Gewässerprofil Badeseen Feldkirchen

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Badegew채sserprofil Feldkirchen - Badesee (N-O)


Badegewässerprofil Feldkirchen - Badesee (N-O) AT3120004100140010

erstellt gemäß Bäderhygienegesetz, BGBl. Nr. 254/1976 idgF und Badegewässerverordnung, BGBl. II Nr. 349/2009

Erstellung: Bundesministerium für Gesundheit und Amt der Oberösterreichischen Landesregierung In Kooperation mit:

Erscheinungsjahr 2011


Impressum Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller: Bundesministerium für Gesundheit, Radetzkystraße 2, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: SC Hon. Prof. Dr. Gerhard Aigner, Sektion II-Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz, Bundesministerium für Gesundheit Titelbild: © Markus Mattl Erscheinungsjahr: 2011 Diese Publikation ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bmg.gv.at als Download erhältlich.


AT3120004100140010 | Feldkirchen - Badesee (N-O)

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Allgemeine Beschreibung des Badegewässers...........................................................................................6 1.1 Badegewässer ID ............................................................................................................................... 6 1.2 Badegewässer Name ......................................................................................................................... 6 1.3 Badegewässer Kurzname................................................................................................................... 6 1.4 Verantwortlichkeiten von nationalen und lokalen Behörden........................................................... 6 1.5 Allgemeines zum Badegewässer ....................................................................................................... 6 1.6 Name der zuständigen Behörde........................................................................................................ 6 1.7 Kontaktinformationen für die zuständige Behörde........................................................................... 6 1.8 Letzte Aktualisierung des Badegewässerprofils ................................................................................ 6 1.9 Nächste Aktualisierung des Badegewässerprofils............................................................................. 6 1.10 Gründe für die Aktualisierung ........................................................................................................... 6 1.11 Betreiber des Badestrands beim Badegewässers: öffentlich oder privat? ....................................... 6 1.12 Mitgliedsstaat .................................................................................................................................... 7 1.13 Bundesland ........................................................................................................................................ 7 1.14 Politischer Bezirk ............................................................................................................................... 7 1.15 Gemeinde .......................................................................................................................................... 7 1.16 Name des Flusses, Sees, Übergangs- oder Küstengewässers............................................................ 7 1.17 Lage des Badegewässers im Mitgliedsstaat ...................................................................................... 7 1.18 Die Lage der Überwachungsstelle (Probenahmestelle, „Badestelle“) .............................................. 7 2 Beschreibung der physikalischen, geographischen und hydrologischen Charakteristika des Badegewässers: ..................................................................................................................................................7 2.1 Beschreibung des Badestrands (landseitige Zone)............................................................................ 7 2.2 Beschreibung der Uferzone (wasserseitige Zone)............................................................................. 8 2.3 Länge der zum Baden verfügbaren Uferlinie..................................................................................... 8 2.4 Mittlere Tiefe des Badegewässers..................................................................................................... 8 2.5 Maximale Tiefe des Badegewässers.................................................................................................. 8 2.6 Duschen, Toiletten............................................................................................................................. 8 2.7 Abfallentsorgung ............................................................................................................................... 8 2.8 Verbot oder Erlaubnis von Hunden und anderen Haustieren am Badegewässer ............................ 8 2.9 Andere Freizeitaktivitäten am Badegewässer................................................................................... 8 2.10 Maximale tägliche Besucherzahl an einem Tag in der Hochsaison................................................... 8 2.11 Sonstiges............................................................................................................................................ 8 2.12 Einflussbereich des Badegewässers .................................................................................................. 9 2.13 Hydrologische Charakteristik des Einzugsgebiets ............................................................................. 9 2.14 Code der Flussgebietseinheit ............................................................................................................ 9 2.15 Name der Flussgebietseinheit ........................................................................................................... 9 2.16 Code des Planungsraums................................................................................................................... 9 2.17 Name des Planungsraums ............................................................................................................... 10 2.18 Code des Oberflächenwasserkörpers.............................................................................................. 10 2.19 Name des Oberflächenwasserkörpers ............................................................................................ 10 2.20 Typologische Beschreibung des Oberflächenwasserkörpers in dem das Badegewässer liegt ....... 10 2.21 Ökologischer und chemischer Zustand des Oberflächenwasserkörpers in dem das Badegewässer liegt 10 2.22 Ökologischer und chemischer Zustand anderer Oberflächenwasserkörper im Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich des Badegewässers die eine Quelle für Verschmutzungen sein können........................... 10 2.23 Wassererneuerungszeit des Sees.................................................................................................... 10 2.24 Tägliche künstliche Wasserspiegelschwankungen .......................................................................... 11 2.25 Wassertemperatur .......................................................................................................................... 11 2.26 Photographie des Badegewässers................................................................................................... 11 2.27 Lagekarte des Badegewässers......................................................................................................... 11 3 Ermittlung und Bewertung aller Verschmutzungen die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen können..................................................................................................................12 3.1 Die mikrobiologische Badewasserqualität der vergangenen 5 Jahre.............................................. 12


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3.2 Beschreibung möglicher Korrelationen und Regelmäßigkeiten bei der Überschreitung der Leitwerte bzw. der Grenzwerte................................................................................................................... 12 3.3 Punktquellen im Einflussbereich des Badegewässers..................................................................... 13 3.4 Diffuse Quellen im Einflussbereich des Badegewässers ................................................................. 13 3.5 Oberflächenwasserkörper im Einflussbereich des Badegewässers, die eine Verschmutzungsquelle sein können ................................................................................................................................................. 13 3.6 Bewertung der Verschmutzungsursachen hinsichtlich ihrer potenziellen Effekte auf die Qualität des Badegewässers...................................................................................................................................... 13 3.7 Kartendarstellungen ........................................................................................................................ 15 4 Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien, Makroalgen und (marinem) Phytoplankton ..................................................................................................................................................17 4.1 Daten zu Nährstoffen und anderen relevanten limnologischen Parametern, sowie zum Auftreten von Cyanobakterien bzw. Makroalgen........................................................................................................ 17 4.2 Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien bzw. Makroalgen ............... 17 5 Falls die Bewertung der Verschmutzungsursachen zeigt, dass die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung (weniger als 72 Stunden) besteht ..........................................................................................18 5.1 Voraussichtliche Art, Häufigkeit und Dauer der erwarteten kurzzeitigen Verschmutzung ............ 18 5.2 Einzelangaben zu allen verbleibenden sonstigen Verschmutzungsursachen einschließlich der ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und dem Zeitplan für die Beseitigung der Verschmutzungsursachen ........................................................................................................................... 18 5.3 Während der kurzzeitigen Verschmutzung ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen mit Angabe der für diese Maßnahmen zuständigen Stellen und der Einzelheiten für eine Kontaktaufnahme............. 18 6 Quellen .....................................................................................................................................................19 7 Literatur ....................................................................................................................................................19

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1 Allgemeine Beschreibung des Badegewässers 1.1

Badegewässer ID

AT3120004100140010

1.2

Badegewässer Name

Feldkirchen - Badesee (N-O)

1.3

Badegewässer Kurzname

Feldkirchen N-O Badesee

1.4

Verantwortlichkeiten von nationalen und lokalen Behörden

Landeshauptmann: Koordinierung und Kontrolle aller Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Badegewässer; Bezirksverwaltungsbehörde: Überwachung der Qualität der Badegewässer; Verhängung eines Badeverbots.

1.5

Allgemeines zum Badegewässer

Bei den Feldkirchner Seen handelt es sich um mehrere Grundwasserseen, die sich nach Schotterabbau gebildet haben. Seit 1973 werden sie der Öffentlichkeit als Erholungsanlagen zur Verfügung gestellt und vom Land Oberösterreich betreut. Untersucht wird der See Feldkirchen I (nordöstlichster See), bei dem aufgrund seines Alters am ehesten Probleme zu erwarten wären, seine Größe beträgt ca. 0,1 km², seine Tiefe bis zu 8,4 m.

1.6

Name der zuständigen Behörde

Bezirkshauptmannschaft (BH) Urfahr-Umgebung

1.7

Kontaktinformationen für die zuständige Behörde

Peuerbachstraße 26 4041 Linz Tel.: 732731301-0 E-Mail: bh-uu.post@ooe.gv.at

1.8

Letzte Aktualisierung des Badegewässerprofils

Die erstmalige Erstellung erfolgte 2011.

1.9

Nächste Aktualisierung des Badegewässerprofils

Die nächste erforderliche Aktualisierung ist derzeit noch unbekannt.

1.10 Gründe für die Aktualisierung -

1.11 Betreiber des Badestrands beim Badegewässers: öffentlich oder privat? Öffentlich: Land Oberösterreich, Gebäude- und Beschaffungsmanagement

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1.12 Mitgliedsstaat Österreich

1.13 Bundesland Oberösterreich

1.14 Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

1.15 Gemeinde Feldkirchen an der Donau

1.16 Name des Flusses, Sees, Übergangs- oder Küstengewässers Badesee Feldkirchen

1.17 Lage des Badegewässers im Mitgliedsstaat

1.18 Die Lage der Überwachungsstelle (Probenahmestelle, „Badestelle“) Koordinaten der Probenahmestelle im Bezugssystem ETRS89: Länge 14,0720981036

Breite 48,3269916143

2 Beschreibung der physikalischen, geographischen und hydrologischen Charakteristika des Badegewässers: 2.1

Beschreibung des Badestrands (landseitige Zone) schlammig, sumpfig sandig, kiesig steinig grasbewachsen natürlich halb natürlich künstlich erheblich verändert

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2.2

Beschreibung der Uferzone (wasserseitige Zone) schlammig Sand, Kies Steine natürlich halb natürlich künstlich erheblich verändert

Höhere Wasserpflanzen sind am Ufer vorhanden. Wasservögel (v.a. Enten und Schwäne) kommen in größerer Anzahl vor.

2.3

Länge der zum Baden verfügbaren Uferlinie

Die Länge der zum Baden verfügbaren Uferlinie erstreckt sich rund um den ganzen See.

2.4

Mittlere Tiefe des Badegewässers

Die mittlere Tiefe beträgt ca. 3-5m.

2.5

Maximale Tiefe des Badegewässers

Die maximale Tiefe beträgt ca. 8m.

2.6

Duschen, Toiletten

Duschen und Toiletten mit Kanalanschluss sind vorhanden.

2.7

Abfallentsorgung

Ein Abfallentsorgungssystem ist vorhanden.

2.8

Verbot oder Erlaubnis von Hunden und anderen Haustieren am Badegewässer

Hunde und andere Haustiere sind am Badegewässer verboten. Dies ist u.a. mit einem Schild für "Hundeverbot" geregelt.

2.9

Andere Freizeitaktivitäten am Badegewässer

Das Badegewässer wird außer zum Baden auch zur Angelfischerei genutzt. Im Winter finden auch Wintersportarten wie z.B. Eislaufen statt.

2.10 Maximale tägliche Besucherzahl an einem Tag in der Hochsaison Die maximale Besucherzahl liegt bei ca. 3000

2.11 Sonstiges

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2.12 Einflussbereich des Badegewässers Das hydrologische Einzugsgebiet des Badegewässers besitzt eine Gesamtfläche von ca. 13 km2. Aufgrund der eher geringen Gesamtfläche wird das gesamte Einzugsgebiet als Einflussbereich des Badegewässers betrachtet.

2.13 Hydrologische Charakteristik des Einzugsgebiets (Quellen: [5], [6])

Das Jahresmittel der Lufttemperatur (Reihe 1961 - 1990) im Einzugsgebiet beträgt 8 - 10 °C. Die Seehöhe am höchsten Punkt im Einzugsgebiet beträgt 442 Meter über Adria (m.ü.A.), die am tiefsten Punkt 259 m.ü.A. Die nachstehende Tabelle enthält charakteristische Werte aus der Gebietswasserbilanz: Parameter Gebietsniederschlag aus WB [mm] aktuelle Gebietsverdunstung [mm] potenzielle Gebietsverdunstung [mm] mittlere Abflusshöhe [mm]

Wert 826 584 625 241

Der Anteil des Sommerniederschlags am mittleren Jahresniederschlag beträgt im Einzugsgebiet 55 – 60%. Die maximalen jährlichen Monatsniederschläge treten im Juli auf. Die maximalen jährlichen Tagesniederschläge treten ebenfalls im Juli auf. Die maximalen jährlichen Monatsabflüsse treten im Juni auf. Die Jahreshöchsthochwässer treten im Juli auf. Im Einzugsgebiet selbst befinden sich keine Niederschlagsmessstellen. In der näheren Umgebung sind jedoch die Folgenden vorhanden: Messgerät Ombrometer Ombrograph

HZB Nr. 104984 104745

Bezeichnung Eferding / Donau Goldwörth / Donau

2.14 Code der Flussgebietseinheit (Quellen: [8], [12])

AT1000

2.15 Name der Flussgebietseinheit (Quellen: [8], [12])

Donau

2.16 Code des Planungsraums (Quellen: [8], [12])

AT1200

9

errichtet 1996 1894

aufgelassen nein nein


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2.17 Name des Planungsraums (Quellen: [8], [12])

Donau unterhalb Jochenstein

2.18 Code des Oberflächenwasserkörpers (Quellen: [8], [12])

Das Badegewässer ist nicht Teil eines Oberflächenwasserkörpers gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

2.19 Name des Oberflächenwasserkörpers (Quellen: [8], [12])

Das Badegewässer ist nicht Teil eines Oberflächenwasserkörpers gemäß WRRL.

2.20 Typologische Beschreibung des Oberflächenwasserkörpers in dem das Badegewässer liegt (Quellen: [8], [12])

Der Badesee Feldkirchen Nordost ist zwar nicht Teil eines Oberflächenwasserkörpers gemäß WRRL, eine Charakterisierung aufgrund einiger typologischer Parameter ist dennoch möglich. Der Badesee liegt in der Bioregion Bayrisch-Österreichisches Alpenvorland und ist somit Teil der Ökoregion zentrales Mittelgebirge und ist ein Grundwassersee ohne ständige oberirdische Zuflüsse oder Abflüsse.

2.21 Ökologischer und chemischer Zustand des Oberflächenwasserkörpers in dem das Badegewässer liegt (Quellen: [8], [12])

Der Badesee Feldkirchen Nordost ist nicht Teil eines Oberflächenwasserkörpers gemäß WRRL, daher ist eine Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands gemäß WRRL nicht möglich.

2.22 Ökologischer und chemischer Zustand anderer Oberflächenwasserkörper im Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich des Badegewässers die eine Quelle für Verschmutzungen sein können (Quellen: [8], [12])

Im Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich des Badegewässers befinden sich keine weiteren Oberflächenwasserkörper oder sonstige zufließende Oberflächengewässer (Der Oberflächenwasserkörper AT408450000 Pesenbach; Freudensteiner Bach tangiert das Einzugsgebiet im Südwesten). Im Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich des Badegewässers befinden sich noch eine Reihe weiterer, durch Schotterabbau entstandener Seen.

2.23 Wassererneuerungszeit des Sees (Quellen: [1])

Die Wassererneuerungszeit ist unbekannt.

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2.24 Tägliche künstliche Wasserspiegelschwankungen Am gegenständlichen Badegewässer treten keine täglichen, künstlichen Wasserspiegelschwankungen auf.

2.25 Wassertemperatur (Quellen: [13])

Wassertemperatur (in der Badesaison Juni-August) 2000 bis 2009: Mittelwert °C Maximum °C Minimum °C Anzahl (n)

23,6 27,8 18,7 46

2.26 Photographie des Badegewässers

2.27 Lagekarte des Badegewässers Die nachstehende Lagekarte zeigt das Badegewässer sowie die Probenahmestelle (+) im Maßstab 1:10000. In Österreich erfolgt die Probenahme grundsätzlich im Bereich mit der größten Dichte an badenden Personen. Dieser Bereich („Badezone“) ist in der nachstehenden Karte rot umrandet.

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3 Ermittlung und Bewertung aller Verschmutzungen die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen können 3.1

Die mikrobiologische Badewasserqualität der vergangenen 5 Jahre

2006

2007

2008

2009

2010

….Einhaltung der Leitwerte, Wasser guter Qualität ….Einhaltung der Grenzwerte, Wasser akzeptabler Qualität ….Keine Einhaltung der Grenzwerte, Wasser unzureichender Qualität Am Badesee Feldkirchen NO traten in den vergangenen 5 Jahren keine Überschreitungen der Leit- oder Grenzwerte der bakteriologischen Bewertungsparameter auf.

3.2

Beschreibung möglicher Korrelationen und Regelmäßigkeiten bei der Überschreitung der Leitwerte bzw. der Grenzwerte

Diesbezügliche Regelmäßigkeiten sind nicht bekannt.

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3.3

Punktquellen im Einflussbereich des Badegewässers

(Quellen: [4])

Im Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich des Badegewässers befinden sich keine Punktquellen (kommunale Einleiter mit mehr als 2000 Einwohnergleichwerten (EGW) oder industrielle Einleiter) die das Badegewässer beeinträchtigen könnten. Einleitungen von Anlagen mit weniger als 2000 EGW sind ebenfalls nicht vorhanden.

3.4

Diffuse Quellen im Einflussbereich des Badegewässers

(Quellen: [3])

Die Verteilung der Landnutzung im Einflussbereich des Badegewässers ist die folgende (Auswertung nach CORINE Landcover Level 1):

Bebaute Flächen

Feuchtflächen

Landwirtschaft

16,22 %

0%

65,79 %

Wälder und naturnahe Flächen 13,17 %

Wasserflächen 4,82 %

In der unmittelbaren Umgebung des Badegewässers dominiert die Nutzung bebaute Flächen. Die Landwirtschaftlichen Flächen könnten (z.B. bei Nutzung zur Viehbeweidung oder als Anbauflächen) Quellen für mikrobiologische Verschmutzungen des Badegewässers sein. Viehbeweidung bringt direkte Fäkalausscheidungen mit sich, Ackerflächen werden möglicherweise mit tierischen Ausscheidungen gedüngt. Zu Belastungen kommt es hier vor allem im Zuge von starken Regenfällen. Bebaute Flächen könnten etwa durch Fehlanschlüsse in der Kanalisation bzw. durch undichte Stellen in selbiger zu mikrobiologischen Belastungen führen. Zusätzlich kommen Oberflächenentwässerungen im besiedelten Bereich als Belastungsursachen in Frage. Auch hier ist vor allem im Zuge von Regenereignissen mit entsprechenden Einträgen in die Gewässer zu rechnen. Von Wäldern und naturnahen Flächen könnten (ebenfalls im Zuge von Niederschlagsereignissen) hygienisch relevante Keime in Gewässer eingetragen werden. Solche Keime gehören meist zur Gruppe der Gesamtcoliformen, da diese natürlicherweise in Böden vorkommen und etwa auch von Säugetieren (z.B. Wildtieren) ausgeschieden werden.

3.5

Oberflächenwasserkörper im Einflussbereich des Badegewässers, die eine Verschmutzungsquelle sein können

Im Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich des Badegewässers befinden sich keine weiteren Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL die eine Verschmutzungsquelle sein könnten. Der Badesee selbst besitzt auch keine sonstigen oberirdischen Zuflüsse.

3.6

Bewertung der Verschmutzungsursachen hinsichtlich ihrer potenziellen Effekte auf die Qualität des Badegewässers

Punktquellen: Im Einflussbereich des Badegewässers befinden sich keine Punktquellen im Sinne von Einleitungen aus Kläranlagen. Eine Beeinflussung aus solchen Quellen kann daher ausgeschlossen werden. Diffuse Quellen: Mikrobiologische Verschmutzungen aus diffusen Quellen sind aufgrund der Beschaffenheit des Einzugsgebiets (überwiegende Landwirtschaft, sonst bebaute Flächen und Wälder) zwar grundsätzlich möglich, aufgrund der vorliegenden Bewertungshistorie jedoch eher unwahrscheinlich. So traten in den 13


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vergangenen 5 Jahren keine Überschreitungen der Leit- oder Grenzwerte der mikrobiologischen Bewertungsparameter auf. Oberflächenwasserkörper im Einzugsgebiet: Im Einflussbereich des Badegewässers wurden keine Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL festgestellt die eine Verschmutzungsquelle hinsichtlich mikrobiologischer Belastungen, Schadstoffen oder Nährstoffen sein könnten. Auch andere zufließende Gewässer wurden nicht identifiziert.

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Kartendarstellungen

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Physikalische, geographische und hydrologische Eigenschaften sowie Eigenschaften zur Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen sind nachfolgend in 2 Karten dargestellt. Die nun folgende Karte zeigt Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich, Probenahmestelle, Punktquellen und Wasserkรถrper.

3.7

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Die nachstehende Karte zeigt Einzugsgebiet bzw. Einflussbereich, Probenahmestelle, Punktquellen, Oberfl채chengew채sser und Landnutzung.

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4 Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien, Makroalgen und (marinem) Phytoplankton 4.1

Daten zu Nährstoffen und anderen relevanten limnologischen Parametern, sowie zum Auftreten von Cyanobakterien bzw. Makroalgen

Der Badesee Feldkirchen NO wird seit dem Jahr 2000 im Rahmen der EUBadegewässeruntersuchungen beprobt. Derzeit liegen zu physikalisch-chemischen und limnologischen Parametern Messwerte (Untersuchung in einem landeseigenen Labor) aus den Jahren 2000-2009 vor, bei denen es sich um Stichproben handelt, die in ca. 30 cm Wassertiefe geschöpft worden sind. Hinsichtlich einer möglichen Eutrophierung sind nachstehend Messwerte der Parameter AMMONIUM-N, NITRAT-N, NITRIT-N und GESAMTPHOSPHOR (filtriert und unfiltriert) aus diesen Jahren dargestellt: Badesee Feldkirchen_NO - Nährstoffe (Juni-August) 2000 bis 2009 (mg/l)

P-ges. filtriert

P-ges.unfiltr.

NO3-N

NO2-N

NH4-N

Mittelwerte MAX MIN Anzahl (n)

0,004 0,008 0,002 12

0,030 0,043 0,003 42

0,800 1,700 0,100 13

0,008 0,020 0,002 47

0,027 0,110 0,005 47

Zur Abschätzung der Intensität der biologischen Aktivität im See sind nachstehend Messwerte der Parameter PH-WERT und SICHTTIEFE dargestellt (Daten jeweils Juni bis August 2000 - 2009): Badesee Feldkirchen_NO pH-Wert - Sichttiefe 2000 bis 2009 Mittelwerte MAX MIN Anzahl (n)

Sichttiefe (m)

pH-Wert

4,2 7,0 0,8 40

8,26 9,00 7,30 47

Massenvermehrungen von Cyanobakterien wurden in den vergangenen 5 Jahren nicht beobachtet. Makroalgen sind häufig, werden bei Bedarf mit einem Mähboot geerntet.

4.2

Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien bzw. Makroalgen

Da sich das Badegewässer in keinem eutrophen Zustand befindet bzw. keine Tendenz zur Eutrophierung besteht und in den letzten 5 Jahren keine Massenvermehrungen von Cyanobakterien beobachtet worden sind, besteht keine Gefahr einer Massenvermehrung von Cyanobakterien bzw. besteht nur eine geringe Gefahr einer Massenvermehrung von Makroalgen (stellen aber keine Gefahr dar).

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5 Falls die Bewertung der Verschmutzungsursachen zeigt, dass die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung (weniger als 72 Stunden) besteht 5.1

Voraussichtliche Art, Häufigkeit und Dauer der erwarteten kurzzeitigen Verschmutzung

Kurzzeitige Verschmutzungen traten in der Vergangenheit nicht auf und es besteht daher keine Anfälligkeit dafür.

5.2

Einzelangaben zu allen verbleibenden sonstigen Verschmutzungsursachen einschließlich der ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und dem Zeitplan für die Beseitigung der Verschmutzungsursachen

Es sind keine sonstigen stofflichen Verschmutzungen vorhanden. Im Anlassfall werden jedoch folgende Maßnahmen ergriffen. • Verständigung der Gewässeraufsicht • Verständigung der BH • Außerplanmäßige (gewässerpolizeiliche) Probenahme für chemisch/bakteriologische Parameter • Badeverbot bei Überschreitung von Grenzwerten

5.3

Während der kurzzeitigen Verschmutzung ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen mit Angabe der für diese Maßnahmen zuständigen Stellen und der Einzelheiten für eine Kontaktaufnahme

Derzeit voraussichtlich keine Bewirtschaftungsmaßnahmen notwendig oder möglich. Im Anlassfall werden durch die BH Urfahr Umgebung (bzw. Amtsarzt/Amtsärztin) die folgenden Maßnahmen ergriffen: • Wasserpolizeiliche Maßnahmen: Außerplanmäßige Probenahme für chemisch/bakteriologische Parameter • Gesundheitspolizeiliche Maßnahmen: Badeverbot bei Überschreitung von Grenzwerten • Verständigung der Gewässeraufsicht Die BH Urfahr Umgebung bzw. der Amtsarzt/die Amtsärztin sind erreichbar unter: Telefon (+43 732) 73 13 01-0 Fax (+43 732) 73 13 01-72 3 99 E-Mail: bh-uu.post@ooe.gv.at

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6 Quellen [1] BUNDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT, Institut für Wassergüte (2008): Atlas der natürlichen Seen Österreichs mit einer Fläche ≥ 50 ha Morphometrie - Typisierung – Trophie. Stand 2005, Schriftenreihe des Bundesamtes für Wasserwirtschaft Band 29. [2] FARNLEITNER A.H., MACH R.L., REISCHER G.H., KAVKA G.G. (2007): Mikrobiologisch – hygienische Risiken trotz Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik? Wiener Mitteilungen Band 201, 209242, Copyright 2007; Institut für Wassergüte / TU-Wien [3] CORINE LAND COVER - Daten 2006; http://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/corine-landcover-2006-raster [4] KLÄRANLAGENDATENBANK des Bundes [5] FÜRST J., HÖRHAN T., (2007) Digitaler Hydrologischer Atlas Österreichs, Version 3.0.0 [6] Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung VII/3 - Wasserhaushalt (HZB): eHYD - Hydrographische Messstellen (Expertenapplikation), http://gis.lebensministerium.at/eHYD/ [7] BUNDESAMT FÜR EICH- UND VERMESSUNGSWESEN (2002): ÖK 50.000 [8] BMLFUW (2005): EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG - Österreichischer Bericht über die IST– Bestandsaufnahme. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien. [9] WEBER K., A. CHOVANEC, D. GRUBER, M. NAGY, R. WIMMER & M.H. FINK (2002a): Erhebung und abiotische Typisierung der stehenden Gewässer Österreichs. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien. [10] WEBER K., A. CHOVANEC, D. GRUBER, M. NAGY, R. WIMMER & M. H. FINK (2002b): Stehende Gewässer Österreichs – Datenbank zur abiotischen Charakterisierung. Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien. [11] GEWÄSSERZUSTANDSÜBERWACHUNGSVERORDNUNG (GZÜV), BGBl. II Nr. 479/2006 [12] NATIONALE GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLANVERORDNUNG 2009 – NGPV 2009; BGBl. II Nr. 103/2010 [13] Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - Sektion VII/Abteilung 1 Nationale Wasserwirtschaft, Ämter der Landesregierungen: H2O Fachdatenbank, http://wisa.lebensministerium.at/h2o

7 Literatur BADEGEWÄSSERRICHTLINIE (Richtlinie 2006/7/EG): Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG, Amtsblatt der Europäischen Union, (ABl. Nr. L64 vom 4.3.2006 S.37). BÄDERHYGIENEGESETZ (BHygG), BGBl. Nr. 254/1976 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2009

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BADEGEWÄSSERVERORDNUNG (BGewV), BGBl. II Nr. 349/2009 WASSERRAHMENRICHTLINIE (Richtlinie 2000/60/EG): Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik; Amtsblatt der Europäischen Union, (ABl. Nr. L327 vom 22.12.2000 S.1). WASSERRECHTSGESETZ (WRG), BGBl. Nr. 215/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2006. GEWÄSSERZUSTANDSÜBERWACHUNGSVERORDNUNG (GZÜV), BGBl. II Nr. 479/2006 NATIONALE GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLANVERORDNUNG 2009 – NGPV 2009; BGBl. II Nr. 103/2010

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