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BCCG PuBlication I/2015
Yearbook 2015 / 2016
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ARTICLE
Entwicklungen im internationalen Steuerrecht – Steigende Transparenzanforderungen führen zu umfangreicheren Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise Die Globalisierung bietet international tätigen Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer steuerlichen Systeme durch entsprechende Optimierungen im Rahmen von grenzüberschreitenden Transaktionen. Aktuelle Beispiele sind die gegenwärtig in der Presse intensiv diskutierten Steuerstrategien großer Konzerne, wie z. B. Apple oder Starbucks.
Kennzahlen beinhalten. Das Gesamtbild der Unternehmensgruppe (big picture) soll durch detaillierte Angaben und Erläuterungen zu Organisationsstruktur, Geschäftstätigkeit, immateriellen Vermögensgegenständen und Finanzierungstätigkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe sichergestellt werden.
Um steuerschädlichen Praktiken vorzubeugen, wurde im Juli 2013 von der OECD der Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) verabschiedet. Der Aktionsplan besteht aus 15 Maßnahmen, die die Finanzverwaltungen im Kampf gegen die Steuervermeidungspraktiken multinational tätiger Unternehmen unterstützen sollen. Am 16. September 2014 hat die OECD bereits umfangreiche Berichte zu sieben Maßnahmen des Aktionsplans veröffentlicht und erste Empfehlungen vorgelegt. Somit lassen sich bereits erste Auswirkungen für die Praxis beobachten, die auch den international ausgerichteten Mittelstand betreffen.
In Ergänzung zum Master File werden im Local File länderspezifische Informationen aufbereitet, insbesondere zur jeweiligen Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Neben einer detaillierten Beschreibung der Organisation und der Geschäftstätigkeit der lokalen Gesellschaft sowie Angaben bezüglich der relevanten Transaktionsvolumina sind auch Kopien der konzerninternen Vereinbarungen bereitzustellen. Im Mittelpunkt der Dokumentation zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes stehen eine Funktions- und Risikoanalyse sowie eine entsprechende Vergleichbarkeitsanalyse.
Aus Verrechnungspreissicht steht insbesondere der Aktionspunkt 13 im Mittelpunkt, der die Überprüfung der Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation beinhaltet. Primäre Zielsetzung hierbei ist es, mehr Transparenz für die Steuerbehörden zu schaffen. Künftig soll die Dokumentation aus drei Teilen bestehen: einem Master File, einem Local File sowie einem Country-by-Country-Report. Der Master File soll einen Überblick über die weltweite Geschäftstätigkeit des Konzerns mit entsprechenden
Während insbesondere die im Local File aufgeführten Daten keine signifikante Erweiterung der Dokumentationspflichten darstellen, kann die Einführung des Countryby-Country-Reports als „Meilenstein“ angesehen werden. Die Einführung bedeutet eine erhebliche Ausweitung der Dokumentationsanforderungen und stellt den nationalen Steuerbehörden eine Reihe zusätzlicher Informationen aus anderen steuerlichen Hoheitsgebieten zur Verfügung. Der Aufbau eines Country-by-Country-Reports soll auf folgenden, durch die OECD entwickelten Templates basieren:
Tabelle 1: Überblick über die Verteilung von Einkommen, Steuern und Geschäftstätigkeit in jeder Steuerhoheit Name des Konzerns: Steuerhoheit
Geschäftsjahr:
Umsätze
Gewinn
Gezahlte
Steuer-
(Verlust)
Ertragssteuer
rückstellungen
Stammkapital
Gewinn-
Anzahl der
Vermögenswerte
rücklagen
Mitarbeiter
(ohne liquide
vor Steuern Unver-
Mittel)
Verbun- Gesamt
bundene dene Unter-
Unter-
nehmen nehmen
Tabelle 2: Liste aller Konzerngesellschaften eines multinationalen Konzerns inklusive der Angabe wesentlicher Tätigkeitsbereiche pro Steuerhoheit Name des Konzerns: Geschäftsjahr:
Sonstiges
Inaktiv
Besitz und Verwaltung von Besitzanteilen
Versicherung
Regulierte Finanzdienstleistungen
Interne Finanzierungsdienstleistungen
Dienstleistungen an unverbundene Unternehmen
Sitzstaat)
Verwaltung, Management und unterstützende Dienstleistungen
abweichend vom
Verkauf und Marketing
Registrierung (falls
innerhalb der Steuerhoheit
Produktion
Steuerhoheit d.
Konzerngesellschaften
Einkauf
Verbundene Unternehmen/
Besitz und Management immaterieller Wirtschaftsgüter
Steuerhoheit
Wesentliche Geschäftstätigkeit(en)
Forschung und Entwicklung
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Für die Steuerpflichtigen wird die Umsetzung des von der OECD vorgeschlagenen Konzepts vor allem mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand und höheren Kosten verbunden sein, da für die einzelnen Bestandteile der Verrechnungspreisdokumentation entsprechend zusätzliche und detailliertere Informationen angefordert werden. Ferner sieht der Vorschlag im Vergleich zu den derzeitigen Vorlagefristen von Verrechnungspreisdokumentationen eine wesentliche Verkürzung vor. So soll beispielsweise der Local File bereits gleichzeitig mit der Steuererklärung eingereicht werden und nicht wie bisher üblich erst auf Aufforderung im Rahmen einer Betriebsprüfung. Darüber hinaus wird vom Steuerpflichtigen eine jährliche Überprüfung und Aktualisierung der seiner Verrechnungspreisdokumentation zugrunde liegenden Daten erwartet. Um steuerliche Risiken zu minimieren, gilt es in den kommenden Monaten für international ausgerichtete Unternehmen, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten. In diesem Zusammenhang sind effiziente Dokumentationsprozesse zu implementieren und ggf. erforderliche Anpassungen am Verrechnungspreissystem vorzunehmen.
Gertrud R. Bergmann Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partner Leitung Praxisgruppe Verrechnungspreise RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Auguste-Viktoria-Straße 118 14193 Berlin T +49 30 208 88-1954 F +49 30 208 88-1188 E g.bergmann@rbs-partner.de www.rbs-partner.de
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