LANDUMLEGUNG GALGENBUCK STADT BADEN
RAUMENTWICKLUNG 3 | SEMESTERARBEIT DOZENTIN: PROF. HEIDI BERGER BURGER AUTOREN: RETO LUCEK, LENA RUEGGE & SANDRO UTZINGER
HSR HOCHSCHULE FÜR TECHNIK RAPPERSWIL BACHELOR IN RAUMPLANUNG (R) RAPPERSWIL, DEZEMBER 2017
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Dozentin: Prof. Heidi Berger Burger | Abteilung Raumplanung, IRAP | heidi.berger@hsr.ch Autoren: Reto Lucek | Heimatstrasse 16 | CH-8008 Zürich | +41 79 338 39 73 | reto.lucek@hsr.ch Lena Ruegge | Neue Jonastrasse 61 | CH-8640 Rapperswil | +41 77 452 19 48 | lena.ruegge@hsr.ch Sandro Utzinger | Richterackerstrasse 31 | CH-8610 Uster | +41 76 339 11 91 | sandro.utzinger@hsr.ch
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Abstract Thema Diese Semesterarbeit umfasst ein Landumlegungsverfahren im Quartier Dättwil in der Stadt Baden. Baden liegt im Limmattal, etwa 21 Kilometer nordwestlich von Zürich und 22 Kilometer nordöstlich des Kantonshauptortes Aarau. Die Stadt Baden ist Hauptort des Bezirks Baden zählt rund 19‘000 Einwohner und Einwohnerinnen. Fragestellung Gemäss der ausgegebenen Aufgabenstellung soll mit dieser Semesterarbeit ein Landumlegungsverfahren durchgeführt werden. Das heisst, die Parzellierung wird aufgrund eines vorliegenden Siedlungsentwurfes neu gemacht. Dazu muss die Erschliessung des Gebietes mit Strassen, Quartiereinrichtungen und Freiflächen geregelt werden. Aufgrund der Neuparzellierung soll das Siedlungskonzept allenfalls angepasst werden. Anschliessend soll einen Ausschnitt für den Gestaltungsplan sowie Vorschriften ausgearbeitet werden. Vorgehen Das Vorgehen wird von den rechtlichen Grundlagen übernommen. Es handelt sich um folgende Verfahrensschritte: Vorbereitung, Einleitung des Verfahrens, Verfahrensgrundlagen, Neuzuteilung, Kostenverteilung/Verfahrensabschluss. Die ersten beiden Schritte werden aufgrund der fiktiven Aufgabenstellung vernachlässigt, wobei davon ausgegangen wird, dass die Stadt Baden ihre Nutzungsplanung im Perimeter der angedachten Zone Galgenbuck GA zuteilt. Nach erfolgter Landumlegung werden wichtige Regelungsinhalte für den Gestaltungsplan zusammengestellt. Resultate Die Landumlegung konnte so umgesetzt werden, dass jede Parzelle eigenständig überbaut werden kann. Laut nachträglichen Informationen der Stadt Baden, ist für das Areal eine Mehrnutzung von ca. 15‘000 m2 vorgesehen. Nach erfolgreicher Landumlegung wurde also diese Mehrnutzung in das bestehende Siedlungskonzept integriert. Dies wurde durch Erhöhung ausgewählter Gebäude erreicht. Es wurde mit der Dozentin abgesprochen, dass lediglich Vorschläge für Vorschriften erarbeitet werden sollen. Dies sollen als Grundlagen für die Sondernutzungsplanung dienen. Folgerung Den Projektverfassenden wurde klar, dass die bestehenden Parzellen eine koordinierte Überbauung verunmöglichen. Durch das Landumlegungsverfahren konnten zweckmässige Parzellen sowie Erschliessungsflächen erarbeitet werden. Der Gestaltungsplan ist ein ebenso wichtiger Bestandteil in der Realisierung einer solchen Überbauung, da er essentielle Inhalte und Qualitäten sicherstellen kann.
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Arbeitsphasen 1 Aufgabenstellung 2 Ausgangslage 3 Analyse des Perimeters 4 Landumlegung 5 Siedlungskonzept 6 Gestaltungsplan
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Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2 Ausgangslage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.1 Stadt Baden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.2 Quartier Dättwil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.3 Planungsperimeter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.4 Bau- und Nutzungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3 Analyse des Perimeters. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.1 Geschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.2 Topographie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.3 Grundlasten und bestehende Dienstbarkeiten. . . . . . . . . . . . . . 15 3.4 Entwicklungsrichtplan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
4 Landumlegung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.1 Altbestand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.2 Flurwegaufteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4.3 Landabzug. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4.4 Neuzuteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.5 Mehr- & Minderzuteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.6 Kosten für Erschliessung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4.7 Kosten für Kanalisation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4.8 Dienstbarkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.9 Verfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.10 Verfahrenskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
5 Siedlungskonzept. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 5.1 Abweichungen zum ERP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
6 Gestaltungsplan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 6.1 Vorschriften zur Erschliessung und Parkierung. . . . . . . . . . . . . . 47 6.2 Empfehlungen für die Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Schlussfolgerungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Abbildungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Literaturverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
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1 Aufgabenstellung Im Rahmen des Modules Raumentwicklung 3 wird mit dieser Semesterarbeit ein Landumlegungsverfahren gemäss § 72 ff BauG (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen des Kanton Aargau vom 19. Januar, 713.100), LEV (Verordnung über Landumlegung des Kanton Aargau vom 23. Februar 1994, 713.112) und Bau- und Nutzungsordnung (Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden vom vom 10. Dezember 2013 / 2. September 2014, 700.100) durchgeführt. Im kombinierten Verfahren soll eine Landumlegung mit Gestaltungsplan erarbeitet werden. In Absprache mit Frau Prof. H. Berger Burger wurde die Aufgabenstellung diesbezüglich angepasst. Neu sollen lediglich Vorschläge für die Vorschriften des Gestaltungsplanes ausgearbeitet werden.
2 Ausgangslage 2.1 Stadt Baden
Handelszentrum
Die Stadt Baden ist der Hauptort des Bezirkes Baden im Kanton Aargau. Sie liegt im dichtbesiedelten Limmattal 21 Kilometer nordwestlich von Zürich und 22 Kilometer nordöstlich des Kantonshauptortes Aarau entfernt. Baden bildet das Zentrum einer bedeutenden Agglomeration mit rund 100’000 Einwohnenden innerhalb der Metropolregion Zürich (Wikipedia (a), online). Im 20. Jahrhundert entwickelte sich Baden als das Wirtschaftsund Handelszentrum in der Region, in welcher sich zahlreiche nationale und internationale Unternehmen ansiedelten. Über 80 Nationalitäten sind vertreten, was der Stadt ein internationales Flair verleiht. Die Stadt Baden weist folgende Kenngrössen auf (Stadt Baden (a), online): Kenngrösse
Menge
Stand Daten
Einwohner*innen
19’047
31.12.2016
Wohnungsbestand
10’104
31.12.2015
2’278
30.09.2012
29’904
30.09.2012
Betriebe Beschäftige Personen Tab. 1 Kenngrössen Stadt Baden Quelle: Eigendarstellung
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Abb. 1  Stadt Baden in der Metropolregion Zßrich Quelle: geo.map.admin, online & Eigendarstellung
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2.2 Quartier Dättwil
Eingemeindung
Quartier
Eisenbahnbau
Wirtschaftswachstum
Autobahnbau
Richtplan «Rosinante»
Im Jahr 1803 entstand aus den drei ehemaligen Bauerndörfern Dättwil, Rütihof und Münzlishausen die Gemeinde Dättwil, welche bis zum Jahr 1961 selbstständig war. Heute zählt sie zur politischen Gemeinde Baden im Kanton Aargau. Dättwil kann je nach Auffassung der betrachtenden Person als Dorf, Quartier, Stadtteil oder auch als Satellitenstadt bezeichnet werden (Dorfverein Dättwil, online). Die Projektverfassenden übernehmen die offizielle Bezeichnung gemäss der Stadt Baden und sprechen nachfolgend von dem Quartier Dättwil (Stadt Baden (b), online). Der Eisenbahnbau 1850 hat die erste Entwicklung des Quartiers lanciert. Erste Fabriken siedelten sich in der Nähe des Bahnhofs an. Der Wachstum Dättwils war aber bis 1960 langsam (Prof. H. Berger Burger, pers. Mitteilung, 29. November 2017). Seit den 1970er Jahren erfuhr Dättwil ein starkes Wachstum im Wirtschafts- und Dienstleistungsbereich. Zu erwähnen sind an dieser Stelle die Forschungszentren der ABB und das Kantonsspital Baden, als auch Firmen wie Oracle, Brother, Sanitas Trösch und weitere 320 Unternehmen unterschiedlicher Grössen und Branchen, welche sich in Dättwil niedergelassen haben. Gründe dafür sind zum einen der Autobahnbau mit dessen Eröffnung des Autobahnschlusses an die A1/A3 1971, welcher die Reisezeit nach Zürich reduzierte, und zum anderen der attraktive Wohnstandort des Quartieres (Dorfverein Dättwil, online). 1967 wurde zur Entwicklung Dättwils der Richtplan «Rosinante» erarbeitet. Dieser plante für ein Dättwil mit 8’000 Einwohnenden und 5’000 Beschäftigten (Gorko, 2017, S. 13). Der wirtschaftliche Aufschwung führte tatsächlich zu einem enormen Bauboom. Die Anzahl der Bevölkerung in Dättwil stieg im Zeitraum von 1970 bis 2017 von 285 auf 3’300 Einwohnende (Dorfverein Dättwil, online & Gorko, 2017, S. 18). Das Wachstum war jedoch um einiges geringer als einst erwartet. Heute erreicht man dank dem Autobahnanschluss mit dem motorisierten Individualverkehr in gut 15 Minuten die Stadt Zürich respektive die Stadt Aarau.
Abb. 2 Dättwil 1881 Quelle: geo.map.admin, online
Abb. 3 Dättwil 1920 Quelle: geo.map.admin, online 0
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Abb. 4 Dättwil 1940 Quelle: geo.map.admin, online 0
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Abb. 6 Dättwil 1970 Quelle: geo.map.admin, online
Abb. 7 Dättwil 1980 Quelle: geo.map.admin, online 0
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Abb. 8 Dättwil 1990 Quelle: geo.map.admin, online
Abb. 9 Dättwil 2000 Quelle: geo.map.admin, online 0
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Abb. 5 Dättwil 1960 Quelle: geo.map.admin, online
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Abb. 11 Dättwil 2017 Quelle: geo.map.admin, online
Abb. 10 Dättwil 2010 Quelle:9geo.map.admin, online
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2.3 Planungsperimeter Das Areal Galgenbuck liegt im Quartier Dättwil, gut 3 km südwestlich der Altstadt Badens. Es erstreckt sich von der im Osten gelegenen S-Bahnline nach Westen an die Sommerhaldenstrasse. Im Norden grenzt das Areal an den Stationsweg und im Süden an den Wald. Der Planungsperimeter wurde gemäss dem Sondernutzungsplan Landumlegung Galgenbuck mit Plan-Nr. S001.230.001.01-2 und Plotdatum vom 14.05.2013 übernommen. Der Perimeter umfasst die unten aufgeführten Parzellen und weist eine totale Fläche von 153’473.400 m2 auf. Für die Berechnungen wird die gerundete Totalfläche von 153’473 m2 verwendet. Der vorgegebene Perimeter darf nicht abgeändert werden (Berger Burger (a), 2017, S. 2).
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Abb. 12  Lage Planungsperimeter Quelle: geo.map.admin, online & Eigendarstellung
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2.4 Bau- und Nutzungsordnung
Überganszone Galgenbuck UeZ
Die Bau- und Nutzungsordnung (Bau- und Nutzungsordnung vom 10. Dezember 2013 / 2. September 2014) der Stadt Baden wurde letztmals am 30. März 2016 aktualisiert. Betreffend dem Areal Galgenbuck sagt sie aus: Der Grossteil des Planungsperimeters liegt in der Übergangszone Galgenbuck UeZ. Nach § 27 Bau- und Nutzungsordnung wird geregelt, dass die Zone als Bauerwartungsgebiet für eine spätere Wohnzone gilt und vorübergehende der landwirtschaftlichen Nutzung dient. Der Rest des Planungsperimeters liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeB, der Grünzone GR oder der Freihaltezone FR. Dem Nutzungsplan der Bau- und Nutzungsordnung ist zudem zu entnehmen, dass der Übergangszone Galgenbuck UeZ als Orientierungsinhalt eine Fruchtfolgefläche überlagert ist. Die Planverfassenden vertreten die Meinung, dass eine Landumlegung in einem Planungsperimeter, welcher sich über mehrere Zonen hinweg erstreckt, suboptimal ist. Sie befürworten eine Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung vor der Landumlegung. Für die weitere Bearbeitung der Semesterarbeit wird davon ausgegangen, dass dies der Fall sein wird.
Zone Galgenbuck GA
Geschossigkeit
nachhaltiges Wohnquartier
Parkierung
Die Stadt Baden hat bereits erste Schritte zur Teilrevision der Nutzungsplanung unternommen. Darin sollen aus der Übergangszone Galgenbuck UeZ, der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeB und der Grünzone GR eine neue Zone namens Zone Galgenbuck GA geschaffen werden. Die Freihaltezone bleiben bestehen, wird jedoch in ihrer Form und Fläche korrigiert (Gorko, 2017, S. 38-39). Der Entwurf dieser Teilrevision sieht folgendes vor (Stadt Baden (a), 2017, S. 3-4): In § 4 wird festgelegt, dass in der Zone Galgenbuck GA im Rahmen eines Gestaltungsplanes zwei zusätzliche Geschosse zulässig sind. In § 6 wird festgesetzt, dass in der Zone GA grundsätzlich drei Vollgeschosse und eine maximale Gesamthöhe von 13.50 m erlaubt sind. Der Zone GA wird ein minimaler Wohnflächenanteil von 85 % sowie die Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeteilt. Wobei die Lärmempfindlichkeit im Rahmen des Gestaltungsplanes auf die Stufe III erhöht werden kann. In § 7a wird der Zweck der Zone festgesetzt. Sie ist für ein nachhaltiges Wohnquartier bestimmt. Es sind auch öffentliche und soziale Quartiereinrichtungen sowie nicht störende Dienstleistungund Gewerbebetriebe zulässig. Es wird eine maximal zulässige anrechenbare Geschossfläche von 100’000 m2 festgesetzt. Es wird ein Reduktionfaktor für das Parkfelderangebot von bis zu 70 % des Richtwertes gemäss der Schweizer Norm 640 281 Parkieren erlaubt.
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In § 7a Abs. 5 werden die Inhalte für den Gestaltungplan festgesetzt. Dies sind: a) Baufelder mit max. 85’500 m2, eine Abweichung von 5 % ist zulässig, es sind unterschiedliche Dichten, Wohnanteile und Geschosszahlen vorzuschreiben b) Es sind Bereiche in Baufelder für nicht und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Quartiereinrichtungen c) Lärmschutzmassnahmen entlang der Sommerhalden- und Mellingerstrasse d) Erschliessungskonzept mit Quartierplätzen und Strassen sowie Parkierungssystem mit unterirdischen Sammelgaragen e) Massnahmen zur Reduktioin des MIV f) Vorgaben zur Nutzung und Pflege der privaten und öffentlichen Freiräume g) Lage und Ausdehnung der öffentlichen Freiräume (Allmend min. 14’000 m2, Grünkorridor zwischen der Freihaltezone und Allmend mit einer Mindestbreite von 20 m) h) Umweltschonende Energieversorgung i) Vorgaben für eine ökologische Bauweise j) Standorte für gemeinsame Entsorgungseinrichtungen Entwicklungsplanung September 2017
Abb. 13 neuer Nutzungsplan mit Zone Galgenbuck GA Quelle: geo.map.admin, online & Eigendarstellung
38
13
Inhalte Gestaltungsplan
3 Analyse des Perimeters 3.1 Geschichte
Galgen
exponierte Lage
Kiesabbau und Auffüllung
keine Überreste
«Armensündergässli»
Die Stadt Baden hatte vom Hochmittelalter bis 1798 das Privileg, die Hohe Gerichtsbarkeit inne zu haben. Das heisst es wurde mitunter die Todesstrafe in Baden ausgesprochen. So gab es in Baden auch zwei Galgen: Der Grafschaftsgalgen oberhalb von Ennetbaden und der Bürgergalgen der Stadt in Dättwil. Der zweite Standort befindet sich mitten im Planungsgebiet dieser Landumlegung und gibt dem Areal noch heute seinen Namen. Der Galgen stand mit Absicht an einer exponierten Lage, um eine abschreckende Wirkung für alle sich Nähernde zu haben. Diese Erhebung im Areal war optimal, da sie von der Strasse aus sichtbar war. Es wird angenommen, dass der Galgen am höchsten Geländepunkt platziert war. Neben Hinrichtungen am Galgen wurden auch Verbrennungen vollzogen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Ereignisse Zuschauer anzog. Zum Schutz wurde das Gelände wahrscheinlich eingezäunt, doch Schaulustige konnten den Hinrichtungen trotzdem folgen. Aufgrund von Vergleichen mit Karten vor 1800 konnte der Standort des Galgens ermittelt werden. An dessen Standort wurde ab etwa 1900 Kies abgebaut. In den 1950er Jahren wurde die Grube teilweise wieder aufgefüllt. Der Standort des ehemaligen Galgens liegt heute mehrere Meter tiefe im Untergrund verglichen mit vor Beginn des Kiesabbaus. So ist es sehr wahrscheinlich, dass keine Überreste des Galgens mehr bestehen. Zudem spricht viel dafür, dass die Hingerichteten auf einem Friedhof bestatten wurden und nicht in unmittelbarer Nähe des Galgens. In den alten Karten wurde eine weitere Entdeckung gemacht: Ein Weg, der vom Stationsweg zum ehemaligen Galgen führt wird als «Armensündergässli“ bezeichnet. Bei diesem Weg handelt es sich wahrscheinlich um den Weg, welche die zum Tod Verurteilten beschreiten mussten (Steigmeier, 2009, S. 166-175).
444 m.ü.M.
446 m.ü.M. 433 m.ü.M.
Abb. 14 Terrainschnitt A-A Mst. 1:2’500 Quelle: Eigendarstellung
14
3.2 Topographie Das Terrain im Areal Galgenbuck respektive im Perimeter ist grundsächlich eher flach bis leicht hügelig ohne markante Höhendifferenzen. Im Bereich zum Bahntrasse der S-Bahn fällt das Terrain kontinuierlich ab. Der höchste Punkt liegt auf gut 447 m.ü.M., der tiefsten Punkt auf etwa 433 m.ü.M.
3.3 Grundlasten und bestehende Dienstbarkeiten Den Projektverfassenden war keine Einsicht ins Grundbuch möglich. Deshalb können allfällige bestehende Dienstbarkeiten nicht ausfindig gemacht werden. Innerhalb des Perimeters befinden sich geschützte Hecken im Kulturland (Kanton Aargau, online). Diese sollen in den Grünbereichen erhalten bleiben. Sie werden deshalb nicht als Grundlasten vermerkt. Aufgrund der Auffüllung der Kiesgrube in den 1950er Jahren, ist es möglich, dass dieses Gebiet heute Altlasten aufweist. Dies ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht klar, deshalb fliesst dies nicht in die Bewertung des Grundes mit ein. Es konnten keine Grundlasten ausfindig gemacht werden. Alle Grundstücke und Lagen werden als gleichwertig bewertet.
geschützte Hecken
mögliche Altlasten
A
gleichwertige Lage
439 440 441 2
44
3
44
4
44
5
44
6
44
7 44 8 44
449 447 445 443 441
Abb. 15 Höhenverlauf im Perimeter Mst. 1:5’000 Quelle: Eigendarstellung
15
43 43 9 8
A
440
ERP-Per imeter
ERP-Per imeter
Zeilenstruktur Baufelder A - I ERP-Per imeter K leinteilige B ebauungsstruktur Zeilenstruktur Baufelder A J -- TI und V Baufelder Zeilenstruktur Ar beitsnutzung K leinteilige B ebauungsstruktur Baufeld U J - T und V Baufelder Zeilenstruktur Baufelder A - I Baubereiche Zeilenstruktur Ar beitsnutzung Baufeld U B ebauungsstruktur K leinteilige Baufelder J - T und V Baubereiche Zeilenstruktur Ar beitsnutzung Baufeld U Nutzungen zur Q uar tier versorgung und -belebung im Erdgeschoss Baubereiche Nutzungen zur Q uar tier versorgung und -belebung im Erdgeschoss
ERP-P
Nutzungen zur Q uar tier versorgung A GF 1´768 m² und -belebung im Erdgeschoss aGF 2´400 m²
Zeile Baufe
D
K lein Baufe
GF 3´377 m² aGF 4´000 m²
B
Zeile Baufe
GF 1´219 m² aGF 1'604 m²
E
G
Baub
GF 3´260 m² aGF 4´000 m²
GF 1´891 m² aGF 2´400 m²
C GF 2´699 m² aGF 3´300 m²
H GF 5´616 m² aGF 6´500 m²
J
Nutzu und -
F GF 5´056 m² aGF 4´373 m²
I
GF 6´674 m² aGF 9´236 m²
GF 4´681 m² aGF 4´000 m²
M
K
GF 5´513 m² aGF 5´201 m²
GF 1´893m² aGF 2´000 m²
V GF 808 m² aGF 474 m²
O GF 3´688 m² aGF 3´505 m²
L
Q GF 1'422 m² aGF 701 m²
R GF 1'068 m² aGF 700 m²
P GF 3'310 m² aGF 2´700 m²
GF 5´560 m² aGF 6´000 m²
N GF 6´270 m² aGF 5´500 m²
S
U
GF 7´172 m² aGF 6´478 m²
GF 3´614 m² aGF 5´900 m²
T
4 G eschosse ohne / mit Attik a
GF 8´555 m² aGF 6´502 m²
3 G eschosse ohne / mit Attik a 2 G eschosse ohne / mit Attik a 1 G eschoss
Stadt Baden – Stadtratsbesc
ERP II Baugebiet, Nu 1 : 2'000
Van de Wetering & Seiler Stä Hänggi Basler Landschaftsar Müller Romann Schuppisser naturaqua PBK AG Ökologie,
Abb. 16 ERP II «Baugebiet, Nutzungen» Mst. 1:4’000 Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013 Quelle: Stadt Baden
ERP II Baugebiet, Nutzungen Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013 1 : 2'000
ERP II Baugebiet, Nutzungen
Van de Wetering & Seiler Städtebau, Zürich Hänggi Basler Landschaftsarchitektur, Bern Müller Romann Schuppisser Verkehrsplanung, Zürich naturaqua PBK AG Ökologie, Bern
1 : 2'000 Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013
Van de Wetering & Seiler Städtebau, Zürich Hänggi Basler Landschaftsarchitektur, Bern
0
50 m
16
3.4 Entwicklungsrichtplan Der Entwicklungsrichtplan ERP Galgenbuck ist ein kommunaler Richtplan und ist somit behördenverbindlich. Der Entwicklungsrichtplan hat beinahe denselben Perimeter wie das Landumlegungsverfahren. Im ERP sind die angrenzenden Strassen Sommerhalden-, Stationsstrasse sowie die Erschliessungsstrasse im Osten im Perimeter erhalten (Stadt Baden (i), 2013, S. 8). Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich auf den Stand 11. März 2013. Der ERP besteht neben den Bestimmungen aus verschiedenen Plänen. Dies sind: • ERP I «Leitbild Galgenbuck» • ERP II «Baugebiet, Nutzungen» • ERP III «Grün-, Frei- und Landschaftsräume» • ERP IV «Verkehr und Mobilität» Der Richtplan beinhaltet auch einen Erläuterungsbericht. Das Leitbild entstand im Rahmen des zuvor durchgeführten Studienauftrages (Stadt Baden (i), 2013, S. 5).
kommunaler Richtplan
Bestimmungen Pläne
Erläuterungsbericht
Städtebau und Bebauung (ERP II) Der ERP sieht 22 Baufelder vor. Diese bestehen jeweils aus Baubereichen und Vorzonen (Stadt Baden (f), 2013). Quartiergassen gliedern die Baufelder (Stadt Baden (h), 2013). Öffentliche Freiräume wie die Allmend, Promenade und Quartierplätze wie auch Landschaftsräume prägen die städtebauliche Struktur (Stadt Baden (g), 2013). Im ERP ist eine aGF von maximal 87’474 m2 mit einem minimalen Wohnanteil von 85 % vorgesehen. Den einzelnen Baufeldern sind jeweils eine aGF zugeteilt. Die Übertragung dieser aGF auf andere Baufelder wird genau geregelt, so dass diese nur in der unmittelbaren Umgebung möglich ist. Im Erdgeschoss der Bebauung an öffentlichen Erschliessungen sind Gewerbe und Dienstleistungen anzuordnen. Das Areal wird grundsätzlich in drei Bereiche aufgeteilt, in welchen verschiedene Bautypen realisiert werden sollen. Erster Bereich bilden die Baufelder A bis I mit einer Zeilenstruktur mit Geschosswohnungen. In diesem Bereich ist eine Bebauung mit drei bis vier Vollgeschossen und jeweils einem Attikageschoss vorgesehen. Ein weiterer Bereich bilden die Baufelder J bis T, wobei für das Baufeld V dieselben Bestimmungen gelten. In diesem Bereich ist eine kleinteilige Bebauungsstruktur mit Reihenhäusern und Geschosswohnungen. Hier prägen versetzte Fassadenfluchten und unterschiedliche Gebäudehöhen das Erscheinungsbild. Die Höhen reichen von zwei bis vier Vollgeschossen und je einem Attikageschoss. Den dritten Bereich bildet das Baufeld U. In diesem Baufeld ist eine Zeile für Arbeits- und öffentliche Nutzungen bestimmt. Sie bildet die Begrenzung der Siedlung zur Mellingerstrasse. Hier gilt ein maximaler Wohnflächenanteil von 20 %. Es sind maximal vier
17
Wohnanteil 85 %
Gewerbe und Dienstleistungen
Zeilenstruktur
Reihenhäuser
Zeile mit Arbeitsnutzung
Quar tiergassen
ERP-Perimeter
Allee
ERP-Perimeter
Allmend und Nutzungsring
Strassenraum Sommerhaldenstrasse
Quar tierplätze, Promenade Allmend und Nutzungsring
Landschaf tsräume
Quar Quar tiergassen tierplätze, Promenade
Feuchtstellen
Allee Quar tiergassen
Markierungen Landschaf tlicher Merkpunkt / Mutmasslicher Standor t Galgen
Allee Strassenraum Sommerhaldenstrasse
ERP-P
Landschaf tsräume Strassenraum Sommerhaldenstrasse
Allme
Quar t
Feuchtstellen Landschaf tsräume
Obstwiese
Quar t
Allee
Markierungen Feuchtstellen Landschaf tlicher Merkpunkt / tierplatz I Mutmasslicher Quar Standor t Galgen
Stras
Markierungen Pr Landschaf tlicher Merkpunkt / om en Mutmasslicher Standor t Galgen ad e
Land
Feuch
Mark Land Mutm Allmend Quar tierplatz II
Waldvorland
Grü
nko
rrid
or
Waldvorland
Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013
ERP III Grün-, Frei- und Landschaftsräume 1 : 2'000
Van de Wetering & Seiler Städtebau, Zürich Waldvorland Hänggi Basler Landschaftsarchitektur, Bern Müller Romann Schuppisser Verkehrsplanung, Zürich naturaqua PBK AG Ökologie, Bern
0
50 m
Stadt Baden – Stadtratsbes
ERP III Grün-, Frei- u 1 : 2'000
Van de Wetering & Seiler Stä Hänggi Basler Landschaftsa Müller Romann Schuppisser naturaqua PBK AG Ökologie,
Abb. 17 ERP III «Grün-, Frei- und Landschaftsräume Mst. 1:4’000 Quelle: Stadt Baden
Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013
ERP III Grün-, Frei- und Landschaftsräume Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013
1 : 2'000
18
Vollgeschosse und ein Attikageschoss gestattet (Stadt Baden (d), 2013, S. 5-6).
Grün-, Frei- und Landschaftsräume (ERP III) Die genaue Lage dieser Räume wird im Landumlegungsverfahren festgelegt. Alle Freiräume sollen mit einheimischen und standortgerechten Arten bepflanzt und so wenig wie möglich versiegelt werden. Dazu ist ein Gesamtkonzept Nutzung, Gestaltung und Pflege zu erarbeiten. Die öffentlichen Freiräume werden in verschiedene Räume mit unterschiedlichen Nutzungen unterteilt. Auf der Allmend und dem Nutzungsring ist ein öffentlich nutzbarer Freiraum vorgesehen, auf dem die Infrastruktur sich auf wenige Stellen beschränkt. Es ist extensive Wiese mit Hochstammbäumen vorgesehen. Der mutmassliche Standort des Galgens wird dezent gekennzeichnet. Im Nutzungsring ist eine Spiel- und Erholungsinfrastruktur für alle Altersgruppen angedacht. Er dient der Erschliessung der direkt anliegenden Gebäude. Die Promenade verbindet das Quartier Dättwil mit der neu gestalteten Allmend. Die Promenade wird beleuchtet und wird von Bäumen gesäumt. Die Quartiergassen bestehen aus einer Mischfläche, die als Gesamtgassenraum von Fassade zu Fassade wahrgenommen wird. Auf dieser Fläche soll sich aufgehalten und gespielt werden. Die Allee verbindet das Waldvorland mit der Obstwiese. Auf dieser sind auch Zufahrten zu den Sammelgaragen erlaubt. Sie besteht aus einer Mischfläche mit überfahrbaren Seitenbereichen und einem Grünstreifen. Die Quartierplätze werden urban mit Bäumen gestaltet. Die umliegenden Gebäude fassen die Platzräume. Im Norden des Areals ist eine extensive Obstwiese vorgesehen. Auch der Grünkorridor ist als extensive Wiese gestaltet. Einheimische Gehölze bilden wichtige Lebensräume für Flora und Fauna. Die Fahrbahnbreite soll auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Im Waldvorland ist der Fussweg einzige Infrastruktur. Es dient als Lebensraum für Amphibien und Reptilien. Zudem befinden sich einige Feuchtstellen bestehend aus Wassertümpeln im Waldvorland. Allgemein sind Landschaftsräume von unterirdischen Bauten freizuhalten (Stadt Baden (d), 2013, S. 7-9).
Allmend
Nutzungsring
Promenade
Quartiergassen
Allee
Quartierplätze
Grünkorridor
Waldvorland
Verkehr und Mobilität (ERP IV) Für das Areal wird bei Bedarf eine interne Buslinie mit einer Haltestelle am Quartierplatz II vorgesehen. Die Bushaltestellen an der Sommerhalden- und Mellingerstrasse sollen für den Fuss- und Radverkehr direkt erreicht werden können. Es sind Fahrradabstellanlagen nahe der Hauszugänge und öffentlichen Nutzungen anzuordnen.
19
Fuss und Radverkehr
Buslinien und Haltestellen
Option Buslinie und Haltestelle
ERP-Perimeter
ERP-Perimeter Quar tierplätze, Promenade, Quar tiergassen
Sommerhaldenstrasse
Wichtige / Übrige Verbindungen Fuss-tierplätze, und Veloverkehr Quar Promenade, Quar tiergassen
Interne Haupter schliessung
Öf fentliche Verbindungen Wichtige /Baubereiche Übrige Verbindungen innerhalb Fuss- und Veloverkehr
Mögliche Zufahr t Unterirdische Sammelgarage
Buslinien und Haltestellen Öf fentliche Verbindungen innerhalb Baubereiche Option Buslinie und Haltestelle Buslinien und Haltestellen
BP
Besucherparkplätze
Option Buslinie und Haltestelle
M
CarSharing Standor te
SS
Wer tstof fsammelstelle
ERP-P
Sommerhaldenstrasse Quar Quar
BP
Wich Fuss-
Interne Haupter schliessung Sommerhaldenstrasse
SS BP M
Öf fen inner
Mögliche Zufahr t Unterirdische Sammelgarage Interne Haupter schliessung
Busli
Optio
M
Mögliche Zufahr t SS Unterirdische Sammelgarage
Somm BP
BP
Besucherparkplätze
M BP
CarSharing Standor te Besucherparkplätze
Inter
BP
Mögl Unter
SS
BP
Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013
SS M
Wer tstof fsammelstelle CarSharing Standor te
ERP IV Verkehr und Mobilität
BP
Besuc
M
CarSh
SS
Wer ts
SS
1 : 2'000 SS
Wer tstof fsammelstelle
BP
M Van de Wetering & Seiler Städtebau, Zürich Hänggi Basler Landschaftsarchitektur, Bern Müller Romann Schuppisser Verkehrsplanung, Zürich naturaqua PBK AG Ökologie, Bern
0
50 m
Stadt Baden – Stadtratsbes
ERP IV Verkehr und 1 : 2'000
Van de Wetering & Seiler Stä Hänggi Basler Landschaftsa Müller Romann Schuppisser naturaqua PBK AG Ökologie,
Abb. 18 ERP IV «Verkehr und Mobilität» Mst. 1:4’000 Quelle: Stadt Baden
Stadt Baden – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013
ERP IV Verkehr und Mobilität
1 : Baden 2'000 Stadt – Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2011 / 11. März 2013 Van de Wetering & Seiler Städtebau, Zürich
20
Die Erschliessung durch den MIV erfolgt für die Baufelder A bis R von der Sommerhaldenstrasse. Die Baufelder S bis V sind über eine neue Brücke über die Bahnlinie von der Mellingerstrasse erschlossen. Durchgangsverkehr ist nicht möglich, da es für den MIV keine Verbindung von der Sommerhalden- zur Mellingerstrasse durch das Areal gibt. Die Verbindung dient nur Not-, Versorgung- und Entsorgungsfahrten. Die Sommerhaldenstrasse ist neu der Tempo-30-Zone zugeordnet und Quartiergassen, Promenade, Allee, Nutzungsring und Quartierplätze sowie der Stationsweg werden als Begegnungszone ausgestaltet. Die Anzahl Parkfelder wird nach kantonalen Vorgaben ermittelt. Für Wohnnutzungen wird ein Reduktionsfaktor von 0.70, für übrige Nutzungen einen Reduktionsfaktor von 0.50 angewandt. Zehn Prozent der Gesamtparkfelderzahl (ohne Reduktionsfaktor) wird für Besucher und Carsharingangebote vorgesehen. Diese sind oberirdisch an der Sommerhaldenstrasse sowie der internen Haupterschliessung anzuordnen. Parkfelder für Bewohnende sind nur unterirdisch in Sammelgaragen zulässig. Diese sind über Quartiergassen und –plätze erschlossen. Es sind keine direkten Zugänge aus den Wohnungen zulässig (Stadt Baden (d), 2013, S. 10-11).
Erschliessung MIV
Parkfelder
Energie und Umwelt Neben ökologischer Bauweise sind auch erneuerbare Energien anzustreben. Mindestens 60 % der Fläche von Flachdächern ist zu begrünen. Vorzonen der Baufelder können zu maximal 50 % versiegelt werden. Die Entsorgungseinrichtungen werden gemeinschaftlich erstellt. Es ist eine Entsorgung von Altglas, Eisen und Aluminium als unterirdische Wertstoffsammelstelle vorgesehen (Stadt Baden (d), 2013, S. 12).
begrünte Flachdächer
Umsetzung Die Ausführung kann in Etappen erfolgen. Dabei sind öffentliche Grün- und Landschaftsräume abgestimmt mit der Bebauung zu realisieren. Allmend und Nutzungsring müssen spätestens nach der Realisierung von 60 % der zulässigen Bruttogeschossflächen erstellt sein. Zudem ist die landwirtschaftliche Nutzung bei der Etappierung zu beachten. Die Baureife des Baufelds U hängt von der Realisierung der Erschliessung über die Brücke voraus. Die Baufelder S, T und V können zwischenzeitlich auch von der Sommerhaldenstrasse bzw. vom Stationsweg (Baufeld V) erschlossen werden. Die Gestaltung der Allmend, Quartierplätzen und der Promenade muss über ein Konkurrenzverfahren ermittelt werden. Für die Überbauung kann, sofern Grösse und Komplexität dies erfordern, ebenfalls mittels Konkurrenzverfahren durchgeführt werden (Stadt Baden (d), 2013, S. 13).
21
Etappierung
Konkurrenzverfahren
4 Landumlegung 4.1 Altbestand zehn Eigentümer*innen
vier Flurwege
Der Altbestand definiert die heute vorhandene Parzellenstruktur. Im Total weist das Areal respektive der Perimeter 23 Parzellen, verteilt auf zehn Eigentümer*innen, aus. Unter anderem beinhaltet er vier Flurwege, welche als eigene Parzellen ausgeschieden sind. Hier wird die Annahme getroffen, dass die rechtmässigen Eigentümer*innen der Flurwege dieselben sind, wie die Eigentümer*innen der direkt angrenzenden Parzellen. Zudem auf dem Plan ersichtlich sind die bestehenden Parzellennummern mit Flächenangaben und Eigentümer*innen. Zu den Grundeigentümer*innen ist zu erwähnen, dass im Zuge dieser Semesterarbeiten die Eigentümer*innen anonymisiert wurden (Berger Burger (a), 2017, S. 3). Den Planverfassenden ist nicht bekannt, wer die zehn Eigentümer*innen sind.
Grundeigentümer
Parzellennummer
Parzellenfläche [m2]
Eigentümer 1
4214
4’440
Eigentümer 2
4070
8’785
Eigentümer 2
4071
4’044
Eigentümer 2
5572
8’787
Eigentümer 3
4069
8’599
4181
808
Eigentümer 5
4063
8’845
Eigentümer 5
4067
29’216
Eigentümer 6
4061
23’254
Eigentümer 6
4065
11’353
Eigentümer 6
5113
255
Eigentümer 6
5139
10’420
Eigentümer 7
4060
1’050
Eigentümer 7
4165
4’435
Eigentümer 8
4064
6’248
Eigentümer 9
5556
13’075
Eigentümer 10
4059
4’138
Eigentümer 10
4186
1’049
Eigentümer 10
5000
956
Flurweg A
4062
963
Flurweg B
4066
908
Flurweg C
4068
742
Flurweg D
5718
1’103
Eigentümer 4
(keine Landumlegung)
Total
153’473
Tab. 2 Grundeigentümer Quelle: Eigendarstellung
22
5718 Flurweg D 1'103 m2
5113 Eigentümer 6 255 m2
4062 Flurweg A 963 m2
4059 Eigentümer 10 4'138 m2
4061 Eigentümer 6 23'254 m2
5000 Eigentümer 10 956 m2
4063 Eigentümer 5 8'845 m2
4186 Eigentümer 10 1'049 m2
5139 Eigentümer 6 10'420 m2
5556 Eigentümer 9 13'075 m2
4060 Eigentümer 7 1'050 m2
4064 Eigentümer 8 6'248 m2 4181 Eigentümer 4 808 m2
4214 Eigentümer 1 4'440 m2 4069 Eigentümer 3 8'599 m2
4067 Eigentümer 5 29'216 m2
4070 Eigentümer 2 8'785 m2
4065 Eigentümer 6 11'353 m2
5572 Eigentümer 2 8'787 m2
4066 Flurweg B 908 m2
4071 Eigentümer 2 4'044 m2
4068 Flurweg C 742 m2
0
20
50
100
Abb. 19 Situationsplan 1:2’500 Altbestand Quelle:23 Eigendarstellung
200
4165 Eigentümer 7 4'435 m2
Altbestand
Masseinheit
Nr.
Nr.
Eigentümer 1
1
4214
4’440.242
4’440
Eigentümer 2
2.1
4070
8’784.650
8’785
Eigentümer 2
2.2
4071
4’044.152
4’044
Eigentümer 2
2.3
5572
8’787.283
8’787
Eigentümer 3
3
4069
8’598.557
8’599
4
4181
808.478
808
Eigentümer 5
5.1
4063
8’845.063
8’845
Eigentümer 5
5.2
4067
29’215.714
Eigentümer 6
6.1
4061
Eigentümer 6
6.2
Eigentümer 6
m
m
m
m
m
m
m
12
13
14
%
2
2
2
m
m
m
15
16
17
18
%
2
2
2
m
m
m
20
21
22
%
2
2
2
m
m
m
Total Einwurf pro Grundeigentümer
Massgebende Fläche im Perimeter
Wachstum Parzellenfläche relativ, gerundet
Wachstum Parzellenfläche absolut, gerundet
Flurweganteil relativ, gerundet
Flurweganteil gerundet
Flurweganteil exakt
19
23
24
25
26
%
2
%
2
0
0%
4’440
118
1%
8’903
0
0%
4’044
118
1%
8’905
358
4%
8’957
8’957
0
0%
808
808
237
3%
9’082
1’170
4%
30’386
957
4%
24’211
156
1%
11’509
0
0%
255
143
1%
10’563
30
3%
1’080
0
0%
4’435
86
1%
6’334
6’334
169
1%
13’244
13’244
m
27 2
m
m
0
4’440
0
8’785
0
4’044
0
8’787
8’787
117.72
118
16%
8’599
0
8’599
8’599
115.20
115
15%
808
0
808
0
8’845
8’845
114.50
115
12%
8’845
121.53
122
13%
29’216
0
29’216
29’216
378.21
378
39%
29’216
401.44
401
44%
23’253.698
23’254
0
23’254
23’254
301.03
301
31%
4065
11’352.623
11’353
0
11’353
6.3
5113
255.493
255
0
255
Eigentümer 6
6.4
5139
10’420.100
10’420
0
10’420
Eigentümer 7
7.1
4060
1’050.239
1’050
0
1’050
Eigentümer 7
7.2
4165
4’434.856
4’435
0
4’435
Eigentümer 8
8
4064
6’247.979
6’248
6’248
0
6’248
Eigentümer 9
9
5556
13’075.360
13’075
13’075
0
13’075
Eigentümer 10
10.1
4059
4’138.322
4’138
0
4’138
4’138
116.89
117
11%
117
3%
4’255
Eigentümer 10
10.2
4186
1’048.934
1’049
0
1’049
1’049
29.63
30
3%
30
3%
1’079
Eigentümer 10
10.3
5000
955.783
956
0
956
956
27.01
27
2%
27
3%
983
Flurweg
A
4062
963.353
963
963
0
963
-963
-100%
0
0
Flurweg
B
4066
907.639
908
908
0
908
-908
-100%
0
0
Flurweg
C
4068
741.792
742
742
0
742
-742
-100%
0
0
Flurweg
D
5718
1’103.089
1’103
1’103
0
1’103
-1’103
-100%
0
0
153’473.399
153’473
153’473
0
153’473
0
-
153’473
153’473
Eigentümer 4 keine Landumlegung
Total
Tab. 3 Altbestand, Landabzüge & Neuzuteilung Quelle: Eigendarstellung
4’440
m
11
Berechtigte Fläche
2
Flurwegaufteilung D
Flurweganteil relativ, gerundet
10
2
Flurweganteil gerundet
9
2
Flurweganteil exakt
8
2
Berechtigte Fläche
7
2
Flurwegaufteilung C
Flurweganteil relativ, gerundet
6
2
Flurweganteil gerundet
5
2
Flurweganteil exakt
4
2
Berechtigte Fläche
3
Flurweganteil absolut, gerundet
2
Flurweganteil absolut, exakt
1
Flurwegaufteilung B
Flurweganteil relativ, gerundet
Berechtigte Fläche
Anteil Parzellenfläche innerhalb Perimeter
Anteil Parzellenfläche ausserhalb Perimeter
Total Eigentumsflächen gerundet
Total Parzellenfläche gerundet
Parzellennummer (Katasternummer)
Kolonne Nr.
Ordnungsnummer
Grundeigentümer
Total Parzellenfläche exakt
Flurwegaufteilung A
21’616
38’061
45’282
5’485
6’143
8’785
29’216
117.69
391.40
118
391
16%
8’599
10’420
156.00
143.18
156
143
13’075
74’390
169.26
963.00
169
963
85.85
86
22%
656.90
656
59%
17%
16% 1’050
6’248
243
53% 23’254
11’353
242.91
29.66
30
3%
9%
18%
100%
66’082
908.00
908
100%
55’387
742.00
742
100%
39’046
1’103.00
1’103
100%
4’440
21’852
39’468
46’538
5’515
6’317
24
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
m
m
m
m
m
m
m
m
m
38
m
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
2
2
2
2
%
2
2
2
%
2
2’384
54%
4’779
54%
2’171
54%
4’781
54%
m
m
m
2’056
m
1’046.957
479.079
55.249
1’581.286
134.676
114.892
23.083
87.141
85.383
29.934
475.110
2’056.396
2’056
2’099.338
960.641
110.785
3’170.764
270.050
230.380
46.285
174.733
171.209
60.024
952.681
4’123.445
4’124
953.580
436.351
50.322
1’440.253
122.664
104.645
21.024
79.369
77.768
27.265
432.735
1’872.988
1’873
2’099.810
960.856
110.810
3’171.476
270.110
230.432
46.295
174.773
171.248
60.037
952.895
4’124.371
4’124
2’112.072
966.467
111.457
3’189.996
271.688
231.777
46.566
175.793
172.248
60.388
958.460
4’148.455
4’149
4’149
4’808
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0.000
0
0
2’141.547
979.955
113.012
3’234.514
275.479
235.012
47.216
178.247
174.652
61.231
971.836
4’206.349
4’206
7’165.056
3’278.673
378.109 10’821.838
921.682
786.289
157.971
596.366
584.339
204.862
3’251.508
14’073.346
5’708.983
2’612.386
301.270
8’622.640
734.379
626.500
125.868
475.174
465.590
163.230
2’590.741
2’713.836
1’241.830
143.213
4’098.879
349.096
297.815
59.833
225.880
221.324
77.593
60.129
27.515
3.173
90.817
7.735
6.599
1.326
5.005
4.904
2’490.768
1’139.756
131.441
3’761.965
320.402
273.335
54.915
207.313
254.665
116.533
13.439
384.637
32.759
27.947
5.615
1’045.778
478.540
55.187
1’579.505
134.524
114.763
1’493.565
683.444
78.817
2’255.826
192.126
3’122.951
1’429.038
164.802
4’716.792
1’003.334
459.118
52.947
254.430
116.425
231.793
106.066
m
m
m
m
Minderzuteilung -
Mehrzuteilung +
Differenz pro Grundeigentümer relativ zu Nettoanspruch
Differenz pro Grundeigentümer absolut
Nettoanspruch pro Grundeigentümer
Nettoanspruch pro Parzelle relativ zur massgebenden Fläche
Nettoanspruch pro Parzelle absolut, gerundet
Total Abzüge pro Grundeigentümer gerundet
Total Abzüge pro Parzelle gerundet
Total Abzüge pro Parzelle exakt
Total Erschliessungsflächen exakt
Anteil Fusswege Nr. 1 bis 6 exakt
Anteil Feinerschliessung Nr. 1 bis 7 exakt
Anteil Promenade & Quartierplatz exakt
Anteil Erschliessung grob Strasse B1 und B2 exakt
Anteil Buserschliessung Strasse A exakt
Total Grünflächen exakt
Nutzungsring exakt
Allmend exakt
Anteil Sammelstrasse Nr. 1 bis 7 exakt
Erschliessungsflächen für öV & MIV
Grünflächen
Grünflächen 1-3 exakt
Neuzuteilung effektive Zuteilung pro Grundeigentümer
Landabzüge
49 2
m
2’384
2’467
83
3%
83
Eigentümer 1
11’731
11’794
63
1%
63
Eigentümer 2
54%
4’808
4’815
7
0%
7
Eigentümer 3
808
0%
808
808
0
0%
4’876
54%
21’189
21’122
-67
0%
67 Eigentümer 5
14’073
16’313
54%
11’213.381
11’213
12’998
54%
1’231.541
5’330.420
5’331
6’178
54%
24’984
24’970
-14
0%
14 Eigentümer 6
1.719
27.287
118.104
118
137
54%
203.132
71.215
1’130.313
4’892.278
4’892
5’671
54%
21.196
20.769
7.281
115.567
500.204
500
580
54%
2’961
2’940
-21
-1%
21 Eigentümer 7
23.057
87.043
85.287
29.901
474.575
2’054.081
2’054
2’381
54%
163.903
32.929
124.313
121.806
42.704
677.781
2’933.607
2’934
2’934
3’400
54%
3’400
3’362
-38
-1%
38 Eigentümer 8
401.723
342.711
68.853
259.931
254.689
89.291
1’417.198
6’133.989
6’134
6’134
7’110
54%
7’110
7’088
-22
0%
22 Eigentümer 9
1’515.399
129.065
110.105
22.121
83.510
81.826
28.687
455.314
1’970.713
1’971
2’284
54%
13.427
384.281
32.729
27.921
5.610
21.177
20.750
7.275
115.460
499.741
500
579
54%
3’391
3’400
9
0%
12.232
350.091
29.817
25.437
5.110
19.293
18.904
6.627
105.188
455.279
455
528
54%
10’121
18’279
21’554
2’554
2’926
Eigentümer 4 keine Landumlegung
Eigentümer 10
9
Flurweg Flurweg Flurweg Flurweg 35’998.594 16’472.673
25
1’899.692 54’370.959
4’630.704
3’950.463
793.675
2’996.257
2’935.827
1’029.263 16’336.189
70’707.148
70’707
70’707
82’766
-
82’766
82’766
0
-
162
162
26
Am meisten Land respektive die grösste Fläche besitzt die/der Eigentümer*in 6, gefolgt von der/dem Eigentümer*in 5 und 2. Die kleinste Fläche besitzt die/der Eigentümer*in 4. Die Parzelle der/des Eigentümer*in 4 wird während der Landumlegung speziell behandelt werden müssen, weil sie bereits bebaut ist und mit der Nutzung Wohnen belegt ist. Ein Ausscheiden aus dem Perimeter ist ebenfalls nicht möglich, das der vorgegebene Perimeter nicht abgeändert werden darf (Berger Burger (a), 2017, S. 2). Sie wird weder an den Abzügen für Grün- und Erschliessungsflächen noch an den Kosten für die Erschliessung und der Kanalisation beteiligt sein, da sie im Bestand schon erschlossen ist und nicht als Teil der Bebauung Galgenbuck betrachtet wird. Bei der Parzellierung fällt zum einen auf, dass sich die bestehende Parzellenstruktur der topografischen Situation anpassen und die Parzellengrenzen teils orthogonal der Geländefalllinie nachempfunden sind oder sich an den bestehenden Flurwegen orientieren. Zum anderen ist ersichtlich, dass es Eigentümer*innen gibt, welche mehrere Parzellen besitzen, die über den Perimeter hinweg verteilt sind. Im Prozess der Landumlegung wird darauf geachtet, dass die ehemals verteilten Parzellen der jeweiligen Eigentümer*innen an einen Ort zusammengelegt werden. Über allfällige Mutationen von Parzellen kann keine Aussage gemacht werden, da die Einsicht ins Grundbuch nicht gegeben ist. Die Anordnung der Besitztümer weist jedoch auf die Möglichkeit hin, dass vereinzelt Eigentümer*innen in der Vergangenheit angrenzende Parzellenstücke erworben haben. Die Parzellierung im Bestand würde keine angemessene Bebauung zulassen. Begründet damit, dass es vermehrt Parzellen gibt, welche entweder langgezogen sind, eine zu kleine Fläche aufweisen, spitzwinklig zulaufen oder mehreckige Formen aufweisen. Zudem soll die Parzellierung auf den Siedlungsentwurf abgestimmt werden. Diese Gründe veranlassen die Stadt Baden zur Landumlegung.
Eigentümer*in 4
Parzellenstruktur
heute keine Bebauung möglich
4.2 Flurwegaufteilung Die vier Flurwege A, B, C und D wurden prozentual zu den Flächen der angrenzenden Parzellen zugeteilt. Die berechtigte Fläche entspricht jeweils der gesamten Parzellenfläche (siehe Tab. 6). Die exakte Berechnung und Verteilung ist in der Tab. 6 den Kolonnen 8 bis 23 zu entnehmen. Diese Verteilung ist klar begründbar, transparent und einfach in der Handhabung. Alternativ wurde eine Flurwegaufteilung mittels berechtigten Flächen geprüft, welche sich durch Winkelhalbierende und Flächenhalbierende der Parzellen konstruieren.
27
prozentual zu Flächen
Diese Berechnungsmethode hatte einen minimalen Unterschied von 5 Promille zur Folge. Zudem ist die Flächenermittlung komplex. Dies hat uns Projektverfassende dazu bewogen, die oben erläuterte Aufteilung zu wählen.
4.3 Landabzug
prozentual zu Flächen
Mit der Entwicklung des Areals Galgenbuck werden die ehemals landwirtschaftlich genutzten Parzellen in eine Bauzone für Wohnnutzung gewandelt. Der Entwicklungsrichtplan legt den Grundstein für diese Entwicklung. Zur Realisierung bedarf es neben einer Erschliessung auch gemeinschaftliche Grünflächen. Da alle Grundeigentümer von der Überbauung profitieren, sollen sich alle an den gemeinschaftlichen Infrastrukturen beteiligen. Deshalb werden die benötigten Flächen den Eigentümer*innen prozentual zu ihren Parzellenflächen abgezogen. Die berechneten Abzüge sind in der Tab. 6 den Kolonnen 28 bis 41 zu entnehmen. Der/dem Grundeigentümer*in 4 werden keine Abzüge auferlegt.
Abtretung
Da der Geldwert der Parzellen nach der Entwicklung des Areals Galgenbuck um ein Vielfaches höher ist als zuvor, vertreten die Projektverfassenden die Meinung, dass das abzugebende Land unentgeltlich abgetreten werden muss. Es werden im Zuge dieser Semesterarbeit keine Entschädigungen für das Abtreten von Land erhoben. Landabzug für
Parzellenfläche [m2]
Abtretung an
Grünflächen 1-3
35’998
Stadt Baden
Allmend
16’472
Stadt Baden
Nutzungsring
1’900
Stadt Baden
Strasse A
4’631
Stadt Baden
Strasse B1 und B2
3’950
Stadt Baden
794
Stadt Baden
Promenade 1 & 2
2’996
Stadt Baden
Feinerschliessung Nr. 1 bis 6
2’936
Eigentümer
Feinerschliessung Nr. 7
248
Stadt Baden
Fusswege Nr. 1 bis 4
368
Eigentümer
Fusswege Nr. 5 & 6
414
Stadt Baden
70’707
153’473
Sammelstrasse Nr. 1 bis 7
Total
Tab. 4 Landabzüge & Abtretung Quelle: Eigendarstellung
28
Strasse B1 Stadt Baden 2'745 m2
Feinersch. 1 Private Eigent. 690 m2
Promenade 1 Stadt Baden 2'033 m2
Strasse A Stadt Baden 4'631 m2
Strasse B2 Stadt Baden 1'205 m2
Feinersch. 4 Private Eigent. 593 m2
Sammelstr. 1 Stadt Baden 39 m2
Fussweg 1 Private Eigent. 52 m2 Fussweg 4 Private Eigent. 84 m2
Sammelstr. 2 Stadt Baden 55 m2
Grünfläche 1 Stadt Baden 13'958 m2
Sammelstr. 3 Stadt Baden 275 m2
Fussweg 2 Private Eigent. 110 m2 Fussweg 3 Private Eigent. 122 m2
Sammelstr. 4 Stadt Baden 279 m2
Nutzungsring Stadt Baden 1'900 m2
Sammelstr. 5 Stadt Baden 49 m2 Allmend Stadt Baden 16'472 m2
Sammelstr. 6 Stadt Baden 51 m2
Feinersch. 5 Private Eigent. 293 m2
Feinersch. 3 Private Eigent. 449 m2
Promenade 2 Stadt Baden 963 m2 Grünfläche 2 Stadt Baden 1'230 m2
Sammelstr. 7 Stadt Baden 46 m2
Feinersch. 6 Private Eigent. 339 m2
Abb. 20 Situationsplan 1:4’000 Gemeinschaftliche Flächen Quelle: Eigendarstellung
Feinersch. 7 Stadt Baden 248 m2
Fussweg 6 Stadt Baden 377 m2 Fussweg 5 Stadt Baden 37 m2
29
Feinersch. 2 Private Eigent. 572 m2
Grünfläche 3 Stadt Baden 20'810 m2
4.4 Neuzuteilung Die Neuzuteilung respektive der Nettoanspruch pro Parzelle und Eigentümer kann in der Tab. 3 den Kolonnen 42 bis 44 entnommen werden. Es ist ersichtlich, dass der Nettoanspruch bei allen Grundeigentümer*innen zum Altbestand prozentual gleich ist. Somit werden alle gleichwertig behandelt. Der/die Grundeigentümer*in 4 bildet hier die Ausnahme. Die Parzellenfläche bleibt bei 808 m2 bestehen. Lediglich deren Form wird angepasst. Die Lage der neu zugeteilten Parzellen hat sich am Bestand orientiert. Vormals getrennte Parzellen wurden vereint und an gleichwertiger Lage zugeteilt.
prozentual gleicher Nettoanspruch
ähnliche Lage
4.5 Mehr- & Minderzuteilung
Bewegungen
Auszahlungen
Landwert
Fläche
Fläche
Geldausgleich
Minderzuteilung
Landwert
Mehrzuteilung
m2-Preis
Grundeigentümer
Differenz pro Grundeigentümer absolut
Landausgleich
Einzahlungen
minimale Differenzen
Der städtebauliche Entwurf liess es weitgehend zu, die Neuzuteilung gemäss dem berechneten Nettoanspruch zu vollziehen. Die effektive Zuteilung weicht aufgrund der Baufelder dennoch ein wenig ab. Die Differenz schwankt zwischen - 1 % und + 3 % respektive - 67 m2 und + 83 m2. Diese Mehr- und Minderzuteilung wird monetär ausgeglichen. Der Betrag beläuft sich auf CHF 162’000. Die genaue Verteilung kann der Tab. 5 entnommen werden. Für Bauland wurde gemäss Vorlesungsinhalt mit CHF 1’000 pro m2 gerechnet (Berger Burger (b), 2017, S. 27).
Kolonne Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Masseinheit
m2
CHF
m2
CHF
m2
CHF
CHF
CHF
CHF
Eigentümer 1
83
1’000
83 83’000.00
83’000
0
83’000
Eigentümer 2
63
1’000
63 63’000.00
63’000
0
63’000
Eigentümer 3
7
1’000
7’000
0
7’000
0
1’000
0
0
0
Eigentümer 5
-67
1’000
67 67’000.00
0
67’000
-67’000
Eigentümer 6
-14
1’000
14 14’000.00
0
14’000
-14’000
Eigentümer 7
-21
1’000
21 21’000.00
0
21’000
-21’000
Eigentümer 8
-38
1’000
38 38’000.00
0
38’000
-38’000
Eigentümer 9
-22
1’000
22 22’000.00
0
22’000
-22’000
Eigentümer 10
9
1’000
9
9’000.00
9’000
0
9’000
Total
0
-
162
162’000
162’000
162’000
0
Eigentümer 4 kein Landausgleich
Tab. 5 Land- & Geldausgleich Quelle: Eigendarstellung
7
7’000.00
162
162’000
30
Sammelstr. 1 Stadt Baden 39 m2
Strasse B1 Stadt Baden 2'745 m2
Feinersch. 1 Private Eigent. 690 m2
Promenade 1 Stadt Baden 2'033 m2
Strasse A Stadt Baden 4'631 m2
Strasse B2 Stadt Baden 1'205 m2
Feinersch. 4 Private Eigent. 593 m2
Fussweg 1 Private Eigent. 52 m2 6a 1'680 m2
Sammelstr. 2 Stadt Baden 55 m2
6b 448 m2
Sammelstr. 3 Stadt Baden 275 m2
Fussweg 3 Private Eigent. 122 m2
9b 2'268 m2 5a 5'109 m2
5f 1'784 m2
8a 1'807 m2
Feinersch. 5 Private Eigent. 293 m2
5d 5'240 m2
Abb. 21 Situationsplan 1:2’500 Neuzuteilung Quelle:31 Eigendarstellung
200
4 808 m2
3a 1'202 m2
3b 3'613 m2
2b 5'872 m2 2a 744m2
2c 5'178 m2
7 2'940 m2
Fussweg 6 Stadt Baden 377 m2 Fussweg 5 Stadt Baden 37 m2
100
Feinersch. 3 Private Eigent. 449 m2
Allmend Stadt Baden 16'472 m2
5e 5'490 m2
5c 1'613 m2
Feinersch. 6 Private Eigent. 339 m2
Nutzungsring Stadt Baden 1'900 m2
Promenade 2 Stadt Baden 963 m2 Grünfläche 2 Stadt Baden 1'230 m2
5b 1'886 m2
8b 1'555 m2
50
9a 4'821 m2
6g 2'350 m2
6h 6'496 m2
Sammelstr. 6 Stadt Baden 51 m2
Feinersch. 2 Private Eigent. 572 m2
6d 3'106 m2
6f 3'106 m2
1 2'467 m2
20
10b 2'703 m2
Fussweg 2 Private Eigent. 110 m2
6e 1'926 m2
Sammelstr. 5 Stadt Baden 49 m2
Grünfläche 1 Stadt Baden 13'958 m2
10a 698 m2
6c 3'233 m2
Sammelstr. 4 Stadt Baden 279 m2
Sammelstr. 7 Stadt Baden 46 m2
0
Fussweg 4 Private Eigent. 84 m2
Grünfläche 3 Stadt Baden 20'810 m2
Feinersch. 7 Stadt Baden 248 m2
Feinersch. 2 Private Eigent. 110 m2 Fussweg 1 Private Eigent. 52 m2 Feinersch. 1 Private Eigent. 690 m2 6c 900 m2
6a 202 m2 6b 216 m2
6c 519 m2
10a 267 m2
6d 495 m2
6e 531 m2
Fussweg 3 Private Eigent. 122 m2
Fussweg 4 Private Eigent. 84 m2
10b 270 m2
6e 502 m2 10b 2'177 m2 6f 588 m2 9a 1'954 m2
6d 1'116 m2
8a 1'060 m2
9a 1'711 m2
6f 1'643 m2
Feinersch. 4 Private Eigent. 593 m2 8a 379 m2
9b 770 m2
Feinersch. 5 Private Eigent. 293 m2
5b 374 m2
Feinersch. 2 Private Eigent. 572 m2
6g 826 m2
5c 342 m2
Feinersch. 3 Private Eigent. 449 m2
5d 1'903 m2
1 2'161 m2
8b 1'228 m2 8b 327 m2
0
20
50
100
Feinersch. 6 Private Eigent. 339 m2 5c 1'271 m2
200
Abb. 22 Situationsplan 1:2’500 Relevante Bezugsflächen Quelle: Eigendarstellung
32
4.6 Kosten für Erschliessung Die Kosten für die öffentliche Erschliessung belaufen sich auf CHF 4’910’580. Diese werden den Grundeigentümer*innen prozentual zu den neuzugeteilten Parzellenflächen verrechnet, da die Erschliessung allen zugutekommt. Die genauen Kosten sind in der Tab. 6 in den Kolonne 9 bis 15 aufgeführt. Die Kosten für private Erschliessungen hingegen betragen CHF 903’200. Diese Kosten werden, da die Erschliessung lediglich für die anstossenden Parzellen vorgesehen ist, auch nur denen finanziell zur Last gelegt. Die Verteilung der Kosten mittels der relevanten Bezugsflächen in der Tab. 6 den Kolonne 16 bis 37 und dem Situationsplan 1:2’500 Relevante Bezugsflächen zu entnehmen. Die verwendeten Objektkosten sind der Tab. 6 Kolonne 6 zu entnehmen. Diese sind projektbezogene Annahmen, gestützt auf Vorlesungsinhalte (Berger Burger (b), 2017, S. 14). Aufgrund einer hochwertigeren Gestaltung wird für die Promenade ein höherer Kostenbetrag angenommen.
4.7 Kosten für Kanalisation Für die Kosten der Kanalisation werden im Zuge dieser Semesterarbeit lediglich die Leitungen für das Abführen des Regenabwassers und des Schmutzabwassers berechnet. Diese belaufen sich auf CHF 5’307’000. Es wird angenommen, dass unterhalb jeder Erschliessung, privat als auch öffentlich, je eine Leitung für das Regen- und Schutzabwasser zu erstellen ist. Die totale Lauflänge pro Leitungstyp beläuft sich somit auf 1’830 Meter. Die Kostenverteilung für die Kanalisation verläuft gleich wie die Kostenverteilung für die Erschliessung. Leitungen, welche unterhalb von öffentlichen Erschliessungen verlaufen, werden von allen Grundeigentümer*innen bezahlt. Leitungen, welche sich unterhalb von privaten Erschliessungen befinden, werden nur von den betroffenen Grundeigentümer*innen finanziert. Die verwendeten Objektkosten sind der Tab. 6 Kolonne 7 zu entnehmen. Diese sind projektbezogene Annahmen, gestützt auf Vorlesungsinhalte (Berger Burger (b), 2017, S. 14).
33
Kosten Erschliessung
2
3
4
5
Masseinheit
2
%
2
2
1
2’467
Eigentümer 2, Parzellen 2a bis 2c Eigentümer 3, Parzellen 3a und 3b
6
7
11
12
13
14
Feinerschliessung 6
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Feinerschliessung 5
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Feinerschliessung 4
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Feinerschliessung 3
Feinerschliessung 2
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Feinerschliessung 1
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
relativ pro Eigentümer
absolute pro Eigentümer
Fussweg 5 & 6 und Feinerschliessung 7
Promenade 1 & 2
Sammelstrasse 1 bis 7
Strasse A
Objektkosten Total
Strasse B1 & B2 10
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
2
CHF
2
CHF
2
CHF
2
CHF
2
CHF
2
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
%
3%
47’395
40’425
8’126
45’091
6’775
147’812
3%
0
0
0
0
0
0
2’161
74’889
0
0
0
0
11’794
14%
226’581
193’262
38’848
215’567
32’390
706’647
14%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4’815
6%
92’504
78’901
15’860
88’007
13’223
288’495
6%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Eigentümer 5, Parzellen 5a bis 5f
21’122
26%
405’786
346’114
69’573
386’061
58’007 1’265’542
26%
0
0
0
0
0
0
0
0
716
38’358
3’174
88’140
Eigentümer 6, Parzellen 6a bis 6h
24’970
30%
479’712
409’169
82’248
456’393
68’575 1’496’098
30%
4’190
179’400
0
0
826
29’159
0
0
0
0
0
0
Eigentümer 7, Parzelle 7
2’940
4%
56’482
48’176
9’684
53’736
8’074
176’152
4%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Eigentümer 8, Parzellen 8a und 8b
3’362
4%
64’589
55’091
11’074
61’449
9’233
201’437
4%
0
0
0
0
0
0
2’288
79’291
706
37’822
0
0
Eigentümer 9, Parzellen 9a und 9b
7’088
9%
136’171
116’147
23’347
129’552
19’466
424’683
9%
0
0
1’954
70’346
2’481
87’581
0
0
0
0
0
0
Eigentümer 10, Parzellen 10a und 10b
3’400
4%
65’319
55’714
11’199
62’144
9’337
203’714
4%
0
0
2’177
78’374
0
0
0
0
0
0
0
0
225’080 4’910’580
100%
4’190
179’400
4’131
148’720
3’307
116’740
4’449
154’180
1’422
76’180
3’174
88’140
keine Kostenanteile
m
m
CHF
9
CHF
m
CHF
8
nur Anstösser, relativ zu Bezugsfläche
CHF
m
CHF
Objektkosten pro m1
Objektkosten pro m
2
effektive Laufmeterlänge für Neuerstellung Kanalisationssystem
Total
1
Eigentümer 4, Parzelle 4
Strasse A
-
4’631
340
1’574’540
Strasse B1 & B2
-
3’950
340
1’343’000
Sammelstrasse 1 bis 7
-
794
340
269’960
Promenade 1 & 2
-
2’996
500
1’498’000
-
662
340
225’080
Fussweg 5 & 6 und Feinerschliessung 7 (Mischpreis)
private Erschliessung
einzelnen Flächenanteile
relativer Anteil der Parzellenfläche
Kolonne Nr.
Eigentümer 1, Parzelle 1
öffent. Erschliessung
relevante Parzellenflächen für Ermittlung der Objektkosten
Grundeigentümer, Typ
Kosten für private Erschliessung
Zwischentotal 1
relativ zu Parzellenfläche
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Kosten für öffentliche Erschliessung
Verkehrsflächen
Feinerschliessung 1
690
179’400
Feinerschliessung 2
572
148’720
Feinerschliessung 3
449
Feinerschliessung 4
593
154’180
Feinerschliessung 5
293
76’180
Feinerschliessung 6
339
88’140
Fusswege 1
52
19’760
Fusswege 2
110
Fusswege 3
122
46’360
Fusswege 4
84
31’920
2’936
260
368
380
1’530 2’799’900
Schmutzabwasser
1’830
1’370 2’507’100
100%
-
16’337
3’660
m
m
m
m
41’800
1’830
81’958
m
116’740
Regenabwasser
Total
m
11’120’780 1’574’540 1’343’000
269’960 1’498’000
Tab. 6 Kostenberechungen Quelle: Eigendarstellung
34
Gesamtkosten
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
CHF
2
CHF
2
CHF
2
CHF
CHF
%
CHF
%
CHF
CHF
CHF
%
CHF
CHF
CHF
%
0
0
0
0
0
0
0
0
74’889
8%
222’702
4%
71’186
63’742
134’928
3%
36’067
32’295
68’361
8%
107’253
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
706’647
12%
340’319
304’730
645’050
14%
0
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
288’495
5%
138’938
124’409
263’347
6%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0
0%
0
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
126’498
14%
1’392’040
24%
609’481
545’745 1’155’226
26%
60’921
418
19’760
1’014
41’800
1’090
46’360
0
0
316’479
35%
1’812’576
31%
720’516
645’168 1’365’685
30%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
176’152
3%
84’835
75’963
160’797
0
0
0
0
0
0
0
0
117’113
13%
318’550
5%
97’011
86’866
0
0
0
0
0
0
0
0
157’927
17%
582’611
10%
204’526
0
0
0
0
0
0
537
31’920
110’294
12%
314’008
5%
98’108
m
m
m
m
48
49
relativ pro Eigentümer
absolute pro Eigentümer
relativ pro Eigentümer
absolute pro Eigentümer
Grundeigentümer, Typ
50
51
52
53 Kolonne Nr.
CHF
%
CHF
% Masseinheit
96’037
203’289
4%
425’991
340’319
304’730
645’050
12%
1’351’697
0%
138’938
124’409
263’347
5%
551’842
0
0%
0
0
0
0%
0
54’550
115’471
14%
670’402
600’295
1’270’697
24%
2’662’737
24% Eigentümer 5, Parzellen 5a bis 5f
152’415
136’476
288’891
35%
872’932
781’645
1’654’576
31%
3’467’153
31% Eigentümer 6, Parzellen 6a bis 6h
4%
0
0
0
0%
84’835
75’963
160’797
3%
336’950
3% Eigentümer 7, Parzelle 7
183’878
4%
56’401
50’503
106’904
13%
153’413
137’369
290’782
5%
609’332
5% Eigentümer 8, Parzellen 8a und 8b
183’138
387’664
9%
76’057
68’104
144’161
17%
280’584
251’242
531’825
10%
1’114’436
10% Eigentümer 9, Parzellen 9a und 9b
87’848
185’956
4%
53’117
47’563
100’680
12%
151’225
135’411
286’636
5%
600’644
4% Eigentümer 1, Parzelle 1 12% Eigentümer 2, Parzellen 2a bis 2c 5% Eigentümer 3, Parzellen 3a und 3b 0%
Eigentümer 4, Parzelle 4 keine Kostenanteile
5% Eigentümer 10, Parzellen 10a und 10b Strasse A Strasse B1 & B2 Sammelstrasse 1 bis 7 Promenade 1 & 2 Fussweg 5 & 6 und Feinerschliessung 7
öffent. Erschliessung
29
2
Gesamttotal (Zwischentotal 1+2)
Schmutzabwasser Total
relativ pro Eigentümer
Regenabwasser Total
Total pro Leitungstyp
Zwischentotal 2
Schmutzabwasser
relativ pro Eigentümer
absolute pro Eigentümer
Regenabwasser
für private Erschliessung
Zwischentotal 1
Schmutzabwasser
Regenabwasser
relativ pro Eigentümer
(Zwischentotal 1+2)
relativ pro Eigentümer
absolute pro Eigentümer
Fusswege 4
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Fusswege 3
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Fusswege 2
relevante Bezugsfläche der Parzellen für…
Fusswege 1
relevante Bezugsfläche der Parzellen für… 28
für öffentliche Erschliessung
Gesamttotal
Zwischentotal 2
nur Anstösser, relativ zu Bezugsfläche
absolute pro Eigentümer
Kosten für private Erschliessung
Kosten Kanalisation
absolute pro Eigentümer
Kosten Erschliessung
(Mischpreis)
Feinerschliessung 1 Feinerschliessung 2
Feinerschliessung 4 Feinerschliessung 5 Feinerschliessung 6 Fusswege 1 Fusswege 2 Fusswege 3 Fusswege 4 Regenabwasser Schmutzabwasser 418
35
19’760
1’014
41’800
1’090
46’360
537
31’920
903’200
100%
5’813’780
100% 2’364’921 2’117’609 4’482’531
100%
434’979
389’491
824’469
100% 2’799’900 2’507’100
5’307’000
100%
11’120’780
100% Total
private Erschliessung
Feinerschliessung 3
6a
6c
6b 10a
6e
Grünfläche 1 Stadt Baden
6d
10b
9a
6f
6g
6h
9b 5a
Perimeter
5f
Dienstbarkeit Fusswegrecht
Grünfläche 2 Stadt Baden
5b
Dienstbarkeit neue Fusswege 5e
Allmend Stadt Baden
8a
betroffene Parzellen
5e 5c
1
5d
3a
3b
2b
8b
2a 7 2c
Grünfläche 3 Stadt Baden
0
20
50
100
Abb. 23 Dienstbarkeitenplan 1:2’500 Quelle: Eigendarstellung
200
36
4.8 Dienstbarkeiten Die Quartiergassen sollen von Fassade zu Fassade als solche erlebt und betreten werden können. Dazu räumen sich die Grundeigentümer*innen gegenseitig das Fusswegrecht ein. Weitere Dienstbarkeiten werden für alle Fusswege über private Parzellen ausgeschieden. Das historische «Armensündergässli“ wird durch eine neue Dienstbarkeit gesichert. Aufgrund des bestehenden Siedlungsentwurfes sind Grenzüberschreitungen die Folge. An manchen Stellen wird direkt auf die Parzellengrenze gebaut. Dieses Näherbaurecht wird im Verfahren des Gestaltungsplanes eingeräumt. Nach der Landumlegung ist die Mehrwertabgabe im Grundbuch zu vermerken.
4.9 Verfahren Das Landumlegungsverfahren im Rahmen dieser Semesterarbeit wurde nur in Begleitung mit der Frau Prof. H. Berger Burger und einigen Informationen seitens der Stadt Baden erarbeitet. In der Praxis ist der Miteinbezug der Grundeigentümer*innen von grosser Bedeutung. Diese werden mittels Mitwirkung sowie der Rechtsmittel involviert und können ihre Vorstellungen einbringen. Meist können diese umgesetzt werden. Mittels einer oder mehrerer Orientierungsversammlungen können die Grundeigentümer*innen über den Ablauf, die zu erarbeitenden Planungsakten und den Kostenrahmen informiert werden. Somit wird Vertrauen geschaffen. Gerade bei landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Auswirkungen für die betroffenen Landwirte aufzuzeigen. Auch die Abgabe von Mehrwerten muss geklärt werden (Kanton Aargau, 2000). In der Planbearbeitung müssen Bewertungs- und Berechnungsmethoden diskutiert und transparent kommuniziert werden. Die Beteiligten können jedoch auch während jeder öffentlichen Auflage den Rechtsweg (Einsprache, Beschwerde) beschreiten. Also können sie • nach dem Beschluss, das Verfahren einzuleiten, • nach den Verfahrensgrundlagen und allfälligen Bewertungen, • nach der Neuzuteilung samt Entschädigungen, • nach der Kostenverteilung Einsprache erheben (Kanton Aargau, 2000). Entscheide können mit Beschwerde an die kantonale Schätzungskommission weitergezogen werden. Diese Entscheide können wiederum an nächst höhere Instanzen weitergezogen werden (Kanton Aargau, 2000). Die Landumlegung wird im kombinierten Verfahren mit einem Gestaltungsplan erarbeitet. Dieser wird nach einigen Anpassungen des Siedlungskonzeptes erarbeitet.
37
4.10 Verfahrenskosten Umlegungskosten
Altlasten Gestaltungsplan
Bei einer Perimetergrösse von 153’473 m2 und angenommenen Umlegegungskosten von CHF 5 / m2 entstehen gesamte Umlegungskosten von CHF 767’365. Wenn man diese Kosten im Verhältnis zum Mehrwert des Bodens setzt, macht dies 0.54 % aus. Denn die Wertsteigerung des Bodens, welcher neu der Bauzone zugewiesen wird, beträgt auf die gesamte Fläche CHF 141’484’860 (CHF 990 / m2). Es entstehen also sehr geringe Umlegungskosten für eine grosse Wertsteigerung. Es ist möglich, dass weitere Kosten auf die Grundeigentümer*innen hinzukommen, wenn Altlasten im Bereich des Perimeters gefunden werden. Für das Gestaltungsplanverfahren werden weitere Kosten hinzukommen. Wenn angenommen wird, dass diese gleich hoch sind wie die Umlegungskosten, sind die Verfahrenskosten mit 1.1 % des Mehrwertes sehr gering und durchaus vertretbar.
38
5 Siedlungskonzept 5.1 Abweichungen zum ERP Aufgrund der Landumlegung sowie der verlangten Mehrnutzung von ca. 15’000 m2 BGF mussten einige Anpassungen am städtebaulichen Entwurf vorgenommen werden. Die Mehrnutzung wurde fast ausschliesslich mit Aufstockungen erreicht. Die Bauten wurden jeweils höchstens um ein Geschoss erhöht. Die Zeilenbauten sind neu alle mindestens dreigeschossig. Dies lässt den nördlichen Teil des Areals städtischer wirken und richtet sich auch an urbane Zielgruppen. An der Promenade befinden sich mit fünf Vollgeschossen immer noch die höchsten Bauten. Die Promenade bildet den Kern und Treffpunkt des Quartiers. Die südlich an die Busverbindung grenzenden Reihenhäuser wurden auf drei Geschosse erhöht, um an dieser wichtigen Verbindung eine höhere Dichte zu ermöglichen. Die Busverbindung wurde im ERP noch nicht auf dieser Strasse vorgesehen und deshalb im Siedlungskonzept nicht beachtet. Die Gebäude im Baufeld U wurden ebenfalls aufgestockt. In diesem Baufeld ist mehrheitlich Arbeitsnutzung vorgesehen. Der geforderte Wohnanteil über das Areal von mindestens 85 % kann dennoch eingehalten werden, da auch im Baufeld U ein Wohnflächenanteil von 20 % erlaubt wird. Die im ERP geforderten unterschiedlichen Geschossigkeiten und Dichten waren den Projektverfassenden ebenfalls ein Anliegen. Aus ihrer Sicht weist der angepasste Siedlungsentwurf diese Eigenschaften auf. Aufgrund der neuen Parzellenstruktur wurden einige Gebäude so geschoben, dass Gebäude nicht auf zwei Parzellen zu stehen kommen. Die Grundfläche der Gebäude konnte beibehalten werden und die Verschiebungen sind so klein, dass dies städtebaulich kaum merkbare Auswirkungen hat. Im Gegensatz zum ERP führt die oben erwähnte Busverbindung von Ost nach West durch das Areal. Dies hat zur Folge, dass die Verbindung den Grünkorridor quert. Ansonsten wird kein motorisierter Verkehr erlaubt. Dadurch entsteht für den Grünkorridor kaum eine Trennwirkung.
39
Mehrnutzung
Aufstockung
städtischer Teil
Qualitäten bleiben
leichte Verschiebungen
Busverbindung
Abb. 24 Anpassungen zum ERP Mst. 1:5’000 Quelle: Eigendarstellung
Erhöhung um ein Geschoss Verschiebung neue Führung Busverbindung gemäss Entwicklungsrichtplan bestehende Baute
40
bestehende Baute 1 VG; ohne Attika 2 VG; ohne Attika 2 VG; mit Attika 3 VG; ohne Attika 3 VG; mit Attika 4 VG; ohne Attika 4 VG; mit Attika Abb. 25 Geschossigkeit nach ERP Mst. 1:6’000 Quelle: Eigendarstellung
bestehende Baute 2 VG; ohne Attika 2 VG; mit Attika 3 VG; ohne Attika 3 VG; mit Attika 4 VG; ohne Attika 4 VG; mit Attika 5 VG; ohne Attika 5 VG; mit Attika Abb. 26 Geschossigkeit gemäss neuem Siedlungskonzept Mst. 1:6’000 Quelle: Eigendarstellung
41
Städtebaulicher Entwurf ERP
Abb. 27 Städtebaulicher Entwurf ERP, Ansicht von Norden Quelle: Eigendarstellung
Abb. 28 Städtebaulicher Entwurf ERP, Ansicht von Westen Quelle: Eigendarstellung
42
Städtebaulicher Entwurf Projektverfassende
Abb. 29 Städtebaulicher Entwurf Projektverfassende, Ansicht von Norden Quelle: Eigendarstellung
Abb. 30 Städtebaulicher Entwurf Projektverfassende, Ansicht von Westen Quelle: Eigendarstellung
43
6 Gestaltungsplan Gestaltungsplanpflicht
«Skizze» Situationsplan Vorschlag Vorschriften
Im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung wurde für die Zone Galgenbuck GA eine Gestaltungsplanpflicht ausgesprochen. Aus Sicht der Verfassenden ist dies aus folgenden Gründen sehr wichtig: Es konnten im Rahmen des Landumlegungsverfahrens nicht alle Erschliessungsinfrastrukturen gesichert werden. Zudem soll mit dem Gestaltungsplan die Qualität der Bebauung und der öffentlichen Freiräume gesichert werden. Die Überlegungen des Entwicklungsrichtplanes Galgenbuck können mit dem Gestaltungsplan grundeigentümerverbindlich festgesetzt werden. Der Entwurf für den Situationsplan des Gestaltungsplanes Galgenbuck beinhaltet wichtige Inhalte, er ist als «Skizze» zu verstehen und nicht als ausgearbeiteter Gestaltungsplan. Im Folgenden werden die Vorschriften für die Erschliessung und Parkierung bereits formuliert. Für alle übrigen Themenfelder werden wichtige Punkte aufgelistet, welche in den Gestaltungsplan einfliessen müssen.
Festsetzung Perimeter A
Baufeld interne Haupterschliessung Busverbindung Promenade Quartiergasse Quartierplatz Bereich Verbreiterung Sommerhaldestrasse Fussweg Richtungspunkt Fusswegverbindung Allmend Nutzungsring Grünbereich
Orientierung bestehende Baute
44
A
D B E
G
C H F
J I
M
K
V
O L Q R
P
N
S U
T
0
20
50
100
Abb. 31 «Skizze» Gestaltungsplan 1:2’500 Quelle:45 Eigendarstellung
200
46
6.1 Vorschriften zur Erschliessung und Parkierung Art. 1 Erschliessung 1 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr für die Baufelder A bis R erfolgt von der Sommerhaldenstrasse über die interne Haupterschliessung. 2 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr für die Baufelder S bis U erfolgt über die neu zu erstellende Brücke von der Mellingerstrasse her über die interne Haupterschliessung. 3 Die Zufahrt der Sammelgaragen hat von der internen Haupterschliessung zu erfolgen. 4 Die Strasse, auf welcher die Buslinie verkehrt, ist für den motorisierten Individualverkehr nicht freigegeben. Sie hat eine Breite von 8.40 m nicht zu überschreiten und dient als Notzufahrt. 5 Die Quartiergassen, die Promenade sowie der Nutzungsring dienen als Notzufahrt für die angrenzende Bebauung. Art. 2 Fuss- und Radwegerschliessung 1 Die in der Landumlegung ausgeschiedenen Fusswege dienen als öffentliche Fusswege. 2 Die im Plan mit Richtungspunkten angedeuteten Fusswege sind vor der Baubewilligung grundbuchamtlich zu sichern. 3 Der Radverkehr ist auf den internen Haupterschliessungen, der Busverbindung sowie der Quartiergassen erlaubt. Er ist im Mischverkehr mit dem motorisierten Verkehr zu führen. Art. 3 Parkierung 1 Die Parkierung hat in gemeinsamen unterirdischen Einstellhallen zu erfolgen. Angrenzende Hallen können miteinander verbunden werden. 2 Zehn Prozent der Gesamtparkfelderzahl (ohne Reduktionsfaktor) wird für Besucher*innen und Carsharing-Angebote vorgesehen. Diese sind oberirdisch im Bereich der Sommerhaldenstrasse sowie der internen Haupterschliessung anzuordnen. 3 Das Parkfeldangebot wird nach kantonalen Vorgaben ermittelt. Es wird für alle Wohnnutzungen mit dem Faktor 0.70 reduziert. Die Parkfelder für alle übrigen Nutzungen werden mit dem Faktor 0.50 reduziert. 4 Mindestens ein Parkfeld von 50 zu erstellenden Felder ist barrierefrei auszugestalten. Im Aussenbereich ist es mindestens eines. Art. 4 Fahrradabstellplätze 1 In den Untergeschossen sind Fahrradabstellräume bereitzustellen. Eine gute Zugänglichkeit ist zu gewährleisten. 2 Für die Bewohnenden sind nahe bei den Gebäudezugängen gedeckte, gut zugängliche Fahrradabstellplätze zu erstellen. 3 Nahe an öffentlichen Nutzungen und Freiräumen sowie der Bushaltestelle sind genügend grosse, gedeckte Fahrradabstellplätze zu erstellen. 4 Für die Berechnung der Mindestanzahl für die Wohnnutzung ist die Anzahl Zimmer mit dem Faktor 1 zu multiplizieren. Halbe
47
Zimmer werden nicht gezählt. Die tatsächliche Anzahl Fahrradabstellplätze ist bei der Baubewilligung einzureichen.
6.2 Empfehlungen für die Vorschriften In diesem Kapitel werden Empfehlungen für die Vorschriften gemacht, die in § 7a Abs. 5 der Teilrevision der Nutzungsordnung nicht vorgesehen sind, oder von dieser abweichen. Zudem wird davon ausgegangen, dass die im ERP gemachten Überlegungen in den Gestaltungsplan einfliessen. Deshalb werden auch hier nur davon abweichende Überlegungen nachfolgend aufgeführt. Baufelder
• I n den Baufeldern sind neben Hochbauten auch private Gärten und Sitzplätze zu erlauben. • In den Baufelder A bis I sind Zeilenbauten zu realisieren. In den Baufelder J bis T sind Reihenhausbauten umzusetzen. Das Baufeld U kann sich von der übrigen Überbauung unterscheiden, hat sich aber gut in das Gebiet einzuordnen. • Für Baufeld V gilt die Bestandesgarantie. In diesem kann im Gegensatz zu den übrigen Baufeldern auch Parkierung stattfinden.
Architektur
• Es ist eine vorzügliche Gestaltung vorzuschreiben. • Die Versetzung von Gebäudefluchten im Bereich der Reihenhäuser ist festzusetzen. • Auf die Dachgestaltung ist besonders Acht zu geben.
Umgebung
• D ie interne Haupterschliessung, die Busverbindung und die Quartiergassen sind von Fassade zu Fassade zu gestalten. • Das Grünbereich im Süden ist extensiv zu pflegen
Energie und Umwelt
• E s ist eine wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung anzustreben. Dazu sollen in der Reihenhausstruktur Reihen von vier bis acht Wohneinheiten vorgesehen werden. Dies führt zu einem tieferen spezifischen Heizenenergiebedarf. • Die Überbauung erreicht mindestens den Minergie-Standard. (exkl. Zertifikat) • Meteorwasser ist als Grauwasser vor Ort zu nutzen, dazu ist die Speicherung in begrünten Dachflächen als Massnahme geeignet. • Die Bodenversiegelung ist auf ein Minimum zu begrenzen. • Für die Abfallentsorgung sind Flächen an den Quartierplätzen vorzusehen.
Schlussbestimmungen
• E s ist auf eine Etappierung zu achten, in welcher die einzelnen Etappen autonom funktionieren. Sie ist auf die heutige landwirtschaftliche Nutzung abzustimmen. Wird der Boden des Landwirtes überbaut, kann dieser auf anderen Flächen innerhalb des Perimeters Landwirtschaft betreiben.
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Schemaschnitt 1:200 Interne Haupterschliessung
8.40 2.00
Abb. 32 Int. Haupterschliessung Quelle: Eigendarstellung
4.40
4.20
2.00
4.20
Schemaschnitt 1:200 Quartiergasse
Interne Haupterschliessung 5.00
Abb. 33 Quartiergasse Quelle: Eigendarstellung
2.50 2.50
Schemaschnitt 1:200 Busverbindung
8.40
Quartiergasse 2.00
Abb. 34 Busverbindung Quelle: Eigendarstellung
49
4.20
4.40
2.00
4.20
Abb. 35 Schwarzplan 1:10’000 Quelle: Eigendarstellung
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Schlussfolgerungen Basierend auf dem Entwicklungsrichtplan und dessen Siedlungsentwurf wurden die bestehenden Parzellen einer neuen Form zugeführt. Sie konnten mit kleinen Mehr- und Minderzuteilungen erfolgreich umgelegt werden. Die ungefähre Lage der Parzellen konnte beibehalten werden und somit bleiben mögliche Lagevorteile bestehen. Alle Grundeigentümer treten für Infrastrukturen wie die Erschliessung, die Allmend, der Nutzungsring sowie weitere Grünflächen Land ab. Dies wird damit begründet, dass sämtliche Grundeigentümer*innen erhebliche Landgewinne aus der Landumlegung erfahren und von gemeinsamen Infrastrukturen profitieren. Die Neuparzellierung ermöglicht allen Eigentümer*innen eine Überbauung, auch wenn die Parzelle im Altbestand in der Grünfläche zu liegen käme. Der Gestaltungsplan ist ein weiterer Schritt zur Realisierung einer Überbauung im Galgenbuck. Er sichert das Siedlungskonzept grundeigentümerverbindlich. Insbesondere sichert der Gestaltungsplan Fusswege, die auf privaten Parzellen erstellt werden müssen. Die Vorschläge für den Gestaltungsplan halten die wichtigsten Punkte für diesen fest und sollen als Grundlage für die Ausarbeitung dienen.
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Landumlegung
Gestaltungsplan
Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Stadt Baden in der Metropolregion Zürich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Abb. 2 Dättwil 1881. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Abb. 3 Dättwil 1920 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Abb. 4 Dättwil 1940 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 5 Dättwil 1960 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 6 Dättwil 1970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 7 Dättwil 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 8 Dättwil 1990 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 9 Dättwil 2000. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 10 Dättwil 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 11 Dättwil 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 12 Lage Planungsperimeter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Abb. 13 neuer Nutzungsplan mit Zone Galgenbuck GA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Abb. 14 Terrainschnitt A-A Mst. 1:2’500. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Abb. 15 Höhenverlauf im Perimeter Mst. 1:5’000. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abb. 16 ERP II «Baugebiet, Nutzungen» Mst. 1:4’000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Abb. 17 ERP III «Grün-, Frei- und Landschaftsräume Mst. 1:4’000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abb. 18 ERP IV «Verkehr und Mobilität» Mst. 1:4’000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abb. 19 Situationsplan 1:2’500 Altbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Abb. 20 Situationsplan 1:4’000 Gemeinschaftliche Flächen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abb. 21 Situationsplan 1:2’500 Neuzuteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abb. 22 Situationsplan 1:2’500 Relevante Bezugsflächen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Abb. 23 Dienstbarkeitenplan 1:2’500. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Abb. 24 Anpassungen zum ERP Mst. 1:5’000. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Abb. 25 Geschossigkeit nach ERP Mst. 1:6’000. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Abb. 26 Geschossigkeit gemäss neuem Siedlungskonzept Mst. 1:6’000. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Abb. 27 Städtebaulicher Entwurf ERP, Ansicht von Norden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Abb. 28 Städtebaulicher Entwurf ERP, Ansicht von Westen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Abb. 29 Städtebaulicher Entwurf Projektverfassende, Ansicht von Norden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Abb. 30 Städtebaulicher Entwurf Projektverfassende, Ansicht von Westen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Abb. 31 «Skizze» Gestaltungsplan 1:2’500 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Abb. 32 Int. Haupterschliessung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Abb. 33 Quartiergasse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Abb. 34 Busverbindung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Abb. 35 Schwarzplan 1:10’000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tabellenverzeichnis Tab. 1 Kenngrössen Stadt Baden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Tab. 2 Grundeigentümer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Tab. 3 Altbestand, Landabzüge & Neuzuteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Tab. 4 Landabzüge & Abtretung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Tab. 5 Land- & Geldausgleich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Tab. 6 Kostenberechungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
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