bildungshaus mit Raiffeisengeschichte

„Back to the roots“ hieß es bei der heurigen Klausur der Funktionäre des Raiffeisenverbandes OÖ. Als Veranstaltungsort wurde dieses Jahr das Schloss Tollet ausgewählt. Vermutlich ist nur mehr wenigen bekannt, dass das Schloss Tollet von 1946 bis 1976 die Bildungsstätte für die Mitarbeiter und Funktionäre der Raiffeisen-Genossenschaften in Oberösterreich war.

Aufgabengebiete des Raiffeisenverbandes OÖ. im Vordergrund. Über die Kernkompetenz Revision hinaus wurde auch ausführlich über die Dienstleistungsbereiche wie Recht, Steuern und Bilanzen sowie Bildung berichtet.

Es wurden auch die Kooperationen mit anderen Prüfungsverbänden vorgestellt. Dies alles mit der Nach den im Zuge des vorangegangenen Landes- Zielsetzung einer weiteren Effizienzsteigerung, um genossenschaftstages vollzogenen Neuwahlen in den ständig steigenden Anforderungen an die Prüden Vorstand und Aufsichtsrat beim Raiffeisenver- fer und die Prüfungsverbände gerecht zu werden. band Oberösterreich standen dieses Mal das wechselseitige Kennenlernen der Funktionäre, die Von den Funktionären wurden viele nutzbringende Aufgaben und Rolle als Funktionär beim Raiffei- Vorschläge eingebracht, die entsprechend weitersenverband OÖ. und der genauere Einblick in die bearbeitet werden.


Genossenschaftsbrief 301 / September 2016

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Wahljahr 2016 Die oberösterreichischen Raiffeisenbanken führen ab Sommer 2016 bis Frühjahr 2017 ihre generellen Neuwahlen in den Vorstand und Aufsichtsrat durch. Diese Neuwahlen finden in einem 4-Jahres-Rhythmus statt. Bei den Verbandsdirektor 85 RaiffeisenbanDr. Rudolf Binder ken werden rund 310.000 Mitglieder wahlberechtigt sein. Bei den letzten Wahlen vor 4 Jahren wurden insgesamt 1.183 Funktionäre und 1.847 Delegierte, zusammen also 3.030 Personen in Funktionen bei ihren Raiffeisenbanken gewählt. Der Raiffeisenverband OÖ. hat die Raiffeisenbanken mit Rundschreiben vom 3. 2. 2016 über diese generellen Neuwahlen informiert und genau auf alle Punkte hingewiesen, welche bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu berücksichtigen sind. Weiters werden Funktionäre und Geschäftsleiter bei verschiedenen Tagungen und Seminaren informiert. Manchmal wird uns vorgeworfen, bei diesen Informationen zu genau zu sein, vielleicht sogar zu einer gewissen Pedanterie zu neigen. Hier sind wir auch durchaus selbstkritisch. Unser Motiv, diese Wahlen sehr genau zu nehmen, ist die Sorge um eine ordnungsgemäße und rechtlich unanfechtbare Bestellung der Organe der Raiffeisenbanken. Nur so kann der Eigentümerwille richtig zum Ausdruck kommen und nur so haben Entscheidungen

der Raiffeisenbanken bis hinunter zu einzelvertraglichen Regelungen im Kundenbereich einen rechtlich unanfechtbaren Bestand. Diese Betreuung tätigt der Raiffeisenverband OÖ. natürlich nicht nur für Raiffeisenbanken, sondern für alle Genossenschaften und Genossenschaftsgruppen. Die gute Vorbereitung wird von den Verantwortlichen bei den Genossenschaften sehr gerne und mit viel Verständnis angenommen. Wir freuen uns, dass wir seit Jahrzehnten in Oberösterreich keinen Fall hatten, wo eine gesamte Wahl oder ein einzelner Wahlvorgang angefochten worden wäre. Die Wahl in eine Funktion bei einer RaiffeisenGenossenschaft entspricht daher allen demokratischen Anforderungen, wie wir sie auch aus der politischen Manifestation kennen. Raiffeisen-Genossenschaften stellen unter Beweis, dass auch funktionierende Wirtschaftsunternehmungen durchaus auf demokratischen Prinzipien aufgebaut sein können. Daher achten wir auf große Genauigkeit und sorgfältige Vorbereitung der Genossenschaftswahlen. Oberflächlichkeit oder Schlamperei könnten weitreichende Folgen haben und wären dem Ansehen unserer Genossenschaften nicht förderlich. Der Raiffeisenverband OÖ. wird auch künftig bei demokratisch durchzuführenden Genossenschaftswahlen darauf achten, dass alle rechtlichen, gesetzlichen, technischen und praktischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Wahl eingehalten werden. Die Wahlen bei den oö. Raiffeisenbanken in der Wahlperiode 2016 bis 2017 werden sicherlich wieder zu eindeutigen und rechtsgültigen Ergebnissen führen.

Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 29100

INHALT Wahljahr 2016................................................... 2

Erfolgsfaktor „Verbundkonsens“ in der RBG OÖ ................................................ 3

Raiffeisen-Genossenschaften in OÖ. – stark und attraktiv ............................................ 4

Genossenschaften begleiten unseren Alltag .... 5 Der Vorstand einer Genossenschaft ................ 6 Christoph Kimpflinger ist Diplom-Kaufmann .... 7 Veranstaltungen von November bis Dezember 2016 ......................... 8


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Genossenschaftsbrief 301 / September 2016

Erfolgsfaktor „Verbundkonsens“ in der RBG OÖ Die oö. Raiffeisenbanken stehen im Eigentum von mehr als 300.000 Mitgliedern und erfüllen als selbstständige Genossenschaften ihren Förderungsauftrag vor Ort. Diese dezentrale Struktur sichert eine hohe Nähe zu den MitVerbandsdirektor-Stv. gliedern und KunDr. Norman Eichinger den und sichert rasche Entscheidungen, hohe Flexibilität und Motivation. Gleichzeitig agieren die oö. Raiffeisenbanken gemeinsam im Verbund der Raiffeisenbankengruppe OÖ (RBG OÖ), dem Leitspruch Friedrich Wilhelm Raiffeisens folgend „Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“

Erfolgreiche Zusammenarbeit im Verbund Eine erfolgreiche Zusammenarbeit in einem dezentral organisierten Verbund entsteht nicht von selbst. Eine gute Kooperation, bei der alle gemeinsam mehr erreichen, lebt von strukturierten Dialogen zur gemeinsamen Beantwortung wesentlicher Fragen im Rahmen des genossenschaftlichen Verbundes. Eine sehr wesentliche Aufgabe übernehmen hier die vier Verbundpartner der RBG OÖ: • der Raiffeisenverband OÖ. als Dachorganisation und Revisionsverband der oö. Raiffeisengenossenschaften • die Raiffeisenlandesbank OÖ als Zentralinstitut der oö. Raiffeisenbanken • die Geschäftsleiter-Vereinigung oberösterreichischer Raiffeisenbanken (GLV) als Vertretung der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der oö. Raiffeisenbanken • die Vereinigung der Obleute oberösterreichischer Raiffeisenbanken (OblV) als Vertretung der Funktionärinnen und Funktionäre der oö. Raiffeisenbanken. Die Verbundpartner erarbeiten regelmäßig einen Verbundkonsens zu grundsätzlichen Fragen der RBG OÖ. Dieser Verbundkonsens wurde zuletzt beispielsweise zu Entlohnungsgrundsätzen für

Geschäftsleiter, zur generellen Modernisierung der Satzungen und Geschäftsordnungen der oö. Raiffeisenbanken bzw. auch zur Thematik des hauptberuflichen Vorstandes erzielt, indem ein einheitliches Sektormodell (Satzung, Geschäftsordnungen) für jene Raiffeisenbanken entwickelt wurde, deren Eigentümervertreter auf einen hauptberuflichen Vorstand umsteigen möchten. „Dabei gelingt es stets, trotz teils unterschiedlicher Ansichten, durch ein geordnetes Zusammenspiel einen Verbundkonsens zu erreichen“, schätzt Johann Stockinger, Obmann der OblV. Wesentlich für eine Konsensfindung auch bei teils unterschiedlich gesehenen Fragen ist das Bekennen der handelnden Akteure zu einem gemeinsamen Ziel – einer möglichst erfolgreichen RBG OÖ im Interesse der Mitglieder.

Erfolgsfaktor „Verbundkonsens“ Das abgestimmte und gemeinsame Ziehen an einem Strang trägt entsprechend zum Erfolg der RBG OÖ bei. „Die RBG OÖ zeichnet sich dadurch aus, dass grundlegende Fragen unter Einbindung aller Verbundpartner im zielorientierten Dialog gemeinsam beantwortet werden. Dadurch können wir uns bestmöglich auf das herausfordernde Umfeld und die Servicierung unserer Mitglieder und Kunden konzentrieren“, betont Generaldirektor Dr. Heinrich Schaller. Diese Sichtweise wird auch seitens der Geschäftsleiter geteilt: „Die positiv-konstruktive Zusammenarbeit der Verbundpartner ist alternativlos, wenn wir nachhaltige Lösungen und erfolgreiche Ergebnisse im Sinne der Raiffeisenbanken wollen“, hebt Dir. Walter Mayr, Obmann der GLV, hervor. Die Koordination der Umsetzung der Lösungen des Verbundkonsenses wird in weiterer Folge vielfach vom Raiffeisenverband OÖ. übernommen. „Der Raiffeisenverband OÖ. arbeitet nicht nur konstruktiv auf die Entwicklung eines Sektorkonsenses zu wesentlichen Fragen hin, sondern übernimmt in weiterer Folge eine wichtige Koordinierungsfunktion bei der Umsetzung der gemeinsamen Lösungen“, unterstreicht Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder. Verbandsdirektor-Stv. Dr. Norman Eichinger – DW 29300


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Raiffeisen-Genossenschaften in OÖ. – stark und attraktiv „Eintrübung des Wirtschaftsklimas, Erhöhung der Arbeitslosenquote, boomender Internethandel“ sind nur einige Schlagworte, mit denen die Medienkonsumenten aktuell konfrontiert sind. Dabei darf nicht übersehen werden, dass wir in einem erfolgreichen und attraktiven Bundesland leben. Die oö. Raiffeisen-Genossenschaften sind ein wesentlicher Bestandteil dieses erfolgreichen Wirtschaftsraumes. Sie tragen spürbar zur Wertschöpfung bei.

Diese Marktstellung kann nur durch kompetentes und engagiertes Personal behauptet werden. Die Genossenschaften fungieren auch als attraktiver Arbeitgeber in der Region.

Raiffeisen OÖ. – ein attraktiver Arbeitgeber

Hohe Investitionen in den einzelnen Genossenschaftssparten

Die oö. Raiffeisen-Genossenschaften investierten in den Jahren 2012 bis 2015 in Summe fast 430 Mio EUR. Die finanziellen Mittel flossen vor allem in die Geschäfts- und Betriebsstätten, in deren Ausstattung sowie in den Fuhrpark. Darüber hinaus erfolgten aber auch Investitionen in Ertragsobjekte zur Erzielung weiterer betrieblicher Erträge. Die oö. RaiffeisenGenossenschaften sind ein wertvoller Nahversorger und auch ein wichtiger Partner am internationalen Markt.

Bau des Hochregallagers der Berglandmilch in Aschbach

Zuletzt waren mehr als 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis Vollzeitäquivalent bei genossenschaftlichen Unternehmen beschäftigt. Diese bieten den dort beschäftigten Menschen nicht nur einen weitgehend sicheren Arbeitsplatz, sondern investieren auch dementsprechend in deren Ausund Weiterbildung.

Fazit Die oö. Raiffeisen-Genossenschaften sind erwiesenermaßen ein verlässlicher Partner im Wirtschaftsleben und ein attraktiver Arbeitgeber in der Region. Die unterschiedlichen negativen Schlagzeilen und Fakten zu den aktuellen volkswirtschaftlichen Entwicklungen sollen als Denkanstoß für betriebswirtschaftliche Entscheidungen dienen, aber keinesfalls deprimieren. Die oö. Raiffeisen-Genossenschaften sind zurecht ein nicht wegzudenkender Wirtschaftsmotor in regionaler, nationaler und internationaler Hinsicht.

Mag. Sandra Kriechbaum-Gruber – DW 29350


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Genossenschaftsbrief 301 / September 2016

Genossenschaften begleiten unseren Alltag Genossenschaften sind aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Häufig – oft unbewusst – nehmen wir in unserem Alltag Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch, die aus unserer „Raiffeisen-Genossenschaftsfamilie“ stammen. Wie oft wir „an einem ganz normalen Tag“ mit unseren oberösterreichischen Genossenschaften in Berührung kommen, soll in der untenstehenden Grafik dargestellt werden. Das Schaubild wäre natürlich entsprechend erweiterbar und soll dazu dienen, die starke Präsenz der Raiffeisen-Genossenschaften bzw. Raiffeisen nahestehenden Organisationen beispielhaft zu skizzieren. Einen Überblick über alle Genossenschaften nach dem System Raiffeisen in Oberösterreich

Die Raiffeisen-Genossenschaften unter dem Dach des Giebelkreuzes – früher ein Schutzsymbol

finden Sie auch www.rvooe.at.

auf

unserer

Homepage

Marion Berger BA – DW 29141


Genossenschaftsbrief 301 / September 2016

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Der Vorstand einer Genossenschaft Jede Genossenschaft muss einen Vorstand haben, der grundsätzlich von den Mitgliedern in der Generalversammlung zu wählen ist. Ein (gegebenenfalls) hauptberuflicher Vorstand wird zumeist vom Aufsichtsrat zu bestellen sein. Mag. Michael Bruckmayer

Wählbar sind grundsätzlich nur Mitglieder der Genossenschaft. Es ist jedoch auch möglich, ein Nichtmitglied zu wählen, das durch die schriftliche Annahme der Wahl die Mitgliedschaft erwirbt. Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Wahl zum Vorstandsmitglied ist die Annahme der Wahl durch den Gewählten. Die Zusammensetzung des Vorstandes, die Anzahl der Vorstandsmitglieder, deren Funktionsdauer sowie die Art und die Durchführung der Wahl ist gemäß § 5 Z. 7 GenG durch die Satzung geregelt.

Eintragung in das Firmenbuch Die Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft sind unverzüglich nach erfolgter Wahl mit Namen und Geburtsdaten zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Ihre Legitimation erfolgt durch das Protokoll jener Generalversammlung, in der sie gewählt wurden.

Beendigung der Funktion Die Funktion eines Vorstandsmitgliedes erlischt durch • Ablauf der Funktionsperiode • Beendigung der Mitgliedschaft • Widerruf der Bestellung durch die Generalversammlung • Zurücklegung der Funktion oder • vorläufige Enthebung durch den Aufsichtsrat mit nachfolgender Bestätigung durch die Generalversammlung.

Bei einem hauptberuflichen Vorstand kann die Satzung vorsehen, dass der Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied auch den Widerruf der Ernennung zum Geschäftsleiter oder zum Geschäftsführer bewirkt.

Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand hat die Interessen der Mitglieder unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen, der für ihn geltenden Geschäftsordnung und der Beschlüsse der Generalversammlung wahrzunehmen.

Der ehrenamtliche Vorstand Zu den Aufgaben des ehrenamtlichen Vorstandes gehören beispielsweise: • Bestellung und Widerruf der Geschäfts(führer)leiter sowie Überwachung deren Tätigkeit • Abschluss und Abänderung von Anstellungsverträgen mit den Geschäfts(führern)leitern • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Zustimmung zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile und zur Übertragung von Geschäftsanteilen • die Führung des Mitgliederregisters • im Einvernehmen mit den Geschäftsleitern bzw. Geschäftsführern die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die Erstellung des Vorschlages über die Gewinnverwendung bzw. die Verlustdeckung; Behandlung des Revisionsberichtes, Anlage zum Prüfungsbericht bei Kreditgenossenschaften und des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes • die Vorbereitung der Generalversammlung oder der Delegiertenversammlung. Der Vorstand ist ein Kollegialorgan. Ohne entsprechende beschlussmäßige Ermächtigung hat daher kein Vorstandsmitglied das Recht, dem Vorstand


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Genossenschaftsbrief 301 / September 2016

vorbehaltene Agenden zu besorgen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in eigenen Sitzungen.

• Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Zustimmung zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile und zur Übertragung von Geschäftsanteilen

Der hauptberufliche Vorstand

• die Führung des Mitgliederregisters

Ein hauptberuflicher Vorstand (= mit Geschäfts(führungs)leitungsfunktion) einer Genossenschaft hat diese gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Führung der Geschäfte • personelle und organisatorische Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb samt Planung und Durchführung der dazugehörigen Risikomanagement- und internen Kontrollverfahren • Erstellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie Erstellung eines Vorschlages für die Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung; Behandlung des Revisionsberichtes, Anlage zum Prüfungsbericht bei Kreditgenossenschaften und des Berichtes über die Jahresabschlussprüfung • die Erteilung und der Widerruf der Prokura und von Handlungsvollmachten

• die Vorbereitung der Generalversammlung oder der Delegiertenversammlung.

Haftung der Vorstandsmitglieder Die Mitglieder des Vorstandes haften persönlich und solidarisch für den Schaden, den sie durch ihr Handeln, Dulden oder Unterlassen im Sinne der Bestimmungen der §§ 1293 ff ABGB schuldhaft verursacht haben. In der nächsten Ausgabe des Genossenschaftsbriefes wird über den Aufsichtsrat einer Genossenschaft berichtet.

Mag. Michael Bruckmayer – DW 29200

Christoph Kimpflinger ist Diplom-Kaufmann Verbandsrevisor Christoph Kimpflinger hat an der Fern-Uni Hagen in Deutschland das Diplomstudium der Wirtschaftswissenschaft mit den Schwerpunkten Finanzen/Bankmanagement und Marketing erfolgreich abgeschlossen. Das berufsbegleitende Studium wurde im Herbst 2010 begonnen und im Frühjahr dieses Jahres erfolgreich beendet. Die Diplomarbeit wurde zum Thema „Jahresabschlusspolitik in der Bankbilanz nach HGB“ – gemäß dem deutschen Handelsgesetz – verfasst. Schwerpunktmäßig wurden darin die Möglichkeiten der Bilanzgestaltung eines deutschen Kreditinstitutes durchleuchtet. Christoph Kimpflinger ist bereits seit dem Jahr 2001 beim Raiffeisenverband OÖ. in der Revisionsabteilung tätig. Neben der Bankprüfung ist er auch in der Prüfung von Warengenossenschaften eingesetzt.

Dipl.-Kfm. Christoph Kimpflinger

Weiters ist Kimpflinger auch in der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften auf Landes- und Bundesebene – sowohl im Bank- als auch im Lagerhausbereich – tätig. Wir gratulieren Dipl.-Kfm. Christoph Kimpflinger zum Abschluss des Studiums sehr herzlich und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg – sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext. Franz Gessl – DW 29500


Genossenschaftsbrief 301 / September 2016

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Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt

Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz

Veranstaltungen von November bis Dezember 2016 Donnerstag, 03.11.2016

Fachlich fit – als neuer Spitzenfunktionär, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Schloss Puchberg

Montag, 07.11.2016

Erfolgreich argumentieren und durchsetzen, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 08.11.2016

Konstruktiver Umgang mit Konflikten – Vertiefung, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften

Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach

Samstag, 12.11.2016

Fachlich fit – Neu bei Raiffeisen: Aufgaben und Rolle des Funktionärs, Raiffeisenbanken

Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach

Samstag, 19.11.2016

Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 22.11.2016

Fachlich fit – Basel III – Überblick, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i.I.

Dienstag, 22.11.2016

1. Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Donnerstag, 24.11.2016

Fachlich fit – Sitzungs- und Versammlungsgestaltung, Lagerhausgenossenschaften

Bildungshaus Schloss Puchberg

24.11.–25.11.2016

Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Molkereigenossenschaften

Landhotel Gasthof Eichingerbauer

Dienstag, 29.11.2016

Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Schärding

Dienstag, 29.11.2016

2. Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i.I.

Donnerstag, 01.12.2016

Fachlich fit – Sitzungs- und Versammlungsgestaltung, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

01.12.–02.12.2016

Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Lagerhausgenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Samstag, 03.12.2016

Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Montag, 05.12.2016

3. Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 06.12.2016

Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken Bildungshaus Schloss Puchberg

Dienstag, 06.12.2016

4. Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Vöcklabruck

Mittwoch, 07.12.2016

Fachlich fit – Basel III – Vertiefung, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Schloss Puchberg

Montag, 12.12.2016

Tagung für Leiter des Rechnungswesen, Spezialgenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ., 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: Franz Gessl. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ., 4020 Linz, Starhembergstraße 49 Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ. angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ. Genderhinweis: Der Genossenschaftsbrief richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet.


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