Newsletter
1/2015
IFRS Themenübersicht Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks
2
IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28
2
IASB verabschiedet Änderungen an IAS 1
3
IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zur anteilsbasierten Vergütung nach IFRS 2
4
IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zur Kapitalflussrechnung (IAS 7)
5
Aktuelles aus anderen Gremien
6
EU: Übernahme der Änderungen durch das AIP 2010–2012 und das AIP 2011–2013 sowie der Änderungen an IAS 19
6
Sonstiges 8 Prüfungsschwerpunkte der DPR für 2015
8
Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2014 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS
9
Zusammenstellung der zukünftig anwendbaren IFRS und IFRIC (Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f.)
13
Veranstaltungshinweis
15
Newsletter IFRS
Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Der IASB hat am 18. Dezember 2014 Änderungen an den Standards IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verabschiedet. Mit den Änderungen wird die Anwendung der Konsolidierungsausnahme, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt, klargestellt. Es wird nunmehr explizit bestätigt, dass die Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses für Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft gilt, die wiederum selbst Mutterunternehmen sind. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen (investment-related services), ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist. Ebenso ist eine Vereinfachung bei der Anwendung der Equity-Methode für Unternehmen möglich, die selbst keine Investmentgesellschaften sind, jedoch Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Joint Venture halten, das eine Investmentgesellschaft ist. Anders als noch im Entwurf ED/2014/2 vorgesehen, erstreckt sich die Vereinfachung nunmehr auch auf Anteile an Joint Ventures. Investmentgesellschaften, die sämtliche Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewerten, haben die nach IFRS 12 vorgeschriebenen Angaben zu Investmentgesellschaften zu leisten. Die Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß IFRS 12.6(b) gilt folglich nicht. Diese Klarstellung war ebenfalls noch nicht in dem Änderungsentwurf vorgesehen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme der Änderungen in europäisches Recht ist für das 4. Quartal 2015 geplant.
2
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
IASB verabschiedet Änderungen an IAS 1 Der IASB hat am 18. Dezember 2014 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses verabschiedet. Die Änderungen sind Ausfluss des Disclosure Initiative Project und sollen Verbesserungen der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Anhangangaben darstellen. Folgende Änderungen hat der IASB an IAS 1 vorgenommen: Stärkerer Fokus auf dem Grundsatz der Wesentlichkeit: Anhangangaben sind nur verpflichtend, sofern diese wesentlich sind. Der Wesentlichkeitsgrundsatz ist somit nicht nur auf Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung anzuwenden, sondern auch auf den Anhang. Unternehmen haben künftig selbst zu beurteilen, ob eine bestimmte Angabe wesentlich ist, auch wenn diese von einem Standard gefordert wird. Nützliche Informationen dürfen nicht durch Zusammenfassung oder Disaggregation verschleiert werden. Weitere Untergliederung der Mindestgliederungsposten in der Bilanz sowie Ausweis von Zwischensummen: Die in IAS 1 aufgeführten Posten der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung lassen künftig explizit eine weitere Untergliederung zu. Des Weiteren enthält der geänderte Standard gemäß den neu eingefügten IAS 1.55A und IAS 1.85A Vorschriften zum Ausweis von Zwischensummen, sofern solche Zwischensummen für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens sachgerecht sind. Diese sollen nur Posten enthalten, die in Übereinstimmung mit den IFRS ermittelt wurden. Die Zwischensummen sind überdies klar und stetig darzustellen. Größere Flexibilität bei der Erstellung des Anhangs in Bezug auf die Reihenfolge der Angaben: In der Vergangenheit haben manche Unternehmen die diesbezüglichen Regelungen dahingehend missverstanden, dass diese eine bestimmte Reihenfolge der Angaben vorschreiben. Mit einer Änderung von IAS 1.114 wird nunmehr klargestellt, dass die in IAS 1 enthaltene Reihenfolge nur eine beispielhafte Darstellung ist und eine andere Struktur des Anhangs durchaus sachgerecht sein kann. Beispielsweise muss die Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht zwingend in einem eigenen Kapitel erfolgen, sondern kann im Rahmen der Erläuterungen zu dem entsprechenden Posten erfolgen.
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
3
Newsletter IFRS
Aufhebung der Vorgaben in IAS 1 in Bezug auf die Identifizierung bedeutender Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden als Bestandteil der Anhangangaben: Der IASB streicht die in IAS 1.120 aufgeführten Beispiele und fügt eine Klarstellung ein, nämlich dass die Identifizierung wesentlicher Rechnungslegungsvorschriften unternehmensindividuell vorzunehmen ist. Nicht aus dem Disclosure Initiative Project, sondern aus einer Eingabe beim IFRS Interpretations Committee geht die folgende Änderung hervor: Ausweis von at equity bewerteten Beteiligungen im sonstigen Gesamtergebnis (OCI): Der Anteil eines Unternehmens am OCI von at equity bewerteten assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures wird danach untergliedert, ob später eine Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung zu erfolgen hat oder nicht. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Ihre Übernahme in europäisches Recht ist für das 4. Quartal 2015 geplant.
IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zur anteilsbasierten Vergütung nach IFRS 2 Der IASB hat am 25. November 2014 den Änderungsentwurf ED/2014/5 zur Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Vergütung herausgegeben. Darin werden folgende Klarstellungen bzw. Neuerungen zur Diskussion gestellt: Berücksichtigung von Leistungsbedingungen bei der Bilanzierung von anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich: Der IASB schlägt eine Klarstellung vor, nach der die Behandlung von anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich analog der Behandlung von anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfolgen soll. Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die zum Nettobetrag erfüllt werden, d. h. ohne Steuereinbehalt: Anteilsbasierte Vergütungen ohne Steuereinbehalt sollen wie in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte anteilsbasierte Vergütungen klassifiziert werden, vorausgesetzt, die anteilsbasierte Vergütung wäre auch ohne den Steuereinbehalt derart klassifiziert worden.
4
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
Bilanzierung eines Wechsels von anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich zu anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente: Zum Zeitpunkt des Wechsels soll die Verbindlichkeit, die für die anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich angesetzt wurde, ausgebucht werden. Gleichzeitig soll die anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe des beizulegenden Zeitwerts (nach Maßgabe der bis dahin erbrachten Leistung) erfasst werden. Der Unterschied zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit und dem im Eigenkapital erfassten Betrag ist erfolgswirksam zu vereinnahmen. Der Standardentwurf sieht noch kein konkretes Datum des Inkrafttretens vor. Eine vorzeitige Anwendung ist jedoch schon geplant. Die Kommentierungsfrist zu ED/2014/5 endet am 25. März 2015.
IASB veröffentlicht Änderungsentwurf zur Kapitalflussrechnung (IAS 7) Der IASB hat am 18. Dezember 2014 im Rahmen seiner Initiative zur Verbesserung der Anhangangaben (Disclosure Initiative Project) einen Änderungsentwurf zu IAS 7 Kapitalflussrechnung veröffentlicht (ED/2014/6). Die vorgeschlagenen Änderungen sollen eine Verbesserung von Informationen zur Fremdfinanzierungstätigkeit und Liquidität von Unternehmen bewirken. In IAS 7 soll die Angabe einer Überleitungsrechnung von Fremdkapitalposten, deren Cashflows innerhalb der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden oder ausgewiesen werden könnten, verpflichtend vorgeschrieben werden. Diese Überleitungsrechnung muss Eröffnungsbilanzsalden, Bewegungen der Periode und Schlussbilanzsalden enthalten. Darüber hinaus sind Bewegungen der Periode weiter u. a. in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Bewegungen zu untergliedern. Ferner sind zusätzliche Angaben zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten mit Beschränkungen, welche die Entscheidung des Unternehmens zur Verwendung dieser Beträge beeinflussen können, zu machen (IAS 1.50A). Ein Erstanwendungszeitpunkt für diese Änderungen steht noch nicht fest. Die Kommentierungsfrist zu diesem Entwurf endet am 17. April 2015.
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
5
Newsletter IFRS
Aktuelles aus anderen Gremien EU: Übernahme der Änderungen durch das AIP 2010–2012 und das AIP 2011–2013 sowie der Änderungen an IAS 19 Am 9. Januar 2015 hat die Europäische Union die Verordnung (EU) Nr. 2015/28 vom 17. Dezember 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, mit der die im Rahmen des Annual Improvement Project 2010–2012 gemachten Änderungen in europäisches Recht übernommen werden. Die Änderungen betreffen folgende Standards (für nähere Informationen lesen Sie auch unseren IFRS-Newsletter 1/2014): IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung: Definition „Ausübungsbedingungen“ wird klargestellt. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Bilanzierung bedingter Kaufpreiszahlungen zum beizulegenden Zeitwert. IFRS 8 Geschäftssegmente: Offenlegung von Ermessensentscheidungen, die zur Zusammenfassung von Segmenten getroffen wurden. Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens sind nur zu erstellen, wenn über die Vermögenswerte des Segments gegenüber dem Hauptentscheidungsträger intern regelmäßig berichtet werden wird. IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Klarstellung, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Forderungen und Verbindlichkeiten nicht abzuzinsen, solange die Auswirkungen nicht wesentlich sind. IAS 16 Sachanlagen: Anpassung des Bruttobuchwerts bei Neubewertung einer Sachanlage, sodass dieser im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen: Ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, stellt ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit dar.
6
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte: Anpassung des Bruttobuchwerts bei Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts, sodass dieser im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.
Die im Rahmen des Annual Improvement Project 2011–2013 gemachten Änderungen hat die EU bereits am 19. Dezember 2014 mit Verordnung (EU) Nr. 1361/2014 in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen betreffen folgende Standards (für nähere Informationen lesen Sie auch unseren IFRS-Newsletter 1/2014): IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS: Definition von „IFRS, die am Ende der Berichtsperiode gelten“. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Ausschluss von Gemeinschaftsunternehmen vom Anwendungsbereich. IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Anwendungsbereich der sog. Portfolio Exception. IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Investment Property): Zusammenhang von IAS 40 und IFRS 3.
Am 9. Januar 2015 wurde mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 2015/29 vom 17. Dezember 2014 die Übernahme der Änderung an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer hinsichtlich der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen oder von Dritten geleisteten Beiträgen bei leistungsorientierten Plänen in europäisches Recht übernommen. Mit einer Änderung an IAS 19.93 wird nunmehr klargestellt, wie die in den formalen Bedingungen eines Pensionsplans enthaltenen Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten bilanziert werden, wenn diese mit der Dienstzeit verknüpft sind (für nähere Informationen lesen Sie auch unseren IFRS-Newsletter 4/2013).
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
7
Newsletter IFRS
Sonstiges Prüfungsschwerpunkte der DPR für 2015 Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) hat am 28. Oktober 2014 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Abschlüsse des Jahres 2015 bekannt gegeben.
Prüfungsschwerpunkte der DPR 2015 1. Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 10, IFRS 12) 2. Rechnungslegung von Unternehmen mit joint arrangements (gemeinsame Vereinbarungen) und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 11, IFRS 12) 3. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (IAS 12) 4. Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Prozessrisiken (IAS 37, DRS 20) Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für Prozessrisiken (IAS 37) Nachweis über die nur in Ausnahmefällen fehlende Möglichkeit einer verlässlichen Schätzung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten gemäß IAS 37.26, insbesondere über mehrere Perioden oder über eine Mehrzahl von Rechtsstreitigkeiten hinweg Klare Trennung der Angaben zu den Rückstellungen für Prozessrisiken gemäß IAS 37.85 von den Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten gemäß IAS 37.86 im Konzernanhang Nachweis über die nur in Ausnahmefällen bestehende Möglichkeit zum Verzicht auf die Berichterstattung über einen Rechtsstreit und Beachtung der Mindestangaben gemäß IAS 37.92 Angabe der für das Verständnis des Abschlusses relevanten Bilanzierungsmethoden gemäß IAS 1.117, z. B. für Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für wesentliche anhängige Sammelklagen Transparente und verständliche Berichterstattung über Prozessrisiken im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, DRS 20.116 ff. sowie ggf. DRS 20.A1.19 ff. bzw. DRS 20.A2.17 ff. 5. Konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht (§ 315 HGB, DRS 20, DRS 17) Darstellung der Berechnung von unternehmensindividuellen Leistungsindikatoren und – soweit sinnvoll möglich – Überleitung zu den im IFRS-Konzernabschluss veröffentlichten Zahlen (DRS 20.K45, DRS 20.104) Darstellung wesentlicher Veränderungen der Leistungsindikatoren gegenüber dem Vorjahres-Istwert (DRS 20.113) sowie gegenüber der Vorjahresprognose (DRS 20.57) im Rahmen der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 HGB) Darstellung der erwarteten Veränderung der prognostizierten Leistungsindikatoren gegenüber dem Istwert des Berichtsjahres (DRS 20.126, DRS 20.128) sowie Angabe der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen (DRS 20.120) im Prognosebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB) Darstellung der für das Vergütungssystem des Vorstands relevanten Leistungindikatoren (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DRS 17.78 ff.) (Quelle: DPR, www.frep.info)
8
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
Zusammenstellung der zum 31. Dezember 2014 erstmals verpflichtend anzuwendenden bzw. freiwillig anwendbaren IFRS Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2014 beginnen, sind die folgenden Änderungen erstmals verpflichtend anzuwenden.
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt IAS 32
Saldierungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten
1. Januar 2014
Unter der Voraussetzung einer zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden Aufrechnungsmöglichkeit und einer beabsichtigten zeitgleichen Verwertung von finanziellem Vermögenswert und finanzieller Verbindlichkeit ist eine Saldierung vorzunehmen. Die Begriffe „gegenwärtiger Zeitpunkt“ und „zeitgleich“ werden konkretisiert. IAS 36
Wertminderung von Vermögenswerten
1. Januar 2014
Klarstellung, dass die Angabe des erzielbaren Betrags bei CGU nur bei tatsächlicher Wertminderung erforderlich ist. IAS 39
Finanzinstrumente Ansatz und Bewertung
1. Januar 2014
Derivate bleiben trotz einer Novation unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert. 1. Januar 2014 * (IASB: 1. Jan. 2013)
Konsolidierungspaket
Eine frühzeitige Anwendung der Standards des Konsolidierungspakets ist nur möglich, wenn diese Standards zusammen angewendet werden. IFRS 10
Konzernabschlüsse
Einführung eines neuen, einheitlichen Konzepts der „Beherrschung“ zur Bestimmung von zu konsolidierenden Tochtergesellschaften (Aufhebung von SIC-12 zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften). IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen
Neue Abgrenzung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. Aufhebung von SIC-13 und IAS 31 und damit Abschaffung der Möglichkeit der Quotenkonsolidierung für Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen. * Abweichendes Inkrafttreten innerhalb der EU
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
9
Newsletter IFRS
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt 1. Januar 2014 * (IASB. 1. Jan. 2013)
Konsolidierungspaket IFRS 12
Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
Der Standard formulierte nunmehr übergreifend die Anforderungen an Angabepflichten im Anhang für Beteiligungen, inklusive Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften und weitere außerbilanzielle Instrumente. IAS 27
Einzelabschlüsse
Beschränkung des Standards auf Einzelabschlüsse. IAS 28
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Einheitliche Bilanzierung nach der Equity-Methode, Wegfall der Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen. IFRS 10, IFRS 12, IAS 27
Investmentgesellschaften
1. Januar 2014
Änderungen des IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27: Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften. * Abweichendes Inkrafttreten innerhalb der EU
10
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
Für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2014 beginnen, besteht für die folgenden Änderungen ein Wahlrecht, diese freiwillig vorzeitig anzuwenden.
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer
1. Februar 2015 * (IASB: 1. Juli 2014)
Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten dürfen in der Periode, in der sie fällig sind, auch als Reduktion des Dienstzeitaufwands erfasst werden, sofern der Betrag der Beiträge unabhängig ist von der Anzahl der Dienstjahre. Dies ist insbesondere bei Beiträgen möglich, die einen festen Prozentsatz des Gehalts ausmachen, der nicht von den geleisteten Dienstjahren des Arbeitnehmers für das Unternehmen abhängig ist. IFRIC 21
Abgaben
17. Juni 2014 * (IASB: 1. Januar 2014)
Die Verpflichtung zur Zahlung einer öffentlichen Abgabe ist im Abschluss zu erfassen, sobald das verpflichtende Ereignis, das die Zahlungspflicht auslöst, eintritt. AIP 2010–2012
Änderungen durch das Annual Improvements Project 2010–2012 Cycle
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütung
1 Februar 2015 * (IASB: 1. Juli 2014)
Definition „Ausübungsbedingungen“ wird klargestellt. IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
Bilanzierung bedingter Kaufpreiszahlungen zum beizulegenden Zeitwert. IFRS 8
Geschäftssegmente
Offenlegung von Ermessensentscheidungen, die zur Zusammenfassung von Segmenten getroffen wurden. Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens sind nur zu erstellen, wenn über die Vermögenswerte des Segments regelmäßig berichtet werden wird. IFRS 13
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Klarstellung, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Forderungen und Verbindlichkeiten nicht abzuzinsen, solange die Auswirkungen nicht wesentlich sind. IAS 16
Sachanlagen
Anpassung des Bruttobuchwerts bei Neubewertung einer Sachanlage, sodass dieser im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht. * Abweichendes Inkrafttreten innerhalb der EU
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
11
Newsletter IFRS
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, stellt ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit dar. IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte
Anpassung des Bruttobuchwerts bei Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts, sodass dieser im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht. AIP 2011–2013
Änderungen durch das Annual Improvements Project 2011–2013 Cycle
IFRS 1
Erstmalige Anwendung der IFRS
1 Januar 2015 * (IASB: 1. Juli 2014)
Definition von „IFRS, die am Ende der Berichtsperiode gelten“. IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
Ausschluss von Gemeinschaftsunternehmen vom Anwendungsbereich. IFRS 13
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Anwendungsbereich der sog. Portfolio Exception. IAS 40
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Investment Property): Zusammenhang von IAS 40 und IFRS 3. * Abweichendes Inkrafttreten innerhalb der EU
12
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
Zusammenstellung der zukünftig anwendbaren IFRS und IFRIC (Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f.) Für neue und geänderte Standards, die verabschiedet, jedoch noch nicht in Kraft getreten sowie noch nicht von der EU übernommen worden sind, hat lediglich eine Anhangangabe gemäß IAS 8.30 f. zu erfolgen.
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt IAS 1
Darstellung des Abschlusses
1. Januar 2016
Verbesserung der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Anhangangaben mit besonderem Fokus auf den Grundsatz der Wesentlichkeit. IAS 16/IAS 38
Sachanlagen/Immaterielle Vermögenswerte
1. Januar 2016
Umsatzbasierte Methode ist nach IAS 16 keine zulässige Abschreibungsmethode und nach IAS 38 nur unter bestimmten Voraussetzungen. IAS 16/IAS 41
Sachanlagen/Landwirtschaft
1. Januar 2016
Fruchttragende Pflanzen sind als Sachanlagen zu bilanzieren, sofern sie nicht mehr biologischen Veränderungen unterworfen sind. IAS 27
Einzelabschlüsse
1. Januar 2016
Equity-Methode als optionale Bilanzierung für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss wieder zugelassen. IFRS 9 inkl. Folgeänderungen
Finanzinstrumente
1. Januar 2018
Neukonzeption der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie Abschaffung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 10/IAS 28
Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1. Januar 2016
Bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture hängt das Ausmaß der Erfolgserfassung davon ab, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen.
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
13
Newsletter IFRS
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt IFRS 10, IFRS 12, IAS 28
Konzernabschlüsse/Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1. Januar 2016
Klarstellung, dass die Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses für Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft gilt, die wiederum selbst Mutterunternehmen sind. IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen
1. Januar 2016
Klarstellung, dass ein Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellt, nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren ist. IFRS 14
Regulatorische Abgrenzungsposten
1. Januar 2016
Beibehaltung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften für Erstanwender bei der Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten (Interimsstandard). IFRS 15
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
1. Januar 2017
Neuer Standard zur Erlöserfassung; ersetzt IAS 18, IAS 11 und die entsprechenden Interpretationen. AIP 2012–2014
Änderungen durch das Annual Improvements Project 2012–2014 Cycle
IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
1. Januar 2015
Keine Änderung der Bilanzierung bei Übergang von „zu Veräußerungszwecken gehalten“ zu „zu Ausschüttungszwecken gehalten“ oder umgekehrt; gesonderte Leitlinien für die Beendigung der Bilanzierung als „zu Ausschüttungszwecken gehalten“. IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben
Klarstellung, dass Verwaltungsverträge ein sog. continuing involvement darstellen und bei den Angaben zu Transfers mit einzubeziehen sind. Klarstellung, welche Angaben zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Zwischenabschlüssen zu machen sind.
14
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
Newsletter IFRS
Standard
Titel
Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für GJ, die beginnen am oder nach
Inhalt IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer
Berücksichtigung von Unternehmensanleihen derselben Währung (nicht nur desselben Landes) bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes. IAS 34
Zwischenberichterstattung
Ergänzung von IAS 34 um die Klarstellung, dass Angaben entweder im Zwischenabschluss zu erfolgen haben oder an anderer Stelle im Zwischenbericht. Der Zwischenabschluss sollte in dem Fall einen entsprechenden Querverweis enthalten.
Veranstaltungshinweis Treffen Sie unsere Partner und Mitarbeiter auf folgenden Veranstaltungen:
Titel der Veranstaltung
Ort
Datum
Startup Safary Berlin 2015
Berlin
28.–30.01.2015
NPO Update Steuern Frühjahr 2015
Berlin
12.02.2015
Weitere Veranstaltungen und Informationen finden Sie unter www.rbs-partner.de/veranstaltungen.
RBS RoeverBroennerSusat Newsletter IFRS 1/2015
15
Wenn Sie diesen Newsletter elektronisch erhalten möchten, registrieren Sie sich bitte unter www.rbs-partner.de/publikationen/newsletter.
Impressum Der IFRS-Newsletter stellt Informationen zur Internationalen Rechnungslegung nur auszugsweise oder verkürzt dar. Um Informationsfehler, für die wir keine Haftung übernehmen, zu vermeiden, bitten wir die Beiträge mit den ungekürzten Veröffentlichungen des IASB, der EU oder anderer Organisationen zu vergleichen. Herausgeber RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Domstraße 15 20095 Hamburg Verantwortliche Redaktion WP/StB/CPA Dipl.-Kfm. Dirk Driesch Domstraße 15 20095 Hamburg T +49 40 415 22-822 E d.driesch@rbs-partner.de Druckerei Max Siemen KG Oldenfelder Bogen 6 22143 Hamburg