Nr. 302
Dezember 2016
Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Bald ist wieder Weihnachten. Wir nehmen dies zum Anlass, uns bei Ihnen für die Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie besinnliche und erholsame Feiertage. Für 2017 wünschen wir Ihnen Glück, Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg. Dr. Rudolf Binder Verbandsdirektor
ÖR Ing. Franz Reisecker Genossenschaftsanwalt
Dr. Norman Eichinger Verbandsdirektor-Stellvertreter
Foto: fotolia
Wann fängt Weihnachten an? Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt, wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt, wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt, wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift, was der Stumme ihm sagen will, wenn das Leise laut wird und das Laute still, wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos, das scheinbar Unwichtige wichtig und groß, wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit, helles Leben verspricht, und du zögerst nicht, sondern du gehst so wie du bist darauf zu, dann, ja, dann fängt Weihnachten an. (Rolf Krenzer)
Genossenschaftsbrief 302 / Dezember 2016
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Weihnachtsgefühle
Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder
Die Weihnachtszeit ist verbunden mit starken Gefühlen und einer hohen Emotionalität. Für viele von uns sind die christlichen Wurzeln des Festes nach wie vor ausschlaggebend. Steigend ist aber die Zahl jener, für die Advent und Weihnacht nur mehr ein Ausdruck der Tradition sind, der Erinnerung an vergangene Jahre, an glückliche Tage und an die Vorweihnachtsfreuden der Kindheit. Der Genossenschaftsbrief erfüllt diese traditionellen Erwartungen, indem wir dem Leser auf der „Weihnachtsseite“ neben Weihnachtsgrüßen ein besinnliches Weihnachtsgedicht und ein heimeliges Weihnachtsbild präsentieren. Und dennoch: Weihnacht 2016 scheint irgendwie anders zu sein. In die vertraute Nostalgie mischt sich bei vielen Menschen auch das immer deutlicher werdende Gefühl, dass nicht alles so bleiben wird und auch nicht so bleiben darf, wie es lange Zeit war. Das Jahr 2016 hat uns eine Reihe von höchst unerwarteten Vorzeichen dafür gege-
ben, dass wir uns in Österreich und in Europa neu ausrichten müssen. Der völlig überraschende Ausgang der Brexit-Abstimmung hat zwar Klarheit über das ambivalente Verhältnis der Briten zu Europa gebracht, die Phantomschmerzen sind aber inzwischen doch deutlich spürbar. Der Umgang mit der Flüchtlingsfrage hat nicht nur bei uns zu Verwerfungen geführt, sondern erstmals gezeigt, dass einstimmige EU-Beschlüsse nicht mehr umsetzbar sind. Und der Streit um internationale Handelsabkommen wie TTIP und CETA hat mit der unerwarteten Wahl des Polit-Dilettanten Donald Trump zum US-Präsidenten zutage gebracht, dass jetzt möglicherweise die Amerikaner das Interesse an Europa verlieren. Viel Ungewohntes, was sich hier in unsere Weihnachtsgefühle mischt. Es ist nicht immer das Althergebrachte, das uns weiterbringt. Manchmal spüren wir alle, dass neue Ausrichtungen nötig werden. Dieses Gefühl muss uns aber nicht beunruhigen. Vielmehr sehen wir neue Chancen, ausgetretene Pfade und ausgeleierte Usancen zu verlassen, um ganz neue Lösungen zu finden. Wir haben dazu eine digitale Unterstützung, wie wir sie noch nie hatten und wir haben in Österreich und weiten Teilen Europas deutlich positive Signale einer wieder erstarkenden Wirtschaft. Die Chancen sind gegeben, die Veränderungsbereitschaft geht in die richtige Richtung. Wir dürfen dem neuen Jahr sehr zuversichtlich entgegensehen.
Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 29100
INHALT Weihnachtsgefühle ........................................... 2
Ja, ich will! Funktionäre gewinnen gelingt........................... 6
Raiffeisen OÖ ist Vorreiter bei der Entwicklung innovativer Banktechnologien....... 3
Johann Schneeberger ist Ökonomierat ............ 7
Regulatorik – quo vadis? .................................. 4
Zwei zertifizierte Aufsichtsexperten (CSE) bei Raiffeisen OÖ ............................................. 7
Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft ............ 5
Veranstaltungen bis Ende April 2017................ 8
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Genossenschaftsbrief 302 / Dezember 2016
Raiffeisen OÖ ist Vorreiter bei der Entwicklung innovativer Banktechnologien Durch die Digitalisierung verändern sich Möglichkeiten und Angebote für Bankkunden und somit auch ihr Verhalten: • 49 % der Österreicher nutzen bereits intensiv Online-Banking. • Bei Raiffeisen erfolgen bereits 41 % aller Logins über die mobile App-Anwendung. • Persönliche Besuche in den Bankfilialen verringern sich. GD Dr. Heinrich Schaller Foto: RLB OÖ
• Auch Produktabschlüsse verlagern sich ins Internet.
Darüber hinaus drängen Technologieunternehmen – und somit eigentlich bankfremde Unternehmen – als neue Anbieter in den Zahlungsverkehrs- und Finanzierungsmarkt.
Moderne Beraterbank mit umfangreichem digitalem Angebot Raiffeisen OÖ hat sich bereits vor längerer Zeit als moderne Beraterbank am Markt positioniert: Intensive persönliche Begleitung in Kombination mit der Weiterentwicklung des umfangreichen Angebotes an innovativen Banktechnologien. Das Online- und Mobile-Banking von Raiffeisen kann sowohl über den PC, Laptop, Tablet als auch vom Smartphone aufgerufen werden. Nützliche Unterstützung bietet der Zahlschein- und QR-Code-Scanner in der App oder die Schnellauswahl von Empfängern in den Überweisungsmasken. Im Online-Banking integriert ist auch der Finanzstatus, mit dem Kunden von Raiffeisen OÖ ihre gesamten finanziellen Angelegenheiten übersichtlich im Griff haben. Die digitale Bankomatkarte – Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone Das kontaktlose Bezahlen am Kassenterminal ist mit den Raiffeisen Bankomatkarten bereits seit 2013 möglich. Seit Oktober 2015 kann auch mit dem Smartphone kontaktlos bezahlt werden. Ziel von Raiffeisen ist es, künftig alle Bezahlkarten digital auf dem Smartphone der Kunden anzubieten und unseren Kunden über Kooperationen mit Drittanbietern
weitere innovative mobile Bezahllösungen zugänglich zu machen.
Digitale Regionalbank Um mit den globalen Veränderungen des Internetzeitalters Schritt zu halten, überarbeitet die Raiffeisenbankengruppe OÖ auch Teile ihres Geschäftsmodells. So werden im Rahmen der innovativen Weiterentwicklung des Projekts „Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich 2020“ Lösungen erarbeitet, wie ein neuartiges und erfolgreiches Bankstellenkonzept der Zukunft aussehen kann, an dem auch der Raiffeisenverband OÖ. aktiv mitarbeitet. Parallel wird österreichweit intensiv am Projekt „Digitale Regionalbank“ gearbeitet, für welches GD-Stv. Mag. Michaela Keplinger-Mitterlehner mitverantwortlich ist. Dahinter steckt ein „aggregiertes Geschäftsmodell“, bei dem der persönliche und der digitale Kanal nicht mehr getrennt nebeneinander existieren, sondern vielmehr ineinander greifen. Die physische Nähe der Bankstelle, die enge Kundenorientierung und damit die persönliche Beratungskompetenz sowie die regionale Verankerung und Verantwortung sind uns wichtig und bleiben bedarfsorientiert erhalten. Verändern werden sich aber die Betreuungs- und Serviceansätze, für die verstärkt orts- und zeitunabhängige digitale Kanäle gewählt werden. Hoher Nutzen für den Kunden Ganz oben auf der Agenda für die nächsten Monate findet sich im Rahmen der Digitalen Regionalbank das „Persönliche Finanzportal“. Es steht für ein modernes Online-Banking-Portal mit der Möglichkeit zum Abschluss von Standard-Produkten und der Bereitstellung personalisierter Informationen und Angeboten für Kunden. Für unsere Kunden bringt das neue Konzept den Vorteil, dass sie mit differenzierten Leistungsangeboten und Betreuungskonzepten aktiv begleitet werden. Die Raiffeisenbankengruppe OÖ profitiert von Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen aufgrund von Standardisierungen und der Vereinfachung von Prozessen. GD Dr. Heinrich Schaller, Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
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Regulatorik – quo vadis? Seit dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise ist ein vom Gesetzgeber weltweit und insbesondere in Europa losgelöster „Regulatorik-Tsunami“ über die Banken hereingebrochen. Die Grundidee hinter dieser kaum beVerbandsdirektor-Stv. wältigbaren ÜberDr. Norman Eichinger menge an neuen regulatorischen Vorschriften ist stets die gleiche – mit Gesetzen wird versucht, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Dabei wird jedoch in vielen Bereichen über das Ziel hinaus geschossen. Unsere Raiffeisenbanken, die seit ihrer Gründung durch regionales hochqualitatives Bankgeschäft den lokalen Wirtschaftskreislauf stark beleben, haben sicherlich keinen Beitrag zur Finanz- und Wirtschaftskrise geleistet, sondern vielmehr geholfen, deren Auswirkungen zu mildern. Dennoch werden auch sie massiv von der neuen Regulatorik belastet.
Regulatorik für Banken, Regulatorik für Prüfer Aber nicht nur unsere Raiffeisenbanken haben sich im „Regulatorik-Tsunami“ über Wasser zu halten. Die Prüfung der neuen rechtlichen Vorschriften stellt auch die Bankprüfer vor große Herausforderungen. Darüber hinaus hat die Europäische Union zusätzlich aber auch im Bereich der Abschlussprüfung die Regeln und Standards verschärft. So führt die neue EU-Abschlussprüfungsverordnung aus: „Es ist wichtig, detaillierte Vorschriften festzulegen, um zu gewährleisten, dass Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse die erforderliche Qualität aufweisen.“ Insgesamt sind im Bereich der Abschlussprüfung eine neue EU-Abschlussprüfungsverordnung und eine neue EU-Abschlussprüfungsrichtlinie, welche in Österreich im Wesentlichen durch das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) sowie das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) umgesetzt wurde, zu beachten. Was bedeutet dies für die Prüfung bei unseren Mitgliedern und Kunden?
Zum einen ist positiv festzuhalten, dass die neuen rechtlichen Vorschriften in einigen Bereichen auf die Besonderheiten der Genossenschaftsrevision explizit Bedacht nehmen. Grundlage dafür ist auch die vom Gesetzgeber in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Anerkennung der Genossenschaftsrevision – beispielsweise die besondere Unabhängigkeit der Revisoren: Ein Revisor wird nicht wie bei anderen Rechtsformen üblich vom Geprüften ausgesucht, sondern vom Revisionsverband zugeteilt. Zudem agieren weder Revisor noch Revisionsverband in der Prüfung gewinnorientiert, was wiederum die Unabhängigkeit der Prüfung stärkt. Zum anderen sind jedoch mit der neuen Abschlussprüfungsregulatorik auch nennenswerte Mehrbelastungen verbunden. Diesbezüglich seien zwei Bereiche angeführt, die die oö. Raiffeisenbanken ab der Prüfung des Geschäftsjahres 2017 betreffen werden:
Umfangreichere Bestätigungsvermerke und auftragsbegleitende Qualitätssicherung Hinkünftig wird das Ergebnis der Abschlussprüfung nicht in einem einheitlichen Bestätigungsvermerk dokumentiert werden. Vielmehr sind je Bank auch eine Beschreibung der bedeutsamsten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf diese Risiken im dann deutlich umfangreicheren Bestätigungsvermerk anzuführen. Darüber hinaus hat zukünftig jede Abschlussprüfung einer sogenannten „auftragsbegleitenden Qualitätssicherung“ zu unterliegen. Dabei beurteilt neben dem prüfenden, verantwortlichen Verbandsrevisor noch ein weiterer, nicht im Prüfungsteam vor Ort befindlicher Verbandsrevisor die vom Prüfungsteam durchgeführten Prüfungshandlungen „auftragsbegleitend“. Erst nach positiver auftragsbegleitender Qualitätssicherung darf ein Bestätigungsvermerk abgegeben werden. Der Raiffeisenverband OÖ. wird sich wie in der Vergangenheit auch bei der Umsetzung dieser Vorschriften bestmöglich bemühen, im Sinne unserer Kundenorientierung diese neuen regulatorischen Anforderungen effizient umzusetzen.
Verbandsdirektor-Stv. Dr. Norman Eichinger – DW 29300
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Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft Zusammensetzung des Aufsichtsrates Genossenschaften, die dauernd mindestens vierzig Arbeitnehmer beschäftigen, haben zwingend einen Aufsichtsrat einzurichten. Zumeist ist ein solcher aber ohnedies in der Satzung vorgesehen. Da bei Kreditinstituten ein Aufsichtsorgan generell vorgesehen ist, haben alle Raiffeisenbanken einen Aufsichtsrat. Die Zusammensetzung, Wahl und Funktionsdauer der gewählten Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach der Satzung. Die Aufsichtsratsmitglieder sind durch die Generalversammlung grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder zu wählen. Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat in Form der sogenannten „Drittelparität” geregelt. Demnach ist der Betriebsrat bei Genossenschaften mit dauernd mindestens vierzig Arbeitnehmern berechtigt, für je zwei gewählte Aufsichtsratsmitglieder ein Betriebsratsmitglied zu entsenden. Der Vorstand hat jede Neubestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich bekanntzumachen (Aushang) und zum Firmenbuch einzureichen.
Beendigung der Funktion Die Funktion eines nach dem GenG gewählten Aufsichtsratsmitgliedes erlischt insbesondere durch:
wohl der Aufgabenbereich des Vorstandes als auch jener der Geschäftsleiter/Geschäftsführer zu prüfen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Zustimmung bzw. Einbindung bei Geschäftsleiter(führer)bestellung, Zustimmung zur Erteilung der Prokura; b) Vorläufige Enthebung des Vorstandes oder einzelner seiner Mitglieder; c) Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Gewinnverwendungsvorschlages sowie Berichterstattung darüber in der Generalversammlung; d) Einberufung einer Generalversammlung, sofern es das Interesse der Genossenschaft erfordert; e) Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik.
Ist ein hauptberuflicher Vorstand bestellt, kann der Aufsichtsrat folgende zusätzliche Aufgaben haben: a) Bei Raiffeisenbanken Geschäftsleiterernennung bzw. Widerruf der Ernennung, Bestellung zum hauptberuflichen Vorstand bzw. Abberufung als solcher. b) Abschluss und Abänderung von Dienst- und Pensionsverträgen mit den Vorstandsmitgliedern (Geschäftsleitern/Geschäftsführern). c) Ausübung der Mitgliederrechte bei den Sektorinstitutionen. d) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Zustimmung zur Zeichnung weiterer Geschäftsanteile und zur Übertragung von Geschäftsanteilen.
a) Ablauf der in der Satzung vorgesehenen Funktionsdauer;
e) Vorbereitung der Generalversammlung in Abstimmung mit dem Vorstand und Leitung derselben.
b) Beendigung der Mitgliedschaft zur Genossenschaft;
Haftung des Aufsichtsrates
c) Widerruf der Bestellung durch die Generalversammlung; d) Zurücklegen der Funktion seitens des Aufsichtsratsmitgliedes.
Aufgaben des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat die Genossenschaft in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen. Es ist so-
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haften für alle Schäden, die durch Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der ihnen nach dem Genossenschaftsgesetz oder dem Genossenschaftsvertrag übertragenen Aufgaben entstehen. Bei Raiffeisenbanken sind zusätzlich noch die Bestimmungen des BWG maßgeblich. Mag. Michael Bruckmayer – DW 29200
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Ja, ich will! Funktionäre gewinnen gelingt In einer gesellschaftlichen Phase, in der die „IchAG“ anstelle der Übernahme eines Ehrenamtes oft im Vordergrund steht, bedarf es – so wie in vielen Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen auch – für einzelne Genossenschaften großer Anstrengung, engagierte und qualifizierte Menschen zur Übernahme eines Ehrenamtes zu gewinnen. Bei vielen Genossenschaften stellt dies hingegen keine große Hürde dar. In diesen Fällen spielen mehrere Facetten eine Rolle.
Diversität macht es spannend Entscheidend bei der Funktionärsauswahl ist auch die Durchmischung (Diversität) in der Zusammensetzung. Gerade diese macht die Funktionärsarbeit interessant und spannend. Zusammenarbeit zwischen jungen und erfahrenen Menschen, Frauen und Männern oder Personen aus verschiedenen Branchen bereichern den persönlichen Horizont.
Gutes Image beflügelt Wenn einer Genossenschaft in der Öffentlichkeit ein gutes Image zugeordnet wird, ist es wesentlich einfacher, Funktionäre zu finden als im umgekehrten Fall. Der Spruch „Ehrenamt heißt, es ist eine Ehre, ein Amt übertragen bekommen zu haben und andere vertreten zu können“, trifft dort voll und ganz zu. Das Ansprechen einer Person zwecks Übernahme einer Funktion alleine stellt schon eine Auszeichnung für diese Person dar.
Mitgestaltung möglich Ehrenamtlich tätigen Funktionären ist in aller Regel nicht die operative Geschäftsführung einer Genossenschaft übertragen. Dennoch sind sie durch Zustimmungen – beispielsweise zur geschäftspolitischen Ausrichtung – in die Entwicklung der Genossenschaft fest eingebunden. Sie sind somit Mitgestalter der Genossenschaft und der Region, in die sie auch entsprechenden Einblick haben.
Persönlicher Nutzen verbunden Dazu braucht es jedenfalls Unterstützung, die in Form von qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildungsprogrammen geboten wird. Neben der Vertiefung des betriebswirtschaftlichen Wissens werden in persönlichkeitsbildenden Seminaren Tools vermittelt, die für einen Funktionär auch im privaten Bereich nützlich sind. Selbstverständlich werden in der heutigen Zeit die neuesten Lehr- und Lernmethoden – wie beispielsweise E-Learning – eingesetzt. Ein weiterer Vorteil des Besuches von Seminaren liegt in der Möglichkeit des Erfahrungsaustausches bzw. in der Chance zur Bildung von persönlichen Netzwerken.
Funktionäre im Seminar
Mit Argumenten punkten Bei der Suche nach Funktionären soll Folgendes angesprochen werden: a) Es soll als Ehre angesehen werden, im Hinblick auf die Übernahme einer Funktion angesprochen zu werden. b) Mit der Funktionärstätigkeit besteht die Möglichkeit zur Mitgestaltung. c) Für die Ausübung der Funktion gibt es hervorragende Unterstützung in allen Belangen – im Besonderen auch im Bildungsbereich. d) Die Funktion erfordert aber auch entsprechend Zeit. Mit diesen ausgewählten Argumenten wird es auch künftig gelingen, dass viele Menschen bei der Frage nach der Übernahme einer Funktionärstätigkeit „Ja, ich will!“, antworten.
Franz Gessl – DW 29500
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Johann Schneeberger ist Ökonomierat Am 14. September 2016 wurde dem Genossenschaftsanwalt-Stellvertreter des Raiffeisenverbandes OÖ. Johann Schneeberger vom Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter der Titel „Ökonomierat“ verliehen. Johann Schneeberger ist seit einem Vierteljahrhundert als Genossenschaftsfunktionär im Milchbereich tätig. Ausgehend von der kleinen Molkereigenossenschaft Lembach hat er alle strukturellen Veränderungen im Gefolge des EU-Beitritts 1995 und der darauffolgenden Marktliberalisierungen nicht nur miterlebt, sondern auch tatkräftig mitgestaltet. Inzwischen ist er seit 2010 Obmann der Berglandmilch, der größten Molkerei Österreichs, die nicht zuletzt aufgrund seines Engagements nach wie vor ein rein genossenschaftliches und im ausschließlichen Eigentum der Milchbauern stehendes Unternehmen ist. Neben dieser Tätigkeit ist ÖR Schneeberger seit über zehn Jahren Funktionär des Raiffeisenverbandes OÖ. und seit 2011 Genossenschaftsanwalt-
v.l. Gerlinde und ÖR Johann Schneeberger, Bundesminister DI Andrä Rupprechter Foto: BMLUFW
Stellvertreter. Als hochgeschätzter Milchfachmann vertritt er die Interessen des genossenschaftlichen Milchsektors aber auch in einer Reihe weiterer Institutionen, darunter im Vorstand des Österreichischen Raiffeisenverbandes. Der Raiffeisenverband OÖ. gratuliert ÖR Johann Schneeberger zur Titelverleihung ganz besonders und verbindet damit den aufrichtigen Dank für seinen wirkungsvollen Einsatz rund um das Genossenschaftswesen nach dem System Raiffeisen. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 29100
Zwei zertifizierte Aufsichtsexperten (CSE) bei Raiffeisen OÖ Mit dem Spitzenfunktionärslehrgang „Kompetenzplus“ des Raiffeisen Campus werden Spitzenfunktionäre auf die vielfältigen Aufgaben im Bankenalltag vorbereitet. Im Besonderen geht es dabei um Themen des europäischen und nationav.l.: Mag. Stefan Schamberger len Aufsichtsrechund GD Walter Rothensteiner tes sowie um geFoto: RZB nossenschaftliche Spezialthemen. Bei der Aufsichtstätigkeit in einer nicht genossenschaftlichen Organisation spielen aber weitere Faktoren eine Rolle, die zusätzliches Know-how abverlangt. Als Beispiel seien die Aufsicht und Kontrolle in einer Aktiengesellschaft angeführt. Mit der Ausbildung zum Certified Supervisory Expert (CSE) werden jene Aufsichtsthemen behandelt,
die für nicht-genossenschaftliche Organisationen relevant sind. Mag. Stefan Schamberger (Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenbank Region Ried i. I. und Aufsichtsratsmitglied beim Raiffeisenverband v.l.: Ing. Walter Rammerstorfer OÖ.) und Ing. Walund GD Walter Rothensteiner ter Rammerstorfer Foto: RZB (Aufsichtsratsvorsitzender-Stv. der Raiffeisenbank GramastettenHerzogsdorf) sind die ersten zwei zertifizierten Aufsichtsexperten von oö. Raiffeisenbanken. Wir gratulieren beiden Herren sehr herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg. Franz Gessl – DW 29500
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Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt
Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz
Veranstaltungen bis Ende April 2017 Samstag, 21.01.2017
Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär – Vertiefung, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 24.01.2017
Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Grieskirchen
Freitag, 27.01.2017
Fachlich fit – Genossenschaftsrecht, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank Salzkammergut in Gmunden
Donnerstag, 02.02.2017
Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Schärding
Samstag, 11.02.2017
Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 14.02.2017
Fachlich fit – Tagung für Aufsichtsratsvorsitzende, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Ried i. I.
Donnerstag, 23.02.2017
ImpulsTag für Funktionäre und Delegierte, Lagerhausgenossenschaften
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 28.02.2017
Fachlich fit – Neu bei Raiffeisen: Aufgaben und Rolle des Funktionärs, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Ried i. I.
Donnerstag, 09.03.2017
Fachlich fit – Volkswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Samstag, 18.03.2017
An der Schwelle zur Milliarde, Raiffeisenbanken
Landhotel Forsthof, Sierning
Dienstag, 21.03.2017
71. OÖ. Landesgenossenschaftstag
Palais Kaufmännischer Verein
Dienstag, 28.03.2017
Fachlich fit – Tagung für Aufsichtsratsvorsitzende, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Freitag, 31.03.2017
Seminar „Überzeugend auftreten und reden“, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften
Bildungshaus Schloss Puchberg
Samstag, 01.04.2017
Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 25.04.2017
Fachlich fit – Basel III – Überblick, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Donnerstag, 27.04.2017
Seminar „Krisenresistenz – Erfolgskonzept für Spitzenfunktionäre“, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften
Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach
Samstag, 29.04.2017
Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ., 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: Franz Gessl. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ., 4020 Linz, Starhembergstraße 49 Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ. angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ. Hinweis: Der Genossenschaftsbrief richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet.