Nr. 303
April 2017
71. OÖ. Landesgenossenschaftstag im Zeichen des Geschäftsführerwechsels
Ganz im Zeichen des bevorstehenden Generationenwechsels in der Geschäftsführung des Raiffeisenverbandes OÖ. stand der 71. OÖ. Landesgenossenschaftstag. Nach einer ausführlichen Darstellung der Entwicklung der geschäftlichen und wirtschaftlichen Situation wesentlicher Genossenschaftssparten verabschiedete sich Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder von den Teilnehmern des Landesgenossenschaftstages in seiner Funktion als Geschäftsführer des Raiffeisenverbandes OÖ. Im Rückblick auf 36 Jahre Tätigkeit beim Raiffeisenverband OÖ. und davon 15 Jahre als Geschäftsführer und Verbandsdirektor kann Dr. Binder eine sehr erfolgreiche Bilanz ziehen.
„Dr. Binder hat den Raiffeisenverband OÖ. stets mit hohem persönlichem Engagement geführt und sich dabei immer mit dem genossenschaftlichen Gedanken identifiziert. Er hat als Mentor und Impulsgeber zu einer sehr erfolgreichen Entwicklung des Genossenschaftswesens beigetragen und ein gutes Fundament für eine positive Weiterentwicklung des Raiffeisenverbandes OÖ. gelegt“, dankte Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker dem Verbandsdirektor. Mit Wirksamkeit 1. August 2017 wird der bisherige Verbandsdirektor-Stellvertreter Dr. Norman Eichinger – ein anerkannter Fachmann auf Landesund Bundesebene – die Geschäftsführung übernehmen.
Genossenschaftsbrief 303 / April 2017
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Miteinander zum Erfolg! Genossenschaften sind wichtige und vielfältige Träger von wirtschaftlichen Aufgaben und speziellen Verantwortungen. Der OÖ. Landesgenossenschaftstag 2017 hat die breite Palette genossenschaftlicher Gestaltungsmöglichkeiten Revue passieren Verbandsdirektor lassen, von österDr. Rudolf Binder reichweit führenden Unternehmen mit tausenden Mitgliedern und hunderten Mitarbeitern bis zu romantischen Kleingenossenschaften, von Banken über Produktionsbetriebe bis zu Handelsunternehmen. Jeder kennt Genossenschaften und hat immer wieder Kontakte zu ihnen. Die UNO hat die Genossenschaftsidee jüngst sogar in das „Weltkulturerbe der Menschheit“ aufgenommen.
nieren der Genossenschaften so wichtig sind. Das Gesetz liefert einen relativ großzügigen Rahmen für die Organisation der Genossenschaft und überlässt vieles der satzungsmäßigen Ausgestaltung. Ob die Genossenschaftsmitglieder ihre Gesellschaftsrechte direkt oder mit Delegiertensystem ausüben, ob die Geschäftsführung (= Vorstand) ehrenamtlich oder hauptberuflich ausgeübt wird, ob neben Vorstand und Aufsichtsrat allenfalls zusätzliche Organe installiert werden und wie die Mitglieder dieser Organe bezeichnet werden (Obmann, Geschäftsführer, Präsident) bleibt weitgehend der satzungsmäßigen Regelung überlassen und wird von wirtschaftlichen Überlegungen bestimmt.
Und doch ist sich nicht jeder im Klaren über die Rechtsnatur dieser besonderen Unternehmen: Genossenschaften haben viele Wesensmerkmale von Kapitalgesellschaften. Ihre rechtliche Ausgestaltung ist der Aktiengesellschaft sehr ähnlich. Von Vereinen, in deren Nähe Genossenschaften manchmal gesehen werden, unterscheidet sie Grundsätzliches. Vereine dürfen, von geringfügigen Ausnahmen abgesehen, keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben. Genossenschaften hingegen haben den ausdrücklichen gesetzlichen Zweck, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, müssen sich Genossenschaften den Regeln des Marktes und des Wettbewerbes unterordnen wie alle anderen Marktteilnehmer. Von ihrem wirtschaftlichen Erfolg hängt es ab, ob sie den Förderungsauftrag erfüllen können.
Ich werde nunmehr im 36. Berufsjahr, davon 15 Jahre als Verbandsgeschäftsführer, in Pension gehen. Mein Berufsleben war geprägt von Begegnungen mit vielen Persönlichkeiten, mit denen ich an der gemeinsamen Idee „Raiffeisen“ gearbeitet habe. Neben Sachverstand und Know how stand dabei auch immer die Solidarität und die gemeinsame Verantwortung als Motor und Triebkraft hinter dieser Arbeit. Das gemeinsame Ziel musste dabei vor persönlichen Interessen stehen, um zum Erfolg zu führen. Aus dem gemeinsamen Bemühen sind oft auch freundschaftliche Beziehungen entstanden.
Das spezielle Wesensmerkmal der Genossenschaft ist in ihrem besonderen Bezug zu den Mitgliedern, ihren Gesellschaftern, zu suchen: Diese sind nämlich die Kunden des Unternehmens. Und daraus wird verständlich, warum die persönliche Beziehung, das gegenseitige Kennen und das Miteinander-Arbeiten für das Funktio-
INHALT Miteinander zum Erfolg! ..................................................... 2 Digitale Genossenschaften – Genossenschaftliche Identität in der digitalen Welt .............................................. 3
Das prägende Merkmal jeder Genossenschaft ist aber der hohe Stellenwert der Person, der Wille zum Miteinander und zur Solidarität beim Erreichen der gemeinsamen Ziele. Es ist daher zwar zulässig, aber äußerst unüblich, dass innerhalb von genossenschaftlichen Organisationen Meinungsverschiedenheiten im Streit ausgetragen werden müssen. In der Regel ist die Ausrichtung auf das gemeinsame wirtschaftliche Ziel stark genug, um einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
Ich danke allen meinen Weggefährten für ihre Freundschaft und ihr Verständnis, den Funktionären, den Kollegen und den Mitarbeitern. Die Raiffeisenidee steht bei uns auf stabilen Beinen und hat den Ansporn und die Kraft für bevorstehende Veränderungen. Ich wünsche der neuen Mannschaft und besonders meinem Nachfolger Dr. Norman Eichinger viel Gemeinsamkeit und viel Erfolg bei den künftigen Herausforderungen. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder Verkehrssicherungspflichten i.Z.m. Liegenschaften ......................................................... 6 Molkereifunktionäre bilden sich weiter ............................... 7
Raiffeisenverband OÖ. überschreitet Grenzen .................. 4
Revisionsassistenten – unverzichtbar in der Prüfung .............................................. 7
Gold und Silber für den Verbandsdirektor .......................... 5
Veranstaltungen bis Ende September 2017....................... 8
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Digitale Genossenschaften – Genossenschaftliche Identität in der digitalen Welt Beim diesjährigen Landesgenossenschaftstag referierte Univ.-Prof. Dr. Theresia Theurl von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Thema „Digitale Genossenschaften“. Nachfolgend sind die wesentlichsten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen angeführt.
Identität trotz Anpassung beibehalten Die Beibehaltung der Identität – einhergehend mit einer kontinuierlichen Anpassung – sieht Prof. Theurl als wesentliches Kriterium für den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen. Die Genossenschaften profitieren dabei von der Regionalität, der Kundenbindung, der Nachhaltigkeit und dem Vertrauen ihrer Mitglieder und Kunden. Digitalisierung bedeutet sowohl für die Unternehmen als auch für die Bevölkerung eine große Herausforderung. Panik ist nicht angesagt, ein Ausruhen auf dem Erreichten jedoch auch nicht. Für die Genossenschaften bedeutet Digitalisierung Chancen, aber auch Risiken – d. h. die Genossenschaften müssen sich damit vertraut machen und die Chancen nützen.
Digitalisierung als Mega-Trend Prof. Theurl sieht die Perspektiven darin, dass alles, was sich digitalisieren, vernetzen oder automatisieren lässt, digitalisiert, vernetzt oder automatisiert werden wird. Da es auf dem Weg in die Digitalisierung auch zu Unterbrechungen und Rückschlägen kommen wird, kommt der Datensicherheit und dem Vertrauen in die Genossenschaften eine wichtige Bedeutung zu. Genossenschaften sind die Kooperations-Pioniere. Dennoch wird die Digitalisierung die Kunden und ihre Bedürfnisse noch mehr als bisher in den Vordergrund stellen.
Die Zeit drängt Es ist ein Irrtum zu glauben, dass noch jede Menge Zeit bleibt, sich mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Digitalisierung ist kein Thema der IT-Spezialisten, sondern Thema für Management und Eigentümer. Dabei reicht es nicht, digitale Konzepte von Wettbewerbern zu kopieren, sondern es bedarf der Erarbeitung eigener Konzepte durch die Genossenschaften. Als Eigenschaften der Digitalisierung führt Prof. Theurl Größe, Stan-
dardisierung, Informationsbündelung, Informationsverarbeitung und Erlebnisorientierung an. Die Kundenerwartungen liegen dabei in der Rundum-die-Uhr-Erreichbarkeit, Geschwindigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Transparenz, Univ.-Prof. Dr. Theresia Theurl Qualität, Individualisierung und im Preis.
Konsequenzen der Digitalisierung Neben der Abnahme der direkten Kundenkontakte sowie dem Verlust von Kunden werden die Folgen der Digitalisierung auch im Verlust von Erträgen sowie in zusätzlichen Kosten spürbar werden. Sicherheit und Vertrauen werden ein wettbewerbsentscheidendes Thema werden, Gruppenlösungen werden erforderlich sein. Prof. Theurl sieht aufgrund der aus verschiedenen Gründen besonderen Betroffenheit der Genossenschaftsbanken eine Digitalisierungsstrategie der Gruppe auf Verbundebene als besonders wichtig an.
Strategische Klarheit – Co-Creation Die Genossenschaften aller Sparten müssen die steigende Anzahl digitaler Kanäle mit der analogen Welt der Filialen intelligent verknüpfen. Die Filialen werden im Omnichannel-System wichtig, aber auch weniger werden. Wie die Filialen aussehen und was diese können werden, sieht die Referentin als Chance sowohl der Kunden- als auch der Mitarbeiterbindung sowie als klaren Vorteil der Genossenschaftsbanken. Digitalisierung bedeutet nicht weg von der Regionalität, sondern ein genaues Anbieten, was hier gewünscht wird. Dabei kommt der Zusammenarbeit in der Gruppe – so wie Raiffeisen entstanden ist – eine besondere Bedeutung zu. Dennoch muss jede Genossenschaft für sich entscheiden, wie sie die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich nutzen will.
Mag. Sandra Kriechbaum-Gruber – DW 29350
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Raiffeisenverband OÖ. überschreitet Grenzen Der Raiffeisenverband OÖ. ist – wie der Firmenname bereits impliziert – in erster Linie als Dachorganisation der Genossenschaften nach dem System Raiffeisen in Oberösterreich für die Betreuung seiner Mitgliedsgenossenschaften im Verbandsdirektor-Stv. Bundesland OberDr. Norman Eichinger österreich verantwortlich. Durch eine kundenorientierte Revision und Beratung sowie Interessenvertretung soll der Raiffeisenverband OÖ. zu einer positiven Entwicklung seiner Mitgliedsgenossenschaften beitragen.
Hohe Qualität wird bundesweit geschätzt Die hohe Qualität der Dienstleistungen des Raiffeisenverbandes OÖ. haben dazu geführt, dass in der langjährigen Zusammenarbeit der RaiffeisenRevisionsverbände immer mehr Aufgaben vom Raiffeisenverband OÖ. übernommen werden, die die Bundesländergrenzen überschreiten. So nehmen Führungskräfte des Raiffeisenverbandes OÖ. wesentliche Leitungsfunktionen in Bundesgremien der Raiffeisen-Revisionsverbände wahr. Zudem sind die vom Raiffeisenverband OÖ. entwickelten Revisions-IT-Programme (z. B. ARES, Bilanzpaket) mittlerweile bundesweiter Standard bei der Revision der österreichischen Raiffeisenbanken und auch Raiffeisenlandesbanken. Mittlerweile haben sich zusätzlich über diese allgemeine Zusammenarbeit der Raiffeisen-Revisionsverbände deutlich hinausgehende bundeslandübergreifende Kooperationen entwickelt. So ist im Jahr 2015 der Revisionsverband der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg an uns mit der Frage herangetreten, ob eine noch größere Hebung von Synergien durch eine intensivere Zusammenarbeit im Revisionsbereich möglich wäre. Die dabei geführten sehr konstruktiven Gespräche haben in einem per 1. 1. 2016 abgeschlossenen Kooperationsvertrag gemündet. Das Ziel war klar – die bestmögliche Nutzung von Synergiepotenzialen im jeweiligen Prüfungsbetrieb durch Kostenreduktion bzw. Qualitätssicherung und -steigerung.
Ganz konkret stellt der Raiffeisenverband OÖ. sämtliche fachlichen Entwicklungen seines Prüfungsbetriebs der Vorarlberger Revision zur Verfügung. Dabei wurden auch die Prüfungsprogramme bestmöglich harmonisiert, um in weiterer Folge eine gemeinsame Weiterentwicklung vorzunehmen. Im Zuge dieser Kooperation nimmt der Leiter der Vorarlberger Revision auch in institutionalisierter Form an den diesbezüglichen bislang ausschließlich internen Sitzungen des Raiffeisenverbandes OÖ. zu Prüfungsthemen teil. Darüber hinaus erfolgt eine umfassendere Servicierung im Bereich der Revisions-IT bzw. es besteht die Möglichkeit zur Personalgestellung. Die diesbezüglich von Oberösterreich erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend abgegolten. Aufgrund des sehr guten Erfolgs der Zusammenarbeit zwischen Oberösterreich und Vorarlberg konnte in weiterer Folge per 1. 7. 2016 auch mit dem Revisionsverband der Raiffeisenbankengruppe Kärnten ein gleicher Kooperationsvertrag abgeBild: www.skammel.de schlossen werden.
Wesentliche Synergieeffekte durch Kooperation Die Orientierung der Vorarlberger und Kärntner Kollegen an den Revisionsinhalten und -programmen des Raiffeisenverbandes OÖ. ist für unsere Mitgliedsgenossenschaften zum einen eine Bestätigung dafür, dass die ihnen gebotene Revisionsarbeit eine sehr hohe Qualität aufweist. Zum anderen kommen unseren Mitgliedsbetrieben die durch diese Kooperation erzielten Kostenbeiträge zugute. Gleichzeitig erzielen auch die Vorarlberger und die Kärntner Raiffeisen-Revision Kosteneinsparungen, da Weiterentwicklungen in hoher Qualität nicht mehr alleine getragen werden müssen sondern gemeinsam erfolgen. Diese Bundesländergrenzen überschreitende Tätigkeit ist eine WinWin-Situation und entspricht zur Gänze unseren Genossenschaftsprinzipien der Kooperation, Solidarität und Subsidiarität.
Verbandsdirektor-Stv. Dr. Norman Eichinger – DW 29300
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Gold und Silber für den Verbandsdirektor Gleich zweifach wurde der scheidende Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder für seine Verdienste um den Raiffeisenverband OÖ. und um das Genossenschaftswesen in Oberösterreich beim diesjährigen Landesgenossenschaftstag ausgezeichnet.
Goldene Raiffeisen-Plakette Für sein vorbildliches genossenschaftliches Engagement wurde Dr. Binder vom Raiffeisenverband OÖ. mit der höchsten Auszeichnung im oö. Genossenschaftswesen – der Goldenen RaiffeisenPlakette – geehrt. „Der Raiffeisenverband OÖ. hat unter Dr. Rudolf Binder viel für seine Mitgliedsgenossenschaften erreicht und sich in vielen Bereichen zu einer Benchmark für ganz Österreich entwickelt“, so Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker über die Verdienste des Verbandsdirektors.
In seiner Laudatio erwähnte Mag. Stelzer nur auszugsweise Entwicklungen, welche Dr. Binder hauptverantwortlich mitgetragen habe, wie etwa die Strukturveränderungen im Banken- oder Milchbereich, die vielen Neugründungen in oft neuen Geschäftsfeldern und die überaus erfolgreiche Bildungsinitiative für die ehrenamtlichen Funktionäre. Daneben lobte Mag. Stelzer auch das vielfältige soziale Engagement von Dr. Binder. „Rudolf Binder soll mit seinen Verdiensten auch Vorbild für viele andere sein, die sein umfassendes Werk hoffentlich weiterführen“, so Mag. Stelzer.
v.l.: Agrarlandesrat Max Hiegelsberger, Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, Hofrätin Dr. Maresa Binder, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder, Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker
Wehmut und Dank v.l.: Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder, Agrarlandesrat Max Hiegelsberger
Silbernes Ehrenzeichen „Wer für den Raiffeisenverband in Oberösterreich Verantwortung trägt – noch dazu an so herausragender Stelle – der trägt auch Verantwortung für das ganze Land und wirkt an entscheidender Stelle für das gesamte Land mit“, würdigte der damals designierte Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer das Engagement von Dr. Rudolf Binder. Mag. Stelzer überbrachte die Grußworte des Landes Oberösterreich und nutzte die Gelegenheit, dem scheidenden Verbandsdirektor als Dank und Anerkennung für sein erfolgreiches Wirken das Silberne Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich zu überreichen.
Mit dem Ausscheiden von Dr. Rudolf Binder geht die Ära eines großen Genossenschafters zu Ende. Mit einem Hauch Wehmut in der Stimme sprach Verbandsdirektor Dr. Binder ein letztes Mal vor den zahlreichen Besuchern des OÖ. Landesgenossenschaftstages und ließ seine Zeit beim Raiffeisenverband OÖ. Revue passieren. „Es war eine lange Zeit, die aber sehr kurzweilig war“, erinnerte sich Dr. Binder zurück. Er bedankte sich bei all seinen Wegbegleitern, den Mitarbeitern und den Funktionären, für die langjährige Unterstützung und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Mit den Worten „Ich nehme meinen Hut – auf Wiedersehen!“, verabschiedete sich Dr. Binder als Verbandsdirektor und Geschäftsführer des Raiffeisenverbandes OÖ. vom 71. OÖ. Landesgenossenschaftstag. Marion Pammer BA – DW 29141
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Verkehrssicherungspflichten i.Z.m. Liegenschaften Verfügungsberechtigte über Liegenschaften, Gebäude etc. (auf das Eigentum kommt es nicht an) haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Besitz keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Diese Verpflichtung betrifft auch Verfügungsberechtigte über Geschäftsräumlichkeiten. Diese sogenannten Verkehrssicherungspflichten finden sich in diversen Gesetzen und werden vom Obersten Gerichtshof sehr streng ausgelegt. Beispiele sind u. a. die Haftung für Bauwerke gemäß § 1319 ABGB, die Wegehalterhaftung gemäß § 1319a ABGB oder die Erhaltungspflicht gemäß § 47 OÖ. BauO 1994.
ÖNORM B 1301 Im vergangenen Jahr wurde die ÖNORM B 1301 erlassen, welche betreffend „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude“ erstmals einen Leitfaden zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Prüfpflichten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Gebäuden beinhaltet. Zusätzlich nimmt die ÖNORM B 1301 auch auf den aktuellen Stand der Technik Bezug.
Verfügungsberechtigte in der Pflicht All diese Bestimmungen beinhalten Pflichten für den Verfügungsberechtigten eines Gebäudes oder einer Liegenschaft, welche bei Nichtbeachtung und Schadenseintritt zur Haftung des Verfügungsberechtigten führen können. Beispielsweise hat der Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage dafür zu sorgen, dass die Anlage in einem den baurechtlichen Vorschriften entsprechenden Zustand erhalten wird. Baurechtliche Vorschriften ändern sich, sodass eine lange zurückliegende ordnungsgemäße Bauführung nicht mehr zwingend den heute geltenden Vorschriften entsprechen muss (z. B. Änderung des Standes der Technik).
Im Falle eines Schadens liegt es am Verfügungsberechtigten nachzuweisen, dass „alle zur Abwehr der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet wurde“. Dieser Nachweis kann insbesondere folgendermaßen erbracht werden: • durch regelmäßiges Wahrnehmen der Kontroll-, Prüf- und Überwachungspflichten zur Verhinderung erkennbarer Gefahren oder • mit Durchführung von zumutbaren, dem Stand der Technik entsprechenden Instandhaltungsund Verbesserungsarbeiten.
Während den oö. Raiffeisenbanken von der RealTreuhand Bau- und Facilitymanagement GmbH entsprechende Angebote zur Überprüfung der Standorte angeboten werden, sind Warengenossenschaften bisher noch nicht im diesbezüglichen Fokus. Es besteht keineswegs die Verpflichtung, die Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Leitfadens der genannten ÖNORM einzuhalten, auch jede andere vergleichbare Maßnahme ist zulässig. Die ÖNORM B 1301 stellt diesbezüglich lediglich eine Hilfestellung dar. Die Real-Treuhand Bau- und Facilitymanagement GmbH ist gerne bereit, auch Nicht-Banken bei der Erfüllung ihrer Verkehrssicherungspflichten zu unterstützen und im Rahmen einer entsprechenden Beauftragung tätig zu werden.
Mag. Michael Bruckmayer – DW 29200
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Molkereifunktionäre bilden sich weiter Jährlich lädt der Raiffeisenverband OÖ. im Rahmen der Bildungsrichtlinie für die Funktionäre der oö. Molkereigenossenschaften zu einer Weiterbildungsveranstaltung ein. Fast siebzig Teilnehmer nahmen an der diesjährigen Informationstagung im Bildungshaus St. Magdalena teil. Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker und Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder berichteten über aktuelle agrarpolitische Themen und über Themen des Raiffeisenverbandes OÖ. Spartenleiter Verbandsrevisor Gerhard Steinkress informierte ausführlich über die wirtschaftliche Entwicklung bei den Molkereiunternehmen.
Als weitere Spitzenreferenten bereicherten Agrarlandesrat Max Hiegelsberger sowie Privatdozent Dr. med. Thomas Ellrott vom Institut für Ernährungspsychologie an der Georg-August-Universität Göttingen die Veranstaltung mit seinem Referat
v.l.: Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker, Josef Fürtbauer, Bgm. Josef Meinhart, ÖR Johann Schneeberger, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder
„Vegan, clean eating, paleo, glutenfrei, lactosefrei oder … wohin geht die Reise der Verbraucher?“ die Veranstaltung. Franz Gessl – DW 29500
Revisionsassistenten – unverzichtbar in der Prüfung Kürzlich fand die Zertifizierung einiger unserer Revisionsassistenten statt. Unter der Leitung des Österreichischen Raiffeisenverbandes absolvierten die Revisionsassistenten nach einer umfangreichen Ausbildungswoche erfolgreich die Prüfung zum „Zertifizierten Revisionsassistenten“. Wesentliche Inhalte waren das Genossenschafts- und Bankenaufsichtsrecht, die ISAs (International Standards on Auditing) sowie Fälle aus der Revisionspraxis. Bevor die Revisionsassistenten zur Zertifizierung zugelassen werden, sind neben der praktischen Ausbildung im Revisionsteam die Absolvierung bankspezifischer Kurse sowie die Absolvierung der Buchhalterprüfung am WIFI Voraussetzung. Beim Raiffeisenverband OÖ. sind mittlerweile zehn Revisionsassistenten im Einsatz. Als fixe Mitglieder der Revisionsteams prüfen die Assistenten eigenständig unter der Verantwortung eines Verbandsrevisors. Mit der kompetenten und zuverlässigen Arbeitsweise sowie deren kollegialer Art sind sie ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Prüferteams. Darüber hinaus leisten sie auch auf Anforderung von
Acht unserer zehn Revisionsassistenten
Raiffeisenbanken entsprechende Unterstützung bei Bilanzierungsarbeiten. Der Einsatz der Revisionsassistenten kommt den Mitgliedsgenossenschaften nicht nur in Form der praxisorientierten Arbeit, sondern auch in einem niedrigeren Revisionskostensatz zugute. Wir gratulieren den neu zertifizierten Assistenten und bedanken uns für die professionelle Arbeit. Wir wünschen weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Mag. Sandra Kriechbaum-Gruber – DW 29350
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Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt
Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz
Veranstaltungen bis Ende September 2017 Montag, 08.05.2017
Der Betriebsrat im Aufsichtsrat, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Donnerstag, 11.05.2017
Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Grieskirchen
Samstag, 13.05.2017
Fachlich fit – Genossenschaftsrecht, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 16.05.2017
Fachlich fit – Basel III – Vertiefung, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Schärding
Mittwoch, 31.05.2017
Genossenschaftsrecht für Führungskräfte, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 27.06.2017
Fresh-up im Aufsichtsrecht für Geschäftsleiter, Raiffeisenbanken Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 12.09.2017
1. Tagung für Geschäftsleiter, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Montag, 18.09.2017
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Sankt Magdalena
Dienstag, 19.09.2017
Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Montag, 25.09.2017
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Montag, 25.09.2017
2. Tagung für Geschäftsleiter, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Vöcklabruck
Dienstag, 26.09.2017
Fachlich fit – als neuer Spitzenfunktionär, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Mittwoch, 27.09.2017
3. Tagung für Geschäftsleiter, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Donnerstag, 28.09.2017
Seminar „Verlassenschaft“, Raiffeisenbanken
Raiffeisenbank in Vöcklabruck
Samstag, 30.09.2017
Fachlich fit – Tagung für Aufsichtsratsvorsitzende, Raiffeisenbanken
Bildungshaus Schloss Puchberg
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ., 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: Franz Gessl. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ., 4020 Linz, Starhembergstraße 49 Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ. angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ. Hinweis: Der Genossenschaftsbrief richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet.