Genossenschaftsbrief 295

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Nr. 295

September 2014

Neue Technologien als Mittel.Punkt.

Jährlich lädt Genossenschaftsanwalt ÖR Ing. Franz Reisecker Vorstand und Aufsichtsrat des Raiffeisenverbandes OÖ. zu Information, Diskussion und Bearbeitung zukunftsweisender Themen in eine Klausurtagung ein. Diese Tradition wurde heuer im Zisterzienserstift Wilhering fortgeführt.

einandersetzung mit dem Thema „Employer Branding“, das ist die Verfestigung einer Marke als (künftiger) Arbeitgeber. Diesem Thema werden sich aufgrund der demografischen Entwicklung am Arbeitsmarkt auch die Genossenschaften verstärkt widmen müssen.

Das Generalthema lautete: „Bewusster Umgang mit neuen Technologien.“ Dabei wurde vom Leiter der OÖ. Journalistenakademie Dr. Wolfgang Chmelir MBA eindrucksvoll die Technologisierung der Medien in den vergangenen 25 Jahren den Teilnehmern vor Augen geführt.

Abt Dr. Reinhold Dessl als Hausherr des Stiftes Wilhering zitierte danach – sehr passend zum Generalthema – aus der Botschaft von Papst Franziskus anlässlich des 48. Welttages der sozialen Kommunikationsmittel: „Die Menschlichkeit darf auf den digitalen Wegen nicht auf der Strecke bleiben.“

Im zweiten Teil wurde das Thema „Digitales Mitarbeiter-Recruiting“ – und vor allem dessen Auswirkung auf die Genossenschaften – von David Kitzmüller BA von karriere.at äußerst kompetent aufbereitet. Ein Schwerpunkt war dabei die Aus-

Bei all der raschen Entwicklung im Bereich der Medien und Technologien soll immer eines bedacht werden: Technologien sollen nicht selbst der Mittelpunkt sein, sondern bestenfalls Mittel.Punkt.


Genossenschaftsbrief 295 / September 2014

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www.rvooe.at – neues Design und verbesserte Funktionalität Benutzerfreundlich-kundenorientiertansprechend Die Homepage des Raiffeisenverbandes OÖ. ist in die Jahre gekommen und in ihrer Funktionalität nicht mehr zeitgemäß. Wir haben uns daher entschlossen, sie von Grund auf neu zu gestalten. Dabei standen drei Ziele im Mittelpunkt.

Der Veranstaltungskalender gibt eine Übersicht über die bevorstehenden Veranstaltungen des Raiffeisenverbandes OÖ. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Genossenschaftsbrief ohne vorherigen Download online durchzublättern.

Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder

Der neue Internetauftritt soll • benutzerfreundlich • kundenorientiert und • mit einem ansprechenden Layout ausgestattet sein. Das Design haben wir zur Gänze neu gestaltet und die Funktionalität erhöht, mit dem Ziel, dass unsere neue Website den steigenden Ansprüchen der Internetnutzer entspricht.

Dynamische Startseite Wir wollen künftig bereits auf der Einstiegsseite alle aktuellen und wichtigsten Themen auf einen Blick bereitstellen. In einem Banner werden dazu laufend Berichte zu aktuellen Angelegenheiten sowie die neuesten Bilder präsentiert. In einer „Schnelleinstieg-Box“ können mit nur einem Klick die am häufigsten nachgefragten Themen aufgerufen werden. Mit dem gut platzierten Kunden-Login-Button kommt man direkt in den passwortgeschützten Bereich, wo zahlreiche Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen.

Gewohnt informativ In den Hauptmenüpunkten und den dazugehörigen Unterkategorien finden sich wie gewohnt die wichtigsten Informationen zum Raiffeisenverband OÖ., zu unserem Leistungsangebot, unseren Mitgliedern und Allgemeines zum Genossenschaftswesen. Für tiefergreifende Informationen können die jeweiligen Ansprechpartner kontaktiert werden. Ein neu eingerichtetes Formular ermöglicht die direkte Kontaktnahme zum Raiffeisenverband OÖ.

Alles neu? www.rvooe.at bleibt! Die neue Homepage befindet sich derzeit noch in der Umsetzungs- und Finalisierungsphase und wird voraussichtlich mit Anfang Oktober 2014 online gehen. Vieles wird neu, unsere Internetadresse bleibt unverändert: www.rvooe.at. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 100

INHALT

Bildungshungrige Funktionäre .......................... 7

www.rvooe.at – neues Design und verbesserte Funktionalität ................................ 2

Raiffeisen Oberösterreich – ein attraktiver Arbeitgeber und zukunftsorientierter Investor.... 8

Vor 125 Jahren ging es los … .......................... 3 Bildungsteilzeit ................................................. 4 GGÖ – Spezialgenossenschaft im Geflügelbereich ................................................ 5 Kündigungs- und Sperrfrist bei Geschäftsanteilen ............................................ 6

Nachhaltigkeit bei Genossenschaften – keine leere Floskel! ........................................ 10 Anstehender Wechsel in der Leitung der Rechtsabteilung ............................................. 11 Veranstaltungen Oktober bis Dezember 2014 .. 12


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Vor 125 Jahren ging es los … Nach der Durchsetzung des Systems der Vorschusskassen basierend auf den Statuten von F. W. Raiffeisen im Westerwaldgebiet (RheinlandPfalz) führte dies auch auf dem Gebiet des heutigen Österreich im Jahr 1886 zur Gründung der ersten Darlehenskasse in Mühldorf bei Spitz an der Donau.

in Hohenzell die Gründungsversammlung der Raiffeisenkasse statt. Die Registrierung des Vorschusskassenvereins Weißkirchen an der Traun erfolgte am 6. 5.1889, jener von Hohenzell am 11. 5. 1889.

1889 – eine Gründungswelle begann Im Jahr 1889 fanden aber zahlreiche weitere Genossenschaftsgründungen in unserem Bundesland statt (Reihenfolge nach Datum der Gründungsversammlung): Neuhofen im Innkreis, Taiskirchen, Pattigham, Weibern, Naarn, Molln, Krenglbach, Meggenhofen, Neumarkt im Mühlkreis, Schwanenstadt, Mettmach, Schenkenfelden, Pettenbach, Ulrichsberg, Putzleinsdorf, Mehrnbach, Pennewang, Wilhering, Buchkirchen bei Wels und Dorf an der Pram.

Schulsparen 1955

Foto: RB Region Ried (RK Hohenzell)

Bedarf war auch in OÖ. gegeben Relativ bald nach deren Gründung kamen die Überlegungen zur Gründung von Vorschusskassen nach dem System von F. W. Raiffeisen auch im Landtag in Oberösterreich zum Durchbruch. Ziel war es, für Landwirte und auch für Gewerbetreibende den Zugang zu Darlehen, gleichzeitig aber auch das „Ansparen“ zu ermöglichen. Die unbeschränkte solidarische Haftung und die sparsame Form der Gebarung sicherten einerseits den Zufluss von Spargeldern und ermöglichten andererseits den Zugang zu Darlehen zu leistbaren Konditionen.

Schulsparen heute

Foto: RB Prambachkirchen

… und die Idee hat weiter Zukunft!

Die OÖ. Landesverwaltung benachrichtigte sämtliche Gemeinden in Oberösterreich über die Möglichkeit der Gründung von Vorschusskassen auf Basis der Raiffeisen-Mustersatzung. Gleichzeitig wurde angeboten, einen sachkundigen Landesbeamten zur Gründungsversammlung auf Kosten des Landes zu entsenden. Damit wurde auch der Grundstein für den heutigen Raiffeisenverband OÖ. gelegt.

Die Raiffeisenbanken haben sich in diesen 125 Jahren – wie die gesamte Gesellschaft – grundlegend geändert. Die genossenschaftlichen Grundsätze bestehen aber fort. Die heutige Generation der Eigentümervertreter, Geschäftsleiter und Mitarbeiter ist sicher gut beraten, das „Woher kommen wir?“ in Verbindung mit dem „Wohin gehen wir?“ nicht aus den Augen zu verlieren.

Diese Initiative fruchtete. Bereits am 3. 2. 1889 fand sowohl in Weißkirchen an der Traun als auch

Franz Gessl – DW 500


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Bildungsteilzeit Ab 1. Juli 2014 ist eine Reduzierung der Arbeitszeit, um sich weiterzubilden und für die weggefallenen Stunden einen Lohnersatz zu bekommen, möglich. Im Gegensatz zur Bildungskarenz bildet die Bildungsteilzeit bei Mitarbeitern mit geringerem Einkommen einen finanziellen Anreiz. Außerdem bleibt der Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz erhalten. Das Arbeitsmarktservice zahlt für jede Arbeitsstunde, die weniger gearbeitet wird, EUR 0,76 „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag.

Rahmenbedingungen

Beispiel: • Ein Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitswoche von 40 auf 30 Stunden pro Woche. • Ergebniss: 10 x EUR 0,76 x 31 (Annahme Mai) = EUR 235,60 Vergütung

Es können max. 50 %, mindestens aber 25 % der Arbeitszeit reduziert werden. Ein Mitarbeiter muss jedoch mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit unter zehn Stunden pro Woche ist unzulässig. Bildungsteilzeit kann für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden inklusive Lern- und Übungszeiten in Anspruch genommen werden. Die Bildungsteilzeit kann mindestens vier Monate, maximal aber zwei Jahre in einem Zeitraum von vier Jahren (Aufteilung auf mehrere Module) in Anspruch genommen werden.

Ein Bildungsteilzeitwerber kann einen Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld beim zuständigen Arbeitsmarktservice (abhängig vom Hauptwohnsitz) stellen.

Voraussetzungen beim Arbeitgeber Ein Arbeitnehmer hat beim gleichen Arbeitgeber eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten mit der gleichen Wochenstundenarbeitszeit nachzuweisen. Für einen Mitarbeiter besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Bildungsteilzeit, weshalb ein schriftliches Einverständnis des Arbeitgebers über die Dauer (Beginn und Ende) der Bildungsteilzeit vorliegen muss.

Nachweis einer Aus- und Weiterbildung Der Arbeitnehmer muss im Rahmen einer Bildungsteilzeit Nachweise einer Aus- und Weiterbildung erbringen (z. B. bei einem Studium den Nachweis von Prüfungen über zwei Semesterwochenstunden). Werden entsprechende Nachweise nicht erbracht, kann das Arbeitsmarktservice das Bildungsteilzeitgeld einstellen bzw. zurückfordern.

Bildungsteilzeit ermöglicht berufliche Qualifizierung Die Bildungsteilzeit hat sich bereits für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche stattfinden oder länger dauern, als Instrumentarium für unterschiedlichste Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bewährt. Damit kann bei einem entsprechenden Bedarf sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Optimierung für berufliche Qualifizierungen erzielt werden.

Dr. Rudolf Posch – DW 230


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GGÖ – Spezialgenossenschaft im Geflügelbereich Zur Gründung der Geflügelmastgenossenschaft (GGÖ) Die GGÖ – Geflügelmastgenossenschaft eGen wurde im Jahr 1986 als Spezialgenossenschaft mit dem Sitz in Linz (Büroräume im Gebäude der Landwirtschaftskammer) gegründet und zählt aktuell rd. 250 Mitglieder. Anfänglich war diese eine österreichweite Plattform der Hühnermäster, um den bis dahin bestandenen Unsicherheiten in der Zusammenarbeit mit den Schlachtbetrieben zu begegnen. Später kamen noch die Putenmäster und zuletzt die Elterntierbetriebe (Brutei-Erzeuger) hinzu.

schaftlichen Interessenvertretung, sondern auch mit einer Reihe anderer Maßnahmen – wie dem Lobbying gegenüber Ämtern, Behörden und Politik, der Mitarbeit bei Markenprogrammen und Qualitätssicherungsprojekten, der Produktionsberatung vor Ort sowie mit Schulungs- und Informationsmaßnahmen – entsprochen. Die GGÖ stellt die einzige offizielle Vertretung der Geflügelmäster dar.

Sicherheitsfaktor GGÖ Die Produzenten von Geflügelfleisch spürten in der Vergangenheit mehr als einmal – durch „schwarze Schafe“ in der Branche oder durch Ereignisse im Ausland bedingt – Gegenwind. Zu-

Das Ziel der Genossenschaft war und ist vor allem das gemeinsame Auftreten der Mitgliedsbetriebe und somit ein Stärken der Branche. Die GGÖ ist das Bindeglied und der Vermittler zwischen den Geflügelmastbetrieben und den Brütereien auf der einen Seite und den Schlachtbetrieben auf der anderen Seite.

Wirtschaftliche Interessenvertretung Im Rahmen ihrer Funktion als Erzeugergemeinschaft schließt die GGÖ einerseits mit den Mästern Verträge ab, welche der GGÖ das notwendige Mandat zu Preisvereinbarungen mit Schlachthöfen im Zusammenhang mit Masthühnern bzw. Puten, mit Futtermittellieferanten und Kükenzüchtern einräumen und auch Regeln zur Einhaltung von Angebotsmengen beinhalten. Andererseits bestehen Rahmenvereinbarungen der GGÖ mit den Schlachtbetrieben über die Lieferung von Masthühnern bzw. Puten zu festgelegten Konditionen. Die einzelnen Mastpartien werden von den Schlachtbetrieben bei den Mästern direkt in Auftrag gegeben, wobei die Abwicklung der Geschäfte treuhändig über die GGÖ erfolgt.

Foto: GGÖ

sätzlich kommen laufend neue Herausforderungen (u. a. AMA-Gütesiegel, gentechnikfreie Fütterung/GVO) auf die Branche zu; diesbezüglich trachtet die GGÖ, entsprechend zu vermitteln, um gegebenenfalls wirtschaftliche Schäden bei den Mitgliedsbetrieben hintanzuhalten. Auch aufgrund dieser Szenarien sind die Interessenvertretung in der Spezialgenossenschaft der GGÖ und eine auf Zuverlässigkeit beruhende Zusammenarbeit zwischen Geflügelmastbetrieben und Schlachtbetrieben unverzichtbar.

Vorteile für die Mitgliedsbetriebe Dem Förderungsauftrag, die Wirtschaftlichkeit der Geflügelfleischproduktion der Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, wird nicht nur mit der wirt-

Dr. Friedrich Binder – DW 350


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Kündigungs- und Sperrfrist bei Geschäftsanteilen Basel III verlangt bei Raiffeisenbanken strikte Einhaltung

Dr. Erwin Schützeneder

Die Rechtsform „Genossenschaft“ für Banken ist im Vergleich mit anderen Sektoren einzigartig. Sie bedeutet für die Kunden einer Raiffeisenbank, dass eine äußerst enge Beziehung zur Bank aufgebaut werden kann: Nämlich, indem sie Mitinhaber (= Mitglied) werden und mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen.

Mitinhaber bei einer Raiffeisenbank sind somit Miteigentümer und Kunden zugleich. Sie sind – wenn auch in einem sehr geringen Ausmaß – Kapitalgeber, aber trotzdem stark in die demokratischen Entscheidungsprozesse in der Generalversammlung eingebunden.

Kündigungsfrist vier Wochen Nach dem Genossenschaftsgesetz ist die Raiffeisenbank als Kreditgenossenschaft eine „Personenvereinigung mit Rechtspersönlichkeit mit nicht geschlossener Mitgliederzahl“. Dies bedeutet, dass die Mitglieder nach einer in der Satzung beschriebenen Kündigungsfrist (mindestens vier Wochen vor Ende eines jeden Kalenderjahres) die Mitgliedschaft kündigen und somit die Genossenschaft mit ihren Geschäftsanteilen „verlassen“ können. Dieses jederzeitige Kündigungsrecht kann den Mitgliedern auch nicht entzogen werden. Im Anschluss an die Kündigungsfrist darf aber das gekündigte Geschäftsanteilsguthaben erst nach Einhaltung der gesetzlich verankerten Sperrfrist von einem Jahr ausbezahlt werden. Die Zielsetzung des Gesetzgebers liegt darin, dass einerseits die Genossenschaft durch einen raschen Abfluss von Eigenkapital wirtschaftlich nicht in Bedrängnis gebracht wird und andererseits die Gläubiger einer Genossenschaft vor einer allzu raschen „Vermögensaushöhlung“ geschützt werden. Dieser Grundgedanke gilt aus der Sicht des Gesetzgebers aber auch dann,

wenn diese Risiken vom Volumen her von untergeordneter Bedeutung sind.

Sperrfrist ein Jahr Die bei den Raiffeisenbanken in der Satzung verankerte Sperrfrist von einem Jahr könnte auch verlängert werden. Die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit Basel III verlangen bei den Raiffeisenbanken ab sofort die strikte Einhaltung der gesetzlich bzw. satzungsmäßig verankerten Kündigungs- und Sperrfrist.

Beispiel 1: • Kündigung am 15. 7. 2014 • Kündigung wird wirksam am 31. 12. 2014 und die Sperrfrist endet am 31. 12. 2015.

Beispiel 2: • Kündigung am 15. 12. 2014 • Kündigung wird wirksam am 31. 12. 2015 und die Sperrfrist endet am 31. 12. 2016.

Konsequenzen Besonders zu beachten ist, dass eine vorzeitige Auszahlung von gekündigten Geschäftsanteilsguthaben • Verwaltungsstrafen nach sich ziehen kann, • genossenschaftsrechtlich unzulässig und nichtig ist und • bankenaufsichtsrechtlich die Anrechenbarkeit des verbleibenden Geschäftsanteilskapitals als hartes Kernkapital verhindert.

Dr. Erwin Schützeneder


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Bildungshungrige Funktionäre Bereits im Jahr 2008 wurde in den Hauptsparten der Raiffeisen-Genossenschaften in Oberösterreich eine Bildungsrichtlinie für die ehrenamtlich tätigen Funktionärinnen und Funktionäre eingeführt. Diese beinhaltet neben den jeweiligen Mindestbildungsstandards auch eine Weiterbildungsverpflichtung. Im ersten Halbjahr 2012 wurden bundesweit die Anforderungsprofile und Bildungsmindeststandards für die Funktionärinnen und Funktionäre der Raiffeisenbanken adaptiert. Im September 2012 wurde für die oö. Raiffeisenbanken eine Neufassung der Bildungsrichtlinie publiziert und bei diesen sukzessive beschlossen. Dieses vorausschauende Handeln erleichterte die Umsetzung der seit Mai 2013

geltenden „Fit & ProperRichtlinie“ (entsprechend einer EU-Richtlinie) für die Funktionärinnen und Funktionäre der oö. Raiffeisenbanken. In dieser Richtlinie wird neben der „properness“ (Zuverlässigkeit) vor allem auch auf die fachliche Weiterbildung hingewiesen. Bei den oö. Raiffeisen- Franz Gessl banken wurden im Frühjahr 2013 die Neuwahlen in den Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen. Ein Blick auf die nachfolgende Statistik des ersten Halbjahres 2014 zeigt, dass die vorhandenen Bildungsformate sehr gut angenommen werden:

Raiffeisenbanken Thema

Anzahl

Teilnehmer

Fach- u. persönlichkeitsbildende Seminare OÖ.

19

517

Informationsveranstaltungen OÖ.

2

1.318

Raiffeisen Campus

5

37

Molkerei-, Waren- und andere Genossenschaften Aber nicht nur die Funktionärinnen und Funktionäre der oö. Raiffeisenbanken bilden sich weiter. Auch im Warenbereich zeigt der Blick auf die Statistik der im ersten Halbjahr 2014 durchgeführten

Funktionärsschulungen bei den Lagerhaus-, Molkerei-, Biomasse-, Landes- und Spezialgenossenschaften ein erfreuliches Bild:

Thema

Anzahl

Teilnehmer

Fach- u. persönlichkeitsbildende Seminare

5

207

Informationsveranstaltungen

1

102

Erwähnenswert ist ferner, dass derzeit bundesweit für die Funktionärinnen und Funktionäre von Lagerhäusern und Molkereien einheitliche Skripten erstellt werden. Die Bildungsprogramme 2015 für die ehrenamtlich tätigen Funktionärinnen und Funktionäre stehen bereits vor der Finalisierung bzw. Auslieferung.

Die Funktionärinnen und Funktionäre werden sowohl im zweiten Halbjahr dieses Jahres wie auch im kommenden Jahr wieder die Bildungsformate in den fachlichen und auch persönlichkeitsbildenden Bereichen nutzen können. Denn: die Aneignung von Wissen und die Steigerung der Kompetenz der Funktionärinnen und Funktionäre unterstützen die Funktionärstätigkeit und sichern auch das Ehrenamt ab. Franz Gessl – DW 500


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Raiffeisen Oberösterreich – ein attraktiver Arbeitgeber und zukunftsorientierter Investor Oberösterreich ist der traditionell führende Industriestandort Österreichs. Das bedeutet, dass jeder dritte Arbeitnehmer im sekundären Sektor beschäftigt ist und der Anteil dieses Sektors an der Bruttowertschöpfung mit rund 40 % wesentlich höher als in anderen Bundesländern ist. Trotz dieser Tatsache, die auf den ersten Blick auf eine hohe urbane Bevölkerungskonzentration schließen ließe, leben aber mehr als zwei Drittel der oö. Bevölkerung in sogenannten ländlichen Räumen.

ihrer starken Verankerung in den Gemeinden und in den Regionen dazu prädestiniert, zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität beizutragen und ein verlässlicher Nahversorger mit einer hohen persönlichen Kundenbindung zu sein. Es soll aber nicht außer Acht gelassen werden, dass hehre Ziele und gut formulierte Leitbilder auch mit einer kritischen Grundhaltung zu betrachten sind, da letztlich nur die tatsächliche Umsetzung in der täglichen Realität zählt.

Regionalität steht hoch im Kurs Eine funktionierende regionale Wirtschaft, verbunden mit attraktiven Wohnstandorten, ein intaktes Sozialgefüge, eine starke regionale Identität, gute Verkehrsanbindungen und ein intaktes Ökosystem sind daher als Balance zwischen urbanen und ländlichen Räumen von ganz wesentlicher Bedeutung. Aus diesen Überlegungen heraus hat auch die Europäische Union bereits in der Vergangenheit die ländliche Entwicklungspolitik aufgewertet. Daher wurde neben der Marktordnungspolitik der ländlichen Entwicklungspolitik eine besondere Bedeutung zugemessen. Die 252 oö. Raiffeisen-Genossenschaften sind aufgrund ihres dezentralen Geschäftsmodells und

Foto: Maschinenring

Raiffeisen OÖ. ist ein wichtiger Arbeitgeber Ein Blick auf die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen in der Primärstufe bei Raiffeisen Oberösterreich der letzten Jahre zeigt in die richtige Richtung und bietet trotz volatiler Wachstumskennziffern ein erfreuliches Bild.


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Ein Vergleich mit der Entwicklung der Mitarbeiteranzahl des Jahres 2007 (Situation vor der Finanzund Wirtschaftskrise) zeigt, dass die oö. Raiffeisen-Genossenschaften trotz schwierigerer Rahmenbedingungen weiterhin ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber mit hohem Zukunftspotenzial geblieben sind.

Raiffeisen OÖ. investiert kräftig Die oö. Primärgenossenschaften haben in den abgelaufenen drei Jahren – wie die Aufstellung der aktivierten Investitionen zeigt – auch weiter kräftig in ihre Standorte investiert und somit zur Belebung der heimischen regionalen Wirtschaft und zur Verbesserung der bestehenden Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen von 277,2 Mio EUR im Zeitraum von 2011 bis 2013 beigetragen. 448 Raiffeisenbankstellen in 444 oberösterreichischen Gemeinden und 131 Lagerhausfilialen mit 43 Werkstätten bieten ein flächendeckendes Netz für eine gute Nahversorgung. Für die Zukunftsentwicklung sind aber neben der Standortsicherung selbstverständlich betriebswirtschaftliche Aspekte, die aktuellen Bedürfnisse der

Foto: SAATBAU LINZ eGen

Mitglieder und die jeweilige Kundennachfrage im Auge zu behalten.

Raiffeisen OÖ. stärkt die Wirtschaft Erfreulicherweise zeigen die ausgewiesenen Mitarbeiterzahlen sowie die konstante Investitionstätigkeit in eine moderne Infrastruktur und damit in Zukunftspotenziale, dass Raiffeisen OÖ. auch in Zukunft eine starke Säule der heimischen Wirtschaft und Gesellschaft mit hoher Leistungsbereitschaft sein wird.

Dr. Josef Weissenböck – DW 300


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Nachhaltigkeit bei Genossenschaften – keine leere Floskel! Begriff der Nachhaltigkeit Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist sinngemäß erstmals vor gut 300 Jahren in einem forstwissenschaftlichen Buch des Sachsen Hans Carl von Carlowitz aufgetaucht. Er forderte, dass immer nur soviel Holz geschlagen werden sollte, wie durch nachfolgende Aufforstung nachwachsen könne. Der Gedanke der nachhaltigen Waldwirtschaft findet sich schon im 1853 wirksam gewordenen Kaiserlichen Forstgesetz für die österreichischen Kronländer und stellt geradezu das Kernanliegen des aktuellen österreichischen Forstgesetzes dar.

Erfolg auch die gesellschaftliche – d. h. die soziale, ethische und ökologische – Verantwortung mitberücksichtigt.

Nachhaltigkeitsberichte In Unternehmen setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass es positive Wirkungszusammenhänge zwischen betriebswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen gibt. Die Verankerung von Corporate Social Responsibility (CSR) in den Unternehmensstrategien basiert auf Freiwilligkeit. Das EU-Parlament hat aber im April 2014 eine Richtlinie für eine künftig verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Großunternehmen verabschiedet. Schon seit mehreren Jahren publizieren in Österreich zwischen 150 und 200 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht, vielfach nach dem internationalen Berichtsstandard der Global Reporting Initiative (GRI).

Nachhaltigkeit im genossenschaftlichen Geschäftsmodell

Foto: Moserbauer

Corporate Social Responsibility Im Laufe des 20. Jahrhunderts bekam der Begriff der Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund von Umweltproblemen und dem schonungslosen Umgang mit Ressourcen für die globale Entwicklung eine neue Bedeutung. Auf der Unternehmensebene hat sich dementsprechend als Leitmotiv der Nachhaltigkeit die unternehmerische gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) herausgebildet. Vom Gedanken der Forstwirtschaft abgeleitet heißt dies für Unternehmen: Es geht nicht um ständig steigende Gewinne, welche ohne Rücksicht auf die Folgen der Geschäftstätigkeit erzielt werden. Es geht um eine Wirtschaftsweise im Kerngeschäft, welche neben dem wirtschaftlichen

Das Geschäftsmodell der Raiffeisen-Genossenschaften beruht auf den Säulen von Sicherheit, regionaler Verwurzelung und Nachhaltigkeit. Das gemeinsame Ziel ist eine dauerhafte wirtschaftliche Verbesserung der Genossenschaft und ihrer Mitglieder. Tageserfolge „zu Lasten“ von Mitgliedern oder Kunden werden diesem übergeordneten Ziel kaum dienen können. Nachhaltigkeit bedeutet, mit einer wertorientierten Unternehmensführung stets auch „an das Morgen“ in der Zusammenarbeit mit Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern, aber auch im Kontakt mit sonstigen gesellschaftlichen Gruppen zu denken.

Für das Geschäftsmodell Genossenschaft werben Eine Kontinuität in Kennzahlen, wie Betriebsgewinn, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Eigenkapital, ist ein Beleg für Nachhaltigkeit. Die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der Raiffeisen-Genossenschaften kann aber nicht allein an der Entwicklung einzelner betriebswirt-


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schaftlicher Kennzahlen festgemacht werden. Es geht darüber hinaus um die vielfältigen Facetten des glaubwürdigen und nachvollziehbaren Geschäftsmodells der Raiffeisen-Genossenschaften. Gerade nach den Verwerfungen der Wirtschaftsund Finanzkrise 2008/09 als Folge gesellschaftlich verantwortungsloser Unternehmensmodelle spricht dieses Modell für sich. Dies heißt aber auch: Die Verantwortlichen der Genossenschaften sind gut beraten, mit den Mitgliedern, Kunden, Mitarbeitern und den Vertretern sonstiger für sie relevanter Gruppen in einem offenen Dialog zu bleiben und die positiven Seiten des Geschäftsmodells Genossenschaft auch immer wieder aufzuzeigen. Dr. Friedrich Binder – DW 350

Lagerhaus Eferding-Grieskirchen (Foto Standort Eferding) – dem Prinzip der Nachhaltigkeit verbunden

Wechsel in der Leitung der Rechtsabteilung Nachdem der jetzige Leiter der Rechtsabteilung, Mag. Dr. Erwin Schützeneder, Ende September 2014 wegen der Übernahme einer Geschäftsleiterfunktion einvernehmlich aus dem Raiffeisenverband OÖ. ausscheiden wird, wurde eine Änderung in der Leitung der Rechtsabteilung erforderlich. Mag. Michael Bruckmayer

Der Nachfolger von Dr. Schützeneder heißt Mag. Michael Bruckmayer. Mag. Bruckmayer ist 35 Jahre und studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Er war in mehreren renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzleien als Konzipient und Rechtsanwaltsanwärter tätig und

hat im Jahr 2010 die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt. Im Jahr 2011 wechselte Mag. Bruckmayer in die Personalrechtsabteilung eines großen Kreditinstitutes, wo er zuletzt eine Personalentwicklungsgesellschaft leitete. Neben der Leitung der Rechtsabteilung wird Mag. Bruckmayer für Genossenschafts-, Gesellschaftsund Vertragsrecht sowie für Firmenbuchangelegenheiten zuständig sein. Wir wünschen Mag. Bruckmayer in seiner neuen Aufgabe viel Erfolg. Gleichzeitig wird dem scheidenden Leiter der Rechtsabteilung, Mag. Dr. Erwin Schützeneder, für sein Engagement beim Raiffeisenverband OÖ. herzlich gedankt.

Franz Gessl – DW 500


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Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt

Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz

Veranstaltungen Oktober bis Dezember 2014 Mittwoch, 01.10.2014

4. Tagung für Geschäftsleiter, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i. I.

Dienstag, 07.10.2014

Seminar „Überzeugend auftreten und reden“, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften

Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach

Dienstag, 07.10.2014

Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Vöcklabruck

Donnerstag, 09.10.2014

Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Schloss Puchberg

Freitag, 10.10.2014

Fachlich fit – Genossenschaftsrecht, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Grieskirchen

Donnerstag, 16.10.2014

Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i. I.

Freitag, 17.10.2014

Fachlich fit – Unternehmensplanung und Kontrolle – Vertiefung, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Dienstag, 21.10.2014

Fachlich fit – Kreditgeschäft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Raiffeisenbank in Ried i. I.

Dienstag, 21.10.2014

Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Donnerstag, 23.10.2014

Erfahrungsaustausch Kreditcontrolling, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Montag, 27.10.2014

Fachlich fit – Risikobeurteilung durch den Funktionär, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Donnerstag, 06.11.2014

Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Sankt Magdalena

Samstag, 08.11.2014

Seminar „Konstruktiver Umgang mit Konflikten – Vertiefung“, Raiffeisenbanken

Parkhotel Stroissmüller, Bad Schallerbach

Freitag, 14.11.2014

Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft Spezial, Raiffeisenbanken Bildungshaus Schloss Puchberg

Donnerstag, 20.11.2014

Fachlich fit – nach der Neuwahl, Lagerhausgenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Montag, 01.12.2014

Seminar „Erfolgreich argumentieren und durchsetzen“, Raiffeisenbanken und Lagerhausgenossenschaften

Bildungshaus Sankt Magdalena

Donnerstag, 04.12.2014

Fachlich fit – Bank-Betriebswirtschaft für den Funktionär, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Schloss Puchberg

Donnerstag, 11.12.2014

Fachlich fit – Prüfung durch den Aufsichtsrat, Raiffeisenbanken

Bildungshaus Schloss Puchberg

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ., 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: Franz Gessl. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ., 4020 Linz, Starhembergstraße 49 (100 %) Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ. angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ.


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