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Transformation – auch bei den Kundenbeziehungen

Gefährdung durch Unterlassung

>> Ein Satz, den wohl jeder kennt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Frage ist: Wer muss was wissen? Lic. iur. Manfred Hausherr, Staatsanwalt im Kanton Zürich, hat dazu einen aussergewöhnlichen Vortrag gehalten. Aussergewöhnlich auch, weil alle Anwesenden mitgerissen wurden und am Schluss durch das vermittelte Wissen verstehen und begründen konnten, wer in einer Unternehmung wieso für was verantwortlich ist und dafür in die Verantwortung genommen und verurteilt werden könnte.

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Was bedeutet eigentlich der Ausdruck «Nichtwissen»? Ein Mensch kann nicht alles wissen und gleichzeitig überall die Aufsicht führen und doch wird er in die Verantwortung genommen. Der Arbeitgeber – typischer- weise die Geschäftsführung – behält stets die Verantwortung für die Auswahl, Ausbildung und Überwachung aller Mitarbeiter, inkl. Lehrlinge, und erst recht für eingesetzte Kadermitglieder und Sicherheitsbeauftragte. Bei richtiger Ausbildung und Zuteilung von Aufgaben und Kompetenzen kann eine Teilverantwortung abgegeben werden.

Wer entscheidet? Der Geschäftsführer entscheidet sich zum Beispiel, einen Quali>> Manfred Hausherr

tätsmanager einzustellen und erteilt ihm Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Mit der Verantwortung für Leben und Sache muss nun der Qualitätsmanager darauf bedacht sein, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und Veraltetes ständig den heutigen Anforderungen angepasst wird. Damit auch Mitarbeiter in die Verantwortung mitein- bezogen werden können, müssen sie über Wissen verfügen, entsprechend instruiert und überwacht werden. Meist wird das QM von einem Mitarbeiter in Stabsfunktion wahrgenommen, das heisst die Entscheidungskompetenz ist bei der Geschäftsleitung und die Umsetzung erfolgt durch die Linienvorgesetzten.

Wer ist verantwortlich? Ist die Finanzierung einer Massnahme nicht möglich oder die GL entscheidet, dass gewisse Anpassungen nicht nötig sind, so ist es für den Qualitäts- manager elementar, dass er den Antrag und die Entscheidung schriftlich vorliegen hat, damit die Verantwortung auch beweisbar an die Geschäftsleitung zurückgeht.

Kompetent ist immer nur, wer die nötige Erfahrung, Ausbildung und das Wissen hat. Nur dann kann ein Teil der Ver- antwortung an diese Person delegiert werden und die Gesamtverantwortung von der Geschäftsleitung und vom Ver- waltungsrat können mit Arbeitnehmern geteilt werden.

Der grosse Applaus, den der Referent entgegennehmen durfte, bewies wie sehr das Thema auf das Interesse der Teilnehmer stiess.

Im Anschluss an den Vortrag begrüssten die Mitglieder ihren Präsidenten Micha Vogt, welcher nun die Mitgliederversammlung durchführte, ebenfalls mit grossem Applaus.

Das trotz der einschränkenden Corona-Vorschriften – welche selbstverständlich eingehalten wurden – so viele an diesem Abend teilnahmen, kann als grosser Erfolg gewertet werden.

Ein Stehlunch mit einem feinen Apéro und spannenden Gesprächen schloss einen wirklich erlebniswerten Abend ab. Herzlichen Dank für die ausge- zeichnete Organisation an den Vorstand der SAQ-Ostschweiz, ganz speziell an den Organisator Peter Häberli.

Text und Bilder GH Mediendienste GmbH Gabriela und René Senn

>> Anmeldung und weitere Infos unter / Inscription et informations détaillées sur www.saq.ch

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TSQ, 4. Mai 2021

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