RBS IFRS Newsletter 1/2014

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1/2014

IFRS Themenübersicht Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks IASB verabschiedet Annual Improvements 2010–2012 Cycle und 2011–2013 Cycle 2 IASB veröffentlicht Entwurf zu Annual Improvements 2012–2014 Cycle 4 Aktuelles aus anderen Gremien EU: Übernahme der Änderungen an IAS 36 und IAS 39

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EU: Maystadt-Bericht zur Stärkung der Rolle der EU in Bezug auf die IFRS

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IDW: Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 47 Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 verabschiedet

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Sonstiges Zusammenstellung der zukünftig anwendbaren IFRS und IFRIC (Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f.)

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Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks IASB verabschiedet Annual Improvements 2010–2012 Cycle und 2011–2013 Cycle Der IASB hat am 12. Dezember 2013 die Jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements) 2010–2012 Cycle sowie 2011–2013 Cycle verabschiedet. Die Änderungen daraus treten jeweils für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Das Endorsement durch die Europäische Union ist für das vierte Quartal 2014 geplant. Änderungen, die sich aus dem 2010–2012 Cycle ergeben:

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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Definition von „Ausübungsbedingungen“ Der IASB stellt die Definition von Ausübungsbedingungen klar, indem „Leistungsbedingung“ und „Dienstbedingung“ in Anhang A gesondert definiert werden. Eine Leistungsbedingung beinhaltet danach neben dem Ableisten einer bestimmten Dienstzeit auch die Erfüllung definierter (nicht) marktbezogener Leistungsbedingungen, wohingegen eine Dienstbedingung sich nur auf das Ableisten einer bestimmten Dienstzeit bezieht. Die Definition von „Marktbedingung“ wurde dahingehend klargestellt, dass es sich hierbei auch um eine Leistungsbedingung handelt, die neben dem Marktpreis der eigenen Eigenkapitalinstrumente auch von dem Marktpreis der Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens des Konzerns abhängen kann.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Bilanzierung bedingter Kaufpreiszahlungen Bedingte Kaufpreiszahlungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden und die Definition eines Finanzinstruments erfüllen, sind zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Zur Eliminierung von Widersprüchen bei der Bilanzierung bedingter Kaufpreiszahlungen bei Unternehmenserwerben wurden daher Querverweise auf andere Standards, die u. U. auch eine andere Bewertung zulassen, gestrichen. Sämtliche Bewertungsänderungen bilanzierter bedingter Kaufpreiszahlungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IFRS 3.40, IFRS 3.58).

IFRS 8 Geschäftssegmente

Zusammenfassung von Geschäftssegmenten Nach dem neu eingefügten IFRS 8.22(aa) ist zukünftig im Anhang auch detailliert über die Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu berichten. Zum einen sind die zusammengefassten Segmente zu beschreiben. Zum anderen sind die Ermessensentscheidungen des Managements bei der Aggregation der Segmente bzw. die herangezogenen wirtschaftlichen Indikatoren (wie etwa erwartete Gewinnmarge) zu erläutern. Ferner stellt der IASB im neu eingefügten IFRS 8.28(c) explizit klar, dass eine Überleitung vom Segmentvermögen auf das Konzernvermögen nur dann zu erstellen ist, wenn der Hauptentscheidungsträger über die Segmentvermögenswerte regelmäßig informiert wird.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten Der IASB stellt klar, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Forderungen und Verbindlichkeiten nicht abzuzinsen, solange die Auswirkungen nicht wesentlich sind. Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung in der Basis for Conclusions, nicht im Standard selbst.

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Neubewertungsmethode: proportionale Anpassung der kumulierten Abschreibung IAS 16.35(a) und IAS 38.80 wurden dahingehend geändert, dass neben der proportionalen Anpassung von Bruttobuchwert, Nettobuchwert und kumulierten Abschreibungen bei Anwendung der Neubewertungsmethode nunmehr auch andere Verfahren eingeräumt werden, um eine konsistente Anpassung von Bruttobuchwert und kumulierten Abschreibungen erreichen zu können.

IAS 16 Sachanlagen IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Erweiterung der Definition um Management Entities Ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für das berichtende Unternehmen oder das Mutterunternehmen des berichtenden Unternehmens erbringt (eine sogenannte Management Entity), stellt ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit dar (IAS 24.9). Gemäß IAS 24.18A muss das berichtende Unternehmen dann zwar die an diese Management Entity gezahlten Beträge ausweisen; ein Ausweis der Gehälter einzelner – lediglich bei dieser Management Entity angestellten – Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen ist gemäß IAS 24.17A hingegen nicht erforderlich.

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Änderungen, die sich aus dem 2011–2013 Cycle ergeben: Definition von „IFRS, die am Ende der Berichtsperiode gelten“ Der IASB stellt durch eine Änderung der Basis for Conclusions (IFRS 1.BC11A) klar, dass Unternehmen in ihren ersten IFRS-Abschlüssen entweder die bestehenden und derzeit geltenden IFRS anwenden können oder die neuen bzw. überarbeiteten, noch nicht verpflichtenden IFRS, sofern deren vorzeitige Anwendung zulässig ist. Jedoch muss im ersten IFRS-Abschluss für alle dort dargestellten Perioden (d. h. inklusive Vergleichsperioden) dieselbe Fassung eines Standards angewendet werden.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS

Ausschluss von Gemeinschaftsunternehmen vom Anwendungsbereich IFRS 3.2(a) stellt klar, dass sich die Ausnahme vom Anwendungsbereich des IFRS 3 auf die Gründung sämtlicher gemeinsamer Vereinbarungen (Joint Arrangements) gemäß IFRS 11 bezieht, sofern es sich um den Jahresabschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst handelt. Bei einer gemeinsamen Vereinbarung kann es sich entweder um eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) handeln.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Anwendungsbereich der sog. Portfolio Exception Die in IFRS 13.52 genannte Ausnahme für Portfolios zur Bewertung auf Nettobasis soll auf alle Verträge ausgedehnt werden, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 bzw. IAS 39 fallen. Dies gilt ungeachtet dessen, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld gemäß IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Investment Property): Zusammenhang von IAS 40 und IFRS 3 Der Erwerb von Investment Property kann sowohl die Voraussetzung für den Erwerb eines einzelnen Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten als auch eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 erfüllen. Sofern die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 erfüllt sind, der ein Investment Property enthält, wird nunmehr in IAS 40.14A klargestellt, dass für diese Transaktion sowohl IFRS 3 als auch IAS 40 Anwendung finden.

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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IASB veröffentlicht Entwurf zu Annual Improvements 2012–2014 Cycle Der IASB hat am 11. Dezember 2013 mit ED/2013/11 die Vorschläge für die Annual Improvements 2012–2014 veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf endet am 13. März 2014. Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist, vorbehaltlich der Übernahme durch die EU, zulässig. Der Entwurf beinhaltet folgende Verbesserungsvorschläge:

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IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Änderungen der Veräußerungsmethode Der IASB schlägt durch die Einführung von IFRS 5.26A und IFRS 5.26B klarstellend vor, dass keine Änderung der Bilanzierung bei Übergang von „zu Veräußerungszwecken gehalten“ auf „zu Ausschüttungszwecken gehalten“ oder umgekehrt erfolgen soll. Nur wenn die Klassifizierungskriterien für beide Kategorien nicht mehr erfüllt werden, sind die Bewertungsregeln des IFRS 5.27–29 anzuwenden (niedrigerer Wert aus 1. Buchwert vor Veräußerungsabsicht bereinigt um planmäßige Abschreibungen bzw. Neubewertungen und 2. erzielbarem Betrag vor Veräußerungsabsicht).

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Servicing Contracts und Saldierungsnormen Mit der Einfügung von IFRS 7.B30A soll klargestellt werden, dass im Fall einer Übertragung von finanziellen Vermögenswerten beim Unternehmen verbleibende Servicing Contracts (Dienstleistungsverträge) ein sogenanntes Continuing Involvement (anhaltendes Engagement) darstellen und bei den Angaben zur Übertragung der finanziellen Vermögenswerte einzubeziehen sind. Darüber hinaus wird klargestellt, welche Angaben zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Zwischenabschlüssen zu machen sind (IFRS 7.44R).

AS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Abzinsungssatz auf Währungsbasis Der IASB schlägt vor, dass bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes Unternehmensanleihen derselben Währung (und nicht nur desselben Landes) heranzuziehen sind, z. B. Unternehmensanleihen aus der Eurozone (IAS 19.83).

IAS 34 Zwischenberichterstattung

Angaben „an anderer Stelle des Zwischenberichts“ Der IASB schlägt eine Ergänzung vor, sodass die in IAS 34.16A aufgeführten Angaben entweder im Zwischenabschluss oder an anderer Stelle im Zwischenbericht zu erfolgen haben. Der Zwischenabschluss sollte in dem Fall einen entsprechenden Querverweis enthalten.

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Aktuelles aus anderen Gremien EU: Übernahme der Änderungen an IAS 36 und IAS 39 Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2013 Änderungen an IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in europäisches Recht übernommen. Bei der Änderung an IAS 36 handelt es sich um die Klarstellung, dass die Angabe des erzielbaren Betrags von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nur bei tatsächlicher Wertminderung erforderlich ist. Nach der Änderung an IAS 39 bleiben Derivate unter bestimmten Bedingungen trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert. Für weitergehende Informationen zu den Änderungen an IAS 36 und IAS 39 verweisen wir auf unseren IFRS-Newsletter 3/2013. Die Änderungen an beiden Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden.

EU: Maystadt-Bericht zur Stärkung der Rolle der EU in Bezug auf die IFRS Die EU-Kommission hat am 11. November 2013 den Bericht des Sonderberaters von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, veröffentlicht. Der sogenannte Maystadt-Bericht enthält vorläufige Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der Europäischen Union bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards. Dazu soll insbesondere eine Weiterentwicklung des gegenwärtigen Aufsichtsrats der EFRAG zu einem zentralen Leitungsgremium beitragen, das die Stellungnahmen gegenüber dem IASB und die Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission auf Grundlage der Arbeit eines fachlichen Beirats verabschiedet. Die vorgeschlagene Reform der EFRAG soll die Struktur dieser Beratungsgruppe stärken und deren Vertretung europäischer Positionen gegenüber dem IASB legitimieren. Zur Finanzierung der neuen Struktur wird derzeit geprüft, ob börsennotierte Unternehmen, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren, zu Beiträgen bzw. Abgaben verpflichtet werden sollen.

IDW: Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 47 Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 verabschiedet Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat am 6. Dezember 2013 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13 (IDW RS HFA 47) verabschiedet. Der seit dem 1. Januar 2013 anzuwendende IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts standardübergreifend. IFRS 13 umfasst eine einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie einheitliche Bewertungsvorschriften. Weiterhin beinhaltet IFRS 13 weiterführende Anwendungsleitlinien und vereinheitlicht Vorschriften zu den Anhangangaben zum beizulegenden Zeitwert. In seiner Stellungnahme thematisiert das IDW u. a. die Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, die Anwendung des Konzepts der bestmöglichen Nutzung, die Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren sowie die Kategorisierung von Bewertungsobjekten in der Fair-Value-Hierarchie. In einem separaten Abschnitt werden die Besonderheiten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten dargestellt. Gegenüber der im März 2013 veröffentlichten Entwurfsfassung wurden einige Klarstellungen vorgenommen, z. B. zur bilanziellen Behandlung von Differenzen zwischen dem Transaktionspreis und dem beizulegenden Zeitwert bei der Erstbewertung von Finanzinstrumenten.

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Sonstiges Zusammenstellung der zukünftig anwendbaren IFRS und IFRIC (Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f.) Freiwillig vorzeitig anwendbar für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2013 Standard

Titel

Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach

Inhalt Konsolidierungspaket

1. Januar 2014 * (IASB: 1. Jan. 2013)

Eine frühzeitige Anwendung der Standards des Konsolidierungspakets ist nur möglich, wenn diese Standards zusammen angewendet werden.

� IFRS 10

Konzernabschlüsse

Einführung eines neuen, einheitlichen Konzepts der „Beherrschung“ zur Bestimmung von zu konsolidierenden Tochtergesellschaften (Aufhebung von SIC-12 zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften).

� IFRS 11

Gemeinsame Vereinbarungen

Neue Abgrenzung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. Aufhebung von SIC-13 und IAS 31 und damit Abschaffung der Möglichkeit der Quotenkonsolidierung für Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen.

� IFRS 12

Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Der Standard formulierte nunmehr übergreifend die Anforderungen an Angabepflichten im Anhang für Beteiligungen, inklusive Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften und weitere außerbilanzielle Instrumente.

� IFRS 27

Einzelabschlüsse

Beschränkung des Standards auf Einzelabschlüsse.

� IFRS 28

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Einheitliche Bilanzierung nach der Equity-Methode, Wegfall der Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen. IAS 32

Saldierungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

1. Januar 2014

Unter der Voraussetzung einer zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden Aufrechnungsmöglichkeit und einer beabsichtigten zeitgleichen Verwertung von finanziellem Vermögenswert und finanzieller Verbindlichkeit ist eine Saldierung vorzunehmen. Die Begriffe „gegenwärtiger Zeitpunkt“ und „zeitgleich“ werden konkretisiert.

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Das Konsolidierungspaket ist laut den Standards selbst für Geschäftsjahre anzuwenden, die spätestens am 1. Januar 2013 beginnen. Durch eine Verordnung der EU ist dieser Erstanwendungszeitpunkt für Anwender innerhalb der EU auf den 1.1.2014 verschoben worden.

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IRFS 10, IFRS 12, IAS 27

Investmentgesellschaften

1. Januar 2014

Änderungen des IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27: Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften.

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IAS 36

Änderungen an IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

1. Januar 2014 (Endorsement in Q4 2013)

Klarstellung, dass die Angabe des erzielbaren Betrags bei CGU nur bei tatsächlicher Wertminderung erforderlich ist. IAS 39

Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente Ansatz und Bewertung

1. Januar 2014 (Endorsement in Q4 2013)

Derivate bleiben trotz einer Novation unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert.

Sonstige künftige Standards (noch nicht in Kraft getreten und/oder noch nicht von der EU übernommen) Standard

Titel

Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach

Finanzinstrumente

Noch offen

Inhalt IFRS 9 inkl. Folgeänderungen

Neukonzeption der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie Abschaffung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IAS 19

Leistungen an Arbeitnehmer

1. Juli 2014

Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten dürfen in der Periode, in der sie fällig sind, auch als Reduktion des Dienstzeitaufwands erfasst werden, sofern der Betrag der Beiträge unabhängig ist von der Anzahl der Dienstjahre. Dies ist insbesondere bei Beiträgen möglich, die einen festen Prozentsatz des Gehalts ausmachen, der nicht von den geleisteten Dienstjahren des Arbeitnehmers für das Unternehmen abhängig ist. AIP 2010–2012

Änderungen durch das Annual Improvements Project 2010–2012 Cycle

1. Juli 2014

Inhalt der Änderungen in der Rubrik „Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerk“ in diesem Newsletter. AIP 2011–2013

Änderungen durch das Annual Improvements Project 2010–2012 Cycle

1. Juli 2014

Inhalt der Änderungen in der Rubrik „Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks“ in diesem Newsletter. IFRIC 21

Abgaben

1. Januar 2014

Die Verpflichtung zur Zahlung einer öffentlichen Abgabe ist im Abschluss zu erfassen, sobald das verpflichtende Ereignis, das die Zahlungspflicht auslöst, eintritt.

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Impressum Der IFRS-Newsletter stellt Informationen zur Internationalen Rechnungslegung nur auszugsweise oder verkürzt dar. Um Informationsfehler, für die wir keine Haftung übernehmen, zu vermeiden, bitten wir die Beiträge mit den ungekürzten Veröffentlichungen des IASB, der EU oder anderer Organisationen zu vergleichen. Herausgeber RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Domstraße 15 20095 Hamburg Verantwortliche Redaktion WP/StB/CPA Dipl.-Kfm. Dirk Driesch Domstraße 15 20095 Hamburg T +49 40 415 22-822 E d.driesch@rbs-partner.de Druckerei Max Siemen KG Oldenfelder Bogen 6 22143 Hamburg


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