STEUER-NEWSLETTER
OECD VERÖFFENTLICHT WEISSBUCH ZUR VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATION Hintergrund Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nennt in dem am 19. Juli 2013 veröffentlichten Aktionsplan zur Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) als eine der geplanten Maßnahmen die Überprüfung der bestehenden Verrechnungspreisvorschriften (vgl. Maßnahme 13 des OECD-Aktionsplans). Im Nachgang zu diesem Aktionsplan hat die OECD am 30. Juli 2013 ein sog. White Paper („Weißbuch“) zur Verbesserung, Vereinfachung und Standardisierung der Dokumentation von Verrechnungspreisen für multinationale Unternehmen („MNE“) veröffentlicht. Die Geschäftswelt und interessierte Parteien sind aufgefordert, Anmerkungen zu dem Weißbuch bis zum 1. Oktober 2013 mitzuteilen, um eine umfassende Diskussion über die Optimierung der Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation anzustoßen. Das Weißbuch im Allgemeinen Der Aufbau des Weißbuchs lässt sich wie folgt skizzieren: In den ersten beiden Abschnitten gibt die OECD einen Überblick über bestehende Richtlinien und Initiativen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen. Diese Übersicht enthält sowohl nationale als auch internationale Richtlinien zu und Anforderungen an Verrechnungspreise und verweist insbesondere auf Kapitel V der 1995 von der OECD verabschiedeten Verrechnungspreisrichtlinien („OECD TPG“), der 2006 von der Europäische Union verabschiedeten Richtlinie zur Dokumentation von Verrechnungspreisen („EUTPD“) und den 2003 von der Pacific Association of Tax Administrators („PATA“) verabschiedeten Dokumentationssammlung (das “PATA Documentation Package ”). Im dritten Abschnitt nennt die OECD drei Hauptziele der Anforderungen an Verrechnungspreisregelungen: 1. Informationsbeschaffung für die Finanzbehörden zur umfassenden Risikoanalyse von Verrechnungspreisen; 2. Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung der Verrechnungspreise und gruppeninterne Transaktionen durch die Steuerpflichtigen und 3. Informationsbeschaffung für die Finanzbehörden für eine umfassende Prüfung der Verrechnungspreise. Auf Grundlage dieser drei Ziele schlägt die OECD in den beiden nachfolgenden Abschnitten einen mehrstufigen Ansatz für eine einfachere und effizientere Dokumentation der Verrechnungspreise vor (der sog. „Coordinated Documentation Approach“): Erstens eine Master-Datei mit Informationen über das globale Geschäft, Umstrukturierungen, die Übertragung von immateriellen Vermögenswerten und der steuerlichen Situation des MNE. Die Master-Datei soll es den Finanzbehörden ermöglichen, das Unternehmen und die wesentlichen Verrechnungspreisrisiken zu verstehen. Zweitens eine länderspezifische Dokumentation mit Informationen zu dem jeweiligen Land und den konkreten Transaktionen, u.a. mit einer detaillierten funktionalen und wirtschaftlichen Analyse in Bezug auf den lokalen Steuerpflichtigen und die angewandten Verrechnungspreismethoden. Mit Hilfe dieses Dokumentationsansatzes lassen sich nach Ansicht der OECD zwei Ziele erreichen. Einerseits eine größere Transparenz der MNEs, andererseits generell schlankere und damit einfachere Dokumentationsanforderungen für Steuerpflichtige und Finanzbehörden. 1
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Auswirkungen für deutsche MNEs Deutschland verfügt bereits über umfangreiche Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen. Insbesondere hat eine deutsche Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft eines MNEs dabei die nach § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) erforderliche Verrechnungspreisdokumentation vorzuhalten, wenn die grenzüberschreitenden Transaktionen die in § 6 Gewinnaufzeichnungsverordnung (GAufzV) festgelegten Größenkriterien überschreiten. Eine derartige Verrechnungspreisdokumentation erfordert einen Überblick sowohl über die Gesellschafterstruktur als auch die konzerninternen Transaktionen, eine Funktions- und Risikoanalyse und eine Analyse der angewendeten Verrechnungspreise (§ 4 GAufzV). Deutschland hat zudem bereits Regelungen zur Funktionsverlagerung und die Verpflichtung zu einer entsprechenden Dokumentation implementiert. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen diverse Verwaltungsanweisungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen erlassen. Zusammengefasst dürften die sich aus dem Weißbuch für deutsche Steuerpflichtige ergebenden Konsequenzen danach eher als gering einzuschätzen sein. Angesichts der aktuellen politischen Diskussion kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, dass der deutsche Gesetzgeber die Vorschläge des Weißbuches für eine Verschärfung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen nutzt.
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