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Kinder haben Rechte
from Kinderkram 214
by Rönne Verlag
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. 2019 jährt sich dieses Ereignis zum 30. Mal. Das Kieler Netzwerk für Kinderrechte möchte im Jubiläumsjahr 2019 das Thema Kinderrechte in den Fokus nehmen und das Spektrum der Kinderrechte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. In Kinderkram – auch ein Mitglied des Netzwerks – erscheint in diesem Jahr eine Artikel-Reihe zu den Kinderrechten. In jeder der 10 Ausgaben wird eines der Grundrechte aufgegriffen. In dieser Ausgabe: das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
Kinder- und Jugendliche haben ein Recht auf Gesundheit
Das Recht auf Gesundheit ist Bestandteil des Artikels 24 in der UN-Kinderrechtskonvention, die auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde. Kinderärztinnen und Kinderärzte, Krankenhäuser, das häusliche Umfeld, Jugendämter und weitere staatliche Einrichtungen haben Sorge dafür zu tragen, dass Kinder und Jugendliche eine optimale gesundheitliche Versorgung erhalten. In Deutschland beginnt das schon mit den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, bei denen es nicht nur um die Gesundheit der Mutter geht, sondern auch um die gesunde Entwicklung des werdenden Kindes. Ist das Kind geboren, beginnen im Städtischen Krankenhaus Kiel – wie in anderen Kliniken auch – Vorsorge- und Screeninguntersuchungen, um die gesunde Entwicklung sicher zu stellen. Das setzt sich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fort. Jedes Elternpaar erhält in Deutschland für sein Kind ein Vorsorgeheft, in dem die Vorsorgeuntersuchungen („U und J“) eingetragen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche gesundheitlich, aber auch emotional gut versorgt sind. Ganz wichtig ist hierbei der Blick auf die Ernährung. Fehl- und Mangelernährung sollen von Kinder- und Jugendmedizinern bei den Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkannt und behoben werden. Eltern müssen grundsätzlich Zugang zu Informationen und ggf. Schulungen haben, um in Sachen Vorteile des Stillens, Sauberkeit und Unfallverhütung informiert zu sein. Das Städtische Krankenhaus Kiel ist als besonders kinderfreundliches Krankenhaus bekannt. Kranke Kinder und Jugendliche aller Altersstufen und mit allen Krankheitsbildern werden hier aufgenommen. Ein Besuch der Eltern oder Bezugspersonen/Erziehungsberechtigten während des Aufenthaltes ihres Kindes auf der Kinderstation ist jederzeit gewünscht, denn dies erleichtert dem Kind den Klinikaufenthalt. Die Mitaufnahme von Begleitpersonen ermöglichen wir direkt im Zimmer der kleinen Patienten. Wir vertreten eine ganzheitliche Kinder- und Jugendmedizin mit Blick auf Kind und Familie. Die medizinischen Schwerpunkte liegen in der Behandlung von Früh- und Neugeborenen, von Kindern mit neurologischen Erkrankungen, mit Diabetes mellitus Typ1, mit Magen-DarmErkrankungen und mit Mukoviszidose. In unseren Spezialambulanzen für Neuropädiatrie, Mukoviszidose, Gastroenterologie und Diabetes werden Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten umfassend betreut. Darüber hinaus bestehen für die kleinen Patienten auf Station oder im eigenen Spielzimmer viele Möglichkeiten zu spielen, sie werden zusätzlich von einer Erzieherin betreut. Regelmäßig findet in der Kinderklinik die Clownsvisite durch die Klinikclowns statt, denn für alle Kinder gilt: Lachen entspannt, beeinflusst das Wohlbefinden positiv und kann durch Aktivierung der Selbstheilungskräfte den Heilungsprozess maßgeblich unterstützen.
PD Dr. Andreas Claaß Chefarzt Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Städtisches Krankenhaus Kiel
Alle Kinder haben das Recht auf ein gesundes Leben
Alle Kinder auf der Welt haben das Recht auf die bestmögliche Gesundheit, medizinische Behandlung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Umgebung und das Recht zu lernen, wie man gesund bleibt. In vielen Ländern ist das Kinderrecht auf Gesundheit besonders wichtig, denn extreme Armut und ihre Folgeerscheinungen, wie Mangelernährung und Krankheit, können Kinder in ihrer Entwicklung langfristig schädigen. In Entwicklungsländern gibt es noch viele Kinder, die an Krankheiten sterben, die eigentlich vermeidbar oder gut zu behandeln sind. Auch ist für viele von ihnen der Impfschutz unerreichbar oder unbezahlbar. Insbesondere unzureichende oder schlechte Ernährung gefährdet die Gesundheit von Kindern weltweit. Im Oktober veröffentliche UNICEF einen Bericht: Mindestens jedes dritte Kind unter 5 Jahren – mehr als 200 Millionen Mädchen und Jungen weltweit – leidet unter den Folgen von unzureichender oder schlechter Ernährung und ist entweder unterernährt oder übergewichtig.
Angebote rund um die Geburt
im Städtischen Krankenhaus
Infoveranstaltung „Die sichere Geburt“ Ein Team von Hebammen, Chef- und Oberärzten informiert über Besonderheiten, die sich im Geburtsverlauf ergeben können und Behandlungsmöglichkeiten. Dienstag, 26.11., 15.30-17 Uhr Eingang Metzstraße, 2. OG, Konferenzraum
Kreißsaalführungen Jeden Donnerstag, 18 Uhr, Bildungszentrum Städtisches Krankenhaus Kiel Hasseldieksdammer Weg 30, 24116 Kiel
Stillberatung Jeden Mittwoch, 10-12 Uhr + 14-16 Uhr Haupteingang Chemnitzstr. 33 Kinderklinik, EG, Infos: Tel. 1697-1706
Stillvorbereitungsabend
im Städtischen Krankenhaus im November
Illustration: Vasilyeva Larisa
Ein Team aus Laktations- und Stillberaterinnen (IBCLC) informiert u.a. über die Themen Milchbildung, Anlegetechniken, Ernährung, Vorbeugung von Stillproblemen und Unterstützungsmöglichkeiten durch den Partner. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Nähere Informationen unter Tel. 1697-1706. Treffpunkt ist an der Information, Haupteingang. Teilnahmegebühr einschließlich Informationsmaterial 20,- €, für den Partner 10,- €. Stillvorbereitungsabend, Di, 5.11., 18.30-21.30 Uhr Städtisches Krankenhaus Kiel, Chemnitzstr. 33, 24116 Kiel www.krankenhaus-kiel.de
Kinder haben das Recht …
… auf einen Namen und eine
Staatszugehörigkeit … auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht … auf Gesundheit … auf Bildung und Ausbildung … auf Freizeit, Spiel und Erholung … auf freie Meinungsäußerung, Information und Beteiligung … auf Schutz vor Gewalt … auf Schutz im Krieg und auf der Flucht, vor Grausamkeit und
Ausnutzung … auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause … auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst die 20 Seiten lange UN-Kinderrechtskonvention zu diesen zehn Grundrechten zusammen.
Spendenkonto
IBAN DE47 2105 0170 1400 2950 00 Stichtwort: Klinikclowns
Die Auftritte der speziell ausgebildeten Klinikclowns werden ausschließlich aus Spenden nanziert. Klinikclowns zaubern kranken Kindern ein Lachen ins Gesicht, be ügeln die Fantasie, stärken den Lebensmut. Das aktiviert die Selbstheilungskräfte und lässt Kinder schneller gesund werden. Schenken Sie kranken Kindern ein gesundes Lachen – mit Ihrer Spende!