Schlieren Zentrum | Semesterarbeit 2019 | Eichmüller Lucek Ruegge Utzinger

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SCHLIEREN ZENTRUM STÄDTEBAULICHES PROJEKT

PROJEKT STÄDTEBAU / FREIRAUMPLANUNG 7 DOZENTIN: T   ABEA MICHAELIS STUDIERENDE: LENA RUEGGE, SANDRO UTZINGER, TIMON EICHMÜLLER + RETO LUCEK

HSR HOCHSCHULE FÜRTECHNIK RAPPERSWIL BACHELOR IN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (L) + RAUMPLANUNG (R) RAPPERSWIL, 19. MÄRZ 2019


INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.1 AUSGANGSLAGE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.2 AUFGABENSTELLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.3 ARBEITSMETHODIK. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2 ANALYSE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.1 FREIRAUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.2 RAUMABFOLGE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.3 BAUSTRUKTUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.4 NUTZUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.5 SOZIALSTRUKTUR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.6 VERKEHR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.7 ANALYSEFAZIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3 ENTWICKLUNGRICHTUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.1 TRENDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.2 URBANE QUALITÄTEN ZUM ZIEL. . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

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KONZEPT + STRATEGIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

4.1 RÄUMLICHES KONZEPT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 4.2 NUTZUNGSKONZEPT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4.3 VERKEHRSKONZEPT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 4.4 HANDLUNGSSTRATEGIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

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STÄDTEBAULICHES PROJEKT . . . . . . . . . . . . . . 38

5.1 GEISTLICH-AREAL. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 5.2 BAHNHOFSBEREICH + NEUSTADT WEST . . . . . . . . . . . 41 5.3 NEUSTADT OST. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 5.4 HOCHPUNKTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 5.5 ZÜRCHERSTRASSE SÜD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

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5.6 GEMEINSCHAFTSZENTRUM. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 5.7 UITIKONERSTRASSE NORD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 5.8 STADTPARK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 5.9 ALTERSWOHNEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 5.10 SALMENPLATZ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 5.11 VERTIEFUNG NEUSTADT WEST. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 5.12 VISUALISIERUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

6 ETAPPIERUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 7 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN . . . . . . . . . . . . . 58 7.1 AKTIVE ROLLE DER STADT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 7.2 QUALITÄTSSICHERUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

8 FAZIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 ABBILDUNGSVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 QUELLENVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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1 EINLEITUNG 1.1 AUSGANGSLAGE Die Stadt Schlieren bereitet sich nach einer langen Phase des konventionellen Wachstums auf den Wandel vor. Sie begann bereits vor 10 Jahren mit ersten Transformationen und der Entwicklungen von grossen Arealen. Das nördlich an den Bahnlinien angrenzende Geistlich-Areal mit deren Bebauung oder dem offenen Blockrand Parkside mit seinem hochliegenden Innenhof am Bahnhof selber sind zwei Beispiele dafür. Die Verlegung der Badenerstrasse und deren räumliche Folgen ist für die Aufgabenstellung ebenfalls von Interesse. Dies, da der zentrale Bereich Schlierens gewissermassen autofrei wurde und somit grosszügig zum Zentrum entwickelt werden kann (Gasser, 2019, S. 3). Ein weiterer Umstand ist, dass sich Schlieren in einem vergleichsweise einzigartigen Wachstumsboom befindet, welcher Schlieren zum einen Aufschwung gibt, jedoch zum anderen auch vor neue und ungewohnte Fragen stellt. Dies wird durch den Neubau der Limmattalbahn zusätzlich verstärkt (Hermann, 2014, S. 3 ff.). Die Bahn- als auch die Strassenachsen in Längsrichtung waren und sind für Schlieren seit Gedenken prägend, wobei der Schienenverkehr in der Stärke der Zäsur deutlich zugenommen hat. Aus diesem Grund mag es verständlich erscheinen, dass sich die Stadtentwicklung auf zwei Hälfte geteilt hatte anstatt auf ein gemeinsames Ganzes. Für die Zukunft will Schlieren diese Zäsur aufbrechen und sein Zentrum über die Gleisanlagen hinwegdenken folglich ausgestalten. Hierzu bedarf es der besseren und gezielteren Verbindung zwischen Nord und Süd um ein «neues Gemeinsames» zu schaffen.

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1.2 AUFGABENSTELLUNG Im Zuge des Projektes Städtebau / Freiraumplanung 7 wird eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Stadtentwicklung im Zentrumsbereich geübt. Es gilt ein konkretes städtebauliches Projekt für Schlieren zu entwickeln. Der 2.6 ha grosse Perimeter umfasst den Bahnhof, die alte und neue Badenerstrasse, den Stadtpark sowie das Geistlich-Areal mit den aktuell in Bau befindenden Liegenschaften inklusive dem Rietpark. Die Grundlage für das Projekt bildet das bereits erarbeitete Stadtentwicklungskonzept (kurz STEK) der Gemeinde aus dem Jahr 2016. Dieses ist zu überprüfen und teilweise zu schärfen (Gasser, 2019, S. 2 ff.).

Abb. 1  Schlieren mit Perimeter Quelle: Eigendarstellung

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1.3 ARBEITSMETHODIK Der städtebauliche Entwurf Schlierens basiert nebst einer räumlichen und strukturellen zu einem grossen Teil auf einer sozialen und kulturellen Betrachtung. Das soll heissen: Es wird nicht nur über das Volumen, also die Lage und Grösse von Strukturen, sondern auch vom Menschen, mit seinen Bedürfnissen, Nutzungsgewohnheiten und Wünschen sowie dem Bestand aus die Stadt gelesen, konzipiert und entwickelt. Die genaue Arbeitsmethodik und deren Arbeitsschritte kann der nebenstehenden Illustration entnommen werden. Der Prozess ist iterativ – Ergebnisse und Lösungen sind laufend zu kontrollieren und korrigieren. 1.  Bestand analysieren Im ersten Schritt wird Schlieren im Bestand gelesen und analysiert. «Was ist bestehend» und «welche Nutzungen sind wo vorhanden» sind exemplarische Fragen für diesen Schritt. Die Ergebnisse sind im Kapitel 2 zusammengefasst. 2.  Entwicklung beachten Mit dem Blick auf Trends und Entwicklungen will der Frage nachgegangen werden, «wie die Menschen in Zukunft leben könnten». Literatur und «Good-Practice-Beispiele» sollen hierbei helfen eine realistische und vorstellbare Zukunftsbild für Schlieren vorzudenken. 3.  Schlieren konzipieren Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus der Analyse und den Vorstellungen aus den Entwicklungstrends wird Schlieren mit seinen Räumen und Nutzungen überdacht, angepasst oder neu belegt. Aus der Fragestellung «was sein könnte» wird ein konkretes Bild «was wo sein soll» gezeichnet. 4.  Strategien entwickeln Um das Konzept in die Struktur von Schlieren übersetzen zu können, werden Handlungsstrategien (vgl. Kap. X) definiert. Diese dienen als eine Art Regeln und machen den städtebaulichen Prozess transparent. 5.  Konzept übertragen In diesem Arbeitsschritt werden die vorgesehenen Nutzungen in die bestehende Struktur Schlierens übertragen. Es muss explizit geklärt werden, in welchem Umfang der Bestand die Nutzung aufnehmen kann und ob und in welchem Masse Interventionen stattfinden müssen.

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Exemplarische Arbeitsfragen

Projektstart

1 . BESTAND ANALYSIEREN

«Was ist wo?»

2 . ENTWICKLUNG BEACHTEN

«Was könnte werden?»

3 . SCHLIEREN KONZIPIEREN

«Was soll werden?»

4 . STRATEGIEN ENTWICKELN

«Wie geschiet dies?»

5 . KONZEPT ÜBERTRAGEN

«Wo geschiet es?»

städtebaulicher Entwurf

Abb. 2  Schema Arbeitsmethodik  Quelle: Eigendarstellung

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2 ANALYSE 2.1 FREIRAUM Schlieren liegt zwischen der Flusslandschaft der Limmat im Norden und dem im Süden bewaldeten Schlieremer Berg, der als Ausläufer des Uetliberges betrachtet werden kann. Diese landschaftlich prägenden Elemente versorgen Schlieren mit attraktiven Erholungsmöglichkeiten. Der Limmatraum zeichnet sich durch den unmittelbaren Bezug zum Wasser, so wie durch die Weitsicht richtung Osten sowie Westen aus. Diverse Sitzgelegenheiten laden dazu ein die ruhige Atmosphäre des Raumes auf sich wirken zu lassen. Auf der nördlich gelegenen Flussseite befindet sich das Kloster Fahr, welches mit seinen Gartenanlagen ein beliebtes Ausflugsziel darstellt. Der Schlieremer Berg zeichnet sich durch ein Waldgebiet und weite Wiesenlandschaften aus, die hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden. Durchzogen werden diese Gebiete durch ein attraktives Wegenetz. Das Freiraumangebot in Schlieren selber besteht überwiegend aus infrastrukturgebundenen Freiräumen wie Sportanlagen, Schulanlagen und die dazugehörenden Freiflächen, sowie zahlreiche Schrebergärten. Im Zentrum befindet sich der Stadtpark mit offenen Wiesenflächen, verschlungenen Wegsystemen und einem befestigten Platz. Dieser historische Kern bildet ein Pendant zu den neu entstehenden, eher urban anmutenden Stadtteilen. Gesamtheitlich betrachtet weist Schlieren eine mittlere Versorgung an öffentlichen Grün- und Freiräumen auf. Auffällig ist eine hohe Anzahl an infrastrukturgebundene Aktivitäten, wie grossflächige Sportanlagen oder Freiräume für lineare Aktivitäten mit hochwertigen Qualitäten. Die Versorgung mit Begegnungsräumen und Räume zum Verweilen sind ebenso ausreichend. Ein Defizit besteht hingegen bei Räumen für freie Aktivitäten.

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1600 m 1600m 1600m 1600 m 1600m 1600m 1600 m 1600m 1200 m 1200m 1200m 1200 m 1200m 1200m 1200 m 1200m 800 m 800m 800m 800 m 800m 800m 800 m 800m

1600 m 1600m

1200 m 1200m

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400 m 400m 400m 400 m 400m 400m 400 m 400m

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9731 9731

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400 m 400m

9731

K1g

K1g

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Salmenbrunnen

Salmenbrunnen K1g K1g

Salmenbrunnen

Salmenbrunnen

Salmenbrunnen Salmenbrunnen

K1g

Salmenbrunnen

Freiräume Raum für Raum für freie freie Aktivitä Aktivitä ... für freie Aktivitäten Raum Raum für für freie freie Aktivitä Aktivitä Raum für freie Aktivitä

Raum Raum für für infrastrukturgebundene infrastrukturgebundene Aktivitä Aktivitä Raum ... für infrastrukturgebundene Raum für für infrastrukturgebundene infrastrukturgebundene Aktivitä Aktivitä Aktivitäten Raum für infrastrukturgebundene Aktivitä Raum für für infrastrukturgebundene infrastrukturgebundene Aktivitä Aktivitä Raum

Raum Aktivitä Raum für für infrastrukturgebundene infrastrukturgebundene Aktivitä ... für multifunktionale Nutzungen Raum für freie Aktivitä Raum für infrastrukturgebundene Aktivitä Raum für für Begegnung Raum Raum für Begegnung Begegnung

Raum für Begegnung ... für Begegnungen Raum für infrastrukturgebundene Aktivitä Raum für Begegnung Raum für für lineare lineare Aktivitä Aktivitä Raum Raum Raum für für lineare lineare Aktivitä Aktivitä

Raum für lineare Raum fürAktivitä infrastrukturgebundene Aktivitä ... für lineare Aktivitäten

Raum für Begegnung Raum Raum zum zum Verweilen Verweilen Raum ... zum Verweilen Raum zum zum Verweilen Verweilen Raum zum Verweilen

Raum für lineare Aktivitä

Abb. 3  Freiraumanalyse Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung Raum zum Verweilen

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2.2 RAUMABFOLGE Wird Schlieren einmal durch seine Nord-Süd-Achse geschnitten, wird die Längsschichtung dieser Stadt ersichtlich. Im Norden befinden sich kleinkörnige Einfamilienhausgebiete, rundherum liegt Naherholungsgebiet mit Sportflächen, Schrebergärten und die Limmat. Nach Süden hin wird die Siedlung dann stets grobkörniger, wobei die Grossstrukturen der Industrie am ehemaligen Siedlungsrand einen Bruch in dieser Abfolge bilden. Südlich dieser «Industrie-Schicht» grenzt eine grobkörnige Schicht, in welcher sich auch das Zentrum von Schlieren mit wichtigen Freiräumen befindet. Speziell zu erwähnen sind der Stadtpark und der Stadtplatz, die Funktionen für die gesamte Gemeinde übernehmen. An das Zentrum grenzen sowohl mittel- wie auch feinkörnige Siedlungsteile, die sich bis in die Hanglagen nach Süden hin weiterziehen. Im Süden bilden attraktive Freiflächen sowie eine grosszügige Waldfläche den Abschluss. Die Einbettung im Landschaftsraum mit wichtigen Naherholungsgebieten im Norden und im Süden wie auch die Anbindung der gesamten Gemeinde an das Zentrum bedingen starke und häufige Verbindungen dieser Schichten.

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Abb. 4  Raumabfolge  Quelle: Google Earth, online & Eigendarstellung

Gebäude

Plätze + Flächen grobkörnig

Urbane Plätze

mittelkörnig

Bahnhofplatz

feinkörnig

Parkflächen

Industrie

Sportflächen

Landwirtschaftsflächen Waldflächen Freiflächen

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2.3 BAUSTRUKTUR Allgemein in Schlieren Die Baustruktur von Schlieren besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Bautypologien, Gebäudehöhen und Körnigkeiten. Grossräumig lässt sich Schlieren von Nord nach Süd in vier Schichten einstufen: Wohnschicht, Arbeitsschicht, urbanes Zentrum und erneut Wohnschicht. Wobei sich die Arbeitsschicht stark verändert und sich mit der Zentrumsschicht verflechtet. Baustruktur im Perimeter Nördlich der Gleisanlagen entsteht auf dem Geistlich-Areal, ehemals eine Industriebrache, ein neuer Stadtteil. Dieser wird eine sehr hohe Dichte ausweisen, welche sich unter anderem mit der rasanten Entwicklung der Stadt Schlieren begründen lässt. Südlich der Bahnanlage, dem historisch gewachsenen, Zentrum, zeigt sich die für Schlieren typische Diversität von Bautypen. Die Blockrandtypologie trifft auf Zeilen- und Reihentypologien, und diese wiederum auf kleinere und grössere Punktbauten. Gerade hier im Bereich zwischen den Gleisen und der Badenerstrasse ist ein moderner Stadtteil entstanden, welcher noch immer ein deutliches Entwicklungspotenzial aufweist. Südlich der Badenerstrasse, zeigt sich die typische Heterogenität besonders gut. Um den Stadtpark herum sammeln sich kleinere bis grössere Punktbauten, Zeilen und Reihen sowie grössere Solitärbauten und Gruppen.

Typlogien Punktbauten gross

Superblock

Punktbauten klein

Hochhäuser

Gruppen

Hallen

Reihen + Zeilen

Sakralbauten

Blockränder

Erhaltenswerte Objekte

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Abb. 5  Typologien Quelle: Eigendarstellung

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2.4 NUTZUNGEN Die Erdgeschossnutzung im Zentrum von Schlieren ist geprägt von Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs. Weiter sind Dienstleistungen für Haare und Nägel auffallend häufig vertreten. Im Stadtpark sind kirchliche sowie öffentliche Nutzungen vorherrschend, wobei auch private Inseln mit Wohnnutzungen vorzufinden sind. Gastronomie ist über das gesamte Gebiet verteilt, wobei der Fokus auf rasche Verpflegung und nicht auf hochwertige Gastronomie gelegt wird. Gewerbe ist punktuell im Siedlungsgefüge untergebracht, einzig an der Güterstrasse sind noch grössere Gewerbebetriebe zu finden. Arztpraxen befinden sich häufig in den oberen Geschossen, weshalb Gesundheitseinrichtungen in der Illustration nur vereinzelt zu finden sind. Die Arztpraxen sind im Zentrum von Schlieren jedoch breit vertreten. Die Wohnnutzung befindet sich meist nur gegen Quartierstrassen hin im Erdgeschoss, oder aber sie ist nach innen orientiert.

Nutzungen Lebensmittel (Supermarkt, Discounter, Bäckerei) Gewerbe (Rösterei, Schneiderei, Gewerbe, Garage) Gastronomie (Restaurant, Kebab, Café) Öffentliche Nutzung (Verwaltung, Polizei, Post, Kita, Museum, Bibliothek etc.) Kiosk Gesundheit (Apotheke, Zahnarzt & Arzt) Diverse Geschäfte & Dienstleistungen (Tattoostudio, Mobilanbieter, Reisebüro, Tier, Möbel etc.) Büro Bekleidungsgeschäfte Beauty (Friseur, Nägel) Kirchliche Nutzungen Wohnen

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Abb. 6  Bestehende GruppeErdgeschossnutzungen 8  |  Ruegge Utzinger  Quelle: Eichmüller Amt Lucek für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung


2.5 SOZIALSTRUKTUR Die Analyse zur Sozialstruktur basiert auf der von Herrn Michael Hermann erstellten sozialgeographischen Perspektive zum Wandel von Schlieren (Sotomo, 2014). Seit 2008 erfährt Schlieren einen starken Wachstumsschub. In nur vier Jahren stieg die Bevölkerung um rund 20 % an. Dies ist einerseits auf eine internationale Zuwanderung wie auch eine Reurbanisierung zurückzuführen. Es ist festzustellen, dass besonders viele Menschen aus Zürich und dem Limmattal zu- wie auch wegziehen. Die Zugezogenen unterscheiden sich von den Ansässigen am stärksten durch ihr Alter. Dies führt zu einer Verjüngung der Bevölkerung. Die Mittzwanziger stellen hierbei die grösste Altersgruppe der Zuwander*innen und gleichzeitig die am wenigsten vertretene Gruppe der Ansässigen dar. Dieses Wanderungsprofil entspricht dem einer sehr urbanen Gemeinde. Die Zugezogenen bringen ein urbaneres Rollenbild und damit andere Familienmodelle nach Schlieren. Diese neuen Familienmodelle bringen auch eine höhere Nachfrage nach Tagesstrukturen für Kinder mit sich. Neben dem Rollenbild ist auch das Bildungsniveau der Zugezogenen ein anderes als dies der Ansässigen. Die Zugezogenen sind tendenziell besser gebildet, wobei Schlieren durchaus auch ein Ausweichstandort für statustiefe Personen aus Zürich darstellt. Neben den Zugezogenen verändern die Weggezogenen Schlieren ebenso. Die Weggezogenen sind noch besser gebildet als die in derselben Zeit Zugezogenen. Das heisst für Schlieren, dass der Status insgesamt nur angehoben wird, wenn die Zahl der Zugezogenen grösser ist als die der Weggezogenen. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass Schlieren nur für Menschen, die aufgrund Schlierens urbanen Qualitäten hergezogen sind, nachhaltig attraktiv ist. Denn für die Menschen, die das Ein- oder Reiheneinfamilienhaus in Schlieren suchen, wird es langfristig unattraktiv. Schlieren ist bis heute eine der einkommensschwächsten Gemeinden des Kantons Zürich. Seit 2005 steigt das Einkommen an. Bemerkenswert ist, dass seit dem starken Bevölkerungswachstum das Einkommen stärker gewachsen ist als im restlichen Limmattal.

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In Schlieren besitzen 45 % keinen Schweizer Pass, 20 weitere Prozent haben einen Migrationshintergrund. Der Ausländeranteil ist in den letzten Jahren stets gestiegen. Es ist zudem festzustellen, dass in Schlieren überdurchschnittlich viele Nationalitäten vertreten sind. Ausserdem ist auffallend, dass Schlieren mit rund 14 % einen tiefen Anteil hat an Ausländer*innen mit hohem Berufsstatus. Schweizweit liegt dieser Anteil bei 23 Prozent. Es zeigt sich, dass Schlieren bis heute viele statustiefe und einkommensschwache Einwohner*innen hat. Um die Entwicklung des Einkommens weiter nach oben zu treiben, wird es wichtig sein, die vielen zugezogenen jungen Erwachsenen in Schlieren halten zu können. Dies wird nur möglich sein, wenn Schlieren urbane Qualitäten entwickelt.

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2.6 VERKEHR Allgemein für Schlieren Schlieren grenzt unmittelbar an das Stadtgebiet der Stadt Zürich an und ist stark in dessen Verkehrssystem eingebunden. Mit der S-Bahn wird der Hauptbahnhof täglich im Viertelstundentakt innerhalb von 11 Minuten erreicht. Neu wird Schlieren durch die Limmattalbahn sowie das Tram Nr. 2 in das Strassenbahnnetz der Stadt Zürich integriert werden. Auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) ist in Schlieren gut angebunden. So ist das Gemeindegebiet mit der Bernstrasse von einer kantonalen Hauptverkehrsachse und der Badenerstrasse durch eine regionale Verbindungsstrasse durchzogen. In unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet befindet sich ein Anschluss an die Hochleistungsstrasse A1, sowie ein Anschluss an die A3. Schlieren hat 2011 einen ÖV-Anteil von 50 Prozent, dieser hat in 11 Jahren mehr als zehn Prozentpunkte zugenommen. National hat dieser nur von 28 auf 33 Prozent, also um fünf Prozentpunkte zugenommen. Die Inbetriebnahme der Limmattalbahn bietet das Potenzial das überdurchschnittliche Wachstum auch in den nächsten zehn Jahren hochzuhalten. Was den Fuss- und Veloverkehr betrifft, ist festzuhalten, dass Schlieren das Potenzial nur ungenügend ausschöpft. Die flache Topographie und die nahen Arbeitsplätze würden dem Ausbau des Fuss- und Veloverkehr in die Hände spielen (Sotomo, 2014, S. 9 ff.). Trennwirkung der Bahn Schlieren wird durch die Ost-West-Einfahrtsschneise des Zürcher Hauptbahnhofes zerschnitten. Durch die starke Belastung des Bahnkorridors, sowie dessen Breite von fast 50 Meter, entsteht eine sehr grosse Trennwirkung für die Siedlungsteile im Norden und Süden. Badenerstrasse Die Badenerstrasse mit einem DTV von 10’954 Fahrzeugen (Amt für Raumentwicklung Katon Zürich, 2019) dient als regionale Verbindungsstrasse und verläuft von Ost nach West durch das Zentrum von Schlieren. Durch die Inbetriebnahme der Limmattalbahn verliert sie an Bedeutung für den MIV und ihre Bedeutung als wichtige Achse für den öffentlichen Verkehr nimmt zu. Der breite Querschnitt wirkt jedoch stark trennend. Die beidseitigen Gehwegflächen weisen eine ausreichende Breite für den Fussverkehr auf, auch für den Veloverkehr sind beidseitig Radstreifen angebracht.

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Güterstrasse Die Güterstrasse ist eine Strasse, welche sich in den letzten Jahren durch intensive Bautätigkeiten stark verändert hat. Sie ist geprägt von beidseitigen Erdgeschossnutzungen und beherbergt auch publikumsintensive Nutzungen wie eine Poststelle oder einen Supermarkt. Hier besteht noch Handlungsbedarf bei der Strassenraumgestaltung, um einer publikumsorienterten Strasse mit Aufenthaltsqualität gerecht zu werden. Bahnhofstrasse Die Strasse verbindet den Bahnhof Schlieren mit dem Stadtplatz und dient somit als Schnittstelle zwischen dem Netz der neuen Limmattalbahn und der Bahn. Die Strasse hat beidseitige Erdgeschossnutzungen und besitzt eine hohe Aufenthaltsqualität. Das Tempo-Regime mit Allgemein 50 km / h ist jedoch zu hoch. Engstringerstrasse Die Engstringerstrasse verläuft vom Stadtplatz auf einer Brücke über die Gleise nach Norden Richtung Engstringen. Sie bietet für alle Verkehrsteilnehmer*innen eine genügend grosse Fläche, besitzt jedoch keinerlei Aufenthaltsqualität. Uitikonerstrasse Die Uitikonerstrasse verläuft vom Stadtplatz Richtung Süden nach Uitikon, sie sie wirkt aufgrund ihrer Breite stark MIV orientiert und erhält eine trennende Wirkung, welche aber durch die zahlreichen Querungsmöglichkeiten gemindert wird. Durch die vielen Erdgeschossnutzungen besitzt sie eine gewisse Aufenthaltsqualität. Wiesenstrasse Die Wiesenstrasse dient als Erschliessungsstrasse und bietet heute keinerlei Aufenthaltsqualität. Es fehlen Infrastukturen für den Fuss- und Radverkehr. Das Temporegime ist mit Allgemein 50 km / h zu hoch angesetzt. Bernstrasse Die Bernstrasse welche im Norden des Siedlungsgebiets von Ost nach West verläuft, dient im Kanton Zürich als wichtige kantonale Verbindungsstrasse mit einem DTV von über 15‘000 Fahrzeugen (Amt für Raumentwicklung Katon Zürich, 2019). Durch die starke Belastung entsteht durch die Bernerstrasse eine grosse Trennwirkung.

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Trennwirkung Hauptquerverbindung Querungen Bahngleise Querungen Strassen

Abb. 7  Verkehrsanalyse Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

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Standortpotenzial Auf der nachfolgenden Abbildung ist Schlierens Lage zu umliegenden Ortschaften und Städten und der Fahrdauer mit dem öffentlichen Verkehr illustriert. Daraus wird ersichtlich, dass man binnen 30 Minuten sowohl Brugg im Kanton Aargau als auch den Flughafen Zürich erreicht. Basel und Bern werden in einer Stunde zehn Minunten respektive einer Stunde zwanzig Minunten erreicht. Auf internationaler Ebene betrachtet, wird der 300 km entfernt liegende Finanzplatz Frankfurt am Main innerhalb von 4 Stunden erreicht. Schlierens Lage in der Metropolitanregion Zürich spricht für dessen Standortpotenzial. Frankfurt am Main

300 km — 4h 00

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1h 1 0

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1h

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Metropolitanregion Zürich Urdorf

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Abb. 8  Standortpotenzial Quelle: Eigendarstellung

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2.7 ANALYSEFAZIT Es wird klar, dass Schlieren eine Agglomerationsgemeinde im Stadtwerdungsprozess ist. Auffallend ist, dass die Stadt viel Einflussmöglichkeiten hat, um die bestehende Struktur zu beeinflussen. So bildet beispielsweise die ehemalige Badenerstrasse eine einmalige Chance zur teilweisen Neugestaltung des Zentrums. Auch wenn die Baustrukturen keine Einheit bilden, hat Schlieren durch die Längsschichtung eine erkennbare Struktur. Solche bestehenden Muster sind in Zukunft zu stärken ohne dass dabei die Vielfältigkeit der Baustrukturen verloren geht. Am Nutzungsangebot Schlierens sind die starken Verknüpfungen mit Zürich abzulesen, da es in Schlieren vor allem Angebote des täglichen Bedarfs gibt. Das Wachstum und der Stadtwerdungsprozess bieten die Möglichkeit auch Nutzungen zu etablieren, die einer Stadt gerecht werden. Bei starken Aufwertungen ist es durchaus möglich, dass es in Zukunft zu Verdrängungsprozessen kommt. Solchen Prozessen muss schon heute entgegengewirkt werden. Was den Verkehr betrifft, so muss Schlieren es schaffen, die Nutzung der Limmattalbahn attraktiv zu machen. Damit kann der Verkehr in die Region auf den ÖV verlagert werden. Um eine zukunftsträchtige Stadt zu werden, sind aber auch die Angebote für den Fuss- und Radverkehr zu verbessern. So kann die Versorgung in der Stadt nah und umweltschonend organisiert werden.

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Abb. 9  Analysen überlagert Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

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3 ENTWICKLUNGRICHTUNG 3.1 TRENDS Veränderte Mobilitätskonzepte Der Umweltverbund gewinnt an Bedeutung. Der Bedeutungszuwachs in Schlieren ist aufgrund der Limmattalbahn besonders stark zu erwarten. Mit der Einführung von selbstfahrenden Autos ist zu erwarten, dass die Anzahl an Parkierungsmöglichkeiten reduziert werden kann, was weiter Flächen freispielt, die neu besetzt werden können (GDI (a), 2018, S. 7). Der Handel verschiebt sich Der zunehmende Online-Handel sowie die Einkaufszentren an der Peripherie führen dazu, dass Handelsflächen in Zentren weniger nachgefragt werden. Diese Flächen werden neu bespielt werden müssen (GDI (a), 2018, S. 17). Produktion zurück in die Stadt Eine industrielle Basis ist die Grundlage für Dienstleistungen. Deshalb muss die Produktion wieder zurück in die Stadt. Die Kombination des Industrie- mit dem Dienstleistungssektor führt zu einer schwächeren Polarisierung der Einkommen und sozialräumlichen Struktur. Die lokalen Wirtschaftskreisläufe stabilisieren die Stadt gegen unstabile Zeiten des Finanzsystems. Die gewerbliche Nutzung kann ein Nachfolger der Handelsflächen im Erdgeschoss werden (Läpple, 2016, S. 22-29). Gastronomie wird stark Einen Teil der frei werdenden Erdgeschossflächen werden verstärkt durch Gastronomie gefüllt. Diese fungiert als Ort des Austauschs und wird eine Belebung des öffentlichen Raumes auch ausserhalb der Ladenöffnungszeiten mit sich bringen (GDI (a), 2018, S. 20). Demographischer Wandel Die Welt individualisiert sich zunehmend. Weiter ist eine Alterung der Gesellschaft zu beobachten. Diese Entwicklungen haben eine grössere Nachfrage nach Kleinwohnungen zur Folge, da immer mehr Menschen alleine wohnen (Bürgi, 2018). Gemeinschaft stärken In der individualisierten Gesellschaft steigt die Bedeutung einer Gemeinschaft, welche diese Individualität respektiert und trotzdem Zugehörigkeit bietet. Dies ist möglich in selbstgewählten Gruppen, in denen die Individuen mitbestimmen können. Die meisten Menschen engagieren sich in kleinen, lokalen

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Gruppen. Lokale Zugehörigkeit ist für Engagement entscheidend. Für solches Engagement ist genügend Raum vorzusehen (GDI (b), 2018, S. 20).

3.2 URBANE QUALITÄTEN ZUM ZIEL Im Rahmen der Verdichtung muss dafür gesorgt werden, dass nicht nur eine höhere Ausnutzung erreicht wird, sondern auch dass diese qualitativ umgesetzt wird. Dazu wurden für den Metropolitanraum Zürich sechs urbane Qualitäten definiert. Es ist festzuhalten, dass diese nicht im gesamten Gemeindegebiet umgesetzt werden müssen, sondern dass sie dem Raum entsprechend angepasst und ausgestaltet werden (Kretz & Kueng, 2016, S. 1 ff.).

«Zentralität ...ist die grundlegende Eigenschaft jeder Form von Urbanität: Je mehr Menschen einen Ort in ihrem Alltag benötigen und besuchen, desto zentraler ist er (Kretz & Kueng, 2016, S. 44).» «Diversität ...bedeutet, dass unterschiedlicher Nutzungen, Nutzergruppen, soziale Milieus und räumliche Ausprägungen in einem Raum präsent sind (Kretz & Kueng, 2016, S. 50).» «Interaktion ...bedeutet, dass unterschiedliche Menschen wechselseitig aufeinander einwirken und sich gegenseitig produktiv beeinflussen (Kretz & Kueng, 2016, S. 55).» «Zugänglichkeit ...bezeichnet die Möglichkeit, einen Ort zu unterschiedlichen Zeiten aufsuchen und sich darin aufhalten zu können (Kretz & Kueng, 2016, S. 60).» «Adaptierbarkeit ...bedeutet, dass sich eine Situation den sich verändernden Anforderungen für unterschiedliche Nutzergruppen und Nutzungen möglichst flexibel anpassen lässt (Kretz & Kueng, 2016, S. 65).» «Aneignung ...bedeutet, dass unterschiedliche Nutzerinnen und soziale Milieus eine Situation durch ihre Praktiken aktiv beanspruchen und auf ihre spezifischen Bedürfnisse beziehen können (Kretz & Kueng, 2016, S. 70).»

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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4 KONZEPT + STRATEGIE 4.1 RÄUMLICHES KONZEPT Durch die Entwicklung des Nordens erhält Schlieren ein Gegenüber zum historisch gewachsenen Siedlungskörper im Süden. Damit erstreckt sich das Zentrum von Schlieren neu über die Gleisanlagen hinweg. Die Längsorientierung des Limmattals prägt den Siedlungskörper von Schlieren. Diese Längsorientierung wird weitergeführt, die Querverbindungen werden aber gestärkt. Im Norden entsteht der grüne, moderne Teil von Schlierens Zentrum, das auf Erholung ausgerichtet ist. Im Süden wird das urbane Zentrum mit einem Grossteil der Versorgung gestärkt. Diese «Stadtschicht» befindet sich zwischen Bahn und der neuen Limmattalbahn und ist damit sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. Hier soll ein durchmischtes und lebendiges Leben ermöglicht werden. Der bestehende Stadtpark wird gestärkt und dient als Rückzugsort für die städtische Bevölkerung. Der Stadtpark bietet, im Gegensatz zum Rietpark, kleinräumige Bereiche. Im Nordosten des Parkes wird eine städtische, frei nutzbare Fläche etabliert, die gleichzeitig im Park integriert ist. So wachsen Stadt und Park zusammen und bilden den Dreh- und Angelpunkt der Stadt.

Leben im Quartier

Leben am Park

Urbanes Leben

Leben im Park

Leben im Quartier

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Abb. 10  Räumliches Konzept  Quelle: Städtebauliches Eigendarstellung Projekt | Schlieren


4.2 NUTZUNGSKONZEPT Aufbauend auf die bestehenden Nutzungen und Entwicklungstrends wird ein Nutzungskonzept ausgearbeitet. Dieses zeigt die angestrebten Nutzungen der entwickelten Stadt Schlieren in der letzten Etappe nach 2045. Es werden sowohl Nutzungen für die Gebäude wie auch für den Freiraum jeweils im Erdgeschoss und in den Obergeschossen definiert. Mit Freiräumen in den Obergeschossen sind begehbare Dächer gemeint. Das ausgearbeitete Nutzungskonzept wird während dem städtebaulichen Entwurf überprüft und angepasst – das Konzept ist also flexibel und veränderbar. Es ist zu erkennen, dass vermehrt Gewerbe vorgesehen wird. Dies wegen dem Entwicklungstrend «Produktion zurück in die Stadt». Die Gewerbenutzung bringt neben der Produktion auch wieder Arbeitsplätze in die Stadt, die für die statustiefere Bevölkerung attraktiv ist und somit die Durchmischung fördert (Läpple, 2016, S. 22-29). Das Gewerbe wird nicht an den zentralsten Lagen vorgesehen, da dort publikumsorientierte Nutzungen vorgesehen sind. Das vorgesehene Gewerbe ist leise und verträgt sich mit der angrenzenden Wohnnutzung. Bestehende Gewerbestandorte in der Stadt werden mit zusätzlichen Betrieben gestärkt. Die bestehende publikumsorientierte Nutzung an der Güterstrasse wird nach Westen hin weitergeführt. Weitere publikumsorientierte Nutzungen sind im Geistlich-Areal vorgesehen, da wo die Fussgängerfrequenzen am höchsten erwartet werden, beim Aufgang der erweiterten Unterführung. Über das gesamte Zentrum sind soziale Nutzungen in Form von Gemeinschaftsräumen und Optionsräumen vorgesehen. Diese sozialen Nutzungen sollen Möglichkeiten bieten sich zu engagieren und Mitmenschen kennenzulernen. Sie bilden soziale Anker, die kreative Ideen und Engagement aus der Bevölkerung ermöglichen und damit eine zukunftsfähige Stadt ermöglichen. Wohnnutzungen werden nur dezentral im Erdgeschoss vorgesehen. Der Freiraum im Zentrum soll gemeinschaftlich und öffentlich geprägt sein. Private Freiräume werden minimiert, um die soziale Interaktion zu fördern. Grosse Flächen im Stadt- und Rietpark und auf dem neuen Marktplatz, westlich des Stadtplatzes, ermöglichen Veranstaltungen verschiedenster Art. Es wird darauf geachtet, dass der Öffentlichkeitsgrad der Erdgeschossnutzung mit der Nutzung des Aussenraums übereinstimmt. Strassenräume sollen in Zukunft vermehrt mit Aufenthaltsqualität versehen werden. Neben der ebenerdigen Freiraumnutzung werden auch auf Dächern gemeinschaftliche und öffentliche Freiräume vorgesehen.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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Gebäudenutzungen Im Folgenden werden die Kategorien des Nutzungskonzeptes erläutert. Publikumsorientierte Nutzungen … sind Nutzungen, welche eine hohe Fluktuation an Personen haben. Es handelt sich um Versorgungseinrichtungen wie auch um Dienstleistungen wie z. B. ein Friseursalon. Öffentliche Einrichtungen … sind unter anderem Verwaltungsgebäude, die Polizei, Kirchen, Bibliotheken, Museen, etc. Soziale Nutzungen … sind Gemeinschaftsräume, Optionsräume, Schulen, Kitas etc. Sie bilden Keime zur Bildung von neuen Gemeinschaften und Möglichkeiten sich zu engagieren. Hotelnutzungen … umfassen Hotelbetriebe oder ähnliches wie Hostels, Herbergen, etc. Wohnnutzungen … beinhalten Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, gemeinnütziges Wohnen, Alterswohnungen als auch genossenschaftliches Wohnen. Büronutzungen … beinhaltet Dienstleisungsbetriebe, «Coworking Spaces», «Startups», oder andere Nutzungen, welche einen büroähnliche Atmosphäre benötigen. Gewerbliche Nutzung … beherbergt leises Gewerbe und widmet sich allgemein der Produktion. Schreinereien, Sanitärbetriebe sind mögliche Beispiele hierfür. Sie sind angewiesen auf eine gewisse Erschliessungsqualität.

Freiraumnutzungen Grundsätzlich können die meisten Nutzungen in sämtlichen Freiräumen vollzogen werden. Nicht jeder Freiraum eignet sich jedoch für dieselben Nutzungen. Strassenäume mit Aufenthaltsqualität … sollen ungehindertes Gehen und den sozialen Austausch ermöglichen. Sich verpflegen und am Rande aufhalten zu können ist ebenso eine Möglichkeit wie auch Schaufenster schauen. Befestigte Plätze … sind zum Begegnen, zum Beobachten und für den sozialen Austausch gemacht. Diese sind vom Konsumzwang gelöst. Urbane Plätze … sind multifunktional und für Anlässe gedacht. Sie sind vom Konsumzwang losgelöst, sollen den sozialen Austausch fördern und laden u. a. zum Beobachten oder Skaten ein. Mobilitätsplätze … sind Plätze, auf welchen man wartet, ankommt, abfährt, sich trifft oder man sich auch verpflegen kann. Platz im Park … ist zum Treffen, für die Erholung, Besinnlichkeit und die Ruhe. Verpflegung geht immer. Publikumsorientierte Räume … sind Räume, welche der publikumsorientierten Nutzung zuzuschreiben sind. Es sind aber auch Nutzungen ohne Konsumzwang wie Beobachten zu ermöglichen. Öffentliche Pärke … sind Räume, welche von der Öffentlichkeit genutzt werden. Sie sind multifunktional nutzbar. Halböffentliche Räume … sind Räume, in welchen Durchgangswege für die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Im Alltag werden diese Räume lediglich von einer Gemeinschaft genutzt. Gemeinschaftliche Räume … sind Räume zum Spielen, in welchen gemeinschaftliche Aktivitäten stattfinden können (auf Anwohner*innen bezogen) oder in denen auch Urban Gardening betrieben werden darf. Private Räume … sind für den privaten Gebrauch bestimmt.


Publikumsorientierte Nutzung

Wohnnutzung

Publikumsorientierte Nutzung

Wohnnutzung

Öffentliche Einrichtungen

Büronutzung

Öffentliche Einrichtungen

Büronutzung

Soziale Nutzungen

Gewerbliche Nutzung

Soziale Nutzungen

Gewerbliche Nutzung

Hotelnutzunge Abb. 11  Gebäudenutzungen im Erdgeschoss  Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

28

Abb. 12  Gebäudenutzungen im Obergeschoss Quelle: Amt für Raumentwicklung Städtebauliches Kanton Zürich, Projekt | Schlieren online & Eigendarstellung


Strassenäume mit Aufenthaltsqualität

Publikumsorientierte Räume

Konsumorientierte Räume

Befestigte Plätze

Öffentliche Pärke

Gemeinschaftliche Räume

Urbane Plätze

Halböffentliche Räume

Öffentliche Räume

Mobilitätsplätze

Gemeinschaftliche Räume

Platz im Park

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Private Räume

Abb. 13  Freiraumnutzungen Gruppe 8  |  Ruegge im Erdgeschoss Utzinger Eichmüller  Quelle: Amt Lucek für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

Abb. 14  Freiraumnutzungen auf Dachflächen Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung


4.3 VERKEHRSKONZEPT Um die angestrebten Nutzungen der Erdgeschosse und Freiräume zu realisieren müssen Strassenräume aufgewertet, Tempi reduziert und Fuss- und Radwege verbessert werden. Die Illustration zeigt eine Ausweitung der Tempo-30-Zone wie auch eine neue Begegnungszone beim Bahnhof. Mit einer Temporeduktion wird Lärm reduziert, die Sicherheit erhöht, Emissionen verringert und der Aufenthalt in den Räumen attraktiver. Zusätzliche Strassenraumgestaltung mit Baumpflanzungen und neuer Materalisierung runden diese Aufwertung ab. Die Hauptverkehrsachsen bleiben im Allgemein 50 km / h bestehen. Trotzdem soll die Aufenthaltsqualität verbessert und die Trennwirkung minimiert werden. Die Aufwertung der bestehenden Unterführung im Westen des Bahnhofes und der Engstringerstasse sowie die Neuschaffung einer Fussgänger*innen-Unterführung im Osten verbinden die beiden Zentrumsteile im Norden und Süden. So soll der Norden Schlierens für die gesamte Bevölkerung ins Bewusstsein treten und durch attraktive Nutzungen verknüpft werden. Die Schaffung der Veloschnellroute entlang der Gleisanlagen ermöglicht eine optimale Anbindung Schlierens an die Region. Damit sollen auch längere Wege mit dem Velo zurückgelet und damit der Veloverkehrsanteil erhöht werden.

Schaffung neuer Veloverbindung Aufwertung best. Fussgängerbeziehungen Schaffung neuer Fussgängerbeziehung Aufwertung des Strassenraumes Tempo-30-Zone Neu Begegnungszone Neu Tempo-30-Zone Bestand Begegnungszone Bestand

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Abb. 15  Verkehrskonzept Quelle: Gruppe 8  |  Ruegge Amt Utzinger für Raumentwicklung Eichmüller LucekKanton Zürich, online & Eigendarstellung


4.4 HANDLUNGSSTRATEGIEN Nach der Erstellung des Konzeptes gilt es die angestrebten Nutzungen in die Struktur von Schlieren zu übertragen. Unter Struktur ist die physische Gestalt von Schlieren gemeint, also sämtliche Bauvolumina wie auch Plätze, Grünflächen oder Baumbestände. Dieser Übertrag erfolgt mittels Handlungsstrategien. Der Übertrag wird auf Basis von definierten Handlungsstrategien vollzogen, welche den Prozess unterstützen. Sie rationalisieren den Prozess, tragen zur Transparenz bei, begründen Entscheide und reduzieren die Gefahr der Willkür im Entwurfsprozess. Die elf Handlungsstrategien sind nebenstehend aufgelistet. Die Reihenfolge der Auflistung entspricht keiner Priorisierung - sie sind alle gleichwertig.

Übertrag Für die Übertragung gibt es vier anwendbare Fälle, welche nachfolgend erläuter sind. Die zwei nachfolgenden Illustrationen zeichen die Bereiche, wo und in welcher Art und Weise der städtebauliche Entwurf erfolgen kann.

Fall 1: Das Nutzungskonzept sieht eine künftige Nutzung vor, welche sich in die bestehende Struktur einfügen lässt. Die Struktur bedarf somit keiner baulichen Massnahmen. Fall 2: Das Nutzungskonzept sieht eine künftige Nutzung vor, welche sich in die bestehende Struktur einfügen lässt, jedoch besteht Verdichtungspotenzial. Dieses legitimiert bauliche Massnahmen. Fall 3: Das Nutzungskonzept sieht eine künftige Nutzung vor, welche nur bedingt mit der bestehenden Struktur verträglich ist. Die Struktur bedarf der punktuellen Anpassungen in Form von An-, Um- oder Rückbau. Fall 4: Das Nutzungskonzept sieht eine künftige Nutzung vor, welche sich nicht in den Bestand integrieren lässt. Die bestehende Struktur muss einem Ersatzneubau weichen und somit rückgebaut werden.

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# NUTZUNGSVIELFALT SCHAFFEN

# SYNERGIEN SCHAFFEN + NUTZEN

Die Bedürfnisse im täglichen Leben sollen im Zentrum von Schlieren gedeckt werden können. Räume und Flächen sollen so gestaltet sein, dass sie auch nicht alltägliche Bedürfnisse aufnehmen und wiedergeben können. Nutzungsvielfalt wird durch unterschiedliche Angebote und Multifunktionalität gewährt und fördert eine Durchmischung.

Nicht alle brauchen alles. Durch dasTeilen lassen sich Flächen und Ressourcen einsparen. Dies betrifft sowohl Gebrauchsgegenstände wie auch Freiräume. Das Teilen fördert den sozialen Austausch und den Zusammenhalt. Das Kollektiv ist eher bereit zu teilen.

>>>>> INTERAKTION FÖRDERN

>>>>> DIVERSITÄT # RÄUME LESBAR MACHEN Räume und deren Übergänge zwischen privat, halbprivat, halböffentlich und öffentlich sollen als solche erkannt werden und dementsprechend ausgestaltet sein. Die Gestaltung von Strassenräume und deren angestrebten Nutzungen haben übereinzustimmen. Wegeführungen sind zu akzentuieren.

# WOHNUNGSMIX SCHAFFEN + HYBRIDNUTZUNGEN VORSEHEN

Die Struktur wie auch die Nutzung soll in der Dichte abgestuft werden. Das heisst, dass verschiedenste Orte unterschiedlicher Dichten und Nutzungen geschaffen werden sollen. Stets müssen auch Orte des Rückzuges und der Entspannung geschaffen werden.

>>>>> SPEKTRUM VON ZENTRALITÄT

>>>>> ADAPTIERBARKEIT + UMNUTZBARKEIT

# DICHTEN ABSTUFEN

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

# MOBILITÄT VERKNÜPFEN

Im Planungsprozess soll allen Interessierten die Möglichkeit gegeben werden sich einzubringen. Der Prozess soll in Schritten vonstattengehen und genügend Spielraum zulassen. Transparenz und Kommunikation verbessern das Resultat und dessen Akzeptanz.

Zukunftsfähige Mobilität wird ermöglicht, indem alle Verkehrsträger miteinander verknüpft werden. Güter sollen in Zukunft nur noch auf den letzten Metern auf der Strasse transportiert werden. Für Personen bedeutet es, dass kurze Wege möglichst zu Fuss und mit dem Velo gemacht werden. Längere Wege sollen mit dem ÖV abgedeckt werden. Dazu sind die Wege zu den Haltestellen sicher und attraktiv auszugestalten.

>>>>> ANEIGNUNG # ANEIGNUNG ERMÖGLICHEN

Wohnen soll im Verhältnis von Eigentum, Miete, gemeinnützigem Wohnen oder genossenschaftlichem Wohnen möglich sein. Es darf keine Segregation durch geordnete Setzung respektive Anhäufung von gleichen Wohnverhältnissen entstehen. Ebenso muss ein Wohnungsmix von Kleinst- bis Grosswohnungen geschaffen werden um eine Durchmischung zu erreichen. Die Hybridnutzung respektive eine hybride Bauweise lässt es zu, Gebäude und deren Räume im Laufe der Zeit anzupassen oder umnutzen zu können. Erdgeschosse sind vornehmlich dem Gewerbe, Sozialem, für Büros, öffentliche Einrichtungen und publikumsorientierter Nutzung vorbehalten. In den Obergeschossen soll primär Wohnen mit einem Mix an den vorher genannten Nutzungen Platz finden.

>>>>> ZUGÄNGLICHKEIT

# PARTIZIPATION VORLEBEN

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Es sollen Räume und Bereiche vorgesehen werden, in welchen Aneignung stattfinden kann. Dies fördert die Identifikation und ermöglicht es neue Gemeinschaften zu bilden.

>>>>> ANEIGNUNG

# AUS DEM BESTAND ENTWICKELN Es soll mit dem Bestand gearbeitet werden und dieser wo möglich erhalten bleiben. Bedarf es einer Strukturanpassung kann dieser erweitert, reduziert, entkernt, geteilt oder an diesen angebaut werden. Das Zusammenspiel von Alt und Neu erhält Schlierens Vielfalt und fördert Identifikation. Der Bestand wird als wertvolle Ressource betrachtet, dessen Materialien und Baustoffe im Sinne der Nachhaltigkeit weiter genutzt werden soll.

>>>>> ADAPTIERBARKEIT + UMBAUBARKEIT

>>>>> KURZEN WEGE # FREIRÄUME INTENSIVIEREN Durch die angestrebte bauliche Verdichtung sind zusätzliche Freiräume vorzusehen und bestehende durch gezielte Eingriffe aufzuwerten. Mögliche Eingriffe sind die Grünstruktur zu intensivieren, Multifunktionalität vorzusehen und die Raumatmosphäre zu verbessern.

>>>>> ZENTRALITÄT # ÖKOLOGIE VORAUSSETZEN Die Komponente der Ökologie gilt es in allen zukünftigen Projekten Rechnung zu tragen. Dies beinhaltet unter anderem die Themen 2’000-Watt-Gesellschaft, Wasserhaushalt, Bodenversiegelung, Dachbegrünung, Frischluftkorridore, Hitzeinseln sowie die Biodiversität.

>>>>> UMWELTSCHUTZ


Handlungsbereiche Gebäude

1

Das bestehende Sportzentrum wird im Zug der Projektentwicklung auf dem Geistlich-Areal Ersatzneubauten weichen müssen.

2

Westlich vom Parkside soll eine neue Überbauung realisiert werden. Das daran folgende Gewerbegebäude wird baulich erweitert und mit einem zusätzlichen Neubau im Osten komplettiert.

3

Das Ensemble in der nordöstlichen Ecke des Parkside soll bestehen bleiben. Im Zwischenraum besteht jedoch noch Verdichtungspotenzial. Zwischen Bahnhof- und Engstringerstrasse müssen die zwei südlichen Gebäude mit dem dazwischenliegenden Erdgeschoss ebenfalls bestehen bleiben. Der Rest weicht einem Ersatzneubau. Zum Bahnhofplatz hin, wird die Gebäudekante versetzt, um einen neuen Aufgang zu den Bushaltestellen auf der Engstringerstrasse zu schaffen, dessen Brücke langfristig ausgebaut werden soll.

4

Der Block, welcher von der Engstringer-, Graben- und Zürcherstrasse gefasst ist, wird transformiert. Die nördlichen und südlichen bestehenden Gebäude müssen rückgebaut und die dadurch gewonnene Fläche neu bebaut werden. Die in der Mitte liegenden Bestandesbauten können erhalten werden, die Struktur bedarf jedoch aufgrund der Nutzungsänderung und dem Gebäudealter Anpassungen.

5

Der Stadtpark bleibt mehrheitlich in seiner Struktur bestehen. Die Gebäude im Nordosten sollten zukünftig verdichtet werden und so den Platz nördlich davon stärker fassen. Die Freifläche im Westen wird kurzfristig mit einem neuen Pflegeheim überbaut, das angrenzende Gebäude nordöstlich muss in diesem Zuge angepasst werden. Die Mehrfamilienhäuser im Süden weichen langfristig. Damit gewinnt der Park an Fläche und eine private Insel im öffentlichen Park kann behoben werden.

6

Der Block bleibt grundsätzlich in seiner Struktur bestehen. Die Baulücke zur Uitikonerstrasse wird geschlossen und mit einem Gemeinschaftszentrum versehen. Der Eckbereich am Lilienweg und der Schulstrasse soll rückgebaut und mit einer neuen Struktur versehen werden. Hier besteht das Potenzial die Erschliessung mit dem schützenswerten Gebäude westlich davon gemeinsam zu organisieren.

7

Die Gebäude entlang der Zürcherstrasse bleiben bestehen, sind zu verdichten oder werden an- und umgebaut. Die bestehende Struktur südlich davon soll rückgebaut und neu entwickelt werden.

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1 3 2 4

5 6

8 Fall 1:

Fall 2:

Fall 3:

Fall 4:

35

Abb. 16  Handlungsbereiche Gruppe 8  |  Ruegge Gebäude Utzinger  Quelle: Eichmüller Amt für Raumentwicklung Lucek Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

7


8

Das westliche Gebäude bietet das Potenzial der Verdichtung. Ebenso die östlich gelegenen Gewerbe- und Industriegebäude in der Mitte des Blockes.

Handlungsbereiche Freiraum

A

Die Wiesenstrasse gilt es für die zukünftige Nutzung neu zu beplanen und erstellen. Die Freiraum um die Villa Hirzel-Geistlich sowie der Raum unter der Engstringerstrasse bedarf der Anpassungen. Der Rietpark bleibt in seinem Bestand.

B

Die Güterstrasse gilt es ebenfalls neu zu gestalten. Zustäzlich bedarf es der neuen Querverbindungen und -räume zur Badenerstrasse hin.

C

Die Situation am und um den Bahnhof mit der Güter-, Bahnhofund Engstringerstrasse muss angepasst und umgebaut werden.

D

Der Block erfährt deutliche bauliche Masse, wie in Punkt 4 erläutert. Der Aussenraum muss folglich angepasst oder neu geschaffen werden.

E

Entlang der verkehrsorientierten Badenerstrasse sind im Osten, südlich und nördlich neue Räume zu baulich auszugestalten. Westlich und in der Mitte soll der Bestand angepasst werden.

F

Der erst neu geschaffene Stadtplatz sollte räumlich weiter verdichtet werden. Der Vorbereich des geplanten Hochpunktes im Oste muss neu ausgebildet werden.

G

Der Stadtpark bedarf auf seiner Fläche punktuelle und teils flächige An- und Umbauten. Der Salmenplatz und die Uitikonerstrasse müssen ebenfalls flächtig respektive linear angepasst werden.

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A

D

C B

E

F

G

Fall 1:

Fall 2:

Fall 3:

Fall 4:

37

Abb. 17  Handlungsbereiche Gruppe 8  |  Ruegge Freiräume Quelle: Utzinger Eichmüller Amt fürLucek Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung


5 STÄDTEBAULICHES PROJEKT Aufbauend auf dem Nutzungskonzept, den Handlungsstrategien und den räumlichen Handlungsbereichen wurde ein städtebaulicher Entwurf ausgearbeitet. Der Entwurf ist nicht als definitives, umzusetzendes Projekt zu verstehen, sondern als eine mögliche Lösung. Auf definitive, festzusetzende Rahmenbedingungen wird im nachfolgenden Kapitel Handlungsempfehlungen eingegangen.

Grundpfeiler des städtebaulichen Entwurfes Der städtebaulichen Entwurf nimmt sich nachfolgenden Themen an und berücksicht diese bei der Ausgestaltung: • E rgänzung und Vervollständigung des Geistlich-Areals mit Rietpark • Neu- und Umgestaltung des Bahnhofbereiches • Verbesserung der Querverbindung über die Gleisanlagen • Schaffung der Neustadt West • Transformatioin der Neustadt Ost • Gezielte Setzung von Hochpunkten • Implementation von neuem Gemeinschaftszentrum • Erweiterung des Stadtparkes und Neuerstellung Marktplatz • Einbinden von Alterswohnen im Zentrum

Bestand Projekt Neubau Projekt Umbau Zugang Haupterschliessung Zugang EG-Nutzungen

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Brandstrasse

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Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung Abb. 18  Situation Gruppe (ohne 8  | Massstab) Quelle: Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek


Rietpark GEISTLICH-AREAL

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VII

VII

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s terstra BAHNHOFSBEREICH +GüNEUSTADT WEST

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XX Badenerstrasse

Abb. 19  Ausschnitt aus Situation (ohne Massstab) Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

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Marktplatz

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5.1 GEISTLICH-AREAL Im Geistlich-Areal wird die dichte Überbauung weitergeführt, wobei hier von den Plänen der Geistlich Immobilien abgewichen wird, um die Wegverbindung von der Unterführung in den Park direkt zu ermöglichen. Auf den Bau des Hotels im Park wird aus freiraumplanerischen Überlegungen verzichtet. Die Öffnung des Parkes zum Bahnhof hin ist stärker zu gewichten als eine angestrebte Mehrausnutzung. Sie wird zu einer repräsentativen Strasse, die Schlierens Image vom Zugfenster aus aufwertet. Das STEK sieht gar am Standort der Villa Hirzel-Geistlich einen Hochpunkt vor (AS&P, 2016, S. 35). Die Villa wird in diesem Projekt erhalten, jedoch einer sozialen Nutzung (z.B. Jugendherberge) zugeführt, um sie Teil des Rietparkes werden zu lassen. Die Erhaltenswürdigkeit der Villa wird in diesem neuen, sonst eher sterilen, Areal als hoch eingestuft. Die Wiesenstrasse wird als ein boulevardartige Strasse ausgebaut.

5.2 BAHNHOFSBEREICH + NEUSTADT WEST Der Bahnhofsplatz wird vergrössert und das Temporegime der Bahnhof- und Güterstrasse in eine Tempo-30-Zone umgewandelt, damit eine flächige Platzgestaltung ermöglicht wird. Zudem wird zur Engstringerstrasse eine grosszügige Treppenanlage realisiert, die neben der Funktion als Aufgang zu den Bushaltestellen auch Aufenthaltsqualität erhält. Im STEK ist an diesem Standort ein Hochhaus von mehr als 50 Metern vorgesehen (AS&P, 2016, S. 35). Hier ist der direkte Aufgang für Zufussgehende stärker zu gewichten, so erhält Schlieren gleichzeitig einen attraktiven Ankunftsort. Das Verdichtungspotenzial im Nordosten des Parkside-Blockes wird nur als geringfügig eingeschätzt und deswegen nicht realisiert, da es zum einen wirtschaftlich zu wenig lukrativ ist und zum anderen um das Bild des historischen Ensembles nicht zu stören. Im Westen vom Parkside entsteht ein urbanes Quartier. Hier steht die Durchlässigkeit im Vordergrund. Deshalb werden acht Punkthäuser realisiert, die eine Vielzahl an Wegverbindungen durch das Areal ermöglichen. Die Gebäude fassen im Inneren einen gemeinschaftlichen Raum mit schmalen Zwischenräumen und einem grösseren sowie einem kleineren Platz. Westlich davon entstehen zwei Bauten mit einem grossen Fussabdruck. Die Östliche davon wird auf das bestehende Erdgeschoss aufgebaut. Die Obergeschosse werden durch Atrien belichtet, diese bilden gleichzeitig den privaten Aussenraum der Wohneinheiten.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

41


5.3 NEUSTADT OST Die mittig gelegenen Gebäude werden im Bestand übernommen. An die Nordphasade werden neue Bauten angefügt, welche nach Norden hin einen U-förmigen Abschluss schaffen. Im Südosten entsteht ein freistehendes Gebäude, das die Durchlässigkeit von Osten sowie von Süden her in den hofartigen Aussenraum ermöglicht. Im Südwesten soll ein Hochhaus realisiert. Dieses fasst einerseits den Stadt- und Marktplatz und bildet gleichzeitig den Abschluss für den Block. Zum einen akzentuiert das Hochhaus die Verbindung zum Norden Schlierens und zum anderen bildet es eine Einheit mit den bereits realisierten Hochpunkten im Norden. Zudem schafft es eine neue Torwirkung für auf der Zürichstrasse aus dem Osten Ankommende. Durch die offene Gestaltung des Blockes im Süden erhält der Aussenraum einen halböffentlichen Charakter. Das bestehende Grün im Westen schliesst den Block ab und wird bis zur Grabenstrasse hin weitergeführt.

5.4 HOCHPUNKTE Aus wirtschaftlicher Sicht sind Hochhäuser zwischen einer Höhe von ca. 25 bis 50 Metern nicht rentabel (Naef, 2011, S. 15). Dasselbe gilt für Hochhäuser mit einer Grundfläche kleiner als 1’000 m2 (Walter, 2018). Dadurch besteht die Gefahr, dass diese Gebäude nicht realisiert werden, da das Risiko der Vermarktung und des Verkaufes zu hoch ist. Aus diesem Grund werden in diesem städtebaulichen Entwurf lediglich Gebäude bis 25 Meter oder aber welche über 50 Meter vorgeschlagen. Das Hochhaus auf dem Gemeindeplatz ist das einzige neu geplante Hochhaus im Projekt. Es wird ein Gebäude von 60 Metern Höhe mit einer Grundfläche von 1’000 m2 vorgesehen. Dieser Standort wird im STEK ebenfalls als Hochhausstandort für Gebäude mit einer Höhe von mehr als 50 Meter ausgewiesen (AS&P, 2016, S. 35). Das neue Hochhaus, das bestehende Hochhaus südlich des Stadtplatzes sowie ein Hochpunkt im Westen des Parkside spannen ein Dreieck auf, das den Stadt- und Marktplatz städtebaulich akzentuiert und eine notwendige Nutzungsdichte für die Belebung des Platzes generiert. Das entstehende Hochhaus ist zu durchmischen, das heisst es sind öffentliche und /oder publikumsorientierte Nutzungen, ein Hotel, Büros und Wohnungen vorzusehen. Dies dient nicht nur der Belebung, sondern erhöht auch die Wirtschaftlichkeit (Naef, 2011, S. 15). Um die Realisierbarkeit des Hochhauses noch weiter zu fördern sind Wohnungen im Stockwerkeigentum vorzusehen.

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Abb. 21  Referenz für Neustadt Ost  Quelle: Lacaton & Vassal, online (www.ait-xia-dialog.de)

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Abb. 20  Ausschnitt Gruppeaus 8  Situation |  Ruegge(ohne Utzinger Massstab) Eichmüller  Quelle: Lucek Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

Abb. 22  Referenz für Hochpunkt am Stadtplatz  Quelle: Atelier ww, online (www.reynaers.com)


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Abb. 23  Referenz für Zürcherstrasse Ost  Quelle: Lacaton & Vassal, online (www.archdaily.com)

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GEMEINSCHAFTSZENTRUM

UITIKONERSTRASSE NORD Uitikonerstrasse

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Abb. 24  Referenz für Dachkonstruktion des Gemeinschaftszentrums  Quelle: LiteraturSchweiz, online (www.werliestwo.ch)

V

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Freiestrasse Abb. 25  Ausschnitt aus Situation (ohne Massstab) Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

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5.5 ZÜRCHERSTRASSE SÜD Das westliche Eckgebäude hat ein Verdichtungspotenzial und soll dementsprechend aufgestockt werden. Das angrenzende Gebäude wird erweitert, so dass zur Zürcherstrasse hin eine einheitliche Bauflucht entsteht. Zudem soll in diesem Zug die Fassade aufgewertet werden. Das östliche «Eck» bleibt unverändert bestehen. Die südlichen Gebäude, entlang des Lilienweges, werden ersetzt, um im Erdgeschoss eine Gewerbenutzung zu ermöglichen. Damit kann auch die Aussenraumgestaltung dieses Blockes neugestaltet und aufgewertet werden.

5.6 GEMEINSCHAFTSZENTRUM Die mehrfache Ablehnung der geplanten Stadthalle vom Volk hat gezeigt, dass diese Thematik sehr umstritten ist. In diesem Entwurf wird eine Dekonstruktion, respektive ein Wachstum von unten für eine solche Nutzung vorgesehen. Das heisst, es sollen Keime gesät werden, die eine kulturelle und gemeinschaftliche Nutzung ermöglichen, welche sich dann bestenfalls weiterentwickelt und grösser werden kann. So ist im entstehenden Hotel ein Kongresssaal für weitere Nutzungen zu öffnen, im Gemeinschaftszentrum sind grössere Veranstaltungen möglich wie auch kleine Räume nutzbar, die Raum bieten, um Menschen zusammenzubringen. Zudem entsteht auf dem Marktplatz ein Partizipations-Container «die PlanBar», der ebenfalls eine Gemeinschaft und ein Engagement heranwachsen lassen soll. Damit werden vorerst hohe Planungskosten für eine repräsentative Stadthalle gespart, diese kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch realisiert werden. Hierzu wäre der Marktplatz (unter dem Tarrain) ein geeigneter Standort.

5.7 UITIKONERSTRASSE NORD Der Block südlich des Stadtplatzes wird grösstenteils bestehen bleiben. Im heutigen Innenhof entsteht ein Gemeinschaftszentrum, das eine grosse Halle für Veranstaltungen, aber auch andere Potenzialräume für die Gemeinschaft bietet. Das Dach ist begehbar auszugestalten und beispielsweise mit der Möglichkeit von «Urban Gardening» auszugestalten. Es entsteht eine attraktive Garten-Terrasse für die gesamte Gesellschaft. Die Halle ist so auszugestalten, dass sie umnutzbar ist. Dies ermöglicht es neue Nutzungen im Gemeinschaftszentrum anzubieten. An der Schulstrasse entsteht ein Ersatzneubau, der im Erdgeschoss die Gewerbenutzung ermöglicht.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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5.8 STADTPARK Der Stadtpark soll als ganzes «Rechteck» zwischen Badener-, Uitikoner-, Freie- und Oberer Bachstrasse verstanden werden. Um diesen Stadtpark zu vergrössern, wird die ehemalige Badenerstrasse so umgestaltet, dass diese den bestehenden Park mit dem historischen Ensemble der Bauernhäuser verbindet. Dabei soll die ehemalige Strassenführung ablesbar sein, dafür werden die bestehenden Kandelaber sowie einen Streifen des Strassenbelages erhalten. Es werden punktuell drei Gebäude rückgebaut, um so mehr Raum der Öffentlichkeit zuzusprechen. Neu gebaut wird lediglich das geplante Pflegezentrum im Westen des Parkes. Im Osten werden bestehende Gebäude aufgestockt, damit den Marktplatz stärker gefasst. Der neue Marktplatz fungiert als urbaner Platz und bietet eine multifunktionale Fläche für Veranstaltungen, Märkte oder die Chilbi. Zeitgleich bietet diese Fläche die Möglichkeit in Zukunft eine Stadthalle realisieren zu können.

5.9 ALTERSWOHNEN Das geplante Altersheim im Stadtpark ist auf ein Minimum zu reduzieren. Deshalb ist im Stadtpark ein Pflegeheim mit einem Pflege-Hub geplant. Das heisst, es gibt lediglich Betten für Pflegefälle. Das übrige Alterswohnen ist mit anderen Nutzungen im Siedlungsgefüge zu durchmischen. So sind in neu entstehenden Siedlungen stets auch Alterswohnungen vorzusehen. Diese können dann durch den Pflege-Hub bedient werden. So erhalten viele ältere Menschen ein attraktives, durchmischtes Wohnumfeld und können nach ihren Bedürfnissen unterstützt werden. Neben dem Pflegehub ist auch eine Unterstützung durch die Nachbarschaft denkbar, wenn die älteren Menschen sich anderweitig für die Gemeinschaft einsetzten können. Dieser Ansatz ermöglicht es den Park möglichst grossflächig öffentlich zugänglich zu machen und gleichzeitig dient er einer Durchmischung.

5.10 SALMENPLATZ Das Eckgebäude der Freie- und Uitikonerstrasse kann in den Obergeschossen verdichtet werden, indem die Erdgeschosse nicht rausstehen, sondern die Fassaden flächendeckend bis zum fünften Geschoss hochgezogen werden. An der Schulstrasse besteht bei den Gewerbegebäude (mittig im Block) ein weiteres Verdichtungspotenzial für Schlieren. Diese Betriebe sollen also, sobald sie expandieren möchten, in die Höhe wachsen.

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V V

VI

VI

VIII

XX

V

Badenerstrasse

Marktplatz V V

V VI

VI

VI

V

I

Uitikonerstrasse

IV

ALTERSWOHNEN

Stadtpark STADTPARK

V

V

SALMENPLATZ VI Freiestrasse

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Abb. 26  Ausschnitt Massstab) Quelle: Gruppeaus 8  Situation |  Ruegge(ohne Utzinger Eichmüller Lucek Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

rass

rst rche


VII

VII

VI VII

VII PAAR + SINGLES + ALTERSWOHNEN

ALTERSWOHNEN

VIII

rasse

Wiesenst

VIII

GEMEINSCHAFTSRAUM

VELO

VIII

trasse

Güters

IV

II

VI

VI

erst Engstring

VII

rasse

Abb. 27  Schnitt A-A 1:200 Quelle: Eigendarstellung

VI

OPTIONSRAUM

VII

VII

VII VII

VI

V VI VI

VIII

XX

Badenerstrasse

Abb. 29  Referenz für Neustadt West Quelle: GWJ Architektur, online (www.gwj.ch)

V

h

Abb. 28  Vertiefung Neustadt West (Massstab 1:1‘000) Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

Marktplatz

Zürc


5.11 VERTIEFUNG NEUSTADT WEST Projekt Neustadt Im Teilgebiet Neustadt entsteht eine neue durchlässige, durchmischte, zentrale Siedlung, welche das Stadtgebiet ausgezeichnet ergänzt. Die Siedlung schafft eine neue Komponente in der urbanen Zentrumsschicht, welche die sechs urbanen Qualitäten nach Kretz und Küng erfüllt (vgl. Kapitel 3.2). Die Bauten wurden so konzipiert, dass sie das erarbeitete Nutzungsprogramm aufnehmen und ermöglichen. Als ein weiter wichtiger Punkt ist die Durchlässigkeit, welche die Innenund Zwischenräume für die Bevölkerung öffnet und so eine Belebung ermöglicht. Trotz dieser gewünschten Öffentlichkeit soll den Bewohnenden eine gewisse Privatsphäre ermöglicht werden, weshalb vom Wohnen im Erdgeschoss explizit abgesehen wird. Finanzierung Um die Finanzierung der Arealentwicklung unter den gewünschten Vorgaben sicherzustellen, soll mit einer Genossenschaft zusammengearbeitet werden. Hierfür kommt eine bereits bestehende Genossenschaft oder eine Neugründung in Frage. Dass solche Vorhaben gut funktionieren, zeigt das Beispiel der Baugenossenschaft «Mehr als Wohnen» im Hunziker Areal. Mobilität Das Quartier soll möglichst autofrei funktionieren. Das heisst, es entsteht nur eine Tiefgarage für Besucher*innen, für das Gewerbe und Car-Sharing-Angebote. Bewohner*innen haben den Bedarf für ein eigenes Auto nachzuweisen. Es sind im Quartier grosszügige Velostellplätze in den EGs und im Aussenraum vorzusehen.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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Abb. 30  Isometrie Gebäudenutzungen Quelle: Eigendarstellung

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Durchmischung Innerhalb der Siedlung sollen möglichst viele Bereiche des Lebens abgedeckt werden. So entstehen neben Wohnraum auch Flächen für Büros, Kinderbetreuung, Einkaufen und Freizeit. Um neben der Nutzungsmischung auch eine möglichst soziodemografische Durchmischung zu erreichen, ist eine grosse Vielfallt an Wohnungstypen vorgesehen. Von einem zumietbaren Zimmer bis zur 5-Zimmer-Wohnung ist alles vorhanden. Neben Wohnungen für Singles, Paare, Familien oder Wohngemeinschaften, sind auch Wohnungen für Menschen im höheren Alter vorgesehen. Diese werden vom neugeplanten Pflegehub unterstützt. In bestimmten Erdgeschossteilen sind sogenannte Optionsräume vorgesehen, deren Nutzungen erst nach dem Bezug von Interessierten definiert werden. Ziel ist es, dass auf zukünftige Entwicklungen und Bedürfnisse eingegangen werden kann. Denkbar sind Nutzungen wie eine Gemeinschaftswerkstadt, einen Musikraum oder eine gemeinschaftliche Grossküche. Die Optionsräume sollen auch offen sein für Interessierte ausserhalb der Genossenschaft.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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Haus

WOHNUNGSSPIEGEL 1:1‘000

WOHNUNGSGRÖSSEN

1.5 Zimmer

Zumietbares Zimmer

2.5 Zimmer

Erschliessung

Haus

2 (RG)

Haus

4 (RG)

3 (RG)

G)

Haus 1 (R

Haus 5 (RG)

3.5 Zimmer 4.5 Zimmer

Haus 7 (RG)

5.5 Zimmer

Haus 8 (1. OG + 3. OG + DG)

HAUSBELEGUNG

Haus 6 (RG)

Haus 8 (2. OG + 4. OG)

Haus 1

Haus 5

Kita____________________________ 1 x 4.5 Zimmer_____________________ 5 x 5.5 Zimmer_____________________ 5 x

Boutique ______________________ 1 x Dienstleistungen________________ 1 x 2.5 Zimmer_____________________ 4 x 3.5 Zimmer_____________________ 8 x

Haus 2

Haus 6

Gemeinschaftraum______________ 1 x 2.5 Zimmer____________________ 12 x

Potenzialraum__________________ 1 x 3.5 Zimmer_____________________ 6 x 4.5 Zimmer_____________________ 6 x

Abb. 31  Wohnungsspiegel Quelle: Eigendarstellung

Haus

WOHNUNGSGRUNDRISSE 1:1‘000 Haus

2 (RG)

Haus

3 (RG)

G)

Haus 3 Kaffee__________________________ 1 x Boutique_______________________ 1 x 2.5 Zimmer_____________________ 5 x 3.5 Zimmer____________________ 10 x 4.5 Zimmer_____________________ 5 x

4 (RG)

Haus 1 (R

Haus 5 (RG)

Haus 7 Bewegungsraum_______________ 1 x Büro___________________________ 1 x 2.5 Zimmer_____________________ 4 x 3.5 Zimmer_____________________ 8 x

Haus 7 (RG)

Haus 8 (1. OG + 3. OG + DG)

Haus 6 (RG)

Haus 8 Haus 4 Bioladen_______________________ 1 x Büro___________________________ 1 x 1.5 Zimmer_____________________ 4 x 3.5 Zimmer_____________________ 4 x 4.5 Zimmer_____________________ 4 x

Atelier_________________________ 1 x Optionsraum___________________ 1 x Zumietbares Zimmer____________ 4 x 1.5 Zimmer_____________________ 6 x 3.5 Zimmer_____________________ 6 x 4.5 Zimmer____________________ 14 x

Haus 8 (2. OG + 4. OG)

Abb. 32  Wohnungsgrundrisse Quelle: Eigendarstellung

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KENNZAHLEN Die nachfolgenden Kennzahlen wurde auf Basis von Bruttogeschossflächen approximativ errechnet. Die Durchschnittswerte sind Annahmen basierend auf Abschätzungen von Verkehsaufkommen (Hagedorn, 2018, S. 8-9).

Wohnen Gesamte Wohnfläche______ 9‘800 m2 à Ø Wohnflächenverbrauch_____ 45 m2 = Wohnfläche für______ 218 Personen

Arbeiten Bürofläche_______________ 1‘050 m2 à Ø Arbeitsplatzfläche__________ 30 m2 = Arbeitsplätze für_____ 35 Personen

Gastronomie Gastronomieflächen________ 200 m2 à Ø Arbeitsplatzfläche__________ 50 m2 = Arbeitsplätze für______ 4 Personen

Einkauf Einkaufsfläche____________ 1‘030 m2 à Ø Arbeitsplatzfläche__________ 40 m2 = Arbeitsplätze für_____ 14 Personen

Betreuung KITA-Fläche________________ 200 m2 à Ø Arbeitsplatzfläche__________ 50 m2 = Arbeitsplätze für______ 4 Personen

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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5.12 VISUALISIERUNGEN

Abb. 33  Modellfoto, Sicht nach Westen Quelle: Eigendarstellung

Abb. 34  Modellfoto, Sicht nach Nordosten Quelle: Eigendarstellung

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Städtebauliches Projekt | Schlieren


Abb. 35  Visualisierung Marktplatz Quelle: Eigendarstellung


6 ETAPPIERUNG Das städtebauliches Projekt wird in drei Etappen geplant. Erst werden kurzfristige Massnahmen (2020 – 2030) definiert. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die umsetzungsorientiert sind und für die keine langwierigen Planungsprozesse mehr notwendig sind. Grösstenteils sind dies Massnahmen im Freiraum. Einzig das Pflegezentrum und die Überbauung im Geistlich-Areal werden bis 2030 umgesetzt werden. Das Herzstück dieser Etappe bildet die Neugestaltung des Marktplatzes und der ehemaligen Badenerstrasse. Damit erhält Schlieren grosszügige Freiräume, die das Grundgerüst bilden für die zukünftige bauliche Verdichtung Schlierens. Mittelfristige Massnahmen befinden sich im Horizont zwischen 2030 – 2045, die im Zusammenspiel mit der nächsten Zonenplanrevision sind. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die als eher unumstritten eingestuft werden, für welche jedoch noch weitere Planungen notwendig sind bis zur Umsetzung. In diesem Schritt wird das Gebiet westlich des Parkside, die Bahnhofsumgestaltung oder die Verdichtung östlich der Engstringerstrasse realisiert. Bei den langfristigen Massnahmen (nach 2045) handelt es sich um Planungen, die längere Aushandlungsprozesse bedingen und deshalb erst langfristig realisiert werden können. So handelt es sich um Nutzungstransformationen in den Bauernhäusern an der Badenerstrasse oder der Villa Hirzel-Geistlich. Zudem werden zwei Gebäude im Stadtpark rückgebaut. Weiter wird in diesem Schritt das Hochhaus am Stadtplatz realisiert. Dieses setzt eine gewisse Urbanität voraus und muss auch von der Bevölkerung getragen werden. Hier ist eine Diskussion mit der gesamten Bevölkerung unumgänglich, für welche genügend Zeit eingeplant werden sollte.

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2020 – 2030

2030 – 2045

Abb. 36  Etappierung kurzfristig  Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

Bestand Massnahmen in der Gebäudestruktur Massnahmen in der Freiraumstruktur

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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Abb. 37  Etappierung mittelfristig  Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung

2045 –

Abb. 38  Etappierung langfristig  Quelle: Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung


7 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 7.1 AKTIVE ROLLE DER STADT Damit die Vorstellungen und Absichten der Stadt von der Bevölkerung mitgetragen und auch von privaten Eigentümer*innen umgesetzt werden, muss die Stadt eine aktive Rolle in der Planung einnehmen. Die mehrfache Ablehnung der Stadthalle ist der Beweis, dass die Vorstellungen der Stadt heute noch nicht mit der der Mehrheit der Bevölkerung übereinstimmt. Eine gemeinsame Vorstellung erhalten Behörden und Bevölkerung nur dann, wenn diese miteinander kommunizieren. Im Falle der Planung muss die Stadt als ausführende Behörde auf die Bevölkerung zugehen und ihre Absichten offenlegen. Das reine Informieren reicht jedoch nicht aus, Bürger*innen müssen Einflussmöglichkeiten und Mitspracherecht haben, um ihre Stadt mitzugestalten. So können in einem Dialog Vorstellungen beider Seiten ausgehandelt und angepasst werden. Dafür braucht Schlieren eine Plattform, die die Hürde sich einzubringen möglichst tief setzt. So schlagen wir eine PlanBar vor, also ein Container, der kurzfristig auf dem Gemeindeplatz und später auf dem neuen Stadtplatz steht. Im Container sind Informationen zur zukünftigen Entwicklung der Stadt zu erhalten und man soll dazu animiert werden darüber zu diskutieren und sich einzubringen. Um eine Aneignung zu fördern, ist eine zusätzliche Nutzung einer Bar zu etablieren. Diese PlanBar soll Ansässige und Neuzuziehende zusammenbringen und ins Gespräch bringen. Wünschenswert wäre, dass sich daraus eine informierte und aktive Gesellschaft entwickelt, die sich für Planungsfragen interessiert und wertvolle Mitarbeit im Planungsprozess leistet. Die im Projekt angewandten Handlungsstrategien können der Stadt Schlieren helfen ihre eigene Strategie zu entwickeln. Diese ist ebenfalls mit der Bevölkerung zu diskutieren. Zu behandelnde Themen sind: • Durchmischung • Dichten • Umgang mit Bestand • Freiräume • Ökologie • Mobilität

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Ein solcher Prozess kann als Grundlage für die Erarbeitung eines kommunalen Leitbildes sein, das dann behördenverbindlich gemacht wird und sich somit räumlich äussern wird. Neben der breiten Bevölkerung sind aber auch einzelne private Grundeigentümer entscheidend für die weitere Entwicklung Schlierens. So soll Schlieren frühzeitig mit den jeweiligen Eigentümer*innen das Gespräch suchen und ihre Vorstellungen und Absichten offenlegen. So können die Mehrwerte einer Planung dargelegt und attraktiv gemacht werden. Zudem vermeidet die Gemeinde dadurch eine Verhärtung der Fronten, im Falle, dass Grundeigentümer*innen über andere Quellen von der Planung ihrer Grundstücke erfahren. Dies wird neben der baulichen Veränderung auch geplante Nutzungstransformationen betreffen, so wie dies im Bauernhaus-Ensemble in diesem Projekt vorgesehen wird. Im Falle des Rückbaus einer Überbauung ist möglichst ein Ersatz zu bieten. Dies ist beispielsweise durch eine Mehrausnutzung einer anderen Parzelle der selben Eigentümmerin respektive des selben Eigentümers möglich.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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7.2 QUALITÄTSSICHERUNG Die Überlegungen des STEK und weiteren Planungen müssen grundeigentümerverbindlich gemacht werden. Zur Qualitätssicherung schlagen wir die, in der Illustration ersichtlichen, Gestaltungsplanpflichten vor. Im Bahnhofsareal soll damit die Erweiterung des Bahnhofsplatzes, die Baufelder sowie die Beziehung der Architektur zur Brücke definiert werden. Ein weiteres wichtiges Element ist die direkte Verbindung vom Bahnhofsplatz auf die Engstringerstrasse. Der Gestaltungsplan über das Gebiet östlich der Engstringerstrasse soll ebenfalls die Beziehung der Überbauung zur Brücke und wichtige Wegverbindungen festsetzen. Zudem kann in diesem Gestaltungsplan den Umgang mit dem Bestand definiert werden. Es werden Baufelder und dessen Bauweise definiert. Über beide Gebiete können zudem weitere qualitätssichernde Verfahren vorgeschrieben werden. Die Architekturwettbewerbe, wie wir sie vorschlagen, sind ebenfalls in der Abbildung ersichtlich. Im östlichen Gebiet sind explizit pro Gebäude ein Wettbewerb auszuschreiben. Dazu soll die Auflage gelten, dass ein Architekten-Team sich höchstens für zwei Baufelder, welche nicht aneinandergrenzen, bewerben darf. Dies soll den Patch-Work-Charakter dieses Gebietes verdeutlichen und auch gestalterisch zum Ausdruck bringen lassen. Somit entsteht ein Zusammenspiel von bestehenden und neuen Gebäuden, wie auch von unterschiedlichen Architektursprachen. Im Süden sollen je ein Architekturwettbewerb über das Pflegezentrum, die Verdichtung der bestehenden Baugruppe und über das Gemeinschaftszentrum ausgeschrieben werden. Die Qualitätssicherung ist ein Bestandteil des aktiven Rollenverständnisses der Stadt Schlieren. So hat sie neben den Gestaltungsplanpflichten auch einzelne Wettbewerbe (Pflegezentrum und Gemeinschaftszentrum) selbst durchzuführen und kann so als Vorbild für private Bauwillige auftreten.

Gestaltungspläne Bestand Gestaltungspläne projektiert Wettbewerbe projektiert

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Abb. 39  Übersicht Gruppe Gestaltungspläne 8  |  Ruegge Utzinger + Wettbewerbe Quelle: Eichmüller Lucek Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, online & Eigendarstellung


8 FAZIT Diese Arbeit bestätigt insgesamt die Stossrichtung des Stadtentwicklungskonzeptes. Im Gegensatz zum STEK werden in diesem Projekt die Dichten konsequenter abgestuft. Das heisst, es wird auf einzelne Hochhäuser verzichtet, dafür wird anderswo stark verdichtet. Damit können grössere Freiräumflächen freigespielt werden und so ist Schlieren für die kommenden Entwicklungsschritte gewappnet. Hervorgehoben werden in diesem Projekt die hybriden Nutzungen, so sind sowohl in Innen- wie auch Aussenräumen Flächen vorgesehen, die frei bespielt werden können. Die zukünftigen Bewohner*innen sollen diese Nutzungen selbst wählen und die Stadt Schlieren mitgestalten können. Eine starke Durchmischung ist entscheidend für eine funktionierende und belebte Stadt. Im zukünftigen Schlieren sollen sich sowohl die heute Ansässigen wie auch neue Bewohner*innen wohl fühlen. Dies wird unter anderm durch den Erhalt heutiger Bausubstanz und dem Schaffen neuer Strukturen erreicht. Das gewählte Vorgehen wird rückblickend als erfolgreich bewertet. Der städtebauliche Entwurf konnte so klar strukturiert und auf Nutzungen basierend gestaltet werden. Damit können Entscheide klar zurückgeführt und begründet werden.

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1  Schlieren mit Perimeter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Abb. 2  Schema Arbeitsmethodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Abb. 3  Freiraumanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 4  Raumabfolge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Abb. 5 Typologien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Abb. 6  Bestehende Erdgeschossnutzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abb. 7  Verkehrsanalyse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abb. 8  Standortpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Abb. 9  Analysen überlagert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Abb. 10  Räumliches Konzept. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abb. 11  Gebäudenutzungen im Erdgeschoss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abb. 12  Gebäudenutzungen im Obergeschoss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abb. 13  Freiraumnutzungen im Erdgeschoss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abb. 14  Freiraumnutzungen auf Dachflächen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abb. 15  Verkehrskonzept. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abb. 16  Handlungsbereiche Gebäude. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Abb. 17  Handlungsbereiche Freiräume. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Abb. 18  Situation (ohne Massstab) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Abb. 19  Ausschnitt aus Situation (ohne Massstab). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Abb. 20  Ausschnitt aus Situation (ohne Massstab). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Abb. 21  Referenz für Neustadt Ost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Abb. 22  Referenz für Hochpunkt am Stadtplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Abb. 23  Referenz für Zürcherstrasse Ost. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Abb. 24  Referenz für Dachkonstruktion des Gemeinschaftszentrums. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Abb. 25  Ausschnitt aus Situation (ohne Massstab). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Abb. 26  Ausschnitt aus Situation (ohne Massstab). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Abb. 27  Schnitt A-A 1:200. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Abb. 28  Vertiefung Neustadt West (Massstab 1:1‘000). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Abb. 29  Referenz für Neustadt West. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Abb. 30  Isometrie Gebäudenutzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Abb. 31  Wohnungsspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Abb. 32  Wohnungsgrundrisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Abb. 33  Modellfoto, Sicht nach Westen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Abb. 34  Modellfoto, Sicht nach Nordosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Abb. 35  Visualisierung Marktplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Abb. 36  Etappierung kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abb. 37  Etappierung mittelfristig. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abb. 38  Etappierung langfristig. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abb. 39  Übersicht Gestaltungspläne + Wettbewerbe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

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QUELLENVERZEICHNIS • A mt für Raumentwicklung Katon Zürich. (2019, März 15). Verkehrsmessstellen. Verfügbar unter: https://maps.zh.ch • A S&P Albert Speer und Partner GmbH. (2016). Neuauflage des Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Schlieren. Schlussbericht - Juni 2016. Schlieren. • B ürgi, M. (2018, September 27). Kleine Wohnungen erleben eine Renaissance. Handelszeitung. Verfügbar unter: https://www.handelszeitung.ch/konjunktur/kleine-wohnungen-erleben-eine-renaissance • Gasser, M. (2019): Projekt Städtebau «Zentrum Schlieren». Rapperswil. • G DI Gottlieb Duttweiler Institute (a). (2018). Future Public Space: Die Zukunft des öffentlichen Raumes. Rüschlikon Zürich. • G DI Gottlieb Duttweiler Institute (b). (2018). Die neuen Freiwilligen: Die Zukunft zivilgesellschaftlicher Partizipation. Rüschlikon Zürich. • N aef, H. (2011). Hochhaus aus Sicht der Immobilienökonomie. Verfügbar unter: https://tg.sia.ch/ sites/tg.sia.ch/files/Symposium_Hochhausstudien%202011_Referat%20Naef_0.pdf (Aufgerufen am 16.3.2019) • Hagedorn, C. (2018). VP-IV: Abschätzung des Verkehrsaufkommens. Rapperswil. • Hermann, M. (2014): Schlierens Wandel in sozialgeographischer Perspektive. Zürich. • K retz, S. & Kueng, L. (Hrsg.). (2016) Urbane Qualitäten. Ein Handbuch am Beispiel der Metropolitanregion Zürich. Zürich: Edition Hochparterre. • Läpple, D. (2016): Produktion zurück in die Stadt. Ein Plädoyer. Bauwelt, 35.2016, 22-29. • Walter, J. (2018): Gespräch am 18.12.2018. Hamburg.

Gruppe 8  |  Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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ANHANG A1 SCHNITT WIESENSTRASSE

5.00

5.00

5.00

Abb.  Schnitt Wiesenstrasse 1:200 Quelle: Eigendarstellung

Gruppe 8 | Ruegge Utzinger Eichmüller Lucek

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